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DE102006013994A1 - Heizendes Textil für einen Fahrzeugsitz - Google Patents

Heizendes Textil für einen Fahrzeugsitz Download PDF

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DE102006013994A1
DE102006013994A1 DE102006013994A DE102006013994A DE102006013994A1 DE 102006013994 A1 DE102006013994 A1 DE 102006013994A1 DE 102006013994 A DE102006013994 A DE 102006013994A DE 102006013994 A DE102006013994 A DE 102006013994A DE 102006013994 A1 DE102006013994 A1 DE 102006013994A1
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Germany
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headrest
foam
textile
backrest
heating element
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DE102006013994A
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Inventor
Heike Walter
Bernhard Sepeur-Zeitz
Eckhard Scholz
Jakob Schweissgut
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Volkswagen AG
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Volkswagen AG
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N2/00Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
    • B60N2/56Heating or ventilating devices
    • B60N2/5678Heating or ventilating devices characterised by electrical systems
    • B60N2/5685Resistance
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N2/00Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
    • B60N2/80Head-rests
    • B60N2/879Head-rests with additional features not related to head-rest positioning, e.g. heating or cooling devices or loudspeakers

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  • Aviation & Aerospace Engineering (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Chair Legs, Seat Parts, And Backrests (AREA)
  • Seats For Vehicles (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Kopfstütze (10) für einen Fahrzeugsitz mit einem Kopfpolster (12) und einem dieses aufnehmenden, in einer Rückenlehne des Fahrzeugsitzes verankernden Polsterträger.
Es ist vorgesehen, dass in einem das Kopfpolster (12) ausbildenden elastischen Schaum (20, 24) mindestens ein Heizelement (26) integriert ist oder auf einem das Kopfpolster (12) ausbildenden Schaum (20, 24) mindestens ein Textil angeordnet ist, welches als ein das Kopfpolster (12) zumindest teilweise abdeckendes Heizelement (26) fungiert.
Die Erfindung betrifft ferner einen Fahrzeugsitz, der ein Sitzteil und/oder eine Rückenlehne aus einem Sitz- und/oder Rückenlehnenpolster umfasst.
Hier ist vorgesehen, auf dem das Sitz- und/oder Rückenlehnenpolster ausbildenden Schaum (20, 24) mindestens ein Textil anzuordnen, welches als ein das Kopfpolster (12) zumindest teilweise abdeckendes Heizelement (26) fungiert.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Fahrzeugsitz und eine Kopfstütze mit den im Oberbegriff der unabhängigen Ansprüche genannten Merkmalen.
  • Aus der DE 197 37 666 A1 sind nachrüstbare, einbaubare Kühl-/Heizungssysteme bekannt, die dadurch gekennzeichnet sind, dass eine Verbindung (Lüftungszuleitungsschlauch, Lüftungsabzweigkanal, Lüftungsgitter) vom Fahrzeuginnenraum und weitere Verbindungsanschlüsse vom System des Fahrzeugs (Klimaanlage, Lüftungsgebläse) direkt an verschiedene Ausstattungsmerkmale des Fahrzeugs, wie Lenkrad, Schaltknauf, Türschloss, Kupplungs-Bremspedal, Dichtungen sowie Treibstofftanks angeschlossen werden. Die Druckschrift offenbart, dass auch Kopfstützen an ein solches nachrüstbares beziehungsweise einbaubares Kühl-/Heizungssystem anschließbar sind.
  • Die DE 199 49 935 C1 beschreibt detailliert eine Beheizung der Kopfstütze zwecks abgestimmter Erwärmung des Hinterkopfes und des Nackenbereichs des Sitzenden. Zur Verbesserung des Komfortgefühls ist im Kopfpolster ein Warmluftgebläse mit mindestens einer Ansaug- und mindestens einer Ausblasöffnung so integriert, dass die Ausblasöffnung in der Vorderfläche des Kopfpolsters liegt. Diese Art der Beheizung einer Kopfstütze mit einem Gebläse ist jedoch recht aufwendig und bedingt eine Zurverfügungstellung eines relativ großen Bauraumes innerhalb der Kopfstütze und gewährleistet zudem nur im Austrittsbereich der erwärmten Luft ein verbessertes Komfortgefühl. Nachteil bei dieser Lösung ist insbesondere beim Einsatz in geöffneten Cabriolets, dass dem Problem des "kalten Kopfes" mit warmer Luftzufuhr aus einem Gebläse nur sehr ungenügend begegnet wird. Die dem Kopf zugeführte erwärmte Luft kann sich schnell abkühlen und damit kann das Gebläse sogar einen gegenteiligen, kühlenden also nachteiligen Effekt zur Folge haben.
