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Die
Erfindung betrifft eine Bearbeitungsmaschine für die insbesondere spanende
Bearbeitung von Werkstücken,
wofür eine
ein Bearbeitungswerkzeug in Rotation versetzende Arbeitsspindel
vorgesehen ist und ein Werkzeugmagazin die Bearbeitungswerkzeuge
vorhält
und die Arbeitsspindel und das Werkzeugmagazin für einen Bearbeitungswerkzeugwechsel
relativ zueinander bewegbar sind und die Bearbeitungsmaschine einen
aus zwei Stützen gebildeten
Maschinenständer
aufweist.
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Eine
gattungsgemäße Bearbeitungsmaschine
ist zum Beispiel aus der europäischen
Patentanmeldung 1 570 946 des gleichen Anmelders bekannt. In dem
hier gezeigten Ausführungsbeispiel
befindet sich ein als Scheibenmagazin ausgebildetes Werkzeugmagazin
oberhalb der Arbeitsspindeln. Der Einsatz eines Werkzeug magazines
in einer Bearbeitungsmaschine hat den Vorteil, daß auch flexible
Bearbeitungen mit unterschiedlichen Bearbeitungswerkzeugen durchgeführt werden
können
und das benötigte
Bearbeitungswerkzeug schnell ein- und ausgewechselt werden kann.
Natürlich
werden in einem entsprechenden Werkzeugmagazin auch gleiche Bearbeitungswerkzeuge
mehrfach, redundant vorgehalten, um bei einem Werkzeugbruch die
Bearbeitung nicht unterbrechen zu müssen. Dabei ist zu beachten,
daß gattungsgemäße Bearbeitungsmaschinen
oftmals Teil von längeren,
zusammenhängenden
Bearbeitungsprozessen sind und die Bearbeitung durch die jeweiligen
Bearbeitungsmaschinen getaktet und gesteuert erfolgt.
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Der
Maschinenständer
nach dem Stand der Technik besteht aus zwei gleich ausgebildeten
Stützen.
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Die
Anordnung des Werkzeugmagazines oberhalb der Spindel führt zu dem
Problem, daß entweder
das Werkzeugmagazin bei einem Werkzeugwechsel abzusenken ist, oder
aber die Spindel entsprechend anzuheben ist. Befindet sich aber
eine entsprechend vertikale Bewegungsachse im Werkstück, so muß nur für den Werkzeugwechsel
eine separate Führungsbahn
sowie ein Antrieb vorgesehen werden.
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Es
sind aber auch Lösungen
bekannt, bei welchen das Werkzeugmagazin seitlich neben der Arbeitsspindel
angeordnet ist. Das Werkzeugmagazin ist aber verhältnismäßig breit,
da es eine große Anzahl
von Bearbeitungswerkzeugen vorhalten soll. Dies führt dazu,
daß die
Werkzeugmagazine seitlich über
die Begrenzungsfläche
der Ständer
hervorstehen und dann durch entsprechende zusätzliche Verkleidungen umbaut
werden müssen.
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Ausgehend
von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, eine
Bearbeitungsmaschine vorzuschlagen, die möglichst kompakt baut.
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Gelöst wird
diese Aufgabe durch eine Bearbeitungsmaschine wie eingangs beschrieben,
wobei vorgeschlagen wird, daß die
beiden Stützen
in ihrem Querschnitt unterschiedlich sind. Es ist gefunden worden,
daß es
für eine
ausreichende Bearbeitungsqualität
nicht darauf ankommt, die beiden Stützen des Maschinenständers gleich
auszubilden. Die sich in der Regel vertikal nach oben erstreckenden
Stützen
haben oftmals die Aufgabe, eine Führungsbahn für eine Bearbeitungsachse
zur Verfügung
zu stellen. Oftmals wird an dem Maschinenständer das Werkstück geführt und
positioniert und so werden die Raumachsen für eine optimale Positionierung
des Werkstückes
zu den Bearbeitungswerkzeugen auf die Bewegung der Arbeitsspindel
und die Bewegung des Werkstückes
aufgeteilt. Das bedeutet für
die Stützen
des Maschinenständers,
daß diese
eine gewisse Stabilität
aufzuweisen haben. Es ist aber gefunden worden, daß eine entsprechende
Stabilität auch
dann gewährleistet
ist, wenn die Stützen
in ihrem Querschnitt, das heißt
in ihrer Querschnittsfläche
beziehungsweise ihrer Ausgestaltung bezüglich der Breite unterschiedlich
sind. Eine solche Ausgestaltung erlaubt es, den Bearbeitungsraum,
der oftmals an den gattungsgemäßen Bearbeitungsmaschinen
mittig, symmetrisch angeordnet ist, etwas einseitig zu positionieren
und dadurch Platz zu schaffen für die
Aufnahme von zusätzlichen
Aggregaten oder Baugruppen, wie zum Beispiel dem Werkzeugmagazin,
ohne dabei die Gesamtbreite der erfindungsgemäßen Bearbeitungsmaschine zu
erhöhen.
