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DE102006009135A1 - Bearbeitungsmaschine mit Maschinenständer - Google Patents

Bearbeitungsmaschine mit Maschinenständer Download PDF

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DE102006009135A1
DE102006009135A1 DE200610009135 DE102006009135A DE102006009135A1 DE 102006009135 A1 DE102006009135 A1 DE 102006009135A1 DE 200610009135 DE200610009135 DE 200610009135 DE 102006009135 A DE102006009135 A DE 102006009135A DE 102006009135 A1 DE102006009135 A1 DE 102006009135A1
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DE
Germany
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tool
processing machine
tool magazine
machine according
magazine
Prior art date
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Ceased
Application number
DE200610009135
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English (en)
Inventor
Alfred Höbel
Peter Vogl
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Grob Werke GmbH and Co KG
Original Assignee
Grob Werke GmbH and Co KG
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Publication date
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Automatic Tool Replacement In Machine Tools (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Bearbeitungsmaschine für die insbesondere spanende Bearbeitung von Werkstücken. Hierfür ist eine Arbeitsspindel vorgesehen, die ein Bearbeitungswerkzeug in Rotation versetzt. Ein Werkzeugmagazin hält eine Vielzahl von Bearbeitungswerkzeugen vor. Die Bearbeitungsmaschine besitzt einen aus zwei Stützen gebildeten Maschinenständer, wobei die beiden Stützen in ihrem Querschnitt unterschiedlich sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Bearbeitungsmaschine für die insbesondere spanende Bearbeitung von Werkstücken, wofür eine ein Bearbeitungswerkzeug in Rotation versetzende Arbeitsspindel vorgesehen ist und ein Werkzeugmagazin die Bearbeitungswerkzeuge vorhält und die Arbeitsspindel und das Werkzeugmagazin für einen Bearbeitungswerkzeugwechsel relativ zueinander bewegbar sind und die Bearbeitungsmaschine einen aus zwei Stützen gebildeten Maschinenständer aufweist.
  • Eine gattungsgemäße Bearbeitungsmaschine ist zum Beispiel aus der europäischen Patentanmeldung 1 570 946 des gleichen Anmelders bekannt. In dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel befindet sich ein als Scheibenmagazin ausgebildetes Werkzeugmagazin oberhalb der Arbeitsspindeln. Der Einsatz eines Werkzeug magazines in einer Bearbeitungsmaschine hat den Vorteil, daß auch flexible Bearbeitungen mit unterschiedlichen Bearbeitungswerkzeugen durchgeführt werden können und das benötigte Bearbeitungswerkzeug schnell ein- und ausgewechselt werden kann. Natürlich werden in einem entsprechenden Werkzeugmagazin auch gleiche Bearbeitungswerkzeuge mehrfach, redundant vorgehalten, um bei einem Werkzeugbruch die Bearbeitung nicht unterbrechen zu müssen. Dabei ist zu beachten, daß gattungsgemäße Bearbeitungsmaschinen oftmals Teil von längeren, zusammenhängenden Bearbeitungsprozessen sind und die Bearbeitung durch die jeweiligen Bearbeitungsmaschinen getaktet und gesteuert erfolgt.
  • Der Maschinenständer nach dem Stand der Technik besteht aus zwei gleich ausgebildeten Stützen.
  • Die Anordnung des Werkzeugmagazines oberhalb der Spindel führt zu dem Problem, daß entweder das Werkzeugmagazin bei einem Werkzeugwechsel abzusenken ist, oder aber die Spindel entsprechend anzuheben ist. Befindet sich aber eine entsprechend vertikale Bewegungsachse im Werkstück, so muß nur für den Werkzeugwechsel eine separate Führungsbahn sowie ein Antrieb vorgesehen werden.
