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DE102006024212B4 - Radlagerung - Google Patents

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DE102006024212B4
DE102006024212B4 DE102006024212A DE102006024212A DE102006024212B4 DE 102006024212 B4 DE102006024212 B4 DE 102006024212B4 DE 102006024212 A DE102006024212 A DE 102006024212A DE 102006024212 A DE102006024212 A DE 102006024212A DE 102006024212 B4 DE102006024212 B4 DE 102006024212B4
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wheel bearing
wheel
stationary ring
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Akira Takahashi
Tatsuo Wakabayashi
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NSK Ltd
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Priority claimed from JP2006113714A external-priority patent/JP4697021B2/ja
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Abstract

Radlagerung für ein angetriebenes Rad, umfassend: einen unbeweglichen Ring (6), welcher mit einer Karosserieseite verbunden ist, umfassend: eine Umfangsfläche an dem unbeweglichen Ring (6); und eine Laufbahn (13a; 13b) an der Umfangsfläche des unbeweglichen Rings (6); ein Drehelement (10), welches mit einer Radseite verbunden ist, umfassend: eine Umfangsfläche, welche an dem Drehelement (10) gegenüber liegend zu der Umfangsfläche des unbeweglichen Rings (6) angeordnet ist; eine Laufbahn (14a; 14b), welche an der Umfangsfläche des Drehelementes (10) und gegenüber der Laufbahn (13a; 13b) des unbeweglichen Rings (6) vorgesehen ist; und einen Montageflansch (17), an welchem ein Rad (1) befestigt ist und welcher an einem Abschnitt einer äußeren Umfangsfläche des Drehelementes (10) vorgesehen ist, welcher sich näher bei einer in Axialrichtung äußeren Endseite befindet; und einen zylindrischen Abschnitt (18), der in Axialrichtung von der äußeren Fläche des Drehelementes (10) hervorragt; eine Vielzahl von Rollelementen (15), welche zwischen der Laufbahn (13a; 13b) des unbeweglichen Rings (6) und der Laufbahn (14a; 14b) des Drehelementes (10) vorgesehen sind; und einen IC-Chip (23), welcher in der Lage ist, Informationen der Radlagerung zu speichern, wobei der zylindrische Abschnitt (18) koaxial zu einer Drehachse des Drehelementes (10) vorgesehen ist; dadurch gekennzeichnet, dass der IC-Chip (23) an einer Innenseite des zylindrischen Abschnitts (18) des Drehelementes (10) mittels eines Klebers eingebettet montiert ist.

Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • 1. Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Radlagerung für ein angetriebenes Rad gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 und eine Radlagerung für ein nicht angetriebenes Rad gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 2, um eine Stammdatenverwaltung einer Radlagerung zu gewährleisten und zu ermöglichen, welche ein Rad drehbar an einem Aufhängungssystem eines Fahrzeugs lagert.
  • 2. Stand der Technik
  • Eine gattungsgemäße Radlagerung ist aus der nicht vorveröffentlichten DE 11 2005 001 862 T5 bekannt.
  • Nebenbei sei bemerkt, daß die Bedeutung des Gewährleistens der Rückverfolgbarkeit von Produkten (der Fähigkeit, den Ursprung davon festzustellen) in den vergangenen Jahren in verschiedenen Gebieten sowohl zum Gewährleisten der Sicherheit (Zuverlässigkeit) von Produkten als auch zum Verwirklichen schneller Gegenmaßnahmen gegen Mängel von Produkten, welche bereits in den Handel gebracht wurden, anstieg. Genauer ist es erforderlich, eine Einrichtung zum Rückverfolgen (bzw. zum rückblickenden Behandeln) zu gewährleisten, um Stammdateninformationen der Stammdatensteuerung zu erhalten (abzufragen), wie etwa Informationen über Produktion, Vertrieb, Wartung und Kundendienst sowie Entsorgung der Produkte.
  • Demgegenüber wird herkömmlicherweise versucht, die Rückverfolgbarkeit durch Aufprägen der Informationen über Herstellungsdatum, Produktionsposten und ähnliches auf Radlagerungen zu gewährleisten. Um dies genauer zu beschreiben, werden in dem Fall, daß ein Fehler, wie etwa eine Funktionsuntüchtigkeit, in einer Radlagerung gefunden wird, Stammdateninformationen über Produktionsstammdaten der Radlagerung, welche für defekt befunden wurde, aus Informationen der Produktionsposten oder ähnlichem, welche (ein Bestandteil der Stammdateninformationen sind, welche) darauf aufgeprägt sind, erhalten (danach abgefragt). Sodann werden durch Verwenden der derart erhaltenen Stammdaten Modelle des Fahrzeugs spezifiziert, worin Radlagerungen, welche wahrscheinlich die gleiche Funktionsuntüchtigkeit aufweisen, installiert sind, und eine Ursache des Defekts kann untersucht werden, und ferner kann eine Korrekturbehandlung verwirklicht werden.
  • In dem Fall des Verfahrens des Aufprägens der erforderlichen Informationen, wie oben beschrieben, besteht jedoch die Möglichkeit, daß die folgenden Probleme im Hinblick auf das Gewährleisten der Rückverfolgbarkeit von Radlagerungen verursacht werden.
  • Wenn Aufprägungsinformationen einer Radlagerung aufgeprägt werden, muß nämlich eine Aufprägung an einer Stelle verwirklicht werden, welche derart ausgewählt ist, daß es schwierig ist, daß dort selbst bei Verwendung über eine lange Zeitperiode hinweg eine Beschädigung bzw. ein Verschleiß erfolgt, und daher wird es aufgrund der Tatsache, daß eine Beschränkung des Raums, wo das Aufprägen verwirklicht werden kann, vorgegeben ist, schwierig, viele Informationen aufzuprägen. Ferner ist das Aufprägen vieler Informationen auf einem begrenzten Raum eine mühsame Arbeit und erfordert viel Zeit und viele Stunden, und es wird ein Problem im Hinblick auf das Gewährleisten der Sichtbarkeit der derart aufgeprägten Informationen verursacht. Daher werden die Informationen, welche auf Radlagerungen aufgeprägt werden sollen, in vielen Fällen auf einen Teil der Stammdateninformationen beschränkt, wie etwa Informationen über Herstellungsdatum, Produktionsposten und ähnliches. Infolgedessen sind zum Abfragen (Finden) genauer Stammdateninformationen, wie etwa solcher über Produktions- bzw. Montageanlagen, Reparaturprotokoll oder ähnliches, auf Basis der beschränkten kleinen Informationsmenge durch Verwenden beispielsweise einer Datenbank, welche im voraus in ein Terminal eingegeben wird, nicht nur viel Zeit und viele Stunden erforderlich, sondern es besteht auch die Möglichkeit, daß keine genauen Stammdateninformationen erhalten werden.
  • Ferner können die Informationen über Produktionsposten oder ähnliches, welche auf einer Radlagerung aufgeprägt sind, nicht direkt von der Außenseite eines Kraftfahrzeugs her gelesen werden, nachdem die Radlagerung in dem Fahrzeug montiert ist. Daher muß, obgleich ein dringendes Bedürfnis besteht, die Informationen über Produktionsposten oder ähnliches zu verifizieren, das fragliche Kraftfahrzeug zu einer Reparaturwerkstatt geschickt werden, wo die fragliche Radlagerung zur Verifikation entfernt wird. Ferner sind in einem Fall, wobei das Aufprägen im Inneren einer Radlagerung verwirklicht wird, aufgrund der Tatsache, daß Zerlegungsarbeit für diese Radlagerung erforderlich ist, gleichfalls viel Zeit und viele Stunden erforderlich.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung erfolgt im Hinblick auf die zuvor erwähnten Situationen, und es ist eine Aufgabe davon, eine Konstruktion zu verwirklichen, welche die Stammdatensteuerung einer Radlagerung gewährleisten und ermöglichen kann, wobei versucht wird, die Rückverfolgbarkeit der Radlagerung zu verbessern.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird durch eine Radlagerung für ein angetriebenes Rad mit den Merkmalen von Anspruch 1 und durch eine Radlagerung für ein nicht angetriebenes Rad mit den Merkmalen von Anspruch 2 gelöst. Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen spezifiziert.
