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DE102006002830A1 - Ausstellvorrichtung für den Flügel eines Fensters oder dergleichen - Google Patents

Ausstellvorrichtung für den Flügel eines Fensters oder dergleichen Download PDF

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DE102006002830A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Ausstellvorrichtung für einen eine Verriegelungseinrichtung mit mindestens einem Treibstangenelement aufweisenden Kipp-Flügel, insbesondere Dreh-Kipp-Flügel, eines Fensters, einer Tür oder dergleichen, mit einem am Blendrahmen befestigbaren Basisteil, an dem eine mittels einer motorischen Antriebsvorrichtung betätigbare Ausstellschere gelagert ist, die einen Ausstellarm und einen Haltearm aufweist und die eine betätigbare Verbindungsgliedanordnung am Ausstellarm besitzt, wobei die Verbindungsgliedanordnung ein verschwenkbares Verbindungsglied aufweist und mit dem Treibstangenelement automatisiert verbindbar und automatisiert von diesem trennbar ist. Es ist vorgesehen, dass das Verbindungsglied (40) von zwei gegenläufigen Federkräften einer Federanordnung (80) beaufschlagt wird, die zum Betätigen der Verbindungsgliedanordnung (16) vom Haltearm (17) beaufschlagt wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Ausstellvorrichtung für einen eine Verriegelungseinrichtung mit mindestens ein Treibstangenelement aufweisenden Kippflügel, insbesondere Dreh-Kipp-Flügel, eines Fensters, einer Tür oder dergleichen, mit einem am Blendrahmen befestigbaren Basisteil, an dem eine mittels einer motorischen Antriebsvorrichtung betätigbare Ausstellschere gelagert ist, die einen Ausstellarm und einen Haltearm aufweist und die eine betätigbare Verbindungsgliedanordnung am Ausstellarm besitzt, wobei die Verbindungsgliedanordnung ein verschwenkbares Verbindungsglied aufweist und mit dem Treibstangenelement automatisiert verbindbar und automatisiert von diesem trennbar ist.
  • Eine Ausstellvorrichtung der eingangs genannten Art geht aus der DE 101 570 490 C1 hervor. Mit Hilfe dieser Ausstellvorrichtung wird an einem Treibstangenelement, insbesondere an einem Schließzapfen einer Treibstange, des Flügelbeschlags eines Kippflügels oder Dreh-Kipp-Flügels eines Fensters, einer Tür oder dergleichen angegriffen, um auf motorischem Wege den Flügel durch Verlagerung des Schließzapfens zu entriegeln und anschließend mittels einer Ausstellschere der Ausstellvorrichtung in Kippöffnungsstellung motorisch zu verlagern. Durch motorisches Einfahren der Ausstellschere lässt sich der Flügel aus der Kippstellung wieder in die Schließstellung verlagern und anschließend motorisch verriegeln. Da die Ausstellvorrichtung eine Verbindungsgliedanordnung aufweist, mittels der der Schließzapfen automatisiert verbindbar und automatisiert trennbar ist, lässt sich der Flügel auch manuell beispielsweise durch Verdrehen des Handgriffs eines Beschlaggetriebes, das auf die er wähnte Treibstange wirkt, entriegeln und öffnen sowie schließen und wieder verriegeln. Es kann – je nach Flügelausbildung – eine Kippöffnungsstellung oder eine Kippöffnungsstellung und Drehöffnungsstellung manuell herbeigeführt werden. Bei der manuellen Betriebsart ist die Verbindungsgliedanordnung nicht mit dem Schließzapfen gekoppelt. Bei motorischer Betriebsart erfolgt die Kupplung, um zu entriegeln oder zu verriegeln, um die Kippöffnungsbewegung durchführen zu können und um auch die Kippschließbewegung herbeizuführen. Die bekannte Ausstellvorrichtung hat sich bewährt, ist jedoch konstruktiv relativ aufwändig gestaltet.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Ausstellvorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die bei einfachen Aufbau funktionssicher gestaltet ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Verbindungsglied von zwei gegenläufigen Federkräften einer Federanordnung beaufschlagt wird, die zum Betätigen der Verbindungsgliedanordnung vom Haltearm beaufschlagt wird. Die Ausstellschere der erfindungsgemäßen Ausstellvorrichtung weist demgemäß einen schwenkbaren Ausstellarm auf, um die Kippöffnungsbewegung und die Kippschließbewegung des Flügels motorisch herbeizuführen. Das hierzu erforderliche Verschwenken des Ausstellarms erfolgt durch endseitige, motorische Verlagerungen von Lagerpunkten am Ausstellarm und am Haltearm. Die motorische Antriebsvorrichtung verlagert zumindest einen der erwähnten Lagerpunkte mit der Folge, dass hierdurch aufgrund der Scherenkonstruktion der Ausstellarm ausschwenkt beziehungsweise einschwenkt. Zur Betätigung der Verbindungsgliedanordnung erfolgt bevorzugt eine Relativverschiebung