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Die
Erfindung betrifft ein Fahrzeugtürschloss mit
einer Drehfallenanordnung zum Verriegeln und Verschließen von
Türen von
Kraftfahrzeugen, insbesondere von Türen landwirtschaftlicher Maschinen, wie
zum Beispiel Traktoren.
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Ein
derartiges Türschloss
ist beispielsweise aus der
DE
196 53 169 A1 bekannt (
26).
Dieses Fahrzeugtürschloss
weist einen flach quaderförmigen
Schlosskasten
200 mit einer horizontalen Kastenbodenwandung
201,
einem dazu parallelen Kastendeckel (nicht dargestellt), zwei horizontalen
und zur Kastenbodenwandung
201 senkrechten Kastenquerwandungen
202,
203 und
zwei vertikal ausgerichteten Kastenlängswandungen
204,
205 auf,
welcher an einer nicht dargestellten Fahrzeugtür eines Fahrzeugs angeordnet
ist und die zum verriegelnden Schließen notwendigen Bauteile beinhaltet.
In Richtung zu einem am Türpfosten
horizontal vorstehenden Schließbolzen
206 weisen
die Kastenbodenwandung
201 und die Kastenlängswandung
204 eine Ausnehmung
207 auf,
in der in geschlossenem Zustand der Tür der Schließbolzen
206 aufgenommen wird.
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Benachbart
zur Ausnehmung 207 oberhalb und unterhalb von dieser und übereinander
fluchtend, sowie gering voneinander beabstandet angeordnet weist
der Schlosskasten 200 je eine, um einen Drehfallendrehzapfen 208 schwenkbare
Drehfalle 209 auf. Die Drehfallen 209 sind plattenförmige Elemente,
die nach außen,
in Richtung zum Schließbolzen 206 über den
Schlosskasten 200 vorstehende Nasen 210 aufweisen.
Die Nasen 210 weisen je eine Auskehlung 211 in
einer Umfangswandung 212 der Drehfalle 209 auf.
Die Auskehlungen 211 der Nasen 210 weisen aufeinander
zu.
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Zudem
sind zwei Drehfallenspiralfedern 213 vorgesehen, von denen
lediglich eine dargestellt ist, die um die Drehfallendrehzapfen 208 herum
angeordnet sind. Diese Drehfallenspiralfedern 213 stützen sich
jeweils mit einem Federschenkel an je einem Vorsprung 214 ab,
der in etwa diametral den Auskehlungen 211 gegenüberliegend
an den Drehfallen 209 angeformt ist und mit einem zweiten
Federschenkel innenseitig an der Kastenlängswandung 204 ab (nicht
dargestellt) und haben das Bestreben, die Drehfallen 209 in
einer geöffneten
Stellung zu halten, also die aufeinanderweisenden Nasen 210 auseinander
zu drücken.
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Des
weiteren sind in die Umfangswandungen 212 der Drehfallen 209 je
zwei benachbarte, im wesentlichen V-förmige Rastausnehmungen 215, 216 eingebracht,
wobei sich die Rastausnehmungen 215, 216 beider
Drehfallen 209 in geöffneter
Schlossposition gegenüber
liegen.
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In
dem der Ausnehmung 207 gegenüberliegenden Bereich des Schlosskastens 200 ist,
zwischen Drehfallen 209 und der Kastenlängswandung 205, ein
Rasthebel bzw. eine Sperrklinke 217 angeordnet. Der Rasthebel 217 ist
um einen Rasthebeldrehzapfen 218 schwenkbar, der horizontal
in einem von der Kastenlängswandung 205 und
der Kastenquerwandung 202 benachbarten Eckbereich des Schlosskastens 200 angeordnet
ist. An einem Ende des Rasthebels 217 ist ein auf die Drehfallen 209 zuweisendes
Raststück 219 angeformt,
das zwei Stirnkanten 220, 221 und drehfallenseitig,
eine die Stirnkanten 220, 221 verbindende Längskante 222 aufweist,
wobei in die Längskante 222 eine
Längskantenauskehlung 223 eingebracht
ist, so dass je eine Hebelrastnase 224, 225 gebildet
wird. Mit den Hebelrastnasen 224, 225 liegt das
Raststück 219 in
geöffneter
Stellung zunächst
an der Umfangswandung 212 der Drehfallen 209 unter
Druck einer, z. B. spiralförmigen,
Rasthebelfeder (nicht dargestellt) an, die beispielsweise um den
Rasthebeldrehzapfen 218 angeordnet ist und sich mit ihren
Rasthebelfederschenkeln an der Kastenlängswandung 205 und
an einem am freien Ende des Rasthebels 217 vorgesehenen Hebelbolzen 226 abstützt.
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Wird
eine Fahrzeugtür
geschlossen, gelangt der horizontale am Türpfosten angeordnete Schließbolzen 206 in
den Bereich der Auskehlungen 211 der Drehfallen 209.
Durch den Druck des Schließbolzens 206 auf
die Drehfallen 209 werden diese gegen den Druck der Drehfallenfedern 213 um
die Drehfallendrehzapfen 208 in zueinander entgegengesetzter Drehrichtung
verschwenkt. Durch die Drehbewegung gelangen die Nasen 210 hinter
den Schließbolzen 206 und
umgreifen diesen. In geschlossener Position befindet sich der Schließbolzen 206 zwischen
beiden Drehfallen 209 im Bereich der Auskehlungen 211. Durch
das Verschwenken der Drehfallen 209 gelangen zunächst die
ersten V-förmigen Rastausnehmungen 215 in
den Bereich des Raststückes 219, wobei
aufgrund des Druckes der Rasthebelfeder die Hebelrastnasen 224, 225 in
die ersten Rastausnehmungen 215 einschnappen. In dieser
sogenannten Sicherheitsrast ist das Schloss nicht vollständig geschlossen,
kann aber aufgrund der Sperrwirkung des Rasthebels 217 nicht
mehr geöffnet
werden. Bei weiterem Verschwenken der Drehfallen 209 gelangt
das Raststück 219 mit
den Hebelrastnasen 224, 225 in je eine zweite
Rastausnehmung 216 der Drehfallen 209 und schnappt
dort ein. Die Drehfallen 209 stützen sich nun mit den Flanken
der Rastausnehmungen 216 auf je einer Flanke der Hebelrastnasen 224, 225 des
Raststückes 219 ab
und werden so gegen den Druck der Drehfallenfedern 213 in
geschlossener Stellung gehalten.
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Soll
das Fahrzeugtürschloss
und damit die Tür
geöffnet
werden, wird ein Hebelsystem (nicht gezeigt), welches sich in der
Tür befindet,
betätigt.
Dieses Hebelsystem weist einen U-förmigen Hebel auf, der beispielsweise
auf den Hebelbolzen 226 des Rasthebels 217 wirkt
oder mit dem Rasthebel 217 einteilig ausgeführt ist
und diesen gegen den Druck der Rasthebelfeder und der Drehfallenfedern 213 aus
den Rastausnehmungen 215 oder 216 hinausdrückt. Haben
die Hebelrastnasen 224, 225 die Rastausnehmungen 215 bzw. 216 verlassen, schnappen
die Drehfallen 209 unter dem Druck der Drehfallenfedern 213 in
ihre Ausgangsstellung, also die geöffnete Schlossposition, zurück. Der
Schließbolzen 206 wird
durch die Flanken der Auskehlungen 211 aus dem Schlosskasten 200 hinausbewegt.
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Dieses
Fahrzeugschloss hat sich bewährt. Allerdings
werden die Fahrzeugtüren,
insbesondere bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen, mehr und mehr aus
Glas hergestellt und tendenziell immer größer und schwerer, so dass bei
diesen Türen
teilweise ein Gewicht von 70-80 kg auf den Schlössern lastet. Dies hat zur
Folge, dass auch die Fahrzeugschlösser immer robuster und größer gebaut
wer den müssen,
wobei aufgrund der Baugröße auch
die notwendigen Auslösekräfte zum Öffnen und
Schließen
der Fahrzeugschlösser
zunehmen. Des weiteren ist die Geometrie der Rastnasen der beiden
Drehfallen und die Geometrie des Rasthebels relativ aufwendig in
der Konstruktion und Herstellung, da alles genau aufeinander abgestimmt
sein muss und die Rastnasen aufgrund der Schwenkbewegung des Rasthebels
eine unterschiedliche Raumform aufweisen.
