DE102006002946A1 - Strahleranordnung und Anlage zur Behandlung von Pulverschichten auf Objekten - Google Patents
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Abstract
Strahleranordnung zur Behandlung von Pulverschichten auf Objekten, enthaltend mindestens zwei Strahler (42, 62), welche um eine Drehachse schwenkbar angeordnet sind.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Strahleranordnung und eine Anlage zur Behandlung von Pulverschichten auf Objekten gemäß den Patentansprüchen.
- Anwendungsgebiet:
- Es ist bekannt, Beschichtungspulver auf Objekte (Gegenstände) zu sprühen, vorzugsweise unterstützt durch elektrostatische Aufladung des Beschichtungspulvers. Damit das Beschichtungspulver auf den beschichteten Objekten haften bleibt und eine glatte Oberfläche bildet, muss die aufgesprühte Pulverschicht durch Wärmebehandlung aufgeschmolzen werden. Die aufgeschmolzene Pulverschicht kann zum Trocknen belassen oder aktiv getrocknet werden. Sowohl das Aufschmelzen als auch das Trocknen kann durch Strahlen, insbesondere IR-Strahlen (Infrarotstrahlen), UV-Strahlen (Ultraviolettstrahlen) oder durch andere Strahlen, insbesondere Wärmestrahlen, und/oder durch einen Warmgasofen oder durch eine Kombination dieser Möglichkeiten erfolgen. Die Art der verwendeten Strahlen hängt nicht nur von wirtschaftlichen Gesichtspunkten ab, sondern insbesondere auch von der Art der Pulversorte des Beschichtungspulvers. Obwohl die Erfindung nicht auf eine bestimmte Art und Größe von Objekten begrenzt ist, eignet sie sich insbesondere für die Behandlung von großen Objekten, beispielsweise großen Platten, insbesondere Platten aus Holz. Dies schließt die Verwendung der Erfindung für Objekte aus einem anderen Material nicht aus, beispielsweise aus Metall.
- Ein großes Problem bei der Behandlung mit Strahlern besteht darin, dass an Kanten von Objekten, beispielsweise and End-Kanten oder an Kanten von Vertiefungen oder innerhalb von Vertiefungen der Objekte eine andere Wirkung der Strahlen entsteht als an großen Oberflächen der Objekte. Je nach Situation besteht die Gefahr, dass an solchen Kanten oder Vertiefungen kein ausreichendes Aufschmelzen und/oder Trocknen der Pulverschicht erzielbar ist oder der gegenteilige Effekt auftritt, indem an diesen Stellen die Pulverschicht überhitzt wird und dadurch verbrennt.
- Mit der Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden, Nachteile des Standes der Technik zu vermeiden.
- Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die Merkmale von Anspruch 1 gelöst.
- Demgemäß betrifft eine grundsätzliche Ausführungsform der Erfindung eine Strahleranordnung zur Behandlung von Pulverschichten auf Objekten (Gegenständen), enthaltend mindestens zwei Strahler, insbesondere Wärmestrahler, wobei sich die Strahlenabgabeseite von allen Strahlern auf der gleichen Seite der Strahleranordnung befindet,
dadurch gekennzeichnet,
dass jeder der mindestens zwei Strahler um eine andere Drehachse schwenkbar angeordnet ist. - Gemäß einer besonderen Ausführungsform der Erfindung ist eine Strahleranordnung
dadurch gekennzeichnet,
dass mindestens zwei von den Strahlern in einer Reihe und dabei mit ihren Drehachsen parallel zueinander angeordnet sind, dass eine Antriebsverbindungsstange vorgesehen ist, welche mit allen diesen parallel zueinander angeordneten Strahlern jeweils an einer Eingriffstelle in Eingriff ist, um alle Strahler zusammen gleichzeitig um ihre Drehachse zu schwenken, wobei die Eingriffstelle jeweils radial versetzt zur Drehachse des betreffenden Strahlers vorgesehen ist. - Gemäß einer weiteren besonderen Ausführungsform der Erfindung ist die Strahleranordnung
dadurch gekennzeichnet,
dass mindestens ein erster Strahler und mindestens zweiter Strahler der genannten Strahler vorgesehen ist, dass der mindestens eine erste Strahler um eine erste Drehachse und der mindestens eine zweite Strahler um eine zweite Drehachse der genannten Drehachsen schwenkbar angeordnet ist, und dass die mindestens eine erste Drehachse schräg oder quer zu der mindestens einen zweiten Drehachse angeordnet ist, vorzugsweise um 90 Grad versetzt zueinander. - Weitere Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten.
