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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufhängen von Gegenständen, z.B.
Kleidungsstücken,
insbesondere für
den Einbau in Kraftfahrzeugen.
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Kleideraufhängevorrichtungen
mit festen oder zusammenfaltbaren Kleiderbügeln, die auf der Rückseite
einer Rückenlehne
oder Kopfstütze
eines Kraftfahrzeugsitzes fest eingebaut oder abnehmbar montiert
werden können,
sind aus dem Stand der Technik hinlänglich bekannt, z.B. aus
DE 20 2004 005 875
U1 ,
US 5,383,588 und
EP 0 884 138 A1 .
Im Handel sind feste, meist einteilig aus Stahldraht oder Kunststoff
gefertigte Kleiderbügel,
welche mittels Adapterstücken
an den Haltestangen der Kopfstützen abnehmbar
befestigt sind sowie Vorrichtungen zum Aufhängen mehrerer Kleiderbügel erhältlich.
Solche feste Vorrichtungen beanspruchen viel Platz und behindern
das Sitzen sowie das Ein- und Aussteigen von Personen auf dem Rücksitz.
Aus diesem Grund, insbesondere aber auch aus Sicherheitsgründen, müssen diese
sperrigen Vorrichtungen, auch auf Verlangen der Fahrzeughersteller,
jedes Mal entfernt und bspw. im Kofferraum des Fahrzeuges untergebracht
werden, wenn auf dem Rücksitz
Personen befördert
werden.
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Im
Stand der Technik sind deshalb auch verschiedene Vorrichtungen zum
Aufhängen
von Kleiderstücken
für den
Einbau in Kraftfahrzeugen vorgeschlagen worden, welche zur Platz
sparenden und sicheren Aufbewahrung zusammengefaltet und in der Rückenlehne
und/oder Kopfstütze
von Kraftfahrzeugsitzen untergebracht werden können. Solche Vorrichtungen,
die z.B. in
DE 102
57 852 A1 ,
DE
103 40 083 A1 oder WO 2004/058536 A1 gezeigt sind, bedingen
jedoch entsprechende Vorkehrungen durch den Fahrzeughersteller und
sind daher für
die Nachrüstung
nicht geeignet.
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Auch
werden zur Erhöhung
von Beinfreiheit und Sitzkomfort der Passagiere auf dem Rücksitz und
zur Verbesserung der Sicht aller Insassen aus dem Fahr zeug die Dicke
von Rückenlehnen
und die Dicke und Breite von Kopfstützen tendenziell immer mehr
reduziert. Fahrzeugsitze und Kopfstützen sind zudem markante Designelemente
zur Aufwertung des Interieurs von Kraftfahrzeugen, mit Konturen
und Materialien, welche von Modell zu Modell stark variieren und
die Einbaumöglichkeiten
einer standardisierten Vorrichtung zusätzlich beschränken.
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Der
verbleibende Einbauraum in Rückenlehnen
und/oder Kopfstützen
von Kraftfahrzeugsitzen wird auch immer mehr für sicherheits- und komfortrelevante
Systeme und Vorrichtungen benötigt,
wie bspw. elektrische oder pneumatische Positions- und Konturanpassungen,
Sitzheizungen bzw. Kühlungen oder
Belüftungen,
Sicherheitssysteme wie aktive Kopfstützen zum Schutz gegen Auffahrunfälle und Airbags;
auch Bildschirme und Lautsprecher von sog. "Rear Seat Entertainment Systems" werden vermehrt
auf der Rückseite
von Rückenlehnen
und/oder Kopfstützen
von Kraftfahrzeugsitzen untergebracht.
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Die
im Stand der Technik vorgeschlagenen Konzepte für zusammenfaltbare Vorrichtungen
sind aber nicht nur wegen der erwähnten Probleme für den Einbau
in Kraftfahrzeugen ungeeignet; oft ist auch deren Handhabung so
umständlich,
dass dafür beide
Hände benötigt werden.
Dies ist vor allem dann mühsam,
wenn sich die Vorrichtung noch in der zusammengefalteten Nichtgebrauchslage
befindet und die aufzuhängenden
Kleidungsstücke
mit einer Hand gehalten werden und die Bereitstellung der Vorrichtung
von außerhalb
des Kraftfahrzeugs durch die offene Fahrzeugtüre erfolgt.
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WO
2004/058536 A1 zeigt einen Kleiderbügel, der an einem Stützelement
angebracht ist, wobei das Stützelement
in einem Schacht in der Rückenlehne
angeordnet ist und zwischen einer Nichtgebrauchsstellung und einer
Gebrauchsstellung verschieblich ist. In der Nichtgebrauchsstellung
des Stützelements
sind die Bügelarme
des Kleiderbügels im
Wesentlichen parallel zur hinteren Breitseite der Rückenlehne
auf dem Fahrzeugsitz angelegt. Da die Bügelarme in der Nichtgebrauchsstellung
oben auf dem Fahrzeugsitz aufliegen und nicht versenkt sind, besteht
nachteilig die Gefahr, dass sich Gegenstände an den Bügelarmen
verfangen könnten.
Zudem wird das Design der Rückenlehne
in hohem Maße durch
die aufliegenden Bügelarme
bestimmt und damit stark eingeschränkt.
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JP
10-315836 zeigt einen im Wesentlichen vertikal verlagerbaren Kleiderbügel, an
dem ausschwenkbare Bügelarme
angelenkt sind. Der Kleiderbügel
ist an einem Sockelelement geführt,
das anstelle eines Fahrzeugsitzes in einem Fahrzeug angebracht ist.
Die Führungseinrichtung
für den
Kleiderbügel
ist in Form von Teleskopstangen ausgebildet und liegt im Wesentlichen
frei.
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Entsprechend
liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine stabile Vorrichtung
zum Aufhängen
von Kleidungsstücken,
insbesondere für
den Einbau von Kraftfahrzeugen zu schaffen, die äußerst platzsparend an einem
Fahrzeugsitz anbringbar ist und nach Bedarf verschiedene Aufhängungsmöglichkeiten
bietet.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch eine Vorrichtung zum Aufhängen von Gegenständen mit
den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen
der Erfindungen sind in den abhängigen
Ansprüchen
definiert.
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Eine
erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Aufhängen
von Gegenständen,
insbesondere für
den Einbau in einem Einbauraum, der in einem Körper, insbesondere einer Rückenlehne
oder einer Kopfstütze
eines Fahrzeugs oder in einem Bereich zwischen Rückenlehne und Kopfstütze ausgebildet
ist, umfasst ein Trägerelement,
das mit der Rückenlehne oder
der Kopfstütze
des Fahrzeugsitzes oder einer Kopfstützenhalterung verbunden ist,
ein Stützelement,
das an dem Trägerelement
angeordnet ist, und zwei Bügelarme,
die jeweils an dem Stützelement
angeordnet sind, und einen Bügelhalter,
der an dem Stützelement
angelenkt und zwischen einer Nichtgebrauchsstellung und einer Gebrauchsstellung
verschwenkbar ist. Das Stützelement
und die Bügelarme
bilden gemeinsam einen kleiderbügelartigen Ständer, der
zum Aufhängen
eines Gegenstands, insbesondere eines Kleidungsstücks von
der hinteren Breitseite der Rückenlehne
bzw. einer daran angebrachten Kopfstütze aus reichend beabstandet
ist. Der Bügelhalter
ist um eine im wesentlichen parallel zur hinteren Breitseite der
Rückenlehne
verlaufende Achse in seine Gebrauchsstellung verschwenkbar, in der
er mit seiner Längsachse
im wesentlichen quer zur hinteren Breitseite von Rückenlehne
und/oder Kopfstütze
angeordnet ist und mit dem Stützelement einen
Ständer
bildet, der zumindest einen Aufhängepunkt
aufweist, welcher zum Aufhängen
zumindest eines Gegenstands, insbesondere eines Kleiderbügels von
einer hinteren Breitseite der Rückenlehne und/oder
der Kopfstütze
ausreichend beabstandet ist. In seiner Nichtgebrauchsstellung liegen
der Bügelhalter
und das Stützelement
im wesentlichen in einer gemeinsamen Ebene.
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Durch
das Aufschwenken des Bügelhalters in
seine Gebrauchsstellung lässt
sich die erfindungsgemäße Vorrichtung
vorteilhaft auch zum Aufhängen von
mehreren Kleiderbügeln
und/oder von Kleidersäcken
oder dergleichen benutzen. Bei einem Zurückschwenken des Bügelhalters
in seine Nichtgebrauchsstellung, in der er mit dem Stützelement
im Wesentlichen in einer gemeinsamen Ebene liegt, ist eine Verwendung
der Bügelarme
möglich,
um daran nach Art eines Kleiderbügels
ein Jackett oder dergleichen aufzuhängen. Die Bügelarme können starr an dem Stützelement
angebracht sein, wobei dann der Bügelhalter je nach Bedarf und
Einsatzzweck der Vorrichtung zum Verwenden der Bügelarme entweder in seiner
Nichtgebrauchsstellung verbleibt, oder in seine Gebrauchsstellung
aufgeschwenkt wird, um daran zumindest einen Kleidersack oder dergleichen aufzuhängen.
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In
vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung sind auch die Bügelarme
an dem Stützelement
beweglich angebracht und zwischen einer Gebrauchsstellung und einer
Nichtgebrauchsstellung verlagerbar. Durch eine Verlagerung der Bügelarme
in ihre Nichtgebrauchsstellung können
die Abmessungen der Vorrichtung, wenn sie nicht benötigt wird,
verringert werden. Das Verlagern der Bügelarme bzw. des Bügelhalters
in die jeweilige Gebrauchsstellung kann vorteilhaft durch Antriebsmittel
erfolgen, z.B. durch Federeinrichtungen bzw. Elektromotoren oder
dergleichen, so dass ein Benutzer lediglich eine Taste betätigen muss,
um entweder die Bügelarme
oder den Bügelhalter
zu aktivieren.
