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DE102008046567B3 - Steckverbinder zum Anschließen eines elektrischen Leiters an eine Leiterplatte - Google Patents

Steckverbinder zum Anschließen eines elektrischen Leiters an eine Leiterplatte Download PDF

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DE102008046567B3
DE102008046567B3 DE102008046567A DE102008046567A DE102008046567B3 DE 102008046567 B3 DE102008046567 B3 DE 102008046567B3 DE 102008046567 A DE102008046567 A DE 102008046567A DE 102008046567 A DE102008046567 A DE 102008046567A DE 102008046567 B3 DE102008046567 B3 DE 102008046567B3
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Abstract

Die vorliegende Erfindung beschreibt einen Steckverbinder zum Anschließen eines elektrischen Leiters an eine Leiterplatte (25). Der Steckverbinder weist einen Trägerkörper (2) und zumindest ein Kontaktelement (3) auf, welches an dem Trägerkörper (2) angeordnet ist. Das Kontaktelement (3) besitzt einen ersten und einen zweiten Teil. Der erste Teil (4) erstreckt sich streifenförmig in einer Längsrichtung (6) und weist zumindest ein freies Ende (8) sowie eine freie Unterseite (16) auf. Der zweite Teil (5) besitzt einen Kontaktbereich (9) zum Kontaktieren des elektrischen Leiters, wobei der Kontaktbereich (9) quer zu der Längsrichtung (6) und abgewandt von der Unterseite (16) des ersten Teils (4) angeordnet ist. Der erste Teil (4) ist ferner derart ausgestaltet, dass er wahlweise mit dem freien Ende (8) durch die Leiterplatte (25) eingesteckt werden kann oder mit der Unterseite (16) auf der Leiterplatte (25) plan aufgesetzt werden kann.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Steckverbinder zum Anschließen eines elektrischen Leiters an eine Leiterplatte.
  • Genauer gesagt, betrifft die vorliegende Erfindung einen Steckverbinder, der als mechanische und elektrische Verbindung zwischen Baugruppen und Bauelementen, insbesondere in Sicherheitsschaltgeräten, eingesetzt wird. Ein solcher Steckverbinder dient hier als Koppelelement zur Verbindung von verschiedenen Leiterplatten oder Modulen untereinander. Bei der Bestückung von Leiterplatten mit elektrischen bzw. elektronischen Bauelementen werden Steckverbinder dieser Art mit den Leiterbahnen der Leiterplatte, insbesondere durch Verlöten, verbunden.
  • Aus der DE 10 2006 027 014 A1 ist eine Steckerwanne zur Befestigung auf einer elektronischen Leiterplatte bekannt, welche ein nicht lötbares, im Wesentlichen wannenförmiges Gehäuse aufweist, in welchem zumindest ein Steckerpin senkrecht vom inneren Wannenboden in Richtung der Wannenöffnung hervorsteht. Auf dem Gehäuse ist ein sich in Richtung auf die Leiterplatte erstreckendes lötbares Kontaktelement zur Kontaktierung der Leiterplatte herausgeführt. Das Kontaktelement ist im Wesentlichen U-förmig mit sich parallel zueinander erstreckenden Kontaktschenkeln und einem senkrecht dazu stehenden Verbindungssteg ausgebildet. Der erste Kontaktschenkel bildet den Steckerpin. Der zweite Kontaktschenkel oder alternativ der Verbindungssteg lassen sich in lötbaren Kontakt zur Leiterplatte bringen.
  • Aus der DE 10 2004 009 071 A1 ist ein elektrischer Steckverbinder zur Oberflächenmontage auf Leiterplatten bekannt, welcher ein Gehäuse und mindestens ein Kontaktelement aufweist, wobei das Kontaktelement einen Kontaktschenkel und einen senkrecht dazu angeordneten Lötanschlussschenkel aufweist und wobei der Kontaktschenkel in einen Aufnahmeraum in dem Gehäuse hineinragt und der Lötanschlussschenkel entlang einer ersten Außenseite des Gehäuses verläuft.
