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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Gebiet der
Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft das Gewährleisten und Ermöglichen
einer Stammdatenverwaltung einer Radlagerungs-Lagereinheit, welche ein Rad drehbar
an einem Aufhängungssystem
eines Fahrzeugs lagert.
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Ein
Rad 1, welches ein Straßenrad eines Kraftfahrzeugs
darstellt, und eine Scheibenbremse, welche ein Bremssystem des Kraftfahrzeugs
bildet, sind drehbar an einem Achsschenkelgelenk 3 gelagert,
welches ein Aufhängungssystem
des Kraftfahrzeugs mittels einer Konstruktion, welche in 19 dargestellt ist, bildet
(siehe beispielsweise die ungeprüfte
japanische Patentveröffentlichung
Nr. JP-A-2005-014906).
Ein Außenring 6 bzw.
ein unbeweglicher Ring, welcher eine Radlagerungs-Lagereinheit 5 bildet,
welche das Ziel der Erfindung darstellt, ist nämlich durch Befestigung eines
Befestigungsflansches 7, welcher an einer äußeren Umfangsfläche des
Außenrings 6 ausgebildet
ist, mit mehreren nicht dargestellten Schrauben an dem Achsschenkelgelenk 3 an
einem kreisförmigen
Lagerungslochabschnitt 4 befestigt, welcher in dem Achsschenkelgelenk 3 ausgebildet
ist. Eine Nabe 10, welche ein Drehelement ist, welches
aus einem Nabenhauptkörper 8 und
einem Innenring 9 besteht, ist drehbar an einer Innendurchmesserseite
des Außenrings 6 gelagert.
Dieser Innenring 9 ist an einem Stufenabschnitt 11 mit
kleinem Durchmesser angebracht, welcher an einem Abschnitt eines
Axialrichtungs-Zwischenabschnitts des Nabenhauptkörpers 8 ausgebildet
ist, welcher sich näher
bei einem inneren Endabschnitt davon befindet. (Hierbei bezeichnet „in Axialrichtung
innen" einen Abschnitt,
welcher sich bei der Mitte des Fahrzeugs in Breitenrichtung befindet, wenn
die Nabe an einem Fahrzeug montiert wird, bzw. sich in jeder Zeichnung
auf der rechten Seite befindet. Demgegenüber wird die linke Seite in
jeder Zeichnung, welche sich in der Breitenrichtung außerhalb
des Fahrzeugs befindet, wenn die Nabe an dem Fahrzeug montiert wird,
durch „Außenseite" bezeichnet. Dies
gilt auch in der Beschreibung und den Ansprüchen der Erfindung.) Ferner
wird eine in Axialrichtung innere Endfläche des Innenrings 9 durch
einen Klemmabschnitt 12 gehalten, welcher an einem in Axialrichtung
inneren Endabschnitt des Nabenhauptkörpers 8 ausgebildet
ist, um den Innenring 9 an dem Nabenhauptkörper 8 zu
befestigen.
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Um
die Nabe 10, welche gestaltet ist, wie oben beschrieben
wurde, drehbar an der Innendurchmesserseite des Außenrings 6 zu
lagern, ist eine Vielzahl von Reihen von Außenringlaufbahnen 13a, 13b an
einer inneren Umfangsfläche
dieses Außenrings 6 ausgebildet.
Ferner ist eine Vielzahl von Rollelementen 15, 15 drehbar
zwischen diesen zwei Außenringlaufbahnen 13a, 13b und
einer Vielzahl von Reihen von Außenringlaufbahnen 14a, 14b vorgesehen,
welche an einer äußeren Umfangsfläche des
Axialrichtungs-Zwischenabschnitts des Nabenhauptkörpers 8 bzw.
einer äußeren Umfangsfläche des
Innenrings 9 ausgebildet sind, so daß es ermöglicht wird, daß sich die
Vielzahl von Rollelementen 15, 15 in jeder der
Reihen dreht, wobei diese durch jeweilige Käfige 16, 16 gehalten
wird. Es sei bemerkt, daß Kegelrollen
als Rollelemente für
eine Radlagerungs-Lagereinheit für
ein Schwerfahrzeug verwendet werden können.
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Ferner
ist ein Montageflansch 17 an einem Abschnitt eines in Axialrichtung äußeren Endabschnitts
des Nabenhauptkörpers 8 ausgebildet, welcher
von einer Öffnung
des in Axialrichtung äußeren Endabschnitts
des Außenrings 6 hervorsteht. Das
Rad 1 und der Rotor 2 sind an einem zylindrischen
Abschnitt 18, welcher an dem in Axialrichtung äußeren Endabschnitt
des Nabenhauptkörpers 8 vorgesehen
ist, durch eine Spielpassung angebracht und werden mit einer Vielzahl
von Stiftschrauben 19 und Muttern, welche nicht dargestellt
sind, fest an einer in Axialrichtung äußeren Fläche des Montageflanschs 17 gehalten.
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Ferner
ist ein Kodierer 20 an einem in Axialrichtung inneren Endabschnitt
des Innenrings 9 angebracht. Sodann wird erreicht, daß die Drehzahl
des Kodierers 20 durch einen Drehzahlerfassungssensor 22 erfaßt wird,
welcher an einer Verkleidung 21 gelagert ist, welche an
einem in Axialrichtung inneren Endabschnitt des Außenrings 6 befestigt
ist. Die Drehzahl der Nabe 10, welche den Drehring bildet,
welche durch den Drehzahlerfassungssensor 22 erfaßt wird, wird
verwendet, um ein Laufzustands-Stabilisierungssystem zu steuern,
wie etwa ein Antiblockier-Bremssystem (ABS) und ein Kraftregelungssystem
(TCS).
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Es
sei bemerkt, daß aufgrund
der Tatsache, daß das
dargestellte Beispiel die Radlagerungs-Lagereinheit 5 für Passivbetriebsräder (Vorderräder eines
Fahrzeugs mit Frontmotor-Hinterradantrieb oder eines Fahrzeugs mit
Heckmotor-Hinterradantrieb, Hinterräder eines Fahrzeugs mit Frontmotor-Vorderradantrieb)
darstellt, der Nabenhauptkörper 8,
welcher die Nabe 10 bildet, derart hergestellt ist, daß dieser
ein festes Element ist (im wesentlichen ein fester Zylinderkörper). Demgegenüber ist,
obgleich dies nicht dargestellt ist, wie in JP-A-2005-014906 beschrieben,
in dem Fall einer Radlagerungs-Lagereinheit für Antriebsräder (Hinterräder eines
Fahrzeugs mit Frontmotor-Hinterradantrieb oder eines Fahrzeugs mit
Heckmotor-Hinterradantrieb, Vorderräder eines Fahrzeugs mit Frontmotor-Vorderradantrieb, sämtliche
Räder eines
Fahrzeugs mit Vierradantrieb) ein Keilprofilloch in einem in Radialrichtung
mittleren Abschnitt eines Nabenhauptkörpers ausgebildet, so daß eine Keilwelle
eines Gleichlaufgelenks in das Keilprofilloch eingesetzt ist. Ferner
war herkömmlicherweise
eine Radlagerungs-Lagereinheit des Außenringdrehtyps bekannt, wobei
sich eine Innenlaufbahn nicht dreht und sich ein Außenring
dreht.
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Nebenbei
sei bemerkt, daß die
Bedeutung des Gewährleistens
der Rückverfolgbarkeit
von Produkten (der Fähigkeit,
den Ursprung davon festzustellen) in den vergangenen Jahren in verschiedenen Gebieten
sowohl zum Gewährleisten
der Sicherheit (Zuverlässigkeit)
von Produkten als auch zum Verwirklichen schneller Gegenmaßnahmen
gegen Mängel
von Produkten, welche bereits in den Handel gebracht wurden, anstieg.
Genauer ist es erforderlich, eine Einrichtung zum Rückverfolgen
(bzw. zum rückblickenden
Behandeln) zu gewährleisten,
um Stammdateninformationen der Stammdatensteuerung zu erhalten (abzufragen),
wie etwa Informationen über
Produktion, Vertrieb, Wartung und Kundendienst sowie Entsorgung
der Produkte.
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Demgegenüber wird
herkömmlicherweise versucht,
die Rückverfolgbarkeit
durch Aufprägen der
Informationen über
Herstellungsdatum, Produktionsposten und ähnliches auf Radlagerungs-Lagereinheiten
zu gewährleisten.
Um dies genauer zu beschreiben, werden in dem Fall, daß ein Fehler,
wie etwa eine Funktionsuntüchtigkeit,
in einer Radlagerungs-Lagereinheit
gefunden wird, Stammdateninformationen über Produktionsstammdaten der
Radlagerungs-Lagereinheit, welche für defekt befunden wurde, aus
Informationen der Produktionsposten oder ähnlichem, welche (ein Bestandteil
der Stammdateninformationen sind, welche) darauf aufgeprägt sind, erhalten
(danach abgefragt). Sodann werden durch Verwenden der derart erhaltenen
Stammdaten Modelle des Fahrzeugs spezifiziert, worin Radlagerungs-Lagereinheiten,
welche wahrscheinlich die gleiche Funktionsuntüchtigkeit aufweisen, installiert sind,
und eine Ursache des Defekts kann untersucht werden, und ferner
kann eine Korrekturbehandlung verwirklicht werden.
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In
dem Fall des Verfahrens des Aufprägens der erforderlichen Informationen,
wie oben beschrieben, besteht jedoch die Möglichkeit, daß die folgenden
Probleme im Hinblick auf das Gewährleisten
der Rückverfolgbarkeit
von Radlagerungs-Lagereinheiten
verursacht werden.
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Wenn
Aufprägungsinformationen
einer Radlagerungs-Lagereinheit
aufgeprägt
werden, muß nämlich eine
Aufprägung
an einer Stelle verwirklicht werden, welche derart ausgewählt ist,
daß es
schwierig ist, daß dort
selbst bei Verwendung über
eine lange Zeitperiode hinweg eine Beschädigung bzw. ein Verschleiß erfolgt,
und daher wird es aufgrund der Tatsache, daß eine Beschränkung des
Raums, wo das Aufprägen
verwirklicht werden kann, vorgegeben ist, schwierig, viele Informationen
aufzuprägen.
