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Die
Erfindung betrifft eine Montagestation für eine Montagestrasse für Werkstücke sowie
eine Montagestrasse mit zumindest einer Montagestation.
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Die
Montage von Werkstücken,
beispielsweise die Fertigung von Getrieben oder Motorblöcken in der
Automobilindustrie, erfolgt in großem Maßstab in Montage- oder Transferstrassen
mit verschiedenen Montagestationen, in denen eine Montage der Werkstücke und/oder
die Durchführung
von Montageoperationen erfolgen kann. In jeder Montagestation werden
dabei nur wenige Montageschritte ausgeführt. Die Montagestationen sind
dazu mit speziellen Werkzeugen bzw. mit an Tragkonstruktionen befestigten speziellen
Montageeinheiten ausgerüstet.
Der Transport der Werkstücke
zwischen den einzelnen Montagestationen und innerhalb der Montagestationen
erfolgt dabei mit Hilfe von Werkstückträgern, die auf Transportbahnen
bewegt werden, wie beispielsweise in der
DE 20 2004 014 877 U1 offenbart.
Wenn bei der Montage höhere
Kräfte
aufgebracht werden sollen, werden die Werkstückträger, wie beispielsweise in
der
DE 34 10 350 A1 beschrieben,
in der Montageposition zusätzlich
mittels einer Indexiereinheit indexiert.
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Zur
Erreichung einer hohen Montagegenauigkeit bei hohen Montagekräften, beispielsweise
einer Tonnage von mehreren Tonnen, ist eine genaue und stabile Positionierung
des Werkstückes
bezüglich
der Werkzeuge bzw. Montageeinheiten notwendig, so dass Konzepte
mit massiv und fest im Boden verankerten Tragkonstruktionen aus
Stahlplatten eingesetzt werden. Dabei ist es von Bedeutung, wenn bei
der Montage der Werkstücke
manuelle oder halbautomatische Tätigkeiten
auszuführen
sind, die Werkstückträger mit
den Werkstücken
so zu positionieren, dass für
einen Bediener ein ergonomisch günstiges
Arbeiten möglich
ist. Dazu werden Transportbahn, Tragkonstruktion und Montageeinheiten
einer Montagestation an das Werkstück sowie den entsprechend auszuführenden
Montageschritt angepasst.
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Häufig müssen verschiedene
Typen und Größen von
Werkstücken
gefertigt werden, wobei Werkstücke
auch unterschiedlich auf dem Werkstückträger positioniert werden. Bei
stark von einander abweichenden Werkstücken oder Positionen der Werkstücke kann
ein ergonomisch günstiges
Arbeiten nicht für
jeden Werkstücktyp
ohne größere Änderungen
an der Montagestrasse gewährleistet
werden. Dazu müssen
die Montagestrassen, also die Montagestationen und Transportbahnen
jeweils angepasst und umgerüstet
werden. Häufig
ist es daher notwendig, die massiven Tragkonstruktionen mit den Montagewerkzeugen
oder die Transportbahn komplett abzubauen und auszutauschen. Der
Anteil wieder verwendungsfähiger
Komponenten ist dabei konzeptbedingt bei den bekannten Montagestrassen sehr
gering, insbesondere wenn die Anlage für hohe Montagekräfte ausgelegt
ist. Des weiteren sind bei den bekannten Anlagen, Umrüstungen
sehr zeitaufwendig und oftmals mit großen Verlusten verbunden, da
die auszutauschenden Komponenten konzeptbedingt einem großen Verschleiß unterliegen.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Montagestation und eine Montagestrasse
zur Verfügung
zu stellen, welche eine einfache und kostengünstige Umrüstung bzw. Umstellung auf unterschiedliche Werkstücke ermöglichen.
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Die
Lösung
der Aufgabe gelingt mit einer Montagestation und einer Montagestrasse
gemäß den unabhängigen Ansprüchen. Vorteilhafte
Ausführungen
der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
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Die
erfindungsgemäße Montagestation
für eine
Montagestrasse für
Werkstücke
umfasst eine Transportbahn mit einem Werkstückträger zum Transport der Werkstücke in einer
Transportebene, zumindest ein Basismodul zur Halterung von zumindest
einem Montagemodul zur Montage der Werkstücke in einem Arbeitsbereich
der Montagestation und ein im Boden verankertes Grundträgermodul,
wobei das Basismodul aus vorzugsweise verschweißten Rohrelementen gebildet
und lösbar
am Grundträgermodul
befestigt ist. Dabei umfasst das Basismodul vorzugsweise ein Gestell,
Stabilisierelemente und eine Grundträgerauflage, auf welcher das
Gestell befestigt ist, wobei die Grundträgerauflage vorzugsweise mit
einer Schraubverbindung am Grundträgermodul zu befestigen ist.
