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DE102006012956A1 - Fahrzeugtürschloss - Google Patents

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DE102006012956A1
DE102006012956A1 DE200610012956 DE102006012956A DE102006012956A1 DE 102006012956 A1 DE102006012956 A1 DE 102006012956A1 DE 200610012956 DE200610012956 DE 200610012956 DE 102006012956 A DE102006012956 A DE 102006012956A DE 102006012956 A1 DE102006012956 A1 DE 102006012956A1
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rotary
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DE200610012956
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D La Porte Soehne GmbH
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D La Porte Soehne GmbH
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Abstract

Drehfallenschloss zum verriegelnden Schließen einer Fahrzeugtür mit einem eine Aussparung 61 für einen Schließbolzen 18 aufweisenden Schlosskasten 2, in dem zwei drehbar gelagerte Drehfallen 9, 10, zwei die Drehfallen 9, 10 belastende Drehfallenfedern 27 sowie ein verschwenkbares, rastendes Sperrelement angeordnet sind, die das Schloss 1 verriegelnd zusammenwirken können, wobei ein in den Schlosskasten 2 eingreifendes Betätigungselement 38 vorgesehen ist, das mit dem Sperrelement in Wirkverbindung treten kann und mit dem eine Verriegelung lösbar ist, wobei pro Drehfalle 9, 10 ein diese betätigendes, verschwenkbares rastendes Sperrelement 29, 30 vorgesehen ist, wobei die Sperrelemente 29, 30 mit zumindest einem Betätigungselement 38, 38a in Wirkverbindung treten können und wobei das Drehfallenschloss vorzugsweise eine Einrichtung zur Findung, Zentrierung und Führung der Fahrzeugtür in Bezug zur Karosserie während des Öffnens und Schließens der Fahrzeugtür aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Fahrzeugtürschloss mit einer Drehfallenanordnung zum Verriegeln und Verschließen von Türen von Kraftfahrzeugen, insbesondere von Türen landwirtschaftlicher Maschinen, wie zum Beispiel Traktoren.
  • Ein derartiges Türschloss ist beispielsweise aus der DE 196 53 169 A1 bekannt (26). Dieses Fahrzeugtürschloss weist einen flach quaderförmigen Schlosskasten 200 mit einer horizontalen Kastenbodenwandung 201, einem dazu parallelen Kastendeckel (nicht dargestellt), zwei horizontalen und zur Kastenbodenwandung 201 senkrechten Kastenquerwandungen 202, 203 und zwei vertikal ausgerichteten Kastenlängswandungen 204, 205 auf, welcher an einer nicht dargestellten Fahrzeugtür eines Fahrzeugs angeordnet ist und die zum verriegelnden Schließen notwendigen Bauteile beinhaltet. In Richtung zu einem am Türpfosten horizontal vorstehenden Schließbolzen 206 weisen die Kastenbodenwandung 201 und die Kastenlängswandung 204 eine Ausnehmung 207 auf, in der in geschlossenem Zustand der Tür der Schließbolzen 206 aufgenommen wird.
  • Benachbart zur Ausnehmung 207 oberhalb und unterhalb von dieser und übereinander fluchtend, sowie gering voneinander beabstandet angeordnet weist der Schlosskasten 200 je eine, um einen Drehfallendrehzapfen 208 schwenkbare Drehfalle 209 auf. Die Drehfallen 209 sind plattenförmige Elemente, die nach außen, in Richtung zum Schließbolzen 206 über den Schlosskasten 200 vorstehende Nasen 210 aufweisen. Die Nasen 210 weisen je eine Auskehlung 211 in einer Umfangswandung 212 der Drehfalle 209 auf. Die Auskehlungen 211 der Nasen 210 weisen aufeinander zu.
  • Zudem sind zwei Drehfallenspiralfedern 213 vorgesehen, von denen lediglich eine dargestellt ist, die um die Drehfallendrehzapfen 208 herum angeordnet sind. Diese Drehfallenspiralfedern 213 stützen sich jeweils mit einem Federschenkel an je einem Vorsprung 214 ab, der in etwa diametral den Auskehlungen 211 gegenüberliegend an den Drehfallen 209 angeformt ist und mit einem zweiten Federschenkel innenseitig an der Kastenlängswandung 204 ab (nicht dargestellt) und haben das Bestreben, die Drehfallen 209 in einer geöffneten Stellung zu halten, also die aufeinanderweisenden Nasen 210 auseinander zu drücken.
  • Des weiteren sind in die Umfangswandungen 212 der Drehfallen 209 je zwei benachbarte, im wesentlichen V-förmige Rastausnehmungen 215, 216 eingebracht, wobei sich die Rastausnehmungen 215, 216 beider Drehfallen 209 in geöffneter Schlossposition gegenüber liegen.
  • In dem der Ausnehmung 207 gegenüberliegenden Bereich des Schlosskastens 200 ist, zwischen Drehfallen 209 und der Kastenlängswandung 205, ein Rasthebel bzw. eine Sperrklinke 217 angeordnet. Der Rasthebel 217 ist um einen Rasthebeldrehzapfen 218 schwenkbar, der horizontal in einem von der Kastenlängswandung 205 und der Kastenquerwandung 202 benachbarten Eckbereich des Schlosskastens 200 angeordnet ist. An einem Ende des Rasthebels 217 ist ein auf die Drehfallen 209 zuweisendes Raststück 219 angeformt, das zwei Stirnkanten 220, 221 und drehfallenseitig, eine die Stirnkanten 220, 221 verbindende Längskante 222 aufweist, wobei in die Längskante 222 eine Längskantenauskehlung 223 eingebracht ist, so dass je eine Hebelrastnase 224, 225 gebildet wird. Mit den Hebelrastnasen 224, 225 liegt das Raststück 219 in geöffneter Stellung zunächst an der Umfangswandung 212 der Drehfallen 209 unter Druck einer, z. B. spiralförmigen, Rasthebelfeder (nicht dargestellt) an, die beispielsweise um den Rasthebeldrehzapfen 218 angeordnet ist und sich mit ihren Rasthebelfederschenkeln an der Kastenlängswandung 205 und an einem am freien Ende des Rasthebels 217 vorgesehenen Hebelbolzen 226 abstützt.
  • Wird eine Fahrzeugtür geschlossen, gelangt der horizontale am Türpfosten angeordnete Schließbolzen 206 in den Bereich der Auskehlungen 211 der Drehfallen 209. Durch den Druck des Schließbolzens 206 auf die Drehfallen 209 werden diese gegen den Druck der Drehfallenfedern 213 um die Drehfallendrehzapfen 208 in zueinander entgegengesetzter Drehrichtung verschwenkt. Durch die Drehbewegung gelangen die Nasen 210 hinter den Schließbolzen 206 und umgreifen diesen. In geschlossener Position befindet sich der Schließbolzen 206 zwischen beiden Drehfallen 209 im Bereich der Auskehlungen 211. Durch das Verschwenken der Drehfallen 209 gelangen zunächst die ersten V-förmigen Rastausnehmungen 215 in den Bereich des Raststückes 219, wobei aufgrund des Druckes der Rasthebelfeder die Hebelrastnasen 224, 225 in die ersten Rastausnehmungen 215 einschnappen. In dieser sogenannten Sicherheitsrast ist das Schloss nicht vollständig geschlossen, kann aber aufgrund der Sperrwirkung des Rasthebels 217 nicht mehr geöffnet werden. Bei weiterem Verschwenken der Drehfallen 209 gelangt das Raststück 219 mit den Hebelrastnasen 224, 225 in je eine zweite Rastausnehmung 216 der Drehfallen 209 und schnappt dort ein. Die Drehfallen 209 stützen sich nun mit den Flanken der Rastausnehmungen 216 auf je einer Flanke der Hebelrastnasen 224, 225 des Raststückes 219 ab und werden so gegen den Druck der Drehfallenfedern 213 in geschlossener Stellung gehalten.
  • Soll das Fahrzeugtürschloss und damit die Tür geöffnet werden, wird ein Hebelsystem (nicht gezeigt), welches sich in der Tür befindet, betätigt. Dieses Hebelsystem weist einen U-förmigen Hebel auf, der beispielsweise auf den Hebelbolzen 226 des Rasthebels 217 wirkt oder mit dem Rasthebel 217 einteilig ausgeführt ist und diesen gegen den Druck der Rasthebelfeder und der Drehfallenfedern 213 aus den Rastausnehmungen 215 oder 216 hinausdrückt. Haben die Hebelrastnasen 224, 225 die Rastausnehmungen 215 bzw. 216 verlassen, schnappen die Drehfallen 209 unter dem Druck der Drehfallenfedern 213 in ihre Ausgangsstellung, also die geöffnete Schlossposition, zurück. Der Schließbolzen 206 wird durch die Flanken der Auskehlungen 211 aus dem Schlosskasten 200 hinausbewegt.
  • Dieses Fahrzeugschloss hat sich bewährt. Allerdings werden die Fahrzeugtüren, insbesondere bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen, mehr und mehr aus Glas hergestellt und tendenziell immer größer und schwerer, so dass bei diesen Türen teilweise ein Gewicht von 70-80 kg auf den Schlössern lastet. Dies hat zur Folge, dass auch die Fahrzeugschlösser immer robuster und größer gebaut wer den müssen, wobei aufgrund der Baugröße auch die notwendigen Auslösekräfte zum Öffnen und Schließen der Fahrzeugschlösser zunehmen. Des weiteren ist die Geometrie der Rastnasen der beiden Drehfallen und die Geometrie des Rasthebels relativ aufwendig in der Konstruktion und Herstellung, da alles genau aufeinander abgestimmt sein muss und die Rastnasen aufgrund der Schwenkbewegung des Rasthebels eine unterschiedliche Raumform aufweisen.
