DE19605650A1 - Verfahren zur Behandlung von biologischen Stoffen mittels Mikrowelle - Google Patents
Verfahren zur Behandlung von biologischen Stoffen mittels MikrowelleInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Extraktion von
Inhaltsstoffen aus biologischen Materialien sowie zur
Behandlung von Saat- und Vermehrungsgut.
Die Extraktion von Inhaltsstoffen aus biologischen
Materialien bzw. Stoffen sowie die Behandlung von Saatgut
und allgemeinem Vermehrungsgut zu dessen Befreiung von
schädlichen Keimen, wie Pilzbefall, Viren, Bakterien,
auch Eiweiß zum Schutz während der Lagerung und bis zum
Auskeimen nach der Aussaat bzw. nach der Auspflanzung ist
ein traditionell wichtiges Thema, zu dem einerseits
chemische und andererseits verschiedenste physikalische
Maßnahmen herangezogen wurden.
Bei der Behandlung von Saatgut wurden wegen der
insbesondere: toxischen Auswirkungen der chemischen
Maßnahmen verstärkt die physikalischen Maßnahmen, wie
z. B. die Heißwasserbeizung, die Heißluftbehandlung, die
Anwendung von γ- und β-Strahlung, die elektrische
Hochspannungsentladung und der Einsatz von
Mikrowellenenergie eingesetzt.
Sämtliche Methoden unterliegen jedoch mehr oder weniger
großen Nachteilen, auch wirtschaftlichen Nachteilen wegen
zu hohem technischem Aufwand.
Die Behandlung biologischer Stoffe wie Pflanzen,
Lebensmittel auch Abfallstoffe mittels
elektromagnetischen Schwingungen im Frequenzbereich von
sogenannten Mikrowellen zur Entkeimung und zum
Materialaufschluß ist bekannt.
Die Erfahrungen der Saatgutbehandlung mit dem Einsatz der
Mikrowellentechnik führten jedoch zu der Erkenntnis, daß
mit steigender Mikrowellenleistung und zunehmender
Behandlungsdauer zwar eine verbesserte Abtötung der
Schadenerreger erzielt wird, daß aber eine vollständige
Abtötung der schädlichen Erreger nicht ohne gleichzeitige
Schädigung der Keimfähigkeit und der Vitalität des
Vermehrungsguts zu erreichen war.
Dabei werden aber nicht nur die Zellverbände der zu
zerstörenden Keime wie Pilze, Bakterien, Viren und die
Moleküle von höheren Proteinstrukturen abgetötet bzw.
zerstört, sondern auch ebenso alle anderen
Nahrungsmittel-Zell- und -Eiweißstrukturen, zumindest
alle übrigen dabei mit beeinflußten biologischen Zellen
bzw. Zellverbände.
Nach diesem Stand der Technik ist bei einer Behandlung
von Saat- und Pflanzgut zwecks Entkeimung durch
Mikrowelle stets zumindest eine wesentliche Schädigung
der Wachstums- bzw. Keimfähigkeit und Vitalität des Saat- und
Vermehrungs- und Pflanzguts bzw. dessen
Keimlingszellen zu erwarten.
Aufgabe der Erfindung ist es jedoch, Pflanz-, bzw. Saat- und
Vermehrungsgut sowie generell zur Fortpflanzung
bestimmtes Vermehrungsgut einerseits durch Behandlung mit
elektromagnetischen Wellen in der Art von Mikrowellen von
unerwünschten schädigenden Keimen im wesentlichen bzw.
wenigstens soweit zu befreien, daß andererseits das Gut
mit seinen Wachstumskeimlingen bzw. -zellen jedoch in
seiner Keimungsvitalität nicht bzw. nicht entscheidend
geschädigt wird, so daß seine Vermehrungsfähigkeit und
Vitalität auch bei gegebenenfalls zwischenzeitlicher
Lagerungsmöglichkeit optimal günstig erhalten bleibt.
Andererseits soll ganz generell auch eine optimal
schonende Aufschlußmöglichkeit für biologische
Materialien bzw. Erntestoffe geschaffen werden, wobei
eine Entziehung der insbesondere wertbestimmenden
Inhaltsstoffe, wie z. B. ätherische Öle und Wirkstoffe aus
den biologischen Materialien in maximal schonender, aber
weitgehend vollständiger Form ermöglicht wird.
Demgemäß besteht die Erfindung in einem
Optimierungsverfahren zur Extraktion von Inhaltsstoffen
aus biologischen Materialien sowie- zur Behandlung von
Saat- und Vermehrungsgut zur Abtötung von dem Gut
schädlichen Keimen mit elektromagnetischer
Schwingungsenergie im Frequenzbereich von Mikrowellen in
Kombination mit der gleichzeitigen Anwesenheit von
Wasserdampf oder Wasserdampfnebel im Behandlungsbereich,
und zwar unter Vergleichmäßigung des Energiefeldes der
elektromagnetischen bzw. Mikrowellenschwingungen.
Damit werden schädigende Überhitzungen und nicht
ausreichend erwärmte Bereiche, insbesondere auch eng
begrenzte oder exponierte bzw. verdeckte Bereiche im
Behandlungsgut unter weit gleichmäßigeren Bedingungen und
damit schonender behandelt. Gerade bei der Anwendung von
Mikrowellen bilden sich innerhalb der Stoffe, z. B. bei
einem Saatkorn, andere dielektrisch bestimmte
Temperaturbereiche als durch Wärmeübergang von der
Oberfläche aus, deren Verlaufes abzustimmen gilt.
Dabei wird erfindungsgemäß die Vergleichmäßigung durch
Kondensationseinwirkung auf ungleichmäßige und eine
optimal enge Verteilungsstreuung überschreitender
Feuchtigkeitsbereiche gesteuert.
Dabei erfolgt eine Feuchtigkeitsregulierung durch
Kondensationsaustausch an möglichst großflächigen
Kondensationskörpern, mit deren Temperatur des
Wärmetausch-Kühlmediums eine feinstimmige
Taupunktsteuerung und flächige Feuchtigkeitsregelung im
Behandlungsraum erfolgen kann.
Erfindungsgemäß kann diese vergleichmäßigte
Feuchtigkeitsverteilung auch durch Feuchtigkeits-Prozessierung
der Behandlungsluft bzw. eines anderen
Behandlungsgases in einem abgezweigten Kreislauf, d. h. in
geschlossener Atmosphäre erfolgen.
