DE102006001437A1 - Gehäuse für eine frontbeschickbare Wäschebehandlungsmaschine - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Gehäuse (1) für eine frontbeschickbare Wäschebehandlungsmaschine wie Waschmaschine, Waschtrockner oder Wäschetrockner, umfassend eine Frontwand (2), zwei seitliche, gegenüberliegend angeordnete Tragelemente (3) und ferner zumindest ein Stützelement (6), welches im unteren Bereich des Gehäuses (1) angeordnet ist und eine Auflage zur Fixierung der Frontwand (2) an ihrem unteren Rand (7) bereitstellt, wobei die Frontwand (2) im fixierten Zustand mit ihren seitlichen Rändern an den Tragelementen (3) anliegt. Das Gehäuse umfasst an den vorderen Enden (8) jedes Tragelements (3) oberhalb des Stützelements (6) mindestens ein nach vorn ragendes Positionierelement (9), wobei die Frontwand (2) an ihren seitlichen Enden jeweils eine erste nach hinten gerichtete Abkantung (10) und von dieser ausgehend eine zweite im Wesentlichen parallel zur Fläche (25) der Frontwand (2) gerichtete Abkantung (11) aufweist. Die zweite Abkantung (11) besitzt zumindest eine Öffnung (13) zur Aufnahme des Positionierelements (9).
Description
- Die Erfindung betrifft ein Gehäuse für eine frontbeschickbare Wäschebehandlungsmaschine wie Waschmaschine, Waschtrockner oder Wäschetrockner, umfassend eine Frontwand, zwei seitliche, gegenüberliegend angeordnete Tragelemente und ferner zumindest ein Stützelement, welches im unteren Bereich des Gehäuses angeordnet ist und eine Auflage zur Fixierung der Frontwand an ihrem unteren Rand bereitstellt, wobei die Frontwand im fixierten Zustand mit ihren seitlichen Rändern an den Tragelementen anliegt.
- Ein solches Gehäuse ist beispielsweise aus der
DE 28 40 939 A1 bekannt. Dieses Gehäuse besitzt als Tragelemente ein Bodenblech und zwei gegenüberliegend angeordnete Seitenwände. Die Frontwand wird mit ihrem unteren Rand auf Stützelemente gestellt und an die vorderen Ränder der Seitenwände angelegt. Im oberen Bereich wird die Forderwand an den seitlichen Rändern mittels Klammern an den vorderen Rändern der Seitenwände befestigt. Die Stützelemente sind am Bodenteil befestigt, wobei sie sich nach vorn erstrecken und einen nach oben weisenden Zapfen besitzen. Die Frontwand besitzt an ihrer unteren Abkantung Öffnungen, die mit den Zapfen korrespondieren und eine Positionierung und Fixierung der Frontwand im unteren Bereich bereitstellen. - Bei größeren Gerätetüren bzw. größeren Maschinengehäusen reicht die Stabilität der Befestigung nicht mehr aus. Eine geöffnete Gerätetür kann aufgrund der geringen Stabilität schwingen bzw. die Frontwand im Scharnierbereich verbiegen. Ein weiterer Effekt ist, dass es beim Betrieb der Wäschebehandlungsmaschine zu hörbaren Vibrationen kommen kann, die in Bereichen entstehen, in denen die Frontwand an den vorderen Rändern der Seitenwände unbefestigt anliegt.
- Aus der
EP 0 588 100 A1 ist ein Gehäuse bekannt, welches einen verstärkten Frontbereich aufweist. An der Frontseite ist ein Verstärkungsblech zwischen Bodenteil und seitlichen Leisten befestigt, an das die Tür bzw. das Türscharnier befestigt ist. Die Frontwand hat im Türbereich eine Öffnung, die einen größeren Durchmesser hat, als der Außenring der Tür. Die Frontwand wird an das Verstärkungsblech angelegt, wobei die Tür durch die Öffnung hindurch ragt. Mit einem zusätzlichen Ring, der den Spalt zwischen Tür und Öffnungsrand in der Frontwand verschließt, wird die Frontwand an das Verstärkungsblech geschraubt. Ein derartiger Aufbau ist aufgrund des zusätzlichen großen Verstärkungsbleches und des Befestigungsringes recht teuer. Auch müssen zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, damit die Seitenwände an der Vorderseite nicht vibrieren. - Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, das Gehäuse einer frontbeschickbaren Wäschebehandlungsmaschine der eingangs genannten Art hinsichtlich der Stabilität zu verbessern.
