-
Die
Erfindung betrifft Gehäusestrukturen
von elektronischen Geräten,
bei welchen wenigstens eine elektrische Verbindungseinrichtung wie
z. B. ein elektrischer Steckverbinder im Bereich einer Gehäusewand
angeordnet ist.
-
Insbesondere
betrifft die Erfindung eine Abschirmungsanordnung für eine derartige
elektrische Verbindungseinrichtung sowie ein Verfahren zur Montage
einer elektrischen Verbindungseinrichtung an der Gehäusewand.
-
Es
ist bekannt, dass eine elektrisch leitende, also z. B. aus Metall
gefertigte Gehäusestruktur
die sogenannte EMV (Elektromagnetische Verträglichkeit) des betreffenden
Geräts
erheblich verbessert. Unerwünschte
Störstrahlungen
werden durch eine solche Struktur abgeschirmt, sei es eine durch
externe Quellen außerhalb
des Gehäuses
verursachte Störstrahlung
oder eine innerhalb des Gehäuses, also
von dem betreffenden Gerät
selbst erzeugte Störstrahlung.
-
Die
EMV-Problematik ist in der Praxis besonders dann gravierend, wenn
das Gerät
einer anspruchsvollen Datenverarbeitung dient (z. B. ein Computersystem
darstellt) und/oder das Gerät
in einer Installationsumgebung betrieben wird, in welcher sich zahlreiche
andere elektronische Geräte
befinden, wie dies z. B. im Bereich der Kraftfahrzeugelektronik
der Fall ist.
-
Um
das Gerät
mit elektrischer Energie zu versorgen und/oder einen elektrischen
Signal- bzw. Datenaustausch
mit externen Einrichtungen zu ermöglichen, werden elektrische
Verbindungseinrichtungen wie Steckverbinder (z. B. Anschlussbuchsen) üblicherweise
jeweils an Aussparungen der Gehäusewand
in die Aussparung eingreifend oder die Aussparung durchsetzend angeordnet.
Im Hinblick auf Fertigungstoleranzen ist es hierbei praktisch notwendig,
jede Aussparung der Gehäusewand
etwas größer zu bemessen
als eigentlich notwendig. Daher verbleibt bei den bekannten Gehäusestrukturen
stets ein mehr oder weniger großer
Randspalt zwischen dem Aussparungsrand und der im Bereich der Aussparung
angeordneten Verbindungseinrichtung. Abhängig von der Art der in der
Praxis auftretenden Störstrahlungen
können
solche Randspalte die Qualität
der Ab schirmung erheblich beeinträchtigen. Insbesondere verschlechtert
sich die EMV für
elektromagnetische Strahlung von besonders hoher Frequenz.
-
Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Abschirmwirkung
eines elektrisch leitenden, mit wenigstens einer Verbindungseinrichtung versehenen
Gehäuses
zu verbessern.
-
Diese
Aufgabe wird gelöst
durch eine Abschirmungsanordnung mit den Merkmalen des Anspruchs
1 bzw. ein Verfahren zur Montage einer elektrischen Verbindungseinrichtung
mit den Merkmalen des Anspruchs 10. Die abhängigen Ansprüche betreffen
vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung.
-
Mit
der Erfindung ist es in einfacher Weise möglich, das Ausmaß der erwähnten Randspalte
zu verringern oder sogar diese Randspalte ganz zu beseitigen, wodurch
die Abschirmwirkung des Gehäuses
beträchtlich
verbessert wird. Diese Verbesserung kann für eine oder, mehrere Verbindungseinrichtungen
einer Gehäusewand
vorgesehen sein.
-
Die
Verbindungseinrichtung kann beispielsweise einen an sich bekannten
Steckverbinder darstellen, mittels welchem das betreffende Gerät an externe
Einrichtungen anschließbar
ist, sei es z. B. zur Stromversorgung oder zum Datenaustausch. Derartige
Steckverbinder wie Anschlussbuchsen und dergleichen sind dem Fachmann
wohlbekannt und bedürfen
daher hier keiner näheren
Erläuterung.
