DE102006007185A1 - Klemmvorrichtung zum Befestigen von Platten - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Klemmvorrichtung zum Befestigen von Platten, insbesondere Glasplatten, mit zwei im Randbereich der Platte ansetzbaren Klemmbacken, die jeweils an ihren Innenseiten Polster (4a, b) aus einem elastomeren Material aufweisen und die von mindestens einem Klemmelement gegeneinander spannbar sind, wobei die Polster (4a, b) jeweils eine gegen die Platte anlegbare Anlagefläche (11) zur Kraftbeaufschlagung derselben und ein dem Klemmelement zugewandtes erstes Ende und ein diesem abgewandtes zweites Ende aufweisen, die eine Längsrichtung des Polsters definieren, wobei ferner eine Befestigungsvorrichtung zur Halterung der Klemmvorrichtung an einer Tragkonstruktion vorgesehen ist. Um eine sichere Klemmung einer Verbundsicherheitsglasplatte zu ermöglichen, sind die Anlageflächen mit mindestens zwei Materialaufnahmezonen mit Vertiefungen (18) zur Materialaufnahme von durch die Klemmung deformiertem Material der Polsterbereiche versehen, wobei sich die Materialaufnahmezonen jeweils über mindestens die halbe Ausdehnung des Polsterbereichs erstrecken und sich der Abstand benachbarter Materialaufnahmezonen zueinander und/oder der Querschnitt mindestens einer oder mehrerer der Zonen oder der Vertiefungen (18) derselben entlang der Längs- oder einer Querrichtung des Polsters ändert.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Klemmvorrichtung zum Befestigen von Platten, insbesondere Glasplatten, mit zwei im Randbereich der zu befestigenden Platte ansetzbaren Klemmbacken, die jeweils an ihren Innenseiten Polster aus einem elastomeren Material aufweisen und die von mindestens einem Klemmelement gegeneinander spannbar sind, um die Platte zu befestigen, wobei die Polster jeweils eine gegen die Platte anlegbare Anlagefläche zur Kraftbeaufschlagung derselben und ein dem Klemmelement zugewandtes erstes Ende und ein dem Klemmelement abgewandtes zweites Ende aufweisen, die eine Längsrichtung des Polsters definieren, wobei ferner eine Befestigungsvorrichtung zur Halterung der Klemmvorrichtung an einer Tragkonstruktion vorgesehen ist.
- Derartige Klemmvorrichtungen zum Befestigen von Glasplatten sind vielfältig bekannt und dienen zumeist zur Halterung von Einscheibensicherheitsglasplatten (ESG-Platten), bei welchen die Glasplatte zwischen den beiden Polstern aus elastomerem Material durch das Klemmmittel kraftbeaufschlagt und festgeklemmt wird. Bei der Halterung von Verbundsicherheitsglasplatten (VSG-Platten) ist demgegenüber eine andere Halterung erforderlich. Derartige VSG-Platten, die als Zweischicht- oder Mehrschichtplatten ausgeführt sein können, weisen zwischen den einzelnen Glasschichten Schichten aus einem Harz, einer Folie oder einem anderen geeigneten Material auf, welches selbst bei einem Bruch der Platte deren strukturelle Einheit sicherstellt. Zur Halterung von VSG-Platten werden diese daher zumeist auf ein Tragteil der Klemmvorrichtung aufgesetzt, um diese möglichst spannungsfrei zu haltern und Beschädigung zu vermeiden. Dies bedingt jedoch die Bereitstellung unterschiedlicher Klemmsysteme für ESG-Platten einerseits und VSG-Platten andererseits.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Klemmvorrichtung bereitzustellen, mittels welcher auch VSG-Platten sicher klemmend festlegbar sind. Im Speziellen soll durch die erfindungsgemäß bereitzustellende Klemmvorrichtung wahlweise eine Befestigung von ESG-Platten oder von VSG-Platten möglich sein.
- Die Erfindung wird durch eine Klemmvorrichtung mit den Merkmalen nach Anspruch 1 gelöst. Die an die zu befestigende Platte anlegbare Anlagefläche von mindestens einem oder beiden Polstern weist jeweils mindestens zwei Materialaufnahmezonen mit Vertiefungen des Polstermaterials auf, die durch die Klemmung der Klemmbacken deformiertes Material der jeweils angrenzenden Polsterbereiche aufnehmen. Gegebenenfalls können die Vertiefungen mit einem Material teilweise oder vollständig ausgefüllt sein, welches eine höhere Kompressibilität als das Polstermaterial aufweist, wie z.B. ein Schaumstoff. Insbesondere können die Vertiefungen als Ausnehmungen oder Rillen ausgebildet sein. Dadurch, dass sich die Materialaufnahmezonen außerdem jeweils über mindestens die halbe Ausdehnung des angrenzenden Polsterbereichs in Längs- oder Querrichtung des Polsters erstrecken, können die in einem Querschnittsbereich des Polsters wirkenden Scherkräfte in der Plattenebene weitestgehend aufgefangen werden. Zugleich können durch den sich ändernden Abstand benachbarter Materialaufnahmezonen zueinander und/oder sich den ändernden Querschnitt mindestens einer oder mehrerer der Materialaufnahmezonen oder der Vertiefungen derselben entlang der Längs- oder einer Querrichtung des Polsters lokale Unterschiede in der Klemmkraft durch verschieden starke Deformationen des Polstermaterials in die Materialaufnahmezonen hinein ausgeglichen werden. Ein Aufspreizen der Klemmbacken wird so vermieden, so dass die Klemmbacken zumindest im Wesentlichen oder exakt parallele zu der eingespannten Platte ausgerichtet sind. Parallel zu der Plattenhauptebene wirkende Scherkräfte, die ein Fließen der Glaszwischenschichten bewirken und zu einer Beschädigung der Platte führen könnten, werden vermieden. Entsprechendes gilt für erhöhte lokale Spannungen z.B. im Bereich des Klemmelementes. Es resultiert somit über die Anlagefläche eine ausgeglichene oder weitgehend konstante Klemmkraft auf die eingespannte Platte senkrecht zu deren Hauptebene. Gleichzeitig kann durch die Abnahme der „Dichte" der aufeinander folgenden Materialaufnahmezonen oder deren Querschnittsänderungen in Polsterbereichen mit größerem Abstand zu dem Klemmelement eine maximale Anlagefläche und hohe Haltekraft bereitgestellt werden. Durch die parallele Ausrichtung der Klemmbacken zur Plattenhauptebene z.B. bei Ausübung einer bestimmungsgemäßen oder der maximalen Klemmkraft wird gleichzeitig das Erscheinungsbild der Klemmvorrichtung verbessert. Dies gilt insbesondere bei außermittig der Polsteranlagefläche angeordnetem Klemmelement, das auch beabstandet von den Polstern oder außerhalb des Plattenaufnahmebereichs der Klemmvorrichtung angeordnet sein kann.
