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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Waschmaschine.
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Im
allgemeinen enthalten Waschmaschinen eine Trommel, in der Wäsche, wie
Kleidungsstücke, Bettwäsche und
Stoffe (die im folgenden zusammen als Stoffe bezeichnet werden)
durch Wasser und Waschmittel (die im folgenden als Waschwasser bezeichnet
werden) gewaschen werden, die in einer Waschbetriebsart einem Bottich
zugeführt
werden. Dann werden die Kleidungsstücke in Spül- und Schleuderbetriebsarten
gespült
und überschüssiges Wasser
wird aus den Kleidungsstücken
entzogen.
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Während der
Verwendung oder des Transports der Waschmaschine kann eine Gehäuseverkleidung
der Waschmaschine zerkratzt oder verformt werden, was eine Beeinträchtigung
des Aussehens bewirkt. Ferner können
Benutzer durch das Aussehen der Front der Waschmaschine nach einem
langen Gebrauch der Waschmaschine übersättigt werden. Da zusätzlich die
Gehäuseverkleidung
mit einem Überzugmaterial überzogen
ist, ist der Herstellungsprozeß des
Gehäuses
kompliziert und Herstellungskosten erhöhen sich.
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Um
solche Nachteile zu beseitigen, kann die Gehäuseverkleidung so aufgebaut
sein, daß sie
umfaßt:
eine nicht überzogene
hintere Gehäuseverkleidung
mit einer Stofföffnung
in einem Mittelabschnitt; und eine austauschbare, vordere spritzgegossene Kunststoff-Gehäuseverkleidung,
die eine Stofföffnung
aufweist, die größer als
die Stofföffnung
der hinteren Gehäuseverkleidung
ist und eine Vorderseite der hinteren Gehäuseverkleidung abdeckt. In
diesem Fall kann das frontale kosmetische Aussehen der Waschmaschine
durch Austauschen der vorderen Gehäuseverkleidung verbessert werden.
Jedoch kann Wasser durch die Stofföffnung die hintere Gehäuseverkleidung
erreichen und die hintere Gehäuseverkleidung
korrodieren. Obwohl ferner die hintere Gehäuseverkleidung so ausgebildet
sein kann, daß sie
für kosmetische
Zwecke dieselbe Farbe wie die vordere Gehäuseverkleidung aufweist, oder
der durch die Stofföffnung
freiliegende Abschnitt der hinteren Gehäuseverkleidung mit einem Überzugmaterial überzogen
sein kann, werden diese Modifikationen komplizierte Herstellungsprozesse
und erhöhte
Materialkosten mit sich bringen.
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Folglich
ist die vorliegende Erfindung auf eine Waschmaschine gerichtet,
die im wesentlichen eines oder mehrere Probleme vermeidet, die auf
die Einschränkungen
und Nachteile der verwandten Technik zurückzuführen sind.
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Waschmaschine bereitzustellen,
die eine Dichtungsanordnung aufweist, um zu verhindern, daß Wasser
durch eine Stofföffnung
eine hintere Gehäuseverkleidung
erreicht.
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Zusätzliche
Vorteile, Aufgaben und Merkmale der Erfindung werden teilweise in
der Beschreibung dargelegt, die folgt, und werden teilweise üblichen
Fachleuten bei der Auswertung des folgenden deutlich werden oder
können
aus der Praxis der Erfindung erfahren werden. Die Aufgaben und anderen Vorteile
der Erfindung können
durch den Aufbau realisiert und erhalten werden, der insbesondere
in der schriftlichen Beschreibung und den Ansprüchen hiervon als auch in den
beigefügten
Zeichnungen dargelegt wird.
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Um
diese Aufgaben zu lösen
und andere Vorteile zu erzielen und gemäß des Zwecks der Erfindung,
die hierin ausgeführt
und allgemein beschrieben wird, wird eine Waschmaschine bereitgestellt, die
aufweist: eine hintere Gehäuseverkleidung,
die eine hintere Stofföffnung
aufweist, durch die Stoffe gehen; eine vordere Gehäuseverkleidung,
die an einer Vorderseite der hinteren Gehäuseverkleidung angeordnet ist
und eine vordere Stofföffnung
aufweist, die der hinteren Stofföffnung
entspricht; und eine Dichtung, die einen Abschirmungsabschnitt zur
Abdeckung eines Umfangs der hinteren Stofföffnung aufweist.
