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DE102006021892A1 - System zum Herstellen einer Aussparung in einer Ortbetonschalung - Google Patents

System zum Herstellen einer Aussparung in einer Ortbetonschalung Download PDF

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DE102006021892A1
DE102006021892A1 DE200610021892 DE102006021892A DE102006021892A1 DE 102006021892 A1 DE102006021892 A1 DE 102006021892A1 DE 200610021892 DE200610021892 DE 200610021892 DE 102006021892 A DE102006021892 A DE 102006021892A DE 102006021892 A1 DE102006021892 A1 DE 102006021892A1
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Germany
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arms
recess
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arm
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Withdrawn
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DE200610021892
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English (en)
Inventor
Werner Bucher
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Bucher Werner 73329 Kuchen De
Original Assignee
Leonhard Weiss GmbH and Co KG
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Publication date
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04GSCAFFOLDING; FORMS; SHUTTERING; BUILDING IMPLEMENTS OR AIDS, OR THEIR USE; HANDLING BUILDING MATERIALS ON THE SITE; REPAIRING, BREAKING-UP OR OTHER WORK ON EXISTING BUILDINGS
    • E04G15/00Forms or shutterings for making openings, cavities, slits, or channels
    • E04G15/02Forms or shutterings for making openings, cavities, slits, or channels for windows, doors, or the like

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Forms Removed On Construction Sites Or Auxiliary Members Thereof (AREA)

Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein System (1) zum Herstellen einer Aussparung (2), insbesondere einer Türaussparung, in einer Ortbetonschalung, welches zumindest ein erstes und ein zweites Schalelement (3, 4) umfasst, an denen jeweils zumindest zwei erste Arme (5) und zwei zweite Arme (6) um parallel zur Schalebene verlaufende Achsen (7) gelenkig gelagert sind. Des Weiteren sind zumindest zwei Zentralelemente (8) und ein Aussteifungselement (9) vorgesehen, wobei an den Zentralelementen (8) jeweils ein erster und ein zweiter Arm (5, 6) des ersten Schalelementes (3) und ein erster und ein zweiter Arm (5, 6) des zweiten Schalelementes(4) gelenkig gelagert sind. Die beiden Zentalelemente (8) sind fest am Aussteifungselement (9) angeordnet. Um ein möglichst leichtes Ein- beziehungsweise Auschalen zu ermöglichen, sind die zweiten Arme (6) zumindest bei montiertem System (1) länger als die ersten Arme (5).

Description

  • Die Erfindung betrifft ein System zum Herstellen einer Aussparung, insbesondere einer Türaussparung in einer Ortbetonschalung.
  • Eine Ortbetonbaustelle ist üblicherweise von den Arbeitsabläufen Schalungsbau, Bewehrungsfertigung und dem anschließenden Betonieren sowie dem Ausschalen geprägt. Dabei entfallen ca. 30 % der Rohbaukosten auf die Schalarbeiten und ca. 50 % der Gesamtlohnkosten auf die Schalungslohnkosten. Aufgrund des steigenden Wettbewerbes gilt deshalb dem Schalungsbau auf der Suche nach Einsparpotentialen besondere Aufmerksamkeit. Dabei ist bekannt, auf vorgefertigte Schalungseinheiten zurückzugreifen, bzw. vielfach einsetzbare und seriell hergestellte Einzelteile zu verwenden, wodurch auf der Baustelle ein geringerer Arbeitsaufwand und damit geringere Kosten erreicht werden können.
  • Auch für den Einsatz bei Sonderlösungen, wie beispielsweise Türaussparungen, existieren vorgefertigte Türschalungsmodule bzw. Träger, welche üblicherweise aus einem Aluminiumgrundgerüst bestehen, das stufenlos einstellbar ist und dadurch Schalungen für unterschiedliche Türbreiten mit nur einem Grundgerüst zulässt. Aber auch diese bekannten Türschalungslösungen benötigen sogenannte Verlustteile, wie beispielsweise Knacken und Drängbretter, welche für jede Türschalung neu hergestellt werden müssen und nach dem Ausschalen oftmals keine weitere Verwendung finden. Insbesondere die Montage der Drängbretter und Knacken führt darüber hinaus zu einer unnötigen Beschädigung der empfindlichen Schalhaut und reduziert deren Einsatzdauer oftmals erheblich.
  • Die Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, ein System zum Herstellen einer Aussparung in einer Ortbetonschalung bereitzustellen, welche sich insbesondere durch einen geringen Schalungsaufwand auszeichnet.
