-
Die
Erfindung betrifft Sicherheitselemente für Sicherheitspapiere oder Wertdokumente,
wie Banknoten oder Ausweiskarten. Die Sicherheitselemente weisen
zumindest im Durchlicht, gegebenenfalls auch im Auflicht, visuell
erkennbare Zeichen, Muster oder Codierungen sowie zusätzliche
Stoffe zur maschinellen Prüfung
auf. Die Erfindung betrifft auch Verfahren zur Herstellung der Sicherheitselemente sowie
mit den Sicherheitselementen ausgestattete Sicherheitspapiere und
Wertdokumente.
-
Sicherheitselemente
in Form von Fäden, Bändern oder
Etiketten, die zur Echtheitssicherung von Banknoten, Schecks, Kreditkarten,
Ausweisen und dergleichen dienen oder zur Warenkennzeichnung verwendet
werden, sind bekannt. Derartige Sicherheitselemente bestehen typischerweise
aus einem möglichst
lichtdurchlässigen,
d. h. transluzenten Trägermaterial
mit metallischer Beschichtung. Die metallische Beschichtung enthält Aussparungen
in Form von Buchstaben, Zahlen, Mustern oder anderen Zeichen. Die
Aussparungen sind visuell erkennbar und werden besonders gut sichtbar,
wenn man das Sicherheitselement gegen das Licht betrachtet. Die
Aussparungen bilden dann einen hellen Kontrast gegen die dunkel
erscheinende metallische Beschichtung.
-
Zur
Erhöhung
der Fälschungssicherheit
ist es wünschenswert,
zusätzliche
Sicherheitsmerkmale vorzusehen, die maschinell prüfbar sind.
Besonders vorteilhaft sind Merkmale, deren Vorhandensein vom Betrachter
und von einem potentiellen Fälscher
nicht ohne Weiteres erkennbar ist. Als derartige Merkmale werden
beispielsweise Lumineszenzeigenschaften, elektrische Leitfähigkeit
und Magnetismus genutzt. Die metallische Beschichtung verleiht elektrische Leitfähigkeit,
die mit geringem Aufwand geprüft
werden kann. Ebenfalls mit einfachen und kostengünstigen Prüfvorrichtungen prüf bar sind
magnetische Eigenschaften. Besonders vorteilhaft an magnetischen Sicherheitsmerkmalen
ist, dass viele Codierungsmöglichkeiten
zur Verfügung
stehen, da ein Fälscher nicht
erkennen kann, welche der magnetischen Eigenschaften, wie Permeabilität, Magnetisierung,
Remanenz, etc., als Prüfkriterium
verwendet wird.
-
Maschinenlesbare
Fäden,
bei denen elektrische Leitfähigkeit
und/oder Magnetismus als Prüfkriterien
verwendet werden, werden häufig
zur automatisierten Banknotenbearbeitung herangezogen. Diese maschinell
lesbaren Eigenschaften der Fäden werden
durch Aufdruck geeigneter Farben (Funktionsfarben) im Inneren des
Laminataufbaus der Fäden
erzeugt. Die innen liegenden Strukturen sind durch abdeckende Folien
gut vor chemischen und mechanischen Beanspruchungen geschützt. Der Aufdruck
der Funktionsfarben, die die maschinell prüfbaren Eigenschaften verleihen,
erfolgt typischerweise in Streifenform längs zur Fadenachse oder in Form
von Blöcken
senkrecht zur Fadenachse.
-
Aus
der WO 92/11142 ist ein Sicherheitselement für Sicherheitsdokumente bekannt,
das sowohl eine Negativschrift als auch ein magnetisches Sicherheitsmerkmal
aufweist. Das Sicherheitselement besteht aus einer transluzenten
Kunststofffolie als Trägermaterial
mit einer ersten Metallisierungsschicht, worauf wiederum eine Schicht
aus magnetischer Druckfarbe sowie eine weitere Metallisierungsschicht
aufgebracht sind. Bei den Metallisierungsschichten handelt es sich
um vakuumaufgedampfte Metallschichten oder um Metalleffektschichten,
d. h. Schichten aus metallpigmenthaltiger Farbe oder Me- tallimitationsfarbe.
Die Negativschrift wird erzeugt, indem das Trägermaterial vor dem Aufbringen
des Schichtaufbaus im Bereich der späteren Negativschrift mit einer
aktivierbaren Druckfarbe bedruckt wird. Durch Aktivieren der Druckfarbe
werden die über
der Druckfarbe liegenden Bereiche des Schichtaufbaus entfernt, und
es entstehen Aussparungen in Form der Negativschrift. Bei den aktivierbaren
Druckfarben handelt es sich um Druckfarben, die durch Wärme erweichen,
wodurch die Haftung am Trägermaterial
geringer wird, oder um Druckfarben, die aufschäumende Additive enthalten,
welche bei Erwärmung
Gas abspalten, wodurch ebenfalls die Haftung am Trägermaterial
geringer wird und die darüber
liegenden Schichten aufgewölbt
werden. Nachteilig ist, dass die gleichzeitige Entfernung mehrerer Schichten
zu Aussparungen führt,
deren Konturen nicht so scharf sind, wie es wünschenswert wäre, was
insbesondere bei kleinen Zeichen nicht tolerierbar ist.
-
Deshalb
werden gemäß einer
anderen in dieser Schrift beschriebenen Ausführungsform die erste Metallisierungsschicht
und die magnetpigmenthaltige Druckfarbe nur auf Teilbereiche des
Trägermaterials aufgebracht.
In den freien Teilbereichen wird die Negativschrift mit einer aktivierbaren
Druckfarbe aufgedruckt und dann vollflächig die weitere Metallisierungsschicht
aufgebracht. Durch das Aktivieren der Druckfarbe braucht nun lediglich
eine Schicht abgelöst
zu werden, was zu einer Negativschrift mit scharfen Konturen führt.
-
Aus
der WO 98/25236 ist ein Sicherheitselement bekannt, das aus einer
zumindest transluzenten Kunststoffschicht besteht, die eine opake
Schicht mit Aussparungen, die eine Negativschrift bilden, sowie
eine maschinenlesbare magnetische Codierung aufweist, wobei die
Aussparungen in den magnetschichtfreien Bereichen des Sicherheitselements
angeordnet sind. Die magnetische Codierung wird von einer weiteren
opaken Schicht abgedeckt, so dass sie für einen Betrachter unsichtbar
ist. Die opaken Schichten sind Metallisierungsschichten, d. h. aufgedampfte
metallische Schichten oder mit metallpigmenthaltigen Farben aufgedruckte
Schichten. Die Aussparungen der Ne gativschrift und die magnetischen
Bereiche können
auf dem Sicherheitselement in unterschiedlicher Weise geometrisch
angeordnet sein. Die Negativschrift in der metallischen Beschichtung
wird erzeugt, indem eine lösliche
Farbschicht in Form der zu bildenden Negativschrift auf die Träger-Kunststoffschicht
aufgedruckt wird, dann das Metall aufgedampft wird und anschließend die
lösliche Druckfarbe
mit einem Lösungsmittel
gelöst
wird, wobei die Druckfarbe gemeinsam mit dem darauf aufgedampften
Metall entfernt wird.
