DE102006011743A1 - Verfahren zum Herstellen von Peltier-Modulen sowie Peltier-Modul - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Herstellen von Peltier-Modulen mit jeweils mehreren zwischen wenigstens zwei Substraten angeordneten Peltier-Elementen, wobei die Substrate zumindest an ihren den Peltier-Elementen zugewandten Seiten aus einem elektrisch isolierenden Material bestehen und an diesen Oberflächenseiten mit von metallischen Bereichen gebildeten Kontaktflächen versehen sind, mit denen die Peltier-Elemente bei der Herstellung mit Anschlussflächen verbunden werden.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren gemäß Oberbegriff Patentanspruch 1 sowie auf ein Peltier-Modul gemäß Oberbegriff Patentanspruch 22.
- Die Herstellung von Peltier-Modulen nach dem bisher üblichen Verfahren ist aufwendig. Weiterhin weisen derartige Peltier-Module keine optimalen thermischen Eigenschaften auf.
- Bekannt ist es, die zum Herstellen von Leiterbahnen, Anschlüssen usw. benötigte Metallisierung auf einer Keramik, z.B. auf einer Aluminium-Oxid-Keramik mit Hilfe des sogenannten „DCB-Verfahrens" (Direct-Copper-Bond-Technology) herzustellen, und zwar unter Verwendung von die Metallisierung bildenden Metall- bzw. Kupferfolien oder Metall- bzw. Kupferblechen, die an ihren Oberflächenseiten eine Schicht oder einen Überzug (Aufschmelzschicht) aus einer chemischen Verbindung aus dem Metall und einem reaktiven Gas, bevorzugt Sauerstoff aufweisen. Bei diesem beispielsweise in der US-PS 37 44 120 oder in der DE-PS 23 19 854 beschriebenen Verfahren bildet diese Schicht oder dieser Überzug (Aufschmelzschicht) ein Eutektikum mit einer Schmelztemperatur unter der Schmelztemperatur des Metalls (z.B. Kupfers), so dass durch Auflegen der Folie auf die Keramik und durch Erhitzen sämtlicher Schichten diese miteinander verbunden werden können, und zwar durch Aufschmelzen des Metalls bzw. Kupfers im wesentlichen nur im Bereich der Aufschmelzschicht bzw. Oxidschicht.
- Dieses DCB-Verfahren weist dann z.B. folgende Verfahrensschritte auf:
- • Oxidieren einer Kupferfolie derart, dass sich eine gleichmäßige Kupferoxidschicht ergibt;
- • Auflegen des Kupferfolie auf die Keramikschicht;
- • Erhitzen des Verbundes auf eine Prozesstemperatur zwischen etwa 1025 bis 1083°C, z.B. auf ca. 1071°C;
- • Abkühlen auf Raumtemperatur.
- Bekannt ist weiterhin das sogenannte Aktivlot-Verfahren (
DE 22 13 115 ; EP-A-153 618) zum Verbinden von Metallisierungen bildenden Metallschichten oder Metallfolien, insbesondere auch von Kupferschichten oder Kupferfolien mit dem jeweiligen Keramikmaterial. Bei diesem Verfahren, welches speziell auch zum Herstellen von Metall-Keramik-Substraten verwendet wird, wird bei einer Temperatur zwischen ca. 800–1000°C eine Verbindung zwischen einer Metallfolie, beispielsweise Kupferfolie, und einem Keramiksubstrat, beispielsweise Aluminiumnitrid-Keramik, unter Verwendung eines Hartlots hergestellt, welches zusätzlich zu einer Hauptkomponente, wie Kupfer, Silber und/oder Gold auch ein Aktivmetall enthält. Dieses Aktivmetall, welches beispielsweise wenigstens ein Element der Gruppe Hf, Ti, Zr, Nb, Ce ist, stellt durch chemische Reaktion eine Verbindung zwischen dem Lot und der Keramik her, während die Verbindung zwischen dem Lot und dem Metall eine metallische Hartlöt-Verbindung ist. - Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren aufzuzeigen, mit dem eine vereinfachte Herstellung von Peltier-Modulen möglich ist. Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Verfahren entsprechend dem Patentanspruch 1 ausgebildet. Ein Peltier-Modul ist Gegenstand des Patentanspruches 22.
- Bei der Erfindung erfolgt die Verbindung zumindest eines Teils der Peltier-Elemente zumindest an einer Anschlussseite mit den Kontaktflächen der Substrate direkt, und zwar bevorzugt entsprechend einer generellen Ausführungsform der Erfindung durch Sinterbonden über wenigstens eine Sinterschicht oder entsprechend weiterer generellen Ausführungsform der Erfindung dadurch, dass beim Herstellen des jeweiligen Peltier-Elementes beispielsweise durch Sintern dieses Element auf die Kontaktfläche des Substrats aufgesintert wird. In beiden Fällen erfolgt die Verbindung des betreffenden Peltier-Elementes mit der Kontaktfläche durch Sintern oder Sinterbonden, und zwar beispielsweise direkt auf dem die Kontaktfläche bildenden Metallbereich (Metallschicht oder Kupferschicht) oder unter Verwendung wenigstens einer Zwischenschicht zwischen dem Metallbereich und dem jeweiligen Peltier-Element.
