DE102006027614B4 - Einspritzinjektor für Brennkraftmaschinen - Google Patents
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Abstract
Einspritzinjektor
für Brennkraftmaschinen,
mit einem Gehäuse
und einem in einer axialen Gehäusebohrung
angeordneten Einsatz, der gegen eine Anlage axial über eine
axial zwischen dem Einsatz und dem Gehäuse eingespannte, toleranzausgleichend
bis in den Bereich ihrer Quetschgrenze belastete Stützhülse abgestützt ist,
und mit umfangsseitig zum Gehäuse
liegendem, hochdruckseitigem Anschluss, dadurch gekennzeichnet,
dass der von der Stützhülse (18)
durchsetzte Bereich der Gehäusebohrung
(7) einen hochdruckseitigen Speicherraum (21) bildet, wobei die
Zuströmung
ausgehend vom Anschluss (12) umfangsseitig zur Stützhülse (18)
erfolgt, und dass die Stützhülse (18)
in ihrem eingespannten, den Einsatz (8) abstützenden Bereich als Kraftstofffilter
mit der Hülsenwand
zugeordneter Filterfläche
ausgebildet ist, über
die der Kraftstoff auf den Innenraum (22) der Stützhülse (18) übertritt.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Einspritzinjektor für Brennkraftmaschinen gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
- Bei einem aus der
DE 102 12 002 C1 bekannten Einspritzinjektor der eingangs genannten Art ist der Einsatz durch eine vorgefertigte, in eine Gehäusebohrung einzuschiebende Montageeinheit gebildet. Diese ist aus einer Buchse mit einer zentralen Bohrung aufgebaut, welche über Lagerhülsen geführt eine Ventilstange aufnimmt und axial gegenüberliegend zum die Ventilstange beaufschlagenden Steller mit einem eingepassten Sitzstück eines Vorsteuerventiles versehen ist. Über das Vorsteuerventil ist der hochdruckbeaufschlagte, rückseitig zur Ventilnadel des Injektors vorgesehene Steuerraum des Vorsteuerventiles gegen die Niederdruckseite zu öffnen. - Das Sitzstück ist flächig dichtend gegen ein plattenförmiges Übergangselement als ein Modul des axial modular aufgebauten und zusammengespannten Injektorgehäuses abgestützt. Die Abstützung erfolgt über eine Stützhülse, die außerhalb des Kraftstoffdurchlaufes durch den Injektor zwischen einer Schulter der Buchse und einer Schulter der die Buchse aufnehmenden Gehäusebohrung liegt und die, bezogen auf das axial zusammengespannte Injektorgehäuse, bis in den Bereich ihrer Werkstoff-Quetschgrenze toleranzausgleichend verspannbar ist.
- Bei einem aus der
DE 101 09 410 A1 bekannten Einspritzventil, zum Beispiel für fremdgezündete, gemischverdichtende Brennkraftmaschinen, ist dessen über einen Stellmagneten beaufschlagte Ventilnadel in Richtung auf seine Schließlage über eine Rückstellfeder beaufschlagt. Die Rückstellfeder ist in einer zentralen, koaxial zur Ventilnadel verlaufenden Gehäusebohrung angeordnet, über die der Kraftstoffzulauf auf den Ventilsitz ausgehend von einem axial gegenüberliegenden pumpenseitigen Kraftstoffversorgungsanschluss erfolgt. Axial abgestützt zur Gehäusebohrung ist die Rückstellfeder über eine Hülse, die ihrerseits axial benachbart zur Rückstellfeder in der Gehäusebohrung durch radiale Aufweitung axial und radial fixiert ist, die gegenüberliegend zur Rückstellfeder frei in einen Übergangsraum zum Kraftstoff-Versorgungsanschluss ausläuft und die, axial geschlossen, im Bereich dieses Übergangsraumes als Filterelement ausgebildet ist, über das der Kraftstoff die Hülse durchlaufend dem Ventilsitz zugeführt wird. Der als Filterelement ausgebildete Hülsenteil hat somit keine Abstützfunktion und ist belastungsfrei. - In ähnlicher Weise ist auch bei einem Kraftstoff-Einspritzventil gemäß der
