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Technisches
Gebiet
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Die
Erfindung betrifft einen Behälterverschluss
gemäss
Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Die Erfindung betrifft ferner
ein Behälter-Verschluss-System
gemäss
Oberbegriff des Patentanspruchs 12.
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Stand der
Technik
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Kunststoffverschlüsse mit
Originalitätssicherungen
bzw. mit Unversehrtheitsanzeiger gibt es in einer grossen Vielfalt.
Sie sollen sicherstellen, dass der Käufer eines in einer Flasche
oder einem anderen Behälter
abgefüllten
Produkts die Gewissheit hat, dass am Produkt selber nichts manipuliert
worden ist und dass er das Produkt somit bedenkenlos verwenden kann.
Daher müssen
diese Sicherungen und Anzeiger einerseits sicherstellen, dass der
Verschluss nicht geöffnet
worden ist, und andererseits, dass er auch nicht vom Behälter kurzzeitig
entfernt worden ist. Die erste Aufgabe wird meistens dadurch erfüllt, dass
ein Garantieband den Deckel des Verschlusses sichert. Damit die
Flasche geöffnet
werden kann, muss zuerst das Garantieband entfernt werden. Für die zweite
Aufgabe schlägt
der Stand der Technik verschiedene Lösungen vor.
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Eine
Lösung
ist, den Flaschenhals unter dem Deckel mit einer Folie zu verschliessen,
welche entweder von Hand entfernt oder durch eine entsprechende
Konstruktion im Verschluss durchstossen wird. Das Abdecken der Flasche
mit der Folie verteuert den Abfüllvorgang.
Die Entfernung der Folie von Hand ist zeitaufwendig und entsprechend
unerwünscht.
Die spezielle Konstruktion im Verschluss verteuert und vergrössert wiederum
den Verschluss und ist somit ebenfalls suboptimal.
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In
einer anderen Lösung
sichert das Garantieelement nicht nur den Deckel gegenüber seinem Unterteil
sondern auch gleichzeitig das Unterteil gegenüber dem Flaschenhals. Ein Nachteil
dieser Anordnung ist, dass nach dem erstmaligen Öffnen der Flasche nicht mehr
festgestellt werden kann, ob der Verschluss zu einem späteren Zeitpunkt
von der Flasche entfernt und die Flüssigkeit in der Flasche ausgewechselt
worden ist.
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EP-A-0'322'366 offenbart einen
Schnappverschluss für
Flaschen mit Wulsträndern
am Flaschenhals, wobei der Schnappverschluss eine Originalitätssicherung
in Form eines Abdrückelements
aufweist, welcher beidseitig durch Schwachstellen begrenzt ist.
Das Abdrückelement
bildet einen Teil des Mantels.
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EP-A-0'214'095 beschreibt einen
Kunststoffverschluss mit einem Garantieband und einem Durchsteckelement,
welches erst nach Entfernung des Garantiebandes eine den Flaschenhals
verschliessende Membran durchstechen kann.
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WO
02/36451 zeigt eine Schraubkappe mit einem Garantieband, welches
Ausnehmungen aufweist, in welche radial vorstehende Teile des Flaschenhalses
eingreifen und so ein gegenseitiges Verdrehen verhindern. Beim Drehen
der Schraubkappe wirken Scherkräfte
auf die Sollbruchstege des Garantiebandes, so dass die Stege brechen.
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Darstellung
der Erfindung
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Es
ist eine Aufgabe der Erfindung, einen Behälterverschluss zu schaffen,
welcher die oben genannten Probleme behebt.
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Diese
Aufgabe löst
ein Behälterverschluss mit
den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
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Der
erfindungsgemässe
Behälterverschluss weist
ein Unterteil, ein über
eine Scharnierachse mit diesem verbundenes Oberteil und mindestens
einen Unversehrtheitsanzeiger auf, welcher im erstaufgebrachten
Zustand auf einen Behälter
bei einer Drehbewegung des Verschlusses relativ zum Behälter irreversibel
zerstört
wird. Ferner ist ein Unversehrtheitsgarantieelement vorhanden, welches
im erstgeschlossenen Zustand des Verschlusses bei einer Schwenkbewegung
des Oberteils relativ zum Unterteil um die Scharnierachse irreversibel
zerstört
wird. Erfindungsgemäss
ist das mindestens eine Unversehrtheitsgarantieelement vollständig unabhängig von
mindestens einem Unversehrtheitsanzeiger.
