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DE102006025005A1 - Vorrichtung und Verfahren zur Bestimmung des Blutsauerstoffs - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zur Bestimmung des Blutsauerstoffs Download PDF

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DE102006025005A1
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Messzelle (60) zur Aufnahme einer Blutprobe, die derart ausgestaltet ist, dass sie mit einer Lichtquelle (2, 3) durchleuchtbar ist. Die Lichtquelle (2, 3) und ein zur Lichtquelle (2, 3) korrespondierendes Mittel zur Bestimmung der Lichtintensität (9) können an der Messzelle zur Bestimmung der Lichtintensität des aus der Messzelle (60) austretenden Lichtes der Lichtquelle (2, 3) angeordnet werden, wobei die Messzelle bezüglich des Lichtes der Lichtquelle (2, 3) konstante, vordefinierte Eigenschaften aufweist, so dass der Blutsauerstoffgehalt der Blutprobe aufgrund einer Änderung der Lichtintensität des Lichtes der Lichtquelle (9) an dem Mittel zur Bestimmung der Lichtintensität (9) detektierbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Messzelle zur Bestimmung des Blutsauerstoffgehalts einer Blutprobe. Die Erfindung betrifft außerdem ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Bestimmung des Blutsauerstoffgehalts einer Blutprobe Die Sauerstoffsättigungsmessung oder auch Messung des Sauerstoffgehalts des Bluts ist seit den 60er Jahren als sogenannte Pulsoximetrie hinlänglich bekannt. Dabei wird ausgenutzt, dass die Farbe des Bluts von dessen Sauerstoffsättigung abhängt. Für den Transport des Sauerstoffs im Blut ist das Hämoglobin (Hb) zuständig, das durch Anlagerung von O2 zu Oxyhämoglobin (O2Hb) wird. Wenn viel Sauerstoff im Blut gebunden ist, weist dieses einen roten Farbton auf. Bei einem geringeren Sauerstoffgehalt im Blut verfärbt sich das Blut in Richtung eines blauen Farbtons. Dieser Effekt ist auf die optischen Eigenschaften des Hämoglobinmoleküls zurückzuführen. Ein Oximeter misst die Farbunterschiede des Bluts und errechnet daraus den Sauerstoffsättigungsgehalt.
  • Die physikalische Grundlage dieses Messverfahrens ist die Lichtabsorption nach dem Lambert-Beer'schen Gesetz. Das Gesetz besagt, dass die Gesamtabsorption eines Mediums, welches aus unterschiedlichen Stoffen besteht, die Summe der einzelnen Absorptionen ist. Dabei ist die Absorption eines Stoffes abhängig von dessen Konzentration, der Dicke und der Materialkonstante. Die Materialkonstante ist der molare Extinktionskoeffizient des Stoffes.
  • Durchstrahlt man ein Medium mit einer Strahlung einer bestimmten Intensität, nimmt die Intensität beim Durchgang durch das absorbierende Medium ab. Die Substanz Hämoglobin, die zur Bestimmung der Sauerstoffsättigung analysiert werden soll, besteht hauptsächlich aus vier Anteilen. Das sind O2Hb und Hb als funktionelle Fraktion sowie COHb (Carboxyhämoglobin) und MetHb (Methahämoglobin) als dysfunktionelle Fraktion. Die zuvor genannten Bestandteile des Hämoglobins besitzen für Licht unterschiedliche Absorptionscharakteristika. Diese unterschiedlichen Absorptionseigenschaften können mittels eines spektralfotometrischen Messverfahrens ausgewertet werden und für die Bestimmung der Sauerstoffsättigung herangezogen werden. Diese Zusammenhänge sind in den Fachkreisen hinlänglich bekannt (vgl. hierzu auch 1).
  • Bekannt sind sogenannte Pulsoximeter. Diese bei der nicht invasiven Messung der Sauerstoffsättigung eingesetzten Vorrichtungen nutzen die veränderliche Stärke der Absorbersubstanz Blut, d.h. die Änderung der Wegstrecke, welche das Licht beim Durchlaufen der Absorbersubstanz zurückgelegt hat. Die Änderung der Stärke ergibt sich durch den Puls. Aufgrund des Herzschlags läuft eine Pulswelle durch die Arterien. Die Pulswelle erzeugt eine rhythmische Ausdehnung der Blutgefäße und bewirkt so, dass sich zum Beispiel der Finger – geringfügig – bei jedem Herzschlag ausdehnt. Die bei gleicher Konzentration des Blutsauerstoffs veränderliche Weglänge des Lichts beim Durchlaufen der Absorbersubstanzsubstanz ruft nach dem Lambert-Beer'schen Gesetz eine sich ändernde Absorption hervor. Diese Absorptionsänderung wird zur Bestimmung der Sauerstoffsättigung herangezogen.
  • Eine Besonderheit der Pulsoximetrie besteht darin, dass bei der Messung jedes Mal eine andere Absorbersubstanz bzw. andere Eigenschaften der Absorbersubstanz berücksichtigt werden müssen. So sind die Finger oder die Ohrläppchen (als Beispiele typischer Messorte von Pulsoximetern) verschiedener Menschen unterschiedlich. Daher muss sich das Pulsoximeter, das z.B. in Form eines Clips auf den Finger oder das Ohrläppchen aufgesteckt wird, jeweils an das neue Medium anpassen. Dies hat zur Folge, dass ein sehr großer Dynamikbereich der mit dem Pulsoximeter gekoppelten Messvorrichtung vorliegen muss. Zusätzlich zu den variierenden individuellen Eigenschaften jedes Probanden treten die oben beschriebenen regelmäßigen Schwankungen aufgrund der sich ausbreitenden Pulswelle im Körper auf. Bei der herkömmlichen Pulsoximetrie werden die von der Pulswelle verursachten Schwankungen ausgenutzt, um die individuellen, aber konstanten physischen Eigenschaften der zu messenden Personen aus dem Messergebnis zu eliminieren. Dazu wird der Rhythmus des Herzschlags aus den Messsignalen extrahiert, so dass die Messungen in einem definierten Verhältnis zum Herzschlag stehen. Subtrahiert man sodann Messwerte, die zeitlich zur Pulswelle korreliert sind, dann wird aufgrund der Subtraktion der vom Gewebe bedingte Gleichanteil der Absorption eliminiert. Anhand der vorstehenden Erläuterungen wird deutlich, dass die Pulswelle eine wesentliche Voraussetzung ist, damit die Blutsauerstoffmessung im Rahmen der Pulsoximetrie durchgeführt werden kann.