DE 103 34 785 A1 benachbart zum zulaufseitigen Kraftstoffanschluss, und bei koaxial gegenüberliegendem Ventilsitz, ein Filterelement vorgesehen, das kappenartig zu einer Einsteckhülse angeordnet ist, durch die der Kraftstoff in Richtung auf den Ventilsitz fließt und die ihrerseits die axiale Abstützung für eine die Ventilnadel in Richtung auf den Ventilsitz beaufschlagende Rückstellfeder bildet. - Ferner sind aus der
US 6 446 885 B1 und derDE 44 21 881 A1 Filteranordnungen für Kraftstoff-Einspritzventile, insbesondere für gemischverdichtende fremdgezündete Brennkraftmaschinen, bekannt, bei denen der Filter in Hülsenform die Düsenna del umschließt und von dem längs der Düsennadel in Richtung auf den Düsensitz fließenden Kraftstoff radial durchströmt wird. Die Düsennadel dient ja hier als Träger für die Filterhülse. - Aus der
DE 197 52 834 A1 ist eine Kraftstoff-Einspritzeinrichtung in Form eines als Pumpe-Düse-Element ausgebildeten Einspritzinjektors bekannt, dessen Düsenteil gegenüber dem Pumpenteil durch axiale Verspannung über eine Spannhülse fixiert ist, die in Montagelage zu einer Brennkraftmaschine die injektorseitige Begrenzung einer brennkraftmaschinenseitigen Aufnahmeöffnung bildet, die dichtend abgegrenzt ist und auf die eine Vorförderpumpe fördert. Innerhalb des dichtend abgegrenzten Ringbereiches der Aufnahmeöffnung, auf den die Vorförderpumpe fördert, ist die Spannhülse mit umfangsseitigen Filteröffnungen versehen und bildet die äußere Begrenzung eines im Injektor vorgesehenen, an den Pumpenarbeitsraum angeschlossenen Ringraumes. - Ferner ist in Verbindung mit einem Kraftstoff-Einspritzventil aus der
DE 31 22 883 A1 die Anordnung eines Filter-Dämpferstopfens aus hochporösen Sintermaterial in der Verbindungsleitung zwischen einer Hochdruckpumpe und dem Kraftstoff-Einspritzventil bekannt. Eine weitere Filteranordnung für Kraftstoff-Einspritzventile von gemischverdichtenden Brennkraftmaschinen ergibt sich aus derDE 196 38 201 A1 , bei der stromauf des Ventilsitzes der Ventilnadel eine Führungsscheibe für die Ventilnadel vorgesehen ist, die zusätzlich zur Führungsfunktion auch eine Filterfunktion dadurch übernimmt, dass in der Scheibe entsprechende Filteröffnungen vorgesehen sind. - Die bauliche Integration von Filtersystemen in Kraftstoffanlagen von Fahrzeugen ergibt sich des Weiteren aus der
DE 103 55 309 A1 , bei der in einem Schwalltopf eine Kraftstoffpumpe und dieser nachgeordnet bei baulich umschließender Anordnung zur Kraftstoffpumpe ein Kraftstofffilter vorgesehen sind. - Aus der
DE 196 47 304 C1 ist ein Einspritzinjektor für Brennkraftmaschinen mit in den Injektor baulich integriertem Mengenbegrenzungsventil bekannt. Dieses, und axial beabstandet gegenüberliegend ein Steuerraum, sind in einer Bohrung des Injektorgehäuses aufgenommen, die in rückwärtiger Verlängerung der auf den Düsennadelsitz zulaufenden Düsennadelbohrung liegt und in der im Übergangsbereich zur Düsennadelbohrung der Sperrkolben des Mengenbegrenzungsventils wegbegrenzt verschieblich geführt ist. - Die Düsennadel durchsetzt mit ihrem Schaft den Sperrkolben und ist rückseitig im Gehäuse geführt und gegen einen Steuerkolben abgestützt, der Teil der Abgrenzung des Steuerraumes ist. Dieser Steuerraum, und der rückseitig zum Sperrkolben liegende und in Richtung auf den Steuerraum durch die gehäuseseitige Führung des Düsennadelschaftes begrenzte Raum, sind hochdruckbeaufschlagt. Über ein Steuerventil ist der Steuerraum mit der Niederdruckseite zu verbinden, um die Düsennadel druckabhängig in ihre Öffnungsstellung anzuheben und eine Einspritzung zu ermöglichen.
