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Die
Erfindung betrifft eine Leuchte, insbesondere eine Seitenleuchte
eines Fahrzeugs, sowie eine Reflektoreinheit nach den Oberbegriff
der unabhängigen
Ansprüche.
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Es
ist bekannt, Leuchten am Fahrzeug vorzusehen, deren Leuchtmittel
durch Licht emittierende Dioden (LED) gebildet werden. Diese kennzeichnen sich
durch eine vorteilhaft hohe Leuchtkraft mit einem guten Wirkungsgrad
und eine hohe Lebensdauer. Üblicherweise
ist eine Mehrzahl von solchen Dioden in einem Leuchtengehäuse angeordnet,
so dass selbst bei Ausfall einer oder mehrerer Dioden kein Totalausfall
der Leuchte auftritt, wie dies bei Glühlampen der Fall ist. Die Lichtabstrahlung
ist jedoch prinzipgemäß relativ
stark gerichtet. Bei einem Winkel von mehr als 20° zur Abstrahlrichtung
ist typischerweise die Sichtbarkeit des Leuchtmittels für einen
Beobachter schlechter als bei herkömmlichen Glühlampen. Üblicherweise sind die Dioden
jeweils einzeln in Reflektoranordnungen angeordnet. Bei Seitenleuchten,
die seitlich am Fahrzeug angeordnet sind, ist es üblich, die
Reflektoren innerhalb des Leuchtengehäuses gestuft anzuordnen.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Leuchte sowie eine Reflektoreinheit anzugeben,
bei der selbst bei gerichteter Abstrahlcharakteristik des Leuchtmittels
eine Erkennbarkeit der Leuchte außerhalb der Hauptabstrahlrichtung
erreicht werden kann.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale der unabhängigen
Ansprüche
gelöst. Günstige Ausgestaltungen
und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Ansprüchen und
der Beschreibung.
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Die
erfindungsgemäße Leuchte
weist eine Mehrzahl von nebeneinander angeordneten Leuchtmitteln
auf, mit einer Lichtaustrittseite, die in einer Hauptlichtaustrittsrichtung
vor einer Reflektoreinheit angeordnet ist, welche wenigstens zwei
separate Reflektorelemente umfasst. Es sind Mittel vorgesehen, die
einen Übergang
von Licht aus dem einen Reflektorelement in das andere Reflektorelement
ermöglichen.
Vorteilhaft kann so erreicht werden, dass Licht aus dem Leuchtelement,
welches am Reflektor gespiegelt wird, zu einem Teil zur Seite, jenseits
der Hauptlichtaustrittsrichtung, austreten kann. Ebenso kann eine
Abstrahlung des Lichts nicht nur nach außen, sondern auch nach innen
erreicht werden, womit eine gezielte Einstellung einer Abstrahlung
von Licht jenseits der Hauptlichtaustrittsrichtung möglich ist.
Dies ist besonders bei Leuchtmitteln vorteilhaft, die eine stark
gerichtete Abstrahlung aufweisen. Bei gerichteter Abstrahlung, wie
sie beispielsweise charakteristisch für eine Leuchtdiode ist, kann
auf diese Weise eine seitliche Abstrahlung von Licht des Leuchtmittels
erreicht werden. Die Leuchte ist insbesondere eine Seitenleuchte
eines Fahrzeugs. Bevorzugt sind die Leuchtmittel als lichtemittierende
Dioden ausgebildet.
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Bevorzugt
sind die Mittel so angeordnet, dass Licht in eine Richtung jenseits
der Hauptlichtaustrittsrichtung ablenkbar bzw. auskoppelbar ist.
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Eine
besonders einfache und kostengünstige
Ausgestaltung besteht darin, dass die Mittel als Lichtdurchtrittsöffnungen
in Reflektorelement-Wänden
ausgebildet sind. Die Lichtdurchtrittsöffnungen können als Bohrungen ausgebildet
sein, wobei diese einen beliebigen Querschnitt aufweisen können, etwa
rund, oval, rechteckig und dergleichen.
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Alternativ
oder in Kombination können
die Lichtdurchtrittsöffnungen
als Schlitze ausgebildet sein. In einer besonders günstigen
Variante erstrecken sich die Schlitze vom Nahbereich des Leuchtmittels
bis zur Lichtaustrittsseite des Reflektorelements. Das betreffende
Reflektorelement weist in diesem Fall einen Einschnitt in seiner
Wandung auf, der beispielsweise parallel zur Lichthauptaustrittsrichtung
und/oder zur optischen Achse sein kann oder auch schräg dazu verlaufen
kann
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Für einen
Einsatz als Heckleuchte eines Fahrzeugs besonders vorteilhaft ist
es, wenn die Leuchte bzw. die Reflektoreinheit winklig ausgebildet ist.
