Ausgehend
vom vorbeschriebenen Stand der Technik ist es die Aufgabe der Erfindung,
ein insbesondere mit Bezug auf die Kropfausgestaltung neu gestaltetes
Schneidwerkzeug bereitzustellen, das eine verbesserte Handhabung
ermöglicht.
Zudem soll mit der Erfindung ein Verfahren sowie eine Vorrichtung
zur Schleifbearbeitung eines Schneidwerkzeuges vorgeschlagen werden.
Zur
Lösung
der vorstehend genannten Aufgabe wird schneidwerkzeugseitig vorgeschlagen, daß der Kropf
beidseitig der Klinge eine mit Bezug auf die Klingenebene in Richtung
auf das Griffstück weisende
Verjüngung
aufweist.
Anders
als bei den aus dem Stand der Technik vorbekannten Schneidwerkzeugen
weist das Schneidwerkzeug nach der Erfindung einen im Bereich des
Griffstückes
verjüngt
ausgebildeten Kropf auf. Diese Kropfausgestaltung kann mit dem im
weiteren noch beschriebenen Verfahren individuell, das heißt je nach
Schneidwerkzeugtyp ausgebildet sein, was es ermöglicht, den Gewichtsschwerpunkt
des Schneidwerkzeuges sehr viel besser als bisher möglich einzustellen.
Im Ergebnis ergibt sich so ein aufgrund optimierter Gewichtsverteilung
besser handhabbares Schneidwerkzeug.
Die
klingenseitige Körperkante
des Kropfes ist erfindungsgemäß vorzugsweise
derart ausgebildet, daß der
Kropf klingenrückenseitig
einen in Querrichtung der Klinge verbreiterten Klingenrücken bereitstellt.
Hierdurch wird eine Finger- und/oder
Daumenauflage klingenrückenseitig
geschaffen, die gleichfalls zu einer verbesserten Handhabung des Schneidwerkzeuges
führt.
Dabei ist der Kropf klingenrückenseitig
vorzugsweise dreieckförmig
ausgebildet. Zur weiteren Verbesserung der Handhabung kann in diesem
Zusammenhang ferner vorgesehen sein, daß der Kropf klingenrückenseitig
eine Finger- und/oder Daumenrutschsicherung trägt, die beispielsweise dadurch
ausgebildet sein kann, daß der Kropf
klingenrückenseitig
eine Riffelung trägt.
Diese Riffelung ist vorzugsweise einstückig mit dem Kropf ausgebildet,
beispielsweise in Form einer eine Riffelung ausbildenden Gravur.
Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung läuft
der Kropf klingenseitig derart in Richtung auf die Klingenwate zu,
daß die Klingenwate
griffstückseitig
frei auslaufend ausgebildet ist. Diese Art der Ausgestaltung ist
insofern von Vorteil, als daß die
Klingenwate trotz griffstückseitigem
Kropf für
einen Schneidvorgang vollends zur Verfügung steht, das heißt ein Schneidvorgang
nicht durch den griffstückseitigen
Kropf der Klinge behindert wird. Bei Schneidwerkzeugen mit einer
Klinge, die griffstückseitig
einen Kropf aufweist, ist eine solche Ausgestaltung aus dem Stand
der Technik bisher nicht bekannt. Die Handhabung des erfindungsgemäßen Schneidwerkzeuges
wird durch die vorzugsweise frei auslaufende Klingenwate gleichfalls
verbessert.
Zur
Lösung
der vorgenannten Aufgabe wird verfahrensseitig vorgeschlagen ein
Verfahren zur Schleifbearbeitung eines Schneidwerkzeuges, insbesondere
eines Messers, bei dem das in eine Halteeinrichtung eingespannte
Schneidwerkzeug mit einer seiner zu bearbeitenden Klingenseiten
an der Wirkoberfläche
einer drehbar angeordneten Schleifeinrichtung vorbeigeführt wird,
bei dem die Wirkoberfläche der
Schleifeinrichtung mit der zu bearbeitenden Klingenseite des Schneidwerkzeuges
im wesentlichen in Linienberührung
gebracht und die Schleifeinrichtung in Abhängigkeit der zu erzeugenden
Klingengeometrie translatorisch quer zu ihrer Drehachse verfahren wird,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Schneidwerkzeug in Relation zur Schleifeinrichtung derart positioniert
wird, daß die
Drehachse der Schleifeinrichtung und eine in der Klingenebene des
Schneidwerkzeuges parallel zum Klingenrücken verlaufende Schneidwerkzeugachse
einen Winkel einschließen.
