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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Öffnen einer Tür oder Klappe,
insbesondere einer Tür
oder einer Klappe eines Kraftfahrzeugs, wobei die Vorrichtung eine
Schließvorrichtung,
einen Handgriff (beispielsweise einen Türaußengriff oder einen Heckklappengriff),
einen mit dem Handgriff gekoppelten Sensor zum Erfassen eines Ziehens
an dem Handgriff durch einen Bediener und eine ein Ausgangssignal
eines Sensors empfangende Steuereinrichtung aufweist, wobei die
Steuereinrichtung bei Erfassen eines Ziehens am Handgriff bei geschlossener
Tür oder
Klappe die Schließvorrichtung
derart betätigt,
daß die
Tür oder
Klappe geöffnet
wird.
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Eine
Türbetätigungsvorrichtung
der eingangs genannten Art, bei der die Schließvorrichtung nicht direkt durch Übertragen
einer mechanischen Bewegung von dem Türgriff zu der Schließvorrichtung,
sondern indirekt durch Erfassung des Ziehens am Türgriff mit
einem Sensor und Betätigen
der Schließvorrichtung
mit Hilfe einer elektronischen Steuereinrichtung geöffnet wird,
bei der somit der Türgriff
nur noch insoweit verformt oder bewegt zu werden braucht, wie dies
für ein
Erfassen des Ziehens durch einen Sensor erforderlich ist, bezeichnet man
als feststehenden Türgriff.
Der das Ziehen am Türgriff
erfassende Sensor kann beispielsweise im Türgriff selbst oder an einem
Bauelement innerhalb der Tür
(d.h. hinter der Türblechverkleidung),
auf das der Türgriff
einwirkt, angeordnet sein. Als Sensoren kommen beispielsweise Dehnmeßstreifen
in Frage, die eine elastische Verformung eines beim Ziehen am Türgriff verformten
Bauelements erfassen. In der Patentanmeldung
DE 10 2005 056 845 wird vorgeschlagen,
einen Kraftsensor, insbesondere einen piezo-elektrischen Sensor,
zwischen einem in das Türinnere
hineinragenden Ansatz des Türgriffs
und einem Bauelement anzuordnen, das an einem Träger im Inneren der Tür befestigt
ist. Die Anordnung eines Sensors an dem Träger im In neren der Tür hat den Vorteil,
daß keine
Sensor-Zuleitungen in den Türgriff nach
außen
geführt
zu werden brauchen.
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Damit
sich im Falle eines Ausfalls der Elektronik oder der Spannungsversorgung
die Schließvorrichtung
einer Tür
dennoch öffnen
läßt, kann
bei einem Türgriff
der genannten Art vorgesehen sein, daß der Türgriff auf einen Übertragungsmechanismus
einwirkt, der dann, wenn an dem Türgriff mit einer relativ großen Kraft,
der sogenannten Notöffnungskraft,
gezogen wird, eine mechanische Bewegung des Türgriffs gestattet und die mechanische
Bewegung des Türgriffs
auf die mechanische Schließvorrichtung überträgt, so daß die Tür geöffnet wird. Ein
Türgriff,
bei dem eine mechanische Bewegung und eine mechanische Übertragung
dieser Bewegung auf die Schließvorrichtung
nur dann ermöglicht wird,
wenn mit einer (sehr großen)
Notöffnungskraft an
ihm gezogen wird, soll nachfolgend als quasifeststehender Türgriff bezeichnet
werden. Ein solcher quasifeststehender Türgriff wird beispielsweise
gebildet, indem derjenige Teil des Übertragungsmechanismus, auf
den der Türgriff
einwirkt, mit einer sehr starken Rückstellfeder gegen einen Anschlag
vorgespannt wird, so daß nur
eine relativ große
auf den Türgriff
wirkende Ziehkraft die Rückstellkraft
der starken Feder überwinden
kann. Bei üblichen
Betätigungskräften zum Öffnen der
Tür wird
der Türgriff
jedoch nicht bewegt, so daß er
als feststehend empfunden wird.
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Nachteilig
bei einem quasi-feststehenden Türgriff
ist jedoch, daß ein
Bediener des Türgriffs beim Öffnen, nachdem
er mit einer Kraft an dem Türgriff
gezogen hat, die ausreicht, um ein Ausgangssignal des das Ziehen
erfassenden Sensors auszulösen,
keinerlei unmittelbare Rückmeldung
darüber
erhält,
ob er ausreichend stark an dem Türgriff
gezogen hat. Die Rückmeldung
erhält
der Bediener erst, wenn sich die Tür infolge des Ziehens tatsächlich öffnet.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, diesen Nachteil zu vermeiden.