- Ferner betrifft die Erfindung eine Anlage zur Behandlung von Pulverschichten auf Objekten, welche mindestens eine Strahleranordnung nach der Erfindung enthält.
- Alle Merkmale der Erfindung, die in der vorliegenden Beschreibung und/oder den Patentansprüchen erwähnt sind, sind einzeln und in Unterkombinationen miteinander kombinierbar. Jeder Patentanspruch und Unteranspruch stellt einen selbstständigen Erfindungsgedanken dar, welcher selbstständig und in Kombination mit einem oder mehrere Ansprüchen für Strahleranordnungen und für Anlagen zur Behandlung von Pulverschichten auf Objekten verwendbar ist.
- Die Erfindung wird im Folgenden mit Bezug auf die Zeichnungen anhand von bevorzugten Ausführungsformen als Beispiele beschrieben. In den Zeichnungen zeigen
-
1 eine Stirnansicht einer Anlage gemäß der Erfindung mit mehreren Strahleranordnungen, -
2 eine Draufsicht auf die Anlage von1 in Richtung eines Pfeiles II von1 gesehen, ohne eine in1 gezeigte Fördervorrichtung für mit Pulver beschichtete Objekte, -
3 eine Draufsicht ähnlich2 auf eine weitere Ausführungsform einer Anlage nach der Erfindung mit mehreren Strahleranordnungen, wobei anstatt der in3 nur auf einer Seite eines Objekttransportweges angeordneten Strahleranordnungen auch auf beiden Seiten des Objekttransportweges Strahleranordnungen angeordnet werden können, -
4 eine innere Seitenansicht der Strahleranordnung von3 in Richtung eines Pfeiles IV in3 gesehen und damit in Richtung vom Objekttransportweg zur Strahleranordnung hin gesehen, -
5 eine weitere Anlage nach der Erfindung mit mehreren Strahleranordnungen nach der Erfindung schematisch in Draufsicht gesehen, -
6 eine der4 ähnliche, innere Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform einer Strahleranordnung nach der Erfindung, welche eine Vielzahl von Strahlergruppen aufweist, wobei die Strahler von benachbarten Strahlergruppen wechselweise um eine horizontale Drehachse oder um eine vertikale Drehachse schwenkbar angeordnet sind, -
7 schematisch eine Stirnansicht ähnlich1 einer weiteren Ausführungsform einer Strahleranordnung nach der Erfindung. - Die in
1 in Frontansicht und in2 in Draufsicht dargestellte Anlage20 enthält zwei Strahleranordnungen22 und24 . Die eine Strahleranordnung22 ist auf der einen Seite und die andere Strahleranordnung24 ist auf der anderen Seite eines Objekttransportweges26 angeordnet, auf welch Letzterem mit Beschichtungspulver beschichtete Objekte28 (Gegenstände) durch die Anlage20 mittels einer Transportvorrichtung30 in Richtung32 transportierbar sind. Die beiden Strahleranordnungen22 und24 können identisch oder unterschiedlich ausgebildet sein. Sie sind in zueinander entgegengesetzten Richtungen gegen den Objekttransportweg26 der Objekte28 gerichtet, so dass die Strahlen29 von Strahlern, die nachfolgend beschrieben werden, auf die Objekte28 gerichtet sind. In den1 und2 sind die beiden Strahleranordnungen22 und24 identisch und die identischen Teile sind mit gleichen Bezugszahlen versehen. - Jede Strahleranordnung
22 und24 enthält mindestens eine erste Strahlergruppe40 und/oder eine mindestens zweite Strahlergruppe60 . Die erste Strahlergruppe40 enthält mindestens einen ersten Strahler, vorzugsweise zwei oder mehr, beispielsweise drei erste Strahler42 . Die zweite Strahlergruppe60 enthält mindestens einen oder zwei oder mehr, beispielsweise zwei zweite Strahler62 . Jeder Strahler42 und62 enthält mindestens eine, zwei oder mehr Strahlenquellen34 , beispielsweise mindestens eine IR- und/oder mindestens eine UV-Strahlenquelle (Infrarot- oder Ultraviolettstrahlenquelle) oder eine andere Wärmequelle, vorzugsweise in Form einer Birne oder vorzugsweise in Form einer Röhre. - Jeder der ersten Strahler
