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DE102006022611A1 - Verfahren zur Beseitigung der Keim- und Fortfplanzungsfähigkeit von tierischen und pflanzlichen Organismen sowie Anordnung zur Durchführung des Verfahrens - Google Patents

Verfahren zur Beseitigung der Keim- und Fortfplanzungsfähigkeit von tierischen und pflanzlichen Organismen sowie Anordnung zur Durchführung des Verfahrens Download PDF

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DE102006022611A1
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microseconds
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Werner Dr. Hartmann
Armin Schütz
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Siemens Corp
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Abstract

Viele Schüttgüter enthalten organische Beimengungen, die unerwünscht sind. Gemäß der Erfindung werden zur Beseitigung der Keim- und Fortpflanzungsfähigkeit sowie des Schadenspotentials dieser Beimengungen elektrische Felder angewendet. Damit können die Keimzellen in den vorhandenen Samen denaturiert und ihre Keimfähigkeit beseitigt werden oder auch die Fortpflanzungs- bzw. Vermehrungsfähigkeit von mikrobiologischen Verunreinigungen bzw. von Schadinsekten zerstört werden. Dazu ist eine Anordnung aus zwei Elektroden (102, 103) vorhanden, zwischen denen das zu behandelnde Gut (5, 6) hindurchläuft, wobei die Elektroden von einer elektrischen Einheit (101) zur Generierung von Spannungsimpulsen angesteuert werden.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Beseitigung der Keim- und Fortpflanzungsfähigkeit sowie des Schadenspotentials von Organismen, insbesondere von tierischen und pflanzlichen organischen Beimengungen in Schüttgütern und/oder daraus gebildeten Zwischen- bzw. Endprodukten. Daneben bezieht sich die Erfindung auch auf eine zugehörige Anordnung zur Durchführung des Verfahrens.
  • Bei der Erzeugung von Kompost, Blumen- und Pflanzerde, Rindenmulch od. dgl., aber auch in der landwirtschaftlichen Produktion – Saatgut; Getreide, Mais etc. für Nahrungsmittel – gelangen stets unerwünschte Samen von Beikräutern, Mikroorganismen und u. U. unerwünschte Kleinlebewesen wie z. B. fressende Schadinsekten in das Endprodukt, welche auch durch sachgerechte Führung der Verarbeitungsprozesse wie z. B. der Rotte ihre Keim- bzw. Fortpflanzungsfähigkeit nicht verlieren. Beim Ausbringen des Produkts können diese Samen keimen bzw. können sich die unerwünschten Mikroorganismen und Kleinlebewesen vermehren. Dies führt u. a. zu einem unerwünschten Bewuchs mit zum Teil sehr schwierig zu beseitigenden unerwünschten Pflanzen wie z. B. Disteln, Brennnesseln, Wegerich, Giersch, Löwenzahn, etc., sowie der Verbreitung von untypischen Arten und gegebenenfalls von Schädlingen. Im Saatgut- und Nahrungsmittelbereich kann dies zu hohen Verlusten durch Insektenfraß und/oder Verunreinigungen führen.
  • Bisherige Lösungen erfolgen entweder chemisch über Beimischung von z. B. Unkrautvernichtern bzw. Insektiziden oder Bioziden (Fungiziden), welche im biologischen Gartenbau nicht eingesetzt werden können, oder vorzugsweise über Erhitzung auf Temperaturen im Bereich von typisch etwa 70°C. Insbesondere thermische Verfahren, z. B. über Zufuhr von Heißdampf, führen jedoch zu einer unvorteilhaften Konsistenz des Produkts (Verklumpung) und erfordern einen hohen Energieaufwand.
  • Bestrahlung mit ionisierender Strahlung (Gammastrahlen, Röntgenstrahlung, Elektronenstrahlen, UV-Strahlung) ist prinzipiell möglich, erfordert jedoch extrem Strahlendosen im Bereich > 25 kGy. Da der Samen- bzw. lebende biologische Anteil (z. B. Schadinsekten) insbesondere bei der Kompost- und Pflanzerdeproduktion jedoch nur einen verschwindend geringen Masseanteil aufweist, sind diese Verfahren unwirtschaftlich und werden deshalb, auch wegen der hohen Strahlenbelastung, i. a. nur bei der Saatgutproduktion, eingesetzt.
  • Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein anderes Verfahren vorzuschlagen, bei dem insbesondere keine Belastung mit ionisierenden Strahlungen auftritt. Dazu soll eine zugehörige Anordnung geschaffen werden.