Die
erfindungsgemäße Verfahrensdurchführung erlaubt
in vorteilhafter Weise die Ausbildung beliebiger Schneidwerkzeuggeometrien,
das heißt Kropf-
und/oder Klingengeometrie. Zudem kann mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
eine Endbearbeitung des Schneidwerkzeuges durchgeführt werden,
so daß der
gemäß den aus
dem Stand der Technik bekannten Verfahren notwendige Verfahrensschritt
des Pliestens vollständig
entfallen kann. Des weiteren kann mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
eine im Vergleich zum Stand der Technik äußerst kurze Verfahrens-, das
heißt
Bearbeitungszeit erreicht werden, so daß das erfindungsgemäße Verfahren äußerst effektiv
ist. So haben Versuche gezeigt, daß mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
Bearbeitungszeitverkürzungen
um 50 erreichbar sind.
Das
erfindungsgemäße Verfahren
zeichnet sich dadurch aus, daß das
Schneidwerkzeug und die Schleifeinrichtung in wenigstens drei Freiheitsgraden relativ
zueinander bewegt werden. Je nach eingesetzter Vorrichtung – die im
weiteren noch beschrieben wird – kann
dies auf unterschiedliche Weisen erreicht werden. So kann beispielsweise
vorgesehen sein, daß das
Schneidwerkzeug keinerlei Bewegung durchführt. In diesem Fall bewegt
sich die Schleifeinrichtung rotatorisch um eine Drehachse einerseits und
in wenigstens zwei quer zueinanderstehenden Bewegungsrichtungen
translatorisch andererseits. In Überlagerung
dieser drei Bewegungen der Schleifeinrichtung kann das Schneidwerkzeug
zur Ausbildung einer individuell vorgebbaren, das heißt beliebig
vorgebbaren Schleifgeometrie bearbeitet werden.
Alternativ
zur vorbeschriebenen Verfahrensdurchführung kann auch vorgesehen
sein, daß die Schleifeinrichtung
stillsteht, das heißt
sich nicht bewegt. In diesem Fall wird das Schneidwerkzeug sowohl
rotatorisch um eine Drehachse als auch translatorisch in zwei quer
zueinanderstehenden Bewegungsrichtungen bewegt. In Kombination dieser
vom Schneidwerkzeug durchgeführten
Bewegung steht im Ergebnis gleichfalls ein in seiner Geometrie individuell,
das heißt
beliebig ausgebildetes Schneidwerkzeug.
In
einer dritten alternativen Ausgestaltungsform der Erfindung werden
sowohl das Schneidwerkzeug als auch die Schleifeinrichtung bewegt.
Dabei werden sowohl das Schneidwerkzeug als auch die Schleifeinrichtung
vorzugsweise rotatorisch um eine jeweils zugeordnete Rotationsachse
bewegt. Zudem werden sowohl das Schneidwerkzeug als auch die Schleifeinrichtung
translatorisch bewegt, wobei vorgesehen sein kann, daß die Schleifeinrichtung
in Richtung einer ersten Bewegungsrichtung translatorisch bewegt
wird und das Schneidwerkzeug in einer zweiten Bewegungsrichtung
translatorisch bewegt wird, wobei erste und zweite Bewegungsrichtung quer,
vorzugsweise orthogonal zueinander stehen. Auch kann vorgesehen
sein, daß sowohl
das Schneidwerkzeug als auch die Schleifeinrichtung jeweils in zwei
quer zueinanderstehenden Bewegungsrichtungen translatorisch bewegt
werden.
Entscheidend
für das
erfindungsgemäße Verfahren
ist, daß Schleifeinrichtung
und Schneidwerkzeug unabhängig
voneinander bewegt werden, wobei in Überlagerung der von der Schleifeinrichtung und/oder
des Schneidwerkzeuges durchgeführten Relativbewegungen
eine Schleifendgeometrie des Schneidwerkzeuges individuell, das
heißt
beliebig vorgebbar erzeugt wird. In diesem Sinne bedeutet der Begriff „Freiheitsgrad" der sich in Überlagerung der
möglichen
Bewegungen von Schneidwerkzeug einerseits und Schleifeinrichtung
andererseits ergebende relative Freiheitsgrad.
Wie
vorstehend bereits angedeutet, kann die sich zwischen Wirkoberfläche der
Schleifeinrichtung und zu bearbeitende Oberfläche des Schneidwerkzeuges ergebende
Relativbewegung auf unterschiedliche Weise erzeugt werden. So kann
vorgesehen sein, daß die
Schleifeinrichtung rotatorisch und/oder translatorisch bewegt wird.
Auch kann vorgesehen sein, daß das
Schneidwerkzeug rotatorisch und/oder translatorisch bewegt wird.