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Erfindungsgemäß wird die
Aufgabe durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs
1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Öffnen einer
Tür oder
Klappe weist eine Schließvorrichtung,
einen Handgriff (Türgriff
oder Griff an einer Klappe), einen mit dem Handgriff gekoppelten Sensor
zum Erfassen eines Ziehens an dem Handgriff durch einen Bediener
und eine ein Ausgangssignal des Sensors empfangende Steuereinrichtung auf.
Die Steuereinrichtung ist so ausgebildet, daß sie bei Erfassen eines Ziehens
am Handgriff bei geschlossener Tür
oder Klappe die Schließvorrichtung derart
betätigt,
daß die
Tür oder
Klappe geöffnet
wird. Zu diesem Zweck umfaßt
die Steuereinrichtung beispielsweise einen Stellmotor oder Zugmagneten.
Der Sensor zum Erfassen eines Ziehens an dem Handgriff umfaßt beispielsweise
einen Kraft- oder Dehnungssensor, der so mit dem Handgriff gekoppelt
ist, daß er
die durch das Ziehen an dem Handgriff bewirkten Kräfte oder
Verformungen (Dehnungen) an Bauelementen erfassen kann. Es können auch
mehrere Sensoren vorgesehen sein, und der Sensor kann Teil eines
komplexen Sensors sein, der neben dem Erfassen des Ziehens auch
eine Berührung
des Handgriffs oder andere Arten der Betätigung erfassen kann. Die Steuereinrichtung
enthält
beispielsweise eine oder mehrere Schnittstellen zur Sensor-Ankopplung,
eine Auswerteelektronik zur Auswertung von Sensorsignalen, eine
Ansteuerschaltung zur Ansteuerung eines Stellmotors oder Zugmagneten
sowie weitere Ausgabeschnittstellen, die bestimmte Funktionsstände anzeigende
Ausgangssignale ausgeben können.
Der Handgriff wirkt auf einen Übertragungsmechanismus
ein, der einer durch Ziehen am Handgriff hervorgerufenen Bewegung
eine Kraft entgegensetzt, die den Handgriff zurückstellt. Der Übertragungsmechanismus
kann beispielsweise drehbar gelagerte Hebel umfassen, die durch
Federn derart vorgespannt sind, daß die gewünschte Rückstellung erreicht wird. Erfindungsgemäß ist der Übertragungsmechanismus
derart ausgebildet, daß (a)
nur dann, wenn an dem Handgriff mit einer Kraft gezogen wird, die
gleich einer oder größer als
eine Notöffnungskraft ist,
der Übertragungsmechanismus
derart bewegt wird, daß er
die Schließvorrichtung
betätigt,
so daß die
Tür oder
Klappe geöffnet
wird (entspricht dem quasi-feststehenden Türgriff), und (b) dann, wenn
an dem Handgriff mit einer Kraft gezogen wird, die kleiner als die
Notöffnungskraft
ist, aber zum Erzeugen eines ein Ziehen anzeigenden Ausgangssignals
des Sensors ausreicht, der Übertragungsmechanismus derart
bewegt wird, daß eine
von dem Bediener des Handgriffs wahrnehmbare Handgriffbewegung ausgeführt wird.
Bei der von dem Bediener des Handgriffs wahrnehmbaren Handgriffbewegung
handelt es sich um eine Bewegung mit einer relativ kurzen Wegstrecke,
wobei die Wegstrecke und der zeitliche Bewegungsablauf auf dieser
Wegstrecke so ausgeführt werden,
daß die
Bewegung von dem Bediener wahrnehmbar ist. Diese wahrnehmbare Handgriffbewegung
dient lediglich der taktilen Rückmeldung,
nicht aber zur Übertragung
mechanischer Energie auf einen Mechanismus zur Betätigung der
Schließvorrichtung.
Die Erfindung vereinigt die Vorteile eines quasi-feststehenden Türgriffs,
wie beispielsweise eine höhere
Flexibilität
und Unabhängigkeit
der Einbauorte von Schließvorrichtung
und Griffbaugruppe, mit den Vorteilen der bei herkömmlichen
(nicht feststehenden) Türgriffen
vorhandenen taktilen Rückmeldung
an den Bediener des Türgriffs.
