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Die
Erfindung betrifft eine Umlenkrolle nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1 oder 2.
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Die
Hauptteile eines betreffenden Förderbandes
sind ein im wesentlichen horizontaler Führungsrahmen, der zwei seitliche
und sich in der Längsrichtung
des Förderbandes
erstreckende Seitenwangen aufweist, an denen an einem Ende eine angetriebene
Umlenkrolle und am anderen Ende eine weitere Umlenkrolle in Drehlagern
drehbar gelagert sind, wobei wenigstens eine der Umlenkrollen bezüglich ihres
Achsabstandes durch eine Einstellvorrichtung einstellbar ist. Hierdurch
ist es möglich, den
Achsabstand der Umlenkrollen an die Länge des jeweiligen umlaufenden
Flachbandes anzupassen oder den Achsabstand an ein sich im Funktionsbetrieb
dehnendes Flachband anzupassen.
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Die
Umlenkrollen weisen jeweils von ihren Stirnenden koaxial abstehende
Wellenabschnitte auf, die jeweils in einem an der zugehörigen Seitenwange
angeordneten Drehlager drehbar gelagert sind. Diese Endbereiche
der Umlenkrolle sind im Betrieb des Förderbandes hoch belastet, was
nicht nur durch Biegekräfte
vorgegeben ist, die das umlaufende Förderband in die Umlenkrolle
einleitet, sondern auch dadurch, dass während der Rotation der Umlenkrolle
die radiale Belastungsrichtung sich fortlaufend ändert.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, für eine Umlenkrolle gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 oder 2 eine stabile Konstruktion zu finden. Dabei
soll im weiteren eine einfache Ausgestaltung erreicht werden, die
sich einfach und kostengünstig herstellen
und im weiteren auch montieren lässt.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 oder 2 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Die
erfindungsgemäße Umlenkrolle
nach Anspruch 1 weist eine Umlenkhülse auf, in deren Endbereichen
jeweils eine den zugehörigen
Wellenabschnitt umgebende Lagerhülse
eingesetzt ist, wobei zwischen der Lagerhülse und der Umlenkhülse ein
Presssitz vorhanden ist.
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Die
erfindungsgemäße Umlenkrolle
nach Anspruch 2 weist zwei einen axialen Abstand voneinander aufweisende
Hülsenabschnitte
auf, die durch ein Verbindungsteil miteinander verbunden sind, auf dessen
Endbereiche die Hülsenabschnitte
sitzen, wobei zwischen den Hülsenabschnitten
und den Endbereichen des Verbindungsteils jeweils ein Presssitz
vorhanden ist.
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Der
Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass ein wesentlicher Destabilisierungsfaktor
der Umlenkrolle darin besteht, dass ein Montagespiel zwischen der
Umlenkhülse
und dem Wellenabschnitt oder zwischen den Hülsenabschnitten und den Endabschnitten
des Verbindungsteils eine Ursache für eine unzureichend stabile
Konstruktion der Umlenkrolle ist. Dies ist darauf zurückzuführen, dass
im Funktionsbetrieb der Umlenkrolle aufgrund der Rotation fortlaufend
wechselnde Belastungsrichtungen und Flächenpressungen wirksam sind,
die das Montagespiel vergrößern und
die Festigkeit des Sitzes zwischen der Umlenkhülse und dem Wellenabschnitt soweit
vermindern, dass sich ein loser Sitz einstellt, bei dem eine störungsfreie
Funktion der Umlenkrolle nicht mehr gewährleistet ist.
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Eine
solche Sitzlockerung ist bei den erfindungsgemäßen Ausgestaltungen durch den
Presssitz in der Umlenkhülse
oder in den Umlenkhülsenabschnitten
verhindert, weil der Presssitz nicht nur das übliche Montagespiel schließt sondern
auch eine Flächenpressung
herbeiführt,
die auch unter den zu erwartenden und wechselnden Belastungen den
angestrebten festen Sitz gewährleistet.