- Ein Vorteil der Erfindung liegt zum einen in einer wesentlich vereinfachten Fertigung der Peltier-Module, zum anderen aber auch darin, dass die Wärmeleitfähigkeit des Übergangs zwischen dem Peltier-Elementen und den Substraten zumindest an den direkten Verbindungen bzw. an den die Sinterschicht als Verbindungsschicht aufweisenden Verbindungen wesentlich erhöht wird und dadurch die thermischen Eigenschaften bzw. Wirkung des jeweiligen Peltier-Moduls wesentlich verbessert werden.
- Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
-
1 in schematischer Darstellung und in Seitenansicht den Aufbau eines Peltier-Moduls; -
2 und3 jeweils in vereinfachter Darstellung den mehrschichtigen Übergang zwischen einem Peltier-Chip und einer an einem Keramiksubstrat gebildeten Kontaktfläche nach dem Stand der Technik; -
4 –13 jeweils verschiedene Übergänge oder Anschlüsse zwischen einer an einem Keramiksubstrat mit Hilfe der DCB-Technik aufgebrachten Kontaktfläche und einem Peltier-Chip gemäß der Erfindung; -
14 die Verbindung zwischen den Keramiksubstrat und einem eine Kontaktfläche bildenden Metall- oder Kupferbereich (Kupfer-Pad), hergestellt unter Verwendung des Aktiv-Lötverfahrens; -
15 verschiedene Schritte der Herstellung eines Peltier-Moduls; -
16 in vergrößerter Darstellung ein zwischen zwei Kontaktflächen angeordnetes Peltier-Element (Peltier-Chip); -
17 in vereinfachter Darstellung ein Verfahren zum Herstellen eines Peltier-Elementes und zum gleichzeitigen Verbinden dieses Elementes mit einer Kontaktfläche jeweils durch Sintern in einem gemeinsamen Sinterprozess; -
18 in einer Darstellung ähnlich1 ein Peltier-Modul gemäß einer weiteren möglichen Ausführungsform der Erfindung. - Die
1 zeigt in vereinfachter Darstellung ein Peltier-Modul, welches in an sich bekannter Weise aus zwei plattenförmigen Keramiksubstraten2 besteht, die an ihren einander zugewandten Oberflächenseiten jeweils mit einer eine Vielzahl von Kontaktflächen3 bildenden strukturierten Metallisierung versehen sind. - Zwischen den Kontaktflächen
3 sind mehrere Peltier-Chips bzw. Peltier-Elemente4 vorgesehen, und zwar derart, dass diese Peltier-Elemente4 in Bezug auf die äußeren Anschlüsse5 und6 des Peltier-Moduls elektrisch in Serie liegen. Hierfür sind die Peltier-Elemente4 mit ihren beiden Anschlussseiten nicht nur jeweils mit einer Kontaktfläche3 an dem in der1 oberen und an dem in der1 unteren Keramiksubstrat verbunden, sondern über jede Kontaktfläche3 an jedem Keramiksubstrat2 sind auch einander benachbarte Peltier-Elemente4 miteinander verbunden, wie dies dem Fachmann bei Peltier-Modulen grundsätzlich bekannt ist. - Die
1 zeigt der einfacheren Darstellung wegen nur eine Reihe mit insgesamt vier Peltier-Elementen4 . Tatsächlich weist ein derartiges Peltier-Modul aber auch senkrecht zur Zeichenebene der1 eine Vielzahl von Peltier-Elementen4 in mehreren Reihen und Spalten auf, wobei dann sämtliche Peltier-Elemente4 elektrisch in Serie zwischen den Anschlüssen5 und6 angeordnet sind und dabei hinsichtlich ihrer Polarität so orientiert sind, dass ein Stromfluss durch sämtliche Peltier-Elemente zwischen den Anschlüssen5 und6 möglich ist. - Die
2 zeigt eine Verbindung zwischen dem Keramiksubstrat2 und einer Anschlussseite eines Peltier-Elementes4 , wie sie bei Peltier-Modulen nach dem Stand der Technik üblich ist. Zur Herstellung der Kontaktflächen3 wird beim Stand der Technik zunächst mittels eines Pastendrucks eine der Anordnung der Kontaktflächen3 entsprechende strukturierte Schicht aus einer Molybdän, Mangan und/oder Wolfram in Pulverform enthaltenden Paste aufgebracht und bei einer Temperatur über 1100° C in einer reduzierenden Atmosphäre eingebrannt. Die hierdurch erzeugte, entsprechend den Kontaktflächen3 strukturierte Schicht7 wird anschließend vernickelt, und zwar beispielsweise in einem chemischen Verfahren. Da allerdings die Schicht7 für die relativ großen Ströme, mit denen ein Peltier-Modul betrieben wird, keine ausreichend hohe Leitfähigkeit und auch keinen ausreichend großen Querschnitt aufweist, werden auf die vernickelte Schicht7 mittels eines Weichlots8 Metallbereiche9 in Form von Kupferplättchen aufgelötet, die dann unter Verwendung eines Weichlots (Lötschicht10 ) mit den Peltier-Elementen4 verlötet werden. Um eine Diffusion von Kupfer in das jeweilige Peltier-Elemente zu vermeiden, ist noch eine zusätzliche Nickelschicht11 zwischen der Lotschicht und dem jeweiligen Kupferplättchen9 erforderlich. Abgesehen davon, dass eine derartige bekannte Verbindung zwischen dem Keramiksubstrat2 und der jeweiligen, im Wesentlichen von dem Kupferplättchen9 gebildeten Kontaktfläche3 sowie die Verbindung zwischen dieser Kontaktfläche und dem Peltier-Element in der Herstellung aufwendig ist, weist diese Verbindung eine unbefriedigende Wärmeleitfähigkeit, wodurch die Wirkung des betreffenden Peltier-Moduls stark reduziert ist. - Die