-
Generell
werden bei Sicherheitselementen die maschinenlesbaren Sicherheitsmerkmale
mithilfe so genannter Funktionsfarben erzeugt. Die Funktionsfarben
enthalten metallische Pigmente, wie z. B. Eisenoxide, zur Verleihung
magnetischer Eigenschaften (Magnetlack), oder elektrisch leitfähige Partikel,
wie z. B. Leitruß,
zur Verleihung elektrischer Leitfähigkeit (Leitlack), oder sowohl
metallische Pigmente als auch leitfähige Partikel, wenn magnetische Eigenschaften
in Kombination mit elektrischen Eigenschaften erwünscht sind.
Die Funktionsfarben sind daher physikalisch bedingt meist schwarz
oder braun und grob strukturiert. Da die maschinenlesbaren Schichten
die Optik des Sicherheitselements nicht stören sollen und die Maschinenlesbarkeit
eines Sicherheitselements nicht mit dem unbewaffneten Auge offensichtlich
erkennbar sein soll, werden die Schichten abgedeckt, und zwar üblicherweise mittels
Metallisierungsschichten, wie in den vorgenannten Druckschriften
offenbart. Das optische Erscheinungsbild hinsichtlich Farbe und
Struktur der Oberflächen
soll dabei nach Möglichkeit
auf beiden Seiten des Sicherheitselements identisch sein, d. h., das
Sicherheitselement soll nicht „zweiseitig" sein.
-
Bedingt
durch die Zusammensetzung der Funktionsfarben mit metallischen und/oder
leitfähigen
Pigmenten kann es bei direktem Kontakt mit einer me tallischen Schicht,
beispielsweise einer aufgedampften Aluminiumschicht, wie sie für Sicherheitselemente
häufig
verwendet wird, bei Anwesenheit von Feuchtigkeit zur Entstehung
eines galvanischen Elements und damit zu Korrosion kommen. Spuren
von Feuchtigkeit sind ausreichend. Die Anwesenheit von Feuchtigkeit
kann bei Sicherheitspapieren und Wertdokumenten, wie z. B. Banknoten,
nicht ausgeschlossen werden. So werden diese beispielsweise in feuchten
Klimazonen benutzt oder unter Umständen versehentlich mit einem
Kleidungsstück
mit gewaschen. Auch beim Herstellungsverfahren, insbesondere bei
der Erzeugung einer Negativschrift, können die Sicherheitselemente
mit Feuchtigkeit in Berührung
kommen, wie später
noch ausgeführt
wird.
-
Es
ist daher erforderlich, Schutzmaßnahmen gegen die Entstehung
derartiger galvanischer Elemente zu treffen. Zu diesem Zweck ist
es bekannt, bei einem Sicherheitselement mit der Schichtfolge Kunststofffolie,
Metalleffektschicht, maschinell überprüfbare Schicht
aus Funktionsfarbe, metallische Schicht (mit Aussparungen in funktionsfarbefreien Bereichen),
wie es beispielsweise aus der WO 92/11142 bekannt ist, zwischen
der maschinell prüfbaren
Schicht und der metallischen, die maschinell prüfbare Schicht abdeckenden Beschichtung
eine Metalleffektschicht aus einer metallpigmenthaltigen Druckfarbe
oder einer Metallimitationsfarbe vorzusehen.
-
Es
ergibt sich dann die Schichtfolge: Kunststoffträgerfolie, Metalleffektschicht,
maschinell prüfbare
Schicht, Metalleffektschicht, metallische Schicht.
-
Die
Metalleffektschicht zwischen der maschinell prüfbaren Schicht und der metallischen
Schicht verhindert mit guter Zuverlässigkeit die Bildung eines galvanischen
Elements und damit eine Korrosion des Sicherheitselements, ist aber
auch mit einer Reihe von Nachteilen verbunden.
-
Der
Druck der metallpigmenthaltigen Farben ist verhältnismäßig aufwändig. Die Farbe lässt sich wegen
des hohen Anteils an Metallpartikeln, die den metallischen Glanz
ergeben, nicht gut verdrucken, und bei zu niedriger Viskosität neigt
die Farbe zum Spritzen. Die schlechte Verarbeitbarkeit führt zu großen Problemen
bei der Steuerung des Drucks, denn die Abdeckung muss im Register
auf den Magnetdruck gedruckt werden, was wiederum zu erhöhtem Ausschuss
führt.
Außerdem
müssen
während
der Produktion häufig
die Rakel gewechselt werden, da die metallpigmenthaltigen Farben
stark abrasiv sind, so dass die Produktion häufig zum Stillstand kommt.
-
Die
Trocknung der Schichtfolge Metalleffektschicht, maschinell prüfbare Schicht,
Metalleffektschicht, ist extrem schwierig, was durch die hohe Porosität der Schichten
bedingt ist, die ein Wegschlagen der Lösemittel von einer Schicht
in eine andere ermöglicht.
Insbesondere scheint das Lösemittel
von der Metalleffektschicht in die maschinell prüfbare Schicht aus Funktionsfarbe
wegzuschlagen. Die weggeschlagenen Lösemittel können bei späteren Trocknungsvorgängen „aufkochen' und Bläschen in den
Schichten bilden. Außerdem
führen
die hohen Restlösemittelgehalte
zu Problemen bei der Metallisierung, weil kein gutes Vakuum erzielbar
ist, beim Kaschieren, weil ungewollte Reaktionen mit dem Kaschierlack
auftreten können,
und beim Schneiden der Sicherheitselemente auf die gewünschten
Abmessungen, da Magnetabrieb auftreten kann.
-
Das
Sicherheitselement zeigt ein deutlich zweiseitiges Erscheinungsbild.
Der Grund liegt darin, dass der Druck einer Metalleffektschicht
auf eine glatte Kunststoffträgerfolie
ein relativ glattes glänzendes
Bild ergibt, während
der Druck einer Metalleffektschicht mit der gleichen Zusammensetzung
auf die maschinell prüfbare
Schicht kein glattes, sondern ein eher grob strukturiertes Bild
ergibt. Die Funktionsfarben (Magnetlacke, Leitlacke) ergeben wegen
der in ihnen enthaltenen groben Pigmente einen sehr rauen Untergrund
für den
Druck der Metalleffektschicht, und die Metalleffektschicht kann
die raue Struktur der Oberfläche
nicht ausnivellieren. Wird dann eine metallische Schicht aufgedampft,
wirkt sie im Bereich der gedruckten Funktionsfarben daher grob strukturiert,
während
das Sicherheitselement, von der Gegenseite her betrachtet, homogen
glänzend
erscheint.
-
Im Übrigen sind
die metallpigmenthaltigen Farben oder Metallimitationsfarben zur
Erzeugung der Metalleffektschicht relativ teuer, und ihre Verwendung
zieht überdies
wegen ihrer hohen Abrasivität hohe
Werkzeugkosten nach sich. Tiefdruckzylinder und Rakel müssen häufig gewechselt
werden.