- Erfindungsgemäß wird dieses Problem durch ein Gehäuse für eine frontbeschickbare Wäschebehandlungsmaschine mit den im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden Ansprüchen.
- Die mit der Erfindung erreichbaren Vorteile bestehen darin, dass das Gehäuse, welches eine Frontwand, zwei seitliche, gegenüberliegend angeordnete Tragelemente umfasst, auf einfache Weise verstärkt bzw. stabilisiert wird. Hierzu umfasst die Frontwand an ihren seitlichen Enden jeweils eine erste nach hinten gerichtete Abkantung und von dieser ausgehend eine zweite im wesentlichen parallel zur Fläche der Frontwand gerichtete Abkantung. An dem Tragelement ist jeweils zumindest ein nach vorn gerichtetes Positionierelement angeordnet, welches im fixierten Zustand in eine korrespondierende Öffnung in der zweiten Abkantung ragt. Im unteren Bereich umfasst das Gehäuse zumindest ein Stützelement, welches die Auflage und Fixierung der Frontwand am unteren Rand bereitstellt. Mit diesen Befestigungs- und Positioniermitten wird der Rand der Frontwand über mehrere Positionen mit den seitlichen Tragelementen verbunden, wodurch ein Vibrieren und Klappern der Frontwand vermieden wird. Ein weiterer Vorteil ist, dass durch die fixierte Frontwand ein Verwinden oder Parallelverschieben der Tragelemente im vorderen Bereich verhindert wird. Als Tragelemente werden beispielsweise tragende Seitenwände oder tragende Leisten verwendet, wenn das Gehäuse beispielsweise als Rahmen mit angesetzten Blechteilen ausgebildet ist.
- In einer zweckmäßigen Ausführung ist im unteren Bereich des Gehäuses ein Bodenteil angeordnet, an dessen vorderem Ende das zumindest eine Stützelement zur Auflage und Fixierung des unteren Randes der Frontwand angeordnet ist. Hierdurch kann eine bis nahe dem Boden reichende Frontwand auf einfache Weise im unteren Bereich abgestützt werden.
- Es ist ferner vorteilhaft, das Bodenteil an seinem vorderen Ende mit einer nach oben gerichteten Abkantung zu versehen und diese Abkantung mit einer Öffnung zu versehen, in welche das zumindest eine Stützelement eingesetzt wird. Hierdurch kann das Stützelement als separates Teil unabhängig vom Bodenteil hergestellt und auf einfache Weise an das Bodenteil befestigt werden.
- Bei einer Ausführung des Gehäuses als Tragrahmen mit zwei vorderen, als Stützelemente fungierende Leisten, ist es zweckmäßig, die Positionierelemente an dem vorderen Rand der Leisten zu befestigen. Bei dieser Ausführung des Gehäuses ist es vorteilhaft, die separaten Seitenwände mit dem Positionierelement an der Leiste zu befestigen. Hierzu umfasst die Seitenwand am vorderen Rand eine Abkantung, welche am vorderen Rand der Leiste anliegt. Die Abkantung umfasst eine Bohrung, durch die das Befestigungsmittel des Positionierelementes ragt, wobei die Befestigung der Seitenwand an der Vorderseite dadurch bereitgestellt wird, dass das Positionierelement mit der Rückseite auf die Abkantung der Seitenwand drückt.
- Es ist zweckmäßig, das zumindest eine Positionierelement als Hülse mit einem stirnseitig angeordneten Boden auszuführen. Im Boden ist eine Bohrung angeordnet, die zur Befestigung des Positionierelementes am vorderen Ende des Tragelementes bzw. der vorderen Fläche der Leiste mittels eines Befestigungsmittels, beispielsweise einer Schraube oder Niete, dient.
