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Die Erfindung betrifft eine Tauchpumpe mit einem Gehäuse, das eine Ansaugöffnung sowie eine Auslassöffnung aufweist und einen Motor sowie ein von diesem drehend antreibbares Laufrad aufnimmt, wobei zu fördernde Flüssigkeit über die Ansaugöffnung einsaugbar und über einen Druckraum und die Auslassöffnung unter Druck ausgebbar ist, und wobei der Druckraum mittels eines Entlüftungsventils entlüftet werden kann.
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Mit Hilfe einer derartigen Tauchpumpe kann Flüssigkeit aus Behältern, Schächten, Räumen in Gebäuden und dgl. abgepumpt werden. Hierzu umfasst die Tauchpumpe ein Gehäuse, das in die zu abzupumpende Flüssigkeit eingetaucht werden kann und eine Ansaugöffnung aufweist, so dass die Flüssigkeit eingesaugt, vom Laufrad unter Druck gesetzt und über den im Innern des Gehäuses angeordneten Druckraum und die mit diesem in Strömungsverbindung stehende Auslassöffnung abgegeben werden kann. An die Auslassöffnung kann eine Druckleitung, beispielsweise ein Druckschlauch, angeschlossen werden. Um eine einwandfreie Förderung der Flüssigkeit sicherzustellen, muss dafür Sorge getragen werden, dass im Druckraum befindliche Luft entweichen kann, denn wenn sich größere Luftmengen im Druckraum befinden, ist die Förderleistung der Tauchpumpe häufig so gering, dass schon ein geringer Gegendruck an der Auslassöffnung, wie er zum Beispiel durch eine Flüssigkeitssäule in der Druckleitung oder durch in die Druckleitung eingebaute Rückschlagventile entsteht, nicht mehr überwunden werden kann. Zum Entlüften des Druckraumes wird in der
US-Patentschrift Nr. 3,915,351 ein Entlüftungsventil vorgeschlagen, das in einem Entlüftungskanal angeordnet ist und einen Schwimmer aufweist, so dass das Entlüftungsventil selbsttätig schließt, wenn im Entlüftungskanal ein ausreichend hoher Wasserstand vorliegt. Sinkt der Wasserstand, so gibt der Schwimmer das Ventil frei, so dass aus dem Druckraum Luft entweichen kann. Wird mittels einer derartigen Tauchpumpe stark verschmutzte Flüssigkeit gefördert, so besteht die Gefahr, dass sich Schmutz an der Innenseite des Entlüftungskanals und am Schwimmer absetzt, so dass der Schimmer mit der Innenwand des Entlüftungskanals verklebt. Dies hat zur Folge, dass das Entlüftungsventil nicht mehr in seine Offenstellung übergeht und somit der Druckraum nicht mehr entlüftet werden kann.
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Um eine permanente Entlüftung sicherzustellen, wird in der Offenlegungsschrift
DE 44 32 224 A1 der Einsatz eines Entlüftungsrohres vorgeschlagen, das sich von einem zentralen Bereich des Druckraums bis zur Außenseite des Gehäuses erstreckt. Dies ermöglicht zwar eine zuverlässige Entlüftung des Druckraums, hat aber zur Folge, dass während des laufenden Betriebs der Tauchpumpe ständig Flüssigkeit aus dem Druckraum über das Entlüftungsrohr aus dem Gehäuse austritt.
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Aus der
DE 199 23 357 A1 ist eine Flüssigkeitspumpe bekannt, bei der der Druckraum mittels eines Entlüftungsventils entlüftet werden kann. Das Entlüftungsventil kann mittels eines Steuerorgans manuell in seine Offenstellung überführt werden. Das Steuerorgan ist aus mehreren Teilen aufgebaut und auch das eigentliche Entlüftungsventil weist eine Vielzahl von beweglichen Bauteilen auf. Dies führt zu einer gewissen Störungsanfälligkeit und erschwert die Bedienung des Entlüftungsventils.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Tauchpumpe der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass der Druckraum zuverlässig und auf einfache Weise entlüftet werden kann, ohne dass die Gefahr eines ständigen Flüssigkeitsaustritts besteht.
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Diese Aufgabe wird durch eine Tauchpumpe mit den Merkmalen von Anspruch 1 gelöst.
