DE102006013876A1 - Urnenaschaustragungsvorrichtung - Google Patents
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Abstract
Vorrichtung zur Beisetzung von loser Totenasche in einem aus dem Erdboden ausgehobenen Aschegrab, aufweisend eine hohle, über dem Aschegrab zu positionierende säulenartige Stele 2, die mit einem Fuß 3 auf dem Rand des Aschegrabes aufsteht, ein über der Stele 2 befindliches Aschegefäß 4, das eine durch ein Verschlussmittel, insbesondere einen Schieber 6 oder eine Klappe, verschließbare Öffnung 7 aufweist, und ein Betätigungselement 8 zum Bewegen des Verschlussmittels 6 von der geschlossenen in eine geöffnete Position bei auf der Stele 2 aufsitzendem Aschegefäß 4, wobei die Totenasche in geöffneter Position des Verschlussmittels 6 aus der Öffnung 7 des Aschegefäßes 4 heraus und durch die Stele 2 hindurch in das Aschegrab rieselt.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Beisetzung von loser Totenasche in einem aus dem Erdboden ausgehobenen Aschegrab.
- Bestattungsgesetze sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Mit dem im Juni 2003 in Nordrhein-Westfalen verabschiedeten neuen Bestattungsgesetz ist es möglich geworden, Totenasche lose auf einem Friedhof zu verstreuen oder in einem ausgehobenen Aschegrab in der Form eines etwa 50 cm tiefen Erdlochs von etwa 20 cm Durchmesser beizusetzen. Wegen der „Erdverbundenheit" und wegen der Unmittelbarkeit wird diese Bestattungsform immer populärer, so dass schon Kommunen und auch private Träger gesonderte Waldstücke ausweisen, in denen Toten ein Baum zugeteilt wird, an dessen Fuß seine Asche beigesetzt wird.
- Bei der Beisetzung von loser Asche im Boden ist es jedoch schwierig, die nötige Pietät zu gewährleisten. So muss bislang die Totenasche in einer Urne von der Trauergemeinde zu Grabe, hier zum Erdloch, getragen werden. Am Grab wird der Deckel der Urne abgenommen und die Totenasche in das Grab geleert. Auch wenn dieser Vorgang möglichst würdevoll durchgeführt wird, so können sich Zwischenfälle ereignen, die der Trauergemeinde als pietätlos aufstoßen. Zunächst lässt es sich nämlich kaum vermeiden, dass die Totenasche beim Ausleeren für Einzelne aus der Trauergemeinde sichtbar ist. Das mag noch hingenommen werden. Wenn jedoch die Totenasche durch starken Wind auf die Kleidung von Mitgliedern der Trauergemeinde verweht, so wird das von diesen nicht mehr als pietätvoll akzeptiert. Im schlimmsten Fall kommt es zu Ohnmachtsanfällen der direkt Betroffenen. Auch bei starkem Regen kann die der Asche zukommende Totenwürde nicht immer gewährleistet werden. Wenn diese durch Feuchtigkeit verklumpt und mit Werkzeugen oder mit der Hand aus der Urne herausgekratzt werden muss, ist das für alle Beteiligten höchst unangenehm.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es nunmehr, eine einfach zu handhabende Vorrichtung zu schaffen, mit der Totenasche komfortabel und vor allem pietätvoll in ein Aschegrab verbracht werden kann.
- Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruch 1 gelöst.
- Der wesentliche Gedanke der erfindungsgemäßen Vorrichtung liegt darin, eine transportable Vorrichtung zur Verfügung zu stellen, die als solche in Begleitung der Trauergemeinde an das Aschegrab getragen wird. Diese Vorrichtung ist so konzipiert, dass sie eine sich über dem Aschegrab erhebende Stehle aufweist, auf der sich ein Aschegefäß in der Art und mit der Funktion einer Urne befindet. Das Aschegefäß hat im Boden eine verschließbare Öffnung, wobei die Asche durch die Stehle hindurch ohne mit der Außenwelt in Kontakt zu kommen in das Aschegrab rieselt, sobald die Bodenöffnung von Außen geöffnet wird. Die hohle Stehle wirkt dabei gewissermaßen als Trichter, um die Totenasche von dem Aschegefäß in das Aschegrab zu verbringen. Entsprechend der Erfindung steht die Stehle bei der Beisetzung mit einem Fuß auf dem Rand des Aschegrabes auf.
