-
Technisches
Gebiet
-
Die
Erfindung bezieht sich auf eine Greifervorrichtung in Art einer
künstlichen
Hand mit wenigstens zwei an einem Rahmen angebrachten Fingern, von
denen zumindest ein Finger längs
einer dem Finger zuordenbaren Bewegungsebene mittels eines Aktors
aus einer langgestreckten in eine gekrümmte Fingerposition überführbar ist,
wobei der Finger einstückig
ausgebildet ist und eine Längserstreckung aufweist,
längs der
wenigstens ein Bereich vorgesehen ist, um den der Finger in der
ihm zugeordneten Bewegungsebene krümmbar ist.
-
Stand
der Technik
-
Greifervorrichtungen,
die in Art einer künstlichen
Hand ausgebildet sind, wenigstens zwei vorzugsweise drei, vier oder
fünf Finger
aufweisen, deren Beweglichkeit jener von menschlichen Fingern zumindest
grob nachempfunden ist, stellen Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkte bei einer Vielzahl
derzeit auf diesem Gebiet tätigen
Projektgruppen dar. Das Hauptaugenmerk jener Gruppen liegt auf der
Realisierung von möglichst
flexibel einsetzbaren Greifersystemen, die durch ihre Funktionalität die Greifeigenschaften
einer menschlichen Hand mehr oder weniger abstrahiert zu imitieren
vermögen.
Liegen einerseits die Anwendungsschwerpunkte derartiger Greifervorrichtungen
auf dem Gebiet der medizinischen Prothetik sowie deren Applikation
als Substitue natürlicher
Extremitäten
an einem Menschen, so gibt es gleichsam Bestrebungen, derartige
Greifervorrichtungen als Greifwerkzeuge an Robotersystemen zu implementieren.
Gleichgültig,
ob die Entwicklungsschwerpunkte im Bereich humaner oder robotertechnischer
Anwendungen liegen, ist es kaum möglich, die technologischen
Entwicklungsarbeiten sowie deren Ergebnisse auf dem Gebiet derartiger
Greifervorrichtungen zu trennen, zumal die Anforderungen an die
Flexibilität,
die Haltbarkeit sowie das Eigengewicht von derartigen Greifervorrichtungen
sehr ähnlich
sind. Viele der bisher entwickelten Roboterhände, wie sie zumeist auch bezeichnet
werden, sowie für
den menschlichen Gebrauch als Prothesen dienenden künstlichen
Hände sind
jeweils aus einer Vielzahl hoch komplexer und feinmechanisch ausgebildeter
Baugruppen zusammengesetzt, deren Komplexität von der Vielzahl an Bewegungsmöglichkeiten
und den Funktionalitäten der
einzelnen Greiffinger abhängt.
-
Grundsätzlich ist
zu den bekannten Greifersystemen festzustellen, dass ihre Empfindlichkeit
gegenüber äußeren mechanischen
Einflüssen
zunimmt je höher
der Grad an Funktionalität
ist, gepaart mit der Forderung nach einer möglichst miniaturisierten und
dadurch hochkomplexen Strukturbildung. Gilt es einerseits bei der
Anwendung eines Greifersystems als Prothese darauf zu achten, dass
der Mensch möglichst
ermüdungsfrei
mit der Prothese umgehen soll, so ist es andererseits wünschenswert
Roboterhände
mit möglichst
geringen Systemgewichten auszubilden und damit verbunden möglichst
geringe Massenträgheiten hervorzurufen,
um möglichst
hohe Handhabungsgeschwindigkeiten zu erzielen. Darüber hinaus
gilt es auch aus Kosten- und Platzgründen, die Roboterantriebe sowie
die Antriebe zur Greiferaktivierung möglichst klein und gewichtsreduziert auszubilden.
Hinzu kommt die Forderung nach einer möglichst langen Lebensdauer
der als Prothese oder als Roboterhand eingesetzten Greifervorrichtung,
zumal in beiden Anwendungsfällen
hohe Dauerbelastungen zu erwarten sind. Ferner gilt es benutzungsbedingte
Verschleißerscheinungen,
die zu Funktionsstörungen
oder -verschlechterungen bei den jeweiligen Greifervorrichtungen
führen
können,
auszuschließen,
zumal Greifaufgaben mit vorgegebener Genauigkeit auch während und
nach längerer
Benutzung mit gleich bleibender Qualität ausgeführt werden müssen.
-
Schließlich steht
einer weitverbreiteten Markeinführung
bei vielen bekannten Greifervorrichtungen durch ihre hohe Komplexität und der
dadurch bedingten hohen Herstellungskosten der Preis entgegen. So
ist davon auszugehen, dass insbesondere im Bereich der Prothetik
weitaus mehr Patienten mit Prothesen versorgt werden könnten, sofern
sie wirtschaftlich erschwinglicher wären.
-
Den
Preis mitbestimmend ist neben der vorstehend erwähnten Miniaturisierung und
der dadurch bedingten hohen Komplexität der Greifervorrichtungen
auch die individuelle Adaption der Greifervorrichtungen an die entsprechenden
Aufnahme- bzw. Tragekomponenten.
So bedarf bei den Prothesen einer individuellen Anpassung an das
jeweilige Extremitätenendteil,
eine Anforderung, die für
den Tragekomfort eine unabdingbare Voraussetzung ist. Dieselbe Situation
herrscht ebenfalls im Bereich der Roboterhände vor, zumal sich Flanschstrukturen
und Anschlußmaße bei Manipulatorendarmen
von Robotersystemen von unterschiedlichen Herstellern stark unterscheiden,
so dass auch in diesem Bereich Adapter erforderlich sind, die zumeist
als separates Bauteil ausgeführt
sind.