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In die Erfindung fließt der Gedanke mit ein, dass ein zuverlässiges Öffnen des Entlüftungsventils auf einfache Weise durch Ausüben einer Betätigungskraft sichergestellt werden kann. Vom Benutzer kann das Entlüftungsventil über das Betätigungselement mit einer Betätigungskraft beaufschlagt werden, so dass das Entlüftungsventil auch dann zuverlässig in seine Offenstellung übergeht, wenn sich im Bereich des Entlüftungsventils Schmutz abgelagert hat. Vom Benutzer kann das Entlüftungsventil mittels des Betätigungselements so lange in seiner Offenstellung gehalten werden, bis praktisch die gesamte Luft aus dem Druckraum entwichen ist. Dadurch kann eine hohe Förderkapazität der Tauchpumpe erreicht werden.
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Das Betätigungselement ist gemäß der Erfindung als Drucktaster ausgestaltet, der starr mit einem Ventilkörper des Entlüftungsventils gekoppelt ist. Der Drucktaster ermöglicht eine besonders einfache Bedienung des Entlüftungsventils. Von besonderem Vorteil ist es, wenn der Drucktaster einstückig mit dem Ventilkörper verbunden ist. Ventilkörper und Drucktaster können beispielsweise ein einteiliges Kunststoffformteil ausbilden.
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Der Druckraum kann über einen Entlüftungskanal entlüftet werden, wobei im Entlüftungskanal der Ventilkörper verschiebbar gehalten ist. Der Ventilkörper kann beispielsweise nach Art eines Kolbens ausgebildet sein, der in der Schließstellung des Entlüftungsventils über ein Dichtelement dichtend an eine Dichtfläche des Entlüftungskanals anlegbar ist. Als Dichtelement kommt vorzugsweise ein Dichtring zum Einsatz, der beispielsweise in einer Ringnut des Ventilkörpers gehalten sein kann. Der Kolben kann beispielsweise als Hohlzylinder ausgebildet sein.
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Es kann vorgesehen sein, dass das Entlüftungsventil mittels des Betätigungselements auch manuell aus seiner Offenstellung in seine Schließstellung überführbar ist, so dass das Entlüftungsventil vom Benutzer manuell geöffnet und manuell geschlossen werden kann.
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Alternativ kann vorgesehen sein, dass das Entlüftungsventil selbsttätig aus seiner Offenstellung in seine Schließstellung übergeht. Vorzugsweise ist das Entlüftungsventil mittels eines Federelements in seine Schließstellung vorgespannt. Dies stellt sicher, dass das Entlüftungsventil selbsttätig in seine Schließsteilung übergeht, nachdem der Benutzer das Betätigungselement freigegeben hat. Der Übergang in die Schließstellung erfolgt unter der Kraft des Federelements. Zum Öffnen des Entlüftungsventils kann dieses mittels des Betätigungselements entgegen der Wirkung des Federelements in seine Offenstellung überführt werden.
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Als Federelement kommt vorzugsweise eine Druckfeder zum Einsatz, die beispielsweise zwischen dem Betätigungselement und dem Gehäuse eingespannt sein kann.
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Der Entlüftungskanal weist vorzugsweise zwei Kanalabschnitte auf, die über eine Schulter miteinander verbunden sind, wobei ein erster Kanalabschnitt eine Dichtfläche ausbildet und einen geringeren Durchmesser aufweist als ein zweiter Kanalabschnitt. Ein mit dem Betätigungselement gekoppelter Ventilkörper kann den ersten Kanalabschnitt durchgreifen und zumindest in der Offenstellung des Entlüftungsventils in den zweiten Kanalabschnitt eintauchen. Durch Verschieben des Ventilkörpers mittels des Betätigungselements kann dieser dichtend an die Dichtfläche des ersten Kanalabschnitts angelegt werden, vorzugsweise unter Zwischenlage eines Dichtelements.
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Um die Bedienung der Tauchpumpe zu vereinfachen, ist es von Vorteil, wenn das Betätigungselement an der Oberseite des Gehäuses angeordnet ist. Dies gibt dem Benutzer die Möglichkeit, das Entlüftungsventil von der Oberseite des Gehäuses aus zu betätigen, so dass das Gehäuse in die abzupumpende Flüssigkeit eingetaucht werden kann, ohne dass der Benutzer des Entlüftungsventils mit der abzupumpenden Flüssigkeit in Kontakt gerät.