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Vorzugsweise
ist der Anzeiger ein integraler Bestandteil des Mantels des Verschlussunterteils und
das Garantieelement ist ein Garantieband, welches vollständig weggerissen
werden kann.
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Der
erfindungsgemässe
Anzeiger lässt
sich jedoch auch bei anderen Verschlüssen, insbesondere auch bei
Verschlüssen
ohne weitere Unversehrtheitsgarantieelementen verwenden. Es ist
deshalb eine weitere Aufgabe der Erfindung, ein Behälter-Verschluss-System
zu schaffen, welches eine kostengünstig herstellbare Unversehrtheitsanzeige aufweist.
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Diese
Aufgabe löst
ein Behälter-Verschluss-System
mit den Merkmalen des Anspruchs 12.
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Dieses
erfindungsgemässe
Behälter-Verschluss-System
weist einen Behälter
und einen zugehörigen
Verschluss auf, wobei der Verschluss mindestens einen Unversehrtheitsanzeiger
besitzt, welcher im erstaufgebrachten Zustand auf den Behälter bei
einer Drehbewegung des Verschlusses relativ zum Behälter irreversibel
zerstört
wird. Der Unversehrtheitsanzeiger ist ein Mantelteil des Verschlusses,
wobei dieser Mantelteil bandförmig
ausgebildet ist und an einem Ende des Bandes über ein Gelenk mit dem restlichen
Verschlussmantel verbunden ist. Am gegenüberliegenden Ende des Mantelteils
ist er über
Sollbruchstellen mit dem restlichen Verschlussmantel verbunden.
Der Unversehrtheitsanzeiger weist eine nach innen vorstehende Nase
auf, welche im erstaufgebrachten Zustand an einem Flügel des Behälterhalses
ansteht.
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Vorteilhaft
an diesem Anzeiger ist, dass er nach dem Öffnen der Flasche nicht als
loses Teil herumliegt oder am Verschluss herunterhängt, sondern nach
wie vor am Mantel angeordnet ist und lediglich vorsteht. Dies sieht
einerseits besser aus. Andererseits ist kein loses Teil vorhanden,
welches von einem Kleinkind verschluckt werden könnte.
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Vorteilhaft
ist ferner, dass er sich auf einfache Art und Weise auf die Flasche
aufbringen lässt, ohne
dass spezielle Bearbeitungsschritte zum Schliessen des Anzeigers
notwendig sind. Ferner beeinträchtig
der Anzeiger das Design des Verschlusses kaum und kann sich an die
unterschiedlichsten Formen des Verschlusses anpassen.
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Das
erfindungsgemässe
Unversehrtheitsgarantielement lässt
sich jedoch auch bei anderen Verschlüssen, insbesondere auch bei
Verschlüssen ohne
weitere Unversehrtheitsanzeiger verwenden. Es ist eine weitere Aufgabe
der Erfindung, einen Verschluss mit einem Unversehrtheitsgarantieelement zu
schaffen, welcher einfach zu öffnen
ist.
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Diese
Aufgabe löst
ein Verschluss mit den Merkmalen des Patentanspruchs 13.
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Dieser
erfindungsgemässe
Behälterverschluss
weist ein Unterteil, ein über
eine Scharnierachse mit diesem verbundenes Oberteil und mindestens
ein Unversehrtheitsgarantieelement auf, welches im erstgeschlossenen
Zustand des Verschlusses bei einer Schwenkbewegung des Oberteils
relativ zum Unterteil um die Scharnierachse irreversibel zerstört wird.
Das Unversehrtheitsgarantieelement weist Sollbruckbrücken auf,
welche mit dem Oberteil verbunden sind. Am Unversehrtheitsgarantieelement ist
ein Rückhalteband
angeordnet, welches mindestens ein Einsteckelement mit mindestens
einem Widerhaken aufweist, das in eine Ausnehmung des Unterteils
einsteckbar ist.
