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DE102006017297B4 - Verbindungsbaugruppe zur Verbindung einer Leiterbahn auf einem flexiblen Leiterbahnsubstrat mit einem gesondert davon ausgebildeten Leiter - Google Patents

Verbindungsbaugruppe zur Verbindung einer Leiterbahn auf einem flexiblen Leiterbahnsubstrat mit einem gesondert davon ausgebildeten Leiter Download PDF

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DE102006017297B4
DE102006017297B4 DE102006017297.3A DE102006017297A DE102006017297B4 DE 102006017297 B4 DE102006017297 B4 DE 102006017297B4 DE 102006017297 A DE102006017297 A DE 102006017297A DE 102006017297 B4 DE102006017297 B4 DE 102006017297B4
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Abstract

Verbindungsbaugruppe aufweisend ein flexibles Leiterbahnsubstrat und einen Verbinder (12), wobei der Verbinder (12) wenigstens einen Kontakt (16, 18) aufweist, welcher in elektrisch leitender Verbindung mit wenigstens einer Leiterbahn eines Kontaktierungsabschnitts des flexiblen Leiterbahnsubstrats ist, wobei der Verbinder (12) weiter ein Gehäuse (14) mit einer Leiterbahnsubstrat-Aufnahmeausnehmung (20) aufweist, in welche der Kontaktierungsabschnitt längs einer Einführrichtung (E) eingeführt ist und in welcher der wenigstens eine Kontakt (16, 18) angeordnet ist, wobei das flexible Leiterbahnsubstrat auf einer Auflagefläche (26; 126; 226) aufliegt und eine dazu orthogonale Auflagerichtung (A) ausbildet, und wobei das Längsende (28) des in die Leiterbahnsubstrat-Aufnahmeausnehmung (20) eingeführten Kontaktierungsabschnitts mit Abstand von einer die Leiterbahnsubstrat-Aufnahmeausnehmung (20) in Einführrichtung (E) begrenzenden Begrenzungswand (30) angeordnet ist dadurch gekennzeichnet, dass die Leiterbahnsubstrat-Aufnahmeausnehmung (20; 120; 220) in einer zur Einführrichtung (E) und zur Auflagerichtung (A) orthogonalen Seitenrichtung (S) durch zwei mit Abstand voneinander vorgesehene Begrenzungsgeometrien (24; 124; 224, 250) begrenzt ist, wobei in einem in Einführrichtung (E) vor dem wenigstens einen Kontakt (16, 18; 116, 118) gelegenen Einfädelbereich (22; 122; 222) eine Begrenzungsgeometrie (250) in Einführrichtung (E) kürzer ausgebildet ist als die andere Begrenzungsgeometrie (24; 124; 224).

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verbindungsbaugruppe umfassend ein flexibles Leiterbahnsubstrat und einen Verbinder, wobei der Verbinder wenigstens einen Kontakt aufweist, welcher in elektrisch leitender Verbindung mit wenigstens einer Leiterbahn eines Kontaktierungsabschnitts des flexiblen Leiterbahnsubstrats ist, wobei der Verbinder weiter ein Gehäuse mit einer Leiterbahnsubstrat-Aufnahmeausnehmung aufweist, in welche der Kontaktierungsabschnitt längs einer Einführrichtung eingeführt ist und in welcher der wenigstens eine Kontakt angeordnet ist.
  • Derartige Verbindungsbaugruppen sind aus dem Stand der Technik allgemein bekannt. Sie werden insbesondere in Mobiltelefonen verwendet, um dort Leiterbahnen auf flexiblen Leiterbahnsubstraten mit einer Leiterplatte elektrisch leitend zu verbinden. Dadurch wird beispielsweise die in Mobiltelefonen übliche Flüssigkristallanzeige zur Energieversorgung und zur Signalübertragung mit einer Steuereinheit des Mobiltelefons verbunden.
  • In den aus dem Stand der Technik bekannten Verbindungsbaugruppen weist das Gehäuse häufig einen Endanschlag auf, an dem der Kontaktierungsabschnitt des flexiblen Leiterbahnsubstrats in Einführrichtung formschlüssig anliegt. Weiterhin ist der Kontaktierungsabschnitt seitlich, d. h. orthogonal zur Einführrichtung geführt, um so eine definierte Lage des Kontaktierungsabschnitts in dem Gehäuse relativ zu dem wenigstens einen Kontakt zu gewährleisten. Außerdem ist eine zusätzliche Klemmung mittels einer Klappe oder eines Schiebers erforderlich.