In welcher Kombination diese möglichen
Bewegungen überlagert werden,
ist für
die Erfindung nicht wesentlich. Es kommt allein darauf an, daß die Schleifeinrichtung und
das Schneidwerkzeug rotatorisch bzw. translatorisch so bewegt werden,
daß im
Ergebnis eine Bewegungsüberlagerung
steht, die dazu geeignet ist, die gewünschte Schneidwerkzeuggeometrie,
insbesondere Blattgeometrie auszubilden. Zu diesem Zwecke ist gemäß einem
besonderen Merkmal der Erfindung vorgesehen, daß sowohl die Schleifeinrichtung
als auch das Schneidwerkzeug rotatorisch angetrieben werden, und
zwar gleichsinnig. Ferner ist die Schleifeinrichtung in einer quer
zur Bewegungsrichtung des Schneidwerkzeuges liegenden Richtung translatorisch
bewegbar. Zur Ausbildung besonderer Blattgeometrien kann darüber hinaus
vorgesehen sein, daß das
Schneidwerkzeug um eine weitere Rotationsachse rotatorisch bewegt
wird. Der Phantasie sind insoweit keine Grenzen gesetzt.
Erfindungsgemäß wird das
Schneidwerkzeug in Relation zur Schleifeinrichtung an der Halteeinrichtung
derart positioniert, daß die
Drehachse der Schleifeinrichtung und eine in der Klingenebene des Schneidwerkzeuges
parallel zum Klingenrücken
verlaufende Schneidwerkzeugachse einen Winkel einschließen, der
zur Ausgestaltung individueller Kropf- und/oder Klingengeometrien
vorzugsweise frei vorgebbar ist.
Erfindungsgemäß wird das
zu bearbeitende Schneidwerkzeug mit Bezug auf seinen Klingenrücken nicht
parallel zur Drehachse der Schleifeinrichtung ausgerichtet, sondern
es ist vielmehr vorgesehen, daß die
Drehachse der Schleifeinrichtung und der Klingenrücken, das
heißt
eine in der Klingenebene des Schneidwerkzeuges parallel zum Klingenrücken verlaufende
Schneidwerkzeugachse unter einem Winkel zueinander stehen. Eine
solche Ausrichtung des Schneidwerkzeuges erlaubt eine Verfahrensdurchführung, die
als Schleifendergebnis eine Kropfausbildung ermöglicht, wie vorstehend beschrieben.
Dabei kann über
die Einstellung des Winkels zwischen der Drehachse der Schleifeinrichtung einerseits
und der Schneidwerkzeugachse andererseits die gewünschte klingenseitige
Kropfausgestaltung individuell eingestellt werden. Dies ermöglicht eine
Kropfausgestaltung mit den schon vorstehend beschriebenen Vorteilen.
Gemäß einem
besonderen Vorteil der Erfindung ist der während der Schleifbearbeitung
zwischen der Drehachse der Schleifeinrichtung einerseits und der
Schneidwerkzeugachse andererseits eingeschlossene Winkel variabel,
das heißt
frei einstellbar. Die Größe des eingeschlossenen
Winkels kann also während
eines Schleifvorganges frei eingestellt werden. Dieser zusätzliche
Freiheitsgrad bei der Schleifbearbeitung ermöglicht es, besondere Kropfausgestaltungen
auszubilden, so daß auch
klingenseitige Kropfkonturen ausgebildet werden können, die
geschwungen, wellenartig oder sonstwie ausgebildet sind. Mit den
aus dem Stand der Technik vorbekannten Verfahren zur Schleifbearbeitung
eines Schneidwerkzeuges ist dies nicht möglich. Insofern gestattet es
das erfindungsgemäße Verfahren erstmals,
den Kropf eines Schneidwerkzeuges individuell auszugestalten und
insbesondere den klingenseitigen Verlauf des Kropfes zur vereinfachten
Handhabung des Schneidwerkzeuges entsprechend auszubilden. Die aus
dem Stand der Technik vorbekannten Schneidwerkzeuge weisen indes
stets einen zum Klingenrücken
des Schneidwerkzeuges klingenseitig orthogonal verlaufenden Kropf
auf, welche Ausgestaltung mit dem erfindungsgemäßen Verfahren zwar auch möglich ist,
sich aber nicht zwangsläufig
ergibt, weil durch die Einstellung des von der Drehachse der Schleifeinrichtung
einerseits und der Schneidwerkzeugachse andererseits eingeschlossenen
Winkels erfindungsgemäß frei gewählt werden
kann, so daß in
vorbeschriebener Weise auch andere Kropfausgestaltungen in vorteilhafter
Weise möglich
sind.
Nach
der erfindungsgemäßen Verfahrensdurchführung wird
die zu bearbeitende Klingenseite des in einer Halteeinrichtung eingespannten Schneidwerkzeuges
in einer Verfahrbewegung an der Wirkoberfläche der Schleifeinrichtung
vorbeigeführt.
