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Technisches Gebiet:
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Die
Erfindung betrifft einen Lagerkörper
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Stand der Technik:
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Ein
moderner Lattenrost besteht üblicherweise
aus einem in einen Bettkasten einlegbaren Grundrahmen, in, an oder
auf dem Grundrahmen angeordneten Lagerkörpern aus einem Elastomer,
Kautschuk oder dergleichen und in, an oder auf den Lagerkörpern gelagerten
Federholzlatten. Im Grundrahmen kann auch ein verstellbarer Zwischenrahmen
angeordnet sein, in, an oder auf dem die Lagerkörper angeordnet sind.
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Jeder
Lagerkörper
weist eine oder mehrere Taschen auf, in die jeweils ein Endstück einer
Federholzlatte formschlüssig
einsteckbar ist. Die Endstücke
werden von den Aufnahmetaschen entweder bündig gefasst, oder ragen auf
der anderen Seite der Lagerkörper
heraus.
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Hieraus
ergibt sich ein in der Breite bis zum Rand steifer Lattenrost, verbunden
mit dem Nachteil, dass sich beispielsweise bei einem in der Höhe über einen
Bettrahmen herausstehenden Lattenrost eine erhebliche Verletzungsgefahr
ergibt, wenn ein Benutzer über
die Bettkante rutscht, oder sich niederlässt, beispielsweise beim Aufstehen
oder beim Hinlegen.
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Dies
stellt beispielsweise bei der Betreuung von bettlägrigen Menschen
ein erhebliches Problem dar, da diese zum Aufstehen, Bettenwechsel,
Waschen etc. über
die Bettkante gezogen werden müssen.
Das Problem kann darüber
hinaus dadurch verschärft
werden, indem beispielsweise die Matratze gegenüber dem Lattenrost verrutscht
und den Rand des Lattenrosts freilegt.
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Technische Aufgabe der
Erfindung:
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Eine
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, hier Abhilfe zu schaffen.
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Offenbarung der Erfindung
und deren Vorteile:
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Die
Aufgabe wird gelöst
durch die Merkmale des Anspruchs 1.
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Der
erfindungsgemäße Lagerkörper weist gegenüber dem
Stand der Technik den Vorteil auf, dass die freien Endstücke der
Federholzlatten keine Verletzungsgefahr mehr darstellen, da an dem
erfindungsgemäßen Lagerkörper elastisch
verformbare Aufnahmekörper
angeordnet sind, welche sich in Verlängerung des Endstücks einer
Federholzlatte erstrecken. Der erfindungsgemäße Lagerkörper löst so beispielsweise die Aufgabe,
herkömmliche
Lagerkörper
so zu verbessern, dass die freien Endstücke der Federholzlatten keine
Verletzungsgefahr für
den Benutzer bedeuten, auch wenn die Aufnahmetaschen über die
Breite eines Lattenrosts reichen.
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Eine
vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Tiefe
der Aufnahmetasche so gewählt
ist, dass eine zuverlässige
Aufnahme des Endstücks
sicherge stellt ist, ohne dass bei einer maximalen Durchbiegung der
Federholzlatte das Endstück
aus der Aufnahmetasche herausrutscht. Vorzugsweise wird das Endstück gleichzeitig
vom darunter liegenden Teil des Lagerkörpers vollständig unterstützt. Die
Tiefe der Aufnahmetasche bestimmt so wesentlich die Erstreckung
des Lagerkörpers
in Richtung der Federholzlatte, ohne die zum Lagerkörper gehörenden Aufnahmekörper.
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Dabei
ist denkbar, dass der Aufnahmekörper sich
vorzugsweise bis zum Rand eines Lattenrosts erstreckt, wobei der
Aufnahmekörper
derjenige Teil des Lagerkörpers
ist, der sich am weitesten in Richtung Rand eines Lattenrosts erstreckt.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Aufnahmekörper das
einzige Teil des Lagerkörpers,
welches sich in Richtung Rand des Lattenrosts erstreckt. Dadurch
wird sichergestellt, dass nur der elastisch verformbare Aufnahmekörper vom
Lagerkörper
aus in Richtung Rand eines Lattenrosts ragt, und keine steifen Teile
in diesem Bereich angeordnet sind, welche eine Verletzungsgefahr
darstellen könnten.
Hierdurch wird die Sicherheit beim Umgang mit einem erfindungsgemäße Lagerkörper umfassenden
Lattenrost weiter erhöht
und das Verletzungsrisiko verringert. Vorzugsweise ist der gesamte
sich in Richtung Rand des Lattenrosts erstreckende Teil des Aufnahmekörpers elastisch verformbar,
wobei sich die Aufnahmetasche vorzugsweise höchstens bis zu dem Bereich
des Aufnahmekörpers
erstreckt, ab dem dieser über
den Rest des Lagerkörpers
auskragt. Somit ist sichergestellt, dass der auskragende Teil des
Aufnahmekörpers
nicht durch ein in die Aufnahmetasche des Aufnahmekörpers eingestecktes
Endstück
einer Federholzlatte versteift wird. Dies stellt ein sehr geringes
Verletzungsrisiko sicher.
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Eine
besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass
der Aufnahmekörper mindestens
an seiner Oberseite eine raue Oberfläche aufweist. Die Oberseite
ist dabei die einer auf einem Lattenrost aufgelegten Matratze zugewandte Seite.