- Der Querschnitt der Materialaufnahmezonen kann sich beispielsweise dadurch ändern, dass sich die Weite der Zone in der Ebene der Auflagefläche und/oder die Querschnittsfläche der Materialaufnahmezonen in ihrer Geometrie oder Größe ändert. Eine Materialaufnahmezone kann eine oder auch mehrere z.B. neben- oder hintereinander angeordnete Polstermaterialvertiefungen aufweisen, wobei dann der Querschnitt der Zone durch die Einhüllende der Querschnitte der Vertiefungen definierbar ist. Es versteht sich somit, dass sich die Weite der Vertiefungen in der Ebene der Auflagefläche oder deren Querschnitt gegebenenfalls auch unabhängig von der Weite oder Querschnitt der jeweiligen Zone ändern kann.
- Der Abstand benachbarter Materialaufnahmezonen zueinander, die Weite und/oder die Querschnittsfläche der Zone oder der Vertiefungen können sich jeweils zumindest im Wesentlichen linear mit zunehmendem Abstand von dem Klemmelement oder dem dem Klemmelement zugewandten Polsterende ändern, insbesondere vergrößern. Hierdurch wird ein im Wesentlichen linearer Verlauf der Klemmkraft mit zunehmendem Abstand von dem Klemmelement ausgeglichen, der bei Abwesenheit der erfindungsgemäßen Materialaufnahmezonen auftreten würde. Würde sich bei einer gegebenen Klemmgeometrie unter Verwendung eines herkömmliches Polsters die Klemmkraft nicht-linear ändern, so können sich zur Erreichung einer gleichmäßigen Klemmkraft über die Anlagefläche bei dem erfindungsgemäßen Polster der Abstand benachbarter Zonen, Weite und/oder Querschnitt der Zonen oder der Vertiefungen ebenfalls nicht-linear ändern, so dass bei beginnender oder maximaler Klemmkraft keine Scherkräfte auf die Platte wirken.
- Vorzugsweise verlaufen die Materialaufnahmezonen quer oder senkrecht zu der Polsterlängsrichtung. Die Materialaufnahmezonen können sich quer oder senkrecht zu der parallel zur Plattenebene verlaufenden Kraftkomponente erstrecken, die durch die Klemmmittel erzeugt werden würde, wenn erfindungsgemäße Materialaufnahmezonen fehlen und die Auflagefläche des Polsters durchgehend ausgebildet wäre. Insbesondere können sich die Materialaufnahmezonen parallel zu dem Rand der von der Klemmvorrichtung aufgenommenen Platte, der dem Klemmelement zugewandt ist, erstrecken. Gegebenenfalls können sich die Materialaufnahmezonen jedoch auch in Polsterlängsrichtung erstrecken.
- Vorzugsweise nimmt der Abstand benachbarter Materialaufnahmezonen in Richtung auf das dem Klemmelement abgewandte Polsterende bzw. zur Plattenmitte hin ab, so dass benachbart dem Klemmelement die Materialaufnahmezonen in Polsterlängsrichtung dichter aufeinander folgen als an dem dem Klemmelement abgewandten Ende der Polsteranlagefläche. Die Materialaufnahmezonen verlaufen hierbei vorzugsweise quer oder senkrecht zu der Polsterlängs richtung.
- Alternativ oder zusätzlich kann sich auch der Querschnitt der Materialaufnahmezonen, insbesondere die Weite derselben in der Ebene der Polsteranlagefläche an die Platte, entlang der Längsrichtung oder einer Querrichtung des Polsters ändern. Dies gilt insbesondere für Zonen, welche sich zumindest annähernd in Polsterlängsrichtung oder in einem Winkel von weniger als 45° zu dieser erstrecken. Vorzugsweise nimmt die Weite der Materialaufnahmezonen in Richtung auf das der Plattenmitte zugewandte Polsterende und/oder in der Hauptrichtung des von dem Klemmelement ausgeübten Kraftflusses in der Plattenebene ab. Durch die vergleichsweise große Weite der Materialaufnahmezonen oder Vertiefungen in der Nähe des Klemmelementes können diese in erhöhtem Ausmaß durch Klemmung deformiertes Polstermaterial der angrenzenden Polsterbereiche aufnehmen und Scherkräfte auf die Platte verhindern, auch wenn hier die Wirkrichtung der Klemmkraft und die Ausweichrichtung des deformierten Polstermaterials verschieden sind. Das oben Gesagte gilt entsprechend für die Polstermaterialvertiefungen hinsichtlich Änderungen ihres Querschnitts oder ihrer Weite in der Anlagefläche.
- Durch diese Maßnahmen kann der Klemmbereich der Platte somit über dessen Fläche mit einer sehr gleichmäßigen Klemmkraft, die praktisch ausschließlich senkrecht zur Plattenhauptebene wirkt, beaufschlagt werden und Kraftkomponenten in der Plattenebene, die zu einer Scherung des zwischen den einzelnen Schichten der Verbundsicherheitsglasplatte angeordneten Zwischenschichten führen können, werden weitestgehend oder vollständig vermieden.
- Die Materialaufnahmezonen können sich jeweils über ≥ 75% oder ≥ 90% oder praktisch die gesamte Ausdehnung des Polsterbereichs, an dem die jeweilige Materialaufnahmezone angeordnet ist, bzw. über das Polster insgesamt erstrecken. Dies gilt insbesondere für eine Ausdehnung der Materialschwächungszonen in Polsterlängsrichtung. Entsprechendes gilt auch für die min destens eine Vertiefung der jeweiligen Materialaufnahmezone. In einem Querschnittsbereich des Polsters wirkende Scherkräfte auf die Platte können hierdurch von den Materialaufnahmezonen weitestgehend oder praktisch vollständig aufgefangen werden. Gegebenenfalls können auch ein oder mehrere Materialaufnahmezonen vorgesehen sein, die sich jeweils nur über einen Teil der Polsterweite erstrecken und die in ihrer Querrichtung einander überlappen oder kammartig ineinander eingreifen können.