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Problematisch
bei derartigen schweren Fahrzeugtüren sind außerdem die hohen Kräfte, die beim
Schließen
und Öffnen
der Fahrzeugtüren
auf die Drehfallen und den Schließbolzen wirken, wenn die Fahrzeugtür nicht
mehr genau zentriert aufgehängt
ist, und somit der Schließbolzen
nicht genau zentriert in die Auskehlung und die Drehfallen eingeführt wird,
sondern an einer Seite der Auskehlung entlang gleitet und die Fahrzeugtür mit ihrem
hohen Gewicht erst während
des Schließvorgangs
zentriert wird. Wirken zu hohe Kräfte auf den Schließbolzen, kann
dies zum Verbiegen oder sogar abbrechen des Schließbolzens
führen.
Auf jeden Fall wird durch diese hohen Kräfte die Lebensdauer eines derartigen Türschlosses
deutlich verringert.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein Fahrzeugtürschloss zu schaffen, das kostengünstig und
einfach gefertigt werden kann, einfach zu montieren ist und bei
dem die zum Öffnen
und Schließen
aufzuwendenden Auslösekräfte möglichst
gering sind. Weitere Aufgabe der Erfindung ist die Bereitstellung eines
Fahrzeugtürschlosses,
bei dem die beim Öffnen
und Schließen
auf den Schließbolzen
und die Drehfallen bei schief eingehängter Fahrzeugtür wirkenden
Kräfte
deutlich verringert sind.
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Diese
Aufgaben werden mit den Merkmalen der Ansprüche 1 und 22 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind in den jeweiligen Unteransprüchen gekennzeichnet.
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Im
folgenden wird die Erfindung anhand einer Zeichnung beispielhaft
näher erläutert. Es
zeigen
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1 einen
breitseitigen Längsschnitt
eines erfindungsgemäßen Fahrzeugtürschlosses
in geöffneter
Stellung
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2 das
Fahrzeugtürschloss
gemäß 1 in
vorgerasteter Stellung
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3 das
Fahrzeugtürschloss
gemäß 1 in
Schließstellung
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4 einen
Querschnitt des erfindungsgemäßen Fahrzeugtürschlosses
gemäß 3 entlang einer
Quermittenebene ohne Drehfallen und Schließbolzen
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5 das
Fahrzeugtürschloss
gemäß 1 mit
betätigten
Sperrklinken
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6 einen
Querschnitt des erfindungsgemäßen Fahrzeugtürschlosses
gemäß 5 entlang der
Quermittenebene ohne Drehfallen und Schließbolzen
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7 eine
hebelseitige perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Fahrzeugtürschlosses
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8 eine
Stirnansicht des Fahrzeugtürschlosses
gemäß 7
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9 eine
breitseitige Draufsicht des Fahrzeugtürschlosses gemäß 7
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10 eine
schmalseitige Ansicht des Fahrzeugtürschlosses gemäß 7
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11 eine
hebelseitige perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Fahrzeugtürschlosses ohne
einen Deckel eines Schlosskastens
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12 eine
Seitenansicht eines Drückerhebels
einer weiteren Ausführungsform
des Betätigungshebels
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13 einen
Längsschnitt
durch den Drückerhebel
gemäß 12 entlang
der Linie A-A
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14 eine
drückteilseitige
Ansicht des Drückerhebels
gemäß 12
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15 eine
perspektivische Ansicht eines Handgriffhebels der weiteren Ausführungsform
des Betätigungshebels
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16 einen
Längsschnitt
des Handgriffhebels
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17 eine
Vorderansicht des Handgriffhebels
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18 eine
hebelseitige perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Fahrzeugtürschlosses
gemäß einer
weiteren Ausführungsform
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19 eine
perspektivische Ansicht eines Schließbolzens, eines Befestigungsbleches
und eines Findungs-, Zentrierungs- und Führungskeils
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20 eine
keilseitige Ansicht der Teile aus 19
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21 eine
keilseitige Ansicht der Teile aus 19 mit
einem Findungs-, Zentrierungs- und
Führungskeil
gemäß einer
weiteren Ausführungsform 22 einen
Schnitt entlang der Linie B-B in 21
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23 eine
perspektivische Außenansicht eines
Deckels des Schlosskastens gemäß einer
weiteren Ausführungsform
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24 eine
perspektivische Innenansicht eines Deckels des Schlosskastens gemäß 23
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25 eine
Innenansicht des Deckels gemäß 24
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26 einen
breitseitigen Längsschnitt
eines Fahrzeugtürschlosses
nach dem Stand der Technik
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Das
erfindungsgemäße Türschloss 1 weist zur
Aufnahme der Schlossmechanik einen quaderförmigen Schlosskasten 2 mit
einer ebenen Bodenplatte bzw. Rückwandung 3,
einem der Bodenplatte 3 gegenüberliegenden und zu dieser
parallelen, plattenförmigen
Deckel bzw. einer Vorderwandung 4, zwei zueinander parallelen
und zur Bodenplatte 3 senkrechten Längswandungen 5, 6 sowie
zwei zueinander parallelen und zu den Längswandungen 5, 6 senkrechten
Querwandungen 7, 8 auf (1-11).
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In
dem Schlosskasten 2 ist eine sich durchgehend durch die
Bodenplatte 3, den Deckel 4 und die Längswandung 6 erstreckende
nutförmige Schließbolzenaussparung 61 eingebracht,
die Platz für
die Aufnahme eines Türschließbolzens 18 schafft, worauf
weiter unten näher
eingegangen wird. Die Schließbolzenaussparung 61 ist
symmetrisch zu einer Quermittenebene 15 des Türschlosses 1 ausgebildet
und erstreckt sich entlang der Quermittenebene 15 und parallel
zum Deckel 4 gesehen von der Längswandung 6 in die
Bodenplatte 3 und den Deckel 4 hinein und mündet in
einen zweckmäßigerweise
runden, vorzugsweise kreisrunden, Aussparungsboden 62.
Insbesondere weist die Schließbolzenaussparung 61 in
einer Ansicht senkrecht zum Deckel 4 einen Verlauf auf,
der dem Umriss einer Glocke ähnelt.
Der Aussparungsboden 62 erstreckt sich vorzugsweise um
weniger als die Hälfte
der Erstreckung des Deckels 4 bzw. der Bodenplatte 3 in
Richtung der Quermittenebene 15 in den Deckel 4 und
die Bodenplatte 3 hinein.
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Der
Schließbolzen 18 ist üblicherweise
einendig mit einem plattenförmigen
Befestigungsblech 107 fest verbunden (19-22),
vorzugsweise verschraubt, wobei sich das Befestigungsblech 107 senkrecht
zu einer Schließbolzenachse 108 erstreckt.
Das Befestigungsblech 107 dient zum Befestigen, insbesondere
Anschrauben, des Schließbolzens 18 an
die Fahrzeugkarosserie 109.
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Innerhalb
des Schlosskastens 2 sind zwei Drehfallen bzw. Drehfallenteile 9, 10 angeordnet,
die auf jeweils einem, vorzugsweise hohlzylindrisch ausgebildeten,
Drehfallenlagerungsbolzen 12 drehbar gelagert sind. Die
beiden Drehfallenlagerungsbolzen 12 sind zweckmäßigerweise
mit der Bodenplatte 3 fest verbundenen und weisen jeweils
eine Drehfallenlagerungsbolzenachse 13 auf, die senkrecht
zur Bodenplatte 3 ist. Zudem sind die beiden Dreh fallenlagerungsbolzen 12 in
der Nähe
der die Schließbolzenaussparung 61 aufweisenden
Längswandung 6 und
symmetrisch in Bezug zu der Quermittenebene 15 des Türschlosses 1 voneinander
beabstandet angeordnet und derart bemessen, dass sie den Deckel 4 durchgreifen
und Deckel 4 und Bodenplatte 3 aneinander befestigen.
Durch die hohlzylindrischen Drehfallenlagerungsbolzen 12 können dazu
beispielsweise Schrauben durchgesteckt werden, mit denen das Schloss 1 an
einer Tür
oder einem Türgestell
angeschraubt werden kann (nicht dargestellt).
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Die
auf den Drehfallenlagerungsbolzen 12 gelagerten Drehfallen 9, 10 sind
plattenförmige
Elemente, beispielsweise Platten aus Stahl, die sich parallel zur
Bodenplatte 3 und gering beabstandet zu dieser erstrecken
und eine identische Raumform aufweisen. Zudem sind die Drehfallen 9, 10 symmetrisch zur
Quermittenebene 15 angeordnet und ausgebildet. An jeder
Drehfalle 9, 10 ist je eine Riegelnase 16 mit
einer Auskehlung 17 ausgebildet. Die Auskehlungen 17 der
beiden Drehfallen 9, 10 sind aufeinander zuweisend
angeordnet und dienen zur Aufnahme des sich senkrecht zur Bodenplatte 3 erstreckenden und
zylindrisch ausgebildeten Schließbolzens 18, worauf
weiter unten näher
eingegangen wird. In einer geöffneten
Schlossstellung (1) durchgreifen die Riegelnasen 16 einen
in der die Schließbolzenaussparung 61 aufweisenden
Längswandung 6 vorgesehenen,
sich senkrecht zur Quermittenebene 15 erstreckenden Schlitz 19 (7, 11)
und stehen seitlich über
die Längswandung 6 hinaus.
