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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Witterungsschutz für mobile
oder stationäre
Sitzgelegenheiten, insbesondere für Rollstühle nach dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1. Ein solcher Witterungsschutz ist beispielsweise
aus der
DE 102 24 810
C2 bekannt.
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Rollstuhlfahrer
sind in ihrer Bewegung im Freien dadurch eingeschränkt, dass
sie sich nur dort bewegen können,
wo geeignete ebene Flächen
vorhanden sind, auf denen der Rollstuhl rollen kann. Möchte beispielsweise
ein Rollstuhlfahrer eine Sportveranstaltung in einem Stadion besuchen,
so sind ihm in der Regel die Tribünenplätze verwehrt und ihm wird ein
Platz vor den ersten Sitzreihen einer Tribüne am Spielfeldrand zugewiesen.
Da Stadiendächer
in der Regel nicht so weit zur Stadionsmitte hereinkragen, ist der
Rollstuhlfahrer dort stärker
der Witterung ausgesetzt als Zuschauer auf den Tribünen. Starke Sonneneinstrahlung
oder Regen beeinträchtigen sein
Wohlbefinden.
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Bislang
wurden in solchen Fällen
Rollstuhlfahrern Regencapes mit Kapuzen übergestülpt, was in vielerlei Hinsicht
nachteilig ist. Zum einen staut sich unter einem Cape Hitze und
Feuchtigkeit, zum anderen können
Kapuzen das Sichtfeld des Rollstuhlfahrers beeinträchtigen.
Ferner wurden bereits Halterungen für Schirme an Rollstühlen vorgeschlagen,
die jedoch, bedingt durch ihre Anbringung am Rollstuhl, teilweise
weit über
den Rollstuhlumfang herausragen, so dass sie sperrig sind und ein
Schieben des Rollstuhls mit aufgespanntem Schirm verhindern.
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Aus
der
DE 94 08 862 U! ist
ein Rollstuhl mit einem auf- und abschwenkbaren Verdeck bekannt, das
nach Art einer Markise aufgebaut ist. Unterhalb der Armlehnen des
Rollstuhls sind jeweils quer zur Schwenkrichtung verlaufende Querrippen
angelenkt. Diese schränken
die Bewegungsfreiheit des Rollstuhlfahrers beträchtlich ein, da dieser bei
aufgeklapptem Verdeck die Rollstuhlräder bzw. die daran angebrachten
Handläufe
nicht mehr greifen kann.
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Das
Gebrauchsmuster
DE
299 04 644 U1 beschreibt eine Wetterschutzkuppel für Elektrorollstühle. Das
Prinzip dieser Kuppel ist mit dem in der
DE 94 08 862 U1 beschriebenen
vergleichbar, hier werden jedoch anstatt einem Verdeckstoff durchsichtige
Plexiglaslamellen verwendet. Auch hier ist die Bewegungsfreiheit
stark eingeschränkt,
so dass sich diese Konstruktion nur für Elektrorollstühle eignet.
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Ein
Faltdach, insbesondere für
einen Rollstuhl ist aus der
DE 102 24 810 C2 bekannt. Das Faltdach funktioniert
nach Art eines Cabrio-Verdecks und weist zwei Gelenkparallelogrammgestänge auf.
Diese sind aufwändig,
kompliziert, schwer und erfordern eine solide Trageinrichtung, was
einer Verwendung bei leichten, klappbaren Selbstfahrerrollstühlen entgegensteht.
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Ganz
allgemein besteht bei Sitzgelegenheiten im Freien oft das Bedürfnis einen
Witterungsschutz in Form eines Daches vorzusehen, welches die auf
der Sitzgelegenheit sitzende Person so wenig wie möglich in
ihrer Bewegungsfreiheit einschränkt und
das Blickfeld nicht reduziert. Jäger
und Angler seien lediglich als Beispiel für Anwender solcher Bedachungen
genannt.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, einen Witterungsschutz für mobile
oder stationäre Sitzgelegenheiten,
insbesondere für
Rollstühle
anzugeben, der die im Rollstuhl oder auf anderen Sitzgelegenheiten
sitzende Person effektiv vor Witterungseinflüssen schützt und dabei kompakt ist,
die Handhabbarkeit eines Rollstuhls bzw. einer anderen Sitzgelegenheit
nicht beeinträchtigt,
die preisgünstig
herzustellen ist und die im Bedarfsfall leicht rückklappbar und an der Sitzgelegenheit
leicht an- und abmontierbar ist.
