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Die
Erfindung betrifft einen steckbaren Überspannungsableiter mit einem
oder mehreren Überspannungsschutzelementen,
welche in einer baulichen Einheit mit einer optischen Defektanzeige
angeordnet sind, sowie mit einer thermischen Überstromschutzeinrichtung,
diese umfassend eine mechanische Betätigungseinrichtung zum Auslösen eines
Fernmeldekontakts zur Fehlersignalisierung gemäß Oberbegriff des Patentanspruchs
1.
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Weiterhin
umfaßt
die Erfindung ein Basisteil zur mechanischen und elektrischen Aufnahme
mindestens eines steckbaren Überspannungsableiters.
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Aus
dem deutschen Gebrauchsmuster
DE 20
2004 006 227 ist ein Überspannungsableiter
mit Fernmeldekontakt zur Fehlersignalisierung vorbekannt. Die Auslösung der
potentialfreien Mechanik erfolgt bei diesem Stand der Technik mittels
thermischer Überwachung
eingesetzter Varistoren bzw. der Triggereinheit verwendeter Netzfunkenstrecken
in den entsprechenden Steckteilen, welche über vorgespannte Federn mittels
Schieber bzw. flexibler Platine weitergeleitet wird. Im Basisteil
des Überspannungsschutzgeräts wird
diese mechanische Bewegung mittels Betätigungsstößel und einer drehbar gelagerten
Schaltwippe auf einen Mikroschalter übertragen, der an seinen Ausgängen einen
potentialfreien Wechselkontakt zur Verfügung stellt.
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Weiterhin
ist aus der
DE 100
01 667 C1 ein mehrpoliger Überspannungsableiter zum Einsatz
in Niederspannungs-Stromversorgungssystemen vorbekannt, umfassend
ein einziges im wesentlichen U-förmiges
Basisteil mit Anschlußklemmen
im Grundkörper
für die
aktiven Leitungen und PE- oder Erdpotential, wobei in der Abdeckhaube
des Basisteils Führungsmittel
zur lösbaren
Aufnahme von elektrisch mit den Anschlußklemmen kontaktierbaren Steckteilen
mit Varistor- oder Funkenstreckenelementen vorgesehen sind.
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In
Ausgestaltung der Lehre nach
DE 100 01 667 C1 ist im Grundträger des
Basisteils eine Aussparung zur Aufnahme eines Mikrotasters für eine Fernmeldeanzeige
vorgesehen. Für
die Fernmeldeanzeige ist weiterhin im Grundträger ein in Längsrichtung
oder horizontal verlaufender Schlitz eingebracht und im Schlitz
eine durchgehende flächige
Schaltwippe angeordnet. Die Schaltwippe steht mit dem vorerwähnten Mikrotaster
in Wirkverbindung. Der Grundträger
umfaßt
im Bereich jedes einzusteckenden Schutzelements eine in Querrichtung
oder vertikal verlaufende Öffnung
mit Zugang zur Schaltwippe. In die Öffnungen ist jeweils ein Wippenbetätigungsteil eingesetzt,
dessen vertikal hervorstehender Nocken in eine zugehörige Öffnung in
der Abdeckhaube eingreift und mit einem Auslösestift zur Funktionsüberwachung
in dem jeweiligen Schutzelement wechselwirkt. Die Wippenbetätigungsteile
weisen einen zur Schaltwippe gerichteten weiteren Nocken sowie einen
angeformten Stift zur führenden
Aufnahme einer Schraubendruckfeder auf, welche sich gegen die Schaltwippe
abstützt.
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Mit
Hilfe der Schaltwippe und den Wippenbetätigungsteilen können die
Funktionen der eingesteckten Schutzelemente mit einem einzigen Mikrotaster überwacht
werden, wobei auch eine Bestückungskontrolle
möglich
ist.
