DE102006005992A1 - Vorrichtung zum Stanzen von Stanzgut, insbesondere von Folienbahnen oder dergleichen - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Stanzen von Stanzgut, insbesondere von Folienbahnen oder dergleichen, mit einer Wickelrolle, auf der eine flexible Materialbahn (2) aufgewickelt ist, mit einer Stanzeinrichtung (6), die wenigstens ein, mittels einer Steuereinrichtung entsprechend vorgegebener Stanzposition gesteuert, verlagerbares Stanzaggregat (27) aufweist, und mit einer Materialbahn-Abwickelvorrichtung (14), die mit einer die Abwickelvorrichtung (14) intermittierend, betätigbaren Steuereinrichtung gekoppelt ist, dergestalt, dass mittels der Abwickelvorrichtung (14) pro Stanzvorgang eine vorgegebene Materialbahnlänge von der Wickelrolle abwickelbar ist, um der Stanzeinrichtung (6) einen zu stanzenden Materialbahn-Stanzabschnitt (45) zuzuführen, wobei die Abwickelvorrichtung (14) so gesteuert ist, dass der Stanzabschnitt (45) für eine vorgegebene Stanzzeitdauer im Wesentlichen gespannt im Bereich der Stanzeinrichtung (6) gehalten ist und nach dem Stanzvorgang der bearbeitete Stanzabschnitt (45) aus dem Bereich der Stanzeinrichtung (6) abziehbar sowie der nächste zu bearbeitende Stanzabschnitt (45) der Stanzeinrichtung (6) zuführbar ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Stanzen von Stanzgut, insbesondere von Folienbahnen oder dergleichen, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Derartige Stanzvorrichtungen, die regelmäßig einen Stanzstempel und eine dem Stanzstempel zugeordnete Stanzmatrize aufweisen, sind allgemein bekannt. So sind beispielsweise Stanzvorrichtungen bekannt, bei denen der Stanzstempel und die Stanzmatrize ortsfest angeordnet sind und denen zur Stanzbearbeitung ein Werkstück, z. B. eine dünne Platte oder dergleichen zugeführt werden. Eine besondere Problematik stellt jedoch die Stanzbearbeitung von Materialbahnen, insbesondere von flexiblen Materialbahnen dar, die z. B. von einer Wickelrolle abgewickelt werden und dann einer Stanzbearbeitung unterzogen werden müssen.
- Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine für den letztgenannten Fall geeignete Vorrichtung zum Stanzen von flexiblen Materialbahnen, insbesondere Folienbahnen zur Verfügung zu stellen, die einfach und kompakt aufgebaut ist und zudem eine funktionssichere Stanzbearbeitung der Materialbahn entsprechend einem vorgegeben Stanzmuster ermöglicht.
- Diese Aufgabe wird gelöst mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
- Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
- Gemäß Anspruch 1 weist die erfindungsgemäße Vorrichtung eine vorzugsweise von einer Wickelrolle abwickelbare flexible Materialbahn auf. Ferner weist die Vorrichtung eine Stanzeinrichtung auf, die wenigstens ein mittels einer Steuereinrichtung entsprechend vorgegebener Stanzpositionen gesteuert verlagerbares Stanzaggregat aufweist. Zudem ist eine Materialbahn-Transportvorrichtung vorgesehen, die mit einer die Transportvorrichtung intermittierend betätigbaren Steuereinrichtung gekoppelt ist dergestalt, dass mittels der Transportvorrichtung pro Stanzvorgang z. B. eine vorgegebene Materialbahnlänge von der Wickelrolle abwickelbar ist, um der Stanzeinrichtung einen einer Stanzbearbeitung zu unterziehenden Materialbahn-Stanzabschnitt zuzuführen, wobei die Transport- bzw. Abwickelvorrichtung so gesteuert ist, dass der Stanzabschnitt für eine vorgegebene Stanzzeitdauer im wesentlichen gespannt im Bereich der Stanzeinrichtung gehalten ist und nach dem Stanzvorgang der bearbeitete Stanzabschnitt aus dem Bereich der Stanzeinrichtung abziehbar sowie der nächste zu bearbeitende Stanzabschnitt der Stanzeinrichtung zuführbar ist.
- Mit der erfindungsgemäßen Stanzvorrichtung wird eine sehr funktionssichere und einfach durchzuführende Stanzbearbeitung in Verbindung mit flexiblen Materialbahnen zur Verfügung gestellt, da hier jeweils nur eine solche Materialbahnlänge von der Wickelrolle abgewickelt wird, wie dies für das Einbringen des nächsten zu bearbeitenden Stanzabschnittes in eine Stanzeinrichtung erforderlich ist. Im in die Stanzeinrichtung eingebrachten bzw. zugeführten Zustand wird wenigstens der zu bearbeitende Stanzabschnitt der abgewickelten Materialbahn gespannt gehalten, so dass das Stanzen als solches mit einer hohen Stanzqualität durchgeführt werden kann. Nachdem der eine oder mehrere Stanzungen umfassende Stanzvorgang beendet ist, kann durch entspre chende Ansteuerung der Transportvorrichtung sichergestellt werden, dass die Materialbahn weiter abgezogen und vorzugsweise abgewickelt wird, wobei dann auf einfache Weise durch bloßen Weitertransport der Stanzabschnitt, der zuletzt bearbeitet worden ist, aus dem Bereich der Stanzeinrichtung abtransportiert wird, während gleichzeitig der nächste zu bearbeitende Stanzabschnitt der Materialbahn dann wiederum gespannt im Bereich der Stanzeinrichtung angeordnet und gehalten ist.
- Mit einer derartigen erfindungsgemäßen Vorrichtung lassen sich somit zum einen Stanzarbeiten an „endlosen" Materialbahnen aus einem flexiblen Material sehr gut und funktionssicher sowie einfach durchführen. Andererseits kann eine derartige Vorrichtung aber auch sehr gut, wie dies nachträglich noch weiter und detaillierter erläutert werden wird, mit einer Schneidvorrichtung kombiniert werden, mittels der dann die entsprechenden Materialbahnabschnitte nach dem Stanzvorgang abgelängt werden können.
- Ein besonders einfacher und kompakter Aufbau eines Stanzaggregates sieht einen in etwa U-förmigen Haltebügel mit zwei U-Schenkeln als Bügelschenkel vor, an dessen einem Bügelschenkel ein Stanzstempel und an dessen anderem Bügelschenkel eine dem Stanzstempel entsprechend zugeordnete Stempelmatrize ausgebildet ist. Der wenigstens eine U-Bügel ist stets seitlich neben der Materialbahn angeordnet und im wesentlichen quer zur Materialbahnlaufrichtung ausgerichtet, damit die Materialbahn beim Stanzvorgang von den beiden Bügelschenkeln des Haltebügels von der Seite her wenigstens bereichsweise umgriffen werden kann. Die Spannung der Materialbahn, insbesondere im zu bearbeitenden Stanzabschnitt ist dabei vorzugsweise so gewählt, dass die Materialbahn wenigstens im Bereich der Stempelmatrize in einer formschlüssigen Anlageverbindung flächig auf der Stempelmatrize aufliegt, um Stanzschnitte mit hervorragender Bearbeitungsqualität zu erzielen.
