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DE102006028732A1 - Steueranordnung - Google Patents

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DE102006028732A1
DE102006028732A1 DE200610028732 DE102006028732A DE102006028732A1 DE 102006028732 A1 DE102006028732 A1 DE 102006028732A1 DE 200610028732 DE200610028732 DE 200610028732 DE 102006028732 A DE102006028732 A DE 102006028732A DE 102006028732 A1 DE102006028732 A1 DE 102006028732A1
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Peter Martens
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Roediger Vakuum und Haustechnik GmbH
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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf eine Steueranordnung (10) für ein durch Unterdruck betätigbares Absperrventil für ein Unterdruckabwassersystem, umfassend eine Gehäuse (12) mit einer ersten Kammer (20) und einer zweiten Kammer (32), - die erste Kammer ist kopfseitig von einer ersten Membran (18) und bodenseitig von einer Gehäusezwischenwandung (22) begrenzt, in der eine erste Verbindung (42, 43, 46) zu der zweiten Kammer verläuft, - die erste Verbindung ist über ein erstes Ventil (26) verschließbar oder freigebbar, dessen Ventilkolben (24) als erster Ventilkolben von der der ersten Membran ausgeht, - die zweite Kammer ist bodenseitig von einer zweiten Membran (32) begrenzt, von der ein Ventilkolben (70) eines zweiten Ventils (72) ausgeht, über das in Abhängigkeit seiner Stellung eine Verbindung (76, 82; 76, 28) zwischen dem Absperrventil und Atmosphärendruck bzw. Unterdruck herstellbar ist, wobei die erste Membran mit von eingesammteltem Abwasser erzeugtem Staudruck beaufschlagbar ist. Eine diesbezügliche Steueranordnung soll derart weitergebildet werden, dass Abwasser über die den Staudruck führende Verbindung in das Gehäuse nicht eindringen bzw. in diesem Wasser bzw. Kondensat nicht ansammeln kann. Hierzu ist vorgesehen, dass in der ersten Kammer (20) eine Verbindung (31) für den Staudruck mündet.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Steueranordnung für ein durch Unterdruck betätigbares Absperrventil für ein Unterdruckabwassersystem, umfassend ein Gehäuse mit einer ersten Kammer und einer zweiten Kammer,
    • – die erste Kammer ist kopfseitig von einer ersten Membran und bodenseitig von einer Gehäusezwischenwandung begrenzt, in der eine erste Verbindung zu der zweiten Kammer verläuft,
    • – die erste Verbindung ist über ein erstes Ventil verschließbar oder freigebbar, dessen Ventilkolben als erster Ventilkolben von der ersten Membran ausgeht,
    • – die zweite Kammer ist bodenseitig von einer zweiten Membran begrenzt, von der ein Ventilkolben eines zweiten Ventils ausgeht, über das in Abhängigkeit seiner Stellung eine Verbindung zwischen dem Absperrventil und Atmosphärendruck bzw. Unterdruck herstellbar ist,
    wobei die erste Membran mit von eingesammeltem Abwasser erzeugtem Staudruck beaufschlagbar ist.
  • Unterdruckabwassersysteme gelangen häufig dort zum Einsatz, wo aufgrund unverhältnismäßig hoher Kosten oder wegen schwieriger örtlicher Verhältnisse wie mangelndes natürliches Gefälle, geringer Siedlungsdichte, ungünstiger Untergrund oder Durchquerung eines Wasserschutzgebietes übliche konventionelle Kanalisationssysteme nicht eingesetzt bzw. gewünscht werden. Entsprechende Unterdruck- bzw. Vakuumkanalisationen umfassen als wesentliche Bestandteile Hausanschlussschächte mit stromlos arbeitenden Steueranordnungen und Absperr- oder Absaugventile, ein sich abschließendes Leitungssystem mit systematisch angeordneten Hoch- und Tiefpunkten sowie eine Vakuum-Station mit Abwassersammeltanks, Abwasserpumpen, Vakuumpumpen, Mess- und Regeltechnik.
  • Um Abwasser zu fördern, fließt dieses zunächst aus Gebäuden über übliche Freigefälle-Hausanschlussleitungen zu einem zum Beispiel an einer Grundstücksgrenze gelegenen Schacht, in dem die ausschließlich pneumatisch gesteuerten Absperrventile und die zugehörige Steueranordnung untergebracht sind.
  • Durch den in der Steueranordnung vorhandenen Mechanismus wird bei Vorliegen eines festgelegten Staudrucks das Absperrventil geöffnet und das Abwasser in die Vakuumleitung abgesaugt. Das Ventil schließt zeitabhängig nach einigen Sekunden über Federkraft und Vakuum.
  • Eine Steueranordnung der eingangs genannten Art ist der EP-B-0 649 946 zu entnehmen. Die erste Kammer ist dabei mit Atmosphärendruck beaufschlagt und wird kopfseitig von der ersten Membran begrenzt, die wiederum bodenseitig eine weitere Kammer verschließt, die über eine Öffnung in der Gehäusekopfwandung mit dem von angesammeltem Abwasser aufgebauten Staudruck beaufschlagbar ist. Ist der Staudruck hinreichend groß, so wird die Membran verstellt, wodurch das erste Ventil geöffnet wird. In diesem Moment kann sich ein über das erste Ventil geleiteter Unterdruck in der zweiten Kammer aufbauen, so dass die die zweite Kammer bodenseitig begrenzende zweite Membran verstellt wird. Hierdurch wird ein von der zweiten Membran ausgehendes zweites Ventil umgeschaltet, um eine Verbindung zwischen Unterdruck und Absperrventil zum Umschalten dieses herzustellen. Durch den an dem Absperrventil entstehenden Unterdruck wird dieses geöffnet, so dass Abwasser abgesaugt werden kann. Hierdurch bedingt wird der Staudruck abgebaut, so dass infolgedessen die erste Membran in ihre Ausgangsposition zurückbewegt wird und folglich auch das erste Ventil schließt. Sodann kann in der zweiten Kammer Atmosphärendruck wieder aufgebaut werden, um sodann die Verbindung zwischen der Unterdruckquel le und dem Absperrventil zu schließen und dieses mit Atmosphärendruck zu beaufschlagen.
