DE10226116A1 - Sicherheitselement und Verfahren zu seiner Herstellung - Google Patents
Sicherheitselement und Verfahren zu seiner HerstellungInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Sicherheitselement für Sicherheitspapiere, Banknoten, Ausweiskarten oder dergleichen, mit wenigstens einer Kunststoffschicht, auf welcher wenigstens zwei Metallschichten unterschiedlicher Farbe derart nebeneinander und auf derselben Seite der Kunststoffschicht angeordnet sind, dass die unterschiedlichen Farben visuell überprüfbar sind.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Sicherheitselement für Sicherheitspapiere, Banknoten, Ausweiskarten oder dergleichen, sowie ein Sicherheitspapier und ein Wertdokument mit einem derartigen Sicherheitselement. Ferner betrifft die Erfindung Verfahren zur Herstellung des Sicherheitselements bzw. des Sicherheitspapiers und des Wertdokuments mit einem derartigen Sicherheitselement.
- In der EP 0 330 733 A1 wird ein Sicherheitsfaden vorgeschlagen, der sowohl visuell als auch maschinell überprüfbar ist. Zu diesem Zweck wird eine lichtdurchlässige Kunststofffolie metallisch beschichtet und diese Beschichtung mit Aussparungen in Form von Zeichen oder Mustern versehen. Außerdem enthält der Sicherheitsfaden in den zu den Aussparungen deckungsgleichen Bereichen farbgebende und/oder lumineszierende Substanzen, durch die sich die Zeichen oder Muster unter geeigneten Lichtbedingungen von der opaken Metallbeschichtung farblich kontrastierend unterscheiden. Als Metallschicht wird vorzugsweise eine Aluminiumschicht verwendet. Dieser Sicherheitsfaden wird als so genannter "Fenstersicherheitsfaden" in Sicherheitspapiere eingebettet, d. h. er wird während der Blattbildung des Sicherheitspapiers quasi in das Papier eingewebt, so dass er in regelmäßigen Abständen an der Oberfläche des Papiers frei zugänglich und nur in den Zwischenbereichen vollständig in das Papier eingebettet ist.
- Dieser Sicherheitsfaden genügt bereits einem sehr hohen Sicherheitsstandard. Die durchgehende metallische Beschichtung ermöglicht eine maschinelle Überprüfung der elektrischen Leitfähigkeit, während die Aussparungen als visuelles, für den Betrachter in Transmission gut erkennbares Echtheitsmerkmal dienen. Darüber hinaus weist der Faden ein zusätzliches vom Betrachter nicht ohne weiteres erkennbares Merkmal auf, nämlich die Lumineszenz im Bereich der Aussparungen, die ebenfalls maschinell überprüfbar ist. Bei flüchtiger Betrachtung von Banknoten, die einen derartigen Sicherheitsfaden aufweisen, fällt allerdings in erster Linie der metallische Glanz der Fensterbereiche ins Auge. Dieser kann Glanz durch einfaches Aufkleben von Alufolienelementen imitiert werden. Bei flüchtiger Prüfung allein im Auflicht könnten derartige Fälschungen daher für echte Banknoten gehalten werden.
- Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Sicherheitselement sowie ein Sicherheitspapier und ein Wertdokument vorzuschlagen, das im Vergleich zum Stand der Technik eine erhöhte Fälschungssicherheit aufweist.
- Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst. Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
- Gemäß der Erfindung weist das Sicherheitselement wenigstens zwei Metallschichten unterschiedlicher Farbe auf, die auf der gleichen Oberfläche des Sicherheitselements angeordnet sind und vorzugsweise zumindest bereichsweise direkt aneinander grenzen. Der optische Eindruck eines derartigen Sicherheitselements kann, wenn überhaupt, nur mit sehr hohem Aufwand imitiert werden, insbesondere wenn die verschiedenfarbigen Metallschichten in komplizierten Mustern aufgebracht sind, die eventuell auch noch ineinander verschlungen sind. So kann beispielsweise ein mehrfarbiges metallisches Bildmotiv erzeugt werden, das sich aus verschiedenfarbigen Metallen zusammensetzt. Die Metallschichten sind hierbei vorzugsweise auf einer Kunststoffschicht angeordnet, die Bestandteil des Sicherheitselements ist.
- Die Metallschichten müssen auch nicht in einer Ebene des Sicherheitselements angeordnet sein, sondern können zumindest bereichsweise übereinander angeordnet sein. Der sichtbare Farbeindruck kann dabei über die Schichtdicke der Metallschichten variiert werden. Ist zumindest die Schichtdicke der oberen Schicht so dünn gewählt, dass sie durchscheinend ist, nimmt der Betrachter die Mischfarbe der beiden Metallschichten wahr.
- Die beiden Metallschichten können auch großflächig übereinander angeordnet werden, wobei in die obere Metallschicht durch zusätzliche Maßnahmen bereichsweise Aussparungen eingebracht werden, in denen die untere Metallschicht sichtbar ist. Weist auch die untere Metallschicht Unterbrechungen auf, die vorzugsweise versetzt zu den Aussparungen in der oberen Schicht angeordnet sind, und wird das Sicherheitselement so angeordnet, dass es beidseitig beobachtbar ist, so können von beiden Seiten zwei unterschiedlich farbige Metallschichten wahrgenommen werden.