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Ein
weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Ausgestaltungen besteht
darin, dass beim axialen Zusammenstecken der Presssitzteile auf
Grund des Presssitzes die Lagerhülse
komprimiert wird und dadurch auch ein ursprünglich vorhandenes Montagespiel
zwischen der Lagerhülse
und dem Wellenabschnitt reduziert wird. Vorzugsweise ist der Presssitz so
stark, dass bei der Montage der Lagerhülse auch zwischen ihrer Innenlagerfläche und
der Mantelfläche
des Wellenabschnitts ein Presssitz herbeigeführt wird.
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Ein
weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist darin
zu sehen, dass das ursprünglich
vorhandene Montage- bzw. Gleitspiel zwischen der Lagerhülse und
dem Wellenabschnitt ein verhältnismäßig leichtes
Zusammenstecken dieser Teile ermöglicht,
und zwar bevor die Lagerhülse
in die Umlenkhülse
eingepresst wird.
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Die
vorgenannten Vorteile mit einem inneren Presssitz lassen sich auch
bei der Ausgestaltung gemäß Anspruch
2 verwirklichen, wobei in diesem Falle der innere Presssitz zwischen
dem Verbindungsteil und der Welle vorhanden ist und beim Zusammenstecken
der Hülsenabschnitte
mit dem Verbindungsteil gleichzeitig stattfindet.
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Die
erfindungsgemäße Ausgestaltung
gemäß Anspruch
2 ist nicht nur deshalb vorteilhaft, weil sie es ermöglicht,
die Umlenkrolle aus zwei verhältnismäßig kurzen
Umlenkhülsenabschnitten
zusammenzusetzen, sondern sie ermöglicht es auch, die Umlenkrolle
als Riemenscheibe auszubilden, nämlich
dadurch, dass das Verbindungsteil aufgrund seiner verjüngten Querschnittsgröße eine
Ringnut in der Umlenkrolle bildet, deren radiale Abmessung etwa der
Dicke eines Antriebsriemens für
die Umlenkrolle entspricht. Diese Ausgestaltung ermöglicht es,
einen Antrieb zwischen dem Obertrum und dem Untertrum des Förderbandes
anzuordnen und die Umlenkrolle mit einem sie in der Ringnut umschlingenden
Riemen anzutreiben.
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Auch
die dabei auftretenden Querbelastungen der Umlenkrolle werden durch
die erfindungsgemäße Ausgestaltung
und die dadurch erzielbare Stabilisierung aufgenommen.
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Eine
weitere Montageerleichterung wird dadurch erreicht, dass die Lagerhülse an ihrem
einen Ende einen Flansch aufweist, der an der Stirnseite der Lagerhülse anliegt.
Durch diesen Flansch wird nicht nur die Zusammensteckbewegung zwischen der
Lagerhülse
und der Umlenkhülse
selbsttätig
begrenzt, sondern er führt
auch zu einem einfachen und vorteilhaften Abschluss am Ende der
Umlenkhülse.
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Zur
gegebenenfalls zusätzlichen
Arretierung der Umlenkhülse
auf der Lagerhülse
und der Lagerhülse
auf dem Wellenabschnitt oder einer axial durchgehenden Welle oder
der Hülsenabschnitte
auf dem Verbindungsteil oder des Verbindungsteils auf der Welle
können
z. B. ein oder zwei Querstifte vorgesehen sein.
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Weitere
Weiterbildungsmerkmale der Erfindung ermöglichen ebenfalls eine einfache
und kostengünstige
Herstellung und zwar sowohl der Einzelteile der Umlenkrolle als
auch der Umlenkrolle insgesamt, wobei auch eine weitere Stabilisierung
und ein verhältnismäßig geringes
Gewicht erreicht werden.
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Nachfolgend
werden vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen
und Zeichnungen näher
erläutert.