zwischen Haltearm und Ausstellarm, wodurch der Haltearm die Verbindungsgliedanordnung dadurch betätigt, dass er die Federanordnung beaufschlagt. Die Federanordnung beaufschlagt das Verbindungsglied mit zwei gegenläufigen Federkräften, wobei eine daraus resultierende Federkraft das Verbindungsglied bei nicht durch den Haltearm erfolgender Beaufschlagung (Nichtbeaufschlagung) in eine Vorzugstellung drängt beziehungsweise vorspannt, insbesondere in seine Schließstellung. Beaufschlagt der Haltearm die Federanordnung, so wird durch die Beaufschlagung die resultierende Federkraft derart beeinflusst, dass sie das Verbindungsglied in eine andere Vorzugstellung verlagert oder vorspannt, insbesondere in die Offenstellung. In der Offenstellung kann das Treibstangenelement eingefangen oder freigegeben werden; in der Schließstellung bleibt das Treibstangenelement gefangen oder es wirkt kein Treibstangenelement mit dem Verbindungsglied zusammen.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Federanordnung von einer Schenkelfeder gebildet wird. Die Schenkelfeder weist vorzugsweise zwei Schenkel auf, mit denen sich die beiden gegenläufigen Federkräfte sehr einfach realisieren lassen.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Schenkelfeder U-förmig ausgebildet ist. Es handelt sich demzufolge um eine Haarnadelfeder.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Schenkelfeder schwenkbeweglich am Ausstellarm gelagert ist. Sie weist insbesondere zwei, die Schenkel bildenden Arme und einen die Arme verbindenden Steg auf. Die Schwenklagerung der Schenkelfeder ist am Steg ausgebildet, das heißt, die Schenkelfeder ist im Bereich ihres Steges schwenkbeweglich am Ausstellarm der Ausstellschere gela gert. Durch ihr Zusammenwirken mit dem ebenfalls am Ausstellarm schwenkbeweglich gelagerten Verbindungsglied und unter Berücksichtigung der beiden gegenläufigen Federkräfte stellt sich die erwähnte Vorzugstellung des Verbindungsgliedes ein, wobei die Vorzugstellung insbesondere mittels eines Schwenkanschlags begrenzt wird. Auch die andere, vorstehend bereits erwähnte Vorzugstellung kann durch einen Schwenkanschlag des Verbindungsglieds begrenzt sein.
  • Für das Zusammenspiel von Schenkelfeder und Verbindungsglied weist das Verbindungsglied zwei Angriffsflächen für die Arme der Schenkelfeder auf. Die beiden Arme der Schenkelfeder liegen im ungestörten Zustand mit Vorspannung gegen die Angriffsflächen an und bewirken durch die sich daraus ergebende resultierende Kraft die eine Vorzugstellung, insbesondere Schließstellung des Verbindungsglieds.
  • Da die beiden Angriffsflächen unterschiedlich weit entfernt vom Drehpunkt des verschwenkbaren Verbindungsglieds liegen und/oder die Längen der bis zu den Angriffsflächen verlaufenden Arme der Schenkelfeder unterschiedlich groß sind, kommt es zu einem Verschwenken des Verbindungsglieds in Richtung der Vorzugstellung, insbesondere Schließstellung.
  • Bei dem Verbindungsglied handelt es sich insbesondere um einen verschwenkbaren Fanghaken, mit dem das Treibstangenelement einfangbar ist.
  • Die Schenkelfeder besteht bevorzugt aus elastischem Material, insbesondere Kunststoff. Zwischen den Armen der Schenkelfeder kann insbesondere eine Druckfeder angeordnet sein, sodass die Arme der Schenkelfeder selber keine oder nur eine geringe Federkraft aufbringen müssen.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Angriffsflächen des Verbindungsglieds an den Seitenrändern einer randoffenen Ausnehmung beziehungsweise an Vorsprüngen, insbesondere an Seiten von Vorsprüngen, des Verbindungsglieds ausgebildet sind. Insbesondere greifen die beiden Arme der Schenkelfeder zwischen die Seitenränder der randoffenen Ausnehmung beziehungsweise zwischen die erwähnten Vorsprünge und üben so auf die Seitenränder beziehungsweise auf die Vorsprünge entsprechende Kräfte aus.
  • Es ist vorteilhaft, wenn das Verbindungsglied ein hakenförmiges Ende aufweist und dass das hakenförmige Ende auf der einen Seite des Drehpunkts des Verbindungsglieds und die Angriffsflächen auf der anderen Seite des Drehpunkts des Verbindungsglieds liegen. Sowohl das hakenförmige Ende als auch die beiden Angriffsflächen sind jeweils mit Abstand zum Drehpunkt des Verbindungsglieds angeordnet.
  • Der Haltearm weist eine Beaufschlagungsfläche auf, die mit der Verbindungsgliedanordnung zu deren Betätigung zusammenwirkt. Der Haltearm übt eine Doppelfunktion aus, indem er einerseits aufgrund der Scherenkonstruktion der Ausstellschere ein Ausschwenken und Einschwenken ermöglicht und andererseits der Betätigung der Verbindungsgliedanordnung dient.