  • Die bekannten Pulsoximeter verwenden Leuchtdioden (Light Emitting Diode = LED) mit zwei Wellenlängen zur Bestimmung von Hämoglobin und Oxyhämoglobin. Die anderen Bestandteile des Hämoglobins werden nur selten berücksichtigt. Bei einer Messung mit 2 LEDs gehen die anderen lichtabsorbierenden Bestandteile des Bluts lediglich als Fehler in das Messergebnis ein. Typischerweise werden LEDs mit den Wellenlängen 660 nm und 940 nm verwendet. Sollen auch die Anteile weiterer Hämoglobinbestandteile ermittelt werden, ist je Bestandteil eine weitere Leuchtdiode mit einer spezifischen Wellenlänge, welche dem Absorptionsverhalten der zu bestimmenden Substanz entspricht, einzusetzen. Entsprechend gibt es auch Pulsoximeter mit z.B. vier oder fünf Leuchtdioden.
  • Ein herkömmliches Pulsoximeter lässt sich nicht einsetzen, wenn das Blut nicht pulsiert, wie es bereits der Name "Pulsoximeter" vermittelt. Die für die Pulsoximetrie notwendige Gefäßausdehnung ist bei einer Messung der Sauerstoffsättigung außerhalb des menschlichen Körpers nicht gegeben.
  • Es ist eine Aufgabe der Erfindung, ein Oximeter bereitzustellen, welches verlässliche Messergebnisse liefert, wenn das Blut nicht pulsiert, insbesondere, wenn sich das Blut außerhalb des zu untersuchenden Lebewesens befindet.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß mittels einer Messzelle der eingangs genannten Art mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Die erfindungsgemäße Messzelle zur Aufnahme einer Blutprobe ist dabei derart ausgestaltet ist, dass sie mit einer Lichtquelle durchleuchtbar ist, und die Lichtquelle und ein zur Lichtquelle korrespondierendes Mittel zur Bestimmung der Lichtintensität an der Messzelle zur Bestimmung der Lichtintensität des aus der Messzelle austretenden Lichtes der Lichtquelle angeordnet werden können. Die Messzelle weist bezüglich des Lichtes der Lichtquelle konstante, vordefinierte Eigenschaften auf, so dass der Blutsauerstoffgehalt der Blutprobe aufgrund einer Änderung der Lichtintensität des Lichtes der Lichtquelle an dem Mittel zur Bestimmung der Lichtintensität detektierbar ist.
  • Die erfindungsgemäße Messzelle ist dafür vorgesehen, den Blutsauerstoffgehalt einer Blutprobe zu bestimmen, die dem menschlichen Körper oder dem tierischen Körper entnommen wurde. Es liegt auf der Hand, dass bei einer solchen Blutprobe das vom Herzrhythmus verursachte pulsierende Ausdehnen und Zusammenziehen, welches bei der Pulsoximetrie aufgenutzt wird, nicht vorliegt. Statt dessen schlägt die vorliegende Erfindung vor, die Eigenschaften der Messzelle bezüglich ihres Einflusses auf die Lichtintensität beim Durchlaufen der Messzelle genau zu definieren, und dieses Vorwissen bei der Messung auszunutzen. Die Messzelle weist hierfür z.B. glatte Flächen und Kanten auf, an denen die Lichtquelle und das Mittel zur Bestimmung der Lichtintensität angeordnet werden können. Die Lichtquellen sind üblicherweise Leuchtdioden oder dergleichen. Das Mittel zur Bestimmung der Lichtintensität ist typischerweise eine Fotodiode. Vorstellbar sind jedoch auch Anordnungen mit anderen Lichtquellen und Lichtmessmitteln, die z.B. auch auf einer Filterung von breitbandigem Licht basieren. Da der Einfluss der Messzelle auf die Intensität des Lichtes bekannt ist, kann das Berechnungsverfahren zur Bestimmung des Blutsauerstoffgehalts basierend auf der gemessenen Lichtintensität auf ein Pulsieren des Mediums verzichten. Nach einer Kalibrierung können zukünftige Messungen an der Messzelle ohne weitere Kalibrierungsschritte erfolgen. Auch die anfängliche Kalibrierung kann bei entsprechend genauer Fertigung ggf. entfallen. Dabei ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Messzelle entweder durchleuchtet wird, so dass das Mittel zur Bestimmung der Lichtintensität auf der gegenüberliegenden Seite der Messzelle angeordnet ist (Transmission) oder dass die Intensität des Lichtes ermittelt wird, die von der Blutprobe zurückstrahlt (Reflexion). Bei der zweiten Variante ist das Mittel zur Bestimmung der Lichtintensität (z.B. eine oder mehrere Fotodioden) typischerweise auf der gleichen Seite wie die Lichtquelle angeordnet. Natürlich kommen in beiden Fällen mehrere Fotodioden zur Bestimmung der Lichtintensität in Betracht, ebenso wie Leuchtdioden, die verschiedene Farben ausstrahlen können.
  • Eine bevorzugte vordefinierte Eigenschaft der Messzelle ist eine von der Messzelle vorgegebene vordefinierte Weglänge, welche das Licht von der Lichtquelle auf dem Weg durch die Messzelle zu dem Mittel zur Bestimmung der Lichtintensität durchläuft. Auch dies gilt für den Fall der Reflexion und den Fall der Transmission. Insbesondere ein solche definierte Weglänge als eine der bekannten und wohldefinierten Eigenschaften des Messzelle, macht den Einfluss der Messzelle auf die Änderung der Intensität des Lichtes beim Durchleuchten der Messzelle vorhersagbar. Natürlich ist diese Weglänge nicht die einzige Eigenschaft der Messzelle, die entsprechend definiert sein muss, jedoch ist diese von großer Bedeutung. Ist die Weglänge also bekannt, und bleibt diese während der Messung konstant, dann kann darauf geschlossen werden, dass eine Änderung der Lichtintensität einer geeigneten Lichtquelle auf den Blutsauerstoffgehalt der Blutprobe zurückzuführen ist.
  • Vorzugsweise weist die Messzelle einen Innenraum zur Aufnahme der Blutprobe auf, welcher derart ausgestaltet ist, dass das Licht der Lichtquelle auf dem Weg zu dem Mittel zur Bestimmung der Lichtintensität durch die Messzelle eine zweite definierte Weglänge durch den Innenraum aufweist. Insoweit ist nicht nur die äußere Weglänge durch die Messzelle, sondern auch die Weglänge durch die Blutprobe gegeben. Dies ermöglicht eine weitere Vereinfachung des Verfahrens.
  • Es ist bevorzugt, dass die Messzelle im sichtbaren Bereich transparent ist. Bei den typischen Anwendungen zur Blutsauerstoffmessung wird die Messzelle aus einem transparenten Material hergestellt, um die Durchdringung mit Licht in den Wellenlängen des sichtbaren Lichts zu erleichtern. Es sind jedoch auch Varianten vorstellbar, bei denen das Material eine Filterung oder eine definierte Dämpfung des Lichts vornimmt. Ein weiterer Vorteil der Transparenz besteht darin, dass von außen erkennbar ist, ob sich Blut in der Probe befindet.