  • Wird die Kopfstütze an sich geheizt, so wird durch deren Wärmestrahlung die Umgebung erwärmt. Wärmestrahlung hat eine gewisse Reichweite, so dass der Luftstrom erwärmt wird und die Wärmestrahlung wie ein zusätzlicher Heizer wirkt, der unabhängig vom Luftstrom ist.
  • Die DE 199 49 935 C1 kennt bereits die Anordnung einer elektrischen Heizmatte an der Vorderfläche des Kopfpolsters. Diese elektrische Heizmatte ist in Kombination mit dem im Kopfpolster angeordneten Warmluftgebläse und den weiteren notwendigen Systemelementen ausgeführt.
  • Ferner schlägt die DE 101 34 405 A1 eine Kopfstütze mit einer integrierten beheizbaren Nacken-Massage-Vorrichtung vor. Zur Beheizung dieser Kopfstütze bis zu einer angenehmen Temperatur wird die Anordnung eines Heizbandes vorgeschlagen. Das Heizband wird um die innerhalb der Kopfstütze angeordneten Massagestifte, welche die Massagewirkung bewirken, im Wesentlichen horizontal beabstandet hin- und hergeführt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kopfstütze der eingangs genannten Art mit einfachen effizienten Mitteln beheizbar zu gestalten, um durch eine abgestimmte Erwärmung zumindest teilweise den vorderen Polsterbereich der Kopfstütze und somit den Hinterkopf des Sitzenden zu wärmen, um damit ein erhöhtes Komfortgefühl zu schaffen. Gesucht werden auch effiziente Mittel zur Beheizung von Sitzteil und/oder Rückenlehne, so dass nicht nur eine Kopfstütze, sondern ein kompletter Fahrzeugsitz in einfacher Weise beheizbar ist.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß in einer ersten Ausführung dadurch gelöst, dass in einem das Kopfpolster ausbildenden elastischen Schaum mindestens ein Heizelement integriert ist.
  • Die Erfindung schlägt vor, die Beheizung nicht über angeordnete Gebläse oder dergleichen zu realisieren, sondern die Heizelemente bereits bei der Herstellung der Kopfstütze direkt im Schaum der Kopfstütze anzuordnen.
  • Vom Stand der Technik unterscheidet sich diese Lösung im Wesentlichen dadurch, dass Heizelemente beziehungsweise Heizmatten nicht separat unterhalb des Kopfpolsters aufgelegt beziehungsweise hinterlegt werden oder – wie die DE 101 34 405 A1 beschreibt – in der Kopfstütze angeordnete Elemente verlegt oder befestigt werden, sondern bereits in der Grundstruktur des Kopfpolsters, nämlich in dem elastischen Schaum, mindestens ein Heizelement angeordnet ist.
  • In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist das Kopfpolster modular aus einem elastischen Formschaum als Grundkörper und einer zwischen einem äußeren Bezug und dem Grundkörper angeordneten Zwischenlage aus elastischem Schnittschaum ausgebildet.
  • Das mindestens eine Heizelement ist in einer ersten Variante der ersten Ausführungsform im Formschaum des Grundkörpers und/oder in einer zweiten Variante in der Zwischenlage im Schnittschaum anordbar. Vorzugsweise kann das mindestens eine Heizelement lediglich im Schnittschaum im Bereich der Kopfanlagefläche der Kopfstütze als modular aufbringbare Zwischenlage ausgeführt werden. Das mindestens eine Heizelement ist in bevorzugter Ausgestaltung ein Metalldraht, der in geeigneter Weise in der Zwischenlage und/oder dem Grundkörper die gesamte Oberfläche der Kopfstütze beheizend anordbar ist.
  • Gleichermaßen ist jedoch auch die Integration eines mattenartigen Gewirks im Schnittschaum der Zwischenlage und/oder im Formschaum des Grundkörpers ausführbar.
  • Als Metalldrähte kommen Stahllitzen oder stahlummantelte Kupferleitungen in Frage.
  • In bevorzugter Ausgestaltung ist für das mattenartige Gewirk der Einsatz von elektrisch leitenden Carbonfasern angedacht.
  • Andere Arten von Metalldrähten und Gewirken sind durch die beispielhafte Erwähnung nicht ausgeschlossen.