Ferner ist das Aufprägen
vieler Informationen in einem begrenzten Raum eine mühsame Arbeit
und erfordert viel Zeit und viele Stunden, und es wird ein Problem
im Hinblick auf das Gewährleisten
der Sichtbarkeit der derart aufgeprägten Informationen verursacht.
Daher werden die Informationen, welche auf Radlagerungs-Lagereinheiten
aufgeprägt
werden sollen, in vielen Fällen
auf einen Teil der Stammdateninformationen beschränkt, wie
etwa Informationen über
Herstellungsdatum, Produktionsposten und ähnliches. Infolgedessen sind
zum Abfragen (Finden) genauer Stammdateninformationen, wie etwa solcher über Produktions- bzw. Montageanlagen,
Reparaturprotokoll oder ähnliches,
auf Basis der beschränkten
kleinen Informationsmenge durch Verwenden beispielsweise einer Datenbank,
welche im voraus in ein Terminal eingegeben wird, nicht nur viel Zeit
und viele Stunden erforderlich, sondern es besteht auch die Möglichkeit,
daß keine
genauen Stammdateninformationen erhalten werden.
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Ferner
können
die Informationen über
Produktionsposten oder ähnliches,
welche auf einer Radlagerungs-Lagereinheit aufgeprägt sind,
nicht direkt von der Außenseite
eines Kraftfahrzeugs her gelesen werden, nachdem die Radlagerungs-Lagereinheit in dem
Fahrzeug montiert ist. Daher muß,
obgleich ein dringendes Bedürfnis
besteht, die Informationen über
Produktionsposten oder ähnliches
zu verifizieren, das fragliche Kraftfahrzeug zu einer Reparaturwerkstatt
geschickt werden, wo die fragliche Radlagerungs-Lagereinheit zur
Verifikation entfernt wird. Ferner sind in einem Fall, wobei das
Aufprägen im
Inneren einer Radlagerungs-Lagereinheit verwirklicht wird, aufgrund
der Tatsache, daß Zerlegungsarbeit
für diese
Radlagerungs-Lagereinheit erforderlich ist, gleichfalls viel Zeit
und viele Stunden erforderlich.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Die
Erfindung erfolgt im Hinblick auf die zuvor erwähnten Situationen, und es ist
eine Aufgabe davon, eine Konstruktion zu verwirklichen, welche die
Stammdatensteuerung einer Radlagerungs-Lagereinheit gewährleisten
und ermöglichen
kann, wobei versucht wird, die Rückverfolgbarkeit
der Radlagerungs-Lagereinheit
zu verbessern.
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Die
Aufgabe der Erfindung wird durch die folgenden Anordnungen gelöst.
- (1) Radlagerungs-Lagereinheit, umfassend:
einen
unbeweglichen Ring, welcher mit einer Karosserieseite verbunden
ist, umfassend:
eine Umfangsfläche der unbeweglichen Seite; und
eine
Laufbahn der unbeweglichen Seite an der Umfangsfläche der
unbeweglichen Seite;
einen Drehring, welcher mit einer Radseite
verbunden ist, umfassend:
eine Umfangsfläche der Drehseite gegenüber der Umfangsfläche der
unbeweglichen Seite;
eine Laufbahn der Drehseite, welche an
der Umfangsfläche
der Drehseite und gegenüber
der Laufbahn der unbeweglichen Seite vorgesehen ist; und
einen
Montageflansch, an welchem ein Rad befestigt ist und welcher an
einem Abschnitt einer äußeren Umfangsfläche des
Drehrings vorgesehen ist, welcher sich näher bei einer in Axialrichtung äußeren Endseite
befindet;
eine Vielzahl von Rollelementen, welche zwischen
der Laufbahn der unbeweglichen Seite und der Laufbahn der Drehseite
vorgesehen ist;
einen IC-Chip, welcher in der Lage ist, Informationen
der Radlagerungs-Lagereinheit zu speichern; und
ein Halteglied,
welches den IC-Chip hält
und welches fest an einem in Axialrichtung äußeren Endabschnitt des Drehrings
angebracht ist.
- (2) Radlagerungs-Lagereinheit gemäß Darlegung in (1), wobei das
Halteglied in einer ringförmigen Gestalt
ausgebildet ist.
- (3) Passivbetriebsradlagerungs-Lagereinheit, umfassend:
ein
unbewegliches Element, welches mit einer Karosserieseite verbunden
ist, umfassend:
eine Umfangsfläche der unbeweglichen Seite; und
eine
Laufbahn der unbeweglichen Seite an der Umfangsfläche der
unbeweglichen Seite;
ein Drehelement, welches mit einer Passivbetriebsradseite
verbunden ist, umfassend:
eine Umfangsfläche der Drehseite gegenüber der Umfangsfläche der
unbeweglichen Seite;
eine Laufbahn der Drehseite, welche an
der Umfangsfläche
der Drehseite und gegenüber
der Laufbahn der unbeweglichen Seite vorgesehen ist; und
einen
Montageflansch, an welchem ein Rad befestigt ist und welcher an
einem Abschnitt einer äußeren Umfangsfläche des
Drehelements vorgesehen ist, welcher sich näher bei einer in Axialrichtung äußeren Endseite
befindet;
eine Vielzahl von Rollelementen, welche zwischen
der Laufbahn der unbeweglichen Seite und der Laufbahn der Drehseite
vorgesehen ist; und
einen IC-Chip, welcher in der Lage ist,
Informationen der Radlagerungs-Lagereinheit zu speichern;
wobei
der IC-Chip direkt an einem Abschnitt des unbeweglichen Elements
bzw. des Drehelements befestigt ist oder über ein Glied, welches an dem Drehelement
angebracht ist, an dem Drehelement befestigt ist.
- (4) Radlagerungs-Lagereinheit gemäß Darlegung in (3), ferner
umfassend einen zylindrischen Abschnitt, wobei das Rad an einer äußeren Umfangsfläche davon
angebracht ist,
wobei der IC-Chip mindestens an einem Abschnitt des
in Axialrichtung äußeren Endabschnitts
des Drehrings angebracht ist, welcher sich in Radialrichtung weiter
innen als der zylindrische Abschnitt bzw. ein Abschnitt einer inneren
Umfangsfläche
des zylindrischen Abschnitts befindet.
- (5) Radlagerungs-Lagereinheit gemäß Darlegung in (3), ferner
umfassend:
einen Befestigungsflansch, welcher geeignet ist, an
einem Aufhängungssystem
befestigt zu werden, und welcher an einer äußeren Umfangsfläche des
unbeweglichen Rings vorgesehen ist,
wobei der IC-Chip an einem
Abschnitt an der äußeren Umfangsfläche des
unbeweglichen Rings befestigt ist, welcher in Axialrichtung gegen
den Befestigungsflansch versetzt angeordnet ist.
- (6) Radlagerungs-Lagereinheit gemäß Darlegung in (3), wobei das
Halteglied eine Verkleidung ist, welche an einem in Axialrichtung
inneren Endabschnitt des unbeweglichen Rings angebracht ist, und
wobei
der IC-Chip an einem Abschnitt einer in Axialrichtung äußeren Fläche der
Verkleidung befestigt ist.
- (7) Radlagerungs-Lagereinheit gemäß Darlegung in (3), wobei das
Halteglied eine Verkleidung ist, welche an einem in Axialrichtung
inneren Endabschnitt des unbeweglichen Rings angebracht ist, und
wobei der IC-Chip an einem Abschnitt einer äußeren Umfangsfläche der
Verkleidung befestigt ist.
- (8) Radlagerungs-Lagereinheit gemäß Darlegung in (3), wobei das
Halteglied eine Harzverkleidung ist, welche über ein Kernblech an einem
in Axialrichtung inneren Endabschnitt des unbeweglichen Rings angebracht
ist, und wobei der IC-Chip an einem Abschnitt einer inneren Umfangsfläche der Verkleidung
befestigt ist, welcher in der Axialrichtung nicht mit dem Kernblech überlappt.
- (9) Radlagerungs-Lagereinheit gemäß Darlegung in (3), wobei das
Halteglied eine Harzverkleidung ist, welche an einem in Axialrichtung
inneren Endabschnitt des unbeweglichen Rings angebracht ist, und
wobei der IC-Chip in einem Stück
mit der Verkleidung geformt ist.
- (10) Radlagerungs-Lagereinheit gemäß Darlegung in (3), wobei der
Drehring an einem in Axialrichtung äußeren Endabschnitt davon mit
einem zylindrischen Abschnitt versehen ist, an welchem das Rad angebracht
ist, und
wobei das Halteglied durch Preßpassung in einer inneren Umfangsfläche des
zylindrischen Abschnitts angebracht ist.
- (11) Radlagerungs-Lagereinheit gemäß Darlegung in (3), wobei der
Drehring umfaßt:
einen
zylindrischen Abschnitt, an welchem ein Rad angebracht ist und welcher
an einem in Axialrichtung äußeren Endabschnitt
davon vorgesehen ist, und
einen Keilprofilabschnitt, an welchem
ein Gleichlaufgelenk angebracht ist und welcher an einem Axialrichtungs-Zwischenabschnitt
des Drehrings vorgesehen ist, und
wobei das Halteglied mittels
einer Gleichlaufgelenks-Spannmutter
an einer ebenen Fläche
zwischen dem zylindrischen Abschnitt und dem Keilprofilabschnitt
befestigt ist.
- (12) Radlagerungs-Lagereinheit gemäß Darlegung in (10) oder (11),
wobei das Halteglied in einer mit einem Boden versehenen zylindrischen Gestalt
ausgebildet ist, so daß der
IC-Chip an einer inneren Umfangsfläche des Halteglieds befestigt
ist.
- (13) Radlagerungs-Lagereinheit gemäß Darlegung in (10) oder (11),
wobei das Halteglied in einer mit einem Boden versehenen zylindrischen Gestalt
ausgebildet ist, so daß der
IC-Chip an einer inneren Umfangsfläche eines ringförmigen Abschnitts
oder einem Bodenabschnitt des Halteglieds befestigt ist.
- (14) Radlagerungs-Lagereinheit gemäß Darlegung in (12) oder (13),
wobei das Halteglied derart gestaltet ist, daß der IC-Chip in einem Stück damit geformt ist.
- (15) Radlagerungs-Lagereinheit gemäß einem der Absätze (3)
bis (14), wobei ein vertiefter Halteabschnitt an einer Fläche eines
beliebigen Elements des unbeweglichen Rings, des Drehrings und des
Halteglieds vorgesehen ist, und
wobei der IC-Chip in dem vertieften
Halteabschnitt am Ort befestigt ist.