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Die
vorstehend geschilderten Lösungen
benötigen
also jeweils eine Betätigungswippe,
wobei über
eine Drehbewegung ein Mikroschalter betätigt wird. Aufgrund nicht zu
vermeidender Toleranzen und sich bildender Toleranzketten, die sich
durch die einzelnen Elemente ergeben, ist der Endpunkt des Mikroschalters
problematisch einstellbar, so daß die Gefahr eines fehlerhaften
Auslösens
besteht. Bei den erforderlichen Drehbewegungen kommt neben den Toleranzen
erschwerend noch das funktionsbedingte Lagerspiel der Drehachse
hinzu. Darüber
hinaus sind bei den Lösungen
des Standes der Technik sowohl im Basisteil als auch in den Steckteilen
Federspeicher als Kraftelemente erforderlich, um die gewünschten
mechanischen Bewegungen zum Auslösen
des Mikroschalters zu bewirken.
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Zum
Stand der Technik gehören
noch Überspannungsschutzgeräte mit Varistoren,
bei denen die thermische Überwachungsfunktion über angekoppelte
Thermosicherungen realisiert wird. Die Thermosicherungen nehmen
die gleiche Temperatur wie die Varistoren an und unterbrechen bei Überschreiten
eines Grenzwerts den Stromkreis. Dieses Unterbrechen kann über elektrische,
optische und/oder akustische Funktionsbaugruppen an eine übergeordnete Zentrale
gemeldet werden.
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Nachteilig
ist bei diesen Lösungen
die fehlende Leckstromfreiheit, da ständig ein geringer Betriebsstrom
zur Anzeige benötigt
wird und zusätzlich eine
weitere Baugruppe, z.B. ein Relais zur Bereitstellung eines potentialfreien
Wechselkontakts notwendig ist, das dann ebenfalls einen Stromverbrauch verursacht.
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Aus
dem Vorgenannten ist es daher Aufgabe der Erfindung, einen weiterentwickelten
steckbaren Überspannungsableiter
sowie ein Basisteil zur mechanischen oder elektrischen Aufnahme
derartiger Ableiter anzugeben, welcher bzw. welches eine sichere
Auslösung
eines Fernmeldekontakts zur Fehlersignalisierung ermöglicht,
wobei dies durch eine neuartige Konstrruktion bewirkt werden soll,
welche von festen Toleranzketten ausgeht, so daß ein fehlerhaftes Auslösen vorzugsweise
eingesetzter Mikroschalter als Fernmeldekontakt vermieden werden kann.
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Die
Lösung
der Aufgabe der Erfindung erfolgt bezüglich des steckbaren Überspannungsableiters
mit der Merkmalskombination nach Patentanspruch 1 sowie hinsichtlich
des Basisteils mit der Merkmalskombination nach Patentanspruch 9,
wobei die Unteransprüche
mindestens zweckmäßige Ausgestaltungen
und Weiterbildungen des Erfindungsgedankens beinhalten.
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Der
Grundgedanke der Erfindung liegt in einer Konstruktion, welche nachteilige
Wippbewegungen vermeidet und ausschließlich auf Schiebebewegungen,
senkrecht zur Steckrichtung des Ableiters orientiert.
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Mit
dieser Konstruktion wird eine Umwandlung der elektrischen Information über den
Zustand des zu überwachenden
Elements in eine mechanische Bewegung auf besonders störunempfindliche Art
und Weise erreicht. Als Betätigung
für die
Auslösung
können
dabei thermische Größen, z.B.
bei Anwendung einer Lotstelle, aber auch Stromgrößen, z.B. bei Anwendung von überstromempfindlichen Elementen,
wie Schmelzsicherungen, genutzt werden.
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Die
Konstruktion der Gesamteinrichtung ist dabei besonders robust und
trotzdem fertigungsoptimal. Die Verknüpfung der Einzelsignale bei
mehrpoligen Anordnungen erfolgt als logische Oder-Verbindung.
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Ausgehend
von an sich bekannten steckbaren Überspannungsableitern mit einem
oder mehreren Überspannungsschutzelementen,
welche in einer baulichen Einheit mit einer optischen Defektanzeige
angeordnet sind, sowie mit einer thermischen Überstromschutzeinrichtung,
diese umfassend eine mechanische Betätigungseinrichtung zum Auslösen eines
Fernmeldekontakts zur Fehlersignalisierung ist erfindungsgemäß ein quer
zur Steckrichtung des Ableiters beweglicher, geradlinig geführter Schieber vorgesehen,
welcher eine elastische Zunge als Sperre aufweist.
