DE102006034220A1 - Vorrichtung zum Abdecken von Wasserfahrzeugen und Verfahren hierzu - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Abdecken von Wasserfahrzeugen (/1) mit einer Schutzplane (2), welche das Wasserfahrzeug (1) mindestens teilweise abdecken kann, und mit einem System (3) zum Befestigen der Schutzplane (2) am Wasserfahrzeug (1), bei welchem die Schutzplane (2) mindestens ein Befestigungsmittel (4) aufweist, welches mit mindestens einem entsprechenden Befestigungselement (5) des Wasserfahrzeugs (1) zusammenwirkt, und einem Verfahren hierzu. Um eine Vorrichtung zur Abdeckung von Wasserfahrzeugen und ein Verfahren hierzu zu schaffen, die eine Erleichterung beim Abdecken und Aufdecken des Wasserfahrzeugs ermöglichen, ist erfindungsgemäß eine Einrichtung (6) zum zumindest teilautomatisierten Abdecken und/oder zumindest teilautomatisierten Aufdecken des Wasserfahrzeugs (1) vorgesehen.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abdecken von Wasserfahrzeugen nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 und ein Verfahren hierzu nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 20.
- Zum Schutz eines Wasserfahrzeugs vor Witterungseinflüssen wird dieses üblicherweise mit einer Schutzplane abgedeckt, welche an die Kontur des Wasserfahrzeugs angepasst ist. Anschließend wird die Schutzplane am Wasserfahrzeug befestigt. In der Regel sind diese Schutzplanen relativ groß und schwer und erfordern somit eine große Kraftanstrengung beim Abdecken und beim späteren Aufdecken des Wasserfahrzeugs.
- Aus der
DE 82 09 670 U1 ist eine gattungsgemäße Vorrichtung zum Abdecken eines Wasserfahrzeugs bekannt. Zum Abdecken wird eine Schutzplane über das Wasserfahrzeug gelegt, welche anschließend am Wasserfahrzeug befestigt wird. Die Schutzplane weist zur Befestigung an dem Wasserfahrzeug Befestigungsmittel auf, die als Ösen ausgebildet sind, in welchen eine mit Schlaufen versehene Schnur angeordnet ist. Die Schlaufen wirken nun zur Befestigung mit entsprechenden als Haken ausgebildeten Befestigungselementen des Wasserfahrzeugs zusammen. Da die Schutzplane in der Regel sehr groß und schwer ist, ist das Abdecken, aber auch das nachfolgende Aufdecken des Wasserfahrzeugs, insbesondere bei heißem Wetter, sehr anstrengend. - Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Abdecken von Wasserfahrzeugen und ein Verfahren hierzu zu schaffen, die eine Erleichterung beim Abdecken und Aufdecken des Wasserfahrzeugs ermöglichen.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei der Vorrichtung durch die im Kennzeichen des Patentanspruchs 1 gegebenen Merkmale und beim Verfahren durch die im Kennzeichen des Patentanspruchs 20 gegebenen Merkmale gelöst.
- Ein wesentlicher Vorteil der Vorrichtung besteht darin, dass das Abdecken und das Aufdecken des Wasserfahrzeugs bzw. des Boots über eine Einrichtung zumindest teilautomatisiert erfolgen. Der Schiffsführer muss lediglich die Schutzplane auf dem Bootsdeck ausbreiten und eventuell an einer Bootswandung befestigen. Nach Verlassen des Schiffs wird die Schutzplane nach Aktivieren der Einrichtung automatisch gespannt.
- Vorteilhafterweise weist die Vorrichtung zusätzlich ein System zum zumindest teilautomatisierten Befestigen der Schutzplane am Wasserfahrzeug und/oder zum zumindest teilautomatisierten Lösen der Schutzplane vom Wasserfahrzeug auf. Dies bedeutet eine weitere Erleichterung für den Schiffsführer, welcher dann nur noch das Ausbreiten der Schiffsplane und das Aktivieren von Einrichtung und System übernehmen muss.
- Vorteilhafterweise sind sowohl die Einrichtung als auch das System mittels Fernbedienung oder Mobiltelefon aktivierbar, so dass der Schiffsführer auch aus der Ferne ein Abdecken oder auch ein Aufdecken seines Boots veranlassen kann.