  • Problematisch bei derartigen schweren Fahrzeugtüren sind außerdem die hohen Kräfte, die beim Schließen und Öffnen der Fahrzeugtüren auf die Drehfallen und den Schließbolzen wirken, wenn die Fahrzeugtür nicht mehr genau zentriert aufgehängt ist, und somit der Schließbolzen nicht genau zentriert in die Auskehlung und die Drehfallen eingeführt wird, sondern an einer Seite der Auskehlung entlang gleitet und die Fahrzeugtür mit ihrem hohen Gewicht erst während des Schließvorgangs zentriert wird. Wirken zu hohe Kräfte auf den Schließbolzen, kann dies zum Verbiegen oder sogar abbrechen des Schließbolzens führen. Auf jeden Fall wird durch diese hohen Kräfte die Lebensdauer eines derartigen Türschlosses deutlich verringert.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein Fahrzeugtürschloss zu schaffen, das kostengünstig und einfach gefertigt werden kann, einfach zu montieren ist und bei dem die zum Öffnen und Schließen aufzuwendenden Auslösekräfte möglichst gering sind. Weitere Aufgabe der Erfindung ist die Bereitstellung eines Fahrzeugtürschlosses, bei dem die beim Öffnen und Schließen auf den Schließbolzen und die Drehfallen bei schief eingehängter Fahrzeugtür wirkenden Kräfte deutlich verringert sind.
  • Diese Aufgaben werden mit den Merkmalen der Ansprüche 1 und 22 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den jeweiligen Unteransprüchen gekennzeichnet.
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand einer Zeichnung beispielhaft näher erläutert. Es zeigen
  • 1 einen breitseitigen Längsschnitt eines erfindungsgemäßen Fahrzeugtürschlosses in geöffneter Stellung
  • 2 das Fahrzeugtürschloss gemäß 1 in vorgerasteter Stellung
  • 3 das Fahrzeugtürschloss gemäß 1 in Schließstellung
  • 4 einen Querschnitt des erfindungsgemäßen Fahrzeugtürschlosses gemäß 3 entlang einer Quermittenebene ohne Drehfallen und Schließbolzen
  • 5 das Fahrzeugtürschloss gemäß 1 mit betätigten Sperrklinken
  • 6 einen Querschnitt des erfindungsgemäßen Fahrzeugtürschlosses gemäß 5 entlang der Quermittenebene ohne Drehfallen und Schließbolzen
  • 7 eine hebelseitige perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Fahrzeugtürschlosses
  • 8 eine Stirnansicht des Fahrzeugtürschlosses gemäß 7
  • 9 eine breitseitige Draufsicht des Fahrzeugtürschlosses gemäß 7
  • 10 eine schmalseitige Ansicht des Fahrzeugtürschlosses gemäß 7
  • 11 eine hebelseitige perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Fahrzeugtürschlosses ohne einen Deckel eines Schlosskastens
  • 12 eine Seitenansicht eines Drückerhebels einer weiteren Ausführungsform des Betätigungshebels
  • 13 einen Längsschnitt durch den Drückerhebel gemäß 12 entlang der Linie A-A
  • 14 eine drückteilseitige Ansicht des Drückerhebels gemäß 12
  • 15 eine perspektivische Ansicht eines Handgriffhebels der weiteren Ausführungsform des Betätigungshebels
  • 16 einen Längsschnitt des Handgriffhebels
  • 17 eine Vorderansicht des Handgriffhebels
  • 18 eine hebelseitige perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Fahrzeugtürschlosses gemäß einer weiteren Ausführungsform
  • 19 eine perspektivische Ansicht eines Schließbolzens, eines Befestigungsbleches und eines Findungs-, Zentrierungs- und Führungskeils
  • 20 eine keilseitige Ansicht der Teile aus 19
  • 21 eine keilseitige Ansicht der Teile aus 19 mit einem Findungs-, Zentrierungs- und Führungskeil gemäß einer weiteren Ausführungsform 22 einen Schnitt entlang der Linie B-B in 21
  • 23 eine perspektivische Außenansicht eines Deckels des Schlosskastens gemäß einer weiteren Ausführungsform
  • 24 eine perspektivische Innenansicht eines Deckels des Schlosskastens gemäß 23
  • 25 eine Innenansicht des Deckels gemäß 24
  • 26 einen breitseitigen Längsschnitt eines Fahrzeugtürschlosses nach dem Stand der Technik
  • Das erfindungsgemäße Türschloss 1 weist zur Aufnahme der Schlossmechanik einen quaderförmigen Schlosskasten 2 mit einer ebenen Bodenplatte bzw. Rückwandung 3, einem der Bodenplatte 3 gegenüberliegenden und zu dieser parallelen, plattenförmigen Deckel bzw. einer Vorderwandung 4, zwei zueinander parallelen und zur Bodenplatte 3 senkrechten Längswandungen 5, 6 sowie zwei zueinander parallelen und zu den Längswandungen 5, 6 senkrechten Querwandungen 7, 8 auf (1-11).
  • In dem Schlosskasten 2 ist eine sich durchgehend durch die Bodenplatte 3, den Deckel 4 und die Längswandung 6 erstreckende nutförmige Schließbolzenaussparung 61 eingebracht, die Platz für die Aufnahme eines Türschließbolzens 18 schafft, worauf weiter unten näher eingegangen wird. Die Schließbolzenaussparung 61 ist symmetrisch zu einer Quermittenebene 15 des Türschlosses 1 ausgebildet und erstreckt sich entlang der Quermittenebene 15 und parallel zum Deckel 4 gesehen von der Längswandung 6 in die Bodenplatte 3 und den Deckel 4 hinein und mündet in einen zweckmäßigerweise runden, vorzugsweise kreisrunden, Aussparungsboden 62. Insbesondere weist die Schließbolzenaussparung 61 in einer Ansicht senkrecht zum Deckel 4 einen Verlauf auf, der dem Umriss einer Glocke ähnelt. Der Aussparungsboden 62 erstreckt sich vorzugsweise um weniger als die Hälfte der Erstreckung des Deckels 4 bzw. der Bodenplatte 3 in Richtung der Quermittenebene 15 in den Deckel 4 und die Bodenplatte 3 hinein.
  • Der Schließbolzen 18 ist üblicherweise einendig mit einem plattenförmigen Befestigungsblech 107 fest verbunden (19-22), vorzugsweise verschraubt, wobei sich das Befestigungsblech 107 senkrecht zu einer Schließbolzenachse 108 erstreckt. Das Befestigungsblech 107 dient zum Befestigen, insbesondere Anschrauben, des Schließbolzens 18 an die Fahrzeugkarosserie 109.
  • Innerhalb des Schlosskastens 2 sind zwei Drehfallen bzw. Drehfallenteile 9, 10 angeordnet, die auf jeweils einem, vorzugsweise hohlzylindrisch ausgebildeten, Drehfallenlagerungsbolzen 12 drehbar gelagert sind. Die beiden Drehfallenlagerungsbolzen 12 sind zweckmäßigerweise mit der Bodenplatte 3 fest verbundenen und weisen jeweils eine Drehfallenlagerungsbolzenachse 13 auf, die senkrecht zur Bodenplatte 3 ist. Zudem sind die beiden Dreh fallenlagerungsbolzen 12 in der Nähe der die Schließbolzenaussparung 61 aufweisenden Längswandung 6 und symmetrisch in Bezug zu der Quermittenebene 15 des Türschlosses 1 voneinander beabstandet angeordnet und derart bemessen, dass sie den Deckel 4 durchgreifen und Deckel 4 und Bodenplatte 3 aneinander befestigen. Durch die hohlzylindrischen Drehfallenlagerungsbolzen 12 können dazu beispielsweise Schrauben durchgesteckt werden, mit denen das Schloss 1 an einer Tür oder einem Türgestell angeschraubt werden kann (nicht dargestellt).
  • Die auf den Drehfallenlagerungsbolzen 12 gelagerten Drehfallen 9, 10 sind plattenförmige Elemente, beispielsweise Platten aus Stahl, die sich parallel zur Bodenplatte 3 und gering beabstandet zu dieser erstrecken und eine identische Raumform aufweisen. Zudem sind die Drehfallen 9, 10 symmetrisch zur Quermittenebene 15 angeordnet und ausgebildet. An jeder Drehfalle 9, 10 ist je eine Riegelnase 16 mit einer Auskehlung 17 ausgebildet. Die Auskehlungen 17 der beiden Drehfallen 9, 10 sind aufeinander zuweisend angeordnet und dienen zur Aufnahme des sich senkrecht zur Bodenplatte 3 erstreckenden und zylindrisch ausgebildeten Schließbolzens 18, worauf weiter unten näher eingegangen wird. In einer geöffneten Schlossstellung (1) durchgreifen die Riegelnasen 16 einen in der die Schließbolzenaussparung 61 aufweisenden Längswandung 6 vorgesehenen, sich senkrecht zur Quermittenebene 15 erstreckenden Schlitz 19 (7, 11) und stehen seitlich über die Längswandung 6 hinaus. Der Schlitz 19 ist ebenfalls symmetrisch zur Quermittenebene 15 ausgebildet und erstreckt sich parallel zur Bodenplatte 4 und von dieser aus gesehen in etwa um etwas mehr als den Betrag der Dicke der beiden Drehfallen 9, 10 in die Längswandung 6 hinein. Der Schlitz 19 weist zudem, vorzugsweise senkrecht zu der Bodenplatte 3 ausgerichtete, Schlitzkanten 19a (11) auf, die als Anschlagkanten für jeweils eine der jeweiligen Auskehlung 17 gegenüberliegende Nasenrückwandung 63 dienen, was später näher erläutert wird.