3 zeigt in schematischer Darstellung den Aufbau einer Verbindung zwischen den Keramiksubstrat2 und dem jeweiligen Peltier-Element4 bei einer weiteren bekannten Ausführung, bei der die Kontaktflächen3 von einer strukturierten Metallisierung gebildet sind, welche mit dem bekannten Direct-Bonding-Verfahren unmittelbar auf das Keramiksubstrat2 aufgebracht ist. Die Kontaktflächen3 bildenden Metallisierung ist dabei beispielsweise von jeweils einer Folie aus Kupfer oder einer Kupferlegierung gebildet, die dann nach dem Verbinden mit dem jeweiligen Keramiksubstrat2 unter Verwendung der üblichen Techniken, beispielsweise unter Verwendung der Maskierungs-Ätztechnik in die einzelnen Kontaktflächen3 strukturiert wurde. Auch bei dieser bekannten Ausführung sind aber die Peltier-Elemente4 wieder über die Lotschicht10 aus Weichlot mit den mit der Nickelschicht11 versehenen Kontaktflächen3 verbunden. Durch die DCB-Verbindung zwischen den Kontaktflächen3 und dem jeweiligen Keramik-Substrat2 wird zwar eine Verbesserung des thermischen Verhaltens des betreffenden Peltier-Moduls erreicht, nachteilig ist aber weiterhin die Weichlotschicht10 . - Die
4 zeigt eine in dieser Figur allgemein mit12 bezeichnete erfindungsgemäße Verbindung zwischen einer Kontaktfläche3 und einem Peltier-Element4 . Die Kontaktfläche3 ist bei dieser Ausführungsform von Metallbereichen9 einer strukturierten Metallisierung, beispielsweise strukturierten Folie aus Kupfer oder einer Kupferlegierung gebildet, die mittels des DCB-Verfahrens flächig mit dem Keramiksubstrat2 verbunden ist. Das Keramiksubstrat2 ist beispielsweise eine Aluminiumoxid-Keramik (Al2O3), eine Aluminiumoxid-Keramik mit Zusätzen an Zirkonoxid (Al2O3 + ZrO2), eine Aluminiumnitrid-Keramik (AlN) oder eine Siliziumnitrid-Keramik (Si2N4). Die Dicke des Keramiksubstrats2 liegt beispielsweise im Bereich zwischen 0,2 und 1,2 mm. Die Dicke der die Kontaktflächen3 bildenden Metallisierung liegt beispielsweise im Bereich zwischen 0,1 und 1,0 mm. - Die Kontaktflächen
3 sind mit der Anschlussseite des jeweiligen Peltier-Elementes4 beispielsweise über eine Zwischenschicht13 aus Nickel mit einer Dicke im Bereich zwischen 1 und 10 μm (zur Vermeidung einer Diffusion von Kupfer an das Peltier-Element4 ) verbunden. Grundsätzlich könnte aber auf die Zwischenschicht13 verzichtet werden. Die Besonderheit der Verbindung12 besteht darin, dass sie unmittelbar zwischen dem Peltier-Element4 und der Kontaktfläche3 hergestellt ist, und zwar ohne die Verwendung eines Weichlots usw. - Die
5 zeigt als weitere Möglichkeit eine weitere Verbindung12a , die sich von der Verbindung12 im Wesentlichen nur dadurch unterscheidet, dass zwischen der Zwischenschicht13 aus Nickel und dem Peltier-Element4 noch eine weitere Zwischenschicht14 aus Gold mit einer Dicke zwischen 0,01 und 1,5 μm vorgesehen ist. - Die
6 zeigt eine Verbindung12b , die sich von der Verbindung12 dadurch unterscheidet, dass zwischen der Zwischenschicht13 aus Nickel und der Anschlussseite des Peltier-Elementes4 eine Sinterschicht15 aus einem metallischen Sintermaterial vorgesehen ist, über die das Peltier-Element elektrisch und thermisch mit der jeweiligen Kontaktfläche3 bzw. mit der Zwischenschicht13 dieser Kontaktfläche verbunden ist. Die Sinterschicht15 ist so ausgeführt, dass sie eine Dicke im Bereich zwischen 10 und 20μm aufweist. Für diese Sinterschicht eignen sich metallische Sintermaterialien, beispielsweise Kupfer, Silber, Legierungen die Kupfer und Silber. - Zusätzlich kann das Sintermaterial auch noch weitere Bestandteile enthalten, insbesondere solche, die die Sinterfähigkeit erhöhen und/oder die Sintertemperatur reduzieren. Ein derartiger Bestandteil ist z.B. Zinn.