  • Gelöst wird dieses Problem erfindungsgemäß durch den Gegenstand des unabhängigen Anspruches. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, ein System zum Herstellen einer Aussparung, insbesondere einer Türaussparung, in einer Ortbetonschalung bereitzustellen, welches zumindest zwei Schalelemente, zwei Zentralelemente und ein Aussteifungselement umfasst und in der Aussparung gespreizt und selbstfixierend verklemmt werden kann, indem sich das System über das Aussteifungselement an einer Wandschalung abstützt. Die beiden Schalelemente liegen sich gegenüber und weisen jeweils zumindest zwei erste und zwei zweite Arme auf, die um parallel zur Schalebene verlaufende Achsen gelenkig am jeweiligen Schalelement gelagert sind. Die zumindest zwei ersten und zwei zweiten Arme sind dabei in der Art von Pendelstützen ausgeführt und an ihrem dem ersten bzw. zweiten Schalelement abgewandten Ende gelenkig am jeweils zugehörigen Zentralelement gelagert. Dabei ist jeweils ein erster und ein zweiter Arm des ersten Schalelementes und ein zweiter Arm des zweiten Schalelementes am selben Zentralelement gelagert. Die zumindest zwei Zentralelemente sind in axialer Richtung der Pendelstützenachsen voneinander beabstandet fest am Aussteifungselement angeordnet. Darüber hinaus sind die zumindest zwei zweiten Arme wenigstens beim montierten System länger als die jeweiligen ersten Arme, wodurch beim Betonieren der Ortbetonwand eine leichte Schrägstellung der zweiten Arme und dadurch ein Umlenken des Schalungsdruckes von den zweiten Armen auf das Aussteifungselement erreicht wird. Die Schrägstellung der zweiten Arme beeinflusst dabei unmittelbar die vom Schalungsdruck herrührende Kraft, welche in im wesentlichen orthogonaler Richtung, das heißt quer zu den als Pendelstützen ausgebildeten ersten und zweiten Armen, auf das Aufsteifungselement wirkt. Durch das erfindungsgemäße System können insbesondere Türaussparungen schnell und einfach hergestellt werden, wobei insbesondere ein Anbringen von Drängbrettern und Knacken entfallen kann. Durch die in der Art von Pendelstützen ausgebildeten ersten und zweiten Arme gestaltet sich auch ein Ausschalen nach dem Erhärten des Betons denkbar einfach, da bereits ein geringer Zug am Aussteifungselement ausreicht, um die Spreiz-/Klemmwirkung des Systems aufzuheben und die beiden Schalelemente von der erhärteten Betonoberfläche zu lösen.
  • Zweckmäßig weisen die ersten und/oder die zweiten Arme jeweils zumindest zwei Abschnitte auf, welche ineinander einschiebbar ausgebildet sind. Hierbei ist insbesondere vorgesehen, dass die beiden Abschnitte eines Armes in unterschiedlichen Einschubtiefen aneinander fixierbar sind, wodurch die Länge der beiden Arme und damit indirekt eine Breite der Aussparung einstellbar ist. Eine Kopplung bzw. eine Fixierung der beiden Abschnitte eines jeweiligen Armes aneinander kann beispielsweise mittels Federbolzen erfolgen, welche die beiden Abschnitte in zueinander fluchtend angeordneten Durchgangsöffnungen durchgreifen. Je nach gewähltem Abstand bzw. Raster der Durchgangsöffnungen kann eine Länge des jeweiligen Armes in mehr oder weniger kleinen Schritten festgelegt werden. Derartige federbeaufschlagte Bolzen sind insbesondere im Schalungsbereich weit verbreitet und relativ unempfindlich gegenüber rauen Umgehungsbedingungen und rauer Handhabung. Denkbar sind hierbei aber auch Klemm- oder Rastverbindungen, über welche die Länge der jeweiligen Arme einstellbar ist.
  • Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung ist ein Sturzelement vorgesehen, das mit seinen Längsendbereichen jeweils auf einer Stirnseite des jeweiligen Schalelementes und in einem mittleren Bereich auf einer Stirnseite des Aussteifungselementes aufliegt. Hierdurch ist eine gleichmäßige und den Betonieranforderungen gerechte Auflagerung des Sturzelementes gegeben, wobei bei sehr breiten Aussparungen mit langen ersten und zweiten Armen unter Umständen weitere Abstützungselemente erforderlich sein kön nen. Um das Sturzelement flächig auf den jeweiligen Stirnseiten der Schalelemente bzw. des Aussteifungselementes auflegen zu können, schließen diese vorzugsweise bündig miteinander ab. Hierdurch wird ein weiteres Unterlegen mit Hölzern und/oder Keilen entbehrlich, wodurch der Schalungsvorgang weiter rationalisiert werden kann.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind der Schalungsträger und/oder das Zentralelement aus Metall und die Schalhaut aus Kunststoff oder Holz ausgebildet. Dabei ist auch vorgesehen, dass die Schalhaut eine Beschichtung aufweist, welche eine Betonoberfläche mit besonders hoher Güte gewährleistet. Als Material für den Schalungsträger und/oder das Zentralelement können neben Stahl auch Leichtmetalle, wie beispielsweise Aluminium, eingesetzt werden, was insbesondere das Handling des erfindungsgemäßen Systems auf der Baustelle vereinfacht. Der Schalungsträger und die Schalhaut bilden dabei zusammen das Schalelement.
  • Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional gleiche Bestandteile beziehen.
  • Dabei zeigen, jeweils schematisch,
  • 1 eine Seitenansicht auf ein erfindungsgemäßes System zum Herstellen einer Aussparung,
  • 2 das System beim Ausschalvorgang,
  • 3 eine Explosionsdarstellung eines Teils des Systems,
  • 4 eine mögliche Ausführungsform eines ersten oder eines zweiten Armes des Systems,
  • 5 einen Schalungsträger.
  • Entsprechend 1 weist ein erfindungsgemäßes System 1 zum Herstellen einer Aussparung 2, insbesondere einer Türaussparung, zumindest ein erstes Schalelement 3 und ein zweites Schalelement 4 auf, an welchem jeweils zumindest zwei erste Arme 5 und zwei zweite Arme 6 um parallel zur Schalelementebene verlaufende Achsen 7 gelenkig gelagert sind (vgl. 2). Im Vergleich zu 2 sind in 1 lediglich die zweiten Arme 6 erkennbar, während sich die ersten Arme 5 durch die zweiten Arme 6 verdeckt hinter diesen befinden. Des weiteren umfasst das erfindungsgemäße System 1 zumindest zwei Zentralelemente 8, an welchen jeweils ein erster Arm 5 und ein zweiter Arm 6 des ersten Schalelementes 3 sowie ein erster Arm 5 und ein zweiter Arm 6 des zweiten Schalelementes 4 um parallel zur Schalelementebene verlaufende Achsen 7' gelenkig gelagert sind. Dabei können wie 1 zeigt auch mehr, insbesondere vier Zentralelemente 8 vorgesehen sein, was insbesondere bei höheren Aussparungen 2, also beispielsweise bei Türaussparungen, einen Handhabungsvorteil bringt. Ebenfalls umfasst von dem erfindungsgemäßen System 1 ist zumindest ein Aussteifungselement 9, an welchem die zumindest zwei Zentralelemente 8, in 1 insgesamt vier Zentralelemente 8, fest und in axialer Richtung der Achsen 7' voneinander beabstandet angeordnet sind. Das Aussteifungselement 9 kann beispielsweise eine Diele aus Holz sein, an welche die Zentralelemente 8 mit Befestigungsmitteln, insbesondere mit Schrauben oder Nägeln, fixiert sind.
  • Die zumindest zwei Schalelemente 3 und 4 weisen jeweils einen Schalungsträger 10 und eine damit fest verbundene Schalhaut 11 auf, welche beim Betonieren mit dem Beton in Kontakt steht. Der Schalungsträger 10 kann beispielsweise aus Metall, insbesondere aus einem Leichtmetall wie Aluminium, ausgebildet sein, während die Schalhaut 11 vorzugsweise aus Kunststoff oder beschichtetem Holz besteht. Ebenso wie der Schalungsträger 10 kann auch zumindest ein Zentralelement 8 aus Metall ausgebildet sein.
  • Gemäß der Erfindung ist weiter vorgesehen, dass die zweiten Arme 6 zumindest geringfügig länger sind als die ersten Arme 5, wodurch auch bei fluchtend zueinander angeordneten ersten Armen 5 eine Schrägstellung der zweiten Arme 6 verbleibt, was ein Durchdrücken des Aussteifungselementes 9 in Richtung 12 beim Einbau des Systems 1 durch die Aussparung 2 verhindert. Gleichzeitig bewirkt die Schrägstellung der zweiten Arme 6, dass während des Betoniervorganges eine Kraft entgegen der Richtung 12 auf das Aufsteifungselement 9 einwirkt.
  • Eine Dicke des Aussteifungselementes 9 in Richtung 12 ist an eine Wandstärke der zu betonierenden Wand angepasst, da eine dem Zentralelement 8 gegenüberliegende Seite des Aussteifungselementes 9 fluchtend zu einer späteren Wandoberfläche angeordnet sein muss, um den Ausschalvorgang zu erleichtern.