  • Eine zweite Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, dass die Kopfstütze für einen Fahrzeugsitz mit einem Kopfpolster und einem dieses aufnehmenden, in einer Rückenlehne des Fahrzeugsitzes verankerten, Polsterträger so ausgebildet ist, dass auf einem das Kopfpolster ausbildenden Schaum mindestens ein Textil angeordnet ist, welches als ein das Kopfpolster zumindest teilweise abdeckendes Heizelement fungiert.
  • Dabei ist das Textil in bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung in einer ersten Variante der zweiten Ausführungsform ein äußerer Bezug.
  • In weiterer bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist das Textil in einer zweiten Variante der zweiten Ausführungsform eine Kaschierungsschicht, die zumindest partiell auf der Innenseite des äußeren Bezuges angeordnet und in geeigneter Weise mit dem Bezug verbunden ist.
  • In weiterer bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist das Textil in einer dritten Variante der zweiten Ausführung eine Kaschierungsschicht, die zumindest partiell auf dem Kopfpolster der Kopfstütze angeordnet und mit dem Kopfpolster in geeigneter Weise verbunden ist.
  • Zur Verbindung der Kaschierungsschicht mit dem äußeren Bezug oder dem Kopfpolster (zweite und dritte Variante) sind alle denkbaren und gängigen Befestigungsmethoden, wie Kleben, Heften, Nähen etc. anwendbar.
  • Erfindungsgemäß ist diese Lösung als dritte Ausführungsform analog auf Sitzteil und/oder Rückenlehnen übertragbar, wobei das Textil wiederum zumindest partiell der Bezug selber ist oder auf der Innenseite eines Bezuges des Sitzteiles und/oder der Rückenlehne oder auf dem Sitzpolster und/oder Rückenlehnenpolster zumindest partiell angeordnet ist und in geeigneter Weise befestigt ist.
  • In einer solchen dritten Ausführungsform ist für die Beheizung des Sitzes, Sitzteil und/oder Rückenlehne, kein aufwendiger im Polsterunterbau mehr notwendig, um wie bisher die Heizelemente unter Ausbildung von Sitzheizungen anordnen zu können.
  • Zur Ausbildung des Textiles als Heizelement kommen erfindungsgemäß mit Metall beschichtete Fasern, insbesondere mit Silber beschichtete Fasern zum Einsatz, wobei die Fäden oder Fasern Polymerfasern, insbesondere Polyamid- oder Polyesterfasern sind.
  • Die verwendbaren Polymerfasern, insbesondere die Polyamid- oder Polyesterfasern, sind dünn und elastisch und sind durch ihre Silberbeschichtung fähig, elektrischen Strom zu leiten, wodurch eine vorgebbare Menge Wärme erzeugt werden kann. Die erzeugte Wärmestrahlung wirkt mit einer vorgebbaren Reichweite auf die auf dem Fahrzeugsitz aufsitzende Person, wobei das Textil für die Kopfstütze und/oder das Sitzteil und/oder die Rückenlehne als Heizelement in den verschiedenen beschriebenen Ausführungsvarianten angeordnet werden kann.
  • Die auszubildende Wärmestrahlung der Wärmequelle, dem Textil, ist durch partielle, also nur teilweise Anordnung des Textils – auch örtlich stark begrenzt erzeugbar. Dadurch wird beispielsweise gezielt nur ein bestimmter Bereich des Sitzbereiches und/oder des Rückenbereiches und/oder des Kopfbereiches des Insassen erwärmt. Insbesondere im Kopfbereich wird der Effekt des "kalten Kopfes" vermieden.
  • Die Kopfstützen und/oder die Sitzteile und/oder die Rückenlehnen können durch diese Lösung problemlos mit aus dem Textil hergestellten Bezügen bezogen werden oder die Bezüge oder die Polster sind mit aus dem Textil hergestellten Kaschierungsschichten versehbar.
  • Kaschierungsschichten bieten sich vor allem bei Lederbezügen an, da in diesem Fall das Textil nicht der äußere Bezug selbst sein kann.
  • Schließlich schlägt die Erfindung für alle Ausführungsformen beziehungsweise deren Varianten vor, das Heizelement der ersten Ausführungsform oder das Textil der zweiten und dritten Ausführungsform, welches als Heizelement fungiert, über ein Steuergerät an das Bordnetz des Kraftfahrzeugs anzuschließen und eine stufenlose oder gestufte Einstellung des mindestens einen Textiles zu realisieren und mit einem separaten Ein-/Ausschalter im Steuergerät oder extern auszustatten.
