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Die
Erfindung betrifft eine verstellbare Klappe in einem Kraftfahrzeug.
Des Weiteren betrifft die Erfindung auch ein Kraftfahrzeug, insbesondere
ein Cabrioletfahrzeug mit einer solchen Klappe. Schließlich betrifft
die Erfindung auch eine spezielle Verwendung einer solchen Klappe.
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Verstellbare
Klappen in einem Kraftfahrzeug sind allgemein bekannt. Beispiele
für bekannte
verstellbare Klappen sind die so genannte Motorhaube, der Kofferraumdeckel,
bei Cabrioletfahrzeugen der Verdeckkastendeckel und für den Fahrzeuginnenraum
eine dem so genannten Handschuhfach zugeordnete Klappe.
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Aus
der
DE 197 23 818 ist
ein Cabrioletfahrzeug bekannt, bei dem seitlich an einem Verdeckkastendeckel
eine schwenkbare Zusatzklappe vorgesehen ist, die mit einem Lenker
eines Viergelenkscharniers des Verdeckkastendeckels derart zusammenwirkt,
dass die Zusatzklappe bei geschlossenem Verdeckkastendeckel geschlossen
ist und bei geöffnetem
Verdeckkastendeckel eine aufrechte Stellung einnimmt.
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Aus
der
DE 195 38 738 ist
eine Abdeckklappe für
eine Durchlassöffnung
in einer Bordwand eines Kraftfahrzeugs bekannt. Zur Betätigung ist
eine schlittenförmige
Wirkverbindung vorgesehen.
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Aus
der
DE 199 56 882 ist
eine verstellbare Klappe in der Verkleidung eines Fahrzeugs bekannt.
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Nachteilig
bei diesen bekannten Klappen sind die vergleichsweise aufwendige
Mechanik und der damit einhergehende konstruktive Aufwand einerseits
sowie eine evtl. Störanfälligkeit
andererseits. Darüber
hinaus sind bekannte Klappen entweder zur manuellen Betätigung durch
einen Nutzer des Fahrzeugs oder zur mittelbaren Betätigung durch
andere bewegliche Fahrzeugkomponenten vorgesehen, so dass sie sich
nur bedingt für
eine direkte, nicht durch den Nutzer erfolgende Betätigung,
insbesondere im Zusammenhang mit weiteren automatisch oder halbautomatisch
ablaufenden Bewegungsvorgängen, z.B.
beim Aufstellen eines Cabrioletverdecks, eignen.
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Eine
Aufgabe der Erfindung besteht entsprechend darin, eine weitere Ausführungsform
für eine Klappe
in einem Kraftfahrzeug anzugeben, die insbesondere die Nachteile
bekannter Klappen vermeidet oder verringert.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den
Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Dazu ist bei einer verstellbaren Klappe mit einem mit der Klappe zu
deren Betätigung
verbundenen Lenker vorgesehen, dass der Lenker an seinem von der
Klappe abgewandten Ende zumindest eine Aufnahme für eine Achse
aufweist und dass ein zur Betätigung
der Klappe vorgesehenes Stellelement zwischen der Achsaufnahme und
der Klappe an den Lenker angreift. Bei dem Stellelement handelt
es sich in einer bevorzugten Ausführungsform um ein aktives,
also z.B. elektrisches, hydraulisches oder pneumatisches Stellelement.
Weiter bevorzugt handelt es sich um ein linear wirkendes Stellelement,
das entweder direkt, z.B. aufgrund eines pneumatisch bewegten Kolbens
oder einer elektrisch betätigten
Hubspindel, linear wirkt oder die lineare Wirkung aufgrund einer
Umsetzung, wie z.B. bei einem rotatorisch beweglichen Stellelement
mittels eines Exzenters, entfaltet.
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Der
Vorteil der Erfindung besteht vor allem in der vergleichsweise einfachen
Mechanik, die sowohl einfach und unkompliziert herzustellen und
zu montieren ist und darüber
hinaus keinerlei mittelbar bewegliche Teile umfasst, so dass die
Mechanik verschleißarm
ist und entsprechend mit einer minimierten Wartungsanfälligkeit
gerechnet werden kann.
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Die
abhängigen
Ansprüche
sind auf bevorzugte Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung gerichtet.
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Wenn
der Lenker derart geformt ist, dass sich die Achsaufnahme unterhalb
einer durch die Klappe in geschlossener Stellung definierten Ebene befindet,
deckt die Klappe in geschlossener Stellung die zu ihrer Betätigung vorgesehene
Kinematik, einschließlich
des Bereichs in dem die Klappe schwenkbeweglich angelenkt ist, vollständig ab.