  • Die Beaufschlagungsfläche ist bevorzugt an einem Vorsprung, insbesondere an einem Seitenvorsprung, des Haltearms ausgebildet. Dabei kann vorgesehen sein, dass die Beaufschlagungsfläche des Haltearms einen der Arme der Schenkelfeder beaufschlagt. Es ist daher ausreichend, nur an diesem einen Arm und nicht an beiden Armen der Schenkelfeder anzugreifen. Die Beaufschlagung erfolgt dabei vorzugsweise an der Außenseite des Armes.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist – wie bereits erwähnt – vorgesehen, dass der Haltearm zur betätigenden Beaufschlagung der Verbindungsgliedanordnung verschieblich und zum Verschwenken des Ausstellarms schwenkbar mit dem Ausstellarm verbunden ist. Zur Betätigung der Verbindungsgliedanordnung erfolgt eine Relativverschiebung zwischen Haltearm und Ausstellarm, wobei der Haltearm die Verbindungsgliedanordnung beaufschlagt und hierdurch die Verbindungsgliedanordnung betätigt, insbesondere um automatisiert eine Verbindung mit dem Treibstangenelement, insbesondere Schließzapfen, herzustellen oder automatisiert diese Verbindung zu trennen.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Verbindung zwischen Haltearm und Ausstellarm von mindestens einer, vorzugsweise von zwei Langloch/Zapfen-Verbindung(en) gebildet ist/sind. Durch die mindestens eine Langloch/Zapfen-Verbindung ist sowohl eine Schiebelagerung als auch eine Schwenklagerung zwischen Haltearm und Ausstellarm realisiert, wobei die Anordnung vorzugsweise derart getroffen ist, dass diese beiden Lagerarten nicht gleichzeitig wirken, sondern nacheinander, d.h. wirkt die Verschiebelagerung, so kann kein Verschwenken durchgeführt werden; ist die Verschwenklagerung in Funktion, so lassen sich Haltearm und Ausstellarm nicht relativ zueinander verschieben.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist es vorteilhaft, wenn Haltearm und Ausstellarm zwei Teile bilden, wobei an einem ersten Teil ein erster Zapfen befestigt ist, der mit einem ersten Langloch des anderen, zweiten Teils zusammenwirkt und an dem zweiten Teil ein zweiter Zapfen befestigt ist, der mit einem zweiten Langloch des ersten Teils zusammenwirkt. Demzufolge sind Haltearm und Ausstellarm über zwei Langloch/Zapfen-Verbindungen miteinander verlagerbar verbunden, um die erwähnte Verschieblichkeit und Verschwenkbarkeit zu erzielen, wobei jedes der Teile einen Zapfen und jedes der Teile ein Langloch aufweist, wobei mindestens ein Zapfen als Pilzzapfen ausgebildet ist, um einen Hintergriff zum anderen Teil auszubilden und auf diese Art und Weise die beiden Teile zwar beweglich, jedoch unverlierbar aneinander zu halten.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das erste oder das zweite Langloch einen teilkreisförmigen Abschnitt für die Schwenkbewegung des Ausstellarms aufweist. Dabei ist insbesondere vorgesehen, dass der erste oder der zweite Zapfen im Mittelpunkt des Teilkreises des teilkreisförmigen Abschnitts liegt. Bevorzugt ist eines des Langlöcher geradlinig verlaufend ausgebildet. Das andere weist einen geradlinigen Abschnitt und den erwähnten, sich an den geradlinigen Abschnitt anschließenden Teil kreisförmigen Abschnitt auf. Entlang der geradlinigen Langlochanordnung lässt sich das erwähnte Verschieben realisieren, d.h., der bzw. die Zapfen laufen beim Verschieben entlang der geradlinigen Langlochanordnung. Tritt ein Zapfen in den teilkreisförmigen Abschnitt des entsprechenden Langloch ein, so liegt der andere Zapfen vorzugsweise in einem Endbereich des entsprechenden anderen Langlochs. Hier kann nun durch Verschwenken der Teile relativ zueinander der eine Zapfen sich durch den teilkreisförmigen Abschnitt bewegen, während der andere Zap fen im Schwenkmittelpunkt liegt, d.h. um ihn herum wird die Schwenkbewegung durchgeführt.
  • Es ist vorteilhaft wenn der erste Zapfen etwa in Verlängerung des zweiten Langlochs und wenn der zweite Zapfen etwa in Verlängerung des ersten Langlochs liegt.
  • Der Haltearm weist bevorzugt eine Beaufschlagungsfläche auf, die mit der Verbindungsgliedanordnung zu deren Betätigung zusammenwirkt. Diese Beaufschlagungsfläche tritt demgemäss gegen ein entsprechendes Glied der Verbindungsgliedanordnung und bewirkt dadurch die Verlagerung eines Verbindungsgliedes, um den Schließzapfen des Treibstangenanordnung zu fangen oder freizugeben.
  • Die Zeichnungen veranschaulichen die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels, und zwar zeigt:
  • 1 eine Ansicht auf ein Dreh-Kipp-Fenster mit Ausstellvorrichtung,
  • 2 eine motorische Antriebsvorrichtung zum Antrieb einer Ausstellschere der Ausstellvorrichtung,
  • 3 bis 7 die Ausstellschere in verschiedenen Stellungen und
  • 8 eine Detailansicht des vorderen Bereichs der Ausstellschere.