  • Aus der DE 42 38 319 C1 ist ein Steckverbinder bekannt, welcher mittels des SMD-Lötverfahrens an seiner Unterseite mit den Leiterbahnen einer Leiterplatte verlötet werden kann. Durch eine streifenförmige Metallisierung an der Unterseite des Steckverbindergehäuses wird eine elektrisch leitfähige Lötverbindung mit der Leiterplatte in SMD-Technik ermöglicht. Diese Art der Anbringung des Steckverbinders an der Leiterplatte ist technisch schnell, preiswert und automatisiert durchführbar. Nachteilig an Lötverbindungen in SMD-Technik ist deren begrenzte mechanische Stabilität. In SMD-Technik verlötete Steckverbinder können bei äußeren mechanischen Beanspruchungen leichter abreißen oder beschädigt werden als Lötverbindungen in der sogenannten Durchsteckmontage (auch bekannt als THT Through Hole Technology).
  • Aus der DE 299 20 228 U1 ist ein weiterer Steckverbinder bekannt, welcher die in einem Gehäuse angeordneten Kontaktelemente über Kontaktstifte mit den Leiterbahnen einer Leiterplatte elektrisch verbinden kann. Der genannte Steckverbinder eignet sich zur Anbringung auf einer Leiterplatte mittels verschiedener Löttechniken. Die Art der Lötverbindung wird über die Art, die Form und die Anordnungsposition von bolzenartigen Befestigungselementen variiert. Je nach Löttechnik und Anbringungsweise des Steckverbinders an der Leiterplatte besteht hier der Nachteil, dass jeweils andere Befestigungselemente bzw. Kontaktstifte eingesetzt werden müssen. Dies erfordert Kontaktstifte in mehreren Fertigungsvarianten und einen damit verbundenen Lager- und Verwaltungsaufwand.
  • Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen verbesserten bzw. einfacher ausgestalteten Steckverbinder zu realisieren, welcher mit variabler Bestückungstechnologie flexibel auf einer Leiterplatte bestückbar ist, ohne dass dazu die jeweiligen Befestigungselemente variiert oder ausgetauscht werden müssen.
  • Diese Aufgabe wird durch einen eingangs genannten Steckverbinder gelöst, welcher einen Trägerkörper und zumindest ein Kontaktelement aufweist, welches an dem Trägerkörper angeordnet ist, wobei das Kontaktelement einen ersten und einen zweiten Teil aufweist, wobei sich der erste Teil streifenförmig in einer Längsrichtung erstreckt und zumindest ein freies Ende sowie eine freie Unterseite aufweist, wobei der zweite Teil einen Kontaktbereich zum Kontaktieren des elektrischen Leiters aufweist, wobei der Kontaktbereich quer zu der Längsrichtung und abgewandt von der Unterseite des ersten Teils angeordnet ist, und wobei der erste Teil derart ausgestaltet ist, dass er wahlweise mit dem freien Ende durch die Leiterplatte eingesteckt werden kann oder mit der Unterseite auf der Leiterplatte plan aufgesetzt werden kann.
  • Der neue Steckverbinder besitzt also ein Kontaktelement mit zumindest zwei Teilen. Der zweite Teil ist dazu ausgebildet, den elektrischen Leiter zu kontaktieren, der mit der Leiterplatte elektrisch verbunden werden soll. Der erste Teil dient dazu, einen elektrischen Kontakt zwischen der Leiterplatte und dem Steckverbinder herzustellen. Dieser erste Teil ist aufgrund seiner Geometrie in zumindest zwei unterschiedlichen Arten verwendbar. Die neue Geometrie macht es möglich, den Steckverbinder ohne Austausch von Teilen wahlweise entweder mittels des THT-/THR-Lötverfahrens oder mittels des SMD-Lötverfahrens auf einer Leiterplatte anzubringen. Bei Anwendung der THT-/THR-Löttechnik kann der erste Teil des Steckverbinders mit seinem freien Ende durch die Leiterplatte eingesteckt und von der gegenüberliegenden Seite der Leiterplatte aus verlötet werden. Soll der Steckverbinder dagegen mittels SMD-Löttechnik verlötet werden, kann der Steckverbinder mit der Unterseite des ersten Teils plan auf die Leiterplatte aufgesetzt werden. In beiden Fällen wird der elektrische Kontakt zu der Leiterplatte über den ersten Teil des Kontaktelements hergestellt. Dies macht es möglich, Kontaktbezeichnungen unabhängig von der gewählten Löttechnik einheitlich zu verwenden. Zudem ermöglicht die flexible Bestückung des neuen Steckverbinders eine reduzierte Lagerhaltung, da der neue Steckverbinder ohne zusätzliche Teile wahlweise in SMD- oder in THT-Technik verlötet werden kann.