-
Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Sicherheitselement
für ein
Sicherheitspapier oder ein Wertdokument bereitzustellen, das eine metallische
Beschichtung mit zumindest im Durchlicht erkennbaren Aussparungen,
sowie eine maschinell prüfbare
Schicht mit mindestens einem maschinell prüfbaren Merkmal aufweist, bei
dem Korrosionsprobleme vermieden werden und die vorstehend genannten
Nachteile beseitigt oder zumindest verringert werden.
-
Diese
Aufgabe wird durch die Sicherheitselemente mit den Merkmalen gemäß den Ansprüchen 1 und
9 gelöst.
Verfahren zur Herstellung derartiger Sicherheitselemente sowie ein
Sicherheitspapier und ein Wertdokument mit solchen Sicherheitselementen sind
in den nebengeordneten Ansprüchen
angegeben. Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
-
Nach
einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird bei einem Sicherheitselement
mit der oben genannten Schichtfolge Kunststoffträgerfolie, Metalleffektschicht,
maschinell prüfbare
Schicht aus Funktionsfarbe, metallische Schicht mit Aussparungen
in funktionsfarbefreien Bereichen, zwischen der maschinell prüfbaren Schicht
und der metallischen Schicht eine Lackschicht aufgetragen. Das Sicherheitselement
kann folgendermaßen
hergestellt werden:
Eine möglichst
lichtdurchlässige,
transparente oder zumindest transluzente Trägerfolie, beispielsweise eine
Polyesterfolie, bevorzugt eine PET-Folie, wird mit einer Metalleffekt-Zusammensetzung,
d. h. einer metallpigmenthaltigen Farbe oder einer Metallimitationsfarbe,
bedruckt, wobei zumindest die Teilbereiche der Folie, die später die
Aussparungen aufweisen sollen, frei bleiben müssen (Freibereiche der Metalleffektschicht).
Auf die Metalleffektschicht wird registerhaltig eine maschinell
prüfbare
Schicht, insbesondere eine Zusammensetzung mit mindestens einem maschinell
prüfbaren
Stoff, z. B. Magnetlack und/oder Leitlack, aufgedruckt, wobei die
bedruckte Fläche
nicht größer als
die mit der Metalleffekt-Zusammensetzung bedruckte Fläche sein
darf, damit die maschinell prüfbare
Schicht, von der entgegengesetzten Seite her betrachtet, nicht sichtbar
ist. Darauf wiederum wird eine Lackschicht gedruckt. Ein farbloser
Lack kann vollflächig
aufgedruckt werden, ein eingefärbter
Lack muss so aufgedruckt werden, dass er unsichtbar bleibt, wenn
das Sicherheitselement von der entgegengesetzten Seite her betrachtet wird.
-
Auf
die freien Bereiche der Trägerfolie
oder gegebenenfalls auf die nur mit der Lackschicht bedruckten Bereiche
der Trägerfolie
wird eine ablösbare
Druckfarbe in Form von Zeichen, Mustern oder Codierungen aufgedruckt.
Die Reihenfolge der Druckvorgänge
ist dabei nicht wesentlich. Es kann auch zuerst die ablösbare Druckfarbe
gedruckt werden und dann die übrigen
Schichten, wobei jedoch möglichst die
ablösbare
Druckfarbe nicht von der Schutzlackschicht überdruckt werden sollte. Geeignete
ablösbare
Druckfarben und Verfahren zur Ablösung sind beispielsweise in
der
EP 0 330 733 , in
der WO 92/11142 und in der WO 99/13157 offenbart, auf die hiermit
Bezug genommen wird. Besonders bevorzugt ist die in der WO 99/13157
offenbarte lösliche
Farbe. Die Farbe hat einen hohen Pigmentanteil und bildet nach dem
Trocknen auf der Druckunterlage einen erhabenen Farbauftrag, der
eine poröse
Struktur mit großer Oberfläche besitzt.
Anschließend
wird eine metallische Beschichtung, beispielsweise aus Aluminium, Eisen,
Kobalt oder Nickel, vollflächig
aufgebracht, bevorzugt durch Aufdampfen im Vakuum. Die maschinell
prüfbare
Schicht ist nun nicht mehr sichtbar, egal von welcher Seite her
das Sicherheitselement betrachtet wird. In den Bereichen der Aussparungen wird
nun die ablösbare
Druckfarbe mit der sie überlagernden
metallischen Beschichtung wieder entfernt. Hinsichtlich der geeigneten
Verfahrensweisen wird auf die
EP
0 330 733 , die WO 92/11142 und die WO 99/13157 verwiesen.
-
Auf
das Sicherheitselement werden vorzugsweise weitere schützende und/oder
die Aufbringung auf bzw. die Einbringung in ein Papier erleichternde Schichten
aufgebracht. Geeignete Schichten werden im Zusammenhang mit 11 beschrieben.
Abschließend
kann der fertig gestellte Schichtaufbau dann auf die gewünschten
Maße des
Sicherheitselements zurechtgeschnitten werden.
-
Bei
Verwendung der bevorzugten löslichen Farbe
gemäß der WO
99/13157 bildet die metallische Beschichtung wegen der stark porigen
Oberfläche des
Farbauftrags keine zusammenhängende
Metallschicht. Die Demetallisierung im Bereich der aufgedruckten
Zeichen, Muster oder Codierungen ist hier besonders einfach mittels
eines Waschvorgangs möglich.
Bei dem Waschvorgang kann die Waschflüssigkeit die nicht zusammenhängende Beschichtung leicht
durchdringen. Es ist deshalb leicht, die Druckfarbe zusammen mit
der nicht zusammenhängenden
Metallschicht abzuwaschen. Die Wirkung der Waschflüssigkeit
kann durch mechanische Mittel, wie Bürsten, Walzen, oder Ultraschall,
unterstützt
werden. Bevorzugt enthält
die ablösbare
Druckfarbe wasserlösliche
Bindemittel, so dass Wasser als Waschflüssigkeit verwendet werden kann.
Zum Demetallisieren, d. h. zum Entfernen der Druckfarbe zusammen
mit den auf der Druckfarbe aufgebrachten Bereichen der Metallschicht,
wird die Trägerfolie
vollständig
in Wasser getaucht. Nach der Demetallisierung wird sorgfältig getrocknet.
Dennoch können Spuren
von Restwasser verbleiben, die als Elektrolyt wirken und Korrosion
hervorrufen. Auch durch ein späteres
Migrieren von Feuchtigkeit über
die Schnittkanten des Sicherheitselements in den Schichtaufbau hinein
kann Korrosion hervorgerufen werden.
-
Die
Lackschicht zwischen der maschinell prüfbaren Schicht und der Metallschicht
verhindert derartige Korrosionserscheinungen zuverlässig. Außerdem weist
sie gegenüber
der bisher verwendeten Metalleffektschicht eine Reihe von weiteren
Vorteilen auf.
