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Die
Erfindung betrifft eine Antriebsvorrichtung für eine Maschine zum Plastifizieren
und Einspritzen von Kunststoff.
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Eine
derartige Antriebsvorrichtung ist beispielsweise aus der
DE 100 28 066 C1 bekannt.
Sie kommt bei Kunststoffverarbeitungsmaschinen, die als Spritzgussmaschinen
ausgeführt
sind, zum Einsatz.
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Deren
Funktionsweise lässt
sich in zwei Hauptprozessschritte einteilen. Während des ersten, dem Plastifizieren
des zugeführten
Kunststoffgranulats, wird eine Extruderschnecke gedreht und gleichzeitig
axial nach hinten, d.h. von einer Einspritzöffnung weg, bewegt. Dadurch
wird der einzuspritzende Kunststoff bei gleichzeitiger Erwärmung und
Plastifizierung nach vorne gefördert.
Währenddessen
kann auch eine Gegenkraft nötig
sein, um einen höheren Druck
beim Plastifiziervorgang zu realisieren. Der zweite Hauptprozessschritt
ist das Einspritzen des plastifizierten Kunststoffs in ein formgebendes
Werkzeug. Dabei wird die Extruderschnecke axial nach vorne geschoben.
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Aus
der
DE 102 22 748
C1 ist ein Einspritzaggregat für eine Spritzgießmaschine
bekannt, mit einem elektrischen Einmotorantrieb für die Plastifizierschnecke
einschließlich
eines zwischen dem Rotor des Antriebsmotors und dem Motorgehäuse wirksamen
Spindelantriebs sowie mit mehreren, selektiv betätigten Schaltelementen zur
Umsteuerung des Einmotorantriebs zwischen einem Schneckendreh- und
einem Schneckenhubantrieb. Damit werden die Leistungsanforderungen
an den Antriebsmotor und die Belastungen der für die Hubbewegung erforderlichen
Linearführung
deutlich reduziert, so dass der Rotor gemeinsam mit der Plastifizierschnecke
und dem vom Rotor drehbar angetriebenen Getriebeelement des Spindelantriebs
relativ zum Mo torgehäuse hubbeweglich
angeordnet und eine der stator- oder rotorseitigen Magnetpolanordnungen
gegenüber
der anderen dem Hubweg des Rotors entsprechend verlängert ist.
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Bei
bekannten Antriebsvorrichtungen sind zwei Antriebsmotoren und zwei
zugehörige
jeweils entsprechend dem maximal auftretenden Drehmoment ausgelegte
Umrichter notwendig. Ein Motor übernimmt
die Drehbewegung der Extruderschnecke und der andere deren Vorschub.
Die Kraftübertragung
erfolgt beispielsweise mittels einer Kugelrollspindel mit zugehöriger Spindelmutter.
Der Spindelkörper
und die damit verbundene Extruderschnecke werden während des
Plastifizierschritts vom ersten Antriebsmotor gedreht. Der zweite
Antriebsmotor dreht leer mit oder erzeugt bei Bedarf Gegendruck. Während des
Einspritzschritts verhindert der erste Antriebsmotor eine (Rück)Drehbewegung
der Extruderschnecke und der zweite An triebsmotor dreht die Spindelmutter,
wodurch die Extruderschnecke nach vorne geschoben wird. Danach wiederholt
sich der beschriebene Prozessablauf.