  • Um sicherstellen zu können, dass der Kontaktierungsabschnitt den Endanschlag und somit den zu seiner elektrischen Kontaktierung vorgesehenen wenigstens einen Kontakt erreicht, ist üblicherweise der Kontaktierungsabschnitt länger ausgebildet als der tatsächliche Abstand zwischen dem Gehäuse und dem mit diesem zu verbindenden flexiblen Leiterbahnsubstrat. Diese Überlänge des Kontaktierungsabschnitts führt bei hergestellter elektrischer Verbindung zwischen dem Verbinder und dem Kontaktierungsabschnitt auf Grund des üblichen Endanschlags in Einführrichtung dazu, dass sich der Kontaktierungsabschnitt in dem Zwischenbereich zwischen dem verbleibenden Leiterbahnsubstrat und dem Verbinder wölbt, so dass seine Lage in diesem Zwischenbereich undefiniert ist. Dies hat Nachteile, insbesondere im Hinblick auf die Abschirmung des Kontaktierungsabschnitts, für die eine definierte Lage des Kontaktierungsabschnitts gewünscht ist.
  • US 6,027,366 A , US 5,414,220 A und US 5,911,597 A offenbaren jeweils eine gattungsgemäße Verbindungsanordnung, bei der der in die Leiterbahnsubstrat-Aufnahmeausnehmung eingeführten Kontaktierungsabschnitts mit Abstand von einer die Leiterbahnsubstrat-Aufnahmeausnehmung in Einführrichtung begrenzenden Begrenzungswand angeordnet ist
  • DE 12 36 043 B offenbart eine gattungsgemäße Verbindungsanordnung, bei der der in die Leiterbahnsubstrat-Aufnahmeausnehmung eingeführte Kontaktierungsabschnitt das Gehäuse in Einführrichtung durchsetzt.
  • DE 12 61 920 A und DE 88 13 507 U1 offenbaren Verbindungs-/Anschlussklemmen mit einer sich in einer Einführrichtung durch die Klemme hindurch erstreckende Aufnahme für ein Kabel oder eine Leiterplatte.
  • US 6,352,434 B1 offenbart ein Mobiltelefon mit einem flexiblen Steckverbinder.
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Verbindungsbaugruppe der eingangs genannten Art bereitzustellen, bei welcher sichergestellt werden kann, dass der Kontaktierungsabschnitt zwischen dem Verbinder und dem restlichen flexiblen Leiterbahnsubstrat eine definierte Lage einnimmt.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe stellt die vorliegende Erfindung Verbindungsbaugruppen gemäß den unabhängigen Ansprüchen 1 und 2 sowie ein Mobiltelefon gemäß Anspruch 8 bereit. Bevorzugte Ausführungsformen sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Gemäß der Verbindungsbaugruppe nach Anspruch 1 ist das Längsende des in die Leiterbahnsubstrat-Aufnahmeausnehmung eingeführten Kontaktierungsabschnitts mit Abstand von einer die Leiterbahnsubstrat-Aufnahmeausnehmung in Einführrichtung begrenzenden Begrenzungswand des Verbinders angeordnet.
  • Durch diese Anordnung ist der Kontaktierungsabschnitt des flexiblen Leiterbahnsubstrats in Einführrichtung nicht eindeutig fixiert, sondern in Einführrichtung „schwimmend” vorgesehen. Dies bedeutet, dass abgesehen von Reibungskräften auf Grund der Kontaktierung des Kontaktierungsabschnitts durch einen oder mehrere Kontakte im Verbinder und sonstigen Reibungskräften auf Grund einer Berührung des Kontaktierungsabschnitts durch Abschnitte des Verbindergehäuses im Wesentlichen keine Kräfte in Einführrichtung oder entgegengesetzt hierzu auf den Kontaktierungsabschnitt einwirken.
  • Die Leiterbahnsubstrat-Aufnahmeausnehmung ist vorzugsweise sacklochartig ausgebildet, d. h. sie erstreckt sich ausgehend von einer Einführöffnung in Einführrichtung in das Gehäuse hinein, wo der Kontaktierungsabschnitt vorzugsweise an fünf Seiten vom Gehäuse umgeben ist. Hierdurch kann eine sehr gute elektrostatische und elektromagnetische Abschirmung des Kontaktierungsabschnitts durch das Gehäuse erzielt werden.