- In analoger Weise können auch drei und mehr Metallschichten übereinander angeordnet und durch spezielle Maßnahmen bereichsweise freigelegt werden. Hierbei müssen nicht alle Metallschichten notwendigerweise auf der gleichen Oberfläche des Sicherheitselements angeordnet sein. Auch müssen nicht alle Metallschichten eine unterschiedliche Eigenfarbe aufweisen. Der farbliche Eindruck kann auch durch Aufdrucken einer transparenten Druckfarbe bestimmt werden.
- Bei den Metallen kann es sich beispielsweise um Aluminium, Chrom, Nickel, Kupfer, Gold, Silber oder andere "Buntmetalle' oder farbige Metalllegierungen handeln. Auch metallisch aussehende Verbindungen, wie das goldfarbene Titannitrid können eingesetzt werden.
- Eine weitere Möglichkeit zur Erhöhung der Fälschungssicherheit besteht darin, Metalle mit unterschiedlichen physikalischen Eigenschaften, insbesondere unterschiedlichen magnetischen oder elektrischen Eigenschaften zu verwenden. Beispielsweise Eisen und Aluminium unterscheiden sich sowohl hinsichtlich ihrer Farbe als auch hinsichtlich ihrer magnetischen Eigenschaften. Dieser Unterschied kann messtechnisch erfasst werden und dient daher als maschinell nachweisbares Echtheitsmerkmal.
- Die Fälschungssicherheit kann noch zusätzlich erhöht werden, wenn die Metallschichten Aussparungen in Form von alphanumerischen Zeichen, Mustern, Logos oder dergleichen aufweisen.
- Bei dem Sicherheitselement kann es sich um einen Sicherheitsfaden handeln, der aus einer selbsttragenden Kunststofffolie besteht, auf welche die verschiedenfarbigen Metallschichten aufgebracht sind. Dieser Sicherheitsfaden kann zumindest teilweise in ein Sicherheitspapier bzw. Sicherheitsdokument eingebracht sein. Es ist allerdings auch denkbar, das Sicherheitselement band- oder etikettenförmig auszubilden und auf der Oberfläche des Sicherheitspapiers bzw. Wertdokuments zu befestigen.
- Die Kunststofffolie des Sicherheitselements kann zudem mit Beugungsstrukturen in Form einer Reliefstruktur versehen sein. Die Beugungsstrukturen können beliebige beugungsoptische Strukturen, wie Hologramme oder Gitterstrukturen (z. B. Kinegramme®, Pixelgramme) oder dergleichen sein.
- Alternativ kann das Sicherheitselement auch als Transferelement ausgeführt sein. Diese Variante ist besonders vorteilhaft, wenn das Sicherheitselement vollständig auf der Oberfläche des Sicherheitspapiers bzw. Wertdokuments angeordnet ist. In diesem Fall wird der Schichtaufbau des Sicherheitselements auf einer Trägerfolie, üblicherweise einer Kunststofffolie vorbereitet und anschließend in einem Heißprägeverfahren in den gewünschten Umrisskonturen auf das Sicherheitspapier bzw. Wertdokument übertragen.
- Auch bei diesem Sicherheitselement kann selbstverständlich in den Schichtaufbau des Sicherheitselements eine Beugungsstruktur integriert werden. Darüber hinaus kann das Sicherheitselement weitere Sicherheitsmerkmale, wie einen Dünnschichtaufbau, ein Druckbild oder Ähnliches aufweisen.
- Wird das Sicherheitselement auf der Oberfläche des Sicherheitspapiers bzw. Wertdokuments angeordnet, so kann es beliebige Umrissstrukturen, wie beispielsweise runde, ovale, sternförmige, rechteckige, trapezförmige oder streifenförmige Umrisskonturen aufweisen.
- Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weist das Sicherheitspapier bzw. Wertdokument, auf welches das Sicherheitselement aufgebracht wird, eine durchgehende Öffnung auf. Das Sicherheitselement wird hierbei im Bereich der Öffnung angeordnet und überragt diese allseitig. In diesem Fall wird das Sicherheitselement von der Vorder- und der Rückseite überprüfbar. Die unterschiedlichen Metalle sind dabei ebenfalls von beiden Seiten erkennbar und zwar absolut "deckungsgleich". Eine Imitation des Farbeffektes ist bei dieser Ausführungsform deshalb besonders schwierig bzw. völlig auszuschließen.
- Die Verwendung des erfindungsgemäßen Sicherheitselements ist jedoch nicht auf den Bereich der Sicherheitsdokumente beschränkt. Das erfindungsgemäße Sicherheitselement lässt sich auch auf dem Gebiet der Produktsicherung zur Fälschungssicherung beliebiger Waren vorteilhaft einsetzen. Hierfür kann das Sicherheitselement zusätzliche diebstahlsichernde Elemente, wie beispielsweise eine Spule oder einen Chip aufweisen. Analoges gilt für das mit einem derartigen Sicherheitselement versehene Sicherheitspapier bzw. Wertdokument.