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Vorzugsweise
ist der Übertragungsmechanismus
derart ausgebildet, daß er
beim Ziehen derart bewegt wird, daß die von dem Bediener des
Handgriffs wahrnehmbare Handgriffbewegung ruckartig ist. Zieht der
Bediener an dem Türgriff
mit einer Kraft (die kleiner als die Notöffnungskraft ist), die zeitlich zunimmt,
was üblicherweise
der Fall ist, so überschreitet
die Kraft zu irgendeinem Zeitpunkt während des Beginns des Ziehens
eine vorgegebene Schwelle, bei der ein Bauelement des Übertragungsmechanismus
plötzlich
nachgibt und sich bewegt bzw. sich verformt. Diese ruckartige Bewegung
eines Bauelements des Übertragungsmechanismus
wird auf den Handgriff übertragen,
so daß der
Handgriff ruckartig nachgibt. Dies wird von dem Benutzer wahrgenommen.
Dieses ruckartige Nachgeben kann zusätzlich von einem akustischen
Signal begleitet sein, das von dem Übertragungsmechanismus erzeugt
wird. Diese bevorzugte Ausführungsform
einer ruckartigen Handgriffbewegung ermöglicht eine sehr geringe Wegstrecke
der wahrnehmbaren Handgriffbewegung. Bei einer bevorzugten Ausführungsform
weist der Übertragungsmechanismus
ein elastisch verformbares bistabiles Bauelement auf, mit dem der Handgriff
derart verbunden ist, daß das
bi stabile Bauelement beim Ziehen an dem Handgriff ruckartig von einer
stabilen Gestalt in die andere wechselt und sich diese ruckartige
Bewegung auf den Handgriff überträgt. Das
bistabile Bauelement (bei einigen Ausführungsformen auch als "Knackfrosch" bezeichnet) kann
Teil eines Hebels sein, auf den der Handgriff einwirkt. Alternativ
zu dem bistabilen Bauelement kann der Übertragungsmechanismus auch
ein Bauelement in der Art einer Ratsche enthalten, das an einer
Drehachse eines Hebels montiert ist, wobei der Handgriff auf den
Hebel derart einwirkt, daß die
Ratsche soweit gedreht wird, daß ein
Weiterspringen einer Feder eine taktile und akustische Rückmeldung bewirkt.
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Es
sind eine Reihe alternativer Ausführungsformen des Übertragungsmechanismus
denkbar. Den bevorzugten Ausführungsformen,
auf die nachfolgend eingegangen werden soll, ist es gemeinsam, daß der Übertragungsmechanismus
einen Betätigungshebel
aufweist, wobei das Verschwenken des Betätigungshebels zu einer Betätigung der
Schließvorrichtung
zum Notöffnen
der Tür
oder Klappe führt. Ferner
weist der bevorzugte Übertragungsmechanismus
eine erste und eine zweite Rückstelleinrichtung (beispielsweise
einen elastischen Verformungskörper,
insbesondere eine Blattfeder, eine Zugfeder, eine Druckfeder oder
eine um eine Schwenkachse gewickelte Spiralfeder) auf, wobei eine
erste Rückstelleinrichtung
für die
Rückstellkraft
während
der von dem Bediener des Handgriffs wahrnehmbaren Handgriffbewegung
zur taktilen Rückmeldung
sorgt, während
die zweite Rückstelleinrichtung
für eine Rückstellkraft
sorgt, die nur mit einer Ziehkraft am Handgriff überwunden werden kann, die
gleich der oder größer als
die Notöffnungskraft
ist.
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Eine
erste Ausführungsform
ist dadurch gekennzeichnet, daß der Übertragungsmechanismus einen
mit dem Handgriff gekoppelten Mitnehmer und einen um eine Achse
schwenkbaren Betätigungshebel
aufweist, wobei ein Ziehen an dem Handgriff den Mitnehmer zunächst auf
einen Anschlag am Betätigungshebel
zubewegt, bis der Mitnehmer an dem Anschlag anliegt, woraufhin ein
Weiterbewegen des Mitnehmers den Betätigungshebel verschwenkt, wobei das
Verschwenken des Betätigungshebels
zu ei ner Betätigung
der Schließvorrichtung
zum Notöffnen
der Tür
oder Klappe führt.