-
Insbesondere,
wenn ein im Betrieb über
die elektrische Verbindungseinrichtung geführtes Signal selbst eine Quelle
von Störstrahlungen
darstellt oder die Gefahr besteht, dass dieses Signal durch Störstrahlung
beeinträchtigt
wird, so ist es vorteilhaft, wenn die elektrische Verbindungseinrichtung
eine elektrisch leitende Umhüllung
oder Kapselung (z. B. ein metallisches Steckverbindergehäuse) aufweist, an
welcher das Abschirmmaterial anliegt. In diesem Fall liegt das Abschirmmaterial
vorzugsweise über
einem Großteil
des Umfangs, insbesondere im wesentlichen um den ganzen Umfang herum
an dieser Umhüllung
bzw. Kapselung an.
-
Als
Abschirmmaterial können
z. B. an sich bekannte leitfähige
Materialien auf Kunststoffbasis verwendet werden. Beispiele hierfür sind:
Offenzelliger Urethan-Schaumstoff mit einem Polyester-Maschengewebe,
galvanisch behandelt mit Ni/Cu-Kernmaterial aus weichem elatischem
PE-Schaum oder PU-Schaum mit einem umgebenden Ni/CU-Textil; Silikonmaterial
(insbesondere Fluor-Silikon) mit eingelagerten Metallfäden (z.
B. aus Monel (eine Ni/Cu-Legierung); Metall-Polyester-Vliesstoffe
etc.
-
Das
verwendete Abschirmmaterial ist, wie bei den vorstehenden Beispielen
der Fall, bevorzugt elektrisch leitend, insbesondere dreidimensional elektrisch
leitend. Außerdem
ist es günstig,
wenn das Material mehr oder weniger stark komprimierbar ist und
seine Leitfähigkeit
auch in komprimiertem Zustand nicht verliert. Diese Eigenschaften
können
z. B. mit in einem Kunststoffmaterial eingelagerten, gekräuselten
Metalldrähten
erzielt werden, die aufgrund ihrer Kräuselung eine hohe Elastizität besitzen
und zahlreiche Kontaktpunkte an der Oberfläche des Materials bereitstellen
können,
um im montierten Zustand eine elektrisch gut leitende Verbindung
zwischen der Gehäusewand
und dem Material (und gegebenenfalls einem leitfähigen Gehäuse der Verbindungseinrichtung).
vorzusehen (z. B. mehr als 100 Kontaktpunkte pro cm2).
-
Geeignete
Abschirmmaterialien sind in Form von "Abschirmmatten oder -folien" kommerziell erhältlich und
können
zum erfindungsgemäßen Einsatz konfektioniert
werden. In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Abschirmmaterial
gestanzt oder zugeschnitten.
-
Wenngleich
es zur Bildung der Abschirmungsanordnung hinreichend sein kann,
das passend konfektionierte Abschirmmaterial zunächst provisorisch an der Gehäusewand
(oder einer Verbindungseinrichtung) zu fixieren, um es bei der Montage des
Geräts
letztlich zwischen der oder den Verbindungseinrichtungen und der
Gehäusewand
fest einzuklemmen, so ist in einer alternativen Ausführungsform
vorgesehen, dass das Abschirmmaterial unmittelbar an der Gehäusewand
befestigt wird. Die Befestigung kann in einfacher Weise z. B. durch
eine Verklebung erfolgen. In dieser Hinsicht ist ein selbstklebendes
Abschirmmaterial vorteilhaft. Es kann jedoch auch ein geeigneter
Kleber, insbesondere ein elektrisch leitfähiger Kleber hierfür verwendet
werden.
-
In
einer Ausführungsform
besitzt der überstehende
Randabschnitt des Abschirmmaterials einen oder mehrere Einschnitte,
die vom Innenrand des Abschirmmaterials in Richtung zum Aussparungsrand
verlaufen. Solche beispielsweise vorteilhaft bei einem wie oben
erwähnten
Stanzen oder Zuschneiden des Materials ausgebildeten Einschnitte besitzen
den Vorteil, dass das Material "sich
besser in den Randspalt legt".
