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DE102006006565A1 - Abschirmung im Bereich einer elektrischen Verbindungseinrichtung, die an einer Aussparung einer Gehäusewand montiert ist - Google Patents

Abschirmung im Bereich einer elektrischen Verbindungseinrichtung, die an einer Aussparung einer Gehäusewand montiert ist Download PDF

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DE102006006565A1
DE102006006565A1 DE102006006565A DE102006006565A DE102006006565A1 DE 102006006565 A1 DE102006006565 A1 DE 102006006565A1 DE 102006006565 A DE102006006565 A DE 102006006565A DE 102006006565 A DE102006006565 A DE 102006006565A DE 102006006565 A1 DE102006006565 A1 DE 102006006565A1
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DE
Germany
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recess
housing wall
edge
shielding
shielding material
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Application number
DE102006006565A
Other languages
English (en)
Inventor
Christian Blersch
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
E E P D ELECTRONIC EQUIPMENT P
Eepd Electronic Equipment Produktion & Distribution GmbH
Original Assignee
E E P D ELECTRONIC EQUIPMENT P
Eepd Electronic Equipment Produktion & Distribution GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by E E P D ELECTRONIC EQUIPMENT P, Eepd Electronic Equipment Produktion & Distribution GmbH filed Critical E E P D ELECTRONIC EQUIPMENT P
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Priority to KR1020070010101A priority patent/KR101286253B1/ko
Priority to JP2007029511A priority patent/JP2007220674A/ja
Publication of DE102006006565A1 publication Critical patent/DE102006006565A1/de
Priority to JP2012128674A priority patent/JP2012212677A/ja
Ceased legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung betrifft Gehäusestrukturen von elektronischen Geräten, bei welchen eine elektrische Verbindungseinrichtung (12a) wie z. B. ein elektrischer Steckverbinder im Bereich einer elektrisch leitenden Gehäusewand (16a) angeordnet ist.
Um die Abschirmwirkung der Gehäusewand (16a) zu verbessern, ist erfindungsgemäß eine Abschirmungsanordnung (10a) für die elektrische Verbindungseinrichtung (12a) vorgesehen, die an einer Aussparung (14a) der Gehäusewand (16a) in die Aussparung eingreifend oder die Aussparung durchsetzend angeordnet ist, mit einem flächigen flexiblen Abschirmmaterial (18a), welches auf einer Seite der Gehäusewand (16a) die Aussparung (14a) umgebend aufgebracht ist und von welchem sich ein Randabschnitt (22a) in einen Randspalt zwischen dem Aussparungsrand und der elektrischen Verbindungseinrichtung (12a) hineinerstreckt.

Description

  • Die Erfindung betrifft Gehäusestrukturen von elektronischen Geräten, bei welchen wenigstens eine elektrische Verbindungseinrichtung wie z. B. ein elektrischer Steckverbinder im Bereich einer Gehäusewand angeordnet ist.
  • Insbesondere betrifft die Erfindung eine Abschirmungsanordnung für eine derartige elektrische Verbindungseinrichtung sowie ein Verfahren zur Montage einer elektrischen Verbindungseinrichtung an der Gehäusewand.
  • Es ist bekannt, dass eine elektrisch leitende, also z. B. aus Metall gefertigte Gehäusestruktur die sogenannte EMV (Elektromagnetische Verträglichkeit) des betreffenden Geräts erheblich verbessert. Unerwünschte Störstrahlungen werden durch eine solche Struktur abgeschirmt, sei es eine durch externe Quellen außerhalb des Gehäuses verursachte Störstrahlung oder eine innerhalb des Gehäuses, also von dem betreffenden Gerät selbst erzeugte Störstrahlung.
  • Die EMV-Problematik ist in der Praxis besonders dann gravierend, wenn das Gerät einer anspruchsvollen Datenverarbeitung dient (z. B. ein Computersystem darstellt) und/oder das Gerät in einer Installationsumgebung betrieben wird, in welcher sich zahlreiche andere elektronische Geräte befinden, wie dies z. B. im Bereich der Kraftfahrzeugelektronik der Fall ist.
