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DE102006003641B3 - Paketaufbewahrungs-Vorrichtung - Google Patents

Paketaufbewahrungs-Vorrichtung Download PDF

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DE102006003641B3
DE102006003641B3 DE200610003641 DE102006003641A DE102006003641B3 DE 102006003641 B3 DE102006003641 B3 DE 102006003641B3 DE 200610003641 DE200610003641 DE 200610003641 DE 102006003641 A DE102006003641 A DE 102006003641A DE 102006003641 B3 DE102006003641 B3 DE 102006003641B3
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DE200610003641
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Inventor
Roland Reisch
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47GHOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
    • A47G29/00Supports, holders, or containers for household use, not provided for in groups A47G1/00-A47G27/00 or A47G33/00 
    • A47G29/14Deposit receptacles for food, e.g. breakfast, milk, or large parcels; Similar receptacles for food or large parcels with appliances for preventing unauthorised removal of the deposited articles, i.e. food or large parcels
    • A47G29/20Deposit receptacles for food, e.g. breakfast, milk, or large parcels; Similar receptacles for food or large parcels with appliances for preventing unauthorised removal of the deposited articles, i.e. food or large parcels with appliances for preventing unauthorised removal of the deposited articles
    • A47G29/22Deposit receptacles for food, e.g. breakfast, milk, or large parcels; Similar receptacles for food or large parcels with appliances for preventing unauthorised removal of the deposited articles, i.e. food or large parcels with appliances for preventing unauthorised removal of the deposited articles having rotatable or reciprocable parts

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Food Science & Technology (AREA)
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Abstract