  • Wie in 1 weiter gezeigt ist, dienen das erste Schalelement 3 und das zweite Schalelement 4 zum Verschalen von seitlichen Wandabschnitten der Aussparung 2, wobei zur Schalung eines nicht dargestellten Sturzes ein Sturzelement 13 vorgesehen ist. Vorzugsweise schließen die beiden Schalelemente 3 und 4 sowie das Aussteifungselement 9 zumindest an ihren dem Sturzelement 13 zugewandten Enden bündig miteinander ab, so dass das Sturzelement 13 mit seinen Längsendbereichen jeweils auf einer Stirnseite der Schalelemente 3 und 4 und in einem mittleren Seitenbereich auf einer Stirnseite des Aussteifungselement 9 zur Auflage kommt. Bei Aussparungen 2 mit großer Breite, können zusätzliche Stützen zur Abstützung des Sturzelementes 13 vorgesehen werden. Auch kann auf einer dem Aussteifungselement 9 gegenüberliegenden Seite des Sturzelementes 13 eine Stütze vorgesehen werden, welche das Sturzelement 13 abstützt und eine Durchbiegung desselben begrenzt.
  • Um Aussparungen 2 unterschiedlicher Breite herstellen zu können, weisen die ersten Arme 5 und/oder die zweiten Arme 6 jeweils zumindest zwei Abschnitte 5a, 5b und 6a, 6b auf, welche ineinander einschiebbar ausgebildet sind (vgl. 3 und 4). Dabei können die beiden Abschnitte 5a, 5b und 6a, 6b eines Armes in unterschiedlichen Einschubtiefen aneinander fixiert werden, sodass eine vordefinierte Länge einstellbar ist. Hierzu weisen die beiden Abschnitte 5a, 5b beziehungsweise 6a und 6b Durchgangsöffnungen 14 auf, welche je nach gewählter Einschubtiefe fluchtend zueinander angeordnet werden können und durch welche zum aneinander Festlegen der beiden Abschnitte 5a und 5b, 6a und 6b, ein nicht gezeigter Verriegelungsstift, beispielsweise ein Federbolzen, gesteckt werden kann. Ein derartiger Federbolzen fixiert zum einen zuverlässig die beiden Abschnitte 5a, 6a und 5b, 6b aneinander und lässt sich zum anderen leicht lösen beziehungsweise leicht anbringen, wodurch sich ein Verändern beziehungsweise ein Umbau des Systems 1 besonders einfach gestaltet. Je nach gewähltem Raster der Durchgangsöffnungen 14, das heißt je nach gewähltem Abstand in Armlängsrichtung der Durchgangsöffnungen 14 zueinander, lässt sich eine unterschiedlich feine Einteilung beziehungsweise Festlegung der gewünschten Armlängen fixieren. Denkbar sind hierbei auch andere Verriegelungsmechanismen, insbesondere Klemmverriegelungen, welche eine stufenlose Einstellung der Einschubtiefe der beiden Abschnitte 5a, 6a und 5b und 6b erlauben. Eine gelenkige Verbindung zwischen den Armen 5, 6 und dem Schalungsträger 10 einerseits beziehungsweise dem Zentralelement 8 andererseits erfolgt vorzugsweise jeweils über einen nicht lösbaren Bolzen beziehungsweise eine nicht lösbare Schraube, wodurch das System 1 stets vollständig montiert vorliegt. Um einerseits möglichst leicht zu sein und andererseits möglichst hohe Kräfte aufnehmen zu können, sind die Arme 5 und 6 beziehungsweise deren Abschnitte 5a, 6a und 5b, 6b vorzugsweise als Hohlprofile ausgebildet, wie dies beispielhaft in 4 gezeigt ist.
  • In 5 ist eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Schaltungsträgers 10 dargestellt, welcher insgesamt vier Konsolen 15 zur Befestigung der ersten beziehungsweise der zweiten Arme 5 und 6 aufweist. Dabei ist eine erste Konsole 15' im wesentlichen rechtwinklig abstehend zum Schalungsträger 10 angeordnet, während eine zweite Konsole 15'' leicht schräg vom Schalungsträger 10 abstehend angeordnet ist (vgl. auch 3). Die Ausrichtung der beiden Konsolen 15' und 15'' orientiert sich dabei an dem späteren Verlauf beziehungsweise der Längserstreckung der beiden Arme 5 und 6 bei montiertem System 1, wodurch eine besonders gute Krafteinleitung in die Arme 5 und 6 erreicht werden kann.