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In
vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung sind sowohl das Stützelement
und das Trägerelement,
sowie die Befestigungseinrichtung und das Stützelement jeweils beweglich
miteinander verbunden, und ebenfalls zwischen einer Gebrauchsstellung
und einer Nichtgebrauchsstellung verlagerbar. Dadurch können die
Abmessungen der Vorrichtung in der Nichtgebrauchsstellung weiter
reduziert werden. Die Bewegung des Trägerelements bezüglich der
Befestigungseinrichtung kann im Wesentlichen quer zur hinteren Breitseite
der Rückenlehne
(z.B. in Fahrtrichtung) oder im Wesentlichen parallel dazu (z.B.
quer zur Fahrtrichtung) erfolgen. Ebenfalls ist eine translatorische
Bewegung des Trägerelements möglich, bei
der gleichzeitig eine Verlagerung in Fahrtrichtung und quer dazu
erfolgt.
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In
vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung erfolgt eine Bewegung
des Trägerelements
quer zur hinteren Breitseite der Rückenlehne (z.B. in Fahrtrichtung)
durch eine Linearführung
oder eine Scherenführung
an der Befestigungseinrichtung. Auch bei einer Ausbildung des Trägerelements
als sogenannte Klapplade, die an der Befestigungseinrichtung um eine
im wesentlichen parallel zur hinteren Breitseite der Rückenlehne
und horizontal verlaufende Achse angelenkt ist, erfolgt eine Verlagerung
des Trägerelements
zumindest teilweise in Fahrtrichtung. Eine rein translatorische
Bewegung des Trägerelements
kann durch ein Parallelogrammgestänge erzielt werden, mittels
dem es an der Befestigungseinrichtung angelenkt ist.
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Eine
besonders vorteilhafte Lösung
ergibt sich, wenn das Stützelement
drehbar an dem Trägerelement
angelenkt ist und das Trägerelement
in Form eines Schlittens gegenüber
der Befestigungseinrichtung im Wesentlichen parallel zur hinteren Breitseite
der Rückenlehne
bzw. der Kopfstütze
horizontal verschoben werden kann. Bei einem in Fahrtrichtung montiertem
Fahrzeugsitz ergibt sich hierdurch eine Verschiebung des Trägerelements
quer zur Fahrtrichtung. Eine Ausbildung des Trägerelements als Schlitten hat
den Vorteil, dass das Stützelement
bezüglich
der Mitte der Rückenlehne
bzw. der Kopfstütze
sowohl in seiner Gebrauchsstellung als auch in seiner Nichtgebrauchsstellung
zentriert werden kann. Dies ermöglicht,
dass das Stützelement
in der abgeklappten Nichtgebrauchsstellung als auch in der aufgeschwenkten
Gebrauchsste Ilung bezüglich der
Mitte der Rückenlehne
bzw. der Kopfstütze
zentriert ist. In der Nichtgebrauchsstellung des Stützelements
wird somit ein störendes Überstehen über die Breite
der Rückenlehne
verhindert, und zudem in der Gebrauchsstellung des Stützelements
seine symmetrische Positionierung bezüglich der Breite der Rückenlehne
gewährleistet.
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In
vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung bildet die Befestigungseinrichtung,
mittels der das Trägerelement
mit der Rückenlehne
oder der Kopfstützenhalterung
verbunden ist, eine Schienenführung,
auf welcher das Trägerelement
in Form eines Schlittens verschiebbar gelagert ist. Über jeweilige Anschläge wird
der Verschiebeweg des Schlitten begrenzt, wobei der Schlitten in
der Gebrauchsstellung soweit verschoben ist, dass das an dem Schlitten vorgesehene
Drehlager für
das Stützelement
mittig bezüglich
der Breite von Rückenlehne
bzw. Kopfstütze
positioniert ist.
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In
vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung ist die Drehachse für das Stützelement
soweit geneigt, dass sich für
die Gebrauchsstellung des Stützelements
eine gewünschte
Schräglage
einstellt. Dadurch ist das freie Ende des Stützelements, das dem Drehlager
an dem Trägerelement
entgegengesetzt ist, in der Gebrauchsstellung des Stützelements
ausreichend von der Rückenlehne
und/oder der Kopfstütze
beabstandet, so dass ein Aufhängen
von Gegenständen
ohne einen Kontakt zum Fahrzeugsitz möglich ist.
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In
vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung kann das Trägerelement
in Form des Schlittens sowohl in seiner Nichtgebrauchsstellung als
auch in seiner Gebrauchsstellung arretiert werden. Die Arretierung
des Schlittens kann vorzugsweise zusammen mit der Arretierung des
Stützelements
in seiner Gebrauchsstellung erfolgen. Zweckmäßigerweise wird der Schlitten
durch das Aufrichten des Trägerelements
zusammen mit diesem verriegelt. Eine Entriegelung des Schlittens
und des Stützelements
erfolgt vorteilhaft über
eine separate oder vorzugsweise über
eine gemeinsame Lösetaste,
so dass anschließend
beide Elemente in ihre Nichtgebrauchsstellung rückverlagerbar sind.
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In
vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung werden das Stützelement
und der Schlitten durch das Ausklappen der Bügelarme oder des Bügelhalters verriegelt.
Beim Einklappen der Bügelarme
bzw. des Bügelhalters
wird die Arretierung dann automatisch wieder gelöst. Die Aktivierung und Inaktivierung
erfolgt vorzugsweise über
die freien Enden der Bügelarme
bzw. des Bügelhalters,
welche sich in der eingeklappten Stellung, d.h. der Nichtgebrauchsstellung in
der Nähe
der Verriegelungselemente des Stützelements
und des Schlittens befinden.
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In
vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung kann das Stützelement
gegenüber
dem Trägerelement
einseitig, d.h. im Wesentlichen 90° Schwenkwinkel, oder beidseitig,
d.h. im Wesentlichen 180° Schwenkwinkel
verschwenkbar sein. Ein nur einseitiger Verschwenkwinkel, bei dem
das Stützelement um
etwa 90° in
seine Gebrauchsstellung verschwenkt wird, hat den Vorteil eines
eindeutig definierten Anschlags beim Aufrichten des Stützelements.
Hinzu tritt, dass für
diesen Fall das Stützelement
nur in einer Richtung arretiert werden muss, nämlich gegen ein Zurückschwenken
in seine Nichtgebrauchsstellung.
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In
vorteilhafter Weiterbildung ist das Stützelement als schienenförmiges T-Profil ausgebildet. Die
Mittelrippe des T-Profils kann als Hohlkanal ausgebildet sein, was
die Stabilität
des Stützelements
erhöht
und eine Durchführung
von elektrischen und/oder mechanischen Verbindungen gestattet.
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In
vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung sind Verriegelungsvorrichtungen
vorgesehen, mittels denen das Stützelement
auch dann, wenn das Trägerelement
starr an der Befestigungseinrichtung angebracht ist, in seiner Gebrauchsstellung
und seiner Nichtgebrauchsstellung an der Befestigungseinrichtung
lösbar
festlegbar ist. Das Stützelement
kann auch bei einer Anlenkung um ein ortsfestes Drehlager in seiner
Nichtgebrauchsstellung und insbesondere in seiner Gebrauchsstellung
lösbar
arretiert werden. Die Bügelarme
und der Bügelhalter
können ebenfalls
durch geeignete Verriegelungsvorrichtungen lösbar an dem Stützelement
festgelegt werden, sowohl in ihrer Gebrauchs- als auch in ihrer
Nichtgebrauchsstellung.
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In
vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung können sowohl das Stützelement
als auch die Bügelarme
und der Bügelhalter
um ihre jeweilige Achse federvorgespannt sein, so dass die Kraft
einer entsprechenden Federeinrichtung diese Elemente z.B. in ihre
Gebrauchsstellung verlagert. Ergänzend
oder alternativ dazu ist ein Antrieb durch Elektromotoren oder dergleichen
möglich,
um ein Verlagern zwischen der Gebrauchs- und der Nichtgebrauchsstellung
gewährzuleisten.
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Die
Auswahl der Bügelarme
bzw. des Bügelhalters
erfolgt vorzugweise über
eine Funktionstasteneinheit, über
die mechanisch oder elektrisch entweder die Bügelarme oder der Bügelhalter
angesteuert werden. Alternativ könnten
die Bügelarme
und/oder der Bügelhalter
einzeln im Stützelement
durch sogenannte Push-Push-Verriegelungen verriegelt sein und durch
ein Drücken
aktiviert werden.
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In
vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung weisen die Bügelarme
einen L-förmigen Querschnitt auf.
Dies erhöht
die Stabilität
der Bügelarme
entlang ihrer Längsachse,
und verhindert somit ein Durchbiegen in der aufgeschwenkten Gebrauchsstellung.
Des weiteren können
die Bügelarme
auf ihrer Oberseite um den Neigungswinkel des Stützelements bezüglich der
Rückenlehne
ange schrägt
sein, so dass die Auflageflächen
der Bügelarme
in der Gebrauchsstellung im wesentlichen in einer horizontalen Ebene
liegen. Die Auflagefläche
ist an den freien Enden der Bügelarme
abgerundet, so dass ein daran herabhängendes Kleidungsstück unbeschädigt bleibt.