Das modulare Konzept der Montagestation ermöglicht einen einfachen und
flexiblen Austausch von der einzelnen Komponenten, insbesondere
der Basismodule. Die einfach und zerstörungsfrei austauschbaren Basismodule
sind dabei für
unterschiedlichste Werkstücke
und Montagemodule ausgelegt. Die Konstruktion der Basismodule aus
Rohrelementen ermöglicht
eine hohe Stabilität bei
guter Zugänglichkeit
zum Arbeitsbereich der Montagestation. Die auf die Ausführung des
Grundträgermoduls
abgestimmte Ausführung
der Grundträgerauflagen
verschiedener Basismodule, insbesondere in Form von Rechteckrahmen,
erlaubt eine einfache und flexible Umrüstung der Montagestation.
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In
einer besonders vorteilhaften Ausführung der Erfindung ist das
Basismodul mit einem Rahmenmodul, welches vorzugsweise als den Arbeitsbereich überkragende
tragende Konstruktion ausgeführt
ist, erweiterbar. Dabei bleibt der Arbeitsbereich weiter gut zugänglich und
die Montagestation kann leicht für Montageeinheiten
für hohe
aufzubringende Montagekräfte
umgerüstet
werden.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführung der Erfindung ist die
geodätische
Höhe der
Transportbahn auf eine bestimmte, auf das Werkstück und den Montagevorgang abgestimmte
Transportebene einstellbar. Dabei sind Mittel vorgesehen, um die
geodätische
Höhe der
Transportebene zumindest im Arbeitsbereich in diskreten Stufen einzustellen,
so dass bei einer Umstellung auf die Montage eines anderen Werkstücks ein
einfaches Umrüsten
der Montagestation zur Gewährleistung
einer ergonomischen Arbeitshöhe
möglich
ist.
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In
einer besonders vorteilhaften Ausführung der Erfindung umfasst
die Transportbahn zumindest eine Führungsschiene für einen
Werkstückträger und zumindest
einen Bahnträger
auf dem die Führungsschiene
angeordnet ist. Dabei gelingt eine besonders einfache Verstellung
der geodätischen
Höhe der Transportebene,
insbesondere auf eine ergonomische Arbeitshöhe, durch Mittel zur Verstellung
der Höhe
des Bahnträgers.
Besonders geeignet sind dabei Bahnträger, welche als Ständer mit
zumindest einem vertikalen Ständerelement
ausgebildet sind. Zur Einstellung der Höhe können ein oder mehrere Bahnträger-Adapter,
welche an das Ständerelement
angepasst sind, in das Ständerelement
eingesetzt oder wieder entfernt werden.
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In
Ausführungsformen,
bei welchen große Kräfte auf
das zu bearbeitende Werkstück
einwirken, werden zur Stabilisierung der Werkstückträger in einer Arbeitsebene Indexierungseinrichtungen
eingesetzt, welche vorzugsweise im oder am Grundträgermodul
verankert sind. Eine flexible Einstellung der geodätischen
Höhe Werkstückträger in der
Arbeitshöhe
ist vorzugsweise mit einer Positioniereinrichtung für die Indexierungseinrichtung
möglich.
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Im
folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unabhängig von
ihrer Zusammenfassung in den Patenansprüchen anhand von Zeichnungen
ohne Beschränkung
der Allgemeinheit genauer erläutert.
Es zeigen
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1 eine
erfindungsgemäße Montagestation
mit einer Transportbahn, einem Basismodul und einem Grundträgermodul
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2 eine
erfindungsgemäße Montagestation
mit einen Bahnträger
mit verlängertem
Ständerelement
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3 eine
erfindungsgemäße Montagestation
mit einem Rahmenmodul
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4 eine
erfindungsgemäße Montagestation
mit zwei nebeneinander angeordneten Basis- sowie Rahmenmodulen.