Der Übertragungsmechanismus
weist ferner eine erste Rückstelleinrichtung,
die eine Rückstellkraft
auf den Mitnehmer überträgt, und eine
zweite Rückstelleinrichtung,
die eine Rückstellkraft
auf den Betätigungshebel
derart überträgt, daß zumindest
mit der Notöffnungskraft
an dem Handgriff gezogen werden muß, damit die über den
Mitnehmer auf den Betätigungshebel übertragene
Kraft den Betätigungshebel
verschwenken kann, auf. Bei dieser Ausführungsform wird der Betätigungshebel
nur dann verschwenkt, wenn die Notöffnungskraft erreicht oder überschritten
ist.
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Eine
alternative zweite Ausführungsform
ist dadurch gekennzeichnet, daß der Übertragungsmechanismus
einen um eine Achse schwenkbaren Betätigungshebel, auf den ein mit
dem Handgriff verbundener Mitnehmer einwirkt, eine erste Rückstelleinrichtung,
die eine Rückstellkraft
auf den Betätigungshebel überträgt, einen
Anschlag, der derart angeordnet ist, daß der Betätigungshebel nach einem vorgegebenen
Weg der Schwenkbewegung auf den Anschlag trifft und den Anschlag
bei einer Fortsetzung der Schwenkbewegung des Betätigungshebels mitnimmt,
und eine zweite Rückstelleinrichtung,
die eine Rückstellkraft
auf den Anschlag derart überträgt, daß zumindest
in der Notöffnungskraft
an dem Handgriff gezogen werden muß, damit die über den
Mitnehmer und Betätigungshebel
auf den Anschlag übertragene
Kraft den Anschlag mitnehmen kann, aufweist. Bei dieser zweiten
Ausführungsform
wird der Betätigungshebel
auch während
des Einwirkens mit einer geringeren Kraft verschwenkt, wobei erst das
Mitnehmen des Anschlags eine die Notöffnungskraft erreichende oder übersteigende
Kraft erfordert. Selbstverständlich
ist bei dieser Ausführungsform gewährleistet,
daß ein
Verschwenken des Betätigungshebels
bis zum Anschlag noch nicht zu einer Betätigung der Schließvorrichtung
führt.
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Bei
der ersten bevorzugten Ausführungsform,
die einen schwenkbaren Betätigungshebel
und eine erste und eine zweite Rückstelleinrichtung
verwendet, und bei der der Betätigungshebel
erst verschwenkt wird, wenn die Notöffnungskraft erreicht oder überschritten
wird, sind wiederum grundsätzlich zwei
al ternative Weiterbildungen denkbar. Bei der ersten Weiterbildung
sind der Mitnehmer und der Betätigungshebel
an einem an der Tür
oder Klappe befestigten Träger
montiert, wobei die erste Rückstelleinrichtung
zwischen dem Träger
und dem Mitnehmer wirkt, d.h. Kraft und Gegenkraft auf Träger bzw. Mitnehmer
einwirken (beispielsweise eine Feder sich auf dem Träger und
dem Mitnehmer abstützt),
und die zweite Rückstelleinrichtung
zwischen dem Träger und
dem Betätigungshebel
wirkt. Bei dieser Ausführungsform
stellt der Mitnehmer mit der ersten Rückstelleinrichtung eine vom
Betätigungshebel
weitgehend unabhängige
Baugruppe dar. Mitnehmer und erste Rückstelleinrichtung brauchen
bei dieser Ausführungsform
zunächst überhaupt
nicht mit dem Betätigungshebel
in Kontakt zu treten, solange noch nicht die Notöffnungskraft erreicht ist.
Beispielsweise kann der Betätigungshebel
einen Anschlag bilden, gegen den der Mitnehmer bewegt wird, wobei
der Mitnehmer den Betätigungshebel
erst dann mitnimmt (weiterbewegt), wenn die Notöffnungskraft erreicht oder überschritten
wird.