  • In der erfindungsgemäßen Radlagerung nach den Ansprüchen 1 oder 2 ist der IC-Chip, welcher Informationen der Radlagerung speichern kann, an einem Abschnitt der Radlagerung befestigt. Dieser IC-Chip weist generell eine geringe Größe und ein geringes Gewicht auf und kann mehr Informationen (zusätzlich zu den Informationen über Herstellungsdatum und Produktionsposten auch Stammdateninformationen, wie etwa Produktions- bzw. Montageanlage und Reparaturprotokoll) speichern als in einem Fall, wobei die Informationen aufgeprägt werden. Ferner können die Stammdateninformationen, welche in dem IC-Chip gespeichert sind, dadurch, daß ein Kontaktterminal, welches mit dem IC-Chip verbunden ist, in direkten Kontakt mit einer externen Vorrichtung, wie etwa einer Lese-Schreib-Vorrichtung, gebracht wird oder dies mittels Funkverbindung (kontaktfrei) unter Verwendung einer Antenne erfolgt, einfach gelesen werden, wobei jedes der Verfahren geeignet ist, bedarfsgemäß verwendet zu werden. Daher kann die Abfragearbeit des Erhaltens genauer Stammdateninformationen der Radlagerung durch Verwenden des Terminals oder ähnliches weggelassen bzw. vereinfacht werden, wodurch es ermöglicht wird, die genaue Stammdateninformation in einer kurzen Zeitperiode und in einer zuverlässigen Weise zu erhalten. Ferner kann auch die mühsame Aufprägearbeit weggelassen werden. Infolgedessen wird es möglich, die Stammdatensteuerung der Radlagerung zu gewährleisten und zu ermöglichen, wobei die Rückverfolgbarkeit davon verbessert wird.
  • Erfindungsgemäß ist der zylindrische Abschnitt, an welchem das Rad angebracht wird, an dem in Axialrichtung äußeren Endabschnitt des Drehrings vorgesehen werden, und der IC-Chip wird mindestens an dem Abschnitt des in Axialrichtung äußeren Endabschnitts des Drehrings befestigt, welcher sich in Radialrichtung weiter innen als der zylindrische Abschnitt bzw. ein Abschnitt der inneren Umfangsfläche des zylindrischen Abschnitts befindet.
  • Durch Verwenden dieser Gestaltung kann die Wirkung der Zentrifugalkraft, welche innen auf den IC-Chip wirkt, welcher sich bei Verwendung gemeinsam mit dem Drehring dreht, auf ein geringes Maß abgeschwächt werden. Dies verwirklicht die Verhinderung des Abfallens des IC-Chips. Ferner kann aufgrund der Tatsache, daß der IC-Chip an der in Axialrichtung äußeren Endabschnittsfläche des Drehrings befestigt wird, die Arbeit des Lesens der Stammdateninformationen, welche in dem IC-Chip gespeichert sind, verwirklicht werden, ohne die Radlagerung aus dem Fahrzeug zu entfernen.
  • Ferner wird bei Ausführung der Erfindung die Antenne vorzugsweise mit dem IC-Chip kombiniert, um Signale (und Energie) mittels Funkverbindung zu übertragen und zu empfangen.
  • Durch Verwenden dieser Gestaltung können die Stammdateninformationen, welche in dem IC-Chip gespeichert sind, in einer kontaktfreien Weise mittels Funkverbindung unter Verwendung einer externen Vorrichtung, wie etwa einer Lese-Schreib-Vorrichtung, welche eine Antenne umfaßt, gelesen werden. Daher kann die Arbeit des Lesens der Stammdateninformationen, welche in dem IC-Chip gespeichert sind, verwirklicht werden, ohne die Radlagerung aus dem Fahrzeug zu entfernen. Ferner wird selbst in einem Fall, bei dem der IC-Chip (und die Antenne) im Inneren der Radlagerung befestigt ist, die Arbeit des Demontierens der Radlagerung unnötig gemacht. Es sei bemerkt, daß in dem Fall, daß eine externe Vorrichtung mit einer Antikollisionsfunktion (einer Kollisionsverhinderungsfunktion) als externe Vorrichtung verwendet wird, beispielsweise Informationen, welche in einer Vielzahl von IC-Chips gespeichert sind, welche jeweils an sämtlichen Radlagerungen, welche in dem Fahrzeug montiert sind, befestigt sind, gleichzeitig gelesen werden können.
  • Ferner ist eine IC-Kennzeichnung, welche eine RFID-Technik (Funkfrequenz-Identifikationstechnik) verwendet, allgemein als Konstruktion bekannt, wobei ein IC-Chip mit einer Antenne kombiniert wird, welche die Übertragung und den Empfang von Signalen mittels Funkverbindung verwirklicht (siehe 2). Daher werden Konstruktionen, bei denen ein IC-Chip mit einer Antenne kombiniert wird, durch eine IC-Kennzeichnung repräsentiert und einfach als solche bezeichnet.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
  • 1 ist eine Schnittansicht, welche eine Radlagerung gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung darstellt;
  • 2 ist ein beispielhaftes Diagramm, welches eine allgemeine IC-Kennzeichnung darstellt, welche bei der Erfindung verwendet wird;
  • 3 ist eine Schnittansicht, welche eine Radlagerung gemäß einem abgewandelten Beispiel des ersten Ausführungsbeispiels darstellt;
  • 4 ist eine Schnittansicht, welche ein nicht zur Erfindung gehörendes Beispiel einer Radlagerung darstellt;
  • 5 ist eine Schnittansicht, welche ein nicht zur Erfindung gehörendes Beispiel einer Radlagerung darstellt;
  • 6 ist eine Schnittansicht, welche ein nicht zur Erfindung gehörendes Beispiel einer Radlagerung darstellt;
  • 7 ist eine Schnittansicht, welche ein nicht zur Erfindung gehörendes Beispiel einer Radlagerung darstellt;
  • 8 ist eine Schnittansicht, welche ein nicht zur Erfindung gehörendes Beispiel einer Radlagerung darstellt;
  • 9 ist eine Schnittansicht, welche eine Radlagerung gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung darstellt;
  • 10 ist eine Schnittansicht, welche ein nicht zur Erfindung gehörendes Beispiel einer Radlagerung darstellt;
  • 11 ist eine Schnittansicht, welche ein nicht zur Erfindung gehörendes Beispiel einer Radlagerung darstellt;
  • 12 ist eine Schnittansicht, welche eine Radlagerung gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung darstellt;
  • 13 ist eine Schnittansicht, welche eine Radlagerung gemäß einem abgewandelten Beispiel des dritten Ausführungsbeispiels darstellt;
  • 14 ist eine Schnittansicht, welche eine Radlagerung gemäß einem anderen abgewandelten Beispiel des dritten Ausführungsbeispiels darstellt;
  • 15 ist eine Schnittansicht, welche eine Radlagerung gemäß einem weiteren abgewandelten Beispiel des dritten Ausführungsbeispiels darstellt;
  • 16 ist eine Schnittansicht, welche ein nicht zur Erfindung gehörendes Beispiel einer Radlagerung darstellt;
  • 17 ist eine Schnittansicht, welche eine Radlagerung gemäß einem vierten Ausführungsbeispiels darstellt;
  • 18 ist eine Schnittansicht, welche ein nicht zur Erfindung gehörendes Beispiel einer Radlagerung darstellt; und
  • 19 ist eine Schnittansicht, welche ein Beispiel einer Radlagerung herkömmlicher Konstruktion darstellt.
  • Ein Rad 1, welches ein Straßenrad eines Kraftfahrzeugs darstellt, und eine Scheibenbremse, welche ein Bremssystem des Kraftfahrzeugs bildet, sind drehbar an einem Achsschenkelgelenk 3 gelagert, welches ein Aufhängungssystem des Kraftfahrzeugs mittels einer Konstruktion, welche in 19 dargestellt ist, bildet (siehe beispielsweise die ungeprüfte japanische Patentveröffentlichung JP 2005-014906 A ). Ein Außenring 6 bzw. ein unbeweglicher Ring, welcher eine Radlagerung 5 bildet, welche das Ziel der Erfindung darstellt, ist nämlich durch Befestigung eines Befestigungsflansches 7, welcher an einer äußeren Umfangsfläche des Außenrings 6 ausgebildet ist, mit mehreren nicht dargestellten Schrauben an dem Achsschenkelgelenk 3 an einem kreisförmigen Lagerungslochabschnitt 4 befestigt, welcher in dem Achsschenkelgelenk 3 ausgebildet ist. Eine Nabe 10, welche ein Drehelement ist, welches aus einem Nabenhauptkörper 8 und einem Innenring 9 besteht, ist drehbar an einer Innendurchmesserseite des Außenrings 6 gelagert. Dieser Innenring 9 ist an einem Stufenabschnitt 11 mit kleinem Durchmesser angebracht, welcher an einem Abschnitt eines Axialrichtungs-Zwischenabschnitts des Nabenhauptkörpers 8 ausgebildet ist, welcher sich näher bei einem inneren Endabschnitt davon befindet. (Hierbei bezeichnet „in Axialrichtung innen” einen Abschnitt, welcher sich bei der Mitte des Fahrzeugs in Breitenrichtung befindet, wenn die Nabe an einem Fahrzeug montiert wird, bzw. sich in jeder Zeichnung auf der rechten Seite befindet. Demgegenüber wird die linke Seite in jeder Zeichnung, welche sich in der Breitenrichtung außerhalb des Fahrzeugs befindet, wenn die Nabe an dem Fahrzeug montiert wird, durch „Außenseite” bezeichnet.) Ferner wird eine in Axialrichtung innere Endfläche des Innenrings 9 durch einen Klemmabschnitt 12 gehalten, welcher an einem in Axialrichtung inneren Endabschnitt des Nabenhauptkörpers 8 ausgebildet ist, um den Innenring 9 an dem Nabenhauptkörper 8 zu befestigen.
