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DE102006006065A1 - Schneidwerkzeug, insbesondere Messer - Google Patents

Schneidwerkzeug, insbesondere Messer Download PDF

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DE102006006065A1
DE102006006065A1 DE200610006065 DE102006006065A DE102006006065A1 DE 102006006065 A1 DE102006006065 A1 DE 102006006065A1 DE 200610006065 DE200610006065 DE 200610006065 DE 102006006065 A DE102006006065 A DE 102006006065A DE 102006006065 A1 DE102006006065 A1 DE 102006006065A1
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DE
Germany
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blade
cutting tool
grinding device
grinding
holding device
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE200610006065
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English (en)
Inventor
Joachim Dr. Droese
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Zwilling JA Henckels AG
Original Assignee
Zwilling JA Henckels AG
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Publication date
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26BHAND-HELD CUTTING TOOLS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B26B3/00Hand knives with fixed blades
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24BMACHINES, DEVICES, OR PROCESSES FOR GRINDING OR POLISHING; DRESSING OR CONDITIONING OF ABRADING SURFACES; FEEDING OF GRINDING, POLISHING, OR LAPPING AGENTS
    • B24B3/00Sharpening cutting edges, e.g. of tools; Accessories therefor, e.g. for holding the tools
    • B24B3/36Sharpening cutting edges, e.g. of tools; Accessories therefor, e.g. for holding the tools of cutting blades
    • B24B3/54Sharpening cutting edges, e.g. of tools; Accessories therefor, e.g. for holding the tools of cutting blades of hand or table knives

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  • Finish Polishing, Edge Sharpening, And Grinding By Specific Grinding Devices (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Schneidwerkzeug (1), insbesondere ein Messer, mit einer Klinge (2) und einem daran angeordneten Griffstück (3), wobei die Klinge (2) griffstückseitig einen Kropf (4) aufweist. Um ein insbesondere mit Bezug auf die Kropfausgestaltung neu gestaltetes Schneidwerkzeugs (1) bereitzustellen, das eine verbesserte Handhabung ermöglicht, wird mit der Erfindung vorgeschlagen, daß der Kropf (4) beidseitig der Klinge (2) eine mit Bezug auf die Klingenebene (20) in Richtung auf das Griffstück (3) weisende Verjüngung (24) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Schneidwerkzeug, insbesondere ein Messer, mit einer Klinge und einem daran angeordneten Griffstück, wobei die Klinge griffstückseitig einen Kropf aufweist. Des weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren sowie eine Vorrichtung zur Schleifbearbeitung eines Schneidwerkzeuges, insbesondere eines Messers.
  • Schneidwerkzeuge der vorgenannten Art sind aus dem Stand der Technik an sich bekannt, weshalb es eines gesonderten druckschriftlichen Nachweises an dieser Stelle nicht bedarf.
  • Obgleich sich die aus dem Stand der Technik vorbekannten Schneidwerkzeuge im alltäglichen Praxiseinsatz bewährt haben, sind sie nicht frei von Nachteilen, insbesondere was ihre Handhabung mit Blick auf die Kropfausgestaltung angeht. Das Schneidwerkzeug nach der Erfindung will hier Abhilfe schaffen.
  • Bekanntermaßen ist die Klinge eines Schneidwerkzeuges mittels Schleifen endzubearbeiten. Durch einen solchen Schleifvorgang erhält die Klinge des Schneidwerkzeuges nicht nur ihre letztendliche Form, auch wird die Oberflächenbeschaffenheit der Klinge – auch Blatt genannt – oder der Klingenschneide – auch Klingenwate genannt – endfertig eingestellt.
  • Im Sinne der Erfindung sind unter Schneidwerkzeuge insbesondere Messer zu verstehen. Aber auch andere Schneidwerkzeuge, wie zum Beispiel Scheren, sind vom erfindungsgemäßen Verfahren mitumfaßt.
  • Der Begriff „Messer" ist im Sinne der Erfindung in seiner allgemeinen Form zu verstehen und umfaßt unterschiedlichste Messertypen, wie zum Beispiel Küchenmesser, Kochmesser, Fischmesser, Fleischmesser, Ausbeiner, Hackmesser usw., wobei diese Aufzählung nicht abschließend ist.
  • Gemäß dem aus dem Stand der Technik bekannten Verfahren zur Schleifbearbeitung erhalten hochwertige Messer ihr Klingenfinish durch einen zweistufigen Schleifprozeß. Im ersten Schritt wird das Blatt oder die Klinge des Messers nacheinander auf der linken und der rechten Seite geschliffen, so daß ein doppelt konischer Querschnitt entsteht. Im Rahmen des Schleifvorgangs werden bestimmte Sollmaße, betreffend beispielsweise die Rückenstärke oder die Watenstärke, eingestellt. Als Schleifwerkzeug kommen sogenannte Topfscheiben, bei denen der Schleifwerkstoff in Form eines Rings ausgebildet ist, in einem Durchmesser von 450 mm bis 710 mm je nach Messergröße zum Einsatz. Resultierend aus der Schleifbearbeitung mittels einer Topfscheibe ist der Schliff der beiden Klingenseiten in Abhängigkeit vom Durchmesser der Scheibe leicht ballig. Die Geometrie der Klinge in Längsrichtung wird ebenfalls durch die Schleifscheibengeometrie zwingend vorgegeben. Diese aus dem Stand der Technik bekannte Anordnung ist unter anderem deshalb sinnvoll, um trotz dünn ausgeschliffener Wate eine gewisse Stabilität der Klinge gegen Biegung herzustellen. Diese Biegesteifigkeit stellt sich somit zwangsweise aus der räumlichen Anordnung des Schneidwerkzeuges und der Schleifscheibengeometrie ein.
  • In einem zweiten Schritt wird dann mit ähnlicher Geometrie die Klinge auf beiden Seiten gepliestet. „Gepliestet" bedeutet, daß mit einem feineren Schleifkorn die Oberflächenrauhheit der im ersten Schritt geschliffenen Klingenseiten eingeebnet wird. Die Rauhheitskennwerte sinken infolge des Pliestens von ca. 10 μ auf ca. 2 μ. Durch die Überlagerung des Schliffbildes mit dem Pliestbild entsteht eine Oberflächenbeschaffenheit, die sich durch eine Erhöhung des Korrosionswiderstandes der Klingenoberfläche aufgrund geringerer Oberflächenrauhigkeiten auszeichnet.
  • Durch den aus dem Stand der Technik bekannten zweistufigen Prozeß, der vorzugsweise auf robotergestützten Maschinen durchgeführt wird, werden in nachteiliger Weise sowohl Investitionsmittel für die Maschinen als auch Kosten in Bezug auf Maschinenbedienung, Schleifmittelverbrauch, Kühlmittelversorgung, Stellfläche sowie entsprechend hohe Totzeiten durch Mehrfachrüstgänge verursacht. Zudem ist es mit der aus dem Stand der Technik bekannten Anordnung nicht möglich, unterschiedliche Kropf- oder Klingengeometrien individuell auszubilden. Außerdem ist der Verfahrensschritt des Pliestens in hohem Maße Schmutz verursachend, was ein aufwendiges Reinigen sowohl der Maschinen als auch der fertig bearbeiteten Schneidwerkzeuge erforderlich macht.
  • Ausgehend vom vorbeschriebenen Stand der Technik ist es die Aufgabe der Erfindung, ein insbesondere mit Bezug auf die Kropfausgestaltung neu gestaltetes Schneidwerkzeug bereitzustellen, das eine verbesserte Handhabung ermöglicht. Zudem soll mit der Erfindung ein Verfahren sowie eine Vorrichtung zur Schleifbearbeitung eines Schneidwerkzeuges vorgeschlagen werden.
  • Zur Lösung der vorstehend genannten Aufgabe wird schneidwerkzeugseitig vorgeschlagen, daß der Kropf beidseitig der Klinge eine mit Bezug auf die Klingenebene in Richtung auf das Griffstück weisende Verjüngung aufweist.