Die Schleifeinrichtung ist beispielsweise nach Art eines rotierenden
Zylinders, vorzugsweise ringförmig
ausgebildet, wobei die stirnseitige Oberfläche des ringförmigen Zylinders
als Wirkoberfläche
das Schleifmittel aufweist. Die Wirkoberfläche der Schleifeinrichtung
wird im Zuge des Vorbeiführens
der zu bearbeitenden Blattseite mit dieser im wesentlichen in Linienberührung gebracht.
Die Halteeinrichtung und die Schleifeinrichtung werden so angetrieben, daß die Linienberührung zwischen
zu bearbeitender Klinge einerseits und Schleifeinrichtung andererseits im
Zuge der Verfahrensdurchführung
in einer quer zur Längserstreckung
der Klinge liegenden Richtung über
die Oberfläche
der zu bearbeitenden Klingenseite wandert. Vorzugsweise rechnergesteuert
wird die Schleifeinrichtung und/oder die Halteeinrichtung im Rahmen
der Verfahrensdurchführung
in Abhängigkeit
der zu erzeugenden Blattgeometrie translatorisch quer zur Drehachse
der Schleifeinrichtung verfahren, das heißt die Schleifeinrichtung und/oder
die Halteeinrichtung werden in Richtung der zu bearbeitenden Klingenseite
oder in entgegengesetzter Richtung hin- und herbewegt. In Überlagerung
dieser translatorischen Bewegung der Schleifeinrichtung mit der
Bewegung der Halteeinrichtung kann eine wunschgemäße Kropf-
und oder Klingengeometrie in vorteilhafter Weise erzeugt werden.
Gemäß einer
ersten Alternative der vorbeschriebenen Verfahrensdurchführung ist
vorgesehen, daß die
Halteeinrichtung drehbar ausgebildet ist und daß das Schneidwerkzeug auf wenigstens
einer teilkreisförmigen
Bahn an der Schleifeinrichtung, d. h. der Wirkoberfläche der
Schleifeinrichtung vorbeigeführt
wird. Sowohl die Halteeinrichtung als auch die Schleifeinrichtung
sind gemäß dieser
Ausführungsform
drehbar ausgebildet. Dabei werden die Halteeinrichtung und die Schleifeinrichtung
vorzugsweise gleichsinnig angetrieben, so daß die Schleifeinrichtung und
das von der Halteeinrichtung getragene Schneidwerkzeug im Bereich
ihrer Linienberührung
eine gegenläufige
Relativbewegung ausführen.
Im
Zuge der Verfahrensdurchführung
wird zunächst
der Bereich der späteren
Wate der zu bearbeitenden Klingenseite mit der Wirkoberfläche der Schleifeinrichtung
in Linienberührung
gebracht. Um eine möglichst
scharte, das heißt
dünne Wate
ausbilden zu können,
ist die Schleifeinrichtung vergleichsweise nahe der zu bearbeitenden
Klingenseite nebengeordnet. Im weiteren Verfahrensablauf wird die zu
bearbeitende Klingenseite unter Beibehaltung der Linienberührung an
der Wirkoberfläche
der Schleifeinrichtung vorbeigeführt.
Zur Ausbildung beispielsweise einer balligen Klingengeometrie wird
die Schleifeinrichtung im Zuge des Vorbeiführens an der zu bearbeitenden
Klingenseite translatorisch quer zu ihrer Drehachse in einer von
der zu bearbeitenden Klingenseite weg weisenden Richtung verfahren.
Im Zuge dieser Verfahrensdurchführung
entsteht eine Klingengeometrie mit dünn ausgeschliffener Wate und
einem im übrigen
vergleichsweise dick ausgeschliffenem Klingenkörper.
Das
vorbeschriebene Verfahren hat den Vorteil, daß je nach Zustellbewegung der
Schleifeinrichtung und/oder der Halteeinrichtung beliebige Kropf- und/oder
Klingengeometrien ausgebildet werden können. Anders als aus dem Stand
der Technik vorbekannt, können
nicht nur ballige Klingengeometrien ausgebildet werden, vielmehr
ist es möglich,
beliebige Klingengeometrien zu schaffen. So können beispielsweise im Querschnitt
spitz oder stumpf zulaufende Keilgeometrien, Trapezgeometrien oder
sonstwie geartete Geometrien erzeugt werden. Zudem ist es möglich, den Übergang
zwischen Klingenseite und Klingenrücken beispielsweise in Form
einer Abrundung zu bearbeiten. Derartige Bearbeitungsmöglichkeiten
sind mit dem aus dem Stand der Technik bekannten Verfahren zur Schleifbearbeitung
nicht möglich.