  • Eine diesbezügliche Steueranordnung hat sich in der Praxis überaus bewährt. Allerdings kann in Störfällen Flüssigkeit in das Gehäuse über den Anschluss gelangen, über den der Staudruck geleitet wird. In diesem Fall wird die Steueranordnung in ihrer Funktion gestört.
  • Eine Steueranordnung für ein durch Unterdruck betätigbares Absperrventil ist auch der DE-C-100 26 843 zu entnehmen. Die entsprechende Steueranordnung ist bezüglich der Verbindung zu der zweiten Kammer derart ausgebildet, dass ein Eindringen von Flüssigkeit ausgeschlossen ist.
  • Eine kompakte Einheit aus Steueranordnung und Absaugventil insbesondere bestimmt für Waschbecken oder Urinale ist aus dem DE-U-296 16 003 bekannt.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Steueranordnung der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass sichergestellt ist, dass Abwasser über die den Staudruck führende Verbindung in das Gehäuse nicht eindringen bzw. in diesem Wasser bzw. Kondensatz nicht ansammeln kann. Nach einem weiteren Aspekt der Erfindung soll ein präzises Umschalten des Absperrventils möglich sein, wobei gegebenenfalls auch ein Einstellen des Schaltpunktes gegeben sein soll. Eine Überprüfung, ob Unterdruck an der Steueranordnung ansteht, soll gleichfalls mit einfachen Maßnahmen erfolgen können. Ferner sollen über die Steueranordnung auch Ventile mit großem Volumen ansteuerbar sein.
  • Zur Lösung der Aufgabe sieht die Erfindung im Wesentlichen vor, dass in der ersten Kammer eine Verbindung für den Staudruck mündet.
  • Abweichend vom gattungsbildenden Stand der Technik wird die erste Kammer mit dem von angesammeltem Abwasser aufgebauten Staudruck beaufschlagt, wodurch sichergestellt ist, dass Abwasser nicht in die erste Kammer gelangen kann; denn die erste Kammer befindet sich nicht zwischen Gehäusekopfwandung und der ersten Membran, sondern verläuft zwischen der Gehäusezwischenwandung und der Membran, so dass infolgedessen der Anschluss für den Staudruck von unten, gegebenenfalls seitlich von der ersten Kammer ausgeht und nicht von oben, wie dies der Stand der Technik vorsieht.
  • Kann nach den bekannten Steueranordnungen Abwasser schwerkraftunterstützt in den Bereich zwischen Gehäusekopfwandung und Membran fließen, so muss nach der erfindungsgemäßen Lehre Abwasser entgegen der Schwerkraft gefördert werden, um in die erste Kammer zu gelangen, wodurch erkennbar das Risiko, dass ein diesbezüglicher Störfall auftreten kann, minimiert wird. Dabei ist insbesondere vorgesehen, dass der Anschluss für den Staudruck von der Gehäusezwischenwandung ausgeht, gleichwenn dieser gegebenenfalls auch in der Umfangswandung münden kann. Ferner ist der wesentliche Vorteil gegeben, dass gegebenenfalls in der ersten Kammer anfallendes Kondensat schwerkraftbedingt abfließt, so dass ein Ansammeln unterbunden ist.
  • Mit anderen Worten ist insbesondere vorgesehen, dass die eine zweite Verbindung bildende den Staudruck führende Verbindung die die erste Kammer bodenseitig begrenzende Gehäusezwischenwandung durchsetzt, wobei die zweite Verbindung von einem von freiem Außenseitenbereich der Zwischenwandung ausgehenden ersten Anschluss ausgehen sollte.
  • Nach einer eigenerfinderischen Lehre ist vorgesehen, dass die erste Membran mit einer in Richtung der ersten Kammer gerichteten einstellbaren Kraft beaufschlagbar ist, wobei insbesondere auf die erste Membran ein die Kraft erzeugendes Federelement einwirkt.
  • Bevorzugterweise erstreckt sich ein äußerer Abschnitt des ersten Ventilkolbens oder eine Verlängerung dieses außerhalb der ersten Kammer in einem eine erste Führung bildenden vorzugsweise eine Hohlzylindergeometrie aufweisenden Bereich des Gehäuses und ist in diesem axial verstellbar. Dabei geht der Bereich vorzugsweise von der Gehäusekopfwandung aus und überragt die Außenfläche der Gehäusekopfwandung domartig. Der äußere Abschnitt bzw. die Verlängerung ist von dem Federelement umgeben, über das die erste Membran in Richtung der Zwischenwandung kraftbeaufschlagbar ist.
  • Nach einem besonders hervorzuhebenden Merkmal ist vorgesehen, dass die erste Führung eine in der Gehäusekopfwandung verstellbare Hülse ist, zwischen der und -mittelbar oder unmittelbar – der ersten Membran sich das Federelement abstützt. Dabei weist die Hülse ein Außengewinde auf, das zum axialen Verstellen der Hülse in von der Gehäusekopfwandung ausgehendem Innengewinde schraubbar ist. Hierdurch die Möglichkeit gegeben, die Federkraft einzustellen und somit die Kraft, die von dem in der ersten Kammer herrschenden Staudruck überwunden werden muss, damit die erste Membran und damit der erste Ventilkolben in Richtung der Gehäusekopfwandung verstellt wird, damit sodann über die erste Verbindung Unterdruck in die zweite Kammer, die auch als Timerkammer zu bezeichnen ist, gelangt, um sodann die zweite Membran und damit das zweite Ventil zu verstellen, wodurch wiederum das Absperrventil betätigt wird.
  • Der äußere Abschnitt des ersten Ventilkolbens bzw. dessen Verlängerung ist vom Gehäuseäußeren erfassbar, wodurch wiederum die erste Verbindung manuell freigebbar ist mit der Folge, dass überprüft werden kann, ob an der Steueranordnung ein Unterdruck ansteht.