  • Es sind aber auch Lösungen bekannt, bei welchen das Werkzeugmagazin seitlich neben der Arbeitsspindel angeordnet ist. Das Werkzeugmagazin ist aber verhältnismäßig breit, da es eine große Anzahl von Bearbeitungswerkzeugen vorhalten soll. Dies führt dazu, daß die Werkzeugmagazine seitlich über die Begrenzungsfläche der Ständer hervorstehen und dann durch entsprechende zusätzliche Verkleidungen umbaut werden müssen.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, eine Bearbeitungsmaschine vorzuschlagen, die möglichst kompakt baut.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch eine Bearbeitungsmaschine wie eingangs beschrieben, wobei vorgeschlagen wird, daß die beiden Stützen in ihrem Querschnitt unterschiedlich sind. Es ist gefunden worden, daß es für eine ausreichende Bearbeitungsqualität nicht darauf ankommt, die beiden Stützen des Maschinenständers gleich auszubilden. Die sich in der Regel vertikal nach oben erstreckenden Stützen haben oftmals die Aufgabe, eine Führungsbahn für eine Bearbeitungsachse zur Verfügung zu stellen. Oftmals wird an dem Maschinenständer das Werkstück geführt und positioniert und so werden die Raumachsen für eine optimale Positionierung des Werkstückes zu den Bearbeitungswerkzeugen auf die Bewegung der Arbeitsspindel und die Bewegung des Werkstückes aufgeteilt. Das bedeutet für die Stützen des Maschinenständers, daß diese eine gewisse Stabilität aufzuweisen haben. Es ist aber gefunden worden, daß eine entsprechende Stabilität auch dann gewährleistet ist, wenn die Stützen in ihrem Querschnitt, das heißt in ihrer Querschnittsfläche beziehungsweise ihrer Ausgestaltung bezüglich der Breite unterschiedlich sind. Eine solche Ausgestaltung erlaubt es, den Bearbeitungsraum, der oftmals an den gattungsgemäßen Bearbeitungsmaschinen mittig, symmetrisch angeordnet ist, etwas einseitig zu positionieren und dadurch Platz zu schaffen für die Aufnahme von zusätzlichen Aggregaten oder Baugruppen, wie zum Beispiel dem Werkzeugmagazin, ohne dabei die Gesamtbreite der erfindungsgemäßen Bearbeitungsmaschine zu erhöhen. Da die mechanische Stabilität der Führungsbahn, die an dem Maschinenständer angeordnet ist, durch den erfindungsgemäßen Vorschlag nicht beeinträchtigt ist, riskiert man hier auch keine Bearbeitungsungenauigkeiten aufgrund Maßdifferenzen. Insgesamt erreicht man dadurch aber eine sehr viel kompaktere Bearbeitungsmaschine, was zu Stabilitätsvorteilen führt und für die Bearbeitungsgenauigkeit entsprechend günstig ist. Die kompakte Bauweise führt auch zu einem geringeren Aufwand und daher auch einer kostengünstigeren Realisierung der Bearbeitungsmaschine.
  • In einer bevorzugten Variante der Erfindung ist vorgesehen, daß zumindest eine Stütze für die Positionierung des Werkstückes für Bearbeitungszwecke dient. Natürlich ist es möglich, entsprechende Führungen vorzusehen, die sowohl in der breiteren wie auch in der schmäleren Stützte geführt sind. Der Vorteil einer Aufteilung der verschiedenen Positionierungsachsen einerseits in die Bewegung des Werkstückes selber (zum Beispiel entlang der Stützen des Maschinenständers) und andererseits in die Bewegung der Arbeitsspindel, senkt den Aufwand zur Realisierung entsprechender Kreuzschlitten und so weiter erheblich.
  • Die beiden Stützen des Maschinenständers unterscheiden sich dabei insbesondere in ihrer Breite und/oder auch bezüglich ihrer Querschnittsfläche. Als Breite wird dabei insbesondere das Maß der Vorderseite der Stützen verstanden, wenn man auf die Arbeitsspindeln blickt.
  • Ein wesentlicher Vorzug der Erfindung liegt darin, daß sich das Werkzeugmagazin hinter der größeren beziehungsweise breiteren Stütze befindet. Die erfindungsgemäße Bearbeitungsmaschine wird gerade so ausgestaltet, daß das gesamte Werkzeugmagazin hinter der breiteren Stütze, neben der Arbeitsspindel angeordnet wird. Anstelle einer Anordnung des Werkzeugmagazins oberhalb der Spindel, wird nun das Werkzeugmagazin neben der Spindel positioniert und die sowieso für eine Positionierung der Arbeitsspindel bezüglich des Werkstückes vorgesehene Bewegungsachse wird entsprechend verlängert, um die Arbeitsspindel in dem Bereich des Werkzeugmagazines für den Wechsel des Bearbeitungswerkzeuges zu bringen. Ein separater, zusätzlicher Antrieb, der nur für den gelegentlichen Wechsel des Bearbeitungswerkzeuges notwendig war, wird durch diese erfindungsgemäße Ausgestaltung vermieden.