Es erfolgt eine Flüssigkeitsabscheidung aus dem
geschlossenen Behandlungsraum ohne jede Belüftung, z. B.
über ein Ventil oder geeigneten Kondensator.
Dies′ wird zur Vermeidung der Schädigung von Keimen bei
Saatgut, aber auch zur Extraktion von Inhaltsstoffen aus
biologischem Material bei möglichst niedriger Temperatur
erfindungsgemäß dann erreicht, wenn die
Kühlgrenztemperatur des Gutes in der bestehenden
Atmosphäre nicht wesentlich unterschritten und
vorzugsweise dicht oberhalb den Zustand einer ersten im
Ansatz beginnenden Entstehung von Kondensationseffekten
eingependelt wird.
Die Erzielung einer optimalen Temperaturverteilung
zwischen dem Inneren des biologischen Materials und
dessen Außenseite wird an einem Saatkorn deutlich, bei
dem der innenliegende Keim optimal zu schützen ist,
während die schädlichen Pilz- und Mikroorganismensporen
abzutöten sind.
Ergänzend kommen zugegebene wäßrige Systeme mit
Additiven, insbesondere zur Verbesserung der
Vergleichmäßigung des Energiefelds, in Frage.
Weitere Vorteile und zusätzliche Anpassungsmöglichkeiten
an die verschiedensten Eigenschaften von biologischen
Materialien sowie Vitalitätseigenschaften unter
schiedlicher Keime ergeben sich aus den Merkmalen der
Unteransprüche 5 bis 11.
Die mit dem erfindungsgemäßen Behandlungsverfahren
entgegen gegebener Erfahrungen im Stand der Technik
erzielten unerwartet günstigen Ergebnisse, nämlich eine
praktisch vollständige Keimabtötung, z. B. bei Saatgut, in
nur wenigen Minuten, bei trotzdem voll ständigem
ungeschädigten Erhalt der ursprünglichen
Keimungsfähigkeit und voll erhaltener Vitalität war umso
überraschender, als die Letaltemperatur der Pathogene und
des Keimlings sehr nahe beieinander liegen.
Mit der erfindungsgemäßen Verfahrenskombination wird das
für die Pilzabtötung notwendige Wasser in Form von
Wasserdampf oder Wassernebel bzw. ein wäßriges Medium,
d. h. auch unter Verwendung geeigneter Additive
verschiedener Art (z. B. Kochsalz oder Emulgate)
zugeführt, während durch die Mikrowellenbehandlung keine
weitere Befeuchtung des Produkts, sondern eher eine
Verdunstung bzw. Abtrocknung niedergeschlagener
Feuchtigkeit begünstigt wird, so daß sich ein
Feuchtigkeitsgleichgewicht ergibt. Die Additive können
beispielsweise zur Verbesserung bzw. Veränderung der
dielektrischen Eigenschaften des Systems dienen.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren erfolgt innerhalb der
praktisch nicht-dielektrischen Wasserdampf- oder
Wassernebel-Atmosphäre eine Vergleichmäßigung des
Mikrowellenfeldes und damit der Homogenisierung der
Wirkungsverteilung, während bei Anwesenheit eines
Dielektrikums, wie z. B. Wasser, eine ungleichmäßige
Feldverteilung vorliegt und damit eine ungleichmäßige
Erwärmung und Durchtrocknung, d. h. ein nur
ungleichmäßiger Behandlungserfolg erreicht wird.
Je nach Feuchtigkeitszustand des zu behandelnden Gutes
kann der Wasserdampf bzw. Wassernebel der
Behandlungsatmosphäre entweder fremd zugeleitet
(insbesondere bei trockenem Gut), oder Wasser vom Gut,
d. h. produkteigenes Wasser erwärmt und zur Bildung einer
Wasserdampfatmosphäre verdunstet oder verdampft werden.
Die Feldinhomogenität des Mikrowellenfeldes wird bei
Anwesenheit von Wasserdampf bzw. Wassernebel durch
Diffusion und Reflexionen vergleichmäßigt, wobei
apparative Geometrien und Merkmale positiv oder negativ
mitwirken können.
Insbesondere führt das hohe Wärmeleitvermögen des Dampfs
in der Grenzschicht des Produkts dazu, daß infolge
inhomogener Feldverteilung auftretende sogenannte "Hot-Spots"
ihre Wärme schneller in Richtung kühlerer
Pflanzenteile abgeben können, die dadurch schneller
erwärmt werden. Zur Vergleichmäßigung ist die Temperatur
des Gutes durch die Mikrowellenenergie so hoch zuhalten,
daß die Kühlgrenztemperatur in der bestehenden Atmosphäre
möglichst nicht unterschritten wird, so daß kaum
Kondensationseffekte auftreten. Ausgeschlossen werden muß
dieser Effekt der Kondensation jedoch nicht. Gleichzeitig
sorgt der in der Grenzschicht befindliche Dampf (es
findet keine oder nur minimale Belüftung, sondern eine
Beeinflussung der Feuchtigkeitsverteilung bzw. der
Energieverteilung über Kondensationssteuerung statt) für
eine langfristige Aufrechterhaltung der Wärmeleitung als
maßgeblicher Komponente für einen effizienten
Behandlungs- und Trocknungsprozeß in der Grenzschicht des
Behandlungsgutes.
Mit der erfindungsgemäßen Mikrowellen-Dampf-Behandlung
werden gegenüber konventionellen Verfahren erheblich
kürzere Behandlungszeiten bei nur geringfügig höheren
Temperaturen benötigt.
Aufgrund der beschriebenen Feldvergleichmäßigung läßt
sich mit Hilfe dieser kombinierten Applikation eine sehr
viel effizientere Entkeimung von pflanzlichen oder
tierischen Materialien durchführen. Dies ist darauf
zurückzuführen, daß bei inhomogener Feldstärke die
Mindestfeldstärke zur Erreichung eines ausreichenden
Entkeimungserfolges immer so gewählt werden muß, daß jede
Stelle des Behandlungsgutes ausreichend entkeimt wird.
