-
Die
Erfindung betrifft eine Entsperreinrichtung für eine Vorrichtung zum Überwachen
des Zustandes einer Schutzeinrichtung, insbesondere für einen
Sicherheitsschalter zum Überwachen
des geschlossenen Zustandes einer Schutztür oder dergleichen, sowie eine
Vorrichtung mit einer solchen Entsperreinrichtung.
-
Aus
der
DE 43 28 297 C1 ist
ein Sicherheitsschalter bekannt, in dessen Schalterkopf ein beispielsweise
an einer Schutztür
einer Schutzeinrichtung festgelegter Betätiger beim Schließen der Schutztür eingeführt wird
und dabei ein Schaltrad dreht. Innerhalb des Schaltergehäuses ist
ein Schaltstößel eines
elektrischen Schalters in Anlage an der Umfangsfläche des
Schaltrades gehalten. Bei einem vorgebbaren Drehwinkel, welcher
der geschlossenen Position der Schutztür entspricht, rastet der Schaltstößel in eine
hierfür
auf der Umfangsfläche
des Schaltrades vorgesehene Rastvertiefung ein und schließt dabei
ein Kontaktpaar in dem elektrischen Schalter. Durch das Einrasten
des Schaltstößels in die
Rastvertiefung ist der eingeführte
Zustand des Betätigers
und mithin die geschlossene Position der Schutztür elektrisch signalisierbar.
-
Für viele
Anwendungen, beispielsweise bei Schutzhauben an Werkzeugmaschinen
oder dergleichen, ist es erforderlich, dass der Sicherheitsschalter außerdem eine
Zuhaltefunktion bereitstellt, d. h. dass der Betätiger in dem Schalterkopf arretierbar
ist, insbesondere gegen ein Herausführen aus dem Schalterkopf sperrbar
ist, und dadurch die Schutzeinrichtung in dem geschlossenen Zustand
zuhaltbar ist.
-
Insbesondere
bei einer federkraftbelasteten Zuhaltung, die im normalen Betriebsfall
durch eine elektromagnetische Kraft aufhebbar ist, ist es erforderlich,
für den
Fall eines Ausfalls oder Abschaltens der elektrischen Energieversorgung
eine anderweitig und insbesondere manuell betätigbare Entsperreinrichtung
vorzusehen, mit der die Zuhaltung entsperrbar ist. Eine solche Entsperreinrichtung
kann beispielsweise im Bereich des Schalterkopfes vorgesehen sein.
Da aber Sicherheitsschalter im montierten Zustand in der Regel nicht
ohne weiteres zugänglich sind,
ist das Betätigen
der Entsperreinrichtung aufwendig und beispielsweise erst nach einer
Demontage mindestens eines Teils der Schutztür möglich.
-
Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Entsperreinrichtung
sowie eine zugehörige
Vorrichtung bereitzustellen, welche die Nachteile des Standes der
Technik überwinden. Insbesondere
soll die Entsperreinrichtung einfach und im Notfall schnell zu betätigen sein.
In einer Ausführungsart
der Erfindung soll die Montage der Entsperreinrichtung einfach und
dadurch zeit- und kostensparend sein. In einer Ausführungsart
soll ein Mißbrauch
der Entsperreinrichtung erschwert sein und/oder ein Gebrauch der
Entsperreinrichtung nachweisbar sein.
-
Diese
Aufgabe ist durch die im Anspruch 1 bestimmte Entsperreinrichtung
sowie durch die im nebengeordneten Anspruch bestimmte Vorrichtung gelöst. Besondere
Ausführungsarten
der Erfindung sind in den Unteransprüchen bestimmt.
