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Einleitung
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Die
Erfindung betrifft eine Leuchte, umfassend eine Scheibe mit mehreren
auf oder innerhalb der Scheibe angeordneten Leuchtdioden.
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Im
Allgemeinen erfüllen
Leuchten die Aufgabe, eine ausreichend starke Lichtquelle zu Verfügung zu
stellen, so dass ein Raum oder ein Teilbereich eines Raums ausreichend
hell ist, um dort einer Arbeit oder einer anderen Aktivität nachgehen
zu können.
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Andererseits
bestimmt eine Beleuchtung die Atmosphäre und den Charakter eines
Raumes. Mit dem Licht einer Leuchte kann ein wohnliches und gemütliches
Ambiente geschaffen werden, ähnlich
wie mit der Verwendung von Kerzenlicht. Dabei ist die Lichtintensität nicht
entscheidend, sondern vielmehr die Stimmung, die mit dem Licht geschaffen
wird.
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Typischer
Weise wird zur Schaffung einer gemütlichen Stimmung eine Lichtquelle
verwendet, die den Raum nicht direkt, sondern indirekt beleuchtet,
wodurch ein gedämpftes
Licht entsteht. Dazu kann beispielsweise eine Tischleuchte in einer
Ecke des Raumes angeschaltet werden und durch die abnehmende Lichtintensität zum Rauminneren
wirkt das Licht nicht mehr grell, sondern weich. Ein ähnlicher
Effekt wird durch die Verwendung von Wandleuchten oder Deckenstrahlern
erzielt, die gegen eine Wand oder Decke strahlen und die auf ihrer Rückseite
derart abgeschirmt sind, dass kein direktes Licht in den Raum fällt. Weiterhin
ist es weit verbreitet, Bilder mit einer Leuchte anzustrahlen, wodurch
zum einen das Bild betont wird und zum anderen ein angenehmes Licht
erzeugt wird. Schließlich werden
oftmals zur Erzeugung angenehmer Lichtverhältnisse Lichterketten eingesetzt,
die variabel an den verschiedensten Orten, wie zum Beispiel an Fensterrahmen
oder entlang von Einrichtungsgegenständen, Platz finden.
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Leuchten,
deren Aufgabe die Schaffung einer angenehmen Stimmung ist, erfüllen oftmals
auch dekorative Zwecke.
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Aus
der europäischen
Patentschrift
EP 1
555 477 A1 geht eine Leuchte mit Lichtquellen hervor, die durch
Erzeugung eines Mischlichtes aus weißem und farbigem Licht einen
optisch ansprechenderen Beleuchtungseffekt erzielen soll.
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Ein
weiteres Beispiel für
eine dekorative Leuchte wird in der europäischen Patentanmeldung
EP 1 318 348 A1 offenbart.
Dort wird eine Mehrzahl von farbig leuchtenden Glühlampen
in einem länglichen
und transparenten Körper
untergebracht, wodurch eine ausgefallene Dekoration geschaffen werden
soll.
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Eine
weit verbreitete, allgemein bekannte Leuchte, die eine Kombination
aus einer Leuchte zur Erzeugung von ausreichend hellem Licht und
einer Leuchte zur Erzeugung eines angenehm weichen Lichts darstellt,
ist die Stehleuchte, die zum einen mit einem abgeschirmten Deckenstrahler
ausgestattet ist, und zum anderen mit einer separaten Leseleuchte,
die oftmals mit einem gelenkig an dem Ständer der Stehleuchte angebrachten
Stab verbunden ist, so dass die Leseleuchte in verschiedene Positionen
gebracht werden kann. Während
der Deckenstrahler eine weiche Lichtquelle erzeugt, kann die Leseleuchte
nach Bedarf ebenso (oder aber einzeln) angeschaltet werden. Nachteilig
ist hierbei das Design der Stehleuchte, da die an dem Stab angebrachte
Leseleuchte schwerlich so wirkt als sei sie in das Design der Stehleuchte
integriert. Weiterhin benötigt
die Stehleuchte verhältnismäßig viel
Platz, wenn die Leseleuchte in Position gebracht wird, da der die
Leseleuchte haltende Stab einen Radius vorgibt, der den minimalen
Abstand der Leseleuchte selbst von dem Ständer der Stehleuchte vorgibt.