Zudem
ist von Vorteil, daß eine
verschleißbedingte
Abnutzung der Schleifeinrichtung durch eine translatorische Verstellbewegung
quer zur Drehachse der Schleifeinrichtung kompensiert werden kann. Das
Schleifergebnis wird mithin nicht durch die verschleißbedingte
Abnutzung der Schleifeinrichtung beeinträchtigt. Zustellbewegung und
Verstellbewegung der Schleifeinrichtung werden im Rahmen der Verfahrensdurchführung zu
einer Gesamtbewegung überlagert,
so daß unabhängig von
einer verschleißbedingten
Abnutzung der Schleifeinrichtung ein immer gleiches Schleifergebnis
erreicht wird.
Von
Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist des weiteren, daß nicht
nur kontinuierlich verlaufende Klingengeometrien ausgebildet werden können. Auch
ist es möglich,
in Quer- oder Längsrichtung
der Klinge verlaufende Sichtkanten auszubilden. Diese Sichtkanten
ergeben sich als Folge einer bereichsweise stärkeren Materialdicke und bewirken
in technischer Hinsicht eine Versteifung, ähnlich einer Versteifungsrippe
oder einer Sicke. Eine solche Ausgestaltung ist insbesondere bei
der Ausbildung vergleichsweiser dünner Schneidwerkzeugklingen
von Vorteil. Generell gilt nämlich,
daß eine vergleichsweise
dünn ausgebildete
Klinge ein sehr viel besseres Schneidergebnis als eine dick ausgebildete
Klinge liefert. Dünn
ausgebildete Klingen haben jedoch den Nachteil, daß sie ein
entsprechend der Klingendicke geringes Biege- und/oder Torsionsflächenmoment
aufweisen. Als Folge hiervon neigt eine dünn ausgebildete Klinge beim
Schneidvorgang dazu, sich zu verbiegen, was vom Verwender als nachteilig
empfunden wird, denn kann er das Schneidwerkzeug insgesamt weniger
gut dirigieren. Eine Schleifbearbeitung nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
schafft hier Abhilfe. Dieses ermöglicht nämlich die
Ausbildung einer außerhalb
des Waten-Bereichs liegende Verstärkung, die die Schneidwerkzeugklinge
insgesamt versteift, so daß es
weniger anfällig
für Biege-
oder Torsionsbelastungen ist. Vergleichsweise dünn ausgebildete Werkzeugklingen
können
so über
das biaxiale Flächenmoment bzw.
das polare Flächenmoment
versteift werden. In der Konsequenz können so Schneidwerkzeuge ausgebildet
werden, die aufgrund der vergleichsweise dünn ausgebildeten Klinge gute
Schneideigenschaften aufweisen, zugleich aber auch aufgrund ihrer
Versteifung sehr formstabil sind. Derartige Schneidwerkzeuge sind
aus dem Stand der Technik bisher nicht bekannt. Auch Klingen mit
einem asymmetrischen Querschnitt sind mit diesem Verfahren herstellbar.
Der Übergang
zwischen Klinge und Klingenrücken
kann mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens
nach Belieben, beispielsweise abgerundet, ausgebildet werden. Ermöglicht wird
die Schleifbearbeitung des Übergangs
zwischen Klingenseite und Klingenrücken durch eine Zustellbewegung
der Schleifeinrichtung in Richtung auf die zu bearbeitende Klingenseite,
infolgedessen die Klingenseite in Richtung auf den Klingenrücken bearbeitet
wird. Je nach Zustellbewegung kann ein abgerundeter Übergang oder
auch ein schräg
verlaufender Übergang
zwischen Klingenseite und Klingenrücken ausgebildet werden.
Anders
als aus dem Stand der Technik bekannt kann die Schleifeinrichtung
mit sehr hoher Drehgeschwindigkeit angetrieben werden. Dies ist deshalb
möglich,
weil die Schleifeinrichtung anders als aus dem Stand der Technik
bekannt nur im wesentlichen in Linienberührung mit der zu bearbeitenden
Klingenseite gebracht wird. Die beispielsweise als ringförmiger Zylinder
ausgebildete Schleifeinrichtung kann deshalb von sehr viel kleinerem
Durchmesser als die aus dem Stand der Technik bekannten Topfscheiben
sein, was eine sehr viel höhere
Drehzahl ermöglicht.
Von Vorteil der höheren
Drehzahl ist, daß bei
Verwendung eines entsprechenden Schleifmittels, das auf der Zylinderaußenoberfläche der Schleifeinrichtung
angeordnet ist, die zu bearbeitende Blattseite in einem Verfahrensgang
in Pliestqualität
geschliffen werden kann. Anders als aus dem Stand der Technik vorbekannt,
ist es unter Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens mithin nicht
erforderlich, das Klingenfinish in einem zweistufigen Schleifprozeß durchzuführen. Kostenintensive Umrüstvorgänge können so
in vorteilhafter Weise entfallen.