- Das Aufbringen der Metallschichten erfolgt vorzugsweise mit einer Vakuumaufdampfanlage, wobei die einzelnen metallischen Bereiche jeweils über Masken erzeugt werden. Werden mehr als zwei Metallschichten verwendet, so können einzelne der Metallschichten durch das Aufdrucken von Metalleffektfarben oder metallpigmenthaltiger Farben erzeugt werden.
- Die Erzeugung der Aussparungen in den jeweiligen Metallschichten erfolgt vorzugsweise mit Hilfe eines Waschverfahrens, wie es in der WO 99/13157 beschrieben ist, auf die hier ausdrücklich Bezug genommen wird. Die Sicherheitselemente werden dabei als Sicherheitsfolie, die mehrere Nutzen des Sicherheitselements aufweist, vorbereitet. Das Grundmaterial bildet eine selbsttragende, vorzugsweise transparente Kunststofffolie. Diese Kunststofffolie entspricht im Falle von Sicherheitsfäden oder Etiketten der erfindungsgemäßen Kunststoffschicht des Sicherheitselements. Werden die Sicherheitselemente aus einer Prägefolie herausgelöst, so bildet die Kunststofffolie das Trägermaterial dieses Transfermaterials, auf welches die Kunststoffschicht beispielsweise in Form einer Lackschicht aufgebracht ist. In diese Lackschicht oder, im Falle von Sicherheitsfäden oder Etiketten, in die Kunststofffolie können Beugungsstrukturen eingeprägt sein. Die erfindungsgemäße Kunststoffschicht des Sicherheitselements wird in Form der späteren Aussparungen vorzugsweise im Tiefdruck bedruckt. Hierfür wird eine Druckfarbe mit einem hohen Pigmentanteil verwendet, die einen porigen, erhabenen Farbauftrag bildet. Anschließend werden die verschiedenfarbigen Metallschichten gegebenenfalls mit Hilfe von Masken auf die bedruckte Kunststoffschicht aufgedampft. In einem letzten Schritt schließlich wird der Farbauftrag und die darüber liegende Metallschicht durch Auswaschen mit einer Flüssigkeit, eventuell kombiniert mit mechanischer Einwirkung entfernt. Vorzugsweise wird eine wasserlösliche Druckfarbe verwendet, so dass als Flüssigkeit Wasser verwendet werden kann. Damit ist dieses Verfahren sehr umweltfreundlich und erfordert keine besonderen Schutzmaßnahmen. Dieses Verfahren hat ferner den Vorteil, dass die Aussparungen für beide oder mehrere Metallschichten in einem Arbeitsgang erzeugt werden. Das Auswaschen kann durch mechanische Mittel, wie eine rotierende Walze, Bürste oder Ultraschall unterstützt werden.
- Die Verwendung von Ätztechniken ist zwar wesentlich aufwändiger, aber im Prinzip ebenfalls möglich. Hier werden zuerst die Metallschichten auf der Kunststoffschicht abgeschieden und anschließend die gesamte Oberfläche bis auf die zu entfernenden Bereiche mit einer schützenden Lackschicht bedruckt. Der gesamte Sicherheitselement-Schichtaufbau wird anschließend durch ein Ätzbad geführt, in dem die nicht abgedeckten Bereiche von der Kunststoffschicht abgelöst werden. Sofern für die unterschiedlichen Metalle unterschiedliche Ätzbäder notwendig sind, muss der Vorgang des Abdeckens bzw. des Eintauchens in ein Ätzbad mit verschiedenen Ätzlösungen wiederholt werden. Zwischen den einzelnen Ätzbädern sind Neutralisations- und Reinigungsbäder vorzusehen, damit die Chemikalien der einzelnen Bäder nicht verunreinigt werden.
- Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Aussparungen in den Metallschichten auf galvanischem Wege mittels Elektrolyse zu erzeugen. Hier werden ebenfalls zuerst die Metallschichten auf der Kunststoffschicht abgeschieden und anschließend in den verbleibenden metallischen Bereichen eine Passivierungsschicht aufgedruckt. Der Sicherheitselement-Schichtaufbau wird schließlich durch ein Elektrolysebad geführt, bei dem die Metallschicht als Kathode verwendet wird. Die zu verwendende Elektrolytlösung sowie -spannung ist auf die verwendeten Metalle abzustimmen. Auch hier kann es unter Umständen notwendig sein, verschiedene Elektrolytlösungen für die unterschiedlichen Metalle zu verwenden. Das Prinzip dieses Verfahrens ist dem Fachmann bekannt und wird z. B. in der WO 00/02733 näher erläutert, auf welche hier ebenfalls ausdrücklich Bezug genommen wird.
- Andere Verfahren sind ebenfalls denkbar, wie z. B. mechanisches Entfernen der Metallschichtbereiche oder das Erzeugen der Unterbrechungen mittels Laserstrahlschreiber, Elektronenstrahlerosion oder andere Abtragungsverfahren.
- Weitere Ausführungsformen und Vorteile des erfindungsgemäßen Sicherheitselements bzw. Sicherheitspapiers und Wertdokuments werden anhand der Figuren erläutert. Die Darstellungen sind dabei schematisiert und entsprechen nicht den tatsächlichen Größenverhältnissen und Proportionen.