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Bei
einer alternativen Weiterbildung der ersten Ausführungsform ist der Mitnehmer
an den Betätigungshebel
und der Betätigungshebel
an einem an der Tür
oder Klappe befestigten Träger
montiert, wobei die erste Rückstelleinrichtung
zwischen dem Betätigungshebel
und dem Mitnehmer wirkt und die zweite Rückstelleinrichtung zwischen
dem Träger und
dem Betätigungshebel
wirkt. Der Mitnehmer und die erste Rückstelleinrichtung bilden eine
an dem Betätigungshebel
montierte Baugruppe. Bei dieser gegenwärtig bevorzugten Ausführungsform
umfaßt
der Mitnehmer vorzugsweise einen an einem Ende des Betätigungshebels
angesetzten Schwenkhebel, wobei ein mit dem Handgriff verbundener
Mitnahmehaken auf den Schwenkhebel einwirkt. Der Schwenkhebel kann
an den Betätigungshebel
mittels eines Drehgelenks oder über
einen elastischen Verformungskörper
(beispielsweise Biegestab) angesetzt sein. Bei Verwendung eines
Drehgelenks kann die erste Rückstelleinrichtung
eine am Drehgelenk angeordnete Spiralfeder umfassen. Der Schwenkhebel
kann beispielsweise ein einseitiger Hebel oder ein zweiseitiger
Hebel sein. Bei Verwendung eines zweiseitigen Hebels kann der Mitnahmehaken
des Handgriffs auf der einen Hebelseite einwirken, wobei der Schwenkhebel
auf der anderen Hebelseite auf den Anschlag einwirkt. Der Schwenkhebel
kann auch ein fest am Betätigungshebel
montiertes bistabiles Federbauelement sein (Knackfrosch).
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Vorteilhafte
und/oder bevorzugte Weiterbildung der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
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Im
folgenden werden beispielhaft bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung
anhand der Zeichnungen näher
erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
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1 eine
schematische Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Türbetätigungsvorrichtung; 2 eine
schematische Ansicht eines Teils des Übertragungsmechanismus der
in 1 gezeigten Türbetätigungsvorrichtung; und
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3A bis 3D schematische
Prinzipskizzen verschiedener Ausführungsformen von Übertragungsmechanismen
erfindungsgemäßer Türbetätigungsvorrichtungen.
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1 zeigt
eine schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Öffnen
einer Tür
oder Klappe in Form einer Türbetätigungsvorrichtung 1.
Die Türbetätigungsvorrichtung 1 umfaßt eine
(schematisch als Block dargestellte) Schließvorrichtung 2 und
einen Türgriff 3.
Der Türgriff 3 wirkt über einen
Mitnahmehaken 4 auf einen Übertragungsmechanismus 5 ein. Ferner
wirkt der Türgriff 3 über den
Mitnahmehaken 4 auf einen am Übertragungsmechanismus 5 angeordneten
Sensor 6 ein, der so angeordnet und ausgebildet ist, daß er ein
Ziehen an dem Türgriff 3 durch einen
Bediener erfassen kann und ein das Ziehen am Türgriff 3 anzeigendes
Ausgangssignal über
Zuleitungen 7 an eine Steuereinrichtung 8 ausgeben kann.
Die Steuereinrichtung 8 wertet die über die Zuleitungen 7 empfangenen
Sensorausgangssignale aus und gibt bei Erfassen eines Ziehens am
Handgriff bei geschlossener Tür
Steuersignale über
Zuleitungen 9 an ein Stellglied 10 (beispielsweise
einen Stellmotor) aus, wodurch das Stellglied 10 derart
auf die Schließvorrichtung 2 einwirkt,
daß die
Tür geöffnet wird.
Bei entsprechender Art und Anordnung des Sensors 6 genügt eine
nicht wahrnehmbar geringe Bewegung des Türgriffs 3, um das Öffnen der
Tür zu bewirken.
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Der
Türgriff 3 (Türaußengriff)
ist für
einen Benutzer zugänglich
außerhalb
eines Türverkleidungsbleches 11 montiert.
Das Türverkleidungsblech 11 weist
zum Zweck der Montage des Türgriffs 3 wenigstens
zwei Öffnungen
auf, nämlich
eine erste Öffnung 12,
durch welche der mit einem Drehgelenk 14 gekoppelte Teil
des Türgriffs
hindurchgeführt
wird, sowie eine zweite Öffnung 13,
durch welche der Mitnahmehaken 4 hindurchgeführt ist.
Hinter der Türblechverkleidung 11 ist
ein Träger 15 fest
in der Tür montiert.
An dem Träger 14 sind
das Drehgelenk 14 und der Übertragungsmechanismus 5 befestigt.
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Bei
dem in 1 schematisch dargestellten Ausführungsbeispiel
umfaßt
der Übertragungsmechanismus 5 einen
um eine Achse 16 schwenkbaren Betätigungshebel 17, einen
mit dem Betätigungshebel 17 verbundenen
Bowdenzug 18, der auf die Schließvorrichtung 2 einwirkt,
und einen Mitnehmer 20, auf den der Mitnahmehaken 4 des
Türgriffs 3 einwirkt
und der dann, wenn die Ziehkraft am Türgriff 3 (durch den
Pfeil 19 veranschaulicht) die Notöffnungskraft erreicht oder überschreitet,
den Betätigungshebel 17 verschwenkt
(mitnimmt). Ferner umfaßt
der Übertragungsmechanismus 5 eine
in 1 nicht dargestellte starke Feder, die sich auf
dem Träger 15 abstützt und
zum Zurückstellen
des Betätigungshebels 17 dient.