  • Um das Gerät mit elektrischer Energie zu versorgen und/oder einen elektrischen Signal- bzw. Datenaustausch mit externen Einrichtungen zu ermöglichen, werden elektrische Verbindungseinrichtungen wie Steckverbinder (z. B. Anschlussbuchsen) üblicherweise jeweils an Aussparungen der Gehäusewand in die Aussparung eingreifend oder die Aussparung durchsetzend angeordnet. Im Hinblick auf Fertigungstoleranzen ist es hierbei praktisch notwendig, jede Aussparung der Gehäusewand etwas größer zu bemessen als eigentlich notwendig. Daher verbleibt bei den bekannten Gehäusestrukturen stets ein mehr oder weniger großer Randspalt zwischen dem Aussparungsrand und der im Bereich der Aussparung angeordneten Verbindungseinrichtung. Abhängig von der Art der in der Praxis auftretenden Störstrahlungen können solche Randspalte die Qualität der Ab schirmung erheblich beeinträchtigen. Insbesondere verschlechtert sich die EMV für elektromagnetische Strahlung von besonders hoher Frequenz.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Abschirmwirkung eines elektrisch leitenden, mit wenigstens einer Verbindungseinrichtung versehenen Gehäuses zu verbessern.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Abschirmungsanordnung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 bzw. ein Verfahren zur Montage einer elektrischen Verbindungseinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 10. Die abhängigen Ansprüche betreffen vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung.
  • Mit der Erfindung ist es in einfacher Weise möglich, das Ausmaß der erwähnten Randspalte zu verringern oder sogar diese Randspalte ganz zu beseitigen, wodurch die Abschirmwirkung des Gehäuses beträchtlich verbessert wird. Diese Verbesserung kann für eine oder, mehrere Verbindungseinrichtungen einer Gehäusewand vorgesehen sein.
  • Die Verbindungseinrichtung kann beispielsweise einen an sich bekannten Steckverbinder darstellen, mittels welchem das betreffende Gerät an externe Einrichtungen anschließbar ist, sei es z. B. zur Stromversorgung oder zum Datenaustausch. Derartige Steckverbinder wie Anschlussbuchsen und dergleichen sind dem Fachmann wohlbekannt und bedürfen daher hier keiner näheren Erläuterung.
  • Insbesondere, wenn ein im Betrieb über die elektrische Verbindungseinrichtung geführtes Signal selbst eine Quelle von Störstrahlungen darstellt oder die Gefahr besteht, dass dieses Signal durch Störstrahlung beeinträchtigt wird, so ist es vorteilhaft, wenn die elektrische Verbindungseinrichtung eine elektrisch leitende Umhüllung oder Kapselung (z. B. ein metallisches Steckverbindergehäuse) aufweist, an welcher das Abschirmmaterial anliegt. In diesem Fall liegt das Abschirmmaterial vorzugsweise über einem Großteil des Umfangs, insbesondere im wesentlichen um den ganzen Umfang herum an dieser Umhüllung bzw. Kapselung an.
  • Als Abschirmmaterial können z. B. an sich bekannte leitfähige Materialien auf Kunststoffbasis verwendet werden. Beispiele hierfür sind: Offenzelliger Urethan-Schaumstoff mit einem Polyester-Maschengewebe, galvanisch behandelt mit Ni/Cu-Kernmaterial aus weichem elatischem PE-Schaum oder PU-Schaum mit einem umgebenden Ni/CU-Textil; Silikonmaterial (insbesondere Fluor-Silikon) mit eingelagerten Metallfäden (z. B. aus Monel (eine Ni/Cu-Legierung); Metall-Polyester-Vliesstoffe etc.
  • Das verwendete Abschirmmaterial ist, wie bei den vorstehenden Beispielen der Fall, bevorzugt elektrisch leitend, insbesondere dreidimensional elektrisch leitend. Außerdem ist es günstig, wenn das Material mehr oder weniger stark komprimierbar ist und seine Leitfähigkeit auch in komprimiertem Zustand nicht verliert. Diese Eigenschaften können z. B. mit in einem Kunststoffmaterial eingelagerten, gekräuselten Metalldrähten erzielt werden, die aufgrund ihrer Kräuselung eine hohe Elastizität besitzen und zahlreiche Kontaktpunkte an der Oberfläche des Materials bereitstellen können, um im montierten Zustand eine elektrisch gut leitende Verbindung zwischen der Gehäusewand und dem Material (und gegebenenfalls einem leitfähigen Gehäuse der Verbindungseinrichtung). vorzusehen (z. B. mehr als 100 Kontaktpunkte pro cm2).