- (16) Radlagerungs-Lagereinheit gemäß einem der Absätze (3)
bis (15), wobei der IC-Chip mit einer Antenne kombiniert ist, um
Signale mittels Funkverbindung zu übertragen und zu empfangen.
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Wie
oben beschrieben wurde, ist in dem Fall der Radlagerungs-Lagereinheit,
welche in (1) oder (3) beschrieben ist, der IC-Chip, welcher Informationen
der Radlagerungs- Lagereinheit
speichern kann, an einem Abschnitt der Radlagerungs-Lagereinheit befestigt.
Dieser IC-Chip weist generell eine geringe Größe und ein geringes Gewicht
auf und kann mehr Informationen (zusätzlich zu den Informationen über Herstellungsdatum
und Produktionsposten auch Stammdateninformationen, wie etwa Produktions- bzw.
Montageanlage und Reparaturprotokoll) speichern als in einem Fall,
wobei die Informationen aufgeprägt
werden. Ferner können
die Stammdateninformationen, welche in dem IC-Chip gespeichert sind,
dadurch, daß ein
Kontaktterminal, welches mit dem IC-Chip verbunden ist, in direkten Kontakt
mit einer externen Vorrichtung, wie etwa einer Lese-Schreib-Vorrichtung,
gebracht wird oder dies mittels Funkverbindung (kontaktfrei) unter
Verwendung der Antenne gemäß Beschreibung
in (16) erfolgt, einfach gelesen werden, wobei jedes der Verfahren
geeignet ist, bedarfsgemäß verwendet
zu werden. Daher kann die Abfragearbeit des Erhaltens genauer Stammdateninformationen
der Radlagerungs-Lagereinheit durch Verwenden des Terminals oder ähnliches
weggelassen bzw. vereinfacht werden, wodurch es ermöglicht wird,
die genaue Stammdateninformation in einer kurzen Zeitperiode und
in einer zuverlässigen
Weise zu erhalten. Ferner kann auch die mühsame Aufprägearbeit weggelassen werden.
Infolgedessen wird es möglich,
die Stammdatensteuerung der Radlagerungs-Lagereinheit zu gewährleisten
und zu ermöglichen,
wobei die Rückverfolgbarkeit
davon verbessert wird.
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Gemäß dem in
(1) beschriebenen Aspekt kann durch Aufnehmen des Halteglieds, welches
den IC-Chip hält
und welches an dem in Axialrichtung äußeren Endabschnitt des Drehrings
befestigt ist, die Arbeit des Lesens der Stammdateninformationen, welche
in dem IC-Chip gespeichert sind, einfach ausgeführt werden, ohne die Radlagerungs-Lagereinheit aus
dem Fahrzeug zu entfernen. Ferner kann auch die Entfernung des IC-Chips
dadurch, daß das
Halteglied aus der Radlagerungs-Lagereinheit entfernt wird, verwirklicht
werden, ohne die Radlagerungs-Lagereinheit
aus dem Fahrzeug zu entfernen.
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Bei
Ausführung
der Erfindung gemäß Beschreibung
in (2) oder (12) wird das Halteglied vorzugsweise in der ringförmigen Gestalt
ausgebildet. Durch Verwenden dieser Gestaltung kann das Halteglied
ohne Störung
durch ein anderes Element, wie etwa der Gleichlaufgelenks-Spannmutter,
in der Nabe befestigt werden.
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Bei
Ausführung
der Erfindung gemäß Beschreibung
in (4) kann der zylindrische Abschnitt, an welchem das Rad angebracht
wird, an dem in Axialrichtung äußeren Endabschnitt
des Drehrings vorgesehen werden, und der IC-Chip wird mindestens
an dem Abschnitt des in Axialrichtung äußeren Endabschnitts des Drehrings
befestigt, welcher sich in Radialrichtung weiter innen als der zylindrische
Abschnitt bzw, ein Abschnitt der inneren Umfangsfläche des
zylindrischen Abschnitts befindet.
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Durch
Verwenden dieser Gestaltung kann die Wirkung der Zentrifugalkraft,
welche innen auf den IC-Chip wirkt, welcher sich bei Verwendung
gemeinsam mit dem Drehring dreht, auf ein geringes Maß abgeschwächt werden.
Dies verwirklicht die Verhinderung des Abfallens des IC-Chips. Ferner kann
aufgrund der Tatsache, daß der
IC-Chip an der in Axialrichtung äußeren Endabschnittsfläche des Drehrings
befestigt wird, die Arbeit des Lesens der Stammdateninformationen,
welche in dem IC-Chip gespeichert sind, verwirklicht werden, ohne
die Radlagerungs-Lagereinheit
aus dem Fahrzeug zu entfernen.
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Ferner
ist bei Ausführung
der Erfindung gemäß Beschreibung
in (5) der Befestigungsflansch, welcher geeignet ist, an dem Aufhängungssystem befestigt
zu werden, an der äußeren Umfangsfläche des
unbeweglichen Rings vorgesehen, und der IC-Chip wird an dem Abschnitt der äußeren Umfangsfläche des unbeweglichen
Rings befestigt, welcher in Axialrichtung gegen den Befestigungsflansch versetzt
angeordnet ist.
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Alternativ
wird gemäß Beschreibung
in (6) ein anderes Element hergestellt, um die Verkleidung zu bilden,
welche an dem in Axialrichtung inneren Endabschnitt des unbeweglichen
Rings angebracht wird. Sodann wird der IC-Abschnitt an einem Abschnitt
der in Axialrichtung äußeren Fläche der
Verkleidung befestigt.
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Alternativ
wird gemäß Beschreibung
in (7) ein anderes Element hergestellt, um die Verkleidung zu bilden,
welche an dem in Axialrichtung inneren Endabschnitt des unbeweglichen
Rings angebracht wird. Sodann wird der IC-Abschnitt an einem Abschnitt
der äußeren Umfangsfläche der
Verkleidung befestigt.
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Durch
Verwenden dieser Gestaltungen kann die Beschädigung des IC-Chips, welche
ansonsten aufgrund der Kollision von Fremdmaterialien, wie etwa
schlammigem Wasser und/oder kleinen Steinen, welche von der Straßenoberfläche nach
oben geschleudert werden, mit dem IC-Chip bewirkt werden würde, selbst
beim Fahren des Fahrzeugs im Regen oder ähnlichem verhindert werden.
Ferner kann aufgrund der Tatsache, daß bei Verwendung keine Zentrifugalkraft
auf den IC-Chip ausgeübt
wird, die Verhinderung des Abfallens des IC-Chips wirksam erreicht
werden.
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Ferner
ist das Halteglied gemäß Beschreibung
in (8) vorzugsweise die Harzverkleidung, welche über das Kernblech an dem in
Axialrichtung inneren Endabschnitt des unbeweglichen Rings angebracht
ist, und der IC-Chip wird an einem Abschnitt der inneren Umfangsfläche der
Verkleidung befestigt, welcher in der Axialrichtung nicht mit dem
Kernblech überlappt.
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Alternativ
ist das Halteglied gemäß Beschreibung
in (9) die Harzverkleidung, welche an dem in Axialrichtung inneren
Endabschnitt des unbeweglichen Rings angebracht ist, und der IC-Chip
wird in einem Stück
mit der Verkleidung geformt.
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Durch
Verwenden dieser Gestaltung kann der IC-Chip in einem geschlossenen
Raum, welcher durch die Verkleidung von einem äußeren Raum abgeschirmt wird,
am Ort befestigt werden. Daher kann die Beschädigung des IC-Chips, welche
ansonsten aufgrund der Kollision von Fremdmaterialien, wie etwa
schlammigem Wasser und/oder kleinen Steinen, welche von der Straßenoberfläche nach
oben geschleudert werden, mit dem IC-Chip bewirkt werden würde, selbst
beim Fahren des Fahrzeugs im Regen wirksam verhindert werden.
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Ferner
ist bei Ausführung
der Erfindung gemäß Beschreibung
unter (10) der zylindrische Abschnitt, an welchem das Rad anzubringen
ist, an dem in Axialrichtung äußeren Endabschnitt
des Drehrings vorgesehen, und das Haltelement wird durch Preßpassung
in der inneren Umfangsfläche
des zylindrischen Abschnitts angebracht.
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Alternativ
ist gemäß Beschreibung
in (11) der zylindrische Abschnitt, an welchem das Rad angebracht
wird, an dem in Axialrichtung äußeren Endabschnitt
des Drehrings vorgesehen, und der Keilprofilabschnitt, woran das
Gleichlaufgelenk angebracht ist, ist an dem Axialrichtungs-Zwischenabschnitt
des Drehrings vorgesehen, und das Halteglied wird mittels der Gleichlaufgelenks-Spannmutter an
einer ebenen Fläche
zwischen dem zylindrischen Abschnitt und dem Keilprofilabschnitt
befestigt.
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Durch
Verwenden dieser Gestaltungen kann der IC-Chip über das Halteglied fest und
starr an dem Drehring befestigt werden, welcher im Hinblick auf die
Gestalt und Bearbeitung stark eingeschränkt ist, wodurch es ermöglicht wird,
die Verhinderung einer Beschädigung
und eines Abfallens des IC-Chips
in einer wirksamen Weise zu erreichen.
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Ferner
wird bei Ausführung
der Erfindung gemäß Beschreibung
in (13) das Halteglied vorzugsweise in der mit einem Boden versehenen
zylindrischen Gestalt ausgebildet, so daß der IC-Chip an der inneren
Umfangsfläche
des ringförmigen
Abschnitts oder an dem Bodenabschnitt des Halteglieds befestigt
wird.
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Durch
Verwenden dieser Gestaltung kann beispielsweise, obgleich das Halteglied
zeitweilig entfernt werden muß,
wenn eine Mutter auf einer Gewindewelle eines Gleichlaufgelenks
gespannt wird, ein Spanndrehmoment der Mutter dadurch gleichfalls zuverlässig auf
den IC-Chip geschrieben werden, daß dies derart eingerichtet
wird, daß die
Mutter nicht gespannt werden kann, solange das Halteglied nicht eingerichtet
ist, wobei dies in einem Einschreibegerät einer Mutternspannmaschine
erfolgt.