- In einer vorteilhaften Ausführung weist die Hülse axiale Schlitze auf, wodurch die zwischen den Schlitzen verbleibenden Segmente federnd verformbar sind. Im fixierten Zustand liegen die Segmente kraftschlüssig an dem inneren Rand der jeweiligen korrespondierenden Befestigungsöffnung in der Frontwand an.
- In einer weiteren vorteilhaften Ausführung weisen die Hülse oder die Segmente auf ihrer Außenseite an der nach vorn gerichteten Seite jeweils eine zumindest teilweise umlaufende Anlaufschräge auf, die das zumindest teilweise Einführen des Positionierelementes in die jeweils korrespondierende Öffnung der zweiten Abkantung der Frontwand bereitstellt bzw. zumindest erleichtert. Beim Einführen werden die Segmente zusammengedrückt, wodurch sie eine Kraft auf den inneren Öffnungsrand ausüben. Eine auf der Außenseite der Mantelsegmente zumindest teilweise umlaufenden angeordneten Ratskante stellt eine Verrastung in der korrespondieren Öffnung der Frontwand bereit. Hierdurch wird zusätzlich eine formschlüssige Verbindung des Positionierelementes mit der Frontwand hergestellt.
- In einer weiteren vorteilhaften Ausführung weist die untere, nach hinten gerichtete Abkantung der Frontwand im Bereich der Öffnungen nach oben gerichtete Einprägungen auf. Durch die erhöhte Anordnung der unteren Befestigungsbereiche können die Stützelemente geringfügig erhöht angeordnet werden. Dies vereinfacht einerseits die Befestigung der Stützelemente an dem Bodenblech bzw. an den Tragelementen, andererseits werden die Stützelemente durch die Frontfläche der fixierten Frontwand verdeckt.
- In einer weiteren vorteilhaften Ausführung besitzt das Gehäuse an der Vorderseite zwischen den gegenüberliegenden Tragelementen ein unteres Verstärkungsblech, welches unterhalb der Beschickungsöffnung angeordnet ist. Die Frontwand umfasst im Bereich unterhalb der Beschickungsöffnung eine Befestigungsbohrung, die zur Fixierung der Frontwand an das untere Verstärkungsblech mittels eines Befestigungsmittels, beispielsweise einer Schraube oder eines Bajonettzapfens, dient.
- In einer weiteren vorteilhaften Ausführung besitzt das Gehäuse an der Vorderseite zwischen den gegenüberliegenden Tragelementen ein oberes Verstärkungsblech, welches oberhalb der Beschickungsöffnung angeordnet ist. Die Frontwand umfasst im Bereich oberhalb der Beschickungsöffnung eine Befestigungsbohrung, die zur Fixierung der Frontwand an das obere Verstärkungsblech mittels eines Befestigungsmittels, beispielsweise einer Schraube oder eines Bajonettzapfens, dient. Auf diese Weise wird eine besonders zuverlässige und feste Verbindung zwischen der Frontwand und den Stützelementen des Gehäuses geschaffen. Die Frontwand kann als tragendes Teil fungieren, da sie ein Verwinden oder eine Parallelverschiebung der Tragelemente im vorderen Bereich verhindert. Die Stabilität des Gehäuses wird mit einfachen Mitteln erhöht.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen rein schematisch dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben. Es zeigen:
-
1 das erfindungsgemäß ausgebildete Gehäuse einer Waschmaschine in Explosionsdarstellung; -
2 : das Gehäuse in einer seitlichen Ansicht; -
3 : die Frontwand in der hinteren Ansicht; -
4 : ein Positionierelement in einer Detailansicht; -
5 : ein Stützelement in einer Detailansicht und -
6 : das Gehäuse mit Tragrahmen in Explosionsdarstellung. - Das in
