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DE102006025716B3 - Witterungsschutz für mobile oder stationäre Sitzgelegenheiten, insbesondere für Rollstühle - Google Patents

Witterungsschutz für mobile oder stationäre Sitzgelegenheiten, insbesondere für Rollstühle Download PDF

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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Witterungsschutz (1) für mobile oder stationäre Sitzgelegenheiten, insbesondere für Rollstühle (2), mit einem an der Sitzgelegenheit befestigbaren Dach (3). Das Dach (3) weist zwei mehrgliedrige, teleskopartig ausfahrbare Rahmenteile (4) auf, deren Meridianachse kreissegmentförmig ist und die Glieder (5) der Rahmenteile (4) jeweils Befestigungsmittel (6) für ein faltbares Dachmaterial (7) aufweisen.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Witterungsschutz für mobile oder stationäre Sitzgelegenheiten, insbesondere für Rollstühle nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Ein solcher Witterungsschutz ist beispielsweise aus der DE 102 24 810 C2 bekannt.
  • Rollstuhlfahrer sind in ihrer Bewegung im Freien dadurch eingeschränkt, dass sie sich nur dort bewegen können, wo geeignete ebene Flächen vorhanden sind, auf denen der Rollstuhl rollen kann. Möchte beispielsweise ein Rollstuhlfahrer eine Sportveranstaltung in einem Stadion besuchen, so sind ihm in der Regel die Tribünenplätze verwehrt und ihm wird ein Platz vor den ersten Sitzreihen einer Tribüne am Spielfeldrand zugewiesen. Da Stadiendächer in der Regel nicht so weit zur Stadionsmitte hereinkragen, ist der Rollstuhlfahrer dort stärker der Witterung ausgesetzt als Zuschauer auf den Tribünen. Starke Sonneneinstrahlung oder Regen beeinträchtigen sein Wohlbefinden.
  • Bislang wurden in solchen Fällen Rollstuhlfahrern Regencapes mit Kapuzen übergestülpt, was in vielerlei Hinsicht nachteilig ist. Zum einen staut sich unter einem Cape Hitze und Feuchtigkeit, zum anderen können Kapuzen das Sichtfeld des Rollstuhlfahrers beeinträchtigen. Ferner wurden bereits Halterungen für Schirme an Rollstühlen vorgeschlagen, die jedoch, bedingt durch ihre Anbringung am Rollstuhl, teilweise weit über den Rollstuhlumfang herausragen, so dass sie sperrig sind und ein Schieben des Rollstuhls mit aufgespanntem Schirm verhindern.
  • Aus der DE 94 08 862 U! ist ein Rollstuhl mit einem auf- und abschwenkbaren Verdeck bekannt, das nach Art einer Markise aufgebaut ist. Unterhalb der Armlehnen des Rollstuhls sind jeweils quer zur Schwenkrichtung verlaufende Querrippen angelenkt. Diese schränken die Bewegungsfreiheit des Rollstuhlfahrers beträchtlich ein, da dieser bei aufgeklapptem Verdeck die Rollstuhlräder bzw. die daran angebrachten Handläufe nicht mehr greifen kann.
  • Das Gebrauchsmuster DE 299 04 644 U1 beschreibt eine Wetterschutzkuppel für Elektrorollstühle. Das Prinzip dieser Kuppel ist mit dem in der DE 94 08 862 U1 beschriebenen vergleichbar, hier werden jedoch anstatt einem Verdeckstoff durchsichtige Plexiglaslamellen verwendet. Auch hier ist die Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt, so dass sich diese Konstruktion nur für Elektrorollstühle eignet.
  • Ein Faltdach, insbesondere für einen Rollstuhl ist aus der DE 102 24 810 C2 bekannt. Das Faltdach funktioniert nach Art eines Cabrio-Verdecks und weist zwei Gelenkparallelogrammgestänge auf. Diese sind aufwändig, kompliziert, schwer und erfordern eine solide Trageinrichtung, was einer Verwendung bei leichten, klappbaren Selbstfahrerrollstühlen entgegensteht.