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Die Handhabung der Tauchpumpe wird bei einer bevorzugten Ausführungsform dadurch vereinfacht, dass die Auslassöffnung an der Oberseite des Gehäuses angeordnet ist. Dies gibt dem Benutzer die Möglichkeit, eine Druckleitung, vorzugsweise einen Druckschlauch, an die Auslassöffnung anzuschließen, nachdem die Pumpe zuvor in die abzupumpende Flüssigkeit eingesetzt wurde.
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Eine besonders kompakte Bauform wird bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Tauchpumpe dadurch erzielt, dass das Gehäuse in der Draufsicht im wesentlichen dreieckförmig ausgestaltet ist, wobei das Betätigungselement und/oder die Auslassöffnung an einem Eckbereich des Gehäuses angeordnet ist. Die dreieckförmige Ausgestaltung des Gehäuses gibt die Möglichkeit, innerhalb des Gehäuses einen üblichen Elektromotor, der in ein zylinderförmiges Motorgehäuse eingekapselt ist, anzuordnen, wobei in den Eckbereichen des Gehäuses Funktionselemente positioniert werden können. Beispielsweise kann in einem ersten Eckbereich ein Auslasskanal angeordnet werden, über den der Druckraum mit der Auslassöffnung in Strömungsverbindung steht. Alternativ oder ergänzend kann in einem zweiten Eckbereich ein Entlüftungskanal angeordnet werden, der das Entlüftungsventil aufnimmt. In einem dritten Eckbereich lässt sich beispielsweise ein Füllstandssensor anordnen, der außenseitig am Gehäuse das Niveau der abzupumpenden Flüssigkeit, in die das Gehäuse eingetaucht wurde, erfasst. Je nach Stand der Flüssigkeit kann mittels des Füllstandssensors die Tauchpumpe ein- und ausgeschaltet werden.
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Von Vorteil ist es, wenn die Tauchpumpe zumindest einen oberseitig am Gehäuse angeordneten Tragegriff aufweist, wobei das Betätigungselement nach oben über den Tragegriff hervorsteht. Mittels des Tragegriffes kann die Tauchpumpe auf einfache Weise transportiert werden, und durch den Überstand des Betätigungselements bezogen auf den Tragegriff wird dem Benutzer die Handhabung der Tauchpumpe vereinfacht, denn der Überstand verdeutlicht dem Benutzer die Lage des Betätigungselements, so dass die Tauchpumpe intuitiv bedient werden kann.
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Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Tauchpumpe ist dessen Gehäuse in der Draufsicht im wesentlichen dreieckförmig ausgestaltet, wobei an der Oberseite des Gehäuses drei Tragegriffe angeordnet sind, die einen ungefähr dreieckförmigen Tragring definieren. Oberseitig befindet sich somit entlang jeder Seite des dreieckförmigen Gehäuses ein Tragegriff zum Transportieren der Tauchpumpe. Die drei Tragegriffe erstrecken sich jeweils entlang einer Seite des dreieckförmigen Gehäuses und definieren insgesamt einen dreieckförmigen Tragring. An einer Ecke des Tragrings kann die Auslassöffnung und an einer zweiten Ecke kann das Betätigungselement angeordnet sein, wobei die Auslassöffnung und das Betätigungselement nach oben über den Tragring hervorstehen.
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Die Auslassöffnung wird vorzugsweise von einem Druckstutzen definiert. Das Betätigungselement ist bevorzugt in Form eines in der Draufsicht dreieckförmigen Drucktasters ausgebildet.