- Jeweils eine Materialaufnahmezone wird vorzugsweise durch eine durchgehende Vertiefung des Polstermaterials ausgebildet. Gegebenenfalls können auch mehrere Vertiefungen eine Materialaufnahmezone bilden, die in Erstreckungsrichtung der Zone neben- und/oder hintereinander angeordnet sind. Der Abstand der Polstermaterialvertiefungen einer Zone ist vorzugsweise geringer als der kleinste Abstand benachbarter Zonen zueinander. Die Breite der zwischen den Vertiefungen verbleibenden Stege ist vorzugsweise geringer als die Breite der Vertiefungen. Die Vertiefungen einer Zone können in Reihen angeordnet sein, z.B. in zwei oder drei nebeneinander geordneten Reihen, die sich in Zonenlängsrichtung erstrecken. Vorzugsweise sind die Vertiefungen verschiedener Reihen zueinander auf Lücke angeordnet. Die einzelnen Vertiefungen sind vorzugsweise länglich oder rillenförmig ausgebildet, gegebenenfalls auch isometrisch wie z.B. rund oder in einer anderen geeigneten Form. Erstrecken sich zumindest einige oder sämtliche der Vertiefungen der Materialaufnahmezonen über nur einen Teil der Polsterfläche, so sind diese vorzugsweise in Polsterlängsrichtung einander überlappend angeordnet sind. In Polsterlängsrichtung durchgehende Bereiche der Anlagefläche werden so vermieden.
- Die durch die Vertiefungen begrenzten Anlageteilflächen sind vorzugsweise steg- oder leistenartig oder in einem Verbund von mehreren zusammenhängenden Anlageteilflächen ausgebildet, die sich jeweils in zumindest einer Richtung über größer/gleich die halbe oder zumindest annähernd die gesamte Polsteranlagefläche erstrecken können. Die steg- oder leistenförmigen Anlageteil flächen können sich quer oder senkrecht zur Polsterlängsrichtung erstrecken. Ein Verbund von Anlageteilflächen kann beispielsweise dadurch erzeugt werden, dass die Anlagefläche von Vertiefungen durchsetzt ist, insgesamt aber noch eine zusammenhängende Anlagefläche bildet. So können die Vertiefungen beispielsweise in Reihen angeordnet sein, wobei eine Reihe aus einer Vielzahl von schräg zur Polsterlängsrichtung gestellten Vertiefungen bestehen kann. So kann z.B. der Abstand der Reihen untereinander in Polsterlängsrichtung voarieren. Die Materialaufnahmezonen und/oder Vertiefungen können hierbei jeweils in einer oder in verschiedenen Orientierungen zur Polsterlängsrichtung angeordnet sein, beispielsweise auch in jeweils verschiedenen Richtungen zur Polsterlängsrichtung schräg gestellt sein.
- Vorzugsweise weist jeweils ein Polster mehr als drei oder vier oder mehr als fünf Materialaufnahmezonen auf.
- Vorzugsweise verlaufen die Materialaufnahmezonen eines Polsters oder die Vertiefungen derselben zueinander parallel.
- Die Anlagefläche des Polsters kann eine randseitig angeordnete, zumindest teilumfänglich oder vollumfänglich um das Polster herum verlaufende Materialaufnahmezone aufweisen. Vorzugsweise weist diese Materialaufnahmezone zumindest eine sich über die gesamte Längserstreckung der Materialaufnahmezone verlaufende, durchgehende Vertiefung auf.
- Es können auch in verschiedenen Richtungen verlaufende Materialaufnahmezonen oder Vertiefungen derselben einander überschneiden oder ineinander münden, so dass Spannungen innerhalb des Polsters abgebaut werden können. So können beispielsweise einige oder sämtliche der die Anlagefläche durchsetzenden Materialaufnahmezonen in einer das Polster teilweise oder vollumfänglich umgebenden Materialaufnahmezone münden.
- Vorzugsweise münden einige oder sämtliche der Vertiefungen von randseitig beabstandeten, die Anlagefläche durchsetzenden Materialaufnahmezonen in einer das Polster zumindest teilweise oder vollumfänglich umgebenden Vertiefung. Insgesamt können auch eine oder mehrere nur einen Teilbereich der Anlagefläche umgebende Vertiefungen vorgesehen sein, die beispielsweise nur die halbe Anlagefläche oder weniger umschließen, wobei der von der Vertiefung eingeschlossene Bereich von einer oder mehreren Vertiefungen durchsetzt sein kann, die in der umlaufenden Vertiefung münden. Durch diese Maßnahmen oder auch durch andere geeignete Maßnahmen kann das Polster eine gewisse Saugnapfwirkung aufweisen, so dass beim Andrücken des Polsters an die Platte die in den Vertiefungen vorhandene Luft verdrängt und das Polster mit einer gewissen Haltekraft an der Platte festgelegt wird. Hierdurch wird der Sitz des Polsters verbessert und ein Eindringen von Fremdstoffen in die Vertiefungen des an der Platte festgelegten Polsters wird vermieden. Vorzugsweise sind somit keine Vertiefungen von Materialaufnahmezonen vorhanden, die seitlich an dem Polster austreten.
- Die Vertiefungen der Materialaufnahmezonen können jeweils als Nut oder Rillen ausgebildet sein. Allgemein können die Vertiefungen aus dem Vollmaterial des Polsters herausgearbeitet sein. Das Polstermaterial kann allgemein eine Härte von ≥ 40–50 Shore A oder ≥ 60 Shore A aufweisen.
- Die Materialaufnahmezonen und/oder die Vertiefungen derselben können einen sich zur Anlagefläche hin erweiternden Querschnitt aufweisen, beispielsweise einen dreieckigen, trapezförmigen, halbkreisförmigen Querschnitt oder dergleichen. Der Querschnitt kann hinterschneidungsfrei sein.
- Die Materialaufnahmezone und/oder die mindestens eine Vertiefung derselben kann in der Ebene der Anlagefläche eine Weite von ca. 0,1 mm bis 5 mm aufweisen, ohne hierauf beschränkt zu sein. Die Weite kann jeweils ≥ 0,1 mm, ≥ 0,2 mm oder ≥ 0,5 mm sein. Vorzugsweise ist die Weite ≤ 2–3 mm oder ≤ 1 mm.