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Das
Garantieelement lässt
sich auf verschiedene Weisen lösen
bzw. entfernen. Es kann ganz oder teilweise weggerissen werden oder
es kann einfach eingedrückt
werden. Dadurch kann der Verschluss von jedermann, also auch von
handicapierten oder älteren
Menschen auf einfache Weise geöffnet
werden.
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Weitere
vorteilhafte Ausführungsformen
gehen aus den abhängigen
Patentansprüchen
hervor.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnung
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Im
folgenden wird der Erfindungsgegenstand anhand eines bevorzugten
Ausführungsbeispiels, welches
in der beiliegenden Zeichnung dargestellt ist, erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht des erfindungsgemässen Verschlusses von einer
ersten Seite;
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2 eine
perspektivische Ansicht des Verschlusses gemäss 1 von einer
zweiten Seite;
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3 eine
Seitenansicht des Verschlusses gemäss 1;
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4 einen
Längsschnitt
durch den Verschluss gemäss 1;
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5 eine
perspektivische Ansicht des Verschlusses von unten;
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6 eine
Ansicht des Verschlusses von unten;
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7 einen
Querschnitt durch einen Behälter
mit aufgesetztem Verschluss;
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8 eine
vergrösserte
Darstellung des Behälterhalses
und des aufgesetzten Verschlusses im Querschnitt im unversehrtem
Zustand und
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9 die
Darstellung gemäss 8 mit
zerstörtem
Unversehrtheitsanzeiger.
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Wege zur Ausführung der
Erfindung
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1 zeigt
einen erfindungsgemässen
Verschluss. Er ist als Schnappscharnierverschluss ausgebildet und
einstückig
aus Kunststoff im Spritzgussverfahren hergestellt. Er weist ein
Unterteil 1 und ein Oberteil 2 auf, welche über ein
Filmscharnier 3 bekannter Art um eine Scharnierachse schwenkbar
miteinander verbunden sind. Anstelle des Filmscharniers 3 lassen
sich auch andere bekannte Scharniertypen verwenden.
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Das
Unterteil 1 dient der Befestigung auf einem Behälterhals,
insbesondere einem Flaschenhals. Das Oberteil 2 bildet
den Deckel des Verschlusses und gibt im geöffneten Zustand eine Ausgussöffnung frei.
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Der
Verschluss weist ein Unversehrtheitsgarantieelement in Form eines
Unversehrtheitsgarantiebandes 4 auf. Dieses Unversehrtheitsgarantieband 4 verbindet
im erstgeschlossenen Zustand das Oberteil 2 mit dem Unterteil 1,
wobei es einen Drücker 20 überdeckt,
wie dies in 2 erkennbar ist. Dieser Drücker 20 dient
beim Öffnen
des Oberteils 2 als Druckfläche für einen Finger, insbesondere
den Daumen. Das Garantieband 4 ist über obere Sollbruchbrücken 40 mit
dem Oberteil 2 verbunden, d.h. an diesem angespritzt.
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Das
Garantieband 4 kann über
untere Sollbruchbrücken 41 mit
dem Unterteil 1 verbunden sein. Im hier dargestellten,
bevorzugten Beispiel ist jedoch am Garantieband 4 eine
Rückhaltebrücke oder
ein Rückhalteband 5 angespritzt.
Dieses Rückhalteband 5 weist
zwei quaderförmige
Einsteckelemente und ein diese Elemente verbindendes Band auf. An
den Einsteckelementen sind Widerhaken vorhanden.
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Das
Unterteil 1 weist zwei beabstandet zueinander angeordnete
Ausnehmungen 13, 14 auf, in welche die zwei Einsteckelemente
des Rückhaltebands 5 einsteckbar
sind. Der Verschluss wird im offenen Zustand gespritzt und anschliessend
geschlossen. Dabei werden die Einsteckelemente in die Ausnehmungen 13, 14 gesteckt
und können
dank ihrer Widerhaken nicht mehr zerstörungsfrei daraus entfernt werden.
