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Die
Erfindung betrifft ein Absperrorgan für einen Behälter, insbesondere Palettenbehälter, mit
- – einem
Absperrgehäuse
mit Durchflusskanal,
- – einem
in dem Durchflusskanal beweglich angeordneten Absperrelement und
- – einem
Betätigungselement
für das
Absperrelement,
wobei zumindest das Absperrgehäuse aus
(thermoplastischem) Kunststoff gefertigt ist. – Absperrelement meint im Rahmen
der Erfindung vorzugsweise eine drehbar gelagerte Absperrklappe
für den
Durchflusskanal. Bei dem Betätigungselement
kann es sich vorzugsweise um einen Handgriff für die Absperrklappe handeln.
Das Absperrgehäuse
weist regelmäßig einen
Anschlussstutzen zum Anschluss an einen behälterseitigen Auslaufstutzen
und einen Ablaufstutzen auf. Das Absperrgehäuse mit Anschlussstutzen und
Ablaufstutzen ist dabei vorzugsweise als einteiliges Formteil, z.
B. Spritzformteil aus thermoplastischem Kunststoff, z. B. aus Polyethylen
(z. B. PE) ausgebildet.
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Derartige
Absperrorgane werden bevorzugt bei Palettenbehältern eingesetzt. Solche Palettenbehälter bestehen
regelmäßig aus
einer Palette, einem Behältermantel
aus z. B. einem Drahtgitter und einem blasgeformten thermoplastischen
Kunststoffbehälter.
Ein solcher Palettenbehälter
dient zum Transport von fließfähigen Medien.
Dabei kann es sich um Flüssigkeiten,
Gase oder feinteilige Schüttgüter handeln.
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Ein
Absperrorgan der eingangs beschriebenen Art ist aus der
EP 1 547 967 A1 bekannt.
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Bei
dem Transport und der Lagerung brennbarer oder entflammbarer bzw.
explosionsgefährdeter
Medien, z. B. Flüssigkeiten
oder Schüttgüter, müssen elektrostatische
Aufladungen aus Sicherheitsgründen
vermieden werden. Dieses setzt eine Erdung des Behälterinhaltes
voraus. Diese Erdung kann bei Behältern grundsätzlich über das
Absperrorgan erfolgen, welches stets im unteren Bereich des Behälters angeordnet
ist und somit stets mit dem Behälterinhalt
in Kontakt ist. Aus diesem Grund wurde in der Praxis vorgeschlagen,
das Absperrgehäuse
eines Absperrorgans der eingangs beschriebenen Art vollständig aus
einem elektrisch leitfähigen
Kunststoff zu fertigen. Derartige elektrisch leitfähige Kunststoffe
sind grundsätzlich
bekannt. Es kann sich beispielsweise um mit elektrisch leitfähigen Partikeln versetztes
Polyethylen handeln. Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass
die Stabilität
eines solchen Absperrorgans mit einem Absperrgehäuse aus elektrisch leitfähigem Kunststoff
nicht immer den hohen Anforderungen genügt. Aus der
DE 101 24 681 kennt man einen Palettenbehälter mit
einem Absperrorgan für
einen solchen Palettenbehälter,
wobei das Absperrorgan an seiner Innenseite sowie an seiner Außenseite
eine elektrisch leitfähige
Beschichtung aufweist. Ferner ist ein Schieber vorgesehen, welcher
ebenfalls eine elektrisch leitfähige
Beschichtung aufweisen kann, so dass eine eventuell entstehende
elektrostatische Aufladung an das Rohr 16 abgeleitet wird.
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Ferner
kennt man ein Absperrorgan für
einen Palettenbehälter,
bei welchem in den Durchflusskanal ein spezielles Erdungselement
integriert wird. Dieses Erdungselement kann beispielsweise aus Metall
gefertigt sein und innenseitig an das Absperrgehäuse angeschlossen sein, so
dass es in den Durchflusskanal hineinragt. Die Erdung erfolgt dann über eine
Erdungsschraube, welche an das Absperrgehäuse angeschlossen wird (vgl.
US 6,156,969 ).
