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Die
Erfindung betrifft ein mehrpoliges Schaltgerät, das ein Hauptgehäuse und
ein separates, an dem Hauptgehäuse
seitlich befestigtes Zusatzgehäuse
umfasst.
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Ein
derartiges Schaltgerät
wird in Form eines vierpoligen Schützes von der Siemens AG unter
der Bezeichnung 3RT1326 in Deutschland angeboten. In dem Hauptgehäuse sind
drei bewegbare Kontakte für
drei Pole und ein Betätigungsorgan
untergebracht, das mit den Kontakten wirkverbunden ist und die Kontakte
in eine offene Stellung und in eine geschlossene Stellung schalten
kann. Seitlich an dem Hauptgehäuse
ist durch eine Rastverbindung das Zusatzgehäuse befestigt, in dem für einen
weiteren Pol ein Kontakt und ein mit diesem Kontakt wirkverbundenes
Betätigungsorgan
untergebracht sind. Das Betätigungsorgan
im Zusatzgehäuse
und das Betätigungsorgan
im Hauptgehäuse
sind miteinander gekoppelt. Durch die mechanische Koppelung wird
sichergestellt, dass der Kontakt im Zusatzgehäuse sich entsprechend der Kontakte
im Hauptgehäuse entweder
in der geöffneten
Stellung oder in der geschlossenen Stellung befindet.
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Die
seitliche Anbringung eines separaten Zusatzgehäuses eröffnet die Möglichkeit, bei der Herstellung
des vierpoligen Schützes
auf einen dreipoligen Schütz
zurückzugreifen,
dessen Herstellkosten für
bestimmte Leistungsklassen aufgrund Großserienfertigung niedrig sind.
Dazu muss lediglich das Zusatzgehäuse mit den darin befindlichen
Bauteilen gesondert gefertigt werden. In einem weiteren Schritt werden
die Betätigungsorgane
gekoppelt, und das Zusatzgehäuse
an das dreipolige Hauptgehäuse
befestigt.
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Aus
der
DE 38 20 113 C1 ist
ein Zusatzschalter zum seitlichen Anbau an einen mehrpoligen Leitungsschalter
bekannt, wobei ein Betätigungsorgan des
Zusatzschalters mit einem Betätigungsorgan
des Leitungsschalters mit Hilfe eines Mitnahmestiftes gekoppelt
ist. Das Betätigungsorgan
des Zusatzschalters ist mit einem bewegbaren Kontakt des Zusatzschalters über einen
Freilauf wirkverbunden. Der Freilauf lässt sich durch einfache Modifikation
aufheben, sodass der Zusatzschalter wahlweise als Hilfsschalter
oder Signalschalter verwendet werden kann.
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Des
weiteren ist beispielsweise aus der
DE 195 48 480 C1 oder auch aus der
DE 103 28 499 B3 bekannt,
nebeneinander oder seitlich zueinander angeordnete Schaltgeräte, die
dann eine Schaltgeräteeinheit
bilden, gegenseitig mechanisch zu verriegeln. Die mechanische Verriegelung
soll verhindern, dass die zwei nebeneinander angeordneten Schaltgeräte gleichzeitig
den eingeschalteten Schaltzustand einnehmen. So stellt die mechanische
Verriegelung zwischen den nebeneinander angeordneten Schaltgeräten sicher,
dass sich die Kontakte nur eines Schaltgerätes in der geschlossenen Stellung
befinden. Eine derartige mechanische Verriegelung ist beispielsweise
bei einer Wendeschützschaltung
eines Drehstrommotors bekannt, dessen Drehrichtung durch Vertauschen
von zwei Außenleitern
geändert
wird. Ein gleichzeitiges Schließen
der Kontakte in beiden Schaltschützen
würde zu
einem zweipoligen Kurzschluss in den für die Vertauschung vorgesehenen Außenleitern
führen.