  • Vorzugsweise ist die erfindungsgemäße Messzelle an Zuführmittel, wie Schläuche oder Luer-Lock-Kopplungen koppelbar, über welche eine Flüssigkeit oder auch die Blutprobe zuführbar oder auch abführbar ist. Dies ermöglicht es, die Blutprobe in einer festen Anordnung in die Messzelle einzubringen. So kann die Messzelle z.B. mit einem vorgegebenen Schlauchsystem gekoppelt sein, so dass das Blut mittels einer Saugvorrichtung (Spritze) o.Ä. direkt aus dem Messsystem in die Messzelle verbracht werden kann. Typischerweise befindet sich in den Zu- und Ableitungen und in der Messzelle eine Kochsalzlösung, die abgesaugt wird, während gleichzeitig das Blut eingesaugt wird.
  • Eine bevorzugte Anwendung der erfindungsgemäßen Messzelle liegt im Bereich der Herzkatheteruntersuchungen, denn hier kann kein herkömmliches Pulsoximeter eingesetzt werden. Bei der Herzkatheterdiagnostik ist der Blutsauerstoffgehalt des Bluts in den Gefäßen des Herzens von Interesse. Dieses wird typischerweise aus dem Herzen entnommen und extern in einem Labor auf den Blutsauerstoffgehalt untersucht. Eine solche Blutprobe aus dem Herzen bzw. auch aus dem Herzkatheter eignet sich natürlich nicht für die Pulsoximetrie. Hierbei kann die Messzelle vorteilhaft mit dem Herzkathetermesssystem gekoppelt werden. Das Ein- und Aussaugen des Bluts kann dann in bestimmten Intervallen während der Untersuchung oder zwischen den Untersuchungen stattfinden. Bezüglich dieser Anwendung weisen die erfindungsgemäße Messzelle und deren Anwendung besondere Vorteile auf. Während es nach herkömmlichen Verfahren erforderlich ist, dem Patienten eine Blutprobe zu entnehmen und diese in einem Labor auf den Blutsauerstoffgehalt zu untersuchen, ermöglichen die erfindungsgemäße Messzelle und deren Verwendung unter Einsatz der erfindungsgemäßen Verfahren und Vorrichtungen, wie sie nachfolgend beschrieben werden, eine deutliche Vereinfachung. Zum einen können unmittelbar vor Ort Blutsauerstoffwerte ermittelt werden und stehen dem Arzt insofern für die Untersuchung zur Verfügung. Zum anderen kann eine Blutprobe, die dem Körper zur Bestimmung des Blutsauerstoffgehalts entnommen wurde, während der Untersuchung in den Körper zurückgeleitet werden. Dadurch wird der Körper bei der Untersuchung weniger belastet und die Untersuchungsergebnisse stehen zeitlich wesentlich schneller zur Verfügung. Vor allem tritt bei der erfindungsgemäßen Messzelle kein oder nur ein sehr geringer Blutverlust auf.
  • Vorzugsweise ist der Innenraum der Messzelle, der die Blutprobe aufnimmt, in einer ersten Dimension weiter ausgedehnt als in einer zweiten Dimension. Dabei ist die zurückzulegende Wegstrecke vorzugsweise die kleinere Dimension. Einfach gesagt, weist die Messzelle einen rechteckigen Querschnitt des Innenraums auf. Bei dieser vorteilhaften Ausgestaltung wird berücksichtigt, dass der Lichtstrahl beim Durchlaufen der Messzelle und der Blutprobe dazu tendiert, auseinander zu laufen. Dabei steht im Vordergrund, dass dem Körper bei jeder Untersuchung nur eine möglichst geringe Blutmenge entnommen werden sollte. Bei einer weiten Ausdehnung in einer Ebene und einer sehr flachen Schicht Blut wird diesem Aspekt Rechnung getragen.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß auch mittels eines Verfahrens gemäß Anspruch 7 gelöst. Dabei werden zur Bestimmung des Blutsauerstoffgehalts einer Blutprobe die folgenden Schritte durchlaufen: Durchleuchten der Blutprobe auf einer vorgegebenen Weglänge mit Licht, und Messen der Intensität des Lichts nach dem Durchlaufen der vorgegebenen Weglänge. Die beiden Schritte werden so lange wiederholt, bis eine ausreichende Anzahl von Messwerten vorliegt, um aus den gemessenen Intensitäten des Lichts den Blutsauerstoffgehalt berechnen zu können. Auch beim erfindungsgemäßen Verfahren steht die Vorgabe einer vorgegebenen Weglänge im Vordergrund, die den Verzicht auf das Pulsieren der Blutprobe ermöglicht. Vorzugsweise wird die Blutprobe zunächst mit Licht einer ersten Wellenlänge, und dann mit Licht einer zweiten Wellenlänge durchleuchtet, wobei jeweils die Intensität der beiden Lichtstrahlen bestimmt wird. Erfindungsgemäß werden diese Schritte so lange wiederholt, bis sich der Blutsauerstoffgehalt aus den gemessenen Intensitäten hinreichend genau bestimmen lässt. Hier können Wiederholungen zwischen ein und zehn Mal vorteilhaft sein. Selbstverständlich sind auch andere Wiederholraten vorstellbar.
  • Vorzugsweise umfasst das erfindungsgemäße Verfahren auch einen ersten Schritt zum Detektieren von Blut in dem Weg des Lichts. Gemäß diesem bevorzugten Verfahrensschritt wird zunächst das Messmedium erkannt. Das erfindungsgemäße Oximeter wird dabei nicht zur kontinuierlichen Überwachung der Sauerstoffsättigung, sondern zu einer zeitweiligen, z.B. vom Bedienpersonal gesteuerten Messung der Sauerstoffsättigung verwendet. Dies kann z.B. für die Anwendung am Herzkathetermessplatz oder bei der mobilen Untersuchung von Sportlern vorteilhaft sein. Normalerweise befindet sich kein Blut in der Messvorrichtung. Wird nun Blut in die Messvorrichtung (Messzelle) eingeführt, gelangt es in einen Bereich, in welchem mit einer bestimmten Wiederholrate geprüft wird, ob sich Blut in der Messzelle befindet. Erst wenn diese Überprüfung stattgefunden hat, wird eine reguläre Messung mit Lichtpulsen einer bestimmten Wiederholrate ausgelöst. Hierdurch kann z.B. im mobilen Einsatz deutlich Energie eingespart werden. Vorzugsweise wird bei dem erfindungsgemäßen Verfahren eine Messzelle der vorstehend beschriebenen Art eingesetzt, so dass die definierte Weglänge durch die Ausgestaltung der Messzelle vorgegeben ist.