  • Ganz allgemein besteht bei Sitzgelegenheiten im Freien oft das Bedürfnis einen Witterungsschutz in Form eines Daches vorzusehen, welches die auf der Sitzgelegenheit sitzende Person so wenig wie möglich in ihrer Bewegungsfreiheit einschränkt und das Blickfeld nicht reduziert. Jäger und Angler seien lediglich als Beispiel für Anwender solcher Bedachungen genannt.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Witterungsschutz für mobile oder stationäre Sitzgelegenheiten, insbesondere für Rollstühle anzugeben, der die im Rollstuhl oder auf anderen Sitzgelegenheiten sitzende Person effektiv vor Witterungseinflüssen schützt und dabei kompakt ist, die Handhabbarkeit eines Rollstuhls bzw. einer anderen Sitzgelegenheit nicht beeinträchtigt, die preisgünstig herzustellen ist und die im Bedarfsfall leicht rückklappbar und an der Sitzgelegenheit leicht an- und abmontierbar ist.
  • Diese Aufgabe wird anspruchsgemäß gelöst. In den Unteransprüchen sind Merkmale bevorzugter Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung gekennzeichnet.
  • Wenngleich in der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels nur von einer Anwendung bei einem Rollstuhl die Rede ist, so ist die vorliegende Erfindung nicht auf diese Anwendung beschränkt. Der erfindungsgemäße Witterungsschutz lässt sich beispielsweise ohne weiteres auch an unter dem Namen „Regiestühle" bekannten Klappstühlen an deren Rückenlehnenstangen oder den Arm lehnen, in deren hinterem Bereich, befestigen. Schiedsrichterhochstühle für Tennisveranstaltungen sind ein weiteres Anwendungsbeispiel für den erfindungsgemäßen Witterungsschutz.
  • Der erfindungsgemäße Witterungsschutz hat den Vorteil, bei Bedarf leicht über den Kopf der im Rollstuhl sitzenden Person ziehbar und auch wieder leicht zurückschiebbar zu sein. Dies kann je nach Behinderungsgrad des Rollstuhlfahrers auch von diesem alleine bewerkstelligt werden.
  • Der erfindungsgemäße Witterungsschutz beeinträchtigt die Sichtverhältnisse nach vorne und zu den Seiten in keinster Weise. Der im Rücken der im Rollstuhl sitzenden Person liegende Teil des Witterungsschutzes beeinträchtigt die Sicht nach hinten insoweit auch nicht, als durch leichtes Neigen des Oberkörpers zur Seite freie Sicht nach hinten herrscht, soweit es die Kopfdrehung nach hinten zulässt.
  • Der erfindungsgemäße Witterungsschutz ist durch seinen einfachen Aufbau leicht und kostengünstig herstellbar. Ferner eignet sich das Textil- oder Foliendach sehr gut als Werbeträger, indem man das Dachmaterial bedruckt.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand der Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. Darin zeigen:
  • 1 eine perspektivische Frontansicht eines Rollstuhls mit dem erfindungsgemäßen Witterungsschutz;
  • 2 den Rollstuhl gemäß 1 mit Witterungsschutz in Seitenansicht;
  • 3 eine Rückansicht eines Rollstuhl mit erfindungsgemäßem Witterungsschutz;
  • 4 schematisch ein zusammengeschobenes Rahmenteil;
  • 5 einen Querschnitt durch das zweite Glied entlang der Linie A-A in 4; und
  • 6 schematisch einen Querschnitt durch ein aus zwei Halbschalen gefertigtes Glied.
  • Der in 1 gezeigte Rollstuhl (2) ist ein verhältnismäßig leichtes, zusammenklappbares Exemplar für Selbstfahrer. D. h. auf den Rädern sind ringförmige Handläufe montiert, mit denen die im Rollstuhl sitzende Person den Rollstuhl mit den Händen antreiben kann. Der Rollstuhl kann auch von einer hinter dem Rollstuhl platzierten Person geschoben werden, wofür Handgriffe an den Enden der Rückenlehne vorgesehen sind.
  • Hinter der Rückenlehne und zwischen den Handgriffen streben Rahmenteile (4) des gezeigten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Witterungsschutzes (1) in einem Bogen zuerst nach oben und dann nach vorne über den Kopf des im Rollstuhl Sitzenden hinweg bis etwa auf die Höhe der Vorderkante der Sitzfläche des Rollstuhls (2). Die Rahmenteile (4) bestehen aus teleskopartig ineinander schiebbaren Gliedern (5), deren Meridianachse kreissegmentförmig ist. Dabei haben die Kreissegmente jeweils den gleichen Krümmungsradius. An den, in Ausziehrichtung der teleskopartigen Rahmenteile gesehen, vorderen Enden der Glieder (5) sind jeweils Befestigungsmittel (6) vorgesehen, an denen ein faltbares Dachmaterial (7) befestigt ist. Bei den gezeigten Ausführungsbeispielen verlaufen die Rahmenteile (4) nicht in zueinander parallelen Ebenen, sondern divergieren nach vorne oben etwas auseinander. Dies führt dazu, dass das Dach des Witterungsschutzes über dem Kopf des in dem Rollstuhl Sitzenden etwas breiter ist als hinter dessen Rücken. Beim Zusammenschieben der einzelnen Glieder (5) der Rahmenteile (4) wird das Dachmaterial, welches textiles Material oder eine Kunststofffolie wie z. B. eine PTF-Folie sein kann, etwas gestaucht, was aber hinnehmbar ist, da es sich um leicht knautsch- und faltbares Material handelt.