Bei inhomogener Feldverteilung führt dies zwangsläufig
zur Beaufschlagung anderer Teile mit einer sehr viel
höheren und in Bezug auf den Erhalt wertbestimmender
Inhaltstoffe zu hohen Dosis. Eine Vergleichmäßigung des
Feldes läßt daher eine Absenkung der Gesamtdosis auf das
nötige Wirkniveau zu und beugt der Gefahr der thermischen
Überbeanspruchung anderer Teile vor, so daß sich
insgesamt ein schonenderer Behandlungsprozeß ergibt. Da
die Entkeimung pflanzlicher oder tierischer Produkte
besonders stark vom Wassergehalt des Materials beeinflußt
wird, gewährleistet eine Applikation von Wasserdampf
während der Mikrowellenbehandlung eine ausreichend hohe
Wasseraktivität in dem für den Behandlungsprozeß
bedeutsamen Bereich der Produkte, so daß es zu einer
verbesserten Entkeimung kommt bzw. durch die
gleichzeitige Dampfapplikation bei trockenen Produkten
die Entkeimungswirkung überhaupt erst möglich wird. Dabei
sollte eine Belüftung insbesondere bei sehr trockenen
Produkten unterbunden werden und gleichzeitig die
Produkttemperatur zur Vermeidung von Kondensation und
einer damit einhergehenden Befeuchtung von
wasserempfindlichen Produkten über der in dieser
Atmosphäre gültigen Taupunkttemperatur liegen.
Die Erfindung umfaßt also die gleichzeitige bzw.
kombinierte Applikation von Wasserdampf und Nebel
unterschiedlicher Konzentration, Masse und Temperatur mit
einer bestehenden und gerade sich im Ablauf befindenden
Applikation von Mikrowellenenergie unterschiedlicher
Leistung in Stationär-, Durchlauf- sowie Hybridanlagen im
Puls- und Dauerbetrieb.
Aus der Umgebung des Behandlungsraums können
Wärmestrahlungsverluste beeinflußt werden.
Überraschenderweise ermöglicht das erfindungsgemäße
Verfahren zudem eine bewußte begrenzte bzw. kontrollierte
Beeinträchtigung der Keimfähigkeit und der Triebkraft
oder Vitalität des Saat- und Vermehrungsgutes ohne diese
Eigenschaften gänzlich zu beeinträchtigen. Damit wird in
dem auf diese Weise homogen behandelten Saat- und
Vermehrungsgut bewußt ein Streß induziert, der für
Qualitätsuntersuchungen an dem behandelten Gut auf seine
Beständigkeit bzw. Widerstandsfähigkeit seiner
Keimfähigkeit und/oder Vitalität eine entscheidende
Bedeutung haben kann. Auch für diese Verwendung des
erfindungsgemäßen Verfahrens kommt es auf eine optimale
Feldinhomogenität an, damit nicht Teile oder spezielle
Bereiche des Saat- und Vermehrungsgutes zerstört werden.
Die Erfindung ist nachstehend in Form von Versuchsdaten
und Verfahrensparametern zur Abtötung von Fusarium
culmorum in Weizensaatgut mit Mikrowellenenergie näher
beschrieben:
Die Grundlagen für das Abtöten eines wirtschaftlich bedeutungsvollen, chemisch schwer bekämpfbaren Pilzes mit Mikrowellenenergie sind am Beispiel von Fusarium culmorum in Weizensaatgut ermittelt worden. Die Versuche sind mit einer im Impuls- und Dauerbetrieb stufenlos regelbaren, meßtechnisch vollständig ausgestatteten, stationären Versuchsanlage durchgeführt worden. Die Wirkung verschiedener Versuchsparameter auf den Abtötungserfolg des Pilzes und die Keimfähigkeit wurden eingehend untersucht.
Die Grundlagen für das Abtöten eines wirtschaftlich bedeutungsvollen, chemisch schwer bekämpfbaren Pilzes mit Mikrowellenenergie sind am Beispiel von Fusarium culmorum in Weizensaatgut ermittelt worden. Die Versuche sind mit einer im Impuls- und Dauerbetrieb stufenlos regelbaren, meßtechnisch vollständig ausgestatteten, stationären Versuchsanlage durchgeführt worden. Die Wirkung verschiedener Versuchsparameter auf den Abtötungserfolg des Pilzes und die Keimfähigkeit wurden eingehend untersucht.
Der Einsatz von Mikrowellenenergie ermöglicht eine
schnelle Erwärmung des Produktes, da die Energie auch im
Inneren freigesetzt wird. Die alleinige
Mikrowellenbehandlung von Saatgut führt jedoch zu einer
Pilzabtötung nur bei gleichzeitiger Schädigung des
Keimlings, da eine Austrocknung des Produktes die
Letaltemperatur erhöht und deshalb ein unnötig hoher
Energieverbrauch erfolgt.
Eine kombinierte Mikrowellen- und Dampfbehandlung
ermöglicht eine vollständige Pilzabtötung bei Erhalt der
Keimfähigkeit und Vitalität. Durch die Dampfzufuhr wird
bis zum Erreichen der Letaltemperatur des Erregers eine
Trocknung des Produktes vermieden. Im Gegensatz zur
ausschließlichen Dampfbehandlung erfolgt jedoch keine
starke Befeuchtung des Saatgutes, so daß eine ergänzende
Trocknung nicht notwendig ist. Die vollständige
Pilzabtötung ohne Schädigung des Embryos wird bereits
nach einer Behandlungsdauer von 3 min bei Temperaturen
von 70 bis 75°C und einer Kornfeuchte von 15% erreicht;
dies stellt gegenüber den konventionellen thermischen
Verfahren einen erheblichen Vorteil dar.
Dabei ist zu beachten, daß die Abtötung von Pilz und
Keimling einem Temperatur-Zeit-Verhalten unterliegt, das
vom Feuchtegehalt des Saatgutes abhängig ist. Zunehmende
Temperaturen und Behandlungszeiten führen zu einer
erhöhten Abtötungsrate des Erregers, wobei aber
gleichzeitig die Gefahr einer Schädigung des Embryos
steigt. Mit der kombinierten Mikrowellen-Dampf-Behandlung
ist ein positives Versuchsergebnis auch bei der
Verwendung von sehr trockenem Saatgut mit einem
Wassergehalt von nur 12 bis 15% erzielt worden. Die
Mikrowellen-Dampf-Behandlung stellt ein interessantes
"Beizverfahren" dar, da bei Verwendung von kontinuierlich
arbeitenden Anlagen mit kurzen Behandlungszeiten ein
hoher Massendurchsatz erzielt werden kann. Hierbei ist
die Anwendung nicht nur auf Saatgut beschränkt, sondern
auch andere empfindliche Produkte wie Nahrungsgüter,
Lebens- und Arzneimittel sowie Gewürze können durch diese
Methode sehr schonend hygienisiert werden.