Die
Schleifeinrichtung kann als konisch zulaufender Zylinder ausgebildet
sein. Bedingt durch diese Form der Schleifeinrichtung ergibt sich
automatisch eine zur Spitze der Klinge hin verjüngende Blattgeometrie. Alternativ
zur konischen Ausbildung kann auch ein nicht konisch zulaufender
Zylinder vorgesehen sein, der im Zuge der Verfahrensdurchführung um
eine Kippachse verschwenkt wird. Eine solche Verfahrensdurchführung ist
bevorzugt, wobei eine Anordnung eines normalen Zylinders in Kombination
mit einer Kippachse auf Werkzeug- oder Werkstückseite möglich ist.
Gemäß einer
alternativen Ausgestaltungsform ist vorgesehen, daß die Halteeinrichtung
in wenigstens zwei quer zueinander stehenden Richtungen translatorisch
verfahrbar angeordnet ist und daß das Schneidwerkzeug in einer Überlagerung
dieser beiden Bewegungsrichtungen an der Wirkoberfläche der
Schleifeinrichtung vorbeigeführt
wird. Im Unterschied zur vorbeschriebenen, ersten Alternative ist also
die Halteeinrichtung nicht drehbar sondern ausschließlich translatorisch
verfahrbar angeordnet. Dabei ist vorgesehen, daß die Halteeinrichtung in wenigstens
zwei quer zueinander stehenden Bewegungsrichtungen translatorisch
verfahrbar ist, so daß in Überlagerung
dieser beiden Bewegungsrichtungen das von der Halteeinrichtung aufgenommene Schneidwerkzeug
vorzugsweise auf wenigstens einer teilkreisförmigen Bahn geführt wird.
Obgleich also die Halteeinrichtung nicht selbst drehbar angeordnet
ist, wird das von der Halteeinrichtung aufgenommene Schneidwerkzeug
auf einer vorzugsweise als Kreisbahn, wenigstens teilkreisförmig ausgebildeten
Bahn an der Schleifeinrichtung vorbeigeführt, wobei sich diese Bahn
in Überlagerung
der translatorischen Bewegungen der Halteeinrichtung ergibt. Vorteil
dieser Ausgestaltung ist, daß die
gesamte Maschinenanlage, das heißt insbesondere die die Halteeinrichtung
tragenden Maschinenteile sehr viel steifer ausgebildet werden können. Abweichungen
von der gewünschten
Schleifgeometrie, die sich unter Umständen infolge einer zu geringen
Steifigkeit der gesamten Vorrichtung einstellen könnten, werden
so vermieden. Das Schleifergebnis entspricht auch bei einer überlagerten
translatorischen Bewegung der Halteeinrichtung demjenigen, wie es
sich bei einer drehbar ausgebildeten Halteeinrichtung einstellt,
so daß sich
auch mit der alternativen Ausgestaltungsform der Erfindung die schon
vorbeschriebenen Vorteile erzielen lassen. Welche Verfahrensvariante auch
immer gewählt
wird, von entscheidender Bedeutung ist allein, daß die Schleifeinrichtung
mit der zu bearbeitenden Klingenseite des Schneidwerkzeuges im wesentlichen
in Linienberührung
gebracht und in Abhängigkeit
der zu erzeugenden Blattgeometrie translatorisch quer zur Drehachse
der Schleifeinrichtung verfahren wird.
Gemäß einem
weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß in einer
ersten Schleifbearbeitung die eine Klingenseite und in einer zweiten Schleifbearbeitung
die andere Klingenseite in einem Zug endbearbeitet wird. Die zu
bearbeitenden Schleifwerkzeuge werden also zunächst zur Bearbeitung der einen
Klingenseite in die dafür
vorgesehene Halteeinrichtung eingespannt. Alsdann wird in der vorbeschriebenen
Weise der Schleifprozeß durchgeführt. Ist
dieser beendet, werden die Schneidwerkzeuge zwecks Bearbeitung der
anderen Klingenseite umgespannt und es wird diese, noch unbearbeitete Klingenseite
in einem weiteren Schleifvorgang bearbeitet.
Ist
die Halteeinrichtung gemäß erster
Ausführungsvariante
der Erfindung drehbar ausgebildet, so kann vorgesehen sein, daß sie darüber hinaus translatorisch
quer zu ihrer eigenen Drehachse verfahrbar angeordnet ist. Samt
eingespanntem Schneidwerkzeug kann die Halteeinrichtung so zu Beginn
einer Schleifbearbeitung an der Schleifeinrichtung herangefahren
werden. Die im Rahmen des Schleifprozesses bewirkte Zustellbewegung
wird alsdann allein über
die translatorisch bewegbare Anordnung der Schleifeinrichtung realisiert.