Die Federkraft ist hierbei so bemessen, daß nur dann, wenn die Notöffnungskraft
erreicht oder überschritten
wird, die vom Türgriff 3 über den
Mitnahmehaken 4 und den Mitnehmer 20 auf den Betätigungshebel 17 übertragene
Kraft ausreicht, den Betätigungshebel 17 zu
verschwenken und damit den Bowdenzug 18 zu betätigen, so
daß die
Schließvorrichtung 2 die
Tür öffnet.
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Der
Mitnehmer 20 ist in 2 schematisch näher dargestellt.
Der Mitnehmer 20 umfaßt
einen an einem Ende des Betätigungshebels 17 angelenkten (d.h. über ein
Drehgelenk 21 verbundenen) Schwenkhebel 22, wobei
der mit dem Handgriff 3 verbundene Mitnahmehaken 4 auf
den Schwenkhebel 22 einwirkt. Bei dem in 2 skizzierten
Beispiel umfaßt
der Mitnehmer 20 noch einen zweiten Schwenkhebel 23,
wobei an einer dem ersten Schwenkhebel 22 zugewandten Fläche 24 ein
piezo-elektrischer Kraftsensor 6 aufgebracht ist. Eine
dem Kraftsensor 6 zugewandte Oberfläche 25 drückt dann,
wenn der Schwenkhebel 22 von dem Mitnahmehaken 4 durch Ziehen
am Türgriff 3 in
Richtung des Pfeils 27 bewegt wird, gegen den Kraftsensor 6,
wodurch ein Sensorausgangssignal erzeugt wird, welches über die
in 1 dargestellten Zuleitungen 7 an die
Steuereinrichtung 8 geleitet wird. Um dies zu erreichen,
d.h. um einerseits Rückstellkräfte für die Schwenkhebel 22 und 23 zur
Verfügung
zu stellen und um andererseits sicherzustellen, daß bei Betätigung des
ersten Schwenkhebels 22 und Verschwenken gegen den zweiten
Schwenkhebel 23 eine Mindestkraft auf den Sensor 6 ausgeübt wird,
sind die beiden Schwenkhebel 22 und 23 durch in 2 nicht
dargestellte Spiralfedern vorgespannt, welche sich auf dem Betätigungshebel 17 abstützen. Dabei
ist der Schwenkhebel 23 mit einer größeren Rückstellkraft entgegen dem Uhrzeigersinn
vorgespannt als der Schwenkhebel 22, wird aber durch einen
(in 2 ebenfalls nicht dargestellten) Anschlag bei
nicht betätigtem
Türgriff in
einer Position gehalten, bei der der Schwenkhebel 22 noch
nicht auf den Sensor 6 einwirken kann. Wird dann der Mitnahmehaken 4 in
Richtung des Pfeils 26 gezogen, so wird zunächst der
Schwenkhebel 22 gegen die Rückstellkraft der ihn belastenden
Feder auf den Sensor 6 zugeschwenkt und drückt den
Sensor 6 minimal zusammen, wodurch ein Sensorausgangssignal
erzeugt wird. Anschließend
wird bei weiterem Verschwenken des Schwenkhebels 22 der
Schwenkhebel 23 mitgeführt.
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Bei
dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel ist ferner ein
Anschlag 26 vorgesehen, der fest mit dem Betätigungshebel 17 verbunden
ist. Der Anschlag 26 ist hier so angeordnet, daß beim Verschwenken
des Schwenkhebels 22 der mitgenommene Schwenkhebel 23 gegen
den Anschlag 26 stößt. Anschließend ist
kein weiteres Verschwenken des Schwenkhebels 22 gegenüber dem
Betätigungshebel 17 möglich. Der
Mitnahmehaken 4 kann nur dann weiter in Richtung des Pfeils 26 bewegt
werden, wenn die an dem Türgriff 3 wirkende
Kraft die Notöffnungskraft
erreicht oder überschreitet.