-
Gilt
es ferner Roboterhände
um einige Größenordnungen
größer zu skalieren,
um diese beispielsweise an baugleiche aber leistungsstärkere Robotersysteme
zu adaptieren, so muß derzeit
die gesamte Baugruppe durch eine aufwendige Neukonstruktion umgearbeitet
werden, zumal die Lösungsprinzipien
feinmechanischer Baugruppen im größeren Maßstab oft durch andere Lösungsprinzipien
realisierbar sind. Ähnliches
gilt bei der Prothetik.
-
Schließlich werden
die derzeit verfügbaren Greifervorrichtungen
mit einem erheblichen Montageaufwand von zumeist gut eingelerntem
Personal montiert und entsprechend auf Funktion geprüft. Zur Markteinführung derartiger
Produkte ist jeweils auch die Erstellung einer technischen Dokumentation
und Montageanleitung erforderlich, so dass auch hierdurch bedingte
weitere für
den Hersteller nicht unerhebliche Kosten zu tragen sind.
-
Aus
den Druckschriften
US
5 568 957 A sowie
DE
601 06 363 T2 sind jeweils fingerartig ausgebildete Aktoren
entnehmbar, in denen die Finger durch eine Druckbeaufschlagung darin
angeordneter Fluidkammern aus einer langgestreckten in eine gekrümmte Fingerposition überführbar sind.
In beiden Fällen
werden einzelne Funktionselemente im Wege einer Montage miteinander
verbunden.
-
Darstellung
der Erfindung
-
Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Greifervorrichtung
in der Art einer künstlichen
Hand mit wenigstens zwei an einem Rahmen angebrachten Fingern, von
denen zumindest ein Finger längs
einer dem Finger zuordenbaren Bewegungsebene mittels eines Aktors
aus einer langgestreckten in eine gekrümmte Fingerposition überführbar ist,
wobei der Finger einstückig
ausgebildet ist und eine Längserstreckung
aufweist, längs
der wenigstens ein Bereich vorgesehen ist, um den der Finger in
der ihm zugeordneten Bewegungsebene krümmbar ist, derart weiterzubilden,
dass die vorstehend genannten Nachteile im Hinblick auf Stabilität, Gewicht,
Haltbarkeit, Herstellungspreis, Patienten individueller bzw. Robotersysteme
individueller Adaption, Skalierbarkeit und letztlich Montageaufwand
verbessert ausgebildet werden soll.
-
Die
Lösung
der der Erfindung zugrunde liegenden Aufgabe ist im Anspruch 1 angegeben.
Den Erfindungsgedanken vorteilhaft weiterbildende Merkmale sind
Gegenstand der Unteransprüche
sowie der weiteren Beschreibung unter Bezugnahme auf die Ausführungsbeispiele
zu entnehmen.
-
Lösungsgemäß ist eine
Greifervorrichtung in Art einer künstlichen Hand mit wenigstens
zwei, vorzugsweise drei oder mehr, an einem Rahmen angebrachten
Fingern, von denen zumindest ein Finger längs einer dem Finger zuordenbaren
Bewegungsebene mittels eines Aktors aus einer langgestreckten in
eine gekrümmte
Fingerposition überführbar ist, wobei
der Finger einstückig
ausgebildet ist und eine Längserstreckung
aufweist, längs
der wenigstens ein Bereich vorgesehen ist, um den der Finger in
der ihm zugeordneten Bewegungsebene krümmbar ist, derart ausgebildet,
dass der Finger in dem wenigstens einen Bereich, um den der Finger
in der ihm zugeordneten Bewegungsebene krümmbar ist, gelenkartig ausgebildet
ist. Längs
des wenigstens einen aktorisch krümmbaren Fingers ist ein Zug-
und Druckkräfte übertragendes,
länglich
ausgebildetes Stellelement mit zwei Stellelementenden vorgesehen,
von denen ein Stellelementende mit dem dem Rahmen gegenüberliegenden
Fingerspitzenbereich des Fingers und das andere Stellelementende
mit dem Aktor einstückig
verbunden sind.
-
Unter
der Begrifflichkeit „einstückig" ist ein nahtloses
Zusammenhängen
der einzelnen Komponenten zu verstehen, die nicht notwendigerweise aber
nach derzeitigen Herstellungsmöglichkeiten
aus ein und dem gleichen Material bestehen. So bieten sich klassische
Herstellungsverfahren der Guß-
oder Spritzgusstechnik an, mit denen es möglich ist zumeist aus Kunststoffmaterialien
bestehende Spritzgussteile zu fertigen.
-
In
besonders vorteilhafter Weise eignen sich zur einstückigen Herstellung
des Fingers, des Stellelementes sowie des mit dem Stellelement verbundenen
Aktors sogenannte generative Fertigungsverfahren, die einen schichtweisen
Aufbau dreidimensionaler Objekte ermöglichen, die direkt aus einem
dreidimensionalen Datensatz, vorzugsweise in Form von CAD-Daten,
angefertigt werden können.