Durch eine kombinierte Mikrowellen-Dampf-Behandlung wird
bei Oberflächentemperaturen des Saatgutes von 70 bis 75°C
und einer Kornfeuchte von 15% eine vollständige
Pilzabtötung ohne Schädigung der Keimfähigkeit erreicht.
Hierfür reichen im Vergleich zu konventionellen Verfahren
sehr kurze Behandlungszeiten von 3 min aus. Auch die
Behandlung von sehr trockenen Körnern mit einem
Feuchtegehalt von 12% ist ohne direkte Befeuchtung bei
entsprechend höheren Temperaturen möglich. Eine
Nachtrocknung des Saatgutes ist nicht notwendig.
Durch die beschriebene Behandlung werden folgende Effekte
erzielt:
- 1. Keine Austrocknung des Saatgutes, so daß die Letaltemperatur der Erreger nicht erhöht wird.
- 2. Geringere Temperaturgradienten im Inneren des Getreidekornes.
- 3. Geringere Produkt-Temperaturgradienten an verschiedenen Positionen des Behandlungsraums.
Die Abtötung des Krankheitserregers Fusarium culmorum bei
gleichzeitigem Erhalt der Keimfähigkeit ist mit den
untersuchten physikalischen Verfahren möglich. Mit der
Mikrowellen-Dampf-Behandlung ist ein Verfahren entwickelt
worden, das eine Sterilisation des Saatgutes ohne
anschließende Nachtrocknung ermöglicht. Eine Behandlung
ist im Bereich der schraffierten Flächen von Fig. 1
möglich, wobei eine Mindestzeit zur Schädigung des
Erregers (durchgezogene Linie) und eine maximal mögliche
Behandlungsdauer ohne Schädigung der Keimfähigkeit
(strichpunktierte Linie) einzuhalten ist. Der
Temperaturbereich, in dem eine Behandlung erfolgen kann,
ist bei der Heißluft- und der Mikrowellenbehandlung
erheblich größer als bei der Heißwasserbehandlung.
Hieraus ergibt sich eine größere Behandlungssicherheit
(siehe Fig. 1).
Die erfindungsgemäß kombinierte Wasserdampf-Mikrowellenbehandlung
hat den Vorteil, daß das für die
Pilzabtötung notwendige Wasser aus der
Behandlungsatmosphäre zur Verfügung steht, so daß infolge
der Mikrowellen-Dampfbehandlung kaum eine Befeuchtung des
Produkts eintritt.
Die Ergebnisse der Anwendung sind nachstehend in teils
graphischer Darstellung wiedergegeben.
Es zeigen:
Bild 1 die Behandlungszeiten in Abhängigkeit von
der Temperatur bei unterschiedlichen thermischen
Verfahren zur Abtötung von F. culmorum in Weizen
saatgut (Anfangsfeuchte 15%);
Bild 2 den Einfluß der Mikrowellenleistung auf den
relativen Pilzbefall, die Keimfähigkeit und die
Oberflächentemperatur nach einer Mikrowellen-Dampf-Behandlung
von F. culmorum infiziertem Weizensaat
gut (M = 100 g; Ua = 15%; t = 180 s);
Bild 3 die maximale Oberflächentemperatur (a), den
relativen Pilzbefall (b) und die Keimfähigkeit (c)
in Abhängigkeit von der Behandlungsdauer und der
Leistung bei der Mikrowellen-Dampf-Behandlung von
F. culmorum infiziertem Weizensaatgut (M = 100 g;
Ua = 15%; offene Felder stellen keine Versuchs
variante dar);
Bild 4 den Einfluß der Erwärmung der Garraumwände
auf die zum Erreichen verschiedener Zieltempera
turen notwendige Behandlungsdauer bei der Mikro
wellen-Dampf-Behandlung von F. culmorum infiziertem
Weizensaatgut (M = 100 g; Ua = 15%);
Bild 5 den Einfluß der Mikrowellenleistung auf den
relativen Pilzbefall und die Keimfähigkeit nach
einer Mikrowellen-Dampf-Behandlung mit Wandheizung
von F. culmorum infiziertem Weizensaatgut (T = 70°C;
M = 100 g; Ua = 15%; t = 180 s);
Bild 6 den Oberflächentemperaturverlauf über der
Behandlungsdauer bei der Mikrowellen-Dampf-Be
handlung mit Wandheizung von F.culmorum infiziertem
Weizensaatgut mit unterschiedlicher Anfangsleistung
(T = 70°C; M = 100 g; Ua = 15%; t = 180 s);
Bild 7 den Einfluß der Behandlungsdauer auf den
relativen Pilzbefall, die Keimfähigkeit und die
Oberflächentemperatur von F.culmorum infiziertem
Weizensaatgut nach Mikrowellen-Dampf-Behandlung
mit Wandheizung (P = 300 W; M = 100 g; Ua = 15%);
Bild 8 den Einfluß der Behandlungsdauer auf den
relativen Pilzbefall und die Keimfähigkeit von
F.culmorum infiziertem Weizensaatgut nach Mikro
wellen-Dampf-Behandlung mit Wandheizung bei einer
maximalen Oberflächentemperatur von 70°C (Pa = 300 W;
M = 100 g; Ua = 15%);
Bild 9 den Einfluß der Behandlungsdauer und der
Oberflächentemperatur auf den relativen Pilzbefall
von F.culmorum infiziertem Weizensaatgut nach
einer Mikrowellen-Dampf-Behandlung mit Wandheizung
(Ua = 12%; M = 100 g; Pa = 300 W);
Bild 10 den Einfluß der Behandlungsdauer und der
Oberflächentemperatur auf die Keimfähigkeit von
F.culmorum infiziertem Weizensaatgut nach einer
Mikrowellen-Dampf-Behandlung mit Wandheizung (Ua = 12%;
M = 100 g; Pa = 300 W);
Bild 11 den Temperaturschwankungsbereich über der
Zeit bei verschiedenen Mikrowellenbehandlungsver
fahren von F.culmorum infiziertem Weizensaatgut
(300 W (A) und 600 W (B) Mikrowellenleistung ohne Dampf
behandlung und ohne Erwärmung der Garraumwände; 300 W
Leistung mit Dampfbehandlung ohne Erwärmung der Gar
raumwände (C), und 300 W Mikrowellenleistung mit
Dampfbehandlung und Wandheizung (D); (M = 100 g;
Ua = 15%);
Bild 12 den Einfluß der Oberflächentemperatur auf
den relativen Pilzbefall und die Keimfähigkeit von
F.culmorum infiziertem Weizensaatgut nach Mikro
wellen-Dampf-Behandlung mit Wandheizung (M = 100 g;
Ua = 15%; P = max. 300 W; t = 150 bis 600 s);
Bild 13 den Einfluß der Oberflächentemperatur auf
den relativen Pilzbefall und die Keimfähigkeit von
F.culmorum infiziertem Weizensaatgut nach Mikro
wellen-Dampf-Behandlung mit Wandheizung (M = 100 g;
Ua = 15%; P = max. 300 W; t = 150 bis 600 s; Sorte: Boheme);
Bild 14 den Einfluß der Behandlungsdauer auf den
relativen Pilzbefall, die Keimfähigkeit und die
Oberflächentemperatur von F. culmorum infiziertem
Weizensaatgut nach einer Dampfbehandlung mit
Wandheizung (M = 100 g; Ua = 15%);
Bild 15 die Feldstärkeverteilung in einer waage
rechten Ebene im Applikationsraum bei der Mikro
wellenbehandlung ohne Dampf (A) und der Mikro
wellen-Dampfbehandlung (B) (P = 300 W).