Der Schlitz 19 ist ebenfalls symmetrisch zur Quermittenebene 15 ausgebildet
und erstreckt sich parallel zur Bodenplatte 4 und von dieser
aus gesehen in etwa um etwas mehr als den Betrag der Dicke der beiden
Drehfallen 9, 10 in die Längswandung 6 hinein.
Der Schlitz 19 weist zudem, vorzugsweise senkrecht zu der
Bodenplatte 3 ausgerichtete, Schlitzkanten 19a (11) auf,
die als Anschlagkanten für
jeweils eine der jeweiligen Auskehlung 17 gegenüberliegende
Nasenrückwandung 63 dienen,
was später
näher erläutert wird.
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Des
weiteren weist eine Umfangswandung 20 der Drehfallen 9, 10 je
zwei benachbarte erste und zweite Drehfallenrastnasen 21, 22 auf,
die im wesentlichen gegenüberliegend
zu den Riegelnasen 16 angeordnet sind. Die beiden Drehfallenrastnasen 21, 22 weisen
jeweils eine kurze, steilere Flanke 21a, 22a und
eine lange, flachere Flanke 21b, 22b auf, wobei
entgegen einer späteren
Schließdrehrichtung 58 der
beiden Drehfallen 9, 10 gesehen jeweils die kurzen,
steileren Flanken 21a, 22a den langen, flacheren
Flanken 21b, 22b nachgeordnet sind.
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Zwischen
den beiden Drehfallenrastnasen 21, 22 wird zudem
eine erste, zweckmäßigerweise V-förmige, Rastausnehmung 23 gebildet,
die aufgrund der Gestaltung der beiden Flanken 21a, 22b hinterschnitten
ausgebildet ist. Eine zweite, ebenfalls zweckmäßigerweise V-förmige, Drehfallenrastausnehmung 24 wird
von der kurzen Flanke 22a der zweiten Drehfallenrastnase 22 und
der sich an die Drehfallenrastnase 22 anschließenden Umfangswandung 20 gebildet.
Dabei schließen
die kurze Flanke 22a und die Umfangswandung 20 vorzugsweise
in etwa einen rechten Winkel miteinander ein. Die Gründe der
beiden Drehfallenrastausnehmungen 23, 24 sind
vorzugsweise abgerundet ausgeführt.
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In
der Umfangswandung 20 ist zudem jeweils ein Vorsprung 26 vorgesehen,
der zweckmäßigerweise
in etwa gegenüberliegend
zu der Auskehlung 17 angeordnet ist. Die Vorsprünge 26 dienen
zur Abstützung
von Drehfallendrehfedern bzw. Drehfallenspiralfedern 27,
die um die Drehfallenlagerungsbolzen 12 herum angeordnet
sind und sich mit einem ersten Federschenkel 27a an den
Vorsprüngen 26 und
mit einem zweiten Federschenkel 27a an einer Längsinnenwandung 28 der
Längswandung 6 abstützen. Die
Drehfallenfedern 27 haben das Bestreben, die Drehfallen 9, 10 in
geöffneter
Stellung (1) zu halten, also die aufeinander
zu weisenden Riegelnasen 16 auseinander zu drücken.
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Zur
Betätigung
der beiden Drehfallen 9, 10 weist das erfindungsgemäße Türschloss 1 zwei Rasthebel
bzw. Sperrklinken 29, 30 auf, die die Drehfallen 9, 10 in
einer geschlossenen (3) oder einer vorgerasteten
Position (2) halten oder die beiden Drehfallen 9, 10 freigeben
(1, 5). Die beiden Sperrklinken 29, 30 sind
ebenfalls plattenförmig,
z.B. aus Stahl, und sich parallel zur Bodenplatte 3 erstreckend
ausgebildet und weisen zudem eine im wesentlichen langgestreckte
und identische Raumform auf, wobei einendig jeweils ein Klinkenbetätigungsabschnitt 31 und
andernendig ein Lagerungsabschnitt 32 vorgesehen ist. Der
Lagerungsabschnitt 32 weist jeweils eine durchgehende Bohrung 33 auf, mit
der die Sperrklinken 29, 30 auf, vorzugsweise hohlzylindrischen,
Klinkenlagerungsbolzen 34 drehbar gelagert sind. Dabei
sind die beiden Klinkenlagerungsbolzen 34 zweckmäßigerweise
ebenfalls mit der Bodenplatte 3 fest verbundenen und weisen
jeweils eine Klinkenlagerungsbolzenachse 35 auf, die senkrecht
zur Bodenplatte 3 ist. Zudem sind die beiden Klinkenlagerungsbolzen 34 in
jeweils von den Querwandungen 7, 8 und der Längswandung 5 gebildeten
Eckbereichen symmetrisch in Bezug zu der Quermittenebene 15 des
Türschlosses 1 voneinander
beabstandet angeordnet, so dass auch die Sperrklinken 29, 30 symmetrisch
zur Quermittenebene 15 gestaltet und angeordnet sind.
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Die
Klinkenlagerungsbolzen 34 sind ebenfalls derart bemessen,
dass sie den Deckel 4 durchgreifen und Deckel 4 und
Bodenplatte 3 aneinander befestigen. Durch die hohlzylindrischen
Klinkenlagerungsbolzen 34 können wiederum Schrauben durchgesteckt
werden, mit denen das Schloss an einer Tür oder einem Türgestell
angeschraubt werden kann (nicht dargestellt).
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Der
Klinkenbetätigungsabschnitt 31 der
beiden Sperrklinken 29, 30 weist jeweils eine
angeformte Klinkenrastnase 36 auf, die zu den Drehfallen 9, 10 hinweisend
ausgebildet ist und im wesentlichen nach Art eines Sägezahns
ausgebildet ist mit einer dem Lagerungsabschnitt 32 zugewandten
kurzen, steilen und vorzugsweise geradlinig ausgebildeten Klinkenrastnasenflanke 37 und
einer längeren
und weniger steilen Klinkenrastnasenflanke 25 auf. Die
längere Klinkenrastnasenflanke 25 ist
zudem abgerundet ausgebildet, so dass sie zur kurzen, steilen Klinkenrastnasenflanke 37 hin
abgeflacht ist.
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Zudem
sind die Sperrklinken 29, 30 derart federbelastet
angeordnet, dass ihre sich gegenüberliegend
angeordneten Klinkenbetätigungsabschnitte 31 in
Richtung der Drehfallen 9, 10 bzw. gegen diese
gedrückt
werden. Dazu ist beispielsweise jeweils eine Klinkendrehfeder 14 vorgesehen,
die um die Klinkenlagerungsbolzen 34 herum angeordnet sind
und sich mit einem Federschenkel 14a an einer Längsinnenwandung 11 der
Längswandung 5 und
mit dem anderen Federschenkel 14b an den Sperrklinken 29, 30 selber
abstützen
(3). Alternativ dazu ist jeweils eine Druckfeder
vorgesehen, die sich ebenfalls an der Innenwandung 11 der
Längs wandung 5 und
an den Sperrklinken 29, 30 selber, z.B. im Bereich
des Klinkenbetätigungsabschnitts 31 abstützt (nicht
dargestellt).
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Am
betätigungsabschnittsseitigen
Ende der Sperrklinken 29, 28 ist jeweils ein Betätigungs-
bzw. Auflagevorsprung 40 vorgesehen, der sich ebenfalls in
Richtung der Drehfallen 9, 10 erstreckt. Dieser
Betätigungsvorsprung 40 dient
als Auflage für
einen Betätigungshebel 38,
mit dem die Sperrklinken 29, 30 um die Klinkenlagerungsbolzen 34 gedreht
werden.
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Dieser
Betätigungshebel 38 ist
ebenfalls ein vorzugsweise plattenförmiges Element, dessen zueinander
parallele Hebelseitenwandungen 39a, 39b senkrecht
zur Bodenplatte 3 des Schlosskastens 2 sind. Außerdem besteht
der Betätigungshebel 38 im wesentlichen
aus einem Griffteil 41, das einen im wesentlichen langgestreckten
Verlauf aufweist, und einem einendig an das Griffteil 41 angeformten
Hebelbetätigungsabschnitt 42.