-
Vorzugsweise
sind sämtliche
Komponenten der lösungsgemäßen Greifervorrichtung,
also neben den mit entsprechenden Aktoren verbundenen Fingern und
den die Finger mit den Aktoren verbindenden Stellelementen auch
der Rahmen, an dem die Finger angebracht sind im Wege eines generativen Fertigungsverfahrens,
vorzugsweise mittels Rapid-Prototyping, herstellbar. Durch die Anwendung generativer
Fertigungsverfahren für
die lösungsgemäß ausgebildete
Greifervorrichtung bieten sich enorme gestalterische Freiheiten,
zumal keinerlei Rücksicht
auf Endformschrägen,
Hinterschnitte sowie gleichbleibende Wandstärken bei den einzelnen Bauteilkomponenten
genommen werden muß.
So ist es möglich,
bei der Auslegung der einzelnen Komponenten eine gezielte Variation
der Bauteilwandstärken
vorzunehmen und auf diese Weise hochfeste sowie auch elastische
Bereiche in den einzelnen Bauteilkomponenten unmittelbar vorzusehen.
So weist der wenigstens eine innerhalb einer Bewegungsebene krümmbare Finger
wenigstens einen, als Filmgelenk ausgebildeten Schwenk- bzw. Abknickbereich vor,
um den der jeweilige Finger um eine senkrecht zur Bewegungsebene
des Fingers orientierte Schwenkachse krümm- bzw. schwenkbar ist. Für eine möglichst
naturgetreue Imitation der menschlichen Fingermotorik sind drei
längs zur
Fingerlängserstreckung
vorgesehene, jeweils als Filmgelenke ausgebildete Schwenkbereiche
vorgesehen. Zur Nachbildung des Daumens sind hingegen nur zwei Filmgelenke
vorzusehen.
-
Zur
kontrollierten Krümmung
jedes einzelnen Fingers ist im Bereich der Fingerspitze ein länglich ausgebildetes
Stellelement fest angebracht, das seinerseits band- bzw. baudenzugartig
ausgebildet und lose durch längs
des Fingers vorgesehene Führungsöffnungen
in den Fingerwurzelbereich verläuft, und
im weiteren einstückig
mit einem Aktor verbunden ist, der das Stellelement relativ zum
Finger in Längsrichtung
zu bewegen vermag, um auf diese Weise den Finger zu strecken sowie
auch kontrolliert zu krümmen.
-
Der
pro Finger einstückig
mit dem Stellelement verbundene Aktor weist ein mit einem hydraulischen
oder pneumatischen Fluid befüllbares
Volumen auf, das sich je nach Füllstand
längs einer
konstruktiv vorgegebenen Linearachse auszudehnen sowie auch zusammenzuziehen
vermag. In einer bevorzugten Ausführungsform weist der Aktor
hierzu ein faltenbalgartig ausgebildetes Element auf, das unmittelbar
oder mittelbar mit einem dem Fingerspitzenbereich gegenüberliegenden
Ende des Stellelementes einstückig
verbunden ist. Die Verbindung zwischen Stellelement und Aktor erfolgt
vorzugsweise derart, dass eine fluidgetriebene Expansion des faltenbalgartig
ausgebildeten Elementes genutzt wird, um über das Stellelement eine auf
den Fingerspitzenbereich einwirkende, in Richtung des Aktors orientierte
Zugkraft zu generieren, wodurch der Finger aus einer gestreckten
Fingerhaltung in eine gekrümmte
Fingerhaltung überführt wird.
Wird hingegen das vom Aktor umschlossene Volumen von dem Fluid entleert,
beispielsweise durch kontrollierte Applizierung von Unterdruck,
so zieht sich das faltenbalgartig ausgebildete Element zusammen,
wodurch letztlich das Stellmittel in Richtung des Fingerspitzenbereiches
vorgeschoben wird und der Finger in eine langgestreckte Position überführt wird.
Die hierfür
erforderliche Rückstellkraft
wird im einfachsten Fall seitens der dem faltenbalgartig ausgebildeten
Element innewohnende elastische Materialrückstellung generiert, kann
jedoch in einer vorteilhaften Weiterbildung durch Vorsehen eines,
eine zusätzliche
Rückstellkraft
erzeugenden Elementes, vorzugsweise in Form eines Federelementes,
ergänzend
unterstützt
werden. Auch das Federelement wird vorzugsweise im Rahmen des generativen
Fertigungsverfahrens in einstückiger
Ausbildung mit dem Aktor hergestellt, wie die weiteren Ausführungen
unter Bezugnahme auf ein konkretes Ausführungsbeispiel zeigen werden.