  • Der erste Ventilkolben bzw. dessen innerhalb der ersten Kammer verlaufender innerer Abschnitt weist end- bzw. gehäusezwischenwandseitig ein Abdichtelement auf, über das die erste Verbindung verschließbar bzw. freigebbar ist. Dabei ist das Abdichtelement vorzugsweise als Wellendichtung ausgebildet, die peripher umlaufend einen im Schnitt U-förmigen Abschnitt aufweist, der in einen eben verlaufenden inneren Abschnitt übergeht, über den die erste Verbindung verschließbar bzw. freigebbar ist. Der innere Bereich ist als Flachdichtung ausgebildet, über den die Verbindung zwischen der Unterdruckquelle und der zweiten Kammer verschließbar bzw. freigebbar ist.
  • Hierzu ist insbesondere vorgesehen, dass in der Zwischenwandung ein mit Unterdruck beaufschlagbarer Kanal verläuft, der im zwischen dem Abdichtelement und der Gehäusezwischenwandung verlaufenden Zwischenraum endet, von dem eine in die zweite Kammer mündende Öffnung ausgeht. Somit sind Kanal und Öffnung verschlossen, wenn die zweite Kammer nicht mit Unterdruck beaufschlagt werden soll. In diesem Fall ist die zweite Kammer mit Atmosphärendruck beaufschlagt und das zweite Ventil stellt eine Verbindung zwischen Atmosphärendruck und dem Absperrventil mit der Folge her, dass über dieses Abwasser nicht absaugbar ist.
  • Die zweite Kammer selbst sollte kopfseitig von der Gehäusezwischenwandung begrenzt sein. Gegenüberliegende Begrenzung wird von der zweiten Membran gebildet.
  • Der Ventilkolben des zweiten Ventils, also der zweite Ventilkolben geht insbesondere von einem vorzugsweise tellerförmig ausgebildeten ersten Träger aus, zwischen dem und einem Metallelement wie -scheibe die zweite Membran in ihrem Mittenbereich fixiert ist. Dem Metallelement ist sodann ein Magnet zugeordnet, dessen Haltekraft überwunden werden muss, damit die zweite Membran in die zweite Kammer hinein verstellt wird mit der Folge, dass der zweite Ventilkolben mitbewegt und somit das zweite Ventil umgeschaltet wird.
  • Um das Verstellen der zweiten Membran von ihrer Grundstellung zu ihrer in Richtung der Gehäusezwischenwandung verlaufenden Position zu beeinflussen, ohne dass das Gehäuse der Steueranordnung geöffnet werden muss, sieht ein eigenerfinderischer Vorschlag vor, dass in dem Gehäuse ein vom Gehäuseäußeren erfass- und drehbarer zweiter Träger angeordnet ist, der einen dem Metallelement zugeordneten Magneten aufweist oder ein solcher ist, der zwischen der zweiten Membran und einer Bodenwandung des Gehäuses verläuft. Durch die Drehbarkeit des zweiten Trägers wird in Abhängigkeit der Stellung des Trägers Kontakt- bzw. Haftbereich zwischen dem Metallelement und dem Magneten verändert.
  • Zum Drehen ist insbesondere vorgesehen, dass der zweite Träger umfangsseitig zumindest abschnittsweise Vorsprünge wie Zähne aufweist, die über zumindest eine Öffnung in der Gehäuseumfangswandung zugänglich sind.
  • Insbesondere weist der Träger umfangsseitig einen Zahnkranz auf, der über vorzugsweise zumindest zwei Öffnungen in der Gehäuseumfangswandung erfassbar und somit drehbar ist. Hierzu kann ein von außen einsetzbarer Schraubendreher an bzw. zwischen die Zähne des Trägers greifen und diesen zur Einstellung der wirksamen Magnetkraft verdrehen. Ein axiales Verstellen erfolgt hierdurch nicht.
  • Die unterschiedlichen Kontakt- bzw. Haftbereiche ergeben sich dadurch, dass das von der zweiten Membran ausgehende Metallelement eine von einer Kreisform abweichende Form aufweist. Der Magnet wiederum weist in seinen mit dem Metallelement zusammenwirkenden Bereich eine Hohlzylindergeometrie mit umfangsseitigen und vom Rand ausgehenden Aussparungen auf, so dass in Abhängigkeit von der Stellung des Magneten ein mehr oder weniger großer Kontakt mit dem Metallelement herstellbar ist, wodurch die Haltekraft im gewünschten Umfang veränderbar ist.
  • Die mit dem Metallelement zusammenwirkenden Bereiche des Magneten weisen dabei jeweils eine Kreisabschnittgeometrie auf, die insgesamt auf einem Kreis liegen.
  • Der zweite Träger und die Gehäusebodenwandung begrenzen eine dritte Kammer, in der ein mit Atmosphärendruck beaufschlagter Anschluss als zweiter Anschluss mündet.
  • In der Bodenwandung sollte des Weiteren eine über das zweite Ventil absperrbare bzw. freigebbare Verbindung als dritte Verbindung mit einem dritten und einem vierten Anschluss verlaufen, wobei der dritte Anschluss mit Unterdruck beaufschlagbar und der vierte Anschluss mit dem Absperrventil verbindbar ist.
  • Um sicherzustellen, dass über den Unterdruckanschluss Abwasser in den zu der ersten Verbindung führenden und von dem Unterdruckanschluss ausgehenden Kanal nicht eindringen kann, sieht die Erfindung vor, dass in dem dritten Anschluss ein Rückschlagventil integriert ist.
  • Der vierte Anschluss ist in Abhängigkeit von der Stellung des zweiten Ventils mit dem dritten Anschluss oder der dritten Kammer verbunden, um auf diese Weise das Absperrventil entweder mit Unterdruck oder mit Atmosphärendruck zu dessen Betätigung zu beaufschlagen.
