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DE19539668A1 - Vorrichtung zur Sicherung eines Gerätes gegen unbefugte Benutzung - Google Patents

Vorrichtung zur Sicherung eines Gerätes gegen unbefugte Benutzung

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Publication number
DE19539668A1
DE19539668A1 DE1995139668 DE19539668A DE19539668A1 DE 19539668 A1 DE19539668 A1 DE 19539668A1 DE 1995139668 DE1995139668 DE 1995139668 DE 19539668 A DE19539668 A DE 19539668A DE 19539668 A1 DE19539668 A1 DE 19539668A1
Authority
DE
Germany
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radio
transmitter
activation
blocking
receiver
Prior art date
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Ceased
Application number
DE1995139668
Other languages
English (en)
Inventor
Klaus-Dieter Dipl Ing Roesler
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ROESLER KLAUS DIETER DIPL ING
Original Assignee
ROESLER KLAUS DIETER DIPL ING
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Filing date
Publication date
Application filed by ROESLER KLAUS DIETER DIPL ING filed Critical ROESLER KLAUS DIETER DIPL ING
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Ceased legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B63SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
    • B63JAUXILIARIES ON VESSELS
    • B63J99/00Subject matter not provided for in other groups of this subclass

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  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Ocean & Marine Engineering (AREA)
  • Selective Calling Equipment (AREA)
  • Lock And Its Accessories (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Sicherung eines Gerätes gegen unbefugte Benutzung, mit einer Freischalt-/Blockiervorrichtung zur Aktivierung bzw. Deaktivie­ rung mindestens einer wesentlichen Komponente des Gerätes, mit einem Sender, mit einem mit der Freischalt-/Blockiervorrichtung verbundenen, auf den Sender abgestimmten Empfänger an dem Gerät.
Es ist bekannt, Geräte mit Hilfe von Freischalt-/Blockiervorrichtungen gegen den Zugriff durch Unbefugte zu sichern. So ist es beispielsweise aus dem Automobilbau bekannt, die Fahrzeuge mit einer Wegfahrsperre auszurüsten, welche bei Verriegelung der Türen oder beim Abziehen des Zündschlüssels aktiviert wird. Eine derartige Wegfahrsperre unterbricht zumeist Zündung oder Gaszufuhr des Automobils, wodurch ein unbefugtes Benutzen des derart gesicherten Fahrzeuges verhindert wird. Anschließend läßt sich eine Entsperrung bzw. Deaktivierung der Wegfahrsperre durch Öffnen der verschlossenen Türen des Automobils mit Hilfe eines dafür vorgesehenen Schlüssels oder durch Drehung des Zündschlüssels im Zündschloß vornehmen.
Darüber hinaus ist es bei Automobilen bekannt, das Öffnen der Türen bzw. das Deaktivieren von Wegfahrsperren, Alarmanlagen o. dgl. mit Hilfe einer Infrarotfernbe­ dienung vorzunehmen. Bei diesen Infrarotfernbedienungen handelt es sich um etwa schlüsselgroße kleine Infrarotsender, welche ein bestimmtes Infrarotsignal an einen dafür außen am Automobil vorgesehenen Empfänger senden.
Nachteilig bei den aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtungen ist es jedoch, daß diese die Freischalt-/Blockiervorrichtung nur in einem geringen Abstand von derselben deaktivieren bzw. entsperren können. Bei den aus dem Automobilbau bekannten Infrarotfernbedienungen ist beispielsweise eine sichere Entriegelung der Türschlösser aus maximal 10 Meter Entfernung vom Automobil möglich. Besonders nachteilig bei den bekannten infrarotsteuerbaren Türschlössern ist es, daß zum Öffnen bzw. Schließen des Türschlosses der Infrarotsender sehr genau auf den am Automobil vorgesehenen Empfänger gerichtet werden muß - geschieht dies nicht, so läßt sich das derart ausgestaltete Türschloß nicht mehr fernbedienen.
Weiterhin ist es bei den bekannten, mit Hilfe einer Infrarotfernbedienung steuer­ baren Vorrichtungen zur Sicherung eines Gerätes gegen unbefugte Benutzung nachteilig, daß das vom Sender gesendete Infrarotsignal mit Hilfe sog. lernender Infrarotfernbedienungen gelesen werden kann. Zu diesem Zweck muß sich die lernende Fernbedienung nur im Sendekegel des Infrarotstrahls befinden. Im Stand der Technik ist daher sogar eine erhöhte Gefahr der unbefugten Benutzung des derart gesicherten Gerätes vorhanden.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, bei der die oben beschriebenen Nachteile vermieden werden und gleichzeitig eine sichere und von der Position des Senders unabhängige Aktivierung bzw. Deaktivierung der Vorrichtung möglich ist.