Eine Oberfläche
der Klappe kann also so gestaltet sein, dass eine Öffnung,
der die Klappe zugeordnet ist, vollständig abgedeckt ist.
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Bevorzugt
ist der Lenker derart geformt, dass ausgehend von der Achsaufnahme
ein Hebel ausgebildet ist, an dessen Ende das Stellelement angreift, und
dass mit dem Hebel ein Arm und dieser mit einem Klappenunterteil
verbunden ist. Die Ausbildung eines Hebels in dem Lenker sorgt für eine optimale Krafteinleitung
und -übertragung.
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Wenn
Hebel und Arm eine Ausnehmung einschließen, also zusammen eine im
weitesten Sinne V-förmige
Kontur bilden, ist es möglich,
dass eine Randseite der von der Klappe abgedeckten Öffnung bei
geöffneter
Klappe in diese Ausnehmung, also quasi das Innere der V-förmigen Kontur,
hineinragt. Dies ermöglicht,
dass die Klappe außerhalb
einer Umfangslinie der von der Klappe abgedeckten Öffnung aufgestellt
werden kann. Anders ausgedrückt bedeutet
dies, dass die Öffnung
bei geöffneter
Klappe vollständig
oder zumindest nahezu vollständig freigegeben
wird.
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Wenn
Hebel, Arm und Klappenunterteil einstückig miteinander verbunden
sind, ergibt sich ein besonders stabiler, dauerhaft belastbarer
Lenker.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung mit ggf. selbständiger erfinderischer Qualität ist vorgesehen,
dass der Lenker zwei Achsaufnahmen ausbildet und dass beide Achsaufnahmen
derart orientiert sind, dass eine Kombination mit koaxialen Achsen möglich ist.
Eine Verwendung zweier Achsaufnahmen, also eine schwenkbewegliche
Anlenkung der Klappe an mindestens zwei Stellen, erhöht die Stabilität der Klappe
und gewährleistet
eine sichere und exakte Führung
der Klappe während
eines Schwenkvorgangs.
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Eine
nochmalige Verbesserung der Stabilität und der Führung der Klappe ergibt sich,
wenn die beiden Achsaufnahmen entlang einer durch die beiden koaxialen
Achsen definierten Richtung beabstandet sind. Bei einer solchen
beabstandeten Anordnung der beiden Achsaufnahmen liegt ein bevorzugter
Angriffspunkt des Stellelements zwischen den beiden Achsaufnahmen,
also einer Ebene zwischen den beiden Achsaufnahmen. Entsprechend
ist vorgesehen, dass das Stellelement am Lenker entlang der durch die
beiden koaxialen Achsen definierten Richtung zwischen, insbesondere
mittig zwischen den beiden Achsaufnahmen angreift. Die Krafteinleitung
durch das Stellelement wird somit gleichmäßig auf beide Achsaufnahmen
verteilt, so dass bei einer Bewegung der Klappe ein Verkanten oder
dergleichen nahezu ausgeschlossen ist.
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Die
oben beschriebene Klappe eignet sich besonders als Gestängeklappe.
Gestängeklappen sind
in an sich bekannter Art und Weise zur Abdeckung von Durchtrittsöffnungen
von Gestängeelementen
einer Verdeckkinematik bei Cabrioletfahrzeugen bekannt. Die vorstehend
beschriebene Klappe eignet sich gerade deshalb besonders als Gestängeklappe
weil, die Öffnung, der
die Klappe zugeordnet ist, bei einer Gestängeklappe also die Gestängedurchtrittsöffnung,
nahezu vollständig
freigegeben wird. Dennoch ist bei geschlossener Klappe die Mechanik
der Klappe vollständig
abgedeckt, so dass, nachdem Gestängeklappen
Bestandteil der äußeren Oberfläche eines
Cabrioletfahrzeugs sind, ein Verschmutzen der Mechanik ausgeschlossen
oder zumindest erheblich vermindert ist.
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Die
Erfindung betrifft ferner auch ein Kraftfahrzeug mit einer Klappe
der vorstehend beschriebenen Art, insbesondere ein Cabrioletfahrzeug
mit einer als Gestängeklappe
fungierenden derartigen Klappe.
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Schließlich betrifft
die Erfindung auch die Verwendung einer solchen Klappe als Gestängeklappe,
also insbesondere zur Abdeckung von Gestängedurchtrittsöffnungen
in einem Cabrioletfahrzeug.
