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DE102006003280A1 - Vorrichtung zum Aufhängen von Gegenständen - Google Patents

Vorrichtung zum Aufhängen von Gegenständen Download PDF

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DE102006003280A1
DE102006003280A1 DE102006003280A DE102006003280A DE102006003280A1 DE 102006003280 A1 DE102006003280 A1 DE 102006003280A1 DE 102006003280 A DE102006003280 A DE 102006003280A DE 102006003280 A DE102006003280 A DE 102006003280A DE 102006003280 A1 DE102006003280 A1 DE 102006003280A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
support element
use position
backrest
hanger
arms
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102006003280A
Other languages
English (en)
Inventor
Peter Ackeret
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Kinetix AG
Original Assignee
Kinetix AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Kinetix AG filed Critical Kinetix AG
Priority to DE102006003280A priority Critical patent/DE102006003280A1/de
Priority to PCT/DE2006/001856 priority patent/WO2007045230A1/de
Publication of DE102006003280A1 publication Critical patent/DE102006003280A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R7/00Stowing or holding appliances inside vehicle primarily intended for personal property smaller than suit-cases, e.g. travelling articles, or maps
    • B60R7/08Disposition of racks, clips, holders, containers or the like for supporting specific articles
    • B60R7/10Disposition of racks, clips, holders, containers or the like for supporting specific articles for supporting hats, clothes or clothes hangers
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N2/00Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
    • B60N2/80Head-rests
    • B60N2/879Head-rests with additional features not related to head-rest positioning, e.g. heating or cooling devices or loudspeakers

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Aviation & Aerospace Engineering (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Chair Legs, Seat Parts, And Backrests (AREA)

Abstract

Vorrichtung (1) zum Aufhängen von Gegenständen, umfassend ein Trägerelement (13), ein Stützelement (19) und zwei Bügelarme (20a, 20b), die jeweils an dem Stützelement (19) angeordnet sind, und einen Bügelhalter (21), der an dem Stützelement (19) angelenkt und zwischen einer Nichtgebrauchsstellung und einer Gebrauchsstellung verschwenkbar ist, wobei das Stützelement (19) und die Bügelarme (20a, 20b) gemeinsam einen kleiderbügelartigen Ständer bilden, wobei der Bügelhalter (21) um eine im Wesentlichen parallel zur hinteren Breitseite der Rückenlehne (5) verlaufende Achse (24) in seine Gebrauchsstellung verschwenkbar ist, in der er mit seiner Längsachse im Wesentlichen quer zur hinteren Breitseite von Rückenlehne (5) und/oder Kopfstütze (2) angeordnet ist, gemeinsam mit dem Stützelement (19) einen Ständer bildet und zumindest einen Aufhängepunkt aufweist, der zum Aufhängen zumindest eines Kleiderbügels von einer hinteren Breitseite der Rückenlehne (5) ausreichend beabstandet ist, und wobei der Bügelhalter (21) in seiner Nichtgebrauchsstellung und das Stützelement (19) in einer gemeinsamen Ebene liegen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufhängen von Gegenständen, z.B. Kleidungsstücken, insbesondere für den Einbau in Kraftfahrzeugen.
  • Kleideraufhängevorrichtungen mit festen oder zusammenfaltbaren Kleiderbügeln, die auf der Rückseite einer Rückenlehne oder Kopfstütze eines Kraftfahrzeugsitzes fest eingebaut oder abnehmbar montiert werden können, sind aus dem Stand der Technik hinlänglich bekannt, z.B. aus DE 20 2004 005 875 U1 , US 5,383,588 und EP 0 884 138 A1 . Im Handel sind feste, meist einteilig aus Stahldraht oder Kunststoff gefertigte Kleiderbügel, welche mittels Adapterstücken an den Haltestangen der Kopfstützen abnehmbar befestigt sind sowie Vorrichtungen zum Aufhängen mehrerer Kleiderbügel erhältlich. Solche feste Vorrichtungen beanspruchen viel Platz und behindern das Sitzen sowie das Ein- und Aussteigen von Personen auf dem Rücksitz. Aus diesem Grund, insbesondere aber auch aus Sicherheitsgründen, müssen diese sperrigen Vorrichtungen, auch auf Verlangen der Fahrzeughersteller, jedes Mal entfernt und bspw. im Kofferraum des Fahrzeuges untergebracht werden, wenn auf dem Rücksitz Personen befördert werden.
  • Im Stand der Technik sind deshalb auch verschiedene Vorrichtungen zum Aufhängen von Kleiderstücken für den Einbau in Kraftfahrzeugen vorgeschlagen worden, welche zur Platz sparenden und sicheren Aufbewahrung zusammengefaltet und in der Rückenlehne und/oder Kopfstütze von Kraftfahrzeugsitzen untergebracht werden können. Solche Vorrichtungen, die z.B. in DE 102 57 852 A1 , DE 103 40 083 A1 oder WO 2004/058536 A1 gezeigt sind, bedingen jedoch entsprechende Vorkehrungen durch den Fahrzeughersteller und sind daher für die Nachrüstung nicht geeignet.
  • Auch werden zur Erhöhung von Beinfreiheit und Sitzkomfort der Passagiere auf dem Rücksitz und zur Verbesserung der Sicht aller Insassen aus dem Fahr zeug die Dicke von Rückenlehnen und die Dicke und Breite von Kopfstützen tendenziell immer mehr reduziert. Fahrzeugsitze und Kopfstützen sind zudem markante Designelemente zur Aufwertung des Interieurs von Kraftfahrzeugen, mit Konturen und Materialien, welche von Modell zu Modell stark variieren und die Einbaumöglichkeiten einer standardisierten Vorrichtung zusätzlich beschränken.
  • Der verbleibende Einbauraum in Rückenlehnen und/oder Kopfstützen von Kraftfahrzeugsitzen wird auch immer mehr für sicherheits- und komfortrelevante Systeme und Vorrichtungen benötigt, wie bspw. elektrische oder pneumatische Positions- und Konturanpassungen, Sitzheizungen bzw. Kühlungen oder Belüftungen, Sicherheitssysteme wie aktive Kopfstützen zum Schutz gegen Auffahrunfälle und Airbags; auch Bildschirme und Lautsprecher von sog. "Rear Seat Entertainment Systems" werden vermehrt auf der Rückseite von Rückenlehnen und/oder Kopfstützen von Kraftfahrzeugsitzen untergebracht.
  • Die im Stand der Technik vorgeschlagenen Konzepte für zusammenfaltbare Vorrichtungen sind aber nicht nur wegen der erwähnten Probleme für den Einbau in Kraftfahrzeugen ungeeignet; oft ist auch deren Handhabung so umständlich, dass dafür beide Hände benötigt werden. Dies ist vor allem dann mühsam, wenn sich die Vorrichtung noch in der zusammengefalteten Nichtgebrauchslage befindet und die aufzuhängenden Kleidungsstücke mit einer Hand gehalten werden und die Bereitstellung der Vorrichtung von außerhalb des Kraftfahrzeugs durch die offene Fahrzeugtüre erfolgt.
  • WO 2004/058536 A1 zeigt einen Kleiderbügel, der an einem Stützelement angebracht ist, wobei das Stützelement in einem Schacht in der Rückenlehne angeordnet ist und zwischen einer Nichtgebrauchsstellung und einer Gebrauchsstellung verschieblich ist. In der Nichtgebrauchsstellung des Stützelements sind die Bügelarme des Kleiderbügels im Wesentlichen parallel zur hinteren Breitseite der Rückenlehne auf dem Fahrzeugsitz angelegt. Da die Bügelarme in der Nichtgebrauchsstellung oben auf dem Fahrzeugsitz aufliegen und nicht versenkt sind, besteht nachteilig die Gefahr, dass sich Gegenstände an den Bügelarmen verfangen könnten. Zudem wird das Design der Rückenlehne in hohem Maße durch die aufliegenden Bügelarme bestimmt und damit stark eingeschränkt.
  • JP 10-315836 zeigt einen im Wesentlichen vertikal verlagerbaren Kleiderbügel, an dem ausschwenkbare Bügelarme angelenkt sind. Der Kleiderbügel ist an einem Sockelelement geführt, das anstelle eines Fahrzeugsitzes in einem Fahrzeug angebracht ist. Die Führungseinrichtung für den Kleiderbügel ist in Form von Teleskopstangen ausgebildet und liegt im Wesentlichen frei.
  • Entsprechend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine stabile Vorrichtung zum Aufhängen von Kleidungsstücken, insbesondere für den Einbau von Kraftfahrzeugen zu schaffen, die äußerst platzsparend an einem Fahrzeugsitz anbringbar ist und nach Bedarf verschiedene Aufhängungsmöglichkeiten bietet.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Vorrichtung zum Aufhängen von Gegenständen mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindungen sind in den abhängigen Ansprüchen definiert.
  • Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Aufhängen von Gegenständen, insbesondere für den Einbau in einem Einbauraum, der in einem Körper, insbesondere einer Rückenlehne oder einer Kopfstütze eines Fahrzeugs oder in einem Bereich zwischen Rückenlehne und Kopfstütze ausgebildet ist, umfasst ein Trägerelement, das mit der Rückenlehne oder der Kopfstütze des Fahrzeugsitzes oder einer Kopfstützenhalterung verbunden ist, ein Stützelement, das an dem Trägerelement angeordnet ist, und zwei Bügelarme, die jeweils an dem Stützelement angeordnet sind, und einen Bügelhalter, der an dem Stützelement angelenkt und zwischen einer Nichtgebrauchsstellung und einer Gebrauchsstellung verschwenkbar ist. Das Stützelement und die Bügelarme bilden gemeinsam einen kleiderbügelartigen Ständer, der zum Aufhängen eines Gegenstands, insbesondere eines Kleidungsstücks von der hinteren Breitseite der Rückenlehne bzw. einer daran angebrachten Kopfstütze aus reichend beabstandet ist. Der Bügelhalter ist um eine im wesentlichen parallel zur hinteren Breitseite der Rückenlehne verlaufende Achse in seine Gebrauchsstellung verschwenkbar, in der er mit seiner Längsachse im wesentlichen quer zur hinteren Breitseite von Rückenlehne und/oder Kopfstütze angeordnet ist und mit dem Stützelement einen Ständer bildet, der zumindest einen Aufhängepunkt aufweist, welcher zum Aufhängen zumindest eines Gegenstands, insbesondere eines Kleiderbügels von einer hinteren Breitseite der Rückenlehne und/oder der Kopfstütze ausreichend beabstandet ist. In seiner Nichtgebrauchsstellung liegen der Bügelhalter und das Stützelement im wesentlichen in einer gemeinsamen Ebene.
  • Durch das Aufschwenken des Bügelhalters in seine Gebrauchsstellung lässt sich die erfindungsgemäße Vorrichtung vorteilhaft auch zum Aufhängen von mehreren Kleiderbügeln und/oder von Kleidersäcken oder dergleichen benutzen. Bei einem Zurückschwenken des Bügelhalters in seine Nichtgebrauchsstellung, in der er mit dem Stützelement im Wesentlichen in einer gemeinsamen Ebene liegt, ist eine Verwendung der Bügelarme möglich, um daran nach Art eines Kleiderbügels ein Jackett oder dergleichen aufzuhängen. Die Bügelarme können starr an dem Stützelement angebracht sein, wobei dann der Bügelhalter je nach Bedarf und Einsatzzweck der Vorrichtung zum Verwenden der Bügelarme entweder in seiner Nichtgebrauchsstellung verbleibt, oder in seine Gebrauchsstellung aufgeschwenkt wird, um daran zumindest einen Kleidersack oder dergleichen aufzuhängen.
  • In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung sind auch die Bügelarme an dem Stützelement beweglich angebracht und zwischen einer Gebrauchsstellung und einer Nichtgebrauchsstellung verlagerbar. Durch eine Verlagerung der Bügelarme in ihre Nichtgebrauchsstellung können die Abmessungen der Vorrichtung, wenn sie nicht benötigt wird, verringert werden. Das Verlagern der Bügelarme bzw. des Bügelhalters in die jeweilige Gebrauchsstellung kann vorteilhaft durch Antriebsmittel erfolgen, z.B. durch Federeinrichtungen bzw. Elektromotoren oder dergleichen, so dass ein Benutzer lediglich eine Taste betätigen muss, um entweder die Bügelarme oder den Bügelhalter zu aktivieren.
  • In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung sind sowohl das Stützelement und das Trägerelement, sowie die Befestigungseinrichtung und das Stützelement jeweils beweglich miteinander verbunden, und ebenfalls zwischen einer Gebrauchsstellung und einer Nichtgebrauchsstellung verlagerbar. Dadurch können die Abmessungen der Vorrichtung in der Nichtgebrauchsstellung weiter reduziert werden. Die Bewegung des Trägerelements bezüglich der Befestigungseinrichtung kann im Wesentlichen quer zur hinteren Breitseite der Rückenlehne (z.B. in Fahrtrichtung) oder im Wesentlichen parallel dazu (z.B. quer zur Fahrtrichtung) erfolgen. Ebenfalls ist eine translatorische Bewegung des Trägerelements möglich, bei der gleichzeitig eine Verlagerung in Fahrtrichtung und quer dazu erfolgt.