  • Des weiteren weist eine Umfangswandung 20 der Drehfallen 9, 10 je zwei benachbarte erste und zweite Drehfallenrastnasen 21, 22 auf, die im wesentlichen gegenüberliegend zu den Riegelnasen 16 angeordnet sind. Die beiden Drehfallenrastnasen 21, 22 weisen jeweils eine kurze, steilere Flanke 21a, 22a und eine lange, flachere Flanke 21b, 22b auf, wobei entgegen einer späteren Schließdrehrichtung 58 der beiden Drehfallen 9, 10 gesehen jeweils die kurzen, steileren Flanken 21a, 22a den langen, flacheren Flanken 21b, 22b nachgeordnet sind.
  • Zwischen den beiden Drehfallenrastnasen 21, 22 wird zudem eine erste, zweckmäßigerweise V-förmige, Rastausnehmung 23 gebildet, die aufgrund der Gestaltung der beiden Flanken 21a, 22b hinterschnitten ausgebildet ist. Eine zweite, ebenfalls zweckmäßigerweise V-förmige, Drehfallenrastausnehmung 24 wird von der kurzen Flanke 22a der zweiten Drehfallenrastnase 22 und der sich an die Drehfallenrastnase 22 anschließenden Umfangswandung 20 gebildet. Dabei schließen die kurze Flanke 22a und die Umfangswandung 20 vorzugsweise in etwa einen rechten Winkel miteinander ein. Die Gründe der beiden Drehfallenrastausnehmungen 23, 24 sind vorzugsweise abgerundet ausgeführt.
  • In der Umfangswandung 20 ist zudem jeweils ein Vorsprung 26 vorgesehen, der zweckmäßigerweise in etwa gegenüberliegend zu der Auskehlung 17 angeordnet ist. Die Vorsprünge 26 dienen zur Abstützung von Drehfallendrehfedern bzw. Drehfallenspiralfedern 27, die um die Drehfallenlagerungsbolzen 12 herum angeordnet sind und sich mit einem ersten Federschenkel 27a an den Vorsprüngen 26 und mit einem zweiten Federschenkel 27a an einer Längsinnenwandung 28 der Längswandung 6 abstützen. Die Drehfallenfedern 27 haben das Bestreben, die Drehfallen 9, 10 in geöffneter Stellung (1) zu halten, also die aufeinander zu weisenden Riegelnasen 16 auseinander zu drücken.
  • Zur Betätigung der beiden Drehfallen 9, 10 weist das erfindungsgemäße Türschloss 1 zwei Rasthebel bzw. Sperrklinken 29, 30 auf, die die Drehfallen 9, 10 in einer geschlossenen (3) oder einer vorgerasteten Position (2) halten oder die beiden Drehfallen 9, 10 freigeben (1, 5). Die beiden Sperrklinken 29, 30 sind ebenfalls plattenförmig, z.B. aus Stahl, und sich parallel zur Bodenplatte 3 erstreckend ausgebildet und weisen zudem eine im wesentlichen langgestreckte und identische Raumform auf, wobei einendig jeweils ein Klinkenbetätigungsabschnitt 31 und andernendig ein Lagerungsabschnitt 32 vorgesehen ist. Der Lagerungsabschnitt 32 weist jeweils eine durchgehende Bohrung 33 auf, mit der die Sperrklinken 29, 30 auf, vorzugsweise hohlzylindrischen, Klinkenlagerungsbolzen 34 drehbar gelagert sind. Dabei sind die beiden Klinkenlagerungsbolzen 34 zweckmäßigerweise ebenfalls mit der Bodenplatte 3 fest verbundenen und weisen jeweils eine Klinkenlagerungsbolzenachse 35 auf, die senkrecht zur Bodenplatte 3 ist. Zudem sind die beiden Klinkenlagerungsbolzen 34 in jeweils von den Querwandungen 7, 8 und der Längswandung 5 gebildeten Eckbereichen symmetrisch in Bezug zu der Quermittenebene 15 des Türschlosses 1 voneinander beabstandet angeordnet, so dass auch die Sperrklinken 29, 30 symmetrisch zur Quermittenebene 15 gestaltet und angeordnet sind.
  • Die Klinkenlagerungsbolzen 34 sind ebenfalls derart bemessen, dass sie den Deckel 4 durchgreifen und Deckel 4 und Bodenplatte 3 aneinander befestigen. Durch die hohlzylindrischen Klinkenlagerungsbolzen 34 können wiederum Schrauben durchgesteckt werden, mit denen das Schloss an einer Tür oder einem Türgestell angeschraubt werden kann (nicht dargestellt).
  • Der Klinkenbetätigungsabschnitt 31 der beiden Sperrklinken 29, 30 weist jeweils eine angeformte Klinkenrastnase 36 auf, die zu den Drehfallen 9, 10 hinweisend ausgebildet ist und im wesentlichen nach Art eines Sägezahns ausgebildet ist mit einer dem Lagerungsabschnitt 32 zugewandten kurzen, steilen und vorzugsweise geradlinig ausgebildeten Klinkenrastnasenflanke 37 und einer längeren und weniger steilen Klinkenrastnasenflanke 25 auf. Die längere Klinkenrastnasenflanke 25 ist zudem abgerundet ausgebildet, so dass sie zur kurzen, steilen Klinkenrastnasenflanke 37 hin abgeflacht ist.
  • Zudem sind die Sperrklinken 29, 30 derart federbelastet angeordnet, dass ihre sich gegenüberliegend angeordneten Klinkenbetätigungsabschnitte 31 in Richtung der Drehfallen 9, 10 bzw. gegen diese gedrückt werden. Dazu ist beispielsweise jeweils eine Klinkendrehfeder 14 vorgesehen, die um die Klinkenlagerungsbolzen 34 herum angeordnet sind und sich mit einem Federschenkel 14a an einer Längsinnenwandung 11 der Längswandung 5 und mit dem anderen Federschenkel 14b an den Sperrklinken 29, 30 selber abstützen (3). Alternativ dazu ist jeweils eine Druckfeder vorgesehen, die sich ebenfalls an der Innenwandung 11 der Längs wandung 5 und an den Sperrklinken 29, 30 selber, z.B. im Bereich des Klinkenbetätigungsabschnitts 31 abstützt (nicht dargestellt).
  • Am betätigungsabschnittsseitigen Ende der Sperrklinken 29, 28 ist jeweils ein Betätigungs- bzw. Auflagevorsprung 40 vorgesehen, der sich ebenfalls in Richtung der Drehfallen 9, 10 erstreckt. Dieser Betätigungsvorsprung 40 dient als Auflage für einen Betätigungshebel 38, mit dem die Sperrklinken 29, 30 um die Klinkenlagerungsbolzen 34 gedreht werden.
  • Dieser Betätigungshebel 38 ist ebenfalls ein vorzugsweise plattenförmiges Element, dessen zueinander parallele Hebelseitenwandungen 39a, 39b senkrecht zur Bodenplatte 3 des Schlosskastens 2 sind. Außerdem besteht der Betätigungshebel 38 im wesentlichen aus einem Griffteil 41, das einen im wesentlichen langgestreckten Verlauf aufweist, und einem einendig an das Griffteil 41 angeformten Hebelbetätigungsabschnitt 42. Das Griffteil 41 dient zum Greifen und Bedienen bzw. Verschwenken des Betätigungshebels 38 durch eine Bedienperson, worauf weiter unten näher eingegangen wird, und ist insofern zweckmäßigerweise ergonomisch gestaltet.
  • Der Hebelbetätigungsabschnitt 42 weist eine sich in Verlängerung an das Griffteil 41 anschließende Betätigungsnase 43 und eine sich im wesentlichen rechtwinklig im Übergangsbereich von Griffteil 41 zu Hebelbetätigungsabschnitt 42 an die Betätigungsnase 43 anschließende Auflage- bzw. Anschlagnase 44 auf. Eine, vorzugsweise ebene, und einer Hebelvorderseite 65 abgewandte Betätigungsfläche 66 der Betätigungsnase 43 schließt dabei mit einer, ebenfalls vorzugsweise ebenen, und der Betätigungsnase 43 zugewandten Anschlag- bzw. Auflagefläche 67 zweckmäßigerweise einen rechten Winkel ein. Des weiteren weist die Betätigungsnase 43 eine Betätigungsstirnfläche 68 auf, die über eine Betätigungskante 69 in die Betätigungsfläche 66 übergeht.
  • Das dem Griffteil 41 abgewandte Ende der Betätigungsnase 43 ist zudem vorzugsweise etwas verbreitert mit trapezförmigem Querschnitt ausgebildet (1-3, 5, 11), so dass die Seitenwandungen 39a, 39b nicht mehr zueinander parallel sind in diesem Bereich.