- In einer besonders zu bevorzugenden Ausführungsform sind die Stehle und das Aschegefäß zwei getrennte Teile, wobei das Aschegefäß als separates Teil auf den oberen Mündungsrand der Stehle lösbar aufsetzbar ist. In dieser vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung kann die Stehle vorab über dem Aschegrab positioniert werden, bevor die Trauergemeinde mit dem Aschegefäß, nachfolgend Bestattungsurne oder einfach Urne genannt, zur Grabstelle kommt und dieses in definierter Position auf der Stehle abgestellt wird. Dieses wird dann lösbar auf den oberen Mündungsrand der Stehle aufgesetzt. Die Urne weist eine durch ein Verschlussmittel, insbesondere einen Schieber oder eine Klappe, verschließbare Öffnung auf, wobei es vorteilhaft ist, diese Öffnung im Boden der Urne als zweite Öffnung neben dem Deckel vorzusehen, um ein Umdrehen der Urne vor dem Aufstellen auf der Stehle zu vermeiden. Ein besonderer Gedanke der Erfindung liegt in einem von Außen zu handhabenden Betätigungselement, mit dem das Verschlussmittel bei auf der Stehle aufgesetzter Urne von der geschlossenen in eine geöffnete Position gebracht wird, wobei die Totenasche in der geöffneten Position des Verschlussmittels aus der Öffnung der Urne heraus und durch das Innere der Stehle hindurch in das Aschegrab rieselt.
- Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung, deren Teile, nämlich die Urne und die Stehle, entsprechend würdig gestaltet werden können, ist eine problemlose, „saubere" und damit vor allem pietätvolle Verbringung der Totenasche aus der Urne in die Erde möglich. Bei Nutzung der Erfindung ist die Totenasche auf ihrem Weg vom Krematorium oder von einem Nebenraum der Totenhalle, in dem die Urne befüllt wird, bis zur Verbringung in das Aschegrab für die Trauergemeinde unsichtbar. Damit trägt die Erfindung zur Gewährung der geforderten Totenwürde bei. Ein weiterer, nicht unwesentlicher Aspekt, ist, dass durch die Erfindung auch die hygienischen Erfordernisse, die dem Transport der Totenasche auferliegen, erfüllt werden können. Beispielsweise kann die Totenasche radioaktive Rückstände von radiologisch behandelten Patienten enthalten.
- Um eine besonders einfache und sichere Justierung der Urne auf dem oberen Rand der Stehle gewährleisten zu können, ist es vorteilhaft, wenn die Urne im Bodenbereich ein Führungsmittel, insbesondere einen definierten Absatz in der unteren Umrandung, aufweist, das in eine entsprechende den Mündungsrand der Stehle umgebende Aufnahme formschlüssig eingreift. Eine in diese in horizontaler Richtung – und natürlich nach unten – formschlüssig wirkende Führung eingesetzte Urne ist relativ unsensibel gegenüber seitlicher Kraftbeaufschlagung, wie sie beim Öffnen des Verschlussmittel auftreten kann. Außerdem sichert die Führung, dass die Totenasche rückstandsfrei und „ohne dass etwas danebengeht" durch die Stehle in das Aschegrab befördert wird.
- Damit während der Bestattung jederzeit eine aufrechte und würdige Haltung der die Urne tragenden Person sichergestellt werden kann, ist es vorteilhaft, die Stehle vom ihrem Fuß bis zum Mündungsrand etwa hüfthoch, also etwa zwischen 80 cm und 100 cm, zu machen. So kann die Person die beidhändig getragene Urne nach dem Herantreten an die Stehle bedächtig auf der Stehle abstellen, wobei die Stehle in einer besonders vorteilhaften Ausführungsform eine Klappe aufweist, die zunächst die Öffnung bedeckt und daher erst aufgeklappt werden muss, bevor die Urne auf der Stehle positioniert wird. Zudem ist es für den sicheren Stand der Stehle und für die problemlose Verbringung der Totenasche in das Grab vorteilhaft, wenn die Stehle einen sich unterhalb des Fußes in das Aschegrab hineinragenden rohrförmigen Stutzen aufweist, der den Ascheregen kanalisiert. Um eine gute Stabilität zu erreichen, ist es vorteilhaft, wenn der Außendurchmesser des Stutzens etwa dem Innendurchmesser des Aschegrabes entspricht. Der Stutzen wird dann in das Aschegrab eingesteckt, bis der Fuß auf dem umgebenden Erdreich aufliegt.