Die durch die Positionierung des Anschlags 26 vorgegebenen Schwenkwege
der Schwenkhebel 22 und 23 sind so gewählt, daß der am
Türgriff 3 ziehende
Benutzer eine Türgriffbewegung
wahrnimmt und so eine taktile Rückmeldung über die
Türgriffbetätigung,
die das Ausgangssignal des Sensors 6 auslöst, erhält. Der vorgegebene
Schwenkweg des Schwenkhebels 23 bis zum Anschlag 26 ist
in 2 durch den Pfeil 28 dargestellt.
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Bei
einer nicht dargestellten Ausführungsform
kann der Mitnehmer 20 auch als bistabiles Blattfederbauelement
ausgebildet sein, dessen eines Ende fest mit dem Betätigungshebel 17 verbunden
ist und auf dessen anderes Ende der Mitnahmehaken 4 einwirkt.
Bei Überschreiten
einer bestimmten Ziehkraft springt das bistabile Federbauelement
in eine zweite stabile Gestalt, die eine geringfügige Bewegung des Mitnahmehakens 4 in
Richtung des Pfeils 26 ermöglicht. Auch hier kann ein
Anschlag 26 vorgesehen sein, der so angeordnet ist, daß das Federbauelement
bei einem geringfügigen
Weiterverbiegen über
den zweiten stabilen Punkt hinaus gegen den Anschlag 26 trifft.
In diesem Fall kann der Sensor 6 als Dehnmeßstreifen
ausgebildet sein, der an einer geeigneten Stelle auf dem Federbauelement
(nämlich
dort, wo die stärkste
Krümmungsänderung
stattfindet) aufgebracht sein kann.
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In
den 3A bis 3D sind
verschiedene alternative Ausführungsformen
von Übertragungsmechanismen 5 dargestellt,
wobei funktionell gleiche Elemente mit denselben Bezugszeichen,
wie sie auch in den 1 und 2 verwendet
worden sind, bezeichnet sind.
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3A zeigt
eine schematische Darstellung einer Ausführungsform, die der anhand
der 1 und 2 beschriebenen Ausführungsform
entspricht. Der als abgewinkelter Balken dargestellte Betätigungshebel 17 ist
drehbar an dem Lager der Achse 16 an dem Träger 15 befestigt.
Der Träger 15 ist
hier als feststehende Referenz skizziert. An dem Betätigungshebel 17 ist
der auf die Schließvorrichtung
einwirkende Bowdenzug 18 befestigt, der als Pfeil dargestellt
ist. Die an dem Betätigungshebel 17 angreifende
und sich auf dem Träger 15 abstützende relativ
starke Rückstellfeder
ist durch ein relativ gro ßes
Federsymbol 30 veranschaulicht. Die Befestigung der Rückstellfeder 30 an
dem Betätigungshebel 17 ist
durch einen dicken Punkt veranschaulicht. Die Kombination der Schwenkhebel 22 und 23 sind
durch einen weiteren Balken veranschaulicht, der über ein Drehgelenk 21 mit
dem Betätigungshebel 17 verbunden
sind. An dem dem Drehgelenk 21 gegenüberliegenden Ende des Schwenkhebels 22, 23 ist
die einwirkende Ziehkraft durch das Symbol F veranschaulicht. Die
den Schwenkhebel 22, 23 gegenüber dem Betätigungshebel 17 zurückstellende
Feder ist durch das kleine Federsymbol 31 veranschaulicht.
Der dicke schwarze Punkt an dem Schwenkhebel 22, 23 veranschaulicht
die Verbindung der Rückstellfeder 31 mit
dem Schwenkhebel 22, 23. Die Rückstellfeder stützt sich
(im Unterschied zur Rückstellfeder 30) nicht
auf dem Träger 15 ab,
sondern auf dem Betätigungshebel 17,
was durch die Verbindung 32 in 3A veranschaulicht
ist. Schließlich
zeigt 3A noch den Anschlag 26,
der ebenfalls mit dem Betätigungshebel 17 verbunden
ist, was durch die Verbindung 33 veranschaulicht ist. Die
Position des Schwenkhebels 22, 23 nach Einwirken
einer Ziehkraft, die kleiner als die Notöffnungskraft ist, ist in 3A gestrichelt
dargestellt; der Schwenkhebel 22, 23 liegt an
dem Anschlag 26 an.
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3B veranschaulicht
eine alternative Ausführungsform.
Funktionell gleiche Elemente sind mit denselben Bezugszeichen gekennzeichnet.