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Bei
dem bekannten vierpoligen Schütz
mit Zusatzgehäuse
ist eine mechanische Verriegelung zwischen einem ersten und zweiten
Schütz
nicht möglich,
wenn das zweite Schütz
an die Seite des ersten Schützes
angeordnet wird, an dem sich das Zusatzgehäuse befindet. Dabei würde das
zweite Schütz
unmittelbar an einer Außenwandseite
des Zusatzgehäuses
anliegen, die dem Hauptgehäuse
des ersten Schützes
abgewandt ist. Um hinsichtlich der mechanischen Verriegelbarkeit
der Schütze
flexibel zu sein, kann bei der bekannten Ausführung von Siemens das Zusatzgehäuse von
einer Seitenwand des Hauptgehäuses
gelöst
und an die gegenüberliegende
andere Seitenwand des Hauptgehäuses
gesetzt werden, wobei das Zusatzgehäuse entsprechend gedreht oder
gewendet werden muss, damit eine Verbindungsseitenwand des Zusatzgehäuses weiterhin dem
Hauptgehäuse
zugewandt ist.
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Jedoch
kann die oben beschriebene Anpassung des Schützes durch Umbau des Zusatzgehäuses zwecks
mechanischer Verriegelung mit einem anderen Schütz aufwendig sein. So muss
nicht nur die Verbindung zwischen Zusatzgehäuse und Hauptgehäuse gelöst und danach
wieder geschlossen werden, sondern auch Sorge getragen werden, dass
das Betätigungsorgan
des Zusatzgehäuses
auch in der dann neuen Position des Zusatzgehäuses an der anderen Seitenwand
des Hauptgehäuses
mit dem Betätigungsorgan
im Hauptgehäuse
mechanisch gekoppelt ist.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Schaltgerät mit Hauptgehäuse und
separatem Zusatzgehäuse
bereitzustellen, das sich in einfacher Weise – möglichst unabhängig von
der Position des Zusatzgehäuses – mit einem
seitlich dazu angeordneten weiteren Schaltgerät mechanisch verriegeln lässt.
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Die
der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird mit dem Schaltgerät gemäß Anspruch
1 gelöst.
Bevorzugte Ausführungsformen
können
den Unteransprüchen
entnommen werden.
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Das
Schaltgerät
zeichnet sich gemäß Anspruch
1 dadurch aus, dass über
das Betätigungsorgan
im Zusatzgehäuse
das Schaltgerät
mit einem weiteren seitlich an dem Zusatzgehäuse anordenbaren Schaltgerät gegenseitig
mechanisch verriegelbar ist. Durch diese mechanische Verriegelbarkeit über das
Betätigungsorgan
im Zusatzgehäuse
lässt sich eine
Schaltgeräteeinheit
bestehend aus zwei Schaltgeräten
herstellen, wobei ein Schaltgerät
unmittelbar an dem Zusatzgehäuse
des anderen Schaltgerätes anliegt.
Ein Umbau des Zusatzgehäuses,
so wie oben beschrieben aus dem Stand der Technik bekannt, ist nicht
notwendig. Dies vereinfacht die Bildung von Schaltgeräteeinheiten
bestehend aus zwei Schaltgeräten,
die gegenseitig mechanisch verriegelt werden müssen. Die beiden Schaltgeräte der Schaltgeräteeinheit
müssen
zwangsläufig
nicht baugleich ausgeführt
sein. Möglich
ist, dass eines der Schaltgeräte
kein Zusatzgehäuse
aufweist, wobei dann sämtliche
Kontakte bzw. sämtliche
Pole in dem Hauptgehäuse
untergebracht sind.
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In
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel weist
das Zusatzgehäuse
eine dem Hauptgehäuse zugewandte
Verbindungsseitenwand und eine dem Hauptgehäuse abgewandte Außenseitenwand
auf, wobei in der Außenseitenwand
des Zusatzgehäuses wenigstens
eine Öffnung
für einen
Verriegelungskörper
vorgesehen ist. Der Verriegelungskörper kann zwischen dem Zusatzgehäuse und
dem anderen Schaltgerät
der Schaltgeräteeinheit
angeordnet sein und in geeigneter Weise durch die Öffnung in
das Zusatzgehäuse
greifen, um mit dem dort untergebrachten Betätigungsorgan zusammenzuwirken.
Durch die mechanische Koppelung zwischen dem Betätigungsorgan im Zusatzgehäuse und
dem Betätigungsorgan im
Hauptgehäuse
wirkt der Verriegelungskörper
auch mit dem Betätigungsorgan
im Hauptgehäuse
zusammen.