Bei einer Vorrichtung (100) zum Aufbewahren von Paketen, mit einem Gehäuse (110) mit einer Öffnung (111) zum Einführen von Paketen und einer Ablagefläche (112) zum Lagern von Paketen, wird eine geschützte und gesicherte Aufbewahrung herkömmlicher, durchschnittlich großer Pakete dadurch erreicht, dass die Öffnung (111) im Bereich einer Seitenfläche (114) eines an dem Gehäuse (110) beweglich gelagerten Einschubkastens (115) ausgebildet ist, der aus einer ersten Position, in der der Einschubkasten (115) innerhalb des Gehäuses (110) gelagert ist, reziprozierbar in eine zweite Position überführbar ist, in der der Einschubkasten (115) mindestens teilweise aus dem Gehäuse (110) hervorsteht, wobei der Einschubkasten (115) mit einer im Inneren des Gehäuses (110) angeordneten Sperrklappe (116) gekoppelt ist, die in der zweiten Position des Einschubkastens (115) einen die Ablagefläche (112) enthaltenden Teilbereich des Gehäuses (110) abdeckt und in der ersten Position des Einschubkastens (115) einen Zugang in den Teilbereich des Gehäuses (110) freigibt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufbewahren von Paketen.
  • Vorrichtungen der eingangs genannten Art werden im Stand der Technik verwendet, um entweder Pakete für eine Zwischenlagerung vor einem Weitertransport durch einen Zustelldienst temporär an einem in der Regel öffentlich zugänglichen Ort aufzubewahren (öffentliche Briefkästen), oder um zugestellte Pakete bis zur Abholung durch einen Berechtigten aufzubewahren (private Briefkästen). Die bekannten Vorrichtungen weisen jedoch den Nachteil auf, dass sie für Pakete mit größeren Dimensionen nicht geeignet sind, und dass ein Schutz der Pakete vor einem Zugriff Unberechtigter nur in unzureichender Weise gegeben ist.
  • Aus DE 103 51 475 A9 ist ein Briefkasten bekannt, mit einem Gehäuse, das eine Einwurföffnung und einen unterhalb der Einwurföffnung angeordneten Stauraum aufweist. Dabei ist eine Klappe vorgesehen, die um eine horizontale Schwenkachse schwenkbar an dem Gehäuse gelagert ist.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur geschützten und gesicherten Aufbewahrung herkömmlicher, durchschnittlich großer Pakete bereitzustellen.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird durch die Merkmalskombination, dass die Öffnung im Bereich einer Seitenfläche eines an dem Gehäuse beweglich gelagerten Einschubkastens ausgebildet ist, der aus einer ersten Position, in der der Einschubkasten innerhalb des Gehäuses gelagert ist, reziprozierbar in eine zweiten Position überführbar ist, in der der Einschubkasten mindestens teilweise aus dem Gehäuse hervorsteht, wobei der Einschubkasten mit einer im Inneren des Gehäuses angeordneten Sperrklappe gekoppelt ist, die in der zweiten Position des Einschubkastens einen die Ablagefläche enthaltenden Teilbereich des Gehäuses abdeckt und in der ersten Position es Einschubkastens einen Zugang in den Teilbereich des Gehäuses freigibt, erreicht, dass eine Vorrichtung geschaffen ist, bei der die Sperrklappe als Ablagefläche für in dem Gehäuse zu lagernde Pakete wirkt, wobei durch eine über die Kopplung der Sperrklappe erreichte erzwungene Bewegung der Sperrklappe ein Eingriff von Außen in den Einschubkasten immer nur dann ermöglicht ist, wenn ein Eingriff in den die Ablagefläche enthaltenden Teilbereich des Gehäuses verhindert ist, und umgekehrt ein Zugang in den die Ablagefläche enthaltenden Teilbereich des Gehäuses nur dann ermöglicht ist, wenn ein Zugang in den Einschubkasten verhindert ist.
  • Die Sperrklappe der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorzugsweise so mit dem Einschubkasten gekoppelt, dass das Maß der Öffnung des Einschubkastens und der Öffnung der Sperrklappe zueinander komplementär sind.
  • Gemäß einer anderen bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorgesehen, dass die Schwenkachse im Bereich einer der Ablagefläche fernen Wand des Gehäuses befestigt ist und im Bereich einer der Öffnung des Einschubkastens gegenüberstehenden Außenwand. des Einschubkastens ausgebildet ist. Insbesondere kann die Schwenkachse im Bereich einer Außenkante der Außenwand des Einschubkastens ausgebildet sein.
  • Des Weiteren enthält die erfindungsgemäße Vorrichtung vorzugsweise eine Vorspanneinrichtung, die den Einschubkasten in die erste Position drückt. Die Vorspanneinrichtung kann dabei beispielsweise als einseitig an dem Gehäuse und anderseitig an dem Einschubkasten befestigte Spiralfeder ausgebildet sein.