Es zeigt
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1 ein
erfindungsgemäßes Förderband
in perspektivischer Draufsicht;
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2 eine
erfindungsgemäße Umlenkrolle als
einzelne Baueinheit in der Seitenansicht;
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3 die
Umlenkrolle im axialen Schnitt;
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4 die
Umlenkrolle im Querschnitt und in vergrößerter Darstellung;
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5 eine
Lagerhülse
und eine Umlenkhülse
in einer Montagezwischenstellung;
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6 eine
erfindungsgemäße Umlenkrolle im
axialen Schnitt in abgewandelter Ausgestaltung;
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7 einen
Antriebs-Endbereich eines erfindungsgemäßen Förderbandes in abgewandelter Ausgestaltung
und in perspektivischer Unteransicht.
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Bei
dem in seiner Gesamtheit mit 1 bezeichneten Förderband
handelt es sich um ein Arbeitsgerät zum Fördern von z.B. festem oder
stückigem
Gut, wobei das Förderband 1 auf
nicht dargestellten Stützbeinen
oder einem Gestell angeordnet sein kann. Das Förderband 1 weist einen
im Wesentlichen horizontalen Band-Führungsrahmen 2 auf,
an dessen einem Ende eine angetriebene Umlenkrolle 3 und
an dessen anderem Ende eine frei drehbare Umlenkrolle 4 gelagert
sind.
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Beim
Ausführungsbeispiel
weist die angetriebene Umlenkrolle 3 aus 2 und 3 entnehmbare
und beidendig koaxial abstehende Wellenabschnitte 5 auf,
auf denen angedeutete Drehlager 6, 7, z. B. jeweils
einen Innenring und einen Außenring
aufweisende Wälzlager
mit ihren Innenringen, sitzen, wobei die Außenringe mittelbar oder unmittelbar
an sich in der gegebenenfalls reversiblen Förderrichtung A und sich über die
gesamte Länge des
Förderbandes 1 erstreckenden
Seitenwangen 8, 9 des Führungsrahmens 2 gelagert
sind. Die Seitenwangen 8, 9 weisen an ihren Enden
Endstücke 8a, 9a auf,
die an Seitenwangen-Zwischenstücken 8b, 9b befestigt
sind, die wiederum lösbar
an einem übrigen
Seitenwangenabschnitt 8c, 9c gelagert sind. Die Endstücke 8a, 9a weisen
jeweils vorzugsweise innenseitig offene Lagerkammern auf, in denen
die Wälzlager
mit ihren Außenringen
sitzen. Ein endloses und die Umlenkrollen 3, 4 umschlingendes
Band zum Fördern
von festem oder stückigem
Gut ist andeutungsweise dargestellt und mit 12 bezeichnet. Das
Obertrum des Bandes 12 gleitet auf in 1 sichtbar
dargestellten Stütztafeln 12a.
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Für den Antrieb
der angetriebenen Umlenkrolle 3 ist eine Antriebseinheit 13 vorgesehen,
die beim Ausführungsbeispiel
aus einem elektrischen Antriebsmotor 14 und einem daran
angeflanschtem Getriebe 14a besteht und soweit als Antriebsaggregat
auf dem Markt vertrieben wird.
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Der
Achsabstand der Umlenkrollen 3, 4 ist an wenigstens
einem Ende des Förderbandes 1,
vorzugsweise an beiden Enden, durch jeweils zwei seitliche Einstellvorrichtungen 16 wahlweise
verringerbar oder vergrößerbar,
die jeweils zwischen einem Endstück 8a, 9a und
dem zugehörigen
Zwischenstück 8b, 9b angeordnet
und wirksam sind, sowie unabhängig
voneinander und somit wahlweise verstellbar und einstellbar sind,
um den Achsabstand an nur einer wahlweisen Seite oder an beiden
Seiten zu verändern.
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Die
Zwischenstücke 8b, 9b sind
jeweils lösbar
mit dem zugehörigen
Seitenwangenabschnitt 8c, 9c verbunden. Hierzu
dient jeweils eine Verbindungsvorrichtung, bei der es sich vorzugsweise
um eine Schraub-Verbindungsvorrichtung
handelt.
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Jede
Einstellvorrichtung 16 umfasst eine Längsführung 18, eine Vestellvorrichtung 20 zum längs gerichteten
Verstellen des zugehörigen
Endstücks 8a, 9a in
der Längsführung 18 und
eine Arretiervorrichtung 19 zum Arretieren des zugehörigen Endstücks 8a, 9a in
der jeweiligen Verstellposition. Letztere sind nur vereinfacht dargestellt.