Der Unterschied gegenüber 3A besteht
darin, daß die
den Schwenkhebel 22, 23 zurückstellende Feder 31 (kleineres
Federsymbol aufgrund der geringeren Federkraft) sich nicht (wie
es in 3A durch die Verbindung 32 veranschaulicht
ist) mehr auf dem Betätigungshebel 17 abstützt, sondern
auf dem Träger 15,
was durch die Verbindung 34 veranschaulicht ist. Funktionell
besteht der Unterschied darin, daß bei dieser Ausführungsform
die Notöffnungskraft
nicht allein durch die Feder 30 sondern durch eine Kombination
der Federn 30 und 31 bestimmt wird.
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3C zeigt
eine weitere Ausführungsform. Auch
bei dieser Ausführungsform
wirkt der Betätigungshebel 17,
der um das Lager 16 geschwenkt wird, auf den Bowdenzug 18 ein.
Das Dreh gelenk 16 ist am Träger 15 befestigt.
Im Unterschied zu den Ausführungsformen
der 3A und 3B ist
der Mitnehmer, der hier ebenfalls als Schwenkhebel 35 dargestellt
ist, nicht mehr mit dem Betätigungshebel 17 direkt
verbunden. Statt dessen ist das Drehlager 36 mit dem Träger 15 verbunden.
Der als Schwenkhebel 35 ausgebildete Mitnehmer ist so angeordnet, daß er dann,
wenn er mit einer Ziehkraft F beaufschlagt wird, sich gegen den
Anschlag 26 am Betätigungshebel 17 bewegt.
Die Rückstellkraft,
die dieser Bewegung entgegenwirkt, wird von der Feder 37 aufgebracht,
die sich ebenfalls auf den Träger 15 abstützt. Bei
dieser Ausführungsform
kann der Mitnehmer sowohl als Schwenkhebel als auch als translatorisch
verschiebliches Bauelement ausgeführt sein. Daran angepaßt kann
die Feder 37 entweder eine sich um die Drehachse windende
Spiralfeder oder eine Druck- oder Zugfeder sein. Auch können der Schwenkhebel 35,
die Rückstellfeder 37 und
das Drehgelenk 36 durch eine am Träger 15 befestigte Blattfeder
ersetzt sein. Sobald der Schwenkhebel 35 (oder die nicht
dargestellte Blattfeder) auf den Anschlag 26 des Betätigungshebels 17 treffen,
wird der Betätigungshebel 17 mitgenommen.
Aufgrund der starken Rückstellfeder 30 ist
dazu allerdings eine die Notöffnungskraft
erreichende oder übersteigende Ziehkraft
F erforderlich.
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Bei
dem in 3D dargestellten Ausführungsbeispiel
wirkt die Ziehkraft F direkt auf den Betätigungshebel 17 ein.
Allerdings wird der Betätigungshebel 17 bei
dieser Ausführungsform
nicht direkt durch die starke Feder 30 vorgespannt, sondern durch
eine schwächere
Rückstellfeder 38.
Ein Anschlag 26 ist an einem zweiten Schwenkhebel 39 befestigt,
der über
ein Drehlager 40 mit dem Träger 15 verbunden ist.
Nachdem der Betätigungshebel
aufgrund des Einwirkens der Ziehkraft F um eine geringe Wegstrecke
verschwenkt worden ist, so daß er
die gestrichelt dargestellte Position erreicht hat, trifft der Schwenkhebel
auf den Anschlag 26 des Schwenkhebels 39. Der
Schwenkhebel 39 ist durch die Starke Rückstellfeder 30 derart
vorgespannt, daß eine
Weiterbewegung des Betätigungshebels 17 nur
dann möglich
ist, wenn die Ziehkraft die Notöffnungskraft erreicht
oder überschreitet.
Dabei können
die Drehlager 40 und 16 eine gemeinsame Achse
aufweisen.
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Im
Rahmen des Erfindungsgedankens sind zahlreiche alternative Ausführungsformen
denkbar. Beispielsweise kann der Übertragungsmechanismus anstelle
von Schwenkhebeln, die um eine Drehachse drehbar sind, translatorisch
verschiebbare Bauelemente enthalten. Der Handgriff kann auch so
ausgebildet sein, daß an
ihm nicht in einer vorgegebenen Richtung (translatorisch) gezogen
wird, sondern daß er
durch Verdrehen betätigt
wird. Der hier verwendete Begriff des "Ziehens" soll sämtliche derartigen Betätigungsbewegungen
umfassen (beispielsweise seitliches Verschieben oder Verdrehen).