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Das
Hauptgehäuse
kann eine dem Zusatzgehäuse
zugewandte Verbindungsseitenwand und eine dem Zusatzgehäuse zugewandte
Außenseitenwand
aufweisen, wobei in der Außenseitenwand
und in der Verbindungsseitenwand des Hauptgehäuses jeweils eine Öffnung für den Verriegelungskörper vorgesehen
ist. Beispielsweise ließen
sich dadurch zwei baugleiche nebeneinander gesetzte Schaltgeräte durch
den Verriegelungskörper
gegenseitig mechanisch verriegeln, wobei die Außenseitenwand des Zusatzgehäuses des
ersten Schaltgerätes
an der Außenseitenwand
des zweiten Schaltgerätes
anliegt. Zwischen diesen beiden Außenseitenwänden kann der Verriegelungskörper vorgesehen
sein, der dann durch die Öffnungen
in den Außenseitenwänden mit dem
Betätigungsorgan
im Zusatzgehäuse
des ersten Schaltgerätes
bzw. mit dem Betätigungsorgan
im Hauptgehäuse
des zweiten Schaltgerätes
zusammenwirkt.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass die Öffnung für den Verriegelungskörper in
der Verbindungsseitenwand des Hauptgehäuses bei dem erfindungsgemäßen Schaltgerät zunächst keine
Funktion hat, da eine gegenseitige mechanische Verriegelung zwischen
dem Betätigungsorgan
im Zusatzgehäuse
und dem Betätigungsorgan
im Hauptgehäuse
nicht sinnvoll ist. Vielmehr ist eine mechanische Koppelung zwischen
den Betätigungsorganen
vorgesehen, durch die sichergestellt wird, dass sich die Kontakte im
Hauptgehäuse
und die Kontakte bzw. der Kontakt im Zusatzgehäuse sich in gleicher Schaltstellung
befinden. Die mechanische Verriegelung zwischen zwei Schaltgeräten hingegen
verhindert, dass sich beide Schaltgeräte in der eingeschalteten Schaltstellung befinden.
Jedoch kann besagte Öffnung
in der Verbindungsseitenwand dann zur Anwendung kommen, wenn das
Hauptgehäuse
ohne Zusatzgehäuse
mit einem anderen Schaltgerät
mechanisch verriegelt werden soll.
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In
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel weist
das Betätigungsorgan
im Zusatzgehäuse
an einer der Außenseitenwand
des Zusatzgehäuses
zugewandten Seite eine Aussparung auf, die mit dem Verriegelungskörper zusammenwirkt.
Entsprechend kann auch das Betätigungsorgan
im Hauptgehäuse an
einer der Außenseitenwand
des Hauptgehäuses zugewandten
Seite und an einer der Verbindungsseitenwand zugewandten Seite jeweils
eine Aussparung für
den Verriegelungskörper
aufweisen. Im Verriegelungszustand eines der Schaltgeräte wirkt
der Verriegelungskörper
derart mit einer Aussparung des betreffenden Betätigungsorgans zusammen, dass eine
Bewegung des Betätigungsorgans
in Richtung der geschossenen Stellung der Kontakte blockiert ist.
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Der
Verriegelungskörper
kann kugelförmig, zylinderförmig oder
tonnenförmig
sein. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
lagert dabei der Verriegelungskörper
in den Öffnungen
beispielsweise der Außenseitenwand
des Zusatzgehäuses
des ersten Schaltgerätes
und der Außenseitenwand
des zweiten Schaltgerätes,
wobei sich die beiden Öffnungen
genau gegenüberstehen.
Wird nun ein Schaltgerät
eingeschaltet oder, in anderen Worten, die Kontakte geschlossen,
drückt
das Betätigungsorgan
dieses Schaltgerätes
den Verriegelungskörper
in die vorzugsweise kalottenförmige
Aussparung des Betätigungsorgans
des anderen Schaltgerätes.