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Die
verschiedenen Leuchten zur Erzeugung einer angenehmen Atmosphäre weisen
den Nachteil auf, dass deren Stromverbrauch verhältnismäßig hoch ist, obwohl deren
Wirkungsgrad relativ gering ist, beziehungsweise sein soll.
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Aus
diesem Grund werden als Leuchtmittel mehr und mehr lichtemittierende
Dioden (LED) eingesetzt, die sich durch eine große Lichtausbeute bei wesentlich
geringerem Energieverbrauch auszeichnen. Allerdings muss zur Erzeugung
einer ähnlich
hohen Leuchtstärke
wie bei einer Glühlampe
eine große Anzahl
von Leuchtdioden verwendet werden.
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Als
Beispiel für
die Verwendung von Leuchtdioden sei an dieser Stelle die
US 6,756,893 B1 erwähnt, die
jedoch ein Rücklicht
eines Fahrzeugs beschreibt. Die Fassung des Glühfadenleuchtmittels des Rücklichts
ist mit einer Scheibe versehen, auf der LEDs angeordnet sind. Für den Fall,
dass das Glühfadenleuchtmittel
während
der Fahrt ausfällt,
werden die LEDs mit Energie versorgt, so dass das Rücklicht weiterhin
wahrgenommen werden kann.
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Aufgabe
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Leuchte bereit zu stellen,
die wahlweise einerseits zur hellen Erleuchtung eines Raums und
andererseits zur Erzeugung einer angenehmen Atmosphäre dienen
kann. Dabei soll sie sich durch einen geringen Platzbedarf auszeichnen
und bei der Erzeugung einer angenehmen Atmosphäre einen geringen Energiebedarf
aufweisen. Ferner soll die Leuchte sich durch ein ansprechendes
Design auszeichnen.
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Lösung
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Die
Aufgabe wird dadurch gelöst,
dass die Scheibe eine Aussparung aufweist, in die mindestens ein
getrennt von den Leuchtdioden schaltbares Glühfadenleuchtmittel so eingesetzt
ist, dass das Glühfadenleuchtmittel
die durch die Scheibe definierte Ebene durchdringt, nach beiden
Seiten über
die Scheibe herausragt und sein Licht auf beiden Seiten der Scheibe
abstrahlt.
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Die
so beschaffene Leuchte bildet demnach eine Kombination einer herkömmlichen
Leuchte zur Erzeugung einer großen
Helligkeit, nämlich
des Glühfadenleuchtmittels,
mit einer Leuchte zur Erzeugung eines angenehmen Ambientes, nämlich den Leuchtdioden.
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Die
positiven Eigenschaften der beiden verschiedenen Leuchtmittel werden
jeweils den verschiedenen Aufgaben der Leuchte zugeordnet. Das Glühfadenleuchtmittel
dient zur Erhellung des Raumes auf herkömmliche Weise. Den Leuchtdioden kommt
die Aufgabe zu Teil, den Raum mit einem Licht auszustatten, das
eine gemütliche
und romantische Atmosphäre
schafft. Je nach Anordnung der Leuchtdioden in oder auf der Scheibe
kann der Eindruck eines Sternenhimmels gewonnen werden. Dabei wirkt
sich vorteilhaft aus, dass die Leuchtdioden einen geringen Stromverbrauch aufweisen
und sich durch eine extrem hohe Lebensdauer auszeichnen. Demnach
wird es kaum nötig,
einzelne Leuchtdioden in der Scheibe zu ersetzen.
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Die
beiden Leuchtmittel können
getrennt voneinander angeschaltet werden, so dass entweder das Glühfadenleuchtmittel
oder die Leuchtdioden leuchten. Selbstverständlich ist es möglich beide Leuchtmittel
gleichzeitig anzuschalten.