  • Mit ”Kontaktierungsabschnitt” ist im Sinne der vorliegenden Anmeldung ein Abschnitt des flexiblen Leiterbahnsubstrats bezeichnet, bei welchem darauf vorgesehene Leiterbahnen zur Kontaktierung durch einen gesondert ausgebildeten Kontakt freiliegen. In der Regel ist der Kontaktierungsabschnitt als von dem Leiterbahnsubstrat abstehender Substratfortsatz ausgebildet.
  • Gemäß der Verbindungsbaugruppe nach Anspruch 2 durchsetzt der in die Leiterbahnsubstrat-Aufnahmeausnehmung eingeführte Kontaktierungsabschnitt das Gehäuse in Einführrichtung.
  • Diese Lösung kann beispielsweise dann angewendet werden, wenn geringere Anforderungen an die elektrostatische und elektromagnetische Abschirmung des Kontaktierungsabschnitts gestellt werden. Dabei ist das Gehäuse derart ausgebildet, dass die Leiterbahnsubstrat-Aufnahmeausnehmung das Gehäuse in Einführrichtung durchsetzt. Dadurch kann das Längsende in Einführrichtung des Kontaktierungsabschnitts in Einführrichtung aus dem Gehäuse wieder austreten.
  • Auch hier ist der Kontaktierungsabschnitt des Leiterbahnsubstrats in Einführrichtung nicht durch Formschluss fixiert, sondern in dem oben definierten Sinne ”schwimmend” gehalten.
  • Durch diese ”schwimmende” Aufnahme des Kontaktierungsabschnitts in dem Gehäuse kann in beiden Fällen sichergestellt sein, dass der Kontaktierungsabschnitt insbesondere in dem zuvor genannten Zwischenbereich eine definierte, vorzugsweise ebene Lage einnimmt. Es kann sogar sichergestellt sein, dass das gesamte flexible Leiterbahnsubstrat eine definierte, vorzugsweise ebene Lage einnimmt.
  • Durch die definierte, vorzugsweise ebene Lage zumindest des Zwischenbereichs des Kontaktierungsabschnitts zwischen dem Verbinder und dem restlichen Leiterbahnsubstrat kann dieser sicher nahe einer abschirmenden Oberfläche angeordnet sein und so dessen Abschirmung verbessert werden.
  • Erfindungsgemäß ist, um sicherzustellen, dass der Kontaktierungsabschnitt in einer zur Einführrichtung orthogonalen Seitenrichtung eine gewünschte Lage einnimmt, so dass eine oder mehrere Leiterbahnen auf dem Kontaktierungsabschnitt durch den ihr bzw. durch die ihnen jeweils zugeordneten Kontakte des Verbinders kontaktiert werden, die Leiterbahnsubstrat-Aufnahmeausnehmung in dieser Seitenrichtung durch zwei mit Abstand voneinander vorgesehene Begrenzungsgeometrien begrenzt. Jede dieser Begrenzungsgeometrien kann fertigungstechnisch bevorzugt durch eine ein- oder mehrteilige, vorzugsweise ebene Begrenzungswand gebildet sein.
  • Eine Verbindung des Kontaktierungsabschnitts mit dem Verbinder kann dann besonders einfach ohne Eingriff einer menschlichen Bedienperson automatisiert ausgeführt werden, wenn in einem in Einführrichtung vor dem wenigstens einen Kontakt gelegenen Einfädelbereich des Verbinders eine der beiden Begrenzungsgeometrien in Einführrichtung kürzer ausgebildet ist als die jeweils andere Begrenzungsgeometrie.
  • In diesem Fall kann der Kontaktierungsabschnitt durch ein Handhabungsgerät automatisiert in die genannte Seitenrichtung bewegt werden, bis er an der in Einführrichtung längeren der beiden Begrenzungsgeometrien anschlägt. Ausgehend von dieser Anschlagssituation kann dann der Kontaktierungsabschnitt im angeschlagenen Zustand in Einführrichtung an der Begrenzungsgeometrie entlang zu dem wenigstens einen Kontakt hingeführt werden.