42 ist um eine erste Drehachse43 schwenkbar angeordnet. Jeder der zweiten Strahler62 ist um eine zweite Drehachse63 schwenkbar angeordnet. Die ersten Drehachsen43 sind relativ zu den zweiten Querachsen63 schräg oder quer angeordnet, beispielsweise entsprechend den Zeichnungen um 90 Grad versetzt zueinander. - Die ersten Strahler
42 sind in einer Reihe und dabei mit ihren ersten Drehachsen43 parallel zueinander angeordnet. Eine erste Antriebsverbindungsstange44 ist mit allen ersten Strahlern42 an einer ersten Eingriffstelle45 in Eingriff, um alle ersten Strahler42 zusammen gleichzeitig um ihre erste Drehachse43 zu schwenken. Zu diesem Zweck ist die erste Eingriffsstelle45 radial versetzt zur ersten Drehachse43 des betreffenden ersten Strahlers42 angeordnet. - Die erste Antriebsverbindungsstange
44 kann beispielsweise eine Zahnstange sein, welche in die als Zahnradsegment ausgebildete Eingriffstelle45 der ersten Strahler42 eingreift. Auch andere mechanische Verbindungen sind möglich, durch welche hin- und her gehende Längsbewegungen46 der ersten Antriebsverbindungsstange44 Schwenkbewegungen der ersten Strahler42 um ihre erste Drehachse43 erzeugen können. - Gemäß der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die erste Antriebsverbindungsstange
44 mit den parallel zueinander angeordneten ersten Strahlern42 jeweils durch ein erstes Gelenk48 verbunden, welches an den ersten Strahlern42 radial versetzt zur ersten Drehachse43 vorgesehen ist und Schwenkbewegungen der ersten Strahler42 relativ zur ersten Antriebsverbindungsstange44 um eine erste Gelenkachse49 erlaubt, die parallel zu den ersten Drehachsen43 der ersten Strahler42 ist. - Eine erste Schubstange
50 ist über ein erstes Zwischengelenk51 mit der ersten Antriebsverbindungsstange44 schwenkbar verbunden. Das erste Zwischengelenk51 erlaubt es der ersten Schubstange50 Schwenkbewegungen relativ zur ersten Antriebsverbindungsstange44 um eine erste Zwischengelenkachse52 auszuführen, die parallel zu den ersten Drehachsen43 der ersten Strahler42 ist. - Die erste Schubstange
50 ist an einer von dem ersten Zwischengelenk51 entfernten Stelle durch ein erstes Kurbelgelenk54 mit einer ersten Kurbel56 schwenkbar verbunden. Die erste Kurbel56 ist um eine erste Kurbeldrehachse57 drehbar angeordnet und von einem Motor58 über 360 Grad hinaus in gleich bleibender Drehrichtung59 antreibbar. Die erste Kurbeldrehachse57 ist parallel zur ersten Zwischengelenkachse52 und zur ersten Kurbelgelenkachse55 des ersten Kurbelgelenkes54 angeordnet. Die erste Kurbel56 kann eine Stange, Scheibe oder ein Scheibensegment sein. - Die ersten Strahler
42 sind um die ersten Drehachsen43 um einen vorbestimmten Winkel α hin- und her schwenkbar durch Rotation in gleich bleibender Drehrichtung59 der vom ersten Motor58 angetriebenen ersten Kurbel56 . Der erste Motor58 ist vorzugsweise ein Elektromotor, jedoch können auch andere Arten von Antrieben verwendet werden. Auch besteht die Möglichkeit, die erste Kurbel56 hin- und her um die erste Kurbeldrehachse57 zu pendeln anstatt in gleich bleibender Drehrichtung zu drehen. Ferner besteht die Möglichkeit, die erste Kurbel56 und damit auch die ersten Strahler42 auf eine bestimmte Winkelposition einzustellen. - Die zweiten Strahler
62 der zweiten Strahlergruppe60 sind in einer Reihe und dabei mit ihren zweiten Drehachsen63 parallel zueinander angeordnet. Eine zweite Antriebsverbindungsstange64 ist mit allen zweiten Strahlern62 an einer zweiten Eingriffstelle65 in Eingriff, um alle zweiten Strahler62 zusammen gleichzeitig um ihre zweite Drehachse63 zu schwenken. Zu diesem Zweck ist die zweite Eingriffstelle65 radial versetzt zur zweiten Drehachse63 des betreffenden zweiten Strahlers62 angeordnet. - Die zweite Antriebsverbindungsstange