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Das
freie Ende der elastischen Zunge ist von einem Verriegelungselement
blockiert. Die thermische Überstromschutzeinrichtung
umfaßt
einen Betätigungsbolzen,
welcher im Auslösefall
auf das freie Ende der Zunge einwirkt, um dieses aus der Blockierposition
heraus zu bewegen.
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Der
bewegliche Schieber weist einen freien, stegförmigen Abschnitt auf, welcher
eine diesbezügliche Öffnung im
Ableitergehäuse
durchdringt.
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Wenn
der Betätigungsbolzen
auf das freie Ende der Zunge einwirkt, wird der Schieber freigegeben
und kann eine Längsverschiebung
ausführen.
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Bevorzugt
ist die Schwenkrichtung des freien Endes der Zunge senkrecht zur
Richtung der Bewegung des Schiebers verlaufend gewählt.
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Weiterhin
besitzt das Ableitergehäuse
eine Führungsnut
für den
Schieber, um dessen sichere Bewegung verkantungsfrei zu gewährleisten.
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In
bevorzugter Ausgestaltung besitzt die thermische Überstromschutzeinrichtung
eine Zylinderform mit einem integrierten, federvorgespannten Betätigungsschlagbolzen.
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Die
Schwenkrichtung des freien Endes der Zunge und die Richtung der
Bewegung des Betätigungsschlagbolzens
der thermischen Überstromschutzeinrichtung
liegen auf einer Achse, d.h. die beiden Richtungen fallen im wesentlichen
zusammen.
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Ausgestaltend
weist der Schieber eine Abwinklung mit einer Anzeigefläche zur
Defektanzeige auf.
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Die
Anzeigefläche
des Schiebers kann eine Farbmarkierung umfassen oder durchgefärbt sein, wobei
eine Kappe zur Abdeckung des Überspannungsableiters
an ihrer Oberseite ein Sichtfenster als Teil der optischen Defektanzeige
umfaßt.
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Diese
Kappe ist Teil des Gehäuses
des Überspannungsableiters
und umfaßt
eine Seitenwandung, die den Schieber gegen seitliche Bewegung sichert
und damit eine zusätzliche
Führung
bewirkt.
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Das
Basisteil zur mechanischen und elektrischen Aufnahme mindestens
eines steckbaren Überspannungsableiters
der erfindungsgemäßen Art weist
eine U-Form auf
und ist mit einer Schalteinrichtung zur potentialfreien Fernmeldung
von Fehlerzuständen
ausgerüstet.
Diese Fernmeldeeinrichtung ist in bevorzugter Weise ein Mikrotaster.
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An
einer Innenfläche
eines Schenkels des Basisteils ist ein Durchbruch vorgesehen, wobei
ein federvorgespanntes, verschiebebewegliches Tastelement im Durchbruch
befindlich ist. Das freie Tastende des Tastelements tritt bei eingesetztem Überspannungsableiter
mit dem freien stegförmigen
Abschnitt des Schiebers in Wirkverbindung und es überträgt die Federvorspannkraft
auf den Schieber, wobei im Auslösefall
der Überstromschutzeinrichtung
das federvorgespannte Tastelement durch den nicht mehr blockierten
Schieber freigegeben wird. Infolgedessen führt das Tastelement eine Bewegung
senkrecht zur Steckrichtung des Überspannungsableiters
aus.
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Die
Bewegungsrichtung des Tastelements und diejenige des Schiebers fallen
mit Blick auf die oben beschriebene Wirkungskette zusammen.
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Im
Basisteil ist eine Schiebestange angeordnet, welche eine Bewegung
senkrecht zum Tastelement ausführen
kann, wobei die Schiebestange mit Hilfe eines Federelements in eine
Soll-Lage gedrückt ist.
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Weiterhin
können
das oder die Tastelemente über
Schrägflächen die
Schiebestange aus ihrer Soll-Lage herausbewegen, um die Schalteinrichtung zu
betätigen.