  • Das automatisierte Einführen des Kontaktierungsabschnitts in den Verbinder kann noch dadurch erleichtert werden, dass die Leiterbahnsubstrat-Aufnahmeausnehmung in dem Einfädelbereich zumindest abschnittsweise nur durch eine seitliche Begrenzungsgeometrie und eine im Wesentlichen orthogonal an diese in Seitenrichtung anschließende Auflagefläche des Gehäuses begrenzt ist. Auf diese Art und Weise kann der Kontaktierungsabschnitt durch Handhabungsgerät automatisiert und ohne Eingriff einer Bedienperson auf die Auflagefläche aufgelegt und dann in Seitenrichtung so lange bewegt werden, bis der Kontaktierungsabschnitt mit seinem Seitenrand an der Begrenzungsgeometrie anschlägt. Ausgehend von dieser Anschlagssituation kann dann der Kontaktierungsabschnitt entlang der Auflagefläche und entlang der Begrenzungsgeometrie in Einführrichtung dem wenigstens einen Kontakt des Gehäuses zugeführt werden.
  • Da die hier beschriebenen Verbindungsbaugruppen für eine Verwendung in Mobiltelefonen gedacht sind, steht für die gewünschte Verbindungsbaugruppe in der Regel sehr wenig Bauraum zur Verfügung. Eine effektive Raumausnutzung zur Herstellung einer möglichst hohen Kontaktdichte kann dadurch erhalten werden, dass der Kontaktierungsabschnitt der Leiterbahn in dem Gehäuse auf zwei entgegengesetzten Seiten durch jeweils wenigstens einen in dem Verbinder vorgesehenen Kontakt elektrisch leitend kontaktiert ist.
  • Gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung können die zur elektrischen Kontaktierung von entgegengesetzten Seiten des Kontaktierungsabschnitts ausgebildeten Kontakte in dem Gehäuse in Einführrichtung an derselben Stelle angeordnet sein, so dass sie den Kontaktierungsabschnitt zwischen sich klemmen. Es kann jedoch auch daran gedacht sein, die Kontakte, die einer Seite des Kontaktierungsabschnitts zugeordnet sind, in Einführrichtung versetzt zu den der jeweils anderen Seite des Kontaktierungsabschnitts zugeordneten Kontakten anzuordnen.
  • Vorzugsweise ist das Gehäuse mehrteilig ausgeführt, so dass ein Teil des Gehäuses mit dem Massepotential eines Geräts verbindbar ist, in das die Verbindungsbaugruppe eingebaut ist. Dadurch kann eine Abschirmung eines flexiblen Leiterbahnsubstrats in dem Verbinder sehr einfach mit dem Massepotential verbunden sein. In an sich bekannter Weise ist die Abschirmung auf einer Seite des Leiterbahnsubstrats vorgesehen und ist wenigstens eine Signalübertragungsleiterbahn auf der jeweils anderen Seite des flexiblen Leiterbahnsubstrats vorgesehen. So kann die eine Seite des Kontaktierungsabschnitts mit dem Massepotential verbunden sein, und die jeweils andere Seite kann zur Signalübertragung ausgebildet sein.
  • In der Regel ist an dem flexiblen Leiterbahnsubstrat eine Mehrzahl von Leiterbahnen vorgesehen. Dabei kann der Aufbau des Verbinders zur kostengünstigen Herstellung dahingehend vereinfacht sein, dass ein Massekontakt, d. h. ein mit dem Massepotential eines Geräts verbundener oder verbindbarer Kontakt, des Verbinders eine Mehrzahl von Leiterbahnen des Kontaktierungsabschnitts kontaktiert.
  • Da die Verbindungsbaugruppe des oben genannten zweiten Gesichtspunkts der vorliegenden Erfindung auch derart verwendet werden kann, dass der Kontaktierungsabschnitt auf Grund seiner ungenügenden Länge zwar den wenigstens einen Kontakt im Gehäuse kontaktiert aber das Gehäuse nicht durchsetzt, wird selbständiger Schutz für einen für diese Verbindungsbaugruppe verwendeten Verbinder angestrebt, mit einem Gehäuse, in welchem wenigstens ein Kontakt vorgesehen ist, welcher zur Kontaktierung eines Kontaktierungsabschnitts einer Leiterbahn eines flexiblen Leiterbahnsubstrats ausgebildet ist, wobei eine Leiterbahnsubstrat-Aufnahmeausnehmung das Gehäuse durchsetzt.
  • Die Verbindungsbaugruppen gemäß dem ersten und dem zweiten Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung und ihre bevorzugten Weiterbildungen verleihen einem Mobiltelefon einen besonderen Wert und sind besonders für den Einsatz in Mobiltelefonen gedacht. Daher wird auch selbständiger Schutz für ein Mobiltelefon mit einer wie oben beschrieben aufgebauten Verbindungsbaugruppe nachgesucht. Besonders vorteilhaft kann der Verbinder an einer Leiterplatte vorgesehen sein, wobei die Leiterplatte dabei als Abschirmung für den Zwischenbereich des Kontaktierungsabschnitts des Leiterbahnsubstrats dienen kann. Das flexible Leiterbahnsubstrat kann einer Anzeigevorrichtung, wie etwa einer Flüssigkristallanzeigevorrichtung, einer Kamera oder dergleichen zugeordnet sein.