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Die
Hauptteile der angetriebenen Umlenkrolle 3 oder frei drehbaren
Umlenkrolle 4 sind jeweils eine hohlzylindrische Umlenkhülse 21,
deren im Querschnitt kreisrundes Längsloch mit 21a bezeichnet
ist, zwei in den Endbereichen der Umlenkhülse 21 sitzenden Lagerhülsen 22 jeweils
mit einem Flansch 22a, und den beiden von den Enden der
Lagerhülse 22 koaxial
abstehenden Wellenabschnitten 5a, 5b, die vorzugsweise
durch die Endabschnitte einer längs
durchgehenden Welle 5 gebildet sind.
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In 2 und 3 ist
eine angetriebene Umlenkrolle 3 dargestellt, die sich von
der frei drehbaren Umlenkrolle 4 lediglich dadurch unterscheidet, dass
der Wellenabschnitt 5a über
die Länge
des rechts abstehenden Lagerzapfens 5a hinaus zu einem
Antriebswellenabschnitt 5c verlängert ist, der z. B. eine in üblicherweise
in einer Nut teilweise versenkt angeordnete Passfeder 23 aufweist,
die Teil einer Passfederverbindung mit dem nur in 1 dargestellten
Getriebe 14a ist.
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Die
Außenmantelfläche 22b der
Lagerhülse 22 ist
im Vergleich mit der Innenquerschnittsgröße der Umlenkhülse 21 mit
einer Querschnittsvergrößerung ausgebildet,
die z. B. die Form eines zum Flansch 22a hin divergenten
Konus haben kann, s. 5 obere Hälfte, oder durch einen geringfügig balligen,
z. B. mittleren, Längsabschnitt 22c gebildet sein
kann, s. 5 untere Hälfte. Die radiale Querschnittsvergrößerung bzw.
das Übermaß a ist
so groß bemessen,
dass sie mit der Innenquerschnittsgröße der Umlenkhülse 21 im
zusammengesteckten Zustand eine Presspassung bildet, die sich durch
ein axiales Zusammenstecken der Lagerhülse 22 und der Umlenkhülse 21 mit
einer axialen Presskraft montiert wird. In diesem eingepressten
Zustand sitzen die Lagerhülse 22 und
die Umlenkhülse 21 jeweils
ohne ein Gleitspiel fest aufeinander, wobei zwischen der Außenmantelfläche 22b der
Lagerhülse 22 und
der Innenmantelfläche 21b der
Umlenkhülse 21 eine
Flächenpressung
besteht, die eine hinreichende axial wirksame und in die Umfangrichtung
wirksame Arretierung dieser beiden Teile aneinander bewirkt, basierend
auf der radialen Klemmwirkung und der daraus resultierenden Reibung.
Die so gebildete Pressverbindung P1 überträgt auch das Antriebs-Drehmoment
von der Lagerhülse 22 auf
die Umlenkhülse 21.
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Der
Presssitz bzw. die Querschnittsvergrößerung ist vorzugsweise so
groß,
dass in montiertem Zustand die Lagerhülse 22 soweit radial
einwärts
verformt wird, dass der Innendurchmesser e so weit nach innen verformt
und verkleinert wird, dass auch zwischen der Innenmantelfläche der
Lagerhülse 22 und
der Umfangsfläche
des zugehörigen
Wellenabschnitts bzw. der Welle 5 ein Presssitz P2 mit
einer radialen Flächenpressung
vorhanden ist. Auch dieser Presssitz bzw. diese Pressverbindung
P2 ist vorzugsweise so groß,
dass eine vorbeschriebene Arretierung zwischen den zugehörigen Wellenabschnitt 5a, 5b bzw.
der Welle 5 und der Lagerhülse 22 bewirkt.