64 kann beispielsweise eine Zahnstange sein, welche in die als Zahnradsegment ausgebildete Eingriffstelle65 der zweiten Strahler62 eingreift. Auch andere mechanische Verbindungen sind möglich, durch welche hin- und her gehende Längsbewegungen66 der zweiten Antriebsverbindungsstange64 Schwenkbewegungen der zweiten Strahler62 um ihre zweite Drehachse63 erzeugen können. - Gemäß der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die zweite Antriebsverbindungsstange
64 mit den parallel zueinander angeordneten zweiten Strahlern62 jeweils durch ein Gelenk68 verbunden, welches an den zweiten Strahlern62 radial versetzt zur zweiten Drehachse63 vorgesehen ist und Schwenkbewegungen der zweiten Strahler62 relativ zur zweiten Antriebsverbindungsstange64 um eine zweite Gelenkachse69 erlaubt, die parallel zu den zweiten Drehachsen63 der zweiten Strahler62 ist. - Eine zweite Schubstange
70 ist über ein zweites Zwischengelenk71 mit der zweiten Antriebsverbindungsstange64 schwenkbar verbunden. Das zweite Zwischengelenk71 erlaubt es der zweiten Schubstange70 Schwenkbewegungen relativ zur zweiten Antriebsverbindungsstange64 um eine zweite Zwischengelenkachse72 auszuführen, die parallel zu den zweiten Drehachsen63 der zweiten Strahler62 ist. - Die zweite Schubstange
70 ist an einer von dem zweiten Zwischengelenk71 entfernten Stelle durch ein zweites Kurbelgelenk74 mit einer zweiten Kurbel76 schwenkbar verbunden. Die zweite Kurbel76 ist um eine zweite Kurbeldrehachse77 drehbar angeordnet und von einem Motor78 über 360 Grad hinaus in gleich bleibender Drehrichtung79 antreibbar. Die zweite Kurbeldrehachse77 ist parallel zur zweiten Zwischengelenkachse72 und zur zweiten Kurbelgelenkachse75 des zweiten Kurbelgelenkes74 angeordnet. Die zweite Kurbel76 kann eine Stange, Scheibe oder ein Scheibensegment sein. - Die zweiten Strahler
62 sind um die zweiten Drehachsen63 um einen vorbestimmten Winkel α hin- und her schwenkbar durch Rotation in gleich bleibender Drehrichtung79 der vom zweiten Motor angetriebenen zweiten Kurbel76 . Der zweite Motor78 ist vorzugsweise ein Elektromotor, jedoch können auch andere Arten von Antrieben verwendet werden. Auch besteht die Möglichkeit, die zweite Kurbel76 hin- und her um die zweite Kurbeldrehachse77 zu pendeln, anstatt in gleich bleibender Drehrichtung zu drehen. Ferner besteht die Möglichkeit, die zweite Kurbel76 und damit auch die Strahler62 auf eine bestimmte Winkelposition einzustellen. - Die verwendeten Ausdrücke „erster" und „zweiter" dienen nur zur Unterscheidung der beschriebenen Elemente, geben jedoch keine Rangordnung und keine Menge an.
- In den
1 und2 bilden die erste Kurbel56 mit der ersten Schubstange50 und die zweite Kurbel76 mit der zweiten Schubstange70 jeweils einen Kurbelantrieb zum Einstellen oder zum diskontinuierlichen oder kontinuierlichen Vor- und zurückschwenken von gleichzeitig mindestens zwei ersten Strahlern42 und/oder von gleichzeitig mindestens zwei zweiten Strahlern62 . Zu diesem Zweck kann das erste Zwischengelenk51 an einem der ersten Strahler42 und/oder das zweite Zwischengelenk71 an einem der zweiten Strahler72 anstatt an der ersten bzw. zweiten Antriebsverbindungsstange44 bzw.46 angeordnet werden. Gemäß einer anderen Ausführungsform können die Zwischengelenke51 und71 vollständig vermieden werden, indem das von der Kurbel56 bzw.76 entfernte Ende50' bzw.70' der Schubstange50 bzw.70 durch eines der Gelenke48 bzw.68 mit der Antriebsverbindungsstange44 bzw.64 und damit auch mit dem betreffenden Strahler42 bzw.62 schwenkbar verbunden wird, vorzugsweise an einem Ende der Antriebsverbindungsstange, wie dies bei den3 und4 ausgeführt ist. - Das Schwenken der Strahler
42 und/oder62 mittels eines Kurbelantriebes in der beschriebenen oder in einer anderen Ausführungsform erlaubt eine einfache Konstruktion. -