  • Flüssigkristallanzeigemodule oder Kameramodule können ein flexibles Leiterbahnsubstrat mit einem Kontaktierungsabschnitt definierter Länge haben, welcher bei einer Montage je nach Bedarf (etwa je nach Mobiltelefontyp) auf die erforderliche Länge gekürzt wird. Dies hat große Vorteile bei der Lagerhaltung, da die Längenanpassung vorteilhafterweise erst während der Telefonmontage erfolgt.
  • Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert, die in den beiliegenden Figuren dargestellt sind. Die Figuren zeigen:
  • 1 einen Längsschnitt durch einen Verbinder einer ersten Ausführungsform gemäß dem ersten Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung,
  • 2 einen Längsschnitt durch einen Verbinder einer zweiten Ausführungsform gemäß dem zweiten Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung und
  • 3 eine dritte Ausführungsform einer Verbindungsbaugruppe gemäß dem zweiten Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung.
  • In 1 ist ein Verbinder einer ersten Ausführungsform einer Verbindungsbaugruppe gemäß dem ersten Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung allgemein mit 12 bezeichnet. Der Verbinder weist ein Gehäuse 14 auf mit einem Deckelteil 14a und einem Bodenteil 14b.
  • An dem Deckelteil 14a sind Masse-Kontaktfedern 16 vorgesehen. An dem Bodenteil 14b sind Signal-Kontaktfedern 18 vorgesehen.
  • Das Deckelteil 14a und das Bodenteil 14b bilden in dem in 1 gezeigten Beispiel eine sacklochartige Leiterbahnsubstrat-Aufnahmeausnehmung 20, in welche ein nicht dargestellter Kontaktierungsabschnitt eines flexiblen Leiterbahnsubstrats längs einer Einführrichtung E zur Kontaktierung des Kontaktierungsabschnitts durch die Kontakte 16 und 18 einführbar ist.
  • In Einführrichtung E vor dem Deckelteil 14a ist ein Einfädelbereich 22 des Verbinders ausgebildet, welcher zum automatisierten Einführen eines Kontaktierungsabschnitts in die Leiterbahnsubstrat-Aufnahmeausnehmung 20 verwendet wird. In diesem Einfädelbereich 22 ist in Blickrichtung auf 1 hinter der Schnittebene der 1 eine zur Zeichenebene der 1 im Wesentlichen parallele Begrenzungswand 24 vorgesehen, welche einen mechanischen Anschlag für einen Kontaktierungsabschnitt eines flexiblen Leiterbahnsubstrats in der zur Einführrichtung E orthogonalen Seitenrichtung S bildet.
  • Weiterhin ist in dem Einfädelbereich 22 eine Auflagefläche 26 vorgesehen, welche einen mechanischen Anschlag für den Kontaktierungsabschnitt in einer sowohl zur Einführrichtung E als auch zur Seitenrichtung S orthogonalen Auflagerichtung A bildet.
  • Der Kontaktierungsabschnitt kann durch ein Handhabungsgerät, wie etwa einen Montageroboter, in Auflagerichtung A bewegt werden, bis er auf der Auflagefläche 26 aufliegt. Anschließend kann das Handhabungsgerät den Kontaktierungsabschnitt in Seitenrichtung S bewegen, bis er auch an der Begrenzungswand 24 anliegt. Dann kann das Handhabungsgerät den Kontaktierungsabschnitt in Einführrichtung E eine vorbestimmte Strecke vorschieben, so dass freiliegende Leiterbahnen auf dem Kontaktierungsabschnitt in Kontakt mit den Kontakten 16 und 18 des Verbinders 12 gelangen.
  • Die Masse-Kontaktfedern 16 am Deckelteil 14a sind dabei zur Kontaktierung einer Abschirmungsseite des Kontaktierungsabschnitts ausgebildet und angeordnet, die Signal-Kontaktfedern 18 des Bodenteils 14b sind dagegen zur Kontaktierung einer der Abschirmungsseite entgegengesetzten Signalleitungsseite ausgebildet und angeordnet.
