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GEBIET DER
ERFINDUNG
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Die
Erfindung betrifft eine Platinlegierung und ein Verfahren zu deren
Herstellung. Sie betrifft insbesondere eine Platinlegierung, die
für die
Fertigung von Schmuckartikeln wie Ringen, Halsketten, Armbändern, Ohrringen,
Uhrarmbändern,
Uhrgehäusen
und anderen Schmucksachen geeignet ist. Weiterhin betrifft die Erfindung
ein aus der Platinlegierung hergestelltes Schmuckerzeugnis und ein
Verfahren zu dessen Herstellung.
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STAND
DER TECHNIK FÜR
DIE ERFINDUNG
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Platin
ist ein relativ teures Edelmetall. In den letzten Jahren erfreut
sich Platin zunehmender Beliebtheit als Material für die Schmuckfertigung.
Die für
die Schmuckfertigung verwendeten Platinlegierungen weisen üblicherweise
einen Platingehalt von über
85 Gew.-% auf.
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Reines
Platinmetall (Pt1000) ist weich und besitzt für die meisten Verwendungen
in der Schmuckindustrie nicht die erforderliche mechanische Festigkeit.
Aus diesem Grund werden in den meisten Schmuckapplikationen verschiedene
Arten von Platinlegierungen verwendet. Platinlegierungen sind wegen
ihrer neutralen Farbe, wenn Platinlegierungen sind wegen ihrer neutralen
Farbe, wenn sie zusammen mit Edelsteinen verwendet werden, beliebt,
sie sind hypoallergen, haben eine hohe Zugfestigkeit und aufgrund
ihrer hohen Dichte ein angenehmes Gewicht und eine gute Haptik.
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In
der Schmuckindustrie werden drei Hauptklassen von Platinlegierungen
verwendet. Diese sind Pt950, Pt900 und Pt850. Diese Legierungen
haben einen Platingehalt von 95, 90 bzw. 85 Gew.-%. Beispiele für kommerziell
erhältliche
Legierungen, die häufig
in der Schmuckfertigung verwendet werden, sind Pt/Ir 900/100 (90
Gew.-% Platin und 10 Gew.-%
Iridium), PtCu950 (95 Gew.-% Platin und 5 Gew.-% Kupfer) und PtCo950
(95 Gew.-% Platin und 5 Gew.-% Cobalt).
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Aus
dem Stand der Technik sind verschiedene Schmuckmaterialien mit hohem
Platingehalt bekannt. Dabei bedeutet die hier benutzte Bezeichnung "hoher Platingehalt" eine Platinlegierung
mit einem Platingehalt von 85 Gew.-% oder mehr.
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So
ist zum Beispiel in dem US-Patent 4 165 983 eine Legierung für die Schmuckfertigung
beschrieben, die mindestens 95 Gew.-% Platin, 1,5 bis 3,5 Gew.-%
Gallium und den Rest aus mindestens einem von Indium, Gold, Palladium,
Silber, Kupfer, Cobalt, Nickel, Ruthenium, Iridium und Rhodium enthält. Im US-Patent
5 846 352 ist eine wärmebehandelte
Platin-Gallium-Legierung für
die Schmuckfertigung beschrieben, die 1 bis 9 Gew.-% Gallium und
einen kleinen Palladiumanteil enthält. In der veröffentlichten
japanischen Patentanmeldung JP 61-133340 ist eine Legierung für die Schmuckfertigung
beschrieben, die aus 84 bis 96 Gew.-% Platin, 1 bis 10 Gew.-% Gallium,
0,5 bis 10 Gew.-% Kupfer und 0,01 bis 5 Gew.-% Cobalt besteht. In
der veröffentlichten
japanischen Patentanmeldung JP 61-034133 ist eine Legierung für die Schmuckfertigung
beschrieben, die 84 bis 96 Gew.-% Platin, 0,5 bis 10 Gew.-% Cobalt,
0,5 bis 10 Gew.-% Kupfer und 0,01 bis 0,5 Gew.-% Y,B,CaB-Mischmetall
enthält.
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Obwohl
diese Legierungen zufriedenstellende mechanische und optische Eigenschaften
besitzen und für
die Schmuckfertigung geeignet sind, sind sie aufgrund ihres hohen
Platingehalts sehr teuer in der Herstellung.
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Aus
dem Stand der Technik ist ferner eine Anzahl von Schmuckmaterialien
mit niedrigem Platingehalt bekannt. Dabei bedeutet die hierin benutzte
Bezeichnung "niedriger
Platingehalt" Platinlegierungen
mit einem Platingehalt von weniger als 85 Gew.-% ist.