  • Die oben genannte Aufgabe ist daher vollkommen gelöst.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung weist der erste Teil zwei freie Enden auf. Vorzugsweise liegen die zwei freien Enden einander gegenüber.
  • Diese Ausgestaltung macht es möglich, dass der Steckverbinder beim Bestücken der Leiterplatte mittels THT-/THR-Technik wahlweise mit einem seiner freien Enden in die Leiterplatte eingesteckt werden kann. Zuzüglich der bereits erwähnten Möglichkeit, den Steckverbinder mittels SMD-Technik plan anzubringen, kann der Steckverbinder somit, je nach Platzbedarf und gewünschter Ausrichtung des Kontaktbereichs, in drei unterschiedlichen Positionen auf der Leiterplatte angebracht werden. Ist es wünschenswert, den Kontaktbereich des Steckverbinders nach oben, weg von der Leiterplatte, auszurichten, so wird der Steckverbinder wie beschrieben mit der Unterseite des ersten Teils plan auf der Leiterplatte aufgesetzt. Ist es dagegen gewünscht, den Kontaktbereich des Steckverbinders seitlich, also parallel zur Leiterplatte, auszurichten, so wird der Steckverbinder, wie beschrieben, mit einem seiner beiden freien Enden in die Leiterplatte eingesteckt.
  • In einer weiteren Ausgestaltung ist der erste Teil symmetrisch zu einer Ebene ausgebildet, welche relativ zu der Längsrichtung normal ist. Vorzugsweise ist der gesamte Steckverbinder symmetrisch zu der genannten Ebene.
  • Durch die symmetrische Ausgestaltung des ersten Teils wird eine größere Standfläche und damit ein besserer bzw. sicherer Stand bei planem Auflegen des Steckverbinders auf der Leiterplatte erreicht. Beim Löten mittels der SMD-Technik kann der Steckverbinder dadurch eigenständig stehen und muss während des Lötvorgangs nicht in einer instabilen Position gehalten werden. Des Weiteren wird durch die symmetrische Ausgestaltung des ersten Teils einem Montagefehler vorgebeugt, da das Einsetzen des Steckverbinders prinzipiell an beiden freien Enden möglich ist und somit kein „falsches” Einsetzen möglich ist.
  • In einer weiteren Ausgestaltung ist das freie Ende spitz zulaufend.
  • Mit dieser Ausgestaltung lässt sich das freie Ende bei der Bestückung mittels der THT-/THR-Technik besser in die Leiterplatte einsetzen. Bei einer dünnen, flexiblen Leiterplatte ist sogar denkbar, dass bei dieser Ausgestaltung für das Einsetzen des Steckverb inders eine Positionierbohrung genügt und keine Durchgangsbohrung durch die Leiterplatte notwendig ist. Ein unbeabsichtigtes Abrutschen auf der Leiterplatte wird durch das freie, spitz zulaufende Ende und eine dafür vorgesehene Positionierbohrung auf der Leiterplatte bei der Montage ebenfalls verhindert.
  • In einer weiteren Ausgestaltung weist der Steckverbinder eine Vielzahl von Kontaktelementen auf, die parallel zueinander an dem Trägerkörper angeordnet sind. Vorzugsweise sind die parallelen Kontaktelemente entlang einer zweiten Längsrichtung nebeneinander angeordnet, die orthogonal zu der (ersten) Längsrichtung liegt.