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Zusätzlich können eine
oder zwei weitere Arretiervorrichtungen 25a, 25b vorgesehen
sein, die z. B. jeweils durch einen Querstift 26a, 26b gebildet
ist, der die Umlenkhülse 21,
die Lagerhülse 22 und
den zugehörigen
Wellenabschnitt 5a, 5b in jeweils zugehörigen Löchern durchfasst
und mit seinen Enden darin versenkt angeordnet ist. Als Sicherung
für den Querstift 26a, 26b kann
eine radiale Klemmspannung dienen, die z. B. durch einen Presssitz
oder dadurch gebildet sein kann, dass der Querstift 26a, 26b durch
eine längsgeschlitzte
Spannhülse
gebildet ist, die in an sich bekannter Weise mit einer radialen Spannung
in die den Querstift 26a, 26b aufnehmenden Löcher eingepresst
ist.
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Um
beim Vorhandensein von zwei Querstiften 26a, 26b eine
Kreuzung zu vermeiden, befinden sich die Querstifte 26a, 26b und
die jeweils zugehörigen
Aufnahmelöcher
in zwei axial versetz zueinander angeordneten Querebenen.
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Die
Umlenkhülse 21 ist
vorzugsweise ein sich in ihre Längsrichtung
erstreckendes Profil, das z. B. durch Strangpressen herstellbar
ist und vorzugsweise aus Metall, insbesondere Aluminium, besteht.
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Die
Lagerhülsen 22 mit
den vorzugsweise vorhandenen Flanschen 22a bestehen vorzugsweise aus
Kunststoff, insbesondere einem harten Kunststoff geringer Elastizität.
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Die
Wellenabschnitte 5a, 5b, 5c bzw. die Welle 5 bestehen
vorzugsweise aus einem korrosionsfestem Material, insbesondere aus
legiertem Stahl.
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Um
in einem solchen Fall, in dem die Stiftlöcher für die Querstifte 26a, 26b axial
einen verhältnismäßig kleinen
Abstand voneinander haben, ist es von Vorteil, die Mittelachsen
der Stiftlöcher – axial
gesehen – quer
zueinander anzuordnen, wie es 4 zeigt.
Beim Ausführungsbeispiel
schließen
die Mittelachsen der Stiftlöcher
einen stumpfen bzw. spitzen Winkel W ein, der z. B. etwa 30° betragen
kann.
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In
der sich in die Umfangsrichtung erstreckenden Wand der Lagerhülse 22 sind
vorzugsweise mehrere auf dem Umfang verteilt angeordnete längs durchgehende
Längskanäle 21c angeordnet,
die nicht nur zu einer Material- und Gewichtsersparnis führen, sondern
auch eine Stabilisierung der Umlenkhülse 21 aufgrund von
der Wirkung eines Hohlprofils herbeiführen. Bei den Ausführungsbeispielen
besteht die Umfangswand der Umlenkhülse 21 vorzugsweise aus
einer Außenwand 21d und
einer Innenwand 21e, die durch mehrere auf den Umfang verteilt
angeordnete radiale Stege 21f unlösbar miteinander verbunden
sind, insbesondere mit diesen einteilig ausgebildet sind. Zwischen
den Stegen 21f erstrecken sich die Längskanäle 21c.
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Bei
den in 6 und 7 dargestellten Ausführungsbeispielen,
bei denen gleiche oder vergleichbare Teile mit gleichen Bezugszeichen
versehen sind, besteht die Umlenkrolle 3, bei der es sich ebenfalls
um eine angetriebene Umlenkrolle 3 handelt, aus zwei Hülsenlängsabschnitten 21g, 21h besteht,
deren einander zugewandte Hülsenenden
einen axialen Abstand f voneinander aufweisen, der vorzugsweise
kleiner ist als der Außendurchmesser der
Umlenkhülse 21.
Die einander zugewandten Enden der Hülsenabschnitte 21g, 21h sind
durch ein Verbindungsteil 27 miteinander verbunden, dessen axiale
Länge größer ist
als der Abstand f, wobei die einander zugewandten Endbereiche 21i der
Hülsenabschnitte 21g, 21h die
ihnen zugewandten Endabschnitte 27a des Verbindungsstücks 27 überlappen.