-
Erfindungsgemäß ist die
Aufgabe dadurch gelöst,
dass die Entsperreinrichtung ein Verbindungselement aufweist, mittels
dem ein Betätigungselement
mit einem an der Vorrichtung festlegbaren oder von der Vorrichtung
bereits ausgebildeten Koppelelement verbunden ist. Durch das Verbindungselement
ist es möglich,
die Entsperreinrichtung mit einem Betätigungselement zu betätigen, das
von der Vorrichtung entfernt und insbesondere an einem leicht und
schnell zugänglichen
Ort angeordnet ist. In einer Ausführungsart ist das Koppelelement
mindestens teilweise durch eine an der Vorrichtung ohnehin schon
vorhandene sogenannte Hilfsentriegelung gebildet, an der das Verbindungselement
angeschlossen werden kann. Alternativ oder ergänzend hierzu kann das Koppelelement
auch vollständig
Teil der Entsperreinrichtung sein und an einem Gehäuse der Vorrichtung
festlegbar sein.
-
Besonders
vorteilhaft ist dabei, wenn die Vorrichtung in unveränderter
Weise eingesetzt werden kann, beispielsweise eine staubdichte und/oder spritzwasserdichte
Ausführung
des Gehäuses
der Vorrichtung nicht verändert
werden muss. So kann beispielsweise die Vorrichtung bereits ein
von außen zugängliches
weiteres Betätigungselement
aufweisen, mit dem eine von der Vorrichtung bereits ausgebildete
Hilfsentriegelung betätigbar
ist. Dieses weitere Betätigungselement
kann auf ein im normalen Betriebsfall elektromagnetisch betätigbares
Verriegelungselement einwirken und dieses durch manuelle Betätigung aus
seiner durch Federkraft vorgespannten, verriegelnden Position zurückschieben
und dadurch die Sperrwirkung der Sperreinrichtung aufheben.
-
Dieses
weitere Betätigungselement
kann durch entsprechende Dichtelemente staubdicht, spritzwasserdicht
oder dergleichen an einem Gehäusedeckel
der Vorrichtung angeordnet sein. Grundsätzlich kann dieses weitere
Betätigungselement auch
unmittelbar manuell betätigbar
sein; das weitere Betätigungselement
kann aber auch eine Werkzeugsangriffsfläche aufweisen, beispielsweise
zum Erschweren von Manipulationen, so dass es nur mit einem geeigneten
Werkzeug betätigt
werden kann. In einer Ausführungsart
ist das Koppelelement der erfindungsgemäßen Entsperreinrichtung derart
ausgebildet, insbesondere weist das Koppelelement eine derartige
Werkzeugfläche
auf, dass es mit einer von dem weiteren Betätigungselement ausgebildeten Werkzeugangriffsanfläche koppelbar
ist, beispielsweise mindestens in einer Richtung drehfest verbindbar
ist. So kann das Koppelelement beispielsweise einen geeignet geformten,
beispielsweise stegartigen Vorsprung aufweisen, der in eine die
Werkzeugsangriffsfläche
bildende, beispielsweise schlitzartige Öffnung des weiteren Betätigungselements
einsteckbar ist. Dadurch ist es möglich, das Koppelelement der
Entsperreinrichtung an dem Gehäuse
der Vorrichtung festzulegen, vorzugsweise unter Verwendung von ohnehin
bereits vorhandenen Gewindebohrungen für die Befestigung eines Gehäusedeckels
an der Vorrichtung. Dadurch können
erfindungsgemäße Entsperreinrichtungen
ohne Veränderung,
insbesondere ohne eine Veränderung
an Dichtungselementen, an der Vorrichtung montiert werden.
-
Das
Verbindungselement ermöglicht
eine Übertragung
der Betätigungskraft
zu dem Koppelelement auch für
den Fall des Ausfalls der elektrischen Energieversorgung der Vorrichtung.
Hierzu kann das Verbindungselement die Betätigungskraft grundsätzlich auch
auf elektrische, pneumatische, hydraulische oder sonstige Weise übertragen,
sofern diese Übertragung
unabhängig
von der elektrischen Energieversorgung der Vorrichtung erfolgen
kann. In einer Ausführungsart
wird die Betätigungskraft
mechanisch von dem Betätigungselement
der Entsperreinrichtung zu dem Koppelelement übertragen. Hierzu kann ein
linienförmiges
und insbesondere biegsam verlegbares Verbindungselement eingesetzt
werden. Dadurch ist die Montage erfindungsgemäßer Entsperreinrichtungen weiter
vereinfacht und insbesondere kann die Anordnung des Betätigungselements für die Entsperreinrichtung
an den jeweiligen Einbauort angepasst werden.