  • Gemäß einer anderen bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorgesehen, dass der Bolzen in einer zweiten Position des Einschubkastens im Bereich eines zur Sperrklappen-Schwenkachse fernen Endes des Sperrklappen-Langloches angeordnet ist und in einer ersten Position des Einschubkastens im Bereich eines zur Sperrklappen-Schwenkachse nahen Endes des Sperrklappen-Langloches angeordnet ist.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorgesehen, dass die Öffnung des Einschubkastens in der ersten Position des Einschubkastens oberhalb der Ablagefläche zu liegen kommt.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorgesehen, dass die Öffnung des Einschubkastens im Bereich einer unteren Seitenfläche des an dem Gehäuse beweglich gelagerten Einschubkastens ausgebildet ist. Dabei ergibst sich insbesondere der Vorteil, dass ein Einbringen von Gegenständen in die Öffnung des Einschubkastens bei Gegenständen, die länger als eine Tiefe des Einschubkastens dimensioniert sind, dadurch verhindert ist, dass der Gegenstand durch Gravitationswirkung aus der Öffnung des Einschubkastens herausfällt.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird im Folgenden anhand einer bevorzugten Ausführungsform erläutert, die in den Figuren der Zeichnung dargestellt ist. Darin zeigt:
  • 1 eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer Ansicht von vorn;
  • 2 die in 1 dargestellte bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer Seitenansicht;
  • 3 die in 1 dargestellte bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in geöffnetem Zustand in einer Seitenansicht.
  • Die in den 1 bis 3 dargestellte erfindungsgemäße Vorrichtung 100 zum Aufbewahren von Paketen enthält ein Gehäuse 110 mit einer Öffnung 111 zum Einführen von Paketen und einer Ablagefläche 112 zum Lagern von Paketen. Erfindungswesentlich ist die Öffnung 111 dabei im Bereich einer Seitenfläche 114 eines an dem Gehäuse 110 beweglich gelagerten Einschubkastens 115 ausgebildet, der aus einer ersten Position, in der der Einschubkasten 115 innerhalb des Gehäuses 110 gelagert ist, reziprozierbar in eine zweiten Position überführbar ist, in der der Einschubkasten 115 mindestens teilweise aus dem Gehäuse 110 hervorsteht. Der Einschubkasten 115 ist dabei mit einer im Inneren des Gehäuses 110 angeordneten Sperrklappe 116 gekoppelt, die in der zweiten Position des Einschubkastens 115 einen die Ablagefläche 112 enthaltenden Teilbereich des Gehäuses 110 abdeckt und in der ersten Position es Einschubkastens einen Zugang in den Teilbereich des Gehäuses 110 freigibt. Die Sperrklappe 116 ist so mit dem Einschubkasten 115 gekoppelt, dass das Maß der Öffnung des Einschubkastens 115 und der Öffnung der Sperrklappe 116 zueinander komplementär sind.
  • Der Einschubkasten 115 ist um eine an dem Gehäuse 110 vorgesehenen Schwenkachse 119 schwenkbar gelagert, wobei die Schwenkachse 119 im Bereich einer der Ablagefläche 112 fernen Wand des Gehäuses 110 befestigt ist und im Bereich einer der Öffnung 111 des Einschubkastens 115 gegenüberstehenden Außenwand 120 des Einschubkastens 115 ausgebildet ist. Wie aus den Figuren ersichtlich, ist die Schwenkachse 119 dabei im Bereich einer Außenkante der Außenwand des Einschubkastens 115 ausgebildet.
  • Des Weiteren ist eine Vorspanneinrichtung 130 vorgesehen, die den Einschubkasten 115 in die erste Position drückt. Die Vorspanneinrichtung 130 ist als einseitig an dem Gehäuse 110 und andersseitig an dem Einschubkasten 115 befestigte Spiralfeder ausgebildet.
  • Die Sperrklappe 116 ist um eine Schwenkachse 113 schwenkbar gelagert, um in einer ersten Schwenkposition einen Zugang in den Teilbereich des Gehäuses 110 freizugeben und in einer zweiten Schwenkposition den Teilbereich des Gehäuses 110 abzudecken. Die Sperrklappe 116 ist dabei mit einem Langloch 117 versehen, in dem ein im Bereich der Öffnung 111 des Einschubkastens 115 vorgesehener Bolzen 118 reziprozierbar verschiebbar ist.
  • Der Bolzen 118 ist in einer zweiten Position des Einschubkastens 115 im Bereich eines zur Sperrklappen-Schwenkachse 113 fernen Endes des Sperrklappen-Langloches 117 angeordnet und in einer ersten Position des Einschubkastens 115 im Bereich eines zur Sperrklappen-Schwenkachse 113 nahen Endes des Sperrklappen-Langloches 117 angeordnet.
  • Die Öffnung 111 des Einschubkastens 115 kommt in der ersten Position des Einschubkastens 115 oberhalb der Ablagefläche 112 zu liegen, und ist im Bereich einer unteren Seitenfläche des an dem Gehäuse 110 beweglich gelagerten Einschubkastens 115 ausgebildet.
  • Ein Einbringen von Gegenständen in die Öffnung 111 des Einschubkastens 115 ist bei Gegenständen, die länger als eine Tiefe des Einschubkastens 115 dimensioniert sind, dadurch verhindert, dass der Gegenstand durch Gravitationswirkung aus der Öffnung 111 des Einschubkastens 115 herausfällt.
  • Das oben erläuterte Ausführungsbeispiel der Erfindung dient lediglich dem Zweck eines besseren Verständnisses der durch die Ansprüche definierten erfindungsgemäßen Lehre, die als solche durch das Ausführungsbeispiel nicht eingeschränkt ist.