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In
einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Waschmaschine
bereitgestellt, die aufweist: einen Bottich, der eine Bottichstofföffnung aufweist,
durch die Stoffe gehen; eine hintere Gehäuseverkleidung, die auf einer
Vorderseite des Bottichs angeordnet ist und eine hintere Stofföffnung aufweist,
durch die Stoffe gehen; eine vordere Gehäuseverkleidung, die an einer
Vorderseite der hinteren Gehäuseverkleidung
angeordnet ist und eine vordere Stofföffnung aufweist, die der hinteren
Stofföffnung
entspricht; und eine Dichtung, die einen Bottichkopplungsabschnitt,
der mit dem Bottich gekoppelt ist, einen Verkleidungskopplungsabschnitt,
der an mindestens eine der vorderen Gehäuseverkleidung und der hinteren
Gehäuseverkleidung
gekoppelt ist, einen Verbindungsabschnitt, der den Bottichkopplungsabschnitt
und den Verkleidungskopplungsabschnitt verbinden, und einen Abschirmungsabschnitt aufweist,
der am Verkleidungskopplungsabschnitt ausgebildet ist, um einen
Umfang der hinteren Stofföffnung
zur Abdichtung der hinteren Gehäuseverkleidung
abzudecken.
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In
noch einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine
Waschmaschine bereitgestellt, die aufweist: eine Gehäuseverkleidung,
die eine Stofföffnung
aufweist, durch die Stoffe gehen; und eine Dichtung, die eine Innenseite
der Gehäuseverkleidung
abdichtet und einen Umfang der Stofföffnung abdeckt.
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Gemäß der Waschmaschine
der vorliegenden Erfindung weist die Dichtung den Abschirmungsabschnitt
auf, der die Stofföffnung
abdeckt, so daß die
Stofföffnung
des hinteren Gehäuses
nicht nach außen
freiliegt. Folglich kann kein Wasser durch die Stofföffnung in
die hintere Gehäuseverkleidung
fließen,
wodurch eine Korrosion der hinteren Gehäuseverkleidung verhindert wird.
Ferner ist es nicht erforderlich, daß die hintere Gehäuseverkleidung
dieselbe Farbe wie die vordere Gehäuseverkleidung aufweist oder
mit einem Überzugmaterial überzogen
ist. Daher kann die hintere Gehäuseverkleidung
durch ein einfaches Verfahren mit geringeren Kosten hergestellt
werden.
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Es
versteht sich, daß sowohl
die vorhergehende allgemeine Beschreibung als auch die folgende
detaillierte Beschreibung exemplarisch und erläuternd sind und dazu bestimmt
sind, eine weitere Erläuterung
der Erfindung bereitzustellen, wie beansprucht.
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Die
beigefügten
Zeichnungen, die enthalten sind, um ein weitergehendes Verständnis der
Erfindung bereitzustellen, und in diese Anmeldung eingebaut sind
und einen Teil von ihr bilden, veranschaulichen Ausführungsform(en)
der Erfindung und dienen zusammen mit der Beschreibung dazu, die
Prinzipien der Erfindung zu erläutern.
In den Zeichnungen zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Waschmaschine;
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2 eine
perspektivische Ansicht mit aufgelösten Einzelteilen der in 1 dargestellten Waschmaschine;
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3 eine
Schnittansicht, die längs
der Linie I-I' der 1 aufgenommen
ist; und
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4 eine
vergrößerte Ansicht
des Abschnitts A der 3.
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Es
wird nun im Detail auf die bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung bezug genommen, von denen Beispiele in den beigefügten Zeichnungen
dargestellt werden.
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1 ist
eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Waschmaschine.
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Bezugnehmend
auf 1 weist die Waschmaschine ein Gehäuse 3 und
eine Gehäuseverkleidung 50 auf,
die an einer Vorderseite des Gehäuses 3 angebracht
ist.