1 dargestellte Gehäuse1 einer frontbeschickbaren Wäschebehandlungsmaschine umfasst ein Bodenteil5 mit zwei seitlich vertikal aufgestellten Tragelementen3 und eine Frontwand2 , die im befestigten Zustand mit ihren seitlichen Rändern12 an den vorderen Rändern8 der seitlichen Tragelemente3 anliegt. Ein Gehäusedeckel4 ist auf dem oberen Rand der Tragelemente3 aufgesetzt, der das Gehäuse1 auf der Oberseite verschließt. Im unteren Bereich des Gehäuses1 sind Stützelemente6 befestigt, die eine Auflage und Fixierung für den unteren Rand7 der Frontwand2 bilden. In der gezeigten Ausführung sind die separat ausgeführten Stützelemente6 an der vorderen Abkantung14 des Bodenteils5 befestigt. Alternativ können die Stützelemente6 im unteren Bereich des vorderen Randes8 der Tragelemente3 angeordnet oder befestigt werden. Am vorderen Rand8 des jeweiligen Tragelements3 ist im unteren Bereich jeweils ein Positionierelement9 angeordnet, welches als nach vorn ragender Zapfen ausgebildet ist. Im oberen Bereich ist an jedem Tragelement3 am vorderen Rand8 jeweils ein weiteres Positionierelement9 angeordnet. Zwischen den vorderen Rändern8 der Tragelemente3 ist im oberen Bereich ein Verstärkungsblech21 befestigt, welches im Bereich oberhalb der Beschickungsöffnung26 liegt und die gegenüberliegenden Tragelemente3 miteinander verbindet. Im unteren Drittel ist zwischen den vorderen Rändern8 der Tragelemente3 ein unteres Verstärkungsblech20 befestigt, welches im Bereich unterhalb der Beschickungsöffnung26 liegt und die gegenüberliegenden Tragelemente3 miteinander verbindet. An diese Bleche20 ,21 wird die Frontwand2 in betriebsbereiter Lage mittels Schrauben befestigt. Für die Schraubbefestigung ist in der Frontwand2 eine Bohrung27b unterhalb der Beschickungsöffnung26 und eine weitere Bohrung27a oberhalb der Beschickungsöffnung angeordnet, die mit jeweils einer Gewindebohrung im unteren Verstärkungsblech20 und im oberen Verstärkungsblech21 korrespondiert. Die Frontwand besitzt an ihrer oberen Abkantung24 eine ausgeschnittene und herausgebogene Lasche28 , die im befestigten Zustand seitlich vor dem oberen Verstärkungsblech21 anliegt. Über eine oder mehrere Schrauben, die durch die Lasche28 in das darunter liegende Verstärkungsblech21 eingesetzt und geschraubt werden, erfolgt die Befestigung der Frontwand2 im oberen Bereich. - In
2 ist das Gehäuse1 mit der fixierten Frontwand2 in einer teilweise transparenten Seitenansicht dargestellt. Das Gehäuse umfasst in dieser Ausführung ein Bodenteil5 , eine Rückwand35 und zwei gegenüberliegende senkrecht angeordnete Tragelemente3 . Als Tragelemente3 dienen selbstragende Seitenwände, die am vorderen Rand8 jeweils eine Abkantung aufweisen. Am vorderen Rand8 der Tragelemente3 sind nach vorn ragende Positionierelemente9 befestigt. Im unteren Bereich des Gehäuses1 sind Stützelemente6 angeordnet, die einen nach vorn erstreckenden Steg36 und hiervon ausgehend einen nach oben gerichteten Zapfen37 aufweisen. Die Richtungsangaben sind auf die betriebsgemäße Position des Gehäuses1 bzw. der Wäschebehandlungsmaschine anzuwenden. Ein Gehäusedeckel4 liegt jeweils auf dem oberen Rand38 der seitlichen Tragelemente3 und auf dem oberen Rand der Rückwand35 auf. Die Frontwand2 besitzt an ihren seitlichen Rändern eine erste Abkantung10 und hiervon ausgehend eine zweite Abkantung11 , die sich im wesentlichen parallel zur Fläche25 der Frontwand2 erstreckt. Am unteren Rand besitzt die Frontwand eine Abkantung32 mit Öffnungen33 , in die die nach oben gerichteten Zapfen37 der Stützelemente6 hineinragen. Die zweite Abkantung11 besitzt mit den Positionierelementen9 