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Absperrorgan der eingangs
beschriebenen Art zu schaffen, mit welchem sich elektrostatische
Aufladungen zuverlässig
vermeiden lassen und das zugleich in stabilitätsmäßiger Hinsicht allen Anforderungen
genügt.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe lehrt die Erfindung ein Absperrorgan für einen
Behälter,
insbesondere Palettenbehälter,
mit einem Absperrgehäuse mit
Durchflusskanal, einem in dem Durchflusskanal beweglich angeordneten
Absperrelement und einem Betätigungselement
für das
Absperrelement,
wobei das Absperrgehäuse aus einem elektrisch nicht
leitfähigen
Kunststoff gefertigt ist,
wobei das Absperrelement als drehbar
oder schwenkbar in dem Durchflusskanal angeordnete Absperrklappe
aus elektrisch leitfähigem
Kunststoff ausgebildet ist,
wobei an die Absperrklappe ein
drehbar in dem Absperrgehäuse
gelagerter Betätigungsstift
angeschlossen ist, auf welchen das Betätigungselement arbeitet, wobei
der Betätigungsstift
zumindest bereichsweise aus einem elektrisch leitfähigen Material, z.
B. aus elektrisch leitfähigem
Kunststoff besteht und
wobei an den Betätigungsstift ein Anschlusselement angeschlossen
ist, an welchen ein Erdungskabel, z. B. mittels eines Steckers anschließbar ist. – Bei dem leitfähigen Kunststoff
handelt es sich z. B. um einen thermoplastischen Kunststoff, z.
B. PE, welchem leitfähige
Partikel, z. B. Kohlenstoffpartikel, beigemischt sind.
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Die
Erfindung geht von der Erkenntnis aus, dass es zunächst einmal
zweckmäßig ist,
das Absperrgehäuse
eines Absperrorgans in an sich bekannter Weise aus einem nicht leitfähigen Kunststoff, z.
B. aus herkömmlichem
nicht leitfähigen
Polyethylen (PE) zu fertigen, da ein solches Absperrgehäuse aus
nicht leitfähigem
Polyethylen im Gegensatz zu einem Absperrgehäuse aus elektrisch leitfähigem Polyethylen
in stabilitätsmäßiger Hinsicht
allen Anforderungen genügt.
Dennoch gelingt erfindungsgemäß eine einwandfreie
Erdung des Behälterinhaltes
und folglich eine einwandfreie Vermeidung elektrostatischer Aufladungen.
Denn die Erfindung hat erkannt, dass es zur Vermeidung elektrostatischer
Aufladungen ausreichend ist, wenn lediglich das in dem Durchflusskanal
angeordnete Absperrelement, nämlich
eine Absperrklappe, aus elektrisch leitfähigem Kunststoff gefertigt
ist, wobei selbstverständlich
gewährleistet
sein muss, dass diese Absperrklappe dann entsprechend geerdet wird.
Jedenfalls ist es nicht erforderlich, das gesamte Absperrgehäuse aus elektrisch
leitfähigem
Kunststoff zu fertigen.
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An
die Absperrklappe ist in an sich bekannter Weise ein drehbar in
dem Absperrgehäuse
gelagerter Betätigungsstift
drehfest angeschlossen, wobei ein Betätigungselement, z. B. ein Handgriff,
auf diesem Betätigungsstift
arbeitet und auf diese Weise die Absperrklappe betätigt. Die
Erfindung schlägt
nun vor, dass der Betätigungsstift
zumindest bereichsweise aus einem elektrisch leitfähigen Material,
z. B. aus elektrisch leitfähigem
Kunststoff besteht. Dabei geht die Erfindung von der Erkenntnis
aus, dass sich die mit dem Behälterinhalt
in Kontakt stehende Absperrklappe über den an die Absperrklappe
angeschlossenen Betätigungsstift
einwandfrei erden lässt,
wenn auch der Betätigungsstift
aus einem elektrisch leitfähigen
Kunststoff besteht. Auf die Stabilität des Absperrgehäuses hat
diese Ausgestaltung keinen Einfluss, da das Absperrgehäuse selbst
aus nicht leitfähigem
Kunststoff gefertigt ist. Der Betätigungsstift kann dabei einen
Kern aus z. B. Metall aufweisen, welcher zumindest bereichsweise
mit elektrisch leitfähigem
Kunststoff ummantelt bzw. umspritzt ist. Bei dem Betätigungsstift
handelt es sich insoweit um ein Kunststoffformteil, z. B.