  • Die 1 zeigt ein Dreh-Kipp-Fenster 1, das einen Blendrahmen 2 und einen Dreh-Kipp-Flügel 3 aufweist. Der Dreh-Kipp-Flügel 3 ist mit einer Verriegelungseinrichtung 4 versehen, die mindestens eine Treibstange 5 aufweist, die mit mindestens einem Treibstangenelement 6 versehen ist, welches als Schließzapfen 7 ausgebildet ist. Die Treibstange 5 kann mittels einer Griffhandhabe (nicht dargestellt) manuell verlagert werden. Die Stelle, an der sich die Griffhandhabe befindet, ist mit Pfeil 8 gekennzeichnet. Der mindestens eine Schließzapfen 7 arbeitet mit einem Schließblech zusammen, das sich am Blendrahmen 2 befindet und dessen Position mittels des Pfeiles 9 angedeutet wird. Vorzugsweise werden mindestens zwei Schließzapfen verwendet. Die Verriegelungseinrichtung 4 gehört einem Beschlag 10 an, mit dem – auf manuelle Weise – das Dreh-Kipp-Fenster 1 verriegelt und entriegelt werden kann, indem der mindestens eine Schließzapfen 7 in das Schließblech eintritt oder aus diesem herausfährt. Hierzu wird mit der nicht dargestellten Griffhandhabe die Treibstange 5 entsprechend verlagert. Ferner lässt sich der Dreh-Kipp-Flügel 3 sowohl um eine horizontale Achse kippen – wie in 1 dargestellt – als auch um eine vertikale Achse öffnen (Drehöffnen). Zusätzlich zum Beschlag 10 ist eine Ausstellvorrichtung 11 vorhanden, die ein Basisteil 12 aufweist, das am Blendrahmen 2 befestigt ist. Die Ausstellvorrichtung 11 besitzt eine Ausstellschere 13, mit der der Dreh-Kipp-Flügel 3 entriegelt und von der geschlossenen Stellung in die in 1 dargestellte Kippstellung verbracht werden kann und mit der – aus der Kippstellung – wieder die geschlossene Stellung des Dreh-Kipp-Flügels 3 herbeiführbar ist und anschließend eine Verriegelung durchgeführt werden kann. Diese Ausstellscheren-Funktion erfolgt mittels einer motorischen Antriebsvorrichtung 14, die sich im Basisteil 12 befindet. Die Anordnung ist derart getroffen, dass sowohl eine manuelle als auch eine motorische Dreh-Kipp-Flügel-Verlagerung möglich ist. Wird das Dreh-Kipp- Fenster 1 manuell bedient, so lassen sich folgende Funktionen manuell herbeiführten: Verriegeln, Entriegeln, Drehöffnen, Kippöffnen sowie Schließen aus dem Drehöffnen als auch Schließen aus dem Kippöffnen. Mittels der Ausstellvorrichtung 11 lassen sich motorisch folgende Zustände herbeiführen: Entriegeln, Verriegeln, Kippöffnen und Schließen aus der Kippöffnungsstellung.
  • Für ein automatisiert erfolgendes Verbinden der Ausstellschere 13 mit der Verriegelungseinrichtung 4 des Dreh-Kipp-Flügels 3 ist eine an einem Ausstellarm 15 der Ausstellschere 13 angeordnete Verbindungsgliedanordnung 16 vorgesehen, die am Treibstangenelement 6, also am Schließzapfen 7, angreift. Diese Verbindung lässt sich automatisiert auch trennen, das heißt es besteht zwischen Verbindungsgliedanordnung 16 und Schließzapfen 7 in bestimmten Betriebspositionen keine Verbindung. Soll der Dreh-Kipp-Flügel 3 manuell betätigt werden, so liegt keine Verbindung vor. Soll die Betätigung des Dreh-Kipp-Flügels 3 mittels der motorischen Antriebsvorrichtung 14 durchgeführt werden, so wird die erwähnte Verbindung automatisch hergestellt. Der 1 ist ferner entnehmbar, dass die Ausstellvorrichtung 11 einen Haltearm 17 aufweist, wobei Haltearm 17 und Ausstellarm 15 die Ausstellschere 13 bilden.
  • Die 2 zeigt einige Bauelemente des sich in geöffneter Stellung befindlichen Basisteils 12 der Ausstellvorrichtung 11. Auf einer Grundplatte 18 ist ein die motorische Antriebsvorrichtung 14 bildender Elektromotor angeordnet, der eine Gewindestange 19 sowohl linksherum als auch rechtsherum drehen kann. Eine Nuss 20, die mit der Gewindestange 19 kämmt, wird durch den Betrieb der Antriebsvorrichtung 14 in Abhängigkeit von der Drehrichtung gemäß Doppelpfeil 21 hin- oder hergefahren. Mit der Nuss 20 ist drehbeweglich der eine Endbereich 22 des Ausstellarms 15 verbunden. Ein Endbereich 23' des Haltearms 17 ist drehbeweglich mit der Grundplatte 18 verbunden (in 2 nicht im Einzelnen erkennbar). In den 1 und 2 ist ferner die konkrete Ausbildung der Verbindungsgliedanordnung 16 nicht dargestellt.
  • Der 2 lässt sich entnehmen, dass durch den Betrieb der motorischen Antriebsvorrichtung 14 die Ausstellschere 13 ein- und ausgefahren werden kann, sodass ein von der Verbindungsgliedanordnung 16 gehaltener Schließzapfen 7 der Treibstange 5 des Dreh-Kipp-Flügels 3 (in 2 nicht dargestellt) entsprechend mitverlagert wird, um eine Kippöffnungsstellung oder eine Schließstellung aus der Kippöffnungsstellung herbeizuführen.