3 zeigt eine Draufsicht ähnlich2 auf eine Strahleranordnung24B , welche eine Variante der in2 gezeigten anderen Strahleranordnung24 ist. Gleiche Elemente der beiden Varianten sind mit gleichen Bezugszahlen versehen.4 ist eine Seitenansicht der Strahleranordnung24B in Richtung eines Pfeiles IV in3 gesehen und damit in Richtung vom Objekttransportweg26 zur Strahleranordnung24B hin gesehen. Die Strahleranordnung24B bildet eine Wand, von welcher4 die Innenansicht zeigt. - Die Strahleranordnung
24B nach der Erfindung, welche in den3 und4 gezeigt ist, unterscheidet sich von der anderen Strahleranordnung24 von2 dadurch, dass die erste Strahlergruppe40B mehr parallel zueinander angeordnete erste Strahler42 enthält als die erste Strahlergruppe40 von2 . Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass die zweite Strahlergruppe60B nicht nur zwei parallel aneinander angeordnete zweite Strahler62 aufweist, sondern zusätzliche zweite Strahler62 , welche axial zu ihren Drehachsen43 nacheinander angeordnet sind, wobei die axial hintereinander angeordneten zweiten Strahler62 drehfest miteinander verbunden sind, so dass zum Schwenken von allen axial hintereinander angeordneten zweiten Strahlern62 um ihre Drehachse43 nur einer dieser zweiten Strahler62 mit dem zweiten Kurbelantrieb antriebsmäßig verbunden zu werden braucht. Dieser zweite Kurbelantrieb besteht in der beschriebenen Weise mindestens aus einer Kurbel76 und einer Schubstange70 , wobei die Kurbel76 von einem Motor78 antreibbar ist. - Ferner zeigt
4 eine Trägerkonstruktion82 , in welcher die Strahler42 und62 drehbar gelagert sind. - In den
1 ,2 ,3 und4 sind die ersten Drehachsen43 der ersten Strahler42 horizontal und die zweiten Drehachsen63 der zweiten Strahler62 vertikal angeordnet. Gemäß einer anderen Ausführungsform ist dies genau umgekehrt. Ferner besteht die Möglichkeit, die ersten Drehachsen43 und/oder die zweiten Drehachsen63 weder horizontal noch vertikal, sondern schräg dazu anzuordnen. Ferner kann der Winkel zwischen ihnen auch anders als 90 Grad sein. -
5 zeigt schematisch in Draufsicht eine aus mehreren Anlagen nach der Erfindung bestehende Behandlungsanlage für mit Beschichtungspulver beschichtete Objekte28 (Gegenstände wie beispielsweise Haushaltsgegenstände, Autokarosserien, Fensterrahmen usw.). Die zu beschichtende Objekte28 werden an einer Zufuhrstation102 auf eine Transportvorrichtung30 gegeben, beispielsweise aufgehängt, wenn die Transportvorrichtung30 ein Hängeförderer ist. Die Transportvorrichtung30 transportiert die zu beschichtenden Objekte28 nacheinander durch eine Pulversprühbeschichtungskabine104 , in welcher die Objekte28 mittels elektrostatischer oder nicht-elektrostatischer Sprühbeschichtungsverfahren mit Beschichtungspulver beschichtet werden; und dann entweder auf einem äußeren Zweigweg106 oder auf einem inneren Zweigweg108 , wo jeweils eine nachstehend beschriebene Strahlenbehandlung stattfindet, zurück zu einer Abnahmestation110 , wo die behandelten Objekte28 von der Transportvorrichtung30 abgenommen werden. - Auf dem äußeren Zweigweg
106 befinden sich beispielsweise zwei Anlagen20A und20B nach der Erfindung, die gleich ausgebildet sind wie die Anlage20 (oder eine andere der beschriebenen Anlagen nach der Erfindung), aber vorzugsweise unterschiedliche Strahlenquellen34 enthalten. Die in Transportrichtung32 erste Anlage20A enthält beispielsweise IR-Strahler als erste Strahler42 und als zweite Strahler62 . Die in Transportrichtung32 zweite Anlage20B enthält beispielsweise UV-Strahler als erste Strahler42 und als zweite Strahler62 . Die in Transportrichtung32 erste Anlage20A enthält beispielsweise drei Gruppen von Strahleranordnungen22 und24 , welche jeweils als IR-Strahler (Infrarotstrahler) ausgebildet sind. Die in Transportrichtung32 zweite Anlage20B kann beispielsweise ebenfalls dreimal jeweils zwei Strahlenanordnungen22 und24 