Da die mechanische Stabilität
der Führungsbahn,
die an dem Maschinenständer
angeordnet ist, durch den erfindungsgemäßen Vorschlag nicht beeinträchtigt ist, riskiert
man hier auch keine Bearbeitungsungenauigkeiten aufgrund Maßdifferenzen.
Insgesamt erreicht man dadurch aber eine sehr viel kompaktere Bearbeitungsmaschine,
was zu Stabilitätsvorteilen
führt und
für die
Bearbeitungsgenauigkeit entsprechend günstig ist. Die kompakte Bauweise
führt auch
zu einem geringeren Aufwand und daher auch einer kostengünstigeren
Realisierung der Bearbeitungsmaschine.
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In
einer bevorzugten Variante der Erfindung ist vorgesehen, daß zumindest
eine Stütze
für die
Positionierung des Werkstückes
für Bearbeitungszwecke
dient. Natürlich
ist es möglich,
entsprechende Führungen
vorzusehen, die sowohl in der breiteren wie auch in der schmäleren Stützte geführt sind.
Der Vorteil einer Aufteilung der verschiedenen Positionierungsachsen
einerseits in die Bewegung des Werkstückes selber (zum Beispiel entlang
der Stützen
des Maschinenständers)
und andererseits in die Bewegung der Arbeitsspindel, senkt den Aufwand
zur Realisierung entsprechender Kreuzschlitten und so weiter erheblich.
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Die
beiden Stützen
des Maschinenständers unterscheiden
sich dabei insbesondere in ihrer Breite und/oder auch bezüglich ihrer
Querschnittsfläche. Als
Breite wird dabei insbesondere das Maß der Vorderseite der Stützen verstanden,
wenn man auf die Arbeitsspindeln blickt.
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Ein
wesentlicher Vorzug der Erfindung liegt darin, daß sich das
Werkzeugmagazin hinter der größeren beziehungsweise
breiteren Stütze
befindet. Die erfindungsgemäße Bearbeitungsmaschine
wird gerade so ausgestaltet, daß das
gesamte Werkzeugmagazin hinter der breiteren Stütze, neben der Arbeitsspindel
angeordnet wird. Anstelle einer Anordnung des Werkzeugmagazins oberhalb
der Spindel, wird nun das Werkzeugmagazin neben der Spindel positioniert
und die sowieso für
eine Positionierung der Arbeitsspindel bezüglich des Werkstückes vorgesehene
Bewegungsachse wird entsprechend verlängert, um die Arbeitsspindel
in dem Bereich des Werkzeugmagazines für den Wechsel des Bearbeitungswerkzeuges
zu bringen. Ein separater, zusätzlicher Antrieb,
der nur für
den gelegentlichen Wechsel des Bearbeitungswerkzeuges notwendig
war, wird durch diese erfindungsgemäße Ausgestaltung vermieden.
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In
einer bevorzugten Variante der Erfindung ist vorgesehen, daß das Werkzeugmagazin
als Ketten- oder Scheibenmagazin ausgebil det ist und die Breite
des Werkzeugmagazins der Breite der Stütze entspricht. Die Erfindung
schließt
nicht aus, daß das Werkzeugmagazin
auch auf der Außenseite
der Stütze über diese
hinaus vorsteht. Dies kann zum Beispiel für die Werkzeugwartung von Vorteil
sein, da hier eine entsprechende, bessere Zugänglichkeit erreichbar ist.