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Ferner
wird bei Ausführung
der Erfindung gemäß Beschreibung
in (14) das Halteglied vorzugsweise derart gestaltet, daß der IC-Chip
in einem Stück
damit geformt wird.
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Durch
Verwenden dieser Gestaltung braucht der IC-Chip nicht durch Verwendung
einer getrennten Befestigungsvorrichtung befestigt zu werden, und daher
kann der IC-Chip einfach eingerichtet werden.
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Ferner
wird bei Ausführung
der Erfindung gemäß Beschreibung
in (15), wobei ein vertiefter Halteabschnitt an der Fläche eines
beliebigen Elements des unbeweglichen Rings, des Drehrings und des Halteglieds
vorgesehen ist, der IC-Chip in dem vertieften Halteabschnitt am
Ort befestigt.
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Durch
Verwenden dieser Gestaltung kann nicht nur die Beschädigung des
IC-Chips verhindert werden, sondern es kann auch der Spielraum der Freiheit
im Hinblick auf die Stelle, wo der IC-Chip angebracht wird, vergrößert werden.
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Ferner
wird bei Ausführung
der Erfindung gemäß Beschreibung
in (16) die Antenne vorzugsweise mit dem IC-Chip kombiniert, um
Signale (und Energie) mittels Funkverbindung zu übertragen und zu empfangen.
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Durch
Verwenden dieser Gestaltung können die
Stammdateninformationen, welche in dem IC-Chip gespeichert sind,
in einer kontaktfreien Weise mittels Funkverbindung unter Verwendung
einer externen Vorrichtung, wie etwa einer Lese-Schreib-Vorrichtung,
welche eine Antenne umfaßt,
gelesen werden. Daher kann die Arbeit des Lesens der Stammdateninformationen,
welche in dem IC-Chip gespeichert sind, verwirklicht werden, ohne die
Radlagerungs-Lagereinheit aus dem Fahrzeug zu entfernen. Ferner
wird selbst in einem Fall, wobei der IC-Chip (und die Antenne) im
Inneren der Radlagerungs-Lagereinheit am Ort befestigt ist, die
Arbeit des Demontierens der Radlagerungs-Lagereinheit unnötig gemacht.
Es sei bemerkt, daß in
dem Fall, daß eine
externe Vorrichtung mit einer Antikollisionsfunktion (einer Kollisionsverhinderungsfunktion)
als externe Vorrichtung verwendet wird, beispielsweise Informationen,
welche in einer Vielzahl von IC-Chips gespeichert sind, welche jeweils
an sämtlichen
Radlagerungs-Lagereinheiten, welche in dem Fahrzeug montiert sind,
befestigt sind, gleichzeitig gelesen werden können.
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Ferner
ist eine IC-Kennzeichnung, welche eine RFID-Technik (Funkfrequenz-Identifikationstechnik)
verwendet, allgemein als Konstruktion bekannt, wobei ein IC-Chip
mit einer Antenne kombiniert wird, welche die Übertragung und den Empfang von
Signalen mittels Funkverbindung verwirklicht (siehe 2).
Daher werden Konstruktionen, wobei ein IC-Chip mit einer Antenne
kombiniert wird, durch eine IC-Kennzeichnung repräsentiert
und einfach als solche bezeichnet.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNG
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1 ist
eine Schnittansicht, welche eine Radlagerungs-Lagereinheit gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel
der Erfindung darstellt;
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2 ist
ein beispielhaftes Diagramm, welches eine allgemeine IC-Kennzeichnung
darstellt, welche bei der Erfindung verwendet wird;
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3 ist
eine Schnittansicht, welche eine Radlagerungs-Lagereinheit gemäß einem abgewandelten Beispiel
des ersten Ausführungsbeispiels
darstellt;
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4 ist
eine Schnittansicht, welche eine Radlagerungs-Lagereinheit gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel
der Erfindung darstellt;
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5 ist
eine Schnittansicht, welche eine Radlagerungs-Lagereinheit gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel
der Erfindung darstellt;
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6 ist
eine Schnittansicht, welche eine Radlagerungs-Lagereinheit gemäß einem abgewandelten Beispiel
des dritten Ausführungsbeispiels
darstellt;
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7 ist
eine Schnittansicht, welche eine Radlagerungs-Lagereinheit gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel
der Erfindung darstellt;
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8 ist
eine Schnittansicht, welche eine Radlagerungs-Lagereinheit gemäß einem abgewandelten Beispiel
des vierten Ausführungsbeispiels
darstellt;
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9 ist
eine Schnittansicht, welche eine Radlagerungs-Lagereinheit gemäß einem fünften Ausführungsbeispiel der Erfindung
darstellt;
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10 ist
eine Schnittansicht, welche eine Radlagerungs-Lagereinheit gemäß einem sechsten Ausführungsbeispiel
der Erfindung darstellt;
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11 ist
eine Schnittansicht, welche eine Radlagerungs-Lagereinheit gemäß einem abgewandelten Beispiel
des sechsten Ausführungsbeispiels darstellt;
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12 ist
eine Schnittansicht, welche eine Radlagerungs-Lagereinheit gemäß einem siebten Ausführungsbeispiel
der Erfindung darstellt;
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13 ist
eine Schnittansicht, welche eine Radlagerungs-Lagereinheit gemäß einem abgewandelten Beispiel
des siebten Ausführungsbeispiels darstellt;
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14 ist
eine Schnittansicht, welche eine Radlagerungs-Lagereinheit gemäß einem anderen abgewandelten
Beispiel des siebten Ausführungsbeispiels
darstellt;
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15 ist
eine Schnittansicht, welche eine Radlagerungs-Lagereinheit gemäß einem weiteren abgewandelten
Beispiel des siebten Ausführungsbeispiels
darstellt;
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16 ist
eine Schnittansicht, welche eine Radlagerungs-Lagereinheit gemäß einem achten Ausführungsbeispiel
der Erfindung darstellt;
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17 ist
eine Schnittansicht, welche eine Radlagerungs-Lagereinheit gemäß einem abgewandelten Beispiel
des achten Ausführungsbeispiels
darstellt;
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18 ist
eine Schnittansicht, welche eine Radlagerungs-Lagereinheit gemäß einem anderen abgewandelten
Beispiel des achten Ausführungsbeispiels
darstellt; und
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19 ist
eine Schnittansicht, welche ein Beispiel einer Radlagerungs-Lagereinheit
herkömmlicher
Konstruktion darstellt.
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GENAUE BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
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(Erstes Ausführungsbeispiel)
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Die 1 bis 2 stellen
eine Radlagerungs-Lagereinheit gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel
der Erfindung dar. Es sei bemerkt, daß ein Merkmal der Erfindung
in einem Punkt liegt, wobei die Rückverfolgbarkeit einer Radlagerungs-Lagereinheit 5a durch
Befestigen einer IC-Kennzeichnung 23 an einem Abschnitt
der Radlagerungs-Lagereinheit 5a verbessert wird. Sowohl
die weitere Konstruktion dieser Radlagerungs-Lagereinheit 5a als auch Konstruktionen
und Funktionen anderer Abschnitte davon ähneln denen der herkömmlichen
Konstruktion, welche in 19 dargestellt
ist. Daher werden kennzeichnende Abschnitte des Ausführungsbeispiels
hauptsächlich
unter Weglassung bzw. Vereinfachung der Wiederholung ähnlicher
Beschreibungen beschrieben. Es sei bemerkt, daß die ICa-Kennzeichnung 23 in der vorliegenden
Schrift größer als deren
tatsächliche
Maße dargestellt
ist.
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Wie
in 1 dargestellt, wird in dem Fall des ersten Ausführungsbeispiels
mit einem Klebstoff 24 bewirkt, daß die IC-Kennzeichnung 23 fest
an einem mittleren Abschnitt an einer in Axialrichtung äußeren Endabschnittsfläche einer
Nabe 10a haftet, welche ein Drehelement ist, welches die
Radlagerungs-Lagereinheit 5a bildet.
Es sei bemerkt, daß das
Drehelement für
die Passivbetriebsradlagerungs-Lagereinheit im wesentlichen ein
fester Zylinderkörper
ist. Ferner wird die gesamte Oberfläche der IC-Kennzeichnung 23 durch
diesen Klebstoff 24 bedeckt. Daher wird die IC-Kennzeichnung 23 an
dem mittleren Abschnitt an der in Axialrichtung äußeren Endabschnittsfläche der
Nabe 10a befestigt, ohne daß deren Oberfläche zu einem äußeren Raum
hin freiliegt. Als Basisgestaltung davon ist in 2 dargestellt,
daß die
IC-Kennzeichnung 23 aus
einem IC-Chip 25 und einer Antenne 26 besteht,
welche an einem IC-Kennzeichnungsträger 27 befestigt (damit verbunden)
sind. Davon weist der IC-Chip 25 eine geringe Größe auf und
ist generell in einer quadratischen Gestalt ausgebildet, wobei dessen
Seite 1 mm lang oder kürzer
ist, und umfaßt
mindestens einen Speicher zum Speichern von Informationen. Ferner ist
die Antenne 26 normalerweise derart gestaltet, daß diese
in einer Spulengestalt ausgebildet ist, und wird verwendet, um die Übertragung
und den Empfang von Signalen mittels Funkwellen (Funkverbindung)
mit einer externen Vorrichtung 28 (siehe 1),
wie etwa einer Lese-Schreib-Vorrichtung, welche
eine Antenne oder ähnliches
aufweist, zu verwirklichen.
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Bei
diesem Ausführungsbeispiel
werden Stammdateninformationen (wie Zeichendaten bzw. in ID-Daten
umgewandelte) über
die Radlagerungs-Lagereinheit 5a in der IC-Kennzeichnung 23 (genauer, in
dem Speicher in dem IC-Chip 25) gespeichert, welche gestaltet
ist, wie oben beschrieben wurde. Genauer ausgedrückt, werden verschiedene Typen
von Informationen der Radlagerungs-Lagereinheit 5a ausgewählt, um
derart gespeichert zu werden, wobei die Informationen Herstellungsdatum,
Produktionsposten, Produktionsanlage, Reparaturprotokoll (Ersatzteilprotokoll),
Modellnummer, verantwortliche Personen für Gestaltung, Produktion und
Qualitätskontrolle,
Material jedes Bestandteils, Bearbeitungsverfahren, Montageverfahren,
Ergebnis der Qualitätsprüfung, Vertriebsweg
und ähnliches
umfaßt.