  • Die flexible Bestückung des neuen Steckverbinders ist nicht nur bei einem Steckverbinder zum Anschließen eines einzelnen Leiters an eine Leiterplatte möglich. In der vorliegenden Ausgestaltung ist der neue Steckverbinder ein Multi-Steckverbinder, der den Anschluss einer Vielzahl von Leitern an eine Leiterplatte ermöglicht. Je nach Anzahl der zu kontaktierenden Leiterbahnen auf der Leiterplatte kann damit auch die Anzahl der Kontaktelemente des Steckverbinders einfach variiert werden. Theoretisch sind trotz der flexiblen Bestückungsmöglichkeit beliebig viele parallel zueinander angeordnete Kontaktelemente denkbar.
  • In einer weiteren Ausgestaltung ist das Kontaktelement in den Trägerkörper eingesteckt.
  • Das Einstecken des Kontaktelements in den Trägerkörper ermöglicht eine einfache Herstellung und erleichtert gegenüber einem alternativ möglichen Aufschweißen oder Einschrauben den Montageaufwand erheblich. Darüber hinaus sind zur Montage keine speziellen Werkzeuge notwendig, weshalb die Produktions- und Montagekosten zusätzlich verringert werden können. Durch eine passgenaue Form des Kontaktelements ist ein guter Sitz innerhalb des Trägerkörpers gewährleistet.
  • In einer weiteren Ausgestaltung ist das Kontaktelement vom Trägerkörper abnehmbar.
  • In dieser Ausgestaltung ist das Austauschen von Kontaktelementen, speziell bei einem Defekt oder fehlerhaften Einbau, sehr leicht möglich. Falls eine andere als die eingangs bei der Montage bestimmte Steckkonfiguration gewünscht ist, kann diese durch Drehen, Weglassen oder Hinzufügen eines Kontaktelements nachträglich leicht abgeändert werden. Dies kann sowohl von Hand, als auch automatisiert geschehen.
  • In einer weiteren Ausgestaltung weist der Kontaktbereich zwei sich gegenüberliegende Kontaktzungen zum Einklemmen eines Leiters auf.
  • Diese Art von Kontaktzungen ermöglichen die Kontaktierung von Leitern mit unterschiedlichen Leiterquerschnitten. Insbesondere in Sicherheitsschaltgeräten, bei denen sehr viele Module nebeneinander auf einer Hutschiene aneinandergekoppelt werden, ist diese Art der mechanischen und elektrischen Kopplung sehr einfach und schnell.
  • In einer weiteren Ausgestaltung sind die Kontaktzungen gegeneinander vorgespannt.
  • Die Vorspannung der Kontaktzungen gegeneinander ermöglicht einerseits einen festen und fixierten Klemmsitz an dem Trägerkörper und sorgt andererseits für eine feste Einspannung des Leiters in den Kontaktzungen. Die Vorspannung erübrigt bei der Einspannung des Gegenstücks des Weiteren, dass ein Feder- oder Spannelement für das Aufbringen der Kontaktkraft benötigt wird. Es versteht sich, dass je nach Form des Gegenstücks, auch die Kontaktzunge beliebig geformt sein kann.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist der Trägerkörper zwei zueinander parallele Seitenwände und einen quer dazu angeordneten Steg auf, welcher die beiden Seitenwände miteinander verbindet.
  • Durch den so ausgestalteten Trägerkörper wird die Kontaktzunge seitlich vor Verschmutzung oder dem Kontakt mit anderen Bauelementen geschützt. Die Anordnung mit zwei parallelen Seitenwänden und einem quer verbindenden Steg erweist sich darüber hinaus als mechanisch stabil, ist gegenüber einem geschlossenen Gehäuse platzsparend und ermöglicht ein leichtes Einsetzen des Kontaktelements zwischen den parallelen Seitenwänden.
  • Wenn zumindest zwei parallele Kontaktelemente vorhanden sind, ist der Steg bevorzugt zwischen diesen angeordnet.