aufweisen, welche jeweils als UV-Strahler (Ultraviolettstrahler) ausgebildet sind. Ob in den beiden Anlagen20A und20B jeweils nur ein oder mehr erste Strahler oder jeweils nur ein oder mehr zweite Strahler verwendet werden, ist von der Art des zu behandelnden Objektes und von der Art des auf dem Objekt befindlichen Beschichtungspulvers abhängig. Durch die Strahlenbehandlung wird in der ersten Anlage20A das Beschichtungspulver auf den Objekten geliert und verflüssigt. In der zweiten Anlage20B wird die verflüssigte Pulverschicht getrocknet oder fertig gebrannt. UV-Trockner entsprechend der Anlage20B ist für das Aushärten von Hochtemperatur-härtenden Pulversorten erforderlich. - Bei niedriger Temperatur aushärtende Pulversorten werden auf dem inneren Zweigweg
108 durch eine weitere Anlage20A mit IR-Strahlern von Strahleranordnungen22 und24 der Erfindung und danach durch einen Umlufttrockner114 hindurch transportiert, welcher beispielsweise in mehrere Temperaturzonen1 ,2 ,3 usw. unterteilt sein kann. Im Umlufttrockner wird heißes Gas über die zu trocknenden Objekte geblasen. -
6 zeigt die Möglichkeit, eine Vielzahl von ersten Strahlern42 und zweiten Strahlern62 oder eine Vielzahl von ersten Strahlergruppen40 mit ersten Strahlern42 und eine Vielzahl von zweiten Strahlergruppen60 mit zweiten Strahlern62 in Form einer Strahlenwand derart anzuordnen, dass jeder ersten Strahlengruppe40 mindestens eine zweite Strahlengruppe60 benachbart ist, wobei jeweils die Drehachsen43 der ersten Strahler42 rechtwinklig oder anders zu den Drehachsen63 der zweiten Strahler62 angeordnet sein können. -
7 zeigt eine Ausführungsform der Erfindung, bei welcher anstelle eines Kurbelantriebes ein Linearantrieb122 vorgesehen ist, welcher einen Grundkörper124 (z. B. ein Zylinder) und einen Antriebsteil126 (z. B. ein Kolben) aufweist. Der Grundkörper124 hat einen Gelenkteil128 zur gelenkigen Lagerung an einer Trägervorrichtung82 . Der Antriebsteil126 ist relativ zum Grundkörper124 in Längsrichtung des Grundkörpers124 und in Längsrichtung einer Schubstange150 bewegbar und mit der Schubstange150 zur Bewegungsübertragung verbunden. Der Linearantrieb122 kann ein Pneumatikzylinder oder ein Hydraulikzylinder oder eine elektromagnetische Hubvorrichtung sein. Der Linearantrieb122 kann für die erste und/oder zweite Strahleranordnung22 bzw.24 verwendet werden. Als Beispiel zeigt7 von der einen Strahleranordnung22 die ersten Strahler42 und die erste Antriebsverbindungsstange44 . Das vom Grundkörper124 entfernte Ende der Schubstange150 ist durch eines der ersten Gelenke48 , vorzugsweise an einem Ende der Antriebsverbindungsstange44 , mit dieser Antriebsverbindungsstange44 und auch mit dem betreffenden ersten Strahler42 schwenkbar verbunden, welch Letzterer durch das gleiche erste Gelenk48 auch mit der ersten Antriebsverbindungsstange44 schwenkbar verbunden ist. Gemäß einer nicht gezeigten Ausführungsform ist der Antriebsteil126 durch ein Gelenk mit der Schubstange150 schwenkbar verbunden. In diesem Fall kann der Gelenkteil128 entfallen und der Grundkörper124 kann an der Trägervorrichtung82 ohne ein Gelenkteil befestigt werden. - Die Erfindung ermöglicht es in vorteilhafter Weise, die Strahlenrichtung auf das Objekt zu verändern. Beim Schwenken der Strahler
42 ,62 verändert sich der Abstand der Strahlenquellen34 vom Objekt28 , wenn die Strahlenquellen34 exzentrisch zur Drehachse43 ,63 angeordnet sind. Um dabei eine ungefähr gleich bleibende Strahleneinwirkung auf die Objekte28 zu erzielen oder um ein anderes vorbestimmtes Strahlenintensitätsprofil zu erzielen, kann gemäß einer besonderen Ausführungsform der Erfindung eine Steuereinrichtung vorgesehen werden, welche die Strahlenenergie der Strahler42 und/oder62 in Abhängigkeit von deren Winkelpositionierung verändert.