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Antriebsvorrichtung der
eingangs bezeichneten Art anzugeben, die sich kostengünstig herstellen
und betreiben lässt.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
durch die Merkmale des unabhängigen
Patentanspruchs 1. Die erfindungsgemäße Antriebsvorrichtung umfasst:
- a) einen in einer ersten und einer zweiten
Drehrichtung antreibbaren Hauptantrieb mit einer um eine Drehachse
drehbaren Hohlwelle,
- b) einen von der Hohlwelle gebildeten, axial zweigeteilten inneren
Aufnahmebereich mit einem ersten Teilbereich und einem zweiten Teilbereich,
- c) zumindest teilweise im ersten Teilbereich angeordnete Drehübertragungsmittel
zur Übertragung einer
Drehbewegung der Hohlwelle ausschließlich in einer ersten Drehrichtung
auf eine um die Drehachse drehbare Extruderschnecke, und
- d) zumindest teilweise im zweiten Teilbereich angeordnete Umsetzmittel
zur Übertragung
einer Drehbewegung der Hohlwelle in der ersten und einer zweiten
Drehrichtung auf eine um die Drehachse drehbare und axial in beide
Richtungen verschiebbare Abstützwelle
und zur Umsetzung der übertragenen
Drehbewegung in eine Axialbewegung der Abstützwelle.
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Bei
der erfindungsgemäßen Antriebsvorrichtung
ist anstelle der beim Stand der Technik benötigten zwei stark dimensionierten
Antriebsmotoren nur ein Hauptantrieb vorgesehen. Dieser wird für alle drehmomentintensiven
Arbeitsschritte eingesetzt. Er kann insbesondere auch dank der Zweiteilung
des Aufnahmebereichs sowie der Drehübertragungs- und Umsetzmittel
sowohl für
die Drehbewegung der Extruderschnecke während des Plastifiziervorgangs
als auch für
den axialen Vorschub der Extruderschnecke während des Einspritzvorgangs
verwendet wer den. Folglich lässt
sich ein Antriebsmotor inklusive zugehörigem Umrichter einsparen.
Dies senkt die Herstellungskosten.
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Während des
Betriebs erfolgt außerdem
eine sehr effiziente Nutzung des Hauptantriebs. Beim Stand der Technik
ist abwechselnd jeweils einer der beiden Antriebsmotoren im Wesentlichen
ungenutzt. Bei der erfindungsgemäßen Antriebsvorrichtung
treten dagegen keine derartigen Stillstands- oder Leerlaufphasen
des Hauptantriebs auf. Er wird praktisch durchgehend genutzt. Diese
Steigerung der Ausnutzung ist sehr effizient und trägt zu einer
Senkung der Betriebskosten bei.
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Ein
weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Antriebsvorrichtung liegt
in der sehr kompakten Bauform. So resultiert insbesondere aufgrund
der Doppelnutzung des Aufnahmebereichs in der Hohlwelle eine reduzierte
Gesamt-Baulänge.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Antriebsvorrichtung ergeben
sich aus den Merkmalen der von Anspruch 1 abhängigen Ansprüche.
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Günstig ist
eine Variante, bei der die Extruderschnecke und die Abstützwelle
mittels eines innerhalb des Aufnahmebereichs angeordneten Axiallagers
gekoppelt sind. Diese Kopplung ist sehr platzsparend.
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Weiterhin
können
die Drehübertragungsmittel
vorzugsweise einen ersten Freilauf in die zweite Drehrichtung umfassen.
Dies ist günstig,
da die Drehbewegung der Extruderschnecke bevorzugt nur in eine Drehrichtung
erfolgt, nämlich
in die erste Drehrichtung. Nur dann (= Plastifizierphase) überträgt der erste
Freilauf ein Drehmoment von der Hohlwelle auf die Extruderschnecke.
In der entgegengesetzten, also in der zweiten Drehrichtung erfolgt
dies dagegen nicht. Der erste Freilauf entkoppelt die Hohlwelle
und die Extruderschnecke hinsichtlich einer Drehmomentübertragung
in der zweiten Drehrichtung. Bei einem Betrieb mit der zweiten Drehrichtung
befindet sich die Antriebsvorrichtung in ihrer Einspritzphase, während der
der plastifizierte Kunststoff mittels des axialen Vorschubs der
Extruderschnecke eingespritzt wird. Um in dieser Phase ein Zurückströmen des Spritzgutes
möglichst
zu unterbinden, ist eine Drehbewegung der Extruderschnecke in die
zweite Drehrichtung sogar eher unerwünscht.