- Vorteilhafterweise kann die Einrichtung zum zumindest teilautomatisierten Ab- und/oder Aufdecken des Wasserfahrzeugs entweder an einer dem Wasserfahrzeug zugewandten Seite der Schutzplane befestigbar oder in die Schutzplane integriert sein. Dadurch kann sowohl eine Einrichtung in eine bestehende Original-Schutzplane nachgerüstet als auch eine Einrichtung in eine neu herzustellende Schutzplane integriert werden.
- Vorteilhafterweise handelt es sich um eine pneumatisch beaufschlagbare Einrichtung, die vorzugsweise aus mindestens einem flexiblen, aufblasbaren Stützschlauch besteht. Die flexible Ausführung ermöglicht eine Anpassung der Einrichtung an alle Anforderungen bzw. an alle Bootstypen. Alternativ und/oder zusätzlich sind weitere, dem Fachmann als sinnvoll erscheinende Einrichtungen denkbar, die durch einen technischen Vorgang beaufschlagbar sind, wie hydraulische, hydropneumatische, elektromechanische und/oder elektrochemische Einrichtungen usw.
- Vorteilhafterweise erfolgt die pneumatische Beaufschlagung der Einrichtung über eine Pumpe, die blasen und saugen kann. Hierdurch kann eine Pumpe für beide Anwendungsfälle, nämlich für das zumindest teilautomatisierte Abdecken und/oder Aufdecken des Wasserfahrzeugs, verwendet werden.
- Vorteilhafterweise bilden die Stützschläuche ein Kreuz, wobei zusätzlich noch zwei seitliche, in einer Haupterstreckungsrichtung der Schutzplane verlaufende Stützschläuche vorgesehen sein können. Diese Anordnung ermöglicht ein optimales Spannen der Schutzplane über dem Wasserfahrzeug.
- Vorteilhafterweise weist die Vorrichtung eine Alarmanlage auf, die bei Störungen eine Warnmeldung abgibt. Vorzugsweise wird diese Warnmeldung an ein Mobiltelefon weitergeleitet, so dass ein Schiffsführer auch in der Ferne stets über den Zustand der Vorrichtung informiert ist.
- Vorteilhafterweise weist die Schutzplane flexible Solarzellen auf, die zur Erhaltung der Batteriespannung beitragen.
- Weitere Ausgestaltungen und Vorteile der Erfindung gehen aus den übrigen Unteransprüchen und der Beschreibung hervor.
- Im Folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand von drei Figuren näher erläutert. Die Figuren, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination, die der Fachmann zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen wird.
- Dabei zeigen:
-
1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Abdecken eines Wasserfahrzeugs mit einer das Wasserfahrzeug abdeckenden Schutzplane, -
2 eine Ansicht auf eine dem Wasserfahrzeug zugewandte Seite der Schutzplane mit einer Einrichtung zum automatischen Abdecken und automatischen Aufdecken des Wasserfahrzeugs, wobei die Einrichtung aufblasbare Stützschläuche aufweist, und mit einer schematischen Darstellung der Steuereinheit und -
3 eine Draufsicht auf die Schutzplane mit einer Anlage zur Abschreckung von Vögeln und mit Solarzellen zur Erzeugung von Strom. - Einander entsprechende Bauteile sind in den einzelnen Figuren durchweg mit den gleichen Bezugsziffern gekennzeichnet. Von den gleichen Bauteilen in einer Figur ist nur jeweils ein Bauteil gekennzeichnet.