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Die
Gehäuseverkleidung 50 weist
eine Stofföffnung 51 zum
Legen von Stoffen in die Waschmaschine und Entnehmen der Stoffe
aus der Waschmaschine auf. Es ist eine Tür 52 an der Gehäuseverkleidung 50 zum Öffnen und
Schließen
der Stofföffnung 51 installiert.
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Es
ist ein Gelenkelement 53 zwischen der Gehäuseverkleidung 50 und
der Tür 52 installiert,
um eine Drehung der Tür 52 zu
ermöglichen.
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Die
Tür 52 weist
einen Haken 54 auf, der aus einem Abschnitt vorsteht, der
dem Gelenkelement 53 gegenüberliegt, und die Gehäuseverkleidung 50 weist
einen Schalter 55 zum Verriegeln/Entriegeln des Hakens 54 auf.
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Es
ist ein Bedienungsfeld 80 über der Gehäuseverkleidung 50 angeordnet.
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Ferner
ist eine Zierplatte 100 längs linker, unterer, rechter
Seiten der Gehäuseverkleidung 50 und linker,
oberer und rechter Seiten des Bedienungsfelds 80 angebracht.
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Die
Zierplatte 100 wird zum Schützen des Gehäuses 50 und
des Bedienungsfelds 80 und zur Verbesserung des frontalen
kosmetischen Aussehens der Waschmaschine verwendet. Die Zierplatte 100 kann
in einem Stück
vorgesehen sein oder mehrere Zierplattenelemente 110, 120, 130 und 140 umfassen,
die um die Gehäuseverkleidung 50 und
das Bedienungsfeld 80 angebracht sind. Im folgenden wird
nur der letztgenannte Fall beschrieben.
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Das
Zierplattenelement 110 ist ein unteres Zierplattenelement,
das auf der Unterseite des Gehäuses 50 angeordnet
ist. Das Zierplattenelement 120 ist ein linkes Zierplattenelement,
das auf der linken Seite der Gehäuseverkleidung 50 angeordnet
ist. Das Zierplattenelement 130 ist ein rechtes Zierplattenelement,
das auf der rechten Seite der Gehäuseverkleidung 50 angeordnet
ist. Das Zierplattenelement 140 ist ein oberes Zierplattenelement,
das längs
der linken, oberen und rechten Seiten des Bedienungsfelds 80 angeordnet
ist.
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Die
Bezugsziffer 300 bezeichnet eine Dichtung, die verhindert,
daß Waschwasser
und Stoffe in die Stofföffnung 51 zwischen
der Gehäuseverkleidung 50 und
einem Bottich fließen.
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2 ist
eine perspektivische Ansicht mit aufgelösten Einzelteilen der in 1 dargestellten Waschmaschine.
Bezugnehmend auf 2 weist die Waschmaschine einen
vorderen oberen Rahmen 200, der zwischen vorderen oberen
Enden des Gehäuses 3 installiert
ist, und einen vorderen unteren Rahmen 210 auf, der zwischen
vorderen unteren Enden des Gehäuses 3 installiert
ist.
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Die
Gehäuseverkleidung 50 weist
eine hintere Gehäuseverkleidung 60 und
eine vordere Gehäuseverkleidung 70 auf.
Die vordere Gehäuseverkleidung 70 deckt
eine Vorderseite der hinteren Gehäuseverkleidung 60 ab
und bildet das frontale Äußere der
Waschmaschine.
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Die
hintere Gehäuseverkleidung 60 wird
unter Verwendung verschiedener Verfahren, wie Druckgießen geformt.
Im folgenden wird nur auf dem Fall bezug genommen, wo die hintere
Gehäuseverkleidung 60 durch
Druckgießen
geformt wird.
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Da
die hintere Gehäuseverkleidung 60 durch die
vordere Gehäuseverkleidung 70 abgedeckt
ist und nicht nach Außen
freiliegt, ist für
die hintere Gehäuseverkleidung 60 kein Überzug oder
Schleifen erforderlich.