  • Der zweite Ventilkolben ist in einer in der Bodenwandung ausgebildeten zweiten Führung axial verschiebbar, die mit dem dritten Anschluss, dem vierten Anschluss sowie der dritten Kammer verbunden ist. Um das Absperrventil mit Unterdruck bzw. Atmosphärendruck zu beaufschlagen, ist vorgesehen, dass der zweite Ventilkolben zumindest eine umlaufende Dichtung aufweist, über die in Abhängigkeit von der Stellung des zweiten Ventilkolbens die dritte Kammer mit dem vierten Anschluss oder der dritte Anschluss mit dem vierten Anschluss verbunden ist.
  • Insbesondere ist zur Abdichtung und zur Vermeidung von Schaltüberschneidungen vorgesehen, dass der zweite Ventilkolben zwei umlaufende Dichtungen mit einem Abstand aufweist, der gleich oder größer als von der zweiten Führung ausgehende Verbindung zu dem vierten Anschluss in ihrer in axialer Richtung der Führung verlaufenden Erstreckung ist.
  • Losgelöst von der zu der dritten Kammer führenden und mit Atmosphärendruck beaufschlagten zweiten Anschluss sieht die Erfindung vor, dass die zweite Kammer über einen fünften Anschluss mit Atmosphärendruck beaufschlagbar ist, wobei zwischen dem fünften Anschluss und der zweiten Kammer verlaufende Verbindungen in ihrem Querschnitt einstellbar ist. Hierdurch wird die Zeitdauer, innerhalb der die zweite Kammer nach Verschließen der ersten Verbindung mit Atmosphärendruck beaufschlagbar ist, eingestellt und folglich das Umschalten des zweiten Ventils von der das Absperrventil mit dem Unterdruck beaufschlagenden Stellung zu der das Absperrventil mit Atmosphärendruck verbindenden Position.
  • Um Verschmutzungen in der zweiten Kammer auszuschließen, ist vorgesehen, dass in dem fünften Anschluss ein Filterelement vom Gehäuseäußeren her austauschbar einsetzbar ist, so dass eine einfache Wartung möglich ist.
  • Die erste und/oder die zweite Membran sind peripher gegenüber der Gehäuseumfangswandung abgedichtet bzw. in dieser fixiert. Unabhängig hiervon sollte der Querschnitt der ersten Kammer größer als Querschnitt der zweiten Kammer sein. Daher ist vorgesehen, dass das Gehäuse im Längsschnitt eine T-Geometrie aufweist und aus einem kopfseitig verlaufenden oberen Gehäuseteil und einem unteren Gehäuseteil zusammengesetzt ist, dessen Querschnitt kleiner als Querschnitt des oberen Gehäuseteils ist. Dabei verläuft zwischen dem oberen Gehäuseteil und dem unteren Gehäuseteil die Gehäusezwischenwandung, die sich seitlich über das untere Gehäuseteil erstreckt und von der der erste und der fünfte Anschluss ausgehen.
  • Durch die diesbezügliche Dimensionierung steht eine flächenmäßig relativ große erste Membran zur Verfügung, so dass im Vergleich zu bekannten Konstruktionen ein früheres Auslösen der Steueranordnung durch den durch angesammeltes Abwasser aufgebauten Staudruck erfolgt.
  • Da die Anschlüsse bevorzugterweise gleichgerichtet von der Gehäusezwischenwandung bzw. von der Gehäusebodenwandung ausgehen, ist ein einfaches Anschließen möglich. Auch können die Anschlüsse, zumindest die, die von der Bodenwandung ausgehen, große Querschnitte aufweisen, um auch die Steuerung von Absperrventilen mit großem Volumen zu ermöglichen.
  • Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich nicht nur aus den Ansprüchen, den diesen zu entnehmenden Merkmalen -für sich und/oder in Kombination-, sondern auch aus der nachfolgenden Beschreibung eines der Zeichnung zu entnehmenden bevorzugten Ausführungsbeispiels.
  • Es zeigen:
  • 1 einen ersten Längsschnitt durch eine Steueranordnung,
  • 2 einen zum Längsschnitt gemäß 1 um 90° versetzten Längs-Querschnitt,
  • 3 ein Detail „A" der 1,
  • 4 das Detail gemäß 3 im nicht abgedichteten Zustand,
  • 5 einen Schnitt durch einen Träger eines Magneten,
  • 6 ein Detail der 5,
  • 7 eine Draufsicht auf den Träger gemäß 5,
  • 8 eine Metallscheibe im Schnitt sowie in Draufsicht,
  • 9 einen von dem Träger gemäß 5 aufgenommenen magnetisierbaren Ring in Draufsicht und Schnittdarstellung und
  • 1012 verschiedene Positionen des Metallelementes gemäß 8 zu dem Träger gemäß 7.
  • In den 1 und 2 ist rein prinzipiell der Aufbau einer erfindungsgemäß ausgebildeten Steueranordnung 10 für ein durch Unterdruck betätigbares Absperrventil zu entnehmen, das für ein Unterdruckabwassersystem bestimmt ist, um zum Beispiel in Schächten angesammeltes Abwasser schubweise abzusaugen.
  • Die stromlos arbeitende Steueranordnung 10 weist ein Gehäuse 12 auf, das im Ausführungsbeispiel aus einem oberen Gehäuseteil 14 und einem unteren Gehäuseteil 16 besteht, die jeweils eine Zylindergeometrie aufweisen, jedoch voneinander abweichende Querschnitte und Längen zeigen. So weist das obere Gehäuseteil 14 einen größeren Querschnitt als das untere Gehäuseteil 16 auf, so dass das Gehäuse 12 im Längsschnitt eine T-Geometrie besitzt.
  • In dem oberen Gehäuseteil 14 ist eine erste Membran 18 verstellbar angeordnet, die kopfseitig eine erste Kammer 20 begrenzt. Bodenseitig wird die erste Kammer 20 durch eine Gehäusezwischenwandung 22 abgeschlossen, die das obere Gehäuseteil 14 von dem unteren Gehäuseteil 16 trennt. Von der Membran 18 geht ein Ventilkolben 24 eines ersten Ventils 26 aus, über den entsprechend der Erläuterungen gemäß der 3 und 4 eine Verbindung zwischen einem Unterdruckanschluss 28 und einer zweiten Kammer 30 freigebbar bzw. verschließbar ist. Die zweite Kammer 30, die auch als Timerkammer zu bezeichnen ist, wird bodenseitig von einer zweiten Membran 32 begrenzt. Kopfseitig wird die zweite Kammer 30 von der Zwischenwandung 22 abgeschlossen.