- Die
1 bis3 zeigen eine Vorrichtung zum Abdecken eines Wasserfahrzeugs1 . Die Vorrichtung umfasst eine Schutzplane2 , welche das Wasserfahrzeug1 mindestens teilweise abdecken kann, wobei in1 das abgedeckte Wasserfahrzeug1 dargestellt ist. Unter der Schutzplane2 ist auch eine Persenning zu verstehen. Die Vorrichtung umfasst weiterhin ein System3 zum Befestigen der Schutzplane 2 am Wasserfahrzeug1 . Hierbei weist die Schutzplane2 mindestens ein Befestigungsmittel4 auf, welches mit mindestens einem entsprechenden Befestigungselement5 des Wasserfahrzeugs1 zusammenwirkt. Die Beaufschlagung des Systems3 zum Befestigen oder Lösen der Schutzplane1 kann manuell erfolgen. Es sind an der Schutzplane angebrachte Ösen denkbar, die mit am Wasserfahrzeug angeordneten Haken zusammenwirken. Ferner sind alle weiteren erdenklichen Arten von zusammenwirkenden Befestigungssystemen denkbar. - Um eine Vorrichtung zur Abdeckung von Wasserfahrzeugen und ein Verfahren hierzu zu schaffen, die eine Erleichterung beim Abdecken und Aufdecken des Wasserfahrzeugs ermöglichen, besitzt die Vorrichtung erfindungsgemäß eine Einrichtung
6 zum automatischen Abdecken und automatischen Aufdecken des Wasserfahrzeugs1 , wobei unter Abdecken das mindestens teilweise Zudecken des Wasserfahrzeugs1 und unter Aufdecken, das mindestens teilweise Entfernen der Schutzplane2 verstanden werden soll. Die Einrichtung6 kann an einer dem Wasserfahrzeug1 zugewandten Seite7 der Schutzplane2 befestigbar oder in die Schutzplane2 integriert sein. - Vorzugsweise ist die Einrichtung
6 pneumatisch beaufschlagbar, indem die Einrichtung6 beispielsweise mindestens einen aufblasbaren Stützschlauch8 bis11 aufweist. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind jedoch mehrere Stützschläuche8 bis11 vorgesehen. So zeigt2 eine Ausführung mit zwei Stützschläuchen8 und9 , welche ein Kreuz bilden, und zwei weiteren Stützschläuchen10 und11 , welche jeweils an einer der beiden Seiten12 ,13 der Schutzplane2 im Wesentlichen in Richtung einer Haupterstreckungsachse14 der Schutzplane2 verlaufen, wobei diese Ausführung mit dem Schlauchkreuz bzw. dem Stützschlauch8 ,9 und den seitlichen Stützschläuchen10 ,11 insbesondere für Wasserfahrzeuglängen von mehr als sieben Metern vorgeschlagen wird. Es kann jedoch jede weitere Art von Anordnung der Stützschläuche vorgesehen werden. Wie bereits oben erwähnt, können die Stützschläuche sowohl an einer bereits bestehenden Schutzplane, vorzugsweise mittels Kleben, befestigt als auch bei der Herstellung einer neuen Schutzplane in diese eingearbeitet, also integriert werden. Vorteilhafterweise bestehen die Stützschläuche8 bis11 aus Polyäthylen, wobei auch jeder andere luftdichte Kunststoff vorstellbar ist. - Die pneumatische Beaufschlagung der Einrichtung
6 erfolgt über eine Pumpe15 , die blasen und saugen, d.h. ein Vakuum erzeugen kann. Hierbei kann es sich um eine elektrische Pumpe mit Wechselventil für das Blasen und Saugen handeln. Vorteilhafterweise ist die Pumpe15 in einer im Wasserfahrzeug1 vorgesehenen Steuereinheit16 integriert. Die Steuereinheit16 ist vorzugsweise als eine tragbare Einheit ausgeführt, die als Einheit komfortabel aus dem Wasserfahrzeug über Haltemittel entnommen werden kann. Die Steuereinheit16 weist zusätzlich eine vorzugsweise tragbare Batterie17 auf, die vorteilhafterweise ein integriertes Aufladegerät18 besitzt. Die Batterie17 dient unter anderem zur Versorgung der elektrischen Pumpe15 mit Strom. Zur laufenden Überprüfung des Luftdrucks in der Einrichtung6 bzw. in dem mindestens einen Stützschlauch8 bis11 ist ein Manometer19 vorgesehen. Vorteilhafterweise befindet sich am Kreuzungspunkt20 des Schlauchkreuzes ein Zwei-Wege-Ventil21 welches mit einem Luftschlauch22 der Pumpe15 verbunden ist, wobei auch weitere oder andere Anbindungen von Stützschläuchen an die Pumpe und auch andere Ventilarten denkbar wären. - Vorzugsweise weist die Vorrichtung ein System