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In
dem US-Patent 2 279 763 ist eine duktile Platinlegierung beschrieben,
die 10 bis 80 Gew.-% Platin, 12 bis 90 Gew.-% Palladium und 1 bis
15 Gew.-% Ruthenium enthält.
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Nachteilig
an bekannten Schmuckmaterialien mit niedrigem Platingehalt ist,
dass diese oftmals, verglichen mit den Schmuckmaterialien mit hohem
Platingehalt, schlechtere mechanische und physikalische Eigenschaften
aufweisen. Insbesondere ist die Vergießbarkeit der bekannten Schmuckmaterialien
mit niedrigem Platingehalt nicht so gut wie diejenige der Legierungen
mit hohem Platingehalt. Auch unterscheidet sich die Farbe der bekannten Schmuckmaterialien
mit niedrigem Platingehalt von der typischen "Platinfarbe" von Pt950-Legierungen, die von den
meisten Kunden von edlem Schmuck gewünscht wird. Deshalb werden Schmuckmaterialien
mit niedrigem Platingehalt oftmals aus ästhetischen Gründen von
den Kunden abgelehnt. Tatsächlich
ist es sehr schwierig, ein Schmuckmaterial mit niedrigem Platingehalt
herzustellen, das sowohl die mechanische Festigkeit und Bearbeitbarkeit
als auch die optischen Eigenschaften der Materialien mit hohem Platingehalt
in sich vereinigt.
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Es
besteht daher ein Bedarf an Platinlegierungen, die für die Schmuckindustrie
geeignet und weniger teuer als die derzeit zur Verfügung stehenden
Platinlegierungen sind und aus denen sich dennoch Platinschmuck
mit den gewünschten
mechanischen und optischen Eigenschaften herstellen läßt.
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Ferner
besteht Bedarf an einer Platinlegierung mit niedrigem Platingehalt,
die im Wesentlichen aus Platin und Nichtedelmetallen besteht und
in welcher der Platingehalt 58,5 Gew.-% oder 75 Gew.-% beträgt (was
14 Karat oder 18 Karat auf einer Skala von 24 Karat entspricht).
Auf diese Weise wird Kunden, die mit der Karatskala von Goldlegierungen
vertraut sind, das Verständnis
des Platingehalts der Legierung erleichtert.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Erfindungsgemäß wird eine
verbesserte Platinlegierung mit niedrigem Platingehalt bereitgestellt,
die 47,5 bis 79,5 Gew.-% Platin, 2,01 bis 25 Gew.-% Palladium und
5 bis 50 Gew.-% Kupfer enthält.
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Die
erfindungsgemäßen Legierungen
sind insbesondere für
die Herstellung von Schmuckartikeln wie Ringen, Ketten, Hals- und
Armreifen, Ohrringen, Uhrarmbändern,
Uhrgehäusen
und anderem Schmuck, insbesondere geprägtem, gestanztem und tiefgezogenem
Schmuck sowie für
montierte und spanend hergestellte Teile geeignet.
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Überraschend
wurde festgestellt, dass die erfindungsgemäßen Legierungen trotz ihres
relativ niedrigen Platingehalts ausgezeichnete mechanische und optische
Eigenschaften besitzen und sich hervorragend zur Schmuckfertigung
eignen. Aufgrund der geringeren Dichte der erfindungsgemäßen Legierungen
ist es möglich,
dünnere
und leichtere Gestaltungen und Gusserzeugnisse bei beträchtlich
niedrigeren Kosten als mit Legierungen mit hohem Platingehalt (beispielsweise
Pt850, Pt900 und Pt950) herzustellen.
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Die
erfindungsgemäßen Platinlegierungen
haben einen tieferen Schmelzbereich, verglichen mit bekannten Legierungen
mit niedrigem Platingehalt wie sie beispielsweise im US-Patent 6
048 492 beschrieben sind. Aufgrund ihrer relativ niedrigen Schmelztemperatur
lassen sie sich leichter vergießen
als bisher bekannte Platinlegierungen und sind energieeffizienter.
Diese Legierung mit niedrigerer Schmelztemperatur erlaubt auch eine
niedrigere Formungstemperatur und weniger Ausschuss aufgrund von
Schrumpfungsporosität,
Rissen, Einschlüssen
und Verunreinigungen, die leichter bei höheren Temperaturen auftreten.
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Überraschend
wurde ferner festgestellt, dass sich die erfindungsgemäßen Platinlegierungen
nicht nur – wie
für bekannte
Platinlegierungen im Schmuckbereich üblich – im Kokillen- oder Vakuumguß, sondern
auch im Strangguß vergießen lassen.