Für das
erstmalige Öffnen
des Verschlusses hat der Benützer
nun verschiedene Möglichkeiten:
er kann das Garantieband 4 wegreissen, wobei es vollständig oder
nur teilweise vom Rückhalteband 5 entfernt
werden kann. Er kann aber auch das Garantieband 4 im Bereich
des Drückers 20 eindrücken und
das Oberteil 2 öffnen,
wodurch auch hier wiederum die Sollbruchbrücken 40 zum Oberteil 2 brechen.
Vorzugsweise weist das Oberteil 2 in diesem Bereich des
Garantiebandes 4 eine Einbuchtung auf, um das Eindrücken zu
erleichtern.
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Bei
beiden Öffnungsmöglichkeiten
senkt sich das Rückhalteband 5 nach
unten ab und gibt den Drücker 20 besser
frei. Dadurch wird das spätere wiederholte Öffnen des
Verschlusses erleichtert und das Rückhalteband 5 ist
zudem optisch schöner
platziert.
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Damit
das Garantieband 4 beim erstmaligen Öffnen auf einfache Art und
Weise vollständig
entfernt werden kann bzw. einfacher weggerissen werden kann, weist
es an einem Ende einen abstehenden Griff 42 auf, wie dies
insbesondere in 3 erkennbar ist.
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Vollständig von
diesem Garantieband 4 getrennt und auch örtlich beabstandet
ist mindestens ein Unversehrtheitsanzeiger 6 vorhanden.
So wie das Garantieband 4 anzeigt, ob der Deckel 2 bereits einmal
vom Unterteil 1 angehoben worden ist, so dient der Unversehrtheitsanzeiger 6 als
Indikator dafür,
ob der gesamte Verschluss nach seinem Aufbringen auf den Behälter bereits
wieder vom Behälter entfernt
worden ist. Im Gegensatz zum Garantieband 4 wird der Anzeiger 6 dabei
jedoch nicht vollständig entfernt,
sondern verbleibt am Verschluss.
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Wie
in 1 erkennbar ist, bildet der Anzeiger 6 einen
integralen Bestandteil des Mantels des Unterteils 1. Er
ist bandförmig
ausgebildet und verläuft
am unteren Rand des Unterteils 1. An einem Ende des Bandes
ist er über
ein Gelenk 62 mit dem restlichen Verschlussmantel verbunden
ist und an einem gegenüberliegenden
Ende des Mantelteils ist er über
Sollbruchstellen, hier in Form von drei Sollbruchstegen 60,
mit dem restlichen Verschlussmantel verbunden ist. Der bandförmige Anzeiger 6 weist dabei
zwischen seinen zwei Enden eine Längsausdehnung auf, welche sich
parallel zum Umfang des Mantels des Unterteils 1 erstreckt.
Im erstgeschlossenen bzw. erstaufgebrachten Zustand des Verschlusses
auf dem Behälter folgt
der Anzeiger der Form des restlichen Mantels.
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4 zeigt
einen Längsschnitt
durch den erfindungsgemässen
Verschluss. Hier wird deutlich, dass der Verschluss ein Innengewinde 12 aufweist, so
dass er auf ein entsprechendes Aussengewinde eines Behälterhalses
aufgeschraubt werden kann, um den erstgeschlossenen bzw. den erstaufgebrachten
Zustand herzustellen. Die Erfindung ist jedoch nicht auf Verschlüsse mit
Schraubgewinden beschränkt.
Sie lässt
sich auch bei Flaschenhälsen
mit einer Wulst oder anderen Verbindungsmöglichkeiten verwirklichen.
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Des
weiteren ist in 4 die Ausgussöffnung 11 erkennbar,
welche vom Unterteil 1 des Verschlusses gebildet wird.
Diese Ausgussöffnung 11 ist von
einem Kragen 21 des Oberteils 2 umgeben, so dass
ein dichter Verschluss entsteht. Auch dies ist nur eine von vielen
Ausbildungsmöglichkeiten.
Vorzugsweise weist auch das Unterteil 1 einen nach unten
ragenden Kragen 10 auf, um einen dichten Verschluss mit
dem in dieser Figur nicht dargestellten Behälterhals zu bilden.
