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Die
Erfindung betrifft einen Deckel für einen Sicherungslasttrennschalter
sowie einen Sicherungslasttrennschalter mit einem solchen Deckel.
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Die
Erfindung betrifft das Gebiet von Schaltstellungsanzeigen.
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Aus
der
DE 199 57 391
C1 ist ein Anzeigeorgan für einen Leistungsschalter bekannt,
das in Abhängigkeit
von betrieblichen Parametern von einer ersten Stellung in eine zweite
Stellung geschwenkt werden kann. Mit dem Anzeigeorgan wirkt ein
Kupplungsorgan zusammen, das seinerseits drehbar ist. Eine Einwirkung
auf das Kupplungsorgan erfolgt anhand eines Hebels an dem Kupplungsorgan.
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Die
Anzeigeeinrichtung aus der
DE
199 57 391 C1 ist sehr aufwändig. Vorliegend würde eine einfachere
Anzeigeeinrichtung genügen.
Für den
Benutzer genügt
für die
meisten Zwecke eine Information, ob im Deckel eines Sicherungslasttrennschalters in
einer dort angeordneten Sicherungshalterung eine Sicherung befestigt
ist oder nicht, und ob der Deckel geschlossen ist. Nur wenn beides
der Fall ist, soll die Schaltstellungsanzeige die Stellung „EIN" anzeigen und sonst
die Stellung „AUS".
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, einen Sicherungslasttrennschalter mit
einer solchen einfachen Schaltstellungsanzeige auszustatten.
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Die
Aufgabe wird gelöst
durch einen Deckel für
einen Sicherungslasttrennschalter gemäß Patentanspruch 1 und einen
Sicherungslasttrennschalter gemäß Patentanspruch
4.
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Der
erfindungsgemäße Deckel
weist eine drehbare Anzeigeeinrichtung auf, von der ein Hebelarm
wegsteht, der an der Anzeigeeinrichtung angestückt ist oder einstückig mit
dieser ausgebildet sein kann, der bei einem Schließen des
Deckels von einem in einem Basisgehäuse des Sicherungslasttrennschalters
angeordneten Gegenelement von einer Grundstellung in eine Auslenkstellung
schwenkbar ist und dabei die Anzeigevorrichtung von einer ersten
Anzeigestellung in eine zweite Anzeigestellung dreht. Ferner umfasst
der erfindungsgemäße Deckel
eine Sicherungshalterung an sich herkömmlicher Art zum Halten einer
Sicherung, wobei an der Sicherungshalterung ein Blockierelement
vorgesehen ist, das von einer Ruhestellung, in der es eine Drehung
der Anzeigeeinrichtung (mit dem Hebelarm) blockiert, in eine Arbeitsteilung
bewegbar ist, in der es eine Drehung der Anzeigeeinrichtung (mit
dem Hebelarm) nicht behindert, wobei sich das Blockierelement in
der Ruhestellung befindet, wenn keine Sicherung in der Sicherungshalterung
gehalten ist, und in der Arbeitsstellung befindet, wenn eine Sicherung in
die Sicherungshalterung eingesetzt ist.
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Die
Erfindung löst
die gestellte Aufgabe in sehr einfacher Art und Weise: Zum Ersten
wird die Anzeigeeinrichtung in dem Deckel angeordnet. Zum Zweiten
wird sie mit Hilfe eines Hebelarms gedreht, wenn der Deckel geschlossen
wird. Zum Dritten kann sich die Anzeigeeinrichtung dann nicht drehen,
wenn keine Sicherung in der Sicherungshalterung gehalten ist, so
dass es dann bei der ersten Anzeigestellung bleibt, also einer Anzeige „AUS".
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
ist das Blockierelement ein Schieber. Der Schieber wird beim Einsetzen
einer Sicherung in die Sicherungshalterung gegen die Schwerkraft
(oder gegen die Kraft einer Feder) von der Sicherung aus der Ruhestellung
in die Arbeitsstellung geschoben. Die Form des Schiebers kann an
die Form einer Sicherung (welche normiert ist) angepasst sein. Beispielsweise kann
der Schieber eine Rampe umfassen, entlang der die Sicherung beim
Einsetzen in die Sicherungshalterung gleitet, und wobei der Schieber
dann durch die dabei wirkende Kraft in die Arbeitsstellung geschoben
wird.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
wirken Blockierelement und Anzeigeeinrichtung wie folgt zusammen:
Die Anzeigeeinrichtung weist zwei radial wegstehende Bügel auf,
die einen Zwischenraum bilden, der in einem äußeren Bereich (an einem freien
Ende der Bügel)
verengt ist und in einem inneren Bereich (der Bügel) verbreitert ist. Passend
hierzu weist das Blockierelement einen Blockierkörper auf. Der Blockierkörper ist
nicht notwendigerweise ein gesondertes Bauelement des Blockierelements, sondern
kann einen Abschnitt eines ansonsten durchgehenden Blockierelements
bilden. Der Blockierkörper
ist breiter als der Zwischenraum im äußeren Bereich, aber schmaler
als der Zwischenraum im inneren Bereich. In der Ruhestellung des
Blockierelements ist der Blockierkörper vor dem freien Ende der Bügel angeordnet.