- Die für eine Einspritzung maximal mögliche Einspritzmenge ist durch das Volumen vorgegeben, das zwischen Düsennadelsitz und Sperrkolben in dessen federbelasteter, der Schließstellung der Düsennadel entsprechender, anschlagbegrenzter Ausgangslage eingeschlossen ist. Öffnet die Düsennadel, so verringert sich dieses Volumen entsprechend der eingespritzten Menge und der Sperrkolben verschiebt sich druckbeaufschlagt entgegen der Federbelastung in Richtung auf seine den Durchfluss zum Düsennadelsitz versperrende Sperrlage. Diese wird im Regelbe trieb aber nicht erreicht, sondern nur, wenn mehr Kraftstoff – als für einen ungestörten Regelbetrieb vorgesehen – über die Düsenöffnungen ausläuft. Im Regelbetrieb verbleibt zwischen Sperrkolben und Düsennadel selbst nach Schließen der Düsennadel ein Restvolumen, das eine Verschiebung des Sperrkolbens in seine Sperrlage ausschließt und das nachfolgend durch gedrosselten Zulauf von der Hochdruckseite aufgefüllt wird, so dass der Sperrkolben ergänzend zur Federabstützung druckabhängig wieder in seine Ausgangslage für eine jeweilige weitere Einspritzung verschoben wird.
- Weiter ist aus der
DE 103 23 430 A1 ein Einspritzsystem für Brennkraftmaschinen bekannt, bei dem der Kraftstoff auf den Injektor über einen separaten Hochdruckanschlussteil zugeführt wird. In Durchflussrichtung hintereinander liegend sind im Hochdruckanschlussteil ein Mengenbegrenzungsventil und ein Filter angeordnet, wobei für den Filter Anordnungsmöglichkeiten sowohl an- wie auch abströmseitig zum Mengenbegrenzungsventil vorgesehen sind, und wobei das Mengenbegrenzungsventil mit einem Sperrkolben arbeitet, der auf seine Ausgangslage federbelastet ist und der entgegen der Federbelastung in eine Sperrstellung verschieblich ist, wenn das bei einem jeweiligen Einspritzvorgang abfließende Kraftstoffvolumen größer ist als das Volumen, das vom Sperrkolben bei der Verschiebung von seiner Ausgangsstellung in seine Sperrstellung verdrängt wird. Der im Kraftstoffdurchlauf liegende Filter ist bevorzugt als lang gestreckter Spaltfilter ausgebildet. - Weiter ist es aus der
DE 44 27 607 C1 bekannt, für Einspritzinjektoren von Brennkraftmaschinen diesen zugeordnete Mengenbegrenzungsventile körperlich mit dem jeweiligen Einspritzinjektor zu verbinden und in den aus seiner Ausgangslage gegen Federkraft in seine Sperrlage verschieblichen Sperrkolben eines solchen Mengenbegrenzungsventiles einen Kraftstofffilter zu integrieren, so dass er einen im Durchfluss des Kraftstoffs über den Sperrkolben liegenden Teil des Sperrkolbens bildet und mit dem Sperrkolben entsprechend mitbewegt wird. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, in einen Einspritzinjektor der eingangs genannten Art ohne wesentlichen Zusatzaufwand eine weitere Funktion zu realsieren und einen solchen Einspritzinjektor auch in seinem Raumbedarf zu minimieren.