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Diese
Aufgabe wird anspruchsgemäß gelöst. In den
Unteransprüchen
sind Merkmale bevorzugter Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung gekennzeichnet.
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Wenngleich
in der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels nur von einer
Anwendung bei einem Rollstuhl die Rede ist, so ist die vorliegende
Erfindung nicht auf diese Anwendung beschränkt. Der erfindungsgemäße Witterungsschutz
lässt sich
beispielsweise ohne weiteres auch an unter dem Namen „Regiestühle" bekannten Klappstühlen an
deren Rückenlehnenstangen
oder den Arm lehnen, in deren hinterem Bereich, befestigen. Schiedsrichterhochstühle für Tennisveranstaltungen
sind ein weiteres Anwendungsbeispiel für den erfindungsgemäßen Witterungsschutz.
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Der
erfindungsgemäße Witterungsschutz
hat den Vorteil, bei Bedarf leicht über den Kopf der im Rollstuhl
sitzenden Person ziehbar und auch wieder leicht zurückschiebbar
zu sein. Dies kann je nach Behinderungsgrad des Rollstuhlfahrers
auch von diesem alleine bewerkstelligt werden.
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Der
erfindungsgemäße Witterungsschutz beeinträchtigt die
Sichtverhältnisse
nach vorne und zu den Seiten in keinster Weise. Der im Rücken der im
Rollstuhl sitzenden Person liegende Teil des Witterungsschutzes
beeinträchtigt
die Sicht nach hinten insoweit auch nicht, als durch leichtes Neigen
des Oberkörpers
zur Seite freie Sicht nach hinten herrscht, soweit es die Kopfdrehung
nach hinten zulässt.
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Der
erfindungsgemäße Witterungsschutz
ist durch seinen einfachen Aufbau leicht und kostengünstig herstellbar.
Ferner eignet sich das Textil- oder Foliendach sehr gut als Werbeträger, indem
man das Dachmaterial bedruckt.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand der Beschreibung bevorzugter
Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. Darin zeigen:
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1 eine
perspektivische Frontansicht eines Rollstuhls mit dem erfindungsgemäßen Witterungsschutz;
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2 den
Rollstuhl gemäß 1 mit
Witterungsschutz in Seitenansicht;
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3 eine
Rückansicht
eines Rollstuhl mit erfindungsgemäßem Witterungsschutz;
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4 schematisch
ein zusammengeschobenes Rahmenteil;
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5 einen
Querschnitt durch das zweite Glied entlang der Linie A-A in 4;
und
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6 schematisch
einen Querschnitt durch ein aus zwei Halbschalen gefertigtes Glied.
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Der
in 1 gezeigte Rollstuhl (2) ist ein verhältnismäßig leichtes,
zusammenklappbares Exemplar für
Selbstfahrer. D. h. auf den Rädern
sind ringförmige
Handläufe
montiert, mit denen die im Rollstuhl sitzende Person den Rollstuhl
mit den Händen
antreiben kann. Der Rollstuhl kann auch von einer hinter dem Rollstuhl
platzierten Person geschoben werden, wofür Handgriffe an den Enden der
Rückenlehne
vorgesehen sind.
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Hinter
der Rückenlehne
und zwischen den Handgriffen streben Rahmenteile (4) des
gezeigten Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen Witterungsschutzes
(1) in einem Bogen zuerst nach oben und dann nach vorne über den
Kopf des im Rollstuhl Sitzenden hinweg bis etwa auf die Höhe der Vorderkante
der Sitzfläche
des Rollstuhls (2). Die Rahmenteile (4) bestehen
aus teleskopartig ineinander schiebbaren Gliedern (5),
deren Meridianachse kreissegmentförmig ist. Dabei haben die Kreissegmente
jeweils den gleichen Krümmungsradius.