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Gemäß einer
anderen günstigen
Variante ist die Extruderschnecke mit einem zweiten Freilauf in die
erste Drehrichtung oder mit einer betätigbaren Bremse versehen. Dadurch
kann bei axialem Vorschub der Extruderschnecke während des Einspritzvorgangs
eine Drehbewegung der Extruderschnecke in die zweite Drehrichtung
sicher unterdrückt
werden. Andernfalls könnte
sich eine solche Drehbewegung ggf. selbsttätig ausbilden.
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Weiterhin
weisen die Hohlwelle einerseits und die Drehübertragungs- und Umsetzmittel
andererseits vorzugsweise ineinandergreifende und in axialer Richtung
verlaufende Längsnutungen
auf. Dies ermöglicht
zum einen eine Drehkopplung und eine Drehmomentübertragung sowie zum anderen eine
Relativverschiebung in axialer Richtung, also in Richtung der Drehachse.
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Bei
einer weiteren günstigen
Ausgestaltung umfassen die Umsetzmittel zur Umsetzung der Drehbewegung
in die Axialbewegung ein an der Abstützwelle vorgesehenes Außengewinde
sowie eine Gewindemutter mit einem Innengewinde. Die genannte Umsetzung
lässt sich
so besonders einfach und effizient erreichen. Diese Art der Umsetzung
benötigt
wenige mechanische Komponenten und kann auch insbesondere ölfrei realisiert
werden.
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Vorzugsweise
ist außerdem
die Gewindemutter mittels eines Hilfsantriebs um die Drehachse drehantreibbar.
Dann kann beispielsweise während des
Plastifiziervorgangs die Geschwindigkeit, mit der sich die Extruderschnecke
axial nach hinten bewegt, und/oder ein Gegendruck gezielt eingestellt
werden. Auch eine freie Bewegung nach hinten lässt sich so einstellen. Grundsätzlich kann
die Gewindemutter aber auch fest montiert, also unbeweglich, ausgebildet
sein. Der Hilfsantrieb ist bevorzugt für die weniger kraftintensiven
Haltevorgänge
bestimmt. Deshalb kann er deutlich geringer als der für die drehmomentintensiven
Arbeitsschritte vorgesehene Hauptantrieb dimensioniert und auch
einfacher ausgeführt
werden. Insbesondere ist keine Auslegung des Hilfsantriebs für ein hohes
Drehmoment erforderlich. Die Hauptarbeit wird vom Hauptantrieb geleistet.
Je nach Anwendungsfall dreht der Hilfsantrieb ggf. auch nur leer
mit oder bremst die Bewegung.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung ist der Hilfsantrieb als ein kleiner
als der Hauptantrieb dimensionierter Direktantrieb ausgeführt. Ein
solcher Direktantrieb kann sehr einfach ausgeführt sein. Besonders (kosten)günstig ist
eine Variante des Direktantriebs, bei der der Läufer oder auch nur die Permanentmagnete
des Läufers
unmittelbar auf der Gewindemutter befestigt, beispielsweise aufgeschrumpft, sind.
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Bevorzugt
ist es außerdem,
wenn die Abstützwelle
eine Stirnverzahnung aufweist, in die ein insbesondere drehantreibbares
Zahnrad eingreift. Dies erlaubt auch eine hohe Drehzahl, von beispielsweise
mehr als 500 Umdrehungen pro Minute.
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Günstig ist
weiterhin eine Variante, bei der die Umsetzmittel zur Umsetzung
der Drehbewegung in die Axialbewegung ein an der Abstützwelle
vorgesehenes Außengewinde
und ein in das Außengewinde
eingreifendes Schneckengetriebe umfassen. Die genannte Umsetzung
lässt sich
auch so sehr einfach und effizient erreichen.