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Hier
weist die hintere Gehäuseverkleidung 60 einen
linken Kopplungsabschnitt 161 und einen rechten Kopplungsabschnitt 162 auf,
die von beiden Seiten eines oberen Endes vorstehen. Wenn sie zusammengebaut
werden, werden die Kopplungsabschnitte 161 und 162 am
vorderen oberen Rahmen 200 unter Verwendung von Kopplungselementen 63 und 64,
wie Schrauben, befestigt.
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Dafür weist
der vordere obere Rahmen 200 Kopplungslöcher 201 und 202 auf,
die die Kopplungselemente 63 und 64 aufnehmen,
und die linken und rechten Kopplungsabschnitte 161 und 162 weisen
Kopplungslöcher 163 und 164 auf,
die den Kopplungslöchern 201 und 202 des
vorderen oberen Rahmens 200 entsprechen. Daher kann die
hintere Gehäuseverkleidung 60 sicher
am vorderen oberen Rahmen 200 befestigt werden, indem die
Kopplungselemente 63 und 64 in die Kopplungslöcher 163 und 164 der
hinteren Gehäuseverkleidung 60 und
in die Kopplungslöcher 201 und 202 des
vorderen oberen Rahmens 200 eingesetzt werden.
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Die
hintere Gehäuseverkleidung 60 weist
einen gekrümmten
Abschnitt 65 auf, der in eine Richtung nach hinten ausgespart
ist.
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Die
Stofföffnung 51 des
Gehäuses 50 ist
im gekrümmten
Abschnitt 65 der hinteren Gehäuseverkleidung 60 ausgebildet.
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Die
Stofföffnung 51 ist
gebördelt,
und ein Abschnitt der Dichtung 300 ist um den gebördelten
Abschnitt der Stofföffnung 51 angebracht.
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Die
vordere Gehäuseverkleidung 70 wird durch
Spritzgießen
aus Kunststoff geformt.
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Die
vordere Gehäuseverkleidung 70 ist
mit der hinteren Gehäuseverkleidung 60 durch
eine Hakenanordnung, wie einen Haken, oder ein Kopplungselement,
wie eine Schraube gekoppelt, um die Vorderseite der hinteren Gehäuseverkleidung 60 abzudecken.
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Die
vordere Gehäuseverkleidung 70 weist
einen Stufenabschnitt 71 auf. Der Stufenabschnitt 71 wird
in den gekrümmten
Abschnitt 65 der hinteren Gehäuseverkleidung 60 eingefügt, wenn
die vordere Gehäuseverkleidung 70 und
die hintere Gehäuseverkleidung 60 zusammengebaut
werden.
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Wenn
sie zusammengebaut sind, stehen der gekrümmte Abschnitt 65 der
hinteren Gehäuseverkleidung 60 und
der Stufenabschnitt 71 der vorderen Gehäuseverkleidung 70 in
engem Kontakt miteinander und nehmen die Tür 51 teilweise oder
ganz auf.
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Der
Stufenabschnitt 71 weist eine vordere Stofföffnung 72 auf,
die eine Größe aufweist,
die größer als
die (hintere) Stofföffnung 51 ist,
so daß die vordere
Gehäuseverkleidung 70 und
die hintere Gehäuseverkleidung 60 ohne
Behinderung an der gebördelten
Stofföffnung 51 miteinander
gekoppelt werden können.
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Die
vordere Stofföffnung 72 weist
einen Durchmesser D2 auf, der größer als
ein Enddurchmesser D1 der hinteren Stofföffnung 51 ist.
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Indessen
weist die untere Zierplatte 110 eine horizontal längliche
Form auf und ist an der Unterseite der Gehäuseverkleidung 50 angeordnet.
Die untere Zierplatte 110 weist eine linke Seite, die mit
einer linken Seite des vorderen unteren Rahmens 210 und einem
linken unteren Ende des Gehäuses 3 unter Verwendung
eines Kopplungselements 111, wie einer Schraube gekoppelt
ist, und eine rechte Seite auf, die mit einer rechten Seite des
vorderen unteren Rahmens 210 und einem rechten unte ren
Ende des Gehäuses 3 unter
Verwendung eines Kopplungselements 112, wie einer Schraube
gekoppelt ist.