  • Anders als bei den aus dem Stand der Technik vorbekannten Schneidwerkzeugen weist das Schneidwerkzeug nach der Erfindung einen im Bereich des Griffstückes verjüngt ausgebildeten Kropf auf. Diese Kropfausgestaltung kann mit dem im weiteren noch beschriebenen Verfahren individuell, das heißt je nach Schneidwerkzeugtyp ausgebildet sein, was es ermöglicht, den Gewichtsschwerpunkt des Schneidwerkzeuges sehr viel besser als bisher möglich einzustellen. Im Ergebnis ergibt sich so ein aufgrund optimierter Gewichtsverteilung besser handhabbares Schneidwerkzeug.
  • Die klingenseitige Körperkante des Kropfes ist erfindungsgemäß vorzugsweise derart ausgebildet, daß der Kropf klingenrückenseitig einen in Querrichtung der Klinge verbreiterten Klingenrücken bereitstellt. Hierdurch wird eine Finger- und/oder Daumenauflage klingenrückenseitig geschaffen, die gleichfalls zu einer verbesserten Handhabung des Schneidwerkzeuges führt. Dabei ist der Kropf klingenrückenseitig vorzugsweise dreieckförmig ausgebildet. Zur weiteren Verbesserung der Handhabung kann in diesem Zusammenhang ferner vorgesehen sein, daß der Kropf klingenrückenseitig eine Finger- und/oder Daumenrutschsicherung trägt, die beispielsweise dadurch ausgebildet sein kann, daß der Kropf klingenrückenseitig eine Riffelung trägt. Diese Riffelung ist vorzugsweise einstückig mit dem Kropf ausgebildet, beispielsweise in Form einer eine Riffelung ausbildenden Gravur.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung läuft der Kropf klingenseitig derart in Richtung auf die Klingenwate zu, daß die Klingenwate griffstückseitig frei auslaufend ausgebildet ist. Diese Art der Ausgestaltung ist insofern von Vorteil, als daß die Klingenwate trotz griffstückseitigem Kropf für einen Schneidvorgang vollends zur Verfügung steht, das heißt ein Schneidvorgang nicht durch den griffstückseitigen Kropf der Klinge behindert wird. Bei Schneidwerkzeugen mit einer Klinge, die griffstückseitig einen Kropf aufweist, ist eine solche Ausgestaltung aus dem Stand der Technik bisher nicht bekannt. Die Handhabung des erfindungsgemäßen Schneidwerkzeuges wird durch die vorzugsweise frei auslaufende Klingenwate gleichfalls verbessert.
  • Zur Lösung der vorgenannten Aufgabe wird verfahrensseitig vorgeschlagen ein Verfahren zur Schleifbearbeitung eines Schneidwerkzeuges, insbesondere eines Messers, bei dem das in eine Halteeinrichtung eingespannte Schneidwerkzeug mit einer seiner zu bearbeitenden Klingenseiten an der Wirkoberfläche einer drehbar angeordneten Schleifeinrichtung vorbeigeführt wird, bei dem die Wirkoberfläche der Schleifeinrichtung mit der zu bearbeitenden Klingenseite des Schneidwerkzeuges im wesentlichen in Linienberührung gebracht und die Schleifeinrichtung in Abhängigkeit der zu erzeugenden Klingengeometrie translatorisch quer zu ihrer Drehachse verfahren wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneidwerkzeug in Relation zur Schleifeinrichtung derart positioniert wird, daß die Drehachse der Schleifeinrichtung und eine in der Klingenebene des Schneidwerkzeuges parallel zum Klingenrücken verlaufende Schneidwerkzeugachse einen Winkel einschließen.
  • Die erfindungsgemäße Verfahrensdurchführung erlaubt in vorteilhafter Weise die Ausbildung beliebiger Schneidwerkzeuggeometrien, das heißt Kropf- und/oder Klingengeometrie. Zudem kann mit dem erfindungsgemäßen Verfahren eine Endbearbeitung des Schneidwerkzeuges durchgeführt werden, so daß der gemäß den aus dem Stand der Technik bekannten Verfahren notwendige Verfahrensschritt des Pliestens vollständig entfallen kann. Des weiteren kann mit dem erfindungsgemäßen Verfahren eine im Vergleich zum Stand der Technik äußerst kurze Verfahrens-, das heißt Bearbeitungszeit erreicht werden, so daß das erfindungsgemäße Verfahren äußerst effektiv ist. So haben Versuche gezeigt, daß mit dem erfindungsgemäßen Verfahren Bearbeitungszeitverkürzungen um 50 erreichbar sind.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zeichnet sich dadurch aus, daß das Schneidwerkzeug und die Schleifeinrichtung in wenigstens drei Freiheitsgraden relativ zueinander bewegt werden. Je nach eingesetzter Vorrichtung – die im weiteren noch beschrieben wird – kann dies auf unterschiedliche Weisen erreicht werden. So kann beispielsweise vorgesehen sein, daß das Schneidwerkzeug keinerlei Bewegung durchführt. In diesem Fall bewegt sich die Schleifeinrichtung rotatorisch um eine Drehachse einerseits und in wenigstens zwei quer zueinanderstehenden Bewegungsrichtungen translatorisch andererseits. In Überlagerung dieser drei Bewegungen der Schleifeinrichtung kann das Schneidwerkzeug zur Ausbildung einer individuell vorgebbaren, das heißt beliebig vorgebbaren Schleifgeometrie bearbeitet werden.
  • Alternativ zur vorbeschriebenen Verfahrensdurchführung kann auch vorgesehen sein, daß die Schleifeinrichtung stillsteht, das heißt sich nicht bewegt. In diesem Fall wird das Schneidwerkzeug sowohl rotatorisch um eine Drehachse als auch translatorisch in zwei quer zueinanderstehenden Bewegungsrichtungen bewegt. In Kombination dieser vom Schneidwerkzeug durchgeführten Bewegung steht im Ergebnis gleichfalls ein in seiner Geometrie individuell, das heißt beliebig ausgebildetes Schneidwerkzeug.
  • In einer dritten alternativen Ausgestaltungsform der Erfindung werden sowohl das Schneidwerkzeug als auch die Schleifeinrichtung bewegt. Dabei werden sowohl das Schneidwerkzeug als auch die Schleifeinrichtung vorzugsweise rotatorisch um eine jeweils zugeordnete Rotationsachse bewegt. Zudem werden sowohl das Schneidwerkzeug als auch die Schleifeinrichtung translatorisch bewegt, wobei vorgesehen sein kann, daß die Schleifeinrichtung in Richtung einer ersten Bewegungsrichtung translatorisch bewegt wird und das Schneidwerkzeug in einer zweiten Bewegungsrichtung translatorisch bewegt wird, wobei erste und zweite Bewegungsrichtung quer, vorzugsweise orthogonal zueinander stehen. Auch kann vorgesehen sein, daß sowohl das Schneidwerkzeug als auch die Schleifeinrichtung jeweils in zwei quer zueinanderstehenden Bewegungsrichtungen translatorisch bewegt werden.
  • Entscheidend für das erfindungsgemäße Verfahren ist, daß Schleifeinrichtung und Schneidwerkzeug unabhängig voneinander bewegt werden, wobei in Überlagerung der von der Schleifeinrichtung und/oder des Schneidwerkzeuges durchgeführten Relativbewegungen eine Schleifendgeometrie des Schneidwerkzeuges individuell, das heißt beliebig vorgebbar erzeugt wird. In diesem Sinne bedeutet der Begriff „Freiheitsgrad" der sich in Überlagerung der möglichen Bewegungen von Schneidwerkzeug einerseits und Schleifeinrichtung andererseits ergebende relative Freiheitsgrad.