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Die
in 1 dargestellte Montagestation für eine Montagestrasse
für in
der 1 nicht dargestellten Werkstücke, umfasst ein Basismodul 1,
ein Grundträgermodul 2 und
eine Transportbahn 3. Das Basismodul 1 umfasst
ein Gestell 4, zwei Stabilisierelemente 5 und
eine Grundträgerauflage 15 auf
welcher das Gestell 4 lösbar
befestigt ist. Das Basismodul 1 ist aus vorzugsweise verschweißten Rohrelementen
aus Stahl oder dergleichen gebildet. Je nach Festigkeitsanforderungen
können
Elemente des Basismoduls 1 auch durch Verschraubungen miteinander
verbunden sein: Vorzugsweise sind Vierkantrohrelemente vorgesehen,
die für
die Aufbringung unterschiedlich hoher Tonnagen von beispielsweise mindestens
0,1 Tonnen, 0,5 Tonnen, 1 Tonne, 2 Tonnen, 5 Tonnen oder 10 Tonnen
auf die Werkstücke ausgelegt
sind. Das Basismodul 1 dient zur Halterung von zumindest
einem Montagemodul zur Montage der Werkstücke in einem Arbeitsbereich 26 der Montagestation.
Der Arbeitsbereich 26 ist zu einer Vorderseite des Gestells 4 hin
angeordnet. Die Stabilisierelemente 5 sind zur Rückseite
des Gestells 4 hin angeordnet. Es versteht sich, dass auch
mehrere Stabilisierelemente vorgesehen sein können.
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Das
in 1 nicht dargestellte Montagemodul kann als Montageeinrichtung
zur Montage eines Werkstücks
oder als Rahmenmodul 20 zur Halterung von zumindest einer
Montageeinrichtung zur Montage eines Werkstücks ausgebildet sein. Die zweite
Variante wird in den 3 und 4 genauer
dargestellt.
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Das
Grundträgermodul 2 ist
im Boden 9 verankert und vorzugsweise aus verschweißten oder verschraubten
Rohrelementen, optional aus Vierkantrohren gebildet. Die lösbare Verbindung
von Basismodul 1 und Grundträgermodul 2 erfolgt
beispielsweise mit Verschraubungen oder Schwalbenschwänzen.
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Die
Transportbahn 3 erlaubt einen Transport der Werkstücke auf
einem Werkstückträger 11 in
einer Transportebene in den Arbeitsbereich hinein und aus dem Arbeitsbereich
heraus. Der Werkstückträger 11 kann
begehbar ausgebildet sein. Die Transportbahn 3 ist vorzugsweise
auf Werkstücke
mit einem Gewicht von zumindest 100kg, vorzugsweise 150kg, 250kg,
500kg, 750kg oder 1000kg ausgelegt.
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Vorzugsweise
ist die Transportbahn 3 modular ausgebildet und in ihren
Abmessungen, den Abmessungen von Basis und Grundträgermodul
angepasst, sodass wie im Einzelnen noch genauer dargestellt wird,
eine hohe Flexibilität
und Anpassungsfähigkeit
der gesamten Montagestation erreicht werden kann.
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Basismodul 1,
optional auch Grundträgermodul 2 sowie
ein gegebenenfalls vorhandenes Transportbahnmodul sind staplerfähig und
können
daher auf einfachste Weise von einem Ort zu einem anderen Ort verfahren
werden.
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Das
Gestell 4 beinhaltet zwei Vertikalelemente 6 sowie
ein zwischen den Vertikalelementen angeordnetes und diese verbindendes
Horizontalelement 7. Die Grundträgerauflage 15 ist
als Rechteckrahmen ausgebildet und lösbar am Grundträgermodul 2 befestigt.
Die lösbare
Verbindung kann beispielsweise als verschraubte Flanschverbindung ausgebildet
sein. Jeweils einem Vertikalelement 6 ist ein Stabilisierelement 5 zugeordnet.
Das Stabilisierelement 5 ist dabei mit dem ihm zugeordneten
Vertikalelement 6 und der Grundträgerauflage 15 verbunden.