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Dadurch,
dass das Glühfadenleuchtmittel
die Scheibenebene schneidet, wird der Platzbedarf der Leuchte minimiert
und die Anforderungen an mögliche
Einsatzorte sinken. Außerdem
wird ein anspruchsvolles organisches Design geschaffen. Im Gegensatz
zu einer Anordnung des Glühfadenleuchtmittels
neben der Scheibe wird die Leuchte durch die Integration des Glühfadenleuchtmittels
in die Scheibe auch hohen ästhetischen
Ansprüchen gerecht.
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Als
Glühfadenleuchtmittel
werden im Sinne dieser Anmeldung neben den klassischen Glühfadenleuchtmitteln
insbesondere auch Halogenleuchtmittel verstanden, wobei es unerheblich
ist, ob es sich um Hochvolt- oder Niedervoltleuchtmittel handelt.
Die Form der Leuchtmittel ist für
die Erzielung des erfindungsgemäßen Zwecks
unerheblich, so dass beispielsweise birnenförmige, stabförmige oder kugelförmige Leuchtmittel
in Frage kommen.
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Vorteilhafterweise
weist die Halterung des Glühfadenleuchtmittels
eine größere Abmessung
als die korrespondierende Abmessung der Aussparung in der Scheibe
auf, wobei sie an zwei gegenüberliegenden
Seiten jeweils eine Nut aufweist, so dass Randbereiche der Aussparung
der Scheibe in die Nuten der Halterung eingreifen. Damit wird eine
weitere Platzersparnis erzielt, da die gesamte Leuchte lediglich
die Dicke des Glühfadenleuchtmittels
aufweist. Weiterhin wird ein großer Effekt bezüglich des
Designs erreicht, da mit dieser Halterung eine formschlüssige, elegante
Art der Verbindung erzielt wird. Ferner ist die Anbringung der Halterung
unkompliziert, da sie lediglich auf die Scheibe geschoben wird. Abgesehen
von zum Beispiel Klemmschrauben sind keine zusätzlichen Verbindungsmittel
erforderlich.
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Vorteilhafterweise
besteht die Scheibe aus einem transluzenten Material, wodurch die
Leuchtdioden in alle Richtungen abstrahlen können. Die geringe Größe der einzelnen
Leuchtdioden beschränkt in
Verbindung mit der vergleichsweise geringen Lichtstärke einer
einzelnen Leuchtdiode den räumlichen
Bereich, der von ihnen bestrahlt wird, so dass eine Überlagerung
von Strahlen benachbarter Leuchtdioden nicht zum Tragen kommt und
die Leuchte an einen Sternenhimmel erinnert. Als geeignete Materialien
für die
Ausbildung der transluzenten Scheibe können Glas, Plexiglas oder Kunststoffe
verwendet werden. Die genannten Materialien können ebenso transparent beschaffen
oder in verschiedenen Farben getönt
sein.
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Bei
einer vorteilhaften Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Leuchte
erstreckt sich die Aussparung in der Scheibe bis zum Rand der Scheibe. Dadurch
ist es möglich,
die Zuführung
von elektrischem Strom am Randbereich der Scheibe vorzusehen, so
dass eine Kabelführung
lediglich außerhalb des
Leuchte beziehungsweise der Scheibe erforderlich ist.
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Gemäß einer
Ausgestaltung der Erfindung kann die Aussparung in der Scheibe mit
dem eingesetzten Glühfadenleuchtmittel
formschlüssig
abschließen.
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Eine
Weiterbildung der erfindungsgemäßen Leuchte
sieht vor, dass das Glühfadenleuchtmittel durch
eine Abdeckung abgeschirmt und/oder halbseitig verspiegelt ist.
So besteht aufgrund der Anordnung des Glühfadenleuchtmittels innerhalb
der Scheibenebene die Möglichkeit,
wechselweise dessen Licht auf nur einer oder gleichzeitig beiden
Seiten der Scheibe abstrahlen zu lassen.