  • Wie man in 1 erkennt, sind die Handgriffe an den Flanken der Rückenlehne des Rollstuhls gut für eine den Rollstuhl schiebende Person erreichbar, so dass ein Schieben des Rollstuhls durch den Witterungsschutz nicht beeinträchtigt wird. Auch ragt das Dach nicht so hoch hinaus, dass es die Sicht einer den Rollstuhl schiebenden Person nach vorne beeinträchtigen würde.
  • 2 zeigt den Witterungsschutz (1) auf einem Rollstuhl (2) gemäß 1 in Seitenansicht. Man erkennt, dass die Rahmenteile (4) einen kreissegmentförmigen Bogen bilden. Zu diesem Zweck sind alle Glieder (5) gebogen und haben den gleichen Radius. Der Radius liegt typischerweise zwischen 70 und 110 cm. Bei einer etwa 1,80 m großen Person, die in dem Rollstuhl sitzt, hat sich beispielsweise ein Radius von 90 cm als sehr zweckmäßig erwiesen. Die einzelnen Glieder (5) haben einen Rohrquerschnitt, der ein Verdrehen der Glieder zueinander um die Meridianachse verhindert, so dass ein Verkanten vermieden wird. Dazu ist es zweckmäßig, die Glieder mit einem rechteckigen oder dreieckigen Rohrquerschnitt zu versehen. Darüber hinaus sind alle anderen denkbaren Querschnittsformen möglich, die ein Verdrehen um die Meridianachse verhindern, wie beispielsweise ein ovaler Querschnitt oder dergleichen.
  • Befestigungsösen (6) sind jeweils an den Vorderkanten, in Ausziehrichtung gesehen, der Glieder (5) angebracht. Zweckmäßigerweise sind die Ösen (6) auf der Fläche der Glieder (5) mit dem größten Krümmungsradius angebracht, also oben auf den Rahmenteilen. Beim Zusammenschieben der Glieder (5) bilden die Befestigungsösen (6) gleichzeitig Stopper, die verhindern, dass die ineinander gesteckten Glieder (5) beim Zusammenschieben durchfallen. Im Inneren der rohrförmigen Glieder (5) sind Mittel vorgesehen, die die Wegstrecke begrenzen, über die die einzelnen Glieder jeweils aus den nächstgrößeren Gliedern herausgezogen werden können. Diese (nicht gezeigten) Mittel können darin bestehen, in einer der Seitenwände der Glieder Langlöcher parallel zur Meridianachse der Glieder vorzusehen, oder Langnuten, in denen ein entsprechend auf einer den Langlöchern bzw. den Nuten gegenüberliegenden Wand des nächstgrößeren oder nächstkleineren Gliedes angeordneter Vorsprung gefangen ist. Wenn die Glieder aus etwas elastisch nachgebendem Kunststoff, wie beispielsweise Polypropylen oder dergleichen gefertigt sind, können die rohrförmigen Glieder beim Ineinanderfügen etwas verformt werden, bis die Vorsprünge in den zugehörigen Langlöchern oder Nuten einschnappen. Die Langlöcher können auf ihren Innenlängsseiten vor deren vorderem und hinterem Ende jeweils Rastnocken aufweisen, die dem Vorsprung beim Verschieben aufeinander folgender Glieder zueinander einen elastischen Widerstand entgegensetzen, wenn dieser in eine Extremlage in den Langlöchern bzw. Nuten verschoben wird. Damit findet eine Verrastung der einzelnen Glieder miteinander statt, wenn die Rahmenteile voll ausgezogen sind, bzw. ineinander geschoben sind. Sollte das Material, aus dem die Glieder gefertigt sind, aus Stabilitätsgründen steifer ausgestaltet sein, so bieten sich alle dem Fachmann geläufigen Verrastmechanismen an, wie beispielsweise Sperrklinkenmechanismen oder Kugelrasten, bei denen eine federkraftbeaufschlagte Kugel in eine entsprechende Vertiefung in einer gegenüberliegenden Wand eines Gliedes gedrückt wird, um die ausgezogene Stellung oder die vollständig eingefahrene Stellung der Rahmenteile zu verrasten.