  • Um die Nabe 10, welche gestaltet ist, wie oben beschrieben wurde, drehbar an der Innendurchmesserseite des Außenrings 6 zu lagern, ist eine Vielzahl von Reihen von Außenringlaufbahnen 13a, 13b an einer inneren Umfangsfläche dieses Außenrings 6 ausgebildet. Ferner ist eine Vielzahl von Rollelementen 15 drehbar zwischen diesen zwei Außenringlaufbahnen 13a, 13b und einer Vielzahl von Reihen von Innenringlaufbahnen 14a, 14b vorgesehen, welche an einer äußeren Umfangsfläche des Axialrichtungs-Zwischenabschnitts des Nabenhauptkörpers 8 bzw. einer äußeren Umfangsfläche des Innenrings 9 ausgebildet sind, so daß es ermöglicht wird, daß sich die Vielzahl von Rollelementen 15 in jeder der Reihen dreht, wobei diese durch jeweilige Käfige 16 gehalten werden. Es sei bemerkt, daß Kegelrollen als Rollelemente für eine Radlagerung für ein Schwerfahrzeug verwendet werden können.
  • Ferner ist ein Montageflansch 17 an einem Abschnitt eines in Axialrichtung äußeren Endabschnitts des Nabenhauptkörpers 8 ausgebildet, welcher von einer Öffnung des in Axialrichtung äußeren Endabschnitts des Außenrings 6 hervorsteht. Das Rad 1 und der Rotor 2 sind an einem zylindrischen Abschnitt 18, welcher an dem in Axialrichtung äußeren Endabschnitt des Nabenhauptkörpers 8 vorgesehen ist, durch eine Spielpassung angebracht und werden mit einer Vielzahl von Stiftschrauben 19 und Muttern, welche nicht dargestellt sind, fest an einer in Axialrichtung äußeren Fläche des Montageflanschs 17 gehalten.
  • Ferner ist ein Kodierer 20 an einem in Axialrichtung inneren Endabschnitt des Innenrings 9 angebracht. Sodann wird erreicht, daß die Drehzahl des Kodierers 20 durch einen Drehzahlerfassungssensor 22 erfaßt wird, welcher an einer Verkleidung 21 gelagert ist, welche an einem in Axialrichtung inneren Endabschnitt des Außenrings 6 befestigt ist. Die Drehzahl der Nabe 10, welche den Drehring bildet, welche durch den Drehzahlerfassungssensor 22 erfaßt wird, wird verwendet, um ein Laufzustands-Stabilisierungssystem zu steuern, wie etwa ein Antiblockier-Bremssystem (ABS) und ein Kraftregelungssystem (TCS).
  • Es sei bemerkt, daß aufgrund der Tatsache, daß das dargestellte Beispiel die Radlagerung 5 für Passivbetriebsräder (Vorderräder eines Fahrzeugs mit Frontmotor-Hinterradantrieb oder eines Fahrzeugs mit Heckmotor-Hinterradantrieb, Hinterräder eines Fahrzeugs mit Frontmotor-Vorderradantrieb) darstellt, der Nabenhauptkörper 8, welcher die Nabe 10 bildet, derart hergestellt ist, daß dieser ein festes Element ist (im wesentlichen ein fester Zylinderkörper). Demgegenüber ist, obgleich dies nicht dargestellt ist, wie in JP 2005-014906 A beschrieben, in dem Fall einer Radlagerung für Antriebsräder (Hinterräder eines Fahrzeugs mit Frontmotor-Hinterradantrieb oder eines Fahrzeugs mit Heckmotor-Hinterradantrieb, Vorderräder eines Fahrzeugs mit Frontmotor-Vorderradantrieb, sämtliche Räder eines Fahrzeugs mit Vierradantrieb) ein Keilprofilloch in einem in Radialrichtung mittleren Abschnitt eines Nabenhauptkörpers ausgebildet, so daß eine Keilwelle eines Gleichlaufgelenks in das Keilprofilloch eingesetzt ist. Ferner war herkömmlicherweise eine Radlagerung des Außenringdrehtyps bekannt, wobei sich eine Innenlaufbahn nicht dreht und sich ein Außenring dreht.
  • GENAUE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELE UND VON BEISPIELEN ZUM BESSEREN VERSTÄNDNIS DER ERFINDUNG
  • (Erstes Ausführungsbeispiel)
  • Die 1 bis 2 stellen eine Radlagerung gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung dar. Es sei bemerkt, daß ein Merkmal der Erfindung in einem Punkt liegt, wobei die Rückverfolgbarkeit einer Radlagerung 5a durch Befestigen einer IC-Kennzeichnung 23 an einem Abschnitt der Radlagerung 5a verbessert wird. Sowohl die weitere Konstruktion dieser Radlagerung 5a als auch Konstruktionen und Funktionen anderer Abschnitte davon ähneln denen der herkömmlichen Konstruktion, welche in 19 dargestellt ist. Daher werden kennzeichnende Abschnitte des Ausführungsbeispiels hauptsächlich unter Weglassung bzw. Vereinfachung der Wiederholung ähnlicher Beschreibungen beschrieben. Es sei bemerkt, daß die IC-Kennzeichnung 23 in der vorliegenden Schrift größer als deren tatsächliche Maße dargestellt ist.
  • Wie in 1 dargestellt, wird in dem Fall des ersten Ausführungsbeispiels mit einem Klebstoff 24 bewirkt, daß die IC-Kennzeichnung 23 fest an einem mittleren Abschnitt an einer in Axialrichtung äußeren Endabschnittsfläche einer Nabe 10a haftet, welche ein Drehelement ist, welches die Radlagerung 5a bildet. Es sei bemerkt, daß das Drehelement für die Passivbetriebsradlagerung im wesentlichen ein fester Zylinderkörper ist. Ferner wird die gesamte Oberfläche der IC-Kennzeichnung 23 durch diesen Klebstoff 24 bedeckt. Daher wird die IC-Kennzeichnung 23 an dem mittleren Abschnitt an der in Axialrichtung äußeren Endabschnittsfläche der Nabe 10a befestigt, ohne daß deren Oberfläche zu einem äußeren Raum hin freiliegt. Als Basisgestaltung davon ist in 2 dargestellt, daß die IC-Kennzeichnung 23 aus einem IC-Chip 25 und einer Antenne 26 besteht, welche an einem IC-Kennzeichnungsträger 27 befestigt (damit verbunden) sind. Davon weist der IC-Chip 25 eine geringe Größe auf und ist generell in einer quadratischen Gestalt ausgebildet, wobei dessen Seite 1 mm lang oder kürzer ist, und umfaßt mindestens einen Speicher zum Speichern von Informationen. Ferner ist die Antenne 26 normalerweise derart gestaltet, daß diese in einer Spulengestalt ausgebildet ist, und wird verwendet, um die Übertragung und den Empfang von Signalen mittels Funkwellen (Funkverbindung) mit einer externen Vorrichtung 28 (siehe 1), wie etwa einer Lese-Schreib-Vorrichtung, welche eine Antenne oder ähnliches aufweist, zu verwirklichen.
  • Bei diesem Ausführungsbeispiel werden Stammdateninformationen (wie Zeichendaten bzw. in ID-Daten umgewandelte) über die Radlagerung 5a in der IC-Kennzeichnung 23 (genauer, in dem Speicher in dem IC-Chip 25) gespeichert, welche gestaltet ist, wie oben beschrieben wurde. Genauer ausgedrückt, werden verschiedene Typen von Informationen der Radlagerung 5a ausgewählt, um derart gespeichert zu werden, wobei die Informationen Herstellungsdatum, Produktionsposten, Produktionsanlage, Reparaturprotokoll (Ersatzteilprotokoll), Modellnummer, verantwortliche Personen für Gestaltung, Produktion und Qualitätskontrolle, Material jedes Bestandteils, Bearbeitungsverfahren, Montageverfahren, Ergebnis der Qualitätsprüfung, Vertriebsweg und ähnliches umfaßt.
