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DE19700308A1 - Schraubverschluß aus Kunststoff für Flaschen - Google Patents

Schraubverschluß aus Kunststoff für Flaschen

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DE19700308A1
DE19700308A1 DE19700308A DE19700308A DE19700308A1 DE 19700308 A1 DE19700308 A1 DE 19700308A1 DE 19700308 A DE19700308 A DE 19700308A DE 19700308 A DE19700308 A DE 19700308A DE 19700308 A1 DE19700308 A1 DE 19700308A1
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band
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Inventor
Alexander Dipl Ing Schmitz
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    • B65D41/00Caps, e.g. crown caps or crown seals, i.e. members having parts arranged for engagement with the external periphery of a neck or wall defining a pouring opening or discharge aperture; Protective cap-like covers for closure members, e.g. decorative covers of metal foil or paper
    • B65D41/32Caps or cap-like covers with lines of weakness, tearing-strips, tags, or like opening or removal devices, e.g. to facilitate formation of pouring openings
    • B65D41/34Threaded or like caps or cap-like covers provided with tamper elements formed in, or attached to, the closure skirt
    • B65D41/3442Threaded or like caps or cap-like covers provided with tamper elements formed in, or attached to, the closure skirt with rigid bead or projections formed on the tamper element and coacting with bead or projections on the container
    • B65D41/3447Threaded or like caps or cap-like covers provided with tamper elements formed in, or attached to, the closure skirt with rigid bead or projections formed on the tamper element and coacting with bead or projections on the container the tamper element being integrally connected to the closure by means of bridges
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65D2401/00Tamper-indicating means
    • B65D2401/15Tearable part of the closure
    • B65D2401/30Tamper-ring remaining connected to closure after initial removal

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)
  • Package Frames And Binding Bands (AREA)
  • Supports Or Holders For Household Use (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Schraubverschluß aus Kunststoff für Flaschen, mit einem Verschlußkörper aufweisend ein Innengewinde und einem Garantieband.
Derartige Schraubverschlüsse sind weit verbreitet und werden insbesondere bei Glas- oder Plastikflaschen für Erfrischungsgetränke eingesetzt. Diese Flaschen sind in verschiedenen Größen standardisiert und befinden sich in sehr großen Stückzahlen im Umlauf, sei es als Einweg- oder als Mehrwegflaschen. Insbesondere ist bei diesen Flaschen der Flaschenhals mit Gewinde standardisiert, so daß trotz unterschiedlicher Größen einheitliche Schraubverschlüsse verwendet werden können. Dieses bietet zwar viele Vorteile, hat jedoch den entscheidenden Nachteil, daß wegen der sich ständig mit hohen Stückzahlen in Umlauf befindlichen Flaschen eine Veränderung der Flaschenhalsgeometrie kaum möglich ist, und somit die Schraubverschlüsse als sogenannter Einwegartikel an die gegebene Flaschenhals- bzw. Gewindegeometrie angepaßt werden müssen. Veränderungen im System Flaschenhals-Schraubverschluß können daher wirtschaftlich nur am Schraubverschluß vorgenommen werden.
Die bekannten Schraubverschlüsse aus Kunststoff für Flaschen weisen üblicherweise einen Verschlußkörper mit einem Innengewinde sowie ein Garantieband auf. Das Garantieband ist üblicherweise so gestaltet, daß es sich beim Öffnen des Schraubverschlusses vom Verschlußkörper zumindest teilweise löst. Damit soll dem Verbraucher gezeigt werden, ob die Flasche schon geöffnet wurde oder noch unversehrt ist. Das Garantieband ist üblicherweise als Ring ausgebildet und durch dünne Brücken mit dem Verschlußkörper verbunden. Weiterhin weist das Garantieband auf der Innenseite liegende Haltenocken bzw. Lamellen auf, die im aufgeschraubten Zustand einen sogenannten Rastring bilden und den Rastring der Flasche hintergreifen. Dieser ist üblicherweise im Anschluß an das Außengewinde zum Flaschenkörper hin auf dem Flaschenhals angeordnet und weist in der standardisierten Form einen geringfügig größeren oder gleichen Durchmesser auf als das davor angeordnete Außengewinde. Da er zum Flaschenkörper hin leicht konisch ansteigend ausgebildet ist, dehnt sich das Garantieband beim Aufschrauben des Schraubverschlusses aufgrund der gegebenen Grundelastizität des Kunststoffes in Umfangsrichtung etwas aus, so daß die innen angeordneten Haltenocken bzw. Lamellen des Garantiebandes über den Rastring hinweggleiten können und nach Beendigung des Aufschraubvorganges einrasten und den Rastring hintergreifen.