  • In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung erfolgt eine Bewegung des Trägerelements quer zur hinteren Breitseite der Rückenlehne (z.B. in Fahrtrichtung) durch eine Linearführung oder eine Scherenführung an der Befestigungseinrichtung. Auch bei einer Ausbildung des Trägerelements als sogenannte Klapplade, die an der Befestigungseinrichtung um eine im wesentlichen parallel zur hinteren Breitseite der Rückenlehne und horizontal verlaufende Achse angelenkt ist, erfolgt eine Verlagerung des Trägerelements zumindest teilweise in Fahrtrichtung. Eine rein translatorische Bewegung des Trägerelements kann durch ein Parallelogrammgestänge erzielt werden, mittels dem es an der Befestigungseinrichtung angelenkt ist.
  • Eine besonders vorteilhafte Lösung ergibt sich, wenn das Stützelement drehbar an dem Trägerelement angelenkt ist und das Trägerelement in Form eines Schlittens gegenüber der Befestigungseinrichtung im Wesentlichen parallel zur hinteren Breitseite der Rückenlehne bzw. der Kopfstütze horizontal verschoben werden kann. Bei einem in Fahrtrichtung montiertem Fahrzeugsitz ergibt sich hierdurch eine Verschiebung des Trägerelements quer zur Fahrtrichtung. Eine Ausbildung des Trägerelements als Schlitten hat den Vorteil, dass das Stützelement bezüglich der Mitte der Rückenlehne bzw. der Kopfstütze sowohl in seiner Gebrauchsstellung als auch in seiner Nichtgebrauchsstellung zentriert werden kann. Dies ermöglicht, dass das Stützelement in der abgeklappten Nichtgebrauchsstellung als auch in der aufgeschwenkten Gebrauchsste Ilung bezüglich der Mitte der Rückenlehne bzw. der Kopfstütze zentriert ist. In der Nichtgebrauchsstellung des Stützelements wird somit ein störendes Überstehen über die Breite der Rückenlehne verhindert, und zudem in der Gebrauchsstellung des Stützelements seine symmetrische Positionierung bezüglich der Breite der Rückenlehne gewährleistet.
  • In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung bildet die Befestigungseinrichtung, mittels der das Trägerelement mit der Rückenlehne oder der Kopfstützenhalterung verbunden ist, eine Schienenführung, auf welcher das Trägerelement in Form eines Schlittens verschiebbar gelagert ist. Über jeweilige Anschläge wird der Verschiebeweg des Schlitten begrenzt, wobei der Schlitten in der Gebrauchsstellung soweit verschoben ist, dass das an dem Schlitten vorgesehene Drehlager für das Stützelement mittig bezüglich der Breite von Rückenlehne bzw. Kopfstütze positioniert ist.
  • In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung ist die Drehachse für das Stützelement soweit geneigt, dass sich für die Gebrauchsstellung des Stützelements eine gewünschte Schräglage einstellt. Dadurch ist das freie Ende des Stützelements, das dem Drehlager an dem Trägerelement entgegengesetzt ist, in der Gebrauchsstellung des Stützelements ausreichend von der Rückenlehne und/oder der Kopfstütze beabstandet, so dass ein Aufhängen von Gegenständen ohne einen Kontakt zum Fahrzeugsitz möglich ist.
  • In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung kann das Trägerelement in Form des Schlittens sowohl in seiner Nichtgebrauchsstellung als auch in seiner Gebrauchsstellung arretiert werden. Die Arretierung des Schlittens kann vorzugsweise zusammen mit der Arretierung des Stützelements in seiner Gebrauchsstellung erfolgen. Zweckmäßigerweise wird der Schlitten durch das Aufrichten des Trägerelements zusammen mit diesem verriegelt. Eine Entriegelung des Schlittens und des Stützelements erfolgt vorteilhaft über eine separate oder vorzugsweise über eine gemeinsame Lösetaste, so dass anschließend beide Elemente in ihre Nichtgebrauchsstellung rückverlagerbar sind.
  • In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung werden das Stützelement und der Schlitten durch das Ausklappen der Bügelarme oder des Bügelhalters verriegelt. Beim Einklappen der Bügelarme bzw. des Bügelhalters wird die Arretierung dann automatisch wieder gelöst. Die Aktivierung und Inaktivierung erfolgt vorzugsweise über die freien Enden der Bügelarme bzw. des Bügelhalters, welche sich in der eingeklappten Stellung, d.h. der Nichtgebrauchsstellung in der Nähe der Verriegelungselemente des Stützelements und des Schlittens befinden.
  • In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung kann das Stützelement gegenüber dem Trägerelement einseitig, d.h. im Wesentlichen 90° Schwenkwinkel, oder beidseitig, d.h. im Wesentlichen 180° Schwenkwinkel verschwenkbar sein. Ein nur einseitiger Verschwenkwinkel, bei dem das Stützelement um etwa 90° in seine Gebrauchsstellung verschwenkt wird, hat den Vorteil eines eindeutig definierten Anschlags beim Aufrichten des Stützelements. Hinzu tritt, dass für diesen Fall das Stützelement nur in einer Richtung arretiert werden muss, nämlich gegen ein Zurückschwenken in seine Nichtgebrauchsstellung.
  • In vorteilhafter Weiterbildung ist das Stützelement als schienenförmiges T-Profil ausgebildet. Die Mittelrippe des T-Profils kann als Hohlkanal ausgebildet sein, was die Stabilität des Stützelements erhöht und eine Durchführung von elektrischen und/oder mechanischen Verbindungen gestattet.
  • In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung sind Verriegelungsvorrichtungen vorgesehen, mittels denen das Stützelement auch dann, wenn das Trägerelement starr an der Befestigungseinrichtung angebracht ist, in seiner Gebrauchsstellung und seiner Nichtgebrauchsstellung an der Befestigungseinrichtung lösbar festlegbar ist. Das Stützelement kann auch bei einer Anlenkung um ein ortsfestes Drehlager in seiner Nichtgebrauchsstellung und insbesondere in seiner Gebrauchsstellung lösbar arretiert werden. Die Bügelarme und der Bügelhalter können ebenfalls durch geeignete Verriegelungsvorrichtungen lösbar an dem Stützelement festgelegt werden, sowohl in ihrer Gebrauchs- als auch in ihrer Nichtgebrauchsstellung.
  • In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung können sowohl das Stützelement als auch die Bügelarme und der Bügelhalter um ihre jeweilige Achse federvorgespannt sein, so dass die Kraft einer entsprechenden Federeinrichtung diese Elemente z.B. in ihre Gebrauchsstellung verlagert. Ergänzend oder alternativ dazu ist ein Antrieb durch Elektromotoren oder dergleichen möglich, um ein Verlagern zwischen der Gebrauchs- und der Nichtgebrauchsstellung gewährzuleisten.
  • Die Auswahl der Bügelarme bzw. des Bügelhalters erfolgt vorzugweise über eine Funktionstasteneinheit, über die mechanisch oder elektrisch entweder die Bügelarme oder der Bügelhalter angesteuert werden. Alternativ könnten die Bügelarme und/oder der Bügelhalter einzeln im Stützelement durch sogenannte Push-Push-Verriegelungen verriegelt sein und durch ein Drücken aktiviert werden.
  • In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung weisen die Bügelarme einen L-förmigen Querschnitt auf. Dies erhöht die Stabilität der Bügelarme entlang ihrer Längsachse, und verhindert somit ein Durchbiegen in der aufgeschwenkten Gebrauchsstellung. Des weiteren können die Bügelarme auf ihrer Oberseite um den Neigungswinkel des Stützelements bezüglich der Rückenlehne ange schrägt sein, so dass die Auflageflächen der Bügelarme in der Gebrauchsstellung im wesentlichen in einer horizontalen Ebene liegen. Die Auflagefläche ist an den freien Enden der Bügelarme abgerundet, so dass ein daran herabhängendes Kleidungsstück unbeschädigt bleibt.
  • Durch eine Pfeilung der Bügelarme in ihrer Gebrauchsstellung bezüglich der Rückenlehne wird vorteilhaft die Form eines Kleiderbügels nachgebildet, woraus ein formstabiles Aufhängen eines Jacketts resultiert.
  • In seiner Gebrauchsstellung ist der Bügelhalter mit seiner Längsachse im Wesentlichen horizontal angeordnet, wobei er bei schräg gestelltem Stützelement mit dessen Längsachse einen Winkel von größer als 90° einschließt. Dies hat den Vorteil, dass dadurch eine Schrägstellung der Rückenlehne bzw. des Stützelements ausgeglichen wird.
  • In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung liegt in der Nichtgebrauchsstellung der Bügelhalter innerhalb, d.h. zwischen der durch die obere Auflageflächen für das Kleidungsstück gebildeten Schale der in ihre Nichtgebrauchsstellung eingeklappten Bügelarme. An ihren freien Enden können die Bügelarme und der Bügelhalter abgerundet sein, so dass sie in ihrer jeweiligen Nichtgebrauchsstellung konzentrisch ineinander liegen. Hieraus resultieren äußerst kompakte Abmessungen der Vorrichtung in ihrer Nichtgebrauchsstellung.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zeichnet sich insbesondere durch eine einfache Anbringbarkeit an den Kopfstützenstangen eines Fahrzeugsitzes aus. Der Fahrzeugsitz bedarf dabei keiner Modifikation, wobei die Vorrichtung dank ihrer kompakten Abmessungen in ihrer Nichtgebrauchsstellung nicht störend wirkt.
  • Alternativ dazu kann die Vorrichtung auch in einem in der Rückenlehne des Fahrzeugsitzes ausgebildeten Kanal angelenkt sein, und aus dem Kanal in ihre Gebrauchsstellung überführt werden. Dies hat den Vorteil einer vollständigen Versenkung der Vorrichtung in ihrer Nichtgebrauchsstellung. Durch die außermittige Anlenkung des Stützelements an dem Fahrzeugsitz bezogen auf die Breite der Rückenlehne können in dem Kanal auch Stützelemente untergebracht werden, die länger sind als die halbe Breite des Fahrzeugsitzes. Beim Aufschwenken solch langer Stützelemente ist ein gleichbleibend hohes Aufhängeniveau sichergestellt.
  • Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung und der beiliegenden Zeichnung.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Die Erfindung ist anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen in der Zeichnung schematisch dargestellt und wird unter Bezugnahme auf die Zeichnung ausführlich beschrieben.
  • 1 zeigt eine Perspektivansicht einer an Kopfstützenstangen eines Fahrzeugsitzes angebrachten erfindungsgemäßen Vorrichtung.
  • 2 zeigt die Vorrichtung von 1 in einer Explosionsansicht.
  • 3 zeigt die Vorrichtung von 1 in einer Zwischenstellung.
  • 4 zeigt die Vorrichtung von 1, mit einem Stützelement in einer Gebrauchsstellung.
  • 5 zeigt die Vorrichtung von 4, mit in ihre Gebrauchsstellung aufgeschwenkten Bügelarmen.
  • 6 zeigt die Vorrichtung von 4, mit einem in seine Gebrauchsstellung aufgeschwenktem Bügelhalter.
  • 7 zeigt die Vorrichtung von 6 in einer seitlichen Querschnittsansicht.
  • 8 zeigt eine teilweise freigeschnittene Perspektivansicht eines Teils der Vorrichtung in der Stellung von 4 bzw. 5.
  • 9 zeigt einen Teil der Vorrichtung von 8 in einer Längsschnittansicht.
  • 10 zeigt den Teil der Vorrichtung gemäß 9 in einer teilweise freigeschnittenen Rückansicht.
  • 11 zeigt die Vorrichtung gemäß 8 in einer seitlichen Querschnittsansicht.
  • 12 zeigt den Teil der Vorrichtung gemäß 11 in einer freigeschnittenen Perspektivansicht.
  • 13 zeigt ein Drehlager für ein Stützelement der Vorrichtung in einer teilweise freigeschnittenen Perspektivansicht.
  • 14 zeigt eine Ansicht des Stützelements, mit in die jeweilige Nichtgebrauchsstellung verschwenkten Bügelarmen und Bügelhaltern.
  • 15 zeigt eine Querschnittsansicht des Stützelements gemäß 14.
  • 16 zeigt eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
  • 17 zeigt das Stützelement der Vorrichtung gemäß 16 in einer Zwischenstellung.
  • 18 zeigt das Stützelement der Vorrichtung gemäß 16 in einer Gebrauchsstellung.
  • 19 zeigt eine Verriegelungseinrichtung für das Stützelement in der Gebrauchsstellung gemäß 18.
  • 20 zeigt eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
  • 21, 22 zeigen das Stützelement der Vorrichtung von 20 in einer Zwischenstellung.