  • In einer bevorzugten Variante der Erfindung ist vorgesehen, daß das Werkzeugmagazin als Ketten- oder Scheibenmagazin ausgebil det ist und die Breite des Werkzeugmagazins der Breite der Stütze entspricht. Die Erfindung schließt nicht aus, daß das Werkzeugmagazin auch auf der Außenseite der Stütze über diese hinaus vorsteht. Dies kann zum Beispiel für die Werkzeugwartung von Vorteil sein, da hier eine entsprechende, bessere Zugänglichkeit erreichbar ist. Dabei ist vorgesehen, daß die Breite des Werkzeugmagazins (zum Beispiel der Durchmesser des Werkzeugmagazins, zum Beispiel bezogen auf die Mittelachsen der jeweils in Zangen gehaltenen Werkzeuge), in einem Toleranzbereich von ±20° der Breite der breiteren Stütze entspricht. In einer bevorzugten Variante ist dieses Intervall auf ±10% Maßdifferenz eingeengt, alle Maßunterschiede, die im Bereich von bis zu ±20% liegen, werden als entsprechend im Sinne der Erfindung verstanden. Günstig ist es natürlich, das Werkzeugmagazin etwas schmäler als die breitere Stütze zu wählen, wodurch die Außenseite homogen, ohne Versatz in die Außenwand der Stütze übergehen kann. Es ist außerdem vorgesehen, daß die einander zugewandten Stützenseiten den Bearbeitungsraum seitlich begrenzen und das Werkzeugmagazin sich seitlich neben dem Bearbeitungsraum befindet. Es ist günstig, wenn das Werkzeugmagazin nicht in den Bearbeitungsraum hineinragt und dort unter Umständen stört. Vielmehr ist es günstig, das Werkzeugmagazin gleich an den Bearbeitungsraum anschließend anzuordnen, um die Wege für einen Werkzeugwechsel verhältnismäßig kurz zu halten.
  • Geschickterweise schlägt die Erfindung vor, daß das Werkzeugmagazin in der gleichen Höhenlage angeordnet ist wie die Arbeitsspindel. Die Arbeitsspindel ist dabei derart verschiebbar, daß es von dem Bearbeitungsraum heraus, seitlich zum Werkzeugmagazin hin, verschoben werden kann, wobei, wie bereits beschrieben, die sowieso für die Positionierung der Arbeitsspindel vorgesehenen Führungsschienen nur entsprechend zu verlängern sind. Das Werkzeugmagazin braucht dabei keine eigene Beweglichkeit mehr in vertikaler oder horizontaler Richtung aufweisen, wie es nach dem Stand der Technik notwendig war, um das Werkzeugmagazin in den Bereich der Spindel zu bringen und einen Bearbeitungswerkzeugwechsel durchzuführen. Gemäß der Erfindung ist es jetzt möglich, das Werkzeugmagazin ortsfest zu gestalten, wodurch sich eine zusätzliche Antriebsachse und so weiter einsparen läßt. Natürlich bringt aber das Werkzeugmagazin die benötigten Bearbeitungswerkzeuge in eine Einwechselposition beziehungsweise hält leere Speicherplätze des Magazines für die Aufnahme von auszuwechselnden Bearbeitungswerkzeugen vor, wofür das Magazin natürlich einen entsprechenden Antrieb für belegte oder freie Werkzeugplätze aufweist.
  • In einer bevorzugten Variante der Erfindung ist vorgesehen, daß sich die Einwechselposition auf Höhe des Mittelpunktes des Werkzeugmagazines befindet. Bei einer solchen Variante kann das Bearbeitungswerkzeug in einfacher Weise aus der Werkzeugzange des Werkzeugmagazines herausgenommen werden, insbesondere wenn die Längsachse der Werkzeugzange radial orientiert ausgeführt ist. Eine solche Anordnung erleichtert den Wechselprozeß entsprechend.