  • Insbesondere bei der Anwendung an einem Herzkathetermessplatz kann die Messzelle z.B. mit Kochsalzlösung gefüllt werden sowie das Schlauchsystem, über welches die Messzelle mit der Blutentnahmestelle gekoppelt ist. Zur Untersuchung kann sodann die Kochsalzlösung aus der Messzelle abgesaugt werden, so dass Blut nachfließt und schließlich die Messzelle befüllt. Soweit hier eine automatische Detektion des Blutes vorgesehen ist, kann eine Messung erfolgen, sobald das Blut die Messzelle erreicht hat. Eine weitere manuelle Betätigung kann insoweit ggf. entfallen.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß ebenfalls durch eine Vorrichtung des Blutsauerstoffgehalts gemäß Anspruch 11 gelöst. Diese weist eine Steuerungseinheit auf, welche so ausgestaltet ist, dass sie das vorstehend beschriebene Verfahren ausführen kann. Hierzu werden typischerweise elektronische Prozessoren, Speicher und dergleichen benötigt.
  • Ein Weg zur sicheren Erkennung des Messmediums ist die Benutzung einer Strahlungsquelle mit einer Wellenlänge unterhalb von 600 nm. In diesem Wellenlängenbereich absorbieren die Hämoglobinfraktionen nahezu vollständig, wogegen in diesem Wellenlängenbereich eine Kochsalzlösung mit dem Hauptbestandteil Wasser nur sehr gering absorbiert. Eine einfache und preiswerte Alternative zur Erkennung des Messmediums kann die Verwendung einer der beiden vorhandenen Messwellenlängen sein. Günstigerweise sollte die Strahlungsquelle mit der längeren Wellenlänge dafür eingesetzt werden, weil Wasser im Wellenlängenbereich von 600 bis 800 nm eine sehr geringe Absorption aufweist. Demnach wird die LED mit der niedrigsten Wellenlänge zur Detektion einer unblutigen Flüssigkeit (z.B. Kochsalzlösung) verwendet. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Kochsalzlösung diese Wellenlänge so gut wie nicht absorbiert. Es ist demnach ein großes Signal zu erwarten.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst die erfindungsgemäße Vorrichtung auch eine Lichtquelle und ein Mittel zur Bestimmung der Lichtintensität, bei welchem es sich typischerweise um Leuchtdioden und um Fotodioden handelt. Die Quelle ist vorzugsweise dazu geeignet, Licht zweier verschiedener Wellenlängen auszusenden. Vorstellbar sind aber auch Lichtquellen, die mehr als zwei Wellenlängen, d.h. mehr als zwei Leuchtdioden umfassen.
  • Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ermöglicht ein drahtloses Empfangen und Senden von Daten. Hierzu werden typischerweise Technologien wie Bluetooth o.Ä. eingesetzt. Hierbei handelt es sich um eine Technologie für die drahtlose Übertragung von Daten oder Sprachsignalen. Es ist ein besonderer Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens und der erfindungsgemäßen Vorrichtung, dass sie auch für den mobilen Einsatz geeignet sind. Im Unterschied zur bekannten Pulsoximetrie ermöglicht das erfindungsgemäße Verfahren auch eine Bestimmung von Blutsauerstoffwerten von deutlich unter 50 %. Daher ist die vorliegende Erfindung für Anwendungen geeignet, die für die herkömmliche Pulsoximetrie nicht in Betracht kommen. Dies sind z.B. Untersuchungen an Herzkathetermessplätzen oder an Sportlern unter hoher Belastung. Bei diesen Anwendungen ist es besonders vorteilhaft, wenn die erfindungsgemäße Vorrichtung eine eigene Energieversorgung, eine drahtlose Datenübertragung und dergleichen aufweist.
  • Im Folgenden wird ein Ausführungsbeispiel und der Gebrauch der Erfindung anhand der Figuren näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 Darstellungen des Licht-Absorptionsverhaltens von den vier wichtigsten Hämoglobinbestandteilen Hb, O2Hb, MetHb und COHb, und darunter das Lichtabsorptionsverhalten von Wasser,
  • 2 die schematische Darstellung des grundsätzlichen Aufbaus einer Messanordnung, wie sie zur Pulsoximetrie gemäß dem Stand der Technik eingesetzt wird,
  • 3 die Anordnung gemäß 2 mit einer erfindungsgemäßen Messzelle zur Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens in einer ersten Anordnung,
  • 4 die Anordnung gemäß 3 mit einer erfindungsgemäßen Messzelle zur Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens in einer zweiten Anordnung,
  • 5 eine schematische Darstellung einer Vorrichtung gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung,
  • 6 ein Flussdiagramm, welches die wesentlichen Schritte des erfindungsgemäßen Verfahrens zeigt,
  • 7 ein Flussdiagramm für die Messroutine gemäß der vorliegenden Erfindung,
  • 8 eine typische zeitliche Abfolge von Lichtpulsen an den Leuchtdioden und das zeitlich korrelierte Erfassen von Messwerten gemäß der vorliegenden Erfindung,
  • 9 eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Messzelle mit Anschlussstücken,
  • 10 nochmals die erfindungsgemäße Messzelle in einer detaillierteren perspektivischen Darstellung,
  • 11 die erfindungsgemäße Blutmesszelle in einer Draufsicht und weiteren Darstellungen von vorne, von hinten und einen Schnitt,
  • 12 eine weitere Schnittdarstellung der erfindungsgemäßen Blutmesszelle und weitere Schnittdarstellungen, und
  • 13 eine schematisierte Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung.
  • 1 zeigt in der oberen Hälfte qualitativ das Absorptionsspektrum von Hämoglobin (Hb), Oxyhämoglobin (O2Hb), Carboxyhämoglobin (COHb) und Methämoglobin (MetHb) in einem Wellenlängenbereich von 600 nm bis 1000 nm. Aus dem Absorptionsspektrum ist zu entnehmen, dass eine geeignete Wellenlänge zur Bestimmung des Blutsauerstoffgehalts etwa bei 660 nm liegt, weil hier die Differenz der Absorptionen von Hb und O2Hb einen hohen Wert erreicht. Für die anderen Bestandteile sind vorzugsweise andere Wellenlängen zusätzlich einzusetzen. Darunter ist in einer eigenen Grafik das Absorptionsverhalten von Licht in Wasser in Abhängigkeit von der Wellenlängen des Lichts dargestellt. Es ist zu erkennen, dass Wasser in einem Bereich unterhalb von 700 nm kaum noch Licht absorbiert. Dieser Effekt kann ausgenutzt werden, um zu erkennen, ob sich ein Absorbermedium im Lichtweg befindet.