- Gemäß der Erfindung wird dies mit den Merkmalen des Anspruches 1 erreicht, der in Verbindung mit einer Anordnung der Stützhülse in einem Speicherraum deren Ausbildung als Filterelement vorsieht.
- Neben der über die Hülse toleranzausgleichend vorgenommenen Stützfunktion wird somit ohne Zusatzbauteile auch eine Filterfunktion wahrgenommen, die aufgrund der Anordnung der Hülse in der als Speicherraum gestalteten Gehäusebohrung die für eine effektive Filterung wünschenswerte vergleichmäßigende Durchströmung der Filterflächen ermöglicht.
- Eine solche vergleichmäßigende Durchströmung erweist sich auch dann als vorteilhaft, wenn der Einsatz durch ein Mengenbegrenzungsventil gebildet ist, da so dessen Funktion durch Druckstöße weniger beeinflusst wird.
- Die Filterfläche kann im Rahmen der Erfindung dadurch geschaffen werden, dass die Hülsenwand zumindest bereichsweise entsprechend feinporig perforiert ausgebildet wird, beispielsweise durch mittels Laserstrahlen eingebrachte Bohrungen. Die Verteilung der Bohrung über die Hülsenwand kann willkürlich sein oder auch mit Bohrungsmustern erfolgen, so dass sich für die Hülsenwand beispielsweise in Längsrichtung verlaufende und/oder auch in Umfangsrichtung verlaufende Fil terstreifen ergeben, die im Rahmen der Erfindung genutzt werden können, die Quetschgrenze der Hülse in gewünschter Weise zu beeinflussen.
- Im Rahmen der Erfindung liegt es des Weiteren auch, die Hülse insgesamt, oder auch lediglich im Bereich ihrer Filterzonen aus schaumartig porösen Materialien, beispielsweise aus offenporigen Metallschäumen herzustellen, so dass sich bereits durch die Materialwahl die entsprechende Filterfunktion zusätzlich erreichen lässt. Weiter kommen für die Stützhülse insgesamt, oder auch lediglich deren Filterflächen bildende Bereiche als Filterzonen, auch porös gesinterte, insbesondere metallische Materialien, in Frage, so dass die im Hinblick auf die Doppelfunktion – Stützen und Filtern – erforderliche Ausbildung der Hülse gegebenenfalls ohne zusätzlichen Bearbeitungsaufwand zur Herstellung der porösen Filterstruktur möglich wird.
- Im Rahmen der Erfindung liegt es aber auch, die Hülsenwand mit Durchbrechungen zu versehen, die einen ungefilterten Kraftstoffdurchtritt ermöglichen und der Hülsenwand außen- und/oder innenseitig eine filternde Auflage zuzuordnen. Eine solche filternde Auflage kann beispielsweise durch eine aufgesinterte Filterschicht gebildet sein, oder auch durch einen der Stützhülse außen- oder innenseitig zur Hülsenwand zugeordneten Filtereinsatz. Ein solcher Filtereinsatz kann als Filterhülse wiederum in vorbeschriebener Weise gestaltet, insbesondere aus filternden Materialien wie poröse Schäume, aufgebaut sein.
- Ein solcher Filtereinsatz kann beispielsweise durch ein in die Stützhülse eingesetztes rohrförmiges Filterelement gebildet sein, oder auch ein zur Filterhülse umschließendes rohrförmiges Filterelement, wobei insbesondere bei einer in Anströmrichtung auf die Hülsenwand vorgesehenen Filteranordnung die Filterstruktur als solche über die Hülsenwand im Wesentlichen getragen und damit auch teilweise zur Hülsenwand abgesetzt verlaufend ausgebildet sein kann.