-
Die
Lacke enthalten im Gegensatz zu den Metalleffekt-Zusammensetzungen
keine festen Partikel und sind daher problemlos zu verdrucken. Schwierigkeiten
bei der Steuerung eines registerhaltigen Drucks treten nicht oder
nur in geringem Umfang auf und der Ausschuss reduziert sich merklich. Außerdem sind
die Standzeiten von Zylindern und Rakeln sehr hoch.
-
Für einen
Lack können
andere Lösungsmittel
verwendet werden als für
eine Metalleffekt-Zusammensetzung, beispielsweise Ethanol anstelle von
Ethylacetat. Die Trocknung des Lacks wird dadurch wesentlich einfacher,
da ein Wegschlagen des Lösungsmittels
in eine andere Schicht vermieden werden kann. Auch die sich aus
der schwierigen Trocknung ergebenden Folgeprobleme werden vermieden.
-
Bei
einer ausreichenden Auftragsmenge des Lacks füllt dieser die raue Oberfläche der
maschinell prüfbaren
Schicht aus z. B. Magnetlack und/oder Leitlack weitgehend auf, so
dass eine relativ glatte Oberfläche
erhalten wird. Wird auf diese Oberfläche nun eine metallische Schicht
aufgedampft, erscheint auch die metallische Schicht relativ glatt,
was bedeutet, dass das optische Erscheinungsbild der Vorder- und
Rückseite
des Sicherheitselements nach der Metallisierung homogener ist, dass
sich die optische Zweiseitigkeit des Sicherheitselements also verringert.
-
Die
durch die Beschichtung mit Lack erzielte glattere Oberfläche hat
noch weitere Vorteile. So wird die Gefahr des Bruches der aufgedampften
metallischen Beschichtung bei mechanischer Beanspruchung, beispielsweise
beim Demetallisieren, verringert. Die elektrische Leitfähigkeit
des Sicherheitselements ist damit gegenüber Umlaufbedingungen besser
geschützt.
Im Übrigen
wird durch die glattere Oberfläche
der abgedeckten maschinell prüfbaren Schicht
auch die Demetallisierung im Waschverfahren einfacher.
-
Ein
weiterer Vorteil sind die geringen Kosten eines Lacks gegenüber einer
metallpigmenthaltigen Druckfarbe bzw. einer Metallimitationsfarbe.
Zu Buche schlagen auch die verringerten Werkzeugkosten aufgrund
fehlender Abrasivität
eines Schutzlacks. Zudem schützt
der Lack den Schichtaufbau gegen chemische Angriffe. Dafür ist ein
geeigneter chemisch resistenter Lack zu wählen. Als Beispiele geeigneter
Lacke sind chemisch resistente und transparente Lacke auf Nitrocellulosebasis,
Polyamid-, PVC-Basis oder auch vernetzende, transparente Lacke,
beispielsweise isocyanatvernetzende Polyurethane zu nennen.
-
Neben
den zahlreichen Vorteilen weist die oben beschriebene Ausführungsform
auch einige Nachteile auf, die sie mit dem Stand der Technik gemeinsam
hat und die unter anderem damit zusammenhängen, dass die metallische
Schicht, in der die Aussparungen ausgebildet werden, als letzte
Schicht der Schichtfolge Metalleffektschicht, maschinell prüfbare Schicht,
metallische Schicht, aufgetragen wird.
-
Die
Metalleffektschicht und die maschinell prüfbare Schicht bauen relativ
stark auf. Aus wickeltechnischen Gründen ist daher die Rollenlänge vor dem
Aufbringen der metallischen Schicht beschränkt. Außerdem können wegen der hohen Abrasivität des Magnetlacks/des
Leitlacks nur relativ kurze Bahnen bedruckt werden. Die Vakuumaufdampfung
der metallischen Schicht findet deshalb an Rollen relativ kleiner
Länge statt,
so dass relativ zur Rollenlänge
der beim Anfahren und Stoppen produzierte Ausschuss entsprechend
hoch ist.
-
Zudem
ist die Oberfläche,
auf die die metallische Schicht aufgedampft wird, relativ uneben,
da die Metalleffektschicht und die darauf aufgebrachte maschinell
prüfbare
Schicht erhabene Bereiche mit tiefer liegenden Bereichen dazwischen
bilden. Die metallische Schicht bedeckt Erhebungen und Senken gleichermaßen. Bei
bestimmten geometrischen Anordnungen der maschinell prüfbaren Schicht,
beispielsweise in Form von Blöcken
von Funktionsfarben, wie Magnetlack-Blöcken, kann eine Demetallisierung
zwischen den Funktionsfarbe-Blöcken schwierig
werden. Es kann zu unsauberem Auswaschen und unpräzisen Aussparungen
kommen. Unerwünschte
Auswaschungen beim Demetallisieren können auch durch eine so genannte
Tonung des Bindemittels, zu der es beim Drucken von Magnetlack/Leitlack
immer wieder kommt, entstehen. Der Begriff „Tonung" bezeichnet hierbei das Phänomen, dass
beim Tiefdruck an der Oberfläche
des Tiefdruckzylinders ein mehr oder weniger dünner Bindemittelfilm verbleibt,
der zu Rakelstreifen im Druckbild führen kann.
-
Die
unebene Oberfläche
kann auch dazu führen,
dass bei bestimmten geometrischen Anordnungen der maschinell prüfbaren Schicht,
beispielsweise in Form von Funktionsfarbe-Blöcken, wie Magnetlack-Blöcken, die
dünne,
aufgedampfte Metallschicht beim Demetallisieren mechanisch so stark belastet
wird, dass sie reißt,
und die vorher gegebene Leitfähigkeit
unterbrochen wird. Für
Sicherheitselemente mit geforderter Leitfähigkeit ist es daher erforderlich,
zusätzlich
eine gedruckte Leitlackschicht vorzusehen.
-
Eine
weitere Folge der unebenen Oberfläche, auf die die Metallschicht
aufgedampft wird, ist, dass von der Metallseite her die unterschiedlichen Bereiche
(mit bzw. ohne Magnetlack und/oder Leitlack) des Sicherheitselements
oftmals erkennbar sind. Auch von der Rückseite her sind diese Bereiche identifizierbar,
da die Metalleffektfarbe nicht völlig äquivalent
zur aufgedampften Metallschicht ist.
-
Gemäß einem
zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung werden diese Probleme
durch eine Änderung
der Schichtfolge des Sicherheitselements und eine damit einhergehende Änderung
des Verfahrensablaufs zur Herstellung des Sicherheitselements gelöst.
-
Das
Sicherheitselement gemäß dem zweiten Erfindungsaspekt
weist folgende Schichtfolge auf: transparente oder zumindest transluzente
Kunststofffolie, metallische Schicht mit Aussparungen in Form von
Zeichen, Mustern oder Codierungen in funktionsfarbefreien Bereichen,
Schutzlackschicht oder Primer- bzw. Haftvermittlerschicht, maschinell
prüfbare Schicht
aus Funktionsfarbe (z. B. Magnetlack/Leitlack), Metallisierungsschicht,
d.h. für
den Betrachter metallisch erscheinende Schicht. Die für den Betrachter
metallisch erscheinende Schicht wird zweckmäßig durch eine Metalleffektschicht
oder eine metallische Schicht bereitgestellt.