Zu Bedenken ist hierbei, dass das an sich an der (typischerweise
ebenen) Gehäusewand
flächig
sich erstreckende Material sich im Bereich des Randspalts abgewinkelt
in diesen Spalt hinein erstrecken muss. Insbesondere bei einem ringförmig geschlossenen
Randspalt oder in stark gekrümmten
und/oder abgewinkelten Abschnitten des Randspaltverlaufs können die
Einschnitte die Montage vereinfachen und das Abschirmergebnis verbessern.
-
Bevorzugt
folgt die Kontur der Gehäusewandaussparung
der Kontur der von dieser Aussparung aufgenommenen elektrischen
Verbindungseinrichtung, so dass sich ein Randspalt mit einem im
wesentlichen gleichmäßigen Spaltmaß ergibt.
-
Für viele
gängige
Bauformen von elektrischen Verbindungseinrichtungen ist eine im
wesentlichen kreisrunde oder im wesentlichen rechteckige Aussparung
besonders geeignet.
-
Bei
einer rechteckigen (oder allgemein polygonförmigen) Aussparung können die
oben erwähnten
Einschnitte im Abschirmmaterial in den Ecken dieser Form ausgebildet
werden.
-
Bei
einer runden, insbesondere kreisrunden Aussparungsform sind bevorzugt
mehrere Einschnitte gleichmäßig über den
Umfang verteilt angeordnet, insbesondere äquidistant in Umfangsrichtung.
-
Für eine gute
und dauerhafte Anbindung des Abschirmmaterials an der Gehäusewandaussparung ist
es günstig,
wenn sich das Abschirmmaterial ausgehend von dem im Randspalt befindlichen Randabschnitt über eine
gewisse Mindeststrecke flächig
an der Gehäusewand
entlang (vom Randspalt weg) erstreckt. Diese Mindeststrecke sollte
wenigstens in der Größenordnung
der Gehäusewandstärke an der
betreffenden Stelle liegen, bevorzugt darüber. Falls das Abschirmmaterial
an der Gehäusewand
die Aussparung ringförmig
umgebend aufgebracht ist, so kann z. B. vorgesehen sein, dass jeder
Punkt am Umfang des Abschirmmaterials einen Abstand vom Aussparungsrand
besitzt, der wenigstens doppelt, weiter bevorzugt wenigstens dreifach
so groß wie
die Gehäusewandstärke im Aussparungsrandbereich
ist.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist vorgesehen, dass der Randspalt derart dimensioniert ist, dass
der sich in den Randspalt hinein erstreckende Randabschnitt des
Abschirmmaterials im Randspalt komprimiert ist. Beispielsweise kann
hierfür
ein Spaltmaß vorgesehen
sein, welches nicht größer als 80%
der Abschirmmaterialstärke
ist.
-
Ferner
ist es bevorzugt, wenn der sich in den Randspalt hinein erstreckende
Randabschnitt des Abschirmmaterials den Randspalt vollständig durchsetzt
oder sogar (an der gegenüberliegenden
Gehäusewandseite) übersteht.
-
Falls
an einer Gehäusewand
mehrere elektrische Verbindungseinrichtungen vorgesehen sind, so
kann ein zusammenhängender
Abschirmmaterialabschnitt (also z. B. Zuschnitt) für mehrere
Verbindungseinrichtungen gemeinsam verwendet werden, was insbesondere
bei unmittelbar benachbarten Verbindungseinrichtungen bzw. Gehäusewandaussparungen
sehr vorteilhaft ist.
-
Ein
besonders vorteilhaftes Verfahren zur Montage einer elektrischen
Verbindungseinrichtung an einer Aussparung einer elektrisch leitenden
Gehäusewand
umfasst folgende Schritte:
- – Aufbringen eines flächigen flexiblen
Abschirmmaterials auf einer Seite der Gehäusewand derart, dass dieses
die Aussparung umgibt und ein Randabschnitt in den Bereich der Aussparung übersteht,
und
- – Einschieben
der elektrischen Verbindungseinrichtung in die Aussparung, so dass
diese in die Aussparung eingreift oder die Aussparung durchsetzt
und der überstehende
Randabschnitt des Abschirmmaterials in den sich ergebenden Randspalt
zwischen dem Aussparungsrand und der elektrischen Verbindungseinrichtung
hinein umgebogen wird.