Insbesondere wurde festgestellt, dass sich die erfindungsgemäßen Platinlegierungen
selbst zum Strangguß von
Gussteilen eignen, die einen Gießquerschnitt von größer 100
mm2 besitzen.
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Die
erfindungsgemäßen Legierungen
sind aufgrund ihrer verbesserten Härte, Bearbeitbarkeit, Vergießbarkeit,
Verformbarkeit, Verschleiß-
und Abriebeigenschaften und Korrosionsbeständigkeit besonders für die Herstellung
von Schmucksachen geeignet. Die erfindungsgemäße Platinlegierungszusammensetzung sieht
so aus und unterscheidet sich nicht von 95%igem Platin, ist aber
wesentlich leichter und weniger dicht und somit billiger in der
Herstellung. Die erfindungsgemäße Platinlegierungszusammensetzung
hat im Wesentlichen dieselbe Farbe und dasselbe Aussehen wie die
Legierung PtCu950.
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Die
Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Legierung,
in dem deren Komponenten mit den vorgeschriebenen Anteilen formuliert,
vermischt und zusammen geschmolzen werden.
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Der
Legierung kann die gewünschte
Form verliehen werden. Derartige Arbeitsgänge sind vielfältig und umfassen
das Gießen
oder die maschinelle Bearbeitung. Einige Beispiele für die maschinelle
Bearbeitung sind Walzen der Legierung zu einem Blech, Ziehen zu
einem Draht, Formgeben, Gießen, Schmieden,
Pressen, Stanzen, Umformen oder Ziehen zu Schmuckteilen.
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Darüber hinaus
betrifft die Erfindung auch die Verwendung dieser Legierungen bei
der Herstellung dekorativer Erzeugnisse wie Schmuckartikeln. Außerdem betrifft
die Erfindung Schmuckerzeugnisse, die diese Legierungen umfassen.
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Eine
Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine verbesserte Platinlegierungszusammensetzung
mit niedrigem Platingehalt bereitzustellen.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine verbesserte Platinlegierung
bereitzustellen, die für
die Massenfertigung von Schmuckartikeln geeignet ist.
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Eine
andere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine verbesserte Platinlegierung
bereitzustellen, die eine geringere Dichte als bekannte Platinlegierungen
mit hohem Platingehalt besitzen.
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Der
Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, eine Platinlegierung
bereitzustellen, die sich leichter als bekannte Platinlegierungen
vergießen
läßt und insbesondere
für den
Strangguß geeignet
ist.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine verbesserte Legierung
mit niedrigem Platingehalt bereitzustellen, deren prozentualer Platingewichtsanteil
14 und 18 Karat auf einer 24-Karat-Skala gleichwertig ist.
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Weitere
Aufgaben und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung der Erfindung.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG
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Die
erfindungsgemäßen Platinlegierungen
weisen einen Platingehalt von 47,5 bis 79,5 Gew.-%, bezogen auf
das Gesamtgewicht der Legierung, auf. Damit ist der Platingehalt
der erfindungsgemäßen Legierungszusammensetzungen
deutlich niedriger als der Platingehalt der bekannten Platinlegierungen
Pt850, Pt900 und Pt950, die üblicherweise
in der Schmuckindustrie verwendet werden.
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Die
erfindungsgemäße Platinlegierung
enthält
folgende Legierungsbestandteile:
- – 47,5 bis
79,5 Gew.-% Platin,
- – 2,01
bis 25 Gew.-% Palladium und
- – 3
bis 50,49 Gew.-% Kupfer.
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Der
Platingehalt der erfindungsgemäßen Legierung
kann in dem oben angegebenen Bereich variieren. Liegt der Platingehalt
der Legierung unter 47,5 Gew.-%, verschlechtern sich die Verarbeitbarkeit
und die Korrosionseigenschaften der Legierung erheblich und die
Legierung verliert ihre platinähnliche
Farbe. Liegt der Platingehalt der Legierung über 79,5 Gew.-%, dann steigen
die Kosten für
die Legierung stark an, während sich
gleichzeitig die mechanischen und chemischen Eigenschaften nicht
erheblich verbessern.