-
Neben
der aktorunterstützten
Krümmung und
Streckung wenigstens eines Fingers längs einer jeweils dem einen
Finger zuordenbaren Bewegungsebene sieht eine vorteilhafte Ausführungsform
eine zusätzliche
Bewegungsmöglichkeit
wenigstens eines der an der lösungsgemäß ausgebildeten
Greifervorrichtung vorgesehenen Finger orthogonal zu der zweidimensionalen
Bewegungsebene vor, in der der jeweilige Finger zwischen einer langgestreckten
und einer gekrümmten
Fingerposition auslenkbar ist. Ein derartiges seitliches Verschwenken
eines Fingers entspricht in etwa dem seitlichen Schwenken eines menschlichen
Daumens, eine Bewegungsform, die mit Hilfe eines extra im Fingerwurzelbereich
vorzusehenden Antriebsmittels realisierbar ist. Gleichsam der Aktorausbildung
zur kinematischen Ansteuerung des vorstehend beschriebenen Stellelementes
sieht auch das seitlich am Finger vorzusehende Antriebsmittel ein
faltenbalgartig ausgebildetes Element vor, das ein Volumen umschließt, das über wenigstens eine Öffnung mit
einem hydraulischen oder pneumatischen Medium befüllbar ist
und sich beim Befüllen mit
dem Medium längs
einer durch die faltenbalgartige Ausbildung des Elementes vorgegebene
Linearachse auszudehnen und bei Entleeren des Elementes in entgegengesetzter
Richtung längs
der Linearachse zusammenzuziehen vermag. Zur wirksamen Krafteinleitung
auf den seitlich auszulenkenden Finger gilt es, das faltenbalgartig
ausgebildete Element einseitig räumlich
zu fixieren und das jeweils auslenkbare andere Ende des Elementes
mit dem seitlich zu bewegenden Finger zu verbinden. Um die seitliche Auslenkbarkeit
des Fingers zu ermöglichen,
gilt es diesen an eine entsprechend, eine seitliche Auslenkung ermöglichende
elastisch ausgebildete Verbindungsstruktur anzubringen, die den
Finger mit dem stabil ausgebildeten Rahmen verbindet. Weitere Einzelheiten
zur konstruktiven Auslegung der lösungsgemäßen Greifervorrichtung sind
der weiteren Beschreibung unter Bezugnahme auf die Ausführungsbeispiele
zu entnehmen.
-
Die
lösungsgemäße Greifervorrichtung
weist wenigstens zwei an einem Rahmen befestigte Finger auf, die
jeweils einstückig
mit einem dem jeweiligen Finger zu krümmenden Stellelement sowie
einem das Stellelement auszulenkenden Aktor verbunden sind. Der
Begriff „einstückig" soll, wie eingangs
bereist erwähnt
die einheitliche Ausbildung der einzelnen Komponenten aus einem
zusammenhängenden, fugenlosen
Werkstück
beschreiben, das durch Herstellung vorzugsweise im Rahmen eines
generativen Fertigungsverfahren ohne weitere Montageerfordernisse
herstellbar ist. Als bevorzugte generative Fertigungsverfahren stehen
die nachfolgenden Fertigungsverfahren zur Verfügung: Rapid Prototyping mittels
photolithographischem Verfahren, Photopolymerisation durch schichtweises
Aushärten
aus einem Flüssigkeitsbad,
schichtweises Auftragen und Verfestigen von Pulverschichten, schichtweises
Austragen eines Bindemittels in einem Pulververbund, Energiestrahldepositionsverfahren
in Metallpulver sowie Kunststoffextrudertechnik (FDM, Fused Deposition
Modeling).
-
Je
nach konstruktiver Ausgestaltung der Greifervorrichtung, die in
bevorzugter Ausführungsform
drei schwenk- bzw. einzeln ansteuerbare krümmbare Finger vorsieht, die
an einer gemeinsamen Rahmenkonstruktion angelenkt sind, die gleichsam
den einzelnen Aktoren zur Abstützung
dient und darüber
hinaus eine individuelle, an den jeweiligen Einsatzzweck angepaßte Verbindungskontur
vorsieht, ist die Verwendung vorzugsweise als menschliche Prothese
oder als Roboterhand möglich
und lässt
sich schnell und ohne jeglichen Montageaufwand an den jeweiligen
Patienten bzw. an die jeweilige gestellte technische Aufgabe direkt
anhand eines CAD-Datensatzes, in dem sämtliche konstruktive Einzelheiten
für die
Auslegung der lösungsgemäßen Greifervorrichtung
enthalten sind, anpassen.
-
Durch
die bevorzugte Herstellungsweise mittels generativer Fertigungsverfahren
können
die Gesamtkosten für
die Konstruktion und Herstellung derartiger Greifervorrichtungen
verglichen mit marktüblichen
Prothesen sowie Roboterhänden
sehr kostengünstig
gehalten werden. Auch lässt
sich zudem durch entsprechende Skalierungsfaktoren die konstruktive
Ausgestaltung der Greifervorrichtung stufenlos skalieren, so dass
ein beliebig skaliertes, gewichtsoptimiertes Greifersystem herstellbar
ist.
-
Insbesondere
auf dem Gebiet der generativen Fertigungsverfahren sind Entwicklungsrichtungen
erkennbar, mit denen es in Zukunft möglich sein soll, einstückige Gegenstände aus
bereichsweise variierenden Materialien zu fertigen, so dass elastische und
weniger elastische Materialbereiche unabhängig von der Geometrieform
und Wanddicke des jeweiligen Bereiches herstellbar sind. Eine entsprechende Nutzung
derartiger Möglichkeiten
wird zur weiteren Funktionsverbesserung der lösungsgemäß ausgebildeten Greifervorrichtung
beitragen, die bspw. über weitere
Beweglichkeiten und Funktionen verfügen kann.
-
Kurze Beschreibung
der Erfindung
-
Die
Erfindung wird nachstehend ohne Beschränkung des allgemeinen Erfindungsgedankens anhand
von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die Zeichnungen exemplarisch beschrieben. Es
zeigen:
-
1a,
b Greifergesamtdarstellung aus unterschiedlichen perspektivischen
Blickwinkeln,
-
2 Finger
in Seitenansicht sowie perspektivischer Darstellung,
-
3a, b Aktor in Längsschnittdarstellung sowie
in perspektivischer Seitenansicht,
-
4a, b perspektivische Fingerdarstellung mit
seitlich angebrachtem Antriebsmittel, und
-
5 schematisiert
dargestellte Rahmenkonstruktion.