Eine zunehmende Mikrowellenleistung bewirkt eine
steigende Oberflächentemperatur bei gleichzeitig
sinkendem Pilzbefall und abnehmender Keimfähigkeit.
Gegenüber der ausschließlichen Mikrowellenbehandlung ohne
Dampfzufuhr wird mit geringeren Oberflächentemperaturen
und einer kürzeren Behandlungszeit eine erheblich bessere
Pilzabtötung erzielt. Auffällig ist, daß der Befall nach
einer Mikrowellenbehandlung mit 300 W geringer ist, als
bei der nächsthöheren Leistungsstufe mit 450 W. Dieses
scheint ein widersprüchliches Ergebnis zu sein, das auf
Auswertungsfehlern beruht. Es wird jedoch in den
folgenden Versuchen bestätigt, daß sich die letale
Wirkung auf den Pilz bei einer Mikrowellenleistung von
300 W als optimal erweist. Bei der sehr kurzen
Behandlungszeit von 180 s wird eine deutliche Reduzierung
des Pilzbefalls bei gleichzeitiger Schädigung der
Keimfähigkeit erreicht. Da in bisherigen Versuchen
längere Behandlungszeiten bei geringeren Temperaturen
bessere Ergebnisse erbrachten, wurde im folgenden die
Behandlungsdauer bei verschiedenen Leistungsstufen
variiert.
In den Versuchsdarstellungen gemäß Bild 3a bis 3c sind
bei den unterschiedlichen Mikrowellenleistungen nur
Behandlungszeiten gewählt worden, in denen eine
zunehmende Abtötung des Pilzes erfolgt. Es sind daher
nicht alle Zeiten bei den einzelnen Leistungsstufen durch
Versuchsvarianten belegt.
Mit zunehmender Behandlungsdauer und mit steigenden
Leistungsstufen werden höhere Oberflächentemperaturen
erreicht (Abb. 3a), die zu geringen Keimfähigkeiten
führen (Abb. 3c). Bei einer Mikrowellenleistung von 600 W
wird die Keimfähigkeit trotz gleicher
Oberflächentemperatur stärker geschädigt als bei
geringeren Leistungen. Die Pilzabtötung folgt bei einer
Leistung von 450 und 600 W deutlich den Oberflächen
temperaturen. Wieder ist bei allen Behandlungszeiten der
Befall der Körner bei einer Leistung von 300 Watt
geringer, obwohl geringere Temperaturen erreicht werden.
Durch längere Behandlungszeiten von 240 und 300 s und
eine Leistung von 300 W werden bei fast vollständiger
Abtötung des Pilzes Keimfähigkeiten von über 65%
erreicht, die die Kontrolle mit einer Keimfähigkeit von
58% geringfügig überschreiten. Die kombinierte
Mikrowellen-Dampf-Behandlung führt zu Ergebnissen, die
denen der Heißwasserbeizung und der Heißlufterwärmung mit
Dampfsperre sehr nahe kommen, jedoch in erheblich
kürzeren Behandlungszeiten erreicht werden.
Bei zusätzlicher Erwärmung der die Behandlungsatmosphäre
umgebenden Wände bzw. eine Reduzierung der
Wärmeabstrahlungsverluste des Behandlungsguts ergeben
sich deutlich ein zusätzlich vorteilhafter Einfluß auf
die Abtötung des Pilzes und eine Verkürzung der
notwendigen Behandlungsdauer (Bild 4).
Folgende Versuchsparameter wirken sich je nach Art des
Gutes je nach Produkt und Handhabung aus:
- - Mikrowellenleistung,
- - Sendebetriebsart
- - Behandlungsdauer,
- - Temperatur,
- - Probenmasse,
- - Feuchtegehalt und
- - Sorte.
Die bisherigen Versuche zeigten, daß nur mit einer
Mikrowellenleistung von maximal 300 W eine vollständige
Abtötung des Schaderregers ohne Schädigung des Keimlings
erreicht werden kann (Bild 5). Der Einfluß der
Behandlungsdauer wurde daher nur bei dieser
Mikrowellenleistung ermittelt. Zwei verschiedene
Versuchsvarianten wurden durchgeführt:
- - Behandlung mit einer konstanten Mikrowellenleistung von 300 W während der gesamten Behandlungsdauer, wodurch bei steigenden Applikationszeiten zunehmende Oberflächen temperaturen erzielt werden (Bild 7);
- - Behandlung mit einer Mikrowellenleistung von 300 W bis zum Erreichen der Zieltemperatur von 70°C; anschließendes Einhalten der Temperatur durch manuelle Regelung der Leistung (Bild 8).
Eine zunehmende Behandlungsdauer führt ohne
Leistungsregelung zu ansteigenden Oberflächentemperaturen
(Bild 7). Eine Abtötung des Pilzes setzt bereits bei
geringen Behandlungszeiten von 60 s ein und führt bei
einer Zeit von 150 s zur vollständigen Vernichtung des
Krankheitserregers. Eine Schädigung der Keimfähigkeit
erfolgt erst bei längeren Behandlungszeiten. Dies
bedeutet, daß im Bereich von 150 bis 180 s eine
vollständige Abtötung des Pilzes erfolgt, ohne daß der
Keimling thermisch geschädigt wird. Die reduzierten
Keimfähigkeiten bei Zeiten von 240 und 300 s sind nicht
auf eine zu lange Behandlungsdauer, sondern auf eine zu
hohe Temperatur zurückzuführen. Dies wird in Abb. 8
deutlich, die den Einfluß der Behandlungsdauer bei einer
begrenzten Oberflächentemperatur darstellt. Bei
Behandlungszeiten von 60 und 90 s wird die Zieltemperatur
nicht erreicht. Diese Zeiten entsprechen denen der Abb.