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Die
Schiebestange oder eine Anordnung aus mehreren Schiebestangen ist
raumsparend im oberen Teil eines der U-förmigen Schenkel angeordnet.
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Aus
der obigen Erläuterung
ergibt sich, daß lediglich
im Basisteil Federn zur Erzeugung der Federvorspannung der verschiebebeweglichen
Tastelemente notwendig sind.
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Der
Schieber im steckbaren Überspannungsableiter
stellt ein bezüglich
des Funktions- oder Fehlerzustands des Ableiters veränderbares
Blockierteil dar, welches dann freigegeben wird, wenn ein Fehlerzustand
eingetreten ist. Selbstverständlich ist
hier auch eine kinematische Umkehr denkbar, ohne das erfindungsgemäße Grundprinzip
zu verlassen.
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Ausgestaltend
ist der steckbare Überspannungsableiter
bzw. dessen bauliche Einheit aus zwei Kammern bestehend, wobei eine
erste, untere Kammer eine gekapselte Funkenstrecke oder dergleichen Überspannungsableiter
aufnimmt.
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Die
Stirnseiten der unteren Kammer werden von Steckkontaktflächen gebildet,
welche jeweils in elektrischer Verbindung zur Funkenstrecke stehen.
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Weiterhin
ist eine zweite, obere Kammer ausgebildet, welche die Überstromschutzeinrichtung sowie
die optische Defektanzeige aufnimmt.
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Zwischen
unterer und oberer Kammer ist eine Trennwand befindlich, welche
einen Verdrahtungsträger,
z.B. eine Leiterplatte aufnimmt. Diese Leiterplatte kann anwendungsspezifisch
z.B. eine Triggerschaltung enthalten.
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Die
Trennwand besitzt eine Nut zur Führung des
Schiebers und weist das angeformte Verriegelungselement auf.
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Die
untere Kammer ist von einem an die Außenkontur der Funkenstrecke
angepaßten
Bodenteil verschließbar.
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Die
obere Kammer besitzt zwei sich von der Trennwand parallel verlaufend
erstreckende Seitenwände,
wobei eine Seitenwand einen ersten Anschlag zur Begrenzung des Weges
des Schiebers und ein Rücksprung
in der Trennwand einen zweiten Anschlag zur Begrenzung des Verschiebewegs
bildet.
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Die
Erfindung soll nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels sowie unter
Zuhilfenahme von Figuren näher
erläutert
werden.
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Hierbei
zeigen:
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1 eine
Teilschnittdarstellung eines steckbaren Überspannungsableiters mit erkennbarer Anordnung
des Schiebers und der Überstromschutzeinrichtung;
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2 eine
Darstellung ähnlich
derjenigen nach 1, jedoch mit entfernter Leiterplatte
und Überstromschutzeinrichtung;
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3 und 4 Detaildarstellungen
analog derjenigen nach 1 mit nicht ausgelöstem Betätigungsbolzen
(3) und im Zustand der ausgelösten Überstromschutzeinrichtung (ausgelöster Betätigungsbolzen, 4);
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5 eine
Darstellung, teilweise weggebrochen, mit Wirkungskette Schieber
und Tastelement;
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6 eine
Unteransicht des geöffneten
Basisteils mit erkennbarer Schiebestange und Mikrotaster;
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7 jeweils
Draufsichten des steckbaren Überspannungsableiters
mit optischer Defektanzeige im Zustand „in Ordnung" und „defekt";
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8 und 9 Darstellungen ähnlich denjenigen
nach den 5 und 6, jedoch
mit dem Zustand der Fernmeldekontakteinrichtung „in Ordnung";
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10 eine
Draufsicht auf eine mehrpolige Anordnung von steckbaren Überspannungsableitern in
einem Basisteil, teilweise weggebrochen, mit dem Zustand „defekt" des im Bild erkennbaren
linken Ableiters und
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11 eine
Darstellung ähnlich
derjenigen nach 10, jedoch im Zustand „in Ordnung" und diesbezüglich erkennbarer
Position der Schiebestange und der Position des Tastelements des
Mikroschalters.