  • 23 zeigt das Stützelement der Vorrichtung von 20 in einer aufgeschwenkten Gebrauchsstellung.
  • 24 zeigt eine Perspektivansicht einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung, mit dem Stützelement in seiner Nichtgebrauchsstellung.
  • 25 zeigt die Vorrichtung von 24 mit dem Stützelement in seiner aufgeklappten Gebrauchsstellung.
  • 26 zeigt die Vorrichtung gemäß 24 mit in die Gebrauchsstellung aufgeschwenkten Bügelarmen.
  • 27 zeigt die Vorrichtung gemäß 24 mit in seine Gebrauchsstellung aufgeschwenktem Bügelhalter.
  • 28 zeigt eine teilweise freigeschnittene Hinteransicht einer Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes, mit der Vorrichtung in der Stellung von 24.
  • 29 zeigt eine Seiten ansicht der Vorrichtung in der Stellung von 25.
  • 30 zeigt eine Hinteransicht der Vorrichtung in der Stellung von 25, mit teilweise freigeschnittener Rückenlehne des Fahrzeugsitzes.
  • 31 zeigt eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung, mit in die Gebrauchsstellung aufgeschwenkten Bügelarmen.
  • 32 zeigt die Vorrichtung von 31 beim Verschwenken der Bügelarme zurück in die Nichtgebrauchsstellung.
  • 33 zeigt eine Seitenquerschnittsansicht der Bügelarme der Vorrichtung von 31 in ihrer Nichtgebrauchsstellung.
  • 34 zeigt die Vorrichtung von 31, mit in seine Gebrauchsstellung aufgeschwenktem Bügelhalter.
  • 35 zeigt eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung, mit in ihre Gebrauchsstellung verlagerten Bügelarmen.
  • 36 zeigt die Vorrichtung von 35, mit in seine Gebrauchsstellung aufgeschwenktem Bügelhalter.
  • Eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1 ist insbesondere für den Einbau in einem Einbauraum vorgesehen, der in einem Körper, insbesondere einer Rückenlehne oder einer Kopfstütze eines Fahrzeugsitzes, oder in einem Bereich zwischen der Rückenlehne und der Kopfstütze ausgebildet ist. Die Vorrichtung 1 dient je nach Gebrauchsstellung von Bügelarmen bzw. Bügelhalter zum Aufhängen eines Jacketts, bzw. von Kleidersäcken oder dergleichen. Nachstehend ist unter Bezugnahme auf die 1 bis 13 eine erste Ausführungsform der Vorrichtung 1 erläutert.
  • Die Vorrichtung 1 ist gemäß der Perspektivansicht von 1 in einem Bereich zwischen einer Kopfstütze 2 und einem oberen Bereich eines Fahrzeugsitzes 3 angeordnet, und mittels einer Befestigungseinrichtung an Kopfstützenstangen 4 befestigt, an denen die Kopfstütze 2 beabstandet von dem Fahrzeugsitz 3 gehalten ist. Bevor auf die einzelnen Funktionsstellungen der Vorrichtung 1 eingegangen wird, sind deren Einzelteile in der Explosionsansicht von 2 erläutert.
  • Die Vorrichtung 1 umfasst eine Befestigungseinrichtung 6, die mittels einer Befestigungsplatte 7 an den Kopfstützenstangen 4 befestigt ist. Die Befestigungsplatte 7 dient als Halteplatte für die Befestigungseinrichtung 6. Die Befestigungsplatte 7 weist zwei Durchgangslöcher 8 auf, wobei die Befestigungsplatte 7 an den Kopfstützenstangen 4 entgegengesetzt zur Befestigungseinrichtung 6 angesetzt wird und mittels (nicht gezeigter) Schrauben, die die Durchgangslöcher 8 durchsetzen, mit der Befestigungseinrichtung 6 verschraubt.
  • Die Befestigungseinrichtung 6 ist als längliches, rechteckiges Bauteil ausgebildet, das an einer Oberfläche gegenüberliegende Führungsnuten 9 aufweist. Die gegenüberliegenden Führungsnuten 9 bilden einen Führungsbereich der Befestigungseinrichtung 6 aus, welcher Führungsbereich durch endseitige Kappenelemente 10a, 10b abgeschlossen wird. Innerhalb des Führungsbereichs weist die Befestigungseinrichtung eine Vertiefung 11 auf, wobei an einem Ende der Vertiefung 11 Haltestege 12 ausgebildet sind. Innerhalb des Führungsbereichs der Befestigungseinrichtung 6 ist ein Trägerelement 13 in Form eines Schlittens verschieblich geführt, wobei entgegengesetzte Randbereiche des Schlittens 13 innerhalb der Führungsnuten 9 aufgenommen sind. Die Kappenelemente 10a, 10b bilden links und rechts jeweils einen Anschlag für den Schlitten 13 und begrenzen dadurch den Verschiebeweg des Schlittens 13 entlang der Führungsnuten 9. In seiner Nichtgebrauchsstellung liegt der Schlitten 13 rechts an dem Kappenelement 10a an. Bei einer Verschiebung nach links (in der Ansicht z.B. von 1, 3) stösst der Schlitten 13 gegen das linke Kappenelement 10b, wodurch die Gebrauchsstellung des Schlittens 13 definiert ist.
  • An einer Rückseite des Schlittens 13 ist eine Rollfeder 14 befestigt, deren freies Ende 14a an den Haltestegen 12 befestigt ist, wobei die Rollfeder 14 selbst in der Vertiefung 11 Platz hat. Durch die Rollfeder 14 ist der Schlitten 13 gegenüber der Befestigungseinrichtung 6 vorgespannt, d.h. in 2 von rechts nach links. An dem Schlitten 13 ist ein Drehlager 15 vorgesehen, das einen Bolzen 16 umfasst, der eine Durchgangsbohrung 17 des Schlittens 13 durchsetzt. Der Außendurchmesser des Bolzens 16 ist auf den Innendurchmesser der Durchgangsbohrung 17 geeignet angepasst, so dass ein spielfreies Drehen des Bolzens 16 in der Bohrung 17 möglich ist. Ein Kopf 18 des Bolzens 16 ist gekröpft ausgeführt, so dass der Bolzen 16 gegen ein Durchrutschen durch die Bohrung 17 gesichert ist.
  • Das Drehlager 15 umfasst zwei Durchbrüche 15a, die in dem Schlitten 13 angrenzend an die Durchgangsbohrung 17 ausgebildet sind. An einer Rückseite des Schlittens 13 sind zwei Sperrfedern 16a befestigt, die die Durchbrüche 15a durchsetzen und in Richtung des Stützelements 19 aus den Durchbrüchen 15a hervorstehen. Die Funktionsweise der Sperrfedern 16 und deren Wechselwirkung mit dem Stützelement 19 ist weiter unten unter Bezugnahme auf die 11 und 12 im Detail erläutert. Das Drehlager 15 umfasst des weiteren einen Führungsschlitz 32 in Form eines Viertelkreises, der konzentrisch zu der Durchgangsbohrung 17 ebenfalls in dem Schlitten 13 ausgebildet ist.
  • Die Vorrichtung 1 umfasst des weiteren ein Stützelement 19, an dem zwei Bügelarme 20a, 20b und ein Bügelhalter 21 angelenkt sind. Das Stützelement 19 ist in einem mittigen Bereich als T-Profil ausgebildet. Eine Mittelrippe 22 des T-Profils ist als Hohlkanal ausgebildet und dient als Versorgungsraum für elektrische Leitungen, Verbindungsgestänge oder dergleichen, was nachstehend noch erläutert ist. In einem unteren Bereich weist das Stützelement 19 einen Halteabschnitt 23 auf, in dem ein freies Ende des Bolzens 16 befestigt ist. Somit ist das Stützelement 19 durch den Bolzen 16, der in der Durchgangsbohrung 17 aufgenommen ist, drehbar an der Befestigungseinrichtung 6 gelagert. Somit ist das Stützelement 19 mit seinem unteren Ende bezüglich seiner Längserstreckung an dem Schlitten 13 und damit mittelbar an der Befestigungseinrichtung angelenkt. Falls der Schlitten 13 in seine Gebrauchsstellung verlagert ist, sind das Drehlager 15 bzw. der Bolzen 16 im Wesentlichen mittig bezüglich der Breite der Rückenlehne 5 bzw. der Kopfstütze positioniert.
  • Der Bügelhalter 21 ist mit einem Ende um eine (nachstehend als erste Achse bezeichnete) Achse 24 angelenkt, die im Wesentlichen parallel zur hinteren Breitseite der Rückenlehne 5 (1) bzw. der Kopfstütze 2 verläuft. Der Bolzen 16, durch den das Stützelement 19 an der Befestigungseinrichtung 6 drehbar gelagert ist, definiert eine zweite Achse 25, die im wesentlichen quer zur hinteren Breitseite der Rückenlehne 5 und/oder der Kopfstütze 2 verläuft, die beiden Bügelarme 20a, 20b sind an dem Stützelement 19 um eine vierte Achse 26 angelenkt, die im wesentlichen quer zur hinteren Breitseite der Rückenlehne 5 verläuft. Der Bügelhalter 21 ist mit seinem Ende an dem Stützelement 19 oberhalb der beiden Bügelarme 20a, 20b bzw. der vierten Achse 26 angelenkt, woraus bei aufgeschwenktem Bügelhalter 21, in der Gebrauchsstellung des Stützelements 19, eine maximale Höhe zum Fahrzeugboden resultiert.
  • Das Stützelement 19 weist an seiner oberen Stirnseite 27 eine Funktionstasteneinheit 28 mit einzelnen Funktionstasten auf, durch die sich Bügelarme 20a, 20b bzw. der Bügelhalter 21 betätigen lassen. Dies ist nachstehend noch im Detail erläutert.
  • An dem oberen Ende des Stützelements 19 angrenzend zur oberen Stirnseite 27 ist eine Verblendung 27a ausgebildet, die die erste Achse 24 und die vierte Achse 26 zur Anlenkung des Bügelhalters 21 bzw. der Bügelarme 20a, 20b verdeckt. Die Verblendung 27 kann an dem Stützelement 19 geeignet befestigt sein oder bei einer Herstellung des Stützelements 19 als Kunststoffteil, einstückig daran angeformt sein. Durch die Verblendung 27a ist ein optisch anspruchsvolles Erscheinungsbild des Stützelements 19 sichergestellt, da die Anlenkungen der Bügelarme und des Bügelhalters von außen nicht zu erkennen sind.
  • In der in 1 gezeigten Nichtgebrauchsstellung des Stützelements 19 sind die Bügelarme 20a, 20b und der Bügelhalter 21 in ihrer Nichtgebrauchsstellung im Wesentlichen horizontal und parallel zur hinteren Breitseite der Rückenlehne 5 bzw. der Kopfstütze 2 übereinander liegend angeordnet. Einzelheiten bezüglich dieser sehr raumsparenden Anordnung sind nachstehend unter Bezugnahme auf die 14 und 15 erläutert.
  • Das Stützelement 19 ist durch eine (nicht gezeigte) Federeinrichtung in Form einer Schenkelfeder um die zweite Achse 25 vorgespannt. Zum Abbremsen der Drehbewegung um die zweite Achse kann zusätzlich eine Viskosebremse zwischen dem Stützelement und dem Schlitten 13 vorgesehen sein, so dass dadurch ein Aufschwenken des Stützelements 19 um die zweite Achse 25 mit kontrollierter Geschwindigkeit sichergestellt ist.
  • Die 3 bis 7 zeigen verschiedene Funktionsstellungen der Vorrichtung 1. In einem Ausgangszustand, wie in 1 gezeigt, befindet sich der Schlitten 13 in einer Nichtgebrauchsstellung, in der er an dem rechten Kappenelement 10a anliegt. Der Schlitten 13 ist in seiner Nichtgebrauchsstellung durch eine (nicht gezeigte) Push-Push-Verriegelung gegenüber der Befestigungseinrichtung 6 festgelegt. Alternativ zu der Verriegelung des Schlittens 13 an der Befestigungseinrichtung 6 in seiner Nichtgebrauchsstellung kann auch das Stützelement 19 lösbar mit der Befestigungseinrichtung 6 verriegelt sein, so dass dadurch der Schlitten 13 mittelbar an der Befestigungseinrichtung 6 lösbar festgelegt ist. Durch einen Druck auf die obere Stirnseite 27 des Stützelements 19 wird diese Push-Push-Verriegelung gelöst. Hierdurch wird wie in 3 gezeigt der Schlitten 13 durch die Rollfeder 14 nach links in Richtung seiner Gebrauchsstellung verlagert, bis der Schlitten 13 gegen das linke Kappenelement 10b anstößt. Wenn der Schlitten 13 in seine Gebrauchsstellung gelangt (4), in der das Drehlager 15 im wesentlichen mittig bezüglich der Breitseite der Rückenlehne 5 angeordnet ist, verschwenkt das Stützelement 19 in Folge der Federvorspannung automatisch um die zweite Achse 25 in seine Gebrauchsstellung, in der es im wesentlichen um 90° nach oben aufgeschwenkt ist (4).