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Spritzformteil
aus thermoplastischem, elektrisch leitfähigem Kunststoff, mit einem
eingespritzten Metallstift.
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Eine
einwandfreie Erdung über
die Absperrklappe und den daran angeschlossenen Betätigungsstift
gelingt indem an den Betätigungsstift
ein Anschlusselement angeschlossen ist, an welchem wiederum ein
Erdungskabel, z. B. mittels eines Steckers, anschließbar ist.
Mit Hilfe eines solchen Anschlusselementes lässt sich der elektrisch leitfähige Bereich
folglich gleichsam aus dem Absperrgehäuse und ggf. dem Betätigungselement,
z. B. Handgriff, herausführen,
so dass dann ein Erdungskabel, z. B. mittels eines Steckers, auf
einfache Weise anschließbar
ist. Sofern das Betätigungselement,
z. B. der Handgriff, in an sich bekannter Weise eine Lagerhülse aufweist,
welche einen Lagerkragen des Lagergehäuses übergreift, schlägt die Erfindung
vor, dass die Lagerhülse
eine Ausnehmung aufweist, welche von dem Anschlusselement bereichsweise
durchgriffen wird.
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Der
Betätigungsstift
ist mit einem ersten Lagerabschnitt in einer ersten Lageraufnahme,
z. B. in einem Lagerkragen, des Lagergehäuses und mit einem zweiten
Lagerabschnitt in einer zweiten Lageraufnahme, z. B. einer Lagerbuchse,
des Lagergehäuses
gelagert. Dabei ist die Absperrklappe vorzugsweise an einem zwischen
dem ersten Lagerabschnitt angeordneten Klappenabschnitt drehfest
befestigt. Ferner weist der Betätigungsstift
einen sich z. B. an dem ersten Lagerabschnitt anschließenden Betätigungsabschnitt
auf, an welchem das Betätigungselement,
z. B. der Handgriff, angeschlossen ist. Vorzugsweise ist nun das
Anschlusselement, welches den Betätigungsstift und damit auch
die Absperrklappe elektrisch leitend mit z. B. einem Erdungskabel verbindet,
an den Betätigungsabschnitt
des Betätigungsstiftes
anschließbar.
Dabei geht die Erfindung von der Erkenntnis aus, dass ein solches
Anschlusselement in diesem Bereich besonders gut zugänglich ist
und insofern eine besonders einfache Befestigung eines Erdungskabels
ermöglicht.
Dieses gilt insbesondere dann, wenn eine bereits beschriebene Lagerhülse des
Handgriffs eine entsprechende Ausnehmung, z. B. einen Schlitz, aufweist,
durch welchen ein Teil des Anschlusselementes herausgeführt ist.
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Das
Anschlusselement kann als Lochscheibe oder dergleichen ausgebildet
sein oder eine Lochscheibe aufweisen, wobei sich eine solche Lochscheibe
auf einfache Weise auf den Betätigungsstift, z.
B. auf dessen Betätigungsabschnitt,
aufstecken lässt.
An diese Lochscheibe ist (z. B. außenumfangsseitig) zumindest
eine Anschlusszunge bzw. ein Anschlusszapfen angeschlossen, wobei
diese Anschlusszunge bzw. dieser Anschlusszapfen die beschriebene
Ausnehmung in der Lagerhülse
durchgreifen kann, so dass die Anschlusszunge bzw. der Anschlusszapfen
von außen
frei zugänglich
ist und sich folglich ein Anschlussstecker eines Erdungskabels aufstecken
lässt.