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Die
zuvor erwähnte
externe Vorrichtung 28, welche in einem äußeren Raum
eines Fahrzeugs angeordnet ist (bzw. ein tragbarer Typ sein kann),
wird verwendet, um die Stammdateninformationen zu lesen, welche
in der IC-Kennzeichnung 23 gespeichert sind.
Um dies genau zu beschreiben, wird eine kontaktfreie Funkverbindung
zwischen der externen Vorrichtung 28 und der IC-Kennzeichnung 23 verwirklicht,
so daß die
Stammdateninformationen, welche in der IC-Kennzeichnung 23 gespeichert
sind, zu der Seite der externen Vorrichtung 28 übertragen
werden. Sodann werden die derart übertragenen Stammdateninformationen
beispielsweise auf einer nicht dargestellten Anzeige eines Terminals
dargestellt, welches mit der externen Vorrichtung 28 verbunden
ist.
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Durch
Verwenden der derartigen Gestaltung kann die Abfragearbeit, welche
auszuführen
ist, um die genauen Stammdateninformationen der Radlagerungs-Lagereinheit 5a zu
erhalten, durch Verwenden des Terminals weggelassen bzw. vereinfacht werden.
Daher können
die genauen Stammdateninformationen der Radlagerungs-Lagereinheit 5a innerhalb
einer kurzen Zeitperiode und in einer zuverlässigen Weise erhalten werden.
Ferner kann die Arbeit des Lesens der Stammdateninformationen, welche
in der IC-Kennzeichnung 23 gespeichert sind, durchgeführt werden,
ohne die Radlagerungs-Lagereinheit 5a aus
dem Fahrzeug zu entfernen. Infolgedessen kann die Stammdatensteuerung
der Radlagerungs-Lagereinheit 5a gewährleistet und ermöglicht werden,
wobei die Rückverfolgbarkeit
der Radlagerungs-Lagereinheit 5a verbessert wird.
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Insbesondere
können
in dem Fall dieses Ausführungsbeispiels
durch Einrichten der Montageposition der IC-Kennzeichnung 23 an
dem mittleren Abschnitt an der in Axialrichtung äußeren Endabschnittsfläche der
Nabe 10a die folgenden Vorteile erzielt werden.
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Erstens
kann die Entfernung zwischen der IC-Kennzeichnung 23 und
der externen Vorrichtung 28 kurz gestaltet werden, und
ein Abschirmungselement, welches zwischen der externen Vorrichtung 28 und
der IC-Kennzeichnung 23 vorzusehen ist, kann auf lediglich
eine nicht dargestellte Radverkleidung beschränkt werden. Daher kann eine
Funkverbindung zwischen der IC-Kennzeichnung 23 und der
externen Vorrichtung 28 in einer gesicherten Weise verwirklicht
werden.
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Zweitens
wird die Wirkung einer Zentrifugalkraft, welche auf die IC-Kennzeichnung 23 ausgeübt wird,
welche sich gemeinsam mit der Nabe 10a dreht, auf ein geringes
Maß abgeschwächt. Durch
Befestigen der IC-Kennzeichnung 23 an dem in Radialrichtung
mittleren Abschnitt an der in Axialrichtung äußeren Endabschnittsfläche der
Nabe 10 wird die Entfernung von dem Drehungsmittelpunkt
der Nabe 10a nämlich
kurz gestaltet, um die Zentrifugalkraft, welche auf die IC-Kennzeichnung 23 ausgeübt wird,
auf ein geringes Maß abzuschwächen. Daher
kann das Abfallen der IC-Kennzeichnung 23 von der Nabe 10a wirksam
verhindert werden.
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Ferner
wird bei diesem Ausführungsbeispiel, wie
zuvor beschrieben wurde, durch Bedecken der gesamten Oberfläche der
IC-Kennzeichnung 23 durch den Klebstoff 24 selbst
beim Fahren des Fahrzeugs im Regen oder ähnlichem verhindert, daß schlammiges
Wasser oder ähnliches
direkt an der IC-Kennzeichnung 23 haftet.
Daher kann die Beschädigung
der IC-Kennzeichnung 23 wirksam
verhindert werden.
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Es
sei bemerkt, daß bei
diesem Ausführungsbeispiel,
obgleich beschrieben wurde, daß die IC-Kennzeichnung 23 an
dem mittleren Abschnitt an der in Axialrichtung äußeren Endabschnittsfläche der Nabe 10a befestigt
wird, die IC-Kennzeichnung 23 auch
an einem Abschnitt einer inneren Umfangsfläche (einem Abschnitt A, welcher
durch eine punktierte Linie in 1 dargestellt
ist) eines zylindrischen Abschnitts 18 befestigt werden
kann, welcher an einem in Axialrichtung äußeren Endabschnitt der Nabe 10a vorgesehen
ist, wo die ähnlichen
Funktionen und Vorteile erreicht werden können. Wenn dies geschieht,
wird die Zentrifugalkraft, welche bei Verwendung auf die IC-Kennzeichnung 23 ausgeübt wird, durch
den Abschnitt der inneren Umfangsfläche des zylindrischen Abschnitts 18 aufgenommen,
wodurch die Verhinderung des Abfallens der IC-Kennzeichnung 23 erreicht werden
kann. Ferner kann die IC-Kennzeichnung 23 auch
an einem Abschnitt (einem Abschnitt B, welcher durch eine punktierte
Linie in 1 dargestellt ist) zwischen
dem mittleren Abschnitt an der in Axialrichtung äußeren Endabschnittsfläche der
Nabe 10a und dem Abschnitt der inneren Umfangsfläche des
zylindrischen Abschnitts 18 befestigt werden.
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Ferner
ist als abgewandeltes Beispiel dieses Ausführungsbeispiels, wie in 3 dargestellt,
ein Abschnitt der inneren Umfangsfläche eines zylindrischen Abschnitts 18a,
welcher an dem in Axialrichtung äußeren Endabschnitt
der Nabe 10a in einer geraden Gestalt im Querschnitt ausgebildet,
so daß die IC-Kennzeichnung 23 an
dem derart ausgebildeten inneren Umfangsflächenabschnitt befestigt werden kann.
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Ferner
kann die Anordnung der IC-Kennzeichnung 23, welche an dem
Abschnitt der inneren Umfangsfläche
des zylindrischen Abschnitts 18 dieses Ausführungsbeispiels
befestigt ist, auch auf eine Radlagerungs-Lagereinheit für Antriebsräder angewandt
werden, welche später
beschrieben wird.
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(Zweites Ausführungsbeispiel)
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4 stellt
eine Radlagerungs-Lagereinheit gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel
der Erfindung dar. Bei diesem Ausführungsbeispiel wird bewirkt,
daß eine
IC-Kennzeichnung 23 fest an einem Abschnitt an einer äußeren Umfangsfläche eines
Außenrings 6a haftet,
welcher ein unbeweglicher Ring ist, welcher in Axialrichtung nach
außen
gegen einen Befestigungsflansch 7 versetzt angeordnet ist,
welcher geeignet gestaltet ist, um unter Verwendung eines Klebstoffs 24 an
einem Aufhängungssystem
befestigt zu werden. Ferner ist in dem Fall des Ausführungsbeispiels
die Montageposition der IC-Kennzeichnung 23 in einem derartigen
Zustand, daß die Radlagerungs-Lagereinheit
in einem Kraftfahrzeug eingebaut ist, an der äußeren Umfangsfläche des
Außenrings 6a an einer Stelle (einer Seite
einer oberen Oberfläche)
davon eingerichtet, welche sich im wesentlichen gegenüber einer
Straßenoberflächenseite (einer
unteren Seite in 4) der äußeren Umfangsfläche des
Außenrings 6a befindet.
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Durch
Verwenden dieser Gestaltung kann die Beschädigung der IC-Kennzeichnung 23,
welche ansonsten aufgrund der Kollision von Fremdmaterialien, wie
etwa schlammigem Wasser und/oder kleinen Steinen, welche von der
Straßenoberfläche nach oben
geschleudert werden, mit der IC-Kennzeichnung 23 bewirkt
werden würde,
selbst beim Fahren des Fahrzeugs im Regen oder ähnlichem wirksam verhindert
werden. Ferner wird bei diesem Ausführungsbeispiel aufgrund der
Tatsache, daß die IC-Kennzeichnung 23 an
dem Außenring 6a befestigt wird, welcher
den unbeweglichen Ring bildet, keine Zentrifugalkraft auf die IC-Kennzeichnung 23 ausgeübt. Daher
kann die Verhinderung des Abfallens der IC-Kennzeichnung 23 wirksam
erreicht werden.
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Es
sei bemerkt, daß bei
diesem Ausführungsbeispiel,
wobei die Radlagerungs-Lagereinheit in dem Fahrzeug eingebaut ist,
Abschirmungselemente, wie etwa mindestens ein Rad, welches ein Straßenrad des
Fahrzeugs bildet, und ein Rotor 2 zwischen der IC-Kennzeichnung 23 und
einer externen Vorrichtung 28 eingefügt sind. Daher besteht die Möglichkeit,
daß eine
zuverlässige
Funkverbindung zwischen der externen Vorrichtung 28 und
der IC-Kennzeichnung 23 unter den bestehenden Umständen nicht
verwirklicht werden kann. Infolgedessen wird, um die Stammdateninformationen,
welche in der IC-Kennzeichnung 23 gespeichert sind, zuverlässig zu
lesen, dafür
gesorgt, daß eine
Annäherung der
externen Vorrichtung 28 (eines tragbaren Typs) an die IC-Kennzeichnung
erfolgt. Die weiteren Gestaltungen und Funktionen dieses Ausführungsbeispiels ähneln denen
des ersten Ausführungsbeispiels.
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(Drittes Ausführungsbeispiel)
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5 stellt
eine Radlagerungs-Lagereinheit gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel
der Erfindung dar. In dem Fall dieses Ausführungsbeispiels wird eine IC-Kennzeichnung 23 an
einer in Axialrichtung äußeren Fläche einer
Verkleidung 21a befestigt, welche fest in einem in Axialrichtung
inneren Endabschnitt eines Außenrings 6 angebracht
ist, welcher einen unbeweglichen Ring bildet.
