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DE102006004254B3 - Mehrpoliges Schaltgerät mit Zusatzgehäuse - Google Patents

Mehrpoliges Schaltgerät mit Zusatzgehäuse Download PDF

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DE102006004254B3
DE102006004254B3 DE102006004254A DE102006004254A DE102006004254B3 DE 102006004254 B3 DE102006004254 B3 DE 102006004254B3 DE 102006004254 A DE102006004254 A DE 102006004254A DE 102006004254 A DE102006004254 A DE 102006004254A DE 102006004254 B3 DE102006004254 B3 DE 102006004254B3
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DE
Germany
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switching device
housing
side wall
additional housing
additional
Prior art date
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DE102006004254A
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English (en)
Inventor
Karsten Gerving
Heidemarie Kessler
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Eaton Industries GmbH
Original Assignee
Moeller GmbH
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Publication date
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Priority to AT07711379T priority patent/ATE477583T1/de
Priority to ES07711379T priority patent/ES2350376T3/es
Priority to EP07711379A priority patent/EP1869688B1/de
Priority to PCT/EP2007/000602 priority patent/WO2007088003A1/de
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    • H01HELECTRIC SWITCHES; RELAYS; SELECTORS; EMERGENCY PROTECTIVE DEVICES
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein mehrpoliges Schaltgerät (1), das ein Hauptgehäuse (2), in dem ein bewegbarer Kontakt für jeweils einen Pol und ein mit den Kontakten wirkverbundenes Betätigungsorgang (9) angeordnet sind, und ein separates, an dem Hauptgehäuse (2) seitlich befestigtes Zusatzgehäuse (3) umfasst, in dem für wenigstens einen weiteren Pol ein Kontakt und ein mit diesem Kontakt wirkverbundenes Betätigungsorgan (9) angeordnet sind, wobei das Betätigungsorgan (9) im Zusatzgehäuse (3) mit dem Betätigungsorgan (9) im Hauptgehäuse (2) mechanisch gekoppelt ist. Das Schaltgerät (1) zeichnet sich dadurch aus, dass über das Betätigungsorgan (9) im Zusatzgehäuse (3) das Schaltgerät (1) mit einem weiteren, seitlich an dem Zusatzgehäuse (3) angeordneten Schaltgerät gegenseitig mechanisch verriegelbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein mehrpoliges Schaltgerät, das ein Hauptgehäuse und ein separates, an dem Hauptgehäuse seitlich befestigtes Zusatzgehäuse umfasst.
  • Ein derartiges Schaltgerät wird in Form eines vierpoligen Schützes von der Siemens AG unter der Bezeichnung 3RT1326 in Deutschland angeboten. In dem Hauptgehäuse sind drei bewegbare Kontakte für drei Pole und ein Betätigungsorgan untergebracht, das mit den Kontakten wirkverbunden ist und die Kontakte in eine offene Stellung und in eine geschlossene Stellung schalten kann. Seitlich an dem Hauptgehäuse ist durch eine Rastverbindung das Zusatzgehäuse befestigt, in dem für einen weiteren Pol ein Kontakt und ein mit diesem Kontakt wirkverbundenes Betätigungsorgan untergebracht sind. Das Betätigungsorgan im Zusatzgehäuse und das Betätigungsorgan im Hauptgehäuse sind miteinander gekoppelt. Durch die mechanische Koppelung wird sichergestellt, dass der Kontakt im Zusatzgehäuse sich entsprechend der Kontakte im Hauptgehäuse entweder in der geöffneten Stellung oder in der geschlossenen Stellung befindet.
  • Die seitliche Anbringung eines separaten Zusatzgehäuses eröffnet die Möglichkeit, bei der Herstellung des vierpoligen Schützes auf einen dreipoligen Schütz zurückzugreifen, dessen Herstellkosten für bestimmte Leistungsklassen aufgrund Großserienfertigung niedrig sind. Dazu muss lediglich das Zusatzgehäuse mit den darin befindlichen Bauteilen gesondert gefertigt werden. In einem weiteren Schritt werden die Betätigungsorgane gekoppelt, und das Zusatzgehäuse an das dreipolige Hauptgehäuse befestigt.