  • Die zuvor erwähnte externe Vorrichtung 28, welche in einem äußeren Raum eines Fahrzeugs angeordnet ist (bzw. ein tragbarer Typ sein kann), wird verwendet, um die Stammdateninformationen zu lesen, welche in der IC-Kennzeichnung 23 gespeichert sind. Um dies genau zu beschreiben, wird eine kontaktfreie Funkverbindung zwischen der externen Vorrichtung 28 und der IC-Kennzeichnung 23 verwirklicht, so daß die Stammdateninformationen, welche in der IC-Kennzeichnung 23 gespeichert sind, zu der Seite der externen Vorrichtung 28 übertragen werden. Sodann werden die derart übertragenen Stammdateninformationen beispielsweise auf einer nicht dargestellten Anzeige eines Terminals dargestellt, welches mit der externen Vorrichtung 28 verbunden ist.
  • Durch Verwenden der derartigen Gestaltung kann die Abfragearbeit, welche auszuführen ist, um die genauen Stammdateninformationen der Radlagerung 5a zu erhalten, durch Verwenden des Terminals weggelassen bzw. vereinfacht werden. Daher können die genauen Stammdateninformationen der Radlagerung 5a innerhalb einer kurzen Zeitperiode und in einer zuverlässigen Weise erhalten werden. Ferner kann die Arbeit des Lesens der Stammdateninformationen, welche in der IC-Kennzeichnung 23 gespeichert sind, durchgeführt werden, ohne die Radlagerung 5a aus dem Fahrzeug zu entfernen. Infolgedessen kann die Stammdatensteuerung der Radlagerung 5a gewährleistet und ermöglicht werden, wobei die Rückverfolgbarkeit der Radlagerung 5a verbessert wird.
  • Insbesondere können in dem Fall dieses Ausführungsbeispiels durch Einrichten der Montageposition der IC-Kennzeichnung 23 an dem mittleren Abschnitt an der in Axialrichtung äußeren Endabschnittsfläche der Nabe 10a die folgenden Vorteile erzielt werden.
  • Erstens kann die Entfernung zwischen der IC-Kennzeichnung 23 und der externen Vorrichtung 28 kurz gestaltet werden, und ein Abschirmungselement, welches zwischen der externen Vorrichtung 28 und der IC-Kennzeichnung 23 vorzusehen ist, kann auf lediglich eine nicht dargestellte Radverkleidung beschränkt werden. Daher kann eine Funkverbindung zwischen der IC-Kennzeichnung 23 und der externen Vorrichtung 28 in einer gesicherten Weise verwirklicht werden.
  • Zweitens wird die Wirkung einer Zentrifugalkraft, welche auf die IC-Kennzeichnung 23 ausgeübt wird, welche sich gemeinsam mit der Nabe 10a dreht, auf ein geringes Maß abgeschwächt. Durch Befestigen der IC-Kennzeichnung 23 an dem in Radialrichtung mittleren Abschnitt an der in Axialrichtung äußeren Endabschnittsfläche der Nabe 10 wird die Entfernung von dem Drehungsmittelpunkt der Nabe 10a nämlich kurz gestaltet, um die Zentrifugalkraft, welche auf die IC-Kennzeichnung 23 ausgeübt wird, auf ein geringes Maß abzuschwächen. Daher kann das Abfallen der IC-Kennzeichnung 23 von der Nabe 10a wirksam verhindert werden.
  • Ferner wird bei diesem Ausführungsbeispiel, wie zuvor beschrieben wurde, durch Bedecken der gesamten Oberfläche der IC-Kennzeichnung 23 durch den Klebstoff 24 selbst beim Fahren des Fahrzeugs im Regen oder ähnlichem verhindert, daß schlammiges Wasser oder ähnliches direkt an der IC-Kennzeichnung 23 haftet. Daher kann die Beschädigung der IC-Kennzeichnung 23 wirksam verhindert werden.
  • Es sei bemerkt, daß bei diesem Ausführungsbeispiel, obgleich beschrieben wurde, daß die IC-Kennzeichnung 23 an dem mittleren Abschnitt an der in Axialrichtung äußeren Endabschnittsfläche der Nabe 10a befestigt wird, die IC-Kennzeichnung 23 auch an einem Abschnitt einer inneren Umfangsfläche (einem Abschnitt A, welcher durch eine punktierte Linie in 1 dargestellt ist) eines zylindrischen Abschnitts 18 befestigt werden kann, welcher an einem in Axialrichtung äußeren Endabschnitt der Nabe 10a vorgesehen ist, wo die ähnlichen Funktionen und Vorteile erreicht werden können. Wenn dies geschieht, wird die Zentrifugalkraft, welche bei Verwendung auf die IC-Kennzeichnung 23 ausgeübt wird, durch den Abschnitt der inneren Umfangsfläche des zylindrischen Abschnitts 18 aufgenommen, wodurch die Verhinderung des Abfallens der IC-Kennzeichnung 23 erreicht werden kann. Ferner kann die IC-Kennzeichnung 23 auch an einem Abschnitt (einem Abschnitt B, welcher durch eine punktierte Linie in 1 dargestellt ist) zwischen dem mittleren Abschnitt an der in Axialrichtung äußeren Endabschnittsfläche der Nabe 10a und dem Abschnitt der inneren Umfangsfläche des zylindrischen Abschnitts 18 befestigt werden.
  • Ferner ist als abgewandeltes Beispiel dieses Ausführungsbeispiels, wie in 3 dargestellt, ein Abschnitt der inneren Umfangsfläche eines zylindrischen Abschnitts 18a, welcher an dem in Axialrichtung äußeren Endabschnitt der Nabe 10a in einer geraden Gestalt im Querschnitt ausgebildet, so daß die IC-Kennzeichnung 23 an dem derart ausgebildeten inneren Umfangsflächenabschnitt befestigt werden kann.
  • Ferner kann die Anordnung der IC-Kennzeichnung 23, welche an dem Abschnitt der inneren Umfangsfläche des zylindrischen Abschnitts 18 dieses Ausführungsbeispiels befestigt ist, auch auf eine Radlagerung für Antriebsräder angewandt werden, welche später beschrieben wird.
  • 4 stellt ein nicht zur Erfindung gehörendes Beispiel einer Radlagerung dar. Bei diesem Beispiel wird bewirkt, daß eine IC-Kennzeichnung 23 fest an einem Abschnitt an einer äußeren Umfangsfläche eines Außenrings 6a haftet, welcher ein unbeweglicher Ring ist, welcher in Axialrichtung nach außen gegen einen Befestigungsflansch 7 versetzt angeordnet ist, welcher geeignet gestaltet ist, um unter Verwendung eines Klebstoffs 24 an einem Aufhängungssystem befestigt zu werden. Ferner ist in dem Fall des Beispiels die Montageposition der IC-Kennzeichnung 23 in einem derartigen Zustand, daß die Radlagerung in einem Kraftfahrzeug eingebaut ist, an der äußeren Umfangsfläche des Außenrings 6a an einer Stelle (einer Seite einer oberen Oberfläche) davon eingerichtet, welche sich im wesentlichen gegenüber einer Straßenoberflächenseite (einer unteren Seite in 4) der äußeren Umfangsfläche des Außenrings 6a befindet.
  • Durch Verwenden dieser Gestaltung kann die Beschädigung der IC-Kennzeichnung 23, welche ansonsten aufgrund der Kollision von Fremdmaterialien, wie etwa schlammigem Wasser und/oder kleinen Steinen, welche von der Straßenoberfläche nach oben geschleudert werden, mit der IC-Kennzeichnung 23 bewirkt werden würde, selbst beim Fahren des Fahrzeugs im Regen oder ähnlichem wirksam verhindert werden. Ferner wird bei diesem Ausführungsbeispiel aufgrund der Tatsache, daß die IC-Kennzeichnung 23 an dem Außenring 6a befestigt wird, welcher den unbeweglichen Ring bildet, keine Zentrifugalkraft auf die IC-Kennzeichnung 23 ausgeübt. Daher kann die Verhinderung des Abfallens der IC-Kennzeichnung 23 wirksam erreicht werden.