- Es zeigen:
- Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Wertdokument,
- Fig. 2 Querschnitt durch das erfindungsgemäße Wertdokument entlang der Linie A - A,
- Fig. 3 ein erfindungsgemäßes Sicherheitselement in Aufsicht,
- Fig. 4 Schichtaufbau einer Ausführungsform des in Fig. 3 gezeigten Sicherheitselements im Querschnitt,
- Fig. 5 erfindungsgemäßes Transfermaterial im Querschnitt,
- Fig. 6 Verfahren zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Sicherheitselements,
- Fig. 7 weitere Variante des Wertdokuments gemäß Fig. 1 im Querschnitt entlang A-A,
- Fig. 8 erfindungsgemäße Ausführungsform eines Sicherheitselements im Querschnitt,
- Fig. 9 weitere erfindungsgemäße Ausführungsform eines Sicherheitselements im Querschnitt,
- Fig. 10 weitere erfindungsgemäße Ausführungsform eines Sicherheitselements in Aufsicht,
- Fig. 11 Verfahren zur Herstellung des Sicherheitselements gemäß Fig. 10,
- Fig. 12 Verfahren zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Sicherheitselements,
- Fig. 13 nach dem Verfahren gemäß Fig. 12 vorgestelltes Sicherheitselement in Aufsicht.
- Fig. 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Wertdokument in Aufsicht. Im gezeigten Beispiel handelt es sich um eine Banknote 1. Diese Banknote weist ein streifenförmiges Sicherheitselement 2 auf, das sich über die gesamte Breite der Banknote 1 erstreckt. Die gesamte dem Betrachter zugewandte Oberfläche des Sicherheitselements 2 ist metallisch, wobei die Bereiche 3, 4 mit unterschiedlich farbigen Metallen belegt sind, die im gezeigten Beispiel jeweils direkt aneinander grenzen und alternierend angeordnet sind.
- Bei dem in Fig. 1 dargestellten Sicherheitselement handelt es sich um ein beugungsoptisches Sicherheitselement, das aus einer geprägten Kunststoffschicht und wenigstens einer metallisch reflektierenden Schicht besteht.
- Fig. 2 zeigt einen Querschnitt entlang der Linie A-A in Fig. 1. Hier ist die Kunststoffschicht 5 zu erkennen, in welche die Beugungsstruktur 6 eingebracht ist. Darunter sind direkt aneinander grenzend die unterschiedlich farbigen Metallschichten 3, 4 alternierend angeordnet. Im gezeigten Beispiel sind die Schichten des Sicherheitselements über eine Kleberschicht 30 am Wertdokument befestigt.
- Fig. 3 zeigt eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Sicherheitselements in Aufsicht. Hier sind in den verschiedenen metallischen Bereichen 3, 4 zusätzliche Aussparungen 7, 8 angeordnet. Hierbei kann es sich um beliebige Zeichen, alphanumerische Zeichen, Muster, Logos oder dergleichen handeln. Ferner grenzen lediglich die metallischen Bereiche 3, 4 direkt aneinander. Zwischen den metallischen Bereichen 4 und 9 befindet sich eine größere nichtmetallische Lücke 12. Der ebenfalls metallische Bereich 9 kann dabei mit einem Metall belegt sein, das eine dritte Eigenfarbe aufweist, die von den Eigenfarben der Metalle in den Bereichen 3, 4 abweicht.
- Bei dem in Fig. 3 dargestellten Sicherheitselement kann es sich beispielsweise um einen Sicherheitsfaden 10 handeln, wie er in Fig. 4 im Querschnitt gezeigt ist. Der Sicherheitsfaden 10 besteht aus einer vorzugsweise transparenten Trägerfolie 11, auf welcher die unterschiedlich farbigen Metallschichten 3, 4, 9 angeordnet sind.
- Das gleiche Erscheinungsbild wie in Fig. 3 dargestellt kann jedoch auch ein Transfermaterial aufweisen, welches zur Erzeugung von Sicherheitselementen auf Sicherheitspapieren, Wertdokumenten oder dergleichen benutzt wird. Dieses Transfermaterial 13 besteht aus einer Trägerfolie 14, auf die eine Kunststoffschicht 15 aufgebracht ist. In diese Kunststoffschicht 15 sind Beugungsstrukturen 6 in Form einer Reliefstruktur eingebracht. Darüber sind die verschiedenfarbigen Metallschichten 3, 4, 9 angeordnet. Schließlich weist das Transfermaterial 13 noch eine optionale Klebstoffschicht 16 auf, die beim Übertrag auf das entsprechende Sicherheitspapier bzw. Wertdokument mittels Wärme und Druck in den zu übertragenden Bereichen aktiviert wird, um die entsprechenden Metallschichten 3, 4, 9 sowie die Kunststoffschicht 15 auf dem Sicherheitspapier bzw. Wertdokument zu befestigen. In einem letzten Schritt wird die Trägerfolie 14 abgezogen.
- In den Aussparungen 7, 8 und der Lücke 12 grenzt die Klebstoffschicht 16 direkt an die Beugungsstruktur 6. Haben die Klebstoffschicht 16 und die Kunststoffschicht 15 einen sehr ähnlichen Brechungsindex, so ist die Beugungsstruktur 6 in diesen Bereichen nicht mehr zu erkennen.