Beim Aufschrauben der Flasche halten die Haltenocken bzw. Lamellen nun das Garantieband am Rastring fest, während die als Sollbruchstelle gedachten Brücken aufgrund des im Material entstehenden Zuges reißen. Durch die so zerstörte Verbindung zwischen Garantieband und Verschlußkörper ist auf einen Blick erkennbar, daß die Flasche schon geöffnet wurde.
Es sind nun im wesentlichen zwei Ausführungsformen der Garantiebänder bekannt. Bei der ersten bekannten Ausführungsform des Garantiebandes löst sich dieses beim Aufschrauben des Schraubverschlusses vollständig vom Verschlußkörper und verbleibt als Ring am Flaschenhals. Dieses ist jedoch insbesondere hinsichtlich der Entsorgung nachteilig, da durch das am Flaschenhals verbleibende Garantieband bei Einwegflaschen, die nach einmaligem Gebrauch wieder eingeschmolzen werden, die Schmelze verunreinigt wird. Bei Mehrwegflaschen hingegen muß vor dem erneuten Befüllen und Verschließen mit einem Schraubverschluß erst das alte Garantieband entfernt werden, bevor der neue Schraubverschluß aufgebracht werden kann.
Aber auch Umweltaspekte sprechen gegen diese Ausführungsform, da sich das zunächst am Flaschenhals verbleibende Garantieband beispielsweise beim Transport der leeren Flasche durchaus vom Flaschenhals lösen kann und sich dann als unerwünschter Müll in der Umwelt verliert.
Aber auch ästhetische Gesichtspunkte, die ein immer wichtiger werdendes Verkaufsargument sind, sprechen gegen das am Flaschenhals verbleibende Garantieband, da dieses von vielen Verbrauchern als störend empfunden wird.
Die zweite bekannte Ausführungsform des Garantiebandes reißt beim Aufschrauben des Schraubverschlusses auf, verbleibt jedoch vollständig am Verschlußkörper. Hier werden insbesondere die dann abstehenden Enden des Garantiebandes als nachteilig angesehen, da sie beim Auf- bzw. Abschrauben des Schraubverschlusses den Verbraucher stören und auch zu Verletzungen führen können. Aber auch die Ästhetik spricht gegen diese Ausführungsform des Garantiebandes, da die abstehenden Enden vom Verbraucher als störend empfunden werden.
Vor diesem Hintergrund ist es daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Schraubverschluß aus Kunststoff für Flaschen, mit einem Verschlußkörper aufweisend ein Innengewinde und einem Garantieband zur Verfügung zu stellen, der eine sichere Garantiefunktion aufweist und ohne abstehende Enden am Verschlußkörper verbleibt.
Gelöst wird diese Aufgabe dadurch, daß das Garantieband mindestens eine Dehnvorrichtung aufweist, und die Dehnvorrichtung mindestens einen Festpunkt mit dem Verschlußkörper aufweist.
Durch diese erfindungsgemäße Ausbildung eines Schraubverschlusses wird sowohl eine sichere Garantiefunktion erzielt als auch das Verbleiben des Garantiebandes am Verschlußkörper gewährleistet. Beim Aufschrauben des Schraubverschlusses auf den Flaschenhals dehnt sich das Garantieband wegen der konischen Ausbildung des Rastringes und gleitet daher mit seinen Haltenocken bzw. Lamellen über den Rastring hinweg, während die Brücken zwischen Garantieband und Verschlußkörper beim Aufschrauben auf Druck belastet werden und daher nicht reißen.