-
Zur
Erzeugung dieser Schichtfolge wird zuerst eine ablösbare Druckfarbe
in Form der zu bildenden Aussparungen, d. h. mit dem gewünschten
Demetallisierungsmotiv, auf eine transparente oder zumindest transluzente
Trägerfolie
aufgedruckt. Anschließend
wird die bedruckte Trägerfolie
mit einer metallischen Schicht, beispielsweise aus Aluminium oder
einem anderen Metall, versehen; bevorzugt wird das Metall im Vakuum
aufgedampft. Dann wird die Trägerfolie
demetallisiert, d. h. in den mit der Druckfarbe bedruckten Bereichen
wird die ablösbare Druckfarbe
zusammen mit dem darauf aufgebrachten Metall entfernt. Das Demetallisierungsverfahren richtet
sich dabei nach der verwendeten ablösbaren Druckfarbe. Es kann
gegebenenfalls mechanisch unterstützt werden. Auf die metallische
Schicht wird nun vollflächig
eine transparente oder zumindest transluzente Haftvermittlerschicht
oder Schutzlackschicht aufgedruckt. Die Haftvermittler- bzw. Schutzlackschicht
schützt
gegen die Bildung eines galvanischen Elements zwischen der metallischen
Schicht und der nachfolgenden maschinell prüfbaren Schicht. Je nach Art
des Lacks kann sie auch die Hafteigenschaften zwischen der metallischen
Schicht und der maschinell prüfbaren
Schicht verbessern (Haftvermittler) und/oder die chemische und/oder
mechanische Beständigkeit
des Sicherheitselementverbunds erhöhen. Als Beispiele geeigneter
Lacke sind Lacke auf Nitrocellulosebasis, PVC-Basis, Polyamidbasis oder
vernetzende Lacke, insbesondere isocyanatvernetzende Polyurethane,
zu nennen. Auf die Haftvermittler- bzw. Schutzlackschicht werden
nun weitere Schichten in Folge im so genannten Insetter-Verfahren
im Register zum demetallisierten Motiv aufgedruckt, d. h. das demetallisierte
Motiv wird nicht verdeckt.
-
Als
Erstes wird die maschinell prüfbare Schicht,
z. B. aus Magnetlack und/oder Leitlack, aufgedruckt, und darauf
folgt eine metallisch erscheinende Schicht, z. B. eine Schicht aus
Metalleffektfarbe, wie eine metallpigmenthaltige Druckfarbe. Die Metalleffektfarbe
bedeckt die maschinell prüfbare Schicht,
die nun von keiner Seite des Sicherheitselements her mehr sichtbar
ist. Die maschinell prüfbare Schicht
wird zweckmäßig aus
einer Zusammensetzung gebildet, die mindestens einen maschinell
prüfbaren
Stoff enthält.
-
Die
für diesen
Erfindungsaspekt zu verwendenden Materialien, wie Kunststofffolie,
Metalle, Schutzlacke, Magnetlacke, Leitlacke, Metalleffektfarben,
ablösbare
Druckfarben (und Verfahren zur Ablösung), etc., sind dieselben
wie bei dem zuerst genannten Erfindungsaspekt.
-
Diese
Ausführungsform
weist die Vorteile der zuerst genannten Ausführungsform auf sowie zusätzliche
Vorteile. Insbesondere ist aufgrund der ebenen Oberfläche, auf
der sich die Metallschicht befindet, die mechanische Belastung beim
Demetallisieren gering, wodurch die Gefahr einer Unterbrechung der
elektrischen Leitfähigkeit
wesentlich verringert ist. Der Druck von (zusätzlichen) Leitlackspuren kann deshalb
entfallen. Die ebene Oberfläche
ermöglicht auch
eine präzisere,
konturenscharfe Demetallisierung ohne unsaubere Auswaschungen. Da
die Demetallisierung vor dem Drucken der Funktionsfarbe stattfindet,
bleibt eine eventuelle Tonung der Funktionsfarben auch ohne Einfluss
auf die Demetallisierung.
-
Beim
Aufbringen der Metallschicht befinden sich noch keine auftragenden
Schichten auf der Trägerfolie.
Daher ist eine Vakuum-Metallisierung großer Rollenlängen möglich. Der beim Anfahren und
Beenden unvermeidbare Ausschuss ist deshalb, relativ zur Rollenlänge, nur
klein.
-
Die
innen liegenden Schichten werden optisch sehr gut kaschiert. Durch
die vollflächig
auf die Trägerfolie
aufgebrachte metallische Beschichtung entspricht das Erscheinungsbild
dieser Seite des Sicherheitselements einem Sicherheitselement, das
lediglich eine metallische Schicht mit Aussparungen aufweist. Bei
einer seitenrichtigen Aufbringung des Sicherheitselements auf ein
Sicherheitspapier sind die weiteren Schichten und insbesondere die
maschinell prüfbare
Schicht nicht zu erkennen. Wenn das Sicherheitselement auf der Rückseite
des Papiers nicht sichtbar sein soll, kann das Sicherheitselement
an seiner Rückseite
zusätzlich
mit einer Deckweißschicht
bedruckt werden. Dieser Deckweißdruck kann
auch gleichzeitig zur Online-Überprüfung der seitenrichtigen
Einbringung auf der Papiermaschine genutzt werden.
-
Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
dieses Aspekts der Erfindung kann zwischen der Schicht aus Metalleffektfarbe
und der maschinell prüfbaren
Schicht eine zweite, transparente oder zumindest transluzente Schutzlackschicht
vollflächig vorgesehen
werden. Bevorzugt wird diese Schicht aufgedruckt.
-
Durch
die zweite Schutzlackschicht ergibt sich der zusätzliche Vorteil, dass die raue,
körnige Oberfläche der
maschinell prüfbaren
Schicht eingeebnet wird, und auf der glatteren Oberfläche der
maschinell prüfbaren
Schicht ergibt die Metalleffektfarbe ein optisch homogeneres Druckbild.
Die optische Zweiseitigkeit des Sicherheitselements wird daher verringert.
-
Anstelle
der Schicht aus Metalleffektfarbe kann als metallische erscheinende
Schicht auch eine zweite metallische Schicht verwendet werden. Wie die
Schicht aus Metalleffektfarbe wird auch die zweite metallische Schicht
bevorzugt im Wesentlichen nur in den Bereichen, in denen die maschinell
prüf bare Schicht
aufgedruckt ist, vorgesehen, damit die Aussparungen in der auf die
Trägerfolie
aufgebrachten, ersten metallischen Schicht gut sichtbar bleiben.