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Der
Vorteil der Erfindung und ihrer Ausgestaltungen besteht des Weiteren
darin, dass die Klappenoberfläche
kontinuierlich gestaltet sein kann und sich insoweit weitestgehend übergangslos
in die sonstigen Karosserieelemente einfügt. Die Mechanik, insbesondere
die Anlenkung der Klappe, ist unterhalb der Klappe vorgesehen und
damit durch diese verdeckt. Bei einer solchen Klappenoberfläche kann
sich diese mit den üblichen
Spaltmaßen
der sonstigen Karosserieelemente in die Karosserieoberfläche einfügen. Luftverwirbelungen,
wie sie etwa bei außen
liegenden Scharnieren unvermeidlich wären, sind je nach Spaltmaß auf ein
Minimum reduziert. Verbleibende Abstände zwischen Klappenoberfläche und
angrenzenden Karosserieteilen können
durch eine Dichtung verschlossen sein, so dass ein Eindringen von
Schmutz und Feuchtigkeit verhindert wird und entsprechend z.B. eine
Korrosion oder Verschmutzung der Klappenmechanik so weit wie möglich verhindert
wird, die bei außen
liegenden Scharnieren ebenfalls unvermeidlich wäre.
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Die
mit der Anmeldung eingereichten Patentansprüche sind Formulierungsvorschläge ohne
Präjudiz
für die
Erzielung weitergehenden Patentschutzes. Die Anmelderin behält sich
vor, noch weitere, bisher nur in der Beschreibung und/oder Zeichnungen
offenbarte Merkmalskombinationen zu beanspruchen.
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Das
oder jedes Ausführungsbeispiel
ist nicht als Einschränkung
der Erfindung zu verstehen. Vielmehr sind im Rahmen der vorliegenden
Offenbarung zahlreiche Abänderungen
und Modifikationen möglich,
insbesondere solche Varianten, Elemente und Kombinationen und/oder
Materialien, die zum Beispiel durch Kombination oder Abwandlung
von einzelnen in Verbindung mit den im allgemeinen oder speziellen
Beschreibungsteil beschriebenen sowie in den Ansprüchen und/oder
den Zeichnungen enthaltenen Merkmalen bzw. Elementen oder Verfahrensschritten
für den
Fachmann im Hinblick auf die Lösung
der Aufgabe entnehmbar sind und durch kombinierbare Merkmale zu
einem neuen Gegenstand oder zu neuen Verfahrensschritten bzw. Verfahrensschrittfolgen
führen.
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In
Unteransprüchen
verwendete Rückbeziehungen
weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches
durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin; sie sind nicht
als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen, gegenständlichen
Schutzes für
die Merkmalskombinationen der rückbezogenen
Unteransprüche
zu verstehen. Des Weiteren ist im Hinblick auf eine Auslegung der
Ansprüche
bei einer näheren Konkretisierung
eines Merkmals in einem nachgeordneten Anspruch davon auszugehen,
dass eine derartige Beschränkung
in den jeweils vorangehenden Ansprüchen nicht vorhanden ist.
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Da
die Gegenstände
der Unteransprüche
im Hinblick auf den Stand der Technik am Prioritätstag eigene und unabhängige Erfindungen
bilden können, behält die Anmelderin
sich vor, sie zum Gegenstand unabhängiger Ansprüche oder
Teilungserklärungen zu
machen. Sie können
weiterhin auch selbständige Erfindungen
enthalten, die eine von den Gegenständen der vorhergehenden Unteransprüche unabhängige Gestaltung
aufweisen.
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Nachfolgend
wird ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung anhand der Zeichnung näher
erläutert. Einander
entsprechende Gegenstände
oder Elemente sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen
versehen.
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Darin
zeigen:
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1 eine
schwenkbare Klappe,
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2 und 3 die
schwenkbare Klappe in Schnittdarstellung,
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4 einen
Ausschnitt aus einer an die Klappe anschließenden Fahrzeugoberfläche,
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5 eine
Schnittdarstellung durch einen Verdeckkastendeckel als weitere an
die Klappe anschließende
Fahrzeugoberfläche,
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6 einen
Schnitt durch die verstellbare Klappe mit einem zu dessen Betätigung vorgesehenen
Stellelement,
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7 Details
zur Montage des Stellelements an einem Gegenlager und das auch die
Klappe schwenkbeweglich ist,
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8 und 9 eine besondere Ausführungsform eines Gegenlagers,
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10 eine
alternative Ausführungsform
der verstellbaren Klappe mit mittelbar linear wirkendem Stellelement
und
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11, 12 und 13 einzelner
Ansichten der besonderen Ausführungsform.