- Im Rahmen der Erfindung stellt es eine weitere einfache Lösung dar, die Filterfunktion mit einem auf die Stützhülse aufgezogenen Filterstrumpf zu realisieren, der sich bevorzugt elastisch verspannt auf der Stützhülse abstützt.
- Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen. Ferner wird die Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert, die ein erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel im Schema zeigen, und zwar in
-
1 im Wesentlichen als Querschnitt durch einen Einspritzinjektor, und in -
2 in einem vergrößerten, den Bereich der Stützhülse umfassenden Schnittdarstellung durch den Injektor gemäß1 . - Der in den Figuren dargestellte Einspritzinjektor
1 für Brennkraftmaschinen weist ein Gehäuse2 auf und ist hier schematisiert als eine Baueinheit dargestellt, die auf eine Einspritzdüse3 ausläuft. Diese umfasst eine Düsennadel4 , die auf ihre Einspritzöffnungen absperrende Schließlage druck- und federbelastet ist und die druckabhängig entgegen der Federkraft in ihre Öffnungslage verstellbar ist, wenn ein rückseitig zur Düsennadel4 liegender Steuerraum5 in nicht näher dargestellter Weise an die Niederdruckseite angeschlossen ist. Entsprechend diesem bekannten Aufbau eines Einspritzinjektors läuft auf die Einspritzdüse3 , wie gestrichelt angedeutet, eine Hochdruckleitung6 zu, die von einer Gehäusebohrung7 ausgeht, in der, dem Anschluss der Hochdruckleitung6 vorgelagert, als in der Gehäusebohrung7 vorgesehener Einsatz8 ein Mengenbegrenzungsventil9 angeordnet ist. - Der als Mengenbegrenzungsventil
9 ausgebildete Einsatz8 umfasst seinerseits ein hülsenförmiges Ventilgehäuse10 , das in der Gehäusebohrung7 axial in Richtung auf den Anschluss der Hochdruckleitung6 dichtend verspannt ist, und dessen zentrale Bohrung11 einen Teil der Durchflussverbindung vom hochdruckseitigen Anschluss12 des Einspritzinjektors zur Einspritzdüse3 bildet und auf den durch das Ventilgehäuse10 abgegrenzten Raumteil13 der Gehäusebohrung7 ausläuft, von dem die zur Einspritzdüse3 führende Hochdruckleitung6 ausgeht. - Die Bohrung
11 des hülsenförmigen Ventilgehäuses10 bildet die Führung für einen napfförmigen Kolben14 des Mengenbegrenzungsventiles8 , der auf eine in der Zeichnung obere, der Durchflussrichtung entgegegengerichtete Anschlaglage über eine gegen das Ventilgehäuse10 axial abgestützte Feder15 belastet ist. Der Kolben14 ist entgegen der Kraft der Feder15 wegbegrenzt druckabhängig verstellbar, wobei der Stellweg durch einen einspringenden Absatz16 in der Bohrung14 begrenzt ist. Stützt sich der Kolben14 mit seinem Mantel auf diesem Absatz16 ab, so ist die hochdruckseitige Durchflussverbindung vom Anschluss12 zur Einspritzdüse3 unterbrochen. Bei geöffnetem Mengenbegrenzungsventil8 erfolgt der Durchfluss umfangsseitig zum Kolben14 , wobei die eine solche Überströmung des Kolbens14 erlaubenden Spalte zwischen dem Kolben14 und der diesen führenden Bohrung11 so bemessen sind, dass eine ausreichende Versorgung der Einspritzdüse3 gewährleistet ist. Die dargestellte obere Anschlaglage für den Kolben14 ist durch einen Ringeinsatz17 bestimmt, der seinerseits axial zwischen dem hülsenförmigen Ventilgehäuse10 und einer Stützhülse18 liegt, die gegenüberliegend zum Ringeinsatz17 gegen einen Dichtstopfen19 abgestützt ist, der die Gehäusebohrung7 dichtend verschließt und der über eine gegen das Gehäuse2 verschraubte Druckschraube20 in seiner die Stützhülse18 abstützenden Lage verspannt ist. - In dem von der Stützhülse