Ist die Halteeinrichtung gemäß zweiter
Verfahrensalternative in wenigstens zwei quer zueinander stehenden
Richtungen translatorisch verfahrbar angeordnet, so kann die im
Rahmen des Schleifvorganges bewegte Zustellbewegung sowohl über die
translatorisch bewegbare Anordnung der Schleifeinrichtung als auch über die
translatorisch bewegbare Anordnung der Halteeinrichtung erfolgen.
Auch eine kombinierte Bewegung von Halteeinrichtung und Schleifeinrichtung
ist denkbar.
Zur
Lösung
der vorstehend genannten Aufgabe wird vorrichtungsseitig vorgeschlagen,
eine Vorrichtung zur Schleifbearbeitung eines Schneidwerkzeuges,
insbesondere eines Messers, mit einer Halteeinrichtung für die Aufnahme
des zu bearbeitenden Schneidwerkzeuges und einer Schleifeinrichtung,
wobei die Halteeinrichtung und die Schleifeinrichtung hinsichtlich
wenigstens dreier Freiheitsgrade relativ zueinander verfahrbar angeordnet
sind, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneidwerkzeug in Relation
zur Schleifeinrichtung derart positioniert ist, daß die Drehachse
der Schleifeinrichtung und eine in der Klingenebene des Schneidwerkzeuges
parallel zum Klingenrücken
verlaufende Schneidwerkzeugachse einen Winkel einschließen.
Wie
schon anhand des erfindungsgemäßen Verfahrens
beschrieben, besteht die Besonderheit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
darin, daß die das
zu bearbeitende Schneidwerkzeug aufnehmende Halteeinrichtung relativ
zur Schleifeinrichtung bewegbar ist, wobei Halteeinrichtung und
Schleifeinrichtung hinsichtlich wenigstens dreier Freiheitsgrade relativ
zueinander verfahrbar angeordnet sind. Diese Ausgestaltung ermöglicht es,
die Wirkoberfläche
der Schleifeinrichtung in jeder beliebigen Stellung relativ zum
zu bearbeitenden Schneidwerkzeug zu positionieren. Im Ergebnis kann
unter Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine beliebige Schneidwerkzeuggeometrie,
insbesondere eine beliebige Kropfgeometrie, ausgebildet werden.
So können
die Klingenseiten des Schneidwerkzeuges derart bearbeitet werden,
daß die
Ausbildung konvexer, konkaver, prismenförmiger Klingenseiten und dergleichen
möglich
ist. Der Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt. Auch können die
Klingenseiten mit einer Sichtkante versehen werden, die technisch
die Funktion einer Verstärkungsrippe
oder -sicke übernimmt.
Damit lassen sich auch verhältnismäßig dünn ausgeschliffene
Klingen erzeugen, die Dank der Verstärkungsrippe bzw. -sicke ein
hohes Biegemoment bzw. Torsionsflächenmoment aufweisen, so daß die Schneidwerkzeuge
trotz ihrer verhältnismäßig dünn ausgebildeten
Klingengeometrie biege- bzw. torsionssteif sind.
Erfindungsgemäß ist vorrichtungsseitig
vorgesehen, daß das
Schneidwerkzeug in Relation zur Schleifeinrichtung derart positioniert
ist, daß die Drehachse
der Schleifeinrichtung und eine in der Klingenebene des Schneidwerkzeuges
parallel zum Klingenrücken
verlaufende Schneidwerkzeugachse einen Winkel einschließen, der
vorzugsweise im Zuge einer Verfahrensdurchführung individuell eingestellt
werden kann. Die Ausgestaltung dieses Winkels ermöglicht es,
den Kropf des Schneidwerkzeuges derart auszubilden, daß klingenseitig
individuell ausbildbare Kropfkonturen entstehen. Die Möglichkeit,
einen Kropf individuell auszubilden, bieten die schon vorbeschriebene
Vorteile.
Die
Halteeinrichtung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist gemäß einem
besonderen Merkmal der Erfindung als Zylinder, vorzugsweise nach Art
eines Trommelzylinders ausgebildet. Die Außenoberfläche des Zylinders trägt mehrere
Halteelemente zur vorzugsweisen Aufnahme mehrerer zu bearbeitender
Schneidwerkzeuge.
Die
Halteelemente zur Aufnahme der zu bearbeitenden Schneidwerkzeuge
sind vorzugsweise verdrehbar an der Halteeinrichtung angeordnet.