- Der U-Bügel ist bevorzugt mit einer Schlitteneinrichtung verbunden, entlang derer der U-Bügel mittels einer Steuereinrichtung gesteuert verfahren werden kann. Diese Schlitteneinrichtung ist bevorzugt durch eine quer zur Materialbahnlaufrichtung verlaufende, ortsfeste Führungsschiene gebildet, entlang derer der U-Bügel und damit das Stanzaggregat linear und quer zur Materialbahnlaufrichtung verfahren werden kann. Für den Fall, dass neben der Querverfahrung auch noch eine Längsverfahrung in Materialbahnlaufrichtung vorgesehen sein soll, kann neben der zuvor genannten ersten Führungsschiene auch noch eine dazu senkrecht verlaufende zweite Führungsschienenanordnung vorgesehen sein, entlang derer der U-Bügel dann in Materialbahnlaufrichtung verfahren werden kann. Selbstverständlich sind auch Stanzanordnungen möglich, bei denen der U-Bügel lediglich im Materialbahnlaufrichtung entlang einer Führungsschienenanordnung verfahren werden kann. Dies hängt von dem jeweiligen Aufbau der Vorrichtung und den durchzuführenden Stanzarbeiten ab. Die jeweiligen Stanzaggregate bzw. U-Bügel stehen über wenigstens ein Führungs-Gegenelement, das entsprechend formangepasst an die Führungsschiene ausgebildet ist, in Wirkverbindung. Für eine möglichst gute Gleitlagerung ist dabei z. B. das Führungs-Gegenelement entsprechend formschlüssig im Bereich der Führungsschiene geführt.
- Eine besonders bevorzugte und kompakte Ausführungsform sieht vor, dass zu beiden Seiten der Materialbahn jeweils wenigstens ein, bevorzugt lediglich ein Stanzaggregat angeordnet ist, deren Verstellweg jeweils so bemessen ist, dass diese insbesondere in Richtung quer zur Materialbahnlaufrichtung lediglich bis in einen mittleren Materialbahnbereich verfahren werden können, so dass mit dem einen Stanzaggregat die eine Hälfte des Stanzabschnittes der Materialbahn und mit dem anderen Stanzaggregat entsprechend die andere Hälfte des Stanzabschnittes der Materialbahn stanzbearbeitet werden kann. Ein derartiger Aufbau ist insgesamt relativ kompakt und kann mit kleindimensionierten und damit einfach und preiswert herzustellenden Stanzaggregaten aufgebaut sein. Zudem lassen sich insbesondere bei der gleichzeitigen Bedie nung beider Stanzaggregate sehr schnell die gewünschten Stanzarbeiten durchführen. Selbstverständlich ist in letztem Falle dafür zu sorgen, dass die Stanzaggregate so angesteuert werden, dass diese in einem mittleren Bereich, in dem sich die Verstellwege gegebenenfalls überschneiden, nicht miteinander kollidieren. Insbesondere ist ein derartiger Aufbau auch besonders für sehr breite Materialbahnen geeignet, wie dies z. B. in der Photovoltaikindustrie für dort verwendete Folien verwendet werden, bei denen quer zur Materialbahnlaufrichtung eine Mehrzahl von voneinander beabstandeten Stanzlöchern auszubilden sind. Besonders vorteilhaft ist es in diesem Zusammenhang auch, jedem Stanzaggregat ein separates, von der Steuereinrichtung ansteuerbares Antriebsaggregat, insbesondere einen Elektromotor, zuzuordnen, mittels dem jeder U-Bügel entlang der Schlitteneinrichtung separat gesteuert verfahren werden kann. Gemäß einer besonders bevorzugten und einfachen Ausführungsform ist das Antriebsaggregat ortsfest an einer Führungsschiene der Schlitteneinrichtung angeordnet und weist ein entlang der Führungsschiene verlaufendes Übertragungs- bzw. Antriebselement auf, z. B. eine Zahnriemen-Spindel-Anordnung, so dass das mit diesem Antriebselement zusammenwirkende bügelseitige Führungs-Gegenelement bei einer Betätigung des Antriebsaggregates in die gewünschte Richtung zwangsverfahren wird.
- Um eine Verschmutzung der Führungsschienenanordnung zu vermeiden, ist ein Aufbau bevorzugt, bei dem die Führungsschiene eine nach oben offene Führungsnut aufweist, in deren Querschnitt gesehen zu beiden Seiten der Führungsnut jeweils eine Dichtlippe angeordnet ist, die nach außen von der Führungsnut weg, keil- bzw. dachförmig aufeinander zulaufen und damit Führungsnut nach außen hin abdichten. Die vorzugsweise aus einem Elastomermaterial hergestellten Dichtlippen nehmen dann die zwischen diesen hindurchgeführten bügelseitigen Führungs-Gegenelemente zwischen sich auf und umschließen diese im wesentlichen in einer dichten Anlageverbindung formschlüssig.
- Bevorzugt ist eine Austauschbarkeit des Führungs-Gegenelementes am zugeordneten Bügelschenkel bzw. der Führungsschiene an einer ortsfesten Werkzeugplatte vorgesehen, damit diese bei Reparatur- und/oder Wartungsarbeiten einfach ausgetauscht bzw. abgebaut werden können.
- Ebenso ist es vorteilhaft, wenn der Stanzstempel und die Stanzmatrize Bestandteil eines Sets von mehreren mit unterschiedlichen Geometrien ausgebildeten Stanzstempel/Stanzmatrizen-Paaren sind, damit die erfindungsgemäße Stanzvorrichtung für eine Vielzahl unterschiedlicher Stanzarbeiten einfachstumgerüstet werden kann.
- Für eine besonders saubere Stanzbearbeitung ist vorgesehen, dass unterhalb eines Plattendurchbruchs der Stanzmatrize eine Auffangeinrichtung angeordnet ist, die in einer bevorzugten Ausgestaltung eine Stanzabfall-Rutsche und ein Auffangbehältnis aufweist.
- In einer bevorzugten konkreten Ausgestaltung ist vorgesehen, dass der Stanzstempel im montierten Zustand an einem oberen Bügelschenkel angeordnet ist und in diesem Bereich eine mittels der Steuereinrichtung betätigbare und ansteuerbare Betätigungseinrichtung zugeordnet ist.
- Die Transportvorrichtung selbst, bei der es sich vorzugsweise um eine Abwicklungsvorrichtung handelt, umfasst bevorzugt eine der Stanzeinrichtung nachgeschaltete Vorschubeinrichtung, die neben ihrer Transportfunktion bzw. Abwickel- und Vorschubfunktion zudem in einer vorteilhaften Doppelfunktion so ausgelegt ist, dass diese im Stillstand die Materialbahn mit einer vorgegebenen Haltekraft festhält und damit sicherstellt, dass die Materialbahn wenigstens im Bereich der Stanzeinrichtung, vorzugsweise im Zusammenwirken mit wenigstens einem weiteren Spannmittel, gespannt gehalten ist. Grundsätzlich kann eine derartige Vorschubeinrichtung durch unterschiedliche Mittel gebildet sein, so z. B. auch durch absenkbare und dann linear weiterverfahrbare Vor schubmittel. Besonders bevorzugt ist jedoch der Einsatz einer Vorschubeinrichtung mit wenigstens einer, vorzugsweise zwei zusammenwirkenden Vorschubwalzen, deren Walzenachsen in etwa quer zur Materialbahnlaufrichtung verlaufen, wobei zwischen der wenigstens einen Vorschubwalze und dem Walzengegenelement, das vorzugsweise, wie bereits zuvor ausgeführt, ebenfalls wiederum eine Vorschubwalze ist, ein Walzenklemmspalt, insbesondere ein Nullspalt eingestellt bzw. ausgebildet ist, mittels dem sichergestellt ist, dass im Stillstand die Haltekraft für die Spannung der Materialbahn für die Stanzarbeiten aufgebracht werden kann. Darüberhinaus ist der Walzenspalt auch so auszulegen, dass bei einer Walzenbetätigung der in den Walzenklemmspalt geführte Materialbahnabschnitt in Materialbahnlaufrichtung sicher weiter transportiert wird. Besonders bevorzugt weisen hierzu die Vorschubwalzen an ihrer Außenumfangsfläche ein elastisches Material, insbesondere Elastomermaterial auf, mittels dem die zuvor genannten Anforderungen auf einfache Weise mit hoher Funktionssicherheit erfüllt werden können. Die erfindungsgemäße Anordnung der Transportvorrichtung nach der Stanzeinheit bewirkt somit hier vorteilhaft, dass mittels vorzugsweise zweier Vorschubwalzen sowohl ein Abwickeln, Spannen und Zuführen der Materialbahn zur Stanzeinrichtung als auch ein Weitertransport der bearbeiteten Materialbahn nach der Stanzbearbeitung erfolgt.