  • Es sei bemerkt, daß bei diesem Beispiel, wobei die Radlagerung in dem Fahrzeug eingebaut ist, Abschirmungselemente, wie etwa mindestens ein Rad, welches ein Straßenrad des Fahrzeugs bildet, und ein Rotor 2 zwischen der IC-Kennzeichnung 23 und einer externen Vorrichtung 28 eingefügt sind. Daher besteht die Möglichkeit, daß eine zuverlässige Funkverbindung zwischen der externen Vorrichtung 28 und der IC-Kennzeichnung 23 unter den bestehenden Umständen nicht verwirklicht werden kann. Infolgedessen wird, um die Stammdateninformationen, welche in der IC-Kennzeichnung 23 gespeichert sind, zuverlässig zu lesen, dafür gesorgt, daß eine Annäherung der externen Vorrichtung 28 (eines tragbaren Typs) an die IC-Kennzeichnung erfolgt. Die weiteren Gestaltungen und Funktionen dieses Beispiels ähneln denen des ersten Ausführungsbeispiels.
  • 5 stellt ein nicht zur Erfindung gehörendes Beispiel einer Radlagerung dar. In dem Fall dieses Beispiels wird eine IC-Kennzeichnung 23 an einer in Axialrichtung äußeren Fläche einer Verkleidung 21a befestigt, welche fest in einem in Axialrichtung inneren Endabschnitt eines Außenrings 6 angebracht ist, welcher einen unbeweglichen Ring bildet.
  • Durch Verwenden dieser Gestaltung kann die IC-Kennzeichnung 23 innerhalb eines geschlossenen Raums, welcher durch die Verkleidung 21a gegen einen äußeren Raum abgeschirmt wird, am Ort befestigt werden. Daher kann die Beschädigung der IC-Kennzeichnung 23, welche ansonsten aufgrund der Kollision mit Fremdmaterialien, wie etwa schlammigem Wasser und/oder kleinen Steinen, welche von der Straßenoberfläche nach oben geschleudert werden, mit der IC-Kennzeichnung 23 bewirkt werden würde, selbst beim Fahren des Fahrzeugs im Regen oder ähnlichem wirksam verhindert werden. Ferner kann aufgrund der Tatsache, daß keine Zentrifugalkraft auf die IC-Kennzeichnung 23 ausgeübt wird, die Verhinderung des Abfallens der IC-Kennzeichnung 23 wirksam erreicht werden. Die weiteren Gestaltungen und Funktionen ähneln denen des Beispiels aus 4, welches soeben oben beschrieben wurde, und des ersten Ausführungsbeispiels, welches zuvor beschrieben wurde.
  • Es sei bemerkt, daß durch Kombinieren der IC-Kennzeichnung 23 mit einem Drehzahlerfassungssensor 22, welcher an der Verkleidung 21a gelagert ist, ein Erfassungssignal des Drehzahlerfassungssensors 22 (und Energie) durch drahtlose Verbindung zu einer Steuereinheit übertragen werden kann, welche ein Datenempfangsgerät 28a aufweist, welches auf einer Karosserieseite vorgesehen ist. Durch Verwenden dieser Gestaltung kann eine Verbindungstrennung eines nicht dargestellten Kabelbaums, welcher die Steuereinheit, welche auf der Karosserieseite vorgesehen ist, mit dem Drehzahlerfassungssensor 22 verbindet, verhindert werden, und ferner kann der Kabelbaum selbst und daher die Arbeit des Verlegens des Kabelbaums weggelassen werden.
  • Ferner kann als abgewandeltes Beispiel dieses Beispiels die IC-Kennzeichnung 23 mit dem Klebstoff 24 an einer in Axialrichtung inneren Fläche einer Verkleidung 21b befestigt werden, welche fest in dem Außenring 6 angebracht ist, welcher den unbeweglichen Ringabschnitt bildet, wobei dies bei einer Position erfolgt, welche symmetrisch zu einem Sensorloch 30, wie in 6 dargestellt, bzw. in der Nähe des Sensorlochs 30 angeordnet ist.
  • Durch Verwenden dieser Gestaltung können beim Übertragen von Stammdateninformationen von der IC-Kennzeichnung 23 und eines Erfassungssignals des Drehzahlerfassungssensors 22 zu dem Datenempfangsgerät 28, welches auf der Karosserieseite vorgesehen ist, durch drahtlose Verbindung nicht nur der Kabelbaum selbst und die Arbeit des Verlegens des Kabelbaums weggelassen werden, sondern es kann auch die Erfassung ermöglicht werden.
  • 7 stellt ein nicht zur Erfindung gehörendes Beispiel einer Radlagerung dar. In dem Fall dieses Beispiels wird eine IC-Kennzeichnung 23 an einer äußeren Umfangsfläche einer Verkleidung 21c befestigt, welche fest in einem in Axialrichtung inneren Endabschnitt eines Außenrings 6 angebracht ist, welcher einen unbeweglichen Ring bildet, und Stammdateninformationen werden geeignet gestaltet, um mittels eines Datenempfangsgeräts 28a gelesen zu werden, welches auf einer Karosserieseite vorgesehen ist.
  • Durch Verwenden dieser Gestaltung kann die IC-Kennzeichnung selbst in dem Fall, daß es schwierig ist, die IC-Kennzeichnung 23 auf einer in Axialrichtung inneren Seite der Verkleidung 21c anzubringen, oder in dem Fall, daß sich die Position der externen Vorrichtung 28a in Entfernung von einem mittleren Abschnitt 21c befindet, 23 an der Verkleidung 21c angebracht werden, wodurch Stammdateninformationen in einer gesicherten Weise gelesen werden können. Die weiteren Gestaltungen und Funktionen dieses Beispiels ähneln denen des Beispiels aus 5, welches zuvor beschrieben wurde.
  • Es sei bemerkt, daß auch bei diesem Beispiel die Montageposition der IC-Kennzeichnung in einem derartigen Zustand, daß die Radlagerung in einem Kraftfahrzeug eingebaut ist, an der äußeren Umfangsfläche der Verkleidung 21c an einer Stelle (einer Seite einer oberen Oberfläche) davon eingerichtet ist, welche sich im wesentlichen gegenüber einer Straßenoberflächenseite (einer unteren Seite in 7) der äußeren Umfangsfläche der Verkleidung 21c befindet. Durch Verwenden dieser Gestaltung kann die Beschädigung der IC-Kennzeichnung 23, welche ansonsten aufgrund der Kollision von Fremdmaterialien, wie etwa schlammigem Wasser und/oder kleinen Steinen, welche von der Straßenoberfläche nach oben geschleudert werden, mit der IC-Kennzeichnung 23 bewirkt werden würde, selbst beim Fahren des Fahrzeugs im Regen oder ähnlichem wirksam verhindert werden. Ferner kann aufgrund der Tatsache, daß keine Zentrifugalkraft auf die IC-Kennzeichnung 23 ausgeübt wird, welche an der Verkleidung 21c befestigt ist, die Verhinderung des Abfallens der IC-Kennzeichnung 23 wirksam verhindert werden.
  • Ferner ist die derartige Anordnung der IC-Kennzeichnung 23 als abgewandeltes Beispiel dieses Beispiels für eine Radlagerung für Antriebsräder (Hinterräder eines Fahrzeugs mit Frontmotor-Hinterradantrieb und eines Fahrzeugs mit Heckmotor-Hinterradantrieb, Vorderräder eines Fahrzeugs mit Frontmotor-Vorderradantrieb, und sämtliche Räder eines Fahrzeugs mit Vierradantrieb) günstig, wobei ein Gleichlaufgelenk vorgesehen ist, wie in 8 dargestellt.
  • In dem Fall einer Radlagerung für Antriebsräder ist eine Nabe 43, welche als Drehring wirkt, welche aus einem hohlen Nabenhauptkörper 42, in welchem ein Keilprofilloch 41 in einem mittleren Abschnitt davon ausgebildet ist, und einem Innenring 9 besteht, drehbar auf einer Innendurchmesserseite eines Außenrings 6 gelagert. Das bedeutet, daß das Drehelement für das Antriebsrad ringförmig ist. Eine Keilprofilwelle 51 eines Gleichlaufgelenks 50 ist in das Keilprofilloch 41 des Nabenhauptkörpers 42 eingesetzt, und eine Gleichlaufgelenks-Spannmutter 53 ist auf einen Gewindeabschnitt 52 geschraubt, welcher an einem distalen Ende der Keilprofilwelle 51 in einem zylindrischen Abschnitt des Nabenhauptkörpers 42 ausgebildet ist, wodurch das Gleichlaufgelenk 50 in einem derartigen Zustand an der Nabe 43 befestigt wird, daß der Innenring 9, welcher an einem Stufenabschnitt 44 mit kleinem Durchmesser angebracht ist, in Anschlag an einer äußeren Oberfläche eines Zwischenabschnitts gebracht wird. Die Konstruktionen der anderen Abschnitte, welchen gleiche Bezugsziffern wie die der Radlagerung für Passivbetriebsräder zugeordnet sind, ähneln grundsätzlich den Konstruktionen derer der Radlagerung für Passivbetriebsräder.