Diese Aufgabe wird bei der Vorrichtung der eingangs genannten Art erfindungs­ gemäß dadurch gelöst, daß die Freischalt-/Blockiervorrichtung mit Hilfe eines von dem Sender an den Empfänger über ein Funk- oder Funktelefonnetz übertragbaren Funksignals ferngesteuert betätigbar ist.
Die Vorteile der Erfindung liegen insbesondere darin, daß die Freischalt-/Blockiervor­ richtung unabhängig von der Position des Senders relativ zum Empfänger aktiviert bzw. deaktiviert werden kann. Es ist daher dank der Erfindung möglich, über beliebig große Entfernungen hinweg das mit Hilfe einer Freischalt-/Blockiervor­ richtung sicherbare Gerät zu sperren bzw. zu entsperren. Weiterhin vorteilhaft ist, daß ein mit Hilfe eines Funk- oder Funktelefonnetzes, beispielsweise einer kommerziell betriebenen Funkeinrichtung übertragenes Funksignal verschlüsselt werden kann und somit ein unbefugtes Kopieren des gesendeten Signals, insbesondere ein unbefugtes Kopieren des Signals zur Deaktivierung der Freischalt- /Blockiervorrichtung verhindert werden kann.
Besondere Vorteile bietet die Erfindung insbesondere dann, wenn es sich bei den Geräten um Wasser- oder Baufahrzeuge handelt, da aufgrund der über große Distanzen möglichen Aktivierung bzw. Deaktivierung des Gerätes mögliche Gefahren für die mit der Aktivierung bzw. Deaktivierung betrauten Personen vermieden wird.
Besondere Vorteile bietet die Erfindung auch dann, wenn es sich bei dem gegen unbefugte Benutzung zu sichernden Gerät um einen Stromerzeuger handelt. Ein solcher Stromerzeuger, welcher sich oft in schlecht zugänglichen Gegenden befindet, kann dank der Erfindung problemlos aktiviert bzw. deaktiviert werden.
Zweckmäßigerweise handelt es sich beiden Geräten um landwirtschaftliche Geräte. Die Vorteile liegen darin, daß im Bereich der Landwirtschaft durch die Erfindung die bisher zur Freischaltung von gesperrten Geräten notwendigen langen und oftmals unwirtlichen Wege für das mit der Freischaltung betraute Personal vermieden werden.
Besonders vorteilhaft ist es, daß zur Freischaltung oder Blockierung des Gerätes auf bereits vorhandene Funk- oder Funktelefonnetze zurückgegriffen werden kann. Es ist daher zur Realisierung der erfindungsgemäßen Fernsteuerung der Vorrichtung bereits vorhandene, ausgereifte Technologie nutzbar.
Eine Ausführungsform der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß die Freischalt- /Blockiervorrichtung nach Erhalt des Funksignals das Gerät für eine vorgebbare Zeitspanne freischaltet. Es läßt sich somit beispielsweise am Gerät vorgeben, wie lange das Gerät nach Freischaltung freigeschaltet bleiben soll. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn es sich bei dem Gerät um ein Vermiet- oder Verleihgerät handelt. Auf diese Art und Weise kann sichergestellt werden, daß die vom Vermieter dem Mieter des Gerätes zugebilligte Leihzeit vom Mieter eingehalten wird. Der Vermieter braucht sich daher bei dieser Ausführungsform der Erfindung nicht mehr darum zu kümmern, ob der Benutzer des geliehenen Gerätes die Benutzung tatsächlich nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit einstellt, da sich das Gerät einfach nach Ablauf der eingestellten Zeitspanne abschaltet. Dies ist insbesondere vorteilhaft bei einer Ausführungsform der Erfindung, die sich dadurch auszeichnet, daß es sich bei den Geräten um Hubarbeitsbühnen handelt. Hier war eine Überwachung der freigegebenen Zeitspannen bisher problematisch.