-
In
einer Ausführungsart
weist das Verbindungselement einen Bowdenzug auf oder ist durch einen
Bowdenzug gebildet, und das Betätigungselement
kann durch einen Betätigungshebel
oder einen Griff zum Ziehen ausgeführt sein. Das Betätigungselement
kann an einem leicht und schnell zugänglichen Ort angeordnet sein,
sodass in einem Notfall eine schnelle Entriegelung der Vorrichtung
und dadurch ein Öffnen
der Schutzeinrichtung möglich
ist.
-
Die
Entsperreinrichtung, insbesondere das Koppelelement und/oder das
Betätigungselement, kann
ein Federelement zum Rückstellen
aufweisen. In diesem Fall ist die betätigte Position der Entsperreinrichtung
vorzugsweise verrastend, beispielsweise in dem das Betätigungselement
in der betätigten
Position einhängbar
und dadurch in dieser Position arretierbar ist, um ein selbsttätiges erneutes
Zuhalten der Schutzeinrichtung infolge der Rückstellung der Entsperreinrichtung
zu vermeiden.
-
Die
Anordnung des Betätigungselements kann
innerhalb und/oder außerhalb
des durch die Schutztür
geschlossenen Raumes erfolgen.
-
Insbesondere
können
auch mehrere Verbindungselemente, die jeweils mit einem oder mehreren Betätigungselementen
betätigbar
sind, an ein oder mehrere Koppelelemente der Entsperreinrichtung geführt sein.
Dadurch ist es möglich,
von mehreren Stellen aus die Entsperreinrichtung zu betätigen und dadurch
die Sperrwirkung der Sperreinrichtung aufzuheben. Dies ist insbesondere
bei größeren Maschinen
oder Anlagen von Vorteil.
-
In
einem Ausführungsbeispiel
ist das Koppelelement in einem an dem Gehäuse der Vorrichtung festlegbaren
Aufsatz oder Einsatz drehbar gelagert. Das Verbindungselement kann
exzentrisch an dem Koppelelement festgemacht sein, sodass ein Ziehen
des Verbindungselements ein Drehen des Koppelelements zur Folge
hat. Vorzugsweise bildet das Koppelelement einstückig die Werkzeugfläche aus,
mittels der das Koppelelement mit einem an der Vorrichtung bereits
vorgesehenen weiteren Betätigungselements
zum Aufheben der Sperrwirkung der Sperreinrichtung mechanisch gekoppelt
ist.
-
In
einer Ausführungsart
weist die Entsperreinrichtung zusätzlich zu dem über das
Verbindungselement angeschlossenen Betätigungselement ein lokal am
Ort des Koppelelements oder der Vorrichtung angeordnetes Betätigungsmittel
auf, mit dem die Sperrrichtung der Sperreinrichtung aufhebbar ist. Beispielsweise
kann hierzu ein Gehäuse
der Entsperreinrichtung oder das Koppelelement eine Werkzeugangriffsfläche aufweisen,
die vorzugsweise mit der Werkzeugangriffsfläche des an der Vorrichtung angeordneten
weiteren Betätigungselements
der Hilfsentriegelung übereinstimmt.
Dadurch ist es möglich,
dass nach wie vor lokal am Ort der Vorrichtung die Sperrwirkung
der Sperreinrichtung aufhebbar ist. Außerdem kann lokal am Ort der
Vorrichtung die Entsperreinrichtung auch zurückgestellt werden, insbesondere
dann, wenn keine Rückstellfeder
vorgesehen ist.
-
Um
eine derartige lokale Betätigung
der Entsperreinrichtung nachweisen zu können, kann diese lokale Entsperrung
verplombt sein, beispielsweise durch einen Kunststoffzapfen, der
bei einem Betätigen
der Entsperreinrichtung abbricht. Alternativ oder ergänzend kann
auch das Betätigen
der Entsperreinrichtung durch das entfernt von der Vorrichtung angeordnete
Betätigungselement
verplombt sein.