  • In diesem Fall wird die IC-Kennzeichnung 23 mit einem Klebstoff an einer äußeren Umfangsfläche einer Verkleidung 45 befestigt, welche an einem in Axialrichtung inneren Endabschnitt des Außenrings 6 befestigt ist, und Stammdateninformationen werden durch ein Datenempfangsgerät 28a gelesen, welches auf der Karosserieseite vorgesehen ist, wodurch bei der Radlagerung für Antriebsräder selbst in dem Fall, daß die IC-Kennzeichnung 23 an einer in Axialrichtung inneren Seite davon angebracht werden muß, die IC-Kennzeichnung 23 derart angeordnet werden kann, wodurch es ermöglicht wird, das Lesen der Daten zu gewährleisten.
  • Ferner ist eine Dichtungslippe 46 an einem distalen Endabschnitt der Verkleidung 45 in einer derartigen Weise vorgesehen, daß sich diese in Gleitkontakt mit einer äußeren Umfangsfläche des Gleichlaufgelenks 50 befindet, um den Dichtungszustand eines Lagerraums zu verbessern, wo die Rollelemente angeordnet sind.
  • (Zweites Ausführungsbeispiel)
  • 9 stellt eine Radlagerung gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung dar. In dem Fall dieses Ausführungsbeispiels wird eine IC-Kennzeichnung 23 an einem beliebigen Element aus der Gruppe eines Außenrings 6, welcher einen unbeweglichen Ring bildet, einer Nabe 10, 43, welche einen Drehring bildet, und einer Verkleidung 21, 45 und ähnlichem befestigt, welche dadurch, daß diese in mechanischen Eingriff mit einem vertieften Halteabschnitt 29 gebracht wird, welcher an einer Oberfläche eines der zuvor erwähnten Elemente vorgesehen ist, ein weiteres Element bildet. Ferner werden durch Füllen dieses vertieften Halteabschnitts 29 mit einem Klebstoff 24 in einem derartigen Zustand, daß die IC-Kennzeichnung 23 in dem vertieften Halteabschnitt 29 befestigt ist, nicht nur kleine Spalte zwischen dem vertieften Halteabschnitt 29 und der IC-Kennzeichnung 23 gefüllt, sondern es wird auch die gesamte Oberfläche der IC-Kennzeichnung 23 mit dem Klebstoff 24 bedeckt.
  • Durch Verwenden dieser Gestaltung kann nicht nur die Verhinderung von Beschädigung und Abfallen der IC-Kennzeichnung 23 wirksam erreicht werden, sondern es kann auch der Spielraum der Freiheit im Hinblick auf die Montageposition der IC-Kennzeichnung 23 vergrößert werden. Die IC-Kennzeichnung 23 kann nämlich durch Vorsehen des vertieften Halteabschnitts 29 in einem derartigen Zustand, daß die Radlagerung in das Fahrzeug eingebaut ist, an einer Fläche, welche an einem Paßverbindungselement anschlägt, angebracht werden. Die weiteren Gestaltungen und Funktionen dieses Ausführungsbeispiels ähneln denen des ersten Ausführungsbeispiels, welches zuvor beschrieben wurde.
  • 10 stellt ein nicht zur Erfindung gehörendes Beispiel einer Radlagerung dar. In dem Fall dieses Beispiels wird eine IC-Kennzeichnung 23 an einer inneren Umfangsfläche einer Harzverkleidung 48 befestigt, welche über ein Kernblech 49 an einem in Axialrichtung inneren Endabschnitt eines Außenrings 6 befestigt ist, welcher einen unbeweglichen Ring bildet. Das Kernblech 49, welches sich zu einem Axialrichtungsende hin erstreckt, ist in einem Stück mit der Verkleidung 48 geformt, und das Kernblech 49 ist fest in einer inneren Umfangsfläche des in Axialrichtung inneren Endabschnitts des Außenrings 6 angebracht. Ferner ist die Verkleidung 48 in einer mit einem Boden versehenen zylindrischen Gestalt ausgebildet, und ein Sensorloch 48a ist in einem Abschnitt eines Bodenabschnitts ausgebildet, welcher einem Kodierer 20 zugewandt ist. Ferner wird die IC-Kennzeichnung 23 durch einen Klebstoff an der inneren Umfangsfläche der Verkleidung 48 in einer Position angebracht, welche in der Axialrichtung nicht mit dem Kernblech überlappt.
  • Stammdateninformationen von der IC-Kennzeichnung 23 werden durch ein Datenempfangsgerät 28a gelesen, welches auf einer Karosserieseite vorgesehen ist. Es sei bemerkt, daß wie bei den Ausführungsbeispielen, welche bereits zuvor beschrieben wurden, die Stammdateninformationen von der IC-Kennzeichnung 23 mit einer Erfassung eines nicht dargestellten Drehzahlerfassungssensors kombiniert werden können, welcher in dem Sensorloch 48a angebracht ist, um gemeinsam durch das Datenempfangsgerät 28a gelesen zu werden.
  • Durch Verwenden dieser Gestaltung kann die IC-Kennzeichnung 23 innerhalb eines geschlossenen Raums befestigt werden, welcher durch die Verkleidung 48 gegen einen äußeren Raum abgeschirmt wird. Daher kann die Beschädigung der IC-Kennzeichnung 23, welche ansonsten aufgrund der Kollision von Fremdmaterialien, wie etwa schlammigem Wasser und/oder kleinen Steinen, welche von der Straßenoberfläche nach oben geschleudert werden, mit der IC-Kennzeichnung 23 bewirkt werden würde, selbst beim Fahren des Fahrzeugs im Regen oder ähnlichem wirksam verhindert werden. Die anderen Gestaltungen und Funktionen dieses Beispiels ähneln denen des ersten bis zweiten Ausführungsbeispiels, welche bereits zuvor beschrieben wurden.
  • Ferner stellt 11 eine Radlagerung gemäß einem abgewandelten Beispiel dieses Beispiels dar. Bei diesem abgewandelten nicht zur Erfindung gehörenden Beispiels ist eine IC-Kennzeichnung 23 in einem Stück mit einer Harzverkleidung 48 in einer derartigen Weise an einem zylindrischen Abschnitt davon geformt, daß die IC-Kennzeichnung 23 von der Harzverkleidung 48 umgeben ist. Auch in diesem Fall kann die Beschädigung der IC-Kennzeichnung 23, welche ansonsten aufgrund der Kollision von Fremdmaterialien, wie etwa schlammigem Wasser und/oder kleinen Steinen, welche von der Straßenoberfläche nach oben geschleudert werden, mit der IC-Kennzeichnung 23 bewirkt werden würde, selbst beim Fahren des Fahrzeugs im Regen oder ähnlichem wirksam verhindert werden. Ferner braucht die IC-Kennzeichnung 23 nicht durch Verwenden einer getrennten Befestigungseinrichtung, wie etwa eines Klebstoffs, befestigt zu werden und kann daher einfach eingerichtet werden. Es sei bemerkt, daß die Harzverkleidung 48 durch Formpressen in einer derartigen Weise, daß diese die IC-Kennzeichnung 23a umgibt, an einem Bodenabschnitt der Verkleidung 48 in einem Stück mit einer IC-Kennzeichnung 23a ausgebildet werden kann.
  • (Drittes Ausführungsbeispiel)
  • 12 stellt eine Radlagerung gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung dar. In dem Fall dieses Ausführungsbeispiels wird ein Halteglied 60 zum Halten einer IC-Kennzeichnung 23 an einem in Axialrichtung äußeren Endabschnitt einer Nabe 40 befestigt, welche einen Drehring bildet, um eine Verbesserung der Rückverfolgbarkeit einer Radlagerung 5b zu erreichen. Sowohl die Gesamtkonstruktion dieser Radlagerung 5b als auch die Konstruktionen und Funktionen anderer Abschnitte davon ähneln denen der Radlagerung für Antriebsräder, welche zuvor mit 8 beschrieben wurde. Daher sind gleichen Abschnitten dieses Ausführungsbeispiels gleiche Bezugsziffern zugeordnet, um die Wiederholung ähnlicher Beschreibungen wegzulassen bzw. zu vereinfachen.