Stabilisierelement 5 und Vertikalelement 6 bilden
mit dem entsprechenden Grundträgerauflagenelement
der Grundträgerauflage 15 ein
Dreieck. Zur Erhöhung
der Stabilität
gegenüber
Druck und Zugbelastungen ist der Verbindungsbereich von Stabilisierelement 5 und
Vertikalelement 6 mit einem vorgegebenen Abstand zum Verbindungsbereich
von Horizontalelement 7 und Vertikalelement 8 versetzt.
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Wie
in 1 veranschaulicht ist, bilden die Rohrelemente
des Basismoduls 1 im Wesentlichen die Kanten eines Prismatoids.
Es versteht sich, dass Einzelheiten der Kantenstruktur durch numerische Optimierungsprozesse
festgelegt werden und gegebenenfalls modifiziert werden können, um
die Stabilität
des Basismoduls 1 den jeweiligen Anforderungen anzupassen.
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Auf
der dem Arbeitsbereich zugewandten Seite sind an den Vertikalelementen 6 Befestigungselemente
angeordnet. In 1 sind hierfür beispielhaft Rastlöcher 27 und
eine Befestigungsleiste 28 dargestellt.
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Die
Transportbahn 3 umfasst zwei Führungsschienen 12 für einen
Werkstückträger 11.
Die Führungsschienen 12 sind
auf Bahnträgern 13 angeordnet.
Vorzugsweise ist die Transportbahn 3 als Friktionsrollenband
mit Außenführung außerhalb
der Station ausgebildet. Die Friktion ist einstellbar. Bei einem Friktionsrollenband
kann der Werkstückträger 11 je nach
eingestellter Friktion durch Einsatz einer Haltekraft einfach zum
Stehen gebracht werden und wird automatisch wieder in Bewegung gesetzt,
sobald die Haltekraft wegfällt.
Im Bereich der Montagestation kann die Transportbahn mit einem eigenen
Antrieb versehen sein. Die Steuerung der Transportbahn 3 kann
als System- und/oder als Stationssteuerung ausgelegt sein.
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Vorzugsweise
ist die Transportbahn 3 modular ausgebildet. Die Transportbahn 3 ist
vorzugsweise mit der Montagestation, vorzugsweise mit dem Grundträgermodul 2 lösbar verbunden.
Die Verbindung zwischen der Transportbahn 3 und dem Grundträgermodul 2 erfolgt
gegebenenfalls vorzugsweise durch Schrauben.
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Am
Basismodul 1 sind Hilfseinrichtungen angeordnet. In 1 ist
ein Schwenkarm mit Schaltmitteln 17 am Basismodul 1 angeordnet.
Ferner ist an Basismodul 1 ein Medienversorgungsmodul 19 für Hydraulik,
Pneumatik oder dergleichen angeordnet. Es versteht sich, dass weitere
Hilfseinrichtungen vorgesehen sein können. Auf der dem Arbeitsbereich 26 entgegengesetzten
Seite des Basismoduls 1 ist ein Schaltschrank 18 vorgesehen.
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Die
Transportbahn 3 ist oberhalb des Grundträgermoduls 2 mit
einem vorgegebenen Abstand angeordnet. Zum Aufbau einer Montagestation
wird zunächst
ein Grundträgermodul 2 auf
dem Boden angeordnet und insbesondere in geeigneter Weise verankert.
Anschließend
können
Basismodul 1 und Transportbahn 3, letztere gegebenenfalls
als Modul mit dem Grundträgermodul
verbunden werden. Das Basismodul 1 wird mit den erforderlichen
Hilfseinrichtungen versehen. Ferner werden Schalt- und Energieversorgung
beispielsweise durch den Schaltschrank 18 zur Verfügung gestellt.
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Es
ist zweckmäßig für manuelle
Operationen eine Fußfreiheit
von circa 200 mm für
die Bediener sicher zu stellen.
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Zur
Montage der Werkstücke
wird am Basismodul 1, wie bereits erwähnt, zumindest ein Montagemodul
gehaltert. In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst
das Montagemodul zumindest eine Montageeinrichtung zur Montage von Werkstücken insbesondere
zur Ausführung
von Füge-,
Press- und/oder Schraubvorgängen
an Werkstücken.
Vorzugsweise können
Lagerschalen, Zahnräder,
Synchronkörper,
Lager, Radialwellendichtringe oder Magnete gefügt, verpresst oder Vernietungen von
Werkstückteilen
vorgenommen werden.