  • In dieser Ausgestaltung sind die benachbarten Kontaktelemente durch den Steg getrennt, so dass zwischen ihnen kein elektrischer Kontakt entstehen kann und dadurch ein Kurzschluss erzeugt würde. Der Steg gewährleistet als mechanischer Abstandhalter den gewünschten Abstand zwischen zwei Kontaktelementen. In Längsrichtung beabstandet der Steg, wie bereits beschrieben, die beiden Seitenwände voneinander, wobei seine Länge je nach Größe der einzusetzenden Kontaktelemente variieren kann.
  • In einer weiteren Ausgestaltung weist der Trägerkörper zumindest einen Führungszapfen auf, der parallel zu der Längsrichtung angeordnet ist. Der Führungszapfen erhöht beim Bestücken des Steckverbinders mittels THT/THR-Technik den mechanischen Halt auf der Leiterplatte und übernimmt parallel zu Leiterplatte einwirkende Kräfte, so dass diese nicht vollständig auf die eingesetzten freien Enden des ersten Teils einwirken. Zusätzlich kann der Führungszapfen dazu beitragen, dass das Kontaktelement mit seinem Kontaktbereich von der Leiterplatte genügend weit beabstandet ist und nicht mit dieser in Kontakt tritt. Der Führungszapfen wird bei der Herstellung direkt und aus einem Teil mit der Seitenwand des Trägerkörpers gefertigt.
  • In einer weiteren Ausgestaltung ist das Kontaktelement ein gestanztes Blechteil.
  • Die Herstellung des Kontaktelements aus einem gestanzten Blechteil ist einfach und kostengünstig zu realisieren und bringt den Vorteil eines gut formbaren und elektrisch leitfähigen Materials mit sich.
  • In einer weiteren Ausgestaltung ist das Kontaktelement einteilig ausgestaltet.
  • Diese Ausgestaltung gewährleistet eine gute und sichere elektrische Verbindung zwischen dem ersten und dem zweiten Teil. Kontaktfehler zwischen den Teilen sind ausgeschlossen. Zudem wird eine schnelle Herstellung des Kontaktelements in nur zwei Arbeitsschritten ermöglicht. Nach dem Austanzen wird der zweite Teil des Kontaktelements samt dem Kontaktbereich quer zu dem ersten Teil abgebogen und vorgespannt.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung weist das Kontaktelement zumindest eine als Nut geformte Verliersicherung auf.
  • Da während der Montage und während des späteren Einsatzes des Steckverbinders mechanische Kräfte speziell auf das Kontaktelement ausgeübt werden, verhindert die genannte Verliersicherung ein ungewolltes Herauslösen der Kontaktelemente aus dem Trägerkörper. Die Ausgestaltung der Verliersicherung in Form einer Nut kann während der Fertigung der Kontaktelemente, insbesondere während des Stanzvorgangs, leicht verändert werden. Für die Verliersicherung werden damit keine zusätzlichen Teile benötigt, was sich wiederum als Kostenvorteil bemerkbar macht.
  • In einer weiteren Ausgestaltung weist der Trägerkörper zumindest eine Passfeder auf, die in die Nut eingreift.
  • Die zur bereits beschriebenen Nut entsprechende Passfeder verstärkt den mechanischen Halt des Kontaktelements an dem Trägerkörper zusätzlich. Des Weiteren ist die Position des Kontaktelements an dem Trägerkörper somit einfach festgelegt und fixiert, was wiederum ein schnelles Einsetzen des Kontaktelements auch in einem automatisierten Vorgang ermöglicht. Es versteht sich, dass der Sitz des Kontaktelements innerhalb des Trägerköpers durch Anbringung von mehreren Passfedern an unterschiedlichen Stellen zusätzlich verstärkt wird.
  • In einer weiteren Ausgestaltung besteht der Trägerkörper aus einem elektrisch nichtleitenden Material, insbesondere Kunststoff, und das Kontaktelement besteht aus einem elektrisch leitenden Material, insbesondere Metall.