-
Die
Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung zum Überwachen des Zustandes einer
Schutzeinrichtung mit einer montierten erfindungsgemäßen Entsperreinrichtung.
Die Entsperreinrichtung kann beispielsweise in der Art eines Zusatzmoduls
auf eine Gehäusefläche des
Sicherheitsschalters aufgeschraubt werden, wobei hierzu vorzugsweise
die bereits vorhandenen Bohrungen für das Befestigen des Gehäusedeckels
verwendet werden oder zusätzliche Bohrungen
in dem Gehäusedeckel
vorgesehen sind, welche die staubdichte und/oder spritzwasserdichte Ausführung des
Sicherheitsschalters nicht beeinträchtigen oder verändern.
-
Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
den Unteransprüchen
und der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf
die Zeichnungen mehrere Ausführungsbeispiele
im Einzelnen beschrieben sind. Dabei können die in den Ansprüchen und
in der Beschreibung erwähnten
Merkmale jeweils einzeln für
sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein.
-
1 zeigt
in schematischer Darstellung eine perspektivische Ansicht eines
ersten Ausführungsbeispiels
einer Entsperreinrichtung zusammen mit einer zugehörigen Vorrichtung,
-
2 zeigt
ein zweites Ausführungsbeispiel einer
Entsperreinrichtung in perspektivischer Seitenansicht,
-
3 zeigt
das zweite Ausführungsbeispiel in
der Draufsicht,
-
4 zeigt
einen Querschnitt durch eine Seitenansicht des zweiten Ausführungsbeispiels,
-
5 zeigt
in vergrößerter Darstellung
einen Querschnitt durch das Gehäuseteil,
und
-
6 zeigt
einen Querschnitt durch das Gehäuseteil
und das Koppelelement.
-
Die 1 zeigt
in schematischer Darstellung eine perspektivische Ansicht eines
ersten Ausführungsbeispiels
einer Entsperreinrichtung 1, die an der Außenseite
einer Vorrichtung 2 zum Überwachen des Zustandes einer
Schutzeinrichtung montiert ist. Bei der Vorrichtung 2 handelt
es sich um einen an sich bekannten Sicherheitsschalter zum Überwachen des
geschlossenen Zustandes einer Schutztür oder dergleichen. Hierzu
ist ein Betätiger 4 mittels
Befestigungslöchern 6 an
dem beweglichen Teil der Schutztür
festlegbar. Beim Schließen
der Schutztür
wird der Betätiger 6 in
den Schalterkopf 8 der Vorrichtung 2 eingeführt und
dadurch ist der geschlossene Zustand der Schutztür elektrisch signalisierbar.
-
Mittels
einem in dem Schaltergehäuse 10 angeordneten
und dort axial beweglichen Verriegelungselement 12 kann
der Betätiger 4 in
dem Schalterkopf 8 arretiert werden und dadurch verhindert werden,
dass der Betätiger 4 in
Richtung des Pfeils 5 aus dem Schalterkopf 8 herausgeführt wird;
die Schutzeinrichtung ist dadurch im geschlossenen Zustand zugehalten.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel
ist das Verriegelungselement 12 infolge des Federelements 14 in
Richtung des Pfeils 16 vorgespannt und dadurch ist im Falle
eines Ausfalls der elektrischen Energieversorgung der zugehaltene
Zustand der Schutzeinrichtung gesperrt. Anstelle der nur beispielhaft
dargestellten Ausführung
der Vorrichtung 2 kann auch ein berührungslos arbeitender Sicherheitsschalter
mit einer erfindungsgemäßen Entsperreinrichtung
ausgerüstet
werden.
-
Die
Vorrichtung 2 weist eine Hilfsentriegelung 20 auf,
die in der 1 nur schematisch dargestellt
ist. Die Hilfsentriegelung 20 weist ein weiteres Betätigungselement 24 auf,
welches eine Werkzeugangriffsfläche 26 aufweist,
beispielsweise ein Schlitz, in den ein Schraubendreher gesteckt
werden kann. Durch Drehen des weiteren Betätigungselements 24 kann
entsprechend dem Wirkungspfeil 18 das Verriegelungselement 12 in
Richtung des Pfeils 22 gegen die Wirkung des Federelements 14 zurückgeschoben
werden und dadurch die Sperrwirkung aufgehoben werden.