  • Im eingeführten Zustand befindet sich das Längsende des Kontaktierungsabschnitts in etwa im Bereich der punktierten Linie 28, so dass zwischen dem Längsende des Kontaktierungsabschnitts und einer die Leiterbahnsubstrat-Aufnahmeausnehmung 20 in Einführrichtung E begrenzenden Endwand 30 ein Freiraum 32 verbleibt. D. h. das Längsende des Kontaktierungsabschnitts bei 28 ist in Einführrichtung E mit Abstand von der Endbegrenzungswand 30 in Einführrichtung E angeordnet. Hierdurch ist der Kontaktierungsabschnitt „schwimmend” in dem Verbinder 12 aufgenommen, so dass abgesehen von Reibungseinflüssen durch die Berührung des Kontaktierungsabschnitts mit den Kontaktfedern 16 und 18 sowie mit Auflageflächen oder Seitenbegrenzungsflächen keine Kräfte in Einführrichtung auf den Kontaktierungsabschnitt ausgeübt werden.
  • In 2 ist eine weitere Ausführungsform des Verbinders 12 von 1 gezeigt, jedoch für eine Verbindungsbaugruppe entsprechend dem zweiten Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung. Gleiche Bauteile wie in 1 sind in 2 mit gleichen Bezugszeichen versehen, jedoch erhöht um die Zahl 100.
  • Die in 2 gezeigte Ausführungsform wird lediglich insoweit beschrieben werden, wie sie sich von der in 1 dargestellten Ausführungsform unterscheidet. Ansonsten wird zur Beschreibung der in 2 gezeigten Merkmale ausdrücklich auf die Beschreibung der 1 verwiesen.
  • Die Ausführungsformen der 1 und 2 unterscheiden sich lediglich dadurch, dass zum einen die Auflagefläche 126 in Einführrichtung E bei dem Verbinder 112 der 2 länger ausgebildet ist als bei jenem der 1, was ein automatisiertes Einführen eines Kontaktierungsabschnitts in die Leiterbahnsubstrat-Aufnahmeausnehmung 120 erleichtert.
  • Zum anderen unterscheiden sich die beiden Ausführungsformen dadurch, dass die Leiterbahnsubstrat-Aufnahmeausnehmung 120 des Verbinders 112 von 2 den Verbinder 112 in Einführrichtung E durchsetzt. Daher kann das Längsende eines Kontaktierungsabschnitts im Zustand einer hergestellten Verbindung etwa bei der punktierten Linie 128a unterhalb des Deckelteils 114a gelegen sein, oder kann den Verbinder 112 vollständig durchsetzen und in Einführrichtung E hinter dem Verbinder 112 bei der Position 128b gelegen sein.
  • Zwar ist die Gesamtabschirmung durch die durchsetzende Leiterbahnsubstrat-Aufnahmeausnehmung 120 der Ausführungsform von 2 schlechter als die Abschirmung des Kontaktierungsabschnitts bei der Ausführungsform von 1, jedoch kommt es dafür bei der Ausführungsform von 2 noch weniger auf eine exakte Bemessung der Länge des Kontaktierungsabschnitts in Einführrichtung E an als bei der Ausführungsform von 1.
  • In 3 ist eine weitere Ausführungsform einer Verbindungsbaugruppe gemäß dem zweiten Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung perspektivisch gezeigt. Die Verbindungsbaugruppe ist allgemein mit 210 bezeichnet. Gleiche Bauteile wie in 2 sind in 3 mit gleichen Bezugszeichen versehen, jedoch erhöht um die Zahl 100. Die Ausführungsform der 3 wird nur insofern beschrieben werden, als sie sich von der Ausführungsform der 2 unterscheidet. Ansonsten wird zur Erläuterung der Bauteile und Merkmale ausdrücklich auf die Beschreibungen zu den 1 und 2 verwiesen.
  • In 3 ist zusätzlich zu dem Verbinder 212 ein Längsendbereich eines Kontaktierungsabschnitts 240 eines Leiterbahnsubstrats gezeigt.
  • Die Abschirmungsseite 242 des Kontaktierungsabschnitts 240 weist entgegen der Auflagerichtung A, die Signalübertragungsseite 244 des Kontaktierungsabschnitts 240 weist in Auflagerichtung A. In allen 1 bis 3 entspricht die Auflagerichtung A der Dickenrichtung des Kontaktierungsabschnitts.
  • Wie in 3 zu sehen ist, durchsetzt der Kontaktierungsabschnitt 240 den Verbinder 212 vollständig, so dass dessen Längsende 240a in Einführrichtung E hinter dem Verbinder 212 liegt.
