DE102006003641B3 - Paketaufbewahrungs-Vorrichtung - Google Patents
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Abstract
Bei einer Vorrichtung (100) zum Aufbewahren von Paketen, mit einem Gehäuse (110) mit einer Öffnung (111) zum Einführen von Paketen und einer Ablagefläche (112) zum Lagern von Paketen, wird eine geschützte und gesicherte Aufbewahrung herkömmlicher, durchschnittlich großer Pakete dadurch erreicht, dass die Öffnung (111) im Bereich einer Seitenfläche (114) eines an dem Gehäuse (110) beweglich gelagerten Einschubkastens (115) ausgebildet ist, der aus einer ersten Position, in der der Einschubkasten (115) innerhalb des Gehäuses (110) gelagert ist, reziprozierbar in eine zweite Position überführbar ist, in der der Einschubkasten (115) mindestens teilweise aus dem Gehäuse (110) hervorsteht, wobei der Einschubkasten (115) mit einer im Inneren des Gehäuses (110) angeordneten Sperrklappe (116) gekoppelt ist, die in der zweiten Position des Einschubkastens (115) einen die Ablagefläche (112) enthaltenden Teilbereich des Gehäuses (110) abdeckt und in der ersten Position des Einschubkastens (115) einen Zugang in den Teilbereich des Gehäuses (110) freigibt.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufbewahren von Paketen.
- Vorrichtungen der eingangs genannten Art werden im Stand der Technik verwendet, um entweder Pakete für eine Zwischenlagerung vor einem Weitertransport durch einen Zustelldienst temporär an einem in der Regel öffentlich zugänglichen Ort aufzubewahren (öffentliche Briefkästen), oder um zugestellte Pakete bis zur Abholung durch einen Berechtigten aufzubewahren (private Briefkästen). Die bekannten Vorrichtungen weisen jedoch den Nachteil auf, dass sie für Pakete mit größeren Dimensionen nicht geeignet sind, und dass ein Schutz der Pakete vor einem Zugriff Unberechtigter nur in unzureichender Weise gegeben ist.
- Aus
DE 103 51 475 A9 ist ein Briefkasten bekannt, mit einem Gehäuse, das eine Einwurföffnung und einen unterhalb der Einwurföffnung angeordneten Stauraum aufweist. Dabei ist eine Klappe vorgesehen, die um eine horizontale Schwenkachse schwenkbar an dem Gehäuse gelagert ist. - Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur geschützten und gesicherten Aufbewahrung herkömmlicher, durchschnittlich großer Pakete bereitzustellen.
- Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
- Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
- Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird durch die Merkmalskombination, dass die Öffnung im Bereich einer Seitenfläche eines an dem Gehäuse beweglich gelagerten Einschubkastens ausgebildet ist, der aus einer ersten Position, in der der Einschubkasten innerhalb des Gehäuses gelagert ist, reziprozierbar in eine zweiten Position überführbar ist, in der der Einschubkasten mindestens teilweise aus dem Gehäuse hervorsteht, wobei der Einschubkasten mit einer im Inneren des Gehäuses angeordneten Sperrklappe gekoppelt ist, die in der zweiten Position des Einschubkastens einen die Ablagefläche enthaltenden Teilbereich des Gehäuses abdeckt und in der ersten Position es Einschubkastens einen Zugang in den Teilbereich des Gehäuses freigibt, erreicht, dass eine Vorrichtung geschaffen ist, bei der die Sperrklappe als Ablagefläche für in dem Gehäuse zu lagernde Pakete wirkt, wobei durch eine über die Kopplung der Sperrklappe erreichte erzwungene Bewegung der Sperrklappe ein Eingriff von Außen in den Einschubkasten immer nur dann ermöglicht ist, wenn ein Eingriff in den die Ablagefläche enthaltenden Teilbereich des Gehäuses verhindert ist, und umgekehrt ein Zugang in den die Ablagefläche enthaltenden Teilbereich des Gehäuses nur dann ermöglicht ist, wenn ein Zugang in den Einschubkasten verhindert ist.
- Die Sperrklappe der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorzugsweise so mit dem Einschubkasten gekoppelt, dass das Maß der Öffnung des Einschubkastens und der Öffnung der Sperrklappe zueinander komplementär sind.
- Gemäß einer anderen bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorgesehen, dass die Schwenkachse im Bereich einer der Ablagefläche fernen Wand des Gehäuses befestigt ist und im Bereich einer der Öffnung des Einschubkastens gegenüberstehenden Außenwand. des Einschubkastens ausgebildet ist. Insbesondere kann die Schwenkachse im Bereich einer Außenkante der Außenwand des Einschubkastens ausgebildet sein.
- Des Weiteren enthält die erfindungsgemäße Vorrichtung vorzugsweise eine Vorspanneinrichtung, die den Einschubkasten in die erste Position drückt. Die Vorspanneinrichtung kann dabei beispielsweise als einseitig an dem Gehäuse und anderseitig an dem Einschubkasten befestigte Spiralfeder ausgebildet sein.