  • 2 zeigt eine vereinfachte, schematisierte Darstellung einer Anordnung zur Bestimmung des Blutsauerstoffgehalts. Die Anordnung gemäß 2 wird für die herkömmliche Pulsoximetrie eingesetzt. Ähnliche Bestandteile können jedoch auch so ausgestaltet und eingesteuert werden, dass sie für das Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung geeignet sind. 2 zeigt eine Klemme 1 zum Anlegen einer Versorgungsspannung, welche über zwei Widerstände 4, 5 jeweils mit einer ersten Leuchtdiode 2 und einer zweiten Leuchtdiode 3 gekoppelt ist. In den Pfaden der Leuchtdioden 2, 3 befinden sich je ein Schalter 7 und ein Schalter 8 zum Unterbrechen der elektrischen Pfade. Die Schalter 7 und 8 werden von einer nicht dargestellten Elektronik derart angesteuert, dass die Leuchtdioden 2, 3 in regelmäßigen Pulsen und z.B. alternierend an- und abgeschaltet werden. Natürlich ist auch ein nichtalternierender Vorgang mit zwei Fotodioden 9 vorstellbar. Dabei senden die Leuchtdioden Licht einer spezifischen Wellenlänge aus. Die Leuchtdiode 2 beispielsweise Licht einer Wellenlänge von 660 nm und die Leuchtdiode 3 Licht einer Wellenlänge von 940 nm. Das wechselweise von den Leuchtdioden 2, 3 ausgesendete Licht verschiedener Wellenlängen dringt durch das Medium 6 und fällt auf die Fotodiode 9. Diese erzeugt einen Strom im Verhältnis zum einfallenden Licht, welcher im Verstärker 10 in eine zum Strom proportionale Spannung gewandelt und nachverstärkt wird, und welche dann am Ausgang 11 der Messanordnung anliegt. Das Signal am Ausgang 11 der Messanordnung wird nach einem Verfahren, wie es später bezüglich der 5 und 6 beschrieben wird, weiterverarbeitet. Aus dem Ausgangssignal 11 der Messanordnung wird der Blutsauerstoffgehalt des im Medium 6 befindlichen Bluts bestimmt.
  • 3 zeigt nun dieselbe Anordnung wie sie bezüglich 2 erläutert wurde, wobei nun erfindungsgemäß anstelle des Fingers 6 eine Messzelle 60 gemäß der Lehre der vorliegenden Erfindung verwendet wird. Die Messzelle 60 ist gekenn zeichnet durch eine genau definierte Weglänge L, wobei diese letztlich den Abstand der Leuchtdioden 2, 3 und der Fotodiode 9 vorgibt. Insgesamt wird durch die Anordnung und auch durch die vorgegebene Weglänge L der Messzelle also ein definierter Absorptionspfad bereitgestellt. Im Rahmen des erfindungsgemäßen Messverfahrens zur Bestimmung des Blutsauerstoffgehalts wird eine dem menschlichen Körper entnommene, definiert Menge Blut (Blutprobe) in die Messzelle 60 eingefüllt. Da das Blut nun nicht mehr pulsiert, wird die Dimension der Messzelle 60, insbesondere die Weglänge L, die das Licht beim Durchleuchten des Bluts 70 zurückzulegen hat, genau definiert. Zu dem sind auch die anderen Eigenschaften der Messzelle bekannt, welche einen Einfluss auf das Licht, insbesondere die Intensität der Leuchtdioden 2, 3 beim Durchlaufen der Messzelle 60 haben. Dadurch kommen das erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäße Vorrichtung auch ohne ein Pulsieren des Absorbermediums Blut 70 aus. Gegebenenfalls ist eine einmalige oder auch wiederholte Kalibrierung der Messvorrichtung erforderlich. Die Kammer für das Absorbermedium 70 weist ebenfalls eine definierte Länge L1 auf. So ergeben sich aus der Weglänge L1 und der Weglänge L wohldefinierte Bedingungen für die Messung gemäß der Erfindung.
  • 4 zeigt die in vereinfachter Form eine weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung, welches die gleiche Funktion aufweist, wie die Anordnung gemäß 3, wobei sich jedoch diesmal die Leuchtdioden 2, 3 und die Fotodiode 9 in einer Anordnung befinden die eine Messung in Reflexion ermöglicht. Dabei wird das Licht der Leuchtdioden 2, 3 nicht nach dem Durchlaufen der Messzelle auf der gegenüberliegenden Seite von der Fotodiode 9 gemessen, sondern der reflektierte Anteil auf der selben Seite wie die Leuchtdioden 2, 3. Auch der reflektierte Anteil hängt vom Blutsauerstoffgehalt des Blutes ab. In gleicher Weise, wie bezüglich 3 beschreiben, sind auch hier die vorbestimmten Eigenschaften der Messzelle auf der Wegstrecke auf der das Licht die Messzelle durchläuft bekannt und vordefiniert. Dadurch kann in gleicher Weise der Blutsauerstoffgehalt der Blutprobe bestimmt werden wie zuvor beschrieben. Es zeigt sich also, dass die Erfindung in gleicher Weise für die Transmission, wie auch die Reflexion geeignet ist. Die weiteren in 3 dargestellten Komponenten, wie Schalter 7, 8, Spannungsquelle 1 oder die Widerstände 4, 5 sind in 4 vereinfachend weggelassen.
  • 5 zeigt die erfindungsgemäße Vorrichtung in einer vereinfachten schematischen Darstellung gemäß 3, wobei hier erfindungsgemäß auch noch die Steuerungselektronik und weitere Peripheriegeräte berücksichtigt sind. Gleichermaßen kommt für die Leuchtdioden 2, 3 und die Fotodiode 9 eine Anordnung gemäß 4 in Betracht. Zunächst sind wieder die Leuchtdioden 2, 3 und die Schalter 7 und 8 zum periodischen Ein- und Ausschalten der Leuchtdioden 2, 3 zu sehen. Das Licht der Leuchtdioden 2, 3 mit jeweils unterschiedlicher Wellenlänge fällt wie vorstehend beschrieben durch die Messzelle 60 auf die Fotodiode 9. Das Ausgangssignal der Fotodiode wird in den Verstärkern 10 und 11 verstärkt und in einem Mikroprozessor 12 weiterverarbeitet. Typischerweise wird das Ausgangssignal zunächst von einem analogen in einen digitalen Wert umgewandelt. Der Mikroprozessor 12 enthält typischerweise einen Programmspeicher 13 und einen Datenspeicher 14. Außerdem weist der Mikroprozessor 12 verschiedene Steuerein- und -ausgänge auf, wie z.B. die Ausgänge 25 und 26 zur Ansteuerung der Schalter 7 und 8 für die Leuchtdioden 2, 3. Optional kann ein weiterer Ausgang 28 am Mikroprozessor 12 vorgesehen sein, der zur Ansteuerung einer Messwertanzeige 15, insbesondere einer LCD-Anzeige vorgesehen ist. Ein anderer Ausgang 29 ist zur Ansteuerung einer Bluetooth-Schnittstelle 16 o.Ä. vorgesehen, über welche die Messdaten oder auch Steuerungssignale gesendet und empfangen werden können. Wiederum ein anderer Ausgang 30 des Mikroprozessors 12 kann mit einer Programmierschnittstelle 17 gekoppelt sein, welche zum Programmieren des Mikroprozessors 12 eingesetzt werden kann. Noch ein weiterer Ausgang 31 des Mikroprozessors 12 kann z.B. mit einem Piezosignalgeber 18 o.Ä. gekoppelt sein, welcher beim Eintritt bestimmter Ereignisse ein akustisches Signal abgibt. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn die Messwerte außerhalb vorgegebener Bereiche liegen. Ein weiterer Anschluss 32 des Mikroprozessors 12 kann mit einer Spannungsversorgung, insbesondere mit Akkumulatoren oder Solarzellen 19 gekoppelt sein.