  • Die Aufgabe ist erfindungsgemäß durch die Maßnahmen des Patentanspruches 1 gelöst. Eine zugehörige Anordnung ergibt sich aus den Merkmalen des Patentanspruches 11. Weiterbildungen des Verfahrens und der zugehörigen Vorrichtung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Bei der erfindungsgemäßen Lösung werden gepulste elektrische Felder benutzt, um die Keimzellen in den vorhandenen Samen zu denaturieren und damit ihre Keimfähigkeit zu beseitigen und analog dazu die Fortpflanzungsfähigkeit von mikrobiologischen Verunreinigungen bzw. Schadinsekten etc. zu zerstören. Für dieses Verfahren sind elektrische Felder im Bereich von ca. 0,5 kV/cm bis über 10 kV/cm geeignet. Besonders geeignet sind elektrische Felder im Bereich von etwa 1 kV/cm bis ca. 6 kV/cm bei Pulsdauern (Pulshalbwertsbreiten) von einigen Mikrosekunden bis zu einigen zehn Mikrosekunden im Bereich niedriger Feldstärken sowie Pulsdauern von zehntel Mikrosekunden bis zu einigen Mikrosekunden bei Feldstärken im Bereich von mehreren kV/cm.
  • Das Einwirken hoher elektrischer Felder auf biologische Zellsysteme ist unter der Bezeichnung „Elektroporation" an sich bekannt und wird insbesondere im Bereich der Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte, z. B. Zuckerrüben, Kartoffeln, Möhren, Mais, Äpfel od. dgl., auf sein mögliches Einsatzpotential untersucht. Dies ergibt sich beispielsweise aus den Veröffentlichungen von C. Schultheiss et al., „Operation of 20 Hz Marx generators on a common electrolytic load in an electroporation chamber", Proc. IEEE Pulsed Power Conference 2003, Seiten 669 ff. und von H. Bluhm et al., „Industrial scale treatment of biological cells with pulsed electric fields", Proc. IEEE Power Modulator Conference 2004, Seiten 8 ff.
  • Aus letzteren Entwicklungen ist es auch bekannt, dass elektrische Felder auf pflanzliche Zellen dahingehend einwirken, dass bei ausreichender Amplitude und Zeitdauer die Zellwände zerstört und damit die Zellinhalte extrahierbar werden. Bei diesen Verfahren wird i. a. neben der Verwendung ganzer Feldfrüchte in einem Wasserbad mit homogenisierten Zellverbänden (geschnitzelt, gemahlen), welche gegebenenfalls mit Wasser zu einer mechanisch förderbaren Konsistenz aufbereitet werden, gearbeitet. Andere bekannte Verfahren werden untersucht bzw. angewandt im Bereich der Getränkeindustrie zur Keimzahlverringerung pathogener Keime in Fruchtsäften, Milchprodukten od. dgl. Dies ergibt sich aus den Veröffentlichungen von J. R. Beveridge et al., „Pulsed electric field inactivation of spoilage microorganisms in alcoholic beverages and the influence of pulse profile", Proc. IEEE Pulsed Power Conference 2003, Seiten 1132 ff., von J. R. Beveridge et al., „The influence of pulse duration of monopolar and bipolar profile pulsed electric fields on the inactivation of Obesumbacterium proteus – a spoilage microorganism", Proc. IEEE Power Modulator Conference 2004, pp. 615, von K. Wall et al., „Evidence of nuclear membrane damage in yeast cells treated with pulsed electric fields", Proc. IEEE Power Modulator Conference 2004, Seiten 623 ff. und von I. V. Timoshkin et al., „Dynamics of the development of an electrical field across cellular mem branes – PEF inactivation of micro-organisms", Proc. IEEE Power Modulator Conference 2004, Seiten 611 ff.
  • Nicht bekannt ist letztere Methode bisher jedoch zur Beseitigung der Fortpflanzungsfähigkeit makroskopischer pflanzlicher und tierischer Zellverbände, speziell bei Schüttgütern, insbesondere derer von pflanzlichen Samen und Schadinsekten mit dem Ziel, deren Keimfähigkeit bzw. Fortpflanzungs- und Vermehrungsfähigkeit gezielt zu beseitigen. Dazu wird das zu entkeimende Schüttgut wie Kompost, Erde, o. ä. durch ein Elektrodensystem geführt, dem intermittierend Hochspannungsimpulse ausreichender Amplitude zugeführt werden. Die Hochspannungsimpulse werden von einem Hochspannungsimpulsgenerator mit Spannungsamplituden von einigen zehn Kilovolt und Stromamplituden von einigen hundert A bis zu einigen zehn kA bei Impulswiederholraten von typisch einigen Hertz bis zu einigen 10 Hz erzeugt. Entsprechend lässt sich bei Anpassung von Impulsform bzw. -amplitude, Impulsrate und -anzahl bei biologischen (z. B. Schadinsekten; Pflanzensamen, Sprossen und Pflanzenteilen) und mikrobiologischen (z. B. Pilzen) Organismen eine Zellschädigung dergestalt herbeiführen, dass die Fortpflanzungsfähigkeit solcher Lebensformen irreversibel gestört und damit deren Vermehrung und Ausbreitung verhindert wird.