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Nach
einem weiteren Vorschlag der Erfindung weisen die sich in axialer
Richtung aneinander anschließenden
einzelnen Abschnitte des Lagerstiftes zumindest teilweise unterschiedliche
Querschnittsformen und unterschiedliche Querschnitte auf. So sind
der erste Lagerabschnitt und der zweite Lagerabschnitt vorzugsweise
mit einem runden Querschnitt ausgestattet, während der dazwischen liegende
Klappenabschnitt vorzugsweise einen eckigen Querschnitt, z. B. einen
quadratischen Querschnitt oder einen rechteckigen Quer schnitt aufweist, so
dass eine drehfeste Verbindung des Betätigungsstiftes mit der Absperrklappe
erfolgen kann. Der sich oberseitig an den ersten Lagerabschnitt
anschließende
Betätigungsabschnitt
weist wiederum vorzugsweise einen eckigen Querschnitt, z. B. quadratischen Querschnitt
oder rechteckigen Querschnitt auf. Dieses ermöglicht wiederum einen drehfesten
Anschluss des Handgriffes an dem Betätigungsstift und außerdem eine
drehfeste Verbindung des Betätigungsstiftes
mit dem Anschlusselement. Dabei ist es vorteilhaft, wenn der "eckige" Betätigungsabschnitt einen
gegenüber
dem ersten Lagerabschnitt reduzierten Durchmesser unter Bildung
einer umlaufenden Schulter aufweist. Erfindungsgemäß liegt
das Anschlusselement, z. B. die Lochscheibe, auf dieser Schulter
auf, so dass die Lochscheibe gleichsam im Übergangsbereich zwischen Lagerabschnitt
und Betätigungsabschnitt
angeordnet ist. Dabei kann die Lochscheibe innenumfangsseitig eine
gegen den Betätigungsstift
anliegende Kontaktfläche
aufweisen, wobei diese Kontaktfläche
vorzugsweise von einer umlaufenden innenseitigen Verdickung, einem
Bördel
oder dergleichen der Lochscheibe gebildet wird, so dass ein einwandfreier
Kontakt hergestellt wird. Ferner schlägt die Erfindung vor, dass
die Lochscheibe einen die Schulter übergreifenden außenseitig umlaufenden
Bund aufweist, so dass die Lochscheibe mit einer weiteren Kontaktfläche einwandfrei
auf der Schulter des Betätigungsstiftes
aufliegt und auch insoweit ein einwandfreier Kontakt erzeugt wird.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher
erläutert.
Es zeigen
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1 ein
Absperrorgan in perspektivischer Ansicht,
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2 einen
Vertikalschnitt durch den Gegenstand nach 1 in Seitenansicht,
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3 einen
Ausschnitt aus dem Gegenstand nach 1 mit entferntem
Betätigungselement,
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4 einen
Betätigungsstift
aus dem Gegenstand nach 3 und
-
5 einen
Ausschnitt aus dem Gegenstand nach 4 in einer
teilaufgebrochenen Darstellung.
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In
den Figuren ist ein Absperrorgan für einen Palettenbehälter dargestellt,
welches in seinem grundsätzlichen
Aufbau ein Absperrgehäuse 1 mit Durchflusskanal 2,
ein in dem Durchflusskanal 2 beweglich angeordnetes Absperrelement 3 sowie
ein Betätigungselement 4 für das Absperrelement 3 aufweist.
Das Absperrorgan ist im Ausführungsbeispiel als
Klappenhahn ausgebildet, so dass das Absperrelement 3 als
drehbewegliche Absperrklappe 3 in dem Durchflusskanal 2 angeordnet
ist. Das Betätigungselement 4 ist
im Ausführungsbeispiel
als Handgriff 4 für
die Absperrklappe 3 ausgebildet. Das Absperrgehäuse 1 besitzt
einen Anschlussstutzen 5 zum Anschluss an einen behälterseitigen
Auslaufstutzen eines nicht dargestellten Palettenbehälters. Außerdem besitzt
das Absperrgehäuse 1 einen
Ablaufstutzen 6, auf welchen beispielsweise ein nicht dargestellter Abschlussdeckel
aufschraubbar ist. Zwischen Anschlussstutzen 5 und Ablaufstutzen 6 ist
orthogonal zum Durchflusskanal 2 ein Lagerkragen 7 und
eine dem Lagerkragen 7 gegenüberliegende Lagerbuchse 8 angeordnet.