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Durch
eine Pfeilung der Bügelarme
in ihrer Gebrauchsstellung bezüglich
der Rückenlehne
wird vorteilhaft die Form eines Kleiderbügels nachgebildet, woraus ein
formstabiles Aufhängen
eines Jacketts resultiert.
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In
seiner Gebrauchsstellung ist der Bügelhalter mit seiner Längsachse
im Wesentlichen horizontal angeordnet, wobei er bei schräg gestelltem
Stützelement
mit dessen Längsachse
einen Winkel von größer als
90° einschließt. Dies
hat den Vorteil, dass dadurch eine Schrägstellung der Rückenlehne
bzw. des Stützelements
ausgeglichen wird.
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In
vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung liegt in der Nichtgebrauchsstellung
der Bügelhalter innerhalb,
d.h. zwischen der durch die obere Auflageflächen für das Kleidungsstück gebildeten
Schale der in ihre Nichtgebrauchsstellung eingeklappten Bügelarme.
An ihren freien Enden können
die Bügelarme und
der Bügelhalter
abgerundet sein, so dass sie in ihrer jeweiligen Nichtgebrauchsstellung
konzentrisch ineinander liegen. Hieraus resultieren äußerst kompakte
Abmessungen der Vorrichtung in ihrer Nichtgebrauchsstellung.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
zeichnet sich insbesondere durch eine einfache Anbringbarkeit an
den Kopfstützenstangen
eines Fahrzeugsitzes aus. Der Fahrzeugsitz bedarf dabei keiner Modifikation,
wobei die Vorrichtung dank ihrer kompakten Abmessungen in ihrer
Nichtgebrauchsstellung nicht störend
wirkt.
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Alternativ
dazu kann die Vorrichtung auch in einem in der Rückenlehne des Fahrzeugsitzes
ausgebildeten Kanal angelenkt sein, und aus dem Kanal in ihre Gebrauchsstellung überführt werden.
Dies hat den Vorteil einer vollständigen Versenkung der Vorrichtung
in ihrer Nichtgebrauchsstellung. Durch die außermittige Anlenkung des Stützelements
an dem Fahrzeugsitz bezogen auf die Breite der Rückenlehne können in dem Kanal auch Stützelemente
untergebracht werden, die länger
sind als die halbe Breite des Fahrzeugsitzes. Beim Aufschwenken
solch langer Stützelemente
ist ein gleichbleibend hohes Aufhängeniveau sichergestellt.
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Weitere
Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus der
Beschreibung und der beiliegenden Zeichnung.
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Es
versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend
noch zu erläuternden Merkmale
nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in
anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne
den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Die
Erfindung ist anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen in der Zeichnung
schematisch dargestellt und wird unter Bezugnahme auf die Zeichnung
ausführlich
beschrieben.
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1 zeigt
eine Perspektivansicht einer an Kopfstützenstangen eines Fahrzeugsitzes
angebrachten erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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2 zeigt
die Vorrichtung von 1 in einer Explosionsansicht.
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3 zeigt
die Vorrichtung von 1 in einer Zwischenstellung.
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4 zeigt
die Vorrichtung von 1, mit einem Stützelement
in einer Gebrauchsstellung.
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5 zeigt
die Vorrichtung von 4, mit in ihre Gebrauchsstellung
aufgeschwenkten Bügelarmen.
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6 zeigt
die Vorrichtung von 4, mit einem in seine Gebrauchsstellung
aufgeschwenktem Bügelhalter.
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7 zeigt
die Vorrichtung von 6 in einer seitlichen Querschnittsansicht.
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8 zeigt
eine teilweise freigeschnittene Perspektivansicht eines Teils der
Vorrichtung in der Stellung von 4 bzw. 5.
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9 zeigt
einen Teil der Vorrichtung von 8 in einer
Längsschnittansicht.
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10 zeigt
den Teil der Vorrichtung gemäß 9 in
einer teilweise freigeschnittenen Rückansicht.
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11 zeigt
die Vorrichtung gemäß 8 in einer
seitlichen Querschnittsansicht.
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12 zeigt
den Teil der Vorrichtung gemäß 11 in
einer freigeschnittenen Perspektivansicht.
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13 zeigt
ein Drehlager für
ein Stützelement
der Vorrichtung in einer teilweise freigeschnittenen Perspektivansicht.
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14 zeigt
eine Ansicht des Stützelements,
mit in die jeweilige Nichtgebrauchsstellung verschwenkten Bügelarmen
und Bügelhaltern.
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15 zeigt
eine Querschnittsansicht des Stützelements
gemäß 14.
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16 zeigt
eine weitere Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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17 zeigt
das Stützelement
der Vorrichtung gemäß 16 in
einer Zwischenstellung.
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18 zeigt
das Stützelement
der Vorrichtung gemäß 16 in
einer Gebrauchsstellung.
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19 zeigt
eine Verriegelungseinrichtung für
das Stützelement
in der Gebrauchsstellung gemäß 18.
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20 zeigt
eine weitere Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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21, 22 zeigen
das Stützelement
der Vorrichtung von 20 in einer Zwischenstellung.
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23 zeigt
das Stützelement
der Vorrichtung von 20 in einer aufgeschwenkten
Gebrauchsstellung.
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24 zeigt
eine Perspektivansicht einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
mit dem Stützelement
in seiner Nichtgebrauchsstellung.
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25 zeigt
die Vorrichtung von 24 mit dem Stützelement
in seiner aufgeklappten Gebrauchsstellung.
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26 zeigt
die Vorrichtung gemäß 24 mit
in die Gebrauchsstellung aufgeschwenkten Bügelarmen.
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27 zeigt
die Vorrichtung gemäß 24 mit
in seine Gebrauchsstellung aufgeschwenktem Bügelhalter.
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28 zeigt
eine teilweise freigeschnittene Hinteransicht einer Rückenlehne
eines Fahrzeugsitzes, mit der Vorrichtung in der Stellung von 24.
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29 zeigt
eine Seiten ansicht der Vorrichtung in der Stellung von 25.
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30 zeigt
eine Hinteransicht der Vorrichtung in der Stellung von 25,
mit teilweise freigeschnittener Rückenlehne des Fahrzeugsitzes.
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31 zeigt
eine weitere Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung,
mit in die Gebrauchsstellung aufgeschwenkten Bügelarmen.
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32 zeigt
die Vorrichtung von 31 beim Verschwenken der Bügelarme
zurück
in die Nichtgebrauchsstellung.
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33 zeigt
eine Seitenquerschnittsansicht der Bügelarme der Vorrichtung von 31 in
ihrer Nichtgebrauchsstellung.
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34 zeigt
die Vorrichtung von 31, mit in seine Gebrauchsstellung
aufgeschwenktem Bügelhalter.
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35 zeigt
eine weitere Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung,
mit in ihre Gebrauchsstellung verlagerten Bügelarmen.
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36 zeigt
die Vorrichtung von 35, mit in seine Gebrauchsstellung
aufgeschwenktem Bügelhalter.
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Eine
erfindungsgemäße Vorrichtung 1 ist
insbesondere für
den Einbau in einem Einbauraum vorgesehen, der in einem Körper, insbesondere
einer Rückenlehne
oder einer Kopfstütze
eines Fahrzeugsitzes, oder in einem Bereich zwischen der Rückenlehne
und der Kopfstütze
ausgebildet ist. Die Vorrichtung 1 dient je nach Gebrauchsstellung
von Bügelarmen
bzw. Bügelhalter
zum Aufhängen
eines Jacketts, bzw. von Kleidersäcken oder dergleichen. Nachstehend
ist unter Bezugnahme auf die 1 bis 13 eine
erste Ausführungsform
der Vorrichtung 1 erläutert.
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Die
Vorrichtung 1 ist gemäß der Perspektivansicht
von 1 in einem Bereich zwischen einer Kopfstütze 2 und
einem oberen Bereich eines Fahrzeugsitzes 3 angeordnet,
und mittels einer Befestigungseinrichtung an Kopfstützenstangen 4 befestigt, an
denen die Kopfstütze 2 beabstandet
von dem Fahrzeugsitz 3 gehalten ist. Bevor auf die einzelnen Funktionsstellungen
der Vorrichtung 1 eingegangen wird, sind deren Einzelteile
in der Explosionsansicht von 2 erläutert.
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Die
Vorrichtung 1 umfasst eine Befestigungseinrichtung 6,
die mittels einer Befestigungsplatte 7 an den Kopfstützenstangen 4 befestigt
ist. Die Befestigungsplatte 7 dient als Halteplatte für die Befestigungseinrichtung 6.
Die Befestigungsplatte 7 weist zwei Durchgangslöcher 8 auf,
wobei die Befestigungsplatte 7 an den Kopfstützenstangen 4 entgegengesetzt
zur Befestigungseinrichtung 6 angesetzt wird und mittels
(nicht gezeigter) Schrauben, die die Durchgangslöcher 8 durchsetzen,
mit der Befestigungseinrichtung 6 verschraubt.
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Die
Befestigungseinrichtung 6 ist als längliches, rechteckiges Bauteil
ausgebildet, das an einer Oberfläche
gegenüberliegende
Führungsnuten 9 aufweist.
Die gegenüberliegenden
Führungsnuten 9 bilden
einen Führungsbereich
der Befestigungseinrichtung 6 aus, welcher Führungsbereich
durch endseitige Kappenelemente 10a, 10b abgeschlossen wird.
Innerhalb des Führungsbereichs
weist die Befestigungseinrichtung eine Vertiefung 11 auf,
wobei an einem Ende der Vertiefung 11 Haltestege 12 ausgebildet
sind. Innerhalb des Führungsbereichs
der Befestigungseinrichtung 6 ist ein Trägerelement 13 in Form
eines Schlittens verschieblich geführt, wobei entgegengesetzte
Randbereiche des Schlittens 13 innerhalb der Führungsnuten 9 aufgenommen
sind. Die Kappenelemente 10a, 10b bilden links
und rechts jeweils einen Anschlag für den Schlitten 13 und
begrenzen dadurch den Verschiebeweg des Schlittens 13 entlang
der Führungsnuten 9.