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Weitere
Merkmale, Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der
Zeichnung. Es zeigt:
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1 ein
Ausführungsbeispiel
einer Antriebsvorrichtung mit einem eine Extruderschnecke und eine
Abstützwelle
antreibenden Hauptantrieb und mit einer Gewindemutterführung der
Abstützwelle,
und
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2 und 3 weitere
Ausführungsbeispiele
von Antriebsvorrichtungen mit alternativem Antrieb der Abstützwelle.
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Einander
entsprechende Teile sind in 1 bis 3 mit
denselben Bezugszeichen versehen.
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In 1 ist
ein Ausführungsbeispiel
einer Antriebsvorrichtung 1 einer nicht näher dargestellten Kunststoffverarbeitungsmaschine
zum Plastifizieren und Einspritzen von Kunststoff gezeigt. Die Antriebsvorrichtung 1 hat
einen als Elektromotor ausgeführten
Hauptantrieb 2, der einen Ständer 3 und einen um
eine Drehachse 4 drehantreibbar gelagerten Läufer 5 umfasst.
Der Läufer 5 ist
in einer zentralen Bohrung des Ständers 3 angeordnet.
Er ist fest auf einer Hohlwelle 6 montiert, die koaxial
zur Drehachse 4 angeordnet ist und deren zylindrischer
Hohlraum einen inneren Aufnahmebereich 7 bildet.
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Der
Aufnahmebereich 7 ist in axialer Richtung, d.h. in Richtung
der Drehachse, zweigeteilt. Ein erster Teilbereich 8 ist
der linken Stirnseite der Hohlwelle 6 zugewandt, ein zweiter
Teilbereich 9 der rechten Stirnseite.
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Die
Hohlwelle 6 ist als Schiebehülse ausgebildet, die an ihrer
inneren Wandung, also an der dem Aufnahmebereich 7 zugewandten
Innenwand, eine in 1 nicht näher gezeigte, in axialer Richtung
verlaufende Innen-Längsnutung
aufweist.
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Im
Teilbereich 8 greift ein Freilauf 10 mit einer
an seinem Außenumfang
vorgesehenen komplementären
Außen-Längsnutung
in die Innen-Längsnutung
der Hohlwelle 6 so ein, dass die Hohlwelle 6 und der
Freilauf 10 axial gegeneinander verschiebbar sind. In ähnlicher
Weise greift im Teilbereich 9 eine um die Drehachse 4 drehbare
Abstützwelle 11 mit
einer an ihrem Außenumfang
vorgesehenen komplementären
Außen-Längsnutung
in die Innen-Längsnutung
der Hohlwelle 6 so ein, dass die Hohlwelle 6 und die
Abstützwelle 11 axial
gegeneinander verschiebbar sind. Die Außen-Längsnutung der Abstützwelle 11 kann
entweder direkt oder wie beim Ausführungsbeispiel gemäß 1 gezeigt
mittels einer weiteren Schiebehülse 12 auf
der Abstützwelle 11 angebracht sein.
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Der
Freilauf 10 ist mittels eines ersten Bremselements 13 einer
axial verschiebbaren Drehbremse 14 fest mit einem Anschlussfortsatz 15 einer
um die Drehachse 4 drehbaren und axial verschiebbaren Extruderschnecke 16 verbunden.
Das Bremselement 13 reicht mit einem flanschartigen Teilbereich
bis in den Außenraum
des Hauptantriebs 2 und greift dort mit einstellbarer Eingreiftiefe
in ein zweites Bremselement 17 der Drehbremse 14 ein.
Das Bremselement 17 ist synchron zur Extruderschnecke 16 axial verschiebbar,
aber radial und tangential in nicht näher gezeigter Weise im Außenraum
des Hauptantriebs 2, beispielsweise an einem Gehäuse des Hauptantriebs 2 oder
der Kunststoffverarbeitungsmaschine, gelagert.
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Bei
einem alternativen nicht gezeigten Ausführungsbeispiel ist anstelle
der Drehbremse 14 ein weiterer Freilauf vorgesehen, der
ebenfalls axial verschiebbar außerhalb
des Hauptantriebs 2 gelagert ist und dessen Freilaufrichtung
entgegengesetzt zu der des Freilaufs 10 ist.