  • Gemäß der 3 bis 7 weist der Haltearm 17 der Ausstellschere 13 ein erstes Langloch 23 auf, indem ein erster Zapfen 24, der am Ausstellarm 15 befestigt ist, geführt wird. An dem Haltearm 17 ist ein zweiter Zapfen 25 befestigt, der in einem zweiten Langloch 26 des Ausstellarms 15 geführt wird, wobei eine nicht dargestellte Rückansicht zeigt, dass der zweite Zapfen 25 als Pilzzapfen mit einem verdickten Kopf ausgebildet ist, sodass Haltearm 17 und Ausstellarm 15 beweglich, jedoch unverlierbar miteinander verbunden sind.
  • Der 3 ist zu entnehmen, dass das erste Langloch 23 einen geradlinigen Verlauf aufweist und sich in Richtung der Längserstreckung des in der Mittelzone S-förmigen, ansonsten jedoch geradlinigen Haltearms 17 erstreckt. Das erste Langloch 23 befindet sich zwischen einem freien Ende 28 des Haltearms 17 und dem zweiten Zapfen 25. Im Endbereich 23' des Haltearms 17 befindet sich ein Pilzzapfen 29', der schwenkbar und gegebenenfalls verschiebbar mit der Basisplatte 18 (2) verbunden ist.
  • Das zweite Langloch 26 weist einen geradlinigen Abschnitt 29 auf, der zwischen einer Kröpfung 30 des Ausstellarms 15 und dem ersten Zapfen 24 liegt und sich in Längserstreckung des Ausstellarms 15 erstreckt. An den geradlinigen Abschnitt 29 schließt sich ein teilkreisförmiger Abschnitt 31 des zweiten Langlochs 26 übergangslos an, wobei im Mittelpunkt des gedachten Teilkreises des teilkreisförmigen Abschnitts 31 der erste Zapfen 24 liegt. Wie erkennbar, kann der zweite Zapfen 25 das gesamte zweite Langloch 26 durchlaufen, also sich im geradlinigen Abschnitt 29 oder im teilkreisförmigen Abschnitt 31 befinden. Befindet er sich in dem geradlinigen Abschnitt 29, so sind Haltearm 17 und Ausstellarm 15 verschieblich aneinandergeführt, wobei diese beiden Arme etwa parallel zueinander verlaufen. Befindet sich der zweite Zapfen 25 in dem teilkreisförmigen Abschnitt 31, so verschwenken Haltearm 17 und Ausstellarm 15 um den ersten Zapfen 24 relativ zueinander. Bei dem erwähnten Verschieben erfolgt – wie nachstehend noch näher beschrieben wird – eine Kopplung oder Entkopplung der Verbindungsgliedanordnung 16 mit dem Schließzapfen 7; bei dem erwähnten Verschwenken wird die Ausstellschere 13 ein- beziehungsweise ausgefahren, um den Dreh-Kipp-Flügel 3 zu kippöffnen oder aus der Kippöffnungsstellung zu schließen. Im der Verbindungsgliedanordnung 16 gegenüberliegenden Endbereich 32 weist der Ausstellarm 15 eine Lagerbohrung 33 zur Lagerung an der Nuss 20 auf.
  • Das freie Ende 44 des Ausstellarms 15 weist ein gabelförmiges Ende 45 mit einer randoffenen Aufnahme 46 auf (6), wobei sich in Schließstellung der Fanghaken 41 mit seinem hakenförmigen Ende 47 mit dem einen Gabelzinken 48 des gabelförmigen Endes 49 etwa deckt (5). Das hakenförmige Ende 47 weist allerdings einen Fortsatz 49 auf, der gemäß der Darstellung der 5 die randoffene Ausnehmung 46 über ihre Mitte hinaus verschließt und für das Einfangen des Schließzapfens 7 der Treibstange 5 einen Hintergriff bildet.
  • Die Verbindungsgliedanordnung 16 weist eine Federanordnung 80 auf, die mit einem Verbindungsglied 40 der Verbindungsgliedanordnung 16 zusammenwirkt. Das Verbindungsglied 40 ist als Fanghaken 41 ausgebildet, der um einen Bolzen 42 schwenkbeweglich am Ausstellarm 15 gelagert ist. Der Bolzen 42 bildet demgemäß eine Drehpunkt 81 für den Fanghaken 41. Auf der einen Seite der Drehachse liegt das hakenförmige Ende 47 des Fanghakens 41. Auf der anderen Seite ist die Federanordnung 80 positioniert. Zur Begrenzung der Schwenkbewegung des Verbindungsglieds 40 um die Drehpunkt 81 besitzt der Fanghaken 41 eine Bohrung 82, in die eine Hülse 83 unverlierbar eingepresst ist, die bis in ein Langloch 84 ragt, das im Ausstellarm 15 ausgebildet ist. Die Anordnung ist derart getroffen, dass hierdurch eine Schwenkbegrenzung derart realisiert ist, dass vom Fanghaken 41 bei maximaler Auslenkung zwei Endstellungen eingenommen werden können, und zwar die eine Endstellung gemäß 3, die eine Schließstellung darstellt, und die andere Stellung gemäß 6, die eine Offenstellung des Fanghakens 41 bildet.
  • Die Federanordnung 80 weist eine Schenkelfeder 85 auf, die U-förmig nach Art einer Haarnadelfeder gestaltet ist. Die Schenkelfeder 85 besitzt zwei, die Schenkel bildende Arme 86 und 87 und einen die Arme 86, 87 verbindenden Steg 88. Eine Bohrung in dem Steg 88 wird von einem Pilzbolzen 89 durchsetzt, der am Ausstellarm 15 befestigt ist, um durch die so gebildete Lagerung 90 der Federanordnung 80 eine Schwenkbewegung entsprechend dem Doppelpfeil 91 zu ermöglichen.