  • Es ist zweckmäßig, den Weg, über den ein Glied (5) aus dem Glied mit nächstgrößerem Querschnitt herausgezogen werden kann, auf 50 bis 80% der Meridianachse der im Vergleich großen Glieder zu begrenzen, um eine Abstützung der einzelnen Glieder aneinander bzw. ineinander herzustellen und die erforderliche Stabilität der Rahmenteile (4) im ausgezogenen Zustand sicherzustellen.
  • 3 zeigt eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Witterungsschutzes auf einem Rollstuhl montiert, in Rückansicht. Man erkennt in 3, dass bei diesem Ausführungsbeispiel die Ebenen, in denen die beiden Rahmenteile (4) verlaufen, nach oben auseinander divergieren. Dieses Merkmal hat die oben bereits erläuterten Vorteile, ist jedoch nicht zwingend. Es ist ebenfalls denkbar, die Rahmenteile (4) in zueinander parallel verlaufenden Ebenen anzuordnen, so dass das Dach über seine gesamte Längserstreckung die gleiche Breite hat. Die Orientierung der Rahmenteile (4) wird mit Befestigungsmitteln (8) festgelegt. Diese können zweckmäßigerweise aus an dem untersten Glied (5) der Rahmenteile (4) befestigten oder einstückig mit diesem ausgeführten Schraubenklemmen oder dergleichen ausgeführt sein. Als Gegenpart am Rollstuhl, an dem die Befestigungsmittel (8) Halt finden können, bieten sich bei Rollstühlen stets vorhandene Rahmengestellrohre an, die unterhalb der Rückenlehnen des Rollstuhls hinter den Radachsen vorgesehen sind. Dabei können die Schraubzwingen Handschrauben aufweisen, die Zwingenklemmen mit ausgeformten Innenseiten aufeinander zu pressen, oder Feststellschrauben werden unmittelbar auf die Rahmenrohre des Rollstuhls gepresst. Auch hier können wiederum Langlöcher für die Führung der Schraubenzwingen vorgesehen sein, um eine möglichst vielseitige Anzahl an Befestigungsmöglichkeiten an vorgegebenen Rollstuhlkonfigurationen ermöglichen zu können.
  • Bei dem in 2 gezeigten Ausführungsbeispiel besteht das Dach aus einer Textilbespannung, beispielsweise aus Segeltuch oder PTF-Folie. Das Dachmaterial weist an seinen Seitenrändern jeweils einen Hohlsaum auf, in dem eine Kordel verläuft. Jeweils auf der Höhe der Befestigungsmittel (6), beispielsweise an den Vorderkanten der Glieder angebrachte Ösen, ist der Saum nach außen offen, so dass dort die im Saum verlaufende Schnur durch die Ösen (6) gezogen werden kann. Anschließend wird die Schnur an dem Dachmaterial (7) arretiert. Auf diese Weise kann beim Zusammenschieben der Glieder (5) das Dachmaterial (7) sich nach Art eines Raffrollos in Falten legen und nimmt hinter der Rückenlehne des Rollstuhls wenig Platz ein.
  • In diesem Bereich kann ferner eine Aufnahmetasche für das zusammengelegte Dachmaterial vorgesehen sein, die an das Dachmaterial angenäht ist oder am Rollstuhl befestigt ist. Diese kann zweckmäßigerweise mit einem Klettverschluss oder einem Reißverschluss verschließbar sein.
  • 4 zeigt ein Rahmenteil (4), bei dem alle Glieder (5) ineinander geschoben sind. Nicht gezeigt sind die Befestigungsmittel (8), mit denen das größte und unterste Glied (5) am Rollstuhl befestigbar ist. Die Befestigungsösen (6) stellen Anschläge dar, die verhindern, dass die Glieder (5) vollständig ineinander rutschen. Der Radius (R) der Meridianlinie der Glieder (5) ist für alle Glieder gleich. Die Befestigungsösen (6) können ebenfalls beispielsweise als offene Haken ausgeführt sein, in die man Versteifungsstangen bzw. -rippen einklinken kann, deren Länge größer ist als der Abstand der Rahmenteile (4). Dadurch wird eine breitere Bedachungsfläche des Witterungsschutzes (1) bewirkt, da die Versteifungsstangen bzw. -rippen die Anbringung eines Dachmaterials mit einer Breite erlauben, die ebenfalls über den Abstand der Rahmenteile (4) hinausgeht.