- Besonders bevorzugt handelt es sich hierbei um mittels eines Antriebs, wie beispielsweise eines Riementriebs angetriebene Vorschubwalzen, die bevorzugt beide drehangetrieben sind, da hierbei im Stillstand über die nicht angetriebene Betätigungseinrichtung auf einfache Weise neben der Verklemmung im Walzenklemmspalt sichergestellt werden kann, dass auch bei höheren Zugkräften entgegen der Materialbahnlaufrichtung auf die zwischen dem Vorschubwalzen gehaltene Materialbahn eine zusätzliche Haltekraft auf die Materialbahn einwirkt.
- Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten konkreten Ausgestaltung dieser Erfindungsvariante ist vorgesehen, dass wenigstens eine der beiden Vorschubwalzen mittels einer Verlagerungseinrichtung relativ zur anderen Vorschubwalze verlagerbar ist, insbesondere zur Einstellung des Walzenklemmspaltes, wobei die wenigstens eine verlagerbare Vorschubwalze in ihrer eingestellten Position mittels einer Fixiereinrichtung festgelegt werden kann. Die Verlagerungseinrichtung ist auf besonders einfache Weise durch einen Pneumatikzylinder gebildet, kann jedoch auch z. B. eine hydraulisch betätigbare Zylinder-Kolbeneinheit sein.
- Ein besonders einfacher und funktionssicher beherrschbarer Antrieb sieht vor, die Vorschubwalzen mittels eines Riementriebs, der mit der Steuereinrichtung gekoppelt und von dieser ansteuerbar ist, anzutreiben. Bevorzugt ist hierbei lediglich eine erste im montierten Zustand der Vorrichtung vorzugsweise untere sowie vorzugsweise ortsfest angeordnete Vorschubwalze mittels des Riementriebs drehangetrieben und erstreckt sich ein Antriebsriemen des Riementriebs von dieser ersten Vorschubwalze im wesentlichen geradlinig nach unten zu einer Antriebseinrichtung des Riementriebs, wodurch ein relativ schmal bauender und in Verbindung mit der vorgeschalteten Stanzeinrichtung sehr kompakter und klein bauender Aufbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung erzielt werden kann. Wie dies bereits oben in Verbindung mit dem Haltekrafterfordernis des Materialbahnabschnittes zwischen den z. B. Vorschubwalzen ausführlich erläutert worden ist, kann ein derartiger Antrieb zu dem auch wesentlich zur Halterung der Materialbahn im Stillstand der Vorschubeinrichtung beitragen.
- Bevorzugt sind beide Vorschubwalzen drehangetrieben, wobei eine erste der Vorschubwalzen unmittelbar mittels des Riementriebs über einen Antriebsriemen drehangetrieben ist, während die dann zweite Vorschubwalze unter Zwischenschaltung wenigstens einer Umlenkrolle mittels weiterer Umschlingungstriebe ebenfalls drehangetrieben ist. Die Antriebsriemen sind hier ebenso wie die Anzahl der Walzen und Rollen so anzuordnen, dass beide Vorschubwalzen für einen Vorschub der Materialbahn in Materialbahnlaufrichtung in Richtung auf den Walzenklemmspalt zu drehen.
- Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist gemäß einer weiteren bevorzugten konkreten Ausgestaltung eine der Vorschubeinrichtung vorgeschaltete zusätzliche Spanneinrichtung auf, mittels der der vorzugsweise von der Wickelrolle abgewickelte Materialbahnabschnitt insbesondere im Zusammenwirken mit der Vorschubeinrichtung wenigstens im Bereich der Stanzeinrichtung gespannt gehalten werden kann. Bevorzugt wird eine derartige Spanneinrichtung durch einen sogenannten „Tänzer" gebildet, um den herum die Materialbahn geführt ist und der die Materialbahn von oben her beschwert und im Zusammenwirken mit den Vorschubwalzen damit sicherstellt, dass die Materialbahn wenigstens im Stanzabschnitt, d. h. im Bereich der Stanzeinrichtung gespannt gehalten ist. Die Tänzereinrichtung selbst kann dabei z. B. mittels einer hydraulisch oder pneumatisch betätigbaren Betätigungseinrichtung in unterschiedliche Schwenkpositionen verlagert werden, insbesondere zur Einstellung der Spannkraft.
- Weiter bevorzugt ist in Materialbahnlaufrichtung gesehen sowohl vor als auch nach der Stempelmatrize ein Führungsblech angeordnet, das vorzugsweise eine Gleitoberfläche aufweist, die z. B. durch eine einen niedrigen Reibungskoeffizienten aufweisende Beschichtung, z. B. aus Teflon, gebildet sein kann. Diese Führungsbleche liegen bevorzugt in einer Ebene mit der Stempelmatrize, wodurch eine sichere und ungehinderte Zuführung bzw. ein ungehinderter Vorschub der Materialbahn sichergestellt werden kann.
- Die Führungsbleche sind zur Stempelmatrize hin endseitig vorzugsweise nach unten abgewinkelt, wodurch sichergestellt werden kann, dass z. B. in Verbindung mit toleranzbehafteten Montageungenauigkeiten auf jeden Fall der zu be stanzende Materialbahnabschnitt in einer flächigen Anlageverbindung auf der Stempelmatrize aufliegen kann.
- Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung, ist der vorzugsweise durch die Vorschubwalzen gebildeten Vorschubeinrichtung eine Schneidvorrichtung nachgeschaltet, die mit einer Steuereinrichtung gekoppelt ist und mittels der die bearbeitete Materialbahn gesteuert auf eine vorgegebene Länge ablängbar ist. Die Schneidvorrichtung selbst ist bevorzugt eine Querschneidevorrichtung mit einer mittels einer Betätigungseinrichtung, wie z. B. einem Exzenterantrieb, betätigbaren Balkenmesser, das im wesentlichen quer zur Materialbahnlaufrichtung verschwenkbar und absenkbar ist und mit einem ortsfest sowie quer zur Materialbahnlaufrichtung angeordneten Schneidbalken zusammenwirkt. Mittels einer derartigen, der Vorschubeinrichtung nachgeschalteten Schneideinrichtung können die Materialbahnen auf einfache Weise bereits integral innerhalb der erfindungsgemäßen Vorrichtung auf die gewünschte Länge abgelängt werden. Insgesamt wird hierdurch eine besonders kompakte und funktionsintegrierte Anordnung einer Stanz- und Schneidvorrichtung in einer einzigen, kompakten Vorrichtung zur Verfügung gestellt.
- Um insbesondere in Verbindung mit Kunststoff-Materialbahnen, wie z. B. Folien, sicherzustellen, dass diese nicht im Bereich der Vorschubeinrichtung bzw. auch an den Führungsflächen nach der Vorschubeinrichtung aufgrund deren elektrostatischer Ladung festhaften und damit den Weitertransport der Materialbahn bzw. auch den Schneidvorgang behindern, ist gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, in einem schmalen Übergangsbereich unmittelbar hinter der Vorschubeinrichtung und unmittelbar vor der Schneidvorrichtung eine kombinierte Ionisierungs- und Blaslufteinrichtung vorzusehen, mittels der die elektrostatische Ladung der Materialbahn neutralisiert und die Materialbahn auf ein Gas- oder Luftpolster angehoben werden kann, wodurch der nachfolgende Schneidvorgang auf be sonders funktionssichere Weise mit hoher Schneidqualität und ohne Ausschuss durchgeführt werden kann.