  • Alternativ hierzu ist es in einer weiteren erfindungsgemäßen Variante vorgesehen, daß sich die Einwechselposition auf einem Scheibenmagazin in einem Winkelbereich von 20° bis 70°, bevorzugt 40° bis 55° unterhalb der Horizontalen befindet. Die Einwechselposition kann durch einfaches Verschieben der Arbeitsspindel entlang einer horizontalen Achse einfach erreicht werden. Durch die etwas höhere Anordnung des Werkzeugmagazines wird durch diese Variante noch eine gewisse Zugänglichkeit des Seitenbereiches der Arbeitsspindel erreicht, was zum Beispiel für Wartungszwecke und so weiter günstig ist.
  • Geschickterweise ist eine Überlagerung der Bewegung des Werkzeugmagazines und der Arbeitsspindel beim Ein- beziehungsweise Auswechseln eines Bearbeitungswerkzeuges vorgesehen. Dies kann insbesondere durch eine gleichzeitige Bewegung des Bearbei tungswerkzeuges (zum Beispiel einem Drehen des Scheibenmagazins) oder eine Weiterbewegung der die Zangen tragenden Kette erfolgen sowie ein Zurückziehen und/oder seitlichem Versetzen der Arbeitsspindel. Durch das geschickte Überlagern der verschiedenen Bewegungskomponenten ist es möglich, in zuverlässiger Weise die Bearbeitungswerkzeuge in die Zangen oder Taschen des Werkzeugmagazines abzulegen oder von diesen aufzunehmen. Durch die geschickte Überlagerung dieser beiden Bewegungskomponenten ist keine zusätzliche Bewegungsachse für den Wechsel des Bearbeitungswerkzeuges, mit separatem, eingenem Antrieb notwendig.
  • Der erfindungsgemäße Effekt ist in einem weiten Bereich ausnutzbar. Es ist gefunden worden, daß die Breite der schmäleren Stütze circa 20% bis 85% der Breite der breiteren Stütze beträgt. Der erfindungsgemäße Effekt setzt dabei bereits bei einer geringen Asymmetrie der beiden Stützen (bei circa 85%) ein und erstreckt sich bis zu einem erheblichen Grad an Asymmetrie (20%), bei welcher die breitere Stütze 5 mal breiter ist als die schmälere Stütze. Besonders wurde gefunden, daß gute Ergebnisse in einem Bereich von 40% bis 60%, bevorzugt insbesondere von 45% bis 55% bezüglich der Breite der schmäleren Stütze zur Breite der breiteren Stütze bereits zu brauchbaren und günstigen Ergebnissen der erfindungsgemäßen Bearbeitungsmaschine führt.
  • Die Wahl der breite hängt letztendlich davon ab, welche Gegenstände hinter der breiteren Stütze positioniert werden sollen beziehungsweise wie diese Gegenstände selber ausgestaltet sind. Natürlich ist es möglich, die Breite der Stütze in Abhängigkeit der Breite des dahinter zu positionierenden Werkzeugmagazines zu bestimmen und zu optimieren. In den genannten Bereichen wurden ausreichend stabile Anordnungen realisiert.
  • Erfindungsgemäß wird nicht nur auf eine unterschiedliche Stützenbreite der Stützen des Maschinenständers abgestellt, sondern auch auf eine unterschiedliche Ausgestaltung der Querschnittsfläche. So ist gefunden worden, daß die Querschnittsfläche der schmäleren Stütze circa 10% bis 80%, insbesondere circa 15% bis 35% der Querschnittsfläche der breiteren Stütze entspricht. Der sich bezüglich der Querschnittsfläche ergebende größere Intervall gegenüber der Breite bestimmt sich natürlich dadurch, daß die Stützen nicht jeweils die gleiche Tiefe aufzuweisen haben, sondern auch bezüglich ihrer Tiefen unterschiedlich sind. So kann zum Beispiel an der schmäleren Stütze auch eine geringe Tiefe vorgesehen sein, wodurch die Stabilität nicht beeinträchtigt ist, aber trotzdem durch eine geringe Tiefe Platz entsteht, um auch hier entsprechende Aggregate oder Baugruppen anzuordnen. Auch eine solche Anordnung führt zu einer kompakteren, platzsparenden Realisierung der erfindungsgemäßen Bearbeitungsmaschine.