Dabei befindet sich der Verriegelungskörper noch teilweise in den
gegenüberstehenden Öffnungen
der Seitenwände
mit der Folge, dass eine relative Bewegung des Betätigungsorgans
des anderen Schaltgerätes
zu den Seitenwänden
aus dieser Stellung nicht möglich ist
und dieses Betätigungsorgan
blockiert ist. In diesem Zusammenhang sei auf die
DE 103 28 499 B3 verwiesen, in der
ein derartiges Zusammenspiel von Verriegelungskörper und Betätigungsorgan
mit Aussparungen ausführlich
beschrieben wird.
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Das
Zusatzgehäuse
kann zweistückig
ausgebildet sein und aus einem Gehäuseunterteil und einem Gehäuseoberteil
bestehen, die vorzugsweise über
Rastverbindungen miteinander verbunden sind. Die Gehäuseteile
können
dabei aus Kunststoff sein und im Spritzgussverfahren hergestellt
werden. Durch die nur zweistückige
Ausbildung lassen sich die Herstellkosten für das Zusatzgehäuse niedrig
halten.
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Auch
kann das Betätigungsorgan
in dem Zusatzgehäuse
nur durch die mechanische Koppelung zu dem Betätigungsorgan in Hauptgehäuse in der
jeweiligen Schaltstellung gehalten werden. Federn oder dergleichen,
die das Betätigungsorgan
in Position halten, sind nicht notwendig, was den Aufbau sehr vereinfacht.
Die seitliche Führung,
die das Betätigungsorgan
im Zusatzgehäuse
entlang der Betätigungsrichtung
hält, kann
als einfache Gleitführung ausgebildet
sein.
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Für jeden
Pol können
zwei Festkontakte und eine Kontaktbrücke vorgesehen sein, wobei
Letztgenannte den beweglichen Kontakt darstellen soll. Ein Festkontakt
kann dabei eine Klemme oder dergleichen umfassen, mittels derer
sich Stromleitungen an das Schaltgerät anschließen lassen. In geschlossener
Stellung verbindet die Kontaktbrücke
die beiden Festkontakte miteinander, so dass ein Stromfluss durch
das Schaltgerät
ermöglicht
wird.
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In
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist
ein Festkontakt im Hauptgehäuse
baugleich zu einem Festkontakt im Zusatzgehäuse ausgeführt. Somit lassen sich die
im Hauptgehäuse
eingesetzten Festkontakte ohne Modifikation im Zusatzgehäuse einsetzen,
was die Herstellung des Schaltgerätes vereinfacht. Entsprechend
können
die Kontaktbrücken
im Hauptgehäuse
und im Zusatzgehäuse
baugleich sein, so dass auch durch diese Maßnahme die Anzahl unterschiedlicher
Bauteile klein gehalten wird.
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In
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel erfolgt
die mechanische Koppelung zwischen dem Betätigungsorgan im Zusatzgehäuse und
dem Betätigungsorgan
im Hauptgehäuse über einen
Stift, der durch die Verbindungsseitenwand des Zusatzgehäuses und
die Verbindungsseitenwand des Hauptgehäuses greift. Ein derartiger
Stift kann aus Metall sein und stellt eine Massenware dar, die kostengünstig bezogen
werden kann.
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In
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel weist
das Zusatzgehäuse
in der Außenseitenwand eine Öffnung auf,
durch die der Stift bei der Montage in Richtung Hauptgehäuse geführt werden
kann. Somit lässt
sich die mechanische Koppelung zwischen dem Betätigungsorgan im Zusatzgehäuse und
dem Betätigungsorgan
im Hauptgehäuse
leicht herstellen, wenn das Zusatzgehäuse bereits seitlich an dem Hauptgehäuse anliegt.
In diesem Fall muss lediglich sichergestellt werden, dass für den Stift
vorgesehene Bohrungen oder Öffnungen
in den Betätigungsorganen
fluchten, so dass von der Seite her der Stift durch das Betätigungsorgan
im Zusatzgehäuse
in das Betätigungsorgan
im Hauptgehäuse
geführt
werden kann.
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In
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist
zum Ansteuern des Schaltgerätes
ein Anschlussmodul vorgesehen, das über zwei Leitungen, die in jeweils
einer Nut in der Verbindungsseitenwand des Hauptgehäuses geführt sind,
mit einem Antrieb für das
Betätigungsorgan
im Hauptgehäuse
verbunden werden kann. Die Nut kann dabei eine Hinterschneidung
aufweisen, hinter die ein an der Verbindungsseitenwand des Zusatzgehäuses angeformter
Haken greift. Somit dient die Nut nicht nur zur Aufnahme der Leitungen
für das
Anschlussmodul, sondern auch der formschlüssigen Verbindung zwischen
Zusatzgehäuse
und Hauptgehäuse.