Eine in diesem Zusammenhang besonders vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß die Zeitspanne durch das Funksignal vorgebbar ist. Auf diese Art und Weise kann die Zeitspanne jeweils individuell neu gewählt werden und somit der jeweiligen Benutzungsform angepaßt werden.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß die Freischalt-/Blockiervorrichtung durch das Funksignal in einen Stand-By- Modus geschaltet wird und die Freischalt-/Blockiervorrichtung das Gerät erst nach Eingabe eines bestimmten Codes in ein dafür am Gerät vorgesehenes, mit der Freischalt-/Blockiervorrichtung verbundenes Steuermodul freischaltet. Die Vorteile dieser Ausführungsform liegen insbesondere darin, daß das Gerät nicht sofort nach Erhalt des Funksignals freigeschaltet wird, sondern erst, wenn sich der befugte Benutzer tatsächlich am Gerät befindet. Ein Freischalten, ohne daß sich eine befugte Person in der Nähe des Gerätes befindet, wird daher auf diese Art und Weise vermieden. Darüber hinaus wird durch diese Ausführungsform die Ab­ sendung des Funksignals zur Freischaltung des Gerätes von der tatsächlichen Freischaltung des Gerätes entkoppelt. Die Absendung des Funksignals kann daher zeitlich gegenüber der tatsächlich gewünschten Benutzungsaufnahme verschoben werden. Die Benutzungsaufnahme kann bei dieser Ausführungsform sogar in das Belieben des befugten Benutzers gestellt werden, da mit Hilfe der vorgebbaren Zeitspanne eine Überwachung der befugten Benutzung überflüssig ist.
Besonders zweckmäßig ist es, daß der am Gerät in das Steuermodul einzugebende Code durch das Funksignal an das Steuermodul übermittelt wird. Diese Aus­ führungsform vermeidet es vorteilhafterweise, daß ein bereits benutzter Code, welcher fest im Steuermodul eingespeichert ist, zu einem späteren Zeitpunkt mißbräuchlich verwendet wird.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß die Freischalt-/Blockiervorrichtung zusätzlich mit Hilfe eines Schlüssels oder einer Chipkarte oder über ein Tastaturfeld durch Eingabe eines Codes betätigbar ist.
Ein Benutzer, der sich im Besitz eines Schlüssels oder einer Chipkarte zum Entsperren der Freischalt-/Blockiervorrichtung befindet, kann mit Hilfe dieser Ausführungsform ein ferngesteuert gesperrtes Gerät trotzdem in Benutzung nehmen.
Zweckmäßig ist der Sender über ein Modem mit einer EDV-Anlage zur Aufbereitung der zur Steuerung der Freischalt-/Blockiervorrichtung notwendigen Daten verbunden. Mit Hilfe dieser Ausführungsform können beispielsweise die zu vergebenden Codes oder die dem jeweiligen Benutzer zugeteilten Benutzungszeiten bzw. Zeitspannen rechnergestützt erfaßt und verarbeitet werden. Somit können beispielsweise bei einer Benutzung im Zusammenhang mit einem Vermiet- oder Verleihgerät die anfallenden Mietkosten be- und abgerechnet werden.
Besonders vorteilhaft ist es, daß über eine Funkverbindung zwischen einem Sender und einem Empfänger von einer am Gerät vorgesehenen Datenerfassungseinheit erfaßte Betriebsdaten des Gerätes an eine geräteferne EDV-Anlage übertragbar sind. Dabei ist es besonders zweckmäßig, daß die Freischalt-/Blockiervorrichtung ab­ hängig von den von der EDV-Anlage erfaßten Betriebsdaten des Gerätes fernsteuer­ bar ist. Somit ist gewährleistet, daß das Gerät bei Überschreitung gewisser Grenz­ werte für gewisse Betriebsdaten, insbesondere bei einer Gefahr für das Gerät ab­ geschaltet bzw. gesperrt werden kann. Insbesondere bei Vermiet- oder Verleihgerä­ ten kann durch die derart durchgeführte Überwachung des Gerätes eine Sperrung des vermieteten Gerätes vorgenommen werden, sobald der Benutzer bestimmte Be­ nutzungsschranken, welche sich in den Betriebsdaten widerspiegeln, überschreitet.
Eine weitere Ausführungsform der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß über eine Funkverbindung eine Sprechverbindung zwischen einem geräteseitigen Sender/Empfänger und einem gerätefernen Sender/Empfänger aufbaubar ist. So ist es möglich, daß dem ungeübten Benutzer auf Anfrage eine Hilfestellung über eine Sprechverbindung gegeben werden kann. Es lassen sich daher, insbesondere bei teuren Geräten, Fehlbedienungen des Gerätes vorteilhafterweise vermeiden. Dabei ist es vorteilhaft, daß die Funkverbindung mit Hilfe eines Funktelefonnetzes aufgebaut wird, bei dem der Sender mit Hilfe eines Festnetztelefones an den Empfänger, bei dem es sich um ein Funktelefon handelt, sendet.