An den, in Ausziehrichtung der teleskopartigen Rahmenteile gesehen,
vorderen Enden der Glieder (5) sind jeweils Befestigungsmittel
(6) vorgesehen, an denen ein faltbares Dachmaterial (7)
befestigt ist. Bei den gezeigten Ausführungsbeispielen verlaufen
die Rahmenteile (4) nicht in zueinander parallelen Ebenen, sondern
divergieren nach vorne oben etwas auseinander. Dies führt dazu,
dass das Dach des Witterungsschutzes über dem Kopf des in dem Rollstuhl Sitzenden
etwas breiter ist als hinter dessen Rücken. Beim Zusammenschieben
der einzelnen Glieder (5) der Rahmenteile (4)
wird das Dachmaterial, welches textiles Material oder eine Kunststofffolie
wie z. B. eine PTF-Folie sein kann, etwas gestaucht, was aber hinnehmbar
ist, da es sich um leicht knautsch- und faltbares Material handelt.
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Wie
man in 1 erkennt, sind die Handgriffe an den Flanken
der Rückenlehne
des Rollstuhls gut für
eine den Rollstuhl schiebende Person erreichbar, so dass ein Schieben
des Rollstuhls durch den Witterungsschutz nicht beeinträchtigt wird.
Auch ragt das Dach nicht so hoch hinaus, dass es die Sicht einer
den Rollstuhl schiebenden Person nach vorne beeinträchtigen
würde.
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2 zeigt
den Witterungsschutz (1) auf einem Rollstuhl (2)
gemäß 1 in
Seitenansicht. Man erkennt, dass die Rahmenteile (4) einen
kreissegmentförmigen
Bogen bilden. Zu diesem Zweck sind alle Glieder (5) gebogen
und haben den gleichen Radius. Der Radius liegt typischerweise zwischen
70 und 110 cm. Bei einer etwa 1,80 m großen Person, die in dem Rollstuhl
sitzt, hat sich beispielsweise ein Radius von 90 cm als sehr zweckmäßig erwiesen. Die
einzelnen Glieder (5) haben einen Rohrquerschnitt, der
ein Verdrehen der Glieder zueinander um die Meridianachse verhindert,
so dass ein Verkanten vermieden wird. Dazu ist es zweckmäßig, die
Glieder mit einem rechteckigen oder dreieckigen Rohrquerschnitt
zu versehen. Darüber
hinaus sind alle anderen denkbaren Querschnittsformen möglich, die
ein Verdrehen um die Meridianachse verhindern, wie beispielsweise
ein ovaler Querschnitt oder dergleichen.
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Befestigungsösen (6)
sind jeweils an den Vorderkanten, in Ausziehrichtung gesehen, der
Glieder (5) angebracht. Zweckmäßigerweise sind die Ösen (6)
auf der Fläche
der Glieder (5) mit dem größten Krümmungsradius angebracht, also
oben auf den Rahmenteilen. Beim Zusammenschieben der Glieder (5)
bilden die Befestigungsösen
(6) gleichzeitig Stopper, die verhindern, dass die ineinander
gesteckten Glieder (5) beim Zusammenschieben durchfallen.
Im Inneren der rohrförmigen
Glieder (5) sind Mittel vorgesehen, die die Wegstrecke
begrenzen, über
die die einzelnen Glieder jeweils aus den nächstgrößeren Gliedern herausgezogen
werden können.