  • Der Trägerkörper dient damit nicht nur als Halterung des Kontaktelements, sondern gleichzeitig auch als elektrische Isolation und ermöglicht ein In-Kontakt-Treten des Kontaktelements mit der Leiterplatte nur an der gewünschten Stelle. Gleichzeitig sorgt der elektrisch nichtleitende Trägerkörper dafür, dass mehrere parallele Kontaktelemente voneinander isoliert sind.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische schematische Ansicht einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Steckverbinders;
  • 2 eine schematische Seitenansicht des Steckverbinders, als Draufsicht in Längsrichtung des ersten Teils, mit einer weiteren Ausführungsform des Kontaktelements;
  • 3 eine Draufsicht von der Unterseite der Kontaktelemente, in einer Ausführungsform mit symmetrisch ausgestaltetem ersten Teil;
  • 4 eine schematische Seitenansicht der in 3 gezeigten Ausführungsform, als Draufsicht orthogonal zur Längsrichtung;
  • 5 eine perspektivische schematische Ansicht des erfindungsgemäßen Steckverbinders, von der Oberseite in die Leiterplatte eingesetzt;
  • 6 eine perspektivische schematische Ansicht des erfindungsgemäßen Steckverbinders, von der Unterseite in die Leiterplatte eingesetzt; und
  • 7 eine perspektivische schematische Ansicht des erfindungsgemäßen Steckverbinders, mit der Unterseite auf die Leiterplatte plan aufgesetzt.
  • In 1 ist ein Ausführungsbeispiel des Steckverbinders in seiner Gesamtheit mit der Bezugsziffer 1 bezeichnet. Der gezeigte Steckverbinder 1 weist dabei einen Trägerkörper 2 und zwei zueinander parallel an dem Trägerkörper 2 angeordnete Kontaktelemente 3 auf. Die beiden Kontaktelemente 3 lassen sich gliedern in einen ersten Teil 4 und einen zweiten Teil 5, welcher orthogonal zum ersten Teil 4 ist. Der erste Teil 4 erstreckt sich in einer Längsrichtung 6, welche orthogonal zu einer Seitenwand 7 des Trägerkörpers 2 nach außen zeigt. Der erste Teil 4 ist, wie gezeigt, streifenförmig mit einem freien Ende 8 ausgestattet, wobei der erste Teil 4 hin zu dem freien Ende 8 in dieser Ausführungsform spitz zulaufend ist. Der zweite Teil 5 weist in seiner dem Trägerkörper 2 abgewandten Seite einen Kontaktbereich 9 auf, welcher in dieser Ausführungsform durch zwei einander gegenüberliegende, vorgespannt geformte Kontaktzungen 10 und 11 gebildet wird.
  • Bei der in 1 dargestellten Ausführungsform ist der Trägerkörper 2 weitgehend H-förmig und wird von zwei parallelen Seitenwänden 7 und 12 und einem quer dazu in der Längsrichtung 6 verlaufenden Steg 13 begrenzt, welcher die Seitenwände 7 und 12 miteinander verbindet. Die Seitenwand 7 weist in dieser Ausführungsform des Weiteren zwei in Längsrichtung 6 ausgerichtete Führungszapfen 14 auf, welche beim Anbringen auf einer Leiterplatte für einen sicheren Stand sorgen und den Trägerkörper 2 von der Leiterplatte beabstanden.
  • Die in 2 gezeigte Ausführungsform entspricht weitestgehend derjenigen aus 1, wobei lediglich die Form der beiden Kontaktelemente 3 im hier oben gezeigten Kontaktbereich abweicht. Die beiden Kontaktzungen 10 und 11 sind hier nicht symmetrisch zueinander gegenüber einer Linie 15 vorgespannt geformt. Wie hier dargestellt, zeigt bei dieser Ausführungsform die Kontaktzunge 10 parallel zur Linie 15 und die Kontaktzunge 11 ist nach oben hin in Richtung zur Kontaktzunge 10 zulaufend abgeschrägt. Es versteht sich, dass die Formen der Kontaktelemente je nach Gegenstück beliebig variieren können. Des Weiteren ist in 2 ein gegenüber 1 anders ausgestalteter Führungszapfen 14 gezeigt, welcher abgestuft geformt ist. Durch diese abgestufte Form wird der gewünschte Abstand zur Leiterplatte konstruktiv einfach realisiert.