  • Ausgehend von der Gebrauchsstellung des Stützelements 19 kann der Benutzer durch die Funktionstasteneinheit 28 auswählen, ob die Bügelarme 20a, 20b, oder stattdessen nur der Bügelhalter 21 aufschwenken soll. Sowohl der Bügelhalter 21 als auch zumindest einer der beiden Bügelarme 20a, 20b sind um die erste Achse 24 bzw. die vierte Achse 26 durch eine Schenkelfeder oder dergleichen vorgespannt, wobei sie in der jeweiligen Nicht gebrauchsstellung lösbar an dem Stützelement 19 festgelegt sind. Ein Abbremsen der Bügelarme 20a, 20b bzw. des Bügelhalters 21 beim Aufschwenken in die Gebrauchsstellung erfolgt zweckmäßig durch Viskosebremsen. Das gleiche gilt für die Verschiebung des Schlittens 13 bezüglich der Befestigungseinrichtung 6.
  • Die Funktionstasteneinheit 28 umfasst eine erste Taste 29, eine zweite Taste 30 und eine Lösetaste 31, die zwischen der ersten und der zweiten Taste 29, 30 angeordnet ist. Durch ein Betätigen der ersten Taste 29 werden die Bügelarme 20a, 20b aus ihrer Nichtgebrauchsstellung (4) entriegelt, wobei sie anschließend durch die Federvorspannung um die vierte Achse 26 nach außen in ihre Gebrauchsstellung aufschwenken (5). Die Bügelarme 20a, 20b sind jeweils mit einem Ende an dem Stützelement 19 im Bereich seines oberen Endes angelenkt. Somit ragt das obere Ende des Stützelements über die Anlenkpunkte der Bügelarme 20a, 20b hinaus und bildet eine Kragenabstützung für ein Jackett oder dergleichen, das an den augeschwenkten Bügelarmen 20a, 20b aufgehängt wird.
  • Die Bügelarme 20a, 20b sind für ein Verschwenken um die zweite Achse 25 zweckmäßig durch ein Kämmen von Zahnabschnitten miteinander synchronisiert. Dies gewährleistet ein stets gleichmäßiges Auf- bzw. Zurückschwenken der Bügelarme 20a, 20b um die zweite Achse 25. Eine Synchronisierung der Bügelarme mittels einer Verzahnung hat den weiteren Vorteil, dass in der Nichtgebrauchsstellung die Verriegelung nur eines der beiden Bügelarme an dem Stützelement genügt, um dadurch beide Bügelarme sicher in der Nichtgebrauchsstellung zu halten.
  • Bei Erreichen der voll ausgeschwenkten Gebrauchsstellung (5) werden die Bügelarme 20a, 20b lösbar arretiert, so dass bei einem Aufhängen eines Jacketts oder dergleichen die Bügelarme 20a, 20b nicht ungewollt in ihre Nichtgebrauchsstellung zurückschwenken und eine formstabile Auflage in Form eines Kleiderbügels bilden. Bei aufgeschwenkten Bügelarmen 20a, 20b verbleibt der Bügelhalter 21 in seiner Nichtgebrauchsstellung, worin er mit dem Stützelement 19 im Wesentlichen in einer gemeinsamen Ebene liegt. Der Bügelhalter 21 liegt in seiner Nichtgebrauchsstellung an dem Stützelement 19 an, so dass ein an den Bügelarmen 20a, 20b aufgehängtes Jackett oder dergleichen nicht durch den Bügelhalter 21 gestört wird.
  • Alternativ wird durch Drücken der zweiten Taste 30 der Bügelhalter 21 aus seiner Nichtgebrauchsstellung entriegelt, und schwenkt um die erste Achse 24 durch die Federkraft in seine Gebrauchsstellung aus (6). Wie in der Querschnittsansicht von 7 zu erkennen, ist der Bügelhalter 21 mit seiner Längsachse in der Gebrauchsstellung im wesentlichen horizontal angeordnet, so dass dadurch eine Schrägstellung der Rückenlehne 5 ausgeglichen wird. Der Bügelhalter 21 schließt dabei mit einer Längsachse des Stützelements 19 einen Winkel α von > 90° ein (7).
  • Die Querschnittsansicht von 7 verdeutlicht die Einfassung des freien Endes des Bolzens 16 in dem Halteabschnitt 23 des Stützelements 19. Durch die Führung des Kopfabschnittes 18 des Bolzens 16 innerhalb der Durchgangsbohrung 17 ist das Stützelement 19 drehbar an dem Schlitten 13 gelagert. Der Führungsbereich der Befestigungseinrichtung 6, der durch die beiden Führungsnuten 9 definiert ist, ist gegenüber der Vertikalen leicht nach hinten geneigt. Dies hat zur Folge, dass der Schlitten 13 in der Befestigungseinrichtung 6 nicht vertikal, sondern nach hinten geneigt geführt ist, so dass dadurch der an dem Schlitten 13 gelagerte Bolzen 16, der die zweite Achse 25 definiert, geneigt ist und seine Längsachse mit der Horizontalen einen Winkel β einschließt. Im Ergebnis schwenkt das Stützelement 19 um die zweite Achse 25 in seine Gebrauchsstellung in einem Winkel zur hinteren Breitseite der Rückenlehne 5 bzw. der Kopfstütze 2, so dass das Ende des Stützelements, an dem die Bügelarme 20a, 20b und der Bügelhalter 21 angelenkt sind, in seiner Gebrauchsstellung ausreichend von der hinteren Breitseite der Rückenlehne 5 bzw. der Kopfstütze 2 beabstandet ist. In seiner Gebrauchsstellung steht somit das Stützelement 19 schräg nach oben von der hinteren Breitseite der Rückenlehne 5 bzw. der Kopfstütze 2 ab. Ein Jackett bzw. ein Kleidersack können somit frei an den Bügelarmen bzw. dem Bügelhalter aufgehängt werden, ohne mit der Rückenlehne 5 bzw. der Kopfstütze 2 störend in Kontakt zu gelangen.
  • Der Bügelhalter 21 weist entlang seiner Längsachse eine Mehrzahl von Vertiefungen 21a bis 21e auf, die jeweils einen Aufhängepunkt für einen Kleiderhaken oder dergleichen bilden. Anders ausgedrückt, lässt sich ein Kleidersack mittels seines Kleiderhakens an den verschiedenen Aufhängepunkten 21a bis 21e aufhängen. Alternativ können auch mehrere Kleidersäcke gleichzeitig an den verschiedenen Aufhängepunkten des Bügelhalters 21 aufgehängt werden.
  • Die 8 bis 13 zeigen konstruktive Einzelheiten, die ein automatisches Aufschwenken des Stützelements 19 in seine Gebrauchsstellung gewährleisten, sobald der Schlitten 13 in seine Gebrauchsstellung verlagert ist.
  • An einer Rückseite des Stützelements 19 ist ein Stift 33 angeformt, der im montierten Zustand den Führungsschlitz 32 nach hinten durchsetzt. In dem Führungsbereich der Befestigungseinrichtung 6 ist eine schlitzförmige Ausnehmung 34 ausgebildet, die im wesentlichen horizontal und parallel zur Rollfeder 14 verläuft. An ihrem linken Ende geht die Ausnehmung 34 in einen winkelartig gekrümmten Fortsatz 34a über. In der Nichtgebrauchsstellung des Stützelements 19 liegt der Stift 33 in dem Führungsschlitz 32 an einem linken Anschlag 32a davon an. Indem der Stift 33 den Führungsschlitz 32 durchsetzt, ist das vordere freie Ende des Stifts 33 gleichzeitig in der Ausnehmung 34 geführt. Befindet sich der Schlitten 13 an der Befestigungseinrichtung 6 rechts in seiner Nichtgebrauchsstellung (1), so verhindert die Führung des Stifts 33 in der Ausnehmung 24 ein Verschwenken des Stützelements 19 um das Drehlager 15, d.h. um die zweite Achse 25. Wenn der Schlitten 13 nach einem Entriegeln aus seiner Nichtgebrauchsstellung in den Führungsnuten 9 durch die Rollfeder 14 nach links gezogen wird, gleitet der Stift 33 in der Ausnehmung 34 bis an den Fortsatz 34a und gelangt in diesen hinein. Hierdurch ist eine Drehung des Stützelements 19 um die zweite Achse 25 möglich, bis der Stift 33 an einen rechten Anschlag 32b bzw. an das Ende des Fortsatzes 34a stößt. In den 8 und 9 ist diese Endstellung des Stifts 33 in dem Fortsatz 34a gezeigt, wenn der Stift 33 an dem Ende des Fortsatzes 34a anliegt. Hierdurch ist ein Anschlag für das Stützelement 19 gebildet, um die im wesentlichen um 90° aufgeschwenkte Gebrauchsstellung zu definieren. Die Längsquerschnittsansicht von 9 zeigt zur Vereinfachung nicht das Stützelement 19, sondern nur dessen Stift 33, der in dem Fortsatz 34a geführt ist. 10 zeigt eine teilweise freigeschnittene Rückansicht der Befestigungseinrichtung 6, und veranschaulicht nochmals die Führung des Stifts 33 in dem Fortsatz 34a.
  • Sobald der Stift 33 in der Ausnehmung 34 ganz nach links verschoben ist und in den Fortsatz 34a eintritt, wird das Stützelement 19 durch die Kraft der Schenkelfeder selbsttätig um die zweite Achse 25 in seine Gebrauchsstellung aufgeschwenkt. Sobald also das Stützelement 19 bzw. der Schlitten 13 aus der in 1 gezeigten Nichtgebrauchsstellung entriegelt werden, wird das Stützelement 19 wie erläutert automatisch in die in 4 gezeigte Gebrauchsstellung verlagert.
  • Durch die Führung des Stifts 33 in dem Fortsatz 34a ist nicht nur ein Anschlag für das Stützelement 19 in seiner Gebrauchsstellung gebildet, sondern auch der Schlitten 13 in seiner Gebrauchsstellung arretiert und gegen ein Zurückgleiten innerhalb der Führungsnuten in Richtung seiner Nichtgebrauchsstellung gehindert. Ein Zurückgleiten des Schlittens 13 in seine Nichtgebrauchsstellung ist erst dann möglich, wenn das Stützelement 19 um die zweite Achse 25 in die Nichtgebrauchsstellung zurückverschwenkt wird, und dadurch der Stift 33 aus dem Fortsatz 34a heraus in die schlitzförmige Ausnehmung 34 gelangt.
  • An einer Rückseite des Stützelements 19, d.h. gegenüberliegend zu dem Drehlager 15 sind zwei Vertiefungen 35 ausgebildet, die seitlich neben der Bolzenbefestigung angeordnet sind. In der Nichtgebrauchsstellung des Stützelements 19 liegen die Sperrfedern 16a gegen die Rückseite des Stützelements 19 an, wobei die Sperrfedern 16a vorgespannt sind, jedoch nicht mit den Vertiefungen 35 in Eingriff gelangen. Sobald das Stützelement 19 um die zweite Achse 25 in seine Gebrauchsstellung verschwenkt ist, fluchten die vorderen Enden der Sperrfedern 16a mit den Vertiefungen 35 (12), so dass die Sperrfedern 16a entlastet werden und ihre vorderen Enden in die Vertiefungen 35 hineingleiten. Durch das Anliegen der vorderen Enden der Sperrfedern 16a an den Wandflächen der Vertiefungen 35 ist ein selbsttätiges Zurückdrehen des Stützelements 19 um die zweite Achse 25 heraus aus der Gebrauchsstellung (in 12 im Gegenuhrzeigersinn) nicht ohne weiteres möglich. Für ein Entriegeln aus der Gebrauchsstellung ist an dem Stützelement 19 eine Entriegelungstaste 36 angeordnet. Die Entriegelungstaste 36 umfasst zwei Druckstifte 37, die mit ihren freien Enden an den vorderen Enden der Sperrfedern 16a münden (13). Durch ein Drücken der Entriegelungstaste 36 werden die freien Enden der Sperrfedern 16a gegen die Federvorspannung nach hinten gedrückt und dabei aus den Vertiefungen 35 herausgehoben, so dass sich anschließend das Stützelement 19 (in 12 im Gegenuhrzeigersinn) zurück in seine Nichtgebrauchsstellung verschwenken lässt.