Besonders zweckmäßig ist es bei Geräten, die einen Antrieb aufweisen, das die Freischalt-/Blockiervorrichtung den Antrieb freischaltet bzw. blockiert, d. h. beispielsweise bei einem Antrieb mittels eines Verbrennungsmotors die Zündung des Motors freischaltet oder blockiert.
Weitere vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Im folgenden soll ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert werden.
Die Zeichnung zeigt ein symbolisch dargestelltes Wassersportgerät 1. Das Wassersportgerät 1 weist einen Rumpf 1a, einen auf dem Rumpf 1a installierten Sitz 1b und einen zur Steuerung des Wassersportgerätes 1 dienenden Lenker 1c auf. Innerhalb des Rumpfes 1a weist das Wassersportgerät 1 einen Verbrennungs­ motor 2 auf. Der Verbrennungsmotor 2 weist ein Zündsystem 4 auf. Das Zünd­ system 4 ist über eine Leitung 6 mit einer Freischalt-/Blockiervorrichtung 8 verbunden. Mit der Freischalt-/Blockiervorrichtung 8 ist ein Steuermodul 9 verbunden. Das Steuermodul 9 weist ein von außen bedienbares Tastenfeld 9a zur Eingabe von Zahlen auf. Die Freischalt-/Blockiervorrichtung 8 ist über eine Leitung 10 mit einem Modem 12 verbunden. Das Modem 12 ist mit einem mit einer Antenne 14 versehenen Funktelefon 16 verbunden. Das Funktelefon 16 steht in Funkkontakt mit einer zweiten Antenne 18 versehenen zweiten Funktelefon 20. Das Funktelefon 20 ist über ein Modem 22 und eine Leitung 23 mit einem PC 24 verbunden.
Im folgenden soll die Funktionsweise der dargestellten Ausführungsform der Erfindung beschrieben werden:
In einem Anfangszustand sei die Zündung 4 durch die Freischalt-/Blockiervor­ richtung 8 über die Leitung 6 blockiert. Dadurch ist ein Anlassen des Motors 2 unmöglich. Soll nun die Zündung 4 entsperrt werden, so wird mit Hilfe des PC 24 ein entsprechendes Entsperrsignal für die Freischalt-/Blockiervorrichtung 8 generiert. Gleichzeitig wird vom PC 24 ein Code zur Bestätigung des Entsperrsignals generiert. Sowohl Entsperrsignal als auch Code werden dann vom PC 24 über die Leitung 23 und das Modem 22 an das Funktelefon 20 weitergeleitet.
Sobald eine Verbindung zwischen dem Funktelefon 20 und dem Funktelefon 16 auf dem Wassersportgerät 1 zustande kommt, sendet das Funktelefon 20 mit Hilfe der Antenne 18 das Entsperrsignal und den Code an die Antenne 14 des Funktelefons 16 auf dem Wassersportgerät 1. Das Entsperrsignal und der Code wird dann vom Funktelefon 16 auf dem Wassersportgerät 1 über das Modem 12 und die Leitung 10 an die Freischalt-/Blockiervorrichtung 8 weitergegeben.
Nach Empfang des Entsperrsignals und des Codes befindet sich die Freischalt- /Blockiervorrichtung 8 in einem Stand-Bv-Modus. Die Freischalt-/Blockiervorrichtung 8 wartet nun auf ein Signal von dem Steuermodul 9. Dieses Signal vom Steuermo­ dul 9 muß dem über die Funkverbindung vom PC 24 übermittelten Code überein­ stimmen. Zu diesem Zweck muß der Code in das Tastenfeld 9a des Steuermoduls 9 eingegeben werden. Sobald der im PC generierte und an das Wassersportgerät 1 übermittelte Code in das Tastenfeld 9a des Steuermoduls 9 eingegeben ist und an die Freischalt-/Blockiervorrichtung 8 übermittelt wurde, schaltet die Freischalt- /Blockiervorrichtung 8 über die Leitung 6 die Zündung 4 wieder frei. Anschließend kann der Motor 2 mit Hilfe der frei geschalteten Zündung 4 gestartet werden.