  • Des weiteren ist im Bereich des Hebelbetätigungsabschnitts 42 eine durchgehende Hebellagerungsbohrung 48 vorgesehen, in der ein, vorzugsweise einen Bund aufweisender, Hebellagerungsbolzen 49 oder dergleichen mit einer Hebellagerungsbolzenachse 50 angeordnet ist, die senkrecht zu den Hebelseitenwandungen 39a, 39b ist. Mittels des Hebellagerungsbolzens 49 ist der Betätigungshebel 38 drehbar mit dem Deckel 4 des Schlosskastens 2 verbunden. Dazu sind an einer Deckelaußenwandung 51 zwei zueinander parallele Lappen 52 angeformt, die senkrecht zum Deckel 4 und parallel zu den Querwandungen 7, 8 ausgerichtet sind und jeweils eine zylindrische, durchgehende Hebellagerungsaussparung 53 aufweisen. Zudem sind die Lappen 52 symmetrisch zur Quermittenebene 15 angeordnet. In den Hebellagerungsaussparungen 53, deren Hebellagerungsaussparungachsen 54 parallel zum Deckel 4 und den Längswandungen 5, 6 verlaufen, ist der Hebellagerungsbolzen 49 angeordnet. Dabei sind aufeinander zuweisende Lappeninnwandungen 55 zweckmäßigerweise um denselben Betrag wie die Hebelseitenwandungen 39a, 39b voneinander beabstandet, so dass der Betätigungshebel 38 zwischen den Lappen 52 und an diesen gleitend anliegend angeordnet ist. Außerdem ist vorzugsweise eine Drehfeder oder dergleichen vorgesehen (nicht dargestellt), die den Betätigungshebel 38 mit seiner Anschlagfläche 67 gegen die Deckelaußenseite 51 und/oder eine deckelseitige Außenkante der Längswandung 5 drückt (7).
  • Des weiteren ist der Deckel 4 zwischen den sich gegenüberliegenden Lappen 52 ausgespart, so dass eine Durchgriffsöffnung 60 (7) gebildet wird, die derart bemessen ist, dass die Betätigungsnase 36 des Betätigungshebels 38 hindurchgreift und der Betätigungshebel 38 seine Schwenkbewegung ungehindert ausführen kann.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung (12-18) ist ein zweiteiliger Betätigungshebel 38a vorgesehen. Der Betätigungshebel 38a besteht aus einem Handgriffhebel 70 zum Greifen und Betätigen des Türschlosses 1 von der Fahrzeuginnenseite aus und aus einem Drückerhebel 71 zum Betätigen des Türschlosses 1 von außen aus mittels eines geeigneten Betätigungsmechanismus, beispielsweise durch einen an sich bekannten Druckknopf (nicht dargestellt).
  • Der Handgriffhebel 70 (15-17) weist einen ergonomisch geformten Handgriff 72 auf. In Verlängerung des Handgriffs 72 weist der Handgriffhebel 70 eine angeformte Gabel 74 auf, die zur Aufnahme des Drückerhebels 71 zwischen zwei, vorzugsweise plattenförmigen, Gabelarmen 75 dient. Dazu entspricht der Abstand von zueinander parallelen und im eingebauten Zustand zur Bodenplatte 3 senkrecht ausgerichteten Gabelinnenflächen 76 der Breite des Drückerhebels 71, worauf später eingegangen wird. Endseitig weisen die beiden Gabelarme 75 jeweils je eine angeformte Handgriffhebelauflage- bzw. -anschlagnase 77 auf, die sich im wesentlichen senkrecht zur übrigen Längserstreckung der Gabelarme 75 und von einer Gabelarmrückseite 78 weg erstrecken. Die Hangriffhebelauflage- bzw. -anschlagnasen 77 weisen je eine dem Handgriff 72 abgewandte, vorzugsweise ebene, Handgriffhebelanschlag- und -auflagefläche 79 auf.
  • Außerdem weist der Handgriffhebel 70 im Bereich der Hangriffhebelauflage- bzw. -anschlagnase 77 eine Handgriffhebellagerungsbohrung 80 zur Aufnahme des Hebellagerungsbolzens 49 auf, die von einer Gabelaußenfläche 81 zur gegenüberliegenden, zweckmäßigerweise parallelen Gabelaußenfläche 81, also durch beide Gabelarme 75 durchgeht und deren Handgriffhebellagerungsbohrungsachse 83 senkrecht zu den Gabelinnenflächen 76 ist (17).
  • Außerdem ist je eine Drehfederschenkelaufnahmebohrung 82 vorgesehen, die durch den jeweiligen Gabelarm 75 durchgeht, wobei die beiden Drehfederschenkelaufnahmebohrungen 82 vorzugsweise fluchtend in Richtung der Handgriffhebellagerungsbohrungsachse 83 angeordnet sind.
  • Im Übergangsbereich vom Handgriff 72 zur Gabel 74 weist der Handgriffhebel 70 zudem einen Mitnahme- und Anschlagstufenabsatz 100 auf, der von einer Handgriffhebelvorderseite 84 aus gesehen zunächst eine erste, sich im wesentlichen von der Handgriffhebelvorderseite 84 in Richtung einer Handgriffhebelrückseite 85 und senkrecht zu den Gabelinnenflächen 76 erstreckende Stufenkante 86, einen sich senkrecht zu den Gabelinnenflächen 76 und im wesentlichen zu der ersten Stufenkante 86 erstreckenden Stufenboden 87, der sich von der ersten Stufenkante 86 weg in Richtung der Handriffhebelauflage- bzw. -anschlagnasen 77 erstreckt und eine zweite, sich im wesentlichen senkrecht zu dem Stufenboden 87 bis zur Handgriffhebelunterseite 85 und senkrecht zu den Gabelinnenflächen 76 erstreckende Stufenkante 88.
  • Der Drückerhebel 71 (12-14) ist im wesentlichen plattenförmig ausgebildet und weist zwei zueinander parallele Drückerhebelseitenflächen 89, eine Drückerhebelvorderseite 90 und eine dieser gegenüberliegende Drückerhebelrückseite 91 auf. Der Drückerhebel 71 besteht im wesentlichen aus einem Drückteil 92 und einem einendig an dieses angeformten Drückerhebelbetätigungsabschnitt 42a.
  • Der Drückerhebelbetätigungsabschnitt 42a weist analog zum Hebelbetätigungsabschnitt 42 des einteilig ausgeführten Betätigungshebels 38 ebenfalls eine Betätigungsnase 43a und eine sich im wesentlichen rechtwinklig im Übergangsbereich von Drückteil 92 zum Hebelbetätigungsabschnitt 42a an die Betätigungsnase 43a anschließende Auflage- bzw. Anschlagnase 44a auf. Dabei schließt ebenfalls eine, vorzugsweise ebene, und der Drückerhebelvorderseite 90 abgewandte Betätigungsfläche 66a der Betätigungsnase 43a mit einer ebenfalls vorzugsweise ebenen, und der Betätigungsnase 43a zugewandten Anschlag- bzw. Auflagefläche 67a zweckmäßigerweise einen rechten Winkel ein. Des weiteren weist auch die Betätigungsnase 43a des Drückerhebels 71 eine Betätigungsstirnfläche 68a auf, die über eine Betätigungskante 69a in die Betätigungsfläche 66a übergeht.
  • Das Ende der Betätigungsnase 43a ist zudem vorzugsweise ebenfalls etwas verbreitert ausgebildet (13, 14).
  • Des weiteren ist im Bereich des Drückerhebelbetätigungsabschnitts 42a eine durchgehende Drückhebellagerungsbohrung 93 zur Aufnahme des Hebellagerungsbolzen 49 vorgesehen, wobei eine Hebellagerungsbohrungsachse 94 senkrecht zu den Drückerhebelseitenflächen 89 ist.
  • Zur Betätigung des Drückerhebels 71 weist die Drückerhebelrückseite 91 außerdem im Bereich des Drückteils 92 eine, zweckmäßigerweise konkav gewölbte, Druckfläche 95 auf, die als Angriffsfläche für den Druckknopf dient.
  • An seinem dem Betätigungsabschnitt 42a gegenüberliegenden Ende weist das Drückteil außerdem einen angeformten Mitnahme- und Anschlagvorsprung 96 auf, der eine rückseitige, vorzugsweise ebene, Mitnahme- und Anschlagfläche 97 aufweist, die zweckmäßigerweise im wesentlichen parallel zur Drückerhebelvorderseite 90 ist.
  • Zur Versteifung weisen sowohl der Handgriffhebel 70 als auch der Drückerhebel 71 zweckmäßigerweise Versteifungsrippen 98, 99 auf.
  • Im zusammengesetzten und eingebauten, nicht betätigten Zustand (18) des zweiteiligen Betätigungshebels 38a ist der Drückerhebel 71 innerhalb der beiden Gabelarme 75 des Handgriffhebels 70 angeordnet, wobei der Hebellagerungsbolzen 49 sowohl in die Drückerhebellagerungsbohrung 93 als auch in die Handgriffhebellagerungsbohrung 80 eingeführt ist. Zudem ist der Hebellagerungsbolzen 49 in der Hebellagerungsaussparung 53 der Lappen 52 gelagert, so dass der Drückerhebel 71 und der Handgriffhebel 70 beide um die Hebellagerungsbolzenachse 50 drehbar mit dem Deckel 4 des Schlosskastens 2 in Verbindung stehen. Dabei sind aufeinander zuweisende Lappeninnwandungen 55 zweckmäßigerweise um denselben Betrag wie die Gabelaußenflächen 81 des Handgriffshebels 70 voneinander beabstandet, so dass auch der zweiteilige Betätigungshebel 38a zwischen den Lappen 52 und an diesen gleitend anliegend und in Richtung der Hebellagerungsbolzenachse 50 unverschieblich angeordnet ist.