- Sofern es die spezielle Anwendung des Sicherheitselements erfordert, kann auf das Abziehen der Trägerfolie verzichtet werden. Die Trägerfolie kann dabei durch zusätzliche Maßnahmen mit guten Haftungseigenschaften ausgestattet werden.
- Soll der in Fig. 4 dargestellte Sicherheitsfaden ebenfalls eine Beugungsstruktur aufweisen, so kann diese in die Trägerfolie 11 oder eine separate, zwischen Trägerfolie 11 und den Metallschichten 3, 4 angeordnete Kunststoffschicht eingebracht werden.
- In Fig. 6 wird das Verfahren zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Sicherheitselements, dessen Metallschichten bereichsweise mit Aussparungen versehen sind, schematisch dargestellt. Das Verfahren wird exemplarisch für Sicherheitsfäden bzw. Etiketten erläutert, kann aber selbstverständlich bei Sicherheitselementen mit anderen Schichtfolgen in analoger Weise verwendet werden. Die Sicherheitselemente werden vorzugsweise als Sicherheitsfolie hergestellt, die mehrere Nutzen des Sicherheitselements aufweist. Ausgangspunkt im hier dargestellten Beispiel bildet eine selbsttragende Kunststofffolie 17. Diese wird, wie in Fig. 6a) gezeigt, in einem ersten Schritt in den Bereichen, in welchen später die Aussparungen vorliegen sollen, mit einer stark pigmenthaltigen Druckfarbe 18 bedruckt, so dass ein großporiger Aufdruck entsteht. Anschließend werden die unterschiedlich farbigen Metallschichten 3, 4 in der gewünschten Form über die gesamte bedruckte Kunststofffolie 17 aufgebracht. Hierfür wird vorzugsweise ein Vakuumdampfverfahren verwendet, bei welchem die einzelnen Metalle 3, 4 nacheinander über Masken auf die Kunststofffolie 17 aufgedampft werden. Im Bereich des Aufdrucks 18 bildet sich aufgrund der porösen Oberflächenstruktur der Druckfarbe keine zusammenhängende Metallschicht aus. Das mit den Metallschichten 3, 4 versehene Zwischenprodukt ist in Fig. 6b) dargestellt.
- Da sich im Bereich des Aufdrucks 18 keine geschlossene Metalloberfläche bildet kann der Aufdruck 18 und die in diesem Bereich vorhandene Metallschicht 3 bzw. 4 nahezu mühelos durch Auswaschen entfernt werden. Vorzugsweise wird für das Auswaschen Wasser verwendet. Unter Umständen kann es nötig sein, zusätzlich Bürsten zu verwenden, die für ein vollständiges Entfernen des Aufdrucks 18 sorgen. Das Endprodukt zeigt Fig. 6c). Die Metallschichten 3, 4 weisen die Aussparungen 7, 8 auf. Die Sicherheitsfolie kann schließlich in Sicherheitselemente der gewünschten Form geschnitten werden.
- Das Waschverfahren bietet den Vorteil, dass scharfe und definierte Kantenkonturen erreicht werden, so dass mit Hilfe dieses Verfahrens auch sehr feine hoch aufgelöste Zeichen oder Muster in den Metallschichten erzeugt werden können.
- In den beschriebenen Beispielen sind die Flächenbereiche unterschiedlicher Metalle bevorzugt nebeneinander angeordnet. Ungeachtet dessen können die Metallschichten aber auch übereinander oder teilweise überlappend angeordnet sein. Wichtig ist nur, dass bei visueller Betrachtung nebeneinander angeordnete Metallbereiche unterschiedlicher Farbgebung oder Struktur erkennbar sind. Dies ist deshalb wichtig, weil es bei der Aufbringung der Metallschichten hilfreich sein kann, wenn die erste Metallschicht ganzflächig, die zweite auf Teilbereiche der ersten, die dritte ganz- oder teilflächig auf einer oder beiden vorhergehenden Schichten usw. angeordnet werden können. Auf diese Weise können Passerprobleme reduziert und der Einsatz von Marken vereinfacht werden.
- Fig. 7 zeigt eine entsprechende Ausführungsform des in Fig. 1 dargestellten Wertdokuments im Querschnitt entlang der Linie A-A. In diesem Fall ist das Sicherheitsdokument 1 im Bereich des Sicherheitselements 2 mit einer vollflächigen Metallschicht 4 und einer nur bereichsweise vorgesehenen Metallschicht 3 versehen, so dass die Metallschicht 4 in den Bereichen 7 erkennbar ist. Die Aussparungen 7 können dabei ebenfalls mit dem bereits anhand von Fig. 6 beschriebenen "Waschverfahren" erzeugt werden. Dieses Verfahren bietet sich insbesondere an, wenn die verschiedenfarbigen Metallschichten 3, 4 auf einem separaten Träger vorbereitet und anschließend auf das Wertdokument bzw. das Dokumentensubstrat übertragen werden. Beliebige andere Verfahren zur Erzeugung der Aussparungen können selbstverständlich ebenfalls eingesetzt werden. Besonders zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch das Abtragverfahren mittels eines Laserstrahls. Hierbei werden die Metallschichten 3, 4 zuerst vollflächig auf dem Wertdokument bzw. einem Träger aufgebracht. Anschließend wird die Metallschicht 3 im Bereich der Aussparungen 4 mit einem Laserstrahl beaufschlagt, der die Metallschicht 3 in diesen Bereichen entfernt, ohne die Metallschicht 4 zu beschädigen.