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Die
Erfindung bezieht sich auch auf ein Zusatzgehäuse für ein mehrpoliges Schaltgerät, wie es in
seinen verschiedenen Ausführungen
oben beschrieben worden ist.
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Anhand
eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels wird die Erfindung
näher erläutert. Es
zeigen:
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1 ein
Schaltgerät
in perspektivischer Ansicht von oben;
-
2 das
Schaltgerät
in seitlicher Perspektive als Explosionsdarstellung;
-
3 das
Schaltgerät
in gegenüber 2 geänderter
Perspektive;
-
4 ein
Zusatzgehäuse
des Schaltgerätes mit
darin befindlichen Bauteilen in Explosionsdarstellung; und
-
5 das
Zusatzgehäuse
in zu 4 geänderter
perspektivischer Ansicht.
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1 zeigt
ein Schaltgerät,
das in seiner Gesamtheit mit 1 bezeichnet wird. Das Schaltgerät 1 umfasst
ein Hauptgehäuse 2 und
ein seitlich daran befestigtes Zusatzgehäuse 3. Seitlich begrenzt
wird das Schaltgerät 1 einerseits
durch eine Außenseitenwand 4 des
Hauptgehäuses 2 und
einer Außenseitenwand 5 des
Zusatzgehäuses 3.
Das Hauptgehäuse 2 und
das Zusatzgehäuse 3 bilden
zudem eine erste Hauptanschlussseite 6 und eine zweite
Hauptanschlussseite 7 aus. Die Hauptanschlussseiten 6, 7 erstrecken
sich dabei senkrecht zu den Außenseitenwänden 4, 5.
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An
der ersten Hauptanschlussseite 6 weist das Schaltgerät 1 vier
nebeneinander angeordnete Klemmen 8a, 8b, 8c, 8d auf.
Die Klemmen 8a, 8b, 8c sind dabei in
dem Hauptgehäuse 2 untergebracht. Die
Klemme 8d hingegen sitzt im Zusatzgehäuse 3. An der zweiten
Hauptanschlussseite verfügt
das Schaltgerät 1 über vier
weitere Klemmen, die jedoch in der Darstellung der 1 nicht
zu sehen.
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Bei
dem hier dargestellten Schaltgerät 1 handelt
es sich um einen vierpoligen Schütz
entsprechend der Anzahl der Klemmen auf jeder Hauptanschlussseite 6, 7.
Jedem Pol ist dabei ein bewegbarer Kontakt zugeordnet, der in einer
geschlossenen Stellung die Klemmen 8a, 8b, 8c, 8d an
der ersten Hauptanschlussseite 6 polweise mit den entsprechenden
Klemmen auf der zweiten Hauptanschlussseite 7 verbindet.
Die beweglichen Kontakte werden über
ein im Hauptgehäuse 2 untergebrachtes
Betätigungsorgan 9 ge schaltet,
das in der Darstellung der 1 jedoch
nur ausschnittsweise von oben zu sehen ist. Über eine in 1 nicht
dargestellte mechanische Koppelung ist das Betätigungsorgan 9 mit
einem Betätigungsorgan 10 (s. 4,
in 1 nicht dargestellt) verbunden, das den bewegbaren
Kontakt in dem Zusatzgehäuse 3 führt.
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Das
Betätigungsorgan 9 wird
durch einen hier nicht weiter dargestellten und in dem Hauptgehäuse 1 untergebrachten
Magnetantrieb angetrieben. Die Ansteuerung des Magnetantriebes erfolgt über ein
Anschlussmodul 11, das an einer Gehäuseoberseite 12 an
dem Zusatzgehäuse 3 angrenzend angeordnet
ist.
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In
der 2 wird eine Verbindungsseitenwand 13 des
Zusatzgehäuses 3 sichtbar,
die im fertig montierten Zustand an einer Verbindungsseitenwand 14 (s. 3)
des Hauptgehäuses 2 anliegt.