Zur Verhinderung der Bildung eines galvanischen Elements zwischen
der maschinell prüfbaren
Schicht und der zweiten metallischen Schicht wird zwischen diesen
Schichten eine zweite Schutzlackschicht vollflächig aufgedruckt. Um die Sichtbarkeit
der Aussparungen nicht zu behindern, muss die zweite Schutzlackschicht
transparent oder zumindest transluzent sein.
-
Zur
Herstellung eines derartigen Sicherheitselements wird nach dem Aufdrucken
der maschinell prüfbaren
Schicht vollflächig
die zweite Schutzlackschicht aufgedruckt und dann auf die Bereiche,
die später
nicht mit einer metallischen Schicht bedeckt sein sollen, eine ablösbare Druckfarbe
aufgedruckt. Zumindest der Bereich der Aussparungen in der ersten
metallischen Schicht ist mit der ablösbaren Druckfarbe zu bedrucken.
Danach wird die zweite metallische Schicht aufgedampft und anschließend mit
einem geeigneten Demetallisierungsverfahren, je nach verwendeter
ablösbarer
Druckfarbe, in den mit ablösbarer
Druckfarbe bedruckten Bereichen demetallisiert.
-
Die
Abdeckung durch die zweite metallische Schicht hat den Vorteil,
dass sie die Sichtbarkeit der Magnetlack- bzw. Leitlack-Blöcke stark
reduziert, da die optischen Eigenschaften durch die Metallschicht vorgegeben
werden. Es bleibt lediglich die Sichtbarkeit durch eine gewisse
Rauigkeit der abgedeckten Schichten, vor allem beim Magnetlack-Druck,
die jedoch bereits durch den Schutzlack gut ausgeglichen wird. Sie
kann noch weiter verringert werden, indem die maschinell prüfbare Schicht
zusätzlich
mit Metalleffektfarbe bedruckt wird und die zweite Schutzlackschicht
auf der Schicht aus Metalleffektfarbe vorgesehen wird.
-
Auch
Kombinationen der vorstehend erläuterten
Ausführungsformen
sind möglich.
-
Zum
besseren Schutz des Schichtaufbaus des Sicherheitselements kann
bei allen Ausführungsformen
die metallisch erscheinende Schicht (Metalleffektschicht oder metallische
Schicht) mit einer zusätzlichen
abdeckenden Schicht aus Schutzlack bedruckt werden.
-
Weitere
Ausführungsbeispiele
sowie Vorteile der Erfindung werden im Folgenden anhand der Figuren,
die erläuternd,
aber nicht beschränkend
zu verstehen sind, genauer beschrieben. Zur besseren Anschaulichkeit
wird in den Figuren auf eine maßstabs-
und proportionsgetreue Darstellung verzichtet.
-
Es
zeigen:
-
1 eine
schematische Darstellung eines Wertdokuments mit einem erfindungsgemäßen Sicherheitselement,
-
2 ein
erfindungsgemäßes Sicherheitselement
in Aufsicht,
-
3, 4 einen
Schichtaufbau eines Sicherheitselements nach einem Ausführungsbeispiel der
Erfindung entlang Schnitt A–A
in 2 in verschiedenen Herstellungsstadien,
-
5 einen
Schichtaufbau eines erfindungsgemäßen Sicherheitselements wie
in 3, 4 entlang Schnitt A–A in 2 bei
der Herstellung als Rollenware,
-
6–8 einen
Schichtaufbau eines Sicherheitselements nach einem anderen Ausführungsbeispiel
der Erfindung entlang Schnitt A–A
in 2 in verschiedenen Herstellungsstadien,
-
9–10 einen
Schichtaufbau eines Sicherheitselements nach einem weiteren Ausführungsbeispiel
der Erfindung entlang Schnitt A–A
in 2 in verschiedenen Herstellungsstadien, und
-
11 einen
typischen Schichtaufbau eines erfindungsgemäßen Sicherheitselements.
-
1 zeigt
ein erfindungsgemäßes Wertdokument 1,
wie eine Banknote, in das ein Sicherheitselement 2 in Form
eines so genannten Fenstersicherheitsfadens eingebettet ist. Hierbei
wird der Sicherheitsfaden 2 während der Papierherstellung
in die Papiermasse quasi eingewebt, so dass er in regelmäßigen Abständen direkt
an die Werkdokumentenoberfläche
tritt, was durch die schraffierten Kästchen angedeutet wird. Alternativ
ist es jedoch auch möglich,
den Faden vollständig
in das Papier einzubetten oder ihn so mit dem Werkdokumentenmaterial zu
verbinden, dass er vollflächig
an der Oberfläche zu
sehen ist.
-
2 zeigt
ein erfindungsgemäßes Sicherheitselement,
wie es sich einem Betrachter in Aufsicht darbietet. Der Betrachter
sieht eine metallische oder zumindest metallisch erscheinende Schicht,
die Aussparungen 9, im Ausführungsbeispiel in Form einer
so genannten Negativschrift, aufweist. Eine maschinell prüfbare Schicht 5 wird
von einer metallischen Schicht 7 verdeckt und ist daher
nicht ohne zusätzliche
Hilfsmittel zu lokalisieren. Die maschinell prüfbare Schicht 5 ist
dabei in einem Bereich des Elements 2 angeordnet, in dem
sich keine Aussparungen 9 befinden, um die Aussparungen 9 nicht zu
verdecken. Es versteht sich, dass es sich bei den Aussparungen nicht
unbedingt um eine „Schrift" handeln muss, sondern
dass darunter beliebige Zeichen, Darstellungen oder Motive zu verstehen
sind.
-
Die 3 und 4 zeigen
ein erfindungsgemäßes Sicherheitselement,
geschnitten entlang der Linie A–A
in 2, in verschiedenen Herstellungsstadien. Eine
transluzente Kunststoffträgerfolie 3,
beispielsweise eine PET-Folie, ist mit einer Metalleffektschicht 4,
beispielsweise einer metallpigmenthaltigen Druckfarbe, bedruckt.
Darauf wiederum ist eine maschinell prüfbare Schicht 5, beispielsweise aus
Magnetlack oder Leitlack, aufgedruckt. In 3 sind die
Metalleffektschicht 4 und die maschinell prüfbare Schicht 5 miteinander
bündig.
Dies ist nicht zwingend erforderlich; wesentlich ist lediglich,
dass die maschinell prüfbare
Schicht vollständig
von der Metalleffektschicht 4 verdeckt wird, wenn man das Sicherheitselement 2 von
der Folienseite her (untere Seite in 3) betrachtet.
Von der entgegengesetzten Seite her wird die maschinell prüfbare Schicht 5 durch
eine vollflächig
aufgedampfte metallische Schicht 7 abgedeckt. Die metallische
Schicht 7 erstreckt sich auch über die Bereiche der Kunststoffträgerfolie 3,
die nicht mit der Metalleffektschicht 4 bedruckt sind (Freibereiche).