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Der
Palladiumgehalt der erfindungsgemäßen Legierung beträgt 2,01
bis 25 Gew.-%. Vorzugsweise beträgt
der Palladiumgehalt der Legierung 2,01 bis 20, insbesondere 3 bis
15, noch bevorzugter 5 bis 13 und am bevorzugtesten 8 bis 12 Gew.-%,
bezogen auf die gesamte Legierungszusammensetzung. Liegt der Palladiumgehalt
der Legierung unter 2,01 Gew.-%, so verschlechtern sich ihre Korrosionseigenschaften
und die Legierung verliert ihre platinähnliche Farbe. Liegt der Palladiumgehalt
der Legierung über
25 Gew.-%, so wird die Legierung zu teuer und die mechanischen Eigenschaften
der Legierung verschlechtern sich in Folge von Graphitaufnahme.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung kann der Palladiumgehalt der Legierung ferner 0,5
bis 25 Gew.-%, insbesondere
0,5 bis 20 Gew.-%, bevorzugt 0,5 bis 15 Gew.-% und noch bevorzugter
0,5 bis 12,5 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtzusammensetzung der Legierung,
betragen.
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Die
erfindungsgemäße Legierung
kann Kupfer in einer Menge von 3 bis 50,49 Gew.-%, bezogen auf die
gesamte Legierungszusammensetzung, enthalten. Vorzugsweise enthält die erfindungsgemäße Legierung Kupfer
in einer Menge von größer 5 Gew.-%,
insbesondere größer 7,5
Gew.-%, bevorzugt
größer 10 Gew.-%, noch
bevorzugter größer 12,5
Gew.-%, noch weiter bevorzugt größer 15 Gew.-%,
noch weiter bevorzugt größer 17,5
Gew.-%, noch weiter bevorzugt größer 20 Gew.-%,
noch weiter bevorzugt größer 22,5
Gew.-% und am bevorzugtesten größer 25 Gew.-%.
Die vorstehenden Zahlenwerte geben die Untergrenze für den Kupfergehalt
in der erfindungsgemäßen Legierung
an. Die Obergrenze für
den Kupfergehalt der erfindungsgemäßen Legierung in Gew.-% kann
gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung durch folgende Formel berechnet werden: 100 minus
Summe der übrigen
Legierungsbestandteile in Gew.-%. Gemäß einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform
der Erfindung besteht die erfindungsgemäße Platinlegierung im Rest
aus Kupfer.
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Die
erfindungsgemäße Platinlegierung
kann weiterhin 0,001 bis 2 Gew.-% mindestens eines ersten Metalls
enthalten, das aus der Gruppe ausgewählt ist, die aus Iridium und
Ruthenium besteht. Auch kann eine Kombination aus diesen Elementen
zugesetzt werden, solange der Gesamtanteil 2 Gew.-% der Legierungszusammensetzung
nicht übersteigt.
Iridium und/oder Ruthenium kann/können als Metallhärter zugesetzt
werden, um die Härte
der Legierung zu erhöhen,
wobei Iridium der bevorzugte Härter
ist, da es allmähliche
Härteverbesserungen über einen
großen
Konzentrationsbereich ohne Verschlechterung der Legierungseigenschaften
bietet.
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Die
erfindungsgemäße Platinlegierung
kann außerdem
0,001 bis 2 Gew.-% mindestens eines zweiten Metalls enthalten, das
aus der Gruppe ausgewählt
ist, die aus Indium und Gallium besteht. Auch kann eine Kombination
aus diesen Elementen zugesetzt werden, solange der Gesamtanteil
2 Gew.-% der Legierungszusammensetzung nicht übersteigt. Indium und Gallium
können
zugesetzt werden, um das Ausscheidungshärten der Legierung zu verbessern.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung kann die Legierung weiterhin mindestens ein eigenschaftsverbesserndes
Additiv enthalten. Zu den bekannten eigenschaftsverbessernden Additiven zählen insbesondere
Desoxidationsmittel, Korngrößenverkleinerer, viskositätserniedrigende
Mittel oder Farbveränderer.
Anzahl und Anteil der weiteren Additive können in Abhängigkeit von den gewünschten
mechanischen Eigenschaften der Legierung variieren und lassen sich
vom Durchschnittsfachmann leicht im Rahmen von Routineversuchen
ermitteln.
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Weitere
bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Die
erfindungsgemäße Legierung
besitzt ausgezeichnete mechanische und physikalische Eigenschaften
wie Zugfestigkeit, Vickers-Härte
und Bruchdehnung. Die Zugfestigkeit der erfindungsgemäßen Platinlegierung
liegt im Bereich von 250 bis 900 N/mm2,
insbesondere 450 bis 800 N/mm2. Die Vickers-Härte der erfindungsgemäßen Platinlegierung,
gemessen im ungehärteten
Zustand, liegt im Bereich von 70 bis 260 HV10, insbesondere 130
bis 210 HV10. Die Bruchdehnung der erfindungsgemäßen Platinlegierung beträgt mindestens
etwa 15%, insbesondere mindestens etwa 20%.