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Durch
Verwenden dieser Gestaltung kann die IC-Kennzeichnung 23 innerhalb
eines geschlossenen Raums, welcher durch die Verkleidung 21a gegen
einen äußeren Raum
abgeschirmt wird, am Ort befestigt werden. Daher kann die Beschädigung der IC-Kennzeichnung 23,
welche ansonsten aufgrund der Kollision mit Fremdmaterialien, wie
etwa schlammigem Wasser und/oder kleinen Steinen, welche von der
Straßenoberfläche nach
oben geschleudert werden, mit der IC-Kennzeichnung 23 bewirkt
werden würde,
selbst beim Fahren des Fahrzeugs im Regen oder ähnlichem wirksam verhindert
werden. Ferner kann aufgrund der Tatsache, daß keine Zentrifugalkraft auf
die IC-Kennzeichnung 23 ausgeübt wird, die Verhinderung des
Abfallens der IC-Kennzeichnung 23 wirksam
erreicht werden. Die weiteren Gestaltungen und Funktionen ähneln denen
des zweiten Ausführungsbeispiels,
welches soeben oben beschrieben wurde, und des ersten Ausführungsbeispiels, welches
zuvor beschrieben wurde.
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Es
sei bemerkt, daß durch
Kombinieren der IC-Kennzeichnung 23 mit einem Drehzahlerfassungssensor 22,
welcher an der Verkleidung 21a gelagert ist, ein Erfassungssignal
des Drehzahlerfassungssensors 22 (und Energie) durch drahtlose
Verbindung zu einer Steuereinheit übertragen werden kann, welche
ein Datenempfangsgerät 28a aufweist, welches
auf einer Karosserieseite vorgesehen ist. Durch Verwenden dieser
Gestaltung kann eine Verbindungstrennung eines nicht dargestellten
Kabelbaums, welcher die Steuereinheit, welche auf der Karosserieseite
vorgesehen ist, mit dem Drehzahlerfassungssensor 22 verbindet,
verhindert werden, und ferner kann der Kabelbaum selbst und daher
die Arbeit des Verlegens des Kabelbaums weggelassen werden.
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Ferner
kann als abgewandeltes Beispiel dieses Ausführungsbeispiels die IC-Kennzeichnung 23 mit
dem Klebstoff 24 an einer in Axialrichtung inneren Fläche einer
Verkleidung 21b befestigt werden, welche fest in dem Außenring 6 angebracht
ist, welcher den unbeweglichen Ringabschnitt bildet, wobei dies bei
einer Position erfolgt, welche symmetrisch zu einem Sensorloch 30,
wie in 6 dargestellt, bzw. in der Nähe des Sensorlochs 30 angeordnet
ist.
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Durch
Verwenden dieser Gestaltung können beim Übertragen
von Stammdateninformationen von der IC-Kennzeichnung 23 und
eines Erfassungssignals des Drehzahlerfassungssensors 22 zu
dem Datenempfangsgerät 28,
welches auf der Karosserieseite vorgesehen ist, durch drahtlose
Verbindung nicht nur der Kabelbaum selbst und die Arbeit des Verlegens
des Kabelbaums weggelassen werden, sondern es kann auch die Erfassung
ermöglicht
werden.
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(Viertes Ausführungsbeispiel)
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7 stellt
eine Radlagerungs-Lagereinheit gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel
der Erfindung dar. In dem Fall dieses Ausführungsbeispiels wird eine IC-Kennzeichnung 23 an
einer äußeren Umfangsfläche einer
Verkleidung 21c befestigt, welche fest in einem in Axialrichtung
inneren Endabschnitt eines Außenrings 6 angebracht
ist, welcher einen unbeweglichen Ring bildet, und Stammdateninformationen
werden geeignet gestaltet, um mittels eines Datenempfangsgeräts 28a gelesen
zu werden, welches auf einer Karosserieseite vorgesehen ist.
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Durch
Verwenden dieser Gestaltung kann die IC-Kennzeichnung selbst in dem Fall, daß es schwierig
ist, die IC-Kennzeichnung 23 auf einer in Axialrichtung
inneren Seite der Verkleidung 21c anzubringen, oder in
dem Fall, daß sich
die Position der externen Vorrichtung 28a in Entfernung
von einem mittleren Abschnitt 21c befindet, 23 an
der Verkleidung 21c angebracht werden, wodurch Stammdateninformationen
in einer gesicherten Weise gelesen werden können. Die weiteren Gestaltungen
und Funktionen dieses Ausführungsbeispiels ähneln denen
des dritten Ausführungsbeispiels,
welches zuvor beschrieben wurde.
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Es
sei bemerkt, daß auch
bei diesem Ausführungsbeispiel
die Montageposition der IC-Kennzeichnung in einem derartigen Zustand,
daß die
Radlagerungs-Lagereinheit in einem Kraftfahrzeug eingebaut ist,
an der äußeren Umfangsfläche der
Verkleidung 21c an einer Stelle (einer Seite einer oberen Oberfläche) davon
eingerichtet ist, welche sich im wesentlichen gegenüber einer
Straßenoberflächenseite
(einer unteren Seite in 7) der äußeren Umfangsfläche der
Verkleidung 21c befindet. Durch Verwenden dieser Gestaltung
kann die Beschädigung der
IC-Kennzeichnung 23, welche ansonsten aufgrund der Kollision
von Fremdmaterialien, wie etwa schlammigem Wasser und/oder kleinen
Steinen, welche von der Straßenoberfläche nach
oben geschleudert werden, mit der IC-Kennzeichnung 23 bewirkt werden
würde,
selbst beim Fahren des Fahrzeugs im Regen oder ähnlichem wirksam verhindert
werden. Ferner kann aufgrund der Tatsache, daß keine Zentrifugalkraft auf
die IC-Kennzeichnung 23 ausgeübt wird, welche an der Verkleidung 21c befestigt
ist, die Verhinderung des Abfallens der IC-Kennzeichnung 23 wirksam
verhindert werden.
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Ferner
ist die derartige Anordnung der IC-Kennzeichnung 23 als
abgewandeltes Beispiel dieses Ausführungsbeispiels für eine Radlagerungs-Lagereinheit
für Antriebsräder (Hinterräder eines
Fahrzeugs mit Frontmotor-Hinterradantrieb und eines Fahrzeugs mit
Heckmotor-Hinterradantrieb, Vorderräder eines Fahrzeugs mit Frontmotor-Vorderradantrieb,
und sämtliche
Räder eines
Fahrzeugs mit Vierradantrieb) günstig,
wobei ein Gleichlaufgelenk vorgesehen ist, wie in 8 dargestellt.
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In
dem Fall einer Radlagerungs-Lagereinheit für Antriebsräder ist eine Nabe 43,
welche als Drehring wirkt, welche aus einem hohlen Nabenhauptkörper 42,
in welchem ein Keilprofilloch 41 in einem mittleren Abschnitt
davon ausgebildet ist, und einem Innenring 9 besteht, drehbar
auf einer Innendurchmesserseite eines Außenrings 6 gelagert.
Das bedeutet, daß das
Drehelement für
das Antriebsrad ringförmig ist.
Eine Keilprofilwelle 51 eines Gleichlaufgelenks 50 ist
in das Keilprofilloch 41 des Nabenhauptkörpers 42 eingesetzt,
und eine Gleichlaufgelenks-Spannmutter 53 ist auf einen
Gewindeabschnitt 52 geschraubt, welcher an einem distalen
Ende der Keilprofilwelle 51 in einem zylindrischen Abschnitt
des Nabenhauptkörpers 42 ausgebildet
ist, wodurch das Gleichlaufgelenk 50 in einem derartigen
Zustand an der Nabe 43 befestigt wird, daß der Innenring 9,
welcher an einem Stufenabschnitt 44 mit kleinem Durchmesser
angebracht ist, in Anschlag an einer äußeren Oberfläche eines
Zwischenabschnitts gebracht wird. Die Konstruktionen der anderen
Abschnitte, welchen gleiche Bezugsziffern wie die der Radlagerungs-Lagereinheit für Passivbetriebsräder zugeordnet
sind, ähneln grundsätzlich den
Konstruktionen derer der Radlagerungs-Lagereinheit für Passivbetriebsräder.
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In
diesem Fall wird die IC-Kennzeichnung 23 mit einem Klebstoff
an einer äußeren Umfangsfläche einer
Verkleidung 45 befestigt, welche an einem in Axialrichtung
inneren Endabschnitt des Außenrings 6 befestigt
ist, und Stammdateninformationen werden durch ein Datenempfangsgerät 28a gelesen,
welches auf der Karosserieseite vorgesehen ist, wodurch bei der
Radlagerungs-Lagereinheit für
Antriebsräder
selbst in dem Fall, daß die
IC-Kennzeichnung 23 an einer in Axialrichtung inneren Seite
davon angebracht werden muß,
die IC-Kennzeichnung 23 derart angeordnet werden kann,
wodurch es ermöglicht
wird, das Lesen der Daten zu gewährleisten.
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Ferner
ist eine Dichtungslippe 46 an einem distalen Endabschnitt
der Verkleidung 45 in einer derartigen Weise vorgesehen,
daß sich
diese in Gleitkontakt mit einer äußeren Umfangsfläche des
Gleichlaufgelenks 50 befindet, um den Dichtungszustand eines
Lagerraums zu verbessern, wo die Rollelemente angeordnet sind.
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(Fünftes Ausführungsbeispiel)
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9 stellt
eine Radlagerungs-Lagereinheit gemäß einem fünften Ausführungsbeispiel der Erfindung
dar. In dem Fall dieses Ausführungsbeispiels wird
eine IC-Kennzeichnung 23 an einem beliebigen Element aus
der Gruppe eines Außenrings 6,
welcher einen unbeweglichen Ring bildet, einer Nabe 10, 43,
welche einen Drehring bildet, und einer Verkleidung 21, 45 und ähnlichem
befestigt, welche dadurch, daß diese
in mechanischen Eingriff mit einem vertieften Halteabschnitt 29 gebracht
wird, welcher an einer Oberfläche
eines der zuvor erwähnten
Elemente vorgesehen ist, ein weiteres Element bildet. Ferner werden
durch Füllen
dieses vertieften Halteabschnitts 29 mit einem Klebstoff 24 in
einem derartigen Zustand, daß die
IC-Kennzeichnung 23 in
dem vertieften Halteabschnitt 29 befestigt ist, nicht nur kleine
Spalte zwischen dem vertieften Halteabschnitt 29 und der
IC-Kennzeichnung 23 gefüllt,
sondern es wird auch die gesamte Oberfläche der IC-Kennzeichnung 23 mit
dem Klebstoff 24 bedeckt.