7, da keine Regelung der Leistung stattgefunden hat. Eine
vollständige Abtötung des Krankheitserregers wird bei
einer Behandlungsdauer von mindestens 180 s erzielt. Die
Keimfähigkeit wird bis zu einer Behandlungsdauer von 300 s
nicht beeinflußt, bei längeren Behandlungszeiten
geringfügig geschädigt. Bei einer Behandlungsdauer von 10
min wird mit der Temperaturbegrenzung auf 70°C noch eine
Keimfähigkeit von 84% erzielt, obwohl bereits nach 3 min
eine vollständige Abtötung des Pilzes erreicht war.
Die Ergebnisse zeigen, daß eine Abtötung des Pilzes bei
Erhalt der Keimfähigkeit ohne Regelung der Temperatur
zwar möglich ist, es jedoch durch leicht ansteigende
Temperaturen nach längerer Behandlungszeit zu einer
thermischen Schädigung der Keimfähigkeit kommen kann. Der
Einsatz noch höherer Temperaturen führt schon bei sehr
kurzen Behandlungszeiten zur Schädigung der
Keimfähigkeit. Wie auch bei der Heißwasserbeizung und der
Heißlufterwärmung im Trockenschrank ist bei der
Mikrowellenapplikation eine längere Behandlungsdauer auf
niedrigerem Temperaturniveau vorzuziehen, da hierdurch
die Differenz zwischen notwendiger Zeit zur Abtötung des
Pilzes und maximaler Behandlungsdauer ohne Schädigung der
Keimfähigkeit am größten ist. Die Versuche zeigen, daß
Weizensaatgut mit einem Feuchtegehalt von 15% bei einer
Mikrowellenleistung von 300 W, Behandlungszeiten von über
180 s und einer Oberflächentemperatur von 70°C sicher vom
Krankheitserreger F. culmorum befreit wird. Dabei bleibt
die Keimfähigkeit auf einem Niveau von über 85%, wie es
für Weizensaatgut gefordert wird.
Die bisherigen Versuche zur Mikrowellenbehandlung von
infiziertem Weizensaatgut sind mit Probenmaterial
durchgeführt worden, das auf eine übliche Erntefeuchte
von 15% konditioniert wurde. Um einen Einfluß der
Wiederbefeuchtung, die zu anderen Wasserbindungs
verhältnissen im Korn führen kann, auszuschließen, sind
Versuche mit einem natürlichen Feuchtegehalt von 12%
durchgeführt worden. Dieser sehr niedrige Wassergehalt
ist in der Praxis selten aufzufinden, würde jedoch das
Verfahren zusätzlich absichern da eine thermische
Pilzabtötung bei sehr niedrigen Feuchtegehalten besonders
schwierig ist. In den Abb. 9 und 10 ist der
Abtötungserfolg nach der Mikrowellen-Dampf-Behandlung von
Weizensaatgut mit einem Wassergehalt von 12% dargestellt.
Die Versuche wurden mit Behandlungszeiten von 180 bis
600 s durchgeführt, indem durch Regelung der
Mikrowellenleistung verschiedene Oberflächentemperaturen
eingestellt wurden.
Bei einem Feuchtegehalt von 12% ist im Gegensatz zu den
bisherigen Versuchen bei 70°C Oberflächentemperatur keine
vollständige Abtötung des Pilzes möglich (Abb. 9). Eine
zunehmende Behandlungsdauer führt zu geringfügig besseren
Abtötungsergebnissen, sofern die Zieltemperatur erreicht
wird. Höhere Oberflächentemperaturen von 75 und 80°C
führen unabhängig von der Behandlungsdauer zu einer
vollständigen Abtötung des Pilzes. Durch den geringeren
Wassergehalt im Korn hat sich die Letaltemperatur des
Pilzes um etwa 5 K erhöht. Die Temperatur und die
Behandlungsdauer zeigen in den untersuchten Bereichen
einen nur sehr geringen Einfluß auf die Keimfähigkeiten
(Abb. 10). Mit zunehmender Temperatur wird die
Keimfähigkeit nur geringfügig geschädigt. Es werden in
allen Behandlungsvarianten, außer bei einer
Behandlungsdauer von 300 und 600 s bei 80°C,
Keimfähigkeiten von über 80% erreicht. Auch bei extrem
trockenem Getreide ist folglich mit der Mikrowellen-
Dampf-Behandlung und zusätzlicher Erwärmung der
Garraumwände eine vollständige Abtötung des Pilzes F.
culmorum bei Erhalt der Keimfähigkeit mit sehr kurzen
Behandlungszeiten von 3 min möglich.
Die Temperatur ist der wichtigste Parameter für die
thermische Schädigung des Pilzes und des Keimlings. Die
Letaltemperaturen sind sehr stark abhängig vom
Feuchtigkeitsgehalt des Produktes. Die Abtötung von
biologischen Materialien unterliegt dabei einer
Temperatur-Zeit-Funktion.
Bei der Behandlung von biologischen Produkten im
Mikrowellenfeld ist besonders wichtig, daß eine
gleichmäßige Erwärmung stattfindet. Es kommt durch eine
ungleichmäßige Feuchteverteilung im Produkt und eine
ungleichmäßige Massenverteilung auf dem Probenteller zu
Temperaturschwankungen. Die Wirkung einer inhomogenen
Feuchteverteilung bei den eigenen Versuchen kann
vernachlässigt werden, da das Material kontrolliert
befeuchtet und anschließend durchmischt worden ist. Eine
absolut gleichmäßige Verteilung des Saatgutes auf dem
Probenteller kann jedoch nicht garantiert werden. Mit
Hilfe eines x-t-Schreibers, der das Meßsignal des
Infrarot-Oberflächentemperaturfühlers aufzeichnet, lassen
sich die Temperaturschwankungen auf dem Probenteller
erfassen. In Abb. 11 ist für verschiedene
Mikrowellenbehandlungsvarianten der Temperaturverlauf und
deren Schwankungsbereich während der Behandlungszeit
dargestellt.