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Ein
weiterer erfindungsgemäßer Vorteil
besteht darin, dass der Farbton der Platinlegierung im Wesentlichen
dem platinweißen
Farbton der Legierung PtCu950 entspricht, der ästhetisch sehr ansprechend
ist.
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Die
erfindungsgemäße Legierung
kann ferner eines oder mehrere Nichtedelmetalle in einer Menge von
jeweils 0,01 bis 15 Gew.-%, insbesondere 0,01 bis 10 Gew.-%, bevorzugt
0,1 bis 7,5 Gew.-%, und am bevorzugtesten 0,5 bis 5 Gew.-% enthalten.
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Dabei
bedeutet der Begriff "Nichtedelmetall", wie er hier verwendet
wird, ein Metall, das nicht zu der Gruppe der Edelmetalle (Gold,
Silber, Quecksilber, Rhenium, Ruthenium, Rhodium, Palladium, Osmium,
Iridium und Platin) gehört.
Nichtedelmetalle, die in der erfindungsgemäßen Legierung enthalten sein
können,
sind beispielsweise Kupfer, Eisen, Cobalt, Nickel, Indium und/oder
Gallium.
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Die
Formulierung "besteht
im Wesentlichen aus",
wie sie hier verwendet wird, bedeutet, dass damit alle Legierungsbestandteile
mit Ausnahme von üblichen
Verunreinigungen und eigenschaftsverbessernden Additiven wie Härter (beispielsweise
Iridium und/oder Ruthenium), Desoxidationsmittel, Korngrößenverkleinerer,
viskositätserniedrigende
Mittel oder Farbveränderer
angegeben sind. Der Gesamtanteil der eigenschaftsverbessernden Mittel
beträgt
dabei vorzugsweise weniger als 5 Gew.-%, noch bevorzugter weniger
als 3 Gew.-%, noch bevorzugter weniger als 2 Gew.-%, noch bevorzugter
weniger als 1 Gew.-%, und am bevorzugtesten weniger als 0,5 Gew.-%.
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Die
erfindungsgemäße Platinlegierung
kann im kristallinen oder im amorphen Zustand vorliegen. Vorzugsweise
liegt die erfindungsgemäße Platinlegierung
in einem im wesentlichen kristallinen Zustand vor. Die Formulierung „im wesentlichen
kristallinen Zustand",
wie sie hier verwendet wird, bedeutet, dass die Platinlegierung
zu mehr als etwa 50 Volumenprozent im kristallinen Zustand vorliegt.
Vorzugsweise liegt die Platinlegierung zu wenigstens etwa 90 Volumenprozent,
insbesondere zu wenigstens etwa 95 Volumenprozent und am bevorzugtesten zu
etwa 100% im kristallinen Zustand vor. Die erfindungsgemäße Legierung
ist ferner vorzugsweise nicht duktil.
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Die
erfindungsgemäße Legierung
ist vorzugsweise im wesentlichen frei von Nickel, Chrom, Phosphor und/oder
Kobalt. Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung beträgt
die Menge der vorgenannten Elemente in der Legierung jeweils weniger
als 5 Gew.-%, insbesondere weniger als 3 Gew.-%, bevorzugt weniger
als 2 Gew.-%, noch bevorzugter weniger als 1 Gew.-% und am bevorzugtesten
weniger als 0,5 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtzusammensetzung der
Legierung.
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Die
erfindungsgemäße Legierung
kann durch herkömmliche
aus dem Stand der Technik bekannte Legierungsverfahren hergestellt
werden. Dabei umfasst die Herstellung der Legierung im Allgemeinen
den Schritt des Schmelzens von Platin, Palladium und Kupfer und
der gegebenenfalls weiteren Legierungsbestandteile in den entsprechenden
Mengenanteilen. Das Verfahren kann ferner den Schritt des Härtens der
Legierung durch Kaltverformung oder Wärmebehandlung umfassen.
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Das
Verfahren kann ferner die Schritte Glühen sowie anschließendes Abschrecken
der Legierung vor ihrem Aushärten
umfassen.
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Die
Legierung wird üblicherweise
aus einer Schmelze unter Schutzgas gegossen und anschließend geformt.
Nach der Formgebung kann die Legierung einer Wärmebehandlung, gegebenenfalls
unter Schutzgas, unterworfen werden, um ihre mechanischen Eigenschaften
zu verbessern.
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Die
Herstellung der erfindungsgemäßen Platinlegierung
erfolgt vorzugsweise durch Hochtemperaturschmelzen, z.B. durch Induktion.