Das Griffteil 41 dient zum Greifen und Bedienen bzw. Verschwenken
des Betätigungshebels 38 durch
eine Bedienperson, worauf weiter unten näher eingegangen wird, und ist
insofern zweckmäßigerweise
ergonomisch gestaltet.
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Der
Hebelbetätigungsabschnitt 42 weist
eine sich in Verlängerung
an das Griffteil 41 anschließende Betätigungsnase 43 und
eine sich im wesentlichen rechtwinklig im Übergangsbereich von Griffteil 41 zu
Hebelbetätigungsabschnitt 42 an
die Betätigungsnase 43 anschließende Auflage-
bzw. Anschlagnase 44 auf. Eine, vorzugsweise ebene, und
einer Hebelvorderseite 65 abgewandte Betätigungsfläche 66 der
Betätigungsnase 43 schließt dabei
mit einer, ebenfalls vorzugsweise ebenen, und der Betätigungsnase 43 zugewandten
Anschlag- bzw. Auflagefläche 67 zweckmäßigerweise
einen rechten Winkel ein. Des weiteren weist die Betätigungsnase 43 eine Betätigungsstirnfläche 68 auf,
die über
eine Betätigungskante 69 in
die Betätigungsfläche 66 übergeht.
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Das
dem Griffteil 41 abgewandte Ende der Betätigungsnase 43 ist
zudem vorzugsweise etwas verbreitert mit trapezförmigem Querschnitt ausgebildet
(1-3, 5, 11),
so dass die Seitenwandungen 39a, 39b nicht mehr
zueinander parallel sind in diesem Bereich.
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Des
weiteren ist im Bereich des Hebelbetätigungsabschnitts 42 eine
durchgehende Hebellagerungsbohrung 48 vorgesehen, in der
ein, vorzugsweise einen Bund aufweisender, Hebellagerungsbolzen 49 oder
dergleichen mit einer Hebellagerungsbolzenachse 50 angeordnet
ist, die senkrecht zu den Hebelseitenwandungen 39a, 39b ist.
Mittels des Hebellagerungsbolzens 49 ist der Betätigungshebel 38 drehbar
mit dem Deckel 4 des Schlosskastens 2 verbunden.
Dazu sind an einer Deckelaußenwandung 51 zwei
zueinander parallele Lappen 52 angeformt, die senkrecht
zum Deckel 4 und parallel zu den Querwandungen 7, 8 ausgerichtet
sind und jeweils eine zylindrische, durchgehende Hebellagerungsaussparung 53 aufweisen.
Zudem sind die Lappen 52 symmetrisch zur Quermittenebene 15 angeordnet.
In den Hebellagerungsaussparungen 53, deren Hebellagerungsaussparungachsen 54 parallel
zum Deckel 4 und den Längswandungen 5, 6 verlaufen,
ist der Hebellagerungsbolzen 49 angeordnet. Dabei sind
aufeinander zuweisende Lappeninnwandungen 55 zweckmäßigerweise
um denselben Betrag wie die Hebelseitenwandungen 39a, 39b voneinander
beabstandet, so dass der Betätigungshebel 38 zwischen den
Lappen 52 und an diesen gleitend anliegend angeordnet ist.
Außerdem
ist vorzugsweise eine Drehfeder oder dergleichen vorgesehen (nicht
dargestellt), die den Betätigungshebel 38 mit
seiner Anschlagfläche 67 gegen
die Deckelaußenseite 51 und/oder
eine deckelseitige Außenkante
der Längswandung 5 drückt (7).
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Des
weiteren ist der Deckel 4 zwischen den sich gegenüberliegenden
Lappen 52 ausgespart, so dass eine Durchgriffsöffnung 60 (7)
gebildet wird, die derart bemessen ist, dass die Betätigungsnase 36 des
Betätigungshebels 38 hindurchgreift
und der Betätigungshebel 38 seine
Schwenkbewegung ungehindert ausführen
kann.
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Nach
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung (12-18) ist
ein zweiteiliger Betätigungshebel 38a vorgesehen.
Der Betätigungshebel 38a besteht
aus einem Handgriffhebel 70 zum Greifen und Betätigen des
Türschlosses 1 von
der Fahrzeuginnenseite aus und aus einem Drückerhebel 71 zum Betätigen des
Türschlosses 1 von
außen
aus mittels eines geeigneten Betätigungsmechanismus, beispielsweise
durch einen an sich bekannten Druckknopf (nicht dargestellt).
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Der
Handgriffhebel 70 (15-17) weist
einen ergonomisch geformten Handgriff 72 auf. In Verlängerung
des Handgriffs 72 weist der Handgriffhebel 70 eine
angeformte Gabel 74 auf, die zur Aufnahme des Drückerhebels 71 zwischen
zwei, vorzugsweise plattenförmigen,
Gabelarmen 75 dient. Dazu entspricht der Abstand von zueinander
parallelen und im eingebauten Zustand zur Bodenplatte 3 senkrecht
ausgerichteten Gabelinnenflächen 76 der Breite
des Drückerhebels 71,
worauf später
eingegangen wird. Endseitig weisen die beiden Gabelarme 75 jeweils
je eine angeformte Handgriffhebelauflage- bzw. -anschlagnase 77 auf,
die sich im wesentlichen senkrecht zur übrigen Längserstreckung der Gabelarme 75 und
von einer Gabelarmrückseite 78 weg
erstrecken. Die Hangriffhebelauflage- bzw. -anschlagnasen 77 weisen
je eine dem Handgriff 72 abgewandte, vorzugsweise ebene,
Handgriffhebelanschlag- und -auflagefläche 79 auf.
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Außerdem weist
der Handgriffhebel 70 im Bereich der Hangriffhebelauflage-
bzw. -anschlagnase 77 eine Handgriffhebellagerungsbohrung 80 zur Aufnahme
des Hebellagerungsbolzens 49 auf, die von einer Gabelaußenfläche 81 zur
gegenüberliegenden,
zweckmäßigerweise
parallelen Gabelaußenfläche 81,
also durch beide Gabelarme 75 durchgeht und deren Handgriffhebellagerungsbohrungsachse 83 senkrecht
zu den Gabelinnenflächen 76 ist (17).
-
Außerdem ist
je eine Drehfederschenkelaufnahmebohrung 82 vorgesehen,
die durch den jeweiligen Gabelarm 75 durchgeht, wobei die
beiden Drehfederschenkelaufnahmebohrungen 82 vorzugsweise fluchtend
in Richtung der Handgriffhebellagerungsbohrungsachse 83 angeordnet
sind.
-
Im Übergangsbereich
vom Handgriff 72 zur Gabel 74 weist der Handgriffhebel 70 zudem
einen Mitnahme- und Anschlagstufenabsatz 100 auf, der von
einer Handgriffhebelvorderseite 84 aus gesehen zunächst eine
erste, sich im wesentlichen von der Handgriffhebelvorderseite 84 in
Richtung einer Handgriffhebelrückseite 85 und
senkrecht zu den Gabelinnenflächen 76 erstreckende
Stufenkante 86, einen sich senkrecht zu den Gabelinnenflächen 76 und
im wesentlichen zu der ersten Stufenkante 86 erstreckenden
Stufenboden 87, der sich von der ersten Stufenkante 86 weg
in Richtung der Handriffhebelauflage- bzw. -anschlagnasen 77 erstreckt und
eine zweite, sich im wesentlichen senkrecht zu dem Stufenboden 87 bis
zur Handgriffhebelunterseite 85 und senkrecht zu den Gabelinnenflächen 76 erstreckende
Stufenkante 88.
-
Der
Drückerhebel 71 (12-14)
ist im wesentlichen plattenförmig
ausgebildet und weist zwei zueinander parallele Drückerhebelseitenflächen 89,
eine Drückerhebelvorderseite 90 und
eine dieser gegenüberliegende
Drückerhebelrückseite 91 auf. Der
Drückerhebel 71 besteht
im wesentlichen aus einem Drückteil 92 und
einem einendig an dieses angeformten Drückerhebelbetätigungsabschnitt 42a.
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Der
Drückerhebelbetätigungsabschnitt 42a weist
analog zum Hebelbetätigungsabschnitt 42 des einteilig
ausgeführten
Betätigungshebels 38 ebenfalls
eine Betätigungsnase 43a und
eine sich im wesentlichen rechtwinklig im Übergangsbereich von Drückteil 92 zum
Hebelbetätigungsabschnitt 42a an die
Betätigungsnase 43a anschließende Auflage- bzw.