-
Wege zur Ausführung der
Erfindung, gewerbliche Verwendbarkeit
-
In
den 1a und b ist eine bevorzugte Ausführungsform
einer lösungsgemäß ausgebildeten Greiferanordnung
aus unterschiedlichen Blickwinkeln gezeigt. Die folgende Beschreibung
nimmt auf beide Teilbilder zugleich Bezug. Die Greifervorrichtung
weist drei Finger 1, 2, 3 auf, von denen
die Finger 1 und 2 dreigelenkig und der Finger 3 lediglich zweigelenkig,
vergleichbar mit einem menschlichen Daumen, ausgebildet sind. Grundsätzlich läßt sich die
Greifervorrichtung in vier bzw. fünf unterschiedliche Baugruppen
unterteilen, die wie die weiteren Ausführungen zeigen werden, allesamt
einstückig miteinander
verbunden sind und im Wege eines einzigen generativen Fertigungsverfahren,
vorzugsweise eines Rapid Prototyping-Verfahrens herstellbar sind.
-
Die
erste Baugruppe bilden die Finger 1, 2, 3, die
zweite Baugruppe besteht jeweils aus den die Finger krümmenden
Stellelementen 4, die ihrerseits jeweils mit einem, der
dritten Baugruppe entsprechenden Aktor 5 verbunden sind.
Als vierte Baugruppe ist der Rahmen 6 anzusehen, an dem
sich sämtliche
raumfesten Komponenten, auf die im Einzelnen noch einzugehen wird,
verbunden sind. Der Rahmen 6 weist einen den Fingern 1 bis 3 gegenüberliegenden
Bereich 7 auf, an dem eine nicht weiter dargestellte Verbindungsstruktur
für einen
Roboterflansch bzw. zur Applikation an einen Bereich einer menschlichen
Extremität
vorzusehen ist.
-
Als
mögliche
fünfte
Baugruppe ist neben den Aktoren 5 ein weiteres Antriebsmittel 8 vorgesehen, das
zur seitlichen Auslenkung des Fingers 3 dient, der wie
auch die anderen Finger jeweils in einer durch die konstruktive
Ausgestaltung und Ausrichtung relativ zum Rahmen 6 in einer
zweidimensionalen Bewegungsebene, auf die im Rahmen der Erläuterung
der 2 Bezug genommen wird, krümmbar ist. So erstreckt sich
beispielsweise die dem Finger 2 zuordenbare Bewegungsebene
gemäß der Bilddarstellung
in 1a senkrecht zur Zeichenebene, wobei der Finger 2 in
einer gekrümmten
Position senkrecht über
die Zeichenebene ragen würde.
-
Alle
drei Finger 1, 2, 3 sind räumlich gleich verteilt,
um einen ringförmigen
Stützbereich 9 im
oberen Bereich des Rahmens 6 angeordnet. Zur Aufnahme eines
zu ergreifenden, nicht weiter dargestellten Objektes, gilt es die
Finger in ihre gestreckte Lage zu bringen, die der in 1 dargestellten
Situation entspricht. Hierzu wird das Stellmittel 4 jedes
einzelnen Fingers 1, 2, 3 in eine sogenannte
ausgefahrene Stellung verbracht, durch die der jeweils einzelne
Finger gestreckt wird. Dieser Bewegungsmechanismus wird unter Bezugnahme
auf die Darstellungen in den 2a und
b näher
erläutert
werden. Der in 2 dargestellte Finger entspricht
dem Grundaufbau der in 1 dargestellten Finger 1 und.
Es sei angenommen, dass der Finger aus einem einheitlichen Material,
beispielsweise aus einem biegefähigen,
elastischen Kunststoffmaterial gefertigt ist. Entsprechend der Nachbildung
eines menschlichen Fingers verfügt der
künstliche
Finger über
drei Gelenkbereiche 10, 11, 12 die jeweils
dünnwandig
und brückenartig überspannende
Materialbereiche vorsehen, die aufgrund der materialinhärenten Elastizität bzw. Flexibilität ein lokales
Abknicken in Richtung der konkav-seitigen Ausnehmungen 10', 11', 12' ermöglichen.
Derartig konstruktiv ausgebildete lokal wirkende Materialelastizitäten werden
auch als Filmgelenke bezeichnet und dienen einer gezielten reversiblen
Verformung von Körpern.
Durch die konstruktive Ausbildung der als Filmgelenke bezeichneten
lokalen Elastizitätsbereiche 10, 11, 12,
deren einzelne Gelenkachsen parallel zueinander orientiert sind
und im dargestellten Ausführungsbeispiel
gemäß 2a die Zeichenebene senkrecht schneiden,
liegt die bei einer entsprechenden Krümmung des Fingers um die jeweiligen Filmgelenke 10, 11, 12 erzielbare
Krümmungsbewegung
in einer zweidimensionalen Bewegungsebene, die gemäß Darstellung
in 2a der Zeichenebene entspricht.
-
Um
den Finger kontrolliert zu krümmen
ist der Fingerspitzenbereich 13 mit dem oberen Ende eines
länglich
ausgebildeten Stellelementes 4, 14 fest verbunden,
das band- oder stabförmig
ausgebildet ist, in seiner Längsrichtung
Zug- und Druck- bzw. Schubkräfte
zu übertragen
vermag und ansonsten quer zur Längserstreckung
flexibel ausgebildet ist. Im Ausführungsbeispiel gemäß 2 ist
das Stellelement 14 bandförmig ausgebildet und verfügt über eine
Eigenelastizität
senkrecht zu der in 2b ersichtlichen
Bandoberfläche.