Dabei sollte Sorge dafür
getragen werden, jegliche Verunreinigung der Legierung zu begrenzen,
da Platin leicht Elemente aus der Umgebung (Luft, Tiegel etc.) verunreinigt
wird. Es empfiehlt sich daher, die Metalle entweder in einem Vakuum
oder unter Inertgasatmosphäre
zu schmelzen, wobei ein Kontakt mit anderen Metallen und das Vermischen
mit auf SiO2-haltigen Produkten verhindert
werden sollte.
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Die
Platinlegierung wird vorzugsweise durch Induktionserwärmen in
einem für
Platinlegierungen geeigneten Tiegel vermischt und erschmolzen. Nach
dem Schmelzen kann die Legierung in Wasser gegossen werden, wodurch
ein Granulat erzeugt wird, und anschließend getrocknet, gewogen und
zum Gießen
verwendet werden.
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Zur
Herstellung der erfindungsgemäßen Legierung
werden die Komponenten der erfindungsgemäßen Zusammensetzung vorzugsweise
in einem Siliziumdioxidtiegel (für
kleine, schnelle Schmelzen) oder einem Zirkoniumoxidtiegel (für große, langsame
Schmelzen) in einem Induktionsofen geschmolzen. Dabei ist es bevorzugt,
im Schmelzvorgang ein Vakuum oder Inertgas zu verwenden und alle
Komponenten der Legierungszusammensetzung zeitgleich in den Tiegel
zu geben. Beim Erschmelzen der Legierung sollten die geschmolzenen
Metalle vorzugsweise "gewendet" werden (unter Anwendung
von Induktionsfeldern mit mittlerer bis niedriger Frequenz), um
das richtige Durchmischen der Metalle zu erreichen.
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Nach
dem Schmelzschritt können
die erhaltenen kornförmigen
Legierungsbestandteile kaltgewalzt und/oder geglüht werden, um die mechanischen
Eigenschaften des Gemischs zu verbessern. Danach kann die gemischte
Metallzusammensetzung wahlweise wie zuvor erneut geschmolzen und
ein Schrot oder ein Blech hergestellt werden.
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Die
Herstellung der erfindungsgemäßen Platinlegierung
kann weiterhin einen Glühschritt
umfassen. Das Glühen
kann entweder in einem Ofen oder in einer Flamme, wie aus dem Stand
der Technik bekannt, durchgeführt
werden. Dabei ist die Glühtemperatur
von Platingehalt und Schmelzpunkt der Legierung abhängig und
lässt sich
leicht vom Durchschnittsfachmann im Rahmen von Routineversuchen
bestimmen. Vorzugsweise wird das Glühen in einem Ofen unter Schutzgasatmosphäre durchgeführt.
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Das
Schutzgas kann eines der nichtoxidierenden inerten Gase wie Argon,
Stickstoff oder ein Gemisch davon, antioxidierenden Gase wie Wasserstoff
und Kohlenmonoxid oder "Formiergas" bzw. "Spaltammoniak" (Stickstoff mit
wenigen Prozenten Wasserstoff) sein. Das Werkstück kann auch vor Oxidation
geschützt
werden, indem es mit im Handel erhältlichen Wärmebehandlungshüllen umgeben
wird.
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Die
Legierung kann für
eine breite Vielfalt von Schmuckkomponenten wie Ringe, Schließhaken,
Federteile, Druckfederfassungen für Edelsteine und dergleichen
verwendet werden.
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Weiterhin
kann die Legierung, wenn gewünscht,
wiederholt geglüht
und wärmebehandelt/ausgehärtet werden.
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Dabei
ist der Begriff "Aushärten", wie er hier verwendet
wird, im Wesentlichen synonym mit dem Begriff "Ausscheidungshärten", welches aus der Bildung winziger Teilchen
aus einem neuen Bestandteil (Phasen) in einer festen Lösung resultiert.
Durch das Vorhandensein dieser Teilchen wird eine Spannung in der
Legierung erzeugt und deren Streckgrenze und Härte erhöht. Siehe beispielsweise B.A.
Rogers, "The Nature
of Metals", S. 320
(Iowa State University Press, 1964), H.W. Polock, "Materials Science
and Metallurgy",
S. 266 (Reston Pub. Inc., 1981) und "The Metals Handbook", S. 1-2 (Am. Soc'y Metals, 1986).
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Im
geglühten/ungehärteten Zustand
kann die Legierung durch Standardverfahren zur Schmuckfertigung
bearbeitet werden. So kann sie beispielsweise gewalzt, gezogen,
gelötet,
geformt, gebogen, gelasert, gepresst und gestanzt werden. Die Legierung
kann für
eine Vielfalt von Designs für
Federn, Edelsteinfassungen in Ringen, Anhängern, Armbändern, Ketten, Edelmetall-Kunsthandwerksgegenstände und
dergleichen verwendet werden.