  • Wie schon in den Ausführungsformen der 1 und 2 ist das Deckelteil 214a als Biegeteil aus Metall geformt und daher elektrisch leitfähig, wohingegen das Bodenteil 214b als Kunststoffspritzgussteil hergestellt ist. Das Deckelteil 214a weist einen Kontaktfuß 246 auf, welcher zur elektrischen Kontaktierung einer Leiterbahn auf einer in Auflagerichtung A unter dem Verbinder 212 gelegenen, nicht dargestellten Leiterplatte ausgebildet ist. Da auf der dem Kontaktierungsabschnitt 240 zugewandten Seite des Deckelteils 214a Masse-Kontaktfedern zur Kontaktierung der Abschirmungsseite 242 des Kontaktierungsabschnitts vorgesehen sind, ist der Kontaktfuß 246 vorzugsweise mit einer auf dem Massepotential der jeweiligen Leiterplatte liegenden Leiterbahn elektrisch leitend verbunden.
  • Das Deckelteil weist außerdem an seinem Einführende eine Wulst 248 auf, welche den Kontaktierungsabschnitt 240 in Auflagerichtung A zur Auflagefläche 226 hin drückt und so für eine möglichst flächige Anlage des Kontaktierungsabschnitts 240 an der Auflagefläche 226 sorgt.
  • In 3 ist außerdem zu erkennen, dass der seitlichen Begrenzungswand 224 in Seitenrichtung S mit Abstand eine entgegengesetzt gerichtete weitere Begrenzungswand 250 gegenüberliegt. Der Kontaktierungsabschnitt 240 ist zwischen den Begrenzungswänden 224 und 250 aufgenommen, wobei der Abstand der Begrenzungswände 224 und 250 derart bemessen ist, dass das Bewegungsspiel des Kontaktierungsabschnitts 240 in Seitenrichtung S gerade so groß ist, dass eine auf dem Kontaktierungsabschnitt 240 vorhandene Leiterbahn sicher nur durch den ihr zugeordneten Kontakt am Verbinder 212 kontaktiert wird.
  • Wie in 3 zu erkennen ist, sind die Begrenzungswände 224 und 250 in Einführrichtung E mehrteilig ausgebildet. Darüber hinaus ist die Begrenzungswand 250 in Einführrichtung E kürzer ausgebildet als die Begrenzungswand 224.
  • Der einen Teil der Begrenzungswand 250 bildende Sockel 252 weist an seinem entgegen der Einführrichtung E und zur Begrenzungswand 224 hinweisenden Endabschnitt eine Einführschräge 254 auf, welche ein Einführen des Kontaktierungsabschnitts 240 in Einführrichtung E in die Leiterbahnsubstrat-Aufnahmeausnehmung 220 erleichtert. Auch die Wulst 248 dient als Einführhilfe.

Claims (8)

  1. Verbindungsbaugruppe aufweisend ein flexibles Leiterbahnsubstrat und einen Verbinder (12), wobei der Verbinder (12) wenigstens einen Kontakt (16, 18) aufweist, welcher in elektrisch leitender Verbindung mit wenigstens einer Leiterbahn eines Kontaktierungsabschnitts des flexiblen Leiterbahnsubstrats ist, wobei der Verbinder (12) weiter ein Gehäuse (14) mit einer Leiterbahnsubstrat-Aufnahmeausnehmung (20) aufweist, in welche der Kontaktierungsabschnitt längs einer Einführrichtung (E) eingeführt ist und in welcher der wenigstens eine Kontakt (16, 18) angeordnet ist, wobei das flexible Leiterbahnsubstrat auf einer Auflagefläche (26; 126; 226) aufliegt und eine dazu orthogonale Auflagerichtung (A) ausbildet, und wobei das Längsende (28) des in die Leiterbahnsubstrat-Aufnahmeausnehmung (20) eingeführten Kontaktierungsabschnitts mit Abstand von einer die Leiterbahnsubstrat-Aufnahmeausnehmung (20) in Einführrichtung (E) begrenzenden Begrenzungswand (30) angeordnet ist dadurch gekennzeichnet, dass die Leiterbahnsubstrat-Aufnahmeausnehmung (20; 120; 220) in einer zur Einführrichtung (E) und zur Auflagerichtung (A) orthogonalen Seitenrichtung (S) durch zwei mit Abstand voneinander vorgesehene Begrenzungsgeometrien (24; 124; 224, 250) begrenzt ist, wobei in einem in Einführrichtung (E) vor dem wenigstens einen Kontakt (16, 18; 116, 118) gelegenen Einfädelbereich (22; 122; 222) eine Begrenzungsgeometrie (250) in Einführrichtung (E) kürzer ausgebildet ist als die andere Begrenzungsgeometrie (24; 124; 224).