  • Neben den genannten Möglichkeiten zur Beheizung der Kopfstütze und/oder des Fahrzeugsitzes besteht in einer vierten Ausführungsform ferner die Möglichkeit, im Formschaum des Grundkörpers und/oder im Schnittschaum der Zwischenlage zur Beheizung der Zwischenlage ein Peltierelement einzusetzen. Durch ein solches Peltierelement, welches über den das Peltierelement umgebenden Schaum die Wärme an die Oberfläche der Kopfstütze transportiert, ist eine Temperierung der Kopfstütze durch Ausnutzung des Peltiereffektes ebenfalls vorteilhaft ausführbar. Der Anschluss an das Steuergerät erfolgt wie eben beschrieben.
  • Weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den übrigen, in den Unteransprüchen genannten Merkmalen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend in Ausführungsbeispielen näher erläutert. Anhand der zugehörigen Zeichnung wird die erste Ausführung einer Kopfstütze in einer ersten und zweiten Variante näher erläutert. Die weiteren Ausführungen werden unter Bezugnahme auf die 1 und 2 beschrieben.
  • Es zeigen:
  • 1 eine Kopfstütze in einer perspektivischen Außenansicht (erste Ausführungsform) und
  • 2 einen Schnitt durch ein Kopfpolster der Kopfstütze (erste Ausführungsform).
  • 1 zeigt eine Kopfstütze 10 mit einem Kopfpolster 12 und Führungsstangen 28. Durch die Führungsstangen 28 ist das Kopfpolster 12 sowohl in der Rückenlehne verankert, trägt aber auch das Kopfpolster 12 der Kopfstütze 10 in an sich bekannter Weise.
  • 1 zeigt bereits ein Kabel und eine Kabeleinführung 16 im unteren Bereich des Kopfpolsters 12, welches zur Spannungsversorgung des mindestens einen Heizelementes 26 in der Kopfstütze 10 angeordnet ist. In bevorzugter Ausgestaltung ist die Kabeleinführung und das Kabel 16 selbstverständlich durch die, in der Regel als Hohlkörper ausgeführten Führungsstangen 28 der Kopfstütze 10 hindurchführbar.
  • 1 zeigt ansatzweise die Heizelemente 26 im vorderen Anlagebereich der Kopfstütze 10 beziehungsweise des Kopfpolster 12. Das mindestens eine Heizelement 26 ist selbstverständlich auch in den Seitenwangen der Kopfstütze 10 anordbar.
  • Der Schnitt in 2 zeigt den modularen Aufbau des Kopfpolsters 12. Das Kopfpolster 12 ist in an sich bekannter Weise mit einem äußeren Bezug 14 versehen und weist zudem einen Grundkörper 18 aus einem elastischen Formschaum 20 auf. Der elastische Formschaum 20 ist ein federndes Füllmaterial mit einer großen Bandbreite hinsichtlich Härte und Dichte und ist beispielsweise aus Polyurethan. Zwischen Formschaum 20 des Grundkörpers 18 und dem Bezug 14 ist ferner eine Zwischenlage 22 angeordnet, die aus einem Schnittschaum 24 ausgebildet ist. Dieser Schnittschaum 24 kann als Zwischenlage 22 nur im vorderen Anlagebereich des Kopfpolsters 12 aber auch vollflächig am Kopfpolster 12 angeordnet sein. In dem hier in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Schnittschaum 24 nur im vorderen Anlagebereich des Kopfes am Kopfpolster 12 angeordnet. Im Schnittschaum 24 ist, wie 2 zeigt, bereits das mindestens eine Heizelement 26 ausgeführt. Selbstverständlich kann ein Heizelement 26 sowohl im Schnittschaum 24 als auch im Formschaum 20 des Grundkörpers 18 oder in beiden Bereichen angeordnet werden. Zudem ist eine nur partielle Anordnung des Heizelementes 26 im Schnittschaum oder im Formschaum des Grundkörpers ausführbar.
  • 2 stellt zwar schematisch einzelne Heizdrähte 26 dar, die – wie bereits beschrieben – Metalldrähte aus Stahllitzen oder stahlummantelte Kupferleitungen sein können, jedoch ist gleichermaßen die Anordnung von mattenartigen Gewirken, vorzugsweise elektrisch leitenden Carbonfasern, im Schnittschaum 24 und/oder im Formschaum 20 ausführbar. In diesem modularen Schaumaufbau sind zur Beheizung des Kopfpolsters 12 erfindungsgemäß auch Peltierelemente zur Ausnutzung des Peltiereffektes anordbar.