Beim Öffnen der Flasche hingegen durch Abschrauben des Schraubverschlusses halten die Haltenocken bzw. Lamellen das Garantieband zunächst am Rastring fest, so daß die Brücken zwischen Garantieband und Verschlußkörper nunmehr auf Zug belastet werden. Durch Weiterdrehen des Verschlußkörpers wird der Zug in den Brücken weiter erhöht, so daß diese schließlich reißen. Das Garantieband verbleibt jedoch durch den Festpunkt am Verschlußkörper, während durch Weiterdrehen des Verschlußkörpers die Spannung im Garantieband weiter erhöht wird und dadurch die Dehnvorrichtung das Garantieband so weit dehnt, daß es über den Rastring hinweggleiten kann. Der Schraubverschluß kann nun vollständig abgeschraubt werden, wobei das Garantieband durch den Festpunkt noch mit dem Verschlußkörper verbunden ist und die zerrissenen Brücken zwischen Garantieband und Verschlußkörper anzeigen, daß dieser Schraubverschluß betätigt wurde. Der Verbraucher erkennt daher sofort, daß diese Flasche schon einmal geöffnet wurde. Weiterhin verbleibt das Garantieband am Verschlußkörper, so daß keine Entsorgungs- oder Umweltprobleme entstehen. Schließlich reißt das Garantieband beim Aufschrauben auch nicht auf, so daß keine den Verbraucher störenden oder verletzenden Garantiebandenden hervorstehen und daher ein insgesamt auch ästhetisch wirkender Schraubverschluß zur Verfügung gestellt wird.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weist die Dehnvorrichtung mindestens zwei Ausnehmungen auf, die im wesentlichen quer im Garantieband verlaufen und zu jeweils gegenüberliegenden Garantiebandrändern hin offen sind. Damit wird auf besonders einfache Weise eine Dehnung des Garantiebandes ermöglicht, indem dieses ziehharmonikaartig in die Länge gezogen wird. Vorteilhafterweise weist das Garantieband zwei auf gegenüberliegenden Garantiebandseiten angeordnete Dehnvorrichtungen auf. Damit wird auf einfache Weise eine gleichmäßige Dehnung des Garantiebandes ermöglicht, so daß dieses problemlos und ohne hängen zu bleiben beim Aufschrauben des Schraubverschlusses über den Rastring hinweggleiten kann.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die Dehnvorrichtung zwei Ausnehmungen aufweist, die auf einer Seite des Festpunktes angeordnet sind. Damit wird eine gezielte Dehnung des Garantiebandes von einer Seite des Festpunktes aus ermöglicht.
Gemäß einer anderen bevorzugten Ausführungsform weist die Dehnvorrichtung zwei Ausnehmungen auf, die auf gegenüberliegenden Seiten des Festpunktes angeordnet sind, so daß hier die Dehnung des Garantiebandes vom Festpunkt aus gleichmäßig nach beiden Seiten hin erfolgt.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Dabei zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schraubverschlusses im aufgeschraubten Zustand mit einem Teilschnitt durch das Garantieband,
Fig. 2 eine Seitenansicht der ersten Ausführungsform beim Aufschrauben mit zwei Teilschnitten durch das Garantieband,
Fig. 3 eine Seitenansicht der ersten Ausführungsform beim Abschrauben mit einem Teilschnitt durch das Garantieband,
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht des Garantiebandes der ersten Ausführungsform,
Fig. 5 eine Seitenansicht einer zweiten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schraubverschlusses im aufgeschraubten Zustand mit einem Teilschnitt durch das Garantieband,
Fig. 6 eine Seitenansicht der zweiten Ausführungsform beim Aufschrauben mit zwei Teilschnitten durch das Garantieband, und
Fig. 7 eine Seitenansicht der zweiten Ausführungsform beim Abschrauben mit zwei Teilschnitten durch das Garantieband.