Es ist deutlich zu sehen, daß ohne eine gleichzeitige
Dampfbehandlung mit zunehmender Behandlungsdauer
erhebliche Temperaturschwankungen entstehen. Diese
betragen bei 300 W Leistung gegen Ende des Versuchs 5 K
(A) und bei einer Mikrowellenleistung von 600 W bereits 8
K (B). Eine ansteigende Mikrowellenleistung hat daher
zunehmende Inhomogenitäten in der Temperaturverteilung im
Behandlungsgut zur Folge. Bei der kombinierten
Mikrowellen-Dampf-Behandlung ergibt sich sowohl für den
Temperaturverlauf als auch für den Schwankungsbereich ein
deutlich verändertes Verhalten. Die zusätzliche
Dampfbehandlung bei einer Leistung von 300 W (C) führt zu
einem schnelleren Temperaturanstieg und zu einer um 25 K
höheren Temperatur bei Versuchsende. Obwohl dieses
deutlich höhere Temperaturniveau erreicht wird, treten
erheblich geringe Temperaturschwankungen auf, die maximal
2 K erreichen. Die zusätzliche Beheizung der Garraumwände
(D) führt zu einem noch stärkeren Temperaturanstieg und
weiter erhöhten Endtemperaturen. Die Beheizung der Wände
hat nur einen sehr geringen positiven Einfluß auf die
Temperaturschwankungen, die während der gesamten
Versuchsdauer zwischen 1 und 2 K betragen. Die
Dampfbehandlung hat also nicht nur einen erheblichen
positiven Effekt auf die Abtötung des Pilzes (bei
gleichen Oberflächentemperaturen ist ohne Dampf keine
Pilzabtötung möglich), sondern verbessert auch die
Mikrowellenapplikation, indem eine gleichmäßige
Temperaturverteilung auf und in dem Produkt entsteht.
Der Einfluß der Temperatur auf die Abtötung des Pilzes
und die Schädigung des Keimlings ist zum Teil bei der
Untersuchung der anderen Versuchsparameter bearbeitet
worden. Es wurde erwartungsgemäß festgestellt, daß bei
steigenden Temperaturen eine zunehmende Abtötung von Pilz
und Keimling auftritt. In Abb. 12 ist für alle
Versuche, die mit der Sorte Kanzler, einer Masse von
100 g, einem Feuchtegehalt von 15%, einer Leistung von
nicht mehr als 300 W, einer Behandlungszeit von
mindestens 150 s, gleichzeitiger Dampfbehandlung und
Beheizung der Garraumwände durchgeführt worden sind, der
Pilzbefall und die Keimfähigkeit dargestellt. Es ist
deutlich zu erkennen, daß unter Einhaltung der
beschriebenen Parameter bei Temperaturen oberhalb 70°C
eine vollständige Abtötung des Pilzes erfolgt und bei
Temperaturen bis 75°C keine Schädigung der Keimfähigkeit
eintritt. Die Mikrowellen-Dampf-Behandlung muß also unter
diesen Bedingungen im Temperaturbereich zwischen 70 und
75°C stattfinden. Betrachtet man in diesem Zusammenhang
nochmals die Temperaturschwankungen, so wird deutlich,
daß ohne eine Dampfbehandlung keine vollständige Abtötung
des Pilzes bei gleichzeitigem Erhalt der Keimfähigkeit
stattfinden kann, weil die Inhomogenitäten der
Temperaturverteilung das präzise Einstellen dieses
Bereiches ohne Dampfapplikation nicht erlauben. Um diese
Temperaturen zu erreichen, müßte beispielsweise mit einer
Mikrowellenleistung von über 600 W behandelt werden, bei
der Temperaturschwankungen von mehr als 8 K auftreten.
Dieser Temperaturschwankungsbereich ist aber schon größer
als der Bereich in dem eine Behandlung "zulässig" ist (70
bis 75°C).
Neben der Sorte Kanzler, die durch die künstliche
Infektion mit Fusarium culmorum besonders stark mit dem
Krankheitserreger befallen war, wurden einige
Untersuchungen an der Sorte Boheme durchgeführt. Diese
zeichnet sich durch einen schwächeren Befall aus, ist
jedoch in der Kontrolle auch vollständig mit dem Pilz
befallen. Wie schon in Abb. 13 sind für diese Sorte
die Versuchsergebnisse, die unter den gleichen
Bedingungen ermittelt worden sind, zusammenfassend
dargestellt.
Mit der Sorte Boheme wurden nur Versuche unternommen, die
eine Oberflächentemperatur von über 70°C erreichten. Bei
allen Versuchen wird eine vollständige Abtötung des
Pilzes erreicht. Es kann daher keine Aussage darüber
getroffen werden, ob bei einer Temperatur unter 70°C wie
bei der Sorte Kanzler keine vollständige Abtötung des
Erregers erreicht wird. Der Verlauf der Keimfähigkeit
zeigt eine sehr gute Übereinstimmung mit dem der Sorte
Kanzler. Bei einer Temperatur von unter 75°C werden
Keimfähigkeiten von über 85% erreicht. Über 75°C erfolgt
ebenfalls in einem Bereich von 2 bis 3 K eine sehr starke
Abnahme der Keimfähigkeit. Bei beiden Sorten ist daher in
dem Temperaturbereich 70 bis 75°C eine vollständige
Abtötung des Pilzes bei Keimfähigkeiten von mehr als 80%
möglich.
In den Untersuchungen zur Mikrowellenbehandlung von
Weizensaatgut wurde festgestellt, daß eine gleichzeitige
Zufuhr von Dampf in den Behandlungsraum zwingend
notwendig ist, um die Keimfähigkeit bei einer
vollständigen Abtötung des Pilzes zu erhalten. Um dieses
Ergebnis zu erzielen, müssen bei der Mikrowellen-Dampf-Behandlung
bestimmte Parameter eingehalten werden. In den
folgenden Versuchen soll festgestellt werden, welchen
Einfluß die ausschließliche Dampfbehandlung auf die
Abtötung des Pilzes hat. Die Versuche wurden unter den
gleichen Bedingungen im Garraum ohne
Mikrowellenapplikation durchgeführt. Es wurde eine
Probenmasse von 100 g bei gleichzeitiger Erwärmung der
Garraumwände für Zeiten von 180 bis 600 s mit Wasserdampf
behandelt.