  • Geeignete Abschirmmaterialien sind in Form von "Abschirmmatten oder -folien" kommerziell erhältlich und können zum erfindungsgemäßen Einsatz konfektioniert werden. In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Abschirmmaterial gestanzt oder zugeschnitten.
  • Wenngleich es zur Bildung der Abschirmungsanordnung hinreichend sein kann, das passend konfektionierte Abschirmmaterial zunächst provisorisch an der Gehäusewand (oder einer Verbindungseinrichtung) zu fixieren, um es bei der Montage des Geräts letztlich zwischen der oder den Verbindungseinrichtungen und der Gehäusewand fest einzuklemmen, so ist in einer alternativen Ausführungsform vorgesehen, dass das Abschirmmaterial unmittelbar an der Gehäusewand befestigt wird. Die Befestigung kann in einfacher Weise z. B. durch eine Verklebung erfolgen. In dieser Hinsicht ist ein selbstklebendes Abschirmmaterial vorteilhaft. Es kann jedoch auch ein geeigneter Kleber, insbesondere ein elektrisch leitfähiger Kleber hierfür verwendet werden.
  • In einer Ausführungsform besitzt der überstehende Randabschnitt des Abschirmmaterials einen oder mehrere Einschnitte, die vom Innenrand des Abschirmmaterials in Richtung zum Aussparungsrand verlaufen. Solche beispielsweise vorteilhaft bei einem wie oben erwähnten Stanzen oder Zuschneiden des Materials ausgebildeten Einschnitte besitzen den Vorteil, dass das Material "sich besser in den Randspalt legt". Zu Bedenken ist hierbei, dass das an sich an der (typischerweise ebenen) Gehäusewand flächig sich erstreckende Material sich im Bereich des Randspalts abgewinkelt in diesen Spalt hinein erstrecken muss. Insbesondere bei einem ringförmig geschlossenen Randspalt oder in stark gekrümmten und/oder abgewinkelten Abschnitten des Randspaltverlaufs können die Einschnitte die Montage vereinfachen und das Abschirmergebnis verbessern.
  • Bevorzugt folgt die Kontur der Gehäusewandaussparung der Kontur der von dieser Aussparung aufgenommenen elektrischen Verbindungseinrichtung, so dass sich ein Randspalt mit einem im wesentlichen gleichmäßigen Spaltmaß ergibt.
  • Für viele gängige Bauformen von elektrischen Verbindungseinrichtungen ist eine im wesentlichen kreisrunde oder im wesentlichen rechteckige Aussparung besonders geeignet.
  • Bei einer rechteckigen (oder allgemein polygonförmigen) Aussparung können die oben erwähnten Einschnitte im Abschirmmaterial in den Ecken dieser Form ausgebildet werden.
  • Bei einer runden, insbesondere kreisrunden Aussparungsform sind bevorzugt mehrere Einschnitte gleichmäßig über den Umfang verteilt angeordnet, insbesondere äquidistant in Umfangsrichtung.
  • Für eine gute und dauerhafte Anbindung des Abschirmmaterials an der Gehäusewandaussparung ist es günstig, wenn sich das Abschirmmaterial ausgehend von dem im Randspalt befindlichen Randabschnitt über eine gewisse Mindeststrecke flächig an der Gehäusewand entlang (vom Randspalt weg) erstreckt. Diese Mindeststrecke sollte wenigstens in der Größenordnung der Gehäusewandstärke an der betreffenden Stelle liegen, bevorzugt darüber. Falls das Abschirmmaterial an der Gehäusewand die Aussparung ringförmig umgebend aufgebracht ist, so kann z. B. vorgesehen sein, dass jeder Punkt am Umfang des Abschirmmaterials einen Abstand vom Aussparungsrand besitzt, der wenigstens doppelt, weiter bevorzugt wenigstens dreifach so groß wie die Gehäusewandstärke im Aussparungsrandbereich ist.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass der Randspalt derart dimensioniert ist, dass der sich in den Randspalt hinein erstreckende Randabschnitt des Abschirmmaterials im Randspalt komprimiert ist. Beispielsweise kann hierfür ein Spaltmaß vorgesehen sein, welches nicht größer als 80% der Abschirmmaterialstärke ist.