  • Bei der Erfindung ist besonders vorteilhaft, dass nur ein im Vergleich zu bekannten thermischen Verfahren geringer Energieaufwand benötigt wird, so dass das erfindungsgemäße Verfahren ökonomisch realisierbar ist. Das erfindungsgemäße Verfahren ist auch gleichermaßen ökologisch und biochemisch unbedenklich, da insbesondere keine ionisierende Strahlung eingesetzt wird.
  • Vorteilhaft ist weiterhin, dass ausgehend vom Labormaßstab das erfindungsgemäße Verfahren skalierbar und auch im Praxisbetrieb steuerbar ist. Darüber hinaus ist es einfach in vorhandene Fertigungsabläufe einzubinden, da für eine erfindungsgemäße Anordnung ein nur geringer Platzbedarf notwendig ist. Insbesondere werden auch keine chemischen Stoffe als Zusätze verwendet und es ist keine Lagerung der zur Behandlung erforderlichen Zusätze notwendig. Bei Behandlung eines Fertigprodukts ergeben sich insbesondere auch keinerlei Änderungen in der Konsistenz des Fertigproduktes.
  • Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Figurenbeschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung in Verbindung mit den Patentansprüchen. Es zeigen
  • 1 eine Behandlungslinie mit kontinuierlicher Zufuhr eines Schüttgutes und
  • 2 eine Behandlungslinie mit einer semikontinuierlichen Zufuhr eines Zwischen- bzw. Endproduktes.
  • In vielen Schüttgütern oder auch Zwischen- und Endprodukten aus solchen Gütern sind organische Beimengungen vorhanden, die sich bei längerer Lagerung vermehren. Vor der bestimmungsgemäßen Verwendung solcher Schüttgüter, Zwischenprodukte oder Endprodukte muss eine Entkeimung durchgeführt werden.
  • Bei dem neuen Verfahren wird nunmehr das zu entkeimende Gut, wie z. B. fertig verrotteter Kompost oder Erde, über ein Elektrodensystem mit hohen elektrischen Feldern beaufschlagt. Um die benötigten hohen Feldstärken von einigen zehntel kV/cm bis zu einigen zehn kV/cm im Bereich des biologischen Systems, z. B. eines Samenkorns, selbst zu erzeugen, ist eine zeitweilige Kompaktierung des Produkts notwendig; andernfalls würde das elektrische Feld vorwiegend im Bereich von Hohlräumen, d.h. Lufteinschlüssen, anfallen und wegen der hohen elektrischen Leitfähigkeit von feuchtem Kompost bzw. Erde oder Getreide etc. von typisch einigen mS/cm nicht im Samen selbst auftreten.
  • Das vorkompaktierte Produkt wird für eine ausreichende Verweilzeit in ein Elektrodensystem gebracht, um typisch etwa fünf bis zehn Impulse pro Volumeneinheit einzusetzen. Beson ders geeignet sind Impulsfolgen mit einer Impulsfolgerate von wenigen Hz bis zu etwa 20 Hz, da bei diesen ein besonders effizienter Energieeintrag erfolgt. Wegen der möglichen hohen Leitfähigkeit des zu verarbeitenden Gutes (meist Schüttgut) ist es vorteilhaft, kurze Hochleistungsimpulse mit Dauern im Bereich von typisch Mikrosekunden einzusetzen; bei längeren Impulsen und/oder höheren Feldstärken nimmt der Energieinhalt der aufzubringenden Leistungsimpulse und damit die einzusetzende Gesamtenergie zu, ohne zu einer wesentlichen Verbesserung des Prozesses beizutragen. Der optimale Parametersatz „Feldstärke – Impulsdauer – Impulszahl – Impulswiederholrate" ist abhängig von dem geforderten Prozess (z. B. den zu entkeimenden Samenarten) und findet sich im oben beschriebenen Bereich.