  • Aus der DE 38 20 113 C1 ist ein Zusatzschalter zum seitlichen Anbau an einen mehrpoligen Leitungsschalter bekannt, wobei ein Betätigungsorgan des Zusatzschalters mit einem Betätigungsorgan des Leitungsschalters mit Hilfe eines Mitnahmestiftes gekoppelt ist. Das Betätigungsorgan des Zusatzschalters ist mit einem bewegbaren Kontakt des Zusatzschalters über einen Freilauf wirkverbunden. Der Freilauf lässt sich durch einfache Modifikation aufheben, sodass der Zusatzschalter wahlweise als Hilfsschalter oder Signalschalter verwendet werden kann.
  • Des weiteren ist beispielsweise aus der DE 195 48 480 C1 oder auch aus der DE 103 28 499 B3 bekannt, nebeneinander oder seitlich zueinander angeordnete Schaltgeräte, die dann eine Schaltgeräteeinheit bilden, gegenseitig mechanisch zu verriegeln. Die mechanische Verriegelung soll verhindern, dass die zwei nebeneinander angeordneten Schaltgeräte gleichzeitig den eingeschalteten Schaltzustand einnehmen. So stellt die mechanische Verriegelung zwischen den nebeneinander angeordneten Schaltgeräten sicher, dass sich die Kontakte nur eines Schaltgerätes in der geschlossenen Stellung befinden. Eine derartige mechanische Verriegelung ist beispielsweise bei einer Wendeschützschaltung eines Drehstrommotors bekannt, dessen Drehrichtung durch Vertauschen von zwei Außenleitern geändert wird. Ein gleichzeitiges Schließen der Kontakte in beiden Schaltschützen würde zu einem zweipoligen Kurzschluss in den für die Vertauschung vorgesehenen Außenleitern führen.
  • Bei dem bekannten vierpoligen Schütz mit Zusatzgehäuse ist eine mechanische Verriegelung zwischen einem ersten und zweiten Schütz nicht möglich, wenn das zweite Schütz an die Seite des ersten Schützes angeordnet wird, an dem sich das Zusatzgehäuse befindet. Dabei würde das zweite Schütz unmittelbar an einer Außenwandseite des Zusatzgehäuses anliegen, die dem Hauptgehäuse des ersten Schützes abgewandt ist. Um hinsichtlich der mechanischen Verriegelbarkeit der Schütze flexibel zu sein, kann bei der bekannten Ausführung von Siemens das Zusatzgehäuse von einer Seitenwand des Hauptgehäuses gelöst und an die gegenüberliegende andere Seitenwand des Hauptgehäuses gesetzt werden, wobei das Zusatzgehäuse entsprechend gedreht oder gewendet werden muss, damit eine Verbindungsseitenwand des Zusatzgehäuses weiterhin dem Hauptgehäuse zugewandt ist.
  • Jedoch kann die oben beschriebene Anpassung des Schützes durch Umbau des Zusatzgehäuses zwecks mechanischer Verriegelung mit einem anderen Schütz aufwendig sein. So muss nicht nur die Verbindung zwischen Zusatzgehäuse und Hauptgehäuse gelöst und danach wieder geschlossen werden, sondern auch Sorge getragen werden, dass das Betätigungsorgan des Zusatzgehäuses auch in der dann neuen Position des Zusatzgehäuses an der anderen Seitenwand des Hauptgehäuses mit dem Betätigungsorgan im Hauptgehäuse mechanisch gekoppelt ist.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Schaltgerät mit Hauptgehäuse und separatem Zusatzgehäuse bereitzustellen, das sich in einfacher Weise – möglichst unabhängig von der Position des Zusatzgehäuses – mit einem seitlich dazu angeordneten weiteren Schaltgerät mechanisch verriegeln lässt.
  • Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird mit dem Schaltgerät gemäß Anspruch 1 gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen können den Unteransprüchen entnommen werden.
  • Das Schaltgerät zeichnet sich gemäß Anspruch 1 dadurch aus, dass über das Betätigungsorgan im Zusatzgehäuse das Schaltgerät mit einem weiteren seitlich an dem Zusatzgehäuse anordenbaren Schaltgerät gegenseitig mechanisch verriegelbar ist. Durch diese mechanische Verriegelbarkeit über das Betätigungsorgan im Zusatzgehäuse lässt sich eine Schaltgeräteeinheit bestehend aus zwei Schaltgeräten herstellen, wobei ein Schaltgerät unmittelbar an dem Zusatzgehäuse des anderen Schaltgerätes anliegt. Ein Umbau des Zusatzgehäuses, so wie oben beschrieben aus dem Stand der Technik bekannt, ist nicht notwendig. Dies vereinfacht die Bildung von Schaltgeräteeinheiten bestehend aus zwei Schaltgeräten, die gegenseitig mechanisch verriegelt werden müssen. Die beiden Schaltgeräte der Schaltgeräteeinheit müssen zwangsläufig nicht baugleich ausgeführt sein. Möglich ist, dass eines der Schaltgeräte kein Zusatzgehäuse aufweist, wobei dann sämtliche Kontakte bzw. sämtliche Pole in dem Hauptgehäuse untergebracht sind.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel weist das Zusatzgehäuse eine dem Hauptgehäuse zugewandte Verbindungsseitenwand und eine dem Hauptgehäuse abgewandte Außenseitenwand auf, wobei in der Außenseitenwand des Zusatzgehäuses wenigstens eine Öffnung für einen Verriegelungskörper vorgesehen ist. Der Verriegelungskörper kann zwischen dem Zusatzgehäuse und dem anderen Schaltgerät der Schaltgeräteeinheit angeordnet sein und in geeigneter Weise durch die Öffnung in das Zusatzgehäuse greifen, um mit dem dort untergebrachten Betätigungsorgan zusammenzuwirken. Durch die mechanische Koppelung zwischen dem Betätigungsorgan im Zusatzgehäuse und dem Betätigungsorgan im Hauptgehäuse wirkt der Verriegelungskörper auch mit dem Betätigungsorgan im Hauptgehäuse zusammen.
  • Das Hauptgehäuse kann eine dem Zusatzgehäuse zugewandte Verbindungsseitenwand und eine dem Zusatzgehäuse zugewandte Außenseitenwand aufweisen, wobei in der Außenseitenwand und in der Verbindungsseitenwand des Hauptgehäuses jeweils eine Öffnung für den Verriegelungskörper vorgesehen ist. Beispielsweise ließen sich dadurch zwei baugleiche nebeneinander gesetzte Schaltgeräte durch den Verriegelungskörper gegenseitig mechanisch verriegeln, wobei die Außenseitenwand des Zusatzgehäuses des ersten Schaltgerätes an der Außenseitenwand des zweiten Schaltgerätes anliegt. Zwischen diesen beiden Außenseitenwänden kann der Verriegelungskörper vorgesehen sein, der dann durch die Öffnungen in den Außenseitenwänden mit dem Betätigungsorgan im Zusatzgehäuse des ersten Schaltgerätes bzw. mit dem Betätigungsorgan im Hauptgehäuse des zweiten Schaltgerätes zusammenwirkt.