  • Die Erfindung ist schematisch in der Zeichnung dargestellt. Es zeigen:
  • 1 in einer Draufsicht die erfindungsgemäße Bearbeitungsmaschine;
  • 2 in einer Ansicht die erfindungs gemäße Bearbeitungsmaschine und
  • 3 in einer Seitenansicht die erfindungsgemäße Bearbeitungsmaschine.
  • In 1 ist die Bearbeitungsmaschine 1 schematisch in Draufsicht gezeigt. Im linken Bereich der Bearbeitungsmaschine 1 befindet sich zwischen den beiden Stützen 20, 21 des Maschinenständers 2 der Bearbeitungsraum 10. In dem Bearbeitungsraum 10 befindet sich das hier nicht dargestellte Werkstück.
  • Der Bearbeitungsraum 10 wird dabei begrenzt von einer Maschinentüre 12, die sich zwischen den beiden Stützen 20, 21 erstreckt.
  • Seitlich, rechtwinkelig zur Maschinentüre 12 wird der Bearbeitungsraum 10 durch die Seitenwand 22 der breiteren Stütze 20 sowie der Seitenwand 23 der schmaleren Stütze 21 beschränkt.
  • Ein Werkstückwechsel erfolgt üblicherweise durch die Maschinentüre 12. Rückseitig, an der noch offenen Seite des Maschinenraumes 10, schließt sich die Arbeitsspindel 3 an. Die Arbeitsspindel 3 besteht hier aus einem Kreuzschlitten 33, der eine Beweglichkeit in der horizontalen Ebene, gekennzeichnet durch die Pfeile X und Z, erlaubt. Der Kreuzschlitten 33 trägt eine Motorspindel 32, die ihrerseits das Bearbeitungswerkzeug 30 antreibt.
  • Die Notation ist dabei so gewählt, daß die Bewegungsrichtung parallel zur Rotationsachse 35 des Bearbeitungswerkzeuges 30 als Z-Achse beschrieben ist und die andere, in der Horizontalen liegende Achse mit X.
  • Die gesamte Arbeitsspindel 3 ist entlang der X-Achse aus dem Bearbeitungsraum 10 nach oben, hinter die breitere Stütze 20 verschiebbar. Hierzu ist der Kreuzschlitten 33 auf einer Führungsbahn 34 gelagert.
  • Für den Antrieb der Motorspindel 32 entlang der Z-Achse und des gesamten Kreuzschlittens 33 auf der Führungsbahn 34 sind entsprechend steuerbare Antriebe vorgesehen, um eine exakte Positionierung zu gewährleisten.
  • Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, daß die beiden Stützen 20, 21 in ihrem Querschnitt unterschiedlich sind. Unter Querschnitt wird im Rahmen dieser Anmeldung sowohl nur die Breite der Stützen 20, 21 wie auch ihre Grundfläche verstanden. In dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel ist die breitere Stütze 20 erheblich breiter wie die schmälere Stütze 21. Die breitere Stütze 20 weist dabei mehr als die doppelte Breite wie die schmälere Stütze 21 auf. Als Breite wird hierbei das jeweilige Kantenmaß in X-Richtung der jeweiligen Stütze 20, 21 verstanden.
  • Durch diese große Asymmetrie der beiden Stützen 20, 21 des Maschinenständers 2, ergibt sich ein entsprechend großer nutzbarer Raum 13 hinter der breiteren Stütze 20, wo nun das Werkzeugmagazin 4 angeordnet ist.
  • Das hier dargestellte Werkzeugmagazin 4 ist als Scheibenmagazin 43 ausgebildet. Es besitzt einen Rotationsantrieb 41, der rückseitig, auf der dem Ständer abgewandten Seite angeordnet ist. Der Rotationsantrieb 41 versetzt das Scheibenmagazin 43 um die Drehachse 42 in Rotation, um die verschiedenen Bearbeitungswerkzeuge 40, 40' für ein Einwechseln in die Arbeitsspindel 3 in Position zu bringen.