Ferner durchragt das bandförmige
Stellelement 14 lose zwischen den Filmgelenkbereichen 10, 11, 12 angeordnete
Führungsöffnungen 15 und
ist im weiteren, wie nicht in 2 dargestellt,
mit einem Aktor verbunden, dessen Funktionsweise und Aufbau im weiteren
beschrieben wird. Grundsätzlich
vermag der Aktor das Stellelement 14 in dessen Längsrichtung
(siehe Pfeildarstellungen) zu bewegen. Gilt es den Finger zu krümmen, so
wird das Stellelement nach unten u gezogen, wodurch der Fingerspitzenbereich 13,
der mit dem oberen Ende des Stellelementes 14 fest verbunden
ist, ebenfalls nach unten bewegt wird. Hierdurch erfährt der
Finger an seinem filmgelenkartig ausgebildeten Gelenkbereichen 10, 11, 12 eine
in Richtung seiner konkaven Ausnehmungen 10', 11', 12' gerichtete Krümmung. Wird hingegen das Stellelement 14 wieder
nach oben o geschoben, so wird der Finger in seine gestreckte Position
gemäß Bilddarstellung
in 2 überführt. Aus
der vorstehend beschriebenen Krümmungskinematik
ergibt sich kausal die Forderung, dass die jeweiligen Finger 1, 2, 3,
die vermittels des Stellelementes 14 gekrümmt werden
können,
relativ zu diesem raumfest anzuordnen sind. Hierzu sind die jeweils
unteren Bereiche der Finger 1, 2, 3 über entsprechende
Aufnahmekonturen 16, 16' (siehe hierzu 1a,
b) mit dem Rahmen 6 verbunden.
-
Aus
rein konstruktiven Gründen
geht die Form des bandförmig
ausgebildeten Stellmittels 14 unterhalb eines jeweiligen
Fingers in eine kreisrunde Verbindungsstruktur 17 über, die
im weiteren als Sehneelement bezeichnet wird und einstückig mit
einem oberen Gehäuseteil 18 des
in 3a und b dargestellten Aktors 5 verbunden
ist. 3a zeigt eine stilisierte Längsschnittdarstellung
und 3b eine perspektivische Ansicht
des Aktors 5. Auch in diesem Fall bezieht sich die weitere
Beschreibung auf beide 3a und b zugleich.
Als sogenanntes Herzstück des
Aktors 5 ist ein faltenbalgartig ausgebildetes Element 19 vorgesehen,
das mit einer biegeelastischen Wand, die gemäß Längsschnittdarstellung in 3a einen wellig ausgebildeten Wandverlauf
vorsieht, ein inneres Volumen umschließt. Das faltenbalgartig ausgebildete
Element 19 sieht einen ersten Endabschnitt 20 vor,
der das innere Volumen gasdicht einseitig abdichtet. Der den ersten
Endabschnitt 20 längs
zur Längserstreckung
des faltenbalgartig ausgebildeten Elementes 19 gegenüberliegende
zweite Endabschnitt 21 verfügt hingegen über eine Öffnung 22 durch
die über
ein nicht weiter dargestellte Zuleitung ein hydraulisches oder pneumatisches
Medium in das Volumen des faltenbalgartig ausgebildeten Element 19 einspeisbar
bzw. aus diesem entleerbar ist. Je nach Befüllungsgrad des faltenbalgartig
ausgebildeten Elementes 19 mit einem Medium vermag sich
das Element 19 längs
seiner Längserstreckung, die
der in der 3a eingezeichneten Linearachse
A entspricht, entsprechend auszudehnen bzw. zusammenzuziehen, wodurch
die Endabschnitte 20 und 21 unterschiedlich weit
voneinander beabstandet werden. Diese kontrollierte Längsbeweglichkeit
des faltenbalgartig ausgebildeten Elementes 19 wird genutzt
um das mit dem Sehnenelement 17 verbundene Stellelement 14 in
der eingangs beschriebenen Weise zu Zwecken der Ausführung einer
kontrollierten Fingerkrümmung
bzw. Fingerstreckung auszulenken. Hierbei ist der erste Endabschnitt 20 raumfest
mit dem Rahmen 6 verbunden – siehe hierzu das in Klammern
gesetzte Bezugszeichen 20 in 1a, b –, so dass
die übrigen
in 3 dargestellten Aktorkomponenten sich relativ
zum raumfesten Endabschnitt 20 gemäß ihres eigenen Freiheitsgrades zu
bewegen vermögen.
-
Der
gegenüber
dem ersten, raumfesten Endabschnitt 20 längs zur
Linearachse A beweglich ausgebildete zweite Endabschnitt 21 des
faltenbalgartig ausgebildeten Elementes 19 ist mit dem
bereits eingeführten
und in bezug genommenen Gehäuseteil 18 verbunden,
der, wie aus 3 entnehmbar, in seiner zur
Linearachse A axial orientierten Längserstreckung den ersten Endabschnitt 20 überragt
und wie bereits erwähnt
einstückig
in das Sehnenelement 17 übergeht. Zu Zwecken einer exakten linear
geführten
Relativbewegung zwischen dem zweiten Endabschnitt 21 samt
dem damit verbundenen Gehäuseteil 18 und
dem feststehenden ersten Endabschnitt 20 durchragt das
Gehäuseteil 18,
das abschnittsweise stegartig das faltenbalgartig ausgebildete Element 19 radial
umfassend ausgebildet ist, den räumlich
feststehenden ersten Endabschnitt 20, der hierzu entsprechende
Durchgangsöffnungen 23 vorsieht.