Soll die Freischaltung der Zündung 4 zeitlich begrenzt werden, so kann gleichzeitig mit der Übermittlung des Entsperrsignals und des Codes ein Zeitspannensignal vom PC 24 an die Freischalt-/Blockiervorrichtung 8 auf dem Wassersportgerät 1 übermittelt werden. Die Freischalt-/Blockiervorrichtung 8 mißt dann die Zeit nach Freischaltung der Zündung 4 und blockiert die Zündung 4 nach Ablauf der vom PC 24 übermittelten Zeitspanne, so daß sich das Wassersportgerät 1 nach Ablauf der Zeitspanne wieder im blockierten Zustand befindet.
Befindet sich das Wassersportgerät 1 im Ausgangszustand in einem freigeschalte­ ten Modus, so läßt sich die Zündung 4 entsprechend der oben beschriebenen Vorgehensweise mit Hilfe eines vom PC 24 generierten Sperrsignals sperren und somit das Wassersportgerät 1 blockieren.

Claims (23)

1. Vorrichtung zur Sicherung eines Gerätes (1) gegen unbefugte Benutzung, mit einer Freischalt-/Blockiervorrichtung (8) zur Aktivierung bzw. Deaktivierung mindestens einer wesentlichen Komponente des Gerätes (1), mit einem Sender (20), mit einem mit der Freischalt-/Blockiervorrichtung (8) verbundenen, auf den Sender (20) abgestimmten Empfänger (16) an dem Gerät (1), dadurch gekennzeichnet, daß die Freischalt-/Blockiervorrichtung (8) mit Hilfe eines von dem Sender (20) an den Empfänger (16) über ein Funk- oder Funktelefonnetz übertragbaren Funksignals ferngesteuert betätigbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Freischalt-/Blockiervorrichtung (8) nach Erhalt des Funksignals das Gerät (1) für eine vorgegebene Zeitspanne freischaltet.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Zeitspanne durch das Funksignal vorgebbar ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Freischalt-/Blockiervorrichtung (8) durch das Funk­ signal in einen Stand-By-Modus geschaltet wird und die Freischalt-/Blockiervor­ richtung (8) das Gerät (1) erst nach Eingabe eines bestimmten Codes in ein dafür am Gerät (1) vorgesehenes, mit der Freischalt-/Blockiervorrichtung (8) verbundenes Steuermodul (9) freischaltet.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der am Gerät (1) in das Steuermodul (9) einzugebende Code durch das Funksignal an das Steuermodul (9) übermittelt wird.
6. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Freischalt-/Blockiervorrichtung (8) zusätzlich mit Hilfe eines Schlüssels oder einer Chipkarte steuerbar ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Sender (20) über ein Modem (22) mit einer EDV- Anlage (24) zur Aufbereitung der zur Steuerung der Freischalt-/Blockiervorrichtung (8) notwendigen Daten verbunden ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Empfänger (16) über ein Modem (12) mit der Freischalt-/Blockiervorrichtung (8) verbunden ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß über eine Funkverbindung zwischen einem Sender (20) und einem Empfänger (16) von einer am Gerät (1) vorgesehenen Daten­ erfassungseinheit erfaßte Betriebsdaten des Gerätes (1) an eine geräteferne EDV- Anlage (24) übertragbar sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Freischalt-/Blockiervorrichtung (8) abhängig von den von der EDV-Anlage (24) erfaßten Betriebsdaten des Gerätes (1) fernsteuerbar ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß über eine Funkverbindung eine Sprechverbindung zwischen einem geräteseitigen Sender/Empfänger (16) und einem gerätefernen Sender/Empfänger (20) aufbaubar ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Funkverbindung mit Hilfe eines Funktelefonnetzes aufgebaut wird.
13. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Sender (16, 20) um ein Funktelefon handelt.
14. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Empfänger (16, 20) um ein Funktelefon handelt.
15. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Gerät (1) um ein Vermiet- oder Ver­ leihgerät handelt.
16. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät (1) einen Antrieb (2) aufweist und die Freischalt-/Blockiervorrichtung (8) den Antrieb (2) freischaltet bzw. blockiert.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb (2) ein Verbrennungsmotor ist und die Freischalt-/Blockiervorrichtung (8) die Zündung (4) des Verbrennungsmotors freischaltet bzw. blockiert.
18. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb ein Elektromotor ist.
19. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Gerät (1) um ein Fahrzeug handelt.
20. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Fahrzeug um ein Wasserfahrzeug handelt.
21. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Fahrzeug um ein Baufahrzeug handelt.
22. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Fahrzeug um einen Gabelstapler handelt.
23. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Gerät um einen Stromerzeuger handelt.
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