Dabei ist vorgesehen, daß die
Breite des Werkzeugmagazins (zum Beispiel der Durchmesser des Werkzeugmagazins,
zum Beispiel bezogen auf die Mittelachsen der jeweils in Zangen
gehaltenen Werkzeuge), in einem Toleranzbereich von ±20° der Breite
der breiteren Stütze
entspricht. In einer bevorzugten Variante ist dieses Intervall auf ±10% Maßdifferenz
eingeengt, alle Maßunterschiede,
die im Bereich von bis zu ±20%
liegen, werden als entsprechend im Sinne der Erfindung verstanden.
Günstig
ist es natürlich,
das Werkzeugmagazin etwas schmäler als
die breitere Stütze
zu wählen,
wodurch die Außenseite
homogen, ohne Versatz in die Außenwand der
Stütze übergehen
kann. Es ist außerdem
vorgesehen, daß die
einander zugewandten Stützenseiten den
Bearbeitungsraum seitlich begrenzen und das Werkzeugmagazin sich
seitlich neben dem Bearbeitungsraum befindet. Es ist günstig, wenn
das Werkzeugmagazin nicht in den Bearbeitungsraum hineinragt und
dort unter Umständen
stört.
Vielmehr ist es günstig,
das Werkzeugmagazin gleich an den Bearbeitungsraum anschließend anzuordnen,
um die Wege für
einen Werkzeugwechsel verhältnismäßig kurz
zu halten.
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Geschickterweise
schlägt
die Erfindung vor, daß das
Werkzeugmagazin in der gleichen Höhenlage angeordnet ist wie
die Arbeitsspindel. Die Arbeitsspindel ist dabei derart verschiebbar,
daß es
von dem Bearbeitungsraum heraus, seitlich zum Werkzeugmagazin hin,
verschoben werden kann, wobei, wie bereits beschrieben, die sowieso
für die
Positionierung der Arbeitsspindel vorgesehenen Führungsschienen nur entsprechend
zu verlängern
sind. Das Werkzeugmagazin braucht dabei keine eigene Beweglichkeit
mehr in vertikaler oder horizontaler Richtung aufweisen, wie es
nach dem Stand der Technik notwendig war, um das Werkzeugmagazin
in den Bereich der Spindel zu bringen und einen Bearbeitungswerkzeugwechsel
durchzuführen.
Gemäß der Erfindung
ist es jetzt möglich,
das Werkzeugmagazin ortsfest zu gestalten, wodurch sich eine zusätzliche
Antriebsachse und so weiter einsparen läßt. Natürlich bringt aber das Werkzeugmagazin
die benötigten
Bearbeitungswerkzeuge in eine Einwechselposition beziehungsweise
hält leere
Speicherplätze
des Magazines für
die Aufnahme von auszuwechselnden Bearbeitungswerkzeugen vor, wofür das Magazin
natürlich
einen entsprechenden Antrieb für
belegte oder freie Werkzeugplätze
aufweist.
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In
einer bevorzugten Variante der Erfindung ist vorgesehen, daß sich die
Einwechselposition auf Höhe
des Mittelpunktes des Werkzeugmagazines befindet. Bei einer solchen
Variante kann das Bearbeitungswerkzeug in einfacher Weise aus der
Werkzeugzange des Werkzeugmagazines herausgenommen werden, insbesondere
wenn die Längsachse der
Werkzeugzange radial orientiert ausgeführt ist. Eine solche Anordnung
erleichtert den Wechselprozeß entsprechend.
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Alternativ
hierzu ist es in einer weiteren erfindungsgemäßen Variante vorgesehen, daß sich die Einwechselposition
auf einem Scheibenmagazin in einem Winkelbereich von 20° bis 70°, bevorzugt
40° bis
55° unterhalb
der Horizontalen befindet. Die Einwechselposition kann durch einfaches
Verschieben der Arbeitsspindel entlang einer horizontalen Achse einfach
erreicht werden. Durch die etwas höhere Anordnung des Werkzeugmagazines
wird durch diese Variante noch eine gewisse Zugänglichkeit des Seitenbereiches
der Arbeitsspindel erreicht, was zum Beispiel für Wartungszwecke und so weiter
günstig ist.
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Geschickterweise
ist eine Überlagerung
der Bewegung des Werkzeugmagazines und der Arbeitsspindel beim Ein-
beziehungsweise Auswechseln eines Bearbeitungswerkzeuges vorgesehen.