  • Außerdem ist eine Drehfeder 101 vorgesehen, die den Handgriffhebel 70 mit seinen Handgriffhebelanschlagflächen 79 gegen die Deckelaußenseite 51 (18) und/oder eine deckelseitige Außenkante der Längswandung 5 drückt (nicht dargestellt). Zudem ist der Drückerhebel 71 derart angeordnet und bemessen, dass die Mitnahme- und Anschlagfläche 97 des Drückerhebels 71 an dem Stufenboden 87 des Mitnahme- und Anschlagstufenabsatzes 100 anliegt (nicht dargestellt). Und die Betätigungsfläche 66a des Drückerhebels 71 liegt auf den abgerundeten Auflagevorsprüngen 40 der Sperrklinken 29, 30 auf. Dadurch und vorzugsweise durch eine weitere, nicht dargestellte Drehfeder wird auch der Drückerhebel 71 mit seiner Drückerhebelanschlagfläche 67a gegen die Deckelaußenseite 51 und/oder eine deckelseitige Außenkante der Längswandung 5 gedrückt. Dabei ist die Druckfläche 95 des Drückerhebels 71 zweckmäßigerweise nicht zwischen den Gabelarmen 75 angeordnet, sondern steht zwischen diesen rückseitig hervor, da der Abstand von der Drückerhebelvorderseite 90 zur Drückerhebelrückseite 91 im Bereich der Druckfläche 95 größer ist als der Abstand einer Gabelarmvorderseite 102 zur Gabelarmrückseite 78. Zudem sind die Gabelarmvorderseiten 102 derart ausgebildet und angeordnet, dass sie in einer Richtung senkrecht zu den Gabelinnenflächen 76 der Drückerhebelvorderseite 90 fluchten.
  • Im folgenden wird die Funktionsweise und die Betätigung des erfindungsgemäßen Türschlosses 1 zunächst mit dem einteiligen Betätigungshebel 38 näher erläutert:
    In einer geöffneten Stellung des Türschlosses 1 befindet sich der Schließbolzen 18 außerhalb des Schlosskastens 2 zwischen den Auskehlungen 17 der beiden Drehfallen 9, 10. Die Riegelnasen 16 durchreifen den Schlitz 19 und werden durch die Kraft der Drehfallendrehfedern 27 mit ihren Riegelnasenrückwandungen 63 gegen die als Anschlag dienenden und zur Bodenplatte 3 senkrechten Schlitzkanten 19a gedrückt. Des weiteren liegen die Sperrklinken 29, 30 unter dem Druck der Klinkendrehfedern 14 mit ihren flachen Klinkenrastnasenflanken 25 an den langen, flacheren Flanken 21b der ersten Rastausnehmungen 21 an. Der Betätigungshebel 38 liegt in der geöffneten Stellung des erfindungsgemäßen Türschlosses 1 federbelastet mit seiner Anschlagfläche 67 an der Deckelaußenseite 51 und/oder der deckelseitigen Außenkante der Längswandung 5 (7) an und mit seiner Betätigungsfläche 66 auf den abgerundeten Auflagevorsprüngen 40 der Sperrklinken 29, 30 auf.
  • Wird die Tür geschlossen, so drückt der Schließbolzen 18 entgegen einer Türschließrichtung (Pfeil 57) gegen Auskehlungswandugen 56 der Drehfallen 9, 10 und die Drehfallen 9, 10 werden gegen den Druck der Drehfallenfedern 27 und teilweise der Klinkendrehfedern 14 in Schließdrehrichtung 58 gegenläufig um die hohlzylindrischen Drehfallenlagerungsbolzen 12 verschwenkt, so dass die Verriegelungsnasen 16 aufeinander zu bewegt werden und den Schließbolzen 18 teilweise umschließen, wobei sich die Verriegelungsnasen 16 dann mit dem Schließbolzen 18 teilweise innerhalb der Schließbolzenaussparung 61 des Schlosskastens 2 befinden (2). Durch die Drehbewegung gelangen außerdem je die ersten Rastausnehmungen 23 in den Bereich der unter Federdruck stehenden Klinkenrastnase 36, die, sobald der Abstand zwischen den jeweiligen ersten Rastausnehmungen 23 der beiden Drehfallen 9, 10 groß genug ist, in die je erste Rastausnehmung 23 gelangen und dort aufgrund des Federdrucks der Klinkendrehfedern 14 einrasten (Sicherheitsrast). In dieser Position liegen die steilen, kurzen Klinkenrastnasenflanken 37 an den kurzen, hinterschnittenen Flanken 21a der ersten Drehfallenrastnasen 21, insbesondere formschlüssig, an, so dass die beiden Drehfallen 9, 10 gesperrt sind und nicht mehr durch die Kraft der Drehfallendrehfedern 27 entgegengesetzt der Schließdrehrichtung 58 gedreht werden können. Dabei sind die Verriegelungsnasen 16 soweit aufeinander zugedreht angeordnet, dass der Schließbolzen 18 nicht mehr aus dem Bereich zwischen den Auskehlungen 17 entweichen kann und das Türschloss 1 lediglich um einen bestimmten Betrag in Türschließrichtung 57 beweglich ist. Der Betätigungshebel 38 verbleibt dabei federbelastet in seiner vorherigen Position. Da die Sperrklinken 29, 30 etwas weiter von den Drehfallen 9, 10 beabstandet sind als in der geöffneten Position des Türschlosses 1 liegt der Betätigungshebel 38 jedoch nicht mehr mit seiner Betätigungsfläche 66 auf den Auflagevorsprüngen 40 auf.
  • Werden die Drehfallen 9, 10 durch den Druck des Schließbolzens 18 auf die Auskehlungswandungen 56 in Schließdrehrichtung 58 weiter gedreht, gleiten die flachen Klinkenrastnasenflanken 25 an den flachen, langen Flanken 22b der zweiten Drehfallenrastnasen 21 entlang, bis die Klinkenrastnasen 36 in die jeweils zweiten Rastausnehmungen 24 der Drehfallen 9, 10 gelangen und dort aufgrund der Federkraft der Klinkendrehfedern 14 einrasten. Die Drehfallen 9, 10 befinden sich dann in vollständiger Schließposition (3, 4), wobei der Türschließbolzen 18 formschlüssig in den Auskehlungen 17 angeordnet ist und so von den Drehfallen 9, 10 fest umgriffen ist. In dieser Position liegen die steilen, kurzen Klinkenrastnasenflanken 37 an den kurzen, hinterschnittenen Flanken 22a der zweiten Drehfallenrastnasen 22, insbesondere formschlüssig, an, so dass die beiden Drehfallen 9, 10 wiederum gesperrt sind und nicht mehr durch die Kraft der Drehfallendrehfedern 27 entgegengesetzt der Schließdrehrichtung 58 gedreht werden können. Hierdurch wird das Schloss 1 in geschlossener Stellung gehalten. Der Betätigungshebel 38 liegt in der geschlossenen Position zweckmäßigerweise wieder mit seiner Betätigungsfläche 66 auf den Auflagevorsprüngen 40 auf.
  • Zum Öffnen des erfindungsgemäßen Türschlosses 1 aus der vorgerasteten Sicherheitsrast (2) oder aus der Schließposition (3, 4) wird der Betätigungshebel 38 betätigt, indem er, beispielsweise gegen die Kraft der nicht dargestellten Feder, in Hebeldrehrichtung 64 um den Hebellagerungsbolzen 49 verschwenkt wird, so dass das Griffteil 41 in Richtung der Drehfallen 9, 10 und der Hebelbetätigungsabschnitt 42 von den Drehfallen 9, 10 weg bewegt wird. Dies erfolgt beispielsweise vom Innern eines Fahrzeuges durch Ziehen am Griffteil 41 des einteiligen Betätigungshebels 38 oder von außen in an sich bekannter Weise durch Drücken eines Druckknopfes, der mit dem Betätigungshebel 38 in Wirkverbindung steht und diesen verschwenkt (nicht dargestellt). Dabei werden die Auflagevorsprünge 40 über die anliegenden Betätigungsflächen 66, bzw. aufgrund der Drehung des Betätigungshebels 38 über die Betätigungskante 69, von den Betätigungsnasen 43 des Hebelbetätigungsabschnitts 42 formschlüssig mitgenommen und dadurch die Sperrklinken 29, 30 soweit gegen den Druck der Klinkendrehfedern 14 und, aufgrund der hinterschnittenen Ausführung der Drehfallenrastnasen 21, 22 gegen den Druck der Drehfallenfedern 27, um die Klinkenlagerungsbolzen 34 gedreht bis die Klinkenrastnasen 36 vollständig aus den ersten bzw. zweiten Rastausnehmungen 23, 24 hinausgedrückt sind. Daraufhin schnappen die Drehfallen 9, 10 unter dem Druck der Drehfallenfedern 27 in ihre geöffnete Ausgangsposition (1) zurück, bis die Nasenrückwandungen 63 an den Schlitzkanten 19a des Schlitzes 19 anstoßen. Der Schließbolzen 18 wird durch die Auskehlungswandungen 56 aus dem Schlosskasten 1 hinaus gedrückt. Nach dem Loslassen des Betätigungshebels 38 schnappt auch dieser zweckmäßigerweise durch den Druck der nicht dargestellten Feder in seine Ausgangsstellung (1, 4) zurück.