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Durch
Verwenden dieser Gestaltung kann nicht nur die Verhinderung von
Beschädigung
und Abfallen der IC-Kennzeichnung 23 wirksam
erreicht werden, sondern es kann auch der Spielraum der Freiheit
im Hinblick auf die Montageposition der IC-Kennzeichnung 23 vergrößert werden.
Die IC-Kennzeichnung 23 kann
nämlich
durch Vorsehen des vertieften Halteabschnitts 29 in einem
derartigen Zustand, daß die
Radlagerungs-Lagereinheit in das Fahrzeug eingebaut ist, an einer
Fläche,
welche an einem Paßverbindungselement
anschlägt,
angebracht werden. Die weiteren Gestaltungen und Funktionen dieses
Ausführungsbeispiels ähneln denen des
ersten bis vierten Ausführungsbeispiels,
welche zuvor beschrieben wurden.
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(Sechstes Ausführungsbeispiel)
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10 stellt
eine Radlagerungs-Lagereinheit gemäß einem sechsten Ausführungsbeispiel
der Erfindung dar. In dem Fall dieses Ausführungsbeispiels wird eine IC-Kennzeichnung 23 an
einer inneren Umfangsfläche
einer Harzverkleidung 48 befestigt, welche über ein
Kernblech 49 an einem in Axialrichtung inneren Endabschnitt
eines Außenrings 6 befestigt
ist, welcher einen unbeweglichen Ring bildet. Das Kernblech 49,
welches sich zu einem Axialrichtungsende hin erstreckt, ist in einem
Stück mit
der Verkleidung 48 geformt, und das Kernblech 49 ist
fest in einer inneren Umfangsfläche
des in Axialrichtung inneren Endabschnitts des Außenrings 6 angebracht. Ferner
ist die Verkleidung 48 in einer mit einem Boden versehenen
zylindrischen Gestalt ausgebildet, und ein Sensorloch 48a ist
in einem Abschnitt eines Bodenabschnitts ausgebildet, welcher einem
Kodierer 20 zugewandt ist. Ferner wird die IC-Kennzeichnung 23 durch
einen Klebstoff an der inneren Umfangsfläche der Verkleidung 48 in
einer Position angebracht, welche in der Axialrichtung nicht mit
dem Kernblech überlappt.
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Stammdateninformationen
von der IC-Kennzeichnung 23 werden durch ein Datenempfangsgerät 28a gelesen,
welches auf einer Karosserieseite vorgesehen ist. Es sei bemerkt,
daß wie
bei den Ausführungsbeispielen,
welche bereits zuvor beschrieben wurden, die Stammdateninformationen
von der IC-Kennzeichnung 23 mit einer Erfassung eines nicht dargestellten
Drehzahlerfassungssensors kombiniert werden können, welcher in dem Sensorloch 48a angebracht
ist, um gemeinsam durch das Datenempfangsgerät 28a gelesen zu werden.
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Durch
Verwenden dieser Gestaltung kann die IC-Kennzeichnung 23 innerhalb
eines geschlossenen Raums befestigt werden, welcher durch die Verkleidung 48 gegen
einen äußeren Raum
abgeschirmt wird. Daher kann die Beschädigung der IC-Kennzeichnung 23,
welche ansonsten aufgrund der Kollision von Fremdmaterialien, wie
etwa schlammigem Wasser und/oder kleinen Steinen, welche von der
Straßenoberfläche nach
oben geschleudert werden, mit der IC-Kennzeichnung 23 bewirkt
werden würde,
selbst beim Fahren des Fahrzeugs im Regen oder ähnlichem wirksam verhindert
werden. Die anderen Gestaltungen und Funktionen dieses Ausführungsbeispiels ähneln denen
des ersten bis fünften Ausführungsbeispiels,
welche bereits zuvor beschrieben wurden.
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Ferner
stellt 11 eine Radlagerungs-Lagereinheit
gemäß einem
abgewandelten Beispiel dieses Ausführungsbeispiels dar. Bei diesem
abgewandelten Ausführungsbeispiel
ist eine IC-Kennzeichnung 23 in
einem Stück
mit einer Harzverkleidung 48 in einer derartigen Weise
an einem zylindrischen Abschnitt davon geformt, daß die IC-Kennzeichnung 23 von
der Harzverkleidung 48 umgeben ist. Auch in diesem Fall
kann die Beschädigung
der IC-Kennzeichnung 23, welche ansonsten aufgrund der
Kollision von Fremdmaterialien, wie etwa schlammigem Wasser und/oder
kleinen Steinen, welche von der Straßenoberfläche nach oben geschleudert
werden, mit der IC-Kennzeichnung 23 bewirkt
werden würde, selbst
beim Fahren des Fahrzeugs im Regen oder ähnlichem wirksam verhindert
werden. Ferner braucht die IC-Kennzeichnung 23 nicht durch
Verwenden einer getrennten Befestigungseinrichtung, wie etwa eines
Klebstoffs, befestigt zu werden und kann daher einfach eingerichtet
werden. Es sei bemerkt, daß die
Harzverkleidung 48 durch Formpressen in einer derartigen
Weise, daß diese
die IC-Kennzeichnung 23a umgibt, an einem Bodenabschnitt
der Verkleidung 48 in einem Stück mit einer IC-Kennzeichnung 23a ausgebildet
werden kann.
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(Siebtes Ausführungsbeispiel)
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12 stellt
eine Radlagerungs-Lagereinheit gemäß einem siebten Ausführungsbeispiel
der Erfindung dar. In dem Fall dieses Ausführungsbeispiels wird ein Halteglied 60 zum
Halten einer IC-Kennzeichnung 23 an einem in Axialrichtung äußeren Endabschnitt
einer Nabe 40 befestigt, welche einen Drehring bildet,
um eine Verbesserung der Rückverfolgbarkeit
einer Radlagerungs-Lagereinheit 5b zu erreichen. Sowohl
die Gesamtkonstruktion dieser Radlagerungs-Lagereinheit 5b als
auch die Konstruktionen und Funktionen anderer Abschnitte davon ähneln denen
der Radlagerungs-Lagereinheit für Antriebsräder, welche
zuvor als abgewandeltes Beispiel des vierten Ausführungsbeispiels
beschrieben wurde. Daher sind gleichen Abschnitten dieses Ausführungsbeispiels
gleiche Bezugsziffern zugeordnet, um die Wiederholung ähnlicher
Beschreibungen wegzulassen bzw. zu vereinfachen.
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In
dem Fall dieses Ausführungsbeispiels weist
das Halteglied 60, welches die IC-Kennzeichnung 23 hält, einen
Flansch 60a an einem Axialrichtungs-Endabschnitt davon
auf und ist in einer ringförmigen
Gestalt ausgebildet, und eine äußere Umfangsfläche des
Haltelements 60 wird durch Preßpassung in einer inneren Umfangsfläche eines
zylindrischen Abschnitts 18 eines Nabenhauptkörpers 42 angebracht,
bis der Flansch 60a in Anschlag an einer in Axialrichtung äußeren Endabschnittsfläche des
zylindrischen Abschnitts 18 gebracht wird. Ferner kann, während die
IC-Kennzeichnung 23 an einer inneren Umfangsfläche des
Halteglieds 60 befestigt wird, das Halteelement 60 aus
Harz hergestellt werden, um gemeinsam mit der IC-Kennzeichnung in
einer derartigen Weise geformt zu werden, daß dieses die IC-Kennzeichnung 23 umgibt.
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Bei
der Radlagerungs-Lagereinheit 5b für Antriebsräder muß eine Mutter 53 zum
Befestigen eines Gleichlaufgelenks 50 an der Nabe 40 an
einem in Axialrichtung äußeren Endabschnitt
der Nabe 40 vorgesehen werden. Wenn dies geschieht, wobei dies
verschieden von dem Fall mit der Radlagerungs-Lagereinheit 5a für Passivbetriebsräder ist, kann
die IC-Kennzeichnung 23 nicht in der Nähe einer Mittellinie der Nabe 40 angeordnet
werden, wo keine Zentrifugalkraft ausgeübt wird. In diesem Fall muß die IC-Kennzeichnung 23 fest
und starr an einem flachen Abschnitt befestigt werden, welcher fern von
der Mittellinie der Nabe 40 bzw. der inneren Umfangsfläche des
zylindrischen Abschnitts 18 angeordnet ist, welcher einer
Zentrifugalkraft ausgesetzt ist, jedoch ist der zylindrische Abschnitt 18 im
Hinblick auf dessen Gestalt und die Weise der Bearbeitung stark
eingeschränkt.
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Infolgedessen
wird, nachdem die IC-Kennzeichnung 23 an dem Halteglied 60 in
der oben beschriebenen Weise befestigt wurde, das Halteglied 60 durch
Preßpassung
in dem zylindrischen Abschnitt 18 des Nabenhauptkörpers 42 angebracht, wodurch
die IC-Kennzeichnung 23 fest und starr befestigt werden
kann, und die Verhinderung von Beschädigung und Abfallen der IC-Kennzeichnung 23 kann
wirksam erreicht werden. Ferner wird aufgrund der Tatsache, daß das Halteglied 60 in
der ringförmigen
Gestalt ausgebildet ist, das Halteglied 60 ohne Störung durch
die Mutter 53 an der Nabe 40 befestigt. Die anderen
Gestaltungen und Funktionen dieses Ausführungsbeispiels ähneln denen
des ersten bis sechsten Ausführungsbeispiels,
welche zuvor beschrieben wurden.