korrespondierende Öffnungen13 , durch die im fixierten Zustand die Positionierelemente hindurch ragen. Hierdurch wird die Frontwand2 besonderes präzise zu den seitlichen Tragelementen3 positioniert, wobei die sichtbare erste Abkantung10 über ihre gesamte Erstreckung mit der Fläche des jeweiligen seitlichen Tragelementes3 oder der Seitenwand17 fluchtet. Es wird nur ein schmaler, gleichmäßig breiter Spalt39 zwischen der Frontwand2 und dem Tragelement3 oder der Seitenwand17 erreicht. An der Oberseite besitzt die Frontwand eine nach innen gerichtete Abkantung24 , die unterhalb einer am oberen Verstärkungsblech21 ausgeschnittenen und herausgebogenen Lasche29 liegt und an dieser angeschraubt ist. - In
3 ist die Frontwand2 in einer Innenansicht dargestellt. Zu erkennen ist die obere Abkantung24 , die erste seitliche Abkantung10 , die zweite seitliche Abkantung11 und die untere Abkantung32 . Im Bereich der Mitte bis zum oberen Drittel ist die Beschickungsöffnung26 angeordnet. Am seitlichen Rand der Beschickungsöffnung26 wird auf der Außenseite durch eine Tür, insbesondere eine Bullaugentür (nicht dargestellt), schwenkbar befestigt. In die zweite Abkantung11 der jeweiligen seitlichen Ränder12 sind im unteren Bereich, im mittleren Bereich und im oberen Bereich Öffnungen13 zur Aufnahme der Positionierelemente9 angeordnet. Die untere Abkantung32 hat im Bereich der Aufnahmeöffnungen33 für die Zapfen37 der Stützelemente6 jeweils eine nach oben gerichtete Einbeulung bzw. Einformung34 . Die Aufnahmeöffnungen33 sind somit höher angeordnet, als der untere Rand7 der Frontwand2 . -
4 zeigt das hülsenförmig ausgebildete Positionierelement9 als Einzelteil. Es besitzt an einer Stirnseite einen Boden41 , in dem eine Bohrung zur Befestigung mittels einer Schraube40 oder Niete am vorderen Rand des Tragelementes3 vorgesehen ist. Das Positionierelement9 weist axiale Schlitze42 auf, wodurch die zwischen den Schlitzen42 verbleibenden Segmente43 federnd verformbar sind. Im fixierten Zustand der Frontwand2 liegen die Segmente43 kraftschlüssig an dem inneren Rand der jeweiligen korrespondierenden Befestigungsöffnung13 an. Die Segmente43 des Positionierelementes9 weisen auf ihrer Außenseite an der nach vorn gerichteten Seite jeweils eine zumindest teilweise umlaufende Anlaufschräge44 auf, die das zumindest teilweise Einführen des Positionierelementes9 in die jeweils korrespondierende Öffnung13 bereitstellt bzw. zumindest erleichtert. Beim Einführen werden die Segmente43 zusammengedrückt, wodurch sie eine Kraft auf den inneren Rand der Öffnung13 ausüben. Eine auf der Außenseite der Segmente43 zumindest teilweise umlaufend angeordnete Rastkante45 stellt eine Verrastung in der korrespondieren Öffnung13 der Frontwand2 bereit. -
5 zeigt das Stützelement6 als Einzelteil. Es ist im wesentlichen hakenförmig ausgebildet, wobei an dem nach vorn gerichteten Steg36 ein nach oben gerichteter Zapfen37 angeformt ist. Auf der gegenüberliegenden Seite besitzt der Steg eine Anformung46 , die mit senkrechten seitlichen Schlitzen47 versehen ist, in die im eingesetzten Zustand die Öffnungsränder der Öffnungen15 in der Abkantung14 des Bodenteils5 hineinragen. Zur Befestigung des Stützelementes6 wird zunächst die hintere Anformung46 in den oberen Bereich der Öffnung15 eingesteckt. Anschließend wird das Stützelement6 nach unten in den schmaleren Bereich der Öffnung15 geschoben, wobei die seitlichen Ränder in die seitlichen Schlitze47 ragen und der untere Rand der Öffnung15 in einen unteren, quer verlaufenden Schlitz47a ragt. Danach sitzt das Stützelement6 fest an der vorderen Abkantung14 des Bodenteils5 . -