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Aus
der erfindungsgemäßen Legierung
können
Körper,
insbesondere Schmuckartikel, beliebiger Größe und Form hergestellt werden.
Die Grundformen Körper
können
variieren, von einem einfachen Blech bis zu Ringformen und komplexeren
Schraubenformen, V-Formen und dergleichen. Die Körper können ein Draht, ein Blech,
eine Feder jeder Art, Anhänger,
Kettenglieder, Broschen usw. sein. Es können die in der Schmuckindustrie üblichen
Standardlötverfahren
oder Laserverfahren angewendet werden. Die Legierung kann geformt, gebogen,
aufgebaut und geglüht
werden, und, wenn das Stück
fertig ist, können
Federkraft und Härte
durch eine Wärmebehandlung
wiederhergestellt werden.
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Das
Schmuckerzeugnis kann ferner durch Gießen, insbesondere durch Kokillen-
oder Vakuumguß, aber
auch durch Strangguß hergestellt
werden. Die Legierungshärte
kann durch eine Wärmebehandlung
weiter erhöht
werden. Die Wärmebehandlung
kann in einem Bereich von 300 bis 950°C durchgeführt werden, wobei ein geeigneter
Wert im Bereich von 600 bis 950°C
und typischerweise bei etwa 800°C
liegt. Die Legierung kann durch Standardglühvorgänge, typischerweise bei etwa
850 bis 950°C,
weichgeglüht
werden.
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Die
Legierung kann in Form von Draht, Blech oder einem anderen bearbeiteten
Artikel verwendet werden, und es können ihr aufgrund ihrer großen Härte, zusammen
mit großer
Duktilität,
komplizierte Gestalten und Formen verliehen werden.
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Die
erfindungsgemäße Legierung
kann beispielsweise zur Herstellung von Trauringen verwendet werden.
Diese werden im Allgemeinen hergestellt, indem Rohlinge aus Rohren
herausgesägt
und durch geeignete Arbeitsgänge
wie Fräsen,
Ziehen, Schmieden und Polieren weiterbearbeitet werden.
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Aus
der erfindungsgemäßen Legierung
können
weitere Schmucksachen, beispielsweise Ringe, Halsketten, Armbänder, Ohrringe,
Armreifen, Anstecknadeln, Uhrarmbänder, Uhrgehäuse, Armbanduhren
und Zahnstocher, und andere dekorative Artikel wie Kugelschreiber, Brieföffner, Taschenmessergriffe
und dergleichen hergestellt werden.
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Mit
den erfindungsgemäßen Legierungen
wird ein guter Kompromiss zwischen verschiedenen technologischen
Eigenschaften bei gleichzeitig weitgehender Beibehaltungder Platinfarbe
erzielt.
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Die
erfindungsgemäßen Legierungen
zeichnen sich durch gute Vergießbarkeit
aus, welches die Möglichkeit
zum Einsatz für
den gesamten Bereich des Schmuckgusses bietet. Durch ihre gute Verformbarkeit
ist die Legierung hervorragend zur Herstellung von Ringen und Ketten,
geprägtem,
gepresstem, gestanztem und tiefgezogenem Schmuck geeignet, ebenso
wie für
montierte und spanend hergestellte Teile. Darüber hinaus lässt sich
die Legierung sehr gut polieren, Fassungen können ebenfalls gut ausgeführt werden.
Für die
Verbindungstechnik ist das Material gut lötbar und sehr gut zu Lasern.
Schließlich
sind die erfindungsgemäßen Legierungen
mit dem Handwerkszeug des Goldschmieds nach einer Wärmebehandlung
mit teilweiser Oxidation des Kupferinhaltes gut beizbar.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Die
beschriebenen Beispiele dienen lediglich zum besseren Verständnis der
Erfindung und sind nicht als Beschränkung der in den Patentansprüchen unter
Schutz gestellten Erfindung zu verstehen.
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BEISPIEL 1
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Eine
Legierung vom Typ 585PtPd100Cu mit der in der nachfolgenden Tabelle
angegebenen Zusammensetzung wurde ausgewogen und unter Vakuum in
einem ZrO2-tiegel in einem Vakuuminduktionsofen
bei einer Temperatur von 1520 bis 1560°C geschmolzen, wobei eine homogene
Schmelze zu erhalten wurde. Die Legierung wurde in eine wassergekühlte Kupferform
gegossen, wobei Barren mit den Abmessungen 20 mm × 145 × 200 mm
geformt wurden. Nach einer Dickenverringerung um 75% durch Kaltwalzen
wurde die Legierung bei 950°C
unter Stickstoffatmosphäre
geglüht.