Die maximal erreichte Oberflächentemperatur entspricht
der gemessenen Temperatur des Wasserdampfes. Bereits nach
180 s wird diese Temperatur erreicht und beträgt bei
allen Versuchsvarianten zwischen 67,5 und 68,5°C. Durch
die ausschließliche Wasserdampfbehandlung erfolgt schon
bei geringen Behandlungszeiten eine deutliche Abtötung
des Pilzes. Eine zunehmende Behandlungsdauer führt
erwartungsgemäß zu einer ansteigenden Abtötung des
Krankheitserregers. Eine vollständige Abtötung des Pilzes
wird jedoch nicht erreicht. Die Keimfähigkeit zeigt eine
sehr geringe Abhängigkeit von der Behandlungsdauer und
wird erst bei einer Zeit von 600 s geringfügig geschädigt
(Bild 14).
Die Ergebnisse machen deutlich, daß allein die
Dampfbehandlung zu einer beträchtlichen Abtötung des
Pilzes führt. Eine vollständige Abtötung ist jedoch bei
dieser Versuchsanstellung nicht möglich, da nur
Temperaturen von unter 70°C erreicht werden.
Die ausschließliche Wasserdampfbehandlung führt jedoch zu
einer Befeuchtung des Materials, die eine anschließende
Nachtrocknung nötig macht. Die Anwendung bei Materialien,
die durch Feuchtigkeit zum Verkleben neigen, ist daher
nicht möglich.
Zusammenfassend ist die Temperatur als wichtigster
Einflußfaktor herauszustellen, der die Abtötung des
Pilzes und des Keimlings bestimmt. Die Letaltemperatur
von Erreger und Embryo werden vom Feuchtegehalt des
Behandlungsguts stark beeinflußt.
Für die erfindungsgemäße Verfahrenskombination
(Mikrowelle mit Dampf) beträgt (bei F.culmorum und
Weizensaatgut mit einem Feuchtegehalt von 15%) die
Mindesttemperatur (bei max. 300 W Leistung) zur
Schädigung des Erregers 65 bis 70°C und des Keimlings 75
bis 80°C (siehe Bild 12).
Diese Temperaturbereiche liegen also extrem eng
beieinander, was der Erfindung besonders hohe Bedeutung
verleiht.
Durch den Einsatz der kombinierten Mikrowellen-Dampfbehandlung
wird eine vollständige Abtötung der
Erreger bereits beim Aufwärmen bis zur Zieltemperatur
erreicht, die allerdings niedrig zu halten ist, so daß
eine zusätzliche Behandlungszeit darüber hinaus
vermeidbar ist und der Keimling geschont wird.
Durch die schonende Behandlung von biologischem Material
durch das erfindungsgemäße Verfahren umfaßt seine
Anwendung auch die Entkeimung von hochwertigen Produkten,
wie Lebensmitteln, Gewürzen, Arzneipflanzen und
dergleichen, weil - im Gegensatz zur bisherigen reinen
Mikrowellenbestrahlung - die ungleichmäßige Temperatur
verteilung - durch die zusätzliche Dampfbehandlung
aufgrund der Vergleichmäßigung des Mikrowellenfeldes
(Bild 15) deutlich vermindert wird.
Claims (12)
1. Verfahren zur Extraktion von Inhaltsstoffen aus
biologischen Materialien sowie zur Behandlung von Saat- und
Vermehrungsgut zur Abtötung von dem Gut schädlichen
Keimen mit elektromagnetischer Schwingungsenergie im
Frequenzbereich von Mikrowellen in Kombination mit der
gleichzeitigen Anwesenheit von Wasserdampf oder
Wasserdampfnebel im Behandlungsbereich, und zwar unter
Vergleichmäßigung des Energiefeldes der
elektromagnetischen bzw. Mikrowellenschwingungen, wobei
die Kühlgrenztemperatur des Gutes in der bestehenden
Atmosphäre nicht wesentlich unterschritten und
vorzugsweise dicht oberhalb den Zustand einer ersten im
Ansatz beginnenden Entstehung von Kondensationseffekten
eingependelt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vergleichmäßigung durch
Kondensationseinwirkung auf ungleichmäßige und eine
optimal enge Verteilungsstreuung überschreitender
Feuchtigkeitsbereich gesteuert wird.
3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kühlgrenztemperatur des
Gutes in der bestehenden Atmosphäre nicht wesentlich
unterschritten und vorzugsweise dicht oberhalb dem
Zustand einer ersten im Ansatz beginnenden Entstehung von
Kondensationseffekten eingependelt wird.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zugegebene
wäßrige Systeme mit Additiven, insbesondere zur
Verbesserung der Vergleichmäßigung des Energiefelds
ergänzt werden.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Wasserdampf- oder Nebelzugabe bei
intermittierender Einwirkung der Mikrowellen erfolgt.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Wassernebelbildung durch
Ultraschallzerstäubung von Wasser erfolgt.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Vergleich
mäßigung des Behandlungsbereichs mittels
Laserstrahleinwirkung ergänzt wird.
8. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das durch Ultraschall zu zerstäubende
Wasser durch homöopathische Prägung oder natürliche
Wirkstoffe modifiziert ist (oder wirksame Spuren von
Wirkstoffen aufweist).
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der synergistische
Einfluß von Mikrowellen und Niedrigtemperatur Wasserdampf
durch Anwendung von Druck auf die Wasserdampf-Atmosphäre
modifiziert ist.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Druck
pulsierend ausgeübt wird.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Mikrowellen-Behandlung
erst nach der sichtbaren Einhüllung des Gutes
mit Wasserdampf bzw. Wasserdampfnebel begonnen wird.
12. Verwendung des Verfahrens insbesondere nach
Patentanspruch 1 sowie einem der Patentansprüche 2-11
zur kontrollierten Induktion von Streß auf das Saat- und
Vermehrungsgut unter begrenzter und gezielter
Verminderung von dessen Keimfähigkeit und/oder Triebkraft
sowie Vitalität.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19605650A DE19605650A1 (de) | 1995-12-19 | 1996-02-15 | Verfahren zur Behandlung von biologischen Stoffen mittels Mikrowelle |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19547447 | 1995-12-19 | ||
| DE19605650A DE19605650A1 (de) | 1995-12-19 | 1996-02-15 | Verfahren zur Behandlung von biologischen Stoffen mittels Mikrowelle |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19605650A1 true DE19605650A1 (de) | 1997-06-26 |
Family
ID=7780573
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19605650A Ceased DE19605650A1 (de) | 1995-12-19 | 1996-02-15 | Verfahren zur Behandlung von biologischen Stoffen mittels Mikrowelle |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19605650A1 (de) |
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