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Schließlich ist
es vorgesehen, das Glühfadenleuchtmittel
mit einem Dimmer auszustatten. Damit steigen die Variationsmöglichkeiten
der verschiedenen Einstellungen der erfindungsgemäßen Leuchte.
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Ausführungsbeispiel
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels eines Rückstellelementes, das
in den Zeichnungen dargestellt ist, näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine
Draufsicht einer Leuchte mit einer sich in einer Scheibe befindenden
Aussparung,
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2 einen
Schnitt durch die in 1 gezeigte Leuchte mit eingesetztem
Glühfadenleuchtmittel,
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3 eine
dreidimensionale Ansicht einer Halterung für ein Glühfadenleuchtmittel für die Ausführung der
Leuchte aus 1 als Wandleuchte,
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4 eine
dreidimensionale Ansicht einer Deckplatte für die in 3 dargestellte
Halterung,
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5 eine
dreidimensionale Ansicht von zusammengesetzter Halterung mit der
Deckplatte,
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6 eine
Seitenansicht der Halterung nach 3,
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7 eine
Seitenansicht eines Glühfadenleuchtmittels
in einer Halterung,
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8 eine
Ansicht einer Leuchte bei einer Ausführung als Stehleuchte,
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9 einen
Schnitt durch einen Ständer
für eine
Leuchte nach 8,
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10 eine
Ansicht einer Leuchte bei einer Ausführung als Deckenleuchte,
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11 einen
Schnitt durch eine Hängevorrichtung
für eine
Leuchte nach 10,
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12 eine
U-förmige
Leiste mit Haken und
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13 eine
Abdeckhülse
einer Leuchte nach 10
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1 zeigt
eine kreisförmig
ausgebildete Scheibe 2 einer erfindungsgemäßen Leuchte 1 mit einer
Aussparung 4, deren Umriss die Form eines Glühfadenleuchtmittels 5 aufweist,
welche in 2 erkennbar ist. Die Scheibe 2 besteht
aus zwei transparenten Schichten 7, 8 aus Glas,
die übereinander angeordnet
und miteinander verbunden sind und in ihrem Zwischenraum eine Vielzahl
von Leuchtdioden 3 aufnehmen. Zwischen den Schichten 7, 8 verlaufen ebenfalls
hauchdünne
Drähte
(hier nicht dargestellt), die zum einen die einzelnen Leuchtdioden 3 miteinander
verbinden und zum anderen die Spannungsversorgung sicher stellen.
Durch die kaum sichtbaren Drähte
wirken die einzelnen Leuchtdioden im Betrieb 3 wie isolierte
Leuchtpunkte. Die Anordnung und Versorgung der Leuchtdioden 3 zwischen
zwei Platten ist Stand der Technik und wird hier deshalb nicht weitergehend
beschrieben.
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Im
Schnitt der Leuchte 1, der in der 2 gezeigt
ist, ist der zweischichtige Aufbau der Scheibe 2 zu erkennen.
Die Leuchtdioden 3 werden von den zwei Schichten 7, 8 aus
Glas nach Art eines Sandwiches eingeschlossen. Eine am Rand der
Aussparung 4 angeordnete Halterung 6 nimmt ein
Glühfadenleuchtmittel 5 auf,
so dass dieses in der Scheibenebene liegt und nach beiden Seiten über die
Scheibe 2 herausragt.
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Aus 3 geht
eine Halterung 14 zur Aufnahme des Glühfadenleuchtmittels 5 hervor,
die hier dreidimensional dargestellt ist und für eine Ausführung der erfindungsgemäßen Leuchte 1 als
Wandleuchte mit Wandhalterung vorgesehen ist. Die Halterung 14 weist
einen zylindrischen Teil 9 und einen quaderförmigen Teil 10 auf.