- Bevorzugt ist als Ionisierungseinrichtung sowohl oberhalb und unterhalb der Materialbahn eine Ionisierungseinrichtung vorgesehen, zwischen denen z. B. eine Blaslufteinrichtung vorgesehen ist. Die Blaslufteinrichtung selbst ist bevorzugt durch eine Mehrzahl von Blasluftdüsen ausgebildet, die ebenso wie eine erste Ionisierungseinrichtung im Bereich unterhalb der Materialbahn in einer Führungsplatte, münden. Die Führungsplatte ist vorzugsweise mit einer Gleitoberfläche in der zuvor geschilderten Art und Weise ausgebildet und kann weiterhin mit einem oberhalb der Führungsplatte angeordneten Führungsblech zusammenwirken, welches sich zur Schneidvorrichtung hin kontinuierlich verjüngt und auf dem letzten Stück des Weges zur Schneidvorrichtung hin einen Spaltbereich mit vorgegebenem gleichmäßigem Spaltabstand ausbildet. Durch diesen Spaltbereich hindurch wird dann die Materialbahn der Schneidvorrichtung zugeführt, wobei oberhalb dieses Spaltbereichs eine Ionisierungseinrichtung im Bereich des Führungsbleches angeordnet sein kann, um unmittelbar vor dem Schneiden die elektrische Neutralisierung auf der Materialbahnoberfläche, auf die das Querschneidemesser einwirkt, vorzunehmen. Die erste Ionisiereinrichtung ist dagegen bevorzugt weiter vorne, vor der Blaslufteinrichtung angeordnet und wirkt elektrisch neutralisierend auf die Unterseite der Materialbahn, um sicherzustellen, dass mit der nachfolgenden Blasluft dann auch das Luftpolster ungehindert unterhalb der Materialbahn aufgebaut werden kann.
- Der Schneidvorgang selbst wird dabei stets ebenfalls nur im Stillstand der Vorschubeinrichtung durchgeführt, d. h. bei unbewegter Materialbahn. Je nach konkreter Situation kann der Schneidvorgang dabei vor, nach oder aber auch während der Stanzbearbeitung durchgeführt werden, so lange nur sichergestellt ist, dass der Schneidvorgang bei stillstehender Vorschubeinrichtung durchgeführt wird.
- Die Zuführung der Blasluft zur Blasluftdüse erfolgt auch hier wiederum vorzugsweise von unten her, wodurch sich ein insgesamt kompakter Aufbau der Vorrichtung realisieren lässt.
- Ein weiterer besonders bevorzugter Aufbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung sieht vor, unmittelbar im Anschluss an die Schneidvorrichtung eine weitere Transporteinrichtung vorzusehen, die beispielsweise durch in der Art von Laufbändern ausgebildete und um einen Werkzeugtisch umlaufende Transportbänder gebildet ist, mittels denen die abgelängten Materialbahnen abtransportiert werden können.
- Wie dies bereits zuvor geschildert worden ist, bilden die Vorschubeinrichtung und die Schneideinrichtung eine Baueinheit, die von oben her mit einem Gehäusedeckel abgekapselt werden kann und mit der Stanzeinrichtung verbunden einen insgesamt kompakten Aufbau der erfindungsgemäßen Stanz- und Schneidvorrichtung zur Verfügung stellt.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand einer Zeichnung näher erläutert.
- Es zeigen:
-
1 einen schematischen Längsquerschnitt in Materialbahnlaufrichtung durch die erfindungsgemäße Vorrichtung, -
2 eine schematische Detailansicht der Stanzeinrichtung in Materialbahnlaufrichtung gesehen, -
3 eine vergrößerte Darstellung der Vorschubwalzen und Querschneidevorrichtung als Querschnitt in Materialbahnlaufrichtung gesehen. - In
1 ist eine erfindungsgemäße Vorrichtung1 zum Stanzen und Schneiden einer Kunststoff-Folienbahn2 gezeigt, die von einer hier nicht dargestellten Wickelrolle, auf der die Folienbahn2 aufgewickelt ist, abgewickelt wird. Die von der hier nicht dargestellten Wickelrolle kommende Folienbahn läuft über eine Tänzereinrichtung3 nach oben über eine Umlenkrolle4 über ein erstes Führungsblech5 und eine Stanzeinrichtung6 sowie ein zweites Führungsblech7 zu einer eine Vorschubeinrichtung ausbildenden Vorschubwalze8 und9 , und schließlich über eine Ionisierungs- und Blaslufteinrichtung10 zu einer Querschneidevorrichtung11 , wo der stanzbearbeitete Folienabschnitt abgelängt wird. - Der Vorschub der Folienbahn erfolgt mittels der beiden Vorschubwalzen
8 und9 , die wie dies aus der Zusammenschau der1 und3 erkennbar ist, entlang ihres Außenumfangs jeweils einen Elastomerschichtbereich12 aufweisen und die zwischen sich einen hier als Nullspalt ausgebildeten Walzenklemmspalt13 ausbilden. Die Vorschubwalzen8 ,9 sind Bestandteil einer als Abwickelvorrichtung14 ausgebildeten Transportvorrichtung, zu der auch die später noch näher beschriebene Tänzereinrichtung3 gehört. - Die beiden Vorschubwalzen
8 ,9 sind mittels eines Riementriebs15 drehangetrieben, der für eine gesteuerte Betätigung mit einer hier nicht dargestellten Steuereinrichtung gekoppelt ist. Der Riementrieb15 weist einen Antriebsriemen16 (1 ) auf, der die untere Vorschubwalze9 antreibt und der mittels einer im Bereich unterhalb der Vorschubwalzen8 ,9 angeordneten Riemenantriebseinrichtung17 angetrieben wird. Bestandteil des Riementriebs ist ferner noch eine Spannrolle18 für den Antriebsriemen. Die untere Vorschubwalze9 ist mittels eines Umschlingungstriebs19 , der auch eine Umlenkrolle20 umfasst, mit der oberen Vorschubwalze8 trieblich verbunden, was hier jedoch nicht im Detail dargestellt ist, so dass bei einer Betätigung des Riementriebs15 beide Vorschubwalzen8 und9 mit einer Drehrichtung auf den Walzenklemmspalt13 zu drehangetrieben werden. - Wie dies hier ebenfalls lediglich schematisch dargestellt ist, ist hier beispielhaft die untere Vorschubwalze
9 ortsfest angeordnet, d. h. nicht verlagerbar, während die obere Vorschubwalze8 mittels einer Verlagerungseinrichtung21 so relativ zur unteren Vorschubwalze9 verlagerbar ist, dass zwischen den beiden Vorschubwalzen8 und9 ein innerhalb vorgebbarer Einstellbereiche beliebiger Walzenklemmspalt13 eingestellt werden kann. Lediglich beispielhaft ist hier eine abgehobene Position der oberen Vorschubwalze8' strichpunktiert dargestellt. - Wie dies bereits zuvor angedeutet worden ist, bildet die Tänzereinrichtung