-
Damit
lassen sich Abschirmanordnungen der oben beschriebenen Art in einfacher
Weise realisieren und auch die oben beschriebenen besonderen Ausführungsformen
können
in dieser Weise realisiert werden.
-
Die
Abschirmanordnung sowie das vorstehend beschriebene Montageverfahren
sind kompatibel mit der im Bereich der Elektronik sehr weitverbreiteten
Bauweise, bei welcher elektrische Verbindungseinrichtungen zunächst am
Rand einer Schaltungsplatte befestigt und elektrisch kontaktiert
werden, um diese Schaltungsplatte sodann in ein Gehäuse einzubauen,
welches bereits mit Aussparungen versehen ist, welche korrespondierend
zu den Verbindungseinrichtungen angeordnet sind. Das beim oben erwähnten Montageverfahren
erforderliche Einschieben der elektrischen Verbindungseinrichtung
in die Aussparung kann hierbei durch den Einbau der Schaltungsplatte
mit bereits darauf befindlicher Verbindungseinrichtung erfolgen.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Anordnung für
eine Gehäusewand
eines eine Schaltungsplatte aufnehmenden Gehäuses vorgesehen, wobei die
elektrische Verbindungseinrichtung an der Schaltungsplatte befestigt
ist und bei der Montage durch eine Verschiebung der Schaltungsplatte
hin zur Gehäusewand
in die Aussparung geschoben ist.
-
In
dieser Hinsicht besonders vorteilhaft sind Befestigungsmittel zur
Befestigung der Schaltungsplatte in einem Gehäuse, welche unmittelbar vor
der Befestigung eine Verschiebbarkeit der Schaltungsplatte vorsehen.
Beispielsweise kann hierfür
eine "Stift-Langloch-Anordnung" vorgesehen sein.
-
Die
Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen mit Bezug
auf die beigefügten
Zeichnungen weiter beschrieben. Es stellen (teilweise schematisiert)
dar:
-
1 ist
eine perspektivische Ansicht einer Gehäusewand gemäß eines ersten Ausführungsbeispiels,
von der Gehäuseinnenseite
betrachtet,
-
2 ist
eine perspektivische Ansicht der Gehäusewand von 1,
jedoch von der Gehäuseaußenseite
betrachtet,
-
3 ist
eine Schnittansicht längs
der Linie III-III in 2,
-
4 ist
eine perspektivische Ansicht einiger Komponenten eines elektronischen
Geräts
gemäß eines
zweiten Ausführungsbeispiels,
von Gehäuseinneren
betrachtet,
-
5 ist
eine perspektivische Ansicht der Struktur von 4,
von außen
betrachtet, und
-
6 ist
eine Schnittansicht längs
der Linie VI-VI in 5.
-
Die 1 bis 3 veranschaulichen
die Ausbildung einer Abschirmungsanordnung 10 für einen
elektrischen Steckverbinder 12, der an einer Aussparung 14 einer
aus Metallblech gebildeten Gehäusewand 16 anzuordnen
ist.
-
Im
dargestellten Beispiel ist die Aussparung 14 der Gehäusewand 16 etwa
quadratisch.
-
Wie
es aus 1 ersichtlich ist, wird zunächst ein etwa quadratischer
rahmenartiger Zuschnitt einer elektrisch leitfähigen Kunststoffmatte 18 ("HF gasket") derart flächig auf
die Innenseite der Gehäusewand
geklebt, dass ein äußerer Abschnitt 20 der
Kunststoffmatte 18 flächig
die Aussparung 14 umgebend an der Gehäusewand anliegt und ein innerer
Randabschnitt 22 der Kunststoffmatte 18 in den Bereich
der Aussparung 14 übersteht.
-
Der überstehende
Teil 22 der Kunststoffmatte 18 ist gut in 2 zu
erkennen und besitzt eine Breite, die im dargestellten Beispiel
kleiner als die Breite des unmittelbar an dem Gehäusematerial
anliegenden Abschnitts 20 ist. Außerdem ist die Breite des überstehenden
Abschnitts 22 größer als
die Gehäusewandstärke.