  • Selbstverständlich wird auf dem Werkzeugmagazin ein oder mehrere unbelegte Plätze vorgehalten, um ein Auswechseln eines Werkzeuges aus der Arbeitsspindel 3 heraus zu erlauben.
  • In dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel entspricht der Durchmesser d des Scheibenmagazines 43, bezogen auf die jeweiligen Mittelachsen der Werkzeugaufnahmen, der Breite b der breiteren Stütze 20. Der durch die asymmetrische Ausgestaltung der Stützen 20, 21 geschaffene Raum 13 wird so optimal für ein Werkzeugmagazin 4 eingesetzt.
  • Die beiden Stützen 20, 21 nehmen Antriebe und Führungsmittel für die Werkstückaufnahme auf. Die Werkstückaufnahme ist hier ebenfalls nicht gezeigt. Diese Antriebs- beziehungsweise Füh rungsmittel dienen dazu, die vertikal orientierte Y-Achse, die für das Positionieren des Werkstückes bezüglich des Bearbeitungswerkzeuges notwendig ist, zu realisieren.
  • Seitlich neben der breiteren Stütze 20 befindet sich auf Höhe des Werkzeugmagazines 4 eine Zugangstüre 11. Über diese Zugangstüre 11 kann man seitlich Zugang erlangen, zu dem Werkzeugmagazin 4. Zum Beispiel erfolgt ein Austausch der Bearbeitungswerkzeuge durch die Zugangstüre 11.
  • In 2 ist die Höhenlage des Werkzeugmagazines 4 bezüglich der Höhenlage der Motorspindel 32 zu sehen. Die Anordnung ist so getroffen, daß die Drehachse 42 über der Rotationsachse 35 des Bearbeitungswerkzeuges liegt. Daher ergibt es sich, daß sich die Werkzeugwechselposition 45 in dem unteren, rechten Quadranten 44 des Scheibenmagazins 43 befindet. Bezogen auf die Horizontale schließt die Strecke zwischen der Werkzeugaufnahme in der Wechselposition 45 und der Drehachse 42 einen Winkel von circa 47° ein.
  • Für das Wechseln des Werkzeuges wird daher die Arbeitsspindel 3 aus dem Arbeitsraum 10 nach links in X-Richtung auf der Führungsbahn 34 so weit verschoben, bis das Bearbeitungswerkzeug 30 auf der Motorspindel 32 in die in der Wechselposition angebotene leere Werkzeugaufnahme eintaucht. Durch ein Zurückfahren der Motorspindel 32 entlang der Z-Achse und gleichzeitigem Freigeben des Bearbeitungswerkzeuges 30 durch die Motorspindel 32, wird das Bearbeitungswerkzeug 30 in der Werkzeugaufnahme abgelegt.
  • Die vorbeschriebene Vorgehensweise bei einem Werkzeugwechsel kann zum Beispiel bei einem Kettenmagazin Verwendung finden. Bei einem als Scheibenmagazin 43 ausgebildeten Werkzeugmagazin bietet sich aber auch eine andere Vorgehensweise an. Hier wird die Rotationsbewegung des Scheibenmagazins 43, die zu einer entsprechenden Bahnbewegung der Werkzeugzangen, die an dem Umfang des Scheibenmagazins angeordnet sind, überlagert mit einer Bewegung der Arbeitsspindel 3 in einer Ebene, die bevorzugt parallel ist zur Bewegung der Werkzeugzange.