18 durchsetzten Bereich des Gehäuses2 bildet die Gehäusebohrung7 einen hochdruckseitigen Speicherraum21 , wobei die Zuströmung ausgehend vom Anschluss12 umfangsseitig zur Stützhülse18 erfolgt und der über den Anschluss12 zugeführte Kraftstoff über gemäß der Erfindung als Filterflächen ausgebildete Zonen der Stützhülse18 auf deren Innenraum22 übertritt, der auf das Mengenbegrenzungsventil9 ausmündet. - Die Arbeitsweise des Mengenbegrenzungsventiles
9 ist derart, dass sich für den Kolben14 bei maximaler Einspritzmenge im geregelten, getakteten Arbeitsbetrieb des Einspritzinjektors1 lediglich eine Verschiebung in Richtung auf den einspringenden schulterförmigen Absatz16 des Ventilgehäuses10 ergibt, aber keine Anlage zum Absatz16 , über die der Durchflussweg in Richtung auf die Einspritzdüse3 abgesperrt würde. Ferner ist im ungestörten Arbeitsbetrieb die Taktfolge auch derart, dass ein der jeweiligen Einspritzmenge entsprechendes Kraftstoffvolumen den Kolben14 überströmend nachfließt, so dass der Kolben14 wiederum in seine dargestellte obere Ausgangslage aufgrund der gegebenen Federbelastung zurückgestellt werden kann. Ergeben sich, durch Störungen in der Einspritzfolge oder durch mangelnde Abdichtung in der Schließlage der Düsennadel4 größere Durchflussmengen, so wird das der Stellbewegung des Kolbens14 in Richtung auf seine sperrende Anschlaglage entsprechende Volumen nicht mehr ausgeglichen und der Kolben sinkt druckbeaufschlagt trotz Abstützung über die Feder15 in seine Anschlaglage zum Absatz16 als Sperrlage ab. - Das den Einsatz
8 bildende Mengenbegrenzungsventil ist über die Stützhülse18 bevorzugt in verhältnismäßig weiten Grenzen dadurch toleranzunabhängig abgestützt, dass die Stützhülse bis in den Bereich ihrer Quetschgrenze verspannbar, insbesondere verspannt, ist. Zugleich ist die Stützhülse18 als Filter ausgebildet, was in den Figuren schematisiert dadurch angedeutet ist, dass die Stützhülse18 mit feinen Bohrungen23 versehen ist, die beispielsweise als Laserbohrungen mit geringem Aufwand eingebracht werden können. Anstelle von Bohrungen23 können selbstverständlich auch Schlitze vorgesehen sein, die in Längs- oder Querrichtung in der Hülse18 verlaufen. Ferner können auch Durchbrechungen anderer Art oder anderer Form vorgesehen sein, wobei die Anordnung der Durchbrechungen, ebenso wie deren Größe auch im Hinblick auf die Beeinflussung der Quetschgrenze gewählt werden können. - Grundsätzlich können die Bohrungen
23 , ebenso wie Durchbrechungen anderer Art in der Größe so bemessen werden, dass bereits eine entsprechende Filterwirkung erreicht wird. Darüber hinaus liegt es im Rahmen der Erfindung, die Stützhülse18 mit einem filternden Überzug, etwa nach Art eines Filterstrumpfes zu versehen, oder eine Filterhülse überdeckend zur Stützhülse18 vorzusehen. Auch inseitig zur Stützhülse18 kann ein Filtereinsatz oder eine Filterhülse vorgesehen werden. - Weitere Möglichkeiten im Rahmen der Erfindung liegen darin, die Stützhülse
18 selbst aus einem Material mit Filtereigenschaften aufzubauen, sei es ganz oder bereichsweise aus einem offenporigen Schaum oder aus einem Sintermaterial, das entsprechende Filtereigenschaften aufweist. Solche Filtermaterialien, wie offenporige Schäume oder Sintermaterialien können auch als Einlagen zu Bereichen der Stützhülse vorgesehen sein, die Ausschnitte zur Stützhülse bilden, wobei die Stützhülse auch einen gitterartigen Aufbau, beispielsweise ähnlich Streckmetall aufweisen kann. - Somit ist über die Stützhülse im Wesentlichen ohne Zusatzaufwand und ohne zusätzlichen Raumbedarf auch die Filterfunktion integriert in den Einspritzinjektor zu realisieren.