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Wie
aus den figürlichen
Darstellungen ersichtlich, erfolgt die Auslösung der potentialfreien Anzeigemechanik über eine Überstromschutzeinrichtung
mit Schlagbolzen, die im gezeigten Beispiel dem Triggerkreis zugeordnet
ist.
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Diese Überstromschutzeinrichtung
mit Schlagbolzen schützt
das jeweilige Modul vor unzulässigen
Betriebszuständen,
z.B. unzulässig
hoher Betriebsspannung und Überlastungen,
d.h. Impulsstrombelastungen außerhalb
maximaler Grenzbereiche, indem der Trigger bzw. Überwachungspfad unterbrochen
wird und die Signalisierung eingeleitet ist.
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Die
Bewegung des Schlagbolzens realisiert dabei die Umsetzung eines
elektrischen Vorgangs in eine mechanische Größe.
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Beim
Auslösen
der Überstromschutzeinrichtung
mit Schlagbolzen wirkt die Federkraft der integrierten Spiralfeder
auf den Schenkel des Anzeigeelements, welcher auf der Isolierplatte
verriegelt ist, und löst
damit dieselbe.
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Durch
das Lösen
des Verriegelungsanzeigeelements wird dieses Element durch die vorgespannte
Federkraft der Schalteinrichtung in axialer Richtung des Schalters
bewegt. Dabei erfolgt zum einen die optische Anzeige im Sichtfenster
am jeweiligen Steckmodul selbst, d.h. die Anzeige wechselt von grün auf rot.
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Zum
anderen wird durch diese Schiebebewegung des Schalters das ursprüngliche
Auslösesignal
des Kennmelders vom Steckmodul in das Basisteil übertragen.
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Im
Basisteil wird diese Schiebebewegung des Schalters in eine, zu dessen
Achse senkrecht stehende Schiebebewegung umgewandelt. Realisiert
wird dies durch eine Schiebestange, deren vorgespannte Feder eine
geringere Kraft als die Feder des Schalters besitzt, wodurch die
Kraftübertragung über zwei
schräg
verlaufende Flächen
erfolgt.
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Durch
die Gestaltung des Schiebers, z.B. die Winkel der jeweiligen Schräge, kann
eine beliebige Anpassung der Weg-Kraft-Charakteristik der Gesamtanordnung
erreicht werden.
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Über die
Ausführung
dieser Schrägflächen ist
ebenfalls eine Kompensation des vorhandenen Lagerspiels, d.h. gegebener
Toleranzen möglich.
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Die
Verschiebebewegung des Schiebers gibt dann den gedrückten Mikroschalter
frei, der an seinen Ausgängen
den potentialfreien Wechselkontakt zur Verfügung stellt. Die Betätigung des
Mikroschalters erfolgt ebenfalls über eine schräg zur Bewegung verlaufende
Fläche.
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Im
nicht ausgelösten
Zustand ist die Kraft der mit dem Schieber, d.h. der Schiebestange
verbundenen Feder größer als
die Kraft des Mikroschalters, so daß dieser gedrückt ist.
Die Schiebestange ist in einem beispielhaften Fall quasi vierpolig
ausgeführt, wobei
jedes einzelne Steckmodul allein in der Lage ist, die oben beschriebene
Schiebebewegung im Sinne einer Oder-Verknüpfung auszuführen.
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Außer dem
Auslösen
des Kennmelders im Steckmodul kann mit Hilfe der erläuterten
Anordnung auch das Fehlen eines Steckmoduls angezeigt werden, denn
ohne eingesetztes Steckteil befindet sich der Mikroschalter und
damit der vierpolige Schieber im „ausgelösten" Zustand.
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Die
Anordnung gemäß Ausführungsbeispiel besitzt
nur eine geringe Toleranzabhängigkeit
aufgrund der mechanischen Signalweiterleitung über eine Schiebebewegung bzw.
mehrere, gekoppelte derartige Schiebebewegungen.
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Die
Weiterleitung des Signals über
bevorzugt schräge
Flächen
am Schalter bzw. der Schiebestange ist kippbewegungsfrei. Die entsprechenden
Materialien können
gute Gleiteigenschaften aufweisen. Durch die konkrete Geometriewahl
und Anwendung bestimmter Materialien ist die Schaltcharakteristik
in weiten Grenzen einstellbar.