Claims (10)

  1. Vorrichtung (100) zum Aufbewahren von Paketen, mit einem Gehäuse (110) mit einer Öffnung (111) zum Einführen von Paketen und einer Ablagefläche (112) zum Lagern von Paketen, wobei die Öffnung (111) im Bereich einer Seitenfläche (114) eines an dem Gehäuse (110) beweglich gelagerten Einschubkastens (115) ausgebildet ist, der aus einer ersten Position, in der der Einschubkasten (115) innerhalb des Gehäuses (110) gelagert ist, reziprozierbar in eine zweiten Position überführbar ist, in der der Einschubkasten (115) mindestens teilweise aus dem Gehäuse (110) hervorsteht, wobei der Einschubkasten (115) mit einer im Inneren des Gehäuses (110) angeordneten Sperrklappe (116) gekoppelt ist, die in der zweiten Position des Einschubkastens (115) einen die Ablagefläche (112) enthaltenden Teilbereich des Gehäuses (110) abdeckt und in der ersten Position des Einschubkastens (115) einen Zugang in den Teilbereich des Gehäuses (110) freigibt, wobei die Sperrklappe (116) um eine Schwenkachse (113) schwenkbar gelagert ist, um in einer ersten Schwenkposition einen Zugang in den Teilbereich des Gehäuses (110) freizugeben und in einer zweiten Schwenkposition den Teilbereich des Gehäuses (110) abzudecken, wobei die Sperrklappe (116) mit einem Langloch (117) versehen ist, in dem ein im Bereich der Öffnung (111) des Einschubkastens (115) vorgesehener Bolzen (118) reziprozierbar verschiebbar ist, wobei der Einschubkasten (115) um eine an dem Gehäuse (110) vorgesehenen Schwenkachse (119) schwenkbar gelagert ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrklappe (116) so mit dem Einschubkasten (115) gekoppelt ist, dass das Maß der Öffnung (111) des Einschubkastens (115) und der Öffnung der Sperrklappe (116) zueinander komplementär sind.
  3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkachse (119) im Bereich einer der Ablagefläche (112) fernen Wand des Gehäuses (110) befestigt ist und im Bereich einer der Öffnung (111) des Einschubkastens (115) gegenüberstehenden Außenwand (120) des Einschubkastens (115) ausgebildet ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkachse (119) im Bereich einer Außenkante der Außenwand des Einschubkastens (115) ausgebildet ist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Vorspanneinrichtung (130) vorgesehen ist, die den Einschubkasten (115) in die erste Position drückt.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorspanneinrichtung (130) als einseitig an dem Gehäuse (110) und anderseitig an dem Einschubkasten (115) befestigte Spiralfeder ausgebildet ist.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass der Bolzen (118) in einer zweiten Position des Einschubkastens (115) im Bereich eines zur Sperrklappen-Schwenkachse (113) fernen Endes des Sperrklappen-Langloches (117) angeordnet ist und in einer ersten Position des Einschubkastens (115) im Bereich eines zur Sperrklappen-Schwenkachse (113) nahen Endes des Sperrklappen-Langloches (117) angeordnet ist.
  8. Vorrichtung nach vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (111) des Einschubkasten (115) in der ersten Position des Einschubkastens (115) oberhalb der Ablagefläche (112) zu liegen kommt.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (111) des Einschubkastens (115) im Bereich einer unteren Seitenfläche des an dem Gehäuse (110) beweglich gelagerten Einschubkastens (115) ausgebildet ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein Einbringen von Gegenständen in die Öffnung (111) des Einschubkastens (115) bei Gegenständen, die länger als eine Tiefe des Einschubkastens (115) dimensioniert sind, dadurch verhindert ist, dass der Gegenstand durch Gravitationswirkung aus der Öffnung (111) des Einschubkastens (115) herausfällt.
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CH62548A (de) * 1912-10-22 1913-12-01 Rudolf Gottier Sicherheitsbriefkasten
GB149669A (en) * 1919-08-07 1921-10-06 Frank Pirro De Nobili Mail box
DE29903551U1 (de) * 1999-02-27 1999-07-08 Gesing, Felix, 48301 Nottuln Briefkasten mit Zugriffssicherung
DE10351475A9 (de) * 2002-12-18 2005-01-20 Holger Fritzlar Briefkasten

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