  • In dem Fall dieses Ausführungsbeispiels weist das Halteglied 60, welches die IC-Kennzeichnung 23 hält, einen Flansch 60a an einem Axialrichtungs-Endabschnitt davon auf und ist in einer ringförmigen Gestalt ausgebildet, und eine äußere Umfangsfläche des Haltelements 60 wird durch Preßpassung in einer inneren Umfangsfläche eines zylindrischen Abschnitts 18 eines Nabenhauptkörpers 42 angebracht, bis der Flansch 60a in Anschlag an einer in Axialrichtung äußeren Endabschnittsfläche des zylindrischen Abschnitts 18 gebracht wird. Ferner kann, während die IC-Kennzeichnung 23 an einer inneren Umfangsfläche des Halteglieds 60 befestigt wird, das Halteelement 60 aus Harz hergestellt werden, um gemeinsam mit der IC-Kennzeichnung in einer derartigen Weise geformt zu werden, daß dieses die IC-Kennzeichnung 23 umgibt.
  • Bei der Radlagerung 5b für Antriebsräder muß eine Mutter 53 zum Befestigen eines Gleichlaufgelenks 50 an der Nabe 40 an einem in Axialrichtung äußeren Endabschnitt der Nabe 40 vorgesehen werden. Wenn dies geschieht, wobei dies verschieden von dem Fall mit der Radlagerung 5a für Passivbetriebsräder ist, kann die IC-Kennzeichnung 23 nicht in der Nähe einer Mittellinie der Nabe 40 angeordnet werden, wo keine Zentrifugalkraft ausgeübt wird. In diesem Fall muß die IC-Kennzeichnung 23 fest und starr an einem flachen Abschnitt befestigt werden, welcher fern von der Mittellinie der Nabe 40 bzw. der inneren Umfangsfläche des zylindrischen Abschnitts 18 angeordnet ist, welcher einer Zentrifugalkraft ausgesetzt ist, jedoch ist der zylindrische Abschnitt 18 im Hinblick auf dessen Gestalt und die Weise der Bearbeitung stark eingeschränkt.
  • Infolgedessen wird, nachdem die IC-Kennzeichnung 23 an dem Halteglied 60 in der oben beschriebenen Weise befestigt wurde, das Halteglied 60 durch Preßpassung in dem zylindrischen Abschnitt 18 des Nabenhauptkörpers 42 angebracht, wodurch die IC-Kennzeichnung 23 fest und starr befestigt werden kann, und die Verhinderung von Beschädigung und Abfallen der IC-Kennzeichnung 23 kann wirksam erreicht werden. Ferner wird aufgrund der Tatsache, daß das Halteglied 60 in der ringförmigen Gestalt ausgebildet ist, das Halteglied 60 ohne Störung durch die Mutter 53 an der Nabe 40 befestigt. Die anderen Gestaltungen und Funktionen dieses Ausführungsbeispiels ähneln denen aus den zuvor beschriebenen Beispielen und Ausführungsbeispielen.
  • Ferner kann ein Halteglied 61, wie in 13 dargestellt, als abgewandeltes Beispiel dieses Ausführungsbeispiels einen Flansch 61a aufweisen, welcher sich an einem in Axialrichtung äußeren Endabschnitt davon in Radialrichtung nach innen erstreckt, und in einer ringförmigen Gestalt ausgebildet sein, und das Halteglied 61 kann in der inneren Umfangsfläche des zylindrischen Abschnitts 18 durch Preßpassung in einer derartigen Weise angebracht werden, daß der in Radialrichtung nach innen verlaufende Flansch 61a bündig mit einer in Axialrichtung äußeren Endabschnittsfläche des zylindrischen Abschnitts 18 angeordnet wird, wodurch die Beschädigung der IC-Kennzeichnung 23, welche ansonsten aufgrund der Kollision mit Fremdmaterialien, wie etwa schlammigem Wasser und/oder kleinen Steinen, welche von der Straßenoberfläche nach oben geschleudert werden, mit der IC-Kennzeichnung 23 bewirkt werden würde, selbst beim Fahren des Fahrzeugs im Regen oder ähnlichem wirksam verhindert werden kann.
  • Alternativ kann das Halteglied des Ausführungsbeispiels in einer mit einem Boden versehenen zylindrischen Gestalt ausgebildet werden, so daß die IC-Kennzeichnung 23 an einer inneren Umfangsfläche oder einem Bodenabschnitt eines ringförmigen Abschnitts davon befestigt werden kann.
  • Ferner kann ein Halteglied 62, wie in 14 dargestellt, als abgewandeltes Beispiel dieses Ausführungsbeispiels einen Flansch 62a aufweisen, welcher sich an einem in Axialrichtung inneren Endabschnitt davon in Radialrichtung nach innen erstreckt, und in einer ringförmigen Gestalt ausgebildet sein, und das Halteglied 62 kann an einer ebenen Fläche 63 gehalten werden, welche zwischen dem zylindrischen Abschnitt 18 und einem Keilprofilabschnitt 41 mittels der Mutter 53 ausgebildet ist, wobei dieses dazwischen gehalten wird, wenn die Nabe 18 an dem Gleichlaufgelenk 50 angebracht wird.
  • In dem Fall der Radlagerung 5b, welche in 14 dargestellt ist, sind aufgrund der Tatsache, daß die Montagearbeit der IC-Kennzeichnung 23 an einer Montagestelle ausgeführt werden muß, wo die Radlagerung 5b für Antriebsräder an dem Gleichlaufgelenk 50 montiert wird, die Radlagerungen für Antriebsräder, welche in 12 und 13 dargestellt, jedoch im Hinblick darauf günstiger, daß diese die Arbeit vermindern können, welche an der Montagestelle ausgeführt werden muß.
  • Ferner können die IC-Kennzeichnungs-Montageverfahren, welche in 12 und 13 dargestellt sind, als abgewandeltes Beispiel dieses Ausführungsbeispiels auf die Radlagerung 5a für Passivbetriebsräder angewandt werden, und beispielsweise kann, wie in 15 dargestellt, das Halteglied 60 durch Preßpassung an der inneren Umfangsfläche des zylindrischen Abschnitts 18 der Nabenhauptkörpers 8 befestigt werden.
  • Ferner können die Halteglieder 60, 61 in ringförmiger Gestalt, wie in 12 und 13 dargestellt, oder in einer mit einem Boden versehenen zylindrischen Gestalt ausgebildet werden, und wenn dies geschieht, kann die IC-Kennzeichnung 23 an einer inneren Umfangsfläche bzw. einem Bodenabschnitt des Halteglieds angebracht werden, welches in der mit einem Boden versehenen zylindrischen Gestalt ausgebildet ist.
  • 16 stellt ein nicht zur Erfindung gehörendes Beispiel einer Radlagerung dar. In dem Fall dieses Beispiels wird eine Harzkappe 70, welche ein Halteglied zum Halten einer IC-Kennzeichnung 23 ist, an einem in Axialrichtung äußeren Endabschnitt einer Nabe 40 befestigt, welche einen Drehring bildet, um eine Verbesserung der Rückverfolgbarkeit einer Radlagerung 5b zu erreichen. Sowohl die Gesamtkonstruktion dieser Radlagerung 5b als auch die Konstruktionen und Funktionen anderer Abschnitte davon ähneln denen der Radlagerung für Antriebsräder, welche zuvor mit 8 beschrieben wurde. Daher sind gleiche Bezugsziffern gleichen Abschnitten dieses Beispiels zugeordnet, um die Wiederholung ähnlicher Beschreibungen wegzulassen bzw. zu vereinfachen.
  • In dem Fall dieses Beispiels ist die Kappe 70 in einer mit einem Boden versehenen zylindrischen Gestalt ausgebildet und weist einen in Radialrichtung nach außen verlaufenden Flansch 70a an einem Radialrichtungs-Zwischenabschnitt eines ringförmigen Abschnitts davon auf, und eine äußere Umfangsfläche der Kappe 70 wird in einer inneren Umfangsfläche eines zylindrischen Abschnitts 18 eines Nabenhauptkörpers 42 durch Preßpassung angebracht, bis der radial nach außen verlaufende Flansch 70a in Anschlag an einer in Axialrichtung äußeren Endabschnittsfläche des zylindrischen Abschnitts 18 gebracht wird. Ferner wird eine IC-Kennzeichnung 23 mit einem Klebstoff 24 an einem mittleren Abschnitt einer in Axialrichtung äußeren Endabschnittsfläche der Kappe 70 befestigt, welcher ein Bodenabschnitt davon ist.