  • Wie vorstehend bereits angedeutet, kann die sich zwischen Wirkoberfläche der Schleifeinrichtung und zu bearbeitende Oberfläche des Schneidwerkzeuges ergebende Relativbewegung auf unterschiedliche Weise erzeugt werden. So kann vorgesehen sein, daß die Schleifeinrichtung rotatorisch und/oder translatorisch bewegt wird. Auch kann vorgesehen sein, daß das Schneidwerkzeug rotatorisch und/oder translatorisch bewegt wird. In welcher Kombination diese möglichen Bewegungen überlagert werden, ist für die Erfindung nicht wesentlich. Es kommt allein darauf an, daß die Schleifeinrichtung und das Schneidwerkzeug rotatorisch bzw. translatorisch so bewegt werden, daß im Ergebnis eine Bewegungsüberlagerung steht, die dazu geeignet ist, die gewünschte Schneidwerkzeuggeometrie, insbesondere Blattgeometrie auszubilden. Zu diesem Zwecke ist gemäß einem besonderen Merkmal der Erfindung vorgesehen, daß sowohl die Schleifeinrichtung als auch das Schneidwerkzeug rotatorisch angetrieben werden, und zwar gleichsinnig. Ferner ist die Schleifeinrichtung in einer quer zur Bewegungsrichtung des Schneidwerkzeuges liegenden Richtung translatorisch bewegbar. Zur Ausbildung besonderer Blattgeometrien kann darüber hinaus vorgesehen sein, daß das Schneidwerkzeug um eine weitere Rotationsachse rotatorisch bewegt wird. Der Phantasie sind insoweit keine Grenzen gesetzt.
  • Erfindungsgemäß wird das Schneidwerkzeug in Relation zur Schleifeinrichtung an der Halteeinrichtung derart positioniert, daß die Drehachse der Schleifeinrichtung und eine in der Klingenebene des Schneidwerkzeuges parallel zum Klingenrücken verlaufende Schneidwerkzeugachse einen Winkel einschließen, der zur Ausgestaltung individueller Kropf- und/oder Klingengeometrien vorzugsweise frei vorgebbar ist.
  • Erfindungsgemäß wird das zu bearbeitende Schneidwerkzeug mit Bezug auf seinen Klingenrücken nicht parallel zur Drehachse der Schleifeinrichtung ausgerichtet, sondern es ist vielmehr vorgesehen, daß die Drehachse der Schleifeinrichtung und der Klingenrücken, das heißt eine in der Klingenebene des Schneidwerkzeuges parallel zum Klingenrücken verlaufende Schneidwerkzeugachse unter einem Winkel zueinander stehen. Eine solche Ausrichtung des Schneidwerkzeuges erlaubt eine Verfahrensdurchführung, die als Schleifendergebnis eine Kropfausbildung ermöglicht, wie vorstehend beschrieben. Dabei kann über die Einstellung des Winkels zwischen der Drehachse der Schleifeinrichtung einerseits und der Schneidwerkzeugachse andererseits die gewünschte klingenseitige Kropfausgestaltung individuell eingestellt werden. Dies ermöglicht eine Kropfausgestaltung mit den schon vorstehend beschriebenen Vorteilen.
  • Gemäß einem besonderen Vorteil der Erfindung ist der während der Schleifbearbeitung zwischen der Drehachse der Schleifeinrichtung einerseits und der Schneidwerkzeugachse andererseits eingeschlossene Winkel variabel, das heißt frei einstellbar. Die Größe des eingeschlossenen Winkels kann also während eines Schleifvorganges frei eingestellt werden. Dieser zusätzliche Freiheitsgrad bei der Schleifbearbeitung ermöglicht es, besondere Kropfausgestaltungen auszubilden, so daß auch klingenseitige Kropfkonturen ausgebildet werden können, die geschwungen, wellenartig oder sonstwie ausgebildet sind. Mit den aus dem Stand der Technik vorbekannten Verfahren zur Schleifbearbeitung eines Schneidwerkzeuges ist dies nicht möglich. Insofern gestattet es das erfindungsgemäße Verfahren erstmals, den Kropf eines Schneidwerkzeuges individuell auszugestalten und insbesondere den klingenseitigen Verlauf des Kropfes zur vereinfachten Handhabung des Schneidwerkzeuges entsprechend auszubilden. Die aus dem Stand der Technik vorbekannten Schneidwerkzeuge weisen indes stets einen zum Klingenrücken des Schneidwerkzeuges klingenseitig orthogonal verlaufenden Kropf auf, welche Ausgestaltung mit dem erfindungsgemäßen Verfahren zwar auch möglich ist, sich aber nicht zwangsläufig ergibt, weil durch die Einstellung des von der Drehachse der Schleifeinrichtung einerseits und der Schneidwerkzeugachse andererseits eingeschlossenen Winkels erfindungsgemäß frei gewählt werden kann, so daß in vorbeschriebener Weise auch andere Kropfausgestaltungen in vorteilhafter Weise möglich sind.
  • Nach der erfindungsgemäßen Verfahrensdurchführung wird die zu bearbeitende Klingenseite des in einer Halteeinrichtung eingespannten Schneidwerkzeuges in einer Verfahrbewegung an der Wirkoberfläche der Schleifeinrichtung vorbeigeführt. Die Schleifeinrichtung ist beispielsweise nach Art eines rotierenden Zylinders, vorzugsweise ringförmig ausgebildet, wobei die stirnseitige Oberfläche des ringförmigen Zylinders als Wirkoberfläche das Schleifmittel aufweist. Die Wirkoberfläche der Schleifeinrichtung wird im Zuge des Vorbeiführens der zu bearbeitenden Blattseite mit dieser im wesentlichen in Linienberührung gebracht. Die Halteeinrichtung und die Schleifeinrichtung werden so angetrieben, daß die Linienberührung zwischen zu bearbeitender Klinge einerseits und Schleifeinrichtung andererseits im Zuge der Verfahrensdurchführung in einer quer zur Längserstreckung der Klinge liegenden Richtung über die Oberfläche der zu bearbeitenden Klingenseite wandert. Vorzugsweise rechnergesteuert wird die Schleifeinrichtung und/oder die Halteeinrichtung im Rahmen der Verfahrensdurchführung in Abhängigkeit der zu erzeugenden Blattgeometrie translatorisch quer zur Drehachse der Schleifeinrichtung verfahren, das heißt die Schleifeinrichtung und/oder die Halteeinrichtung werden in Richtung der zu bearbeitenden Klingenseite oder in entgegengesetzter Richtung hin- und herbewegt. In Überlagerung dieser translatorischen Bewegung der Schleifeinrichtung mit der Bewegung der Halteeinrichtung kann eine wunschgemäße Kropf- und oder Klingengeometrie in vorteilhafter Weise erzeugt werden.
  • Gemäß einer ersten Alternative der vorbeschriebenen Verfahrensdurchführung ist vorgesehen, daß die Halteeinrichtung drehbar ausgebildet ist und daß das Schneidwerkzeug auf wenigstens einer teilkreisförmigen Bahn an der Schleifeinrichtung, d. h. der Wirkoberfläche der Schleifeinrichtung vorbeigeführt wird. Sowohl die Halteeinrichtung als auch die Schleifeinrichtung sind gemäß dieser Ausführungsform drehbar ausgebildet. Dabei werden die Halteeinrichtung und die Schleifeinrichtung vorzugsweise gleichsinnig angetrieben, so daß die Schleifeinrichtung und das von der Halteeinrichtung getragene Schneidwerkzeug im Bereich ihrer Linienberührung eine gegenläufige Relativbewegung ausführen.
  • Im Zuge der Verfahrensdurchführung wird zunächst der Bereich der späteren Wate der zu bearbeitenden Klingenseite mit der Wirkoberfläche der Schleifeinrichtung in Linienberührung gebracht. Um eine möglichst scharte, das heißt dünne Wate ausbilden zu können, ist die Schleifeinrichtung vergleichsweise nahe der zu bearbeitenden Klingenseite nebengeordnet. Im weiteren Verfahrensablauf wird die zu bearbeitende Klingenseite unter Beibehaltung der Linienberührung an der Wirkoberfläche der Schleifeinrichtung vorbeigeführt. Zur Ausbildung beispielsweise einer balligen Klingengeometrie wird die Schleifeinrichtung im Zuge des Vorbeiführens an der zu bearbeitenden Klingenseite translatorisch quer zu ihrer Drehachse in einer von der zu bearbeitenden Klingenseite weg weisenden Richtung verfahren. Im Zuge dieser Verfahrensdurchführung entsteht eine Klingengeometrie mit dünn ausgeschliffener Wate und einem im übrigen vergleichsweise dick ausgeschliffenem Klingenkörper.