  • Wie vorstehend erläutert, erfolgt eine Verriegelung des Schlittens 13 in seiner Gebrauchsstellung durch das Aufschwenken des Stützelements 19 in seine Gebrauchsstellung, so dass Schlitten 13 und Stützelement 19 in ihrer jeweiligen Gebrauchsstellung gemeinsam arretiert werden. Durch Drücken der Entriegelungstaste 36 lässt sich das Stützelement 19 um die zweite Achse 25 zurück in seine Nichtgebrauchsstellung verschwenken, wodurch die Verriegelung des Schlittens 13 in seiner Gebrauchsstellung automatisch aufgehoben ist. Anschließend lässt sich der Schlitten 13 (in 3 nach rechts) zurück in Richtung des Kappenelements 10a zurückschieben, wo er in seiner Nichtgebrauchsstellung mit dem Kappenelement 10a bzw. der Befestigungseinrichtung 6 lösbar verriegelt.
  • Der Zweck des verschieblichen Trägerelements in Form des Schlittens 13 ist die Zentrierung des Stützelements 19, an dem seitlich die Bügelarme 20a, 20b und der Bügelhalter 21 angelenkt sind, bezüglich der Mitte der Rückenlehne 5 bzw. der Kopfstütze 2 sowohl in der Gebrauchsstellung als auch in der Nicht gebrauchsstellung. Durch eine Verschiebung des Schlittens 13 in der Nichtgebrauchsstellung des Stützelements bis an das rechte Kappenelement 10a ist ein Überstehen der oberen Stirnseite 27 über das linke Kappenelement 10b verhindert. Des weiteren lässt sich das Stützelement 19 in seiner Gebrauchsstellung durch eine Verschiebung des Schlittens 13 relative zur Befestigungseinrichtung mit seiner Längsachse im Wesentlichen mittig zur Rückenlehne 5 bzw. Kopfstütze 2 ausrichten, woraus ein harmonisches Erscheinungsbild der Vorrichtung 1 in ihrer Gebrauchsstellung resultiert.
  • In den 14 und 15 sind die Bügelarme 20a, 20b und der Bügelhalter 21 jeweils in ihrer Nichtgebrauchsstellung gezeigt. Wie nachstehend im einzelnen erläutert, sind hierbei die Bügelarme und der Bügelhalter geometrisch so ausgestaltet, dass sich in der Nichtgebrauchsstellung dieser Elemente vorteilhaft kompakte Abmessungen für die Vorrichtung 1 ergeben.
  • Die Bügelarme 20a, 20b sind an ihren freien Enden gerundet ausgebildet, wobei die freien Enden in der Nichtgebrauchsstellung der Bügelarme 20a, 20b an der Mittelrippe 22 anliegen. Das freie Ende des Bügelhalters 21 ist ebenfalls abgerundet ausgebildet, so dass dieses freie Ende in der Nichtgebrauchsstellung des Bügelhalters innerhalb der freien Enden der Bügelarme 20a, 20b konzentrisch angeordnet ist.
  • Die Querschnittsansicht der 15, die einen Schnitt entlang der Linie I-I von 14 zeigt, verdeutlicht die Ausbildung des Bügelhalters 21 in Form eines U-Profils, bzw. in der Zeichenebene im wesentlichen in Form eines Halbkreises oder dergleichen, dessen Unterseite offen ist. Der Bügelhalter 21 weist eine konkave Innenfläche auf, die in der Nichtgebrauchsstellung des Bügelhalters die Mittelrippe 22 zumindest teilweise umschließt bzw. gegenüberliegend zu dieser Mittelrippe 22 angeordnet ist. Die Bügelarme 20a, 20b sind als abgerundete L-Profile ausgebildet, wobei die oberen Auflageflächen der Bügelarme 20a, 20b im wesentlichen parallel zu der Mittelrippe 22 verlaufen und zwischen sich eine Schale, bzw. einen Aufnahmeraum bilden. In der Nichtgebrauchsstellung des Bügelhalters 21 ist dieser in der Schale, bzw. zwischen den Bügelarmen 20a, 20b aufgenommen, woraus eine äußerst platzsparende Anordnung des Bügelhalters 21 und der Bügelarme 20a, 20b in der Nichtgebrauchsstellung resultiert.
  • Die 14 und 15 verdeutlichen, dass die Bügelarme 20a, 20b in ihrer Nichtgebrauchsstellung parallel zur Längsachse des Stützelements 19 angeordnet und im Wesentlichen im Stützelement 19 aufgenommen sind. Des weiteren ist der Bügelhalter 21 in seiner Nichtgebrauchsstellung im Wesentlichen im Stützelement 19 aufgenommen.
  • In den 16 bis 18 ist eine weitere Ausführungsform der Vorrichtung 1 erläutert. Gleiche Bauteile im Vergleich zur vorstehend erläuterten Ausführungsform sind hierin durch gleiche Bezugszeichen bezeichnet.
  • An der Befestigungseinrichtung 6 ist im Bereich des linken Kappenelements 10b ein Drehlager 38 vorgesehen, an dem eine Hilfsstütze 39 angelenkt ist. Das andere Ende der Hilfsstütze 39 ist an dem Stützelement 19 um eine dritte Achse 40 angelenkt, die im wesentlichen parallel zur zweiten Achse 25 ist. Die Anlenkung des Stützelements 19 an dem Schlitten 13 ist im wesentlichen unverändert, wobei jedoch die Arretierung des Schlittens 13 und des Stützelements 19 konstruktiv vereinfacht ist.
  • Die Hilfsstütze 39 bildet eine Zwangssteuerung für das Stützelement 19, um es bei einer Verschiebung des Schlittens 13 zwischen der Nichtgebrauchsstellung und der Gebrauchsstellung zu verlagern. Wie in 17 gezeigt, ist der Schlitten 13 durch eine Zugfeder 41 in Richtung seiner Gebrauchsstellung vorgespannt. Beim Entriegeln aus seiner Nichtgebrauchsstellung (vgl. Erläuterung zu 1) wandert der Schlitten 13 in der 17 nach links, wobei das Stützelement 19 durch die Anlenkung der Hilfsstütze 39 zwangsweise in ihre Gebrauchsstellung um die zweite Achse 25 aufgeschwenkt wird (18). In den Führungsnuten 9 sind entsprechende Anschläge vorgesehen, die den Schlitten 13 bei Erreichen seiner Gebrauchsstellung stoppen.
  • Ein Verriegeln des Schlittens 13 in seiner Gebrauchsstellung erfolgt durch eine in der unteren Führungsnut 9 vorgesehene Blattfeder 42, die von dem Schlitten 13 mit seinem rechten Ende bei Erreichen der Gebrauchsstellung überfahren wird. In der Gebrauchsstellung des Schlittens 13 ist die Blattfeder 42 entlastet, wobei ihr freies Ende 42a in der Gebrauchsstellung des Schlittens 13 mit einer Seitenfläche davon in Anlage ist. Dies verhindert, dass der Schlitten 13 ohne weiteres wieder nach rechts in seine Nichtgebrauchsstellung verschoben werden kann. Zum Entriegeln des Schlittens 13 aus seiner Gebrauchsstellung ist in der als Hohlkanal ausgebildeten Mittelrippe 22 ein Druckstift 43 verschieblich gelagert, dessen unteres Ende in Kontakt mit der Blattfeder 42 steht. Der Durchbruch für die Mittelrippe 22 in der 18 zeigt den Druckstift 43, der innerhalb der Mittelrippe 22 verschieblich geführt ist. Ein oberes Ende des Druckstifts 43 steht in Verbindung mit der Lösetaste 31. Zum Entriegeln des Stützelements 19 aus seiner Gebrauchsstellung wird auf die Lösetaste 31 gedrückt, so dass der Druckstift 43 die Blattfeder 42 nach unten drückt. In Folge dessen gelangt das vordere Ende 42a der Blattfeder 42 unterhalb des Randbereichs des Schlittens 13, so dass dieser nach rechts in seine Nichtgebrauchsstellung zurück verlagert werden kann.
  • Ausgehend von der in 18 gezeigten Gebrauchsstellung des Stützelements 19 lassen sich die Bügelarme 20a, 20b bzw. der Bügelhalter 21 wie vorstehend erläutert durch Betätigen der ersten Taste 29 bzw. der zweiten Taste 30 in ihre Gebrauchsstellung aufschwenken.
  • In den 20 bis 23 ist eine weitere Ausführungsform der Vorrichtung 1 gezeigt. Gleiche Bauteile im Vergleich zu den vorstehenden Ausführungsformen sind hierin mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Das Stützelement 19 weist an seinem unteren Ende einen Gleitbolzen 44 auf, der in der Längsachse des Stützelements 19 versetzt zu dem Bolzen 16 bzw. zur zweiten Achse 25 angeordnet ist. Der Gleitbolzen 44 ist mit einer an der Befestigungseinrichtung 6 vorgesehenen Führungsfläche 45 in Kontakt. An der Befestigungseinrichtung 6 ist ein Haltestift 46 vorgesehen. Eine Zugfeder 47 ist zwischen dem Haltestift 46 und dem Gleitbolzen 44 gespannt, wodurch der Schlitten 13 in Richtung seiner Gebrauchsstellung vorgespannt ist.
  • In 20 sind der Schlitten 13 und das Stützelement 19 jeweils in ihrer Nichtgebrauchsstellung gezeigt, wobei der Schlitten mittels der Push-Push-Verriegelung an dem rechten Kappenelement 10a verriegelt ist. Durch das Aufliegen des Gleitbolzens 44 auf der Führungsfläche 45 ist ein Verschwenken des Stützelements 19 um die zweite Achse 25 nicht möglich. Nach einem Entriegeln aus der Nichtgebrauchsstellung gleitet der Schlitten 13 durch die Kraft der Zugfeder 47 in den Führungsnuten 9 nach links in seine Gebrauchsstellung. In einem in etwa mittigen Bereich der Befestigungseinrichtung 6 weist die Führungsfläche 45 eine kreisförmig gekrümmte Vertiefung 45a nach unten auf. Sobald der Schlitten 13 in die Nähe seiner Gebrauchsstellung gelangt, gleitet der Gleitbolzen 44 in die Vertiefung 45a, so dass ein Verschwenken des Stützelements 19 um die Achse 25 möglich ist. Indem die Zugfeder 47 direkt an dem Gleitbolzen 44 angreift, wird das Stützelement 19 nach einem Eintreten des Gleitbolzens 44 in die Vertiefung 45a automatisch in seine Gebrauchsstellung aufgeschwenkt. Alternativ ist es auch möglich, die Vertiefung 45a in Form einer linear verlaufenden Rampe oder dergleichen auszubilden. Ungeachtet ihrer Form ist für die Vertiefung entscheidend, dass sie für den Gleitbolzen 44 Raum nach unten freigibt, so dass das Stützelement 19 um die zweite Achse 25 in seine Gebrauchsstellung verschwenken kann.
  • Ein an der Befestigungseinrichtung 6 angebrachter Anschlagstift 48 stellt einen Anschlag für den Schlitten 13 in seiner Gebrauchsstellung dar, so dass die Kraft der Zugfeder 47 den Schlitten 13 nur bis in seine Gebrauchsstellung und gegen den Anschlagstift 48 zieht. Eine Verriegelung des Schlittens 13 an der Befestigungseinrichtung 6 erfolgt analog zu den Erläuterungen gemäß 18, 19 durch ein Verrasten des Schlittens 13 mit der Blattfeder 42, und somit unabhängig von der Verriegelung des Stützelements 19. Ein Entriegeln des Schlittens 13 aus seiner Gebrauchsstellung ist durch einen (in 23 nicht gezeigten) Druckstift 43 gewährleistet, der innerhalb der Mittelrippe 22 des Stützelements 19 verschieblich gelagert ist. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hierzu auf die Erläuterungen bezüglich der 18, 19 verwiesen.
  • In gleicher Weise wie bei der Ausführungsform von 2 und 12 ist an der Rückseite des Stützelements ein Stift 33 angebracht, der in dem Führungsschlitz 32 des Schlittens 13 geführt ist. Wenn das Stützelement 19 um die zweite Achse 25 in seine Gebrauchsstellung aufgeschwenkt ist, stösst der Stift 33 gegen den Anschlag 32b, so dass ein Verschwenken des Stützelements 19 über 90° hinaus nicht möglich ist. Gleichzeitig verrasten die an dem Schlitten 13 befestigten Sperrfedern 16a mit ihren vorderen Enden in den an der Rückseite des Stützelements 19 vorgesehenen Vertiefungen 35 (analog 12), so dass dadurch das Stützelement 19 in seiner Gebrauchsstellung um die zweite Achse 25, bzw. an dem Schlitten 13, lösbar festgelegt ist. Ein Entriegeln erfolgt durch eine Entriegelungstaste 36, wie bezüglich 13 bereits erläutert. Alternativ können die Sperrfedern 16a auch durch einen genügend großes Moment um die zweite Achse 25 aus den Vertiefungen 35 herausgehoben werden, da die vorderen Enden der Sperrfedern 16a nicht rechtwinklig, sondern um einige Grad geneigt abgewinkelt sind (11). Durch diese Abwinklung lassen sich also die Sperrfedern durch ausreichend großen Druck aus den Vertiefungen 35 herausheben, um das Stützelement aus seiner Gebrauchsstellung zu entriegeln.