  • In der ersten Kammer 20 mündet ein Anschluss 31, über den der ersten Kammer 20 von angesammeltem Abwasser aufgebauter Staudruck zugeführt wird. Der Anschluss 31 wird als erster Anschluss bezeichnet.
  • Ein äußerer Abschnitt 36 des ersten Ventilkolbens 24 bzw. eine Verlängerung dieses ist axial in einer Führung 33 verstellbar, die eine Zylindergeometrie aufweist und in dem Gehäuse 12, und zwar dessen Kopfwandung 34 ausgebildet ist. Der Ventilkolben 24 kann sich folglich aus dem äußeren Abschnitt 36, der von der Führung 33 aufgenommen ist, und einem inneren Abschnitt 38 zusammensetzen, der innerhalb der ersten Kammer 20 verläuft und mit einer Dichtung 40 verbunden ist, über die die Verbindung zwischen dem Unterdruckanschluss 28, der als zweiter Anschluss bezeichnet wird, und der zweiten Kammer 30 verschließt oder freigibt. Hierzu geht von dem zweiten Anschluss 28 ein Kanal 42 aus, der in der Gehäusewandung verläuft und in einem Zwischenraum 44 mündet, der zwischen der Gehäusezwischenwandung 22 und der Dichtung 40 verläuft. Von dem Zwischenraum 44 geht des Weiteren eine die Zwischenwandung 22 durchsetzende Bohrung 46 aus, die in der zweiten Kammer 30 mündet. Somit stellen der Kanal 42 und die Bohrung 46 eine erste Verbindung dar, die in Abhängigkeit der Stellung des ersten Ventils 26, d.h. des Kolbens 28 entweder über die Dichtung 40 verschlossen (3) oder freigegeben ist (4).
  • Um ein sicheres Abdichten zu ermöglichen, ist die Dichtung 40 im Ausführungsbeispiel als Wellendichtung ausgebildet, die einen umlaufenden im Schnitt U-förmigen peripheren äußeren Abschnitt 48 und einen ebenen als Flachdichtung 50 ausgebildeten inneren Abschnitt aufweist, über den der Kanal 42 verschließbar ist. Man erkennt, dass der Kanal 42 an seinem Ende abgewinkelt ist, wobei der Endabschnitt 43 in axialer Verlängerung zu dem Ventilkolben 24 verläuft.
  • Der im Schnitt U-förmige auch als Ohr zu bezeichnende äußere Abschnitt 48 der Wellendichtung 40 wird auf einem als Ring ausgebildeten Vorsprung 56 fixiert, der von der kammerseitig verlaufenden Innenfläche der Zwischenwandung 22 ausgeht.
  • Erfindungsgemäß ist der erste Ventilkolben 24, d.h. dessen äußerer Abschnitt 36 bzw. dessen Verlängerung von einer Feder wie Schraubenfeder 52 umgeben ist, die sich zum einen in der Führung 33 und zum anderen an der Membran 18 bzw. einer Aufnahme bzw. Halterung 54 für den Ventilkolben 24 bzw. der Verlängerung abstützt. Die Aufnahme 54 geht von der Membran 18 bzw. einer Abstützung dieser aus.
  • Die Führung 33 kann als Einstellhülse mit Außengewinde ausgebildet sein, die in ein in der Gehäusekopfwandung 34 vorhandenes Innengewinde schraubbar ist. Da sich die Schraubenfeder 52 zum einen an der Einstellhülse, also der Führung 33, und zum anderen mittelbar oder unmittelbar an der ersten Membran 18 abstützt, kann durch Verdrehen der Führung 33 und damit deren axialer Stellung die Schraubenfeder 52 gespannt bzw. entspannt werden. Entsprechend wird die auf die erste Membran 18 einwirkende Federkraft verändert. Somit sind unterschiedliche von der Stauhöhe angesammelten Wassers erzeugte Staudrücke erforderlich, um in Abhängigkeit von der Stellung der Führung 33 bzw. der Einstellhülse das erste Ventil 26 umzuschalten, also die erste Verbindung 42, 43, 46 freizugeben, damit die zweite Kammer 30 mit Unterdruck beaufschlagt werden kann.
  • Der Ventilkolben 24 bzw. dessen Verlängerung ist ferner vom Gehäuseäußeren erfassbar, so dass ein Verstellen des ersten Ventilkolbens 24, also ersten Ventils 26 erfolgen kann, um zu überprüfen, ob an dem Kanal 42 und folglich dem Unterdruckanschluss 28 Vakuum ansteht.
  • Das erste Ventil 26 schließt bzw. gibt den Kanal 42 und damit die erste Verbindung über die Öffnung 46 zu der zweiten Kammer 30 in Abhängigkeit von dem in der ersten Kammer 20 herrschenden Druck frei bzw. verschließt diese. Der hierzu in der ersten Kammer 20 aufzubauende Druck ist der von angesammeltem Abwasser aufgebaute Staudruck, der über den ersten Anschluss 31 der ersten Kammer 20 zugeführt wird. Dabei geht der erste Anschluss 31 von der Zwischenwandung 22 aus, so dass Flüssigkeit nicht schwerkraftbedingt in die erste Kammer 20 fließen kann. Angesammeltes Kondensat kann schwerkraftbedingt abfließen.
  • Die zweite Kammer 30 ist kopfseitig von der Zwischenwandung 22 und bodenseitig von der zweiten Membran 32 begrenzt, die zwischen einem kammerseitig verlaufenden plattenartigen ersten Träger 58 und einer kammerabgewandt verlaufenden Metallplatte 60 fixiert ist, der ein Haltemagnet 62 zugeordnet ist, der von einem zweiten Träger 64 ausgeht. Um die Haltekraft zwischen der Metallplatte 60 und dem Haltemagneten 62 einzustellen, sieht ein eine eigenerfinderische Lehre bildender Vorschlag vor, dass der Träger 64 drehbar von dem Gehäuse 12 aufgenommen wird. Hierzu weist der Träger 64 umfangsseitig vorzugsweise einen Zahnkranz bildende Vorsprünge 66 auf, die über zumindest eine in der Umfangswandung 68 des Gehäuses 12 vorhandene Öffnung zugänglich sind, um somit den Träger 64 verstellen zu können. Hierdurch kann die wirksame Kontakt- bzw. Haftfläche 67, 69 des Magneten 62 zu der Metallplatte 60 verstellt werden, wie sich anhand der 512 ergibt.