In seiner Nichtgebrauchsstellung liegt der Schlitten 13 rechts
an dem Kappenelement 10a an. Bei einer Verschiebung nach links
(in der Ansicht z.B. von 1, 3) stösst der Schlitten 13 gegen
das linke Kappenelement 10b, wodurch die Gebrauchsstellung
des Schlittens 13 definiert ist.
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An
einer Rückseite
des Schlittens 13 ist eine Rollfeder 14 befestigt,
deren freies Ende 14a an den Haltestegen 12 befestigt
ist, wobei die Rollfeder 14 selbst in der Vertiefung 11 Platz
hat. Durch die Rollfeder 14 ist der Schlitten 13 gegenüber der
Befestigungseinrichtung 6 vorgespannt, d.h. in 2 von rechts
nach links. An dem Schlitten 13 ist ein Drehlager 15 vorgesehen,
das einen Bolzen 16 umfasst, der eine Durchgangsbohrung 17 des
Schlittens 13 durchsetzt. Der Außendurchmesser des Bolzens 16 ist
auf den Innendurchmesser der Durchgangsbohrung 17 geeignet
angepasst, so dass ein spielfreies Drehen des Bolzens 16 in
der Bohrung 17 möglich
ist. Ein Kopf 18 des Bolzens 16 ist gekröpft ausgeführt, so dass
der Bolzen 16 gegen ein Durchrutschen durch die Bohrung 17 gesichert
ist.
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Das
Drehlager 15 umfasst zwei Durchbrüche 15a, die in dem
Schlitten 13 angrenzend an die Durchgangsbohrung 17 ausgebildet
sind. An einer Rückseite
des Schlittens 13 sind zwei Sperrfedern 16a befestigt,
die die Durchbrüche 15a durchsetzen und
in Richtung des Stützelements 19 aus
den Durchbrüchen 15a hervorstehen.
Die Funktionsweise der Sperrfedern 16 und deren Wechselwirkung
mit dem Stützelement 19 ist
weiter unten unter Bezugnahme auf die 11 und 12 im
Detail erläutert. Das
Drehlager 15 umfasst des weiteren einen Führungsschlitz 32 in
Form eines Viertelkreises, der konzentrisch zu der Durchgangsbohrung 17 ebenfalls
in dem Schlitten 13 ausgebildet ist.
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Die
Vorrichtung 1 umfasst des weiteren ein Stützelement 19,
an dem zwei Bügelarme 20a, 20b und
ein Bügelhalter 21 angelenkt
sind. Das Stützelement 19 ist
in einem mittigen Bereich als T-Profil ausgebildet. Eine Mittelrippe 22 des
T-Profils ist als Hohlkanal ausgebildet und dient als Versorgungsraum
für elektrische
Leitungen, Verbindungsgestänge
oder dergleichen, was nachstehend noch erläutert ist. In einem unteren
Bereich weist das Stützelement 19 einen
Halteabschnitt 23 auf, in dem ein freies Ende des Bolzens 16 befestigt
ist. Somit ist das Stützelement 19 durch
den Bolzen 16, der in der Durchgangsbohrung 17 aufgenommen
ist, drehbar an der Befestigungseinrichtung 6 gelagert.
Somit ist das Stützelement 19 mit
seinem unteren Ende bezüglich
seiner Längserstreckung
an dem Schlitten 13 und damit mittelbar an der Befestigungseinrichtung
angelenkt. Falls der Schlitten 13 in seine Gebrauchsstellung
verlagert ist, sind das Drehlager 15 bzw. der Bolzen 16 im
Wesentlichen mittig bezüglich
der Breite der Rückenlehne 5 bzw.
der Kopfstütze
positioniert.
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Der
Bügelhalter 21 ist
mit einem Ende um eine (nachstehend als erste Achse bezeichnete) Achse 24 angelenkt,
die im Wesentlichen parallel zur hinteren Breitseite der Rückenlehne 5 (1)
bzw. der Kopfstütze 2 verläuft. Der Bolzen 16,
durch den das Stützelement 19 an
der Befestigungseinrichtung 6 drehbar gelagert ist, definiert
eine zweite Achse 25, die im wesentlichen quer zur hinteren
Breitseite der Rückenlehne 5 und/oder
der Kopfstütze 2 verläuft, die
beiden Bügelarme 20a, 20b sind
an dem Stützelement 19 um
eine vierte Achse 26 angelenkt, die im wesentlichen quer
zur hinteren Breitseite der Rückenlehne 5 verläuft. Der
Bügelhalter 21 ist
mit seinem Ende an dem Stützelement 19 oberhalb
der beiden Bügelarme 20a, 20b bzw.
der vierten Achse 26 angelenkt, woraus bei aufgeschwenktem
Bügelhalter 21,
in der Gebrauchsstellung des Stützelements 19, eine
maximale Höhe
zum Fahrzeugboden resultiert.
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Das
Stützelement 19 weist
an seiner oberen Stirnseite 27 eine Funktionstasteneinheit 28 mit
einzelnen Funktionstasten auf, durch die sich Bügelarme 20a, 20b bzw.
der Bügelhalter 21 betätigen lassen.
Dies ist nachstehend noch im Detail erläutert.
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An
dem oberen Ende des Stützelements 19 angrenzend
zur oberen Stirnseite 27 ist eine Verblendung 27a ausgebildet,
die die erste Achse 24 und die vierte Achse 26 zur
Anlenkung des Bügelhalters 21 bzw.
der Bügelarme 20a, 20b verdeckt.
Die Verblendung 27 kann an dem Stützelement 19 geeignet
befestigt sein oder bei einer Herstellung des Stützelements 19 als
Kunststoffteil, einstückig
daran angeformt sein. Durch die Verblendung 27a ist ein
optisch anspruchsvolles Erscheinungsbild des Stützelements 19 sichergestellt,
da die Anlenkungen der Bügelarme
und des Bügelhalters
von außen
nicht zu erkennen sind.
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In
der in 1 gezeigten Nichtgebrauchsstellung des Stützelements 19 sind
die Bügelarme 20a, 20b und
der Bügelhalter 21 in
ihrer Nichtgebrauchsstellung im Wesentlichen horizontal und parallel
zur hinteren Breitseite der Rückenlehne 5 bzw. der
Kopfstütze 2 übereinander
liegend angeordnet. Einzelheiten bezüglich dieser sehr raumsparenden Anordnung
sind nachstehend unter Bezugnahme auf die 14 und 15 erläutert.
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Das
Stützelement 19 ist
durch eine (nicht gezeigte) Federeinrichtung in Form einer Schenkelfeder
um die zweite Achse 25 vorgespannt. Zum Abbremsen der Drehbewegung
um die zweite Achse kann zusätzlich
eine Viskosebremse zwischen dem Stützelement und dem Schlitten 13 vorgesehen
sein, so dass dadurch ein Aufschwenken des Stützelements 19 um die
zweite Achse 25 mit kontrollierter Geschwindigkeit sichergestellt
ist.
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Die 3 bis 7 zeigen
verschiedene Funktionsstellungen der Vorrichtung 1. In
einem Ausgangszustand, wie in 1 gezeigt,
befindet sich der Schlitten 13 in einer Nichtgebrauchsstellung,
in der er an dem rechten Kappenelement 10a anliegt. Der Schlitten 13 ist
in seiner Nichtgebrauchsstellung durch eine (nicht gezeigte) Push-Push-Verriegelung gegenüber der
Befestigungseinrichtung 6 festgelegt. Alternativ zu der
Verriegelung des Schlittens 13 an der Befestigungseinrichtung 6 in
seiner Nichtgebrauchsstellung kann auch das Stützelement 19 lösbar mit
der Befestigungseinrichtung 6 verriegelt sein, so dass
dadurch der Schlitten 13 mittelbar an der Befestigungseinrichtung 6 lösbar festgelegt
ist. Durch einen Druck auf die obere Stirnseite 27 des
Stützelements 19 wird
diese Push-Push-Verriegelung gelöst. Hierdurch
wird wie in 3 gezeigt der Schlitten 13 durch
die Rollfeder 14 nach links in Richtung seiner Gebrauchsstellung
verlagert, bis der Schlitten 13 gegen das linke Kappenelement 10b anstößt. Wenn
der Schlitten 13 in seine Gebrauchsstellung gelangt (4),
in der das Drehlager 15 im wesentlichen mittig bezüglich der
Breitseite der Rückenlehne 5 angeordnet
ist, verschwenkt das Stützelement 19 in
Folge der Federvorspannung automatisch um die zweite Achse 25 in
seine Gebrauchsstellung, in der es im wesentlichen um 90° nach oben
aufgeschwenkt ist (4).
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Ausgehend
von der Gebrauchsstellung des Stützelements 19 kann
der Benutzer durch die Funktionstasteneinheit 28 auswählen, ob
die Bügelarme 20a, 20b,
oder stattdessen nur der Bügelhalter 21 aufschwenken
soll. Sowohl der Bügelhalter 21 als auch
zumindest einer der beiden Bügelarme 20a, 20b sind
um die erste Achse 24 bzw. die vierte Achse 26 durch
eine Schenkelfeder oder dergleichen vorgespannt, wobei sie in der
jeweiligen Nicht gebrauchsstellung lösbar an dem Stützelement 19 festgelegt sind.