  • Alternativ zu der vorstehend erläuterten Zwangssteuerung für das Stützelements in Form des Gleitbolzens 44 und der Führungsfläche 45 bzw. der Vertiefung 45a ist auch eine Zwangssteuerung für das Stützelement in Form eines daran angebrachten Zahnrads möglich, das in einer an der Befestigungseinrichtung vorgesehenen Zahnstange oder dergleichen kämmt. In gleicher Weise kann an dem Stützelement ein Nocken angebracht werden, der auf einen an der Befestigungseinrichtung angebrachten Steuernocken aufläuft. Das Aufschwenken des Stützelements kann auch über eine Feder erfolgen, die ausgelöst wird, wenn der Schlitten seine Gebrauchsstellung erreicht.
  • Ein Aufschwenken der Bügelarme 20a, 20b bzw. des Bügelhalters 21 aus der Gebrauchsstellung des Stützelements 19, sowie ein Zurückverlagern der Elemente in ihre jeweilige Nichtgebrauchsstellung, erfolgt wie oben erläutert.
  • Die Bügelarme 20a, 20b sind in ihrer Nichtgebrauchsstellung am Stützelement manuell lösbar verriegelt. Die Verriegelung kann durch Betätigen einer an dem Stützelement 19 angebrachten Taste, z.B. die Lösetaste 31 gelöst werden. Zweckmäßigerweise sind die Bügelarme 20a, 20b an dem Stützelement 19 über sogenannte Push-Push-Verriegelungsvorrichtungen verriegelt und können durch Druck, vorzugsweise im Bereich ihrer vorderen freien Enden, gelöst werden. Ein erneutes Verriegeln der Bügelarme 20a, 20b in ihrer Nichtgebrauchsstellung erfolgt einfach durch ein Zurückverlagern in diese Stellung, so dass die Push-Push-Verriegelungen einrasten. Falls die Bügelarme miteinander synchronisiert sind, ist die Verriegelung nur eines Bügelarmes ausriechend. Mutatis mutandis gilt dies für den Bügelhalter 21, der an dem Stützelement 19 ebenfalls mittels einer Push-Push-Verriegelungsvorrichtung lösbar festlegbar ist.
  • Alternativ zu der vorstehend erläuterten Verlagerung des Schlittens 13 mittels Federvorspannung kann der Schlitten 13 bezüglich der Befestigungseinrichtung 6 auch elektromotorisch verlagert werden. Dies ist ohne weiteres durch einen an dem Schlitten 13 befestigten Elektromotor realisierbar, wobei ein auf der Abtriebswelle des Motors angebrachtes Ritzel mit einem Zahnbereich an der Befestigungseinrichtung kämmt. Mutatis mutandis können die Bügelarme 20a, 20b und der Bügelhalter 21 alternativ zu der Federvorspannung auch elektromotorisch um ihre jeweilige Achse verschwenkt werden. Der Hohlkanal innerhalb der Mittelrippe 22 lässt sich dabei als Versorgungsraum für elektrische Leitungen nutzen, die für eine Verkabelung der Elektromotoren notwendig sind.
  • In den 24 bis 30 ist eine weitere Ausführungsform der Vorrichtung 1 erläutert.
  • Bei dieser Ausführungsform ist das Stützelement 19 in seiner Nichtgebrauchsstellung in einem Kanal 50 aufgenommen, der an einer Oberseite der Rückenlehne 5 ausgebildet ist. Der Kanal 50 ist an einer Seite offen (in Richtung der Fahrzeugtüre), so dass die obere Stirnseite 27 des Stützelements von Hand ergriffen werden kann, um das Stützelement in seine Gebrauchsstellung aufzuschwenken (25). Das Stützelement 19 kann in dem Kanal 50 auch über eine Push-Push-Verriegelung lösbar festgelegt sein, so dass ein Entriegeln durch ein Drücken auf das Stützelement erfolgt. In der Nichtgebrauchsstellung des Stützelements 19 ist der Kanal 50 durch einen Deckel 51 verschlossen. Der Deckel 51 ist mittels Schenkelfedern in seine Schließstellung vorgespannt. Sobald das Stützelement 19 aus dem Kanal 50 in seine Gebrauchsstellung hochgeschwenkt wird, wird der Deckel 51 von dem Stützelement 19 nach hinten oben weggeschwenkt (25). In umgekehrter Reihenfolge bewirkt die Federvorspannung, dass der Deckel 51 beim Zurückschwenken des Stützelements 19 automatisch wieder verschließt.
  • Ausgehend von der in 25 gezeigten Gebrauchsstellung des Stützelements 19 lassen sich wie vorstehend erläutert entweder die Bügelarme 20a, 20b (26) oder aber der Bügelhalter 21 (27) durch Betätigen der ersten Taste 29 bzw. der zweiten Taste 30 in ihre jeweilige Gebrauchsstellung aufschwenken.
  • Die Schnittansichten der 28 bis 30 verdeutlichen die Anlenkung des Stützelements 19 um die zweite Achse 25.
  • Im oberen Bereich der Rückenlehne 5 ist eine Befestigungseinrichtung 6' in Form einer Halteplatte befestigt, an der ein Trägerelement 13' in Form eines Winkelprofils oder dergleichen angebracht ist. Das Trägerelement 13' in Form des Winkelprofils ist bei dieser Ausführungsform somit nicht beweglich, sondern starr an der Befestigungseinrichtung 6' angebracht. Alternativ hierzu ist es möglich, das Winkelprofil 13' direkt starr an der Rückenlehne 5 zu befestigen, z.B. an einem Rahmenteil der Rückenlehne oder dergleichen. An dem Winkelprofil 13' ist ein Bolzen 16' befestigt, dessen Längsachse im wesentlichen quer zur hinteren Breitseite der Rückenlehne 5 verläuft. Durch den Bolzen 16' ist analog zum Bolzen 16 die zweite Achse 25 definiert. Seitlich an dem Stützelement 19 ist an dessen Fußabschnitt ein Lagerauge 52 angeformt, das auf den Bolzen 16' aufgesteckt ist. Innendurchmesser des Lagerauges 52 und Außendurchmesser des Bolzens 16 sind für eine reibungs- und spielarme Lagerung des Lagerauges 52 auf dem Bolzen aufeinander abgestimmt. Das Winkelprofil 13' und die Halteplatte 6' sind derart an den Fahrzeugsitz 3 angebracht, dass der Bolzen 16' bzw. die zweite Achse 25 außermittig bezüglich der Breite der Rückenlehne 5 positioniert sind. Durch die seitliche Anbringung des Lagerauges 52 an dem Fußabschnitt des Stützelements 19 führt dies zu dem Vorteil, dass in dem Kanal 50 ein Stützelement in seiner Nichtgebrauchsstellung untergebracht werden kann, dessen Länge größer ist als die halbe Breite der Rückenlehne 5. Des weiteren bewirkt die außermittige Raumlage der zweiten Achse 25, dass das Stützelement wie in 30 gezeigt nach seinem Aufschwenken um die zweite Achse 25 in die Gebrauchsstellung mit seiner Längsachse im wesentlichen mittig bezüglich der Breite der Rückenlehne 5 angeordnet ist.
  • Das Stützelement 19 lässt sich in seiner aufgeschwenkten Gebrauchsstellung (25 bis 27) bezüglich der zweiten Achse 25 lösbar festlegen, so dass ein Zurückschwenken um die zweite Achse 25 nicht ohne weiteres möglich ist. Das Stützelement 19 ist mittels einer (nicht gezeigten) Drehfeder um die zweite Achse 25 vorgespannt, so dass nach einer Entriegelung aus der Nichtgebrauchsstellung (24) das Stützelement 19 selbsttätig in seine Gebrauchsstellung hochschwenkt. Ausgehend von der Gebrauchsstellung des Stützelements 19 lassen sich wie oben erläutert wahlweise die Bügelarme 20a, 20b oder der Bügelhalter 21 in die Gebrauchsstellung aufschwenken. Ein Zurückschwenken der Bügelarme 20a, 20b, des Bügelhalters 21 und/oder des Stützelements 19 zurück in die Nichtgebrauchsstellung wird wie erläutert durch Betätigen der Lösetaste 31 eingeleitet.
  • In den 31 bis 34 ist eine weitere Ausführungsform der Vorrichtung 1 gezeigt. Hierbei ist an einem oberen Ende des Stützelements 19 eine Befesti gungseinrichtung 60 angebracht, deren Längsachse im wesentlichen quer zur Längsachse des Stützelements 19 und im wesentlichen parallel zur hinteren Breitseite der Rückenlehne 5 verläuft. An der Befestigungseinrichtung 60 sind jeweils mit einem Ende zwei Bügelarme 61a, 61b angelenkt und um eine fünfte Achse 62 zwischen einer Nichtgebrauchsstellung und einer Gebrauchsstellung verschwenkbar. In der 31 sind die Bügelarme 61a, 61b in ihrer ausgeschwenkten Gebrauchsstellung gezeigt. Die Perspektivansicht der 32 zeigt das Zurückschwenken der Bügelarme 61a, 61b in die Nichtgebrauchsstellung, wobei die Querschnittsansicht gemäß der 33 die beiden Bügelarme in der Nichtgebrauchsstellung darstellt, in der sie übereinander liegend im wesentlichen deckungsgleich mit der Befestigungseinrichtung 60 angeordnet sind. Die Anlenkung des Bügelhalters 21 an dem Stützelement 19 ist im wesentlichen unverändert, wobei der Bügelhalter 21 in der 34 in seiner aufgeschwenkten Gebrauchsstellung gezeigt ist.
  • In den 35 und 36 ist eine weitere Ausführungsform der Vorrichtung 1 gezeigt. An einem oberen Ende des Stützelements 19 ist eine Aufnahmeeinrichtung 70 angebracht, innerhalb der zwei Bügelarme 71a, 71b in Richtung ihrer Längsachse längsverschieblich geführt und entgegengesetzt in eine Nichtgebrauchsstellung und eine Gebrauchsstellung verlagerbar sind.
  • In der Darstellung gemäß 35 ist das Stützelement bereits in seine Gebrauchsstellung aufgeschwenkt, wobei die beiden Bügelarme 71a, 71b seitlich aus der Aufnahmeeinrichtung 70 heraus verlagert und in ihre Gebrauchsstellung überführt sind. Somit ragen die Bügelarme 71a, 71b seitlich aus der Aufnahmeeinrichtung 70 heraus und bilden gemeinsam mit dem Stützelement 19 einen kleiderbügelartigen Ständer, der zum Aufhängen eines Jacketts oder dergleichen von der hinteren Breitseite der Rückenlehne 5 bzw. einer daran angebrachten Kopfstütze 2 ausreichend beabstandet ist. Alternativ zu den Bügelarmen 71a, 71b lässt sich in der Gebrauchsstellung des Stützelements 19 auch der Bügelhalter 21 in seine Gebrauchsstellung verlagern, wie es in 36 gezeigt ist.
  • Die Vorrichtung 1 kann auch derart modifiziert sein, dass das Stützelement 19 um die zweite Achse 25 lösbar verriegelt wird, wenn die Bügelarme oder der Bügelhalter 21 aus ihrer Nichtgebrauchsstellung heraus verlagert sind. Anders ausgedrückt, wird das Stützelement 19 um die zweite Achse 25 arretiert, sobald entweder die Bügelarme oder der Bügelhalter aus ihrer jeweiligen Nichtgebrauchsstellung ausgeklappt werden. Die Aktivierung und Inaktivierung einer solchen Verriegelung erfolgt vorzugsweise über die freien Enden der Bügelarme bzw. des Bügelhalters, welche sich in der eingeklappten Stellung, d.h. der Nichtgebrauchsstellung in der Nähe der Verriegelungselemente des Stützelements, d.h. ggf. des Schlittens befinden. Beim Einklappen der Bügelarme bzw. des Bügelhalters wird die Arretierung dann automatisch wieder gelöst.