  • Ferner ist es bevorzugt, wenn der sich in den Randspalt hinein erstreckende Randabschnitt des Abschirmmaterials den Randspalt vollständig durchsetzt oder sogar (an der gegenüberliegenden Gehäusewandseite) übersteht.
  • Falls an einer Gehäusewand mehrere elektrische Verbindungseinrichtungen vorgesehen sind, so kann ein zusammenhängender Abschirmmaterialabschnitt (also z. B. Zuschnitt) für mehrere Verbindungseinrichtungen gemeinsam verwendet werden, was insbesondere bei unmittelbar benachbarten Verbindungseinrichtungen bzw. Gehäusewandaussparungen sehr vorteilhaft ist.
  • Ein besonders vorteilhaftes Verfahren zur Montage einer elektrischen Verbindungseinrichtung an einer Aussparung einer elektrisch leitenden Gehäusewand umfasst folgende Schritte:
    • – Aufbringen eines flächigen flexiblen Abschirmmaterials auf einer Seite der Gehäusewand derart, dass dieses die Aussparung umgibt und ein Randabschnitt in den Bereich der Aussparung übersteht, und
    • – Einschieben der elektrischen Verbindungseinrichtung in die Aussparung, so dass diese in die Aussparung eingreift oder die Aussparung durchsetzt und der überstehende Randabschnitt des Abschirmmaterials in den sich ergebenden Randspalt zwischen dem Aussparungsrand und der elektrischen Verbindungseinrichtung hinein umgebogen wird.
  • Damit lassen sich Abschirmanordnungen der oben beschriebenen Art in einfacher Weise realisieren und auch die oben beschriebenen besonderen Ausführungsformen können in dieser Weise realisiert werden.
  • Die Abschirmanordnung sowie das vorstehend beschriebene Montageverfahren sind kompatibel mit der im Bereich der Elektronik sehr weitverbreiteten Bauweise, bei welcher elektrische Verbindungseinrichtungen zunächst am Rand einer Schaltungsplatte befestigt und elektrisch kontaktiert werden, um diese Schaltungsplatte sodann in ein Gehäuse einzubauen, welches bereits mit Aussparungen versehen ist, welche korrespondierend zu den Verbindungseinrichtungen angeordnet sind. Das beim oben erwähnten Montageverfahren erforderliche Einschieben der elektrischen Verbindungseinrichtung in die Aussparung kann hierbei durch den Einbau der Schaltungsplatte mit bereits darauf befindlicher Verbindungseinrichtung erfolgen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Anordnung für eine Gehäusewand eines eine Schaltungsplatte aufnehmenden Gehäuses vorgesehen, wobei die elektrische Verbindungseinrichtung an der Schaltungsplatte befestigt ist und bei der Montage durch eine Verschiebung der Schaltungsplatte hin zur Gehäusewand in die Aussparung geschoben ist.
  • In dieser Hinsicht besonders vorteilhaft sind Befestigungsmittel zur Befestigung der Schaltungsplatte in einem Gehäuse, welche unmittelbar vor der Befestigung eine Verschiebbarkeit der Schaltungsplatte vorsehen. Beispielsweise kann hierfür eine "Stift-Langloch-Anordnung" vorgesehen sein.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen weiter beschrieben. Es stellen (teilweise schematisiert) dar:
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht einer Gehäusewand gemäß eines ersten Ausführungsbeispiels, von der Gehäuseinnenseite betrachtet,
  • 2 ist eine perspektivische Ansicht der Gehäusewand von 1, jedoch von der Gehäuseaußenseite betrachtet,
  • 3 ist eine Schnittansicht längs der Linie III-III in 2,
  • 4 ist eine perspektivische Ansicht einiger Komponenten eines elektronischen Geräts gemäß eines zweiten Ausführungsbeispiels, von Gehäuseinneren betrachtet,
  • 5 ist eine perspektivische Ansicht der Struktur von 4, von außen betrachtet, und
  • 6 ist eine Schnittansicht längs der Linie VI-VI in 5.