Dies kann insbesondere durch eine gleichzeitige Bewegung des Bearbei tungswerkzeuges
(zum Beispiel einem Drehen des Scheibenmagazins) oder eine Weiterbewegung
der die Zangen tragenden Kette erfolgen sowie ein Zurückziehen
und/oder seitlichem Versetzen der Arbeitsspindel. Durch das geschickte Überlagern
der verschiedenen Bewegungskomponenten ist es möglich, in zuverlässiger Weise
die Bearbeitungswerkzeuge in die Zangen oder Taschen des Werkzeugmagazines
abzulegen oder von diesen aufzunehmen. Durch die geschickte Überlagerung dieser
beiden Bewegungskomponenten ist keine zusätzliche Bewegungsachse für den Wechsel
des Bearbeitungswerkzeuges, mit separatem, eingenem Antrieb notwendig.
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Der
erfindungsgemäße Effekt
ist in einem weiten Bereich ausnutzbar. Es ist gefunden worden, daß die Breite
der schmäleren
Stütze
circa 20% bis 85% der Breite der breiteren Stütze beträgt. Der erfindungsgemäße Effekt
setzt dabei bereits bei einer geringen Asymmetrie der beiden Stützen (bei
circa 85%) ein und erstreckt sich bis zu einem erheblichen Grad
an Asymmetrie (20%), bei welcher die breitere Stütze 5 mal breiter ist als die
schmälere
Stütze.
Besonders wurde gefunden, daß gute
Ergebnisse in einem Bereich von 40% bis 60%, bevorzugt insbesondere
von 45% bis 55% bezüglich
der Breite der schmäleren
Stütze
zur Breite der breiteren Stütze
bereits zu brauchbaren und günstigen
Ergebnissen der erfindungsgemäßen Bearbeitungsmaschine
führt.
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Die
Wahl der breite hängt
letztendlich davon ab, welche Gegenstände hinter der breiteren Stütze positioniert
werden sollen beziehungsweise wie diese Gegenstände selber ausgestaltet sind.
Natürlich ist
es möglich,
die Breite der Stütze
in Abhängigkeit der
Breite des dahinter zu positionierenden Werkzeugmagazines zu bestimmen
und zu optimieren. In den genannten Bereichen wurden ausreichend
stabile Anordnungen realisiert.
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Erfindungsgemäß wird nicht
nur auf eine unterschiedliche Stützenbreite
der Stützen
des Maschinenständers
abgestellt, sondern auch auf eine unterschiedliche Ausgestaltung
der Querschnittsfläche. So
ist gefunden worden, daß die
Querschnittsfläche der
schmäleren
Stütze
circa 10% bis 80%, insbesondere circa 15% bis 35% der Querschnittsfläche der breiteren
Stütze
entspricht. Der sich bezüglich
der Querschnittsfläche
ergebende größere Intervall
gegenüber
der Breite bestimmt sich natürlich
dadurch, daß die
Stützen
nicht jeweils die gleiche Tiefe aufzuweisen haben, sondern auch
bezüglich
ihrer Tiefen unterschiedlich sind. So kann zum Beispiel an der schmäleren Stütze auch
eine geringe Tiefe vorgesehen sein, wodurch die Stabilität nicht
beeinträchtigt ist,
aber trotzdem durch eine geringe Tiefe Platz entsteht, um auch hier
entsprechende Aggregate oder Baugruppen anzuordnen. Auch eine solche
Anordnung führt
zu einer kompakteren, platzsparenden Realisierung der erfindungsgemäßen Bearbeitungsmaschine.
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Die
Erfindung ist schematisch in der Zeichnung dargestellt. Es zeigen:
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1 in
einer Draufsicht die erfindungsgemäße Bearbeitungsmaschine;
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2 in
einer Ansicht die erfindungs gemäße Bearbeitungsmaschine
und
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3 in
einer Seitenansicht die erfindungsgemäße Bearbeitungsmaschine.
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In 1 ist
die Bearbeitungsmaschine 1 schematisch in Draufsicht gezeigt.