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Ferner
kann ein Halteglied 61, wie in 13 dargestellt,
als abgewandeltes Beispiel dieses Ausführungsbeispiels einen Flansch 61a aufweisen,
welcher sich an einem in Axialrichtung äußeren Endabschnitt davon in
Radialrichtung nach innen erstreckt, und in einer ringförmigen Gestalt
ausgebildet sein, und das Halteglied 61 kann in der inneren
Umfangsfläche
des zylindrischen Abschnitts 18 durch Preßpassung
in einer derartigen Weise angebracht werden, daß der in Radialrichtung nach
innen verlaufende Flansch 61a bündig mit einer in Axialrichtung äußeren Endabschnittsfläche des
zylindrischen Abschnitts 18 angeordnet wird, wodurch die
Beschädigung
der IC-Kennzeichnung 23, welche ansonsten aufgrund der
Kollision mit Fremdmaterialien, wie etwa schlammigem Wasser und/oder
kleinen Steinen, welche von der Straßenoberfläche nach oben geschleudert
werden, mit der IC-Kennzeichnung 23 bewirkt werden würde, selbst
beim Fahren des Fahrzeugs im Regen oder ähnlichem wirksam verhindert werden
kann.
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Alternativ
kann das Halteglied des Ausführungsbeispiels
in einer mit einem Boden versehenen zylindrischen Gestalt ausgebildet
werden, so daß die IC-Kennzeichnung 23 an
einer inneren Umfangsfläche
oder einem Bodenabschnitt eines ringförmigen Abschnitts davon befestigt
werden kann.
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Ferner
kann ein Halteglied 62, wie in 14 dargestellt,
als abgewandeltes Beispiel dieses Ausführungsbeispiels einen Flansch 62a aufweisen,
welcher sich an einem in Axialrichtung inneren Endabschnitt davon
in Radialrichtung nach innen erstreckt, und in einer ringförmigen Gestalt
ausgebildet sein, und das Halteglied 62 kann an einer ebenen Fläche 63 gehalten
werden, welche zwischen dem zylindrischen Abschnitt 18 und
einem Keilprofilabschnitt 41 mittels der Mutter 53 ausgebildet
ist, wobei dieses dazwischen gehalten wird, wenn die Nabe 18 an
dem Gleichlaufgelenk 50 angebracht wird.
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In
dem Fall der Radlagerungs-Lagereinheit 5b, welche in 14 dargestellt
ist, sind aufgrund der Tatsache, daß die Montagearbeit der IC-Kennzeichnung 23 an
einer Montagestelle ausgeführt
werden muß,
wo die Radlagerungs-Lagereinheit 5b für Antriebsräder an dem Gleichlaufgelenk 50 montiert wird,
die Radlagerungs-Lagereinheiten für Antriebsräder, welche in 12 und 13 dargestellt,
jedoch im Hinblick darauf günstiger,
daß diese
die Arbeit vermindern können,
welche an der Montagestelle ausgeführt werden muß.
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Ferner
können
die IC-Kennzeichnungs-Montageverfahren, welche in 12 und 13 dargestellt
sind, als abgewandeltes Beispiel dieses Ausführungsbeispiels auf die Radlagerungs-Lagereinheit 5a für Passivbetriebsräder angewandt
werden, und beispielsweise kann, wie in 15 dargestellt,
das Halteglied 60 durch Preßpassung an der inneren Umfangsfläche des
zylindrischen Abschnitts 18 der Nabenhauptkörpers 8 befestigt
werden.
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Ferner
können
die Halteglieder 60, 61 in ringförmiger Gestalt,
wie in 12 und 13 dargestellt,
oder in einer mit einem Boden versehenen zylindrischen Gestalt ausgebildet
werden, und wenn dies geschieht, kann die IC-Kennzeichnung 23 an
einer inneren Umfangsfläche
bzw. einem Bodenabschnitt des Halteglieds angebracht werden, welches in
der mit einem Boden versehenen zylindrischen Gestalt ausgebildet
ist.
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(Achtes Ausführungsbeispiel)
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16 stellt
eine Radlagerungs-Lagereinheit gemäß einem achten Ausführungsbeispiel
der Erfindung dar. In dem Fall dieses Ausführungsbeispiels wird eine Harzkappe 70,
welche ein Halteglied zum Halten einer IC-Kennzeichnung 23 ist,
an einem in Axialrichtung äußeren Endabschnitt
einer Nabe 40 befestigt, welche einen Drehring bildet,
um eine Verbesserung der Rückverfolgbarkeit
einer Radlagerungs-Lagereinheit 5b zu erreichen. Sowohl
die Gesamtkonstruktion dieser Radlagerungs-Lagereinheit 5b als auch die
Konstruktionen und Funktionen anderer Abschnitte davon ähneln denen
der Radlagerungs-Lagereinheit
für Antriebsräder, welche
zuvor als abgewandeltes Beispiel des vierten Ausführungsbeispiels
beschrieben wurde. Daher sind gleiche Bezugsziffern gleichen Abschnitten
dieses Ausführungsbeispiels
zugeordnet, um die Wiederholung ähnlicher
Beschreibungen wegzulassen bzw. zu vereinfachen.
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In
dem Fall dieses Ausführungsbeispiels
ist die Kappe 70 in einer mit einem Boden versehenen zylindrischen
Gestalt ausgebildet und weist einen in Radialrichtung nach außen verlaufenden
Flansch 70a an einem Radialrichtungs-Zwischenabschnitt eines ringförmigen Abschnitts
davon auf, und eine äußere Umfangsfläche der
Kappe 70 wird in einer inneren Umfangsfläche eines
zylindrischen Abschnitts 18 eines Nabenhauptkörpers 42 durch
Preßpassung
angebracht, bis der radial nach außen verlaufende Flansch 70a in
Anschlag an einer in Axialrichtung äußeren Endabschnittsfläche des
zylindrischen Abschnitts 18 gebracht wird. Ferner wird
eine IC-Kennzeichnung 23 mit einem Klebstoff 24 an
einem mittleren Abschnitt einer in Axialrichtung äußeren Endabschnittsfläche der
Kappe 70 befestigt, welcher ein Bodenabschnitt davon ist.
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Durch
Verwenden dieser Gestaltung wird es ermöglicht, daß eine externe Vorrichtung 28 Stammdateninformationen
von der IC-Kennzeichnung 23 einfacher empfängt als
in dem Fall des sechsten Ausführungsbeispiels,
wobei die IC-Kennzeichnung 23 an der Harzverkleidung 48 befestigt
wird, welche sich in der Nähe
des in Axialrichtung inneren Endabschnitts befindet. Ferner muß die Kappe 70 zeitweilig
entfernt werden, wenn eine Mutter 53 auf einer Gewindewelle 52 eines
Gleichlaufgelenks 50 gespannt wird, jedoch kann in dem
Fall, daß die
Mutter geeignet gestaltet wird, um nicht gespannt zu werden, solange
die Kappe 70 nicht eingerichtet ist, auch ein Spanndrehmoment
der Mutter 53 in einer gesicherten Weise in die IC-Kennzeichnung 23 geschrieben
werden, wobei dies in einem Einschreibegerät einer Mutternspannmaschine
erfolgt.
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Ferner
kann aufgrund der Tatsache, daß die IC-Kennzeichnung 23 an
dem äußeren Abschnitt
des Bodenabschnitts der Kappe 70 befestigt wird, die Wirkung
einer Zentrifugalkraft, welche auf die IC-Kennzeichnung 23 ausgeübt wird,
auf ein geringes Maß abgeschwächt werden,
wodurch es ermöglicht
wird, das Abfallen der IC-Kennzeichnung 23 von der Nabe 40 zu
verhindern. Die anderen Gestaltungen und Funktionen dieses Ausführungsbeispiels ähneln denen
des siebten Ausführungsbeispiels,
welches zuvor beschrieben wurde.
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Es
sei bemerkt, daß als
abgewandeltes Beispiel dieses Ausführungsbeispiels, wie in 17 dargestellt,
die IC-Kennzeichnung 23 an
einem mittleren Abschnitt einer in Axialrichtung inneren Endfläche des
Bodenabschnitts der Kappe 70 befestigt werden kann oder
die IC-Kennzeichnung 23 an einer inneren Umfangsfläche des
ringförmigen
Abschnitts der Kappe 70 befestigt werden kann. Ferner kann,
wie in 18 dargestellt, die IC-Kennzeichnung 23 in
einem Stück
mit der Kappe 70 geformt werden, wenn die Kappe 70 geformt
wird, wobei dies in einer derartigen Weise erfolgt, daß diese
von der Kappe 70 umgeben bzw. darin eingebettet wird, wodurch
die IC-Kennzeichnung 23 nicht
durch eine getrennte Befestigungseinrichtung, wie etwa einen Klebstoff,
befestigt zu werden braucht und daher einfach eingerichtet werden
kann.
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Es
sei bemerkt, daß,
obgleich es unwichtig ist, welche Typen von IC-Kennzeichnungen bei
der Erfindung verwendet werden, in Anbetracht der Tatsache, daß die IC-Kennzeichnungen
an Naben, Außenringen
und ähnlichen
Elementen befestigt werden, welche aus Stahl hergestellt sind, wie
etwa aus hochgekohltem Chrom-Lagerstahl, IC-Kennzeichnungen, welche
mit Metall umgehen können,
eine zuverlässige
Funkverbindung ermöglichen
können, ohne
durch ein Metall, welches Magnetismus aufweist, beeinflußt zu werden,
und es daher günstig
ist, diese IC-Kennzeichnungen zu verwenden. Ferner ist das Verfahren
zum Befestigen der IC-Kennzeichnung nicht auf die Befestigung durch
Adhäsion
unter Verwendung des Klebstoffs beschränkt, und daher kann die IC-Kennzeichnung
durch Hartlöten
(Löten) unter
Verwendung eines Lötmaterials
befestigt werden. Ferner kann anstatt des Bedeckens der Oberfläche der
IC-Kennzeichnung mit dem Klebstoff eine Wasserschutzbehandlung,
wie etwa eine Beschichtung, auf die Oberfläche der IC-Kennzeichnung angewandt
werden.
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Ferner
können
die Ausführungsbeispiele
der Erfindung in einer geeigneten Weise miteinander kombiniert werden,
um die Erfindung auszuführen, ohne
von dem Schutzumfang der Erfindung abzuweichen.
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Obgleich
die Beschreibung in Verbindung mit den bevorzugten Ausführungsbeispielen
der Erfindung erfolgte, ist für
Fachkundige ersichtlich, daß verschiedene Änderungen
und Abwandlungen daran vorgenommen werden können, ohne von der vorliegenden
Erfindung abzuweichen, und daher sollen derartige Änderungen
und Abwandlungen, welche dem Grundprinzip und dem Schutzumfang der
vorliegenden Erfindung entsprechen, in den beigefügten Ansprüchen erfaßt sein.