  • Erfindungsgemäß können die Messwerte des Blutsauerstoffs auch drahtlos übertragen werden. Die vorliegende Erfindung eignet sich insbesondere für mobile Anwendungen. Dies liegt darin begründet, dass das erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäßen Vorrichtungen sehr leistungssparend betrieben werden können. So ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass sich die Leuchtdioden nur dann für eine Messung einschalten, wenn zuvor erkannt wurde, dass sich ein Messmedium (z.B. Blut 70) in der Messzelle 60 befindet.
  • Ein weiterer, wichtiger Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass Blutsauerstoffwerte bis herab zu 40% oder sogar 30% bestimmt werden können. Die üblichen Pulsoximeter können die Sauerstoffsättigung üblicherweise nur in einem Bereich zwischen 95% und 99% detektieren. Die vorliegende Erfindung ermöglicht Anwendungen, bei denen Sauerstoffsättigungen von unter 50% zu detektieren sind. Dies betrifft vor allem die Überwachung von Sportlern z.B. während der Trainingsphase, aber auch die Untersuchung der Koronagefäße an einem sogenannten Herzkatheter-Messplatz. In beiden Fällen treten entweder bewusst hervorgerufen, oder physiologisch bedingt sehr niedrige Blutsauerstoffwerte auf. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann insbesondere bei Sportlern unmittelbar in der Nähe des Körpers angebracht werden, die Messwerte ermitteln – insbesondere automatisch – und diese drahtlos an eine Auswerteeinheit übermitteln.
  • 6 zeigt ein vereinfachtes Flussdiagramm, welches den Ablauf des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Bestimmung des Blutsauerstoffgehalts verdeutlichen soll. Nachdem das Verfahren an Position 100 z.B. durch Knopfdruck oder durch Einlegen der Messzelle in die erfindungsgemäße Messvorrichtung gestartet wird, wird zunächst überprüft, ob sich das gewünschte Absorbermedium, im vorliegenden Fall das Blut 70 in der Messzelle 60 befindet. Diese Überprüfung findet im Block 200 statt. Solange kein Blut 70 in der Messzelle 60 ist, wird keine Messung gestartet. Die Überprüfung im Block 200 erfolgt z.B. durch Aussenden von Licht einer bestimmten Wellenlänge und Überprüfen, in welcher Intensität dieses Licht bei der Fotodiode 9 gemäß 3 ankommt. Solange das Licht nahezu unverändert durch die Messzelle 60 gelangt, befindet sich dort kein Blut 70.
  • Um besonders energiesparend zu sein, kann die Überprüfung auf Vorliegen des Messmediums in großen Zeitabständen erfolgen. Sobald jedoch Blut 70 in der Messzelle 60 eintrifft, wird eine Messung mit der Routine 300 gestartet. Entsprechend werden die Leuchtdioden 2, 3 mittels der Schalter 7, 8 wechselweise zum Leuchten gebracht und das Messsignal an der Fotodiode 9 wird aufgenommen. Nachdem ein Messzyklus in der Routine 300 abgelaufen ist, welcher nachfolgend noch detailliert erläutert wird, findet eine generelle Kontrolle in der Routine 400 statt, ob die Messergebnisse innerhalb bestimmter Toleranzen liegen. Ist die Kontrolle erfolgreich, wird die Messung zunächst beendet. Ergibt die Überprüfung in der Routine 400, dass die Messergebnisse nicht verwertbar sind, wird die Messung in der Routine 300 erneut gestartet. An Position 500 ist die Routine beendet.
  • 7 zeigt das Flussdiagramm in vereinfachter Form für die Routine 300 gemäß der 6. Nachdem die Routine 300 im Block 301 gestartet wird, wird im Block 302 zunächst die erste Leuchtdiode 2 für eine definierte Pulsdauer eingeschaltet. Nachdem der Puls beendet ist, wird in der Routine 303 ein Nullabgleich für die erste Leuchtdiode durchgeführt. Dabei wird von dem Messwert, welcher während des Lichtpulses der ersten Leuchtdiode 2 aufgenommen wurde, ein weiterer Messwert abgezogen, welcher unmittelbar nach Abschalten der Leuchtdiode an der Fotodiode 9 erfasst wird. Dadurch wird der Einfluss von Fremdlicht eliminiert. Sodann wird in Schritt 304 der Messwert abgespeichert. Der gleiche Vorgang wird sodann mit der zweiten Leuchtdiode 3 in den Blöcken 312 (Pulsieren der Leuchtdiode), 313 (Nullabgleich) und 314 (Messwert abspeichern) durchgeführt. Die Vorgänge gemäß den Blöcken 302 bis 314 werden solange ausgeführt, bis eine bestimmte Anzahl von Wiederholungen erreicht ist. Die Überprüfung der Anzahl der Wiederholungen für die Messung erfolgt in Block 320. Ist die erforderliche Anzahl der Wiederholungen erreicht, wird die Routine in Block 330 ausgeführt. Auf diese Art können z.B. je Leuchtdiode zehn Messwerte ermittelt werden. Sobald die zehn Messwerte aufgenommen und abgespeichert sind, wird im Block 330 ein Mittelwert über die Messwerte der jeweiligen Leuchtdiode 2 bzw. 3 gebildet und aus diesen beiden Mittelwerten das endgültige Messergebnis berechnet.
  • In Schritt 340 kehrt die Unterroutine zurück in die in 6 dargestellte Hauptroutine und fährt dort mit dem Block 400 fort.