6 zeigt ein Gehäuse mit Tragrahmen. Als Tragelemente3 dienen zwei im wesentlichen senkrechte Leisten30 , die über waagerechte Leisten31 mit der Rückwand25 verbunden sind. An diese Leisten und an dem seitlichen Rand der Rückwand35 wird auf jeder Seite eine Seitenwand17 angelegt und befestigt. Die Seitenwand17 besitzt am vorderen Rand18 eine Abkantung19 , die mit Bohrungen zur Befestigung an der jeweiligen Leiste30 dienen. Die Abkantung19 liegt an der vorderen Fläche der Leiste30 an, wobei das Positionierelement9 zumindest teilweise auf diese Abkantung19 aufliegt. Mit einem Befestigungsmittel, beispielsweise einer Schraube40 , wird das Positionierelement9 an der Leiste30 befestigt, wobei hierdurch gleichzeitig die Abkantung19 und damit die Seitenwand17 an der Leiste30 befestigt wird. In dieser Ausführungsform ist im vorderen Bereich des Gehäuses1 , zwischen den als Tragelemente fungierenden Leisten30 ein oberes Verstärkungsblech21 nah oberhalb der Beschickungsöffnung26 und ein unteres Verstärkungsblech20 nah unterhalb der Beschickungsöffnung26 befestigt. Die Verstärkungsbleche20 ,21 dienen zur Erhöhung der Stabilität des Gehäuses1 und zur Befestigung der Frontwand2 über Schraubverbindungen im Bereich nah der Beschickungsöffnung26 . Aus dem oberen Verstärkungsblech21 ist eine Lasche29 ausgeschnitten und herausgebogen, die sich dicht oberhalb der oberen Abkantung24 der an den Leisten30 angelegten Frontwand2 erstreckt. Über Schraubverbindungen durch die Lasche29 in die darunter liegende Abkantung24 wird die Frontwand2 gesichert bzw. befestigt.
Claims (12)
- Gehäuse (
1 ) für eine frontbeschickbare Wäschebehandlungsmaschine wie Waschmaschine, Waschtrockner oder Wäschetrockner, umfassend eine Frontwand (2 ), zwei seitliche, gegenüberliegend angeordnete Tragelemente (3 ) und ferner zumindest ein Stützelement (6 ), welches im unteren Bereich des Gehäuses (1 ) angeordnet ist und eine Auflage zur Fixierung der Frontwand (2 ) an ihrem unteren Rand (7 ) bereitstellt, wobei die Frontwand (2 ) im fixierten Zustand mit ihren seitlichen Rändern an den Tragelementen (3 ) anliegt, dadurch gekennzeichnet, dass an den vorderen Enden (8 ) jedes Tragelements (3 ) oberhalb des Stützelementes (6 ) mindestens ein nach vorn ragendes Positionierelement (9 ) angeordnet ist und dass die Frontwand (2 ) an ihren seitlichen Enden jeweils eine erste nach hinten gerichtete Abkantung (10 ) und von dieser ausgehend eine zweite im wesentlichen parallel zur Fläche (25 ) der Frontwand (2 ) gerichtete Abkantung (11 ) umfasst, wobei die zweite Abkantung (11 ) zumindest eine Öffnung (13 ) zur Aufnahme des Positionierelementes (9 ) besitzt. - Gehäuse für eine frontbeschickbare Wäschebehandlungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im unteren Bereich ein Bodenteil (
5 ) angeordnet ist, an dessen vorderen Ende das zumindest eine Stützelement (6 ) zur Auflage und Fixierung des unteren Randes (7 ) der Frontwand (2 ) angeordnet ist. - Gehäuse für eine frontbeschickbare Wäschebehandlungsmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Bodenteil (
5 ) an seinem vorderen Ende eine nach oben gerichtete Abkantung (14 ) mit zumindest einer darin angeordneten Öffnung (15 ) aufweist, in welche das zumindest eine Stützelement (6 ) eingesetzt ist. - Gehäuse für eine frontbeschickbare Wäschebehandlungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (
1 ) als Tragrahmen mit zwei vorderen, als Stützelemente fungierenden Leisten (30 ), ausgebildet ist und dass die Positionierelemente (9 ) an dem vorderen Rand (8 ) der Leisten (30 ) befestigt sind. - Gehäuse für eine frontbeschickbare Wäschebehandlungsmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (
1 ) seitlich jeweils eine Seitenwand (17 ) mit einer Abkantung (19 ) am vorderen Rand (18 ) besitzt, wobei die vordere Abkantung (19 ) am vorderen Rand (8 ) der Leiste (30 ) anliegt und wobei die Befestigung der Seitenwand (17 ) an der Vorderseite dadurch bereitgestellt wird, dass das Positionierelement (9 ) mit seiner Rückseite auf die Abkantung (19 ) der Seitenwand (17 ) drückt. - Gehäuse für eine frontbeschickbare Wäschebehandlungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Positionierelement (
9 ) hülsenförmig mit einem stirnseitig angeordneten Boden (41 ) ausgeführt ist, wobei im Boden (41 ) eine Bohrung angeordnet ist, die zur Befestigung an dem vorderen Ende (8 ) des Tragelementes (3 ) mittels eines Befestigungsmittels (40 ) dient. - Gehäuse für eine frontbeschickbare Wäschebehandlungsmaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das hülsenförmige Positionierelement (
9 ) axiale Schlitze (42 ) aufweist, wodurch die zwischen den Schlitzen (42 ) verbleibenden Segmente (43 ) federnd verformbar sind. - Gehäuse für eine frontbeschickbare Wäschebehandlungsmaschine nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Segmente (
43 ) auf ihrer Außenseite an der nach vorn gerichteten Seite jeweils eine zumindest teilweise umlaufende Anlaufschräge (44 ) aufweisen, die das zumindest teilweise Einführen des Positionierelementes (9 ) in die jeweils korrespondierende Öffnung (13 ) der zweiten Abkantung (11 ) der Frontwand bereitstellt. - Gehäuse für eine frontbeschickbare Wäschebehandlungsmaschine nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet dass die Segmente (
43 ) auf ihrer Außenseite eine zumindest teilweise umlaufende Rastkante (45 ) besitzen, die eine Verrastung mit dem Öffnungsrand in der korrespondieren Öffnung (13 ) der Frontwand (2 ) bereitstellt. - Gehäuse für eine frontbeschickbare Wäschebehandlungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die untere, nach hinten gerichtete Abkantung (
32 ) der Frontwand (2 ) im Bereich der Öffnungen (33 ) jeweils eine nach oben gerichtete Einformung (34 ) aufweist. - Gehäuse für eine frontbeschickbare Wäschebehandlungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (
1 ) an der Vorderseite zwischen den gegenüberliegenden Tragelementen (3 ) ein unteres Verstärkungsblech (20 ) besitzt, welches unterhalb der Beschickungsöffnung (26 ) angeordnet ist und dass die Frontwand (2 ) im Bereich unterhalb Beschickungsöffnung (26 ) eine Befestigungsbohrung (27b ) umfasst, die zur Fixierung der Frontwand (2 ) an das untere Verstärkungsblech (20 ) mittels eines Befestigungsmittels dient. - Gehäuse für eine frontbeschickbare Wäschebehandlungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (
1 ) an der Vorderseite zwischen den gegenüberliegenden Tragelementen (3 ) ein oberes Verstärkungsblech (21 ) besitzt, welches oberhalb der Beschickungsöffnung (26 ) angeordnet ist und dass die Frontwand (2 ) im Bereich oberhalb der Beschickungsöffnung (26 ) eine Befestigungsbohrung (27a ) umfasst, die zur Fixierung der Frontwand (2 ) an das obere Verstärkungsblech (21 ) mittels eines Befestigungsmittels dient.
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