Das Absperrgehäuse 1 mit
Anschlussstutzen 5, Ablaufstutzen 6, Lagerkragen 7 und
Lagerbuchse 8 ist mit einer in dem Ablaufstutzen 6 integrierten
(entflammbaren) Dichtungsscheibe 9 für den Durchflusskanal 2 als
einteiliges Formteil, z. B. Spritzformteil, aus thermoplastischem
Kunststoff ausgebildet, bei dem es sich bevorzugt um Polyethylen,
z. B. um hochdichtes Polyethylen, handelt.
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Erfindungsgemäß ist das
Absperrgehäuse 1 aus
einem elektrisch nicht leitenden Kunststoff gefertigt, während das
bewegliche Absperrelement 3, nämlich die Absperrklappe 3,
aus einem elektrisch leitenden Kunststoff gefertigt ist. Damit lassen
sich elektrostatische Aufladungen des Behälterinhaltes, z. B. einer brennbaren
Flüssigkeit,
zuverlässig
vermeiden, da über
die elektrisch leitende Absperrklappe 3 eine Erdung möglich ist.
Da das Absperrgehäuse 1 jedoch
aus einem elektrisch nicht leitenden Kunststoff besonders stabil
ausgebildet ist, gelingt diese Erdung erfindungsgemäß bei gleichzeitig
hoher Stabilität
des Absperrorgans.
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Die
Figuren zeigen ferner, dass die Betätigung der Absperrklappe 3 zum Öffnen und
Schließen des
Absperrorgans mit dem Handgriff 4 über einen an die Absperrklappe 3 angeschlossenen
Betätigungsstift 10 gelingt,
welcher drehbar in dem Absperrgehäuse 1 gelagert ist.
Erfindungsgemäß ist nun
auch dieser Betätigungsstift 10 zumindest
bereichsweise aus einem elektrisch leitfähigen Kunststoff gefertigt.
Im Ausführungsbeispiel
weist der Betätigungsstift 10 einen
Kern 11 aus Metall, z. B. einem Metallstift 11 auf,
welcher unter Bildung des Betätigungsstiftes
mit einem elektrisch leitfähigen
Kunststoff, z. B. elektrisch leitfähigem PE, ummantelt ist. Dieses
ergibt sich insbesondere aus einer vergleichenden Betrachtung der 2 und 4.
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Dabei
zeigt insbesondere 4, dass an dem Betätigungsstift 10 ein
Anschlusselement 12 angeschlossen ist, wobei an dieses
Anschlusselement 12 wiederum ein Erdungskabel, z. B. mittels
eines Steckers anschließbar
ist. Erdungskabel und Stecker sind in den Figuren nicht dargestellt.
Das Erdungskabel wird dann wiederum elektrisch leitend mit einem elektrisch
leitenden Bauteil des Palettenbehälters, z. B. mit einer Metallpalette
verbunden, so dass der Behälterinhalt über die
Absperrklappe 3, den Betätigungsstift 10, das
Anschlusselement 12 und schließlich das Erdungskabel einwandfrei
geerdet ist.
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Die
Ausgestaltung und die Funktionsweise des Betätigungsstiftes 10 ergeben
sich aus einer vergleichenden Betrachtung der 2 und 4.
Danach ist der Betätigungsstift 10 mit
einem ersten Lagerabschnitt 10a in einer Lageraufnahme,
nämlich
in dem Lagerkragen 7 des Lagergehäuses 1 und mit einem
zweiten Lagerabschnitt 10b in einer zweiten Lageraufnahme,
nämlich
der Lagerbuchse 8, des Lagergehäuses 1 drehbar gelagert.
Zwischen diesem ersten Lagerabschnitt 10a und dem zweiten
Lagerabschnitt 10b weist der Betätigungsstift 10 einen Klappenabschnitt 10c auf,
welcher drehfest mit der Absperrklappe 3 verbunden ist.