Da der Blockierkörper
breiter ist als der Zwischenraum am freien Ende, wird ein Verschwenken
der Bügel
mit der Anzeigeeinrichtung blockiert. In der Arbeitsstellung ist
der Blockierkörper
vor dem Zwischenraum im inneren Bereich angeordnet. Dadurch ist
ein Verschwenken ermöglicht,
nämlich ein
solches, bei dem die Bügel
den Blockierkörper umgreifen
bzw. umfahren, wobei sie ihn bei dem Umfahren umgeben.
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Zur
Erfindung gehört
auch ein Sicherungslasttrennschalter mit einem erfindungsgemäßen Deckel.
Um den Hebelarm an der Anzeigevorrichtung gegebenenfalls zu drehen,
befindet sich in einem Basisgehäuse
des Sicherungslasttrennschalters ein Gegenelement zu dem von der
Anzeigeeinrichtung wegstehenden Hebelarm, das eine Krafteinwirkung auf
den Hebelarm beim Schließen
des Deckels hervorruft. Die Krafteinwirkung wird hierbei in jedem
Fall hervorgerufen, wobei durch das Blockierelement festgelegt ist,
ob der Krafteinwirkung gefolgt werden kann oder nicht. Das Gegenelement
kann eine Federzunge sein, die dann zurückgedrängt wird, wenn sich der Hebelarm
nicht wegdrehen lässt,
und andererseits ausreichend Kraft bringt, um den Hebelarm soweit
wegzudrücken,
dass die Anzeigeeinrichtung gedreht wird. Das Gegenelement kann
auch eine Rampe sein. Naturgemäß muss beim
Schließen
des Deckels bei gleichzeitiger Blockade der Drehbewegung der Anzeigeeinrichtung
durch das Blockierelement eines der Elemente, Rampe oder Hebelarm, nachgeben.
Für den
Fall, dass das Gegenelement eine Rampe ist, kann entweder die Rampe
selbst abgefedert sein oder der Hebelarm gegenüber der drehbaren Anzeigeeinrichtung
gefedert sein, so dass sich der Hebelarm zwar dreht, nicht aber
die drehbare Anzeigevorrichtung.
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Nachfolgend
wird eine bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung unter Bezug auf die Zeichnung beschrieben, in der:
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1A einen
Querschnitt durch einen erfindungsgemäßen Deckel veranschaulicht
und
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1B eine
Draufsicht auf einen Teil des Deckels aus 1A veranschaulicht.
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1A zeigt
als gesondertes Bauteil einen im Ganzen mit 10 bezeichneten
Deckel für
einen Sicherungslasttrennschalter.
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Von
dem ebenfalls zu dem Sicherungslasttrennschalter zugehörigen Basisgehäuse, das
durch den Deckel 10 zu schließen ist, ist lediglich ein
kleiner Abschnitt 12 mit einer Federzunge 14 dargestellt.
Der Deckel 10 umfasst einen Griff 16 zum Öffnen und Schließen. Wie
bei typischen Sicherungslasttrennschaltern ist in dem Deckel 10 eine
Sicherungshalterung vorgesehen, die nur schematisch durch eine Halteschiene 18 angedeutet
ist und eine Sicherung 19 hält. Zwischen der Sicherungshalterung 18 und dem
Griff 16 befindet sich ein im Ganzen mit 20 bezeichnetes
Anzeigesystem. Das Anzeigesystem 20 umfasst eine Anzeigeeinrichtung 22,
die um eine Achse 24 drehbar ist. Auf der Anzeigeeinrichtung 22 befinden
sich zwei Anzeigen 26 und 28, wobei die Anzeige 26 das
Wort „AUS" anzeigt und die
Anzeige 28 das Wort „EIN" anzeigt.
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An
die Anzeigeeinrichtung 22 angestückt ist ein Hebelarm 30.
Eine Krafteinwirkung auf den Hebelarm 30 entsprechend dem
mit 32 bezeichneten Kraftpfeil führt grundsätzlich zu einer Drehung der Anzeigeeinrichtung.
Die Drehung kann jedoch durch einen als Blockierelement wirkenden
Schieber 34 blockiert werden. Der Schieber 34 kann
entsprechend dem Doppelpfeil 36 auf und ab bewegt werden.
Eine in 1A nicht gezeigte untere Stellung
ist eine Ruhestellung des Schiebers 34. Die in 1A dargestellte
Stellung ist eine Arbeitsstellung des Schiebers 34. Von
der Ruhestellung gelangt der Schieber 34 durch Einwirkung
der in die Sicherungshalterung 18 eingebrachten Sicherung 19 in
die Arbeitsstellung. Die Sicherung 19 gleitet beim Einsetzen
in die Sicherungshalterung 18 entlang einer Rampe 38 an
dem Schieber 34 und schiebt diesen hierbei gegen die Schwerkraft
nach oben.