Claims (19)
- Strahleranordnung zur Behandlung von Pulverschichten auf Objekten, enthaltend mindestens zwei Strahler, insbesondere Wärmestrahler, wobei sich die Strahlenabgabeseite von allen Strahlern auf der gleichen Seite der Strahleranordnung befindet, dadurch gekennzeichnet, dass jeder der mindestens zwei Strahler (
42 ;62 ) um eine andere Drehachse (43 ;63 ) schwenkbar angeordnet ist. - Strahleranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei von den Strahlern (
42 ;62 ) in einer Reihe und dabei mit ihren Drehachsen (43 ;63 ) parallel zueinander angeordnet sind, dass eine Antriebsverbindungsstange (44 ;64 ) vorgesehen ist, welche mit allen diesen parallel zueinander angeordneten Strahlern jeweils an einer Eingriffstelle (45 ) in Eingriff ist, um alle Strahler zusammen gleichzeitig um ihre Drehachse zu schwenken, wobei die Eingriffstelle jeweils radial versetzt zur Drehachse des betreffenden Strahlers vorgesehen ist. - Strahleranordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsverbindungsstange (
44 ;64 ) mit allen diesen parallel zueinander angeordneten Strahlern (42 ;62 ) jeweils durch ein Gelenk (48 ;68 ) verbunden ist, welches an den Strahlern (42 ;62 ) radial versetzt zu ihren Drehachsen (43 ;63 ) vorgesehen ist und Schwenkbewegungen der Strahler relativ zu der Antriebsverbindungsstange um eine Gelenkachse (49 ;69 ) erlaubt, die parallel zu den Drehachsen (43 ;63 ) der Strahler (42 ;62 ) ist. - Strahleranordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsverbindungsstange (
44 ;64 ) über ein Gelenk (51 ;71 ;48 ;68 ) mit einem Kurbelantrieb (50 ,56 ,58 ,70 ,76 ,78 ) verbunden ist. - Strahleranordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine Schubstange (
50 ;70 ) mittels des genannten Gelenks (51 ;71 ;48 ;68 ) an der Antriebsverbindungsstange (44 ;64 ) und an einer von dem Gelenk (51 ;71 ;48 ;68 ) entfernten Stelle mittels eines weiteren Gelenks (54 ;74 ) mit einer Kurbel (56 ;76 ) verbunden ist, wobei die Kurbel um eine Kurbeldrehachse (57 ;77 ) drehbar angeordnet ist, welche parallel zu den Gelenkachsen der beiden Gelenke der Schubstange (50 ;70 ) ist, und wobei die Gelenkachse des weiteren Gelenks (54 ;74 ) radial versetzt zur Kurbeldrehachse (57 ;77 ) an der Kurbel (56 ;76 ) vorgesehen ist. - Strahleranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein erster Strahler (
42 ) und mindestens zweiter Strahler (62 ) der genannten Strahler vorgesehen sind, dass der mindestens eine erste Strahler (42 ) um eine erste Drehachse (43 ) und der mindestens eine zweite Strahler (62 ) um eine zweite Drehachse (63 ) der genannten Drehachsen schwenkbar angeordnet ist, und dass die mindestens eine erste Drehachse schräg oder quer zu der mindestens einen zweiten Drehachse angeordnet ist, vorzugsweise um 90 Grad versetzt zueinander. - Strahleranordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei von den ersten Strahlern (
42 ) in einer Reihe und dabei mit ihren ersten Drehachsen (43 ) parallel zueinander angeordnet sind, dass eine erste Antriebsverbindungsstange (44 ) vorgesehen ist, welche mit allen diesen parallel zueinander angeordneten ersten Strahlern (42 ) jeweils an einer ersten Eingriffstelle in Eingriff ist, um alle ersten Strahler (42 ) zusammen gleichzeitig um ihre erste Drehachse (43 ) zu schwenken, wobei die erste Eingriffstelle jeweils radial versetzt zur ersten Drehachse (43 ) des betreffenden ersten Strahlers (42 ) vorgesehen ist. - Strahleranordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Antriebsverbindungsstange (
44 ) mit den parallel zueinander angeordneten ersten Strahlern (42 ) jeweils durch ein erstes Gelenk (48 ) verbunden ist, welches an den ersten Strahlern (42 ) radial versetzt zu ihren ersten Drehachsen (43 ) vorgesehen ist und Schwenkbewegungen der ersten Strahler (42 ) relativ zu der ersten Antriebsverbindungsstange (44 ) um eine erste Gelenkachse (49 ) erlaubt, die parallel zu den ersten Drehachsen (43 ) der ersten Strahler (42 ) ist. - Strahleranordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Antriebsverbindungsstange (
44 ) über ein Gelenk (51 ;48 ) mit einem ersten Kurbelantrieb (50 ,56 ,58 ) verbunden ist. - Strahleranordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine erste Schubstange (