  • Der Wechsel eines Werkzeuges an der Arbeitsspindel erfolgt dabei dann so, daß die Werkzeugspindel mit dem zu wechselnden Werkzeug nach links versetzt wird und eine leere Werkzeugzange zur Aufnahme des Werkzeuges im Scheibenmagazin bereits zur Verfügung gestellt ist. Dabei wird die lineare Bewegung der Arbeitsspindel beziehungsweise des Werkzeuges kombiniert mit der Rotationsbewegung der Werkzeugzange auf dem Scheibenmagazin, um das Werkzeug in der Zange zu positionieren. Ist dies abgeschlossen, so ergreift die Zange das Werkzeug und die Spannvorrichtung der Arbeitsspindel gibt das Werkzeug frei. Die Arbeitsspindel wird dann, zum Beispiel rechtwinklig (in Z-Richtung) zurückgezogen, so, daß der Schaft des Werkzeuges aus der Aufnahme der Werkzeugspindel freikommt. Es wird dann das Scheibenmagazin derart verdreht, daß ein anderes, neues Werkzeug angeboten wird. Die Spindel wird dann wieder nach vorne (in Z-Richtung) gefahren, der Schaft des Werkzeuges taucht in die Aufnahme der Spindel ein, die Werkzeugspindel spannt das Werkzeug auf und die Zange öffnet. Das Herausfahren der Spindel zu ihrer Arbeitsposition erfolgt in umgekehrter Weise derart, daß mit der Linearbewegung der Arbeitsspindel das herausführen des Werkzeuges aus der Zange durch eine entsprechende Rotationsbewegung der Zange unterstützt wird. Selbstverständlich weist die Werkzeugzange eine entsprechende Ausgestaltung auf, um diese Vorgehensweise zu unterstützen.
  • Die Motorspindel 32 verbleibt dann in der zurückgezogenen Position, bis das Werkzeugmagazin ein anderes Bearbeitungswerkzeug in der Wechselposition 45 anbietet.
  • Die Motorspindel 32 fährt dann wieder vor, ergreift das jetzt angebotene Bearbeitungswerkzeug, hebt es aus der Werkzeugaufnahme heraus, spannt es und fährt in X-Richtung nach rechts zurück in den Bearbeitungsraum 10.
  • Die Tiefe der gesamten Bearbeitungsmaschine 1 bestimmt sich natürlich durch das Maß des Zurückfahrens der Motorspindel in Z-Richtung, insbesondere bei dem Ablegen eines Bearbeitungswerkzeuges in das Scheibenmagazin (vergleiche 3).
  • Ein wesentlicher Vorzug der Erfindung ist, daß für den Wechsel des Bearbeitungswerkzeuges 30 keine zusätzlichen Antriebe eingesetzt werden müssen. Das Werkzeugmagazin 4 ist bezüglich seiner Drehachse 42 ortsfest und muß nicht erst für entsprechende Werkzeugwechselprozeduren in Position gefahren werden. Da geschickterweise die drei kartesischen Positionierachsen, die für eine Bearbeitung notwendig sind, aufgeteilt sind in eine vertikale Positionierachse für das Werkstück und zwei horizontal orientierten Positionierachsen für die Arbeitsspindel, werden diese beiden horizontalen Positionierachsen auch gleichzeitig beim Wechsel des Bearbeitungswerkzeuges eingesetzt. Da der Bearbeitungswerkzeugwechsel sowieso in Bearbeitungspausen erfolgt, stehen diese Antriebe hierfür jederzeit zur Verfügung.
  • Die geschickte und effektive Ausnutzung von sowieso bereits vorhandenen Komponenten der erfindungsgemäßen Bearbeitungsmaschine geht einher mit einer sehr kompakten, fast würfelartigen Bauweise der Bearbeitungsmaschine. Die kompakte Bauweise steift die Bearbeitungsmaschine zusätzlich aus und erhöht daher die Bearbeitungsgenauigkeit. Die kompakte Bauweise erlaubt es auch, die Bearbeitungsmaschinen leichter zu transportieren, damit diese als Einheit, als "Hakenmaschine" zum Beispiel mit Lastkraftwagen leicht transportiert werden kann.
  • Die jetzt mit der Anmeldung und später eingereichten Ansprüche sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.
  • Sollte sich hier bei näherer Prüfung, insbesondere auch des einschlägigen Standes der Technik, ergeben, daß das eine oder andere Merkmal für das Ziel der Erfindung zwar günstig, nicht aber entscheidend wichtig ist, so wird selbstverständlich schon jetzt eine Formulierung angestrebt, die ein solches Merkmal, insbesondere im Hauptanspruch, nicht mehr aufweist.
  • Die in den abhängigen Ansprüchen angeführten Rückbeziehungen weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen, gegenständlichen Schutzes für die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
  • Merkmale, die bislang nur in der Beschreibung offenbart wurden, können im Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher Bedeutung, zum Beispiel zur Abgrenzung vom Stand der Technik beansprucht werden.