Der zylindrische Teil 9 ist nach Art einer Fassung mit
einem nicht dargestellten Gewinde ausgestattet, in das das Glühfadenleuchtmittel 5 eingeschraubt
wird. Bei dem Montagevorgang des Glühfadenleuchtmittels 5 in
die Halterung 14 wird zunächst das Glühfadenleuchtmittel 5 von der
Seite in die Aussparung 4 geführt. Dann wird die Halterung 14 auf
die Scheibe 2 geschoben bis das Glühfadenleuchtmittel 5 in
dem Gewinde der Halterung 14 greift. Nun wird lediglich
das Glühfadenleuchtmittel 5 gedreht,
wodurch die Halterung 14 bis in ihre endgültige Lage
gezogen wird. Weiterhin weist der zylindrische Teil 9 der
Halterung 14 an zwei gegenüberliegenden Seiten jeweils
eine Nut 11 auf, in die die Scheibe 2 der Leuchte 1 eingeschoben
wird. Zur Zuführung
von Spannung ist in der Mitte der Rückseite des zylindrischen Teils 9 der
Halterung 14 ein Kabel 12 angebracht. Es wird
in den mittleren Bereich des quaderförmigen Teils 10 der
Halterung 14 geführt,
so dass das Kabel 12 an der Rückseite der Halterung 14 eine
Schlaufe bildet. Der Aufbau der Halterung 14 mit einem
zylindrischen Teil 9 und einem quaderförmigen Teil 10 ist
erforderlich um einen Abstand der in die Halterung 14 eingeschobenen Scheibe 2 von
der Wand zu gewährleisten.
Somit findet das zu beiden Seiten über die Scheibe 2 herausragende
Glühfadenleuchtmittel 5,
bei dem es sich beispielsweise um eine sogenannte Globelampe handelt,
Platz zwischen der Scheibe 2 und einer Wand.
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4 zeigt
eine dreidimensionale Ansicht einer Deckplatte 13 für die in 3 dargestellte
Halterung 14. Die Deckplatte 13 dient zur Befestigung
der Leuchte 1 an einer Wand, indem sie durch nicht dargestellte
Schrauben oder Dübel
an der Wand befestigt wird. Die Deckplatte 13 weist den
Umriss eines Glühfadenleuchtmittels
auf und in ihrem hinteren Bereich ist sie mit einer U-förmigen Klemme 15 ausgestattet,
die bei der Zusammenführung
von Deckplatte 13 und Halterung 14 von dem quaderförmigen Teil 10 der
Halterung 14 aufgenommen wird und das Bindeglied der zwei
Elemente bildet. Zur Fixierung können zwei
Schrauben 16 oder Splinte verwendet werden, die von beiden
Seiten eingesetzt werden.
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5 zeigt
eine dreidimensionale Ansicht, bei der die Halterung 14 mit
der Deckplatte 13 zusammengesteckt ist.
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In
dem in 6 dargestellten Längsschnitt durch die Halterung 14 ist
die Nut 11 zur Aufnahme der Scheibe 2 deutlich
zu erkennen. Das Ende der Nut 11 dient als Anschlag für die Einschubbewegung, so
dass die Scheibe 2 einfach und sicher positioniert werden
kann.
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Eine
Seitenansicht eines Glühfadenleuchtmittels 5 in
einer zylindrischen Halterung 6 ist in 7 dargestellt.
Die Halterung 6 ist mit einem Innengewinde ausgestattet,
in das das Glühfadenleuchtmittel 5,
das ein dazu korrespondierendes Außengewinde aufweist, eingeschraubt
wird.
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8 zeigt
eine Ansicht, bei der eine Leuchte 1' als Stehleuchte ausgeführt ist.
Im Unterschied zu der zuvor beschriebenen Ausführung als Wandleuchte besteht
die hier nicht dargestellte Halterung zur Aufnahme des Glühfadenleuchtmittels 5 lediglich aus
dem zylindrischen Teil 9, da die Halterung nicht gleichzeitig
zur Befestigung der gesamten Leuchte 1 dient. Die Scheibe 2 steht
hochkant, so dass sie eine vertikale Ebene bildet.