  • Die Leistungsimpulstechnik ist wie folgt zu bemessen: Spannungsamplitude: Up = D × Eopt, (1)wobei Eopt das für die jeweilige Samenart und die gewählte Impulsdauer und -folgefrequenz die optimale elektrische Feldstärke ist und D die für den Prozess gewählte Schichtdicke des kompaktierten Materials. Es können sowohl unipolare Spannungsimpulse als auch bipolare Impulse eingesetzt werden. Stromamplitude: Ip = A × σ × Up/D, (2)mit A: = Elektrodenfläche; σ: = elektrische Leitfähigkeit des gegebenenfalls kompaktierten Schüttguts.
  • Alternativ können obige Bestimmungsgleichungen bei Vorgabe von Parametern wie Spannungs- oder Stromamplitude zur Bestimmung der anderen Prozessparameter A, D genutzt werden.
  • Die Leistungselektronik zur kontinuierlichen Erzeugung der Hochleistungsimpulse wird vorzugsweise auf der Basis einer Kondensatorentladung mit Leistungshalbleitern wie Hochspannungsthyristoren, IGCTs oder IGBTs o. ä. ausgeführt und di rekt in das zu behandelnde Gut oder aber über einen Hochspannungsimpulstransformator eingekoppelt. Insbesondere bei der Anwendung zur Beseitigung der Vermehrungsfähigkeit mikrobiologischer Verunreinigungen wie z. B. Pilzen ist es vorteilhaft, wenn vor der Einkopplung in das Gut eine Verkürzung der Impulse mit magnetischen Schaltern entsprechend dem Stand der Technik erfolgt.
  • Bei konkreten Ausführungsformen in einer Fertigungslinie sind unterschiedliche Verfahren zur Beaufschlagung von Kompost, Erde oder anderen Schüttgütern möglich. Einige besonders vorteilhafte Verfahren sind:
    • – Batchverfahren, z. B. in Plastiksäcken fertig abgepackte Produkte, die bereits vorkompaktiert sind,
    • – Online-Verfahren, z. B. eingebunden in Förderlinien des Fertigprodukts mit einem speziellen Förderbandabschnitt mit zeitweiliger mechanischer Kompaktierung und gegebenenfalls anschließender Auflockerung in einem Rüttelfeld,
    • – Kombination letzterer Verfahren, z. B. Batchverfahren für ein loses Produkt mit zeitweiliger Kompaktierung.
  • Weiterhin ist mit dem beschriebenen Verfahren die gezielte Sterilisation bestimmter, einzelner Samen- oder Schadinsektensorten, welche als Verunreinigung in der Samen- oder Getreideproduktion auftreten können, möglich, wodurch eine verbesserte Kontrolle z. B. bei der Produktion erfolgen kann. Dazu müssen die Verfahrensparameter speziell auf die zu entkeimende Schädlingssorte abgestimmt werden, so dass die gewünschten Produkte, z. B. Getreidesamen, Getreide/Mais für Nahrungsmittelproduktion od. dgl., nicht negativ beeinflusst werden. Gegebenenfalls muss das Verfahren in einem Wasserbad o. ä. ausgeführt werden, um unzulässig hohe Anteile von Hohlräumen auszuschließen. Weitere Anwendungsbeispiele sind die Schädlingsbekämpfung bei Naturprodukten wie z. B. Hopfen, Beerenfrüchten, Kaffee, Kakao, landwirtschaftliche Produkte im Allgemeinen, Naturfasern im Roh- oder verarbeiteten Zustand, wie z. B. Wolle, Baumwolle, od. dgl.
  • Eine kontinuierliche Bearbeitungslinie mit einer Förderanlage 10, in der eine Einrichtung zur Entkeimung integriert ist, ist in 1 dargestellt. Dabei bedeuten 1 eine übergeordnete Anlagensteuerung und 100 die elektrische Ausrüstung, die aus zwei Elektroden 102 und 103 und einer elektrischen Versorgungseinheit 101 mit einem Hochspannungsimpulsgenerator besteht. Mit dem Generator der Einheit 101 können Hochspannungsimpulse vorgegebener Höhe, Spannung und Abstand generiert werden. Die Einheit 101 wird von der Anlagensteuerung 1, die auch die Förderanlage 10 steuert, aktiviert.
  • 1 enthält im Einzelnen eine Förderanlage 10, die ein über Antriebsrollen 11, 11' , 11'', 11''', ... laufendes Förderband 15 beinhaltet, auf dem ein Schüttgut 5 transportiert wird. Es ist weiterhin eine Andruckrolle 12 zur Kompaktierung, zum Einebnen und zur Vergleichmäßigung des Schüttgutes 5 vorhanden.