-
Die
erfindungsgemäße Entsperreinrichtung 1 weist
ein Gehäuseteil 30 auf,
das im Wesentlichen zylindrisch ausgebildet ist und an seinem dem
Schaltergehäuse 10 zugewandten
Ende zwei Befestigungsbohrungen 32 aufweist, deren Abstand
zueinander dem Abstand von Bohrungen im Schaltergehäuse 10 entspricht,
die für
das Festlegen des Gehäusedeckels 28 an
der Vorrichtung 2 bereits vorgesehen sind. Auf diese Weise
kann das Gehäuseteil 30 einfach
und insbesondere ohne Umbau der Vorrichtung 2 an dem Schaltergehäuse 10 festgelegt werden.
-
Die
Entsperreinrichtung 1 weist ein Koppelelement 34 auf,
das mit einem Verbindungselement 36 verbunden ist, im dargestellten
Ausführungsbeispiel mit
einem Bowdenzug. Über
das Verbindungselement 36 ist das Koppelelement 34 und
damit die Entsperreinrichtung 1 von einem entfernt anordenbaren Betätigungselement 38 betätigbar.
Hierzu weist das Betätigungselement 38 beispielsweise
einen Handgriff 40 auf, der in Richtung des Pfeils 42 gezogen werden
kann und dadurch über
das Verbindungselement 36 auf das Koppelelement 34 derart
einwirkt, dass die Sperrwirkung der Sperreinrichtung der Vorrichtung 2 aufgehoben
wird, insbesondere das Verriegelungselement 12 in Richtung
des Pfeils 22 verschoben wird und dadurch der Betätiger 4 aus
dem Schalterkopf 8 herausgeführt werden kann und demzufolge
die Schutzeinrichtung geöffnet
werden kann. Das Entsperren kann auch über eine Werkzeugangriffsfläche 48 an
dem Koppelelement 34 erfolgen. Hierzu ist die Werkzeugangriffsfläche 48 des
Koppelelements vorzugsweise identisch ausgebildet wie die weitere
Werkzeugangriffsfläche 26 der
Vorrichtung 2 und kann insbesondere mit demselben Werkzeug
betätigt
werden.
-
Die 2, 3 und 4 zeigen
ein zweites Ausführungsbeispiel
einer Entsperreinrichtung 101, insbesondere zeigen diese
Figuren das Gehäuseteil 130 und
das Verbindungselement 136 in perspektivischer Seitenansicht,
Draufsicht und Seitenansicht im Querschnitt, jeweils mit dem Gehäusedeckel 128 der
zugehörigen
Vorrichtung 2. Das Gehäuseteil 130 der
Entsperreinrichtung 101 ist mittels Befestigungsschrauben 144 an
der Vorrichtung 2 festlegbar unter Verwendung der bereits
vorhandenen Öffnungen
zum Befestigen des Gehäusedeckels 128 an dem
Schaltergehäuse 10.
Insoweit wird das Gehäuseteil 130 und
mithin die Entsperreinrichtung 110 modulartig auf dem Gehäusedeckel 128 und
damit an der Vorrichtung 2 festgelegt.
-
Aus
der Darstellung des Querschnitts in der 4 entlang
IV-IV der 3 ergibt sich der innere mehrteilige
Aufbau der Entsperreinrichtung 1 im Bereich des Gehäuseteils 130.
Dieser Aufbau umfasst insbesondere als Koppelelement 134 eine
Entriegelungswelle, die eine exzentrische Aufnahmeöffnung aufweist,
in welche ein Endstück
oder ein Seilnippel des Verbindungselements 136 eingehängt werden kann,
sodass sich bei einem Ziehen an dem Verbindungselement 136 das
Koppelelement 134 dreht. Das Koppelelement 134 bildet,
wie sich insbesondere aus der vergrößerten Darstellung der 5 ergibt, vorzugsweise
einstückig
die Werkzeugfläche 148 aus.