  • 5 zeigt einen Querschnitt entlang der Linie A-A in 4. Man erkennt die vordersten beiden Glieder (5) ineinander gesteckt, wobei in der unteren Innenwand des Gliedes (5) mit größerem Querschnitt eine Nut (11) vorgesehen ist. Diese verläuft parallel zur Meridianachse des Gliedes (5). Auf der unteren Außenwand des in das äußere Glied (5) eingesteckten Glieds ist ein Vorsprung (12) ausgeformt, der in der Nut (11) sitzt. Zweckmäßigerweise hat ein solcher Vorsprung in Draufsicht einen kreisförmigen Umfang und sitzt mit geringem Spiel in der Nut (11).
  • 6 zeigt einen Schnitt durch ein Glied (5), welches aus zwei aneinander befestigten Halbschalen (5a) und (5b) gefertigt ist. Zwei Halbschalen vorzusehen hat fertigungstechnische Vorteile, da einfachere Spritzgusswerkzeuge verwendet werden können, um die Glieder (5) herzustellen. Die in 6 gezeigten, überlappenden Seitenwände können aneinander mit verschiedenen, üblichen Techniken befestigt werden. Es können Rastmechanismen zur lösbaren Befestigung verwendet werden, oder zur ständigen Verbindung können die Halbschalen dort aneinander geklebt sein.
  • Die vorstehende Beschreibung zeigt, dass der erfindungsgemäße Witterungsschutz eine sehr einfache Konstruktion darstellt und von der im Rollstuhl sitzenden Person oder von einem Helfer bei Bedarf schnell und leicht in Position gebracht werden kann oder, falls der Witterungsschutz nicht gebraucht wird, leicht hinter die Rückenlehne zurückgeschoben werden kann. Der Witterungsschutz lässt sich kostengünstig herstellen und hat geringes Eigengewicht. Das Dachmaterial eignet sich zum Bedrucken mit Werbeemblemen oder dergleichen.
  • Die oben stehende Beschreibung eines Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung ist nicht einschränkend zu verstehen. Wie aus den Patentansprüchen hervorgeht, eignet sich der Witterungsschutz auch zur Befestigung an anderen Sitzgelegenheiten, z. B. Gartenstühlen, auf Sportbooten oder dergleichen.

Claims (31)

  1. Witterungsschutz (1) für mobile oder stationäre Sitzgelegenheiten, insbesondere für Rollstühle (2), mit einem an der Sitzgelegenheit befestigbaren Dach (3), dadurch gekennzeichnet, dass das Dach (3) zwei mehrgliedrige, teleskopartig ausfahrbare Rahmenteile (4) aufweist, deren Meridianachse kreissegmentförmig ist und die Glieder (5) der Rahmenteile (4) jeweils Befestigungsmittel (6) für ein faltbares Dachmaterial (7) aufweisen.
  2. Witterungsschutz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die rohrförmigen, ineinander gesteckten Glieder einen Querschnitt aufweisen, der eine Verdrehung der Rahmenteile um die Meridianachse verhindert.
  3. Witterungsschutz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Rohrquerschnitt der Glieder dreieckig oder viereckig ist.
  4. Witterungsschutz nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Glieder parallel zur Meridianachse verlaufende Langlöcher oder Nuten aufweisen, in denen ein Vorsprung eines jeweils unmittelbar benachbarten Glieds gefangen ist.
  5. Witterungsschutz nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass zur Verrastung der Vorsprünge in den Endbereichen der Langlöcher oder Nuten diese Rastnocken an ihren Innenwänden aufweisen.
  6. Witterungsschutz nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass Glieder in etwa gleich lang sind und die Langlöcher so bemessen und angeordnet sind, dass sie ein Herausziehen eines Glieds aus dem nächstgrößeren, in dem es steckt, um einen Weg zu erlauben, der zwischen 50% und 80% der Länge der Glieder lang ist.
  7. Witterungsschutz nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel für das Dachmaterial an einer in Ausziehrichtung gesehen vorderen Kante eines jeden Glieds angeordnet sind.