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Montagestation
sowie Montageeinrichtung sind vorzugsweise zur Aufbringung einer
Tonnage bis zumindest 1 Tonne, vorzugsweise von 2 Tonnen, 3 Tonnen,
5 Tonnen, 7,5 Tonnen; 10 Tonnen oder 15 Tonnen bzw. zumindest 10
KN, vorzugsweise von 20 KN, 30 KN, 50 KN, 75 KN oder 100 KN, auf
ein zu bearbeitendes Werkstück
ausgelegt.
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Während der
Montage kann ein Werkstück auf
dem Werkstückträger 11 angeordnet
bleiben. Um auch bei hohen Tonnagen eine hohe Genauigkeit der Montage
zu gewährleisten
ist vorgesehen den Werkstückträger 11 während der
Montage durch ein Indexierungseinrichtung zu stabilisieren. Um eine
einfache Wartung und Instandhaltung zu gewährleisten, ist eine Zugänglichkeit
der Indexierungseinrichtung von zumindest einer Seite her vorgesehen.
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In 2 ist
eine weitere Ausführungsform der
Erfindung dargestellt, wobei zur Vereinfachung bereits aus der 1 bekannte
Komponenten der Montageeinrichtung nur ausnahmsweise mit Bezugszeichen
versehen sind. Bei der Ausführungsform
der 2 sind Mittel vorgesehen, um die geodätisch Höhe der Transportebene
der Transportbahn 3 in diskreten Stufen zu verstellen.
Hiermit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass bei der manuellen oder
halbautomatischen Montage von Werkstücken die ergonomisch optimale
Position der Werkstücke
je nach Werkstück
oder Werkstückpositionierung
eine unterschiedliche geodätische
Höhe der
Transportebene erfordert. In 2 umfassen
die Mittel zur Verstellung der geodätischen Höhe, Mittel zur Verstellung
der Höhe
des Bahnträgers 13.
In 2 ist der Bahnträger 13 als Ständer mit
einem vertikalen Ständerelement
ausgebildet. Die Mittel zur Einstellung der Höhe des Bahnträgers sind
als Bahnträger-Adapter 13 zur
Verlängerung
des Ständerelements
ausgebildet.
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Eine
gegebenenfalls vorhandene, in 2 jedoch
nicht dargestellte, Indexierungseinrichtung um den Werkstückträger aus
der Transportbahn auszuheben und/oder im Arbeitsbereich zu stabilisieren ist
vorzugsweise ebenfalls höhenverstellbar
ausgebildet. Bei einer Veränderung
der geodätischen
Höhe der
Transportebene und damit der geodätischen Höhe des Werkstückträgers, ist
die Position der Indexierungseinrichtung entsprechend anzupassen.
Eine flexible Anpassung der Position der Indexierungseinrichtung
an die Höhe
der Werkstückträger gelingt
vorzugsweise mit austauschbaren oder modularen Positioniermitteln
für die
Indexierungseinrichtung, wobei die Position der Indexierungseinrichtung
relativ zur Transportebene oder zur Arbeitsebene in diskreten Stufen,
vorzugsweise mit einer Stufenhöhe
von mindestens 5 cm, eingestellt werden kann. Die Position der Indexierungseinrichtung
wird dabei so eingestellt, dass der Werkstückträger im Arbeitsbereich der Montagestation
in der Transportebene oder in einer Arbeitsebene in oder oberhalb
der Transportebene stabilisiert werden und/oder aus der Transportbahn
ausgehoben werden kann Die Positioniermittel sind vorzugsweise als
Rohr- oder Rahmenelemente ausgebildet, auf welchen die Indexierungseinrichtung
angeordnet ist und welche vorzugsweise mit dem Grundträgermodul
lösbar
verbunden. Bei einer Umstellung auf eine veränderte geodätischen Höhe der Transportebene kann
vorzugsweise ein Rohr- oder Rahmenelement gegen ein Rohr- oder Rahmenelement
mit einer anderen Höhe
ausgetauscht werden oder, bei einem modularen Positioniermittel
aus mehreren übereinander
angeordneten Rohr- oder Rahmenelemente, eine entsprechenden Anzahl
von Rohr- oder Rahmenelementen zusammengesetzt werden.