Ein Abbremsen der Bügelarme 20a, 20b bzw. des
Bügelhalters 21 beim
Aufschwenken in die Gebrauchsstellung erfolgt zweckmäßig durch
Viskosebremsen. Das gleiche gilt für die Verschiebung des Schlittens 13 bezüglich der
Befestigungseinrichtung 6.
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Die
Funktionstasteneinheit 28 umfasst eine erste Taste 29,
eine zweite Taste 30 und eine Lösetaste 31, die zwischen
der ersten und der zweiten Taste 29, 30 angeordnet
ist. Durch ein Betätigen
der ersten Taste 29 werden die Bügelarme 20a, 20b aus ihrer
Nichtgebrauchsstellung (4) entriegelt, wobei sie anschließend durch
die Federvorspannung um die vierte Achse 26 nach außen in ihre
Gebrauchsstellung aufschwenken (5). Die
Bügelarme 20a, 20b sind
jeweils mit einem Ende an dem Stützelement 19 im
Bereich seines oberen Endes angelenkt. Somit ragt das obere Ende
des Stützelements über die
Anlenkpunkte der Bügelarme 20a, 20b hinaus
und bildet eine Kragenabstützung
für ein Jackett
oder dergleichen, das an den augeschwenkten Bügelarmen 20a, 20b aufgehängt wird.
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Die
Bügelarme 20a, 20b sind
für ein
Verschwenken um die zweite Achse 25 zweckmäßig durch
ein Kämmen
von Zahnabschnitten miteinander synchronisiert. Dies gewährleistet
ein stets gleichmäßiges Auf-
bzw. Zurückschwenken
der Bügelarme 20a, 20b um
die zweite Achse 25. Eine Synchronisierung der Bügelarme
mittels einer Verzahnung hat den weiteren Vorteil, dass in der Nichtgebrauchsstellung die
Verriegelung nur eines der beiden Bügelarme an dem Stützelement
genügt,
um dadurch beide Bügelarme
sicher in der Nichtgebrauchsstellung zu halten.
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Bei
Erreichen der voll ausgeschwenkten Gebrauchsstellung (5)
werden die Bügelarme 20a, 20b lösbar arretiert,
so dass bei einem Aufhängen
eines Jacketts oder dergleichen die Bügelarme 20a, 20b nicht
ungewollt in ihre Nichtgebrauchsstellung zurückschwenken und eine formstabile
Auflage in Form eines Kleiderbügels
bilden. Bei aufgeschwenkten Bügelarmen 20a, 20b verbleibt
der Bügelhalter 21 in
seiner Nichtgebrauchsstellung, worin er mit dem Stützelement 19 im
Wesentlichen in einer gemeinsamen Ebene liegt. Der Bügelhalter 21 liegt
in seiner Nichtgebrauchsstellung an dem Stützelement 19 an, so
dass ein an den Bügelarmen 20a, 20b aufgehängtes Jackett
oder dergleichen nicht durch den Bügelhalter 21 gestört wird.
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Alternativ
wird durch Drücken
der zweiten Taste 30 der Bügelhalter 21 aus seiner
Nichtgebrauchsstellung entriegelt, und schwenkt um die erste Achse 24 durch
die Federkraft in seine Gebrauchsstellung aus (6).
Wie in der Querschnittsansicht von 7 zu erkennen,
ist der Bügelhalter 21 mit
seiner Längsachse
in der Gebrauchsstellung im wesentlichen horizontal angeordnet,
so dass dadurch eine Schrägstellung
der Rückenlehne 5 ausgeglichen wird.
Der Bügelhalter 21 schließt dabei
mit einer Längsachse
des Stützelements 19 einen
Winkel α von > 90° ein (7).
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Die
Querschnittsansicht von 7 verdeutlicht die Einfassung
des freien Endes des Bolzens 16 in dem Halteabschnitt 23 des
Stützelements 19. Durch
die Führung
des Kopfabschnittes 18 des Bolzens 16 innerhalb
der Durchgangsbohrung 17 ist das Stützelement 19 drehbar
an dem Schlitten 13 gelagert. Der Führungsbereich der Befestigungseinrichtung 6,
der durch die beiden Führungsnuten 9 definiert
ist, ist gegenüber
der Vertikalen leicht nach hinten geneigt. Dies hat zur Folge, dass
der Schlitten 13 in der Befestigungseinrichtung 6 nicht
vertikal, sondern nach hinten geneigt geführt ist, so dass dadurch der
an dem Schlitten 13 gelagerte Bolzen 16, der die zweite
Achse 25 definiert, geneigt ist und seine Längsachse
mit der Horizontalen einen Winkel β einschließt. Im Ergebnis schwenkt das
Stützelement 19 um
die zweite Achse 25 in seine Gebrauchsstellung in einem
Winkel zur hinteren Breitseite der Rückenlehne 5 bzw. der
Kopfstütze 2,
so dass das Ende des Stützelements,
an dem die Bügelarme 20a, 20b und der
Bügelhalter 21 angelenkt
sind, in seiner Gebrauchsstellung ausreichend von der hinteren Breitseite
der Rückenlehne 5 bzw.
der Kopfstütze 2 beabstandet
ist. In seiner Gebrauchsstellung steht somit das Stützelement 19 schräg nach oben
von der hinteren Breitseite der Rückenlehne 5 bzw. der
Kopfstütze 2 ab.
Ein Jackett bzw. ein Kleidersack können somit frei an den Bügelarmen
bzw. dem Bügelhalter aufgehängt werden,
ohne mit der Rückenlehne 5 bzw.
der Kopfstütze 2 störend in
Kontakt zu gelangen.
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Der
Bügelhalter 21 weist
entlang seiner Längsachse
eine Mehrzahl von Vertiefungen 21a bis 21e auf,
die jeweils einen Aufhängepunkt
für einen Kleiderhaken
oder dergleichen bilden. Anders ausgedrückt, lässt sich ein Kleidersack mittels
seines Kleiderhakens an den verschiedenen Aufhängepunkten 21a bis 21e aufhängen. Alternativ
können
auch mehrere Kleidersäcke
gleichzeitig an den verschiedenen Aufhängepunkten des Bügelhalters 21 aufgehängt werden.
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Die 8 bis 13 zeigen
konstruktive Einzelheiten, die ein automatisches Aufschwenken des
Stützelements 19 in
seine Gebrauchsstellung gewährleisten,
sobald der Schlitten 13 in seine Gebrauchsstellung verlagert
ist.
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An
einer Rückseite
des Stützelements 19 ist ein
Stift 33 angeformt, der im montierten Zustand den Führungsschlitz 32 nach
hinten durchsetzt. In dem Führungsbereich
der Befestigungseinrichtung 6 ist eine schlitzförmige Ausnehmung 34 ausgebildet,
die im wesentlichen horizontal und parallel zur Rollfeder 14 verläuft. An
ihrem linken Ende geht die Ausnehmung 34 in einen winkelartig
gekrümmten
Fortsatz 34a über.
In der Nichtgebrauchsstellung des Stützelements 19 liegt
der Stift 33 in dem Führungsschlitz 32 an
einem linken Anschlag 32a davon an. Indem der Stift 33 den
Führungsschlitz 32 durchsetzt,
ist das vordere freie Ende des Stifts 33 gleichzeitig in
der Ausnehmung 34 geführt.
Befindet sich der Schlitten 13 an der Befestigungseinrichtung 6 rechts
in seiner Nichtgebrauchsstellung (1), so verhindert
die Führung
des Stifts 33 in der Ausnehmung 24 ein Verschwenken
des Stützelements 19 um
das Drehlager 15, d.h. um die zweite Achse 25.
Wenn der Schlitten 13 nach einem Entriegeln aus seiner
Nichtgebrauchsstellung in den Führungsnuten 9 durch
die Rollfeder 14 nach links gezogen wird, gleitet der Stift 33 in
der Ausnehmung 34 bis an den Fortsatz 34a und
gelangt in diesen hinein. Hierdurch ist eine Drehung des Stützelements 19 um
die zweite Achse 25 möglich,
bis der Stift 33 an einen rechten Anschlag 32b bzw.
an das Ende des Fortsatzes 34a stößt. In den 8 und 9 ist
diese Endstellung des Stifts 33 in dem Fortsatz 34a gezeigt,
wenn der Stift 33 an dem Ende des Fortsatzes 34a anliegt.
Hierdurch ist ein Anschlag für
das Stützelement 19 gebildet,
um die im wesentlichen um 90° aufgeschwenkte
Gebrauchsstellung zu definieren. Die Längsquerschnittsansicht von 9 zeigt
zur Vereinfachung nicht das Stützelement 19,
sondern nur dessen Stift 33, der in dem Fortsatz 34a geführt ist. 10 zeigt
eine teilweise freigeschnittene Rückansicht der Befestigungseinrichtung 6,
und veranschaulicht nochmals die Führung des Stifts 33 in
dem Fortsatz 34a.
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Sobald
der Stift 33 in der Ausnehmung 34 ganz nach links
verschoben ist und in den Fortsatz 34a eintritt, wird das
Stützelement 19 durch
die Kraft der Schenkelfeder selbsttätig um die zweite Achse 25 in
seine Gebrauchsstellung aufgeschwenkt. Sobald also das Stützelement 19 bzw.
der Schlitten 13 aus der in 1 gezeigten
Nichtgebrauchsstellung entriegelt werden, wird das Stützelement 19 wie
erläutert
automatisch in die in 4 gezeigte Gebrauchsstellung
verlagert.