  • Die 1 bis 3 veranschaulichen die Ausbildung einer Abschirmungsanordnung 10 für einen elektrischen Steckverbinder 12, der an einer Aussparung 14 einer aus Metallblech gebildeten Gehäusewand 16 anzuordnen ist.
  • Im dargestellten Beispiel ist die Aussparung 14 der Gehäusewand 16 etwa quadratisch.
  • Wie es aus 1 ersichtlich ist, wird zunächst ein etwa quadratischer rahmenartiger Zuschnitt einer elektrisch leitfähigen Kunststoffmatte 18 ("HF gasket") derart flächig auf die Innenseite der Gehäusewand geklebt, dass ein äußerer Abschnitt 20 der Kunststoffmatte 18 flächig die Aussparung 14 umgebend an der Gehäusewand anliegt und ein innerer Randabschnitt 22 der Kunststoffmatte 18 in den Bereich der Aussparung 14 übersteht.
  • Der überstehende Teil 22 der Kunststoffmatte 18 ist gut in 2 zu erkennen und besitzt eine Breite, die im dargestellten Beispiel kleiner als die Breite des unmittelbar an dem Gehäusematerial anliegenden Abschnitts 20 ist. Außerdem ist die Breite des überstehenden Abschnitts 22 größer als die Gehäusewandstärke.
  • Nachdem die Gehäusewand 16 in dieser Weise vorbereitet wurde, wird der Steckverbinder 12 wie in 3 ersichtlich von der Gehäuseinnenseite her in die Aussparung 14 geschoben (vgl. Pfeil 24). In der (nicht dargestellten) eingeschobenen Position durchsetzt der Steckverbinder 12 die Aussparung 14 und steht geringfügig auf der Gehäuseaußenseite (in 3 oben) über.
  • Ein Steckverbindergehäuse des Steckverbinders 12 besitzt eine der Aussparung 14 angepasste, ebenfalls etwa quadratische Kontur und ist geringfügig kleiner dimensioniert als die Aussparung 14, so dass beim Einschieben des Steckverbinders 12 die an den vier Seiten der Aussparungskontur überstehenden Randabschnitte 22 der Kunststoffmatte 18 um 90° umgebogen und zwischen dem Steckverbinder 12 und der Gehäusewand 16 eingeklemmt werden.
  • Damit das Einschieben des Steckverbinders 12 in die Aussparung 14 problemlos vonstatten geht und der in die Aussparung 14 überstehende Randabschnitt 22 der Kunststoffmatte 18 leicht in den sich ergebenden Randspalt umgebogen werden kann, können insbesondere an den inneren Ecken des Materialzuschnitts 18 Einschnitte 26 vorgesehen sein, die in den 1 und 2 gestrichelt angedeutet sind.
  • Im fertigen Zustand ergibt sich durch die beschriebene Anordnung der elektrisch leitenden Kunststoffmatte 18 eine vorteilhafte Abschirmwirkung gegenüber in der Installationsumgebung des betreffenden Geräts auftretende und/oder von dem Gerät selbst erzeugte Störstrahlungen. Insbesondere die EMV des betreffenden Geräts wird durch die beschriebene Abschirmanordnung 10 erheblich verbessert.
  • Der Steckverbinder 12 kann von an sich bekannter Art sein und beispielsweise eine Anschlussbuchse zum Anschluss eines korrespondierenden Steckverbinders eines Anschlusskabels oder Kabelbaums darstellen. Wenn es sich bei dem betreffenden Gerät um ein Computersystem handelt, so ist die beschriebene Abschirmung insbesondere vorteilhaft für Anschlusseinrichtungen einsetzbar, über welche Datensignale vom Computersystem zu externen Einrichtungen (und/oder umgekehrt) übertragen werden.