  • Von der Lagerung 90 aus gesehen ist die Länge der beiden Arme 86 und 87 unterschiedlich groß. Der Arm 86 ist länger als der Arm 87 ausgebildet. Zwischen beiden Armen 86 und 87 befindet sich eine Druckfeder 92, die eine spreizende Kraft auf die beiden Arme 86 und 87 ausübt. Um hinreichend Platz für die Druckfeder 92 zu schalten, weist der Arm 86 einen U-förmigen Abschnitt 93 auf, in den die Druckfeder 92 mit einem ihrer Enden eingreift. Das andere Ende der Druckfeder 92 stützt sich an der Innenseite des Arms 87 ab. Aufgrund der Druckfeder 92 ist es nicht erforderlich, dass die Arme 86 und 87 selbst federelastisch sind, da eine Elastizität ausreicht und die Federkraft von der Druckfeder 92 aufgebracht wird. Alternativ ist es natürlich auch möglich, dass die Schenkelfeder 85 selbst Federkraft entwickelt und von der Druckfeder 92 unterstützt wird.
  • Die beiden Enden der Arme 86 und 87 wirken mit dem Verbindungsglied 40 zusammen. Hierzu befinden sich – diametral zum Drehpunkt 81 dem hakenförmigen Ende 47 gegenüberliegend – an dem Verbindungsglied 40 zwei Vorsprünge 94 und 95, die zwischen sich eine Eingriffszone 96 als Freiraum ausbilden. In diese Eingriffszone 96 greifen die beiden Arme 86 und 87 der Schenkelfeder 85 derart ein, dass sie zwei Angriffsflächen 97 und 98 des Verbindungsglieds 40 beaufschlagen, wobei die beiden Angriffsflächen 97 und 98 an den Innenseiten der beiden Vorsprünge 94 und 95 liegen. Da die Arme 86 und 87 der Schenkelfeder 85 unterschiedlich lang sind, sind auch die Vorsprünge 94 und 95 unterschiedlich lang, wobei dem längeren Arm 86 ein kürzerer Vorsprung 94 und dem kürzeren Arm 87 ein längerer Vorsprung 95 zugeordnet ist. Demzufolge liegen die beiden Angriffsflächen 97 und 98 unterschiedlich weit vom Drehpunkt 81 des Verbindungsglieds 40 entfernt. Da auf beide von der Schenkelfeder 85 eine Kraft ausgeübt wird, die Hebelarme aufgrund der unterschiedlichen Lagen der Angriffsflächen 97 und 98 jedoch unterschiedlich lang sind, ergibt sich gemäß 3 eine Vorzugstellung für den Fanghaken 41 derart, dass er durch die beiden gegenläufigen Federkräfte der Federanordnung 80 aufgrund einer resultierenden Drehmomentausbildung in Schließstellung verlagert wird.
  • Gemäß 3 weist der Haltearm 17 eine Beaufschlagungsfläche 43 auf, die mit der Verbindungsgliedanordnung 16 zu deren Betätigung zusammenwirken kann. Die Beaufschlagungsfläche 43 ist an einem Vorsprung 99 ausgebildet, der einen Seitenvorsprung des Haltearms 17 bildet. Er liegt nahe am Pilzzapfen 29', also im Endbereich 23', seitlich am Haltearm 17.
  • Anhand der 3 bis 7 soll nachstehend auf die Funktionsweise der Ausstellvorrichtung 11 näher eingegangen werden. Es wird gemäß 1 davon ausgegangen, dass der Fanghaken 41 den Schließzapfen 7 des Dreh-Kipp-Fensters 1 gefangen hat, wobei sich der Dreh-Kipp-Flügel 3 in Schließstellung befindet, jedoch keine Verriegelung vorliegt. Um nun das Verriegeln des Beschlags des Dreh-Kipp-Fensters 1 herbeizuführen bewegt die motorische Antriebsvorrichtung 14 – ausgehend von der Stellung der 3 – den Ausstellarm 15 relativ zum Haltearm 17 in Richtung des Pfeils 100 (4), sodass die Beaufschlagungsfläche 43 des Vorsprungs 99 gegen die Außenseite des Arms 87 tritt mit der Folge, dass der Arm 87 ausweicht und nicht mehr den Vorsprung 95 des Fanghakens 41 beaufschlagt. Dennoch wird der Schließzapfen 7 in Verriegelungsstellung in Richtung des Pfeils 100 gezogen, da er aufgrund des Fortsatzes 49 des hakenförmigen Endes 47 der Schließzapfen 7 gefangen bleibt. Eine Schwenkbewegung des Fanghakens 41 in Offenstellung kann demzufolge nicht stattfinden.
  • Die 5 zeigt eine Endstellung, in der das Verbindungsglied 40 den Schließzapfen 7 maximal weit in Richtung des Pfeils 100 gezogen hat, sodass der Schließzapfen 7 seine Endverriegelungsstellung erreicht hat und demzufolge der Dreh-Kipp-Flügel 3 des Dreh-Kipp-Fensters 1 verriegelt ist.