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Die
Extruderschnecke 16 und die Abstützwelle 11 sind mittels
eines innerhalb des Aufnahmebereichs 7 angeordneten Axiallagers 18 so
miteinander gekoppelt, dass die Extruderschnecke 16 und die
Abstützwelle 11 unterschiedliche
Drehbewegungen um die Drehachse 4 ausführen können.
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Die
Abstützwelle 11 ragt
mit ihrem einen Ende 11a aus dem Teilbereich 9 des
Aufnahmebereichs 7 heraus. An diesem Ende 11a ist
die Abstützwelle 11 am
Umfang mit einem Außengewinde 19 versehen,
das innerhalb eines Innengewindes einer um die Drehachse 4 drehbaren
Gewindemutter 20 geführt
ist. Die Gewindemutter 20 ist mechanisch mit einem als
Drehvorrichtung ausgebildeten Hilfsantrieb 21 verbunden.
Grundsätzlich
kann die Gewindemutter 20 bei einem alternativen nicht
gezeigten Ausführungsbeispiel
auch nicht drehbar, sondern starr befestigt ausgeführt sein.
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Zur
drehbaren Lagerung der Gewindemutter 20 auch in axialer
Richtung ist ein weiteres Axiallager 22 vorgesehen, mit
dem die Gewindemutter 20 mittels einer Beilagscheibe 22a in
Verbindung steht. Das Axiallager 22 ist ähnlich wie
das Bremselement 17 im Außenraum des Hauptantriebs 2 gelagert,
wobei die Lagerung des Axiallagers 22 im Unterschied zum Bremselement 17 ortsfest
ist. Die beiden Axiallager 18 und 22 sind entweder
als Wälzlager
oder als Gleitlager ausgebildet. Sie sind einfach zu warten und auszutauschen.
Dies gilt insbesondere für
das außerhalb
angebrachte und damit besonders leicht zugängliche Axiallager 22.
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Im
Folgenden werden die Funktionsweise und besondere Vorteile der Antriebsvorrichtung 1 näher beschrieben.
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Während des
Plastifiziervorgangs dreht sich der Läufer 5 in einer ersten
Drehrichtung. Diese Drehbewegung wird mittels der Hohlwelle 6,
der Längsnutkopplung
zum Freilauf 10, des Freilaufs 10 und der Drehbremse 14 auf
die Extruderschnecke 16 übertragen. Die Extruderschnecke 16 dreht
sich in ihrer Plastifizierrichtung. Bei dieser entgegengesetzt zur
Freilaufdrehrichtung des Freilaufs 10 orientierten Drehrichtung
bewirkt der Freilauf 10 also eine Mitnahme der Extruderschnecke 16.
Die Drehbremse 14 befindet sich in geöffnetem, d.h. in ungebremstem Zustand,
so dass die Extruderschnecke 16 nicht an der Drehbewegung
gehindert wird.
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Auch
die Abstützwelle 11 wird
durch den Läufer 5 und
aufgrund der Längsnutkopplung
mit der Hohlwelle 6 zu einer Drehbewegung angetrieben.
In diesem Betriebszustand drehen sich die Extruderschnecke 16 und
die Abstützwelle 11 synchron
zueinander. Das Außengewinde 19 und
die Gewindemutter 20 bewirken eine Umsetzung der Drehbewegung in
eine längs
der Drehachse 4 gerichteten Axialbewegung der Abstützwelle 11 und
aufgrund der Längskopplung über das
Axiallager 18 auch der Extruder schnecke 16. Die
Längsnutkopplungen
zwischen der Hohlwelle 6 einerseits und dem Freilauf 10 sowie
der Abstützwelle 11 andererseits
erlauben eine derartige Axialverschiebung. Je nach gewählter Relativdrehgeschwindigkeit
zwischen dem Läufer 5 und
der mittels des Hilfsantrieb 21 angetriebenen Gewindemutter 20 kann
ein Gegendruck und auch eine Verfahrgeschwindigkeit der Einheit
aus Extruderschnecke 16 und Abstützwelle 11 nach hinten
eingestellt werden.