Unter winklig kann verstanden werden, dass mindestens zwei Schenkel
aneinander stoßen,
aber auch, dass die Reflektoreinheit der Leuchte gekrümmt ist,
so dass bei einer Montage am Heck des Fahrzeugs die Hauptlichtaustrittsrichtung
parallel zur Fahrzeugachse ist und ein Schenkel der Leuchte die Kante
des Fahrzeugs umgreift. Dabei verläuft die Lichthauptaustrittsrichtung
in allen Reflektorelementen der Leuchte parallel. Durch die winklige
Ausgestaltung sind die Reflektorelemente zueinander höhenversetzt,
insbesondere gestuft nebeneinander angeordnet. Nach einer bevorzugten
Ausgestaltung der Erfindung kann Licht nicht nur in Hauptlichtaustrittsrichtung,
sondern auch seitlich aus der Leuchte austreten und zwar in dem
Bereich, der die Kante des Fahrzeugs umgreift. Eine vorteilhafte
seitliche Erkennbarkeit ist dadurch ermöglicht.
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Vorzugsweise
können
die Lichtdurchtrittsöffnungen
in Reflektorelementen eines Schenkels der Reflektoreinheit angeordnet
sein. Im anderen Schenkel brauchen keine Lichtaustrittsöffnungen
vorgesehen zu sein. Dann ist es vorteilhaft, wenn dieser Schenkel
der Leuchte bzw. der Reflektoreinheit bestimmt ist, an einer Seite
des Fahrzeugs angeordnet zu werden, während die Leuchte selbst beispielsweise
in Fahrtrichtung oder gegen die Fahrtrichtung Licht spenden soll.
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In
einer einfachen Ausgestaltung der Erfindung können die Lichtdurchtrittsöffnungen
hohl ausgebildet sein. Denkbar ist jedoch auch, dass die Lichtdurchtrittsöffnungen
mit einem transparenten Feststoff gefüllt sein können. Dies ist dann vorteilhaft, wenn
erhöhte
Anforderungen an eine Dichtigkeit der Leuchte bzw. der Reflektoreinheit
zu erfüllen
sind.
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Alternativ
oder zusätzlich
können
die Mittel als Lichtleiter ausgebildet sein, so dass Licht zwischen
direkt aneinander anstoßenden
Reflektorelementen eingekoppelt werden kann oder aber auch von einem
Reflektorelement über
einen oder mehrere Reflektorelemente hinweg in ein entferntes Reflektorelement
einleitbar ist.
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Eine
erfindungsgemäße Reflektoreinheit
für eine
Leuchte weist Mittel auf, die einen Übergang von Licht aus dem einen
Reflektorelement in das andere Reflektorelement ermöglichen.
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Vorzugsweise
können
die Mittel so angeordnet sein, dass Licht aus der Reflektoreinheit
in einer Richtung jenseits der Hauptlichtaustrittsrichtung auskoppelbar
ist.
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Die
Mittel können
als wandseitige Lichtdurchtrittsöffnungen
in Reflektorelementen ausgebildet sind. Vorzugsweise sind die Lichtdurchtrittsöffnungen
als Bohrungen ausgebildet. Alternativ können die Lichtdurchtrittsöffnungen
als Schlitze ausgebildet sein. Möglich
ist auch eine Kombination, bei der ein Teil der Lichtdurchtrittsöffnungen
als Bohrungen und ein Teil als Schlitze ausgebildet ist. Die günstigste
Ausführung
kann an die konkrete Leuchtenform bzw. den beabsichtigten Einsatzort
angepasst werden.
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Günstigerweise
kann die Reflektoreinheit eine winklige Gestalt mit einem ersten
und einem zweiten Schenkel; nur in einem Schenkel aufweisen. Bevorzugt
kann der andere Schenkel zur Abgabe von Licht in die Hauptlichtaustrittsrichtung
ausgebildet sein.
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Die
Erfindung ist nachfolgend beispielhaft, ohne Beschränkung der
Allgemeinheit, anhand von in Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
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Es
zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer Reflektoreinheit mit Leuchtmitteln,
die in einer Hauptlichtaustrittsrichtung abstrahlen und gemäß der Erfindung
eine seitliche Lichtauskopplung aufweisen;
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2 ein
Detail einer Reflektoreinheit mit Lichtdurchtrittsöffnungen
zwischen gestuft angeordneten Reflektorelementen;
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3 eine
Draufsicht auf eine Lichtaustrittsseite einer bevorzugten Reflektoreinheit
mit Lichtdurchtrittsöffnungen,
die als Schlitze ausgebildet sind; und
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4 eine
Draufsicht auf eine Lichtaustrittsseite einer bevorzugten Reflektoreinheit
mit Lichtdurchtrittsöffnungen,
die als Bohrungen ausgebildet sind.