- Es versteht sich, dass die laterale Erstreckung der durch jeweils benachbarte Materialaufnahmezonen bzw. Vertiefungen begrenzten Anlageteilflächen wesentlich größer als die Weite der diese begrenzenden Materialaufnahmezonen ist, beispielsweise größer/gleich der doppelten, der dreifachen oder der fünffachen Zonenweite oder mehr. Dies kann für die laterale Erstreckung einiger oder sämtlicher Anlageteilflächen in Bezug auf die diese jeweils seitlich begrenzenden Materialaufnahmezonen gelten.
- Die laterale Erstreckung der durch jeweils benachbarte Materialaufnahmezonen begrenzten Anlageteilflächen kann jeweils ≥ ca. 0,2 mm und/oder ≤ ca. 20 mm liegen, wobei die laterale Erstreckung einiger oder sämtlicher Anlageteilflächen ≥ 0,5 mm oder ≥ 1–2 mm sein kann. Die laterale Erstreckung einiger oder sämtlicher der Anlageteilflächen kann ≤ 10 mm oder ≤ 5 mm sein.
- Die Anlageteilflächen können jeweils steg- oder leistenförmig ausgebildet sein, wobei sich diese quer oder senkrecht zur Polsterlängsrichtung erstrecken können.
- Der maximale Abstand benachbarter Materialaufnahmezonen zueinander kann ca. das 1,2- oder 1,5-fache oder mehr, beispielsweise mehr als das zwei-, drei- oder fünffache des minimalen Abstandes der Materialaufnahmezonen zueinander betragen. Der maximale Zonenabstand ist vorzugsweise an dem dem Klemmelement abgewandten Polsterende gegeben.
- Das Verhältnis von Weite und/oder Querschnittsfläche der Materialaufnahmezonen mit größer Weite oder größtem Volumen zu der Weite und/oder Querschnittsfläche der Materialaufnahmezone mit geringster Weite oder Volumen kann ca. 1,2 oder mehr betragen, beispielsweise ≥ 2, ≥ 3 oder 5 oder darüber hinaus.
- Das Verhältnis der Weite der Vertiefungen der Materialaufnahmezonen zu der Weite einer oder beider der jeweils benachbarten Anlageteilflächen kann für einige oder sämtliche Vertiefungen 1 : 1,5 oder ≤ 1 : 2–3 betragen.
- Die Materialaufnahmezonen oder die Vertiefungen derselben können sich in ihrer Tiefe über ≤ 75% oder ≤ 50% der Materialstärke des Polsters erstrecken, beispielsweise über ca. 20–30% der Materialstärke derselben. Die Materialaufnahmezonen bzw. Vertiefungen derselben erstrecken sich vorzugsweise in ihrer Tiefe über mehr als 5–10% der Materialstärke des Polsters. Die Materialaufnahmezonen können sich gegebenenfalls auch über die gesamte Materialstärke des Polsters erstrecken und als Durchtrittsöffnungen ausgebildet sein, vorzugsweise sind die Vertiefungen der Zonen jedoch zur Klemmbacke hin geschlossen ausgeführt.
- Die tatsächliche Anlagefläche des Polsters an die Platte beträgt vorzugsweise ≥ 50% oder ≥ 66% oder ≥ 75–80% der Ausdehnung der Polstergrundfläche in der Plattenebene, wobei die restliche Fläche jeweils durch die Vertiefungen der Materialaufnahmezonen eingenommen werden kann.
- Gegebenfalls können an einer oder an beiden Klemmbacken jeweils mehrere Polster in einer Ebene benachbart zueinander angeordnet sein, um eine Auflagefläche zu bilden. An zumindest einem oder vorzugsweise an jedem der Polster einer Klemmbacke sind mindestens eine oder mehrere Materialaufnahmezonen vorgesehen.
- Ferner kann die Klemmbacke eine Aufnahme für das Polster aufweisen, welche das Polster mit einem Haltebereich teilumfänglich oder vollumfänglich umgibt. Hierzu kann das Polster in einer seitlich offenen Tasche der Klemmbacke eingesetzt sein. Der Rand der Aufnahme, der als umlaufender Steg ausgebildet sein kann, kann das Polster spielfrei oder eng anliegend umgeben. Durch die Klemmung auf das Polsters wirkende Querkräfte können somit von dem Haltebereich aufgefangen werden und sämtliches durch die Kraftbeaufschlagung deformiertes Polstermaterial kann von den erfindungsgemäßen Materialaufnahmezonen des Polsters aufgenommen werden. Entsprechendes gilt, wenn das Polster nicht unmittelbar in einer Aufnahme der Klemmbacke sondern beispielsweise in einer Aufnahme einer Grundplatte angeordnet ist.
- Sind an der Klemmbacke Vorsprünge vorgesehen, die in Ausnehmungen oder Durchtrittsöffnungen des Polsters eingreifen, und die beispielsweise zur Lagestabilisierung des Polsters dienen, so greifen diese vorzugsweise spielfrei und vollumfänglich an dem Polster anliegend in die entsprechenden Polsteraufnahmen ein. Derartige Ausnehmungen des Polsters weisen zumeist eine Längs- und/oder Quererstreckung auf, die gleich oder größer der Materialstärke des Polsters ist. Vorzugsweise liegt der der Materialaufnahmezonen gegenüber liegende Bereich der Klemmbacke flächig an der Polsterrückseite an und ist eben ausgeführt.
- Es versteht sich, dass die Materialaufnahmezonen vorzugsweise linear ausgebildet sind, sie können gegebenenfalls aber auch eine andere Gestalt aufweisen können, beispielsweise winkelig, bogenförmig, zickzackförmig oder dergleichen. Der Grundkörper der Polster kann im Allgemeinen einen im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt aufweisen, gegebenenfalls kann der Polsterquerschnitt auch keilförmig oder anders gestaltet sein.
- Ferner betrifft die Erfindung eine Klemmvorrichtung mit einer dieser zugeordneten oder an dieser angeordneten Platte, die aus Verbundsicherheitsglas besteht.
- Des Weiteren betrifft die Erfindung ein mit mehreren Materialaufnahmezonen versehenes Polster gemäß Anspruch 16.