  • Aus dem Detail der 6 ist erkennbar, dass zur Ausbildung der Haft- bzw. Kontaktfläche 67, 69 ein mit dem Magnetkörper 71 in Kontakt stehender Metallring 73 ausgeht, der membranseitig mit seinen Kontakt- bzw. Haftflächen 67, 69 die Oberseite 75 des Magnetkörpers 71 überragt. Der auch als Magnetmantel zu bezeichnende Ring 73 weist entsprechend der Darstellung der 9 in diametral gegenüberliegenden Bereichen 77, 79 vom Rand ausgehende Aussparungen auf, wodurch sich die den 7 und 1012 zu entnehmenden kreisabschnittförmigen Kontakt- oder Haftflächen 67, 69 für die auch als Magnetscheibe zu bezeichnende Metallplatte 60 ergeben. Letztere weist eine von einer Kreisgeometrie abweichende Form auf, wie die 8 sowie die 1012 verdeutlichen. Die Metallplatte 60 zeigt in Draufsicht eine Kreisgeometrie mit in gegenüberliegenden Bereichen entfernten Kreisabschnitten auf, also quasi eine Ovalform. Wird entsprechend der Darstellung der 1012 die Metallplatte 60 relativ zu dem Träger 64 und damit zu dem Magneten 62 und somit den Kontakt- bzw. Haftflächen 67, 69 verdreht, so liegt die Metallplatte 60 mehr oder weniger auf letzteren auf, so dass entsprechend die Haltekraft verändert ist. Somit kann ohne Öffnen des Gehäuses 12 der Träger 64 im gewünschten Umfang verstellt und somit der Schaltpunkt eingestellt werden, bei dem die zweite Membran 32 in Abhängigkeit von dem in der zweiten Kammer 30 herrschenden Druck ins Kammerinnere verstellt bzw. in Richtung des Magneten 62 zurückbewegt wird.
  • Von der zweiten Membran 32 geht ein Ventilkolben 70 eines zweiten Ventils 72 aus, über das eine Verbindung zwischen dem Vakuum- oder Unterdruckanschluss 28 und einem weiteren von der Bodenwandung 74 des Gehäuses 12 ausgehenden Anschluss 76 verschließbar oder freigebbar ist, der zu einem nicht dargestellten Absperrventil führt, um dieses zu schalten. Hierzu ist der Ventilkolben 70 in einer in der Bodenwandung 74 ausgebildeten eine Zylindergeometrie aufweisenden Führung 78 axial verschiebbar, von der eine Verbindung 80 zu dem Anschluss 76 führt. Dieser Anschluss ist in Abhängigkeit von der Stellung des Ventilkolbens 70 entweder mit einer über einen Anschluss 82 mit Atmosphärendruck, also belüfteten dritten Kammer 84 verbunden, oder aber bei in Richtung der Zwischenwandung 22 und damit mit Unterdruck beaufschlagten zweiten Kammer 30 verstellter zweiter Membran 32 gegenüber der dritten Kammer 84 abgesperrt und mit dem Unterdruck- oder Vakuumanschluss 28 verbunden, so dass infolgedessen das Absperrventil mit Unterdruck beaufschlagbar ist, so dass diese öffnet und angesammeltes Abwasser über das Unterdrucksystem abgesaugt werden kann.
  • Um Schaltüberschneidungen zu vermeiden und ein sicheres Abdichten zu gewährleisten, weist der Ventilkolben 70 zwei zueinander beabstandete sich in senkrecht zur Kolbenlängsachse verlaufenden Ebene erstreckende umlaufende Dichtungen 86, 88 auf, deren Abstand größer als Erstreckung des Kanals 80 in Kolbenlängsrichtung ist.
  • Ferner ist in dem Unterdruck- bzw. Vakuumanschluss 28 ein Rückschlagventil 90 integriert, über das der von dem Anschluss 28 ausgehende, in der Gehäusewandung verlaufende und zu der ersten Verbindung führende Kanal 42 freigebbar bzw. verschließbar ist. Hierdurch ist sichergestellt, dass über den Vakuumanschluss 28 Flüssigkeit in den Kanal 42 und damit die zweite Kammer 30 nicht gelangen kann.
  • Insbesondere ist das Rückschlagventil 90 als eine Art Trichter ausgebildet, der einen wulstartigen oberen Rand 91 aufweist, der zum Befestigen des Rückschlagventils 90 dient. Von diesem geht ein röhrchenartiger sehr weicher Abschnitt 93 aus, der bei in dem röhrchenartigen Abschnitt 93 herrschenden Druck die Verbindung zu dem Kanal 42 verschließt. Ist der Druck im Kanal 42 höher als im Anschluss 28, faltet sich der röhrchenartige Abschnitt 93 seitlich nach innen ein und lässt Luft durch.
  • Des Weiteren besteht eine Verbindung zwischen der zweiten Kammer 30 und Atmosphärendruck über einen Anschluss 92, in dem ein Filter 94 austauschbar eingesetzt ist. Die Verbindung zu dem Anschluss 92 und der zweiten Kammer 30 erfolgt über einen querschnittsmäßig einstellbaren Kanal 96, also quasi eine Düse, dessen Querschnitt die Dauer vorgibt, innerhalb der bei abgesperrter erster Verbindung 42, 43, 46 ein Belüften der zweiten Kammer 30 und damit ein Zurückschalten des zweiten Ventils 72 vorgegeben wird, um sodann die Verbindung zwischen dem Vakuumanschluss 28 und dem Anschluss 76 zum Absperrventil 14 zu unterbrechen und dieses mit Umgebungsluft zu beaufschlagen. Daher wird die zweite Kammer 30 auch als Timerkammer bezeichnet.