Die Überlappung
befindet sich im Bereich von im Verbindungsstück 27 endseitig ausmündenden Ringnuten 27b,
die die Endbereiche 27a umgeben. Zwischen den Ringnuten 27b weist
das Verbindungsstück 27 einen
Ringsteg 27c auf, an dessen ringförmigen Stirnflächen die
einander zugewandten Enden der Hülsenabschnitte 21g, 21h anliegen
und dadurch axial aneinander abgestützt sind. Die außen zylindrischen
Endabschnitte 27a sind bezüglich ihrer Außendurchmesser
und der vorzugsweise einander gleichen Durchmesser der Hülsenabschnitte 21g, 21h mit
einem im einzelnen nicht näher
dargestellten Übermaß a ausgebildet,
so dass zwischen den Endabschnitten 27a einerseits und
den Endabschnitten 21i andererseits ein radial unter Pressspannung
stehender Presssitz P1 vorhanden ist, der bezüglich der Außenzylinderfläche der
Endabschnitte 27a und der Hohlzylinderabschnitte der Endbereiche 21i durch eine
Presspassung gebildet ist. Der Presssitz P1 ist so groß, dass
bereits das Überlappen
mit Presssitz eine hinreichend große Arretierung der Umlenkhülsenabschnitte 21g, 21h und
des Verbindungsteils 27 aneinander sowohl in der axialen
Richtung als auch in der Umfangsrichtung ausreicht, um das umlaufenden
Flachband 12 zu tragen und anzutreiben und zwar auch unter
Berücksichtigung
des darauf befindlichen Fördergutes.
Durch die stirnseitige Anlage der Enden der Umlenkhülsenabschnitte 21g, 21h am Ringsteg 27c ist
die Pressverbindung zusätzlich
stabilisiert.
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Die
Form der Mantelflächen
der Endbereiche 27a des Verbindungsteils 27 kann
z. B. gemäß 5 obere
und untere Bildhälfte
konisch zum Ringsteg 27c hin ansteigen oder ballig sein.
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Auch
beim Ausführungsbeispiel
gemäß 6 und 7 kann
der Presssitz P1 bzw. das Übermaß a so groß sein,
dass die Endbereiche 27a durch den Presssitz so weit radial
einwärts
zusammengedrückt
werden, dass sich auch jeweils die Querschnittsgröße einer
im Verbindungsteil 27 vorhandenen Bohrung 27d soweit
verringert, dass auch die Endbereiche 27a jeweils mit einem
Presssitz P2 auf der Welle 5 sitzen. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel
wird bei der Montage der Umlenkrolle 3 zunächst die
Welle 5 und das Verbindungsteil 27 zusammengesteckt,
was in einfacher Weise aufgrund eines Bewegungsspiels zwischen der
Innenmantelfläche
der Endbereiche 27a und der Mantelfläche der Welle 5 erfolgen
kann. Dann werden die Umlenkhülsenabschnitte 27g, 27h und
das Verbindungsteil 27 axial zusammengesteckt, wobei die
Presssitze P1, P2 entstehen und die Teile aneinander fixieren.
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Zusätzlich oder
anstelle der Pressverbindung P2 kann zwischen der Welle 5 und
dem Verbindungsteil 27 eine Drehmitnahmeverbindung z. B.
in Form einer Passfeder 28 angeordnet sein, die in üblicher
Weise in einer Aufnahmenut in der Welle 5 und einer Längsnut im
Verbindungsteil 27 bestehen kann.