  • Bei der Ausführungsform des Türschlosses 1 mit dem zweigeteilten Betätigungshebel 38a erfolgt die Betätigung der Sperrklinken 29, 30 wie folgt:
    Wird das Türschloss 1 vom Fahrzeuginnern aus betätigt, wird in analoger Weise, wie bereits oben beschrieben, an dem Handgriff 72 des Handgriffhebels 70 gezogen und dieser gegen die Kraft der Drehfeder 101 in Hebeldrehrichtung 64a (16) um den Hebellagerungsbolzen 49 verschwenkt. Dabei wird der Drückerhebel 71, dessen Mitnahmevorsprung 96 an dem Stufenboden 87 des Handgriffhebels 70 anliegt, von dem Handgriffhebel 70 mitgenommen und ebenfalls ohne Verzögerung in Hebeldrehrichtung 64 um den Hebellagerungsbolzen 49 verschwenkt. Dabei werden, wie oben bereits beschrieben, die Auflagevorsprünge 40 über die anliegenden Betätigungsflächen 66a des Drückerhebels, bzw. aufgrund der Drehung des Drückerhebels 71 über die Betätigungskante 69a, von den Betätigungsnasen 43a des Drückerhebelbetätigungsabschnitts 42a formschlüssig mitgenommen und dadurch die Sperrklinken 29, 30 gegen den Druck der Klinkendrehfedern 14 und, aufgrund der hinterschnittenen Ausführung der Drehfallenrastnasen 21, 22 gegen den Druck der Drehfallenfedern 27, um die Klinkenlagerungsbolzen 34 gedreht.
  • Nach dem Loslassen des Handgriffhebels 70 schnappt dieser durch den Druck der Drehfeder 101 in seine Ausgangsstellung zurück. Auch der Drückerhebel wird durch die nicht dargestellte Drehfeder entgegen der Hebeldrehrichtung in seine Ausgangsstellung zurück verschwenkt, bis er mit seiner Mitnahme- und Anschlagfläche wieder am Stufenboden anschlägt.
  • Der Handgriffhebel und der Drückerhebel stehen also derart gekoppelt miteinander in Wirkverbindung, dass die Drehbewegung des Handgriffhebels in Hebeldrehrichtung 64 auf den Drückerhebel, insbesondere ohne Verzögerung, übertragbar ist. Die Drehbewegung des Handgriffshebels entgegen der Hebeldrehrichtung 64 ist nicht auf den Drückerhebel übertragbar.
  • Wird das Türschloss 1 von außen aus betätigt, drückt ein nicht dargestelltes Betätigungselement, z.B. eines nicht dargestellten, an sich bekannten Druckknopfes, auf die Druckfläche des Drückerhebels in Türschließrichtung 57 drauf, so dass der Drückerhebel wiederum in Hebeldrehrichtung 64a um den Hebellagerungsbolzen 49 verschwenkt wird und dadurch die Sperrklinken betätigt. Da dabei die Mitnahme- und Anschlagfläche vom Stufenbo den des Handgriffhebels 70 abhebt, wird der Handgriffhebel 70 durch den Druckknopf nicht betätigt und auch nicht vom dem Drückerhebel 71 mitgenommen. Der Handgriffhebel 70 wird durch die Drehfeder 101 in seiner nicht betätigten Position (18) gehalten. Lediglich der Drückerhebel 71 steht also mit dem Druckknopf in Wirkverbindung.
  • Nach Zurückziehen des Betätigungselementes des Druckknopfes, schwenkt der Drückerhebel 71 aufgrund der Kraft der Klinkendrehfedern 14 oder der nicht dargestellten Drehfeder wie oben bereits erläutert wieder in seine Ausgangsstellung zurück.
  • Selbstverständlich liegt es auch im Rahmen der Erfindung zwei die Sperrklinken 29, 30 betätigende Betätigungshebel 38 vorzusehen.
  • Um die Kräfte, die beim Schließen und Öffnen einer schief hängenden Fahrzeugtür auf den Schließbolzen 18 und die Schließbolzenaussparung 61 im Schlosskasten 2 und teilweise auf die Drehfallen 9, 10 wirken, zu minimieren, ist erfindungsgemäß eine zusätzliche Findungs-, Zentrierungs-, und Führungseinrichtung zur Findung, Zentrierung und Führung der Fahrzeugtür in Bezug zur Karosserie während des Öffnens und Schließens der Fahrzeugtür vorgesehen. Diese Findungs-, Zentrierungs-, und Führungseinrichtung weist ein Findungs-, Zentrierungs-, und Führungselement 104 mit positiver Form auf, das mit der Fahrzeugkarosserie 109, insbesondere dem Schließbolzen 18 in fester Verbindung steht, und dass beim Schließen und Öffnen der Fahrzeugtür mit einem Gegenfindungs-, -zentrierungs-, und -führungselement 105 mit der entsprechend negativen Form zusammenwirkt, das mit der Fahrzeugtür, insbesondere dem Schlosskasten 2 in fester Verbindung steht.
  • Selbstverständlich liegt es dabei auch im Rahmen der Erfindung, die beiden Elemente 104, 105 umgekehrt an der Fahrzeugkarosserie 109 und an der Fahrzeugtür zu befestigen.
  • Bei dem mit dem Schließbolzen 18 verbundenen Findungs-, Zentrierungs-, und Führungselement 104 handelt es sich dabei um einen plattenförmigen Findungs-, Zentrierungs-, und Führungskeil 106, der an einer dem Befestigungsblech 107 gegenüberliegenden Stirnseite 110 des Schließbolzens 18 angeordnet ist. Der Findungs-, Zentrierungs-, und Führungskeil 106 weist dabei eine, vorzugsweise ebene, dem Befestigungsblech 107 zugewandte Keilrückseite 111, eine dazu zweckmäßigerweise parallele und gegenüberliegende Keilvorderseite 112 und eine dazu senkrechte Keilumfangswandung 113 auf. Die Keilvorderseite 112 und die Keilrückseite 111 sind dabei vorzugsweise senkrecht zur Schließbolzenachse 108 ausgerichtet.
  • Die Keilumfangswandung 113 weist zur Ausbildung der Keilform in einer Ansicht in Richtung der Schließbolzenachse 108 gesehen einen konischen Verlauf mit zwei sich gegenüberliegenden und aufeinander zu laufenden Keilgleitkanten 114a, 114b auf, die in einer abgerundeten Keileckkante 115 ineinander übergehen und vorzugsweise einen Winkel α von 15 bis 30°, bevorzugt 18 bis 24° miteinander einschließen. Zweckmäßigerweise ist der Findungs-, Zentrierungs-, und Führungskeil 106 dabei symmetrisch zu einer senkrecht zur Keilvorderseite 112 ausgerichteten Keilmittenebene 116 und weist in einer Ansicht in Richtung der Schließbolzenachse 108 gesehen eine dreieckige Form auf. Die Dicke des Findungs, Zentrierungs-, und Führungskeils 106, also die Erstreckung der Keilumfangswandung 113 bzw. der Keilgleitkanten 114a, 114b in Richtung der Bolzenachse 108 beträgt vorzugsweise 5 bis 10 mm, bevorzugt 4 bis 7 mm.
  • Der Schließbolzen 18 und der Findungs-, Zentrierungs-, und Führungskeil 106 sind in der Nähe der Keileckkante 115 miteinander verbunden, wobei der Schließbolzen 18 ebenfalls symmetrisch zur Keilmittenebene 116 angeordnet ist. Vorzugsweise ist der Schließbolzen 18 dabei mit dem Findungs-, Zentrierungs-, und Führungskeil 106 verschraubt. Dazu weist der Schließbolzen 18 z.B. ein in Bezug zur Schließbolzenachse 108 mittiges Durchgangsloch 117 auf und der Findungs-, Zentrierungs-, und Führungskeil 106 weist in der Nähe der Keileckkante 115 eine von der Keilvorderseite 112 zur Keilrückseite 111 durchgehende, zylindrische Schraubenaufnahmeaussparung 118 auf (22). Außerdem ist in dem Befestigungsblech eine Durchgangsbohrung 119 eingebracht (22), die fluchtend zum Durchgangsloch 117 des Schließbolzens 18 angeordnet ist. In die Schraubenaufnahmeaussparung 118, das Durchgangsloch 117 und die Durchgangsbohrung 118 ist eine Schraube 120 eingeführt, die mittels einer Mutter 121 den Schließbolzen 18 mit dem Befestigungsblech 107 und dem Findungs-, Zentrierungs-, und Führungskeil 106 verspannt.
  • Um ein Verdrehen des Findungs-, Zentrierungs-, und Führungskeils 106 zu verhindern, ist der Findungs-, Zentrierungs-, und Führungskeil 106 zweckmäßigerweise zusätzlich an einer zweiten Stelle mit dem Befestigungsblech 107 fest verbunden, insbesondere verschraubt (19, 20). Dazu weist der Findungs-, Zentrierungs-, und Führungskeil 106 z.B. eine weitere von der Keilvorderseite 112 zur Keilrückseite 111 durchgehende, zylindrische Schraubenaufnahmeaussparung 122 auf, die im Bereich einer der Keileckkante 115 gegenüberliegenden Keilseitenkante 123 der Keilumfangswandung 113 vorgesehen ist. Zudem ist ein Verbindungs- und Abstandsbolzen 124 mit mittiger Durchgangsaussparung 125 vorgesehen, der senkrecht zum Findungs-, Zentrierungs-, und Führungskeil 106, parallel zum Schließbolzen 18, positioniert ist. Außerdem ist eine weitere Durchgangsbohrung 126 in dem Befestigungsblech 107 vorhanden.