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Von besonderem Vorteil ist es, wenn das Gehäuse dreiteilig ausgestaltet ist mit einem Unterteil, einem Mittelteil und einem Oberteil, wobei das Oberteil das Mittelteil umgreift, mit dem Unterteil lösbar verbunden ist und das Betätigungselement trägt und wobei das Mittelteil den Motor aufnimmt, den Druckraum definiert und einen Entlüftungskanal ausbildet, in dem das Entlüftungsventil angeordnet ist, und wobei das Unterteil einen Pumpraum ausbildet, in dem das Laufrad angeordnet ist und der über mindestens eine Durchgangsöffnung mit dem Druckraum in Verbindung steht. Im Pumpraum ist das Laufrad drehbar gelagert und zu fördernde Flüssigkeit kann über die Ansaugöffnung in den Pumpraum eingesaugt werden. Vom Pumpraum wird die Flüssigkeit über die mindestens eine Durchgangsöffnung in den Druckraum überführt, von dem sie über die Auslassöffnung abgegeben werden kann. Vorzugsweise ist die Auslassöffnung am Mittelteil des Gehäuses angeordnet, das hierzu beispielsweise einen Druckstutzen ausbilden kann. Die Montage einer derartigen Tauchpumpe gestaltet sich sehr einfach, denn in einem ersten Montageschritt kann der in ein wasserdichtes Motorgehäuse eingekapselte Motor in das Mittelteil des Gehäuses eingesetzt werden. Nach der Montage des Laufrades am freien Ende der Motorwelle kann das Mittelteil auf das Unterteil aufgesetzt werden, das den Pumpraum definiert, und anschließend kann das Gehäuseoberteil auf das Mittelteil aufgesetzt werden, wobei es dieses umgreift, so dass es mit dem Unterteil lösbar verbunden werden kann, beispielsweise mit dem Unterteil verschraubt werden kann. Das Gehäuseoberteil trägt das Betätigungselement, das bevorzugt einstückig mit einem in den Entlüftungskanal des Mittelteils eintauchenden Ventilkörper verbunden ist.
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Die nachfolgende Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
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1: eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Tauchpumpe;
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2: eine Draufsicht auf die Tauchpumpe aus 1;
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3: eine Schnittansicht längs der Linie A-A in 2; und
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4: eine Teilschnittansicht längs der Linie B-B in 2.
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In der Zeichnung ist schematisch eine erfindungsgemäße Tauchpumpe 10 dargestellt mit einem Gehäuse 12, das ein Oberteil 13, ein Mittelteil 14 und ein Unterteil 15 umfasst. Wie insbesondere aus 2 deutlich wird, ist das Gehäuse 12 in der Draufsicht im wesentlichen dreieckförmig mit konvex nach außen gekrümmten Seitenflächen 16, 17 und 18 sowie mit im wesentlichen ebenen Eckbereichen 19, 20 und 21 ausgestaltet. Das Gehäuseoberteil 13 bildet einen Tragring 23 aus, der in der Draufsicht entsprechend dem Gehäuse 12 im wesentlichen dreieckförmig ausgebildet ist und drei Tragegriffe 24, 25, 26 aufweist. Die Tragegriffe 24, 25 und 26 können vom Benutzer umgriffen werden und erstrecken sich jeweils entlang einer Seite der Dreieckform. Ausgehend von den Eckbereichen 19, 20 und 21 erstrecken sich vom Tragring 23 in Richtung auf das Unterteil 15 drei Haltearme 28, 29, 30, die sich außenseitig am Mittelteil 14 entlang erstrecken und mit Hilfe von Verbindungsschrauben 32 mit dem Unterteil 15 lösbar verbunden werden können.
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Das Mittelteil 14 des Gehäuses 12 ist im wesentlichen becherförmig ausgebildet und umfasst eine Deckenwand 34, von der sich eine Außenwand 35 zum Unterteil 15 erstreckt, wobei die Außenwand 35 unter Zwischenlage eines Dichtrings 36 auf einer Innenschulter 37 des Unterteils 15 aufsitzt. Im Abstand zur Außenwand 35 erstreckt sich von der Deckenwand 34 eine hülsenförmige Innenwand 38 in Richtung des Unterteils 15, wobei die Innenwand 38 in einem in vertikaler Richtung ungefähr mittigen Bereich des Mittelteils 14 endet.