Diese (nicht gezeigten) Mittel können
darin bestehen, in einer der Seitenwände der Glieder Langlöcher parallel zur
Meridianachse der Glieder vorzusehen, oder Langnuten, in denen ein
entsprechend auf einer den Langlöchern
bzw. den Nuten gegenüberliegenden Wand
des nächstgrößeren oder
nächstkleineren Gliedes
angeordneter Vorsprung gefangen ist. Wenn die Glieder aus etwas
elastisch nachgebendem Kunststoff, wie beispielsweise Polypropylen
oder dergleichen gefertigt sind, können die rohrförmigen Glieder
beim Ineinanderfügen
etwas verformt werden, bis die Vorsprünge in den zugehörigen Langlöchern oder Nuten
einschnappen. Die Langlöcher
können
auf ihren Innenlängsseiten
vor deren vorderem und hinterem Ende jeweils Rastnocken aufweisen,
die dem Vorsprung beim Verschieben aufeinander folgender Glieder
zueinander einen elastischen Widerstand entgegensetzen, wenn dieser
in eine Extremlage in den Langlöchern
bzw. Nuten verschoben wird. Damit findet eine Verrastung der einzelnen
Glieder miteinander statt, wenn die Rahmenteile voll ausgezogen sind,
bzw. ineinander geschoben sind. Sollte das Material, aus dem die
Glieder gefertigt sind, aus Stabilitätsgründen steifer ausgestaltet sein,
so bieten sich alle dem Fachmann geläufigen Verrastmechanismen an,
wie beispielsweise Sperrklinkenmechanismen oder Kugelrasten, bei
denen eine federkraftbeaufschlagte Kugel in eine entsprechende Vertiefung
in einer gegenüberliegenden
Wand eines Gliedes gedrückt
wird, um die ausgezogene Stellung oder die vollständig eingefahrene
Stellung der Rahmenteile zu verrasten.
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Es
ist zweckmäßig, den
Weg, über
den ein Glied (5) aus dem Glied mit nächstgrößerem Querschnitt herausgezogen
werden kann, auf 50 bis 80% der Meridianachse der im Vergleich großen Glieder zu
begrenzen, um eine Abstützung
der einzelnen Glieder aneinander bzw. ineinander herzustellen und die
erforderliche Stabilität
der Rahmenteile (4) im ausgezogenen Zustand sicherzustellen.
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3 zeigt
eine Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Witterungsschutzes
auf einem Rollstuhl montiert, in Rückansicht. Man erkennt in 3, dass
bei diesem Ausführungsbeispiel
die Ebenen, in denen die beiden Rahmenteile (4) verlaufen,
nach oben auseinander divergieren. Dieses Merkmal hat die oben bereits
erläuterten
Vorteile, ist jedoch nicht zwingend. Es ist ebenfalls denkbar, die
Rahmenteile (4) in zueinander parallel verlaufenden Ebenen
anzuordnen, so dass das Dach über
seine gesamte Längserstreckung
die gleiche Breite hat. Die Orientierung der Rahmenteile (4)
wird mit Befestigungsmitteln (8) festgelegt. Diese können zweckmäßigerweise
aus an dem untersten Glied (5) der Rahmenteile (4)
befestigten oder einstückig
mit diesem ausgeführten
Schraubenklemmen oder dergleichen ausgeführt sein. Als Gegenpart am
Rollstuhl, an dem die Befestigungsmittel (8) Halt finden
können,
bieten sich bei Rollstühlen
stets vorhandene Rahmengestellrohre an, die unterhalb der Rückenlehnen
des Rollstuhls hinter den Radachsen vorgesehen sind. Dabei können die
Schraubzwingen Handschrauben aufweisen, die Zwingenklemmen mit ausgeformten
Innenseiten aufeinander zu pressen, oder Feststellschrauben werden
unmittelbar auf die Rahmenrohre des Rollstuhls gepresst. Auch hier
können
wiederum Langlöcher
für die
Führung
der Schraubenzwingen vorgesehen sein, um eine möglichst vielseitige Anzahl
an Befestigungsmöglichkeiten
an vorgegebenen Rollstuhlkonfigurationen ermöglichen zu können.
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Bei
dem in 2 gezeigten Ausführungsbeispiel besteht das
Dach aus einer Textilbespannung, beispielsweise aus Segeltuch oder
PTF-Folie. Das Dachmaterial weist an seinen Seitenrändern jeweils einen
Hohlsaum auf, in dem eine Kordel verläuft. Jeweils auf der Höhe der Befestigungsmittel
(6), beispielsweise an den Vorderkanten der Glieder angebrachte Ösen, ist
der Saum nach außen
offen, so dass dort die im Saum verlaufende Schnur durch die Ösen (6)
gezogen werden kann. Anschließend
wird die Schnur an dem Dachmaterial (7) arretiert. Auf
diese Weise kann beim Zusammenschieben der Glieder (5)
das Dachmaterial (7) sich nach Art eines Raffrollos in
Falten legen und nimmt hinter der Rückenlehne des Rollstuhls wenig
Platz ein.