- Gemäß einer anderen bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorgesehen, dass der Bolzen in einer zweiten Position des Einschubkastens im Bereich eines zur Sperrklappen-Schwenkachse fernen Endes des Sperrklappen-Langloches angeordnet ist und in einer ersten Position des Einschubkastens im Bereich eines zur Sperrklappen-Schwenkachse nahen Endes des Sperrklappen-Langloches angeordnet ist.
- Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorgesehen, dass die Öffnung des Einschubkastens in der ersten Position des Einschubkastens oberhalb der Ablagefläche zu liegen kommt.
- Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorgesehen, dass die Öffnung des Einschubkastens im Bereich einer unteren Seitenfläche des an dem Gehäuse beweglich gelagerten Einschubkastens ausgebildet ist. Dabei ergibst sich insbesondere der Vorteil, dass ein Einbringen von Gegenständen in die Öffnung des Einschubkastens bei Gegenständen, die länger als eine Tiefe des Einschubkastens dimensioniert sind, dadurch verhindert ist, dass der Gegenstand durch Gravitationswirkung aus der Öffnung des Einschubkastens herausfällt.
- Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird im Folgenden anhand einer bevorzugten Ausführungsform erläutert, die in den Figuren der Zeichnung dargestellt ist. Darin zeigt:
-
1 eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer Ansicht von vorn; -
2 die in1 dargestellte bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer Seitenansicht; -
3 die in1 dargestellte bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in geöffnetem Zustand in einer Seitenansicht. - Die in den
1 bis3 dargestellte erfindungsgemäße Vorrichtung100 zum Aufbewahren von Paketen enthält ein Gehäuse110 mit einer Öffnung111 zum Einführen von Paketen und einer Ablagefläche112 zum Lagern von Paketen. Erfindungswesentlich ist die Öffnung111 dabei im Bereich einer Seitenfläche114 eines an dem Gehäuse110 beweglich gelagerten Einschubkastens115 ausgebildet, der aus einer ersten Position, in der der Einschubkasten115 innerhalb des Gehäuses110 gelagert ist, reziprozierbar in eine zweiten Position überführbar ist, in der der Einschubkasten115 mindestens teilweise aus dem Gehäuse110 hervorsteht. Der Einschubkasten115 ist dabei mit einer im Inneren des Gehäuses110 angeordneten Sperrklappe116 gekoppelt, die in der zweiten Position des Einschubkastens115 einen die Ablagefläche112 enthaltenden Teilbereich des Gehäuses110 abdeckt und in der ersten Position es Einschubkastens einen Zugang in den Teilbereich des Gehäuses110 freigibt. Die Sperrklappe116 ist so mit dem Einschubkasten115 gekoppelt, dass das Maß der Öffnung des Einschubkastens115 und der Öffnung der Sperrklappe116 zueinander komplementär sind. - Der Einschubkasten
115 ist um eine an dem Gehäuse110 vorgesehenen Schwenkachse119 schwenkbar gelagert, wobei die Schwenkachse119 im Bereich einer der Ablagefläche112 fernen Wand des Gehäuses110 befestigt ist und im Bereich einer der Öffnung111 des Einschubkastens115 gegenüberstehenden Außenwand120 des Einschubkastens115 ausgebildet ist. Wie aus den Figuren ersichtlich, ist die Schwenkachse119 dabei im Bereich einer Außenkante der Außenwand des Einschubkastens115 ausgebildet. - Des Weiteren ist eine Vorspanneinrichtung
130 vorgesehen, die den Einschubkasten115 in die erste Position drückt. Die Vorspanneinrichtung130 ist als einseitig an dem Gehäuse110 und andersseitig an dem Einschubkasten115 befestigte Spiralfeder ausgebildet. - Die Sperrklappe
116 ist um eine Schwenkachse113 schwenkbar gelagert, um in einer ersten Schwenkposition einen Zugang in den Teilbereich des Gehäuses110 freizugeben und in einer zweiten Schwenkposition den Teilbereich des Gehäuses110 abzudecken. Die Sperrklappe116 ist dabei mit einem Langloch117 versehen, in dem ein im Bereich der Öffnung111 des Einschubkastens115 vorgesehener Bolzen118 reziprozierbar verschiebbar ist. - Der Bolzen
118 ist in einer zweiten Position des Einschubkastens115 im Bereich eines zur Sperrklappen-Schwenkachse113 fernen Endes des Sperrklappen-Langloches117 angeordnet und in einer ersten Position des Einschubkastens115 im Bereich eines zur Sperrklappen-Schwenkachse113 nahen Endes des Sperrklappen-Langloches117 angeordnet. - Die Öffnung
111 des Einschubkastens115 kommt in der ersten Position des Einschubkastens115 oberhalb der Ablagefläche112 zu liegen, und ist im Bereich einer unteren Seitenfläche des an dem Gehäuse110 beweglich gelagerten Einschubkastens115 ausgebildet. - Ein Einbringen von Gegenständen in die Öffnung
111 des Einschubkastens115 ist bei Gegenständen, die länger als eine Tiefe des Einschubkastens115 dimensioniert sind, dadurch verhindert, dass der Gegenstand durch Gravitationswirkung aus der Öffnung111 des Einschubkastens115 herausfällt. - Das oben erläuterte Ausführungsbeispiel der Erfindung dient lediglich dem Zweck eines besseren Verständnisses der durch die Ansprüche definierten erfindungsgemäßen Lehre, die als solche durch das Ausführungsbeispiel nicht eingeschränkt ist.