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Durch
die Führung
des Stifts 33 in dem Fortsatz 34a ist nicht nur
ein Anschlag für
das Stützelement 19 in
seiner Gebrauchsstellung gebildet, sondern auch der Schlitten 13 in
seiner Gebrauchsstellung arretiert und gegen ein Zurückgleiten
innerhalb der Führungsnuten
in Richtung seiner Nichtgebrauchsstellung gehindert. Ein Zurückgleiten
des Schlittens 13 in seine Nichtgebrauchsstellung ist erst dann
möglich,
wenn das Stützelement 19 um
die zweite Achse 25 in die Nichtgebrauchsstellung zurückverschwenkt
wird, und dadurch der Stift 33 aus dem Fortsatz 34a heraus
in die schlitzförmige
Ausnehmung 34 gelangt.
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An
einer Rückseite
des Stützelements 19, d.h.
gegenüberliegend
zu dem Drehlager 15 sind zwei Vertiefungen 35 ausgebildet,
die seitlich neben der Bolzenbefestigung angeordnet sind. In der
Nichtgebrauchsstellung des Stützelements 19 liegen
die Sperrfedern 16a gegen die Rückseite des Stützelements 19 an,
wobei die Sperrfedern 16a vorgespannt sind, jedoch nicht
mit den Vertiefungen 35 in Eingriff gelangen. Sobald das
Stützelement 19 um
die zweite Achse 25 in seine Gebrauchsstellung verschwenkt ist,
fluchten die vorderen Enden der Sperrfedern 16a mit den
Vertiefungen 35 (12), so
dass die Sperrfedern 16a entlastet werden und ihre vorderen
Enden in die Vertiefungen 35 hineingleiten. Durch das Anliegen
der vorderen Enden der Sperrfedern 16a an den Wandflächen der
Vertiefungen 35 ist ein selbsttätiges Zurückdrehen des Stützelements 19 um
die zweite Achse 25 heraus aus der Gebrauchsstellung (in 12 im
Gegenuhrzeigersinn) nicht ohne weiteres möglich. Für ein Entriegeln aus der Gebrauchsstellung
ist an dem Stützelement 19 eine
Entriegelungstaste 36 angeordnet. Die Entriegelungstaste 36 umfasst
zwei Druckstifte 37, die mit ihren freien Enden an den
vorderen Enden der Sperrfedern 16a münden (13). Durch
ein Drücken
der Entriegelungstaste 36 werden die freien Enden der Sperrfedern 16a gegen
die Federvorspannung nach hinten gedrückt und dabei aus den Vertiefungen 35 herausgehoben,
so dass sich anschließend
das Stützelement 19 (in 12 im
Gegenuhrzeigersinn) zurück
in seine Nichtgebrauchsstellung verschwenken lässt.
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Wie
vorstehend erläutert,
erfolgt eine Verriegelung des Schlittens 13 in seiner Gebrauchsstellung durch
das Aufschwenken des Stützelements 19 in seine
Gebrauchsstellung, so dass Schlitten 13 und Stützelement 19 in
ihrer jeweiligen Gebrauchsstellung gemeinsam arretiert werden. Durch
Drücken
der Entriegelungstaste 36 lässt sich das Stützelement 19 um
die zweite Achse 25 zurück
in seine Nichtgebrauchsstellung verschwenken, wodurch die Verriegelung
des Schlittens 13 in seiner Gebrauchsstellung automatisch
aufgehoben ist. Anschließend
lässt sich der
Schlitten 13 (in 3 nach rechts)
zurück
in Richtung des Kappenelements 10a zurückschieben, wo er in seiner
Nichtgebrauchsstellung mit dem Kappenelement 10a bzw. der
Befestigungseinrichtung 6 lösbar verriegelt.
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Der
Zweck des verschieblichen Trägerelements
in Form des Schlittens 13 ist die Zentrierung des Stützelements 19,
an dem seitlich die Bügelarme 20a, 20b und
der Bügelhalter 21 angelenkt
sind, bezüglich
der Mitte der Rückenlehne 5 bzw.
der Kopfstütze 2 sowohl
in der Gebrauchsstellung als auch in der Nicht gebrauchsstellung.
Durch eine Verschiebung des Schlittens 13 in der Nichtgebrauchsstellung des
Stützelements
bis an das rechte Kappenelement 10a ist ein Überstehen
der oberen Stirnseite 27 über das linke Kappenelement 10b verhindert.
Des weiteren lässt
sich das Stützelement 19 in
seiner Gebrauchsstellung durch eine Verschiebung des Schlittens 13 relative
zur Befestigungseinrichtung mit seiner Längsachse im Wesentlichen mittig
zur Rückenlehne 5 bzw.
Kopfstütze 2 ausrichten,
woraus ein harmonisches Erscheinungsbild der Vorrichtung 1 in
ihrer Gebrauchsstellung resultiert.
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In
den 14 und 15 sind
die Bügelarme 20a, 20b und
der Bügelhalter 21 jeweils
in ihrer Nichtgebrauchsstellung gezeigt. Wie nachstehend im einzelnen
erläutert,
sind hierbei die Bügelarme
und der Bügelhalter
geometrisch so ausgestaltet, dass sich in der Nichtgebrauchsstellung
dieser Elemente vorteilhaft kompakte Abmessungen für die Vorrichtung 1 ergeben.
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Die
Bügelarme 20a, 20b sind
an ihren freien Enden gerundet ausgebildet, wobei die freien Enden in
der Nichtgebrauchsstellung der Bügelarme 20a, 20b an
der Mittelrippe 22 anliegen. Das freie Ende des Bügelhalters 21 ist
ebenfalls abgerundet ausgebildet, so dass dieses freie Ende in der
Nichtgebrauchsstellung des Bügelhalters
innerhalb der freien Enden der Bügelarme 20a, 20b konzentrisch
angeordnet ist.
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Die
Querschnittsansicht der 15, die
einen Schnitt entlang der Linie I-I von 14 zeigt,
verdeutlicht die Ausbildung des Bügelhalters 21 in Form eines
U-Profils, bzw.
in der Zeichenebene im wesentlichen in Form eines Halbkreises oder
dergleichen, dessen Unterseite offen ist. Der Bügelhalter 21 weist eine
konkave Innenfläche
auf, die in der Nichtgebrauchsstellung des Bügelhalters die Mittelrippe 22 zumindest
teilweise umschließt
bzw. gegenüberliegend
zu dieser Mittelrippe 22 angeordnet ist. Die Bügelarme 20a, 20b sind
als abgerundete L-Profile ausgebildet, wobei die oberen Auflageflächen der
Bügelarme 20a, 20b im
wesentlichen parallel zu der Mittelrippe 22 verlaufen und
zwischen sich eine Schale, bzw. einen Aufnahmeraum bilden. In der
Nichtgebrauchsstellung des Bügelhalters 21 ist
dieser in der Schale, bzw. zwischen den Bügelarmen 20a, 20b aufgenommen,
woraus eine äußerst platzsparende Anordnung
des Bügelhalters 21 und
der Bügelarme 20a, 20b in
der Nichtgebrauchsstellung resultiert.
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Die 14 und 15 verdeutlichen,
dass die Bügelarme 20a, 20b in
ihrer Nichtgebrauchsstellung parallel zur Längsachse des Stützelements 19 angeordnet
und im Wesentlichen im Stützelement 19 aufgenommen
sind. Des weiteren ist der Bügelhalter 21 in
seiner Nichtgebrauchsstellung im Wesentlichen im Stützelement 19 aufgenommen.
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In
den 16 bis 18 ist
eine weitere Ausführungsform
der Vorrichtung 1 erläutert.
Gleiche Bauteile im Vergleich zur vorstehend erläuterten Ausführungsform
sind hierin durch gleiche Bezugszeichen bezeichnet.
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An
der Befestigungseinrichtung 6 ist im Bereich des linken
Kappenelements 10b ein Drehlager 38 vorgesehen,
an dem eine Hilfsstütze 39 angelenkt ist.
Das andere Ende der Hilfsstütze 39 ist
an dem Stützelement 19 um
eine dritte Achse 40 angelenkt, die im wesentlichen parallel
zur zweiten Achse 25 ist. Die Anlenkung des Stützelements 19 an
dem Schlitten 13 ist im wesentlichen unverändert, wobei
jedoch die Arretierung des Schlittens 13 und des Stützelements 19 konstruktiv
vereinfacht ist.
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Die
Hilfsstütze 39 bildet
eine Zwangssteuerung für
das Stützelement 19,
um es bei einer Verschiebung des Schlittens 13 zwischen
der Nichtgebrauchsstellung und der Gebrauchsstellung zu verlagern.
Wie in 17 gezeigt, ist der Schlitten 13 durch eine
Zugfeder 41 in Richtung seiner Gebrauchsstellung vorgespannt.
Beim Entriegeln aus seiner Nichtgebrauchsstellung (vgl. Erläuterung
zu 1) wandert der Schlitten 13 in der 17 nach
links, wobei das Stützelement 19 durch
die Anlenkung der Hilfsstütze 39 zwangsweise
in ihre Gebrauchsstellung um die zweite Achse 25 aufgeschwenkt
wird (18). In den Führungsnuten 9 sind
entsprechende Anschläge vorgesehen,
die den Schlitten 13 bei Erreichen seiner Gebrauchsstellung
stoppen.