Anschlagnase 44a auf. Dabei schließt ebenfalls eine, vorzugsweise
ebene, und der Drückerhebelvorderseite 90 abgewandte
Betätigungsfläche 66a der Betätigungsnase 43a mit
einer ebenfalls vorzugsweise ebenen, und der Betätigungsnase 43a zugewandten
Anschlag- bzw. Auflagefläche 67a zweckmäßigerweise
einen rechten Winkel ein. Des weiteren weist auch die Betätigungsnase 43a des
Drückerhebels 71 eine
Betätigungsstirnfläche 68a auf,
die über eine
Betätigungskante 69a in
die Betätigungsfläche 66a übergeht.
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Das
Ende der Betätigungsnase 43a ist
zudem vorzugsweise ebenfalls etwas verbreitert ausgebildet (13, 14).
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Des
weiteren ist im Bereich des Drückerhebelbetätigungsabschnitts 42a eine
durchgehende Drückhebellagerungsbohrung 93 zur
Aufnahme des Hebellagerungsbolzen 49 vorgesehen, wobei
eine Hebellagerungsbohrungsachse 94 senkrecht zu den Drückerhebelseitenflächen 89 ist.
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Zur
Betätigung
des Drückerhebels 71 weist die
Drückerhebelrückseite 91 außerdem im
Bereich des Drückteils 92 eine,
zweckmäßigerweise
konkav gewölbte,
Druckfläche 95 auf,
die als Angriffsfläche für den Druckknopf
dient.
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An
seinem dem Betätigungsabschnitt 42a gegenüberliegenden
Ende weist das Drückteil
außerdem
einen angeformten Mitnahme- und Anschlagvorsprung 96 auf,
der eine rückseitige,
vorzugsweise ebene, Mitnahme- und Anschlagfläche 97 aufweist, die
zweckmäßigerweise
im wesentlichen parallel zur Drückerhebelvorderseite 90 ist.
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Zur
Versteifung weisen sowohl der Handgriffhebel 70 als auch
der Drückerhebel 71 zweckmäßigerweise
Versteifungsrippen 98, 99 auf.
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Im
zusammengesetzten und eingebauten, nicht betätigten Zustand (18)
des zweiteiligen Betätigungshebels 38a ist
der Drückerhebel 71 innerhalb
der beiden Gabelarme 75 des Handgriffhebels 70 angeordnet,
wobei der Hebellagerungsbolzen 49 sowohl in die Drückerhebellagerungsbohrung 93 als auch
in die Handgriffhebellagerungsbohrung 80 eingeführt ist.
Zudem ist der Hebellagerungsbolzen 49 in der Hebellagerungsaussparung 53 der
Lappen 52 gelagert, so dass der Drückerhebel 71 und der
Handgriffhebel 70 beide um die Hebellagerungsbolzenachse 50 drehbar
mit dem Deckel 4 des Schlosskastens 2 in Verbindung
stehen. Dabei sind aufeinander zuweisende Lappeninnwandungen 55 zweckmäßigerweise
um denselben Betrag wie die Gabelaußenflächen 81 des Handgriffshebels 70 voneinander
beabstandet, so dass auch der zweiteilige Betätigungshebel 38a zwischen
den Lappen 52 und an diesen gleitend anliegend und in Richtung
der Hebellagerungsbolzenachse 50 unverschieblich angeordnet ist.
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Außerdem ist
eine Drehfeder 101 vorgesehen, die den Handgriffhebel 70 mit
seinen Handgriffhebelanschlagflächen 79 gegen
die Deckelaußenseite 51 (18)
und/oder eine deckelseitige Außenkante
der Längswandung 5 drückt (nicht
dargestellt). Zudem ist der Drückerhebel 71 derart
angeordnet und bemessen, dass die Mitnahme- und Anschlagfläche 97 des
Drückerhebels 71 an
dem Stufenboden 87 des Mitnahme- und Anschlagstufenabsatzes 100 anliegt
(nicht dargestellt). Und die Betätigungsfläche 66a des
Drückerhebels 71 liegt
auf den abgerundeten Auflagevorsprüngen 40 der Sperrklinken 29, 30 auf.
Dadurch und vorzugsweise durch eine weitere, nicht dargestellte
Drehfeder wird auch der Drückerhebel 71 mit
seiner Drückerhebelanschlagfläche 67a gegen
die Deckelaußenseite 51 und/oder
eine deckelseitige Außenkante
der Längswandung 5 gedrückt. Dabei
ist die Druckfläche 95 des
Drückerhebels 71 zweckmäßigerweise
nicht zwischen den Gabelarmen 75 angeordnet, sondern steht
zwischen diesen rückseitig
hervor, da der Abstand von der Drückerhebelvorderseite 90 zur
Drückerhebelrückseite 91 im
Bereich der Druckfläche 95 größer ist
als der Abstand einer Gabelarmvorderseite 102 zur Gabelarmrückseite 78.
Zudem sind die Gabelarmvorderseiten 102 derart ausgebildet
und angeordnet, dass sie in einer Richtung senkrecht zu den Gabelinnenflächen 76 der
Drückerhebelvorderseite 90 fluchten.
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Im
folgenden wird die Funktionsweise und die Betätigung des erfindungsgemäßen Türschlosses 1 zunächst mit
dem einteiligen Betätigungshebel 38 näher erläutert:
In
einer geöffneten
Stellung des Türschlosses 1 befindet
sich der Schließbolzen 18 außerhalb
des Schlosskastens 2 zwischen den Auskehlungen 17 der
beiden Drehfallen 9, 10. Die Riegelnasen 16 durchreifen
den Schlitz 19 und werden durch die Kraft der Drehfallendrehfedern 27 mit
ihren Riegelnasenrückwandungen 63 gegen
die als Anschlag dienenden und zur Bodenplatte 3 senkrechten
Schlitzkanten 19a gedrückt.
Des weiteren liegen die Sperrklinken 29, 30 unter
dem Druck der Klinkendrehfedern 14 mit ihren flachen Klinkenrastnasenflanken 25 an
den langen, flacheren Flanken 21b der ersten Rastausnehmungen 21 an.
Der Betätigungshebel 38 liegt
in der geöffneten
Stellung des erfindungsgemäßen Türschlosses 1 federbelastet
mit seiner Anschlagfläche 67 an
der Deckelaußenseite 51 und/oder
der deckelseitigen Außenkante
der Längswandung 5 (7)
an und mit seiner Betätigungsfläche 66 auf
den abgerundeten Auflagevorsprüngen 40 der
Sperrklinken 29, 30 auf.
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Wird
die Tür
geschlossen, so drückt
der Schließbolzen 18 entgegen
einer Türschließrichtung (Pfeil 57)
gegen Auskehlungswandugen 56 der Drehfallen 9, 10 und
die Drehfallen 9, 10 werden gegen den Druck der
Drehfallenfedern 27 und teilweise der Klinkendrehfedern 14 in
Schließdrehrichtung 58 gegenläufig um
die hohlzylindrischen Drehfallenlagerungsbolzen 12 verschwenkt,
so dass die Verriegelungsnasen 16 aufeinander zu bewegt
werden und den Schließbolzen 18 teilweise
umschließen,
wobei sich die Verriegelungsnasen 16 dann mit dem Schließbolzen 18 teilweise
innerhalb der Schließbolzenaussparung 61 des
Schlosskastens 2 befinden (2). Durch
die Drehbewegung gelangen außerdem
je die ersten Rastausnehmungen 23 in den Bereich der unter
Federdruck stehenden Klinkenrastnase 36, die, sobald der
Abstand zwischen den jeweiligen ersten Rastausnehmungen 23 der
beiden Drehfallen 9, 10 groß genug ist, in die je erste
Rastausnehmung 23 gelangen und dort aufgrund des Federdrucks
der Klinkendrehfedern 14 einrasten (Sicherheitsrast). In
dieser Position liegen die steilen, kurzen Klinkenrastnasenflanken 37 an
den kurzen, hinterschnittenen Flanken 21a der ersten Drehfallenrastnasen 21,
insbesondere formschlüssig,
an, so dass die beiden Drehfallen 9, 10 gesperrt
sind und nicht mehr durch die Kraft der Drehfallendrehfedern 27 entgegengesetzt
der Schließdrehrichtung 58 gedreht werden
können.
Dabei sind die Verriegelungsnasen 16 soweit aufeinander
zugedreht angeordnet, dass der Schließbolzen 18 nicht mehr
aus dem Bereich zwischen den Auskehlungen 17 entweichen
kann und das Türschloss 1 lediglich
um einen bestimmten Betrag in Türschließrichtung 57 beweglich
ist. Der Betätigungshebel 38 verbleibt
dabei federbelastet in seiner vorherigen Position. Da die Sperrklinken 29, 30 etwas
weiter von den Drehfallen 9, 10 beabstandet sind
als in der geöffneten
Position des Türschlosses 1 liegt
der Betätigungshebel 38 jedoch
nicht mehr mit seiner Betätigungsfläche 66 auf
den Auflagevorsprüngen 40 auf.