Claims (97)

  1. Vorrichtung (1) zum Aufhängen von Gegenständen, insbesondere für den Einbau in einem Einbauraum, der in einem Körper, insbesondere einer Rückenlehne (5) oder einer Kopfstütze (2) eines Fahrzeugsitzes, oder in einem Bereich zwischen Rückenlehne und Kopfstütze ausgebildet ist, umfassend: ein Trägerelement (13), das mit der Rückenlehne (5) oder der Kopfstütze (2) des Fahrzeugsitzes oder einer Kopfstützenhalterung (4) verbunden ist, ein Stützelement (19), das an dem Trägerelement (13) angeordnet ist, und zwei Bügelarme (20a, 20b), die jeweils an dem Stützelement (19) angeordnet sind, und einen Bügelhalter (21), der an dem Stützelement angelenkt und zwischen einer Nichtgebrauchsstellung und einer Gebrauchsstellung verschwenkbar ist, wobei das Stützelement (19) und die Bügelarme (20a, 20b) gemeinsam einen kleiderbügelartigen Ständer bilden, der zum Aufhängen eines Gegenstands insbesondere eines Kleidungsstücks von der hinteren Breitseite der Rückenlehne (5) bzw. einer daran angebrachten Kopfstütze (2) ausreichend beabstandet ist, wobei der Bügelhalter (21) um eine im Wesentlichen parallel zur hinteren Breitseite der Rückenlehne (5) verlaufende Achse (24) in seine Gebrauchsstellung verschwenkbar ist, in der er mit seiner Längsachse im Wesentlichen quer zur hinteren Breitseite von Rückenlehne (5) und/oder Kopfstütze (2) angeordnet ist, gemeinsam mit dem Stützelement (19) einen Ständer bildet und zumindest einen Aufhängepunkt (21a bis 21e) aufweist, der zum Aufhängen zumindest eines Gegenstands insbesondere eines Kleiderbügels von einer hinteren Breitseite der Rückenlehne (5) und/oder der Kopfstütze (2) ausreichend beabstandet ist, und wobei der Bügelhalter (21) in seiner Nichtgebrauchsstellung und das Stützelement (19) im Wesentlichen in einer gemeinsamen Ebene liegen.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der das Trägerelement (13) über eine Befestigungseinrichtung (6) mit der Rückenlehne (5), der Kopfstütze (2) oder einer Kopfstützenhalterung (4) verbunden ist, wobei das Trägerelement (13) und die Befestigungseinrichtung (6) entweder einstückig oder als zwei miteinander verbundene Bauelemente ausgebildet sind.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, bei der das Trägerelement (13) starr an der Befestigungseinrichtung (6) angebracht ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 2, bei der das Trägerelement (13) an der Befestigungseinrichtung (6) beweglich angebracht und zwischen einer Gebrauchsstellung und einer Nichtgebrauchsstellung verlagerbar ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, bei der das Trägerelement (13) bezüglich der Befestigungseinrichtung (6) automatisch festgelegt wird, sobald es seine Gebrauchsstellung und/oder seine Nichtgebrauchsstellung erreicht.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, bei der das Trägerelement (13) in seiner Nichtgebrauchsstellung und/oder in seiner Gebrauchsstellung bezüglich der Befestigungseinrichtung (6) lösbar festlegbar ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, bei der das Trägerelement (13) durch eine Verriegelungseinrichtung, insbesondere ein Push-Push-Element lösbar festlegbar ist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, bei der das Trägerelement (13) durch Antriebsmittel zwischen seiner Nichtgebrauchsstellung und seiner Gebrauchsstellung verlagerbar ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, bei der das Trägerelement (13) durch eine Federeinrichtung (14) bezüglich der Befestigungseinrichtung (6) vorgespannt ist, wobei das Trägerelement nach einem Entriegeln aus der Nichtgebrauchsstellung durch die Kraft der Federeinrichtung in seine Gebrauchsstellung verlagert wird.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, bei der zwischen der Befestigungseinrichtung (6) und dem Trägerelement (13) eine Viskosebremse vorgesehen ist, die die Verlagerung des Trägerelements zwischen der Nichtgebrauchsstellung und der Gebrauchsstellung abbremst.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 8, bei der die Antriebsmittel durch einen Elektromotor ausgebildet sind.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, bei der der Elektromotor an dem Trägerelement (13) angebracht ist und ein auf der Abtriebswelle des Elektromotors angebrachtes Zahnrad mit einer an der Befestigungseinrichtung (6) vorgesehenen Verzahnung in Kämmeingriff ist.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 12, bei der das Trägerelement (13) an der Befestigungseinrichtung (6) um eine parallel zur hinteren Breitseite der Rückenlehne (5) und/oder der Kopfstütze (2) verlaufende Achse drehbar gelagert ist.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 12, bei der das Trägerelement (13) an der Befestigungseinrichtung (6) linear verschieblich, insbesondere in Form einer Schublade geführt ist.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 12, bei der das Trägerelement (13) an der Befestigungseinrichtung (6) mittels eines Parallelogrammgestänges angebracht ist.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 12, bei der das Trägerelement (13) an der Befestigungseinrichtung (6) mittels einer Scherenführung oder eines Viergelenks angebracht ist.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 12 oder 14 bis 16, bei der das Trägerelement (13) im Wesentlichen quer zur hinteren Breitseite der Rückenlehne (5) und/oder der Kopfstütze (2) verlagerbar ist.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 12, bei der das Trägerelement (13) an der Befestigungseinrichtung (6) im Wesentlichen parallel zur hinteren Breitseite der Rückenlehne (5) und/oder der Kopfstütze (2) und im Wesentlichen horizontal verlagerbar ist.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 18, bei der das Trägerelement (13) in Form eines Schlittens (13) ausgebildet ist, der an der Befestigungseinrichtung (6) in einer Führungsnut (9) verschieblich geführt ist.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 19, bei der der Schlitten (13) gegenüber der Befestigungseinrichtung (6) durch eine Rollfeder (14) in Richtung seiner Gebrauchsstellung vorgespannt ist.
  21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, bei der das Stützelement (19) eine längliche rechteckige Form aufweist.
  22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, bei der das Stützelement (19) an dem Trägerelement (13) starr angebracht ist.
  23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, bei der das Stützelement (19) an dem Trägerelement (13) beweglich angebracht und zwischen einer Gebrauchsstellung und einer Nichtgebrauchsstellung verlagerbar ist.
  24. Vorrichtung nach Anspruch 23, bei der das Stützelement (19) mit einem Ende an dem Trägerelement (13) um eine zweite Achse (25) drehbar in einem Drehlager (15) angelenkt ist.
  25. Vorrichtung nach Anspruch 23 oder 24, bei der das Stützelement (19) in seiner Gebrauchsstellung verriegelbar ist.
  26. Vorrichtung nach Anspruch 24 oder 25, bei der die zweite Achse im Wesentlichen parallel zur hinteren Breitseite der Rückenlehne (5) und/oder der Kopfstütze (2) verläuft.
  27. Vorrichtung nach Anspruch 24 oder 25, bei der die zweite Achse (25) im Wesentlichen quer zur hinteren Breitseite der Rückenlehne (5) und/oder der Kopfstütze (2) verläuft.
  28. Vorrichtung nach Anspruch 27, bei der die zweite Achse (25) im Wesentlichen horizontal verläuft.
  29. Vorrichtung nach Anspruch 27 oder 28, bei der die zweite Achse (25) weg von der hinteren Breitseite der Rückenlehne (5) und/oder der Kopfstütze (2) geneigt ist und mit der Horizontalen einen Winkel (α) einschließt, so dass in der Gebrauchsstellung des Stützelements (19) sein dem Drehlager entgegengesetztes anderes Ende, an dem die Bügelarme (20a, 20b) und der Bügelhalter (21) angebracht sind, ausreichend beabstandet von der hinteren Breitseite der Rückenlehne (5) und/oder der Kopfstütze (2) ist.
  30. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 27 bis 29, bei der die zweite Achse (16', 25) an dem Trägerelement (13') außerhalb einer Mitte der hinteren Breitseite der Rückenlehne (5) und/oder der Kopfstütze (2) und seitlich an dem Stützelement (19) vorgesehen ist, so dass das Stütz element (19) in seiner Gebrauchsstellung im Wesentlichen in der Mitte der hinteren Breitseite der Rückenlehne (5) und/oder der Kopfstütze (2) angeordnet ist.
  31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 27 bis 29, bei der das Stützelement (19) an dem in Form eines Schlittens (13) ausgebildeten Trägerelement angelenkt ist, wobei eine Zwangssteuerung das Stützelement (19) zwischen seiner Nichtgebrauchsstellung und seiner Gebrauchsstellung verlagert, wenn der Schlitten (13) zwischen seiner Nichtgebrauchsstellung und seiner Gebrauchsstellung verlagert wird.
  32. Vorrichtung nach Anspruch 31, bei der die Zwangssteuerung eine Hilfsstütze (39) aufweist, die einenends in einem ortsfest an der Befestigungseinrichtung (6) angebrachten Drehlager (38) und andernends an dem Stützelement (19) um eine dritte Achse (40) angelenkt ist, die parallel zur zweiten Achse (25) ist.
  33. Vorrichtung nach Anspruch 31, bei der die Zwangssteuerung einen an dem Stützelement (19) angebrachten Gleitbolzen (44) aufweist, der in der Längsachse des Stützelements (19) versetzt zur zweiten Achse (25) angeordnet ist und mit einer Führungsfläche (45) der Befestigungseinrichtung (6) in Kontakt ist, so dass eine Drehung des Stützelements (19) in seiner Nichtgebrauchsstellung um die zweite Achse (25) blockiert ist, wobei die Führungsfläche (45) im Bereich der Gebrauchsstellung des Schlittens (13) eine Vertiefung aufweist, die den Gleitbolzen (44) für eine Drehung des Stützelements (19) von seiner Nichtgebrauchsstellung in seine Gebrauchsstellung freigibt.
  34. Vorrichtung nach Anspruch 33, bei der eine Zugfeder (47) den Gleitbolzen (44) gegenüber der Befestigungseinrichtung (6) vorspannt, so dass die Kraft der Zugfeder, wenn der Schlitten (13) im Wesentlichen in seine Gebrauchsstellung verlagert ist, ein Moment um die zweite Achse (25) erzeugt und das Stützelement (19) von der Nichtgebrauchsstellung in die Gebrauchsstellung aufschwenkt.
  35. Vorrichtung nach Anspruch 31, bei der das Stützelement (19) durch eine Federeinrichtung um die zweite Achse vorgespannt ist, wobei die Kraft der Federeinrichtung das Stützelement (19) von der Nichtgebrauchsstellung in die Gebrauchsstellung verlagert.
  36. Vorrichtung nach Anspruch 35, bei der das Stützelement (19) durch die Kraft der Federeinrichtung von seiner Nichtgebrauchsstellung in die Gebrauchsstellung verlagerbar ist, wenn der Schlitten (13) in seine Gebrauchsstellung verlagert ist.
  37. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 31 bis 36, bei der zwischen dem Trägerelement (13) und dem Stützelement (19) eine Viskosebremse vorgesehen ist, die das Verschwenken des Stützelements (19) um die zweite Achse abbremst.
  38. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 23 bis 37, bei der das Stützelement (19) bei einem Verlagern in seine Gebrauchsstellung automatisch hierin lösbar festgelegt wird.
  39. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 23 bis 38, bei der durch ein Verschwenken des Stützelements (19) in seine Gebrauchsstellung gleichzeitig das Stützelement und der Schlitten (13) in ihrer jeweiligen Gebrauchsstellung lösbar festgelegt werden.
  40. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 39, bei der das Stützelement (19) zumindest teilweise als schienenförmiges T-Profil ausgebildet ist.
  41. Vorrichtung nach Anspruch 40, bei der die Mittelrippe (22) des T-Profils als Hohlkanal ausgebildet ist.
  42. Vorrichtung nach Anspruch 41, bei der der Schlitten (13) in seiner Gebrauchsstellung von einer Federeinrichtung (42) verriegelt ist, und ein Stiftelement (43) in dem Hohlkanal verschieblich aufgenommen ist, durch welches Stiftelement (43) die Federeinrichtung (42) zum Entriegeln des Schlittens (13) aus seiner Gebrauchsstellung betätigbar ist.
  43. Vorrichtung nach Anspruch 42, bei der an einer oberen Stirnseite (27) des Stützelements (19) eine mit dem Stiftelement verbundene Taste (31) angeordnet ist, so dass ein Drücken der Taste die Federeinrichtung von dem Schlitten (13) entriegelt.
  44. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 43, bei der die Bügelarme an dem Stützelement (19) starr angebracht sind.
  45. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 43, bei der die Bügelarme (20a, 20b) an dem Stützelement (19) beweglich angebracht und zwischen einer Gebrauchsstellung und einer Nichtgebrauchsstellung verlagerbar sind.
  46. Vorrichtung nach Anspruch 45, bei der die Bügelarme und/oder der Bügelhalter durch eine Antriebseinrichtung zwischen ihrer Nichtgebrauchsstellung und ihrer Gebrauchsstellung verlagerbar sind.
  47. Vorrichtung nach Anspruch 45 oder 46, bei der die Bügelarme (20a, 20b) jeweils mit einem Ende an dem Stützelement (19) angelenkt und um eine im Wesentlichen quer zur hinteren Breitseite der Rückenlehne (5) und/oder der Kopfstütze (2) verlaufende vierte Achse (26) verschwenkbar sind.
  48. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 45 bis 47 bei der die Bügelarme jeweils mit einem Ende beabstandet vom oberen Ende des Stützelements (19) angelenkt sind, so dass das Stützelement einen Kragen bereich eines aufgehängten Kleidungsstücks in Form eines Jacketts abstützt.
  49. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 45 bis 48 bei der der Bügelhalter mit einem Ende an dem Stützelement (19) oberhalb der Bügelarme angelenkt ist.