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1 zeigt
in perspektivischer Ansicht eine bewegliche Klappe 10 in
einem nicht näher
dargestellten Kraftfahrzeug, die zur Abdeckung einer Öffnung 12 in
einer Fahrzeugoberfläche,
z.B. der Karosserie 14 oder einer Oberfläche im Innenraum
des Kraftfahrzeugs vorgesehen ist. Die Klappe 10 umfasst
ein Klappenoberteil 16 und ein Klappenunterteil 18.
An dem Klappenunterteil 18 ist insbesondere einstückig ein
Lenker 20 angeformt. Der Lenker 20 umfasst einen
als Hebel 22 wirkenden Abschnitt und einen als Arm 24 wirkenden
Abschnitt. An den Arm 24 schließt sich das Klappenunterteil 18 an.
Hebel 22, Arm 24 und Klappenunterteil 18 sind
bevorzugt einstückig
miteinander verbunden. Das Klappenoberteil 16 fügt sich
durch das verwendete Material und die Oberflächeneigenschaften, insbesondere
eine geeignete Lackierung, in die jeweilige Fahrzeugoberfläche 14 ein.
Es kann auch vorgesehen sein, dass das Klappenoberteil 16 einen
Bezug oder dergleichen, z.B. einen Lederbezug, aufweist, was insbesondere dann
in Betracht kommt, wenn die Klappe 10 als Gestängeklappe
bei einem Cabrioletfahrzeug fungiert. Das Klappenunterteil 18 ist
bevorzugt als Kunststoffspritzteil (ABS/PC) ausgeführt.
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Die 2, 3 und 4 zeigen
Detailansichten der Klappe 10 aus 1 in einer
Schnittdarstellung. 2 zeigt einen Schnitt durch
die Klappe 10 entlang der Schnittlinie II in 1.
Erkennbar ist das Klappenunterteil 18, das zur Versteifung
Versteifungsrippen aufweist. Mit dem Klappenunterteil 18 ist das
Klappenoberteil 16 kombiniert. Für die Kombination von Klappenoberteil
und Klappenunterteil 16, 18 kommt ein Verschweißen und/oder
Verkleben in Betracht.
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3 zeigt
einen Schnitt durch die Klappe 10 entlang der Schnittlinie
III in 1. In der Schnittdarstellung ist mit weiteren
Details der Lenker 20, insbesondere dessen zwei Abschnitte,
von denen einer als Hebel 22 und einer als Arm 24 fungiert,
erkennbar. Am Ende des Lenkers 20, also am freien Ende des
Hebels 22, bildet dieser eine Aufnahme 26 für eine Achse – im folgenden
als Achsaufnahme 26 bezeichnet – aus. Um eine damit definierte
Achse ist die Klappe 10 schwenkbeweglich.
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4 zeigt
einen Schnitt durch die Fahrzeugoberfläche 14 entlang der
Schnittlinie IV in 1. Erkennbar ist, dass das Karosserieelement 14,
das in diesem Fall durch die Fondverkleidung gebildet wird, im Bereich
einer Randlinie der Öffnung 12 durch
ein Rahmenteil 28 ergänzt
ist, so dass eine sich aus Karosserie 14 und Rahmenteil 28 ergebende
Kontur formschlüssig
oder zumindest weitestgehend formschlüssig mit einer korrespondierenden Kontur
von Klappenoberteil und Klappenunterteil 16, 18 zusammenwirkt.
Zur weiteren Abdichtung können nicht
dargestellte Dichtungen vorsehen sein.
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5 zeigt
entlang der Schnittlinie V in 1 einen
an die Klappe 10 angrenzenden Verdeckkastendeckel 30 wie
er in an sich bekannter Art und Weise bei Cabrioletfahrzeugen zur
Abdeckung eines nicht weiter dargestellten Verdeckkastens verwendet
wird.
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6 zeigt
in einer Schnittdarstellung aus ähnlicher
Perspektive wie in 3 die Klappe 10 in geschlossener
Stellung und (gestrichelt dargestellt) in geöffneter oder ausgefahrener
Stellung. Zur Betätigung
der Klappe 10 ist ein Stellelement 32 vorgesehen,
wobei als Stellelement 32 in 6 ein z.B.
hydraulisch oder pneumatisch betriebener Hubzylinder dargestellt
ist. Andere Stellelemente 32, wie z.B. eine elektrisch
betriebene Hubspindel oder dergleichen, sind ebenfalls denkbar.