  • 8 zeigt eine typische Abfolge von Leuchtpulsen der Leuchtdioden 2, 3 der erfindungsgemäßen Messvorrichtung bei Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens. 8 zeigt in der Zeile mit dem Bezugszeichen 20 für einen Analog-Digital-Wandler außerdem die Zeitpunkte, zu denen die Messwerte an der Fotodiode 9 erfasst werden. So wird jeweils ein Messwert innerhalb des Leuchtpulses der Leuchtdiode 2 erfasst, und sogleich ein zweiter danach zu einem Zeitpunkt, wenn keine der beiden Leuchtdioden eingeschaltet ist. Sodann wird ein Messwert erfasst, wenn die Leuchtdiode 3 eingeschaltet ist, und sogleich danach, wenn keine der beiden Leuchtdioden 2 oder 3 Licht aussendet. Die Messwerte, die unmittelbar nach den jeweiligen Pulsen der Leuchtdioden aufgenommen werden dienen zum zuvor beschriebenen Nullabgleich. Die Erfassung der Messwerte erfolgt typischerweise durch einen Analog-Digitalwandler 20.
  • 9 zeigt eine Messzelle 60 mit Anschlussstücken 61 und Verbindern 62 in einer perspektivischen, vereinfachten Darstellung. Gemäß der vorliegenden Erfindung wird das Messmedium, z.B. Blut 70, über die Schläuche in die Messzelle 60 gezogen. Üblicherweise befindet sich in den Schläuchen 61 und den Verbindern 62 eine Kochsalzlösung, die auf der einen Seite abgesaugt wird, so dass von der anderen Seite, welche mit einem Blutgefäß gekoppelt ist, Blut nachfließen kann. Sobald sich die Messzelle, bzw. der Innenraum der Messzelle mit Blut gefüllt hat, wird eine Messung entweder manuell oder automatisch ausgelöst. Die Messzelle 60 ist, wie zuvor beschrieben, mit den Leuchtdioden und der Fotodiode gekoppelt. Bei den Schläuchen handelt es sich z.B. um biokompatible und transparente Schläuche mit einer Knickfestigkeit nach DIN EN 13868. Durch einen sehr geringen Innendurchmesser der Schläuche kann der Blutverlust bei der Untersuchung gering gehalten werden.
  • In 10 ist die Messzelle 60 nochmals in einer vergrößerten perspektivischen Darstellung zu sehen. Insbesondere ist hier die Messkammer 700 gestrichelt im Innenraum der Messzelle 60 angedeutet. Die Abmessungen der erfindungsge mäßen Messzelle 60, insbesondere auch die Dimensionen der Messkammer 700 sind genau festgelegt, um die vorgegebene Weglänge L beim Durchlaufen der Kammer mit Licht einzuhalten. Erfindungsgemäß wird die Blutmessvorrichtung auf eine bestimmte Messzelle kalibriert.
  • 11 zeigt die Messzelle 60 nochmals in einer Draufsicht und einen Schnitt durch die Messzelle entlang der Linie C-C. Zusätzlich ist eine Vorder- und eine Rückansicht der Anschlussseite 67 zu sehen. Der innere Hohlraum der Messzelle 60 ist so ausgestaltet, dass möglichst keine Rückstände von Blut in der Messkammer 700 oder in anderen Bereichen der Messzelle 60 bleiben.
  • 12 zeigt einen weiteren Schnitt durch die erfindungsgemäße Messzelle entlang der Linie B-B, die in 10 dargestellt ist. Zusätzlich sind weitere Schnitte entlang der Linien A2-A2, M2-M2, M1-M1 und A1-A1 dargestellt. Hier ist zu erkennen, dass die Messkammer 700 einen rechteckigen Querschnitt aufweist. Andere Querschnitte sind jedoch durchaus denkbar. Darüber hinaus weist die erfindungsgemäße Messzelle äußere Anschlussbereiche 67, Einfüllbereiche 65 und die bereits erwähnte Messkammer 700 auf. Für die Messzelle gilt in gleichem Maße wie für die Zugangsschläuche, dass der innere Hohlraum so gewählt werden sollte, dass eine möglichst geringe Menge Blut bei der Messung aufgenommen wird.
  • 13 zeigt eine bevorzugte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Messvorrichtung. Die Messzelle 60 ist über die Zugangsschläuche 61, ein Ventil 72 mit dem Blut bzw. Infusionsstrom gekoppelt. Eine Infusion ist somit z.B. am Schlauch 70 anschließbar. Eine Spritze könnte z.B. über den Anschluss 71 angeschlossen werden. Am unteren Ende 73 befindet sich eine Möglichkeit, ein Blutgefäß über weitere Schläuche anzukoppeln. Üblicherweise werden die Verbindungen über sogenannte Luer-Lock-Verbindungen bereitgestellt. Um die Messzelle 60 herum befindet sich das Sensormodul, welches die Leuchtdioden 3, 4 und die Fotodiode 9 umfasst. 13 zeigt eine Anordnung in Transmission der Messzelle 60. Gleichwohl ist auch eine Anordnung gemäß 4 in Reflexion für die Dioden vorgesehen. Diese werden, nach dem oben beschriebenen Verfahren, von der Steuereinheit 800 betrieben und die Messsignale ausgewertet. Entsprechend befindet sich in der Steuereinheit 800 eine Sensoreinheit 820 und ein Treiber für die Leuchtdioden, der die Pulse der Leuchtdioden 2, 3 auslöst. Die Signalauswertung oder auch Mittelwertbildung der Messwerte erfolgt im elektrischen Schaltkreis 830. Die Steuereinheit 800 beinhaltet ebenfalls ein Modul 850, welches die Daten drahtlos an eine Empfangsstation übermitteln kann. Dieses Modul ist bevorzugt ein Bluetooth-Modul o.Ä..
  • Die vorliegende Erfindung ist keinesfalls auf die erfindungsgemäße Messzelle, die erfindungsgemäße Vorrichtung für den Einsatz der Messzelle und die Verfahren zur Verwendung der Messzelle begrenzt. Vielmehr besteht ein wesentlicher Kern der Erfindung auch in der Erkenntnis, dass sich das erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäßen Vorrichtungen, insbesondere die Messzelle, besonders vorteilhaft in bestimmten Anwendungen einsetzen lässt. Dies gilt insbesondere für die Herzkatheteruntersuchung. Erfindungsgemäß wurde nämlich erkannt, dass es einen großen Nachteil darstellt, dass es während der kritischen Untersuchung am Herzen an einem Herzkathetermessplatz erforderlich ist, die Blutsauerstoffwerte in umständlicher und langwieriger Art und Weise zu bestimmen. Dabei wird herkömmlicherweise eine Blutprobe entnommen, diese wird in ein Labor gebracht und dort auf den Blutsauerstoffgehalt nach einem spezifischen Untersuchungsverfahren untersucht. Wenn der Wert ermittelt wird, wird dieser dem Arzt mitgeteilt. Es liegt auf der Hand, dass dabei viel Zeit verloren geht. Außerdem wird dem Körper fortwährend Blut entnommen, was zu einem unerwünschten Blutverlust führt
  • Die Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens und der in dieser Anmeldung beschriebenen Vorrichtungen ermöglicht nun eine gänzlich neue und wesentlich verbesserte Überprüfung der Blutsauerstoffwerte. Dabei wird erfindungsgemäß die vorbeschriebene Messzelle über ein Schlauchsystem o.Ä. mit einem im Herzen liegenden Katheter gekoppelt. Die Messzelle und das Schlauchsystem sind zunächst mit einer Kochsalzlösung o.Ä. gefüllt. Während der Untersuchung wird nun von Zeit zu Zeit die Kochsalzlösung aus der Messzelle und aus dem Schlauchsystem abgesaugt, so dass Blut über den Herzkatheter von der interes sierenden Position am Herzen in die Messzelle überführt wird. Sobald die Messzelle mit Blut gefüllt ist, kann automatisch oder auf Anforderung die Überprüfung des Blutsauerstoffwerts stattfinden. Bevorzugt ist jedoch ein automatischer Start der Messung. Da das Blut bei der Untersuchung nicht beeinflusst wird, kann es nach der Untersuchung wieder in den Körper zurückgeführt werden, indem lediglich Kochsalzlösung von der anderen Seite der Messzelle gespült wird und so das Blut an die Stelle des Herzens zurückbringt, an der es entnommen wurde.