  2. Verbindungsbaugruppe aufweisend ein flexibles Leiterbahnsubstrat und einen Verbinder (112; 212), wobei der Verbinder (112; 212) wenigstens einen Kontakt (116, 118) aufweist, welcher in elektrisch leitender Verbindung mit wenigstens einer Leiterbahn eines Kontaktierungsabschnitts (240) des flexiblen Leiterbahnsubstrats ist, wobei der Verbinder (112; 212) weiter ein Gehäuse (114; 214) mit einer Leiterbahnsubstrat-Aufnahmeausnehmung (120; 220) aufweist, in welche der Kontaktierungsabschnitt (240) längs einer Einführrichtung (E) eingeführt ist und in welcher der wenigstens eine Kontakt (116; 118) angeordnet ist, wobei das flexible Leiterbahnsubstrat auf einer Auflagefläche (26; 126; 226) aufliegt und eine dazu orthogonale Auflagerichtung (A) ausbildet, und wobei der in die Leiterbahnsubstrat-Aufnahmeausnehmung (120; 220) eingeführte Kontaktierungsabschnitt (240) das Gehäuse (114; 214) in Einführrichtung (E) durchsetzt dadurch gekennzeichnet, dass die Leiterbahnsubstrat-Aufnahmeausnehmung (20; 120; 220) in einer zur Einführrichtung (E) und zur Auflagerichtung (A) orthogonalen Seitenrichtung (S) durch zwei mit Abstand voneinander vorgesehene Begrenzungsgeometrien (24; 124; 224, 250) begrenzt ist, wobei in einem in Einführrichtung (E) vor dem wenigstens einen Kontakt (16, 18; 116, 118) gelegenen Einfädelbereich (22; 122; 222) eine Begrenzungsgeometrie (250) in Einführrichtung (E) kürzer ausgebildet ist als die andere Begrenzungsgeometrie (24; 124; 224).
  3. Verbindungsbaugruppe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiterbahnsubstrat-Aufnahmeausnehmung (20; 120; 220) in dem Einfädelbereich (22; 122; 222) zumindest abschnittsweise nur durch eine seitliche Begrenzungsgeometrie (24; 124; 224) für das flexible Leiterbahnsubstrat und eine im Wesentlichen orthogonal an diese in Seitenrichtung (S) anschließende Auflagefläche (26; 126; 226) des Gehäuses (14; 114; 214) begrenzt ist.
  4. Verbindungsbaugruppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kontaktierungsabschnitt (240) in dem Gehäuse (14; 114; 214) an zwei entgegengesetzten Seiten durch jeweils wenigstens einen in dem Gehäuse (14; 114; 214) vorgesehenen Kontakt (16, 18; 116, 118) elektrisch leitend kontaktiert ist.
  5. Verbindungsbaugruppe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die eine Seite (242) des Kontaktierungsabschnitts (240) mit dem Massepotential verbunden ist und dass die jeweils andere Seite (244) zur Signalübertragung ausgebildet ist.
  6. Verbindungsbaugruppe nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbinder (12; 112; 212) einen Massekontakt (16; 116) aufweist, welcher eine Mehrzahl von Leiterbahnen des Kontaktierungsabschnitts (240) kontaktiert.
  7. Verbinder für eine Verbindungsbaugruppe nach Anspruch 2, mit einem Gehäuse (114; 214), in welchem wenigstens ein Kontakt (116, 118) vorgesehen ist, welcher zur Kontaktierung eines Kontaktierungsabschnitts (240) einer Leiterbahn eines flexiblen Leiterbahnsubstrats ausgebildet ist, wobei eine Leiterbahnsubstrat-Aufnahmeausnehmung (120; 220) das Gehäuse (114; 214) durchsetzt.
  8. Mobiltelefon mit einer Verbindungsbaugruppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 6, wobei der Verbinder (12; 112; 212) an einer Leiterplatte vorgesehen ist, und das flexible Leiterbahnsubstrat vorzugsweise einer Anzeigevorrichtung, wie einer Flüssigkristallanzeigevorrichtung, einer Kamera oder dergleichen, zugeordnet ist.
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