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Werden
die Drehfallen 9, 10 durch den Druck des Schließbolzens 18 auf
die Auskehlungswandungen 56 in Schließdrehrichtung 58 weiter
gedreht, gleiten die flachen Klinkenrastnasenflanken 25 an
den flachen, langen Flanken 22b der zweiten Drehfallenrastnasen 21 entlang,
bis die Klinkenrastnasen 36 in die jeweils zweiten Rastausnehmungen 24 der
Drehfallen 9, 10 gelangen und dort aufgrund der
Federkraft der Klinkendrehfedern 14 einrasten. Die Drehfallen 9, 10 befinden
sich dann in vollständiger Schließposition
(3, 4), wobei der Türschließbolzen 18 formschlüssig in
den Auskehlungen 17 angeordnet ist und so von den Drehfallen 9, 10 fest
umgriffen ist. In dieser Position liegen die steilen, kurzen Klinkenrastnasenflanken 37 an
den kurzen, hinterschnittenen Flanken 22a der zweiten Drehfallenrastnasen 22,
insbesondere formschlüssig,
an, so dass die beiden Drehfallen 9, 10 wiederum
gesperrt sind und nicht mehr durch die Kraft der Drehfallendrehfedern 27 entgegengesetzt
der Schließdrehrichtung 58 gedreht
werden können.
Hierdurch wird das Schloss 1 in geschlossener Stellung
gehalten. Der Betätigungshebel 38 liegt
in der geschlossenen Position zweckmäßigerweise wieder mit seiner
Betätigungsfläche 66 auf
den Auflagevorsprüngen 40 auf.
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Zum Öffnen des
erfindungsgemäßen Türschlosses 1 aus
der vorgerasteten Sicherheitsrast (2) oder
aus der Schließposition
(3, 4) wird der Betätigungshebel 38 betätigt, indem
er, beispielsweise gegen die Kraft der nicht dargestellten Feder,
in Hebeldrehrichtung 64 um den Hebellagerungsbolzen 49 verschwenkt
wird, so dass das Griffteil 41 in Richtung der Drehfallen 9, 10 und
der Hebelbetätigungsabschnitt 42 von
den Drehfallen 9, 10 weg bewegt wird. Dies erfolgt
beispielsweise vom Innern eines Fahrzeuges durch Ziehen am Griffteil 41 des
einteiligen Betätigungshebels 38 oder
von außen in
an sich bekannter Weise durch Drücken
eines Druckknopfes, der mit dem Betätigungshebel 38 in Wirkverbindung
steht und diesen verschwenkt (nicht dargestellt). Dabei werden die
Auflagevorsprünge 40 über die
anliegenden Betätigungsflächen 66,
bzw. aufgrund der Drehung des Betätigungshebels 38 über die
Betätigungskante 69,
von den Betätigungsnasen 43 des
Hebelbetätigungsabschnitts 42 formschlüssig mitgenommen
und dadurch die Sperrklinken 29, 30 soweit gegen
den Druck der Klinkendrehfedern 14 und, aufgrund der hinterschnittenen
Ausführung
der Drehfallenrastnasen 21, 22 gegen den Druck
der Drehfallenfedern 27, um die Klinkenlagerungsbolzen 34 gedreht
bis die Klinkenrastnasen 36 vollständig aus den ersten bzw. zweiten
Rastausnehmungen 23, 24 hinausgedrückt sind.
Daraufhin schnappen die Drehfallen 9, 10 unter
dem Druck der Drehfallenfedern 27 in ihre geöffnete Ausgangsposition
(1) zurück,
bis die Nasenrückwandungen 63 an
den Schlitzkanten 19a des Schlitzes 19 anstoßen. Der
Schließbolzen 18 wird
durch die Auskehlungswandungen 56 aus dem Schlosskasten 1 hinaus
gedrückt.
Nach dem Loslassen des Betätigungshebels 38 schnappt
auch dieser zweckmäßigerweise
durch den Druck der nicht dargestellten Feder in seine Ausgangsstellung
(1, 4) zurück.
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Bei
der Ausführungsform
des Türschlosses 1 mit
dem zweigeteilten Betätigungshebel 38a erfolgt die
Betätigung
der Sperrklinken 29, 30 wie folgt:
Wird das
Türschloss 1 vom
Fahrzeuginnern aus betätigt,
wird in analoger Weise, wie bereits oben beschrieben, an dem Handgriff 72 des
Handgriffhebels 70 gezogen und dieser gegen die Kraft der
Drehfeder 101 in Hebeldrehrichtung 64a (16)
um den Hebellagerungsbolzen 49 verschwenkt. Dabei wird
der Drückerhebel 71,
dessen Mitnahmevorsprung 96 an dem Stufenboden 87 des
Handgriffhebels 70 anliegt, von dem Handgriffhebel 70 mitgenommen
und ebenfalls ohne Verzögerung
in Hebeldrehrichtung 64 um den Hebellagerungsbolzen 49 verschwenkt.
Dabei werden, wie oben bereits beschrieben, die Auflagevorsprünge 40 über die
anliegenden Betätigungsflächen 66a des
Drückerhebels,
bzw. aufgrund der Drehung des Drückerhebels 71 über die
Betätigungskante 69a,
von den Betätigungsnasen 43a des
Drückerhebelbetätigungsabschnitts 42a formschlüssig mitgenommen
und dadurch die Sperrklinken 29, 30 gegen den
Druck der Klinkendrehfedern 14 und, aufgrund der hinterschnittenen
Ausführung
der Drehfallenrastnasen 21, 22 gegen den Druck
der Drehfallenfedern 27, um die Klinkenlagerungsbolzen 34 gedreht.
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Nach
dem Loslassen des Handgriffhebels 70 schnappt dieser durch
den Druck der Drehfeder 101 in seine Ausgangsstellung zurück. Auch
der Drückerhebel
wird durch die nicht dargestellte Drehfeder entgegen der Hebeldrehrichtung
in seine Ausgangsstellung zurück
verschwenkt, bis er mit seiner Mitnahme- und Anschlagfläche wieder
am Stufenboden anschlägt.
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Der
Handgriffhebel und der Drückerhebel stehen
also derart gekoppelt miteinander in Wirkverbindung, dass die Drehbewegung
des Handgriffhebels in Hebeldrehrichtung 64 auf den Drückerhebel, insbesondere
ohne Verzögerung, übertragbar
ist. Die Drehbewegung des Handgriffshebels entgegen der Hebeldrehrichtung 64 ist
nicht auf den Drückerhebel übertragbar.
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Wird
das Türschloss 1 von
außen
aus betätigt,
drückt
ein nicht dargestelltes Betätigungselement,
z.B. eines nicht dargestellten, an sich bekannten Druckknopfes,
auf die Druckfläche
des Drückerhebels
in Türschließrichtung 57 drauf,
so dass der Drückerhebel
wiederum in Hebeldrehrichtung 64a um den Hebellagerungsbolzen 49 verschwenkt
wird und dadurch die Sperrklinken betätigt. Da dabei die Mitnahme-
und Anschlagfläche
vom Stufenbo den des Handgriffhebels 70 abhebt, wird der
Handgriffhebel 70 durch den Druckknopf nicht betätigt und
auch nicht vom dem Drückerhebel 71 mitgenommen.
Der Handgriffhebel 70 wird durch die Drehfeder 101 in seiner
nicht betätigten
Position (18) gehalten. Lediglich der
Drückerhebel 71 steht
also mit dem Druckknopf in Wirkverbindung.
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Nach
Zurückziehen
des Betätigungselementes
des Druckknopfes, schwenkt der Drückerhebel 71 aufgrund
der Kraft der Klinkendrehfedern 14 oder der nicht dargestellten
Drehfeder wie oben bereits erläutert
wieder in seine Ausgangsstellung zurück.
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Selbstverständlich liegt
es auch im Rahmen der Erfindung zwei die Sperrklinken 29, 30 betätigende
Betätigungshebel 38 vorzusehen.
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Um
die Kräfte,
die beim Schließen
und Öffnen
einer schief hängenden
Fahrzeugtür
auf den Schließbolzen 18 und
die Schließbolzenaussparung 61 im
Schlosskasten 2 und teilweise auf die Drehfallen 9, 10 wirken,
zu minimieren, ist erfindungsgemäß eine zusätzliche
Findungs-, Zentrierungs-, und Führungseinrichtung
zur Findung, Zentrierung und Führung
der Fahrzeugtür
in Bezug zur Karosserie während
des Öffnens
und Schließens
der Fahrzeugtür vorgesehen.