3 zum automatischen Befestigen der Schutzplane2 am Wasserfahrzeug1 und zum automatischen Lösen der Schutzplane2 vom Wasserfahrzeug1 auf. Vorzugsweise erfolgt die Beaufschlagung des Systems3 zum Befestigen oder Lösen der Schutzplane2 elektrisch, wobei die Batterie17 als Stromlieferant dient. Vorzugsweise handelt sich bei dem System3 um mindestens ein Metallelement4 , welches mit mindestens einem Elektromagneten5 zusammenwirkt. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind gemäß1 zur Befestigung der Schutzplane2 am Wasserfahrzeug1 an der Schutzplane2 mehrere Metallelemente4 angebracht, die mit mehreren, idealerweise an einer umlaufenden Wandung23 des Wasserfahrzeugs1 angeordneten Elektromagneten5 zusammenwirken. Denkbar wäre auch ein in einem Randbereich der Schutzplane2 umlaufendes Metallband, welches die Trefferwahrscheinlichkeit zwischen dem Metallband und den Elektromagneten5 erhöht und somit einen sichereren Kontakt zwischen dem Metallband und den Elektromagneten5 ermöglichen würde. Das mindestens eine Metallelement4 ist bzw. die Metallelemente4 sind entweder in die Schutzplane2 integriert, vorzugsweise durch Einlaminieren, oder kann bzw. können nachträglich an der Schutzplane2 , beispielsweise mittels Kleben, befestigt werden. - Sowohl die Einrichtung
6 zum automatischen Abdecken und automatischen Aufdecken des Wasserfahrzeugs1 als auch das System3 zum Befestigen der Schutzplane2 am Wasserfahrzeug1 oder zum Lösen der Schutzplane2 vom Wasserfahrzeug1 sind mittels Fernbedienung24 oder Mobiltelefon25 aktivierbar. Hierzu weist die Steuereinheit16 einen Funkempfänger26 auf. - Zusätzlich ist eine Alarmanlage
27 vorgesehen, die bei Störungen eine akustische oder optische Warnmeldung abgibt. Die Alarmanlage27 löst beispielsweise dann aus, wenn ein fehlender Kontakt zwischen dem Metallelement4 der Schutzplane2 und dem Elektromagnet5 des Wasserfahrzeugs1 gemessen wird, wobei vorbestimmt ist, bei welcher Anzahl von fehlenden Kontakten Alarm ausgelöst wird. Die Alarmanlage27 kann aber auch dann ausgelöst werden, wenn ein unterhalb der Schutzplane2 angeordneter Volumenmesser28 ein schwindendes Volumen unter der Schutzplane2 oder ein unterhalb der Schutzplane2 angeordneter Abstandsmesser einen schwindenden Abstand von der Schutzplane1 zu einem in1 gezeigten Deck29 des Wasserfahrzeugs1 misst oder der Manometer19 einen Druckabfall in einem der Stützschläuche8 bis11 feststellt. Das Auslösen der Alarmanlage27 wird vorzugsweise als Warnmeldung an das Mobiltelefon25 weitergeleitet. -
3 zeigt eine Draufsicht auf die Schutzplane2 . Die Schutzplane2 weist eine Anlage30 zur Übertragung von Schockwellen zur Abschreckung von Vögeln auf, beispielsweise in Form eines Drahtgeflechts, welche ebenfalls an die Batterie17 angeschlossen ist. Zusätzlich weist die Schutzplane2 flexible, vorzugsweise in die Schutzplane2 eingearbeitete Solarzellen31 auf, welche die Batterie17 speisen und zur Erhaltung der Spannung der Batterie17 dienen können. - Zur Abdeckung des Wasserfahrzeugs