- Auch wenn die zur Erfindung gehörenden Teile aus beliebigen Materialien, wie Kunststoff oder Metall, und in beliebigem Design gefertigt werden können, so bevorzugt es der deutsche Kulturkreis es doch, wenn das Äußere der Vorrichtung aus Holz gestaltet ist und im Design dem geläufiger Särge angenährt ist. Um eine reibungslose Funktion und eine möglichst rückstandsfreie Leerung gewährleisten zu können, ist es vorteilhaft, wenn die Urne und/oder die Stehle innen mit einem Blech ausgeschlagen ist. Wegen der einfachen Verarbeitung und der dezenten Farbe ist für diesen Zweck ein Kupfer- oder Messingblech zu bevorzugen.
- Bei der Formgebung ist zu beachten, dass die seitlichen Abmessungen der Urne mitunter größer als der gegebenenfalls genormte Durchmesser des Aschegrabes ist. In diesem Fall ist es vorteilhaft um die problemlose Verbringung der Asche in das Aschegrab gewährleisten zu können, wenn die Stehle eine sich von oben nach unten verjüngende trichterförmige Gestalt aufweist.
- Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung liegt auch darin, dass sie leicht zu handhaben und mit relativ überschaubaren Kostenaufwand auch in großer Stückzahl anzufertigen ist. Das ist gerade im Hinblick darauf wichtig, dass es in Zukunft immer mehr private Bestatter geben wird, die sich eine solche Vorrichtung zulegen, um damit diese Art der Bestattung anbieten und durchführen können. Die Erfindung wird damit zu einem kommerziell auch in größerem Stil vertreibbaren Produkt.
- Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer in den
1 bis3 dargestellten Ausführungsform näher beschrieben. Es zeigen: -
1 eine komplette Vorrichtung mit abnehmbaren Aschegefäß in perspektivischer Ansicht, -
2 einen Schnitt durch das Aschegefäß und -
3 eine Ansicht der Vorrichtung mit Stutzen. -
1 zeigt eine erfindungsgemäße zweiteilige Vorrichtung zur Beisetzung von loser Totenasche in einem aus dem Erdboden1 ausgehobenen Aschegrab, das sich hier unter der Vorrichtung befindet. Die Vorrichtung weist eine hohle, über dem Aschegrab positionierte säulenartige Stehle2 auf, die eine sich von oben nach unten verjüngende Gestalt aufweist und mit einem Fuß3 auf dem Rand des Aschegrabes aufsteht. Auf der Stehle2 befindet sich ein lösbar aufgesetztes Aschegefäß4 , in das die Totenasche vor der Beisetzung eingebracht wurde. Vor dem Aufsetzen des Aschegefäßes4 wurde ein die obere Öffnung der Stehle abdeckende Klappe5 aufgeklappt. - In
2 ist zu erkennen, dass das Aschegefäßes4 einen Schieber6 als Verschlussmittel aufweist, der die Bodenöffnung7 in dieser Position verschließt. Der Schieber6 kann vermittels des als Betätigungselement dienenden Griffes8 aus der geschlossenen Position in Richtung des Pfeils A in die geöffnete Position gebracht werden. Im Innenraum9 des Aschegefäßes4 befindet sich die auf dem Schieber aufliegende Totenasche, die zuvor über die mit dem abnehmbaren Deckel10 verschlossene Öffnung11 eingebracht wurde. Die Wandungen12 des Aschegefäßes4 , sowie der Deckel10 und der Griff8 sind aus Holz gefertigt, wobei der Innenraum9 mit Kupferblech13 ausgelegt ist. Beim Herausziehen wird die Oberfläche des Schiebers vermittels einer Abstreifdichtung14 rückstandslos von der Totenasche befreit, wobei die Totenasche in der geöffneten Position des Schiebers aus der Öffnung7 des Aschegefäßes4 heraus und durch die Stehle2 hindurch in das Aschegrab rieselt. Dabei sind die inneren Wandungen des Aschegefäßes4 und des Stehle2 so konzipiert, dass sie keine Kanten ausbilden und beinahe nahtlos aneinander anschließen. So ist ein rückstandsloses Verbringen der Totenasche in das Aschegrab möglich. - In