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Die
physikalischen Eigenschaften der hergestellten Legierungsproben
sind in der Tabelle angegeben. Der Schmelzbereich wurde ermittelt,
indem die Abkühlungskurve
der Legierung mit einem Degussa-Widerstandsofen HR1/Pt/PtRH10, der
mit einem Linseis-Thermoelement und einem Temperatur-Zeit-Plotter
L250 ausgerüstet
war, gemessen wurde. Die Vickers-Härte wurde entsprechend EN ISO
14577 mit einem Gerät vom
Typ Wolpert V-Testor
4521 gemessen. Zugfestigkeit, Bruchdehnung und Streckgrenze wurden
entsprechend EN 10002 mit einem Gerät vom Typ Zwick Z010 bestimmt.
Die Farbe wurde visuell ermittelt.
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BEISPIEL 2
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Eine
Legierung vom Typ 750PtPd1000u mit der in der Tabelle angegebenen
Zusammensetzung wurde gemäß der in
Beispiel 1 angegebenen Verfahrensweise hergestellt, wobei die Legierung
bei einer Temperatur von 1680 bis 1740°C geschmolzen wurde. Die physikalischen
Eigenschaften der hergestellten Legierungsproben wurden wie in Beispiel
1 bestimmt und sind in der Tabelle zusammengefasst.
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VERGLEICHSBEISPIEL 1
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Eine
im Handel erhältliche
Legierung vom Typ Pt/Cu 950/50 wurde ausgewogen und unter Vakuum
in einem ZrO2-Tiegel in einem Vakuuminduktionsofen
geschmolzen, wobei eine homogene Schmelze erhalten wurde. Die Legierung
wurde in eine wassergekühlte
Kupferform gegossen, wobei Barren mit den Abmessungen 20 mm × 145 × 200 mm
geformt wurden. Nach einer Dickenverringerung auf 10 mm durch Kaltwalzen
wurde die Legierung 50 Minuten lang bei 1000°C unter Stickstoffatmosphäre geglüht. Die
nächsten
Verformungsschritte waren 4 mm und 1,0 mm. Zwischen diesen Schritten
wurde das Material bei 1000°C
geglüht.
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Die
physikalischen Eigenschaften der so hergestellten Legierungsproben
wurden wie in Beispiel 1 beschrieben untersucht und sind in der
Tabelle angegeben.
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VERGLEICHSBEISPIEL 2
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Eine
Legierung vom Typ 585PtCuCo mit der in der Tabelle angegebenen Zusammensetzung
wurde ausgewogen und unter Vakuum in einem ZrO2-Tiegel
in einem Vakuuminduktionsofen bei einer Temperatur von 1480 bis
1500°C geschmolzen,
wodurch eine homogene Schmelze erhalten wurde. Die Legierung wurde in
eine wassergekühlte
Kupferform gegossen, wobei Barren mit den Abmessungen 20 mm × 145 × 200 mm geformt
wurden. Nach einer Dickenverringerung um 75% durch Kaltwalzen wurde
die Legierung bei 950°C
unter Stickstoffatmosphäre
geglüht.
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Die
physikalischen Eigenschaften der hergestellten Legierungsproben
wurden wie in Beispiel 1 beschrieben untersucht und sind in der
Tabelle angegeben.
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Die
Versuchsergebnisse zeigen, dass die erfindungsgemäße Legierung überlegene
Gieß-,
Verschleiß-
und Abriebeigenschaften besitzt, verglichen mit der bekannten Legierung
Pt/Cu 950/50. Weiterhin zeigen die Versuchsergebnisse, dass die
Formgebungseigenschaften und der Farbton der erfindungsgemäßen Legierung
mit denjenigen der bekannten Legierung Pt/Cu 950/50 vergleichbar
sind.
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Die
Legierungen zeichnen sich durch gute Vergießbarkeit aus, welches die Möglichkeit
zum Einsatz für
den gesamten Bereich des Schmuckgusses bietet. Durch ihre gute Verformbarkeit
ist die Legierung hervorragend zur Herstellung von Ringen und Ketten,
geprägtem,
gepresstem, gestanztem und tiefgezogenem Schmuck geeignet, ebenso
wie für
montierte und spanend hergestellte Teile. Darüber hinaus lässt sich
die Legierung sehr gut polieren, Fassungen können ebenfalls gut ausgeführt werden.
Für die
Verbindungstechnik ist das Material gut lötbar und sehr gut zu Lasern.
Schließlich
sind die erfindungsgemäßen Legierungen
mit dem Handwerkszeug des Goldschmieds nach einer Wärmebehandlung
mit teilweiser Oxidation des Kupferinhaltes gut beizbar.