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In
den Figuren sind funktionell gleiche oder gleich bleibende Elemente
jeweils mit gleichen Bezugszeichen beziffert.
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Wie
der perspektivischen Ansicht einer Reflektoreinheit 16 in 1 zu
entnehmen ist, weist die Reflektoreinheit 16 eine winklige
bis gekrümmte
Gestalt auf mit einem ersten Schenkel 40 und einem zweiten
Schenkel 42. Die Reflektoreinheit 16 ist Bestandteil
einer erfindungsgemäßen Leuchte
mit einer Lichtaustrittseite 18, die durch eine nicht bildlich
dargestellte Lichtscheibe abgedeckt ist. Die Lichtaustrittsseite 18 ragt
beim Einbau der Leuchte in ein Fahrzeug nach außen, die abgewandte Rückseite
ins Innere des Fahrzeugs.
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Eine
Mehrzahl von zur Lichtaustrittseite 18 geöffneten
Reflektorelementen 24a...24k sind nebeneinander
so angeordnet, dass sie in eine Hauptlichtaustrittsrichtung 20 abstrahlen.
Wegen der winkligen Gestalt der Reflektoreinheit 16 sind
die Reflektorelemente 24a...24k daher gestuft
angeordnet, wobei das Reflektorelement 24a am weitesten
zurückspringt
und das Reflektorelement 24k am weitesten nach vorne reicht.
Im ersten Schenkel 40 sind die Reflektorelemente 24a...24e stärker gestuft
als die Reflektorelemente 24f...24k im anderen
Schenkel 42.
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In
jedem Reflektorelement 24a...24k ist ein separates
Leuchtmittel 28a...28k, insbesondere eine lichtemittierende
Diode (LED) angeordnet. Bereichsweise sind in der Reflektoreinheit 16 in
der Figur nicht erkennbare Mittel 12 vorgesehen, die einen Übergang
von Licht aus dem einen Reflektorelement, etwa 24b, in
das andere Reflektorelement, etwa 24a, ermöglichen.
Die Mittel 12 sind so angeordnet, dass Licht in einer Richtung 22 jenseits
der Hauptlichtaustrittsrichtung 20 aus der Leuchte 10 bzw.
der Reflektoreinheit 16 auskoppelbar ist.
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2 illustriert
ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
mit als Lichtdurchtrittsöffnungen 34a...34c ausgebildeten
Mitteln 12, die wandseitig in Reflektorelementen 24a, 24b, 24c ausgebildet
sind.
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Beispielhaft
sind drei versetzt angeordnete Reflektorelemente 24a, 24b und 24c nebeneinander angeordnet.
Im Tiefsten Teil jedes Reflektorelements 24a, 24b, 24c ist
ein Leuchtmittel 28a, 28b, 28c angeordnet.
Sind die Leuchtmittel 28a, 28b, 28c in
Betrieb, strahlen sie in eine Hauptlichtaustrittsrichtung 20 Licht
ab.
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Zwischen
dem Reflektorelement 24c und dem Reflektorelement 24b ist
eine als Bohrung ausgebildete Lichtdurchtrittsöffnung 34c im Reflektorelement 24c und
eine Lichtdurchtrittsöffnung 34bc im Reflektorelement 24b angeordnet,
wobei durch die gestufte Anordnung die Lichtdurchtrittsöffnung 34c im
Nahbereich des Leuchtmittels 28c angeordnet ist. Die andere
Lichtdurchtrittsöffnung 34bc ist
vergleichsweise entfernter vom Leuchtmittel 28b angeordnet.
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Ein
Lichtübertritt
findet zweckmäßigerweise von
einem Reflektorelement, beispielsweise 24c, welches weiter
in die Hauptlichtaustrittrichtung 20 vorragt zum anderen
Reflektorelement, beispielsweise 24b, statt, welches weiter
von der Hauptlichtaustrittrichtung 20 zurückspringt.
Eine Öffnung
auf der „Eintrittseite" des Lichts (Lichtdurchtrittsöffnung 34bc)
in das weiter zurückspringende
Reflektorelement 24b liegt dann wenigstens oberhalb des Leuchtmittels 28b,
während
die „Austrittseite" des Lichts (Lichtdurchtrittsöffnung 34b, 34c)
im betreffenden Reflektorelement 24b, 24c jeweils
wenigstens im Nahbereich des Leuchtmittels 28b, 28c angeordnet ist.