3 einen weiteren Bestandteil der Abwickelvorrichtung14 , um die Folienbahn2 im Zusammenwirken mit den beiden Vorschubwalzen8 und9 wenigstens im Bereich der Stanzeinrichtung gespannt zu halten. Die eine Spanneinrichtung ausbildende Tänzereinrichtung3 weist einen schwenkbar im Bereich unterhalb der Stanzeinrichtung6 angelenkten Schwenkarm22 auf, an dessen freiem Ende eine ein vorgegebenes Gewicht aufweisende Umlenkrolle23 drehbar gelagert ist. Ferner weist diese Tänzereinrichtung eine z. B. pneumatisch oder hydraulisch betätigbare Zylinder-Kolbeneinheit24 als Betätigungseinrichtung auf, die einerseits gelenkig am Aufbau der Vorrichtung1 und andererseits gelenkig am Schwenkarm22 angelenkt ist. Die ebenfalls mittels einer Steuereinrichtung gekoppelte Zylinder-Kolbeneinheit24 kann, wie dies in der1 schematisch dargestellt ist, den Schwenkarm22 des Tänzers in unterschiedlichen Schwenkpositionen verlagern und dort auch fixieren, wodurch die auf die Folienbahn2 wirkende Spannkraft im Bereich zwischen der Tänzereinrichtung3 und der beiden Vorschubwalzen8 und9 , die die Folienbahn zwischen sich im Walzenklemmspalt13 verklemmen, auf einfache Weise eingestellt werden kann. Die Klemmkraft der Vorschubwalzen, insbesondere auch im Zusammenwirken mit einer Selbsthemmung des Riementriebs, ist somit hier so vorgegeben, dass im Stillstand der Vorschubwalzen8 ,9 die Folienbahn lagefixiert und positionsgenau mit vorgegebener Spannung gehalten werden kann, wodurch ein optimierter Stanzvorgang mittels der Stanzeinrichtung6 durchgeführt werden kann, wie diese nachfolgend noch näher erläutert wird. - Die Stanzeinrichtung
6 wird nunmehr in Verbindung mit der1 und2 näher erläutert. Wie dies insbesondere der2 zu entnehmen ist, weist die Stanzeinrichtung6 auf gegenüberliegenden Seiten der Folienbahn2 , d. h. quer zur Folienbahnlaufrichtung25 gesehen jeweils ein entlang einer Schlitteneinrichtung26 verfahrbares Stanzaggregat27 auf, die jeweils baugleich ausgebildet sind. So ist jedes der beiden Stanzaggregate27 durch einen in etwa U-förmigen Haltebügel28 gebildet, an dessen in der Bildebene der1 und2 unteren Bügelschenkel29 zwei voneinander beabstandete und mit einer Führungsschiene31 der Schlitteneinrichtung26 zusammenwirkende Führungs-Gegenelemente32 mittelbar über eine Halteplatte33 mittels mehrerer Schraubverbindungen30 lösbar verbunden sind. - Die Führungsschiene
31 weist, was in der2 lediglich äußerst schematisch dargestellt ist, Dichtlippen34 auf, die die Führungsschiene31 nach außen hin abdichten und die Führungs-Gegenelemente32 in einer formschlüssigen Anlageverbindung dicht umschließen. Die Führungsschienen31 selbst sind auf einer ortsfesten Halteplatte35 der Vorrichtung1 angeordnet und liegen einander in Folienbahnlaufrichtung25 gesehen auf gleicher Höhe fluchtend gegenüber. Jede der Führungsschienen31 weist einseitig jeweils einen Antriebsmotor36 auf, der über entsprechende, in der jeweiligen Führungsschiene31 angeordnete Antriebsmittel, die hier nicht im Detail dargestellt sind, mit den Führungs-Gegenelementen32 zusammenwirkt, um diese entsprechend der hier beispielhaften Anordnung entlang der Führungsschienen31 quer zur Folienbahnlaufrichtung25 und damit entsprechend die Stanzaggregate27 zu verfahren. Die Antriebsmotoren36 sind mit einer hier nicht dargestellten Steuereinrichtung gekoppelt, mittels der die Stanzaggregate37 entsprechend vorgegebener Steuerprogramme Stanzarbeiten an der Folienbahn2 ausführen können. - Wie dies der
2 weiter entnommen werden kann, befinden sich die beiden Stanzaggregate27 mit Bezug zu der Folienbahn2 in der Bildebene der2 in ihren jeweiligen beiden unterschiedlichen Endstellungen. Sehr gut ist hier ersichtlich, dass über die gesamte Folienbahnbreite Stanzarbeiten mittels der beiden Stanzaggregate27 schnell und einfach, gegebenenfalls auch gleichzeitig durchgeführt werden können. - Der Haltebügel weist des weiteren einen oberen Bügelschenkel
37 auf, an dessen Bügelschenkelende ein Stanzstempel38 angeordnet ist, der mit einer entsprechend zugeordnet, endseitig am unteren Bügelschenkel29 angeordneten Stempelmatrize39 zusammenwirkt, so dass die Stanzaggregate27 , wie dies insbesondere der2 zu entnehmen ist, die Folienbahn für den Stanzvorgang von der Seite her umgreifen. - Der Stanzstempel
38 wird von einer z. B. pneumatischen Betätigungseinrichtung40 gesteuert betätigt, wozu die Betätigungseinrichtung mit einer hier nicht dargestellten Steuereinrichtung gekoppelt ist. Wie dies der1 weiter entnommen werden kann, weist die Stanzmatrize39 eine Matrizenplatte59 auf, in der ein an die jeweils zugeordnete Stempelform angepasster Plattendurchbruch60 ausgebildet ist unterhalb dem eine Auffangeinrichtung61 für den Stanzabfall angeordnet ist. Diese Auffangeinrichtung61 weist hier beispielhaft eine vom Plattendurchbruch60 ausgehende Rutsche62 auf, deren durchbruchfernes Rutschenende schräg nach unten geführt ist und oberhalb eines Auffangbehälters63 endet und in diesen mündet, so dass der Stanzabfall in diesem Auffangbehälter63 aufgefangen werden kann. Der Auffangbehälter63 ist hier austauschbar an der Vorrichtung1 gehaltert. - Sowohl Stanzstempel
38 als auch Stempelmatrize39 sind Bestandteil eines Sets von mehreren mit unterschiedlicher Geometrie ausgebildeten Stempelmatrizen-Paaren, so dass die Stanzstempel38 und die Stempelmatrize39 jederzeit ausgetauscht werden können. Dazu sind diese, wie dies den Figuren zu entnehmen ist, mittels Schraubverbindungen lösbar und austauschbar an den beiden Bügelschenkeln29 und37 angeordnet. - Wie dies insbesondere der