Claims (19)
- Einspritzinjektor für Brennkraftmaschinen, mit einem Gehäuse und einem in einer axialen Gehäusebohrung angeordneten Einsatz, der gegen eine Anlage axial über eine axial zwischen dem Einsatz und dem Gehäuse eingespannte, toleranzausgleichend bis in den Bereich ihrer Quetschgrenze belastete Stützhülse abgestützt ist, und mit umfangsseitig zum Gehäuse liegendem, hochdruckseitigem Anschluss, dadurch gekennzeichnet, dass der von der Stützhülse (
18 ) durchsetzte Bereich der Gehäusebohrung (7 ) einen hochdruckseitigen Speicherraum (21 ) bildet, wobei die Zuströmung ausgehend vom Anschluss (12 ) umfangsseitig zur Stützhülse (18 ) erfolgt, und dass die Stützhülse (18 ) in ihrem eingespannten, den Einsatz (8 ) abstützenden Bereich als Kraftstofffilter mit der Hülsenwand zugeordneter Filterfläche ausgebildet ist, über die der Kraftstoff auf den Innenraum (22 ) der Stützhülse (18 ) übertritt. - Einspritzinjektor nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Einsatz (
8 ) durch ein Mengenbegrenzungsventil (9 ) gebildet ist. - Einspritzinjektor nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Hülsenwand mit Filteröffnungen versehen ist.
- Einspritzinjektor nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülsenwand mit Durchbrechungen (Bohrungen
23 ) versehen ist, deren Querschnitte Filtermaterial aufnehmen. - Einspritzinjektor nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützhülse (
18 ) Filterzonen aus schaumartig porösem Material aufweist. - Einspritzinjektor nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Filterzonen durch offenporige Metallschäume gebildet sind.
- Einspritzinjektor nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützhülse (
18 ) Filterzonen aus porös gesinterten Materialien aufweist. - Einspritzinjektor nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Filterzonen durch porös gesinterte, metallische Materialien gebildet sind.
- Einspritzinjektor nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülsenwand mit Durchbrechungen (Bohrungen
23 ) versehen ist und dass der Stützhülse (18 ) außen- und/oder innenseitig eine filternde Auflage zugeordnet ist. - Einspritzinjektor nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die filternde Auflage als Filterhülse ausgebildet ist.
- Einspritzinjektor nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die außenseitig zur Stützhülse (
18 ) vorgesehene filternde Auflage als Filterstrumpf ausgebildet ist. - Einspritzinjektor nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die filternde Auflage zumindest teilweise aus schaumartig porösem Material besteht.
- Einspritzinjektor nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflage durch einen offenporigen Metallschaum gebildet ist.
- Einspritzinjektor nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die filternde Auflage zumindest teilweise aus porös gesintertem Material besteht.
- Einspritzinjektor nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflage durch porös gesinterte, metallische Materialien gebildet ist.
- Einspritzinjektor nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Filteröffnungen als Bohrungen (
23 ) oder Schlitze ausgebildet sind. - Einspritzinjektor nach einem der Ansprüche 4 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchbrechungen als Schlitze ausgebildet sind.
- Einspritzinjektor nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchbrechungen durch in Längsrichtung der Stützhülse (
18 ) verlaufende Schlitze gebildet sind. - Einspritzinjektor nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchbrechungen als quer zur Längserstreckung der Stützhülse (
18 ) verlaufende Schlitze ausgebildet sind.
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