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Ein
Verriegeln des Schlittens 13 in seiner Gebrauchsstellung
erfolgt durch eine in der unteren Führungsnut 9 vorgesehene
Blattfeder 42, die von dem Schlitten 13 mit seinem
rechten Ende bei Erreichen der Gebrauchsstellung überfahren
wird. In der Gebrauchsstellung des Schlittens 13 ist die
Blattfeder 42 entlastet, wobei ihr freies Ende 42a in
der Gebrauchsstellung des Schlittens 13 mit einer Seitenfläche davon
in Anlage ist. Dies verhindert, dass der Schlitten 13 ohne
weiteres wieder nach rechts in seine Nichtgebrauchsstellung verschoben
werden kann. Zum Entriegeln des Schlittens 13 aus seiner
Gebrauchsstellung ist in der als Hohlkanal ausgebildeten Mittelrippe 22 ein
Druckstift 43 verschieblich gelagert, dessen unteres Ende
in Kontakt mit der Blattfeder 42 steht. Der Durchbruch
für die
Mittelrippe 22 in der 18 zeigt
den Druckstift 43, der innerhalb der Mittelrippe 22 verschieblich
geführt
ist. Ein oberes Ende des Druckstifts 43 steht in Verbindung
mit der Lösetaste 31.
Zum Entriegeln des Stützelements 19 aus
seiner Gebrauchsstellung wird auf die Lösetaste 31 gedrückt, so
dass der Druckstift 43 die Blattfeder 42 nach
unten drückt.
In Folge dessen gelangt das vordere Ende 42a der Blattfeder 42 unterhalb des
Randbereichs des Schlittens 13, so dass dieser nach rechts
in seine Nichtgebrauchsstellung zurück verlagert werden kann.
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Ausgehend
von der in 18 gezeigten Gebrauchsstellung
des Stützelements 19 lassen
sich die Bügelarme 20a, 20b bzw.
der Bügelhalter 21 wie vorstehend
erläutert
durch Betätigen
der ersten Taste 29 bzw. der zweiten Taste 30 in
ihre Gebrauchsstellung aufschwenken.
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In
den 20 bis 23 ist
eine weitere Ausführungsform
der Vorrichtung 1 gezeigt. Gleiche Bauteile im Vergleich
zu den vorstehenden Ausführungsformen
sind hierin mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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Das
Stützelement 19 weist
an seinem unteren Ende einen Gleitbolzen 44 auf, der in
der Längsachse
des Stützelements 19 versetzt
zu dem Bolzen 16 bzw. zur zweiten Achse 25 angeordnet
ist. Der Gleitbolzen 44 ist mit einer an der Befestigungseinrichtung 6 vorgesehenen
Führungsfläche 45 in
Kontakt. An der Befestigungseinrichtung 6 ist ein Haltestift 46 vorgesehen.
Eine Zugfeder 47 ist zwischen dem Haltestift 46 und
dem Gleitbolzen 44 gespannt, wodurch der Schlitten 13 in
Richtung seiner Gebrauchsstellung vorgespannt ist.
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In 20 sind
der Schlitten 13 und das Stützelement 19 jeweils
in ihrer Nichtgebrauchsstellung gezeigt, wobei der Schlitten mittels
der Push-Push-Verriegelung an dem rechten Kappenelement 10a verriegelt
ist. Durch das Aufliegen des Gleitbolzens 44 auf der Führungsfläche 45 ist
ein Verschwenken des Stützelements 19 um
die zweite Achse 25 nicht möglich. Nach einem Entriegeln
aus der Nichtgebrauchsstellung gleitet der Schlitten 13 durch
die Kraft der Zugfeder 47 in den Führungsnuten 9 nach
links in seine Gebrauchsstellung. In einem in etwa mittigen Bereich
der Befestigungseinrichtung 6 weist die Führungsfläche 45 eine
kreisförmig
gekrümmte
Vertiefung 45a nach unten auf. Sobald der Schlitten 13 in
die Nähe
seiner Gebrauchsstellung gelangt, gleitet der Gleitbolzen 44 in
die Vertiefung 45a, so dass ein Verschwenken des Stützelements 19 um
die Achse 25 möglich
ist. Indem die Zugfeder 47 direkt an dem Gleitbolzen 44 angreift,
wird das Stützelement 19 nach
einem Eintreten des Gleitbolzens 44 in die Vertiefung 45a automatisch
in seine Gebrauchsstellung aufgeschwenkt. Alternativ ist es auch
möglich,
die Vertiefung 45a in Form einer linear verlaufenden Rampe
oder dergleichen auszubilden. Ungeachtet ihrer Form ist für die Vertiefung
entscheidend, dass sie für
den Gleitbolzen 44 Raum nach unten freigibt, so dass das
Stützelement 19 um
die zweite Achse 25 in seine Gebrauchsstellung verschwenken
kann.
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Ein
an der Befestigungseinrichtung 6 angebrachter Anschlagstift 48 stellt
einen Anschlag für den
Schlitten 13 in seiner Gebrauchsstellung dar, so dass die
Kraft der Zugfeder 47 den Schlitten 13 nur bis
in seine Gebrauchsstellung und gegen den Anschlagstift 48 zieht.
Eine Verriegelung des Schlittens 13 an der Befestigungseinrichtung 6 erfolgt
analog zu den Erläuterungen
gemäß 18, 19 durch
ein Verrasten des Schlittens 13 mit der Blattfeder 42,
und somit unabhängig
von der Verriegelung des Stützelements 19.
Ein Entriegeln des Schlittens 13 aus seiner Gebrauchsstellung
ist durch einen (in 23 nicht gezeigten) Druckstift 43 gewährleistet,
der innerhalb der Mittelrippe 22 des Stützelements 19 verschieblich
gelagert ist. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hierzu auf
die Erläuterungen
bezüglich
der 18, 19 verwiesen.
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In
gleicher Weise wie bei der Ausführungsform
von 2 und 12 ist an der Rückseite
des Stützelements
ein Stift 33 angebracht, der in dem Führungsschlitz 32 des
Schlittens 13 geführt
ist. Wenn das Stützelement 19 um
die zweite Achse 25 in seine Gebrauchsstellung aufgeschwenkt
ist, stösst der
Stift 33 gegen den Anschlag 32b, so dass ein Verschwenken
des Stützelements 19 über 90° hinaus nicht
möglich
ist. Gleichzeitig verrasten die an dem Schlitten 13 befestigten
Sperrfedern 16a mit ihren vorderen Enden in den an der
Rückseite
des Stützelements 19 vorgesehenen
Vertiefungen 35 (analog 12), so
dass dadurch das Stützelement 19 in
seiner Gebrauchsstellung um die zweite Achse 25, bzw. an
dem Schlitten 13, lösbar
festgelegt ist. Ein Entriegeln erfolgt durch eine Entriegelungstaste 36,
wie bezüglich 13 bereits
erläutert.
Alternativ können
die Sperrfedern 16a auch durch einen genügend großes Moment
um die zweite Achse 25 aus den Vertiefungen 35 herausgehoben
werden, da die vorderen Enden der Sperrfedern 16a nicht
rechtwinklig, sondern um einige Grad geneigt abgewinkelt sind (11).
Durch diese Abwinklung lassen sich also die Sperrfedern durch ausreichend
großen
Druck aus den Vertiefungen 35 herausheben, um das Stützelement
aus seiner Gebrauchsstellung zu entriegeln.
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Alternativ
zu der vorstehend erläuterten Zwangssteuerung
für das
Stützelements
in Form des Gleitbolzens 44 und der Führungsfläche 45 bzw. der Vertiefung 45a ist
auch eine Zwangssteuerung für das
Stützelement
in Form eines daran angebrachten Zahnrads möglich, das in einer an der
Befestigungseinrichtung vorgesehenen Zahnstange oder dergleichen
kämmt.
In gleicher Weise kann an dem Stützelement
ein Nocken angebracht werden, der auf einen an der Befestigungseinrichtung
angebrachten Steuernocken aufläuft.
Das Aufschwenken des Stützelements
kann auch über
eine Feder erfolgen, die ausgelöst
wird, wenn der Schlitten seine Gebrauchsstellung erreicht.
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Ein
Aufschwenken der Bügelarme 20a, 20b bzw.
des Bügelhalters 21 aus
der Gebrauchsstellung des Stützelements 19,
sowie ein Zurückverlagern
der Elemente in ihre jeweilige Nichtgebrauchsstellung, erfolgt wie
oben erläutert.
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Die
Bügelarme 20a, 20b sind
in ihrer Nichtgebrauchsstellung am Stützelement manuell lösbar verriegelt.
Die Verriegelung kann durch Betätigen
einer an dem Stützelement 19 angebrachten
Taste, z.B. die Lösetaste 31 gelöst werden.
Zweckmäßigerweise
sind die Bügelarme 20a, 20b an
dem Stützelement 19 über sogenannte
Push-Push-Verriegelungsvorrichtungen verriegelt und können durch
Druck, vorzugsweise im Bereich ihrer vorderen freien Enden, gelöst werden.
Ein erneutes Verriegeln der Bügelarme 20a, 20b in
ihrer Nichtgebrauchsstellung erfolgt einfach durch ein Zurückverlagern
in diese Stellung, so dass die Push-Push-Verriegelungen einrasten.
Falls die Bügelarme
miteinander synchronisiert sind, ist die Verriegelung nur eines
Bügelarmes
ausriechend. Mutatis mutandis gilt dies für den Bügelhalter 21, der
an dem Stützelement 19 ebenfalls
mittels einer Push-Push-Verriegelungsvorrichtung lösbar festlegbar
ist.
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Alternativ
zu der vorstehend erläuterten
Verlagerung des Schlittens 13 mittels Federvorspannung
kann der Schlitten 13 bezüglich der Befestigungseinrichtung 6 auch
elektromotorisch verlagert werden. Dies ist ohne weiteres durch
einen an dem Schlitten 13 befestigten Elektromotor realisierbar, wobei
ein auf der Abtriebswelle des Motors angebrachtes Ritzel mit einem
Zahnbereich an der Befestigungseinrichtung kämmt. Mutatis mutandis können die
Bügelarme 20a, 20b und
der Bügelhalter 21 alternativ
zu der Federvorspannung auch elektromotorisch um ihre jeweilige
Achse verschwenkt werden. Der Hohlkanal innerhalb der Mittelrippe 22 lässt sich dabei
als Versorgungsraum für
elektrische Leitungen nutzen, die für eine Verkabelung der Elektromotoren notwendig
sind.