  • 3 zeigt eine Draufsicht auf den Steckverbinder 1 von der Unterseite 16 der Kontaktelemente 3. Die H-förmige Ausgestaltung des Trägerkörpers 2 ist von dieser Seite aus nochmals gut zu sehen. Des Weiteren ist in dieser Ausführungsform der untere Teil 4 des Kontaktelements 3 symmetrisch mit zwei freien Enden 8 ausgebildet. Durch diese Ausgestaltung wird ein Einsetzen des Steckverbinders 1 in eine Leiterplatte wahlweise an entgegengesetzten freien Enden 8 ermöglicht. Dementsprechend sind an beiden Seitenwänden 7 und 12 des Trägerkörpers 2 jeweils zwei Führungszapfen 14 angebracht. Wie man erkennen kann, ragen die freien Enden 8 hier über den Trägerkörper 2 und im bevorzugten Fall auch über die Zapfen 14 hinaus, um das Einstecken der freien Enden 8 in eine Leiterplatte weiter zu vereinfachen. Der Steckverbinder 1 ist somit in dieser Ausführungsform vollständig symmetrisch zu einer Ebene 17, welche orthogonal zu dem streifenförmigen ersten Teil 4 des Kontaktelements 3 ist.
  • 4 zeigt die in 3 dargestellte Ausführungsform als Draufsicht von der Seite. In der gezeigten Darstellung ist zu erkennen, dass das Kontaktelement 3 einteilig ausgebildet ist und der erste Teil 4 und der zweite Teil 5 direkt ineinander übergehen. Das Kontaktelement 3 weist, wie in dieser Darstellung gezeigt, mehrere Nuten 18, 19 und 20 auf, welche in Passfedern 21, 22 und 23 eingreifen, die am Trägerkörper 2 angebracht sind. Die Passfedern 21, 22 und 23 sind dabei auf beiden Innenflächen der Seitenwände 7 und 12 verteilt und in ihrer Höhe versetzt, so dass eine möglichst gute Fixierung und mechanische Verriegelung des Kontaktelements 3 an dem Trägerkörper 2 gewährleistet ist. Ferner ist in dieser Ausführungsform eine umgeklappte Falz 24 an der Oberseite des Kontaktelements 3 dargestellt, welche beim Verbinden des Kontaktelements 3 mit dem Gegenstück ein Verkratzen oder Verhaken durch eine somit rund gewölbte Kante verhindert.
  • 5 zeigt den Steckverbinder 1 von oben in eine Leiterplatte 25 eingesetzt. Der Steckverbinder 1 kann so, wie bereits beschrieben, an den freien Enden 8 der Kontaktelemente 3 durch Bohrungen in der Leiterplatte 25 eingesetzt werden. Der Steckverbinder 1 wird dann mittels THT/THR-Technik von der Unterseite der Leiterplatte 25 an den freien Enden 8 verlötet. Die Leiterplatte 25 und der Steckverbinder 1 werden hier an den elektrisch leitenden freien Enden 8 der Kontaktelemente 3 und an den elektrisch nicht leitenden Führungszapfen 14 mechanisch miteinander verbunden. Da der hier dargestellte Führungszapfen 14 keine Abstufung aufweist, liegt die untere Seitenwand 12 des Trägerkörpers 2 in dieser Ausführungsform ebenfalls auf der Leiterplatte 25 auf. Des Weiteren sind in dieser Ausführungsform, statt einem wie bisher gezeigten einteiligen Steg 13, die Seitenwände 7 und 12 mit zwei parallelen Stegen 26 und 27 miteinander verbunden. Dies sorgt für mehr Stabilität des Trägerkörpers 2.
  • Die in 6 gezeigte Ausführungsform entspricht derjenigen in 5, allerdings ist der Steckverbinder 1 hier von der Unterseite in die Leiterplatte 25 eingesteckt. Dies verdeutlicht nochmals, dass der Steckverbinder 1 symmetrisch ist und ein Einsetzen in die Leiterplatte von beiden Seiten aus möglich ist. Prinzipiell ist es auch möglich, den Steckverbinder 1 zwischen zwei parallelen Leiterplatten anzuordnen und an beiden parallelen Leiterplatten gleichzeitig zu befestigen. Wird der Steckverbinder 1, wie in 6, von unten in die Leiterplatte eingesetzt, erfolgt das Verlöten mittels THT/THR-Technik an der Oberseite der Leiterplatte.