- Die Sinterschicht
15 und damit die Verbindung zwischen dem Peltier-Element4 und der Kontaktfläche3 wird beispielsweise durch Aufbringen des pulverförmigen Sintermaterials oder einer dieses Material enthaltenden Dispersion oder Nano-Dispersion auf eine der zu verbinden Flächen und durch anschließendes Erhitzen auf Sintertemperatur und bei einem vorgegebenen Sinterdruck, beispielsweise auf eine Sintertemperatur, die unterhalb der Schmelztemperatur der das jeweilige Peltier-Element bildenden Peltier-Substanz liegt. - Die
7 zeigt als weitere mögliche Ausführungsform eine Verbindung12c , die sich von der Verbindung12b lediglich dadurch unterscheidet, dass zwischen der Zwischenschicht13 aus Nickel und der Sinterschicht15 eine Zwischenschicht14 aus Gold vorgesehen ist, wobei auch bei dieser Ausführungsform die Nickelschicht wiederum eine Schichtdicke im Bereich zwischen 1–10μm und die Goldschicht eine Dicke im Bereich zwischen 0,01 und 1,5μm aufweisen. - Die
8 zeigt als weitere Ausführungsform eine Verbindung12d , die sich von der Verbindung12c dadurch unterscheidet, dass zwischen der Sinterschicht15 und dem Peltier-Element4 eine weitere Zwischenschicht16 aus Nickel vorgesehen ist, die beispielsweise eine Dicke zwischen 1 und 10μm besitzt. - Die
9 zeigt eine Verbindung12e , die sich von der Verbindung12d dadurch unterscheidet, dass zwischen der Zwischenschicht16 aus Nickel und der Sinterschicht15 eine Zwischenschicht17 aus Gold vorgesehen ist, die beispielsweise eine Dicke im Bereich zwischen 0,01 und 1,5 μm besitzt. - Die
10 zeigt eine Verbindung12f , die der Verbindung12e entspricht, wobei allerdings auf die Zwischenschicht14 aus Gold verzichtet ist. - Die
11 zeigt eine Verbindung, bei der auch auf die Zwischenschicht13 aus Nickel verzichtet ist, die Sinterschicht15 also unmittelbar an die jeweilige Kontaktfläche3 bzw. an den diese bildenden Metallbereich9 anschließt. - Die
12 zeigt eine Verbindung12h , die sich von der Verbindung12g dadurch unterscheidet, dass auch auf die Zwischenschicht17 aus Gold verzichtet ist. - Die
13 zeigt schließlich eine Verbindung12i , bei der die jeweilige Kontaktfläche3 über die Sinterschicht15 direkt an das Peltier-Element4 anschließt. - Während bei den Ausführungsformen der
4 –13 die Kontaktflächen3 bzw. die Metallbereiche9 jeweils von der strukturierten, mit dem DCB-Verfahren auf das jeweilige Keramiksubstrat2 aufgebrachten Metallisierungen3 gebildet sind, besteht entsprechend14 auch die Möglichkeit, die Kontaktflächen3 bzw. Metallbereiche9 bildende Metallisierung auch durch Aktivlöten, d.h. über eine Aktivlot-Schicht18 mit dem jeweiligen Keramiksubstrat zu verbinden. Die Aktivlotschicht18 enthält dann in der dem Fachmann bekannten Weise eine als Hartlot geeignete Legierung, beispielsweise eine Kupfer-Silber-Legierung mit einer Aktivlot-Komponente, beispielsweise Titan, Hafnium, Zirkonium. Die Dicke der Aktivlotschicht liegt dann z.B. im Bereich zwischen 1 und 20 μm. Die durch Aktivlöten mit dem jeweiligen Keramiksubstrat2 verbundenen Kontaktflächen3 können dann ebenfalls über die unterschiedlichsten Verbindungen, beispielsweise über die Verbindungen12 ,12a –12i mit dem jeweiligen Peltier-Element verbunden werden. - Mehr im Detail erfolgt die Herstellung der Peltier-Module
1 mit den vorgeschriebenen Übergängen12 ,12a –12i z.B. entsprechend der15 in der Weise, dass ein in geeigneter Weise hergestellter Peltier-Wafer in einzelne Peltier-Elemente4 zerteilt wird und diese Elemente dann an den Kontaktflächen3 der Keramiksubstrate2 über eine der Verbindungen12 bzw.12a –12i derart befestigt werden, dass über die betreffende Verbindung an jeder Kontaktfläche3 ein Peltier-Element4 vorgesehen ist, und zwar an sämtlichen Kontaktflächen3 jeweils eines Keramik-Substrats2 jeweils in der selben elektrischen Orientierung bzw. mit dem selben Pol. Jeweils zwei so mit den Peltier-Elementen4 vorbestückte und in der15 in den Positionen a und b dargestellte Keramik-Substrate werden dann entsprechend der Position c der15 aufeinander gesetzt, so dass die Peltier-Elemente4 über die Kontaktflächen13 elektrisch in Serie liegen. Durch eine auf die freien Enden oder Anschlussseiten der Peltier-Elemente4 aufgebrachte Lotschicht19 werden die Peltier-Elemente4 an jedem Keramik-Substrat2 mit ihrer bis dahin freiliegenden, nicht kontaktierten Anschlussseiten mechanisch sowie elektrisch mit jeweils einer Kontaktfläche3 an dem jeweils anderen Keramik-Substrat2 verbunden. Zwischen der Lotschicht15 und dem Peltier-Element4 ist wenigstens eine Zwischenschicht20 , beispielsweise eine Nickelschicht vorgesehen. Wenigstens eine weitere Zwischenschicht21 , beispielsweise eine Nickelschicht ist zwischen der Lotschicht15 und der jeweiligen Kontaktfläche3 vorgesehen. - Das Aufbringen der Zwischenschichten