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In 5 ist
am besten erkennbar, dass der Verschluss, insbesondere das Unterteil 1,
nicht zwingend einen runden Querschnitt aufweisen muss. Der hier
dargestellte Verschluss weist eine sechseckige Form auf, wobei das
Sechseck gleichmässig
ausgestaltet ist. Es ist ferner erkennbar, dass nicht nur ein Anzeiger 6,
sondern genau zwei einander diagonal gegenüberliegende Anzeiger 6 vorhanden
sind. Diese zwei Anzeiger 6 sind identisch ausgebildet,
wobei sie den gleichen Drehsinn aufweisen, d.h. die Sollbruchstege 60 weisen
in dieselbe Richtung. Die Anzeiger 6 verlaufen jeweils über eine
Ecke des Mantels und weisen somit einen Winkel auf. Dabei verfügt der Anzeiger 6 im
Bereich dieser Ecke über
eine Nase 61, welche nach innen vorsteht und welche ihre Stufe
bzw. Kante zu den Sollbruchstegen 60 hin gerichtet hat.
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In 7 ist
nun erkennbar, wie die zugehörige
Flasche ausgebildet sein muss. Sie muss im Bereich der Aufnahme
des Verschlusses, welche vorzugsweise durch einen Hals gebildet
ist, zwei radial nach aussen vorstehende Flügel 71 oder Nasen
aufweisen. Diese Flügel 71 sind
einander diagonal gegenüberliegend
angeordnet und sie weisen denselben Drehsinn auf. Die eine Seite
des Flügels 71 ist leicht
gerundet ausgebildet, die andere Seite bildet eine scharfe Kante.
Die Kante ist jeweils zur Kante der Nase 61 des Anzeigers 6 hin
gerichtet. Im erstgeschlossenen bzw. erstaufgebrachten Zustand steht die
Nase 61 des Anzeigers am Flügel 71 des Behälters 7 an.
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Der
Verschluss lässt
sich ohne Zerstörung der
Anzeiger 6 auf den Behälterhals
aufbringen. Dies ist dank den Gelenken 62 möglich, welche
vorzugsweise als dünne
Bänder
ausgebildet sind. In 7 ist die Materialverjüngung im
Bereich der Gelenke 62 gut erkennbar. Diese Gelenke 62 geben
dem Anzeiger 6 eine gewisse Flexibilität, so dass die Nasen 61 mit
den Flügeln 71 in
Eingriff gebracht werden können.
Diese Situation ist vergrössert
in 8 dargestellt.
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Bei
einem Verdrehen des Verschlusses über die Flügel 71 hinweg, reissen
jedoch die Sollbruchstege 60. Die Gelenke 62 führen dabei
dazu, dass die Anzeiger in annähernd
tangentialer Richtung vom Verschlussmantel abstehen und somit klar
zu erkennen geben, dass die Unversehrtheit nicht mehr gewährleistet
ist. Dies ist in den 9 und 6 dargestellt.
Anstelle dieser in radialer Richtung wirkenden Kräfte beim
erstmaligen Drehen des Verschlusses können auch axiale Kräfte vorhanden
sein, welche zum Bruch des Anzeigers führen. Dies ist beispielsweise
bei einem Flaschenhals mit einer Wulst der Fall.
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Der
erfindungsgemässe
Behälterverschluss ermöglicht somit
ein getrenntes Überprüfen des
erstmaligen Öffnen
und des erstmaligen Entfernen des Verschlusses, wobei der Unversehrtheitsanzeiger
ein kostengünstiges
und anpassungsfähiges
Element des Verschlusses ist.
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- 1
- Unterteil
- 10
- erster
Kragen
- 11
- Ausgussöffnung
- 12
- Innengewinde
- 13
- Erste
Ausnehmung
- 14
- Zweite
Ausnehmung
- 2
- Oberteil
- 20
- Drücker
- 21
- Zweiter
Kragen
- 3
- Filmscharnier
- 4
- Unversehrtheitsgarantieband
- 40
- obere
Sollbruchbrücken
- 41
- untere
Sollbruchbrücken
- 42
- Griff
- 5
- Rückhalteband
- 6
- Unversehrtheitsanzeiger
- 60
- Sollbruchstege
- 61
- Nase
- 62
- Gelenk
- 7
- Flasche
- 70
- Flaschenhals
- 71
- Flügel