Dazu greift der Klappenabschnitt 10c des Betätigungsstiftes 10 formschlüssig in
eine Aufnahme 13 der Absperrklappe 3. An den ersten
Lagerabschnitt 10a schließt sich oberseitig ein Betätigungsabschnitt 10d an,
auf welchem der Handgriff 4 drehfest aufgesteckt ist. Wie
insbesondere 4 verdeutlicht, ist das Anschlusselement 12 für das Erdungskabel
im Bereich des Betätigungsabschnittes 10d an
den Betätigungsstift 10 angeschlossen.
Das Anschlusselement 12 weist eine Lochscheibe 12a auf,
welche auf den Betätigungsstift 10 aufgesteckt
ist. An diese Lochscheibe 12a ist außenumfangsseitig eine Anschlusszunge 12b bzw.
ein Anschlusszapfen angeschlossen, auf welchen ein entsprechender
Stecker des Erdungskabels aufsteckbar ist. Dieses gelingt deshalb,
weil die den Lagerkragen 7 übergreifende Lagerhülse 14 des
Handgriffes 4 eine Ausnehmung 15, z. B. einen
Schlitz, aufweist, welcher von der Anschlusszunge 12b durchgriffen
wird, so dass die Anschlusszunge 12b durch diesen Schlitz 15 aus
der Lagerhülse 14 herausgeführt ist
und einwandfrei zugänglich
ist.
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Das
Anschlusselement 12, welches aus Lochscheibe 12a und
daran angeschlossener Anschlusszunge 12b besteht, kann
ebenfalls als einstückiges
Kunststoffteil aus elektrisch leitfähigem Kunststoff ausgebildet
sein. Es kann sich jedoch auch um ein einstückiges Metallformteil handeln.
Jedenfalls erfolgt eine elektrisch leitende Verbindung des Anschlusselementes 12 an
dem Betätigungsstift 10, welcher
wiederum elektrisch leitend mit der Absperrklappe 3 verbunden
ist.
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4 zeigt,
dass der erste Lagerabschnitt 10a und der zweite Lagerabschnitt 10b jeweils
einen runden Querschnitt aufweisen, welcher jeweils an die Lageraufnahmen 7, 8,
nämlich
an den Lagerkragen 7 und die Lagerbuchse 8 angepasst
ist. Die Lagerbuchse 8 ist gemäß 2 als geschlossene
Lagerbuchse 8 ausgebildet. Im Bereich des ersten Lagerabschnittes 10a sind
außerdem
Dichtungsringe 16 in entsprechenden Dichtungsaufnahmen 17 angeordnet.
Der Klappenabschnitt 10c ist eckig, nämlich rechteckig oder quadratisch
ausgebildet, so dass auf einfache Weise ein drehfester Anschluss
an die Absperrklappe 3 gelingt. Auch der Betätigungsabschnitt 10d ist im
Querschnitt eckig, nämlich
rechteckig oder quadratisch ausgebildet, so dass sich der Handgriff 3 auf einfache
Weise drehfest auf den Betätigungsabschnitt 10d aufstecken
lässt.
Dementsprechend ist auch die Lochscheibe 12a mit einer
entsprechenden quadratischen oder rechteckigen inneren Ausnehmung
versehen, welche an den Querschnitt des Betätigungsabschnittes 10d angepasst
ist. Ferner ist in 4 erkennbar, dass der Betätigungsabschnitt 10d einen
gegenüber
dem ersten Lagerabschnitt 10a reduzierten Durchmesser unter
Bildung einer umlaufenden Schulter 18 aufweist. Das Anschlusselement 12 liegt
nun gemäß 5 auf
dieser Schulter 18 auf. Die Lochscheibe 12a weist
innenumfangsseitig eine gegen den Betätigungsabschnitt 10d anliegende Kontaktfläche 19 auf,
welche im Ausführungsbeispiel von
einer innenumfangsseitigen Verdickung oder Sicke gebildet wird.
Außerdem
weist die Lochscheibe 12a einen die Schulter 18 übergreifenden
außenseitigen
Bund 20 auf (vgl. 5), so dass
eine weitere Kontaktfläche
im Bereich der Schulter 18 besteht.