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In
diesem Bereich kann ferner eine Aufnahmetasche für das zusammengelegte Dachmaterial vorgesehen
sein, die an das Dachmaterial angenäht ist oder am Rollstuhl befestigt
ist. Diese kann zweckmäßigerweise
mit einem Klettverschluss oder einem Reißverschluss verschließbar sein.
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4 zeigt
ein Rahmenteil (4), bei dem alle Glieder (5) ineinander
geschoben sind. Nicht gezeigt sind die Befestigungsmittel (8),
mit denen das größte und
unterste Glied (5) am Rollstuhl befestigbar ist. Die Befestigungsösen (6)
stellen Anschläge
dar, die verhindern, dass die Glieder (5) vollständig ineinander
rutschen. Der Radius (R) der Meridianlinie der Glieder (5)
ist für
alle Glieder gleich. Die Befestigungsösen (6) können ebenfalls
beispielsweise als offene Haken ausgeführt sein, in die man Versteifungsstangen
bzw. -rippen einklinken kann, deren Länge größer ist als der Abstand der Rahmenteile (4).
Dadurch wird eine breitere Bedachungsfläche des Witterungsschutzes
(1) bewirkt, da die Versteifungsstangen bzw. -rippen die
Anbringung eines Dachmaterials mit einer Breite erlauben, die ebenfalls über den
Abstand der Rahmenteile (4) hinausgeht.
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5 zeigt
einen Querschnitt entlang der Linie A-A in 4. Man erkennt
die vordersten beiden Glieder (5) ineinander gesteckt,
wobei in der unteren Innenwand des Gliedes (5) mit größerem Querschnitt eine
Nut (11) vorgesehen ist. Diese verläuft parallel zur Meridianachse
des Gliedes (5). Auf der unteren Außenwand des in das äußere Glied
(5) eingesteckten Glieds ist ein Vorsprung (12)
ausgeformt, der in der Nut (11) sitzt. Zweckmäßigerweise
hat ein solcher Vorsprung in Draufsicht einen kreisförmigen Umfang
und sitzt mit geringem Spiel in der Nut (11).
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6 zeigt
einen Schnitt durch ein Glied (5), welches aus zwei aneinander
befestigten Halbschalen (5a) und (5b) gefertigt
ist. Zwei Halbschalen vorzusehen hat fertigungstechnische Vorteile,
da einfachere Spritzgusswerkzeuge verwendet werden können, um
die Glieder (5) herzustellen. Die in 6 gezeigten, überlappenden
Seitenwände
können
aneinander mit verschiedenen, üblichen
Techniken befestigt werden. Es können
Rastmechanismen zur lösbaren
Befestigung verwendet werden, oder zur ständigen Verbindung können die
Halbschalen dort aneinander geklebt sein.
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Die
vorstehende Beschreibung zeigt, dass der erfindungsgemäße Witterungsschutz
eine sehr einfache Konstruktion darstellt und von der im Rollstuhl
sitzenden Person oder von einem Helfer bei Bedarf schnell und leicht
in Position gebracht werden kann oder, falls der Witterungsschutz
nicht gebraucht wird, leicht hinter die Rückenlehne zurückgeschoben werden
kann. Der Witterungsschutz lässt
sich kostengünstig
herstellen und hat geringes Eigengewicht. Das Dachmaterial eignet
sich zum Bedrucken mit Werbeemblemen oder dergleichen.
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Die
oben stehende Beschreibung eines Ausführungsbeispiels der vorliegenden
Erfindung ist nicht einschränkend
zu verstehen. Wie aus den Patentansprüchen hervorgeht, eignet sich
der Witterungsschutz auch zur Befestigung an anderen Sitzgelegenheiten,
z. B. Gartenstühlen,
auf Sportbooten oder dergleichen.