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In 9 ist
zu erkennen, dass an der tiefsten Stelle der Scheibe 2 ein
Scheibenhalter 17 angebracht ist, der in ein offenes Ende
eines Stahlrohrs 18 eingesetzt ist. Die Ausrichtung der
Aussparung 4 nach links-unten sowie die Angriffsstelle
des Stahlrohrs 18 sind beispielhaft gewählt. Das gegenüberliegenden
Ende des Stahlrohrs 18 weist einen Fuß 19 auf, der aus
vier symmetrisch gekreuzt angeordneten Vierkantrohren 20 besteht.
Vier angeformte Aufstandsglieder 21, die durch eine vergrößerte Höhe 22 des
Vierkantrohres 20 gebildet werden, weisen an ihrer dem
Boden zugewandten Seite Gummistreifen 23 zu Schonung des
Fußbodens
auf. Die Kabelführung zur
Stromversorgung verläuft
von der Halterung zur Aufnahme des Glühfadenleuchtmittels 5 über ein Langloch 24 Unterhalb
des Scheibenhalters 17 in das Stahlrohr 18. Das
Kabel wird im Bereich des Fußes 19 wiederum über ein
Langloch 25 aus dem Stahlrohr 18 geführt.
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Schließlich ist
in 10 eine Ausführung
der Leuchte 1'' als Deckenleuchte
abgebildet.
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Analog
zu der Ausführung
als Stehleuchte weist die in 11 dargestellte
Hängeeinrichtung
der Deckenleuchte einen Scheibenhalter 26 auf, an dem ein
Stahlrohr 27 befestigt ist, allerdings ist die Angriffstelle
des Stahlrohrs 27 im obersten Punkt der Scheibe 2.
Das dem Scheibenhalter 26 gegenüberliegende Ende des Stahlrohrs 27 ist
mit einem Loch 28 versehen, um es an einem in der Decke
fixierten Haken 29 zu befestigen.
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Der
in 12 dargestellte Haken 29 ist an einer
U-förmigen
Leiste 30 angebracht, deren abstehende Randbereiche zur
Befestigung einer Abdeckhülse 31 dient.
Bevor das Stahlrohr 27 an den Haken 29 gehängt wird,
wird die mit einem Loch 34 ausgestattete Abdeckhülse 31 auf
das Stahlrohr 27 geschoben, um sie nach dem Anbringen des
Stahlrohrs 27 an der Decke in Richtung Decke zu schieben
und dort mit Hilfe von Schrauben mit der U-förmigen Leiste 30 zu
verbinden. Somit ist die Montagestelle an der Decke abgedeckt. Die
Kabelführung
erfolgt analog zu der Ausführung
als Stehleuchte und verläuft
von der Halterung zur Aufnahme des Glühfadenleuchtmittels 5 über ein
Langloch 32 im Bereich des Scheibenhalters 26 in
das Stahlrohr 27 und wird im Bereich des Hakens 29 wiederum über ein
Langloch 33 aus dem Stahlrohr 27 geführt.
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13 zeigt
die Abdeckhülse 31 in
dreidimensionaler Ansicht.
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- 1
- Leuchte
- 1'
- Leuchte
- 1''
- Leuchte
- 2
- Scheibe
- 3
- Leuchtdiode
- 4
- Aussparung
- 5
- Glühfadenleuchtmittel
- 6
- Halterung
- 7
- Schicht
- 8
- Schicht
- 9
- Zylindrischer
Teil
- 10
- Quaderförmiger Teil
- 11
- Nut
- 12
- Kabel
- 13
- Deckplatte
- 14
- Halterung
- 15
- Klemme
- 16
- Schaube
- 17
- Scheibenhalter
- 18
- Stahlrohr
- 19
- Fuß
- 20
- Vierkantrohr
- 21
- Aufstandsglied
- 22
- Höhe
- 23
- Gummistreifen
- 24
- Langloch
- 25
- Langloch
- 26
- Scheibenhalter
- 27
- Stahlrohr
- 28
- Loch
- 29
- Haken
- 30
- Leiste
- 31
- Abdeckhülse
- 32
- Langloch
- 33
- Langloch
- 34
- Loch
- 35
- Ende