In Fig. 1 ist eine Seitenansicht einer ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schraubverschlusses 10 dargestellt. Der Schraubverschluß 10 besteht im wesentlichen aus dem Verschlußkörper 12 und dem Garantieband 14 und ist auf einen Flaschenhals 30 aufgeschraubt. Das Garantieband 14 ist mit den Brücken 16 und dem Festpunkt 18 mit dem Verschlußkörper 12 verbunden. Weiterhin weist das Garantieband 14 innenliegende Haltenocken 15 auf sowie eine Dehnvorrichtung 20. Diese Dehnvorrichtung 20 weist zwei Ausnehmungen 22 und 24 auf, die jeweils als Schlitz ausgebildet sind. Dabei ist die Ausnehmung 22 zum Verschlußkörper 12 hin offen, während die Ausnehmung 24 zum Flaschenkörper hin offen ist, von dem der Einfachheit halber nur der Flaschenhals 30 dargestellt ist.
In dem hier dargestellten aufgeschraubten Zustand ist das Garantieband 14 nicht gedehnt und die Haltenocken 15 hintergreifen den Rastring 32 auf dem Flaschenhals 30.
In Fig. 2 ist die erste Ausführungsform des Schraubverschlusses 10 beim Aufschrauben auf den Flaschenhals 30 dargestellt, kurz bevor die Haltenocken 15 den Rastring 32 hintergreifen. Durch die konische Ausbildung des Rastringes 32 werden die Haltenocken 15 des Garantiebandes 14 und damit das Garantieband 14 selbst beim Aufschrauben des Schraubverschlusses 10 auf den Flaschenhals 30 radial nach außen gedrückt. Durch die Dehnvorrichtung 20 mit den beiden Ausnehmungen 22 und 24 wird dabei eine ziehharmonikaartige Verlängerung des Garantiebandes 14 ermöglicht, wie in Fig. 2 dargestellt. Da der Verschlußkörper 12 des Schraubverschlusses 10 beim Aufschrauben auf den Festpunkt 18 und die Brücken 16 drückt, werden diese auf Druck belastet und können somit nicht reißen. Wird der Schraubverschluß nun weiter auf den Flaschenhals 30 aufgeschraubt, hintergreifen die Haltenocken 15 des Garantiebandes 14 den Rastring 32 und das Garantieband 14 zieht sich wieder zusammen. Es wird dann der in Fig. 1 dargestellte Zustand erzielt.
In Fig. 3 ist nun die erste Ausführungsform des Schraubverschlusses 10 beim Abschrauben vom Flaschenhals 30 dargestellt. Die zunächst am Rastring 32 anliegenden Haltenocken 15 halten das Garantieband 14 und somit über den Festpunkt 18 und die Brücken 16 auch den Verschlußkörper 12 auf dem Flaschenhals 30 fest. Durch weiteres Drehen des Verschlußkörpers 12 wird der Zug in den Brücken 16 schließlich so stark, daß diese reißen. Das Garantieband 14 wird jedoch durch den Festpunkt 18 weiter am Verschlußkörper 12 gehalten, so daß durch die Dehnvorrichtung 20 mit den Ausnehmungen 22 und 24 das Garantieband 14 gedehnt wird und die Haltenocken 15 über den Rastring 32 hinweggleiten. Der Schraubverschluß 10 kann dann vollständig vom Flaschenhals 30 abgeschraubt werden, während sich das Garantieband 14 noch am Verschlußkörper 12 befindet und keine abstehenden Enden aufweist. Durch die abgerissenen Brücken 16 ist jedoch sofort erkennbar, daß dieser Verschluß schon einmal benutzt wurde.
Die Dehnvorrichtung 20 mit den Ausnehmungen 22 und 24 ermöglichen, daß das Garantieband 14 so weit gedehnt (geweitet) wird, daß ein problemloses Wiederverschließen des Flaschenhalses 30 möglich ist.