  • Merkmale, die nur in der Beschreibung offenbart wurden, oder auch Einzelmerkmale aus Ansprüchen, die eine Mehrzahl von Merkmalen umfassen, können jederzeit zur Abgrenzung vom Stande der Technik in den ersten Anspruch übernommen werden, und zwar auch dann, wenn solche Merkmale im Zusammenhang mit anderen Merkmalen erwähnt wurden beziehungsweise im Zusammenhang mit anderen Merkmalen besonders günstige Ergebnisse erreichen.

Claims (13)

  1. Bearbeitungsmaschine für die insbesondere spanende Bearbeitung von Werkstücken, wofür mindestens eine ein Bearbeitungswerkzeug in Rotation versetzende Arbeitsspindel vorgesehen ist und ein Werkzeugmagazin für das Vorhalten der Bearbeitungswerkzeuge vorgesehen ist und die Arbeitsspindel und das Werkzeugmagazin für einen Bearbeitungswerkzeugwechsel relativ zueinander bewegbar sind und die Bearbeitungsmaschine einen aus zwei Stützen gebildeten Maschinenständer aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Stützen (20, 21) in ihrem Querschnitt unterschiedlich sind.
  2. Bearbeitungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Stütze (20, 21) für eine Positionierung des Werkstückes für Bearbeitungszwecke dient.
  3. Bearbeitungsmaschine nach einem oder beiden der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Werkzeugmagazin (4) hinter der größeren beziehungsweise breiteren Stütze (20) befindet.
  4. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Werkzeugmagazin (4) als Ketten- oder Scheibenmagazin ausgebildet ist und die Breite des Werkzeugmagazins (4) der Breite der Stütze (20) entspricht.
  5. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die einander zugewandten Stützenseiten (22, 23) den Bearbeitungsraum (10) seitlich begrenzen und das Werkzeugmagazin (4) sich seitlich neben dem Bearbeitungsraum (10) befindet.
  6. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass für den Bearbeitungswerkzeugwechsel die Arbeitsspindel (3) seitlich zum Werkzeugmagazin (4) hin verschiebbar ist.
  7. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitungswerkzeuge (40, 40') in dem Werkzeugmagazin (4) in eine Einwechselposition bringbar sind und das Werkzeugmagazin (4) im Übrigen ortsfest ist.
  8. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Einwechselposition (45) auf Höhe des Mittelpunktes oder der Drehachse (42) des Werkzeugmagazines (4) befindet.
  9. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Einwechselposition (45) auf einem Scheibenmagazin (43) in einem Winkelbereich von 20° bis 70°, bevorzugt 40° bis 55° unterhalb der Horizontalen befindet.
  10. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Überlagerung der Bewegung des Werkzeugmagazins (4) und der Arbeitsspindel (3) bei Ein- beziehungsweise Auswechseln eines Bearbeitungswerkzeuges (30), insbesondere durch eine gleichzeitige Bewegung des Bearbeitungswerkzeuges (40) und einem Zurückziehen und/oder seitlichem Versetzen der Arbeitsspindel (3).
  11. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite der schmäleren Stütze (21) circa 20% bis 85%, bevorzugt circa 40% bis 60%, insbesondere circa 45% bis 55% der Breite der breiteren Stütze (20) beträgt.
  12. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Querschnittsfläche der schmäleren Stütze (21) circa 10% bis 80%, insbesondere circa 15% bis 35% der Querschnittsfläche der breiteren Stütze (20) entspricht.
  13. Bearbeitungsmaschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine erste Positionierungsachse (Y) der Bearbeitungsposition des Bearbeitungswerkzeuges (30) am Werkstück durch eine Verschiebung und Positionierung des Werkstückes entlang zumindest einer Stütze (20, 21) erfolgt und zwei weitere, eine zweite und eine dritte Positionierungsachse (X, Z), die insbesondere alle zueinander ein kartesisches System bilden, durch die Positionierung der Arbeitsspindel (4) erfolgt.
DE200610009135 2006-02-24 2006-02-24 Bearbeitungsmaschine mit Maschinenständer Ceased DE102006009135A1 (de)

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CN112454012A (zh) * 2020-11-04 2021-03-09 科德数控股份有限公司 一种小型工件加工系统

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