  • In die zweite Schraubenaufnahmeaussparung 122, die Durchgangsaussparung 125 des Verbindungs- und Abstandsbolzens 124 und die zweite Durchgangsbohrung 126 des Blechs 107 ist ebenfalls eine Schraube eingeführt, die mittels einer Mutter (nicht dargestellt) den Verbindungs- und Abstandsbolzen 124 mit dem Befestigungsblech 107 und dem Findungs-, Zentrierungs-, und Führungskeil 106 verspannt.
  • Der Abstand der beiden Bolzen 18, 124 voneinander ist dabei so groß bemessen, dass der Schließbolzen 18 von den Drehfallen 9, 10 umgreifbar ist.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung (21, 22) ist der Findungs-, Zentrierungs-, und Führungskeil 106 über ein Stegblech 127 mit dem Befestigungsblech 107 fest verbunden, wobei das Stegblech 127 an der Keilseitenkante 123 des Findungs-, Zentrierungs-, und Führungskeils 106 angeformt ist und sich vorzugsweise senkrecht zum plattenförmigen Findungs-, Zentrierungs, und Führungskeil 106 und zum Befestigungsblech 107 erstreckt und an dieses ebenfalls angeformt ist. Eine derartige Gestaltung ist sehr einfach, da das Befestigungsblech 107 und der Findungs, Zentrierungs-, und Führungskeil 106 als eine Einheit herge stellt werden können und ein zusätzlicher Montageschritt und zusätzliche Teile entfallen.
  • Zur Aufnahme, Führung, Findung und Zentrierung des Findungs-, Zentrierungs-, und Führungskeils 106 weist der Deckel 4 des Schlosskastens 2 anstelle der glockenförmigen Schließbolzenaussparung 61 eine V-förmige bzw. trichterförmige Findungs-, Zentrierungs-, und -Führungsaussparung 128 auf, die symmetrisch zur Quermittenebene 15 des Türschlosses 1 ausgebildet ist und sich von einer Deckellängskante 129 in den Deckel 4 hinein und durchgehend von der Deckelaußenwandung 51 zu einer Deckelinnenwandung 131 erstreckt. Begrenzt wird die Findungs-, Zentrierungs-, und Führungsaussparung 128 von einer Aussparungswandung 132, die zwei Gegengleitflächen 133a, 133 für die Keilgleitkanten 114a, 114b aufweist, die über eine abgerundete Wandungseckkante 134 ineinander über gehen.
  • Vorzugsweise sind zudem zusätzliche Führungsvorsprünge 140 an die Deckellängskante 129 beidseits der Findungs-, Zentrierungs-, und -Führungsaussparung 128 angeformt, um die Gegengleitflächen 133a, 133 zu verlängern.
  • Der Verlauf der Aussparungswandung 132 in einer Ansicht senkrecht zur Deckelaußenwandung 51 gesehen (25) entspricht dabei dem Verlauf der Keilumfangswandung 113 des Zentrierung des Findungs-, Zentrierungs-, und Führungskeils 106 in der Ansicht in Richtung der Schließbolzenachse 108, wobei die Findungs-, Zentrierungs-, und Führungsaussparung 128 im wesentlichen in der Richtung senkrecht zur Deckelaußenwandung 51 gesehen fluchtend zu der in der Längswandung 6 und der Bodenplatte 3 vorgesehenen Schließbolzenaussparung 61 angeordnet ist.
  • Zudem weist die Aussparungswandung 132 eine Erstreckung in dieser Richtung von vorzugsweise 10 bis 20 mm, bevorzugt 12 bis 16 mm auf.
  • Zur weiteren Gewichtsersparnis und zur Schaffung von guten Gleiteigenschaften besteht der gesamte Deckel 4 zweckmäßigerweise aus Kunststoff und weist Versteifungsrippen 135 auf. Der Findungs-, Zentrierungs- und Führungskeil 106 besteht dabei vorzugsweise aus Metall oder Kunststoff.
  • Im folgenden wird nun die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Findungs-, Zentrierungs-, und Führungseinrichtung näher erläutert:
    In einer geöffneten Stellung des Türschlosses 1 befinden sich der Schließbolzen 18 und der Findungs-, Zentrierungs-, und Führungskeil 106 außerhalb des Schlosskastens 2 zwischen den Auskehlungen 17 der beiden Drehfallen 9, 10. Wird die Tür geschlossen, so drückt der Schließbolzen 18 entgegen der Türschließrichtung (Pfeil 57) gegen Auskehlungswandugen 56 der Drehfallen 9, 10 und verdreht diese in oben bereits beschriebener Weise, und wird dadurch in die Schließbolzenaussparung 61 des Schlosskastens 2 eingeführt. Gleichzeitig wird dabei der mit dem Schließbolzen 18 fest verbundene Findungs-, Zentrierungs-, und Führungskeil 106 mit der Keileckkante 115 voraus in die Findungs-, Zentrierungs-, und Führungsaussparung 128 eingeführt, wobei bei schief eingehängter Fahrzeugtür die Einführung nicht zentriert erfolgt, sondern eine der beiden Keilgleitkanten 114a, 114b, üblicherweise die obere Keilgleitkante 114a, an einer der beiden Gegengleitflächen 133a, 133b, üblicherweise der oberen Gegengleitfläche 133a, entlang gleitet. Dadurch werden die zur Zentrierung der Fahrzeugtür aufzubringenden Kräfte, also üblicherweise die durch die schief nach unten hängende Fahrzeugtür wirkenden Gewichtskräfte, von der oberen Gegengleitfläche 133a auf die obere Keilgleitkante 114a übertragen und nicht der Schließbolzen 18 und die Drehfallen 9, 10 und die Schließbolzenaussparung 61 damit belastet.
  • Aufgrund des konischen Verlaufs der Keilgleitkanten 114a, 114b und der Gegengleitflächen 133a, 133b und der damit verbundenen Keilwirkung wird die Fahrzeugtür dabei kontinuierlich mehr zentriert und gegebenenfalls angehoben je weiter der Findungs-, Zentrierungs-, und Führungskeil 106 in die Findungs-, Zentrierungs-, und Führungsaussparung 128 eingeführt wird. In der zentrierten Endposition, in der die Drehfallen 9, 10 in ihrer eingerasteten Stellung befinden und den zentrierten Schließbolzen 18 vollkommen umschließen, ist auch der Findungs-, Zentrierungs-, und Führungskeil 106 vollständig in die Findungs-, Zentrierungs, und Führungsaussparung 128 eingeführt und wird von der Fin dungs-, Zentrierungs-, und Führungsaussparung 128 formschlüssig umschlossen.
  • Beim Öffnen der Fahrzeugtür wird analog der Findungs-, Zentrierungs-, und Führungskeil 106 kontinuierlich immer weiter aus der Findungs-, Zentrierungs-, und Führungsaussparung 128 herausgeführt, wobei wiederum die obere Keilgleitkante 114a an der oberen Gegengleitfläche 133a, entlang gleitet, so dass wiederum keine zusätzlichen Gewichtskräfte der Fahrzeugtür auf den Schließbolzen 18 und die Schließbolzenaussparung 61 wirken.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Fahrzeugtürschloss ist von Vorteil, dass durch die Verwendung von zwei Sperrklinken die Auslösekräfte beim Öffnen und Schließen des Türschlosses deutlich geringer sind als bei Verwendung von nur einer Sperrklinke, so dass auch die zunehmend größer und schwerer werden Türen leicht und komfortabel geöffnet und geschlossen werden können.
  • Des weiteren wird durch die Ausführung des erfindungsgemäßen Türschlosses mit zwei Sperrklinken ein synergistischer Effekt erzielt, da die Drehfallen komplett symmetrisch gestaltet werden können, was die Herstellung und auch die Montage erheblich vereinfacht, da nicht mehr die Gefahr besteht, dass die beiden Drehfallen gegeneinander vertauscht eingebaut werden.
  • Ein weiterer Vorteil ist, dass das erfindungsgemäße Fahrzeugtürschloss nur eine geringe Anzahl von Einzelbauteilen aufweist. Die Betätigung der beiden Sperrklinken erfolgt zweckmäßigerweise direkt über einen einzigen Betätigungshebel, der wiederum direkt vom Fahrzeuginnern betätigt wird. Hierdurch wird zum einen der Fertigungsaufwand erheblich verringert, zum anderen muss bei der Montage nicht ein mehrteiliges Hebelsystem beispielsweise mit Stellschrauben aufeinander eingestellt und nach mehrmaligen Betätigen nachjustiert werden.
  • Durch die hinterschnittene und formschlüssige Ausführung der Klinkenrastnasen, sowie die korrespondierenden Einwölbungen bzw. Hinterschneidungen der Rastausnehmungen der Drehfallen und die dadurch hintergreifende Wirkung wird eine sehr gute Rastsicherheit gewährleistet, da die Klinkenrastnasen auf einer großen Fläche der Rastausnehmungen aufliegen und beim Öffnen zusätzlich die Drehfallenfedern etwas gedehnt werden müssen.
  • Vorteilhaft bei der Verwendung des zweigeteilt ausgebildeten Betätigungshebel ist, dass der Handgriffhebel bei Betätigung des Türschlosses von außen nicht mit verschwenkt wird, wobei die Konstruktion des zweigeteilten Betätigungshebels überraschend einfach ist.