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass die Öffnung für den Verriegelungskörper in der Verbindungsseitenwand des Hauptgehäuses bei dem erfindungsgemäßen Schaltgerät zunächst keine Funktion hat, da eine gegenseitige mechanische Verriegelung zwischen dem Betätigungsorgan im Zusatzgehäuse und dem Betätigungsorgan im Hauptgehäuse nicht sinnvoll ist. Vielmehr ist eine mechanische Koppelung zwischen den Betätigungsorganen vorgesehen, durch die sichergestellt wird, dass sich die Kontakte im Hauptgehäuse und die Kontakte bzw. der Kontakt im Zusatzgehäuse sich in gleicher Schaltstellung befinden. Die mechanische Verriegelung zwischen zwei Schaltgeräten hingegen verhindert, dass sich beide Schaltgeräte in der eingeschalteten Schaltstellung befinden. Jedoch kann besagte Öffnung in der Verbindungsseitenwand dann zur Anwendung kommen, wenn das Hauptgehäuse ohne Zusatzgehäuse mit einem anderen Schaltgerät mechanisch verriegelt werden soll.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel weist das Betätigungsorgan im Zusatzgehäuse an einer der Außenseitenwand des Zusatzgehäuses zugewandten Seite eine Aussparung auf, die mit dem Verriegelungskörper zusammenwirkt. Entsprechend kann auch das Betätigungsorgan im Hauptgehäuse an einer der Außenseitenwand des Hauptgehäuses zugewandten Seite und an einer der Verbindungsseitenwand zugewandten Seite jeweils eine Aussparung für den Verriegelungskörper aufweisen. Im Verriegelungszustand eines der Schaltgeräte wirkt der Verriegelungskörper derart mit einer Aussparung des betreffenden Betätigungsorgans zusammen, dass eine Bewegung des Betätigungsorgans in Richtung der geschossenen Stellung der Kontakte blockiert ist.
  • Der Verriegelungskörper kann kugelförmig, zylinderförmig oder tonnenförmig sein. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel lagert dabei der Verriegelungskörper in den Öffnungen beispielsweise der Außenseitenwand des Zusatzgehäuses des ersten Schaltgerätes und der Außenseitenwand des zweiten Schaltgerätes, wobei sich die beiden Öffnungen genau gegenüberstehen. Wird nun ein Schaltgerät eingeschaltet oder, in anderen Worten, die Kontakte geschlossen, drückt das Betätigungsorgan dieses Schaltgerätes den Verriegelungskörper in die vorzugsweise kalottenförmige Aussparung des Betätigungsorgans des anderen Schaltgerätes. Dabei befindet sich der Verriegelungskörper noch teilweise in den gegenüberstehenden Öffnungen der Seitenwände mit der Folge, dass eine relative Bewegung des Betätigungsorgans des anderen Schaltgerätes zu den Seitenwänden aus dieser Stellung nicht möglich ist und dieses Betätigungsorgan blockiert ist. In diesem Zusammenhang sei auf die DE 103 28 499 B3 verwiesen, in der ein derartiges Zusammenspiel von Verriegelungskörper und Betätigungsorgan mit Aussparungen ausführlich beschrieben wird.
  • Das Zusatzgehäuse kann zweistückig ausgebildet sein und aus einem Gehäuseunterteil und einem Gehäuseoberteil bestehen, die vorzugsweise über Rastverbindungen miteinander verbunden sind. Die Gehäuseteile können dabei aus Kunststoff sein und im Spritzgussverfahren hergestellt werden. Durch die nur zweistückige Ausbildung lassen sich die Herstellkosten für das Zusatzgehäuse niedrig halten.
  • Auch kann das Betätigungsorgan in dem Zusatzgehäuse nur durch die mechanische Koppelung zu dem Betätigungsorgan in Hauptgehäuse in der jeweiligen Schaltstellung gehalten werden. Federn oder dergleichen, die das Betätigungsorgan in Position halten, sind nicht notwendig, was den Aufbau sehr vereinfacht. Die seitliche Führung, die das Betätigungsorgan im Zusatzgehäuse entlang der Betätigungsrichtung hält, kann als einfache Gleitführung ausgebildet sein.