In Fig. 4 ist das Garantieband 14 der ersten Ausführungsform in einer perspektivischen Ansicht dargestellt. Das Garantieband 14 weist zwei auf gegenüberliegenden Seiten angeordnete Dehnvorrichtungen 20 auf, die jeweils zwei Ausnehmungen 22 bzw. 24 besitzen. Diese Ausnehmungen 22 bzw. 24 sind als Schlitze ausgebildet, die jeweils zu den gegenüberliegenden Garantiebandrändern hin offen sind. An der Innenseite des Garantiebandes 14 sind Haltenocken 15 angeordnet, die beim hier dargestellten Ausführungsbeispiel sektionsweise angeordnet sind. Sie können jedoch auch umlaufend auf der Innenseite angeordnet sein. Auf der Oberseite des Garantiebandes 14 sind schließlich noch zwei Festpunkte 18 sowie mehrere Brücken 16 ausgebildet.
In Fig. 5 ist ein zweites Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Schraubverschlusses 10 dargestellt. Der Schraubverschluß 10 besteht im wesentlichen aus einem Verschlußkörper 12 und einem Garantieband 14 und ist hier im auf einen Flaschenhals 30 aufgeschraubten Zustand dargestellt. Das Garantieband 14 ist mit einem Festpunkt 18 und Brücken 16 am Verschlußkörper 12 befestigt. An der Innenseite weist das Garantieband 14 Haltenocken 15 auf, die im hier dargestellten aufgeschraubten Zustand den Rastring 32 hintergreifen. Weiterhin weist das Garantieband 14 eine Dehnvorrichtung 20 auf, ebenfalls mit zwei Ausnehmungen 22 bzw. 24. Die Ausnehmungen 22 bzw. 24 sind als Schlitze ausgebildet und jeweils zu gegenüberliegenden Garantiebandrändern hin offen. Im Unterschied zur ersten Ausführungsform, die in den Fig. 1 bis 4 dargestellt ist, ist bei dieser zweiten Ausführungsform der Festpunkt 18 zwischen den beiden Ausnehmungen 22 und 24 angeordnet.
In Fig. 6 ist die zweite Ausführungsform in einer Seitenansicht mit einem Teilschnitt durch das Garantieband 14 beim Aufschrauben dargestellt, und in Fig. 7 beim Abschrauben. Da die Funktionsweise der Dehnvorrichtung 20 schon ausführlich unter Bezugnahme auf die Fig. 1 bis 4 beschrieben wurde, kann auf eine erneute Beschreibung an dieser Stelle verzichtet werden.
Bezugszeichenliste
10
Schraubverschluß
12
Verschlußkörper
14
Garantieband
15
Haltenocken
16
Brücken
18
Festpunkt
20
Dehnvorrichtung
22
Ausnehmung
24
Ausnehmung
30
Flaschenhals
32
Rastring

Claims (5)

1. Schraubverschluß aus Kunststoff für Flaschen, mit einem Verschlußkörper aufweisend ein Innengewinde und einem Garantieband, dadurch gekennzeichnet, daß das Garantieband (14) mindestens eine Dehnvorrichtung (20) aufweist, und die Dehnvorrichtung (20) mindestens einen Festpunkt (18) mit dem Verschlußkörper (12) aufweist.
2. Schraubverschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Dehnvorrichtung (20) mindestens zwei Ausnehmungen (22, 24) aufweist, die im wesentlichen quer im Garantieband (14) verlaufen und zu jeweils gegenüberliegenden Garantiebandrändern hin offen sind.
3. Schraubverschluß nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Garantieband (14) zwei auf gegenüberliegenden Garantiebandseiten angeordnete Dehnvorrichtungen (20) aufweist.
4. Schraubverschluß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Dehnvorrichtung (20) zwei Ausnehmungen (22, 24) aufweist, die auf einer Seite des Festpunktes (18) angeordnet sind.
5. Schraubverschluß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Dehnvorrichtung (20) zwei Ausnehmungen (22, 24) aufweist, die auf gegenüberliegenden Seiten des Festpunktes (18) angeordnet sind.
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