  • Die Funktion der erfindungsgemäßen Steueranordnung ist wie folgt. In der zeichnerischen Darstellung verschließt das erste Ventil 26 die Verbindung zwischen Kanal 42 und der Bohrung 46 zu der zweiten Kammer, so dass in dieser Umgebungsluft, also Atmosphärendruck herrscht. Bei Erreichen eines vorher festgelegten Staudrucks über den Anschluss 31 schaltet das erste Ventil 26 durch Verstellen der ersten Membran 18 um, die in Richtung der Gehäusekopfwandung 34 verstellt wird. Hierdurch wird die Dichtung 40 zu dem Abschnitt 43 des Kanals 42 beabstandet (4) mit der Folge, dass über die Bohrung 46 die zweite Kammer 30 leer gesaugt werden kann (Pfeil 45), da der Kanal 42 über den Anschluss 28 an Unterdruck anliegt. Herrscht in der zweiten Kammer 30 ein Unterdruck, der ausreicht, um die von dem Magneten 62 hervorgerufene Haltekraft zu überwinden, so bewegt sich die zweite Membran 32 mit dem Ventilkolben 70 des zweiten Ventils 72 in Richtung der Zwischenwandung 22 mit der Folge, dass die zuvor bestehende Verbindung zwischen der dritten Kammer 84 und damit dem Atmosphärendruck und dem Anschluss 76, der zu dem Absperrventil führt, geschlossen und eine Verbindung zwischen dem Vakuumanschluss 28 und dem zu dem Absperrventil führenden Anschluss 76 hergestellt wird, so dass das Absperrventil umgeschaltet werden kann. Somit kann das angesammelte Abwasser abgesaugt werden mit der Folge, dass der Staudruck abgebaut wird und somit die Membran 18 in ihre Grundstellung zurückbewegt wird. Somit schließt das erste Ventil 26, also die Dichtung 40 den Abschnitt 43 des Kanals 42, so dass die zweite Kammer 30 nicht mehr am Unterdruck anliegt. Gleichzeitig wird der Unterdruck über den Anschluss 92 abgebaut, so dass in Abhängigkeit von der Dauer des Druckabbaus die zweite Membran 32 in die in der 1 und 2 dargestellte Position zurückgelangt. Somit wird die Verbindung 80 zwischen dem Anschluss 76 und der dritten Kammer 84 hergestellt, in der Atmosphärendruck herrscht. Somit kann das Absperrventil umgeschaltet und der Absaugvorgang beendet werden.

Claims (34)

  1. Steueranordnung (10) für ein durch Unterdruck betätigbares Absperrventil für ein Unterdruckabwassersystem, umfassend ein Gehäuse (12) mit einer ersten Kammer (20) und einer zweiten Kammer (32), – die erste Kammer ist kopfseitig von einer ersten Membran (18) und bodenseitig von einer Gehäusezwischenwandung (22) begrenzt, in der eine erste Verbindung (42, 43, 46) zu der zweiten Kammer verläuft, – die erste Verbindung ist über ein erstes Ventil (26) verschließbar oder freigebbar, dessen Ventilkolben (24) als erster Ventilkolben von der ersten Membran ausgeht, – die zweite Kammer ist bodenseitig von einer zweiten Membran (32) begrenzt, von der ein Ventilkolben (70) eines zweiten Ventils (72) ausgeht, über das in Abhängigkeit seiner Stellung eine Verbindung (76, 82; 76, 28) zwischen dem Absperrventil und Atmosphärendruck bzw. Unterdruck herstellbar ist, wobei die erste Membran mit von eingesammeltem Abwasser erzeugtem Staudruck beaufschlagbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass in der ersten Kammer (20) eine Verbindung (31) für den Staudruck mündet.
  2. Steueranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die eine zweite Verbindung bildende den Staudruck weiterleitende Verbindung die die erste Kammer (20) bodenseitig begrenzende Gehäusezwischenwandung (22) durchsetzt.
  3. Steueranordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Verbindung (30) von einem von freiem Außenseitenbereich der Gehäusezwischenwandung (22) ausgehenden ersten Anschluss (31) ausgeht.
  4. Steueranordnung nach vorzugsweise einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Membran (18) mit einer in Richtung der ersten Kammer (20) gerichteten einstellbaren Kraft beaufschlagbar ist.
  5. Steueranordnung nach zumindest Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass auf die erste Membran (18) ein die Kraft erzeugendes Federelement (52) einwirkt.
  6. Steueranordnung nach zumindest Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein äußerer Abschnitt (36) des ersten Ventilkolbens (24) oder eine Verlängerung dieses außerhalb der ersten Kammer in einem eine erste Führung (33) bildenden vorzugsweise eine Hohlzylindergeometrie aufweisenden Bereich des Gehäuses (12, 14) axial verstellbar ist, der vorzugsweise von Gehäusekopfwandung (34) ausgeht.
  7. Steueranordnung nach zumindest Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der äußere Abschnitt (36) bzw. die Verlängerung des ersten Ventilkolbens (24) von dem Federelement (52) umgeben ist, über das die erste Membran (18) in Richtung der Zwischenwandung (22) kraftbeaufschlagbar ist.
  8. Steueranordnung nach zumindest Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Führung (33) eine in der Gehäusekopfwandung (34) verstellbare Hülse ist, zwischen der und der ersten Membran (18) sich das Federelement (52) mittelbar oder unmittelbar abstützt.
  9. Steueranordnung nach zumindest Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse ein Außengewinde aufweist, das zum axialen Verstellen der Hülse in von der Gehäusekopfwandung (34) ausgehendem Innengewinde schraubbar ist.
  10. Steueranordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Ventilkolben (24) bzw. dessen innerhalb der ersten Kammer (20) verlaufender innerer Abschnitt (38) end- bzw. gehäusezwischenwandseitig ein Abdichtelement (40) aufweist, über das die erste Verbindung (42, 43, 46) verschließbar bzw. freigebbar ist.