  • Die Blutsauerstoffmessung gemäß der vorliegenden Erfindung unter Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtungen sowie der erfindungsgemäßen Messzelle lässt sich besonders vorteilhaft in der Herzkatheterdiagnostik einsetzen. Hier kommen insbesondere die Angiokardiographie, also die Darstellung der Herzhöhlen und herznahen Gefäße mit Kontrastmitteln, die Bestimmung des Herz-Zeit-Volumens nach Dr. Fick oder anderen Verfahren, die Bestimmung der Gefäßwiderstände, die Shuntdiagnostik, die Sondierung im Kinderherzen sowie Rechts/Links-Herzsondierungen bei Erwachsenen in Betracht. Auch in der Intensivüberwachung kann das Verfahren sehr vorteilhaft verwendet werden. So z.B. bei der Überwachung der Atmung oder bei der Überwachung des Herz-Zeit-Volumens (cardiac output). Insbesondere ist die Erfindung vorteilhaft in der Sauerstofftherapie, also bei der Kontrolle des Therapieerfolgs einsetzbar. Dies gilt ebenfalls für die Ergospirometrie, also die Kontrolle der Lungenleistung. Kurz gesagt kann die vorliegende Erfindung in allen Bereichen vorteilhaft verwendet werden, in denen die Blutsauerstoffmessung von großer Bedeutung ist.

Claims (18)

  1. Messzelle (60) zur Aufnahme einer Blutprobe, die derart ausgestaltet ist, dass sie mit einer Lichtquelle (2, 3) durchleuchtbar ist, die Lichtquelle (2, 3) und ein zur Lichtquelle (2, 3) korrespondierendes Mittel zur Bestimmung der Lichtintensität (9) an der Messzelle zur Bestimmung der Lichtintensität des aus der Messzelle (60) austretenden Lichtes der Lichtquelle (2, 3) anordenbar sind, wobei die Messzelle bezüglich des Lichtes der Lichtquelle (2, 3) konstante, vordefinierte Eigenschaften aufweist, so dass der Blutsauerstoffgehalt der Blutprobe aufgrund einer Änderung der Lichtintensität des Lichtes der Lichtquelle (9) an dem Mittel zur Bestimmung der Lichtintensität (9) detektierbar ist.
  2. Messzelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Messzelle eine vordefinierte Weglänge (L) aufweist, welche das Licht von der Lichtquelle (2, 3) auf dem Weg durch die Messzelle zu dem Mittel zur Bestimmung der Lichtintensität (9) durchläuft.
  3. Messzelle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Messzelle (60) einen Innenraum (700) zur Aufnahme der Blutprobe aufweist, welcher derart ausgestaltet ist, dass das Licht der Lichtquelle (2, 3) auf dem Weg zu dem Mittel zur Bestimmung der Lichtintensität (9) durch die Messzelle eine zweite definierte Weglänge (L1) durch den Innenraum aufweist.
  4. Messzelle nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie transparent ist.
  5. Messzelle nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie an Zuführmittel (61, 62) koppelbar ist, über welche die Flüssigkeit, insbesondere Blut, zuführbar und/oder abführbar ist.
  6. Messzelle nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie an einen Herzkathetermessplatz koppelbar ist.
  7. Messzelle nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenraum (700) einen Innenumfang aufweist, der in einer ersten Dimension weiter ausgedehnt ist als in einer zweiten Dimension (L1 ).
  8. Verfahren zur Bestimmung des Blutsauerstoffgehalts einer Blutprobe mit den Schritten Durchleuchten der Blutprobe auf einer vorgegeben Weglänge (L) mit Licht, Messen der Intensität des Lichts nach dem Durchleuchten, Wiederholen der vorangegangen Schritte und Bestimmen des Blutsauerstoffgehalts basierend auf den gemessenen Intensitäten des Lichts.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, wobei der Schritt des Durchleuchtens mit Licht die Schritte umfasst, Durchleuchten der Blutprobe auf einer vorgegeben Weglänge (L) mit Licht einer ersten Wellenlänge, Durchleuchten der Blutprobe auf einer vorgegeben Weglänge (L) mit Licht einer zweiten Wellenlänge, und der Schritt des Messens der Intensität des Lichts die Schritte umfasst: Messen der Intensität des Lichts der ersten Wellenlängen nach dem Durchlaufen der vorgegeben Weglänge (L), Messen der Intensität des Lichts der zweiten Wellenlängen nach dem Durchlaufen der vorgegeben Weglänge (L).
  10. Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, mit dem Schritt Detektieren von Blut in dem Weg des Lichts.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 10, mit dem Schritt Einbringen einer Blutprobe einer definierten Menge Bluts in eine Messzelle (60) vor dem Durchleuchten der Blutprobe mit Licht, wobei die definierte Weglänge (L) durch die Ausgestaltung der Messzelle (60) vorgegeben ist.
  12. Vorrichtung zur Bestimmung des Blutsauerstoffgehalts, mit einer Steuerungseinheit (800), die ausgestaltet ist, um das Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 10 auszuführen.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, die weiter eine Lichtquelle (2, 3) zum Aussenden von Licht und ein Mittel zur Bestimmung der Lichtintensität (9) umfasst.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, wobei die Lichtquelle geeignet ist Licht zweier verschiedener Wellenlängen auszusenden.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, gekennzeichnet durch eine drahtlose Schnittstelle zum drahtlosen Empfangen und/oder Senden von Daten.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass sie nach ihren Dimensionen und mittels einer unabhängigen Energieversorgung für den mobilen Einsatz ausgestalten ist.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass sie für den Einsatz an einem Herzkathetermessplatz ausgestaltet ist.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass sie für den Einsatz bei der Überwachung von Sportlern ausgestaltet ist.
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