In diesen Bereichen ist die Kunststofffolie 3 mit einer
ablösbaren
Druckfarbe 8 in Form der zu bildenden Aussparungen 9 bedruckt. Zwischen
der maschinell prüfbaren
Schicht 5 und der metallischen Schicht 7 befindet
sich eine Schicht aus Schutzlack 6, die die Bildung eines
galvanischen Elements zwischen der maschinell prüfbaren Schicht 5 und
der metallischen Schicht 7 verhindert. Um einen besonders
wirksamen Korrosionsschutz zu erzielen, sollte die Schicht aus Schutzlack 6 größer sein
als die maschinell prüfbare
Schicht 5, d. h. sie sollte sich über die mit der Schicht 5 bedruckten
Bereiche hinaus erstrecken. Auf diese Weise wird auch ein Kontakt
zwischen der metallischen Schicht 7 und der maschinell
prüfbaren
Schicht 5 an den Flanken verhindert.
-
4 zeigt
das Sicherheitselement 2 gemäß 3 nach der
Demetallisierung. An den Stellen, an denen sich in 3 die
ablösbare
Druckfarbe 8 befand, weist die metallische Schicht 7 nun
Aussparungen 9 in Form der Negativschrift auf. Durch die
Demetallisierung wurde an diesen Stellen die metallische Schicht 7 zusammen
mit der ablösbaren
Druckfarbe 8 entfernt.
-
5 zeigt
denselben Typ von Sicherheitselement wie die 3 und 4 bei
der Herstellung als Rollenware vor dem Zuschnitt. Die erfindungsgemäßen Sicherheitselemente 2 sind
zwar theoretisch einzeln herstellbar, in der Praxis werden sie jedoch als
Rollenware hergestellt und zugeschnitten. 5 zeigt
einen Ausschnitt mit zwei Sicherheitselementen, die entlang der
Linie B–B
voneinander zu trennen sind. Die geometrische Anordnung der Schichten
Metalleffektschicht 4, maschinell prüfbare Schicht 5, Schutzlackschicht 6 und
metallische Schicht 7 weicht in 5 von der
in den 3 und 4 gezeigten Anordnung ab. Sie
sind nicht miteinander bündig,
aber so ausgeführt,
dass die maschinell prüfbare
Schicht 5 auf der einen Seite vollständig von der Metalleffektschicht 4 verdeckt
wird und auf der anderen Seite vollständig von der metallischen Schicht 7 verdeckt
wird. Die Schutzlackschicht 6 bedeckt sowohl die maschinell
prüfbare
Schicht 5 als auch die Metalleffektschicht 4 und
erstreckt sich bis zur Kunststofffolie 3. Dies ist allerdings
nur möglich,
wenn der Schutzlack transparent oder transluzent ist, da er ansonsten
an zumindest einer Seite des Sicherheitselements sichtbar wäre. Sofern
er die Demetallisierung der Aussparungen 9 dabei nicht
behindert, kann ein transparenter oder transluzenter Schutzlack
alternativ auch vollflächig
aufgetragen werden. Bei der in 5 gezeigten
Ausführungsform
schafft der Schutzlack an Metalleffektschicht und maschinell prüfbarer Schicht
eine im Wesentlichen glatte Oberfläche. Dies ist besonders vorteilhaft,
wenn als ablösbare
Druckfarbe 8 eine Waschfarbe gemäß WO 99/13157 mit sehr poröser Oberfläche gewählt wird. Der
Kontrast zwischen den Oberflächenstrukturen
ist dann besonders hoch und begünstigt
ein sauberes Auswaschen bei der Demetallisierung, d. h. Aussparungen
mit scharfen Konturen.
-
Die 6 bis 10 zeigen
den Schichtaufbau von Sicherheitselementen 2, bei denen
die metallische Schicht 7, in der die Aussparungen 9 ausgebildet
werden, als erste Schicht unmittelbar auf die Trägerfolie 3 aufgebracht,
insbesondere aufgedampft wird. Zuerst wird eine Druckfarbe 8,
bevorzugt eine lösliche
Druckfarbe, in Form der herzustellenden Aussparungen, beispielsweise
in Form einer Negativschrift, auf die Trägerfolie aufgedruckt. Als Nächstes wird
eine metallische Beschichtung, beispielsweise aus Aluminium, vollflächig aufgebracht,
z. B. im Vakuum aufgedampft. Dieser Zustand ist in 6 gezeigt.
Anschließend
wird die Trägerfolie
mit der darauf ausgebildeten metallischen Schicht 7 demetallisiert,
bevorzugt durch Eintauchen in Wasser, wenn es sich bei der Druckfarbe 8 um
eine lösliche
Druckfarbe handelt. Die Druckfarbe und die darauf befindlichen Bereiche
der metallischen Schicht 7 werden abgewaschen, und die
Aussparungen 9 treten zutage. Das Auswaschen kann durch
mechanische Mittel unterstützt
werden, wobei durch die ebene Ausbildung der metallischen Schicht 7 die
mechanische Beanspruchung der Schicht 7 beim Demetallisieren gering
bleibt, so dass ein Reißen
der Schicht und ein damit verbundener Verlust der elektrischen Leitfähigkeit
vermieden werden kann. Die metallische Schicht 7 inklusive
der Bereiche der Aussparungen 9 wird nach dem Trocknen
durch eine Lackschicht 10 abgedeckt. Die Lackschicht 10 muss
transparent oder zumindest transluzent sein, um die visuelle Sichtbarkeit der
Aussparungen nicht zu behindern. Auf die Lackschicht 10 wiederum
wird die maschinell prüfbare Schicht 5,
beispielsweise eine Magnetschicht aus Magnetlack, aufgedruckt. Dieser
Verfahrensstand ist in 7 zu sehen. Wie aus 7 ersichtlich
ist, bedeckt die Magnetschicht 5 nur die aussparungsfreien Bereiche
(die Bereiche mit Aussparungen sind Freibereiche der Magnetschicht)
und ist so di mensioniert, dass sie bei Betrachtung des Sicherheitselements
von der Seite der metallischen Schicht 7 her unsichtbar
bleibt, da sie von der metallischen Schicht 7 vollständig verdeckt
wird.
-
An
der anderen Seite des Sicherheitselements 2 wird die Magnetschicht 5 von
einer aufgedruckten Metalleffektschicht 4 abgedeckt. Die
Metalleffektschicht 4 wird entweder unmittelbar auf die
maschinell prüfbare
Schicht 5 aufgedruckt, oder es wird zuerst eine zweite
Schutzlackschicht 11 vollflächig auf den gesamten Schichtaufbau
aufgedruckt, wie in 8 gezeigt. In jedem Fall ist
die Metalleffektschicht 4 so zu dimensionieren, dass sie
einerseits die Magnetschicht 5 für einen Betrachter unsichtbar macht,
die Magnetschicht 5 also vollständig abdeckt, andererseits
aber die Bereiche der Aussparungen 9 frei lässt, so
dass diese sichtbar bleiben. Auch die Schutzlackschicht 11 muss
transparent oder zumindest transluzent sein, um die Sichtbarkeit
der Aussparungen 9 nicht zu beeinträchtigen. Die Schutzlackschicht 11 bewirkt
eine Glättung
der Oberfläche der
rauen Magnetschicht 5 und bietet somit einen besseren Untergrund
für die
Metalleffektschicht 4. Die Metalleffektschicht 4 erscheint
dadurch einem Betrachter glatter und glänzender und damit insgesamt
der metallischen Schicht 7 ähnlicher. Die Schutzlackschicht 11 bewirkt
somit eine Verringerung der optischen Zweiseitigkeit des Sicherheitselements 2.