  11. Steueranordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdichtelement (40) eine Wellendichtung mit peripher umlaufendem im Schnitt U-förmigen äußeren Abschnitt (48) und eben verlaufendem inneren Abschnitt (50) ist, der die erste Verbindung (42, 43, 46) verschließt bzw. freigibt.
  12. Steueranordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wellendichtung (40) über einen sich in der ersten Kammer (20) erstreckenden ringförmig ausgebildeten Abschnitt (56) der Gehäusezwischenwandung (22) fixiert ist.
  13. Steueranordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der Gehäusezwischenwandung (22) ein mit Unterdruck beaufschlagbarer Kanal (42, 43) verläuft, der im zwischen dem Abdichtelement (40) und der Gehäusezwischenwandung (22) verlaufenden Zwischenraum (44) endet, von dem eine in der zweiten Kammer (30) mündende Öffnung (46) ausgeht.
  14. Steueranordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kanal (42) mit einem Abschnitt (43) in dem Zwischenraum (44) mündet, der sich axial in Richtung des ersten Ventilkolbens (24) erstreckt.
  15. Steueranordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Kammer (30) kopfseitig von der Gehäusezwischenwandung (22) begrenzt ist.
  16. Steueranordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ventilkolben (70) des zweiten Ventils (72) als der zweite Ventilkolben von einem vorzugsweise tellerförmig ausgebildeten Träger (58) ausgeht, zwischen dem und einem Metallelement wie -scheibe (60) die zweite Membran in ihrem Mittenbereich fixiert ist.
  17. Steueranordnung nach vorzugsweise einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Gehäuse (12) ein vom Gehäuseäußeren erfass- und drehbarer zweiter Träger (64) angeordnet ist, der einen dem Metallelement (60) zugeordneten Magneten aufweist oder als ein solcher ausgebildet ist, der zwischen der zweiten Membran und Bodenwandung (74) des Gehäuses (12) verläuft.
  18. Steueranordnung nach zumindest Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Träger (64) umfangseitig zumindest abschnittsweise Vorsprünge wie Zähne (66) aufweist, die über zumindest eine Öffnung der Gehäuseumfangswandung (68) zugänglich sind.
  19. Steueranordnung nach zumindest Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass in Abhängigkeit der Stellung des zweiten Trägers (64) Kontakt- bzw. Haftbereich (67, 69) des Magneten (62) zu dem Metallelement wie -scheibe (60) veränderbar ist.
  20. Steueranordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Träger (64) und die Gehäusebodenwandung (74) eine dritte Kammer (84) begrenzen, in der ein mit Atmosphärendruck beaufschlagbarer Anschluss (82) als der zweite Anschluss mündet.
  21. Steueranordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der Bodenwandung (74) eine über das zweite Ventil (72) absperrbare bzw. freigebbare Verbindung (80) als dritte Verbindung mit einem dritten und einem vierten Anschluss (28, 76) verläuft, wobei der dritte Anschluss (28) mit Unterdruck beaufschlagbar und der vierte Anschluss (76) mit dem Absperrventil verbindbar ist.
  22. Steueranordnung nach zumindest Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass in dem dritten Anschluss (28) ein Rückschlagventil (90) integriert ist, über das der von dem dritten Anschluss (28) ausgehende und in dem Zwischenraum (44) mündende Kanal (42) verschließbar bzw. freigebbar ist.
  23. Steueranordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der vierte Anschluss (76) in Abhängigkeit von der Stellung des zweiten Ventilkolbens (70) mit dem dritten Anschluss (28) oder der dritten Kammer (84) verbunden ist.
  24. Steueranordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Ventilkolben (70) in einer in der Bodenwandung (74) ausgebildeten zweiten Führung (78) axial verschiebbar ist, die mit dem dritten Anschluss (28) sowie der dritten Kammer (84) verbunden ist.
  25. Steueranordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Ventilkolben (70) zumindest eine umlaufende Dichtung (86, 88) aufweist, über die in Abhängigkeit von der Stellung des zweiten Ventilkolbens die dritte Kammer (84) mit dem vierten Anschluss (76) oder der dritte Anschluss (28) mit dem vierten Anschluss verbunden ist.
  26. Steueranordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Ventilkolben (70) zwei umlaufende Dichtungen (86, 88) mit einem Abstand aufweist, der gleich oder größer als von der zweiten Führung (78) ausgehende Verbindung (80) zu dem vierten Anschluss in in axialer Richtung der Führung verlaufenden Erstreckung ist.
  27. Steueranordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Kammer (30) über einen fünften Anschluss (92) mit Atmosphärendruck beaufschlagbar ist.
  28. Steueranordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem fünften Anschluss (92) und der zweiten Kammer (30) verlaufende Verbindung (96) in ihrem Querschnitt einstellbar ist.
  29. Steueranordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem fünften Anschluss (92) ein Filterelement (94) vom Gehäuseäußeren her austauschbar angeordnet ist.
  30. Steueranordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mit Atmosphärendruck beaufschlagte zweite und fünfte Anschluss (82, 92) getrennt ausgebildet sind.
  31. Steueranordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und/oder zweite Membran (18, 32) peripher gegenüber dem Gehäuseinneren abgedichtet bzw. in dem Gehäuse (12) fixiert ist.
  32. Steueranordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Querschnitt der ersten Kammer (20) größer als Querschnitt der zweiten Kammer (31) ist.
  33. Steueranordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (12) im Längsschnitt eine T-Geometrie aufweist und aus einem kopfseitig verlaufenden oberen Gehäuseteil (14) und einem unteren Gehäuseteil (16) zusammengesetzt ist, dessen Querschnitt kleiner als Querschnitt des oberen Gehäuseteils ist.
  34. Steueranordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das obere Gehäuseteil (14) gegenüber dem unteren Gehäuseteil (16) durch die Gehäusezwischenwandung (22) getrennt ist, die seitlich über dem unteren Gehäuseteil (16) vorsteht und von der der erste und der fünfte Anschluss (31, 92) ausgehen.
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