20 sowie weiterer Zwischenschichten, beispielsweise der Zwischenschichten13 ,16 und17 auf die Peltier-Elemente4 erfolgt beispielsweise nach dem Zertrennen des Peltier-Wafers in die einzelnen Peltier-Elemente4 unter Verwendung geeigneter Verfahren, beispielsweise elektrolytisch und/oder durch chemisches Abscheiden. U.a. bei Zwischenschichten aus Silber besteht die Möglichkeit, diese Schichten durch Aufbringen einer das Material der Zwischenschichten enthaltenden Dispersion, beispielsweise Nano-Dispersion oder einer entsprechenden Paste zu erzeugen, und zwar z.B. durch Drucken unter Verwendung von Sieben, Druckmasken oder Schablonen. - Die Herstellung der Keramiksubstrate erfolgt bei Ausführungen der
4 –13 in der Weise, dass mit Hilfe des DCB-Verfahrens auf wenigstens einer Oberflächenseite der jeweiligen Keramikschicht bzw. des jeweiligen Keramiksubstrates2 eine Metallisierung in Form einer Kupferfolie aufgebracht und diese anschließend durch eine geeignete Technik, beispielsweise eine Maskier- und Ätztechnik in die einzelnen die Kontaktflächen3 bzw. Pads bildenden Metallbereiche9 strukturiert wird. - Das Aufbringen der einzelnen Zwischenschichten, z.B. der Zwischenschichten
13 und14 erfolgt beispielsweise galvanisch und/oder durch chemisches Abscheiden. U.a. bei Zwischenschichten aus Silber besteht die Möglichkeit, diese Schichten durch Aufbringen einer das Material der Zwischenschichten enthaltenden Dispersion, beispielsweise Nano-Dispersion oder einer entsprechenden Paste zu erzeugen, und zwar z.B. durch Drucken unter Verwendung von Sieben, Druckmasken oder Schablonen. - Bei der Ausführung der
14 erfolgt nach dem Aufbringen der die Kontaktflächen3 bildenden Metallisierung in Form einer Metall- oder Kupferfolie unter Verwendung des Aktivlötens bzw. der Aktivlotschicht18 wiederum mit geeigneten Maßnahmen (z.B. Maskierungs- und Ätztechnik) das Strukturieren der Metallisierung in die einzelnen die Kontaktflächen3 bildenden Metallbereiche9 , worauf dann auch auf diese Metallbereiche9 ggs. ein oder mehrere Zwischenschichten aufgebracht werden, und zwar wiederum durch galvanisches oder chemisches Abscheiden und/oder Aufbringen einer das Metall der Zwischenschicht in Pulverform enthaltenden Dispersion (beispielsweise auch Nano-Dispersion) oder Paste durch Aufdrucken, beispielsweise unter Verwendung von Sieben oder Druckmasken oder unter Verwendung von Schablonen. - Das Fügen der an den Füge- oder Verbindungsflächen bzw. Anschlussseiten ohne Zwischenschicht oder aber mit einer oder mehreren Zwischenschichten versehenen Peltier-Elemente
4 auf den Kontaktflächen3 , die ebenfalls ohne eine Zwischenschicht oder aber mit einer oder mehreren Zwischenschichten versehen sind, erfolgt bei den Ausführungen der6 –13 jeweils über die Sinterschicht15 . Hierfür wird auf wenigstens eine der zu verbindenden Flächen das metallische Sintermaterial in Pulverform, beispielsweise als Dispersion oder Nano-Dispersion aufgebracht. Anschließend wird bei Sintertemperatur und unter Sintertemperatur die verbindende Sinterschicht15 erzeugt. - Die Sintertemperatur liegt dabei unter der Schmelztemperatur des Materials der Peltier-Elemente
4 , beispielsweise um 30 bis 50° C unter dieser Schmelztemperatur, beträgt aber wenigstens eine 120° C. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, dieses Sinterbonden in einer Vorsinterphase zunächst ohne Druck auszuführen, und zwar bis sich aus dem Sintermaterial eine Schicht mit geschlossenen Poren ausgebildet hat, und dass dann ein Sintern bei Sintertemperatur und z.B. mit erhöhtem Sinterdruck erfolgt. Die jeweilige Sinterschicht wird so erzeugt, dass ihre Dicke beispielsweise im Bereich zwischen 10 und 200μm liegt. Besonders geeignet für das Sinterbonden bzw. für die Erzeugung der Sinterschicht15 ist das sogenannte Spark-Plasma-Sinterverfahren, bei dem durch einen Stromfluss durch das Sintermaterial die erforderliche Sintertemperatur erzeugt wird. - Vorstehend wurde in Zusammenhang mit den
15 und16 davon ausgegangen, dass die Peltier-Elemente4 jeweils nur an einer Anschlussfläche über die Sinterschicht15 bzw. die Sinterverbindung mit einer Kontaktfläche3 eines Keramiksubstrates2 verbunden sind, während die Verbindung der anderen Anschlussseite mit der entsprechenden Kontaktfläche3 über die Lotschicht19 , beispielsweise Weich- oder Hartlotschicht oder auch über eine entsprechende Sinterverbindung (Sinterbonden) erfolgt. Bei entsprechender Ausgestaltung des Verfahrens ist es selbstverständlich auch möglich, beide Anschlussseiten jedes Peltier-Elementes ggs. unter Verwendung von Zwischenschichten über eine Sinterverbindung mit den Kontaktflächen3 zu verbinden. - Die