  • Das vorbeschriebene Verfahren hat den Vorteil, daß je nach Zustellbewegung der Schleifeinrichtung und/oder der Halteeinrichtung beliebige Kropf- und/oder Klingengeometrien ausgebildet werden können. Anders als aus dem Stand der Technik vorbekannt, können nicht nur ballige Klingengeometrien ausgebildet werden, vielmehr ist es möglich, beliebige Klingengeometrien zu schaffen. So können beispielsweise im Querschnitt spitz oder stumpf zulaufende Keilgeometrien, Trapezgeometrien oder sonstwie geartete Geometrien erzeugt werden. Zudem ist es möglich, den Übergang zwischen Klingenseite und Klingenrücken beispielsweise in Form einer Abrundung zu bearbeiten. Derartige Bearbeitungsmöglichkeiten sind mit dem aus dem Stand der Technik bekannten Verfahren zur Schleifbearbeitung nicht möglich.
  • Zudem ist von Vorteil, daß eine verschleißbedingte Abnutzung der Schleifeinrichtung durch eine translatorische Verstellbewegung quer zur Drehachse der Schleifeinrichtung kompensiert werden kann. Das Schleifergebnis wird mithin nicht durch die verschleißbedingte Abnutzung der Schleifeinrichtung beeinträchtigt. Zustellbewegung und Verstellbewegung der Schleifeinrichtung werden im Rahmen der Verfahrensdurchführung zu einer Gesamtbewegung überlagert, so daß unabhängig von einer verschleißbedingten Abnutzung der Schleifeinrichtung ein immer gleiches Schleifergebnis erreicht wird.
  • Von Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens ist des weiteren, daß nicht nur kontinuierlich verlaufende Klingengeometrien ausgebildet werden können. Auch ist es möglich, in Quer- oder Längsrichtung der Klinge verlaufende Sichtkanten auszubilden. Diese Sichtkanten ergeben sich als Folge einer bereichsweise stärkeren Materialdicke und bewirken in technischer Hinsicht eine Versteifung, ähnlich einer Versteifungsrippe oder einer Sicke. Eine solche Ausgestaltung ist insbesondere bei der Ausbildung vergleichsweiser dünner Schneidwerkzeugklingen von Vorteil. Generell gilt nämlich, daß eine vergleichsweise dünn ausgebildete Klinge ein sehr viel besseres Schneidergebnis als eine dick ausgebildete Klinge liefert. Dünn ausgebildete Klingen haben jedoch den Nachteil, daß sie ein entsprechend der Klingendicke geringes Biege- und/oder Torsionsflächenmoment aufweisen. Als Folge hiervon neigt eine dünn ausgebildete Klinge beim Schneidvorgang dazu, sich zu verbiegen, was vom Verwender als nachteilig empfunden wird, denn kann er das Schneidwerkzeug insgesamt weniger gut dirigieren. Eine Schleifbearbeitung nach dem erfindungsgemäßen Verfahren schafft hier Abhilfe. Dieses ermöglicht nämlich die Ausbildung einer außerhalb des Waten-Bereichs liegende Verstärkung, die die Schneidwerkzeugklinge insgesamt versteift, so daß es weniger anfällig für Biege- oder Torsionsbelastungen ist. Vergleichsweise dünn ausgebildete Werkzeugklingen können so über das biaxiale Flächenmoment bzw. das polare Flächenmoment versteift werden. In der Konsequenz können so Schneidwerkzeuge ausgebildet werden, die aufgrund der vergleichsweise dünn ausgebildeten Klinge gute Schneideigenschaften aufweisen, zugleich aber auch aufgrund ihrer Versteifung sehr formstabil sind. Derartige Schneidwerkzeuge sind aus dem Stand der Technik bisher nicht bekannt. Auch Klingen mit einem asymmetrischen Querschnitt sind mit diesem Verfahren herstellbar.
  • Der Übergang zwischen Klinge und Klingenrücken kann mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens nach Belieben, beispielsweise abgerundet, ausgebildet werden. Ermöglicht wird die Schleifbearbeitung des Übergangs zwischen Klingenseite und Klingenrücken durch eine Zustellbewegung der Schleifeinrichtung in Richtung auf die zu bearbeitende Klingenseite, infolgedessen die Klingenseite in Richtung auf den Klingenrücken bearbeitet wird. Je nach Zustellbewegung kann ein abgerundeter Übergang oder auch ein schräg verlaufender Übergang zwischen Klingenseite und Klingenrücken ausgebildet werden.
  • Anders als aus dem Stand der Technik bekannt kann die Schleifeinrichtung mit sehr hoher Drehgeschwindigkeit angetrieben werden. Dies ist deshalb möglich, weil die Schleifeinrichtung anders als aus dem Stand der Technik bekannt nur im wesentlichen in Linienberührung mit der zu bearbeitenden Klingenseite gebracht wird. Die beispielsweise als ringförmiger Zylinder ausgebildete Schleifeinrichtung kann deshalb von sehr viel kleinerem Durchmesser als die aus dem Stand der Technik bekannten Topfscheiben sein, was eine sehr viel höhere Drehzahl ermöglicht. Von Vorteil der höheren Drehzahl ist, daß bei Verwendung eines entsprechenden Schleifmittels, das auf der Zylinderaußenoberfläche der Schleifeinrichtung angeordnet ist, die zu bearbeitende Blattseite in einem Verfahrensgang in Pliestqualität geschliffen werden kann. Anders als aus dem Stand der Technik vorbekannt, ist es unter Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens mithin nicht erforderlich, das Klingenfinish in einem zweistufigen Schleifprozeß durchzuführen. Kostenintensive Umrüstvorgänge können so in vorteilhafter Weise entfallen.
  • Die Schleifeinrichtung kann als konisch zulaufender Zylinder ausgebildet sein. Bedingt durch diese Form der Schleifeinrichtung ergibt sich automatisch eine zur Spitze der Klinge hin verjüngende Blattgeometrie. Alternativ zur konischen Ausbildung kann auch ein nicht konisch zulaufender Zylinder vorgesehen sein, der im Zuge der Verfahrensdurchführung um eine Kippachse verschwenkt wird. Eine solche Verfahrensdurchführung ist bevorzugt, wobei eine Anordnung eines normalen Zylinders in Kombination mit einer Kippachse auf Werkzeug- oder Werkstückseite möglich ist.