  • Nunmehr reversiert die motorische Antriebsvorrichtung 14 automatisch derart, dass der Ausstellarm 15 ein kleines Stück in Richtung des Pfeils 101 relativ zum Haltearm 17 bewegt wird, mit der Folge, dass der Fortsatz 49 einen Abstand zum Schließzapfen 7 erhält, wodurch aufgrund des federnden Andrückens des Arms 86 an den Vorsprung 94 der Fanghaken 41 in Öffnungsstellung schwenkt, sodass der Schließzapfen 7 freigegeben ist. Aufgrund der Freigabe des Schließzapfens 7 ist nunmehr auch eine Handbedienung des Dreh-Kipp-Fensters 1 möglich, das heißt, es kann manuell in Kippöffnungsstellung oder Drehöffnungsstellung verbracht, wieder geschlossen und auch wieder manuell verriegelt werden.
  • Soll nun anschließend – gemäß 7 – aus der Stellung gemäß 6 eine automatische, das heißt motorische Kippöffnung des Dreh-Kipp-Fensters 1 herbeigeführt werden, so wird von der motorischen Antriebsvorrichtung 14 der Ausstellarm 15 weiter in Richtung des Pfeils 101 verlagert, wodurch das gabelförmige Ende 45 den Schließzapfen 7 zunächst in Entriegelungsrichtung bewegt, wobei die Beaufschlagungsfläche 43 des Vorsprungs 99 die Federanordnung 80 entlastet, sodass sich wieder die Schließstellung des Fanghakens 41 einstellt und nunmehr im Zuge der weiteren Bewegung der zweite Zapfen 25 in den teilkreisförmigen Abschnitt 31 des zweiten Langlochs 26 eintreten kann und die beiden Arme 15 und 17 eine Scherenstellung einnehmen, mit der Folge, dass der Ausstellarm 15 ausschwenkt und dabei den Dreh-Kipp-Flügel 3 – gehalten an seinem Schließzapfen 7 – aus der Schließstellung in die Kippöffnungsstellung bewegt. Zum Schließen wird eine entsprechend gegenläufige Bewegung durchgeführt, sodass der Ausstellarm 15 wieder einschwenkt und dabei den Dreh-Kipp-Flügel 3 mitnimmt, bis dieser seine Schließstellung erreicht hat. Anschließend wird dann motorisch die Verriegelung herbeigeführt, so wie bereits vorstehend beschrieben.
  • Die 8 verdeutlicht die Feder- und Hebelverhältnisse der Verbindungsgliedanordnung 16. Die Angriffsfläche 98 liegt weiter vom Drehpunkt 81 des Fanghakens 41 entfernt (Strecke L1) als die Angriffsfläche 97 (Strecke L2). Daher macht zum einen die Angriffsfläche 98 einen größeren Hub als die Angriffsfläche 97 bei gleichem Drehwinkel des Fanghakens 41. Zum anderen erzeugt die Schenkelfeder 85 ein Drehmoment um den Pilzbolzen 89 beziehungsweise um das Lager 90, das heißt die Kraft F1 ist im Bereich der Angriffsfläche 98 größer als im Bereich der Angriffsfläche 97 (Kraft F2). Es gilt folgende Beziehung: F1·L3 = F2·L4
    Figure 00170001
    da L4 größer als L3 ist, ergibt sich, dass F1 größer als F2 ist, wobei L3 der Abstand zwischen der Lagerung 90 und der Angriffsfläche 98 und L4 der Abstand zwischen der Lagerung 90 und der Angriffsfläche 97 und F1 und F2 die entsprechend wirkenden Kräfte gemäß 8 sind.
  • Insgesamt ergibt sich, dass die beiden Angriffsflächen 97 und 98 „auseinanderwandern" wollen, bedingt durch die Wirkung der Schenkelfeder 85, sich entspannen zu wollen. Insgesamt führt dies dazu, dass bei Nichtbeaufschlagung der Anordnung (Vorsprung 99 des Haltearms 17 wirkt nicht) der Fanghaken 41 durch die Federanordnung 80 in Richtung „zu" gedrängt wird.
  • In der 3 liegt eine Stellung der Ausstellschere 13 vor, bei der Ausstellarm 15 und Haltearm 17 etwa parallel zueinander verlaufen, wobei sich der erste Zapfen 24 im ersten Langloch 23 und der zweite Zapfen 25 im geradlinigen Abschnitt 29 des zweiten Langlochs 26 befinden. Wie erläutert, lässt sich mittels der aus 2 hervorgehenden Antriebseinrichtung 14 der Haltearm 17 relativ zum Ausstellarm 15 derart verschieben, dass die Beaufschlagungsfläche 43 des Vorsprungs 99 mit der Federanordnung 80 zusammenwirkt. Die 3, 4, 5 und 7 zeigen den Fanghaken 41 in geschlossener und die 6 und 8 zeigen den Fanghaken 41 in geöffneter Stellung.
  • Der 3 ist zu entnehmen, dass aufgrund der Kröpfung 30 der Ausstellarm 15 einen tieferliegenden Bereich 64 und einen höherliegenden Bereich 65 aufweist, wobei sich im tieferliegenden Bereich 64 die Verbindungsgliedanordnung 16 und im höherliegenden Bereich 65 die Lagerung des Haltearms 17 am Ausstellarm 15 befindet.
  • Die Erfindung bezieht sich auch auf den Einsatz bei Tilt-First-Fenster (Kipp-Dreh-Fenster).