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Wenn
das in den schneckenförmigen
Bereich der Extruderschnecke 16 eingebrachte Kunststoffspritzgut
vollständig
plastifiziert ist, endet der Plastifiziervorgang und der Einspritzvorgang
beginnt. Hierzu wird die Drehrichtung des Hauptantriebs 2 umgeschaltet.
Der Freilauf 10 überträgt bei dieser Drehrichtung
kein Drehmoment auf die Extruderschnecke 16. Dagegen erfolgt
eine Drehbewegungsübertragung
auf die Abstützwelle 11 auch
bei umgeschalteter Drehrichtung. Das Axiallager 18 erlaubt diese
Relativdrehbewegung zwischen der Extruderschnecke 16 und
der Abstützwelle 11.
Die Gewindemutter 20 wird vom Hilfsantrieb 21 blockiert,
d.h. an einer Drehbewegung gehindert. Damit bewirkt die Drehbewegung
der Abstützwelle 11 während des Einspritzvorgangs
eine nach vorne gerichtete Axialbewegung der Einheit aus Extruderschnecke 16 und Abstützwelle 11.
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Zu
Beginn des Einspritzvorgangs wird außerdem auch die Drehbremse 14 betätigt. Sie
befindet sich nun in blockiertem Zustand und verhindert eine ansonsten
durch den axialen Vorschub möglicherweise
hervorgerufene Drehbewegung der Extruderschnecke 16 in
die umgeschaltete Drehrichtung. Eine derartige Drehbewegung könnte zu
einem unerwünschten
Zurückströmen des
plastifizierten Spritzgutes führen.
Stattdessen wird das Spritzgut durch den axialen Vorschub über eine
in 1 nicht gezeigte Spritzdüse am vorderen Ende eines die
Extruderschnecke 16 umgebenden Gehäuses in eine Spritzgießform gepresst.
Nach Abschluss des Einspritzvorgangs beginnt einer neuer Zyklus.
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Zusammen
mit den ineinandergreifenden Längsnutungen
der Hohlwelle 6 und des Freilaufs 10 bilden der
Freilauf 10 und die Drehbremse 14 Drehübertragungsmittel
zur Übertragung
einer Drehbewegung des Läufers 5 und
damit der Hohlwelle 6 auf die Extruderschnecke 16.
Die Übertragung
erfolgt aufgrund des Freilaufs 10 ausschließlich für Drehbewegungen
in einer Drehrichtung.
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Analog
bilden die ggf. vorhandene Schiebehülse 12, das Außengewinde 19 und
die Gewindemutter 20 zusammen mit den ineinandergreifenden Längsnutungen
der Hohlwelle 6 und der Abstützwelle 11 Umsetzmittel
zur Übertragung
einer Drehbewegung des Läufers 5 und
damit der Hohlwelle 6 auf die Abstützwelle 11 und zur
Umsetzung der übertragenen
Drehbewegung in eine Axialbewegung der Abstützwelle 11. Die Übertragung
der Drehbewegung erfolgt hier im Unterschied zur Extruderschnecke 16 in
beiden Drehrichtungen.
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Der
Hauptantrieb 2 treibt also je nach Drehrichtung des Läufers 5 entweder
sowohl die Extruderschnecke 16 als auch die Abstützwelle 11 oder
nur die Abstützwelle 11 zu
einer Drehbewegung an. Die Extruderschnecke 16 dreht sich
bei bestimmungsgemäßen Betrieb
der Antriebsvorrichtung 1 nur in einer Drehrichtung.