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Über die
Anordnung der Schiebestange in einem U-förmigen Schenkel des Basisteils
ergibt sich eine platzsparende mechanische Zusammenfassung bei mehrpoligen
Geräten
bzw. Einzelsignalisierung bei einer einpoligen Ausführung.
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Gemäß den 1 und 2 umfaßt der steckbare Überspannungsableiter
eine untere Kammer 23 und eine obere Kammer 26.
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Die
untere Kammer nimmt im Beispiel eine gekapselte Funkenstrecke 24 auf.
Seitlich der unteren Kammer sind Steckkontaktflächen 25 vorgesehen,
deren freie Steckflächen
in ein hierzu komplementäres
Steckteil in der Basis eingreifen.
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Zwischen
unterer Kammer 23 und oberer Kammer 26 ist eine
Trennwand 27 befindlich, die einen Verdrahtungsträger 28 aufnimmt.
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Der
Verdrahtungsträger 28 kann
eine Triggerschaltung aufweisen und beinhaltet die thermische Überstromschutzeinrichtung 5.
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Die
thermische Überstromschutzeinrichtung 5 umfaßt einen
Betätigungsbolzen 6,
welcher sich im Auslösefall
auf das freie Ende 3 einer elastischen Zunge 2 zu
bewegt.
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Infolge
dieser Bewegung des Betätigungsbolzens 6 wird
das freie Ende 3 der Zunge 2 am Verriegelungselement 4 vorbeibewegt,
so daß der Schieber 1 eine
Bewegung quer zur Steckrichtung des Überspannungsableiters ausführen kann.
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Der
Schieber 1 weist einen freien Abschnitt 7 auf,
welcher hervorstehend ausgebildet ist.
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Dieser
freie Abschnitt 7 steht aus einer Öffnung 8 des Gehäuses 9 des Überspannungsableiters hervor.
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Im
Gehäuse 9 bzw.
in der Trennwand 27 ist noch eine Führungsnut 10 für den Schieber 1 vorgesehen.
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Über eine
Abwinklung 1 des Schiebers ist eine Anzeigefläche 11 gebildet,
welche eine farbige Beschichtung aufweist oder eingefärbt ist.
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Diese
Anzeigefläche 11 folgt
der Bewegung des Schiebers 1 und führt zu einer Farbveränderung im
Sichtfenster 14 (siehe 7).
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Eine
Seitenwandung 13 der Kappe 12 bildet einen seitlichen
Anschlag für
den Schieber 1, so daß dessen
sichere Führung
gewährleistet
ist. Hierbei ist zu beachten, daß die Darstellungen nach den 1 und 2 bzw. 5, 8, 10 und 11 zur Erkennbarkeit
von Details teilweise weggebrochene Gehäuseteile umfassen, so daß die Anschlagwirkung der
Seitenwandung 13 der Kappe 12 hier nicht gezeigt
ist.
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Das
Basisteil 16 zur Aufnahme eines oder mehrerer Überspannungsableiter
(siehe 5 oder 8) besitzt zwei Schenkel 15,
so daß sich
eine im wesentlichen U-Form des Basisteils ergibt.
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In
einer Öffnung
eines Schenkels 15 in Richtung des eingesteckten Überspannungsableiters
befindet sich ein Tastelement 17, welches mit Hilfe einer Feder
unter Vorspannung steht.
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Das
Tastelement 17 besitzt ein freies Tastende 18,
welches in Wirkverbindung mit dem freien Abschnitt 7 des
Schiebers 1 tritt.
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Dann,
wenn durch Auslösung
der thermischen Überstromschutzeinrichtung 5 das
freie Ende 3 der Zunge 2 aus dem Verriegelungselement 4 heraustritt,
bewegt das Tastelement 17 über das freie Tastelement 18 den
nun nicht mehr als festen Anschlag wirkenden Schieber in eine Richtung
links gemäß 8 bzw. 5.