  • Gemäß einer alternativen Ausgestaltungsform ist vorgesehen, daß die Halteeinrichtung in wenigstens zwei quer zueinander stehenden Richtungen translatorisch verfahrbar angeordnet ist und daß das Schneidwerkzeug in einer Überlagerung dieser beiden Bewegungsrichtungen an der Wirkoberfläche der Schleifeinrichtung vorbeigeführt wird. Im Unterschied zur vorbeschriebenen, ersten Alternative ist also die Halteeinrichtung nicht drehbar sondern ausschließlich translatorisch verfahrbar angeordnet. Dabei ist vorgesehen, daß die Halteeinrichtung in wenigstens zwei quer zueinander stehenden Bewegungsrichtungen translatorisch verfahrbar ist, so daß in Überlagerung dieser beiden Bewegungsrichtungen das von der Halteeinrichtung aufgenommene Schneidwerkzeug vorzugsweise auf wenigstens einer teilkreisförmigen Bahn geführt wird. Obgleich also die Halteeinrichtung nicht selbst drehbar angeordnet ist, wird das von der Halteeinrichtung aufgenommene Schneidwerkzeug auf einer vorzugsweise als Kreisbahn, wenigstens teilkreisförmig ausgebildeten Bahn an der Schleifeinrichtung vorbeigeführt, wobei sich diese Bahn in Überlagerung der translatorischen Bewegungen der Halteeinrichtung ergibt. Vorteil dieser Ausgestaltung ist, daß die gesamte Maschinenanlage, das heißt insbesondere die die Halteeinrichtung tragenden Maschinenteile sehr viel steifer ausgebildet werden können. Abweichungen von der gewünschten Schleifgeometrie, die sich unter Umständen infolge einer zu geringen Steifigkeit der gesamten Vorrichtung einstellen könnten, werden so vermieden. Das Schleifergebnis entspricht auch bei einer überlagerten translatorischen Bewegung der Halteeinrichtung demjenigen, wie es sich bei einer drehbar ausgebildeten Halteeinrichtung einstellt, so daß sich auch mit der alternativen Ausgestaltungsform der Erfindung die schon vorbeschriebenen Vorteile erzielen lassen. Welche Verfahrensvariante auch immer gewählt wird, von entscheidender Bedeutung ist allein, daß die Schleifeinrichtung mit der zu bearbeitenden Klingenseite des Schneidwerkzeuges im wesentlichen in Linienberührung gebracht und in Abhängigkeit der zu erzeugenden Blattgeometrie translatorisch quer zur Drehachse der Schleifeinrichtung verfahren wird.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß in einer ersten Schleifbearbeitung die eine Klingenseite und in einer zweiten Schleifbearbeitung die andere Klingenseite in einem Zug endbearbeitet wird. Die zu bearbeitenden Schleifwerkzeuge werden also zunächst zur Bearbeitung der einen Klingenseite in die dafür vorgesehene Halteeinrichtung eingespannt. Alsdann wird in der vorbeschriebenen Weise der Schleifprozeß durchgeführt. Ist dieser beendet, werden die Schneidwerkzeuge zwecks Bearbeitung der anderen Klingenseite umgespannt und es wird diese, noch unbearbeitete Klingenseite in einem weiteren Schleifvorgang bearbeitet.
  • Ist die Halteeinrichtung gemäß erster Ausführungsvariante der Erfindung drehbar ausgebildet, so kann vorgesehen sein, daß sie darüber hinaus translatorisch quer zu ihrer eigenen Drehachse verfahrbar angeordnet ist. Samt eingespanntem Schneidwerkzeug kann die Halteeinrichtung so zu Beginn einer Schleifbearbeitung an der Schleifeinrichtung herangefahren werden. Die im Rahmen des Schleifprozesses bewirkte Zustellbewegung wird alsdann allein über die translatorisch bewegbare Anordnung der Schleifeinrichtung realisiert. Ist die Halteeinrichtung gemäß zweiter Verfahrensalternative in wenigstens zwei quer zueinander stehenden Richtungen translatorisch verfahrbar angeordnet, so kann die im Rahmen des Schleifvorganges bewegte Zustellbewegung sowohl über die translatorisch bewegbare Anordnung der Schleifeinrichtung als auch über die translatorisch bewegbare Anordnung der Halteeinrichtung erfolgen. Auch eine kombinierte Bewegung von Halteeinrichtung und Schleifeinrichtung ist denkbar.
  • Zur Lösung der vorstehend genannten Aufgabe wird vorrichtungsseitig vorgeschlagen, eine Vorrichtung zur Schleifbearbeitung eines Schneidwerkzeuges, insbesondere eines Messers, mit einer Halteeinrichtung für die Aufnahme des zu bearbeitenden Schneidwerkzeuges und einer Schleifeinrichtung, wobei die Halteeinrichtung und die Schleifeinrichtung hinsichtlich wenigstens dreier Freiheitsgrade relativ zueinander verfahrbar angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneidwerkzeug in Relation zur Schleifeinrichtung derart positioniert ist, daß die Drehachse der Schleifeinrichtung und eine in der Klingenebene des Schneidwerkzeuges parallel zum Klingenrücken verlaufende Schneidwerkzeugachse einen Winkel einschließen.
  • Wie schon anhand des erfindungsgemäßen Verfahrens beschrieben, besteht die Besonderheit der erfindungsgemäßen Vorrichtung darin, daß die das zu bearbeitende Schneidwerkzeug aufnehmende Halteeinrichtung relativ zur Schleifeinrichtung bewegbar ist, wobei Halteeinrichtung und Schleifeinrichtung hinsichtlich wenigstens dreier Freiheitsgrade relativ zueinander verfahrbar angeordnet sind. Diese Ausgestaltung ermöglicht es, die Wirkoberfläche der Schleifeinrichtung in jeder beliebigen Stellung relativ zum zu bearbeitenden Schneidwerkzeug zu positionieren. Im Ergebnis kann unter Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine beliebige Schneidwerkzeuggeometrie, insbesondere eine beliebige Kropfgeometrie, ausgebildet werden. So können die Klingenseiten des Schneidwerkzeuges derart bearbeitet werden, daß die Ausbildung konvexer, konkaver, prismenförmiger Klingenseiten und dergleichen möglich ist. Der Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt. Auch können die Klingenseiten mit einer Sichtkante versehen werden, die technisch die Funktion einer Verstärkungsrippe oder -sicke übernimmt. Damit lassen sich auch verhältnismäßig dünn ausgeschliffene Klingen erzeugen, die Dank der Verstärkungsrippe bzw. -sicke ein hohes Biegemoment bzw. Torsionsflächenmoment aufweisen, so daß die Schneidwerkzeuge trotz ihrer verhältnismäßig dünn ausgebildeten Klingengeometrie biege- bzw. torsionssteif sind.
  • Erfindungsgemäß ist vorrichtungsseitig vorgesehen, daß das Schneidwerkzeug in Relation zur Schleifeinrichtung derart positioniert ist, daß die Drehachse der Schleifeinrichtung und eine in der Klingenebene des Schneidwerkzeuges parallel zum Klingenrücken verlaufende Schneidwerkzeugachse einen Winkel einschließen, der vorzugsweise im Zuge einer Verfahrensdurchführung individuell eingestellt werden kann. Die Ausgestaltung dieses Winkels ermöglicht es, den Kropf des Schneidwerkzeuges derart auszubilden, daß klingenseitig individuell ausbildbare Kropfkonturen entstehen. Die Möglichkeit, einen Kropf individuell auszubilden, bieten die schon vorbeschriebene Vorteile.
  • Die Halteeinrichtung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist gemäß einem besonderen Merkmal der Erfindung als Zylinder, vorzugsweise nach Art eines Trommelzylinders ausgebildet. Die Außenoberfläche des Zylinders trägt mehrere Halteelemente zur vorzugsweisen Aufnahme mehrerer zu bearbeitender Schneidwerkzeuge.
  • Die Halteelemente zur Aufnahme der zu bearbeitenden Schneidwerkzeuge sind vorzugsweise verdrehbar an der Halteeinrichtung angeordnet. Die verdrehbare Anordnung der Halteelement ermöglicht es, den während des Schleifvorganges zwischen der Drehachse der Schleifeinrichtung einerseits und der Schneidwerkzeugachse andererseits eingeschlossenen Winkel einzustellen. Dabei kann gemäß einer ersten Ausgestaltungsform der Erfindung vorgesehen sein, daß die die Schneidwerkzeuge aufnehmenden Halteelemente der Halteeinrichtung vor Beginn eines Schleifprozesses hinsichtlich ihrer Winkellage eingestellt werden. Während des Schleifvorganges bleibt diese eingestellte Winkellage der Halteelemente unverändert. In einer alternativen Ausgestaltungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß die Winkeleinstellung der Halteelemente zur Aufnahme der Schneidwerkzeuge während eines Schleifvorganges frei einstellbar ist. Diese Ausgestaltung ermöglicht es, den von der Drehachse der Schleifeinrichtung einerseits und der Schneidwerkzeugachse eines Schneidwerkzeuges andererseits eingeschlossenen Winkel über die freie Bewegbarkeit des zugehörigen Halteelements variabel einzustellen, und zwar während der Durchführung eines Schleifprozesses. Auf diese Weise lassen sich im besonderen ausgestaltete Kropfkonturen ausbilden.