Im linken Bereich der Bearbeitungsmaschine 1 befindet sich
zwischen den beiden Stützen 20, 21 des
Maschinenständers 2 der
Bearbeitungsraum 10. In dem Bearbeitungsraum 10 befindet
sich das hier nicht dargestellte Werkstück.
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Der
Bearbeitungsraum 10 wird dabei begrenzt von einer Maschinentüre 12,
die sich zwischen den beiden Stützen 20, 21 erstreckt.
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Seitlich,
rechtwinkelig zur Maschinentüre 12 wird
der Bearbeitungsraum 10 durch die Seitenwand 22 der
breiteren Stütze 20 sowie
der Seitenwand 23 der schmaleren Stütze 21 beschränkt.
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Ein
Werkstückwechsel
erfolgt üblicherweise durch
die Maschinentüre 12.
Rückseitig,
an der noch offenen Seite des Maschinenraumes 10, schließt sich die
Arbeitsspindel 3 an. Die Arbeitsspindel 3 besteht hier
aus einem Kreuzschlitten 33, der eine Beweglichkeit in
der horizontalen Ebene, gekennzeichnet durch die Pfeile X und Z,
erlaubt. Der Kreuzschlitten 33 trägt eine Motorspindel 32,
die ihrerseits das Bearbeitungswerkzeug 30 antreibt.
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Die
Notation ist dabei so gewählt,
daß die Bewegungsrichtung
parallel zur Rotationsachse 35 des Bearbeitungswerkzeuges 30 als
Z-Achse beschrieben ist und die andere, in der Horizontalen liegende
Achse mit X.
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Die
gesamte Arbeitsspindel 3 ist entlang der X-Achse aus dem
Bearbeitungsraum 10 nach oben, hinter die breitere Stütze 20 verschiebbar.
Hierzu ist der Kreuzschlitten 33 auf einer Führungsbahn 34 gelagert.
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Für den Antrieb
der Motorspindel 32 entlang der Z-Achse und des gesamten
Kreuzschlittens 33 auf der Führungsbahn 34 sind
entsprechend steuerbare Antriebe vorgesehen, um eine exakte Positionierung
zu gewährleisten.
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Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen,
daß die
beiden Stützen 20, 21 in
ihrem Querschnitt unterschiedlich sind. Unter Querschnitt wird im
Rahmen dieser Anmeldung sowohl nur die Breite der Stützen 20, 21 wie
auch ihre Grundfläche
verstanden. In dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel ist die breitere Stütze 20 erheblich
breiter wie die schmälere
Stütze 21.
Die breitere Stütze 20 weist
dabei mehr als die doppelte Breite wie die schmälere Stütze 21 auf. Als Breite
wird hierbei das jeweilige Kantenmaß in X-Richtung der jeweiligen
Stütze 20, 21 verstanden.
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Durch
diese große
Asymmetrie der beiden Stützen 20, 21 des
Maschinenständers 2,
ergibt sich ein entsprechend großer nutzbarer Raum 13 hinter der
breiteren Stütze 20,
wo nun das Werkzeugmagazin 4 angeordnet ist.
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Das
hier dargestellte Werkzeugmagazin 4 ist als Scheibenmagazin 43 ausgebildet.
Es besitzt einen Rotationsantrieb 41, der rückseitig,
auf der dem Ständer
abgewandten Seite angeordnet ist. Der Rotationsantrieb 41 versetzt
das Scheibenmagazin 43 um die Drehachse 42 in
Rotation, um die verschiedenen Bearbeitungswerkzeuge 40, 40' für ein Einwechseln
in die Arbeitsspindel 3 in Position zu bringen.
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Selbstverständlich wird
auf dem Werkzeugmagazin ein oder mehrere unbelegte Plätze vorgehalten,
um ein Auswechseln eines Werkzeuges aus der Arbeitsspindel 3 heraus
zu erlauben.
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In
dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel entspricht
der Durchmesser d des Scheibenmagazines 43, bezogen auf
die jeweiligen Mittelachsen der Werkzeugaufnahmen, der Breite b
der breiteren Stütze 20.
Der durch die asymmetrische Ausgestaltung der Stützen 20, 21 geschaffene
Raum 13 wird so optimal für ein Werkzeugmagazin 4 eingesetzt.