Die hierbei resultierende Bewegungsenergie wird auf die Schiebestange 19 im Basisteil 16 übertragen.
Diese Bewegungsübertragung
wird mit Hilfe von Schrägflächen 22 realisiert, wobei
ebenfalls Schrägflächen 22 die
Schaltnase der Schalteinrichtung 21 eindrücken oder
freigeben.
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Bei
der Darstellung nach 10 ist die Schiebestange 19,
welche mit Hilfe einer Feder 20 vorgespannt ist, in eine
solche Position überführt, daß die Schalteinrichtung 21 (Mikrotaster)
freigegeben wird. Damit wird die Fehlermeldung „defekt" auslesbar und es kann ein Austausch
des entsprechenden steckbaren Überspannungsableiters
vorgenommen werden.
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Aus
dem Vergleich der Darstellungen nach den 8 und 9 zu
den 5 und 6 ist erkennbar, wie sich die
Position des Tastelements 17 verlagert, und zwar beim Übergang
von der Anzeige „in
Ordnung" zur Anzeige „defekt". Im gleichen Sinne verändert sich
die Position der Schiebestange 19.
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Die
Feder 31 zur Erzeugung der Vorspannung des Tastelements 17 ist
in der 5 erkennbar.
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Die
untere Kammer 23 des steckbaren Überspannungsableiters ist von
einem Bodenteil 29 verschlossen, welches im wesentlichen
die Form der gekapselten Funkenstrecke 24 aufnimmt oder
dieser Oberflächengestalt
folgt.
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Die
vordere Seitenwand 30 der oberen Kammer des steckbaren Überspannungsableiters
bildet einen vorderen (gemäß 5 und 8 rechtsseitigen)
Anschlag für
den Schieber 1 und bestimmt dessen Position im Zustand Überspannungsableiter „in Ordnung".
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Alles
in allem gelingt es mit der vorgestellten Erfindung, ein Fernmeldesystem
für mehrpolige, aber
auch einpolige Überspannungsschutzgeräte anzugeben,
das unempfindlich gegen fertigungsbedingte Toleranzen ist, so daß ein fehlerhaftes
Auslösen von
vorzugsweise eingesetzten Mikroschaltern auf ein Minimum reduziert
werden kann. Dies wird dadurch erreicht, daß keine Wipp-, Dreh- oder Schwenkbewegungen
in Schiebebewegungen umgewandelt werden müssen.
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Im
steckbaren Überspannungsableiter
selbst müssen
keine Federn oder andere, eine Vorspannung erzeugende Elemente angeordnet
werden. Ein dort befindlicher Schieber dient lediglich als Blockieranschlag,
dessen Blockierfunktion dann aufgehoben wird, wenn eine thermische Überstromschutzeinrichtung
ausgelöst
hat.
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- 1
- Schieber
- 2
- elastische
Zunge
- 3
- freies
Ende der Zunge
- 4
- Verriegelungselement
- 5
- thermische Überstromschutzeinrichtung
- 6
- Betätigungsbolzen
- 7
- freie
Abschnitte des Schiebers
- 8
- Öffnung im
Gehäuse
- 9
- Gehäuse
- 10
- Führungsnut
für Schieber
im Gehäuse
- 11
- Anzeigefläche
- 12
- Kappe
- 13
- Seitenwandung
der Kappe
- 14
- Sichtfenster
- 15
- Schenkel
des Basisteils
- 16
- Basisteil
- 17
- Tastelement
- 18
- freies
Tastende des Tastelements
- 19
- Schiebestange
im Basisteil angeordnet
- 20
- Federelement
für Schiebestange
- 21
- Schalteinrichtung/Mikrotaster
- 22
- Schrägfläche
- 23
- untere
Kammer
- 24
- gekapselte
Funkenstrecke als Überspannungsableiter
- 25
- Steckkontaktfläche
- 26
- obere
Kammer
- 27
- Trennwand
- 28
- Verdrahtungsträger
- 29
- Bodenteil
für Abschluß der unteren
Kammer
- 30
- Seitenwände der
oberen Kammer
- 31
- Feder
für Tastelement
zum Erzeugen einer Vorspannung