  50. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 45 bis 49, bei der die Bügelarme in der Nichtgebrauchsstellung im Wesentlichen innerhalb des Stützelements (19) aufgenommen sind.
  51. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 45 bis 50, bei der die Bügelarme in ihrer Nichtgebrauchsstellung im Wesentlichen parallel zur Längsachse des Stützelements (19) angeordnet sind.
  52. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 51, bei der die Bügelarme einen L-förmigen Querschnitt aufweisen.
  53. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 40 bis 52, bei der die Bügelarme in ihrer Nichtgebrauchsstellung am Stützelement (19) seitlich seiner Mittelrippe angeordnet sind.
  54. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 45 bis 53, bei der die Bügelarme in der Nichtgebrauchsstellung mit den Innenseiten ihrer Auflagebereiche, auf denen in der Gebrauchsstellung das Kleidungsstück aufgehängt ist, im Wesentlichen parallel zueinander angeordnet sind und eine Aufnahme insbesondere in Form einer Schale bilden, in der der Bügelhalter in seiner Nichtgebrauchsstellung aufgenommen ist.
  55. Vorrichtung nach Anspruch 53 oder 54, bei der in der jeweiligen Nichtgebrauchsstellung von Bügelarmen und Bügelhalter die an der Mittelrippe anliegenden Schenkel der Bügelarme unter den Bügelhalter ragen, und die die Auflagenflächen bildenden Schenkel der Bügelarme seitlich des Bügelhalters angeordnet sind.
  56. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 55, bei der die jeweils freien Enden der Bügelarme und des Bügelhalters abgerundet ausgebildet sind, so dass in der Nichtgebrauchsstellung der Bügelarme und des Bügelhalters das freie Ende des Bügelhalters konzentrisch innerhalb der freien Enden der Bügelarme angeordnet ist.
  57. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 56, bei der an dem Stützelement (19) im Bereich der Anlenkung der Bügelarme und des Bügelhalters eine Verblendung (27a) angebracht ist, die die Anlenkung der Bügelarme und des Bügelhalters verdeckt.
  58. Vorrichtung nach Anspruch 45 oder 46, bei der an dem oberen Ende des Stützelements (19) eine Befestigungseinrichtung (60) angebracht ist, deren Längsachse im Wesentlichen quer zur Längsachse des Stützelements (19) und im Wesentlichen parallel zur hinteren Breitseite der Rückenlehne (5) verläuft, wobei die Bügelarme jeweils mit einem Ende an der Befestigungseinrichtung (60) angelenkt und um eine fünfte Achse (62) zwischen der Nichtgebrauchsstellung und der Gebrauchsstellung verschwenkbar sind, wobei in der Gebrauchsstellung des Stützelements (19) die Bügelarme (61a, 61b) in ihre Gebrauchsstellung verschwenkbar sind und darin gemeinsam mit dem Stützelement (19) den kleiderbügelartigen Ständer bilden, und wobei die Bügelarme in ihre Nichtgebrauchsstellung hinter-, in- oder übereinanderliegend im Wesentlichen deckungsgleich mit der Befestigungseinrichtung (60) angeordnet sind.
  59. Vorrichtung nach Anspruch 58 bei der die fünfte Achse (62) im Wesentlichen parallel zur hinteren Breitseite der Rückenlehne (5) und/oder der Kopfstütze (2) und im Wesentlichen vertikal verläuft.
  60. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 47 bis 59, bei der die Antriebseinrichtung eine Federeinrichtung ist, die die Bügelarme und/oder den Bügelhalter um die entsprechende Achse (26, 62) vorspannt.
  61. Vorrichtung nach Anspruch 60, bei der die Bügelarme und/oder der Bügelhalter in Richtung der Gebrauchsstellung durch eine Federeinrichtung vorgespannt und in der Nichtgebrauchsstellung durch eine Halteeinrichtung lösbar an dem Stützelement (19) festgelegt sind.
  62. Vorrichtung nach Anspruch 60 oder 61, bei der zwischen dem Stützelement (19) und den Bügelarmen und/oder Bügelhalter eine Viskosebremse vorgesehen ist, die das Verschwenken um die entsprechende Achse abbremst.
  63. Vorrichtung nach Anspruch 61 oder 62, bei der die Halteeinrichtung manuell betätigbar ist, um dadurch die Bügelarme oder den Bügelhalter aus der Nichtgebrauchsstellung zu entriegeln.
  64. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 61 bis 63, bei der die Halteeinrichtung durch eine Taste betätigbar ist, die an dem Stützelement (19) angebracht ist.
  65. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 61 bis 64, bei der die Halteeinrichtung in Form einer Push-Push-Einrichtung ausgebildet ist, so dass die Bügelarme oder der Bügelhalter durch einen darauf ausgeübten Druck aus der Nichtgebrauchsstellung entriegelt werden.
  66. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 61 bis 65, bei der die Bügelarme für ein Verschwenken um die vierte bzw. fünfte Achse (26, 62) miteinander synchronisiert gekoppelt sind.
  67. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 66, bei der die Bügelarme und/oder der Bügelhalter in der Gebrauchsstellung lösbar verriegelbar sind, wobei die Verriegelung durch ein Verlagern in die Gebrauchsstellung aktiviert wird.
  68. Vorrichtung nach Anspruch 67, bei der die Bügelarme und/oder der Bügelhalter in Richtung der Nichtgebrauchsstellung vorgespannt sind, wobei sich die Bügelarme und/oder der Bügelhalter nach einem Entriegeln aus der Gebrauchsstellung selbsttätig in die Nichtgebrauchsstellung zurück verlagern.
  69. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 52 bis 68, bei der die Schenkel des L-Profils miteinander einen Winkel einschließen, der der Summe von 90° und einem Neigungswinkel entspricht, wobei die Rückenlehne (5) um den Neigungswinkel bezüglich der Vertikalen schräg gestellt ist, so dass die Auflageflächen der Bügelarme in der Gebrauchsstellung des Stützelements (19) und der Bügelarme im Wesentlichen in einer horizontalen Ebene liegen.
  70. Vorrichtung nach Anspruch 69, bei der die Auflageflächen an den freien Enden der Bügelarme abgerundet ausgebildet sind.
  71. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 70, bei der die Bügelarme in ihrer Gebrauchsstellung gegen die Rückenlehne (5) gepfeilt angeordnet sind.
  72. Vorrichtung nach Anspruch 45 oder 46, bei der an dem oberen Ende des Stützelements (19) eine Aufnahmeeinrichtung (70) angebracht ist, deren Längsachse im Wesentlichen quer zur Längsachse des Stützelements (19) und im Wesentlichen parallel zur hinteren Breitseite der Rückenlehne (5) verläuft, wobei die Bügelarme (71a, 71b) in der Aufnahmeeinrichtung (70) in Richtung ihrer Längsachse längsverschieblich geführt und entgegengesetzt zueinander zwischen der Nichtgebrauchs stellung, in der sie im Wesentlichen in der Aufnahmeeinrichtung (70) aufgenommen sind, und der Gebrauchsstellung, in der sie zumindest teilweise aus der Aufnahmeeinrichtung (70) herausragen, verlagerbar sind, wobei in der Gebrauchsstellung des Stützelements (19) die Bügelarme (71a, 71b) in ihre Gebrauchsstellung verlagerbar sind und darin gemeinsam mit dem Stützelement (19) den kleiderbügelartigen Ständer bilden.
  73. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 72, bei der der Bügelhalter (21) in seiner Nichtgebrauchsstellung im Wesentlichen parallel zur Längsrichtung des Stützelements (19) angeordnet ist.
  74. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 73, bei der der Bügelhalter in seiner Nichtgebrauchsstellung im Wesentlichen im Stützelement (19) aufgenommen ist.
  75. Vorrichtung nach Anspruch 73 oder 74, bei der der Bügelhalter in seiner Nichtgebrauchsstellung an dem Stützelement (19) anliegt.
  76. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 75, bei der der Bügelhalter (21) in seiner Gebrauchsstellung mit seiner Längsachse im Wesentlichen horizontal angeordnet ist, so dass dadurch eine Schrägstellung der Rückenlehne (5) ausgeglichen wird.
  77. Vorrichtung nach Anspruch 76, bei der der Bügelhalter in seiner Gebrauchsstellung mit der Längsachse des Stützelements (19) einen Winkel (α) von größer als 90° einschließt.
  78. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 77, bei der der Bügelhalter mehrere Aufhängepunkte (21a21e) aufweist.
  79. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 78, bei der der Bügelhalter an seinem freien Ende verschlossen ist, und insbesondere kugelförmig verschlossen ausgebildet ist.
  80. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 79, bei der der Bügelhalter in Form eines U-Profils oder in der Ebene orthogonal zur Verlagerungsrichtung des Stützelements (19) im Wesentlichen in Form eines Halbkreises oder dergleichen ausgebildet ist, dessen Unterseite offen ist.
  81. Vorrichtung nach Anspruch 80, bei der der Bügelhalter eine konkave Innenfläche aufweist, die in der Nichtgebrauchsstellung des Bügelhalters die Mittelrippe des T-Profils zumindest teilweise umschließt und/oder gegenüberliegend zu diesem angeordnet ist.
  82. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 81, bei der das Stützelement (19), die Bügelarme (20a, 20b) und Bügelhalter (21) in ihrer Nichtgebrauchsstellung im Wesentlichen horizontal und parallel zur hinteren Breitseite der Rückenlehne (5) und/oder der Kopfstütze (2) hinter- oder übereinanderliegend angeordnet sind.
  83. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 82, bei der die Befestigungseinrichtung (6) an einer Rückenlehne (5) eines Fahrzeugsitzes (3) anbringbar ist.
  84. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 82, bei der die Befestigungseinrichtung (6) an zumindest einer Kopfstützenhalterung (2) eines Fahrzeugsitzes (3) anbringbar ist.
  85. Vorrichtung nach Anspruch 84, bei der die Befestigungseinrichtung eine Grundplatte (6) und eine Befestigungsplatte (7) umfasst, welche beiden Platten (6, 7) die Kopfstützenhalterung (2) beiderseits einfassen und zwischen sich einklemmen.
  86. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 83, bei der das Stützelement (19) in seiner Nichtgebrauchsstellung in einem Kanal (50) der Rückenlehne (5) aufgenommen ist
  87. Vorrichtung nach Anspruch 86, soweit rückbezogen auf Anspruch 30, bei der die zweite Achse durch einen Bolzen (16") gebildet ist, der an dem starr mit der Rückenlehne (5) verbundenen Trägerelement (13') angebracht ist, wobei der Bolzen in einer Lagereinrichtung drehbar gelagert ist, die seitlich an einem Fußbereich des Stützelements (19) befestigt ist.
  88. Vorrichtung nach Anspruch 86 oder 87, bei der der Kanal (50) nach oben hin offen ist, so dass das Stützelement (19) aus dem Kanal (50) heraus in seine Gebrauchsstellung schwenkbar ist.
  89. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 86 bis 88, bei der der Kanal (50) mit einem insbesondere federvorgespannten Deckel (51) verschließbar ist, wenn das Stützelement (19) in seine Nichtgebrauchsstellung verlagert ist.
  90. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 86 bis 89, bei der der Kanal (50) seitlich in Richtung einer Fahrzeugtüre offen ist, so dass das Stützelement (19) aus dieser Richtung her erfassbar ist.
  91. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 90, bei der an einer oberen Stirnseite (27) des Stützelements eine Funktionstasteneinheit (28) angeordnet ist, mittels der die Bügelarme (20a, 20b), der Bügelhalter (21) und/oder das Stützelement (19) betätigbar sind.
  92. Vorrichtung nach Anspruch 91, bei der die Funktionstasteneinheit (28) eine mit den Bügelarmen (20a, 20b) gekoppelte erste Taste (29), eine mit dem Bügelhalter (21) gekoppelte zweite Taste (30) und eine Lösetaste (31) aufweist, mittels der sich die Bügelarme, der Bügelhalter und das Stützelement aus ihrer Gebrauchsstellung zurück in ihre Nichtgebrauchsstellung verlagern lassen.
  93. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 92, bei der das Stützelement (19) in seiner Gebrauchsstellung lösbar festgelegt ist, sobald die Bügelarme oder der Bügelhalter aus ihrer Nichtgebrauchsstellung heraus verlagert sind.
  94. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 93, bei der das Stützelemenet (19) in seiner Gebrauchsstellung entriegelt ist, wenn die Bügelarme und der Bügelhalter in ihre Nichtgebrauchsstellung verlagert sind.
  95. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 23 bis 94, bei der das Stützelement (19) bezüglich des Trägerelements (13) elektromotorisch verlagerbar ist.
  96. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 95, bei der die Bügelarme und der Bügelhalter durch elektromotorisch zwischen ihrer Nichtgebrauchsstellung und Ihrer Gebrauchsstellung verlagerbar sind.
  97. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 96, bei der die Achse (24), um die der Bügelhalter (21) an dem Stützelement (19 angelenkt ist, im Wesentlichen horizontal verläuft.
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