- Die Erfindung wird nachfolgend beispielhaft beschrieben und anhand der Figuren beispielhaft erläutert. Es zeigen:
-
1 eine Explosionsdarstellung einer erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung, -
2 eine Schnittdarstellung der Klemmvorrichtung nach1 (2a ) sowie eine Detailansicht (2b ), -
3 ein Polster für eine Klemmvorrichtung nach1 in Draufsicht (3a ) und in Querschnittsansicht entlang der Linie III-III (3b ), -
4 ein Polster einer weiteren Ausführungsform in Draufsicht (4a ) und eine vergrößerte Querschnittsansicht entlang der Linie IV-IV (4b ), -
5 eine Draufsicht auf die Anlageflächen von Polstern verschiedener Ausführungsformen. - Die Klemmvorrichtung
1 gemäß1 , die insbesondere zur Befestigung von Glasplatten, im Speziellen von Verbundsicherheitsglasplatten, ausgebildet ist, weist zwei im Randbereich der Platte anzusetzende Klemmbacken2a ,2b auf, die jeweils an ihren Innenseiten3 Polster4 aus einem elastomeren Material, beispielsweise einem Gummi wie EPDM, aufweisen. Die Härte des Polstermaterials kann im Bereich von 60 Shore A liegen. Die durch den umlaufenden Steg5 gebildeten Taschen der Klemmbacken nehmen die Polster jeweils seitlich spielfrei mit vollumfänglich eng anliegendem Steg auf. Zur Befestigung der Klemmvorrichtung sind die beiden Klemmbacken quer bzw. senkrecht zur Plattenebene miteinander zum Eingriff zu bringen, wobei die Backen durch die ineinander greifenden Vorsprünge6 und Stege7 in der Plattebene verschiebungssicher miteinander verriegelt werden. Zur Befestigung der Klemmbacken aneinander dienen gleichzeitig die zur Einspannung der Platte verwendeten Klemmelemente, die hier in Form von Klemmschrauben ausgebildet sind, gegebenenfalls können jedoch auch separate Befestigungselemente vorgesehen sein. Wie insbesondere aus2 hervorgeht, werden die als Klemmschrauben ausgebildeten Klemmelemente von fluchtend zueinander angeordneten Bohrungen8a ,8b der beiden Klemmbacken aufgenommen, von denen jeweils eine mit einem Innengewinde versehen ist. Durch Betätigen des Klemmelementes, hier durch Festziehen der beiden Klemmschrauben, werden die beiden Klemmbacken geringfügig aufeinander zu bewegt, wodurch die zwischen diesen angeordnete Platte9 klemmend festgelegt wird. Die Klemmvorrichtung weist hierbei Anschläge10 zur Begrenzung des Plattenaufnahmebereichs auf, an die die Platte anlegbar ist. Die Polster4 weisen jeweils eine gegen die Platte9 anlegbare Anlagefläche11 auf, die als Klemmfläche wirkt. Durch das dem Klemmelement zugewandte erste Ende12 und das dem Klemmelement abgewandte zweite Ende13 des Polsters wird eine Längsrichtung L desselben definiert. Des Weiteren ist eine Befestigungsvorrichtung zur Halterung der Klemmvorrichtung an einer Tragkonstruktion wie einer Türzarge, Wand oder dergleichen vorgesehen, wozu der Basisbereich14 der Klemmbacke mit einer Durchtrittsöffnung für einen Schraubbolzen oder dergleichen versehen ist. - Wie in
2 dargestellt, schließen bei praktisch kraftloser Anlage der beiden Polster an der Platte die beiden Klemmbacken2a ,2b sowie die Anlageflächen11 der jeweiligen Polster4 einen geringen Winkel miteinander ein, so dass die beiden Klemmbacken geringfügig gegeneinander aufspreizen. Dies ist zumeist durch Augenscheinnahme wahrnehmbar. Ursache hierfür ist, dass das zumindest eine Klemmelement azentrisch zu den Polstern, genauer gesagt außerhalb derselben angeordnet sind, genauer gesagt außerhalb der Platte9 angeordnet und zumeist von deren Stirnseite16 beabstandet ist. Aufgrund der gegebenen azentrischen Klemmgeometrie spreizen die Klemmbacken bei beginnender Klemmung und auch bei Ausübung maximaler Klemmkraft auf. Im Bereich des ersten, dem Klemmelement zugewandten Ende12 des Polsters wird hierdurch eine größere Klemmkraft auf die Platte ausgeübt, als im Bereich des zweiten, dem Klemmelement abgewandten Ende13 des Polsters. Wie in2a dargestellt, kann zu Beginn der Klemmung im Bereich des zweiten Endes die Polsteranlagefläche11 sogar von der Platte beabstandet sein. Hier durch resultiert insgesamt eine parallel zur Plattenhauptebene verlaufende Komponente K der Klemmkraft, die bei Verbundsicherheitsglasscheiben jedoch unerwünscht ist, da sie zu einem Fließen oder einer Scherung der aus einer Folie oder dergleichen bestehenden Glaszwischenschicht und damit zu einer Beschädigung der Platte führen kann. - Um eine Klemmkraftkomponente, insbesondere bei maximaler Klemmkraft, in Richtung der Plattenhauptebene zu vermeiden, sind die Anlageflächen