  • Einzelne Steckkontakte des Steckverbinders 12 sind in 3 mit 28 bezeichnet und können mit nicht dargestellten Gegensteckkontakten eines von der Gehäuseaußenseite her angeschlossenen Gegensteckverbinders kontaktiert werden. Der Steckverbinder 12 kann insbesondere nach einem oder mehreren der folgenden Standards ausgebildet sein: USB, FireWire, Stromversorgungsstandards, CAN-Bus, Audio/Video-Standards (z. B. VGA, RGB, SCART, DVI, HDMI, SVHS etc.), Lautsprecheranschluss, Cinchbuchsen, SPDIF usw. Sollten z. B. aus Platzgründen der oder die gewünschten Anschlüsse nicht unmittelbar am Gehäuse realisierbar sein, so können diese Anschlüsse z. B. an einem (weiteren) Steckverbinder ausgebildet werden, der wiederum über eine elektrische Lei tungsanordnung (z. B. Kabel) mit dem unmittelbar am Gehäuse angeordneten Steckverbinder verbindbar ist.
  • Insbesondere wenn über den Steckverbinder 12 Datensignale mit großer Geschwindigkeit übertragen werden, die vergleichsweise empfindlich gegenüber etwaigen Störstrahlungen sind, so kann der Steckverbinder 12 eine elektrisch leitende Kapselung bzw. ein zumindest an der Oberfläche elektrisch leitendes Steckverbindergehäuse aufweisen. Im Rahmen der Erfindung ergibt sich damit der zusätzliche Vorteil, dass über das Abschirmmaterial 18 eine elektrische Verbindung vom Gehäuse bis hin zur Kapselung bzw. Ummantelung des Steckverbinders 12 geschaffen wird.
  • Bei der nachfolgenden Beschreibung eines weiteren Ausführungsbeispiels werden für gleichwirkende Komponenten die gleichen Bezugszahlen verwendet, jeweils ergänzt durch den kleinen Buchstaben "a" zur Unterscheidung der Ausführungsform. Dabei wird im wesentlichen nur auf die Unterschiede zu dem bzw. den bereits beschriebenen Ausführungsbeispielen eingegangen und im übrigen hiermit ausdrücklich auf die Beschreibung vorangegangener Ausführungsbeispiele verwiesen.
  • 4 zeigt ein weiteres Beispiel einer Abschirmanordnung 10a für zwei einander benachbart angeordnete Steckverbinder 12a und 12a', die an korrespondierend einander benachbarten Aussparungen 14a bzw. 14a' in eine gemeinsame Gehäusewand 16a eingreifen.
  • Die Gehäusewand 16a bildet zusammen mit weiteren, jeweils über eine Schraubverbindung oder Steckverbindung damit verbundenen Gehäusewänden ein insgesamt etwa quaderförmiges Gehäuse für ein mobiles Computersystem ("Car PC"), welches zur Installation in einem Kraftfahrzeug vorgesehen ist und z. B. Bordcomputer-, Multimedia- und Kommunikationsfunktionalitäten für das Fahrzeug bereitstellen kann.
  • Von den weiteren, jeweils im wesentlichen rechteckigen Gehäusewänden ist in 4 lediglich eine an die Gehäusewand 16a im rechten Winkel angrenzende Gehäusewand 17a dargestellt.
  • Das quaderförmige Gehäuse kann beispielsweise Außenabmessungen aufweisen, die dessen Installation in standardisierten Aufnahmeschächten eines Kraftfahrzeugs gestatten. Gerade in dieser Installationsumgebung ist eine gute EMV oftmals eine zwingende Anforderung, die mit der beschriebenen Abschirmanordnung erfüllt werden kann.
  • Abgesehen davon, dass bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 4 eine gemeinsame Abschirmmatte 18a für mehrere (hier: zwei) Verbindungseinrichtungen 12a und 12a' genutzt wird, könnten die Abschirmanordnungen so gestaltet sein, wie bereits mit Bezug auf die 1 bis 3 beschrieben.
  • Abweichend von dem oben beschriebenen Beispiel ist hier jedoch vorgesehen, dass die Steckverbinder 12a, 12a' die jeweiligen Aussparungen 14a, 14a' nicht vollständig durchsetzen, sondern lediglich in diese eingreifen. Dies ist z. B. aus der Schnittdarstellung von 6 am Beispiel des Steckverbinders 12a ersichtlich.