Das Koppelelement 134 ist in Eingriff mit der Werkzeugangriffsfläche 26 der
an der Vorrichtung 2 vorgesehenen Entsperreinrichtung ist.
Diese Werkzeugangriffsfläche 26 wird
von dem weiteren Betätigungselement 24 ausgebildet,
das seinerseits derart in Wirkverbindung mit dem Verriegelungselement 12 ist,
dass beim Drehen des weiteren Betätigungselements 24 das
Verriegelungselement 12 zurückgeschoben wird. Das weitere
Betätigungselement 24 weist
auf seiner zylindrischen Umfangsfläche eine Nut auf, in die ein
Dichtmittel 25 eingesetzt ist, mittels dem die Vorrichtung 2 abgedichtet
ist. Die dichte Anordnung des weiteren Betätigungselements 24 innerhalb
des Gehäusedeckels 128 wird
durch die Montage der Entsperreinrichtung 101 nicht beeinträchtigt.
-
Die 5 zeigt
in vergrößerter Darstellung einen
Querschnitt durch das Gehäuseteil 130 mit dem
darin angeordneten Koppelelement 134 und einem zugehörigen Einlege-
oder Bodenteil 146. Das Koppelelement 134 weist
einen Schlitz auf zum Einhängen
eines als Seilnippel ausgebildeten Endstücks des als Bowdenzugseil ausgebildeten
Verbindungselements 136. Hierzu weist auch das Gehäuseteil 130 einen
Schlitz an der entsprechenden Stelle auf, durch den das Verbindungsmittel 136 hindurch
geführt
werden kann. Das Koppelelement 134 wird mit eingehängtem Verbindungselement 136 von
der offenen Seite in das Gehäuseteil 130 eingesetzt
und anschließend
noch das Bodenteil 146 eingelegt.
-
Soweit
die Entsperreinrichtung 101 eine Rückstellfeder aufweist, kann
diese zwischen dem Bodenteil 146 und dem Koppelelement 134 angeordnet
sein und beispielsweise als Schenkelfeder ausgebildet sein. In diesem
Fall ist die Sperrwirkung nur so lange aufgehoben, wie die Entsperreinrichtung 101 betätigt wird.
-
Entweder
für den
Fall, dass die Entsperreinrichtung 101 keine Rückstellfeder
aufweist, oder für den
Fall, dass die Entsperreinrichtung nicht nur an dem Betätigungselement,
sondern auch unmittelbar an dem Gehäuseteil 130 betätigbar sein
soll, weist das Koppelelement 134 eine vorzugsweise zentrische
Bohrung auf, die auch die Werkzeugangriffsfläche 148 ausbilden
kann. Der Zugang zu dieser Werkzeugangriffsfläche 148 kann durch
eine Abdeckung 150 versperrt sein, die im einfachsten Fall
in das Gehäuseteil 130 federverrastend
einsteckbar ist. Um eine Betätigung
der Entsperreinrichtung 101 nachweisen zu können, kann
die Werkzeugangriffsfläche 148 des
Koppelelements 134 verplombt sein, beispielsweise indem
die Abdeckung 150 derart aufgebracht ist, dass ein Ablösen der
Abdeckung 150 von dem Gehäuseteil 130 nachweisbar
ist. Hierzu kann beispielsweise ein von der Abdeckung 150 oder
dem umgebenden Bereich des Gehäuseteils 130 ausgebildeter
und von außen
sichtbarer Zapfen beim Ablösen
der Abdeckung 150 zwangsweise abbrechen.
-
Das
Bodenteil 146 und/oder das Gehäuseteil 130 bilden
durch ihre Form eine Führung
für die Drehbewegung
des Koppelelements 134. Hierzu ist das Koppelelement 134 an
einer Stirnseite zapfenartig verlängert und damit radial außenseitig
in Anlage an einer von dem Gehäuseteil 130 ausgebildeten Führungsfläche. Die Öffnung des
Gehäuseteils 130 ist
in der Art einer Stufenbohrung ausgeführt, wobei die Stufe für die Aufnahme
des Zapfens 135 des Koppelelements 134 kürzer ist
als die axiale Erstreckung des Zapfens. In dem sich dadurch ergebenden
ringförmigen
Hohlraum 137 wird das Verbindungselement 136 aufgenommen.