18 zeigt in schematischer Darstellung ein Verfahren, bei dem die Peltier-Elemente4 nicht vorgefertigt und erst dann die Keramiksubstrate2 an ihren Kontaktflächen3 in der vorbeschriebenen Weise mit den Peltier-Elementen4 bestückt, und zwar beispielsweise unter Verwendung von Schablonen oder Masken, sondern bei diesem Verfahren werden die Peltier-Elemente4 werden durch Sintern unter Einwirkung von Hitze und Druck und erzeugt und dabei gleichzeitig auf die Kontaktflächen3 aufgesintert. Die Herstellung des jeweiligen Peltier-Elementes4 und das Verbinden dieses Elementes mit einer Kontaktfläche3 erfolgen also durch Sintern in ein und dem selben Arbeitsgang. Verwendet wird bei diesem Verfahren eine Maske22 , die eine Vielzahl von Öffnungen23 aufweist, von denen jede eine Form zum Herstellen eines Peltier-Elementes4 bildet. Die Maske22 wird auf jeweils ein mit den Kontaktflächen3 vorbereitetes Keramiksubstrat2 derart aufgesetzt, dass sich jede Öffnung23 dort befindet, wo an die Kontaktfläche3 ein Peltier-Element4 anschließen soll. - Die Öffnungen
23 werden mit einer für die Herstellung von Peltier-Elementen geeigneten Pulvermischung gefüllt, beispielsweise mit einer Mischung aus Zn und Sb, aus Pb und Te, aus Bi und Te, aus Ag, Bb, Sb und Te oder aus Pb, Te und Se. Mit Hilfe von in die Öffnungen23 passend eingeführten Stempeln24 , die beispielsweise Bestandteil eines nicht dargestellten Stempelwerkzeugs sind, wird die in die Öffnungen23 eingebrachte Pulvermischung mit Sinterdruck beaufschlagt und unter Einwirkung von Hitze durch Sintern in das jeweilige Peltier-Element4 geformt und dieses zugleich auf die jeweilige Kontaktfläche3 aufgesintert bzw. mit dieser durch Sinterbonden verbunden. Besonders geeignet für dieses Verfahren ist wiederum das sogenannte Spark-Plasma-Sinterverfahren, bei dem dann durch den beispielsweise zwischen dem jeweiligen Stempel4 und der Kontaktfläche3 fließenden Strom die erforderliche Sintertemperatur erzeugt wird. - Auch bei diesem Verfahren sind die Kontaktflächen
3 entweder von den Metallbereichen9 oder Kupferschichten ohne Zwischenschicht gebildet oder mit einer oder mehreren Zwischenschicht versehen. Mit diesem Verfahren sind beispielsweise die Verbindungen12 und12a gefertigt. Die Herstellung und das Sinterbonden der einzelnen Peltier-Elemente4 erfolgt wiederum entsprechend der15 derart, dass jedes Peltier-Element4 mit einer Anschlussseite an einer Kontaktfläche3 eines Keramik-Substrats2 vorgesehen ist und von dieser Kontaktfläche wegsteht. Über eine Lotschicht19 , beispielsweise Weich- oder Hartlotschicht oder auch eine entsprechende Sinterverbindung werden dann entsprechend der Position c der15 die bis dahin freien Anschlussende der Peltier-Elemente eines jeden Keramiksubstrats2 mit den Kontaktflächen3 eines weiteren Keramiksubstrats2 verbunden. - Bei Anwendung einer speziellen Maskierungs- und Fülltechnik ist es auch möglich, auf den Kontaktflächen
3 eines der beiden Keramiksubstrate des herzustellen Peltier-Moduls sämtliche Peltier-Elemente durch Sintern zu Formen und mit den Kontaktflächen3 zu verbinden, so dass dann in einem zweiten Verfahrensschritt nach dem Abkühlen der Peltier-Elemente deren freiliegende Anschlussseiten mit den Kontaktflächen3 an dem zweiten Keramiksubstrat2 des jeweiligen Peltier-Moduls elektrisch und mechanisch verbunden werden, und zwar beispielsweise wiederum um eine Weichlot- oder Hartlotschicht oder durch eine Sinterschicht. - Speziell für das Sinterbonden, d.h. bei Verbindungen, die die Verbindungen
12b –12i eine Sinterschicht15 aufweisen, kann es sinnvoll sein, dass das jeweilige Keramiksubstrat2 an der den Peltier-Elementen4 abgewandten Oberflächenseite mit einer zusätzlichen Metallschicht25 , beispielsweise mit einer Kupferschicht versehen ist, die dann u.a. die Festigkeit und Zuverlässigkeit der Keramiksubstrate2 während des Sintervorgangs erhöht, wie dies in der18 für eine weitere Ausführungsform dargestellt ist, bei die Peltier-Elemente4 abwechseld aus einem Material mit n-Dotierung und mit p-Dotierung bestehen und nicht, wie bei der Ausführung der1 , jeweils aus einem n-dotierten und einem p-dotierten Abschnitt. - Die Erfindung wurde voranstehend an verschiedenen Ausführungsbeispielen beschrieben. Es versteht sich, dass zahlreiche Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, ohne dass dadurch der der Erfindung zugrunde liegende Erfindungsgedanke verlassen wird.