  • Durch Verwenden dieser Gestaltung wird es ermöglicht, daß eine externe Vorrichtung 28 Stammdateninformationen von der IC-Kennzeichnung 23 einfacher empfängt als in dem Fall des Beispiels aus 10, wobei die IC-Kennzeichnung 23 an der Harzverkleidung 48 befestigt wird, welche sich in der Nähe des in Axialrichtung inneren Endabschnitts befindet. Ferner muß die Kappe 70 zeitweilig entfernt werden, wenn eine Mutter 53 auf einer Gewindewelle 52 eines Gleichlaufgelenks 50 gespannt wird, jedoch kann in dem Fall, daß die Mutter geeignet gestaltet wird, um nicht gespannt zu werden, solange die Kappe 70 nicht eingerichtet ist, auch ein Spanndrehmoment der Mutter 53 in einer gesicherten Weise in die IC-Kennzeichnung 23 geschrieben werden, wobei dies in einem Einschreibegerät einer Mutternspannmaschine erfolgt.
  • Ferner kann aufgrund der Tatsache, daß die IC-Kennzeichnung 23 an dem äußeren Abschnitt des Bodenabschnitts der Kappe 70 befestigt wird, die Wirkung einer Zentrifugalkraft, welche auf die IC-Kennzeichnung 23 ausgeübt wird, auf ein geringes Maß abgeschwächt werden, wodurch es ermöglicht wird, das Abfallen der IC-Kennzeichnung 23 von der Nabe 40 zu verhindern. Die anderen Gestaltungen und Funktionen dieses Beispiels ähneln denen des dritten Ausführungsbeispiels, welches zuvor beschrieben wurde.
  • Es sei bemerkt, daß als abgewandeltes Beispiel dieses Beispiels, wie in 17 dargestellt, die IC-Kennzeichnung 23 an einem mittleren Abschnitt einer in Axialrichtung inneren Endfläche des Bodenabschnitts der Kappe 70 befestigt werden kann oder die IC-Kennzeichnung 23 an einer inneren Umfangsfläche des ringförmigen Abschnitts der Kappe 70 befestigt werden kann. Ferner kann, wie in 18 dargestellt, die IC-Kennzeichnung 23 in einem Stück mit der Kappe 70 geformt werden, wenn die Kappe 70 geformt wird, wobei dies in einer derartigen Weise erfolgt, daß diese von der Kappe 70 umgeben bzw. darin eingebettet wird, wodurch die IC-Kennzeichnung 23 nicht durch eine getrennte Befestigungseinrichtung, wie etwa einen Klebstoff, befestigt zu werden braucht und daher einfach eingerichtet werden kann.
  • Es sei bemerkt, daß, obgleich es unwichtig ist, welche Typen von IC-Kennzeichnungen bei der Erfindung verwendet werden, in Anbetracht der Tatsache, daß die IC-Kennzeichnungen an Naben, Außenringen und ähnlichen Elementen befestigt werden, welche aus Stahl hergestellt sind, wie etwa aus hochgekohltem Chrom-Lagerstahl, IC-Kennzeichnungen, welche mit Metall umgehen können, eine zuverlässige Funkverbindung ermöglichen können, ohne durch ein Metall, welches Magnetismus aufweist, beeinflußt zu werden, und es daher günstig ist, diese IC-Kennzeichnungen zu verwenden. Ferner ist das Verfahren zum Befestigen der IC-Kennzeichnung nicht auf die Befestigung durch Adhäsion unter Verwendung des Klebstoffs beschränkt, und daher kann die IC-Kennzeichnung durch Hartlöten (Löten) unter Verwendung eines Lötmaterials befestigt werden. Ferner kann anstatt des Bedeckens der Oberfläche der IC-Kennzeichnung mit dem Klebstoff eine Wasserschutzbehandlung, wie etwa eine Beschichtung, auf die Oberfläche der IC-Kennzeichnung angewandt werden.
  • Ferner können die Ausführungsbeispiele der Erfindung in einer geeigneten Weise miteinander kombiniert werden, um die Erfindung auszuführen, ohne von dem Schutzumfang der Erfindung abzuweichen.
  • Obgleich die Beschreibung in Verbindung mit den bevorzugten Ausführungsbeispielen der Erfindung erfolgte, ist für Fachkundige ersichtlich, daß verschiedene Änderungen und Abwandlungen daran vorgenommen werden können, ohne von der vorliegenden Erfindung abzuweichen, und daher sollen derartige Änderungen und Abwandlungen, welche dem Grundprinzip und dem Schutzumfang der vorliegenden Erfindung entsprechen, in den beigefügten Ansprüchen erfaßt sein.

Claims (4)

  1. Radlagerung für ein angetriebenes Rad, umfassend: einen unbeweglichen Ring (6), welcher mit einer Karosserieseite verbunden ist, umfassend: eine Umfangsfläche an dem unbeweglichen Ring (6); und eine Laufbahn (13a; 13b) an der Umfangsfläche des unbeweglichen Rings (6); ein Drehelement (10), welches mit einer Radseite verbunden ist, umfassend: eine Umfangsfläche, welche an dem Drehelement (10) gegenüber liegend zu der Umfangsfläche des unbeweglichen Rings (6) angeordnet ist; eine Laufbahn (14a; 14b), welche an der Umfangsfläche des Drehelementes (10) und gegenüber der Laufbahn (13a; 13b) des unbeweglichen Rings (6) vorgesehen ist; und einen Montageflansch (17), an welchem ein Rad (1) befestigt ist und welcher an einem Abschnitt einer äußeren Umfangsfläche des Drehelementes (10) vorgesehen ist, welcher sich näher bei einer in Axialrichtung äußeren Endseite befindet; und einen zylindrischen Abschnitt (18), der in Axialrichtung von der äußeren Fläche des Drehelementes (10) hervorragt; eine Vielzahl von Rollelementen (15), welche zwischen der Laufbahn (13a; 13b) des unbeweglichen Rings (6) und der Laufbahn (14a; 14b) des Drehelementes (10) vorgesehen sind; und einen IC-Chip (23), welcher in der Lage ist, Informationen der Radlagerung zu speichern, wobei der zylindrische Abschnitt (18) koaxial zu einer Drehachse des Drehelementes (10) vorgesehen ist; dadurch gekennzeichnet, dass der IC-Chip (23) an einer Innenseite des zylindrischen Abschnitts (18) des Drehelementes (10) mittels eines Klebers eingebettet montiert ist.
  2. Radlagerung für ein nicht angetriebenes Rad, umfassend: einen unbeweglichen Ring (6), welcher mit einer Karosserieseite verbunden ist, umfassend: eine Umfangsfläche an dem unbeweglichen Ring (6); und eine Laufbahn (13a; 13b) an der Umfangsfläche des unbeweglichen Rings (6); ein Drehelement (10), welches mit einer Radseite verbunden ist, umfassend: eine Umfangsfläche, welche an dem Drehelement (10) gegenüber liegend zu der Umfangsfläche des unbeweglichen Rings (6) angeordnet ist; eine Laufbahn (14a; 14b), welche an der Umfangsfläche des Drehelementes (10) und gegenüber der Laufbahn (13a; 13b) des unbeweglichen Rings (6) vorgesehen ist; und einen Montageflansch (17), an welchem ein Rad (1) befestigt ist und welcher an einem Abschnitt einer äußeren Umfangsfläche des Drehelements (10) vorgesehen ist, welcher sich näher bei einer in Axialrichtung äußeren Endseite befindet; und einen zylindrischen Abschnitt (18), der in Axialrichtung von der äußeren Fläche des Drehelementes (10) hervorragt; eine Vielzahl von Rollelementen (15), welche zwischen der Laufbahn (13a; 13b) des unbeweglichen Rings (6) und der Laufbahn (14a; 14b) des Drehelementes (10) vorgesehen sind; und einen IC-Chip (23), welcher in der Lage ist, Informationen der Radlagerung zu speichern, wobei der zylindrische Abschnitt (18) koaxial zu einer Drehachse des Drehelementes (10) vorgesehen ist; dadurch gekennzeichnet, dass der IC-Chip (23) an einer Innenseite des zylindrischen Abschnitts (18) des Drehelementes (10) mittels eines Klebers eingebettet montiert ist.
  3. Radlagerung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der IC-Chip (23) an einem Abschnitt des in Axialrichtung äußeren Endabschnitts des Drehelementes (10) angebracht ist, welcher sich in Radialrichtung weiter innen als der zylindrische Abschnitt (18) oder ein Abschnitt einer inneren Umfangsfläche des zylindrischen Abschnitts (18) befindet.
  4. Radlagerung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der IC-Chip (23) an dem Abschnitt der inneren Umfangsfläche des zylindrischen Abschnitts (18) montiert ist.
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