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Das Unterteil 15 bildet einen ringförmigen Pumpenfuß 40 aus, mit dem die Tauchpumpe 10 auf eine Standfläche 39 aufgestellt werden kann. Der Pumpenfuß 40 umgibt eine Saugwanne 41, die in einem zentralen Bereich eine Ansaugöffnung 42 aufweist. In den Eckbereichen 19, 20 und 21 sind an den Pumpenfuß 40 verschwenkbare Standfüße 43 angelenkt, mit denen die Tauchpumpe 10 auf die Standfläche 39 aufgestellt werden kann. Die Standfüße 43 können zwischen einer in 3 dargestellten ausgeschwenkten Stellung und einer in der Zeichnung nicht dargestellten eingeschwenkten Stellung verschwenkt werden. In der ausgeschwenkten Stellung definieren die Standfüße 43 einen verhältnismäßig großen Abstand zwischen der Standfläche 39 und der Ansaugöffnung 42, beispielsweise einen Abstand von etwa 3 mm bis 8 mm, wohingegen sie in ihrer eingeschwenkten Stellung einen verringerten Abstand zwischen der Aufstandsfläche und der Ansaugöffnung 42 vorgeben, zum Beispiel einen Abstand von etwa 1 mm bis 2 mm.
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Zwischen dem Unterteil 15 und dem Mittelteil 14 ist innerhalb des Gehäuses eine Zwischenwand 45 angeordnet, die oberseitig einen Stützkragen 46 trägt und die eine zentrale Durchgangsöffnung 47 aufweist. Die Zwischenwand 45 und die Saugwanne 41 umgeben einen Pumpraum 49, der ein Laufrad 50 aufnimmt.
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Das Mittelteil 14 umgibt einen Motor 52, der in ein Motorgehäuse 53 eingekapselt ist. Der Motor 52 und das Motorgehäuse 53 ragen in einen von der Innenwand 38 umgebenen Innenraum 55 des Mittelteils 14 hinein, wobei sich das Motorgehäuse 53 unter Zwischenlage eines Dichtrings 56 an einem Stützring 57 abstützt, der am freien Rand der Innenwand 38 festgelegt ist. Unterseitig stützt sich das Motorgehäuse 53 am Stützkragen 46 der Zwischenwand 45 ab, und eine Motorwelle 59 durchgreift die Durchgangsöffnung 47 der Zwischenwand 45. Am freien Ende der Motorwelle 59 ist das Laufrad 50 drehfest gehalten.
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Das Motorgehäuse 53 ist innerhalb des Mittelteils 14 von einem ringförmigen Druckraum 60 umgeben, der über in der Zeichnung nicht dargestellte Durchlassöffnungen mit dem Pumpraum 49 in Strömungsverbindung steht. Im Bereich der Deckenwand 34 schließt sich an den Druckraum 60 in einem ersten Eckbereich 19 des Gehäuses 12 ein Druckstutzen 62 an, der in vertikaler Richtung über den Tragring 23 nach oben hervorsteht und in seinem hervorstehenden Bereich ein Außengewinde 63 trägt. Der Druckstutzen 62 ist einstückig mit dem Mittelteil 14 verbunden und definiert eine Auslassöffnung 65 der Tauchpumpe 10.
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In einem zweiten Eckbereich 20 erstreckt sich von der Deckenwand 34 ein Entlüftungskanal 67, der mit dem Mittelteil 14 einstückig verbunden ist. Oberhalb des Entlüftungskanals 67 bildet das Oberteil 13 einen Führungsschacht 69 aus, in den ein Betätigungselement in Form eines Drucktasters 70 eintaucht. Wie insbesondere aus 2 deutlich wird, ist der Drucktaster 70 in der Draufsicht im wesentlichen dreieckförmig ausgestaltet und zwischen zwei Tragegriffen 25, 26 angeordnet. Der Drucktaster 70 ist nach Art einer Kappe ausgebildet und weist einen Deckel 71 auf, von dem ein Mantel 71 in Richtung des Entlüftungskanals 67 absteht, wobei der Mantel 71 in den Führungsschacht 79 eintaucht. Unterseitig steht vom Deckel 71 ein Ventilkörper in Form eines hohlzylinderförmigen Kolbens 74 ab, der in den Entlüftungskanal 67 eintaucht, wobei er einen äußeren Kanalabschnitt 76 durchgreift und sich mit seinem freien Ende bis in Höhe einer Schulter 77 erstreckt, über die der äußere Kanalabschnitt 76 in einen inneren Kanalabschnitt 78 übergeht. Der innere Kanalabschnitt 78 weist einen größeren Durchmesser auf als der äußere Kanalabschnitt 76, dessen Innenwand eine Dichtfläche 79 ausbildet. Der Schulter 77 benachbart trägt der Kolben 74 außenseitig eine umlaufende Ringnut 80, in der ein Dichtring 81 angeordnet ist.