- Die Fig. 8 und 9 zeigen weitere Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Sicherheitselements, das mit drei verschiedenfarbigen Metallschichten versehen ist. Diese Variante eignet sich insbesondere für die Anwendung als Sicherheitsfaden, ist hierauf jedoch nicht beschränkt.
- Bei dem in Fig. 8 dargestellten Sicherheitsfaden 10 wird die Trägerfolie 11 vollflächig mit einer Metallschicht 9, die eine erste Farbe aufweist, versehen. Darüber sind die Metallschichten 3 und 4 aufgebracht, deren Eigenfarbe sich von der Metallschicht 9 unterscheidet. Die Metallschichten 3 und 4 sind lediglich bereichsweise vorgesehen und können deckungsgleiche Aussparungen 19 aufweisen, in welchen die Metallschicht 9 sichtbar ist. Zusätzlich kann die Metallschicht 3 Aussparungen 7 aufweisen, in welchen die Metallschicht 4 sichtbar ist.
- In Fig. 9 ist eine Ausführungsform dargestellt, bei welcher die Metallschicht 9 auf der gegenüberliegenden Oberfläche der Trägerfolie 11 angeordnet ist. Im hier gezeigten Beispiel weist auch die Metallschicht 9 Aussparungen 20auf. Im hier gezeigten Beispiel kann die Metallschicht 9 auch aus dem gleichen Material wie eine der Metallschichten 3, 4 bestehen. Sofern auch die Metallschicht 9 zumindest bereichsweise eine besondere Eigenfarbe aufweisen soll, kann sie mit einer transparenten Farblackschicht 21 bedruckt werden.
- Fig. 10 zeigt eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Sicherheitselements in Aufsicht. Das Sicherheitselement weist in diesem Fall zwei unterschiedlich farbige Metallschichten 3, 4 sowie ein weiteres Druckbild 22 auf, die passerhaltig zueinander angeordnet sind. Die Erzeugung eines derartigen Sicherheitselements erfolgt vorzugsweise im bereits beschriebenen Waschverfahren.
- Hierfür wird ein Schichtaufbau, wie er in Fig. 11a dargestellt ist, auf einem Trägermaterial 25 vorbereitet. Dabei wird in einem ersten Schritt die Metallschicht 4 vollflächig auf das Trägermaterial 25 aufgebracht. In einem nächsten Verfahrensschritt wird das Druckbild 22 aufgedruckt. Vorzugsweise überlappend und in jedem Fall passerhaltig zur Farbschicht 22 wird die Waschfarbe 18 aufgebracht. Dieser Schichtaufbau wird schließlich in einem weiteren Aufdampfschritt vollflächig mit der Metallschicht 3 bedampft. Während des Waschvorgangs wird die Waschfarbe 18 entfernt und damit die von dieser Druckfarbe abgedeckten Bereiche des Druckbildes 22 sowie der Metallschicht 4 freigelegt. Diesen Schichtaufbau im Querschnitt zeigt die Fig. 11b.
- Um Passerprobleme zu vermeiden, kann es unter Umständen auch sinnvoll sein, das Druckbild 22 im Randbereich über der Waschfarbe 18 anzuordnen, wie in Fig. 12 dargestellt. Beim Waschvorgang wird die Waschfarbe gelöst und teilweise mechanisch entfernt, wobei die darüber liegende Druckfarbe mit entfernt wird. Auf diese Weise können ineinander geschachtelte Flächen unterschiedlicher metallischer Farbe erzeugt werden, die zusätzlich passerhaltig zu anderen farbigen Druckbildern angeordnet sein können. Alternativ kann das Druckbild 22 jedoch auch unter der Waschfarbe angeordnet sein.
- Fig. 13 zeigt ein derartiges Sicherheitselement nach dem Waschvorgang in Aufsicht. Hier sind drei kreisförmige Bereiche konzentrisch zueinander angeordnet. Im innersten Bereich ist das Druckbild 22 angeordnet. Das Druckbild 22 wird von einem kreisförmigen Bereich der Metallschicht 3, die eine erste Eigenfarbe aufweist umgeben. Diese wiederum wird von einem ebenfalls kreisförmigen Bereich mit der Metallschicht 4 umschlossen. Der gesamte die Metallschicht 4 umgebende Bereich wird wiederum von der Metallschicht 3 gebildet.
- Das Druckbild 22 kann in den gezeigten Ausführungsbeispielen lediglich aus einer Farbschicht bestehen oder auch ein kompliziertes mehrfarbiges Druckbild darstellen. Für dieses Druckbild können auch beliebige Druckfarben, wie UV-härtbare Druckfarben, Metalleffektfarben oder Druckfarben mit lumineszierenden oder optisch variablen Pigmentzusätzen, verwendet werden.
- Ebenso sind die Umrissformen der dargestellten Metallschichten bzw. Druckbilder nicht auf die gezeigten einfachen geometrischen Formen beschränkt. Beliebige komplizierte Motive sind hier möglich.