1 entnommen werden kann, ist in Folienbahnlaufrichtung25 gesehen zu beiden Seiten der Stempelmatrize39 jeweils ein in der Matrizenebene liegendes und zu der Stempelmatrize39 hinführendes bzw. wegführendes Führungsblech41 angeordnet, das eine sehr gleitfreudige Oberfläche aufweist und z. B. teflonbeschichtet sein kann. Diese Führungsbleche41 und42 verlaufen horizontal und geradlinig in Richtung auf die Stempelmatrizen39 zu bzw. von dieser weg, wobei die beiden Führungsbleche41 und42 jedoch im an die Stempelmatrize39 angrenzenden Blechendbereich jeweils eine nach unten gerichtete Abwinklung43 und44 aufweisen. Mittels dieser Führungsbleche41 und42 ist sichergestellt, dass die Folienbahn2 zum einen gut ohne nennenswerte Haftreibung mit gewünschter Spannung in der Folienbahn2 den Stanzaggregaten27 der Stanzeinrichtung6 zugeführt werden kann. Die endseitigen Abwinklungen43 ,44 führen dabei dazu, dass selbst bei herstellungs- und montagebedingten Toleranzen im Bereich der Führungsbleche41 ,42 und der Stempelmatrize39 auf einfache Weise sichergestellt ist, dass die Folienbahn2 in einer flächigen Anlageverbindung auf der ebenfalls eine glatte Oberfläche aufweisenden Stempelmatrizenoberfläche aufliegen und es zu keinen unerwünschten Abhebungen im Bereich der Stanzaggregate kommen kann, was wiederum die Qualität der Stanzungen negativ beeinflussen kann. Grundsätzlich ist es jedoch auch möglich, für solche Fälle, wo die Stanzlochbilder nicht exakt bearbeitet werden müssen, dass die Folienbahn in einem gewissen Spaltabstand über die Stempelmatrize39 geführt wird, so dass die Auflage auf das Stempelmatrize39 dann erst beim Stanzvorgang als solchem, durch das Absenken des Stanzstempels38 erfolgt. - Die Steuereinrichtungen steuern über entsprechende Steuerprogramme die einzelnen Aggregate dabei so, dass von der hier nicht dargestellten Wickelrolle intermittierend, d. h. schrittweise bzw. der Reihe nach jeweils nur eine be stimmte Folienbahnlänge von der Wickelrolle abgewickelt wird, so dass der entsprechend zu bearbeitende Stanzabschnitt
45 der Folienbahn2 im Bereich der Stanzaggregate27 positioniert und angeordnet werden kann und dann die Stanzarbeiten mittels der Stanzaggregate27 bei gespannter Ruhestellung der Folienbahn2 durchgeführt werden können. Nach erfolgter Stanzarbeit werden mittels der Steuereinrichtung wiederum die Vorschubwalzen8 ,9 angetrieben, um den nächsten Folienbahnabschnitt2 von der Wickelrolle abzuwickeln und den nächsten zu bearbeitenden Stanzabschnitt45 der Folienbahn2 analog zu der vorher beschriebenen Art und Weise im Bereich der Stanzaggregate27 zu positionieren. - Wie dies insbesondere wiederum den
1 und3 zu entnehmen ist, werden die bestanzten Folienbahnabschnitte nach der erneuten Betätigung der Vorschubwalzen8 und9 der Querschneidevorrichtung11 zugeführt, die mittels eines Exzenterantriebs46 betätigbar ist, was in der Darstellung der1 lediglich schematisch gezeigt ist. Die Ansteuerung des Exzenterantriebs46 erfolgt wiederum mittels einer programmgesteuerten Steuereinrichtung, die die Querschneidevorrichtung11 dann betätigt, wenn der abzulängende Folienbahnabschnitt von den Vorschubwalzen8 und9 an der Querschneidevorrichtung2 vorbeitransportiert worden ist und der zu beschneidende Bereich unterhalb eines Balkenmessers47 der Querschneidevorrichtung11 zum Liegen kommt. Dieses Balkenmesser47 ist quer zur Folienbahnlaufrichtung25 verschwenkbar und absenkbar, wobei es mit einem ebenfalls quer zur Folienbahnlaufrichtung25 angeordneten, ortsfesten Schneidbalken48 zusammenwirkt. Der abgelängte Folienbahnabschnitt kann dann mittels einer hier nicht dargestellten Transportvorrichtung abtransportiert werden. - Um sicherzustellen, dass die Folie nach den Vorschubwalzen nicht aufgrund der elektrostatischen Ladung der Folienbahn
2 z. B. an der im Bereich zwischen den Vorschubwalzen8 und9 und der Querschneidevorrichtung11 vorgesehenen Führungsplatte49 „anklebt" bzw. haften bleibt, weist diese Füh rungsplatte eine glatte, einen geringen Reibungskoeffizienten aufweisende Oberfläche, z. B. eine teflonbeschichtete Oberfläche auf. Ferner ist unmittelbar hinter den Vorschubwalzen8 und9 sowie unmittelbar vor der Querschneidevorrichtung11 die Ionisierungs- und Blaslufteinrichtung10 vorgesehen, die, in Folienbahnlaufrichtung25 als Zuführrichtung zur Querschneidevorrichtung11 gesehen, eine in der Führungsplatte49 mündende und sich quer zur Folienbahnlaufrichtung25 erstreckende erste Ionisierungseinrichtung50 aufweist, mittels der die Unterseite der Folienbahn2 elektrisch neutralisiert werden kann. Beabstandet davon in Richtung Folienbahnlaufrichtung25 weiter zur Querschneidevorrichtung11 hin gesehen, schließt sich an die erste Ionisierungseinrichtung50 eine Blaslufteinrichtung51 an, die ebenfalls sich quer zur Folienbahnlaufrichtung25 erstreckende und in der Führungsplatte49 mündende Blasluftdüsen52 aufweist, die mit einem Blasluftzufuhrkanal53 strömungsverbunden ist, der wiederum mit einer hier nicht dargestellten Gas- oder Luftquelle strömungsverbunden ist. Diese Gas- oder Luftquelle ist mit einer Steuereinrichtung gekoppelt, mittels der die Blasluftzuführung entsprechend gesteuert erfolgt dergestalt, dass die Folienbahn nach der ersten Ionisierungseinrichtung50 unmittelbar vor der Zuführung zur Querschneidevorrichtung11 auf einem Gas- oder Luftpolster gelagert ist. - Wie diese insbesondere der
3 entnommen werden kann, ist oberhalb der Führungsplatte49 ein auf der der Führungsplatte49 zugewandten Seite eine einen geringen Reibungskoeffizienten aufweisende Oberfläche oder eine ebensolche Beschichtung aufweisendes Führungsblech angeordnet, das sich vom Bereich der oberen Vorschubwalze8 ausgehend bis zu einem Bereich unmittelbar vor der Querschneidevorrichtung11 nach unten zu einem Spaltbereich54 verjüngt, durch den hindurch die Folienbahn2 auf dem Luftpolster der Querschneidevorrichtung11 zugeführt wird. Unmittelbar oberhalb dieses Spaltbereichs54 ist in dem Führungsblech55 eine zweite Ionisierungseinrichtung56 vorgesehen, die sich ebenfalls quer zur Folienbahnlaufrichtung25 erstreckt und vorzugsweise durch eine Spaltausnehmung57 hindurch eine Oberseite der Folienbahn unmittelbar vor deren Zuführung zur Querschneidevorrichtung11 elektrisch neutralisiert, wodurch hervorragende Schneidergebnisse erzielt werden können.