50 ) mittels des Gelenks (51 ;48 ) an der ersten Antriebsverbindungsstange (44 ) und an einer von dem genannten Gelenk (51 ;48 ) entfernten Stelle mittels eines ersten Kurbelgelenks (54 ) mit einer ersten Kurbel (56 ) verbunden ist, wobei die erste Kurbel (56 ) um eine erste Kurbeldrehachse (57 ) drehbar angeordnet ist, welch Letztere parallel zu den Gelenkachsen der beiden Gelenke (51 ;48 ;54 ) der ersten Schubstange (50 ) ist. - Strahleranordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein erster Linearantrieb (
122 ) vorgesehen ist, welcher über mindestens zwei Gelenke (48 ,128 ) einerseits mit der ersten Antriebsverbindungsstange (44 ) und andererseits mit einer Trägervorrichtung (82 ) schwenkbar verbunden ist, um die erste Antriebsverbindungsstange (44 ) in Stangenlängsrichtung vor und zurück zu bewegen. - Strahleranordnung nach mindestens einem der Ansprüche 6 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei von den zweiten Strahlern (
62 ) in einer Reihe und dabei mit ihren zweiten Drehachsen (63 ) parallel zueinander angeordnet sind, dass eine zweite Antriebsverbindungsstange (64 ) vorgesehen ist, welche mit allen diesen parallel zueinander angeordneten zweiten Strahlern (62 ) jeweils an einer zweiten Eingriffstelle in Eingriff ist, um alle zweiten Strahler (62 ) zusammen gleichzeitig um ihre zweite Drehachse (63 ) zu schwenken, wobei die zweite Eingriffstelle jeweils radial versetzt zur zweiten Drehachse (63 ) des betreffenden zweiten Strahlers (62 ) vorgesehen ist. - Strahleranordnung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Antriebsverbindungsstange (
64 ) mit den parallel zueinander angeordneten zweiten Strahlern (62 ) jeweils durch ein zweites Gelenk (68 ) verbunden ist, welches an den zweiten Strahlern (62 ) jeweils radial versetzt zu ihren zweiten Drehachsen (63 ) vorgesehen ist und Schwenkbewegungen der zweiten Strahler (62 ) relativ zu der zweiten Antriebsverbindungsstange (64 ) um eine zweite Gelenkachse (69 ) erlaubt, die parallel zu den zweiten Drehachsen (63 ) der zweiten Strahler (62 ) ist. - Strahleranordnung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Antriebsverbindungsstange (
64 ) über ein Gelenk (71 ;68 ) mit einem zweiten Kurbelantrieb (70 ,76 ,78 ) verbunden ist. - Strahleranordnung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass eine zweite Schubstange (
64 ) mittels des Gelenks (71 ;68 ) an der zweiten Antriebsverbindungsstange (64 ) und an einer von dem genannten Gelenk (71 ;68 ) entfernten Stelle mittels eines weiteren Gelenks (74 ) mit einer zweiten Kurbel (76 ) verbunden ist, wobei die zweite Kurbel (76 ) um eine zweite Kurbeldrehachse (77 ) drehbar angeordnet ist, welch Letztere parallel zu den Gelenkachsen der beiden Gelenke (71 ;68 ;74 ) der zweiten Schubstange (70 ) ist. - Strahleranordnung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass ein zweiter Linearantrieb (
122 ) vorgesehen ist, welcher über mindestens zwei Gelenke (48 ,128 ) einerseits mit der zweiten Antriebsverbindungsstange (64 ) und andererseits mit einer Trägervorrichtung (82 ) schwenkbar verbunden ist, um die zweite Antriebsverbindungsstange (44 ) in Stangenlängsrichtung vor und zurück zu beweben. - Anlage zur Behandlung von Pulverschichten auf Objekten, gekennzeichnet durch mindestens eine Strahleranordnung (
22 ;24 ;40 ;60 ) nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche. - Anlage nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Strahleranordnungen (
22 ;24 ;40 ;60 ) nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche vorgesehen sind, von welchen mindestens eine Strahleranordnung auf einer Seite und mindestens eine andere der Strahleranordnungen auf einer anderen Seite eines Objekttransportweges (26 ) angeordnet ist, auf welch Letzterem mit Beschichtungspulver beschichtete Objekte (28 ) durch die Anlage mittels einer Objekttransportvorrichtung (30 ) transportierbar sind. - Strahleranordnung oder Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Steuereinrichtung zur Veränderung der Strahlenintensität von Strahlenquellen (
34 ) der Strahler (42 ;62 ) in Abhängigkeit von Winkelpositionierung der Strahler relativ zu einer Winkelreferenzposition.
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| Publication number | Publication date |
|---|---|
| EP1811810A3 (de) | 2011-01-12 |
| EP1811810A2 (de) | 2007-07-25 |
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