Die verdrehbare Anordnung der Halteelement ermöglicht es, den während des
Schleifvorganges zwischen der Drehachse der Schleifeinrichtung einerseits
und der Schneidwerkzeugachse andererseits eingeschlossenen Winkel
einzustellen. Dabei kann gemäß einer ersten
Ausgestaltungsform der Erfindung vorgesehen sein, daß die die
Schneidwerkzeuge aufnehmenden Halteelemente der Halteeinrichtung
vor Beginn eines Schleifprozesses hinsichtlich ihrer Winkellage eingestellt
werden. Während
des Schleifvorganges bleibt diese eingestellte Winkellage der Halteelemente
unverändert.
In einer alternativen Ausgestaltungsform der Erfindung ist vorgesehen,
daß die
Winkeleinstellung der Halteelemente zur Aufnahme der Schneidwerkzeuge
während
eines Schleifvorganges frei einstellbar ist. Diese Ausgestaltung
ermöglicht es,
den von der Drehachse der Schleifeinrichtung einerseits und der
Schneidwerkzeugachse eines Schneidwerkzeuges andererseits eingeschlossenen Winkel über die
freie Bewegbarkeit des zugehörigen Halteelements
variabel einzustellen, und zwar während der Durchführung eines
Schleifprozesses. Auf diese Weise lassen sich im besonderen ausgestaltete
Kropfkonturen ausbilden.
Die
Halteeinrichtung ist drehbar ausgebildet, wobei im Falle der Ausgestaltung
der Halteeinrichtung als Zylinder eine Drehbewegung der Halteeinrichtung
um die Längsachse
des Zylinders möglich ist.
Bei einer Drehbewegung der Halteeinrichtung werden die Schneidwerkzeuge
an der Wirkoberfläche
der Schleifeinrichtung vorbeigeführt.
Die
Schleifeinrichtung ist gemäß einem
weiteren Merkmal der Erfindung als ringförmiger Zylinder ausgebildet,
wobei die Außenoberfläche des
Rings die mit einem Schleifmittel versehene Wirkoberfläche der
Schleifeinrichtung ausbildet. Die Schleifeinrichtung ist in einer
quer zur Drehachse liegenden Richtung translatorisch verfahrbar
ausgebildet, so daß in Überlagerung
mit der Verfahrbewegung der Halteeinrichtung ein beliebiger Punkt
der Klingenoberfläche des
Schneidwerkzeuges angefahren werden kann.
Gemäß einem
weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß entweder
das Schneidwerkzeug oder die Schleifeinrichtung um die jeweilige
Drehachse geneigt werden kann. Damit können windschiefe Ausrichtungen
zwischen zu bearbeitender Klingenseite des Schneidwerkzeuges einerseits und
der Wirkoberfläche
der Schleifeinrichtung andererseits eingestellt werden. Hiermit
lassen sich auf besonders einfache Weise unterschiedliche Klingenbreiten
in Längsrichtung
des Schneidwerkzeuges ausbilden.
Die
Vorrichtung verfügt
erfindungsgemäß über eine
Rechnereinheit zur Steuerung der rotatorischen und translatorischen
Verfahrbewegungen von Halteeinrichtung und/oder Schleifeinrichtung.
Der gesamte Schleifprozeß kann
mithin rechnergesteuert vollautomatisiert durchgeführt werden.
Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
erweist sich gegenüber
dem Stand der Technik insbesondere deshalb als vorteilhaft, weil
eine Schleifbearbeitung des Schneidwerkzeuges in vergleichsweise
kurzer Zeit vorgenommen werden kann. Gegenüber dem Stand der Technik lassen
sich mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
Schleifbearbeitungsverkürzungen
von bis zu 50 % erreichen. Damit erweist sich die erfindungsgemäße Vorrichtung
sehr viel effektiver als die aus dem Stand der Technik bekannten
Vorrichtungen.
Ein
weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist darin zu
sehen, daß die
vorzugsweise als ringförmiger
Zylinder ausgebildete Schleifeinrichtung mit vergleichsweiser hoher
Drehzahl angetrieben werden kann. Aufgrund dieses Umstandes kann die
Wirkoberfläche
der Schleifeinrichtung mit einem Schleifmittel feiner Körnung versehen
sein. Hierdurch bedingt kann mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
das zu bearbeitende Schneidwerkzeug in nur einem Verfahrensgang
endbearbeitet werden. Ein Nachbearbeiten, beispielsweise in Form
eines Pliestens, kann vollständig
entfallen. Damit erweist sich eine Verfahrensdurchführung unter
Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zudem als äußerst kosteneffektiv.
Darüber hinaus
erlaubt es die erfindungsgemäße Vorrichtung
in vorteilhafter Weise, individuell ausgestaltete Kropfgeometrien
zu erzeugen.