Diese Findungs-, Zentrierungs-, und Führungseinrichtung weist ein
Findungs-, Zentrierungs-, und Führungselement 104 mit
positiver Form auf, das mit der Fahrzeugkarosserie 109,
insbesondere dem Schließbolzen 18 in
fester Verbindung steht, und dass beim Schließen und Öffnen der Fahrzeugtür mit einem
Gegenfindungs-, -zentrierungs-, und -führungselement 105 mit
der entsprechend negativen Form zusammenwirkt, das mit der Fahrzeugtür, insbesondere
dem Schlosskasten 2 in fester Verbindung steht.
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Selbstverständlich liegt
es dabei auch im Rahmen der Erfindung, die beiden Elemente 104, 105 umgekehrt
an der Fahrzeugkarosserie 109 und an der Fahrzeugtür zu befestigen.
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Bei
dem mit dem Schließbolzen 18 verbundenen
Findungs-, Zentrierungs-, und Führungselement 104 handelt
es sich dabei um einen plattenförmigen
Findungs-, Zentrierungs-, und Führungskeil 106,
der an einer dem Befestigungsblech 107 gegenüberliegenden
Stirnseite 110 des Schließbolzens 18 angeordnet
ist. Der Findungs-, Zentrierungs-, und Führungskeil 106 weist
dabei eine, vorzugsweise ebene, dem Befestigungsblech 107 zugewandte Keilrückseite 111,
eine dazu zweckmäßigerweise
parallele und gegenüberliegende
Keilvorderseite 112 und eine dazu senkrechte Keilumfangswandung 113 auf.
Die Keilvorderseite 112 und die Keilrückseite 111 sind dabei
vorzugsweise senkrecht zur Schließbolzenachse 108 ausgerichtet.
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Die
Keilumfangswandung 113 weist zur Ausbildung der Keilform
in einer Ansicht in Richtung der Schließbolzenachse 108 gesehen
einen konischen Verlauf mit zwei sich gegenüberliegenden und aufeinander
zu laufenden Keilgleitkanten 114a, 114b auf, die
in einer abgerundeten Keileckkante 115 ineinander übergehen
und vorzugsweise einen Winkel α von
15 bis 30°,
bevorzugt 18 bis 24° miteinander einschließen. Zweckmäßigerweise
ist der Findungs-, Zentrierungs-, und Führungskeil 106 dabei
symmetrisch zu einer senkrecht zur Keilvorderseite 112 ausgerichteten
Keilmittenebene 116 und weist in einer Ansicht in Richtung
der Schließbolzenachse 108 gesehen
eine dreieckige Form auf. Die Dicke des Findungs, Zentrierungs-,
und Führungskeils 106,
also die Erstreckung der Keilumfangswandung 113 bzw. der
Keilgleitkanten 114a, 114b in Richtung der Bolzenachse 108 beträgt vorzugsweise
5 bis 10 mm, bevorzugt 4 bis 7 mm.
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Der
Schließbolzen 18 und
der Findungs-, Zentrierungs-, und Führungskeil 106 sind
in der Nähe der
Keileckkante 115 miteinander verbunden, wobei der Schließbolzen 18 ebenfalls
symmetrisch zur Keilmittenebene 116 angeordnet ist. Vorzugsweise
ist der Schließbolzen 18 dabei
mit dem Findungs-, Zentrierungs-, und Führungskeil 106 verschraubt.
Dazu weist der Schließbolzen 18 z.B.
ein in Bezug zur Schließbolzenachse 108 mittiges
Durchgangsloch 117 auf und der Findungs-, Zentrierungs-,
und Führungskeil 106 weist
in der Nähe
der Keileckkante 115 eine von der Keilvorderseite 112 zur
Keilrückseite 111 durchgehende,
zylindrische Schraubenaufnahmeaussparung 118 auf (22).
Außerdem
ist in dem Befestigungsblech eine Durchgangsbohrung 119 eingebracht
(22), die fluchtend zum Durchgangsloch 117 des
Schließbolzens 18 angeordnet ist.
In die Schraubenaufnahmeaussparung 118, das Durchgangsloch 117 und
die Durchgangsbohrung 118 ist eine Schraube 120 eingeführt, die
mittels einer Mutter 121 den Schließbolzen 18 mit dem
Befestigungsblech 107 und dem Findungs-, Zentrierungs-, und
Führungskeil 106 verspannt.
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Um
ein Verdrehen des Findungs-, Zentrierungs-, und Führungskeils 106 zu
verhindern, ist der Findungs-, Zentrierungs-, und Führungskeil 106 zweckmäßigerweise
zusätzlich
an einer zweiten Stelle mit dem Befestigungsblech 107 fest
verbunden, insbesondere verschraubt (19, 20).
Dazu weist der Findungs-, Zentrierungs-, und Führungskeil 106 z.B.
eine weitere von der Keilvorderseite 112 zur Keilrückseite 111 durchgehende,
zylindrische Schraubenaufnahmeaussparung 122 auf, die im
Bereich einer der Keileckkante 115 gegenüberliegenden
Keilseitenkante 123 der Keilumfangswandung 113 vorgesehen
ist. Zudem ist ein Verbindungs- und Abstandsbolzen 124 mit
mittiger Durchgangsaussparung 125 vorgesehen, der senkrecht
zum Findungs-, Zentrierungs-, und Führungskeil 106, parallel
zum Schließbolzen 18,
positioniert ist. Außerdem
ist eine weitere Durchgangsbohrung 126 in dem Befestigungsblech 107 vorhanden.
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In
die zweite Schraubenaufnahmeaussparung 122, die Durchgangsaussparung 125 des
Verbindungs- und Abstandsbolzens 124 und die zweite Durchgangsbohrung 126 des
Blechs 107 ist ebenfalls eine Schraube eingeführt, die
mittels einer Mutter (nicht dargestellt) den Verbindungs- und Abstandsbolzen 124 mit
dem Befestigungsblech 107 und dem Findungs-, Zentrierungs-,
und Führungskeil 106 verspannt.
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Der
Abstand der beiden Bolzen 18, 124 voneinander
ist dabei so groß bemessen,
dass der Schließbolzen 18 von
den Drehfallen 9, 10 umgreifbar ist.
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Nach
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung (21, 22) ist
der Findungs-, Zentrierungs-, und Führungskeil 106 über ein
Stegblech 127 mit dem Befestigungsblech 107 fest
verbunden, wobei das Stegblech 127 an der Keilseitenkante 123 des
Findungs-, Zentrierungs-, und Führungskeils 106 angeformt
ist und sich vorzugsweise senkrecht zum plattenförmigen Findungs-, Zentrierungs,
und Führungskeil 106 und
zum Befestigungsblech 107 erstreckt und an dieses ebenfalls
angeformt ist. Eine derartige Gestaltung ist sehr einfach, da das
Befestigungsblech 107 und der Findungs, Zentrierungs-, und
Führungskeil 106 als
eine Einheit herge stellt werden können und ein zusätzlicher
Montageschritt und zusätzliche
Teile entfallen.
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Zur
Aufnahme, Führung,
Findung und Zentrierung des Findungs-, Zentrierungs-, und Führungskeils 106 weist
der Deckel 4 des Schlosskastens 2 anstelle der
glockenförmigen
Schließbolzenaussparung 61 eine
V-förmige
bzw. trichterförmige
Findungs-, Zentrierungs-, und -Führungsaussparung 128 auf,
die symmetrisch zur Quermittenebene 15 des Türschlosses 1 ausgebildet
ist und sich von einer Deckellängskante 129 in
den Deckel 4 hinein und durchgehend von der Deckelaußenwandung 51 zu einer
Deckelinnenwandung 131 erstreckt. Begrenzt wird die Findungs-,
Zentrierungs-, und Führungsaussparung 128 von
einer Aussparungswandung 132, die zwei Gegengleitflächen 133a, 133 für die Keilgleitkanten 114a, 114b aufweist,
die über
eine abgerundete Wandungseckkante 134 ineinander über gehen.
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Vorzugsweise
sind zudem zusätzliche
Führungsvorsprünge 140 an
die Deckellängskante 129 beidseits
der Findungs-, Zentrierungs-, und -Führungsaussparung 128 angeformt,
um die Gegengleitflächen 133a, 133 zu
verlängern.