Das Stellelement 32 greift am Lenker 20 zwischen
der Achsaufnahme 26 und der Klappe 10 an. Genauer
greift das Stellelement 32 am als Hebel 22 fungierenden
Abschnitt des Lenkers 20 an. Zur verbesserten Krafteinleitung
ragt ein Abschnitt des Hebels 22 sogar über eine von Arm 24 und
Hebel 22 gebildete im Wesentlichen V-förmige Kontur hinaus. Bei einer
Krafteinleitung durch das Stellelement 32 er folgt ein Verschwenken
der Klappe 10 um den durch die Achsaufnahme 26 gebildeten Drehpunkt.
Zu diesem Zweck ist die Klappe 10 über zumindest eine Achse 34 im
Bereich der Achsaufnahme 26 mit einem Gegenlager 36 verbunden,
also angelenkt. Bei dem Gegenlager 36 handelt es sich um
ein karosseriefestes Teil. In der dargestellten Ausführungsform
in 6 ist das Stellelement 32 ebenfalls mit
dem für
die Achsaufnahme 26 als Gegenlager 36 fungierenden
Karosserieelement verbunden.
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7 zeigt
das Stellelement 32 sowie das Gegenlager 36 mit
weiteren Details. Es ist erkennbar, dass das Stellelement 32 mit
dem Gegenlager 36 schwenkbeweglich kombiniert ist, so dass
das Stellelement 32 der Bewegungsbahn des Punktes, an dem das
Stellelement 32 an den Hebel 22 (6)
angreift, folgen kann. Die Verbindung zwischen Stellelement 32 und
Lenker 20 ist ähnlich
wie die Anlenkung der Klappe 10 an das Gegenlager 36 eine
Achsverbindung. Die Schwenkbeweglichkeit des Stellelements 32 am
Gegenlager 36 ergibt sich ebenfalls aufgrund einer Anlenkung
mittels einer Achse. Wie 7 weiter zeigt, weist das Gegenlager 36 zur
Anlenkung der Klappe 10 jeweils zwei Achshülsen 38, 40 auf,
in die eine nicht dargestellte Achse 34 (6) einführbar ist
und zwischen denen die Achsaufnahme 26 (6)
insbesondere mittig positioniert ist.
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8 zeigt
eine spezielle Ausführungsform des
Gegenlagers 36 aus 7 mit weiteren
Details. Bei dem Gegenlager 36 gemäß 8 sind jeweils zwei
Paare von Achshülsen 38, 40 vorgesehen,
so dass mit diesem Gegenlager 36 eine Klappe 10 kombinierbar
ist, dessen Lenker 20 an seinem freien Ende zwei beabstandete
Achsaufnahmen 26 aufweist. Jede Achsaufnahme 26 einer
solchen Klappe 10 wird bei der Montage der Klappe 10 an
dem Gegenlager 36 zwischen jeweils einem Paar von Achshülsen 38, 40 angeordnet.
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Des
Weiteren ist in der Schnittdarstellung in 9,
die einen Schnitt durch das Gegenlager 36 entlang der Schnittlinie
IX in 8 zeigt, dargestellt, dass sich das Gegenlager 36 in
seiner Kontur an eine entsprechende Kontur des Fahrzeugelements 14 anlehnt.
Das Gegenlager 36 ist dazu bevorzugt als Kunststoffspritzteil
ausgeführt,
so dass beliebige Formgebungen und damit entsprechende Anpassungen
an durch Karosserieteile oder sonstige Fahrzeugteile 14 vorgegebene
Konturen möglich
sind.
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10 zeigt
eine weitere Ausführungsform der
erfindungsgemäßen verstellbaren
Klappe 10, wobei die Darstellung zumindest teilweise als
Explosionsdarstellung ausgeführt
ist. So ist die eigentliche Klappe 10 mit ihrem Klappenoberteil 16 und
einem zweigeteilten Klappenunterteil 18', 18'' dargestellt. Als
Stellelement 32 kommt ein mittelbar linear wirkendes Stellelement
zum Einsatz, das einerseits einen Exzenter 42 umfasst,
dessen rotatorische Bewegung über
eine Verlängerung 44 in
eine translatorische Bewegung umgesetzt wird. Das Stellelement 32 wirkt
damit insgesamt wie auch das Stellelement 32 in den vorangehenden
Zeichnungen linear auf die Klappe 10 und zwar an einem
zwischen dessen Schwenkachse und der eigentlichen Klappe 10 befindlichen
Lenker 20.