11 der beiden Polster4 erfindungsgemäß jeweils mit mindestens drei Materialaufnahmezonen17 in Form von Vertiefungen18 versehen. Die nutförmigen Vertiefungen erstrecken sich quer, im Speziellen senkrecht, zu einer etwaigen Kraftkomponente K, die bei herkömmlichen Polstern ohne Materialaufnahmezonen bzw. mit durchgehender Anlagefläche aus dem oben genannten Grund resultieren würde. Zwischen den Materialaufnahmezonen verbleiben flächige Bereiche des Polstermaterials in Form von Anlageteilflächen11a , die an die Platte anlegbar sind. Hierdurch kann die Klemmung der Platte flächig mit dem Vollmaterial des Polsters erfolgen, wobei durch die Vertiefungen die Verformbarkeit und die sonstigen Klemmeigenschaften des Polstermaterials bei der Klemmung nur geringfügig oder nicht beeinflusst werden. Es versteht sich, dass die Kraftkomponente K durch die Klemmgeometrie insgesamt, d.h. die Anordnung des Klemmelementes, Polstergeometrie usw. bestimmt wird. Die Vertiefungen bzw. Nuten erstrecken sich nach den1 –4 hierbei ferner quer, genauer gesagt senkrecht, zu der Polsterlängsrichtung, die durch das erste und zweite Ende desselben definiert wird. Das durch die Klemmung der Klemmbacken deformierte Polstermaterial kann hierbei jeweils durch die in das Polstermaterial eingebrachten Vertiefungen18 bzw. Nuten aufgenommen werden. Bei erhöhter Klemmkraft, insbesondere bei zur Befestigung der Platte bestimmungsgemäßer Klemmkraft, verlaufen die Anlageflächen der Polster dann jeweils parallel zu der jeweiligen Plattenoberflächen. Klemmkraftkomponenten in der Plattenebene werden hierdurch vermieden. Hierdurch können auch Ver bundsicherheitsglasplatten durch die erfindungsgemäße Klemmvorrichtung sicher und zuverlässig befestigt werden, wobei die Klemmvorrichtung gegebenenfalls auch zur Befestigung anderer Platten, beispielsweise Einscheibensicherheitsglasplatten geeignet ist. Es versteht sich, dass bei einer weniger optimalen Ausbildung der erfindungsgemäßen Materialaufnahmezonen noch eine geringe Aufspreizung der Klemmbacken erfolgen kann, diese ist jedoch zumeist bei maximaler Klemmkraft ≤ 5° in Bezug auf die Plattenhauptebene. - Alternativ oder zusätzlich können die Materialaufnahmezonen oder Vertiefungen auch gemäß
5a , d eine sich über die Längserstreckung der Zone ändernde Weite oder eine sich ändernde Querschnittsfläche aufweisen. Dies gilt jeweils auch für die Vertiefungen in der Polsterauflagefläche11 selber, beispielsweise wenn Materialaufnahmezonen durch zwei oder mehrere nebeneinander liegende Vertiefungen gebildet werden. Ferner kann sich auch die Querschnittsfläche der Materialschwächungszonen oder der Vertiefungen der Zone ändern. Gleichzeitig wird durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen eine maximale Anlagefläche der Polster bereitgestellt, da insgesamt Anzahl und Weite der Vertiefungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. - Gemäß den
3a ,4a kann der gegenseitige Abstand der Materialaufnahmezonen bzw. der Vertiefungen derselben zueinander zu dem zur Plattenmitte gerichteten Ende des Polsters hin zunehmen. Der Abstand der dem Klemmelement bzw. der Plattenstirnseite16 zugewandten beiden Materialaufnahmezonen D1 ist somit kleiner als der Abstand D2 der beiden dem gegenüberliegenden Polsterende13 zugewandten Materialaufnahmezonen bzw. Vertiefungen. Die Materialaufnahmezonen17 bzw. deren Vertiefungen18 erstrecken sich hierbei bis auf die schmalen umlaufenden Ränder23 an Polstermaterial über die gesamte Erstreckung der jeweils angrenzenden Polsterbereiche24a , b, c. - Es versteht sich, dass entsprechend auch die Weite und/oder die Querschnittsfläche der Materialaufnahmezonen oder der Vertiefungen derselben von dem klemmelementseitigen Ende
12 zu dem gegenüberliegenden Ende13 des Polsters abnehmen kann. Gegebenenfalls können sich die Materialaufnahmezonen in Polsterlängsrichtung L erstrecken (siehe5d ). - Die Materialaufnahmezonen des Polsters können gemäß den
1 –4 parallel zueinander verlaufen, was auch bei einer Erstreckung der Zonen in Polsterlängsrichtung der Fall ist. Die Materialaufnahmezonen und die Vertiefungen erstrecken sich ferner gemäß den1 –4 parallel zu der Plattenstirnseite16 . Wie den1 –4 ferner zu entnehmen ist, erstrecken sich die Materialaufnahmezonen17 , die hier in Form von Vertiefungen des Polstermaterials bzw. in Form von Nuten ausgebildet sind, jeweils über die gesamte Quererstreckung der Auflagefläche11 der Polster4 . - Die Polster
4 können, wie in den3 ,4 dargestellt, eine randseitig angeordnete, um das Polster vollumfänglich umlaufende Materialaufnahmezone in Form einer nutförmigen Vertiefung21a aufweisen. Des Weiteren ist die Durchtrittsöffnung19 des Polsters gemäß3 , die der Aufnahme der seitlich vorstehenden Zapfen20a ,20b der Klemmbacken dient, ebenfalls mit einer umlaufenden Vertiefung21b versehen. Die einzelnen Vertiefungen bzw. Materialaufnahmezonen, die die Anlagefläche11 durchsetzen und quer oder gegebenenfalls längs zur Polsterlängsrichtung L verlaufen können, münden hierbei in der umfänglich umlaufenden Vertiefung21a und/oder der die Durchtrittsöffnung umgebenden Vertiefung21b . Hierdurch kann beim Andrücken des Polsters an die jeweilige Platte dieses mit einer gewissen Saugwirkung an der Platte gehalten wird. Durch die Saugwirkung des Polsters an der Platte wird ein sicherer Sitz des Polsters gewährleistet und Eindringen von Schmutz oder dergleichen in die Anlagefläche verhindert. Die an den Klemmbacken vorgesehenen Zapfen20a , b bzw. Stege22 liegen hierbei spielfrei über deren gesamten Umfang an dem Rand (Innenrand) des Polsters4 an und stützen dieses seitlich ab. - Die Vertiefungen