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Zwischen
dem Reflektorelement 24b und dem Reflektorelement 24a ist
eine als Bohrung ausgebildete Lichtdurchtrittsöffnung 34b im Reflektorelement 24b und
eine Lichtdurchtrittsöffnung 34a im
Reflektorelement 24a angeordnet, wobei durch die gestufte
Anordnung die Lichtdurchtrittsöffnung 34b im Nahbereich
des Leuchtmittels 28b angeordnet ist. Die andere Lichtdurchtrittsöffnung 34a ist
vergleichsweise entfernter vom Leuchtmittel 28a angeordnet. Durch
die Lichtdurchtrittsöffnungen 34c, 34bc, 34b, 34a gelangt
Licht aus den Reflektorelementen 24c, 24b, 24a in
eine Richtung 22, die jenseits der Hauptlichtaustrittsrichtung 20 liegt
und die durch breite Pfeile angedeutet ist. Weiterhin gelang Licht
auch in die entgegen gesetzte Richtung (unterbrochen dargestellte
Pfeile 22').
Bei Leuchtdioden als Leuchtmitteln 28a...28c,
die prinzipgemäß einen
relativ stark gerichtete Abstrahlkegel aufweisen, kann auf diese Weise
eine seitliche Lichtauskopplung aus der Leuchte bzw. der Reflektoreinheit 16 erreicht
werden. Prinzipiell lässt
sich so auf einfache Weise ein Lichtaustritt beispielsweise nach
oben, zur Seite, nach vorne darstellen, auch wenn die Leuchtmittel 28a, 28b, 28c an
sich eine stark richtungsabhängige Abstrahlung
aufweisen. Bei einer Fahrzeugleuchte kann deren Sichtbarkeit dann
etwa nach oben oder zur Seite verbessert werden.
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Die 3 und 4 zeigen
alternative Ausgestaltungen von Lichtdurchtrittsöffnungen 34a...34e und 36a...36e in
Form einer Draufsicht auf die Lichtaustrittsseite 18 einer
Leuchte 10 mit einer Reflektoreinheit 16. Es sind
jeweils zwei parallele Reihen von Reflektorelementen 24a...24k und 26a...26k mit
zugeordneten Leuchtmitteln 28a...28k und 30a...30k vorgesehen.
Die Hauptlichtaustrittsrichtung der Leuchten 10 weist senkrecht
zur Bildebene in Richtung des Betrachters. Durch die winklige Form der
Reflektoreinheit 16 (1, 2)
sind die Reflektorelemente 24a...24k und 26a...26k so
gestuft angeordnet, dass die Reflektorelemente 24a, 26a am weitesten
zurückspringen
und die Reflektorele mente 24k, 26k am weitesten
vorragen. Licht kann in seitlicher Richtung 22 aus der
Leuchte 10 austreten.
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4 zeigt
die Variante mit als Bohrungen ausgebildeten Lichtdurchtrittsöffnungen 34a...34e und 36a...36e in
einem Schenkel 40 der Reflektoreinheit 16 entsprechend
dem Ausführungsbeispiel
in 2. Im Schenkel 42 der Reflektoreinheit 16 sind die
Reflektorelemente 24f...24k und 26f...26k wandseitig
undurchbrochen.
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Der Übersichtlichkeit
wegen sind Lichtdurchtrittsöffnungen
im Nahbereich der Leuchtmittel 28b...28f nicht
explizit mit Bezugszeichen beziffert.
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3 zeigt
die Variante, bei der die die Lichtdurchtrittsöffnungen 34b...34e, 36b...36e als
wandseitige Schlitze ausgebildet sind. Die Schlitze erstrecken sich
vom Nahbereich 38 des jeweiligen Leuchtmittels 28a...28k, 30a...30k bis
zur Lichtaustrittsseite 18 des Reflektorelements 24a...24e, 26a...26e.
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- 10
- Leuchte
- 16
- Reflektoreinheit
- 18
- Lichtaustrittseite
- 20
- Hauptlichtaustrittseite
- 22
- Richtung
- 22'
- Richtung
- 24a...24k
- Reflektorelement
- 26a...26k
- Reflektorelement
- 28a...28k
- Leuchtelement
- 30a...30k
- Leuchtelement
- 34a...34e
- Lichtdurchtrittsöffnung
- 36a...36e
- Lichtdurchtrittsöffnung
- 38
- Nahbereich
- 40
- Schenkel
- 42
- Schenkel