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Mit
der Achse 34 kann, wie in 11 erkennbar,
ein Federelement, also insbesondere eine Torsionsfeder 46,
kombiniert sein, das zur Unterstützung des Öffnungs-
oder des Schließvorgangs
der Klappe 10 wirksam ist. Des Weiteren ist in 11 gut
erkennbar, dass die Verlängerung 44 an
ihren beiden Enden mit dem Exzenter 42 und dem Lenker 20 über jeweils
ein Kugelgelenk 48, 50 verbunden ist. Eine solche
Kraftübertragung
ist eine Alternative zu dem schwenkbeweglich angebrachten Stellelement 32 gemäß 6.
Bei der Ausführungsform
gemäß 10ff entfällt die Notwendigkeit einer Schwenkbeweglichkeit
des Stellelements weil jetzt die in den Kugelgelenken 48, 50 bewegliche
Verlängerung
der Bewegungsbahn des Angriffspunktes am Lenker 20 folgen
kann.
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12 zeigt
eine Darstellung der Situation gemäß 11 aus
anderer Perspektive. Hier ist erkennbar, dass das Stellelement 32 mit
dem Gegenlager 36 in einer Art und Weise verbunden ist,
die ein Verschwenken des Stellelements 32 unmöglich macht.
Das Stellelement betätigt
eine Achse auf der der Exzenter 42 angeordnet ist. Mit
dem Exzenter 42 wird die Rotationsbewegung des Stellelements
in eine lineare Bewegung umgesetzt. Dem Exzenter 42 ist
eine zu dessen Schutz vorgesehene und mit dem Gegenlager 36 einstückig verbundene
Abdeckung zugeordnet.
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13 zeigt
ein Detail der Ausführungsform gemäß 11 aus
einer im Gegensatz zur Perspektive in 11 zumindest
annähernd "rückwärtigen" Ansicht. Besonders gut erkennbar ist
die Torsionsfeder 46. Des Weiteren ist die Anlenkung der
Klappe 10, genauer des Klappenunterteils 18', 18'', an das Gegenlager 36 erkennbar.
Analog zu der Ausführungsform
gemäß 1 bis 9 bildet die Klappe 10 am Ende
ihres Lenkers 20, der hier im wesentlichen mit einem Abschnitt
des Klappenunterteils 18'' (vgl. 10)
zusammenfällt,
zwei Achsaufnahmen 26 aus. Das Gegenlager 36 bildet
zwei Achshülsen 38, 40 aus.
Die Achshülsen 38, 40 am
Gegenlager 36 und die beiden Achsaufnahmen 26 an
der Klappe 10 sind jeweils koaxial orientiert, so dass
die Klappe 10 mittels einer Achse 34 schenkbeweglich
am Gegenlager 36 angelenkt werden kann. Die Torsionsfeder 46 ist
auf der Achse 34 angeordnet.
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Damit
lässt sich
die vorliegende Erfindung kurz wie folgt beschreiben: Es wird eine
verstellbare Klappe 10 in einem Kraftfahrzeug mit einem
mit der Klappe 10 verbundenen Lenker 20 angegeben,
die sich dadurch auszeichnet, dass der Lenker 20 an seinem
von der Klappe 10 abgewandten Ende zumindest eine Aufnahme 26 für eine Achse 34 aufweist und
dass ein zur Betätigung
der Klappe 10 vorgesehenes, insbesondere aktives Stellelement 32 zwischen
der Achsaufnahme 26 und der Klappe 10 an den Lenker 20 angreift.
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- 10
- Klappe
- 12
- Öffnung
- 14
- Karosserie
bzw. Fahrzeugelement bzw. Fahrzeugoberfläche
- 16
- Klappenoberteil
- 18
- Klappenunterteil
- 18'
- zweigeteiltes
Klappenunterteil
- 18''
- zweigeteiltes
Klappenunterteil
- 20
- Lenker
- 22
- Hebel
- 24
- Arm
- 26
- Aufnahme
- 28
- Rahmenteil
- 30
- Verdeckkastendeckel
- 32
- Stellelement
- 34
- Achse
- 36
- Gegenlager
- 38
- Achshülse
- 40
- Achshülse
- 42
- Exzenter
- 44
- Verlängerung
- 46
- Torsionsfeder
- 48
- Verlängerung
- 50
- Torsionsfeder