-
Mit
diesen konstruktiven Vorgaben kann die Funktionsweise des Aktors 5 in
evidenter Weise erschlossen werden, zumal ein Befüllen des
faltenbalgartig ausgebildeten Elementes 19 mit einem Medium
zu einer Ausdehnung des Elementes 19 längs zur Linearachse A relativ
zum feststehenden ersten Endabschnitt 20 nach unten u erfolgt,
wodurch das Sehnenelement 17 und das damit verbundene Stellelement 14 über das
Gehäuseteil 18 ebenfalls
nach unten gezogen wird. Die Kraft, die während eines Krümmungsvorganges über den
einzelnen Finger auf ein zu ergreifendes Objekt wirkt, kann dosiert
und nahezu beliebig groß eingestellt
werden, zumal diese letztlich vom Fülldruck abhängt, mit dem das Medium in
das faltenbalgartig ausgebildete Element 19 eingespeist
wird. Gleiches gilt auch für
die Geschwindigkeit, mit der die einzelnen Finger in die gekrümmte Haltung überführt werden.
Gilt es hingegen, die einzelnen Finger, die jeweils mit einem gesondert
ausgeführten
Aktor antreibbar sind, aus der gekrümmten in die langgestreckte
Position überzuführen, so
hängt die
Kraft und die Geschwindigkeit, bei so genannter einfach wirkender
Ansteuerung, mit der die Fingerbewegung erfolgt, letztlich von der
eigenelastischen Rückstellkraft
des wellig ausgebildeten Wandmaterials des faltenbalgartig ausgebildeten
Elementes 19 ab. Ein allein durch die Eigenelastizität des faltenbalgartig
ausgebildeten Elementes hervorgerufenes Wiederaufrichten eines Fingers
mag in einigen Anwendungsfällen
zu langsam und zu wenig kraftvoll erfolgen, so dass zu diesem Zwecke
in vorteilhafter Weise ein zusätzliches
krafterzeugendes Element in Form eines Federelementes 24 vorgesehen
ist. Das Federelement 24 ist einseitig fest mit der dem
faltenbalgartig ausgebildeten Element 19 gegenüberliegenden
Seite des ersten Endabschnittes 20 verbunden und vermag
sich somit bei entsprechender Kompression gegen den ersten Endabschnitt 20 abzustützen. Das
gegenüberliegende
Ende des Federelementes 24 ist mit einer Deckelplatte 25 verbunden, die
im Umfangsrand radiale Rastnasen 26 vorsieht. Desweiteren
sind an der in 3 ersichtlichen Innenwand des
Gehäuseteils 18 Abstützmittel 27 vorgesehen,
gegen die die Deckelplatte 25 vermittels der an ihr vorgesehenen
Rastnasen 26 nach entsprechender Teilkompression des Federelementes 24 arretierbar
sind. In einer derartigen Stellung, die nicht in 3 dargestellt
ist, wird durch das Federelement 24 eine Vorspannkraft
auf das Gehäuseteil 18 eingeleitet,
die letztlich das faltenbalgartig ausgebildete Element 19 zu
komprimieren bzw. längs
zur Linearachse A zusammenzuziehen vermag. Die durch das Federelement 24 bereitgestellte
Vorspannung dient somit einer schnelleren Rückführung des faltenbalgartig ausgebildeten
Elementes 19 in einen zusammengezogenen Zustand nach entsprechender
Entleerung des Mediums durch die Öffnung 22.
-
An
dieser Stelle sei nochmals betont, dass sämtliche bisher beschriebenen
Komponente einstückig
vorzugsweise im Rahmen eines generativen Fertigungsverfahrens, vorzugsweise
im Wege eines Rapid Prototyping-Verfahrens hergestellt werden. Da jedoch
nach derzeitigen Technologien die Herstellung einer mit Vorspannung
versehenen Feder nicht möglich
erscheint, wird das Federelement 24 nebst entsprechend
ausgebildeter Deckelkappe 25 im entspannten Zustand hergestellt,
so dass es eines einzigen nachträglichen
Montageschrittes bedarf, die Deckelplatte 25 in die vorgespannte
Position zu verbringen.
-
Betrachtet
man sich im Lichte der vorstehenden Ausführungen die in 1a und
b dargestellte Gesamtdarstellung der Greifervorrichtung so wird deutlich,
dass jeder einzelne Finger 1, 2, 3 mittels
eigenen Aktoren 5 individuell ansteuerbar ist. Selbstverständlich bedarf
es hierzu einer kontrollierten Versorgung der faltenbalgartig ausgebildeten
Elemente 19 jedes einzelnen Aktors 5 mit einem
entsprechendem Medium, worauf an dieser Stelle nicht weiter eingegangen
wird, zumal die zur Verfügungstellung
des Mediums mit an sich bekannten Steuer- und Regelungstechniken
vorgenommen werden kann. Dienen die baugleich ausgebildeten Finger 1 und 2 beispielsweise
als Zeige- und Ringfinger einer menschlichen Hand, zumal sie jeweils
drei bewegliche Gelenkbereiche vorsehen, siehe hierzu die Filmgelenke 10, 11, 12 gemäß 2,
so dient die Ausbildung des Fingers 3, der lediglich über zwei
Gelenkbereiche verfügt
in Äquivalenz
zur menschlichen Hand, dem Daumen. Grundsätzlich erfolgt die kontrollierte
Krümmung
des Daumens 3 in identischer Weise zum Krümmungsverlauf
des in 2 dargestellten Fingers, so dass im Weiteren auf
eine nochmalige Wiederholung der Krümmungskinematik unter Bezugnahme
auf den in 4a und b in Detailldarstellung
dargestellten Daumens verzichtet wird. Des weiteren unterscheidet sich
der lediglich um zwei Gelenkbereiche abknickbare bzw. krümmbare Daumen 3 von
den drei gelenkig ausgebildeten Fingern 1 und 2 durch
das Vorsehen eines weiteren Antriebsmittels 30, durch das
der Daumen eine seitliche Schwenkbewegung zu vollziehen in der Lage
ist. Der Daumen 3 ist mit den nicht weiter in 4 dargestellten
Rahmen 6 über
ein elastisch verformbares Verbindungsmittel, vorzugsweise in Gestalt
und Ausbildung eines Filmgelenkscharniers 31 verbunden,
das die in 4b durch Pfeildarstellung
angegebene Schwenkbewegung ermöglicht.