  • Eine Besonderheit des in 4. dargestellten Ausführungsbeispiels ist die Art und Weise, wie die Steckverbinder 12a, 12a' in die zugeordneten Aussparungen 14a, 14a' eingeschoben werden. Diese Methode wird weiter unten noch erläutert.
  • Die Steckverbinder 12a, 12a' sind in an sich bekannter Weise als elektrische Komponenten bei der Bestückung einer Schaltungsplatte 30a am Rand derselben aufgebracht, beispielsweise an einer Flachseite der Schaltungsplatte 30a aufgelötet. Im Rahmen dieses Bestückungsprozesses wurden auch weitere Komponenten des Computersystems aufgebracht, von denen in 4 lediglich beispielhaft einige eingezeichnet und mit 32a bezeichnet sind.
  • Ferner sind in 4 zwei von mehreren Stift-Langloch-Anordnungen 34a ersichtlich, welche in nachfolgend beschriebener Weise der Befestigung der Schaltungsplatte 30a im Gehäuse dienen.
  • Die Anordnungen 34a umfassen jeweils einen gehäusefesten zylindrischen Stift, der ein in der Schaltungsplatte 30a ausgebildetes Langloch durchsetzt, so dass sich in der dargestellten Situation eine Verschiebbarkeit der Schaltungsplatte 30a in der Richtung ergibt, welche zum Einschieben der Steckverbinder 12a, 12a' in die zugeordneten Ausspa rungen der Gehäusewand 16a erforderlich ist. Im dargestellten Beispiel sind die zylindrischen Befestigungsstifte aus Metall gebildet und an einem nicht dargestellten Gehäuseboden nach oben abstehend angeschweißt.
  • Bei der Montage des Computersystems kann somit vorteilhaft die bereits vollständig bestückte Schaltungsplatte 30a von oben eingesetzt werden, so dass die am Gehäuseboden befestigten Stifte die korrespondierend angeordneten Langlöcher der Schaltungsplatte 30a durchsetzen.
  • Nachfolgend kann die Schaltungsplatte 30a in Richtung zur Gehäusewand 16a verschoben werden, so dass die Steckverbinder 12a, 12a' in gewünschter Weise unter Ausbildung der Abschirmanordnung in die zugeordneten Aussparungen 14a, 14a' eingeschoben werden.
  • In diesem Zustand kann dann die eigentliche Befestigung der Schaltungsplatte 30a im Gehäuse erfolgen. Bein dargestellten Beispiel wird dies wiederum sehr vorteilhaft dadurch bewerkstelligt, dass elastische (nicht dargestellte) Kunststoffhülsen von oben über die Stifte der Anordnungen 34a geschoben werden und mittels einer Verschraubung an der oberen Stirnfläche der Stifte nach unten belastet werden, so dass durch Haftreibung eine geeignete Fixierung der Schaltungsplatte 30a bezüglich der Stifte und somit bezüglich des Gehäuses erreicht wird. Alternativ oder zusätzlich kann die eigentliche Befestigung der Schaltungsplatte 30a im verschobenen Zustand auch z. B. durch eine Verschraubung an anderer Stelle erfolgen, etwa an Löchern der Schaltungsplatte 30a, die erst im verschobenen Zustand mit korrespondierenden Verschraubungslöchern des Gehäuses (z. B. am Gehäuseboden) fluchten.
  • Selbstverständlich können in dieser oder einer ähnlichen Weise auch mehrere Schaltungsplatten gestapelt und jeweils in einer Richtung verschieblich im Gehäuse angeordnet werden. Hierbei ist es sogar denkbar, dass die Verschieberichtungen der einzelnen Schaltungsplatten voneinander verschieden sind, um z. B. an den einzelnen Schaltungsplatten angeordnete Steckverbinder bei der Montage des Geräts gegen verschiedene Gehäusewände des Gehäuses zu schieben, um dort jeweils Abschirmanordnungen der beschriebenen Art vorzusehen. Hierfür kann z. B. vorgesehen sein, dass die Stifte der Anordnungen 34a mit entsprechend bemessener Länge zur Stapelung ihrer Schaltungs platten vorgesehen sind und Schaltungsplatten alternierend mit den elastischen Kunststoffhülsen zu einem Stapel aufgereiht werden. Am oberen Ende dieses Stapels kann dann wiederum z. B. durch eine Verschraubung eine Klemmbelastung des gesamten Stapels erfolgen. Für eine solche, gegebenenfalls durch einen Automaten durchgeführte Verschraubung an jeweils einem oberen Ende des Stifts kann an der Stirnfläche des Stifts ein Gewinde (Innen- oder Außengewinde) vorgesehen sein.