1 wird nun die Schutzplane2 aus einer hier nicht sichtbaren Aufbewahrungseinrichtung entnommen und auf dem Deck29 des Wasserfahrzeugs1 abgelegt. Anschließend wird nun die Einrichtung6 zum automatischen Abdecken und automatischen Aufdecken des Wasserfahrzeugs1 bzw. der mindestens eine Stützschlauch8 bis11 an die Pumpe15 angeschlossen. Danach wird die Schutzplane2 auf dem Deck29 des Wasserfahrzeugs1 ausgebreitet und sowohl die Einrichtung6 zum automatischen Abdecken als auch das System3 zum Befestigen der Schutzplane2 am Wasserfahrzeug1 aktiviert. Wie bereits erwähnt, kann die Aktivierung der Einrichtung6 und/oder des Systems3 auch per Fernbedienung24 oder Mobiltelefon25 erfolgen. Das Befestigen der Schutzplane2 kann manuell oder automatisch erfolgen, wobei dies im vorliegenden Ausführungsbeispiel ebenfalls automatisch erfolgt. Das Aktivieren des Systems3 zum Befestigen der Schutzplane2 bedeutet eine Stromzufuhr zu den am Wasserfahrzeug1 angebrachten Elektromagneten5 , welche dadurch die an der Schutzplane2 vorgesehenen Metallelemente4 an die Wandung23 des Wasserfahrzeugs1 ziehen und halten. Das Aktivieren der Einrichtung6 zum Abdecken des Wasserfahrzeugs1 bzw. das Aktivieren der Pumpe15 zum Blasen bedeutet eine Luftzufuhr in den mindestens einen Stützschlauch8 bis11 , wodurch die Schutzplane2 in die gewünschte Form gebracht und/oder gespannt wird. Bei Erreichen eines Sollwerts des Luftdrucks wird die Pumpe15 deaktiviert. Der Sollwert wird im Stützschlauch8 bis11 konstant gehalten. Mittels des Manometers19 wird der Sollwert des Luftdrucks im Stützschlauch8 bis11 laufend überprüft. Das System3 zur Befestigung der Schutzplane bleibt aktiv, d.h. die Elektromagnete5 werden weiterhin bestromt. - Zum Aufdecken des Wasserfahrzeugs
1 wird wiederum die Einrichtung6 zum Aufdecken des Wasserfahrzeugs1 aktiviert, d.h. es wird die Pumpe15 zum Saugen aktiviert. Diese saugt den Stützschlauch bzw. die Stützschläuche8 bis11 annähernd leer. Anschließend wird das System3 zur Befestigung der Schutzplane2 deaktiviert, d.h. die Stromzufuhr zu den Elektromagneten5 wird unterbrochen, so dass sich die Metallelemente4 der Schutzplane2 von den Elektromagneten5 des Wasserfahrzeugs und somit die Schutzplane2 von der Wandung23 des Wasserfahrzeugs1 löst. Anschließend kann die Schutzplane2 zusammengelegt und in die Aufbewahrungseinrichtung zurückgegeben werden. Bezugszeichenliste für EE 1804 DE1 Wasserfahrzeug 2 Schutzplane 3 System zum Befestigen 4 Befestigungsmittel der Schutzplane 5 Befestigungselement des Wasserfahrzeugs 6 Einrichtung zum Abdecken und Aufdecken 7 Seite der Schutzplane 8 Stützschlauch (Kreuz) 9 Stützschlauch (Kreuz) 10 Stützschlauch (Seite) 11 Stützschlauch (Seite) 12 Seite der Schutzplane 13 Seite der Schutzplane 14 Haupterstreckungsachse 15 Pumpe 16 Steuereinheit 17 Batterie 18 Aufladegerät 19 Manometer 20 Kreuzungspunkt 21 Zwei-Wege-Ventil 22 Luftschlauch 23 Wandung 24 Fernbedienung 25 Mobiltelefon 26 Funkempfänger 27 Alarmanlage 28 Volumenmesser 29 Deck 30 Anlage zur Abschreckung von Vögeln 31 Solarzellen
Claims (22)
- Vorrichtung zum Abdecken von Wasserfahrzeugen (
1 ) mit einer Schutzplane (2 ), welche das Wasserfahrzeug (1 ) mindestens teilweise abdecken kann, und mit einem System (3 ) zum Befestigen der Schutzplane (2 ) am Wasserfahrzeug (1 ), bei welchem die Schutzplane (2 ) mindestens ein Befestigungsmittel (4 ) aufweist, welches mit mindestens einem entsprechenden Befestigungselement (5 ) des Wasserfahrzeugs (1 ) zusammenwirkt, gekennzeichnet durch eine Einrichtung (6 ) zum zumindest teilautomatisierten Abdecken und/oder Aufdecken des Wasserfahrzeugs (1 ). - Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch ein System (
3 ) zum zumindest teilautomatisierten Befestigen der Schutzplane (2 ) am Wasserfahrzeug (1 ) und/oder zum zumindest teilautomatisierten Lösen der Schutzplane (2 ) vom Wasserfahrzeug (1 ). - Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (
6 ) und/oder das System (3 ) mittels einer Fernbedienung (24 ) oder eines Mobiltelefons (25 ) aktivierbar sind. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (
6 ) an einer dem Wasserfahrzeug (1 ) zugewandten Seite (7) der Schutzplane (2 ) befestigbar ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (
6 ) in die Schutzplane (2 ) integriert ist. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (
6 ) pneumatisch beaufschlagbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die pneumatische Beaufschlagung der Einrichtung (
6 ) über eine Pumpe (15 ) erfolgt, die blasen und saugen kann. - Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (
6 ) mindestens einen aufblasbaren Stützschlauch (8 bis11 ) aufweist. - Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Stützschläuche (
8 ,9 ) ein Kreuz bilden. - Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils ein Stützschlauch (
10 ,11 ) an einer Seite (12 ,13 ) im Wesentlichen in Richtung einer Haupterstreckungsachse (14 ) der Schutzplane (2 ) verläuft. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Manometer (
19 ) zur laufenden Überprüfung des Luftdrucks in dem mindestens einen Stützschlauch (8 bis11 ) vorgesehen ist. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das System (
3 ) zum manuellen Beaufschlagen beim Befestigen und/oder Lösen der Schutzplane (2 ) vorgesehen ist. - Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem System (
3 ) um mehrere Ösen handelt, welche mit Haken zusammenwirken. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das System (
3 ) zum elektrischen Beaufschlagen beim Befestigen und/oder Lösen der Schutzplane (2 ) vorgesehen ist. - Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem System (
3 ) um mindestens ein Metallelement (4 ) handelt, welches mit mindestens einem Elektromagneten (5 ) zusammenwirkt. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Alarmanlage (
27 ), welche bei fehlendem Magnetkontakt oder schwindendem Volumen unter der Schutzplane (2 ) eine Warnmeldung abgibt. - Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Warnmeldung an ein Mobiltelefon (
25 ) leitbar ist. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzplane (
2 ) eine Anlage (30 ) zur Übertragung von Schockwellen zur Abschreckung von Vögeln aufweist. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzplane (
2 ) flexible Solarzellen (31 ) aufweist. - Verfahren zum Abdecken von Wasserfahrzeugen (
1 ) mit einer Schutzplane (2 ), welche das Wasserfahrzeug (1 ) mindestens teilweise abdecken kann, insbesondere zum Betrieb der Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 19, wobei die Schutzplane (2 ) über ein System (3 ) am Wasserfahrzeug (1 ) befestigbar und vom Wasserfahrzeug (1 ) lösbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdecken und das Aufdecken des Wasserfahrzeugs (1 ) zumindest teilautomatisiert erfolgt. - Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigung der Schutzplane (
2 ) an dem Wasserfahrzeug (1 ) und das Lösen der Schutzplane (2 ) vom Wasserfahrzeug (1 ) zumindest teilautomatisiert erfolgt. - Verfahren nach Anspruch 20 oder 21, gekennzeichnet durch folgende Schritte: zum Abdecken des Wasserfahrzeugs a) wird die Schutzplane (
2 ) auf einem Deck (29 ) des Wasserfahrzeugs (1 ) abgelegt, b) wird die Einrichtung (6 ) zum zumindest teilautomatisierten Abdecken und/oder zum zumindest teilautomatisierten Aufdecken des Wasserfahrzeugs (1 ) an eine Pumpe (15 ) angeschlossen, c) wird die Schutzplane (2 ) auf dem Deck (29 ) des Wasserfahrzeugs (1 ) ausgebreitet, d) wird die Pumpe (15 ) zum Blasen aktiviert, e) wird die Schutzplane (2 ) über das System (3 ) am Wasserfahrzeug (1 ) befestigt, zum Aufdecken des Wasserfahrzeugs f) wird die Pumpe (15 ) zum Saugen aktiviert, g) wird das System (3 ) zur zumindest teilautomatisierten Befestigung der Schutzplane (2 ) deaktiviert.
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