-
An
dem gegenüberliegenden
axialen Ende ist das Koppelelement 134 ebenfalls zapfenartig
verlängert
und in Anlage an einer von dem Bodenteil 146 ausgebildeten
hohlzylindrischen Führungsfläche. Abgesehen
von der Werkzeugangriffsfläche 148 schließen das
Gehäuseteil 130,
das Koppelelement 134 und das Bodenteil 146 in
Richtung auf die Vorrichtung 2 bündig ab, sodass sich eine plane
Anlagefläche
an dem Gehäuse 10 der
Vorrichtung 2 ergibt.
-
Der
Drehwinkel des Koppelelements 134 infolge des Betätigens des
Betätigungselements 38 kann
durch mechanische Anschläge
begrenzt sein. Hierzu kann insbesondere das Koppelelement 134 und
das Bodenteil 146 miteinander zusammenwirkende Anschlagmittel
ausbilden, die den Drehwinkel des Koppelelements 134 vorzugsweise über einen Formschluss
begrenzen. Beispielsweise kann das Koppelelement 134 eine
in Axialrichtung vorstehende Nase aufweisen, die in Anlage an eine
zugehörige Anschlagfläche des
Bodenteils 146 kommt, sobald der maximale Drehwinkel erreicht
ist.
-
Für den Fall,
dass die Entsperreinrichtung 101 eine Rückstellfeder aufweist, kann
es vorteilhaft sein, das Betätigungselement 38 im
betätigten
Zustand in eine hierfür
vorgesehene Einhängevorrichtung
einzuhängen
und dadurch den betätigten
und somit entsperrten Zustand zu arretieren. Andernfalls besteht
die Gefahr, dass nach einem Loslassen des Betätigungselements 38 die
Entsperreinrichtung 101 wieder deaktiviert ist und die
Schutzeinrichtung in ihrem geschlossenen Zustand gesperrt ist. Auch
das Betätigungselement 38 kann
in seinem unbetätigten Ausgangszustand
verplombt sein, sodass eine Betätigung
des Betätigungselements 38 nachweisbar
ist.
-
Die 6 zeigt
einen Querschnitt durch das Gehäuseteil 130 und
das Koppelelement 134 sowie das angeschlossene Verbindungselement 136,
das eine Hülle 136C und
ein darin geführtes
Stahlseil 136A umfasst. Am Ende des Stahlseils 136A ist
ein verdicktes und zylinderförmiges
oder kugelförmiges Endstück 136B angeordnet,
das in eine im wesentlichen teilkreiszylindrische oder teilkugelförmige Öffnung im
Koppelelement 134 eingelegt ist. Durch den mindestens teilweisen
Formschluss des Endstücks 136B mit
der Öffnung
im Koppelelement 134 wird eine Zugkraft im Stahlseil 136A in
eine Drehbewegung des Koppelelements 134 umgelenkt. Der
Drehwinkel bis zum Aufheben der Sperrwirkung beträgt in der
Regel mindestens 45° und
vorzugsweise zwischen 70 und 120°,
insbesondere etwa 90°.
Die Werkzeugangriffsfläche 148 ist
symmetrisch in Bezug auf die Drehachse des Koppelelements 134 angeordnet.
-
Das
Stahlseil 136A ist in einem Bogen von etwa 180° um eine
Außenfläche des
Koppelelements 134 gelegt. Das Stahlseil 136A ist – bezogen
auf das Koppelelement 134 – in tangentialer Richtung
aus dem Gehäuseteil 130 heraus
geführt.
Hierzu bildet das Gehäuseteil 130 einstückig eine
Halterung für das
Einsetzen oder Einklipsen eines Nippels 152 aus, der auf
seiner dem Gehäuseteil 130 abgewandten
Seite eine zylindrische Öffnung
für das
Einsetzen der Hülle 136C aufweist.