Claims (35)
- Vorrichtung zum Stanzen von Stanzgut, insbesondere von Folienbahnen oder dergleichen, mit einer insbesondere von einer Wickelrolle abwickelbaren flexiblen Materialbahn (
2 ), mit einer Stanzeinrichtung (6 ), die wenigstens ein mittels einer Steuereinrichtung entsprechend vorgegebener Stanzpositionen gesteuert verlagerbares Stanzaggregat (27 ) aufweist, und mit einer Materialbahn-Transportvorrichtung (14 ), die mit einer die Transportvorrichtung (14 ) intermittierend betätigbaren Steuereinrichtung gekoppelt ist dergestalt, dass mittels der Transportvorrichtung (14 ) pro Stanzvorgang eine vorgegebene Materialbahnlänge in Materialbahnlaufrichtung (25 ) verlagerbar, insbesondere von einer Wickelrolle abwickelbar ist, um der Stanzeinrichtung (6 ) einen zu stanzenden Materialbahn-Stanzabschnitt (45 ) zuzuführen, wobei die Transportvorrichtung (14 ) so gesteuert ist, dass der Stanzabschnitt (45 ) für eine vorgegebene Stanzzeitdauer im wesentlichen gespannt im Bereich der Stanzeinrichtung (6 ) gehalten ist und nach dem Stanzvorgang der bearbeitete Stanzabschnitt (45 ) aus dem Bereich der Stanzeinrichtung (6 ) abziehbar sowie der nächste zu bearbeitende Stanzabschnitt (45 ) der Stanzeinrichtung (6 ) zuführbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Stanzaggregat (
27 ) durch einen in etwa U-förmigen Haltebügel (28 ) mit zwei U-Schenkeln als Bügelschenkel (29 ,57 ) gebildet ist, an dessen einem Bügelschenkel (37 ) ein Stanzstempel (38 ) und an dessen anderem Bügelschenkel (29 ) eine dem Stanzstempel (38 ) zugeordnete Stempelmatrize (39 ) ausgebildet ist, und dass der U-Bügel (28 ) seitlich neben der Materialbahn (2 ) im wesentlichen quer zur Materialbahnlaufrichtung (25 ) angeordnet ist und diese beim Stanzvorgang mit seinen beiden Bügelschenkeln (29 ,37 ) von der Seite her wenigstens bereichsweise umgreift, vorzugsweise dergestalt umgreift, dass die Materialbahn (2 ) im Bereich jeder Stanzposition auf der Stempelmatrize (39 ) flächig aufliegt. - Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der U-Bügel (
28 ) mit einer Schlitteneinrichtung (26 ) verbunden ist, entlang derer der U-Bügel (28 ) gesteuert verfahrbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlitteneinrichtung (
26 ) durch eine quer zur Materialbahnlaufrichtung (25 ) und/oder seitlich neben der Materialbahn (2 ) in Materialbahnlaufrichtung (25 ) verlaufende, ortsfeste Führungsschiene (31 ) gebildet ist, in der bzw. denen der U-Bügel (28 ) mit wenigstens einem entsprechend ausgebildeten Führungs-Gegenelement (32 ) im wesentlichen formschlüssig gelagert aufgenommen ist und entlang derer oder denen der U-Bügel (28 ) gesteuert an vorgegebene Stanzpositionen verfahrbar ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass zu beiden Seiten der Materialbahn (
2 ) jeweils wenigstens ein Stanzaggregat (27 ) angeordnet ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Verstellweg von auf beiden Seiten der Materialbahn (
2 ) verfahrbar angeordneten Stanzaggregaten (27 ) mittels der Schlitteneinrichtung (26 ) so vorgegeben ist, dass jedes Stanzaggregat (27 ) quer zur Materialbahnlaufrichtung (25 ) lediglich bis in einen mittleren Materialbahnbereich verfahrbar ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass jedem Stanzaggregat (
27 ) ein separates, von der Steuereinrichtung ansteuerbares Antriebsaggregat (36 ), insbesondere ein Elektromotor, zugeordnet ist, mittels dem der U-Bügel (28 ) entlang der Schlitteneinrichtung (26 ) gesteuert verfahrbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebsaggregat (
36 ) ortsfest an einer Führungsschiene (31 ) der Schlitteneinrichtung (26 ) angeordnet ist und ein entlang der Führungsschiene (31 ) verlaufendes Übertragungselement aufweist, das mit dem in der Führungsschiene (31 ) geführten, wenigstens einen bügelseitigen Führungs-Gegenelement (32 ) so zusammenwirkt, dass der U-Bügel (28 ) bei einer Betätigung des Übertragungselements (36 ) entlang der Führungsschiene (31 ) verfahrbar ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschiene (
31 ) eine nach oben offene Führungsnut aufweist, in der im Querschnitt gesehen zu beiden Seiten der Führungsnut jeweils eine Dichtlippe (34 ) angeordnet ist, die nach außen von der Führungsnut weg, keil- bzw. dachförmig aufeinander zulaufen und die Führungsnut abdichten, wobei die Dichtlippen (34 ) das wenigstens eine, vorzugsweise jedoch die mehreren und voneinander beabstandeten, bügelseitigen Führungs-Gegenelemente (32 ) zwischen sich aufnehmen und diese im wesentlichen in einer dichten Anlageverbindung formschlüssig umschließen. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Führungs-Gegenelement (
32 ) lösbar und austauschbar an einem der Führungsschiene (31 ) zugeordneten Bügelschenkel (29 ), vorzugsweise mittels wenigstens einer Schraubverbindung (30 ), gelagert ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Führungsschiene (
31 ) auf einer ortsfest angeordneten Werkzeugplatte (33 ) lösbar und austauschbar, vorzugsweise mittels wenigstens einer Schraubverbindung, angeordnet ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Stanzstempel (
38 ) und die Stanzmatrize (39 ) Bestandteil eines Sets von mehreren mit unterschiedlicher Geometrie ausgebildeten Stanzstempel/Stanzmatrizen-Paaren ist, und dass der Stanzstempel (38 ) und die Stanzmatrize (39 ) lösbar und austauschbar an den Bügelschenkeln (29 ,37 ) des U-Bügels (28 ), vorzugsweise mittels wenigstens einer Schraubverbindung, angeordnet sind. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Stanzmatrize (
39 ) durch eine im montierten Zustand an einem unteren Bügelschenkel (29 ) angeordnete Matrizenplatte mit einem an die jeweils zugeordnete Stempelform angepassten Plattendurchbruch ausgebildet ist, unterhalb dem eine Auffangeinrichtung für den Stanzabfall angeordnet ist, und dass die Auffangeinrichtung durch eine vom Plattendurchbruch ausgehende Rutsche gebildet ist, deren durchlaufendes Ende schräg nach unten geführt ist und oberhalb eines Auffangbehälters mündet. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Stanzstempel (
38 ) im montierten Zustand an einem oberen Bügelschenkel (37 ) angeordnet und mittels einer dort ebenfalls angeordneten und von der Steuereinrichtung betätigbaren Betätigungseinrichtung (40 ), vorzugsweise einer hydraulischen oder pneumatischen Betätigungseinrichtung gekoppelt ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportvorrichtung (
14 ) eine der Stanzeinrichtung (6 ) nachgeschaltete Vorschubeinrichtung aufweist, die im Stillstand die Materialbahn (2 ) mit einer vorgegebenen Haltekraft festhält und die die Materialbahn wenigstens im Bereich der Stanzeinrichtung, vorzugsweise im Zusammenwirken mit wenigstens einem weiteren Spannmittel (3 ) gespannt hält, und die vorzugsweise wenigstens eine, höchst bevorzugt zwei in Materialbahnlaufrichtung (25 ) gesehen hinter, vorzugsweise unmittelbar hinter der Stanzeinrichtung (6 ) angeordnete Vorschubwalzen (8 ,9 ) aufweist, deren Walzenachsen in etwa quer zur Materialbahnlaufrichtung (25 ) verlaufen und zwischen denen ein solcher Walzenklemmspalt (13 ), insbesondere Nullspalt, ausgebildet ist, dass bei einer Walzenbetätigung der in den Walzenklemmspalt (13 ) geführte Materialbahnabschnitt erfassbar und in Materialbahnlaufrichtung (25 ) weitertransportierbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine der beiden Vorschubwalzen (
8 ) mittels einer Verlagerungseinrichtung (21 ) relativ zur anderen Vorschubwalze (9 ) verlagerbar ist, insbesondere zur Einstellung des Walzenklemmspaltes (13 ), und dass die wenigstens eine verlagerbare Vorschubwalze (8 ) in ihrer eingestellten Position mittels einer Fixiereinrichtung festlegbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Verlagerungseinrichtung (