-
Nachdem
die Gehäusewand 16 in
dieser Weise vorbereitet wurde, wird der Steckverbinder 12 wie
in 3 ersichtlich von der Gehäuseinnenseite her in die Aussparung 14 geschoben
(vgl. Pfeil 24). In der (nicht dargestellten) eingeschobenen
Position durchsetzt der Steckverbinder 12 die Aussparung 14 und
steht geringfügig
auf der Gehäuseaußenseite
(in 3 oben) über.
-
Ein
Steckverbindergehäuse
des Steckverbinders 12 besitzt eine der Aussparung 14 angepasste,
ebenfalls etwa quadratische Kontur und ist geringfügig kleiner
dimensioniert als die Aussparung 14, so dass beim Einschieben
des Steckverbinders 12 die an den vier Seiten der Aussparungskontur überstehenden
Randabschnitte 22 der Kunststoffmatte 18 um 90° umgebogen
und zwischen dem Steckverbinder 12 und der Gehäusewand 16 eingeklemmt
werden.
-
Damit
das Einschieben des Steckverbinders 12 in die Aussparung 14 problemlos
vonstatten geht und der in die Aussparung 14 überstehende Randabschnitt 22 der
Kunststoffmatte 18 leicht in den sich ergebenden Randspalt
umgebogen werden kann, können
insbesondere an den inneren Ecken des Materialzuschnitts 18 Einschnitte 26 vorgesehen sein,
die in den 1 und 2 gestrichelt
angedeutet sind.
-
Im
fertigen Zustand ergibt sich durch die beschriebene Anordnung der
elektrisch leitenden Kunststoffmatte 18 eine vorteilhafte
Abschirmwirkung gegenüber
in der Installationsumgebung des betreffenden Geräts auftretende
und/oder von dem Gerät
selbst erzeugte Störstrahlungen.
Insbesondere die EMV des betreffenden Geräts wird durch die beschriebene
Abschirmanordnung 10 erheblich verbessert.
-
Der
Steckverbinder 12 kann von an sich bekannter Art sein und
beispielsweise eine Anschlussbuchse zum Anschluss eines korrespondierenden Steckverbinders
eines Anschlusskabels oder Kabelbaums darstellen. Wenn es sich bei
dem betreffenden Gerät
um ein Computersystem handelt, so ist die beschriebene Abschirmung
insbesondere vorteilhaft für
Anschlusseinrichtungen einsetzbar, über welche Datensignale vom
Computersystem zu externen Einrichtungen (und/oder umgekehrt) übertragen
werden.
-
Einzelne
Steckkontakte des Steckverbinders 12 sind in 3 mit 28 bezeichnet
und können
mit nicht dargestellten Gegensteckkontakten eines von der Gehäuseaußenseite
her angeschlossenen Gegensteckverbinders kontaktiert werden. Der
Steckverbinder 12 kann insbesondere nach einem oder mehreren
der folgenden Standards ausgebildet sein: USB, FireWire, Stromversorgungsstandards, CAN-Bus,
Audio/Video-Standards (z. B. VGA, RGB, SCART, DVI, HDMI, SVHS etc.),
Lautsprecheranschluss, Cinchbuchsen, SPDIF usw. Sollten z. B. aus Platzgründen der
oder die gewünschten
Anschlüsse nicht
unmittelbar am Gehäuse
realisierbar sein, so können
diese Anschlüsse
z. B. an einem (weiteren) Steckverbinder ausgebildet werden, der
wiederum über
eine elektrische Lei tungsanordnung (z. B. Kabel) mit dem unmittelbar
am Gehäuse
angeordneten Steckverbinder verbindbar ist.
-
Insbesondere
wenn über
den Steckverbinder 12 Datensignale mit großer Geschwindigkeit übertragen
werden, die vergleichsweise empfindlich gegenüber etwaigen Störstrahlungen
sind, so kann der Steckverbinder 12 eine elektrisch leitende
Kapselung bzw. ein zumindest an der Oberfläche elektrisch leitendes Steckverbindergehäuse aufweisen.
Im Rahmen der Erfindung ergibt sich damit der zusätzliche Vorteil,
dass über
das Abschirmmaterial 18 eine elektrische Verbindung vom
Gehäuse
bis hin zur Kapselung bzw. Ummantelung des Steckverbinders 12 geschaffen
wird.