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Die
linke Zierplatte 120 weist eine vertikal längliche
Form auf und ist an der linken Seite der Gehäuseverkleidung 50 angeordnet.
Die linke Zierplatte 120 ist an mindestens eine der vorderen
Gehäuseverkleidung 70 und
der hinteren Gehäuseverkleidung 60 eingehakt.
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Die
rechte Zierplatte 130 weist eine vertikal längliche
Form auf und ist auf der rechten Seite der Gehäuseverkleidung 50 angeordnet.
Die rechte Zierplatte 120 ist an mindestens eine der vorderen
Gehäuseverkleidung 70 und
der hinteren Gehäuseverkleidung 60 eingehakt.
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Die
obere Zierplatte 140 weist einen linken Abschnitt 141,
der auf der rechten Seite des Bedienungsfelds 80 angeordnet
ist, einen rechten Abschnitt 142, der auf der rechten Seite
des Bedienungsfelds 80 angeordnet ist, und einen oberen
Abschnitt 143 auf, der auf der oberen Seite des Bedienungsfelds 80 angeordnet
ist.
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Die
obere Zierplatte 140 ist mit dem vorderen oberen Rahmen 200 unter
Verwendung von Kopplungselementen 148, 149, 150 und 151,
wie Schrauben gekoppelt.
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3 ist
eine Schnittansicht, die längs
der Linie I-I' der 1 aufgenommen
ist, und 4 ist eine vergrößerte Ansicht
des Abschnitts A der 3.
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Bezugnehmend
auf die 3 und 4 weist
die Dichtung 300 einen Bottichkopplungsabschnitt 310,
der um eine Stofföffnung 12 eines
Bottichs 10 angebracht ist, und einen Verkleidungskopplungsabschnitt 320 auf,
der um den gebördelten
Abschnitt der Stofföffnung 51 angebracht
ist.
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Die
Dichtung 300 ist in einer zylindrischen Form ausgebildet
und weist ferner einen Verbindungsabschnitt 340 zwischen
dem Bottichkopplungsabschnitt 310 und dem Verkleidungskopplungsabschnitt 320 auf.
Der Verbindungsabschnitt 340 kann mehrere Male gefaltet
sein.
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Die
Dichtung 300 weist einen vorderen Durchmesser D3 und einen
hinteren Durchmesser D4 auf, der größer als der vordere Durchmesser
ist.
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Der
Bottichkopplungsabschnitt 310 weist eine Form auf, die
der Form der Stofföffnung 12 des Bottichs 10 entspricht
und ist um die Stofföffnung 12 unter
Verwendung eines Kopplungselements, wie einer Klammer 313 angebracht.
Die Klammer 313 kann den Bottichkopplungsabschnitt 310 gegen
den Rand der Stofföffnung 12 drücken.
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Der
Verkleidungskopplungsabschnitt 320 ist so geformt, daß er die
Innen- und Außenseiten
des gebördelten
Abschnitts der Stofföffnung 51 einschließen kann.
Der Verkleidungskopplungsabschnitt 320 wird mit dem gebördelten
Abschnitt der Stofföffnung 51 der
hinteren Gehäuseverkleidung 60 gekoppelt, indem
ein Kopplungselement, wie eine Klammer 322 um den Verkleidungskopplungsabschnitt 320 angebracht
wird. Der Verkleidungskopplungsabschnitt 320 wird durch
die Klammer 322 der Stofföffnung 51 gegen den
gebördelten
Abschnitt gedrückt.
Die Dichtung 300 weist ferner einen Abschirmungsabschnitt 330 auf,
der sich vom Verkleidungskopplungsabschnitt 320 erstreckt.
Wenn der Verkleidungskopplungsabschnitt 320 durch die Klammer 322 gegen den
gebördelten
Abschnitt der Stofföffnung 51 gedrückt wird,
wird auch der Abschirmungsabschnitt 330 durch die Klammer 322 gedrückt, so
daß eine
zuverlässigere
Dichtung erhalten werden kann.
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Der
Verkleidungskopplungsabschnitt 320 weist einen Türkontaktabschnitt,
wie eine Türkontaktrippe 321 auf,
die gegen eine Rückseite
der Tür 52 angedrückt wird,
wenn die Tür 52 geschlossen
wird.