  • Beim Durchlauf des Schüttgutes 5 durch das gepulste elektrische Feld zwischen den Elektroden 102 und 103 erfolgt die elektrische Spannungsbeaufschlagung, wobei das elektrische Feld eine Entkeimung bewirkt. Bei Schadinsekten kann diese „entkeimende" Wirkung auch darin bestehen, dass das elektrische Feld die Bewegungsfähigkeit irreversibel schädigt, so dass Fraßinsekten lokalisiert bleiben und weder größeren Schaden durch Fraß anrichten noch sich weiter vermehren können.
  • In einer anderen Ausführungsform gemäß 2 ist eine semikontinuierliche Förderanlage aus einer ersten Fördereinrichtung 20 und einer zweiten Fördereinrichtung 20' vorhanden, welche jeweils aus Antriebsrollen 21, 21' und einem Förderband 25 bzw. 25' bestehen. Auf dem ersten Förderband 25 erfolgt eine Zufuhr von in Kunststofffolien verpacktem und vorkompaktierten Gut 6, 6', ... 6n, z. B. Kompost, zur Station mit der elektrischen Feldbeeinflussung. Diese Station ist mit der Versorgungseinheit 101 und den Elektroden 102, 103 entsprechend der elektrischen Ausrüstung in 1 ausgebildet.
  • Vorteilhaft ist bei letzterer Anordnung, dass das Zwischen- oder auch Endprodukt bereits fertig konfektioniert angeliefert werden kann und nach der elektrischen Behandlung weiter transportiert wird. Eine nochmalige Konfektionierung ist nicht notwendig.
  • In den beiden oben beschriebenen Beispielen gemäß den 1 und 2 hat die elektrische Versorgungseinheit 101 einen Hochspannungsimpulsgenerator für unipolare Impulse. Es können aber auch bipolare Impulse erzeugt und für den bestimmungsgemäßen Zweck eingesetzt werden.

Claims (12)

  1. Verfahren zur Beseitigung der Keim- und Fortpflanzungsfähigkeit tierischer und pflanzlicher organischer Beimengungen in Schüttgütern und/oder deren Zwischen- bzw. Endprodukte, mit folgenden Maßnahmen: – Es werden gepulste elektrische Felder verwendet, – mit den gepulsten elektrischen Feldern werden die Keimzellen in vorhandenem Samen denaturiert und ihre Keimfähigkeit beseitigt, sowie – die Bewegungs- und Fortpflanzungsfähigkeit von mikrobiologischen Verunreinigungen und von Schadinsekten zerstört.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass elektrische Felder im Bereich von 0,5 kV/cm bis über 10 kV/cm eingesetzt werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass elektrische Felder im Bereich von 1 kV/cm bis 6 kV/cm eingesetzt werden.
  4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass Pulsdauern (Pulshalbwertbreiten) von einigen Mikrosekunden bis zu einigen zehn Mikrosekunden im Bereich niedriger Feldstärken verwendet werden.
  5. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass Pulsdauern (Pulshalbwertbreiten) von zehntel Mikrosekunden bis einigen Mikrosekunden bei Feldstärken im Bereich von mehreren kV/cm verwendet werden.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine kontinuierliche Zuführung des zu behandelnden Schüttgutes.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch eine Anwendung im Batchverfahren, bei dem das zu behan delnde Gut semikontinuierlich in einzelnen Losen dem Elektrodensystem zugeführt wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Batchverfahren für ein loses Produkt mit zwischenzeitlicher Kompaktierung des Materials erfolgt.
  9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Batchverfahren für fertig abgepackte Produkte erfolgt.
  10. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch die Anwendung von Impulsfolgen mit Impulsfolgeraten dergestalt, dass jedes Volumenelement des zu entkeimenden Materials mit mehreren Impulsen, vorzugsweise zwischen 3 und 10 Impulsen, beaufschlagt wird.
  11. Anordnung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 oder einem der Ansprüche 2 bis 10, mit einer Fördereinrichtung zur kontinuierlichen Zufuhr von Schüttgut oder zur semikontinuierlichen Zufuhr von in Kunststofffolien eingebrachtem Material und einer zugehörigen Anlagensteuerung, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Fördereinrichtung (10; 20, 20') eine Anordnung (100) aus zwei Elektroden (102, 103) angeordnet ist, zwischen denen das Schüttgut (5) und/oder das kompaktierte Material (6) hindurch läuft, wobei die Elektroden (102, 103) von einer Einheit (101) zur Spannungsversorgung über die Einheit zur Anlagensteuerung (1) mit Hochspannungsimpulsen beaufschlagt werden.
  12. Anordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Einheit zur Spannungsversorgung einen Impulsgenerator (101) mit Leistungselektronik auf der Basis einer Kondensatorentladung mit Leistungshalbleitern aufweist.
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