Durch die raue Oberfläche
wird ein Verrutschen einer Matratze wirkungsvoll verhindert, wodurch
eine weitere Verletzungsgefahr gebannt wird, die sich aus einem
Verrutschen der Matratze und einem daraus resultierenden Freiliegen
des Rands eines Lattenrosts ergibt. Dies ist von besonderer Bedeutung,
wenn die Matratze nicht unter dem Rand des Bettrahmens auf dem Lattenrost
aufliegt, sondern darüber.
Die raue Oberfläche
kann beispielsweise durch Noppen und/oder Rillen gebildet sein.
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Eine
vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass der den
Aufnahmekörper
umfassende Lagerkörper
einteilig ausgeführt
ist. Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist zumindest
der Aufnahmekörper
aus Latex, Kautschuk oder einem Elastomer hergestellt.
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Die
Erfindung wird nun anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Lagerkörpers im Querschnitt A-A in 2,
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2 eine
schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Lagerkörpers in einer Seitenansicht,
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3 eine
schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Lagerkörpers in einer Draufsicht,
sowie
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4 eine
zu der Darstellung in 3 alternative Ausgestaltung
der einer Matratze zugewandten Oberfläche eines erfindungsgemäßen Lagerkörpers.
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Wege zur Ausführung der
Erfindung:
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Ein
in den 1 und 2 dargestellter Lagerkörper 1 weist
zwei Aufnahmetaschen 2 für nicht dargestellte Endstücke von
Federholzlatten auf. Die Aufnahmetaschen 2 sind Teil eines
Aufnahmekörpers 3,
der sich in Richtung vom Endstück
weg, über die
Tiefe der Aufnahmetaschen 2 erstreckt und aus elastisch
verformbarem Werkstoff besteht. Der den Aufnahmekörper 3 umfassende
Lagerkörper 1 ist einteilig
ausgeführt
und aus einem Elastomer hergestellt.
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Die
Tiefe der Aufnahmetaschen 2 ist so gewählt, dass eine zuverlässige Aufnahme
der Endstücke
sichergestellt ist, ohne dass bei einer maximalen Durchbiegung der
Federholzlatte ein Endstück
aus einer Aufnahmetasche 2 herausrutscht. Ein in eine Aufnahmetasche 2 gestecktes
Endstück
wird gleichzeitig vom darunter liegenden Teil 4 des Lagerkörpers 1 vollständig unterstützt. Die
Tiefe x der Aufnahmetasche 2 bestimmt so wesentlich die
Erstreckung y des Lagerkörpers 1 in
Richtung der Federholzlatte, ohne die zum Lagerkörper 1 gehörenden Aufnahmekörper 3.
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Der
auskragende Teil des Aufnahmekörpers 3 erstreckt
sich bei einem fertig montierten Lattenrost bis zum Rand eines Lattenrosts.
Der Aufnahmekörper 3 ist
dabei derjenige Teil des Lagerkörpers 1,
der sich am weitesten in Richtung Rand eines Lattenrosts erstreckt.
Beim in den 1 und 2 dargestellten
Lagerkörper 1 ist
der Aufnahmekörper 3 das einzige
Teil des Lagerkörpers 1,
welches sich in Richtung Rand des Lattenrosts erstreckt. Dadurch
wird sichergestellt, dass nur der elastisch verformbare Aufnahmekörper 3 vom
Lagerkörper 1 aus
in Richtung Rand eines Lattenrosts ragt, und keine steifen Teile
in diesem Bereich angeordnet sind, welche eine Verletzungsgefahr
darstellen könnten.
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Der
gesamte, sich in Richtung Rand des Lattenrosts, in 1 nach
links, erstreckende Teil des Aufnahmekörpers 3 ist elastisch
verformbar, wobei sich die Aufnahmetasche 2 in etwa bis
zu dem Bereich des Aufnahmekörpers 3 erstreckt,
ab dem dieser über
den Rest, insbesondere über
den darunter liegenden Teil 4 des Lagerkörpers 1 auskragt.
Hierdurch wird die Sicherheit beim Umgang mit dem erfindungsgemäße Lagerkörper 1 umfassenden
Lattenrost gegenüber
dem Stand der Technik wesentlich erhöht und das Verletzungsrisiko
verringert, da sichergestellt ist, dass der auskragende Teil 8 des
Aufnahmekörpers 3 nicht
durch ein in die Aufnahmetasche 2 des Aufnahmekörpers 3 eingestecktes
Endstück
einer Federholzlatte versteift wird.
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In
den 3 und 4 ist erkennbar, dass der Aufnahmekörper 3'; 3''' an
seiner einer Matratze zugewandten Oberseite eine raue Oberfläche 7', 7'' aufweist. Die raue Oberfläche 7'' des in 3 dargestellten
Aufnahmekörpers 3'' des Lagerkörpers 1'' ist durch
Noppen 5'''' und
Rillen 6''' gebildet. Die raue Oberfläche 7'' des in 4 dargestellten
Aufnahmekörpers 3'' des Lagerkörpers 1'' ist
durch Noppen 5'' gebildet.
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Durch
die raue Oberfläche
wird ein Verrutschen einer Matratze wirkungsvoll verhindert, wodurch
eine weitere Verletzungsgefahr gebannt wird, die sich aus einem
Verrutschen der Matratze und einem daraus resultierenden Freiliegen
des Rands eines Lattenrosts ergibt. Dies ist von besonderer Bedeutung,
wenn die Matratze nicht unter dem Rand des Bettrahmens auf dem Lattenrost
aufliegt, sondern darüber.
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Gewerbliche Anwendbarkeit:
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Die
Erfindung ist insbesondere im Bereich der Herstellung von Schlafmöbeln, von
Lattenrosten für
Schlafmöbel,
sowie von Lagerkörpern
für Lattenroste
gewerblich anwendbar.