-
Bei
der nachfolgenden Beschreibung eines weiteren Ausführungsbeispiels
werden für
gleichwirkende Komponenten die gleichen Bezugszahlen verwendet,
jeweils ergänzt
durch den kleinen Buchstaben "a" zur Unterscheidung
der Ausführungsform. Dabei
wird im wesentlichen nur auf die Unterschiede zu dem bzw. den bereits
beschriebenen Ausführungsbeispielen
eingegangen und im übrigen
hiermit ausdrücklich
auf die Beschreibung vorangegangener Ausführungsbeispiele verwiesen.
-
4 zeigt
ein weiteres Beispiel einer Abschirmanordnung 10a für zwei einander
benachbart angeordnete Steckverbinder 12a und 12a', die an korrespondierend
einander benachbarten Aussparungen 14a bzw. 14a' in eine gemeinsame
Gehäusewand 16a eingreifen.
-
Die
Gehäusewand 16a bildet
zusammen mit weiteren, jeweils über
eine Schraubverbindung oder Steckverbindung damit verbundenen Gehäusewänden ein
insgesamt etwa quaderförmiges
Gehäuse
für ein
mobiles Computersystem ("Car
PC"), welches zur Installation
in einem Kraftfahrzeug vorgesehen ist und z. B. Bordcomputer-, Multimedia- und Kommunikationsfunktionalitäten für das Fahrzeug
bereitstellen kann.
-
Von
den weiteren, jeweils im wesentlichen rechteckigen Gehäusewänden ist
in 4 lediglich eine an die Gehäusewand 16a im rechten
Winkel angrenzende Gehäusewand 17a dargestellt.
-
Das
quaderförmige
Gehäuse
kann beispielsweise Außenabmessungen
aufweisen, die dessen Installation in standardisierten Aufnahmeschächten eines
Kraftfahrzeugs gestatten. Gerade in dieser Installationsumgebung
ist eine gute EMV oftmals eine zwingende Anforderung, die mit der
beschriebenen Abschirmanordnung erfüllt werden kann.
-
Abgesehen
davon, dass bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß 4 eine
gemeinsame Abschirmmatte 18a für mehrere (hier: zwei) Verbindungseinrichtungen 12a und 12a' genutzt wird,
könnten
die Abschirmanordnungen so gestaltet sein, wie bereits mit Bezug
auf die 1 bis 3 beschrieben.
-
Abweichend
von dem oben beschriebenen Beispiel ist hier jedoch vorgesehen,
dass die Steckverbinder 12a, 12a' die jeweiligen Aussparungen 14a, 14a' nicht vollständig durchsetzen,
sondern lediglich in diese eingreifen. Dies ist z. B. aus der Schnittdarstellung
von 6 am Beispiel des Steckverbinders 12a ersichtlich.
-
Eine
Besonderheit des in 4. dargestellten Ausführungsbeispiels
ist die Art und Weise, wie die Steckverbinder 12a, 12a' in die zugeordneten Aussparungen 14a, 14a' eingeschoben
werden. Diese Methode wird weiter unten noch erläutert.
-
Die
Steckverbinder 12a, 12a' sind in an sich bekannter Weise
als elektrische Komponenten bei der Bestückung einer Schaltungsplatte 30a am
Rand derselben aufgebracht, beispielsweise an einer Flachseite der
Schaltungsplatte 30a aufgelötet. Im Rahmen dieses Bestückungsprozesses
wurden auch weitere Komponenten des Computersystems aufgebracht,
von denen in 4 lediglich beispielhaft einige
eingezeichnet und mit 32a bezeichnet sind.
-
Ferner
sind in 4 zwei von mehreren Stift-Langloch-Anordnungen 34a ersichtlich,
welche in nachfolgend beschriebener Weise der Befestigung der Schaltungsplatte 30a im
Gehäuse
dienen.