  • Die Halteeinrichtung ist drehbar ausgebildet, wobei im Falle der Ausgestaltung der Halteeinrichtung als Zylinder eine Drehbewegung der Halteeinrichtung um die Längsachse des Zylinders möglich ist. Bei einer Drehbewegung der Halteeinrichtung werden die Schneidwerkzeuge an der Wirkoberfläche der Schleifeinrichtung vorbeigeführt.
  • Die Schleifeinrichtung ist gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung als ringförmiger Zylinder ausgebildet, wobei die Außenoberfläche des Rings die mit einem Schleifmittel versehene Wirkoberfläche der Schleifeinrichtung ausbildet. Die Schleifeinrichtung ist in einer quer zur Drehachse liegenden Richtung translatorisch verfahrbar ausgebildet, so daß in Überlagerung mit der Verfahrbewegung der Halteeinrichtung ein beliebiger Punkt der Klingenoberfläche des Schneidwerkzeuges angefahren werden kann.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß entweder das Schneidwerkzeug oder die Schleifeinrichtung um die jeweilige Drehachse geneigt werden kann. Damit können windschiefe Ausrichtungen zwischen zu bearbeitender Klingenseite des Schneidwerkzeuges einerseits und der Wirkoberfläche der Schleifeinrichtung andererseits eingestellt werden. Hiermit lassen sich auf besonders einfache Weise unterschiedliche Klingenbreiten in Längsrichtung des Schneidwerkzeuges ausbilden.
  • Die Vorrichtung verfügt erfindungsgemäß über eine Rechnereinheit zur Steuerung der rotatorischen und translatorischen Verfahrbewegungen von Halteeinrichtung und/oder Schleifeinrichtung. Der gesamte Schleifprozeß kann mithin rechnergesteuert vollautomatisiert durchgeführt werden.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung erweist sich gegenüber dem Stand der Technik insbesondere deshalb als vorteilhaft, weil eine Schleifbearbeitung des Schneidwerkzeuges in vergleichsweise kurzer Zeit vorgenommen werden kann. Gegenüber dem Stand der Technik lassen sich mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung Schleifbearbeitungsverkürzungen von bis zu 50 % erreichen. Damit erweist sich die erfindungsgemäße Vorrichtung sehr viel effektiver als die aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtungen.
  • Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist darin zu sehen, daß die vorzugsweise als ringförmiger Zylinder ausgebildete Schleifeinrichtung mit vergleichsweiser hoher Drehzahl angetrieben werden kann. Aufgrund dieses Umstandes kann die Wirkoberfläche der Schleifeinrichtung mit einem Schleifmittel feiner Körnung versehen sein. Hierdurch bedingt kann mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung das zu bearbeitende Schneidwerkzeug in nur einem Verfahrensgang endbearbeitet werden. Ein Nachbearbeiten, beispielsweise in Form eines Pliestens, kann vollständig entfallen. Damit erweist sich eine Verfahrensdurchführung unter Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung zudem als äußerst kosteneffektiv.
  • Darüber hinaus erlaubt es die erfindungsgemäße Vorrichtung in vorteilhafter Weise, individuell ausgestaltete Kropfgeometrien zu erzeugen.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung anhand der nachfolgenden Fign. Dabei zeigen:
  • 1 in einer schematischen Seitenansicht ein Schneidwerkzeug in Form eines Messers nach dem Stand der Technik;
  • 2 in einer schematischen Seitenansicht ein Schneidwerkzeug in Form eines Messers nach der Erfindung;
  • 3 in einer Draufsicht von oben ein Schneidwerkzeug in Form eines Messers nach der Erfindung;
  • 4 in einer Prinzipdarstellung die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens;
  • 5 eine Prinzipdarstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens gemäß Sichtlinie V-V nach 4;
  • 6 in einer perspektivischen Darstellung ein Schneidwerkzeug in Form eines Messers nach der Erfindung in einer ersten Ansicht;
  • 7 in einer perspektivischen Darstellung ein Schneidwerkzeug in Form eines Messers nach der Erfindung in einer zweiten Ansicht und
  • 8 in einer perspektivischen Darstellung ein Schneidwerkzeug in Form eines Messers nach der Erfindung in einer dritten Ansicht.
  • 1 zeigt in einer Seitenansicht ein Schneidwerkzeug 1 in Form eines Messers nach dem Stand der Technik.
  • Das nach 1 aus dem Stand der Technik bekannte Schneidwerkzeug 1 verfügt über eine Klinge 2 und ein daran angeordnetes Griffstück 3. Die Klinge 2 trägt in Höhenrichtung 19 oberseitig den Klingenrücken 5 und bildet mit Bezug auf die Erstreckung in Höhenrichtung 19 unterseitig die Schneide, die sogenannte Klingenwate 6 aus.
  • Die Klinge 2 weist griffstückseitig, das heißt in Längsrichtung 7 ausgehend von der Klingenspitze 26 dem Griffstück vorgelagert, einen Kropf 4 auf. Klingenseitig schließt der Kropf 4 mit einer Konturkante 25 ab, die bei einem Schneidwerkzeug 1 nach dem Stand der Technik gemäß 1 orthogonal zum Klingenrücken 5 verläuft.
  • Die 2 und 3 zeigen jeweils ein Schneidwerkzeug 1 in Form eines Messers nach der Erfindung.
  • Das Schneidwerkzeug 1 nach der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß der Kropf 4 beidseitig der Klinge 2 eine mit Bezug auf die Blattebene nach 2 (Klingenebene 20) in Richtung auf das Griffstück 3 weisende Verjüngung 24 aufweist. Anders als aus dem Stand der Technik gemäß 1 vorbekannt, verläuft die klingenseitige Konturkante 25 des Kropfes 4 also nicht orthogonal zum Klingenrücken 5. Die Konturkante 25 ist vielmehr, wie insbesondere 2 entnommen werden kann, individuellen Bedürfnissen gerecht werdend geschwungen ausgebildet. Diese klingenseitig geschwungen ausgebildete Konturkante 25 des Kropfes 4 ist aus mehreren Gründen von Vorteil.
  • Zum einen wird es durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Kropfes 4 zum ersten Mal möglich, die durch die Ausgestaltung des Kropfes 4 maßgeblich mitbestimmte Gewichtsverteilung des Schneidwerkzeuges 1 in Abhängigkeit der Größe des Schneidwerkzeuges 1 zu optimieren. So kann durch eine weniger stark ausgebildete Verjüngung 24 ein höheres Kropfgewicht eingestellt werden. Ein niedrigeres Kropfgewicht kann dementsprechend durch eine stärker ausgebildete Verjüngung 24 erreicht werden. Je nach Schneidwerkzeugtyp kann zur Erreichung einer optimierten Gewichtsverteilung der Kropf 4 entsprechend ausgebildet sein. Die Handhabung des Schneidwerkzeuges 1 wird hierdurch verbessert.
  • Wie 2 des weiteren zu entnehmen ist, verläuft die Konturkante 25 des Kropfes 4 derart, daß die Klingenwate 6 griffstückseitig frei auslaufend ausgebildet ist. Anders als bei den aus dem Stand der Technik vorbekannten Schneidwerkzeugen 1 nach 1 steht so in vorteilhafter Weise die Klingenwate 6 über ihre gesamte Länge in Längsrichtung 7 für einen Schneidvorgang zur Verfügung. Auch hierdurch wird die Handhabung des Schneidwerkzeuges 1 wesentlich verbessert.