- Ebenso können die gezeigten Ausführungsformen mit beliebigen weiteren Sicherheitsmerkmalen, wie beispielsweise Beugungsstrukturen kombiniert werden.
- Schließlich lassen sich die gezeigten Schichtfolgen auch auf beliebige Ausführungsformen des verwendeten Sicherheitselements übertragen. So können die anhand von Sicherheitsfäden dargestellten Schichtfolgen in analoger Weise auf Transfermaterialien oder Etikettenmaterialien und umgekehrt übertragen werden.
Claims (42)
1. Sicherheitselement für Sicherheitspapiere, Banknoten, Ausweiskarten oder
dergleichen, mit wenigstens einer Kunststoffschicht, auf welcher wenigstens
zwei Metallschichten unterschiedlicher Farbe derart auf der selben Seite der
Kunststoffschicht angeordnet sind, dass zwei unterschiedliche Farben visuell
erkennbar sind.
2. Sicherheitselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Metallschichten nebeneinander angeordnet sind.
3. Sicherheitselement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die Metallschichten zumindest bereichsweise aneinander grenzen.
4. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, dass wenigstens eine der Metallschichten Aussparungen in
Form von alphanumerischen Zeichen, Mustern, Logos oder dergleichen
aufweist.
5. Sicherheitselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Metallschichten zumindest bereichsweise überlappend angeordnet sind.
6. Sicherheitselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Metallschichten übereinander angeordnet sind, und dass eine der
Metallschichten Aussparungen aufweist, so dass die Farbe der zweiten
Metallschicht erkennbar ist.
7. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, dass eine dritte Metallschicht mit einer dritten Farbe
vorgesehen ist die ebenfalls auf der gleichen Oberfläche oder der
gegenüberliegenden Oberfläche der Kunststoffschicht angeordnet ist.
8. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, dass die Farbe einer der Metallschichten durch Aufdrucke
einer transparenten farbigen Lackschicht erzeugt ist.
9. Sicherheitselement nach wenigsten einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, dass das Sicherheitselement ein Druckbild aufweist.
10. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, dass die Metalle unterschiedliche physikalische
Eigenschaften aufweisen, die maschinell prüfbar sind.
11. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine der Metallschichten
semitransparent ist.
12. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, dass die Kunststoffschicht eine Beugungsstruktur in
Form einer Reliefstruktur aufweist.
13. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, dass die Kunststoffschicht eine selbsttragende
Kunststofffolie ist.
14. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, dass die Kunststoffschicht auf einem Trägermaterial
angeordnet ist.
15. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherheitselement ein Transferelement ist.
16. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherheitselement ein selbsttragendes
Etikett ist.
17. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherheitselement runde, ovale,
sternförmige, rechteckige, trapezförmige oder streifenförmige Umrisskonturen
aufweist.
18. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherheitselement ein Sicherheitsfaden ist.
19. Sicherheitspapier für die Herstellung von Wertdokumenten, dadurch
gekennzeichnet, dass es wenigstens ein Sicherheitselement gemäß wenigstens
einem der Ansprüche 1 bis 18 aufweist.
20. Sicherheitspapier nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass das
Sicherheitselement ein Sicherheitsfaden ist, zumindest teilweise in das
Sicherheitspapier eingebettet ist.
21. Sicherheitspapier nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass das
Sicherheitspapier eine durchgehende Öffnung aufweist, wobei das
Sicherheitselement im Bereich der Öffnung angeordnet ist und diese allseitig
überragt.
22. Sicherheitspapier nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass das
Sicherheitselement ein Transferelement ist, das auf die Oberfläche des
Sicherheitspapiers aufgebracht ist.
23. Sicherheitspapier nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass das
Sicherheitselement runde, ovale, sternförmige, rechteckige, trapezförmige
oder streifenförmige Umrisskonturen aufweist.
24. Wertdokument, wie eine Banknote, Ausweiskarte oder dergleichen,
dadurch gekennzeichnet, dass es wenigstens ein Sicherheitselement gemäß
wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 18 aufweist.
25. Transfermaterial für die Herstellung von Sicherheitselementen, das eine
Trägerfolie und wenigstens eine Kunststoffschicht aufweist, auf welcher
wenigstens zwei Metallschichten unterschiedlicher Farbe angeordnet sind,
wobei die Metallschichten auf der gleichen Oberfläche der Kunststoffschicht
angeordnet sind.
26. Transfermaterial nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die
Kunststoffschicht eine Beugungsstruktur in Form einer Reliefstruktur
aufweist.
27. Verwendung eines Sicherheitselements gemäß wenigstens einem der
Ansprüche 1 bis 18 für die Fälschungssicherung von Waren beliebiger Art.
28. Verwendung eines Sicherheitspapiers gemäß wenigstens einem der
Ansprüche 19 bis 23 für die Fälschungssicherung von Waren beliebiger Art.
29. Verwendung eines Wertdokuments gemäß Anspruch 24 für die
Fälschungssicherung von Waren beliebiger Art.