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Die
beiden Stützen 20, 21 nehmen
Antriebe und Führungsmittel
für die
Werkstückaufnahme
auf. Die Werkstückaufnahme
ist hier ebenfalls nicht gezeigt. Diese Antriebs- beziehungsweise
Füh rungsmittel
dienen dazu, die vertikal orientierte Y-Achse, die für das Positionieren
des Werkstückes
bezüglich des
Bearbeitungswerkzeuges notwendig ist, zu realisieren.
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Seitlich
neben der breiteren Stütze 20 befindet
sich auf Höhe
des Werkzeugmagazines 4 eine Zugangstüre 11. Über diese
Zugangstüre 11 kann man
seitlich Zugang erlangen, zu dem Werkzeugmagazin 4. Zum
Beispiel erfolgt ein Austausch der Bearbeitungswerkzeuge durch die
Zugangstüre 11.
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In 2 ist
die Höhenlage
des Werkzeugmagazines 4 bezüglich der Höhenlage der Motorspindel 32 zu
sehen. Die Anordnung ist so getroffen, daß die Drehachse 42 über der
Rotationsachse 35 des Bearbeitungswerkzeuges liegt. Daher
ergibt es sich, daß sich
die Werkzeugwechselposition 45 in dem unteren, rechten
Quadranten 44 des Scheibenmagazins 43 befindet.
Bezogen auf die Horizontale schließt die Strecke zwischen der
Werkzeugaufnahme in der Wechselposition 45 und der Drehachse 42 einen
Winkel von circa 47° ein.
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Für das Wechseln
des Werkzeuges wird daher die Arbeitsspindel 3 aus dem
Arbeitsraum 10 nach links in X-Richtung auf der Führungsbahn 34 so weit
verschoben, bis das Bearbeitungswerkzeug 30 auf der Motorspindel 32 in
die in der Wechselposition angebotene leere Werkzeugaufnahme eintaucht. Durch
ein Zurückfahren
der Motorspindel 32 entlang der Z-Achse und gleichzeitigem
Freigeben des Bearbeitungswerkzeuges 30 durch die Motorspindel 32, wird
das Bearbeitungswerkzeug 30 in der Werkzeugaufnahme abgelegt.
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Die
vorbeschriebene Vorgehensweise bei einem Werkzeugwechsel kann zum
Beispiel bei einem Kettenmagazin Verwendung finden. Bei einem als Scheibenmagazin 43 ausgebildeten
Werkzeugmagazin bietet sich aber auch eine andere Vorgehensweise
an. Hier wird die Rotationsbewegung des Scheibenmagazins 43,
die zu einer entsprechenden Bahnbewegung der Werkzeugzangen, die
an dem Umfang des Scheibenmagazins angeordnet sind, überlagert mit
einer Bewegung der Arbeitsspindel 3 in einer Ebene, die
bevorzugt parallel ist zur Bewegung der Werkzeugzange.
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Der
Wechsel eines Werkzeuges an der Arbeitsspindel erfolgt dabei dann
so, daß die
Werkzeugspindel mit dem zu wechselnden Werkzeug nach links versetzt
wird und eine leere Werkzeugzange zur Aufnahme des Werkzeuges im
Scheibenmagazin bereits zur Verfügung
gestellt ist. Dabei wird die lineare Bewegung der Arbeitsspindel
beziehungsweise des Werkzeuges kombiniert mit der Rotationsbewegung
der Werkzeugzange auf dem Scheibenmagazin, um das Werkzeug in der
Zange zu positionieren. Ist dies abgeschlossen, so ergreift die
Zange das Werkzeug und die Spannvorrichtung der Arbeitsspindel gibt
das Werkzeug frei. Die Arbeitsspindel wird dann, zum Beispiel rechtwinklig
(in Z-Richtung) zurückgezogen,
so, daß der
Schaft des Werkzeuges aus der Aufnahme der Werkzeugspindel freikommt. Es
wird dann das Scheibenmagazin derart verdreht, daß ein anderes,
neues Werkzeug angeboten wird. Die Spindel wird dann wieder nach
vorne (in Z-Richtung) gefahren, der Schaft des Werkzeuges taucht
in die Aufnahme der Spindel ein, die Werkzeugspindel spannt das
Werkzeug auf und die Zange öffnet.