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Der
leistungsstark dimensionierte Hauptantrieb 2 kommt bei
allen drehmomentintensiven Arbeitsschritten zum Einsatz. Er leistet
zusammen mit dem ihn ansteuernden, in 1 nicht
gezeigten Umrichter sowohl während
des Plastifizier- als auch während
des Einspritzvorgangs die Hauptarbeit. Dagegen ist der (optionale)
Hilfsantrieb 21 nur für
weniger kraftintensive Haltevorgänge
bestimmt und folglich auch deutlich leistungsschwächer ausgelegt
als der Hauptantrieb 2.
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Insgesamt
ermöglicht
die Antriebsvorrichtung 1 verglichen mit bekannten Lösungen die
Einsparung eines zweiten leistungsstark dimensionierten Antriebsmotors
inklusive zugehörigem
Umrichter. Dadurch kann auch die für die Kunststoffverarbei tungsmaschine
insgesamt installierte elektrische Leistung gesenkt werden. Letztere
stellt einen erheblichen Kostenfaktor dar.
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Aufgrund
des eingesparten zweiten leistungsstarken, verglichen mit dem Hilfsantrieb 21 voluminöseren Antriebsmotors
ist die Antriebsvorrichtung 1 sehr kompakt. Dadurch hat
die Kunststoffverarbeitungsmaschine eine verglichen mit bekannten Lösungen reduzierte
Gesamt-Baulänge.
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Bei
der Antriebsvorrichtung 1 wirken außerdem verglichen mit bekannten
Lösungen
deutlich niedrigere Kräfte
auf das in 1 nicht näher dargestellte Gehäuse ein.
Dadurch kann das Gehäuse
zumindest in einigen Teilbereichen schwächer dimensioniert werden.
Dies trägt
zu einer Kostenreduzierung bei.
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In 2 und 3 sind
weitere Ausführungsbeispiele
von Antriebsvorrichtungen 23 bzw. 24 mit alternativen
Führungen
der Abstützwelle 11 dargestellt.
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Bei
der Antriebsvorrichtung 23 gemäß 2 hat die
Abstützwelle 11 an
ihrem aus dem Aufnahmebereich 7 des Hauptantriebs 2 herausstehenden Ende
wieder ein Außengewinde 25,
das Bestandteil eines Schneckengetriebes 26 ist. Letzteres
umfasst außerdem
ein um eine Getriebedrehachse 27 drehantreibbares Zahnrad 28,
das mit seinen Zähnen
in die Gewindegänge
des Außengewindes 25 eingreift. Die
Getriebedrehachse 27 steht senkrecht zur Drehachse 4.
Das Zahnrad 28 kann in beiden Drehrichtungen angetrieben
werden. Das Schneckengtriebe 26 wirkt ähnlich wie die Kombination
aus Außengewinde 19,
Gewindemutter 20 und Hilfsantrieb 21 bei der Antriebsvorrichtung 1 gemäß 1.
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Bei
der Antriebsvorrichtung 24 gemäß 3 hat die
Abstützwelle 11 an
ihrem aus dem Aufnahmebereich 7 des Hauptantriebs 2 herausstehenden Ende 11a eine
Stirnverzahnung 29, in die ein um eine Getriebedrehachse 30 drehantreibbares
Zahnrad 31 eingreift. Die Getriebedrehachse 30 verläuft parallel zur Drehachse 4.
Das Zahnrad 31 kann in beiden Drehrichtungen angetrieben
werden. Die mechanische Kopplung mittels der Stirnverzahnung 29 ermöglicht eine
höhere
Drehzahl als bei den Antriebsvorrichtungen 1 und 23.
Zusätzlich
zur Stirnverzahnung 29 und dem Zahnrad 31 ist
bei der Antriebsvorrichtung 24 ähnlich wie bei der Antriebsvorrichtung 1 eine
Kombination aus einem an der Abstützwelle 11 angeordneten
Außengewinde
und einem führenden Innengewinde
vorgesehen, um die Drehbewegung der Abstützwelle 11 in eine
Axialbewegung umzusetzen.