  • Ein dritter Vorteil der erfindungsgemäßen Kropfausbildung ist darin zu sehen, daß es erstmals möglich ist, wie in 3 dargestellt, den Kropf 4 klingenrückenseitig dreieckförmig auszubilden. Im Bereich des Kropfes 4 ist der Klingenrücken 5 also im Vergleich zu den aus dem Stand der Technik vorbekannten Schneidwerkzeugen 1 nach 1 verstärkt ausgebildet. Dies schafft in vorteilhafter Weise eine Daumen- und/oder Fingerauflage, was gleichfalls eine verbesserte Handhabung ermöglicht. Durch diese Ausgestaltung wird es zudem ermöglicht, den Kropf 4 klingenrückenseitig mit einer Daumen- und/oder Fingerrutschsicherung zu versehen, die der vereinfachte Darstellung wegen in 3 nicht gezeigt ist. Eine solche Daumen- und/oder Fingerrutschsicherung kann beispielsweise dadurch ausgebildet sein, daß der Kropf 4 klingenrückenseitig Vertiefungen oder Rillen trägt, die beispielsweise in Form einer Gravur ausgebildet sein können.
  • Zur endfertigen Schleifbearbeitung sowohl der Klinge 2 als auch des Kropfes 4 des in den 2 und 3 gezeigten Schneidwerkzeuges 1 dient die in den 4 und 5 schematisch dargestellte Vorrichtung 23.
  • Wie die 4 und 5 zeigen, ist die Vorrichtung 23 aus einer Halteeinrichtung 8 für die Aufnahme der zu bearbeitenden Schneidwerkzeuge 1 einerseits und einer Schleifeinrichtung 9 andererseits gebildet. Die Halteeinrichtung 8 ist als Zylinderkörper ausgebildet, der auf seiner Außenoberfläche in der 4 nicht gezeigte Halteelemente zur Anordnung der Schneidwerkzeuge 1 aufweist. Die Halteeinrichtung 8 ist drehbar angeordnet und wird im Zuge der Schleifbearbeitung drehend in Drehrichtung 14 angetrieben. Die Halteeinrichtung 8 kann zudem in Bewegungsrichtung 12 translatorisch verfahrbar ausgebildet sein.
  • Die Schleifeinrichtung 9 ist nach Art eines konisch zulaufenden Zylinders ausgebildet. Dabei entspricht die Länge der Schleifeinrichtung 9 im wesentlichen der Länge der zu bearbeitenden Klinge 2 des Schneidwerkzeuges 1, das heißt die Länge der Schleifeinrichtung 9 ist korrespondierend zur Länge der zu bearbeitenden Klinge 2 des Schneidwerkzeuges 1 ausgebildet, wie dies insbesondere 5 erkennen läßt.
  • Die Schleifeinrichtung 9 ist ebenso wie die Halteeinrichtung 8 drehbar angeordnet, wobei die Schleifeinrichtung 9 in Drehrichtung 13 und die Halteeinrichtung 8 in Drehrichtung 14 angetrieben werden. Dabei drehen die Halteeinrichtung 8 und die Schleifeinrichtung 9 gleichsinnig, so daß sie im Kontaktbereich gegenläufig sind. Die Schleifeinrichtung 9 ist zudem in Bewegungsrichtung 10 translatorisch verfahrbar angeordnet und kann in Abhängigkeit der wunschgemäß auszubildenden Kropf- und/oder Blattgeometrie in Richtung der Halteeinrichtung 8 bzw. von dieser weg translatorisch verfahren werden. Stirnseitig, das heißt außenumfangsseitig trägt die zylindrisch ausgebildete Schleifeinrichtung 9 ein in der Fig. nicht näher dargestelltes Schleifmittel. Die mit dem Schleifmittel versehene Außenoberfläche der Schleifeinrichtung 9 stellt mithin die Wirkoberfläche der Schleifeinrichtung 9 dar.
  • Sowohl die Halteeinrichtung 8 als auch die Schleifeinrichtung 9 können darüber hinaus in Bewegungsrichtung 11 verfahrbar ausgebildet sein.
  • Die Drehbewegung der Schleifeinrichtung 9 in Drehrichtung 13 erfolgt bezüglich der Drehachse 15. Die Drehbewegung der Halteeinrichtung 8 in Drehrichtung 14 erfolgt indes mit Bezug auf die Drehachse 16.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zur Schleifbearbeitung wird wie nachfolgend beschrieben durchgeführt:
    Die zu bearbeitenden Schneidwerkzeuge 1 werden zwecks Bearbeitung der ersten Seite der Klinge 2 in die Halteeinrichtung 8 unter Verwendung der an der Halteeinrichtung 8 entsprechend ausgebildeten Halteelemente eingespannt. Sodann werden die Halteeinrichtung 8 und die Schleifeinrichtung 9 in Drehbewegung versetzt. Die Halteeinrichtung 8 wird mit den daran angeordneten Schneidwerkzeugen 1 an die Schleifeinrichtung 9 herangefahren, das heißt in Zustellrichtung 18 auf die Schleifeinrichtung 9 zu bewegt. Ein Kontakt zwischen den Schneidwerkzeugen 1 und der Schleifeinrichtung 9 ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht gegeben.
  • Infolge der Drehbewegung der Halteeinrichtung 8 werden die daran angeordneten Schneidwerkzeuge 1 mit ihrer zu bearbeitenden Blattseite auf einer Kreisbahn an der Schleifeinrichtung 9 vorbeigeführt. Zwecks Schleifbearbeitung wird nun die Schleifeinrichtung 9 mit den zu bearbeitenden Klingenseiten der Schneidwerkzeuge 1 in Linienberührung 17 gebracht, zu welchem Zweck die Schleifeinrichtung 9 und/oder die Halteeinrichtung 8 entsprechend der Bewegungsrichtung 10 verfahren werden. Aufgrund der Drehbewegung der Halteeinrichtung 8 werden die zu bearbeitenden Schneidwerkzeuge 1 zunächst im Bereich ihrer späteren Klingenwate 5 mit der Schleifeinrichtung 9 in Kontakt gebracht. Während die zu bearbeitenden Klingenseiten infolge der Drehbewegung der Halteeinrichtung 8 an der Schleifeinrichtung 9 vorbeigeführt werden, wird diese wahlweise in den Bewegungsrichtungen 10, 11 und 12 translatorisch bewegt. Infolge dieser Bewegung wird die Klinge 2 sowie der Kropf 4 des Schneidwerkzeuges 1 mit einer Geometrie versehen, wie sie in den 2 und 3 bzw. in perspektivischer Darstellung in den 6 bis 8 gezeigt ist.
  • Gemäß einer alternativen Vorrichtungsvariante ist die Halteeinrichtung 8 nicht um die Drehachse 16 rotierbar ausgebildet, sondern in den Bewegungsrichtungen 10 und 11 translatorisch verfahrbar. Zwecks translatorischer Bewegung verfügt die Halteeinrichtung 8 über entsprechende Zustellachsen, die in der schematischen Darstellung nach 4 nicht im besonderen dargestellt sind.
  • Gemäß der vorstehenden Darlegungen werden die von der Halteeinrichtung 8 getragenen Schneidwerkzeuge 1 auf einer Kreisbahn von der Schleifeinrichtung 9 vorbei bewegt. Diese von den Schneidwerkzeugen 1 vollzogene Kreisbewegung kann sich entweder dadurch ergeben, daß die Halteeinrichtung 8 um die Drehachse 16 rotierbar ausgebildet ist oder dadurch, daß eine Überlagerung der translatorischen Bewegung der Halteeinrichtung 8 in Bewegungsrichtung 10 und 11 stattfindet. Durch die Überlagerung dieser beiden translatorischen Bewegungen wird eine von den Schneidwerkzeugen 1 durchgeführte Kreisbewegung nachempfunden, so daß sich das schon vorbeschriebene Schleifergebnis in vorteilhafter Weise einstellt. Die durch eine Überlagerung von translatorischen Bewegungen nachempfundene Kreisbewegung hat den Vorteil, daß die die Halteeinrichtung 8 aufnehmenden Maschinenteile auf einfache Weise sehr viel steifer ausgebildet werden können. Insofern ist eine solche Verfahrensdurchführung bevorzugt.