18 ,21a , b weisen ferner einen zur Anlagefläche11 hin sich erweiternden Querschnitt auf, der dreieckig ausgebildet ist. Die Weite W der Vertiefungen bzw. Materialaufnahmezonen17 ,18 ,21a , b in der Ebene der Anlagefläche11 beträgt jeweils ca. 1 mm. Gemäß3 kann die laterale Erstreckung der durch benachbarte Materialaufnahmezonen begrenzten Anlageteilfläche30 , die dem Klemmelement am nächsten benachbart ist, ca. 2–3 mm betragen, die laterale Erstreckung der Anlageteilfläche31 größter Weite, die von dem Klemmelement am weitesten beabstandet ist, ca. 5 mm betragen. Das Verhältnis der Anlageteilflächen geringster und größter lateraler Erstreckung beträgt somit ca. 1 : 2. Dies entspricht zugleich in etwa dem Verhältnis des minimalen Abstandes benachbarter Materialaufnahmezonen zueinander zu dem maximalen Abstand benachbarter Materialaufnahmezonen zueinander. Entsprechend kann sich auch das Verhältnis von Weite und/oder der Querschnittsfläche der Materialaufnahmezonen oder deren Vertiefungen über deren Längserstreckung verändern. - Verhältnis von Weite und/oder der Querschnittsfläche der Materialaufnahmezonen oder deren Vertiefungen über deren Längserstreckung verändern. Das Verhältnis der Weite der Vertiefungen
18 der Materialaufnahmezonen zu der Weite einer oder beider der jeweils benachbarten Anlageteilflächen beträgt für die dem Klemmelement benachbarten Vertiefung21a ca. 1 : 1,5, für die von dem Klemmelement weit beabstandete Vertiefung21c ca. 1 : 3,5. - Die Materialaufnahmezonen bzw. die Vertiefungen derselben erstrecken sich nach den Ausführungsbeispielen über ca. 20% der Materialstärke des Polsters. Hierbei sind etwaige Befestigungsbereiche des Polsters wie die Haltevorsprünge
32 , die in korrespondierenden Ausnehmungen der Klemmbacken eingreifen, um eine sichere Festlegung der Polster zu gewährleisten, nicht berücksichtigt. - Es versteht sich, dass an einer Klemmbacke auch mehrere Polster vorgesehen sein können, die vorzugsweise jeweils mit mindestens zwei Materialaufnahmezonen versehen sind. Derartige Polster können beispielsweise eine im Wesentlichen rechteckige Anlagefläche aufweisen, wie die Polster nach
4 . Derartige Polster können an den Klemmbacken in separaten Haltebereichen angeordnet sein, so dass auch hier die Polster jeweils vollumfänglich von einem anliegenden Umfangssteg der Klemmbacken eingefasst sind. Die durch die Vertiefungen18 begrenzten Anlageteilflächen11a der Polster nach den3 und4 sind leistenartig ausgebildet und erstrecken sich über annähernd die gesamte Polsteranlagefläche. - Es versteht sich, dass die Erfindung vielfältig variiert werden kann. So können die Materialaufnahmezonen und/oder deren Vertiefungen in den Anlageflächen
11 nicht nur eine lineare Form aufweisen (siehe1 –4 ), sondern beispielsweise auch winkelig, bogenförmig oder zickzackförmig ausgeführt sein, wie dies beispielhaft für die Vertiefungen35 der5a dargestellt ist. Die Weite W der Vertiefungen35 erweitert sich zudem zu dem klemmseitigen Ende12 hin. Die Materialaufnahmezonen können auch durch reihenartige Anordnungen einer Vielzahl von Vertiefungen36a , b ausgebildet werden, die auch isometrisch wie z.B. rund ausgebildet sein können, wie in5b schematisch dargestellt ist. Ferner können die Materialaufnahmezonen und/oder deren Vertiefungen auch kammartige Strukturen bilden, z.B. durch seitliche Überlappung der in5c dargestellten Vertiefungen37 , die sich nur über einen Teil des Polsters erstrecken und auf Lücke angeordnet sind. Die Vertiefungen sind einer Materialaufnahmezone38 zuzuordnen, deren Querschnitt sich, wie angedeutet, der Einhüllenden der Querschnitte der Vertiefungen37 entspricht. Es versteht sich, dass sich die Zonen und/oder Vertiefungen auch jeweils bis an den Polsterrand erstrecken können. Ferner können nach5d auch sich im wesentlichen in Polsterlängsrichtung erstreckende Vertiefungen38 vorgesehen sein, deren Weite W sich in Richtung auf das dem Klemmelement zugewandte Polsterende12 erweitern kann. Auch hierdurch können Scherkräfte auf die Platte in den Materialaufnahmezonen vollständig aufgefangen werden. - Die erfindungsgemäße Klemmvorrichtung ist in besonderer Weise geeignet, Verbundsicherheitsglasplatten mit hoher Klemmkraft ohne Beschädigung derselben festzulegen, wobei auch andere Platten, wie beispielsweise Einscheibensicherheitsglasplatten, in derselben Klemmvorrichtung festlegbar sein können. Ferner ist bei derartigen Scheiben eine klemmende Befestigung möglich, ohne dass an der Klemmvorrichtung eine Unterstützung für die Platte vorgesehen ist, auf welcher sich die Platte in Schwerkraftrichtung abstützen kann.