Das Herausfahren der Spindel zu ihrer Arbeitsposition erfolgt in
umgekehrter Weise derart, daß mit
der Linearbewegung der Arbeitsspindel das herausführen des
Werkzeuges aus der Zange durch eine entsprechende Rotationsbewegung
der Zange unterstützt wird.
Selbstverständlich
weist die Werkzeugzange eine entsprechende Ausgestaltung auf, um
diese Vorgehensweise zu unterstützen.
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Die
Motorspindel 32 verbleibt dann in der zurückgezogenen
Position, bis das Werkzeugmagazin ein anderes Bearbeitungswerkzeug
in der Wechselposition 45 anbietet.
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Die
Motorspindel 32 fährt
dann wieder vor, ergreift das jetzt angebotene Bearbeitungswerkzeug, hebt
es aus der Werkzeugaufnahme heraus, spannt es und fährt in X-Richtung
nach rechts zurück
in den Bearbeitungsraum 10.
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Die
Tiefe der gesamten Bearbeitungsmaschine 1 bestimmt sich
natürlich
durch das Maß des Zurückfahrens
der Motorspindel in Z-Richtung, insbesondere bei dem Ablegen eines
Bearbeitungswerkzeuges in das Scheibenmagazin (vergleiche 3).
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Ein
wesentlicher Vorzug der Erfindung ist, daß für den Wechsel des Bearbeitungswerkzeuges 30 keine
zusätzlichen
Antriebe eingesetzt werden müssen.
Das Werkzeugmagazin 4 ist bezüglich seiner Drehachse 42 ortsfest
und muß nicht
erst für
entsprechende Werkzeugwechselprozeduren in Position gefahren werden.
Da geschickterweise die drei kartesischen Positionierachsen, die
für eine
Bearbeitung notwendig sind, aufgeteilt sind in eine vertikale Positionierachse
für das
Werkstück
und zwei horizontal orientierten Positionierachsen für die Arbeitsspindel,
werden diese beiden horizontalen Positionierachsen auch gleichzeitig
beim Wechsel des Bearbeitungswerkzeuges eingesetzt. Da der Bearbeitungswerkzeugwechsel
sowieso in Bearbeitungspausen erfolgt, stehen diese Antriebe hierfür jederzeit
zur Verfügung.
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Die
geschickte und effektive Ausnutzung von sowieso bereits vorhandenen
Komponenten der erfindungsgemäßen Bearbeitungsmaschine
geht einher mit einer sehr kompakten, fast würfelartigen Bauweise der Bearbeitungsmaschine.
Die kompakte Bauweise steift die Bearbeitungsmaschine zusätzlich aus
und erhöht
daher die Bearbeitungsgenauigkeit. Die kompakte Bauweise erlaubt
es auch, die Bearbeitungsmaschinen leichter zu transportieren, damit diese
als Einheit, als "Hakenmaschine" zum Beispiel mit
Lastkraftwagen leicht transportiert werden kann.
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Die
jetzt mit der Anmeldung und später
eingereichten Ansprüche sind
Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.
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Sollte
sich hier bei näherer
Prüfung,
insbesondere auch des einschlägigen
Standes der Technik, ergeben, daß das eine oder andere Merkmal
für das
Ziel der Erfindung zwar günstig,
nicht aber entscheidend wichtig ist, so wird selbstverständlich schon
jetzt eine Formulierung angestrebt, die ein solches Merkmal, insbesondere
im Hauptanspruch, nicht mehr aufweist.
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Die
in den abhängigen
Ansprüchen
angeführten
Rückbeziehungen
weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches
durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind
diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen,
gegenständlichen
Schutzes für
die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
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Merkmale,
die bislang nur in der Beschreibung offenbart wurden, können im
Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher Bedeutung, zum Beispiel
zur Abgrenzung vom Stand der Technik beansprucht werden.
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Merkmale,
die nur in der Beschreibung offenbart wurden, oder auch Einzelmerkmale
aus Ansprüchen,
die eine Mehrzahl von Merkmalen umfassen, können jederzeit zur Abgrenzung
vom Stande der Technik in den ersten Anspruch übernommen werden, und zwar
auch dann, wenn solche Merkmale im Zusammenhang mit anderen Merkmalen
erwähnt wurden
beziehungsweise im Zusammenhang mit anderen Merkmalen besonders
günstige
Ergebnisse erreichen.