Claims (10)
- Vorrichtung (
100 ) zum Aufbewahren von Paketen, mit einem Gehäuse (110 ) mit einer Öffnung (111 ) zum Einführen von Paketen und einer Ablagefläche (112 ) zum Lagern von Paketen, wobei die Öffnung (111 ) im Bereich einer Seitenfläche (114 ) eines an dem Gehäuse (110 ) beweglich gelagerten Einschubkastens (115 ) ausgebildet ist, der aus einer ersten Position, in der der Einschubkasten (115 ) innerhalb des Gehäuses (110 ) gelagert ist, reziprozierbar in eine zweiten Position überführbar ist, in der der Einschubkasten (115 ) mindestens teilweise aus dem Gehäuse (110 ) hervorsteht, wobei der Einschubkasten (115 ) mit einer im Inneren des Gehäuses (110 ) angeordneten Sperrklappe (116 ) gekoppelt ist, die in der zweiten Position des Einschubkastens (115 ) einen die Ablagefläche (112 ) enthaltenden Teilbereich des Gehäuses (110 ) abdeckt und in der ersten Position des Einschubkastens (115 ) einen Zugang in den Teilbereich des Gehäuses (110 ) freigibt, wobei die Sperrklappe (116 ) um eine Schwenkachse (113 ) schwenkbar gelagert ist, um in einer ersten Schwenkposition einen Zugang in den Teilbereich des Gehäuses (110 ) freizugeben und in einer zweiten Schwenkposition den Teilbereich des Gehäuses (110 ) abzudecken, wobei die Sperrklappe (116 ) mit einem Langloch (117 ) versehen ist, in dem ein im Bereich der Öffnung (111 ) des Einschubkastens (115 ) vorgesehener Bolzen (118 ) reziprozierbar verschiebbar ist, wobei der Einschubkasten (115 ) um eine an dem Gehäuse (110 ) vorgesehenen Schwenkachse (119 ) schwenkbar gelagert ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrklappe (
116 ) so mit dem Einschubkasten (115 ) gekoppelt ist, dass das Maß der Öffnung (111 ) des Einschubkastens (115 ) und der Öffnung der Sperrklappe (116 ) zueinander komplementär sind. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkachse (
119 ) im Bereich einer der Ablagefläche (112 ) fernen Wand des Gehäuses (110 ) befestigt ist und im Bereich einer der Öffnung (111 ) des Einschubkastens (115 ) gegenüberstehenden Außenwand (120 ) des Einschubkastens (115 ) ausgebildet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkachse (
119 ) im Bereich einer Außenkante der Außenwand des Einschubkastens (115 ) ausgebildet ist. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Vorspanneinrichtung (
130 ) vorgesehen ist, die den Einschubkasten (115 ) in die erste Position drückt. - Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorspanneinrichtung (
130 ) als einseitig an dem Gehäuse (110 ) und anderseitig an dem Einschubkasten (115 ) befestigte Spiralfeder ausgebildet ist. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass der Bolzen (
118 ) in einer zweiten Position des Einschubkastens (115 ) im Bereich eines zur Sperrklappen-Schwenkachse (113 ) fernen Endes des Sperrklappen-Langloches (117 ) angeordnet ist und in einer ersten Position des Einschubkastens (115 ) im Bereich eines zur Sperrklappen-Schwenkachse (113 ) nahen Endes des Sperrklappen-Langloches (117 ) angeordnet ist. - Vorrichtung nach vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (
111 ) des Einschubkasten (115 ) in der ersten Position des Einschubkastens (115 ) oberhalb der Ablagefläche (112 ) zu liegen kommt. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (
111 ) des Einschubkastens (115 ) im Bereich einer unteren Seitenfläche des an dem Gehäuse (110 ) beweglich gelagerten Einschubkastens (115 ) ausgebildet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein Einbringen von Gegenständen in die Öffnung (
111 ) des Einschubkastens (115 ) bei Gegenständen, die länger als eine Tiefe des Einschubkastens (115 ) dimensioniert sind, dadurch verhindert ist, dass der Gegenstand durch Gravitationswirkung aus der Öffnung (111 ) des Einschubkastens (115 ) herausfällt.
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