-
- 1
- Klemmvorrichtung
- 2a, 2b
- Klemmbacke
- 3
- Innenseite
- 4a, 4b
- Polster
- 5
- Steg
- 6
- Vorsprung
- 7
- Steg
- 8a, 8b
- Bohrung
- 9
- Platte
- 10
- Anschlag
- 11
- Anlagefläche
- 12
- erstes Ende
- 13
- zweites Ende
- 15
- Basis
- 16
- Stirnseite
- 17
- Materialaufnahmezone
- 18
- Vertiefung
- 19
- Durchtrittsöffnung
- 20a, 20b
- Zapfen
- 21a, b
- Vertiefung
- 22
- Steg
- 23
- Rand
- 24a, b, c
- Polsterbereiche
- 30, 31
- Anlagefläche
- 35, 36, 37, 39
- Vertiefung
- 38
- Materialaufnahmezone
- D1, D2
- Abstand
- F
- Querschnittsfläche
- L
- Längsrichtung
- K
- Kraftrichtung
- W
- Weite
Claims (18)
- Klemmvorrichtung zum Befestigen von Platten, insbesondere Glasplatten, mit zwei im Randbereich der zu befestigenden Platte ansetzbaren Klemmbacken, die jeweils an ihren Innenseiten Polster (
4a , b) aus einem elastomeren Material aufweisen und die von mindestens einem Klemmelement gegeneinander spannbar sind, um die Platte zu befestigen, wobei die Polster (4a , b) jeweils eine gegen die Platte anlegbare Anlagefläche (11 ) zur Kraftbeaufschlagung derselben und ein dem Klemmelement zugewandtes erstes Ende (12 ) und ein diesem abgewandtes zweites Ende (13 ) aufweisen, die eine Längsrichtung (L) des Polsters definieren, wobei ferner eine Befestigungsvorrichtung zur Halterung der Klemmvorrichtung an einer Tragkonstruktion vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlagefläche (11 ) von mindestens einem oder beiden Polstern (4a , b) jeweils mindestens zwei Materialaufnahmezonen (17 ) mit Vertiefungen (18 ) des Polstermaterials aufweist, die durch die Klemmung deformiertes Material der jeweils angrenzenden Polsterbereiche aufnehmen, dass sich die Materialaufnahmezonen (17 ) jeweils über mindestens die halbe Längs- oder Querausdehnung des jeweiligen Polsterbereichs (24a –c) erstrecken, und dass sich der Abstand benachbarter Materialaufnahmezonen (17 ) zueinander und/oder der Querschnitt mindestens einer oder mehrerer Materialaufnahmezonen (17 ) oder der Vertiefungen (18 ) derselben entlang der Längs- oder einer Querrichtung des Polsters ändert. - Klemmvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der gegenseitige Abstand benachbarter Materialaufnahmezonen (
17 ) zueinander zu dem dem Klemmmittel abgewandten Ende (13 ) des Polsters hin zunimmt. - Klemmvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Weite in der Ebene der Auflagefläche (
11 ) und/oder die Querschnittsfläche der Materialaufnahmezonen (17 ) oder der Vertiefungen (18 ) derselben zu dem dem Klemmmittel abgewandten Ende (13 ) des Polsters hin abnehmen. - Klemmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich zumindest einige oder sämtliche der Materialaufnahmezonen (
17 ) über praktisch die gesamte Längs- oder Quererstreckung der Auflagefläche (11 ) des jeweiligen Polsterbereichs erstrecken. - Klemmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich zumindest einige oder sämtliche der Vertiefungen (
18 ) der Materialaufnahmezonen (17 ) über nur einen Teil der Polsterfläche erstrecken und in Polsterlängsrichtung einander überlappend angeordnet sind. - Klemmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlagefläche (
11 ) des Polsters eine randseitig angeordnete, zumindest teilumfänglich oder vollumfänglich um das Polster (4a , b) herum verlaufende Materialaufnahmezone (17 ) aufweist. - Klemmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Polster (
4a , b) mindestens eine Durchtrittsöffnung (19 ) zur Ein- und/oder Durchführung eines Elementes der jeweils zugeordneten Klemmbacke (2a , b) aufweist und dass die Durchtrittsöffnung (19 ) zumindest teilumfänglich oder vollumfänglich von einer Vertiefung (21b ) zur Materialaufnahme umgeben ist. - Klemmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefung (
18 ,21a , b) als Nut ausgebildet ist. - Klemmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Materialaufnahmezone (
17 ) oder zumindest eine Vertiefung (18 ) derselben einen sich zur Anlagefläche (11 ) hin erweiternden Querschnitt aufweist. - Klemmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Materialaufnahmezone (
17 ,38 ) eine Weite in der Ebene der Anlagefläche (11 ) von ca. 0,05 bis 5 mm aufweist. - Klemmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die laterale Erstreckung der durch jeweils benachbarte Materialaufnahmezonen (
17 ) begrenzten Anlageteilflächen (30 ,31 ) in dem Bereich von 0,1 bis 30 mm liegt. - Klemmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der maximale Abstand benachbarter, im wesentlichen parallel zueinander verlaufender Materialaufnahmezonen (
17 ) zueinander das ca. 1,2-fache bis ca. 5-fache des minimalen Abstandes der Materialaufnahmezonen (17 ) untereinander beträgt. - Klemmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Verhältnis von Weite und/oder Volumen der Materialaufnahmezone (
17 ) mit größter Weite oder größtem Volumen zu der Weite und/oder dem Volumen der Materialaufnahmezone (17 ) mit geringster Weite oder Volumen ca. 1,2 bis ca. 5 beträgt. - Klemmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Materialaufnahmezonen (
17 ) in ihrer Tiefe sich über ≤ 90% der Materialstärke des Polsters (4 ) erstrecken. - Klemmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass sich die durch die Vertiefungen (
18 ) begrenzten Anlageteilflächen leistenartig oder in einem Verbund in zumindest einer Richtung über größer/gleich die halbe oder zumindest annähernd die gesamte Polsteranlagefläche erstrecken. - Klemmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest an einer oder an beiden Klemmbacken (
2a , b) jeweils mehrere Polster (4a , b) benachbart zueinander angeordnet sind. - Klemmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16 mit einer dieser zugeordneten oder einer in der Klemmvorrichtung eingespannten Platte, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (
9 ) eine Verbundsicherheitsglasplatte ist. - Polster (
4a , b) für eine Klemmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, wobei das Polster (4a , b) eine gegen eine zugeordnete Platte anlegbare Anlagefläche (11 ) zur Kraftbeaufschlagung derselben und ein dem Rand einer zuordenbaren Platte zugewandtes erstes Ende und ein der Mitte einer zuordenbaren Platte zugewandtes zweites Ende aufweist, die eine Längsrichtung des Polsters definieren, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlagefläche (11 ) mindestens zwei Materialaufnahmezonen (17 ) aufweist, die durch Klemmung einer Klemmvorrichtung deformiertes Material der an die Materialaufnahmezonen (17 ) angrenzenden Bereiche (24a –c) des Polsters (4 ) aufnehmen und sich jeweils über mindestens die halbe Ausdehnung der Polsterbereiche in Zonenlängsrichtung ausdehnen, und dass sich der Abstand benachbarter Materialaufnahmezonen (17 ) zueinander und/oder der Querschnitt mindestens einer oder mehrerer Materialaufnahmezonen oder der Vertiefungen (18 ) derselben entlang der Längs- oder einer Querrichtung des Polsters (4 ) ändert.
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Cited By (3)
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|---|---|---|---|---|
| WO2010092316A1 (en) * | 2009-02-13 | 2010-08-19 | Cheshire Mouldings & Woodturnings Limited | Attachment means and methods |
| CN109725136A (zh) * | 2018-12-26 | 2019-05-07 | 江苏东旭亿泰智能装备有限公司 | 玻璃基板夹紧装置和玻璃基板检测设备 |
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-
2006
- 2006-02-15 DE DE102006007185A patent/DE102006007185B4/de not_active Expired - Fee Related
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|---|---|
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