  • 7 zeigt die gleiche Ausführungsform des in 5 dargestellten Steckverbinders 1, wobei dieser in der gezeigten Darstellung mit der Unterseite 16 des Kontaktelements 3 auf die Leiterplatte 25 plan aufgesetzt ist und mittels SMD-Technik mit dieser verlötet ist.

Claims (17)

  1. Steckverbinder (1) zum Anschließen eines elektrischen Leiters an eine Leiterplatte (25), mit einem Trägerkörper (2) und mit zumindest einem Kontaktelement (3), welches an dem Trägerkörper (2) angeordnet ist, wobei das Kontaktelement (3) einen ersten und einen zweiten Teil aufweist, wobei sich der erste Teil (4) streifenförmig in einer Längsrichtung (6) erstreckt und zumindest ein freies Ende (8) sowie eine freie Unterseite (16) aufweist, wobei der zweite Teil (5) einen Kontaktbereich (9) zum Kontaktieren des elektrischen Leiters aufweist, wobei der Kontaktbereich (9) quer zu der Längsrichtung (6) und abgewandt von der Unterseite (16) des ersten Teils (4) angeordnet ist, und wobei der erste Teil (4) derart ausgestaltet ist, dass er wahlweise mit dem freien Ende (8) durch die Leiterplatte (25) eingesteckt werden kann oder mit der Unterseite (16) auf der Leiterplatte (25) plan aufgesetzt werden kann.
  2. Steckverbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Teil (4) zwei freie Enden (8) aufweist.
  3. Steckverbinder nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Teil (4) symmetrisch zu einer Ebene (17) ausgestaltet ist, welche relativ zu der Längsrichtung (6) normal ist.
  4. Steckverbinder nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das freie Ende (8) spitz zulaufend ist.
  5. Steckverbinder nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Vielzahl von Kontaktelementen (3), die parallel zueinander an dem Trägerkörper (2) angeordnet sind.
  6. Steckverbinder nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktelement (3) in den Trägerkörper (2) eingesteckt ist.
  7. Steckverbinder nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktelement (3) vom Trägerkörper (2) abnehmbar ist.
  8. Steckverbinder nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kontaktbereich (9) zwei sich gegenüberliegende Kontaktzungen (10, 11) zum Einklemmen eines Leiters aufweist.
  9. Steckverbinder nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktzungen gegeneinander vorgespannt sind.
  10. Steckverbinder nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Trägerkörper (2) zwei zueinander parallele Seitenwände (7, 12) und einen quer dazu angeordneten Steg (13) aufweist, welcher die beiden Seitenwände miteinander verbindet.
  11. Steckverbinder nach Anspruch 10, gekennzeichnet durch zumindest zwei parallele Kontaktelemente (3), zwischen denen der Steg (13) angeordnet ist.
  12. Steckverbinder nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Trägerkörper (2) zumindest einen Führungszapfen (14) aufweist, der parallel zu der Längsrichtung (6) angeordnet ist.
  13. Steckverbinder nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktelement (3) als gestanztes Blechteil ist.
  14. Steckverbinder nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktelement (3) einteilig ausgestaltet ist.
  15. Steckverbinder nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktelement (3) zumindest eine als Nut (18, 19, 20) geformte Verliersicherung aufweist.
  16. Steckverbinder nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Trägerkörper (2) zumindest eine Passfeder (21, 22, 23) aufweist, die in die Nut (18, 19, 20) eingreift.
  17. Steckverbinder nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Trägerkörper (2) aus einem elektrisch nichtleitenden Material, insbesondere Kunststoff, besteht und dass das Kontaktelement (3) aus einem elektrisch leitenden Material, insbesondere Metall, besteht.
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