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Der
Verlauf der Aussparungswandung 132 in einer Ansicht senkrecht
zur Deckelaußenwandung 51 gesehen
(25) entspricht dabei dem Verlauf der Keilumfangswandung 113 des
Zentrierung des Findungs-, Zentrierungs-, und Führungskeils 106 in der
Ansicht in Richtung der Schließbolzenachse 108, wobei
die Findungs-, Zentrierungs-, und Führungsaussparung 128 im
wesentlichen in der Richtung senkrecht zur Deckelaußenwandung 51 gesehen fluchtend
zu der in der Längswandung 6 und
der Bodenplatte 3 vorgesehenen Schließbolzenaussparung 61 angeordnet
ist.
-
Zudem
weist die Aussparungswandung 132 eine Erstreckung in dieser
Richtung von vorzugsweise 10 bis 20 mm, bevorzugt 12 bis 16 mm auf.
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Zur
weiteren Gewichtsersparnis und zur Schaffung von guten Gleiteigenschaften
besteht der gesamte Deckel 4 zweckmäßigerweise aus Kunststoff und
weist Versteifungsrippen 135 auf. Der Findungs-, Zentrierungs-
und Führungskeil 106 besteht dabei
vorzugsweise aus Metall oder Kunststoff.
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Im
folgenden wird nun die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Findungs-,
Zentrierungs-, und Führungseinrichtung
näher erläutert:
In
einer geöffneten
Stellung des Türschlosses 1 befinden
sich der Schließbolzen 18 und
der Findungs-, Zentrierungs-, und Führungskeil 106 außerhalb
des Schlosskastens 2 zwischen den Auskehlungen 17 der
beiden Drehfallen 9, 10. Wird die Tür geschlossen,
so drückt
der Schließbolzen 18 entgegen
der Türschließrichtung
(Pfeil 57) gegen Auskehlungswandugen 56 der Drehfallen 9, 10 und
verdreht diese in oben bereits beschriebener Weise, und wird dadurch
in die Schließbolzenaussparung 61 des Schlosskastens 2 eingeführt. Gleichzeitig
wird dabei der mit dem Schließbolzen 18 fest
verbundene Findungs-, Zentrierungs-, und Führungskeil 106 mit
der Keileckkante 115 voraus in die Findungs-, Zentrierungs-,
und Führungsaussparung 128 eingeführt, wobei
bei schief eingehängter
Fahrzeugtür
die Einführung
nicht zentriert erfolgt, sondern eine der beiden Keilgleitkanten 114a, 114b, üblicherweise
die obere Keilgleitkante 114a, an einer der beiden Gegengleitflächen 133a, 133b, üblicherweise
der oberen Gegengleitfläche 133a,
entlang gleitet. Dadurch werden die zur Zentrierung der Fahrzeugtür aufzubringenden
Kräfte,
also üblicherweise
die durch die schief nach unten hängende Fahrzeugtür wirkenden Gewichtskräfte, von
der oberen Gegengleitfläche 133a auf
die obere Keilgleitkante 114a übertragen und nicht der Schließbolzen 18 und
die Drehfallen 9, 10 und die Schließbolzenaussparung 61 damit
belastet.
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Aufgrund
des konischen Verlaufs der Keilgleitkanten 114a, 114b und
der Gegengleitflächen 133a, 133b und
der damit verbundenen Keilwirkung wird die Fahrzeugtür dabei
kontinuierlich mehr zentriert und gegebenenfalls angehoben je weiter
der Findungs-, Zentrierungs-, und Führungskeil 106 in die
Findungs-, Zentrierungs-, und Führungsaussparung 128 eingeführt wird.
In der zentrierten Endposition, in der die Drehfallen 9, 10 in
ihrer eingerasteten Stellung befinden und den zentrierten Schließbolzen 18 vollkommen
umschließen,
ist auch der Findungs-, Zentrierungs-, und Führungskeil 106 vollständig in die
Findungs-, Zentrierungs, und Führungsaussparung 128 eingeführt und
wird von der Fin dungs-, Zentrierungs-, und Führungsaussparung 128 formschlüssig umschlossen.
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Beim Öffnen der
Fahrzeugtür
wird analog der Findungs-, Zentrierungs-, und Führungskeil 106 kontinuierlich
immer weiter aus der Findungs-, Zentrierungs-, und Führungsaussparung 128 herausgeführt, wobei
wiederum die obere Keilgleitkante 114a an der oberen Gegengleitfläche 133a,
entlang gleitet, so dass wiederum keine zusätzlichen Gewichtskräfte der
Fahrzeugtür
auf den Schließbolzen 18 und
die Schließbolzenaussparung 61 wirken.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Fahrzeugtürschloss
ist von Vorteil, dass durch die Verwendung von zwei Sperrklinken
die Auslösekräfte beim Öffnen und
Schließen
des Türschlosses
deutlich geringer sind als bei Verwendung von nur einer Sperrklinke, so
dass auch die zunehmend größer und
schwerer werden Türen
leicht und komfortabel geöffnet
und geschlossen werden können.
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Des
weiteren wird durch die Ausführung
des erfindungsgemäßen Türschlosses
mit zwei Sperrklinken ein synergistischer Effekt erzielt, da die
Drehfallen komplett symmetrisch gestaltet werden können, was
die Herstellung und auch die Montage erheblich vereinfacht, da nicht
mehr die Gefahr besteht, dass die beiden Drehfallen gegeneinander
vertauscht eingebaut werden.
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Ein
weiterer Vorteil ist, dass das erfindungsgemäße Fahrzeugtürschloss
nur eine geringe Anzahl von Einzelbauteilen aufweist. Die Betätigung der
beiden Sperrklinken erfolgt zweckmäßigerweise direkt über einen
einzigen Betätigungshebel,
der wiederum direkt vom Fahrzeuginnern betätigt wird. Hierdurch wird zum
einen der Fertigungsaufwand erheblich verringert, zum anderen muss
bei der Montage nicht ein mehrteiliges Hebelsystem beispielsweise
mit Stellschrauben aufeinander eingestellt und nach mehrmaligen
Betätigen
nachjustiert werden.
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Durch
die hinterschnittene und formschlüssige Ausführung der Klinkenrastnasen,
sowie die korrespondierenden Einwölbungen bzw. Hinterschneidungen
der Rastausnehmungen der Drehfallen und die dadurch hintergreifende
Wirkung wird eine sehr gute Rastsicherheit gewährleistet, da die Klinkenrastnasen
auf einer großen Fläche der
Rastausnehmungen aufliegen und beim Öffnen zusätzlich die Drehfallenfedern
etwas gedehnt werden müssen.
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Vorteilhaft
bei der Verwendung des zweigeteilt ausgebildeten Betätigungshebel
ist, dass der Handgriffhebel bei Betätigung des Türschlosses
von außen
nicht mit verschwenkt wird, wobei die Konstruktion des zweigeteilten
Betätigungshebels überraschend
einfach ist.
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Mittels
der erfindungsgemäßen Findungs-, Zentrierungs-
und Führungseinrichtung
werden die auf den Schließbolzen
beim Öffnen
und Schließen
einer schief eingehängten
Fahrzeugtür
normalerweise wirkenden Kräfte
aufgenommen und damit der Schließbolzen und die Drehfallen
und die Schließbolzenaussparung
nicht belastet und nicht verbogen. Die Kräfte werden durch die vorstehenden
Führungsvorsprünge schon
aufgenommen, bevor der Bolzen mit der Schließbolzenaussparung in Kontakt
treten könnte.
Dadurch wird die Lebensdauer eines derartigen Fahrzeugtürschlosses
erheblich erhöht.
Außerdem
weist die Findungs-, Zentrierungs- und Führungseinrichtung aufgrund
der relativ engen V-Form des Findungs, Zentrierungs- und Führungskeils
und der Findungs-, Zentrierungs- und Führungsaussparung ein relativ
geringes Spiel in einer Richtung senkrecht zur Quermittenebene des
Türschlosses
auf, so dass die Zentrierung mit geringem Spiel erfolgt.
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Selbstverständlich ist
die Verwendung der erfindungsgemäßen Findungs-,
Zentrierungs- und Führungseinrichtung
nicht auf ein Türschloss
mit zwei Sperrklinken beschränkt,
sondern ist für
jegliches Türschloss
mit einem Schließbolzen
und zumindest einer diesen umschließenden Drehfalle geeignet.
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Außerdem liegt
es auch im Rahmen der Erfindung z.B. bei sehr schweren Fahrzeugtüren eine weitere
Findungs-, Zentrierungs- und Führungsaussparung
in der Bodenplatte und einen zweiten Findungs-, Zentrierungs- und
Führungskeil
vorzusehen, um die Kräfte
besser zu verteilen.