3 ist auch zu erkennen, dass das Aschegefäß im Bodenbereich einen Absatz16 als Führungsmittel aufweist, der leicht konisch ist und sich entsprechend leicht in eine den Mündungsrand15 der Stehle2 umgebende Aufnahme formschlüssig einsetzen lässt. - Auch in
3 ist gezeigt, dass das Aschegefäß4 als separates Teil auf den oberen Mündungsrand15 der Stehle2 , der hier noch mit dem Deckel5 verschlossen ist, lösbar aufsetzbar ist. Die Stehle2 weist in diesem Fall vom Unterrand des Fußes3 bis zum Mündungsrand15 eine Höhe von ca. 90 cm auf. Zudem hat die Stehle2 unterhalb des Fußes3 einen in das Aschegrab hineinragenden rohrförmigen Stutzen16 , der den Ascheregen kanalisiert und dessen Außendurchmesser etwa dem Innendurchmesser des Aschegrabes entspricht.
Claims (10)
- Vorrichtung zur Beisetzung von loser Totenasche in einem aus dem Erdboden ausgehobenen Aschegrab, gekennzeichnet durch eine hohle, über dem Aschegrab zu positionierende säulenartige Stehle (
2 ), die mit einem Fuß (3 ) auf dem Rand des Aschegrabes aufsteht, ein über der Stehle (2 ) befindliches Aschegefäß (4 ), das eine durch ein Verschlussmittel, insbesondere einen Schieber (6 ) oder eine Klappe, verschließbare Öffnung (7 ) aufweist, und ein Betätigungselement (8 ) zum Bewegen des Verschlussmittels (6 ) von der geschlossenen in eine geöffnete Position bei auf der Stehle (2 ) aufsitzendem Aschegefäß (4 ), wobei die Totenasche in geöffneter Position des Verschlussmittels (6 ) aus der Öffnung (7 ) des Aschegefäßes (4 ) heraus und durch die Stehle (2 ) hindurch in das Aschegrab rieselt. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Aschegefäß (
4 ) als separates Teil auf den oberen Mündungsrand (15 ) der Stehle (2 ) lösbar aufsetzbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (
7 ) im Boden des Aschegefäßes (4 ) als neben einem Deckel (10 ) zweite Öffnung vorgesehen ist. - Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Aschegefäß (
4 ) im Bodenbereich ein Führungsmittel (16 ) aufweist, das in eine entsprechende den Mündungsrand (15 ) der Stehle (2 ) umgebende Aufnahme formschlüssig eingreift. - Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stehle (
2 ) vom Fuß (3 ) bis zum Mündungsrand (15 ) Hüfthöhe zwischen etwa 80 cm und 100 cm aufweist. - Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stehle (
2 ) unterhalb des Fußes (3 ) einen in das Aschegrab hineinragenden rohrförmigen Stutzen (16 ) aufweist, der den Ascheregen kanalisiert. - Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Außendurchmesser des Stutzens (
16 ) etwa dem Innendurchmesser des Aschegrabes entspricht und der eingesteckt Stutzen (16 ) den Stand der Stehle (2 ) stabilisiert. - Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stehle (
2 ) eine sich von oben nach unten verjüngende Gestalt aufweist. - Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Äußere der Vorrichtung, insbesondere das Aschegefäß (
4 ) und die Stehle (2 ), aus Holz gestaltet ist. - Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Aschegefäß (
4 ) und/oder die Stehle (2 ) innen mit einem Blech (13 ), insbesondere mit einem Kupfer- oder Messingblech, ausgeschlagen ist.
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2006
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