  • Insgesamt weist der Schalungsträger 10 einen U-förmigen Querschnitt auf, welcher ihm ein hohes Flächenträgheitsmoment und damit eine hohe Steifigkeit verleiht. Darüber hin aus weist der Schalungsträge 10 rasterartig angeordnete Durchgangsöffnungen 14' auf, durch welche beispielsweise Schrauben in eine auf dem Schalungsträger 10 aufliegende Schalhaut 11 gedreht werden können und damit eine Befestigung der Schalhaut 11 am Schalungsträger 10 erfolgt.
  • Des weiteren ist denkbar, dass das erfindungsgemäße System 1 auch zur Herstellung von Aussparungen in Form von Fensteraussparungen eingesetzt wird, wobei hier zwei Systeme 1 zum Einsatz gelangen, welche zueinander um 90° verdreht angeordnet werden.
  • Durch das erfindungsgemäße System lassen sich somit mehrere Vorteile erzielen:
    Zum einen kann ein Schalungsaufwand zum Herstellen einer Aussparung 2 deutlich reduziert werden, sowohl beim Einschalen als auch beim Ausschalen, da beispielsweise ein kompletter Drängbettrahmen entfallen kann. Zum anderen wird durch das Wegfallen des Drängbettrahmens die Schalhaut geschont, da dieser nicht mehr über Nägel in der Schalhaut verankert werden muss. Gleichzeitig bieten die ineinander einschiebbar ausgebildeten Arme 5 und 6 die Möglichkeit, Aussparungen 2 in nahezu jeder beliebiger Breite herstellen zu können, wodurch das System 1 flexibel einsetzbar ist. Je nach Größe des Systems 1, das heißt je nach Anzahl der Zentralelemente 8 ist darüber hinaus denkbar, dass das System 1 vorzugsweise so leicht ausgeführt werden kann, dass es händisch transportiert beziehungsweise montiert werden kann und dadurch der Einsatz von Hebezeugen entfallen kann. Prinzipiell ist das erfindungsgemäße System 1 aber keinerlei Größenbeschränkungen unterworfen, so dass auch breite und/oder hohe Aussparungen 2 mit entsprechenden Systemen 1 problemlos herstellbar sind.

Claims (9)

  1. System (1) zum Herstellen einer Aussparung (2), insbesondere einer Türaussparung, in einer Ortbetonschalung, umfassend zumindest – ein erstes und ein zweites Schalelement (3, 4), an welchen jeweils zumindest zwei erste (5) und zwei zweite Arme (6) um parallel zur Schalelementebene verlaufende Achsen (7) gelenkig gelagert sind, – zwei Zentralelemente (8), an welchen jeweils ein erster (5) und ein zweiter Arm (6) des ersten (3) und ein erster (5) und ein zweiter Arm (6) des zweiten Schalelementes (4) um parallel zur Schalelementebene verlaufende Achsen (7') gelenkig gelagert sind, – ein Aussteifungselement (9), an welchem die beiden Zentralelemente (8) fest und in axialer Richtung der Achsen (7) voneinander beabstandet angeordnet sind, wobei die zweiten Arme (6) zumindest bei montiertem System (1) länger sind als die ersten Arme (5).
  2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Schalelement (3, 4) einen Schalungsträger (10) und eine Schalhaut (11) aufweist.
  3. System nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Schalungsträger (10) und/oder das Zentralelement (8) aus Metall und die Schalhaut (11) aus Holz oder Kunststoff ausgebildet sind.
  4. System nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Schalelemente (3, 4) und das Aussteifungselement (9) zumindest an einer Stirnseite bündig abschließen.
  5. System nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein Sturzelement (13) vorgesehen ist, welches mit seinen Längsendbereichen jeweils auf der Stirnseite der Schalelemente (3, 4) und in einem mittleren Bereich auf einer Stirnseite des Aussteifungselementes (9) aufliegt.
  6. System nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten und/oder die zweiten Arme (5, 6) jeweils zumindest zwei Abschnitte (5a, 5b, 6a, 6b) aufweisen, welche ineinandereinschiebbar ausgebildet sind.
  7. System nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Abschnitte (5a, 5b, 6a, 6b) eines Armes (5, 6) in unterschiedlichen Einschubtiefen aneinander fixierbar sind.
  8. System nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Abschnitte (5a, 5b, 6a, 6b) der jeweiligen Arme (5, 6) als Hohlprofile ausgebildet sind.
  9. System nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Zentralelement (8) eine T-Form aufweist.
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