-
Anstelle
der in 8 gezeigten Metalleffektschicht 4 kann
auch eine zweite metallische Schicht 12 vorgesehen werden.
Bei der Aufbringung der zweiten metallischen Schicht 12 muss
dafür Sorge getragen
werden, dass die Bereiche der Aussparungen 9 sichtbar bleiben
und die maschinell prüfbare Schicht 5 verdeckt
wird. Zu diesem Zweck werden zumindest die Bereiche der Aussparungen 9 mit
einer ablösbaren
Druckfarbe 8 überdruckt,
beispielsweise mit derselben ablösbaren
Druckfarbe, wie sie auch bei der Aufbringung der metallischen Schicht 7 verwendet
wurde. Nun kann vollflächig
die zweite metallische Schicht 12, beispielsweise eine
Aluminiumschicht, aufgedampft werden. 9 zeigt
den resultierenden Schichtaufbau. Durch nachfolgendes Demetallisieren
der metallischen Schicht 12, beispielsweise durch Auswaschen
der löslichen
Druckfarbe 8 und der darüber liegenden Bereiche der
metallischen Schicht 12, werden die Aussparungen 9 wieder
sichtbar. Die maschinell prüfbare
Schicht 5 jedoch wird von der zweiten metallischen Schicht 12 vollständig abgedeckt,
so dass sie für
einen Betrachter unsichtbar bleibt. Dieser Schichtaufbau nach der Demetallisierung
der metallischen Schicht 12 ist in 10 gezeigt.
Das in 10 gezeigte Sicherheitselement 2 weist
hier zusätzlich
eine optionale transparente oder zumindest transluzente dritte Lackschicht 13 auf,
die das Sicherheitselement zusätzlich schützt. Die
zweite metallische Schicht 12 hat gegenüber der Metalleffektschicht 4 (8)
den Vorteil, dass sie der metallischen Schicht 7, die die
Magnetschicht 5 auf der anderen Seite abdeckt, optisch ähnlicher
ist als die Metalleffektschicht 4. Das Sicherheitselement 2 zeigt
daher, von beiden Seiten her betrachtet, ein weitgehend identisches
Erscheinungsbild.
-
Bei
dem in den 9 und 10 gezeigten Schichtaufbau
ist zwischen der Magnetschicht 5 und der zweiten Lackschicht 11 eine
weitere Metalleffektschicht 4 vorgesehen. Diese Metalleffektschicht 4 ist optional
und kann auch weggelassen werden. Sie dient der weiteren Verbesserung
des optischen Erscheinungsbilds durch Kaschierung der Magnetschicht 5 und
Ausgleichen der rauen Oberfläche
dieser Schicht.
-
Sicherheitselemente,
wie beispielsweise Sicherheitsfäden
oder Sicherheitsbänder,
weisen typischerweise weitere Schichten auf, die dem Schutz gegen
chemische und/oder mechanische Einwirkungen dienen, und/oder die
Auf- oder Einbringbarkeit des
Sicherheitselements auf bzw. in ein Sicherheitspa pier fördern. Ein
geeigneter Schichtaufbau ist in 11 gezeigt.
Genauer zeigt 11 ein Sicherheitselement 2,
wie es in 10 dargestellt ist, mit weiteren
Schichten, und zwar vor dem Zuschnitt, d. h., dargestellt ist ein
Ausschnitt aus einer Rollenware, der drei Einzel-Sicherheitselemente 2a, 2b und 2c zeigt.
An der Seite der Trägerfolie 3 sind
eine Primer- bzw. Haftvermittlerschicht 15a und eine Heißsiegellackschicht 14a vorgesehen.
An die optionale Schutzlackschicht 13 schließen sich
eine Klebstoffschicht 18, eine weitere Kunststofffolie 17,
beispielsweise aus PET, eine Primer- bzw. Haftvermittlerschicht 15b,
eine Deckweißschicht 16,
eine weitere Primerschicht 15c und eine Heißsiegellackschicht 14b,
in dieser Reihenfolge, an. Es soll noch besonders auf die Deckweißschicht 16 hingewiesen
werden, die eine gewisse Besonderheit in dem Schichtaufbau darstellt.
Die Deckweißschicht 16 wird dann
vorgesehen, wenn ein Sicherheitselement möglichst nur an einer Seite
eines Sicherheitspapiers oder Wertdokuments sichtbar sein soll.
Der Deckweißdruck
auf der Sicherheitselement-Rückseite dient
der Reduzierung der Sichtbarkeit des Sicherheitselements auf der
Papierrückseite.
Außerdem kann
er zur Online-Überprüfung der
seitenrichtigen Einbringung auf der Papiermaschine genutzt werden.
-
Die
erfindungsgemäßen Sicherheitselemente
können
jede beliebige Form aufweisen. Die gängigsten Formen sind Sicherheitsfäden und
Sicherheitsbänder.
In diesen Sicherheitselementen können die
maschinell prüfbaren
Bereiche und die Bereiche mit z. B. in Form einer Negativschrift
vorliegenden Aussparungen geometrisch unterschiedlich angeordnet
sein, beispielsweise in Laufrichtung eines Sicherheitsfadens alternierend
oder jeweils parallel in Laufrichtung des Fadens. Die maschinell
prüfbare Schicht
kann so ausgebildet werden, dass sie eine Codierung bildet. Hinsichtlich
möglicher
Anordnungen einer Negativschrift in Kombination mit einer maschinell
prüfbaren
Schicht, und insbesondere hinsichtlich möglicher Arten und Anordnungen magnetischer
Codierungen in Kombination mit einer Negativschrift, wird auf die
WO 98/25236 verwiesen.
-
Die
vorstehend aufgeführten
Schichtaufbauten sind für
alle Sicherheitselemente mit spezifizierten Magnet- und Leitfähigkeitseigenschaften,
insbesondere für
entsprechende Sicherheitsfäden
und Sicherheitsbänder,
geeignet. Hierzu gehören
beispielsweise Magnetfäden
mit und ohne spezifizierte Leitfähigkeit,
magnetcodierte Fäden
mit und ohne elektrische Leitfähigkeit,
Hologrammfäden
mit Aussparungen und Magnetpisten oder Magnetcodes mit und ohne
elektrische Leitfähigkeit
sowie Fäden
mit Aussparungen und Magnetpisten oder Magnetcodes mit und ohne
elektrische Leitfähigkeit,
die zusätzlich
einen Farbkippeffekt beispielsweise aufgrund von Interferenzeffekten
zeigen.