21 ) durch eine vorzugsweise hydraulisch oder pneumatisch betätigbare Zylinder-Kolben-Einheit gebildet ist, die unmittelbar oder mittelbar über ein Verbindungsglied an der Vorschubwalze (8 ) angreift. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorschubwalzen (
8 ,9 ) mittels eines Riementriebs (15 ), der mit der Steuereinrichtung gekoppelt und von dieser ansteuerbar ist, angetrieben sind. - Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass eine erste, im montierten Zustand der Vorrichtung (
1 ) vorzugsweise untere sowie vorzugsweise ortsfest angeordnete Vorschubwalze (9 ) mittels des Riementriebs (15 ) drehangetrieben ist, und dass ein Antriebsriemen (16 ) des Riementriebs (15 ) von den Vorschubwalzen (8 ,9 ) ausgehend im wesentlichen geradlinig nach unten zu einer Riemenantriebsinrichtung (17 ) des Riementriebs (15 ) geführt ist. - Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die erste, drehangetriebene Vorschubwalze (
9 ) mittels eines oder mehrerer Umschlingungstriebe (19 ) unter Zwischenschaltung wenigstens einer Umlenkrolle (20 ) mit der anderen Vorschubwalze (8 ) trieblich verbunden ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportvorrichtung (
14 ) eine mit der vorzugsweise durch Vorschubwalzen (8 ,9 ) gebildeten Vorschubeinrichtung zusammenwirkende Spanneinrichtung (3 ) aufweist, mittels der der vorzugsweise von einer Wickelrolle abgewickelte Materialbahnabschnitt wenigstens im Bereich der Stanzeinrichtung (6 ) gespannt haltbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Spanneinrichtung durch eine an der Vorrichtung schwenkbar angelenkte Tänzereinrichtung (
3 ) gebildet ist, um die herum die Materialbahn (2 ) von der Wickelrolle ausgehend gegebenenfalls unter Zwischenschaltung einer oder mehrerer Umlenkrollen (4 ) zur Stanzeinrichtung (6 ) und zu den Vorschubwalzen (8 ,9 ) geführt ist dergestalt, dass die Tänzereinrichtung (3 ) die abgewickelte Materialbahn (2 ) beschwert und damit insbesondere im Zusammenwirken mit der Klemmkraft der Vorschubeinrichtung, insbesondere den Vorschubwalzen (8 ,9 ), spannt, und dass die Tänzereinrichtung (3 ) mittels einer vorzugsweise hydraulisch oder pneumatisch betätigbaren Betätigungseinrichtung (24 ) in unterschiedliche Schwenkpositionen verlagerbar ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Abwickelvorrichtung (
14 ) in Materialbahnlaufrichtung (25 ) gesehen auf einer Seite der Stempelmatrize (39 ) ein die Materialbahn (2 ) zur Stempelmatrize (39 ) hinführend abstützendes und auf der gegenüberliegenden Seite der Stempelmatrize (39 ) ein die Materialbahn (2 ) von der Stempelmatrize (39 ) wegführend abstützendes Führungsblech (41 ,42 ) aufweist, und dass die beiden, vorzugsweise eine glatte Oberfläche aufweisenden, insbesondere beschichteten Führungsbleche (41 ,42 ) in einer Ebene mit der Stempelmatrize (39 ) angeordnet sind. - Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsbleche (
41 ,42 ) am der Stempelmatrize (39 ) zugeordneten Blechende nach unten abgewinkelt sind. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass der vorzugsweise durch Vorschubwalzen (
8 ,9 ) gebildeten Vorschubeinrichtung eine Schneidvorrichtung (11 ) nachgeschaltet ist, die mit einer Steuereinrichtung gekoppelt ist und mittels der die stanzbearbeitete Materialbahn (2 ) gesteuert auf eine vorgegebene Länge ablängbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneidvorrichtung eine Querschneidevorrichtung (
11 ) mit einem mittels einer Betätigungseinrichtung (46 ), insbesondere einem Exzenterantrieb, betätigbaren Balkenmesser (47 ) ist, das im wesentlichen quer zur Materialbahnlaufrichtung (25 ) verschwenkbar und absenkbar ist und das vorzugsweise mit einem ortsfest sowie quer zur Materialbahnlaufrichtung (25 ) angeordneten Schneidebalken (48 ) zusammenwirkt. - Vorrichtung nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, dass der Schneidvorrichtung (
11 ) eine Ionisierungs- und Blaslufteinrichtung (10 ) vorgeschaltet ist, die insbesondere unmittelbar nach der Vorschu einrichtung und unmittelbar vor der Schneidvorrichtung angeordnet ist, und mittels der die Materialbahn (2 ) vor deren Zuführung zur Schneidvorrichtung (11 ) elektrisch neutralisierbar und auf einem Gas- oder Luftolster lagerbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Ionisierungs- und Blaslufteinrichtung (
10 ) jeweils eine sich oberhalb und unterhalb sowie sich im wesentlichen quer über die Materialbahn (2 ) erstreckende Ionisierungseinrichtung (50 ,56 ) aufweist, mittels der die Oberseite und Unterseite der Materialbahn (2 ) im Bereich vor der Schneidvorrichtung (11 ) elektrisch neutralisierbar ist, und dass die Ionisierungs- und Blaslufteinrichtung (10 ) ferner wenigstens eine sich im wesentlichen quer über die Materialbahn (2 ) erstreckende Blasluftdüse (52 ) aufweist, die im Bereich unterhalb der Materialbahn (2 ) angeordnet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass die unterhalb der Materialbahn (
2 ) angeordnete Ionisierungseinrichtung (50 ) und Blasluftdüse (52 ) in einer eine sich zwischen der Vorschubeinrichtung und der Schneidvorrichtung (11 ) erstreckenden Führungsplatte (49 ) münden, wobei die Führungsplatte (49 ) vorzugsweise eine Gleitoberfläche mit einem geringen Reibungskoeffizienten aufweist bzw. mit einer einen niedrigen Reibungskoeffizienten ausbildenden Schicht beschichtet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass oberhalb der Führungsplatte (
49 ) ein vorzugsweise auf der der Führungsplatte (49 ) zugewandten Seite eine einen geringen Reibungs koeffizienten aufweisende Oberfläche oder eine ebensolche Beschichtung aufweisendes Führungsblech (55 ) angeordnet ist, das sich im Bereich unmittelbar vor der Schneidvorrichtung (11 ) zu einem sich über eine vorgegebene Wegstrecke erstreckenden Spaltbereich (54 ) verengt, und dass auf dem Führungsblech (55 ), oberhalb des Spaltbereichs (54 ) die oberhalb der Materialbahn (2 ) angeordnete Ionisierungseinrichtung (56 ) angeordnet ist, wobei die Ionisierung durch eine Spaltausnehmung (57 ) im Führungsblech (55 ) hindurch erfolgt. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 28 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Blasluftdüse (
52 ) mit einem Blasluftzufuhrkanal (53 ) strömungsverbunden ist, der wiederum mit einer Gas- und/oder Luftquelle mit einer Steuereinrichtung gekoppelt ist, mittels der die Blasluftzuführung entsprechend steuerbar ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 25 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass der Schneidvorrichtung (
11 ) eine weitere Transporteinrichtung nachgeschaltet ist, mittels der der abgelängte Materialbahnabschnitt in Materialbahnlaufrichtung (25 ) abtransportierbar ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 25 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorschubeinrichtung und die Schneidvorrichtung (
11 ) eine Baueinheit bilden und von oben her mit einem Gehäusedeckel (58 ) abgekapselt sind. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Materialbahn (
2 ) durch eine flexible Folie aus Kunststoff oder dergleichen gebildet ist, insbesondere durch Folien für die Photovoltaikindustrie oder durch Airbaggewebe. - Verfahren zum Betreiben einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 34.
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2006
- 2006-02-08 DE DE200610005992 patent/DE102006005992B4/de not_active Expired - Fee Related
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