  • Im Gegensatz zum Stand der Technik ist eine besonders einfache Lösung realisiert, bei der die Heizelemente 26 sehr leicht an die Geometrie des Kopfpolsters 12 anpassbar sind und bereits bei der Herstellung der Kopfstütze 10 vorkonfektionierbar sind.
  • Der modulartige Aufbau kann zudem als eine Art Nachrüstung verwendet werden, indem beispielsweise eine Grundvariante der Kopfstütze 10 in Form des Grundkörpers 18 mit dem Bezug 14 herstellbar ist, der durch die entsprechende Auflage oder Befestigung des Schnittschaums 24 als Zwischenlage 22 und entsprechender Verkabelung nachrüstbar ist.
  • Gegenüber dem ein Gebläse benutzendes Beheizungssystem ist hier ein geräuschloses System ausgeführt, mittels dem eine von außen nicht sichtbare Beheizung des Hinterkopfes des Insassen in vorteilhafter Weise ermöglicht wird.
  • Insbesondere für Cabriolets stellt sich hierdurch eine Komfortverbesserung ein und die von der Kopfstütze abgestrahlte Wärme kann je nach den äußeren Bedingungen über die unterschiedlichen möglichen gestuften oder ungestuften Temperatureinstellungen variiert werden.
  • Eine weitere zweite Ausführungsform einer in den Figuren nicht näher dargestellten Lösung besteht darin, dass die Kopfstütze 10 für einen Fahrzeugsitz mit einem Kopfpolster 12 und einem dieses aufnehmenden. in einer Rückenlehne des Fahrzeugsitzes verankernden Polsterträger so ausgebildet ist, dass auf einem das Kopfpolster 12 ausbildenden Schaum mindestens ein Textil angeordnet ist, welches als ein das Kopfpolster 12 zumindest teilweise abdeckendes Heizelement 26 fungiert.
  • Als Textil kommt in einer ersten Variante der in 1 und 2 dargestellte äußere Bezug 14 in Frage.
  • Das Textil kann aber auch in einer zweiten Variante der zweiten Ausführungsform als Kaschierungsschicht angeordnet werden, wobei die zumeist flächige Kaschierungsschicht (nicht dargestellt) mit dem äußeren Bezug 14 in geeigneter Weise verbunden ist. Dabei wird insbesondere in bevorzugter Ausgestaltung die Kaschierungsschicht zumindest partiell innen auf dem äußeren Bezug 14 angeordnet und in geeigneter Weise mit dem äußeren Bezug 14 verbunden.
  • Ferner ist in einer dritten Variante der zweiten Ausführungsform eine Kaschierungsschicht anordbar, die als Kaschierungsschicht (nicht dargestellt) auf dem Kopfpolster 12, insbesondere einem Schaum des Kopfpolsters 12, angeordnet und in geeigneter Weise mit dem Kopfpolster 12 verbunden ist. Somit ist die Kaschierungsschicht nicht innenliegend am äußeren Bezug 14, sondern unterhalb des äußeren Bezuges 14 angeordnet.
  • Im Textil sind mit Metall beschichtete Fasern, insbesondere Polymerfasern, angeordnet. Die Polymerfasern können Polyamid- oder Polyesterfasern sein. Die Fasern sind erfindungsgemäß mit Silber beschichtet und werden deshalb auch als Silberfäden bezeichnet. Die mit Metall beschichteten Fäden oder Fasern – Silberfäden – insbesondere aus Polymerfasern – Polyamid- oder Polyesterfasern – sind in dem Textil eingewebt oder gestrickt und ermöglichen somit die Funktion des Textils als Heizelemente unter Ausbildung einer Kopfstützenheizung.
  • Das Textil kann als äußerer Bezug, wie im Zusammenhang mit der Kopfstütze 10 beschrieben, in einer weiteren dritten Ausführungsförm selbstverständlich auch für die Rückenlehne und/oder das Sitzteil eines Fahrzeugsitzes eingesetzt werden.
  • Das entsprechend an die Kontur des Fahrzeugsitzes angepasste Textil ist wie ebenfalls bei der Kopfstütze 10 bereits beschrieben auch als Kaschierungsschicht einsetzbar und zwar an der Innenseite eines äußeren Bezuges des Sitzteiles und/oder des Rückenlehnenteiles oder direkt auf einem Sitzteil- und/oder Rückenlehnenpolster des Kraftfahrzeugsitzes. Jede der Ausführungsvarianten der dritten Ausführungsform führt zu einer vorteilhaften Sitzheizung für Sitzteil und/oder Rückenlehnenteil, die gegenüber herkömmlichen Sitzheizungen unabhängig von einer Inanspruchnahme des Polsterunterbaus ausbildbar ist.