Die Verbindungsseitenwand 14 des Hauptgehäuses 2 weist zwei übereinander
angeordnete Öffnungen 15, 16 auf.
Bei der Öffnung 15 handelt
es sich um ein kreisrundes Durchgangsloch, während die Öffnung 16 als Langloch
ausgebildet ist.
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Auch
die Außenseitenwand 5 des
Zusatzgehäuses 3 weist
zwei übereinander
angeordnete Öffnungen 17, 18 auf.
Durch die als kreisrunde Bohrung ausgeführte Öffnung 18 lässt sich
bei der Montage ein Metallstift 19 schieben, durch den
sich das im Zusatzgehäuse 3 befindliche
Betätigungsorgan 10 (s. 4)
und das im Hauptgehäuse 2 befindliche
Betätigungsorgan 9 mechanisch
miteinander koppeln lassen. Mechanische Koppelung bedeutet hier,
dass die jeweils in X-Richtung senkrecht zur Gehäuseoberseite 12 bewegbaren
Betätigungsorgane 9, 10 jeweils eine
gleiche Schaltstellung aufweisen. Aufgrund des Schalthubes des Betätigungsorgans 9 in
X-Richtung ist die Öffnung 16 entsprechend
als Langloch ausgebildet. Der Stift 19, der im fertig montierten
Zustand des Schaltgerätes 1 durch
die Öffnung 16 in
das Betätigungsorgan 9 greift,
aber nicht in der Ebene der Außenseitenwand 5 liegt,
kann daher in X-Richtung verschoben werden.
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In
der Darstellung der 2 und 3 sind Gehäuseteile 20, 21,
die hauptsächlich
die erste Hauptanschlussseite 6 bzw. die zweite Hauptanschlussseite 7 bilden,
in auseinander gezogener Position gezeigt. Im fertig montierten
Zustand stoßen die
Gehäuseteile 20, 21 an
der Gehäuseoberseite 12 mittig
aneinander und verschließen
das Haupt gehäuse 2,
abgesehen von Aussparung für
das Betätigungsorgan 9,
vollständig
von oben.
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Zur
Befestigung des Zusatzgehäuses 3 an dem
Hauptgehäuse 2 dienen
zwei zueinander parallel verlaufende Nuten 22 in der Verbindungsseitenwand 14 des
Hauptgehäuses 2.
In diese Nuten 22 lassen sich von oben in X-Richtung an
der Verbindungsseitenwand 13 des Zusatzgehäuses 3 angeformte
Federn oder Haken 23 einführen (siehe 5).
Der im Querschnitt L-förmige
Haken 23 weist ein freies Hakenende 24 auf, das,
wenn der Haken 23 in die Nut 22 geführt worden
ist, hinter eine in den Figuren kaum erkennbare Hinterschneidung
der Nut 22 greift. Durch das Zusammenspiel von Nut 22 und Haken 23 sind
Hauptgehäuse 2 und
Zusatzgehäuse 3 in
Y-Richtung (senkrecht zur X-Richtung) fest miteinander verbunden.
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Zudem
nehmen die Nuten 22 jeweils einen Verbindungsleiter 25 auf,
der das Anschlussmodul 11 mit dem im unteren Teil des Hauptgehäuses 2 angeordneten
Magnetantrieb für
das Betätigungsorgan 9 verbindet.
Zur Fixierung des Verbindungsleiters 25 in der Nut 22 sind
schienenförmige
Anlagen 38 vorgesehen (siehe 5), die
jeweils parallel verlaufend neben den Haken 23 an der Verbindungsseitenwand 13 des
Zusatzgehäuses 3 vorgesehen
sind und den Verbindungsleiter 25 gegen den jeweiligen
Nutboden drücken.
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4 zeigt
in Explosionsdarstellung das Zusatzgehäuse 3 und die darin
untergebrachten Bauteile. Das Zusatzgehäuse 3 besteht aus
einem Gehäuseoberteil 26 und
einem Gehäuseunterteil 27,
wobei das Gehäuseunterteil 27 hauptsächlich die
Außenseitenwand 5 und
die Verbindungsseitenwand 13 des Zusatzgehäuses 3 bildet.