30. Verfahren zur Herstellung eines Sicherheitselements für
Sicherheitspapiere, Banknoten, Ausweiskarten oder dergleichen, mit wenigstens einer
Kunststoffschicht, auf welcher wenigstens zwei Metallschichten
unterschiedlicher Farbe angeordnet sind, wobei die Metallschichten
Aussparungen in Form von alphanumerischen Zeichen, Mustern, Logos oder
dergleichen aufweisen, gekennzeichnet durch folgende Schritte:
a) Bereitstellen der Kunststoffschicht in Form einer selbsttragenden
Kunststofffolie oder eines Trägermaterials auf welcher die
Kunststoffschicht angeordnet ist;
b) Bedrucken der Kunststoffschicht mit alphanumerischen Zeichen,
Mustern, Logos oder dergleichen;
c) Verwendung einer Druckfarbe mit einem hohen Pigmentanteil;
d) Trocknen der Druckfarbe zur Bildung eines porigen, erhabenen
Farbauftrags;
e) Aufbringen der Metallschichten unterschiedlicher Farbe auf die
bedruckte Kunststoffschicht;
f) Entfernen des Farbauftrags und der darüber liegenden bzw. in den
Farbauftrag eingedrungenen Metallschichten durch Auswaschen mit
einer Flüssigkeit, eventuell kombiniert mit mechanischer Einwirkung;
g) Trocknen und gegebenenfalls Zuschneiden der Kunststofffolie bzw.
des Trägermaterials.
31. Verfahren nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass die
Metallschichten durch Aufdampfen mit Hilfe von Masken aufgebracht
werden.
32. Verfahren nach Anspruch 30 oder 31, dadurch gekennzeichnet, dass vor
Schritt b) eine weitere Metallschicht und/oder ein Druckbild aufgebracht
wird.
33. Verfahren zur Herstellung eines Sicherheitselements für
Sicherheitspapiere, Banknoten, Ausweiskarten oder dergleichen mit wenigstens einer
Kunststoffschicht, auf welcher wenigstens zwei Metallschichten
unterschiedlicher Farbe angeordnet sind, wobei die Metallschichten
Aussparungen in Form von alphanumerischen Zeichen, Mustern, Logos oder
dergleichen aufweisen; gekennzeichnet durch folgende Schritte:
a) Bereitstellen der Kunststoffschicht in Form einer selbsttragenden
Kunststofffolie oder eines Trägermaterials auf welcher die
Kunststoffschicht angeordnet ist;
b) Aufbringen einer ersten Metallschicht mit einer ersten Farbe;
c) Bedrucken der ersten Metallschicht mit alphanumerischen Zeichen,
Mustern, Logos oder dergleichen;
d) Verwendung einer Druckfarbe mit einem hohen Pigmentanteil;
e) Trocknen der Druckfarbe zur Bildung eines porigen, erhabenen
Farbauftrags;
f) Aufbringen wenigstens einer zweiten Metallschicht mit einer zweiten
Farbe auf die bedruckte Kunststoffschicht;
g) Entfernen des Farbauftrags und der darüber liegenden bzw. in den
Farbauftrag eingedrungenen Metallschicht durch Auswaschen mit einer
Flüssigkeit, eventuell kombiniert mit mechanischer Einwirkung;
h) Trocknen und ggf. Zuschneiden der Kunststofffolie bzw. des
Trägermaterials.
34. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 30 bis 33, dadurch
gekennzeichnet, dass die Kunststofffolie bzw. das Trägermaterial in Form
eines endlosen Bandes bereitgestellt wird und das Verfahren kontinuierlich
durchgeführt wird.
35. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 30 bis 34, dadurch
gekennzeichnet, dass die Druckfarbe wasserlöslich ist und zum
Auswaschen Wasser verwendet wird.
36. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 30 bis 35, dadurch
gekennzeichnet, dass das Bedrucken der Kunststoffschicht im Tiefdruck
erfolgt.
37. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 30 bis 36, dadurch
gekennzeichnet, dass die Kunststoffschicht in Schritt a) in Form einer
endlosen Kunststofffolie bereitgestellt wird und in Schritt g) zu
Sicherheitsfäden vorbestimmter Breite geschnitten wird.
38. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 30 bis 36, dadurch
gekennzeichnet, dass die Kunststoffschicht in Schritt a) auf einem speziell
präpariertem Trägermaterial angeordnet wird, um ein Transfermaterial zu
bilden, das in Schritt g) in Streifen vorgegebener Breite geschnitten wird.
39. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 30 bis 38, dadurch
gekennzeichnet, dass in die Kunststoffschicht vor Schritt b) eine
Beugungsstruktur eingeprägt wird.
40. Verfahren zur Herstellung eines Sicherheitspapiers für die Herstellung
von Wertdokumenten, dadurch gekennzeichnet, dass während der
Herstellung des Sicherheitspapiers ein nach wenigstens einem der Ansprüche 30
bis 39 hergestellter Sicherheitsfaden eingebettet wird.
41. Verfahren zur Herstellung eines Sicherheitspapiers für Wertdokumente,
dadurch gekennzeichnet, dass auf die Oberfläche des fertigen
Sicherheitspapiers ein Sicherheitselement, hergestellt gemäß wenigstens einem der
Ansprüche 30 bis 39, aufgebracht wird.
42. Verfahren nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, dass in das
Sicherheitspapier während der Papierherstellung eine Öffnung eingebracht
wird, die anschließend zumindest einseitig mit dem Sicherheitselement
verschlossen wird.
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