  • Die Ausführungsvariante mittels Kaschierungsschichten auf der Innenseite eines äußeren Bezuges 14 oder auf dem Polster des Sitzteiles und/oder der Rückenlehne ist vor allem für Fahrzeugsitze, die mit Leder bezogen werden, vorteilhaft anwendbar.

Claims (17)

  1. Kopfstütze (10) für einen Fahrzeugsitz mit einem Kopfpolster (12) und einem dieses aufnehmenden, in einer Rückenlehne des Fahrzeugsitzes verankerten Polsterträger, dadurch gekennzeichnet, dass in einem das Kopfpolster (12) ausbildenden elastischen Schaum (20, 24) mindestens ein Heizelement (26) integriert ist.
  2. Kopfstütze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Kopfpolster (12) modular aus einem elastischen Formschaum (20) als Grundkörper (18) und einer zwischen einem äußeren Bezug (14) und dem Grundkörper (18) angeordneten Zwischenlage (22) aus elastischen Schnittschaum (24) ausgebildet ist.
  3. Kopfstütze nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Heizelement (26) im Formschaum (20) des Grundkörpers (18) und/oder in der Zwischenlage (22) im Schnittschaum (24) angeordnet ist.
  4. Kopfstütze nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Heizelement (26) als Metalldraht oder als mattenartiges Gewirk ausgeführt ist.
  5. Kopfstütze nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Metalldraht eine Stahllitze oder eine stahlummantelte Kupferleitung ist.
  6. Kopfstütze nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das mattenartige Gewirk elektrisch leitende Carbonfasern sind.
  7. Kopfstütze nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Heizelement (26) stufenlos oder gestuft einstellbar ist und über mindestens einen separaten Schalter ansteuerbar ist.
  8. Kopfstütze nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass als Heizelement (26) im Formschaum (20) des Grundkörpers (18) und/oder im Schnittschaum (24) der Zwischenlage (22) ein Peltierelement einsetzbar ist.
  9. Kopfstütze (10) für einen Fahrzeugsitz mit einem Kopfpolster (12) und einem dieses aufnehmenden, in einer Rückenlehne des Fahrzeugsitzes verankernden Polsterträger, dadurch gekennzeichnet, dass auf einem das Kopfpolster (12) ausbildenden Schaum (20, 24) mindestens ein Textil angeordnet ist, welches als ein das Kopfpolster (12) zumindest teilweise abdeckendes Heizelement (26) fungiert.
  10. Kopfstütze nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Textil mit Metall beschichtete Fasern eingewebt oder eingestrickt ist.
  11. Kopfstütze nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass als Fasern Polymerfasern verwendet werden.
  12. Kopfstütze nach Anspruch 9 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass als Metall zur Beschichtung der Polymerfasern Silber eingesetzt wird, wobei als Polymerfasern insbesondere Polyamid- oder Polyesterfasern Verwendung finden.
  13. Kopfstütze nach Anspruch 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Textil ein äußerer Bezug (14) der Kopfstütze ist.
  14. Kopfstütze nach Anspruch 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Textil eine Kaschierungsschicht ist, die an einer Innenseite des äußeren Bezuges (14) der Kopfstütze zumindest partiell angeordnet ist.
  15. Kopfstütze nach Anspruch 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Textil eine Kaschierungsschicht ist, die unterhalb des äußeren Bezuges der Kopfstütze (14) auf dem Kopfpolster (12), insbesondere dem Schaum des Kopfpolsters (12), angeordnet ist.
  16. Fahrzeugsitz (10), der ein Sitzteil und/oder eine Rückenlehne aus einem Sitz- und/oder Rückenlehnenpolster umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass auf einem das Sitz- und/oder Rückenlehnenpolster ausbildenden Schaum mindestens ein Textil (26) angeordnet ist, welches als ein das Sitz- und/oder Rückenlehnenpolster zumindest teilweise abdeckendes Heizelement (26) fungiert.
  17. Fahrzeugsitz nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Textil auf dem Schaum des Sitz- und/oder Rückenlehnenpolsters nach mindestens einem der Merkmale der Ansprüche 10 bis 16 analog der Kopfstütze ausgebildet und angeordnet ist.
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