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Der Kolben 74 ist außerhalb des Entlüftungskanals 67 von einer Druckfeder 83 umgeben, die sich einerseits an der freien Kante 84 des Entlüftungskanals 67 und andererseits an der Unterseite des Deckels 71 abstützt. Mittels der Druckfeder 83 wird der Drucktaster 70 mit einer Federkraft in die dem Entlüftungskanal 67 abgewandte Richtung nach oben beaufschlagt, so dass der Dichtring 81, der dem freien Ende des Kolbens 74 benachbart angeordnet ist, dichtend an der Dichtfläche 79 des Entlüftungskanals 67 anliegt. Durch Betätigen des Drucktasters 70 kann der Kolben 74 weiter in den Entlüftungskanal 67 hinein verschoben werden, wobei der Dichtring 81 einen Abstand zur Dichtfläche 79 einnimmt. Mittels unterseitig vom Mantel 72 abstehender Rastnasen 86, die korrespondierende Rückhalteelemente 87 hintergreifen, ist sichergestellt, dass der Drucktaster 70 unter der Wirkung der Druckfeder 83 nicht aus dem Führungsschacht 89 herausgedrückt werden kann.
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Die Dichtfläche 79 bildet in Kooperation mit dem freien Endbereich des Kolbens 74 und dem Dichtring 81 ein Entlüftungsventil 90 aus, das mittels des Drucktasters 70 vom Benutzer der Tauchpumpe 10 manuell betätigt werden kann, um das Entlüftungsventil 90 ausgehend von seiner Schließstellung, in der der Dichtring 81 dichtend an der Dichtfläche 79 anliegt, in seine Offenstellung, in der der Dichtring 81 im Abstand zur Dichtfläche 79 angeordnet ist, zu überführen. Dies gibt die Möglichkeit, den Druckraum 60 der Tauchpumpe 10 durch Betätigen des Drucktasters 70 zu entlüften. Wird der Drucktaster 70 vom Benutzer nach einem Entlüftungsvorgang freigegeben, so geht er unter der Wirkung der Druckfeder 83 selbsttätig in seine Schließstellung über, wie sie in den 3 und 4 dargestellt ist.
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Mittels der Tauchpumpe 10 kann ein Behältnis, beispielsweise ein Schacht, ein Gebäuderaum oder ein Gartenteich, abgepumpt werden. Hierzu kann die Tauchpumpe 10 in die abzupumpende Flüssigkeit eingetaucht werden. Wird der Motor 52 in Gang gesetzt, so wird das Laufrad 50 in Drehung versetzt und dadurch Flüssigkeit über die Ansaugöffnung 42 in den Pumpraum 40 eingesaugt und von diesem über den Druckraum 60 und den Druckstutzen 63 an die Auslassöffnung 65 abgegeben.
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An die Auslassöffnung 65 kann mittels des Außengewindes 63 in üblicher Weise eine Druckleitung, beispielsweise ein Druckschlauch, angeschlossen werden. Soll der Druckraum 60 entlüftet werden, so ist es hierzu lediglich erforderlich, den Drucktaster 70 zu betätigen. Dies hat zur Folge, dass das Entlüftungsventil 67 mit einer Zwangskraft beaufschlagt wird, so dass der Dichtring 81 von der Dichtfläche 79 abhebt und somit im Druckraum 60 befindliche Luft über den Entlüftungskanal 67 entweichen kann. Aufgrund der manuellen Betätigung des Entlüftungsventils 90 ist sichergestellt, dass dieses selbst dann zuverlässig geöffnet werden kann, wenn zuvor sehr verschmutzte Flüssigkeit gefördert wurde und sich im Bereich des Entlüftungsventils 90 Schmutzreste abgelagert haben. Die erfindungsgemäße Tauchpumpe 10 zeichnet sich somit durch eine einfache Handhabung und eine kompakte Bauform aus, wobei sichergestellt ist, dass der Druckraum 60 jederzeit entlüftet werden kann, ohne dass die Gefahr besteht, dass über den Entlüftungskanal 67 während des laufenden Betriebs der Tauchpumpe 10 kontinuierlich Flüssigkeit austreten kann.