  8. Witterungsschutz nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel (6) Ösen, Laschen oder Haken sind.
  9. Witterungsschutz nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Glieder (5) aus Kunststoff oder Metall sind.
  10. Witterungsschutz nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Glieder (5) jeweils aus zwei Halbschalen (5a, 5b) bestehen.
  11. Witterungsschutz nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Glied mit dem größten Querschnitt Mittel zur lösbaren Befestigung an der Sitzgelegenheit aufweist.
  12. Witterungsschutz nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (8) zur Befestigung an der Sitzgelegenheit Schraubzwingen sind.
  13. Witterungsschutz nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (8) zur Befestigung an der Sitzgelegenheit bezüglich ihrer Lage relativ zum Glied (5) verstellbar angeordnet sind.
  14. Witterungsschutz nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (8) zur Befestigung an der Sitzgelegenheit eine in Ausziehrichtung divergierende Anordnung der Rahmenteile (4) ermöglichen.
  15. Witterungsschutz nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dachmaterial (7) ein Textilgewebe oder eine Kunststofffolie ist.
  16. Witterungsschutz nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Dachmaterial (7) über zu den Befestigungsmitteln (6) an den Gliedern (5) komplementäre zweite Befestigungsmittel mit diesen verbunden ist.
  17. Witterungsschutz nach Anspruch 15 oder Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Dachmaterial (7) horizontale Versteifungsrippen (9) aufweist.
  18. Witterungsschutz nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Dachmaterial (7) an den den Rahmenteilen (4) gegenüberliegenden Kanten Hohlsäume aufweist, in denen eine Schnur angeordnet ist und Hohlsäume jeweils auf der Höhe der Befestigungsmittel (6) an den Gliedern Öffnungen aufweisen, durch die die Schnüre mit den Befestigungsmitteln (6) verbindbar sind.
  19. Witterungsschutz nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel (6) für das Dachmaterial sich auf der gekrümmten Seite der Glieder (5) mit dem größten Krümmungsradius befinden, die horizontalen Versteifungsrippen (9) länger sind als der Abstand der Rahmenteile (4) zueinander und das Dachmaterial (7) zumindest teilweise seitlich über die Rahmenteile (4) übersteht.
  20. Witterungsschutz nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Rahmenteil (4) fünf Glieder (5) aufweist.
  21. Witterungsschutz nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Radius (R) der kreissegmentförmigen Meridianachse der Rahmenteile (4) zwischen 70 und 110 cm beträgt.
  22. Witterungsschutz nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnkante des Dachmaterials (7) auf der Höhe der Vorderkante der Sitzfläche oder davor liegt und die rückwärtige Kante des Dachmaterials hinter der Höhe der Rückenlehne der Sitzgelegenheit liegt.
  23. Witterungsschutz nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Dachmaterial (7) eine PTF-Folie ist.
  24. Witterungsschutz nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Glieder (5) aus Metall gefertigt sind und die Verrastung der Glieder miteinander über Kugelsperrklinken erfolgt.
  25. Witterungsschutz nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Höhe der Hinterkante des Dachmaterials (7) eine durch Klettband oder Reißverschluss verschließbare Tasche zwischen die Rahmenteile zur Aufnahme des gefalteten Dachmaterials (7) angeordnet ist.
  26. Witterungsschutz nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rahmenteile (4) parallel zueinander an der Sitzgelegenheit befestigt und ihre freien Enden mit einem Querbügel miteinander verbunden sind.
  27. Witterungsschutz nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mehrgliedrigen, teleskopartig ausfahrbaren Rahmenteile (4) durch ein durch einen Elektromotor angetriebenes Stahlband, welches an dem stirnseitigen Glied (5) befestigt ist, ein- oder ausfahrbar sind.
  28. Witterungsschutz nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Stirnseite des Glieds (5) mit dem kleinsten Querschnitt seitlich abstehende Handhaben (10) angeordnet sind.
  29. Witterungsschutz nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Dachmaterial stark reflektierende Leuchtstreifen angebracht sind.
  30. Witterungsschutz nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Versteifungsrippen ein mittiges Knickgelenk aufweisen, um das Dachmaterial bei zusammengeklapptem Rollstuhl falten zu können.
  31. Witterungsschutz nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Glieder die Form offener U-Profile mit nach innen weisenden Schultern an den freien Enden der Schenkel des U's aufweisen.
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