-
- 1
- Peltier-Modul
- 2
- Keramik-Substrat
- 3
- Kontaktfläche
- 4
- Peltier-Element oder -chip
- 5, 6
- elektrischer Anschluss des Peltier-Moduls
- 7
- Metallisierung
- 8
- Weichlotschicht
- 9
- Metallbereich (Metall- oder Kupferpad)
- 10
- Weichlotschicht
- 11
- Nickelschicht
- 12, 12a–12i
- Verbindung
zwischen Peltier-Element
4 und Kontaktfläche3 bzw. Metallpad der Kontaktfläche3 - 13
- Zwischenschicht aus Nickel
- 14
- Zwischenschicht aus Silber und/oder Gold
- 15
- Sinterschicht
- 16
- Nickelschicht
- 17
- Zwischenschicht aus Selber und/oder Gold
- 18
- Aktivlotschicht
- 19
- Weichlotschicht
- 20, 21
- Zwischenschicht aus Nickel, Silber oder Gold
- 22
- Maske
- 23
- Öffnung
- 24
- Einzelstempel eines Stempelwerkzeugs
- 25
- Metall- oder Kupferschicht
Claims (31)
- Verfahren zum Herstellen von Peltier-Modulen (
1 ) mit mehreren zwischen wenigstens zwei Substraten (2 ) angeordneten Peltier-Elementen (4 ), wobei die Substrate (2 ) zumindest an ihren den Peltier-Elementen (4 ) zugewandten Seiten aus einem elektrisch isolierenden Material bestehen und an diesen Seiten mit von metallischen Bereichen (9 ) gebildeten Kontaktflächen (3 ) versehen sind, mit denen die Peltier-Elemente (4 ) bei der Herstellung mit Anschlussflächen verbunden werden, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil der Peltier-Elemente (4 ) zumindest an einer Anschlussseite unmittelbar oder über eine Sinterverbindung (15 ) oder durch Sinterbonden mit einer Kontaktfläche (3 ) verbunden wird. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Peltier-Elemente (
4 ) mit einer Anschlussseite jeweils mit den Kontaktflächen (3 ) eines Substrats (2 ) unmittelbar oder über die Sinterverbindung (15 ) oder durch Sinterbonden verbunden werden, und dass in einem weiteren Verfahrensschritt jedes Peltier-Element (4 ) an seiner bis dahin freien Anschlussseite mit einer Kontaktfläche eines zweiten Substrats (2 ) verbunden wird. - Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbinden in dem weiteren Verfahrensschritt durch Weichlöten oder Hartlöten erfolgt.
- Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbinden in dem weiteren Verfahrensschritt durch Sintern bzw. Sinterbonden erfolgt.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Peltier-Elemente (
4 ) zumindest teilweise vor dem Sinterbonden gefertigte Bauelemente sind. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Herstellung zumindest eines Teils der Peltier-Elemente (
4 ) und das Sinterbonden in einem gemeinsamen Arbeitsgang oder Sinterprozess erfolgen. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sintern bzw. Sinterbonden unter Anwendung des Spark-Plasma-Sinterverfahrens erfolgt.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sintern oder Sinterbonden bei einer Sintertemperatur unter der Schmelztemperatur des Materials der Peltier-Elemente (
4 ) erfolgt, beispielsweise bei einer Sintertemperatur über 100° C und etwa 30 bis 50° C unter der Schmelztemperatur des Materials der Peltier-Elemente. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet dass das Sintern oder Sinterbonden bei einem Sinterdruck im Bereich zwischen etwa 10 und 300 bar erfolgt.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sintern oder Sinterbonden bei einem Sinterdruck größer 10 bar erfolgt.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sinterbonden unter Verwendung eines metallischen Sintermaterials erfolgt.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sintermaterial derart aufgebracht wird, dass die Sinterschicht (
15 ) eine Dicke im Bereich zwischen 10–200 μm aufweist. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das metallische Sintermaterial in Form eines Pulvers, vorzugsweise in Form einer das Sintermaterial in Pulverform oder in nanodisperser Form enthaltenden Dispersion oder Paste aufgebracht wird.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als metallisches Sintermaterial Kupfer, Silber und/oder eine Kupfer-Silber-Legierung verwendet wird.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das metallische Sintermaterial Zusätze, insbesondere die Sintertemperatur und/oder den Sinterdruck reduzierende Zusätze, beispielsweise Zinn enthält.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sinterbondung unmittelbar auf die die Kontaktflächen (
3 ) bildenden Metallbereiche (9 ) erfolgt. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Sinterbonden die die Kontaktflächen (
3 ) bildenden Metallbereiche (9 ) und/oder die Peltier-Elemente (4 ) an den zu verbindenden Flächen mit wenigstens einer Zwischenschicht (13 ,14 ,16 ,17 ) aus Metall, beispielsweise einer Zwischenschicht aus Nickel und/oder Silber und/oder Gold versehen werden. - Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwischenschicht durch galvanisches und/oder chemisches Abscheiden und/oder durch Aufbringen des die Zwischenschicht bildenden Materials mittels einer Paste oder einer Dispersion, beispielsweise Nano-Dispersion erfolgt.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als Substrat ein Keramik-Substrat, beispielsweise aus einer Aliumiumoxid-Keramik, aus einer Aluminiumoxid-Keramik mit Zusätzen an Zirkonoxid, aus einer Aluminiumnitrid-Keramik oder einer Siliziumnitrid-Keramik verwendet wird.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktflächen (
3 ) bildenden Metallbereiche (9 ) durch Aufbringen und Strukturieren einer Metallisierung, beispielsweise in Form einer Metall- oder Kupferfolie gebildet werden. - Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufbringen der die Metallisierung bildenden Metall- oder Kupferfolie unter Verwendung des Direct-Bondens oder des Aktivlotverfahrens erfolgt.
- Peltier-Modul mit mehreren zwischen wenigstens zwei Substraten (
2 ) angeordneten Peltier-Elementen (4 ), wobei die Substrate (2 ) zumindest an ihren den Peltier-Elementen (4 ) zugewandten Seiten aus einem elektrisch isolierenden Material bestehen und an diesen Seiten mit von metallischen Bereichen (9 ) gebildeten Kontaktflächen (3 ) versehen sind, mit denen die Peltier-Elemente (4 ) verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil der Peltier-Elemente zumindest an einer Anschlussseite unmittelbar oder über eine Sinterverbindung (15 ) bzw. durch Sinterbonden mit einer Kontaktfläche (3 ) verbunden ist. - Peltier-Modul nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Peltier-Elemente (
4 ) mit der einen Anschlussseite jeweils mit den Kontaktflächen (3 ) eines Substrats (2 ) unmittelbar oder über die Sinterverbindung (15 ) verbunden sind, und dass jedes Peltier-Element (4 ) mit seiner anderen Anschlussseite mit einer Kontaktfläche eines weiteren Substrats (2 ) durch Weichlöten oder Hartlöten oder durch Sintern bzw. Sinterbonden verbunden ist. - Peltier-Modul nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Sinterschicht (
15 ) eine Dicke im Bereich zwischen 10–200 μm aufweist. - Peltier-Modul nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sinterschicht (
15 ) Kupfer, Silber und/oder eine Kupfer-Silber-Legierung enthält. - Peltier-Modul nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sinterschicht (
15 ) Zusätze, insbesondere die Sintertemperatur und/oder den Sinterdruck reduzierende Zusätze, beispielsweise Zinn enthält. - Peltier-Modul nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die die Kontaktflächen (
3 ) bildenden Metallbereiche (9 ) und/oder die Peltier-Elemente (4 ) an den zu verbindenden Flächen mit wenigstens einer Zwischenschicht (13 ,14 ,16 ,17 ) aus Metall, beispielsweise einer Zwischenschicht aus Nickel und/oder Silber und/oder Gold versehen sind. - Peltier-Modul nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als Substrat (
2 ) ein Keramik-Substrat, beispielsweise aus einer Aliumiumoxid-Keramik, aus einer Aluminiumoxid-Keramik mit Zusätzen an Zirkonoxid, aus einer Aluminiumnitrid-Keramik oder einer Siliziumnitrid-Keramik verwendet ist. - Peltier-Modul nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktflächen (
3 ) bildenden Metallbereiche (9 ) durch Aufbringen und Strukturieren einer Metallisierung, beispielsweise in Form einer Metall- oder Kupferfolie gebildet sind. - Peltier-Modul nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufbringen der die Metallisierung bildenden Metall- oder Kupferfolie unter Verwendung des Direct-Bondens oder des Aktivlotverfahrens erfolgt ist.
- Peltier-Modul nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Peltier-Elemente (
4 ) und das Sinterbonden in einem gemeinsamen Arbeitsgang erfolgt sind.
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| DE102006011743A8 (de) | 2008-01-03 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| 8181 | Inventor (new situation) |
Inventor name: SCHULZ-HARDER, JUERGEN, DR., 91207 LAUF, DE |
|
| 8196 | Reprint of faulty title page (publication) german patentblatt: part 1a6 | ||
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| R002 | Refusal decision in examination/registration proceedings | ||
| R003 | Refusal decision now final |
Effective date: 20120605 |