Das Antriebsmittel 30 ist gleichsam dem Aktor 5 als
faltenbalgartig ausgebildetes Element ausgebildet, das ein Volumen
umschließt,
das über eine Öffnung und
eine damit verbundene Zuleitung 32 mit einem Medium befüllbar ist,
und sich bei Befüllen
mit dem Medium längs
der durch die faltenbalgartige Ausbildung des Elementes 30 vorgegebene
Linearachse A auszudehnen und bei Entleeren des Elementes 30 in
entgegengesetzter Richtung längs der
Linearachse A zusammenzuziehen vermag. Um einen den Daumen 3 seitlich
auszulenkenden Krafteintrag auf den Daumen gerichtet einwirken zu
lassen ist es erforderlich, den Endabschnitt 33 des Antriebsmittels 30,
der vom Daumen 3 beabstandet angeordnet ist, räumlich zu
fixieren. Dies kann entweder über
eine starre Ausbildung der Zuleitung 32 erfolgen, die starr
mit dem nicht weiter in 4 dargestellten Rahmen 6 verbunden
ist, oder mit einer direkten Verbindung des Endabschnittes 33 mit
einem entsprechenden Haltesteg des Rahmens 6. Wird in diesem
Fall das Antriebsmittel 30 mit einem Medium befüllt, so
wirkt eine seitlich auf den Daumen 3 gerichtete Kraft, die
dem Daumen 3 um das Filmgelenkscharnier 31 seitlich
auszulenken vermag. Hierdurch kann die Aufnahme eines Objektes durch
temporäre Vergrößerung des
jeweils seitlichen Abstandes des Fingers 1 zum Daumen 3 erleichtert
werden. Ebenso wird hierdurch ein flexibleres Ergreifen eines Objektes
mit Hilfe nur zweier Finger, d.h. beispielsweise mit dem Finger 1 und
dem Daumen 3 möglich.
Eine seitliche Rückstellung
des Daumens 3 erfolgt durch entsprechendes Entleeren des
Antriebsmittels 30 und der dadurch wirkenden eigenelastischen
Rückstellkraft
des dem Antriebsmittel 30, bei so genannten einfach wirkenden
Ansteuerungen, zugrundeliegenden faltenbalgartig ausgebildeten Elementes.
-
In 5 ist
eine bevorzugte Ausführungsform
für die
Ausgestaltung des Rahmens 6 dargestellt, das über entsprechende
Aufnahmeöffnungen 34 für die Aktoren 5 aufweist
sowie über
entsprechende Abstützstrukturen 16 zur
Aufnahme der Finger 1 bis 3. Grundsätzlich gilt
für die
Ausgestaltung des Rahmens 6 ein möglichst minimales Gewicht sowie
ein Höchstmaß an Steifigkeit
bzw. Festigkeit, so dass die Funktionalität der vorstehend beschriebenen
Greifervorrichtung gewährleistet
werden kann. Im unteren Bereich 35 des Rahmens 6 ist
im Falle einer als Prothese ausgebildeten künstlichen Hand ein patientenindividueller
Anschluß vorzusehen
oder im Falle einer Roboterhand ein entsprechender Verbindungsflansch.
-
- 1,
2, 3
- Finger,
Daumen
- 4
- Stellelement
- 5
- Aktor
- 6
- Rahmen
- 7
- Verbindungsstruktur
- 8
- Antriebsmittel
- 9
- Befestigungsring
- 10,
11, 12
- Gelenkbereich,
Filmgelenk
- 10', 11', 12'
- konkarv,
offener Bereich
- 13
- Fingerspitzenbereich
- 14
- Stellelement
- 15
- Durchführungsöffnung
- 16
- Abstützstruktur
- 17
- Sehnenelement
- 18
- Gehäuseteil
- 19
- faltenbalgartig
ausgebildetes Element
- 20
- erster
Endabschnitt
- 21
- zweiter
Endabschnitt
- 22
- Öffnung
- 23
- Durchführung
- 24
- Federelement
- 25
- Deckelplatte
- 26
- Rastnasen
- 27
- Abstützmittel
- 28,
29
- Gelenkbereich,
Filmgelenk
- 30
- Antriebsmittel
- 31
- Verbindungsmittel
- 32
- Zuleitung
- 33
- Endabschnitt
- 34
- Durchgangsöffnungen
- 35
- Endbereich