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In
den 24 bis 30 ist
eine weitere Ausführungsform
der Vorrichtung 1 erläutert.
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Bei
dieser Ausführungsform
ist das Stützelement 19 in
seiner Nichtgebrauchsstellung in einem Kanal 50 aufgenommen,
der an einer Oberseite der Rückenlehne 5 ausgebildet
ist. Der Kanal 50 ist an einer Seite offen (in Richtung
der Fahrzeugtüre),
so dass die obere Stirnseite 27 des Stützelements von Hand ergriffen
werden kann, um das Stützelement
in seine Gebrauchsstellung aufzuschwenken (25). Das
Stützelement 19 kann
in dem Kanal 50 auch über
eine Push-Push-Verriegelung lösbar
festgelegt sein, so dass ein Entriegeln durch ein Drücken auf das
Stützelement
erfolgt. In der Nichtgebrauchsstellung des Stützelements 19 ist
der Kanal 50 durch einen Deckel 51 verschlossen.
Der Deckel 51 ist mittels Schenkelfedern in seine Schließstellung
vorgespannt. Sobald das Stützelement 19 aus
dem Kanal 50 in seine Gebrauchsstellung hochgeschwenkt
wird, wird der Deckel 51 von dem Stützelement 19 nach hinten
oben weggeschwenkt (25). In umgekehrter Reihenfolge
bewirkt die Federvorspannung, dass der Deckel 51 beim Zurückschwenken
des Stützelements 19 automatisch
wieder verschließt.
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Ausgehend
von der in 25 gezeigten Gebrauchsstellung
des Stützelements 19 lassen
sich wie vorstehend erläutert
entweder die Bügelarme 20a, 20b (26)
oder aber der Bügelhalter 21 (27)
durch Betätigen
der ersten Taste 29 bzw. der zweiten Taste 30 in
ihre jeweilige Gebrauchsstellung aufschwenken.
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Die
Schnittansichten der 28 bis 30 verdeutlichen
die Anlenkung des Stützelements 19 um
die zweite Achse 25.
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Im
oberen Bereich der Rückenlehne 5 ist eine
Befestigungseinrichtung 6' in
Form einer Halteplatte befestigt, an der ein Trägerelement 13' in Form eines
Winkelprofils oder dergleichen angebracht ist. Das Trägerelement 13' in Form des
Winkelprofils ist bei dieser Ausführungsform somit nicht beweglich, sondern
starr an der Befestigungseinrichtung 6' angebracht. Alternativ hierzu
ist es möglich,
das Winkelprofil 13' direkt
starr an der Rückenlehne 5 zu
befestigen, z.B. an einem Rahmenteil der Rückenlehne oder dergleichen.
An dem Winkelprofil 13' ist
ein Bolzen 16' befestigt,
dessen Längsachse
im wesentlichen quer zur hinteren Breitseite der Rückenlehne 5 verläuft. Durch
den Bolzen 16' ist
analog zum Bolzen 16 die zweite Achse 25 definiert.
Seitlich an dem Stützelement 19 ist
an dessen Fußabschnitt
ein Lagerauge 52 angeformt, das auf den Bolzen 16' aufgesteckt
ist. Innendurchmesser des Lagerauges 52 und Außendurchmesser
des Bolzens 16 sind für
eine reibungs- und
spielarme Lagerung des Lagerauges 52 auf dem Bolzen aufeinander
abgestimmt. Das Winkelprofil 13' und die Halteplatte 6' sind derart
an den Fahrzeugsitz 3 angebracht, dass der Bolzen 16' bzw. die zweite
Achse 25 außermittig
bezüglich
der Breite der Rückenlehne 5 positioniert
sind. Durch die seitliche Anbringung des Lagerauges 52 an
dem Fußabschnitt
des Stützelements 19 führt dies
zu dem Vorteil, dass in dem Kanal 50 ein Stützelement
in seiner Nichtgebrauchsstellung untergebracht werden kann, dessen
Länge größer ist
als die halbe Breite der Rückenlehne 5.
Des weiteren bewirkt die außermittige Raumlage
der zweiten Achse 25, dass das Stützelement wie in 30 gezeigt
nach seinem Aufschwenken um die zweite Achse 25 in die
Gebrauchsstellung mit seiner Längsachse
im wesentlichen mittig bezüglich
der Breite der Rückenlehne 5 angeordnet
ist.
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Das
Stützelement 19 lässt sich
in seiner aufgeschwenkten Gebrauchsstellung (25 bis 27)
bezüglich
der zweiten Achse 25 lösbar
festlegen, so dass ein Zurückschwenken
um die zweite Achse 25 nicht ohne weiteres möglich ist.
Das Stützelement 19 ist
mittels einer (nicht gezeigten) Drehfeder um die zweite Achse 25 vorgespannt,
so dass nach einer Entriegelung aus der Nichtgebrauchsstellung (24)
das Stützelement 19 selbsttätig in seine
Gebrauchsstellung hochschwenkt. Ausgehend von der Gebrauchsstellung
des Stützelements 19 lassen
sich wie oben erläutert
wahlweise die Bügelarme 20a, 20b oder
der Bügelhalter 21 in
die Gebrauchsstellung aufschwenken. Ein Zurückschwenken der Bügelarme 20a, 20b,
des Bügelhalters 21 und/oder
des Stützelements 19 zurück in die
Nichtgebrauchsstellung wird wie erläutert durch Betätigen der
Lösetaste 31 eingeleitet.
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In
den 31 bis 34 ist
eine weitere Ausführungsform
der Vorrichtung 1 gezeigt. Hierbei ist an einem oberen
Ende des Stützelements 19 eine Befesti gungseinrichtung 60 angebracht,
deren Längsachse
im wesentlichen quer zur Längsachse des
Stützelements 19 und
im wesentlichen parallel zur hinteren Breitseite der Rückenlehne 5 verläuft. An der
Befestigungseinrichtung 60 sind jeweils mit einem Ende
zwei Bügelarme 61a, 61b angelenkt
und um eine fünfte
Achse 62 zwischen einer Nichtgebrauchsstellung und einer
Gebrauchsstellung verschwenkbar. In der 31 sind
die Bügelarme 61a, 61b in
ihrer ausgeschwenkten Gebrauchsstellung gezeigt. Die Perspektivansicht
der 32 zeigt das Zurückschwenken der Bügelarme 61a, 61b in
die Nichtgebrauchsstellung, wobei die Querschnittsansicht gemäß der 33 die
beiden Bügelarme
in der Nichtgebrauchsstellung darstellt, in der sie übereinander
liegend im wesentlichen deckungsgleich mit der Befestigungseinrichtung 60 angeordnet
sind. Die Anlenkung des Bügelhalters 21 an
dem Stützelement 19 ist
im wesentlichen unverändert,
wobei der Bügelhalter 21 in
der 34 in seiner aufgeschwenkten Gebrauchsstellung
gezeigt ist.
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In
den 35 und 36 ist
eine weitere Ausführungsform
der Vorrichtung 1 gezeigt. An einem oberen Ende des Stützelements 19 ist
eine Aufnahmeeinrichtung 70 angebracht, innerhalb der zwei Bügelarme 71a, 71b in
Richtung ihrer Längsachse längsverschieblich
geführt
und entgegengesetzt in eine Nichtgebrauchsstellung und eine Gebrauchsstellung
verlagerbar sind.
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In
der Darstellung gemäß 35 ist
das Stützelement
bereits in seine Gebrauchsstellung aufgeschwenkt, wobei die beiden
Bügelarme 71a, 71b seitlich
aus der Aufnahmeeinrichtung 70 heraus verlagert und in
ihre Gebrauchsstellung überführt sind. Somit
ragen die Bügelarme 71a, 71b seitlich
aus der Aufnahmeeinrichtung 70 heraus und bilden gemeinsam
mit dem Stützelement 19 einen
kleiderbügelartigen
Ständer,
der zum Aufhängen
eines Jacketts oder dergleichen von der hinteren Breitseite der
Rückenlehne 5 bzw.
einer daran angebrachten Kopfstütze 2 ausreichend
beabstandet ist. Alternativ zu den Bügelarmen 71a, 71b lässt sich
in der Gebrauchsstellung des Stützelements 19 auch
der Bügelhalter 21 in seine
Gebrauchsstellung verlagern, wie es in 36 gezeigt
ist.
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Die
Vorrichtung 1 kann auch derart modifiziert sein, dass das
Stützelement 19 um
die zweite Achse 25 lösbar
verriegelt wird, wenn die Bügelarme oder
der Bügelhalter 21 aus
ihrer Nichtgebrauchsstellung heraus verlagert sind. Anders ausgedrückt, wird
das Stützelement 19 um
die zweite Achse 25 arretiert, sobald entweder die Bügelarme
oder der Bügelhalter
aus ihrer jeweiligen Nichtgebrauchsstellung ausgeklappt werden.
Die Aktivierung und Inaktivierung einer solchen Verriegelung erfolgt
vorzugsweise über
die freien Enden der Bügelarme
bzw. des Bügelhalters,
welche sich in der eingeklappten Stellung, d.h. der Nichtgebrauchsstellung
in der Nähe
der Verriegelungselemente des Stützelements,
d.h. ggf. des Schlittens befinden. Beim Einklappen der Bügelarme bzw.
des Bügelhalters
wird die Arretierung dann automatisch wieder gelöst.