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Wenn
der Verkleidungskopplungsabschnitt 320 der Dichtung 300 mit
dem gebördelten
Abschnitt der Stofföffnung 51 gekoppelt
ist, deckt der Abschirmungsabschnitt 330 die Stofföffnung 72 der
vorderen Gehäuseverkleidung 70 ab,
so daß die
Stofföffnung 72 nicht
zur Vorderseite der Waschmaschine freiliegt.
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Der
Abschirmungsabschnitt 330 erstreckt sich vom Verkleidungskopplungsabschnitt 320 in eine
radiale Richtung und weist einen Außendurchmesser D5 auf, der
größer als
der Durchmesser D2 der Stofföffnung 72 der
vorderen Gehäuseverkleidung 70 ist.
Der Abschirmungsabschnitt 330 ist integral mit der Dichtung 300 ausgebildet,
wobei zum Beispiel ein Gummimaterial verwendet wird. Der Abschirmungsabschnitt 330 bedeckt
den Umfang der Stofföffnung 51 längs der
Kante der Stofföffnung 51.
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Indessen
ist die hintere Gehäuseverkleidung 60 so
geformt, daß der
Abschirmungsabschnitt 330 die Stofföffnung 51 ohne Biegung
abdecken kann. Das heißt,
ein Abschnitt 165 der hinteren Gehäuseverkleidung 60,
der dem gebördelten
Abschnitt der Stofföffnung 51 benachbart
ist, steht weiter nach vorn vor als ein Abschnitt 166 der
hinteren Gehäuseverkleidung 60,
der Kontakt mit dem Stufenabschnitt 71 der vorderen Gehäuseverkleidung 70 aufnimmt,
so daß der
Abschnitt 165 bündig
mit dem Stufenabschnitt 71 ist. Daher können Abschnitte 331 und 332 des
Abschirmungsabschnitts 330 ohne Biegung eben gehalten werden.
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In
der hinteren Gehäuseverkleidung 60 steht der
Abschnitt 165, der dem gebördelten Abschnitt der Stofföffnung 51 benachbart
ist, um eine Dicke (t) des Stufenabschnitts 71 in eine
Richtung nach vorn weiter als der Abschnitt 166 vor.
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Die
Bezugsziffer 160 bezeichnet ein Montageloch, das vertikal
in einer Oberseite der hinteren Gehäuseverkleidung 60 ausgebildet
ist, und die Bezugsziffer 81 bezeichnet eine Montagerippe,
die an einer Unterseite des Bedienungsfelds 80 ausgebildet ist.
Die Montagerippe 81 wird in das Montageloch 160 eingefügt und darin
gehalten.
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Indessen
ist die vorliegende Erfindung nicht auf die oben beschriebenen Ausführungsformen
beschränkt.
Die vorliegende Erfindung kann in verschiedenen Formen auf andere
Geräte
wie einen Trockner und eine mit einem Trockner kombinierte Waschmaschine
angewendet werden.
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Wie
beschrieben ist gemäß der Waschmaschine
der vorliegenden Erfindung die Stofföffnung der hinteren Gehäuseverkleidung gebördelt, und
die Stofföffnung
der vorderen Gehäuseverkleidung
ist größer als
die gebördelte
Stofföffnung.
Der Abschirmungsabschnitt der Dichtung bedeckt die Stofföffnung so,
daß die
Stofföffnung
der hinteren Gehäuseverkleidung
nicht nach außen
freigelegt werden kann. Daher kann kein Wasser durch die Öffnungen in
die hintere Gehäuseverkleidung
fließen,
wodurch eine Korrosion der hinteren Gehäuseverkleidung verhindert wird.
Ferner ist es nicht erforderlich, daß die hintere Gehäuseverkleidung
dieselbe Farbe wie die vorderen Gehäuseverkleidung hat oder mit
einem Überzugmaterial überzogen
ist. Daher kann die hintere Gehäuseverkleidung
durch ein einfaches Verfahren mit geringeren Kosten hergestellt
werden.