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Zur
Verbindung der Endbereiche der Welle 5 mit den einander
abgewandten Endbereichen der Umlenkhülsenabschnitte 21g, 21h können Ringscheiben 29 vorgesehen
sein, deren Innendurchmesser an den Außendurchmesser der Welle 5 und deren
Außendurchmesser
an den Innendurchmesser des zugehörigen Umlenkhülsenabschnitts 21g, 21h mit
geringem Bewegungsspiel oder ebenfalls mit einer geringen Pressspannung
angepasst ist. Vorzugsweise weisen die Umlenkhülsenabschnitte 21g, 21h endseitig
auslaufende Innenquerschnittserweiterungen 31 auf, an deren
Querschnittsgröße die Außenquerschnittsgröße der Ringscheiben 29 angepasst sind,
wobei die Ringscheiben 29 an der Stufenfläche 32 der
Innenquerschnittserweiterungen 31 anliegen, wodurch eine
weitere Stabilisierung erreicht wird. Eine feste Verbindung der
Ringscheibe 29 mit der Welle 5 und den Umlenkhülsenabschnitten 21g, 21h kann
durch Schweißen
erfolgen, wie es 6 zeigt.
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Zur
zusätzlichen
Stabilisierung können
auch axial neben dem Verbindungsteil 27 Ringscheibe 29 angeordnet
sein, die vorzugsweise ebenfalls in Innenquerschnittserweiterungen 31 sitzen,
vorzugsweise an deren Ringstufenflächen 32. Auch diese
inneren Ringscheiben 29 können mit den Umlenkhülsenabschnitten 21g, 21h und
der Welle 5 verschweißt
sein. Jedoch gilt dies nur für
eine innere Ringscheibe 29, weil andernfalls das Zusammenstecken
der Umlenkhülsenabschnitte 21g, 21h mit
dem Verbindungsteil 27 nicht erfolgen kann.
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Zur
weiteren Stabilisierung kann das Verbindungsteil 27 mit
der Welle 5 und gegebenenfalls auch mit den Endbereichen 27i durch
Querstifte 33 verstiftet sein, die in zugehörigen Stiftlöchern sitzen,
wie es bei den Ausführungsbeispielen
gemäß 2 und 3 in ähnlicher
Weise bereits beschrieben worden ist.
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Die
Welle 5 kann zusätzlich
in einem außenseitig
von einer Ringscheibe 29 angeordneten Längsbereich g ein Gewinde aufweisen,
auf das eine vorzugsweise durch einen Sicherungsring 34 gesicherte
Mutter 35 aufgeschraubt ist. Die axiale Abmessung des Längsbereichs
g ist vorzugsweise so groß,
dass die Mutter 35 vollständig im Endbereich des zugehörigen Umlenkwellenabschnitts 21g versenkt
angeordnet ist.
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Im übrigen stehen
von den Enden der Umlenkrolle 3 Wellenabschnitte 5a, 5b ab,
mit denen die Umlenkrolle 3 in den Drehlagern 6, 7 des
Führungsrahmens 2 frei
drehbar gelagert ist.
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Der
Durchmesser des Verbindungsteils 27 oder des vorzugsweise
vorhandenen Ringstegs 27c ist vorzugsweise kleiner als
der Durchmesser der Umlenkhülsenabschnitte 21g, 21h.
Hierdurch ist zwischen den Umlenkhülsenabschnitten 21g, 21h eine Ringnut 36 gebildet,
deren Grundfläche
durch die Mantelfläche
des Verbindungsteils 27 bzw. des Ringstegs 27c gebildet
ist und vorzugsweise die Lauffläche
einer Riemenscheibe für
einen Antriebsriemen bildet. Die Tiefe h und die Breite f der Ringnut 36 sind vorzugsweise
an die Dicke und Breite des Riemens 37 eines zugehörigen Riemenantriebs 38 angepasst oder
größer als
die Dicke und Breite des Riemens 37 bemessen. Im ersten
Fall ist die Außenfläche des Riemens 37 Teil
der Lauffläche
der Umlenkrolle 3. Der Riemen 37 ist somit in
der Ringnut 36 versenkt angeordnet, wobei er den Ringsteg 27c als
Riemenscheibe umschlingt und die Umlenkrolle 3 in Rotation versetzen
kann. Um höhere
Drehkräfte übertragen zu
können,
ist der Riemen 37 vorzugsweise ein Zahnriemen mit an seiner
Innenseite in seiner Umfangsrichtung einander folgenden Zähnen 39,
die in 7 andeutungsweise dargestellt sind und in entsprechende
Zahnnuten in der Mantelfläche
des Ringstegs 27c einfassen. Anstelle der Zahnnuten kann die
Grundfläche
der Ringnut 36 eine die Reibung mit dem Riemen 37 vergrößernde Ausbildung
aufweisen, z. B. einen Überzug
oder eine Beschichtung aus einem Material großer Reibung zwischen der Grundfläche und
dem Riemen 37 und/oder aufgeraut oder sandgestrahlt sein.