Claims (25)

  1. Ausstellvorrichtung für einen eine Verriegelungseinrichtung mit mindestens einem Treibstangenelement aufweisenden Kipp-Flügel, insbesondere Dreh-Kipp-Flügel, eines Fensters, einer Tür oder dergleichen, mit einem am Blendrahmen befestigbaren Basisteil, an dem eine mittels einer motorischen Antriebsvorrichtung betätigbare Ausstellschere gelagert ist, die einen Ausstellarm und einen Haltearm aufweist und die eine betätigbare Verbindungsgliedanordnung am Ausstellarm besitzt, wobei die Verbindungsgliedanordnung ein verschwenkbares Verbindungsglied aufweist und mit dem Treibstangenelement automatisiert verbindbar und automatisiert von diesem trennbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsglied (40) von zwei gegenläufigen Federkräften einer Federanordnung (80) beaufschlagt wird, die zum Betätigen der Verbindungsgliedanordnung (16) vom Haltearm (17) beaufschlagt wird.
  2. Ausstellvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Federanordnung (80) von einer Schenkelfeder (85) gebildet wird.
  3. Ausstellvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkelfeder (85) U-förmig ausgebildet ist.
  4. Ausstellvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkelfeder (85) schwenkbeweglich am Ausstellarm (15) gelagert ist.
  5. Ausstellvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkelfeder (85) zwei, die Schenkel bildende Arme (86, 87) und einen die Arme verbindenden Steg (88) aufweist.
  6. Ausstellvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenklagerung der Schenkelfeder (85) am Steg (88) ausgebildet ist.
  7. Ausstellvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsglied (40) zwei Angriffsflächen (97, 98) für die beiden Arme (86, 87) der Schenkelfeder (85) aufweist.
  8. Ausstellvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Angriffsflächen (97, 98) unterschiedlich weit entfernt vom Drehpunkt (81) des schwenkbaren Verbindungsglieds (40) liegen.
  9. Ausstellvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Längen der bis zu den Angriffsflächen (97, 98) verlaufenden Arme (86, 87) der Schenkelfeder (85) unterschiedlich groß sind.
  10. Ausstellvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsglied (40) ein verschwenkbarer Fanghaken (41) für das Treibstangenelement (6) ist.
  11. Ausstellvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkelfeder (85) aus elastischem Material, insbesondere Kunststoff, besteht.
  12. Ausstellvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkelfeder (85) zwischen ihren Armen (86, 87) eine Druckfeder (92) aufweist.
  13. Ausstellvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Angriffsflächen (97, 98) des Verbindungsglieds (40) an den Seitenrändern einer randoffenen Ausnehmung beziehungsweise an Vorsprüngen (94, 95), insbesondere an Seiten von Vorsprüngen (94, 95), des Verbindungsglieds (40) ausgebildet sind.
  14. Ausstellvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsglied (40) ein hakenförmiges Ende (47) aufweist, und dass das hakenförmige Ende (47) auf der einen Seite des Drehpunktes (81) des Verbindungsglieds (40) und die Angriffsflächen (97, 98) auf der anderen Seite des Drehpunkts (81) des Verbindungsglieds (40) liegen.
  15. Ausstellvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltearm (17) eine Beaufschlagungsfläche (43) aufweist, die mit der Verbindungsgliedanordnung (16) zu deren Betätigung zusammenwirkt.
  16. Ausstellvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Beaufschlagungsfläche (43) an einem Vorsprung (99), insbesondere an einem Seitenvorsprung des Haltearms (17) ausgebildet ist.
  17. Ausstellvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Beaufschlagungsfläche (43) des Haltearms (17) einen der Arme (86, 87) der Schenkelfeder (85) beaufschlagt.
  18. Ausstellvorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Arm (87) der Schenkelfeder (85) an seiner Außenseite von der Beaufschlagungsfläche (43) des Haltearms (17) beaufschlagt wird.
  19. Ausstellvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltearm (17) zur betätigenden Beaufschlagung der Verbindungsgliedanordnung (16) verschieblich und zum Verschwenken des Ausstellarms (15) schwenkbar mit dem Ausstellarm (15) verbunden ist.
  20. Ausstellvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung zwischen Haltearm (17) und Ausstellarm (15) von mindestens einer, vorzugsweise von zwei Langloch-Zapfenverbindung(en) gebildet ist/sind.
  21. Ausstellvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Haltearm (17) und Ausstellarm (15) zwei Teile bilden, wobei an einem ersten Teil ein erster Zapfen (24) befestigt ist, der mit einem ersten Langloch (23) des anderen, zweiten Teils zusammenwirkt und an dem zweiten Teil ein zweiter Zapfen (25) befestigt ist, der mit einem zweiten Langloch (26) des ersten Teils zusammenwirkt.
  22. Ausstellvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste oder das zweite Langloch (23, 26) einen teilkreisförmigen Abschnitt (31) für die Schwenkbewegung des Ausstellarms (15) aufweist.
  23. Ausstellvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste oder der zweite Zapfen (24, 25) im Mittelpunkt des Teilkreises des teilkreisförmigen Abschnitts (31) liegt.
  24. Ausstellvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Zapfen (24) etwa in Verlängerung des zweiten Langlochs (26) und dass der zweite Zapfen (25) etwa in Verlängerung des ersten Langlochs (23) liegt.
  25. Ausstellvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Treibstangenelement (6) ein Schließzapfen (7) ist.
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