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Das
Medienversorgungsmodul 19 ist vorzugsweise schwingungsgedämpft am
Basismodul befestigt. In Abhängigkeit
von der Breite des Schallschranks 18 kann das Medienversorgungsmodul
um 90° seitlich
gedreht am Basismodul beziehungsweise Gestell angebracht sein.
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In 3 ist
eine weitere Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Montagestation
dargestellt, bei der das Montagemodul als Rahmenmodul 20 zur Halterung
von zumindest einer Montageeinrichtung ausgebildet ist. Diese Ausbildungsform
ist besonders zur Aufbringung von hohen Tonnagen, beispielsweise
10 Tonnen, 20 Tonnen oder mehr auf ein Werkstück geeignet und vorgesehen.
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Das
Rahmenmodul 20 ist lösbar
mit dem Gestell 4 verbunden, wobei zur Verbindung beispielsweise
eine Flanschverschraubung verwendet werden kann. Das Rahmenmodul 20 umfasst
Vertikalrahmenelemente 21 und Horizontalelementen 22. Ferner
sind Grundträgerrahmenelemente 23 vorgesehen,
die auf dem Boden aufliegen. Die Elemente 21, 22 und 23 sind
vorteilhafterweise als geschweißte Wangen
ausgebildet, die mit dem Horizontalrahmenelement 22 mittels
Schraubflanschen verbunden sind.
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Das
Rahmenmodul 20 ist vorzugsweise zur modularen Ankopplung
an das Basismodul 1 im Arbeitsbereich 26 ausgebildet.
Bevorzugt ist eine Zugankerstabilisierung des Rahmenmoduls vorgesehen,
womit extreme Stabilität
gegenüber
Druck- und Zugkräften
erreicht werden kann. Es versteht sich, dass das Rahmenmodul 20 Befestigungsmöglichkeiten
für werkstückspezifische
Montageeinrichtungen aufweist, die jedoch in 3 zur Vereinfachung
nicht zeichnerisch dargestellt ist.
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4 zeigt
eine weitere Ausführungsform der
Erfindung bei der eine Doppelstation dadurch gebildet ist; dass
zwei Basismodule 1 unmittelbar nebeneinander lösbar an
zwei Grundträgermodulen 2 befestigt
sind. Auch bei der Darstellung in 4 ist zur
Vereinfachung auf Bezugszeichen für die meisten bereits vorher
beschriebenen Komponenten verzichtet worden. Wie in 4 zu
erkennen ist, kann eine Doppelstation in günstiger Weise mit nur einer
Zuführung 25 für Montagematerial
ausgestattet sein. Es versteht sich, dass eine Doppelstation auch
mit einem oder wie in 4 dargestellt ist zwei Rahmenmodulen 20 versehen
werden kann.
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Bevorzugt
sind ein Gestell mit einer Höhe von
2500 mm, einer Breite 1700 oder 2400 mm auf ein Grundträgermodul
vorzugsweise derart aufgelegt, dass eine Tiefe der Station von 2700
mm erreicht wird. Bei einer Ausführungsform
der Montagestation mit einem Rahmenmodul ist eine Tiefe von 3300
mm vorteilhaft. Günstig
ist ein Arbeitsbereich von 1350 mm bei einer Durchlaufbreite des
Werkstückträgers von
1300 mm.
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- 1
- Basismodul
- 2
- Grundträgermodul
- 3
- Transportbahn
- 4
- Gestell
- 5
- Stabilisierelement
- 6
- Vertikalelement
- 7
- Horizontalelement
- 8
- Trägergestell
- 9
- Boden
- 10
- Verankerung
- 11
- Werkstückträger
- 12
- Führungsschiene
- 13
- Bahnträger
- 14
- Bahnträger-Adapter
- 15
- Grundträgerauflage
- 16
- Schwenkarm
- 17
- Schaltmittel
- 18
- Schaltschrank
- 19
- Medienversorgungsmodul
- 20
- Rahmenmodul
- 21
- Vertikalrahmenelement
- 22
- Horizontalrahmenelement
- 23
- Grundträgerrahmenelement
- 24
- Montageeinrichtung
- 25
- Zuführung
- 26
- Arbeitsbereich
- 27
- Rastlöcher
- 28
- Befestigungsleiste