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Aufgrund
der Versenkung des Riemens 37 in der Ringnut 36 wird
das die Umlenkrolle 3 umlaufende Flachband 12 an
seiner Innenseite durch den Riemen 37 nicht beeinträchtigt.
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Der
Riementrieb 38 gehört
zu dem z. B. den elektrischen Antriebsmotor 14 und das
Getriebe 14a mit einer Riemenscheibe 43 umfassenden
Antrieb 13, der zwischen dem Ober- und Untertrum des Flachbandes 12 am
Führungsrahmen 2 befestig
ist, z. B. verschraubt ist. Hierzu kann gemäß 7 z. B. eine
Querstrebe 45 dienen, deren Enden mit den Seitenwangen 8, 9 verbunden,
insbesondere verschraubt, ist. Dabei ist der Antrieb 13 vorzugsweise an
der der Umlenkrolle 3 zugewandten Seite der Querstrebe 45 befestigt,
insbesondere verschraubt, z. B. in Schraubenmuttern (nicht dargestellt),
die in hinterschnittenen Längsnuten 46 in
der Querstrebe 45 eingeschoben sind.
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Im übrigen ist
der Riementrieb nicht mittig angeordnet und die Umlenkhülsenabschnitte 21g, 21h nicht
gleich lang sondern unterschiedlich lang ausgebildet, was es ermöglicht,
einen Antrieb 13 mit einer länglichen Konstruktion in einfacher
Weise integrieren zu können.
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Dem
Riementrieb 38 ist vorzugsweise eine Einstellvorrichtung
zum Einstellen der Spannung des Riemens 37 zugeordnet,
was aus Vereinfachungsgründen
nicht dargestellt ist. Diese Einstellvorrichtung kann z. B. so ausgebildet
sein, dass der Achsabstand zwischen der Riemenscheibe 43 bzw.
dem Antrieb 13 und der Umlenkrolle 3 wahlweise
verringerbar oder vergrößerbar ist.
Dabei ist es vorteilhaft, diese Einstellvorrichtung zum Einstellen
der Riemenspannung in die Einstellvorrichtung 16 zum Einstellen
der Spannung des Bandes 12 zum Tragen und Fördern des
Gutes so zu integrieren, dass bei einer Änderung der Spannung des Bandes 12 die
Einstellvorrichtung zur Spannung des Riemens 37 unverändert bleibt.
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Dies
lässt sich
z. B. dadurch erreichen, dass der Achsabstand zwischen der angetriebenen
Umlenkrolle 3 und der Riemenscheibe 45 durch eine
Einstellvorrichtung (nicht dargestellt) wahlweise verringerbar und
vergrößerbar ist
und zwar unabhängig von
der Einstellvorrichtung 16 zum Einstellen der Spannung
des Tragbandes 12. Dabei kann die mit dem Riemen 37 in
Antriebsverbindung stehende Umlenkwelle 3 durch die Einstellvorrichtung 16 abstandsveränderlich
sein bezüglich
der anderen Umlenkrolle 4, die ebenfalls durch eine Einstellvorrichtung 16 abstandsveränderlich
sein kann oder auch nicht.
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Beim
Ausführungsbeispiel
gemäß 7 weist
der Führungsrahmen 2 endseitig
eine Endquerstrebe 47 auf, die z. B. winkelförmig ausgebildet
sein kann und die Umlenkrolle 3 wenigstens teilweise verkleidet.
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Es
ist im Rahmen der Erfindung auch möglich, eine Ringnut 36 mit
einer Umlenkhülse 21 und einer
Lagerhülse 22 gemäß 2 oder 3 zu kombinieren.
Dabei können
die Längskanäle 21c z. B.
entfallen.