Das Gehäuseoberteil 26 bildet
gemeinsam mit den Gehäuseteilen 20, 21 des Hauptgehäuses 2 die
erste und zweite Hauptanschlussseite 6, 7 des
Schaltgerätes 1. Über eine Rastverbindung,
bestehend aus vier Rastnasen 28 am Gehäuseoberteil 26 und
entsprechend geformten Rastaussparungen 29 am Gehäuseunterteil 27,
lassen sich die beiden Gehäuseteile 26, 27 miteinander verbinden.
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Der
oben bereits erwähnte
bewegbare Kontakt ist als Kontaktbrücke 30 ausgebildet,
die von dem Betätigungsorgan 10 geführt wird.
In einer geschlossenen Stellung verbindet die Kontaktbrücke 30 die
Klemme 8d an der ersten Hauptanschlussseite 6 mit
einer entsprechenden Klemme 31 an der zweiten Hauptanschlussseite 7.
Die Klemmen 8d, 31 sind dabei Teile von Festkontakten 32, 33,
die in baugleicher Ausführung
wie auch die Kontaktbrücke 30 im
Hauptgehäuse 2 Verwendung
finden.
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Des
weiteren zeigt 4 zwei sich gegenüberstehende
Lichtbogenbleche 34, 35. Sie dienen dazu, Lichtbögen, die
sich beim Trennen der Kontaktbrücke 30 von
den Festkontakten 32, 33 bilden können, zu
führen
und in geeigneter Weise zu löschen.
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An
einer der Außenseitenwand 5 zugewandten
Seite 36 weist das Betätigungsorgan 10 eine
kalottenförmige
Aussparung 37 auf. Diese kalottenförmige Aussparung 37 dient
zur Aufnahme eines kugelförmigen
Verriegelungskörpers,
der mit der Aussparung 37 einerseits und mit einer Aussparung
eines Betätigungsorgans
eines Schaltgerätes,
das an die Außenseitenwand 5 zur
Bildung einer Schaltgeräteeinheit
gesetzt werden kann, zusammenwirkt. Der Verriegelungskörper lagert
dabei in der Öffnung 17 und
in einer entsprechenden gegenüberliegenden Öffnung des
anderen Schaltgerätes
und stellt sicher, dass die derart mechanisch gegenseitig verriegelten Schaltgeräte nicht
gleichzeitig eingeschaltet sind, d.h. dass nicht gleichzeitig das
Betätigungsorgan 36 des
ersten Schaltgerätes 1 und
das Betätigungsorgan
des anderen Schaltgerätes
sich in einer unteren Stellung befinden, in der die Kontaktbrücke 30 die Festkontakte 32, 33 miteinander
verbindet. Die gegenüberliegende Öffnung des
anderen Schaltgerätes ist
in gleicher Weise wie die Öffnung 15 in
der Verbindungswand 14 des Hauptgehäuses 2 ausgebildet.
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- 1
- Schaltgerät
- 2
- Hauptgehäuse
- 3
- Zusatzgehäuse
- 4
- Außenseitenwand
- 5
- Außenseitenwand
- 6
- erste
Hauptanschlussseite
- 7
- zweite
Hauptanschlussseite
- 8
- Klemme
- 9
- Betätigungsorgan
- 10
- Betätigungsorgan
- 11
- Anschlussmodul
- 12
- Oberseite
- 13
- Verbindungsseitenwand
- 14
- Verbindungsseitenwand
- 15
- Öffnung
- 16
- Öffnung
- 17
- Öffnung
- 18
- Öffnung
- 19
- Stift
- 20
- Gehäuseteil
- 21
- Gehäuseteil
- 22
- Nut
- 23
- Haken
- 24
- Hakenende
- 25
- Verbindungsleiter
- 26
- Gehäuseoberteil
- 27
- Gehäuseunterteil
- 28
- Rastnase
- 29
- Rastaussparung
- 30
- Kontaktbrücke
- 31
- Klemme
- 32
- Festkontakt
- 33
- Festkontakt
- 34
- Lichtbogenblech
- 35
- Lichtbogenblech
- 36
- Seite
- 37
- Aussparung
- 38
- Anlagen
- X
- Richtung
- Y
- Richtung