  • Wie es auf 5 und noch besser aus 6 ersichtlich ist, ist der im montierten Zustand zwischen jeweils einer Aussparung 14a, 14a' und dem Außenumfang des Steckverbinders 12a bzw. 12a' sich ergebende Randspalt so dimensioniert, dass der sich in den Randspalt hinein erstreckende Randabschnitt 22a des Abschirmmaterials 18a in diesem Randspalt komprimiert ist. Dies stellt zuverlässig sicher, dass nach der Montage kein Luftspalt zwischen den Steckverbindern 12a, 12a' und der Gehäusestruktur verbleibt.

Claims (10)

  1. Abschirmungsanordnung für eine elektrische Verbindungseinrichtung (12), die an einer Aussparung (14) einer elektrisch leitenden Gehäusewand (16) in die Aussparung eingreifend oder die Aussparung durchsetzend angeordnet ist, mit einem flächigen flexiblen Abschirmmaterial (18), welches auf einer Seite der Gehäusewand (16) die Aussparung (14) umgebend aufgebracht ist und von welchem sich ein Randabschnitt (22) in einen Randspalt zwischen dem Aussparungsrand und der elektrischen Verbindungseinrichtung (12) hinein erstreckt.
  2. Abschirmungsanordnung nach Anspruch 1, wobei die elektrische Verbindungseinrichtung (12) einen Steckverbinder darstellt.
  3. Abschirmungsanordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die elektrische Verbindungseinrichtung (12) eine elektrisch leitende Kapselung aufweist, an welcher das Abschirmmaterial (18) anliegt.
  4. Abschirmungsanordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das Abschirmmaterial (18) gestanzt und/oder zugeschnitten ist.
  5. Abschirmungsanordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das Abschirmmaterial (18) mittels einer Verklebung an der Gehäusewand (16) befestigt ist.
  6. Abschirmungsanordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der Randabschnitt (22) des Abschirmmaterials (18) einen oder mehrere Einschnitte (26) besitzt, die vom Innenrand des Abschirmmaterials (18) in Richtung zum Aussparungsrand verlaufen.
  7. Abschirmungsanordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der Randspalt derart dimensioniert ist, dass der sich in den Randspalt hinein erstreckende Randabschnitt (22) des Abschirmmaterials (18) im Randspalt kompri miert ist.
  8. Abschirmungsanordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der sich in den Randspalt hinein erstreckende Randabschnitt (22) des Abschirmmaterials (18) den Randspalt vollständig durchsetzt.
  9. Abschirmungsanordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Anordnung für eine Gehäusewand (16) eines eine Schaltungsplatte (30) aufnehmenden Gehäuses vorgesehen ist, und wobei die elektrische Verbindungseinrichtung (12) an der Schaltungsplatte (30) befestigt ist und bei der Montage durch eine Verschiebung der Schaltungsplatte (30) hin zur Gehäusewand (16) in die Aussparung (14) geschoben ist.
  10. Verfahren zur Montage einer elektrischen Verbindungseinrichtung (12) an einer Aussparung (14) einer elektrisch leitenden Gehäusewand (16), umfassend die Schritte: – Aufbringen eines flächigen flexiblen Abschirmmaterials (18) auf einer Seite der Gehäusewand (16) derart, dass dieses die Aussparung (14) umgibt und ein Randabschnitt (22) in den Bereich der Aussparung (14) übersteht, und – Einschieben der elektrischen Verbindungseinrichtung (12) in die Aussparung (14), so dass diese in die Aussparung eingreift oder die Aussparung durchsetzt und der überstehende Randabschnitt (22) des Abschirmmaterials (18) in den sich ergebenden Randspalt zwischen dem Aussparungsrand und der elektrischen Verbindungseinrichtung (12) hinein umgebogen wird.
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