-
Die
Anordnungen 34a umfassen jeweils einen gehäusefesten
zylindrischen Stift, der ein in der Schaltungsplatte 30a ausgebildetes
Langloch durchsetzt, so dass sich in der dargestellten Situation
eine Verschiebbarkeit der Schaltungsplatte 30a in der Richtung
ergibt, welche zum Einschieben der Steckverbinder 12a, 12a' in die zugeordneten
Ausspa rungen der Gehäusewand 16a erforderlich
ist. Im dargestellten Beispiel sind die zylindrischen Befestigungsstifte
aus Metall gebildet und an einem nicht dargestellten Gehäuseboden
nach oben abstehend angeschweißt.
-
Bei
der Montage des Computersystems kann somit vorteilhaft die bereits
vollständig
bestückte
Schaltungsplatte 30a von oben eingesetzt werden, so dass
die am Gehäuseboden
befestigten Stifte die korrespondierend angeordneten Langlöcher der Schaltungsplatte 30a durchsetzen.
-
Nachfolgend
kann die Schaltungsplatte 30a in Richtung zur Gehäusewand 16a verschoben
werden, so dass die Steckverbinder 12a, 12a' in gewünschter
Weise unter Ausbildung der Abschirmanordnung in die zugeordneten
Aussparungen 14a, 14a' eingeschoben werden.
-
In
diesem Zustand kann dann die eigentliche Befestigung der Schaltungsplatte 30a im
Gehäuse erfolgen.
Bein dargestellten Beispiel wird dies wiederum sehr vorteilhaft
dadurch bewerkstelligt, dass elastische (nicht dargestellte) Kunststoffhülsen von oben über die
Stifte der Anordnungen 34a geschoben werden und mittels
einer Verschraubung an der oberen Stirnfläche der Stifte nach unten belastet
werden, so dass durch Haftreibung eine geeignete Fixierung der Schaltungsplatte 30a bezüglich der
Stifte und somit bezüglich
des Gehäuses
erreicht wird. Alternativ oder zusätzlich kann die eigentliche
Befestigung der Schaltungsplatte 30a im verschobenen Zustand
auch z. B. durch eine Verschraubung an anderer Stelle erfolgen,
etwa an Löchern
der Schaltungsplatte 30a, die erst im verschobenen Zustand
mit korrespondierenden Verschraubungslöchern des Gehäuses (z.
B. am Gehäuseboden)
fluchten.
-
Selbstverständlich können in
dieser oder einer ähnlichen
Weise auch mehrere Schaltungsplatten gestapelt und jeweils in einer
Richtung verschieblich im Gehäuse
angeordnet werden. Hierbei ist es sogar denkbar, dass die Verschieberichtungen
der einzelnen Schaltungsplatten voneinander verschieden sind, um
z. B. an den einzelnen Schaltungsplatten angeordnete Steckverbinder
bei der Montage des Geräts
gegen verschiedene Gehäusewände des
Gehäuses
zu schieben, um dort jeweils Abschirmanordnungen der beschriebenen
Art vorzusehen. Hierfür kann
z. B. vorgesehen sein, dass die Stifte der Anordnungen 34a mit
entsprechend bemessener Länge zur
Stapelung ihrer Schaltungs platten vorgesehen sind und Schaltungsplatten
alternierend mit den elastischen Kunststoffhülsen zu einem Stapel aufgereiht werden.
Am oberen Ende dieses Stapels kann dann wiederum z. B. durch eine
Verschraubung eine Klemmbelastung des gesamten Stapels erfolgen.
Für eine
solche, gegebenenfalls durch einen Automaten durchgeführte Verschraubung
an jeweils einem oberen Ende des Stifts kann an der Stirnfläche des
Stifts ein Gewinde (Innen- oder Außengewinde) vorgesehen sein.
-
Wie
es auf 5 und noch besser aus 6 ersichtlich
ist, ist der im montierten Zustand zwischen jeweils einer Aussparung 14a, 14a' und dem Außenumfang
des Steckverbinders 12a bzw. 12a' sich ergebende Randspalt so dimensioniert,
dass der sich in den Randspalt hinein erstreckende Randabschnitt 22a des
Abschirmmaterials 18a in diesem Randspalt komprimiert ist.
Dies stellt zuverlässig
sicher, dass nach der Montage kein Luftspalt zwischen den Steckverbindern 12a, 12a' und der Gehäusestruktur
verbleibt.