  • Der besondere Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens liegt darin, daß sowohl die Klingengeometrie als auch die Kropfgeometrie nahezu beliebig ausgebildet werden können, denn ergeben sich diese allein durch die gewählten Zustellbewegungen und den Durchmesser der Schleifeinrichtung 9 in Bewegungsrichtung 10. Je näher die Schleifeinrichtung 9 im Rahmen der Verfahrensdurchführung an die zu bearbeitenden Schneidwerkzeuge 1 herangeführt wird. desto mehr Material wird abgetragen. Zudem kann über die Zustellbewegung der Schleifeinrichtung 9 die spätere Klingen- und/oder Kropfgeometrie genau bestimmt werden, und so könne beispielsweise kontinuierlich verlaufende Klingenseiten ausgebildet werden. Auch prismenförmige Klingengeometrien können geschaffen werden, ebenso wie asymmetrische Klingenquerschnitte.
  • Zur Ausbildung des im besonderen ausgestalteten und nach den 2 und 3 bereits beschriebenen Kropfes 4 ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß das Schneidwerkzeug 1 in Relation zur Schleifeinrichtung 9 derart positioniert wird, daß die Drehachse 15 der Schleifeinrichtung 9 und eine in der Klingenebene 20 des Schneidwerkzeuges 1 parallel zum Klingenrücken 5 verlaufende Schneidwerkzeugachse 21 einen Winkel 22 einschließen, wie dies in 5 dargestellt ist. Dabei ist der Winkel 22 im Zuge der Verfahrensdurchführung vorzugsweise variabel einstellbar, so daß beliebige Konturkanten 25 bezüglich des Kropfes 4 ausgebildet werden können.
  • 1
    Schneidwerkzeug
    2
    Klinge
    3
    Griffstück
    4
    Kropf
    5
    Klingenrücken
    6
    Klingenwate (Schneide)
    7
    Längsrichtung
    8
    Halteeinrichtung
    9
    Schleifeinrichtung
    10
    Bewegungsrichtung
    11
    Bewegungsrichtung
    12
    Bewegungsrichtung
    13
    Drehrichtung
    14
    Drehrichtung
    15
    Drehachse
    16
    Drehachse
    17
    Linienberührung
    18
    Zustellrichtung
    19
    Höhenrichtung
    20
    Klingenebene
    21
    Schneidwerkzeugachse
    22
    Winkel
    23
    Vorrichtung
    24
    Verjüngung
    25
    Konturkante
    26
    Klingenspitze

Claims (24)

  1. Schneidwerkzeug, insbesondere Messer, mit einer Klinge (2) und einem daran angeordneten Griffstück (3), wobei die Klinge (2) griffstückseitig einen Kropf (4) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der Kropf (4) beidseitig der Klinge (2) eine mit Bezug auf die Klingenebene (20) in Richtung auf das Griffstück (3) weisende Verjüngung (24) aufweist.
  2. Schneidwerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kropf (4) klingenrückenseitig dreieckförmig ausgebildet ist.
  3. Schneidwerkzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Klingenwate (6) griffstückseitig frei auslaufend ausgebildet ist.
  4. Verfahren zur Schleifbearbeitung eines Schneidwerkzeuges (1), insbesondere eines Messers (6), bei dem das in eine Halteeinrichtung (8) eingespannte Schneidwerkzeug (1) mit einer seiner zu bearbeitenden Klingenseiten an der Wirkoberfläche einer drehbar angeordneten Schleifeinrichtung (9) vorbeigeführt wird, bei dem die Wirkoberfläche der Schleifeinrichtung (9) mit der zu bearbeitenden Klingenseite des Schneidwerkzeuges (1) im wesentlichen in Linienberührung (17) gebracht und die Schleifeinrichtung (9) in Abhängigkeit der zu erzeugenden Klingengeometrie translatorisch quer zu ihrer Drehachse (16) verfahren wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneidwerkzeug (1) in Relation zur Schleifeinrichtung (9) derart positioniert wird, daß die Drehachse (16) der Schleifeinrichtung (9) und eine in der Klingenebene (20) des Schneidwerkzeuges (1) parallel zum Klingenrücken (5) verlaufende Schneidwerkzeugachse (21) einen Winkel (22) einschließen.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneidwerkzeug (1) auf wenigstens einer teilkreisförmigen Bahn an der Wirkoberfläche der Schleifeinrichtung (9) vorbeigeführt wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Wirkoberfläche der Schleifeinrichtung (9) unter einem Winkel 22 zur Längsrichtung 7 der zu bearbeitenden Klingenseite des Schneidwerkzeuges (1) mit dieser im wesentlichen in Linienberührung (17) gebracht wird.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (8) in wenigstens zwei quer zueinander stehenden Bewegungsrichtungen (10, 11, 12) translatorisch verfahrbar angeordnet ist, wobei das Schneidwerkzeug (1) in einer Überlagerung dieser Bewegungsrichtungen (10, 11, 12) an der Wirkoberfläche der Schleifeinrichtung (9) vorbeigeführt wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneidwerkzeug (1) in einer Überlagerung der translatorischen Bewegungsrichtungen (10, 11, 12) auf wenigstens einer teilkreisförmigen Bahn an der Wirkoberfläche der Schleifeinrichtung (9) vorbeigeführt wird.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die verschleißbedingte Abnutzung der Wirkoberfläche der Schleifeinrichtung (9) durch eine translatorische Verstellbewegung der Schleifeinrichtung (9) quer zu ihrer Drehachse (16) kompensiert wird.
  10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (8) samt eingespanntem Schneidwerkzeug (1) zu Beginn der Schleifbearbeitung an die Schleifeinrichtung (9) herangeführt wird.
  11. Vorrichtung zur Schleifbearbeitung eines Schneidwerkzeuges (1), insbesondere eines Messers, mit einer Halteeinrichtung (8) für die Aufnahme des zu bearbeitenden Schneidwerkzeuges (1) und einer Schleifeinrichtung (9), wobei die Halteeinrichtung (8) und die Schleifeinrichtung (9) hinsichtlich wenigstens dreier Freiheitsgrade relativ zueinander verfahrbar angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneidwerkzeug (1) in Relation zur Schleifeinrichtung (9) derart positioniert ist, daß die Drehachse (16) der Schleifeinrichtung (9) und eine in der Klingenebene (20) des Schneidwerkzeuges (1) parallel zum Klingenrücken (5) verlaufende Schneidwerkzeugachse (21) einen Winkel (22) einschließen.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (8) drehbar ausgebildet ist.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (8) translatorisch verfahrbar ausgebildet ist.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (8) in zwei quer zueinander stehenden Bewegungsrichtungen (10, 11, 12) translatorisch verfahrbar ausgebildet ist.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (8) längs und/oder quer zu ihrer Drehachse (15) translatorisch verfahrbar ausgebildet ist.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (8) zylinderförmig ausgebildet ist.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (8) auf ihrer Zylinderaußenoberfläche mehrere Halteelemente zur gleichzeitigen Aufnahme mehrerer Schneidwerkzeuge (1) aufweist.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (8) eine Längserstreckung aufweist, die die Längserstreckung (7) eines von der Halteeinrichtung (8) aufgenommenen Schneidwerkzeuges (1) übersteigt.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Schleifeinrichtung (9) drehbar ausgebildet ist.
  20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Schleifeinrichtung (9) quer zu ihrer Drehachse (16) translatorisch verfahrbar ausgebildet ist.
  21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Schleifeinrichtung (9) nach Art eines Rings ausgebildet ist, wobei die Außenoberfläche des Rings die mit einem Schleifmittel versehene Wirkoberfläche der Schleifeinrichtung (9) ausbildet.
  22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite der Wirkoberfläche in Längsrichtung der Drehachse (15) der Halteeinrichtung (8) korrespondierend zur Länge des Schneidwerkzeuges (1) ausgebildet ist.
  23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Schleifeinrichtung (9) kropfseitig des zu bearbeitenden Schneidwerkzeuges (1) abgerundet ausgebildet ist.
  24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß eine Rechnereinheit zur Steuerung der rotatorischen und/oder translatorischen Verfahrbewegungen von Halteeinrichtung (8) und/oder Schleifeinrichtung (9) vorgesehen ist.
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