  • Mittels der erfindungsgemäßen Findungs-, Zentrierungs- und Führungseinrichtung werden die auf den Schließbolzen beim Öffnen und Schließen einer schief eingehängten Fahrzeugtür normalerweise wirkenden Kräfte aufgenommen und damit der Schließbolzen und die Drehfallen und die Schließbolzenaussparung nicht belastet und nicht verbogen. Die Kräfte werden durch die vorstehenden Führungsvorsprünge schon aufgenommen, bevor der Bolzen mit der Schließbolzenaussparung in Kontakt treten könnte. Dadurch wird die Lebensdauer eines derartigen Fahrzeugtürschlosses erheblich erhöht. Außerdem weist die Findungs-, Zentrierungs- und Führungseinrichtung aufgrund der relativ engen V-Form des Findungs, Zentrierungs- und Führungskeils und der Findungs-, Zentrierungs- und Führungsaussparung ein relativ geringes Spiel in einer Richtung senkrecht zur Quermittenebene des Türschlosses auf, so dass die Zentrierung mit geringem Spiel erfolgt.
  • Selbstverständlich ist die Verwendung der erfindungsgemäßen Findungs-, Zentrierungs- und Führungseinrichtung nicht auf ein Türschloss mit zwei Sperrklinken beschränkt, sondern ist für jegliches Türschloss mit einem Schließbolzen und zumindest einer diesen umschließenden Drehfalle geeignet.
  • Außerdem liegt es auch im Rahmen der Erfindung z.B. bei sehr schweren Fahrzeugtüren eine weitere Findungs-, Zentrierungs- und Führungsaussparung in der Bodenplatte und einen zweiten Findungs-, Zentrierungs- und Führungskeil vorzusehen, um die Kräfte besser zu verteilen.

Claims (26)

  1. Drehfallenschloss zum verriegelnden Schließen einer Tür, insbesondere einer Fahrzeugtür, vorzugsweise einer Tür eines Traktors, mit einem eine Aussparung (61) für einen Schließbolzen (18) aufweisenden Schlosskasten (2), in dem zwei drehbar gelagerte Drehfallen (9, 10), zwei die Drehfallen (9, 10) belastende Drehfallenfedern (27) sowie ein verschwenkbares, rastendes Sperrelement angeordnet sind, die das Schloss (1) verriegelnd zusammenwirken können, wobei ein in den Schlosskasten (2) eingreifendes Betätigungselement (38, 38a) vorgesehen ist, das mit dem Sperrelement in Wirkverbindung treten kann und mit dem eine Verriegelung lösbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass pro Drehfalle (9, 10) ein diese betätigendes, verschwenkbares rastendes Sperrelement (29, 30) vorgesehen ist, wobei die Sperrelemente (29, 30) mit zumindest einem Betätigungselement (38, 38a) in Wirkverbindung treten können.
  2. Drehfallenschloss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass pro Sperrelement (29, 30) ein Betätigungselement (38) vorgesehen ist, das mit dem jeweiligen Sperrelement (29, 30) in Wirkverbindung treten kann.
  3. Drehfallenschloss nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrelemente (29, 30) Sperrklinken (29, 30) sind.
  4. Drehfallenschloss nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das (die) Betätigungselement(e) ein drehbar gelagerte(r), Betätigungshebel (38) ist (sind).
  5. Drehfallenschloss nach Anspruch 3 und/oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrklinken (29, 30) ein vorstehendes Rastelement, insbesondere eine Klinkenrastnase (36), aufweisen.
  6. Drehfallenschloss nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehfallen (9, 10) zumindest ein, vorzugsweise zwei Rastausnehmungen (23, 24), aufweisen, die mit der Klinkenrastnase (36) in Wirkverbindung treten können.
  7. Drehfallenschloss nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrklinken (29, 30) einendig jeweils einen Klinkenbetätigungsabschnitt (31) und andernendig einen Lagerungsabschnitt (32) aufweisen.
  8. Drehfallenschloss nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Klinkenbetätigungsabschnitte (31) die Klinkenrastnasen (36) und vorzugsweise jeweils einen vorstehenden Betätigungs- bzw. Auflagevorsprung (40) aufweisen, über den die Sperrklinken (29, 30) mit dem Betätigungshebel (38) in Wirkverbindung treten können.
  9. Drehfallenschloss nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehfallen (9, 10) zwei Drehfallenrastnasen (21, 22) aufweisen.
  10. Drehfallenschloss nach einem oder mehreren der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrklinken (29, 30) derart federbelastet sind, dass ihre Klinkenbetätigungsabschnitte (31), insbesondere die Klinkenrastnasen (36) in Richtung der Drehfallen (9, 10), insbesondere gegen die Drehfallen (9, 10), gedrückt werden.
  11. Drehfallenschloss nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehfallen (9, 10) derart federbelastet sind, dass sie das Bestreben haben, sich entgegen einer Schließdrehrichtung (58) zu drehen.
  12. Drehfallenschloss nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Drehfallen (9, 10) eine identische Raumform aufweisen.
  13. Drehfallenschloss nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehfallen (9, 10) symmetrisch in Bezug zu einer Quermittenebene (15) des Türschlosses (1) angeordnet sind.
  14. Drehfallenschloss nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Sperrelemente, insbesondere die beiden Sperrklinken (29, 30), eine identische Raumform aufweisen.
  15. Drehfallenschloss nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrelemente, insbesondere die beiden Sperrklinken (29, 30), symmetrisch in Bezug zu einer Quermittenebene (15) des Türschlosses (1) angeordnet sind.
  16. Drehfallenschloss nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätigungshebel (38a) zweigeteilt ausgeführt ist und einen Handriffhebel (70) und einen Drückerhebel (71) aufweist, wobei der Handgriffhebel (70) und der Drückerhebel (71) derart gekoppelt miteinander in Wirkverbindung stehen, dass die Drehbewegung des Handgriffhebels (70) um eine Hebellagerungsbolzenachse in eine Hebeldrehrichtung (64) auf den Drückerhebel (71) übertragbar ist und die Drehbewegung des Handgriffshebels (70) entgegen der Hebeldrehrichtung (64) nicht auf den Drückerhebel (71) übertragbar ist.
  17. Drehfallenschloss nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Drückerhebel (71) mit einem Betätigungsmechanismus zur Betätigung des Betätigungshebels (38a) von außen in Wirkverbindung steht.
  18. Drehfallenschloss nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Drückerhebel (71) mit dem Betätigungsmechanismus um die Hebellagerungsbolzenachse (50) in die Hebeldrehrichtung (64) drehbar in Verbindung steht.
  19. Drehfallenschloss nach einem oder mehreren der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Handgriffhebel (70) vom Fahrzeuginneren aus betätigbar ist, insbesondere um die Hebellagerungsbolzenachse (50) in die Hebeldrehrichtung (64) drehbar ist.
  20. Drehfallenschloss nach einem oder mehreren der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Drückerhebel (71) mit dem oder den Sperrelement(en) (29, 30) in Wirkverbindung treten kann.
  21. Drehfallenschloss nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Handgriffhebel (70) über den Drückerhebel (71) mit dem oder den Sperrelement(en) (29, 30) in Wirkverbindung treten kann.
  22. Drehfallenschloss zum verriegelnden Schließen einer Tür, insbesondere einer Fahrzeugtür, vorzugsweise einer Tür eines Traktors, mit einem eine Aussparung (61) für einen Schließbolzen (18) aufweisenden Schlosskasten (2), in dem zumindest eine, vorzugsweise zwei drehbar gelagerte Drehfallen (9, 10), jeweils eine die Drehfallen (9, 10) belastende Drehfallenfedern (27) sowie ein verschwenkbares, rastendes Sperrelement angeordnet sind, die das Schloss (1) verriegelnd zusammenwirken können, wobei ein in den Schlosskasten (2) eingreifendes Betätigungselement (38, 38a) vorgesehen ist, das mit dem Sperrelement in Wirkverbindung treten kann und mit dem eine Verriegelung lösbar ist, insbesondere Drehfallenschloss nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Drehfallenschloss eine Findungs-, Zentrierungs-, und Führungseinrichtung zur Findung, Zentrierung und Führung der Fahrzeugtür in Bezug zur Karosserie während des Öffnens und Schließens der Fahrzeugtür aufweist.
  23. Drehfallenschloss nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Findungs-, Zentrierungs-, und Führungseinrichtung ein Findungs-, Zentrierungs- und Führungselement (104), das vorzugsweise mit der Fahrzeugkarosserie (109), insbesondere dem Schließbolzen (18) in fester Verbindung steht, und ein mit dem Findungs-, Zentrierungs- und Führungselement 104 beim Schließen und Öffnen der Fahrzeugtür in Wirkverbindung stehendes Gegenfindungs-, -zentrierungs-, und -führungselement (105) aufweist, das vorzugsweise mit der Fahrzeugtür, insbesondere dem Schlosskasten in (2) fester Verbindung steht.
  24. Drehfallenschloss nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass das Gegenfindungs-, -zentrierungs-, und -führungselement (105) eine Ausnehmung ist, in die das Findungs-, Zentrierungs- und Führungselement (104) zentrierend eingreift.
  25. Drehfallenschloss nach Anspruch 23 und/oder 24, dadurch gekennzeichnet, dass das Findungs-, -zentrierungs-, und Führungselement (104) ein Findungs-, Zentrierungs-, und Führungskeil (106) ist.
  26. Drehfallenschloss nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass das Gegenfindungs-, -zentrierungs-, und -führungselement (105) eine V-förmige Findungs-, Zentrierungs-, und Führungsaussparung (128) ist.
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