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Das
Zusammenwirken von Schieber 34 mit der Anzeigeeinrichtung 22 erfolgt
nun wie folgt: In 1B ist der Schieber 34 in
der Draufsicht gezeigt. Wie zu erkennen ist, hat der Schieber 34 in
der Draufsicht die Form eines langgestreckten Kreuzes. Mit anderen
Worten ist er nicht plattenförmig,
sondern weist Seitenarme 40 auf, die von dem Schieber 34 seitlich
wegstehen und einen Blockierkörper
des Blockierelements bilden. Der Blockierkörper wirkt auf einen Fortsatz
an der Anzeigeeinrichtung 22 ein. Angestückt an die
Anzeigeeinrichtung 22 sind zwei Bügel 42, an denen Federn 44 angreifen.
Die Federn 44 ergänzen
die anhand des Kraftpfeils 32 veranschaulichte wirkende
Kraft. Die Bügel 42 sind
spiegelsymmetrisch, wobei die Bügel
die Form eines „U" haben, und wobei
die beiden Oberseiten des jeweiligen „U" zueinander weisen. Die Bügel berühren sich
hierbei nicht. Hieraus ergibt sich, dass an einem freien Ende der
Bügel 42 ein
Zwischenraum 46 gebildet ist, und in einem mittleren Abschnitt,
d.h. in einem inneren Bereich der Bügel 42 ein Zwischenraum 48 gebildet ist.
Der Zwischenraum 48 ist breiter als der Zwischenraum 46.
Der Zwischenraum 48 ist insbesondere breiter als die Erstreckung
der Seitenarme 40 des Schiebers 34, während der
Zwischenraum 46 schmaler als diese Erstreckung ist. In
der (nicht dargestellten) Ruhestellung des Schiebers befinden sich die
Seitenarme 40 vor den freien Enden 50 der Bügel 42.
Damit blockieren sie die Bügel 42,
wodurch die gesamte Anzeigeeinrichtung 22 daran gehindert wird,
um die Drehachse 24 zu drehen. Bei der in der 1B veranschaulichten
Arbeitsstellung des Schiebers 34 hingegen sind die Schenkel 40 des
Schiebers 34 unmittelbar vor dem Zwischenraum 48 angeordnet.
Bei einer Auslösung
einer Drehung der Anzeigeeinrichtung 22 bewegen sich dann
die Bügel
nach vorne an dem Grundkörper
des Schiebers 34 vorbei, wobei sie die Seitenarme 40 des
Schiebers umgeben können.
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Eine
solche Drehung der Anzeigeeinrichtung wird ausgelöst durch
die Federzunge 14: Wird der Sicherungslasttrennschalter
geschlossen, bewegt sich der Deckel 10 in Richtung zum
Basisgehäuse 12,
um dieses zu schließen.
Der Hebelarm 30 bewegt sich somit auf die Federzunge 14 zu.
Unter der Kraft der Federzunge 14 (Kraftpfeil 32)
wird der Hebelarm 30 gedreht, und dadurch, dass sich der
Schieber 34 in der Arbeitstellung befindet, ist diese Drehung
nicht blockiert, und die Anzeigeeinrichtung 22 kann sich um
90° um die
Achse 24 drehen. Nach einer Einleitung der Drehung durch
die Federzunge 14 wird die Bewegung durch die Wirkung der
Federn 44 fortgesetzt. Es erscheint dann in der Draufsicht
nicht mehr wie in 1B gezeigt die Aufschrift 26, „AUS", sondern die Aufschrift 28, „EIN". Die Anzeige der
Aufschrift „EIN" geht somit einher
mit dem Einschieben einer Sicherung in die Sicherungshalterung und
dem Schließen
des Sicherungslasttrennschalters. Ist der Sicherungslasttrennschalter
nicht geschlossen, bleibt es bei der Anzeige 26, „AUS". Ist keine Sicherung
eingesetzt, wird die Drehung der Anzeigeeinrichtung 22 um
die Drehachse 24 verhindert, so dass es ebenfalls bei einer
Anzeige „AUS" bleibt.
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Das
erfindungsgemäße Anzeigesystem
ist leicht in einen herkömmlichen
Deckel integrierbar und kompakt gebaut, und auch ein bestehendes
Basisgehäuse
kann leicht durch eine Federzunge nachgerüstet werden.
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- 10
- Deckel
- 12
- Basisgehäuse (Abschnitt)
- 14
- Federzunge
- 16
- Griff
- 18
- Halteschiene
- 19
- Sicherung
- 20
- Anzeigesystem
- 22
- Anzeigeeinrichtung
- 24
- Drehachse
- 26
- Anzeige „AUS"
- 28
- Anzeige „EIN"
- 30
- Hebelarm
- 32
- Kraftpfeil
- 34
- Schieber
- 36
- Doppelpfeil
(Bewegung des Schiebers 34)
- 38
- Rampe
- 40
- Seitenarme
- 42
- Bügel
- 44
- Feder
- 46,
48
- Zwischenräume