  • Für jeden Pol können zwei Festkontakte und eine Kontaktbrücke vorgesehen sein, wobei Letztgenannte den beweglichen Kontakt darstellen soll. Ein Festkontakt kann dabei eine Klemme oder dergleichen umfassen, mittels derer sich Stromleitungen an das Schaltgerät anschließen lassen. In geschlossener Stellung verbindet die Kontaktbrücke die beiden Festkontakte miteinander, so dass ein Stromfluss durch das Schaltgerät ermöglicht wird.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist ein Festkontakt im Hauptgehäuse baugleich zu einem Festkontakt im Zusatzgehäuse ausgeführt. Somit lassen sich die im Hauptgehäuse eingesetzten Festkontakte ohne Modifikation im Zusatzgehäuse einsetzen, was die Herstellung des Schaltgerätes vereinfacht. Entsprechend können die Kontaktbrücken im Hauptgehäuse und im Zusatzgehäuse baugleich sein, so dass auch durch diese Maßnahme die Anzahl unterschiedlicher Bauteile klein gehalten wird.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel erfolgt die mechanische Koppelung zwischen dem Betätigungsorgan im Zusatzgehäuse und dem Betätigungsorgan im Hauptgehäuse über einen Stift, der durch die Verbindungsseitenwand des Zusatzgehäuses und die Verbindungsseitenwand des Hauptgehäuses greift. Ein derartiger Stift kann aus Metall sein und stellt eine Massenware dar, die kostengünstig bezogen werden kann.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel weist das Zusatzgehäuse in der Außenseitenwand eine Öffnung auf, durch die der Stift bei der Montage in Richtung Hauptgehäuse geführt werden kann. Somit lässt sich die mechanische Koppelung zwischen dem Betätigungsorgan im Zusatzgehäuse und dem Betätigungsorgan im Hauptgehäuse leicht herstellen, wenn das Zusatzgehäuse bereits seitlich an dem Hauptgehäuse anliegt. In diesem Fall muss lediglich sichergestellt werden, dass für den Stift vorgesehene Bohrungen oder Öffnungen in den Betätigungsorganen fluchten, so dass von der Seite her der Stift durch das Betätigungsorgan im Zusatzgehäuse in das Betätigungsorgan im Hauptgehäuse geführt werden kann.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist zum Ansteuern des Schaltgerätes ein Anschlussmodul vorgesehen, das über zwei Leitungen, die in jeweils einer Nut in der Verbindungsseitenwand des Hauptgehäuses geführt sind, mit einem Antrieb für das Betätigungsorgan im Hauptgehäuse verbunden werden kann. Die Nut kann dabei eine Hinterschneidung aufweisen, hinter die ein an der Verbindungsseitenwand des Zusatzgehäuses angeformter Haken greift. Somit dient die Nut nicht nur zur Aufnahme der Leitungen für das Anschlussmodul, sondern auch der formschlüssigen Verbindung zwischen Zusatzgehäuse und Hauptgehäuse.
  • Die Erfindung bezieht sich auch auf ein Zusatzgehäuse für ein mehrpoliges Schaltgerät, wie es in seinen verschiedenen Ausführungen oben beschrieben worden ist.
  • Anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels wird die Erfindung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 ein Schaltgerät in perspektivischer Ansicht von oben;
  • 2 das Schaltgerät in seitlicher Perspektive als Explosionsdarstellung;
  • 3 das Schaltgerät in gegenüber 2 geänderter Perspektive;
  • 4 ein Zusatzgehäuse des Schaltgerätes mit darin befindlichen Bauteilen in Explosionsdarstellung; und
  • 5 das Zusatzgehäuse in zu 4 geänderter perspektivischer Ansicht.
  • 1 zeigt ein Schaltgerät, das in seiner Gesamtheit mit 1 bezeichnet wird. Das Schaltgerät 1 umfasst ein Hauptgehäuse 2 und ein seitlich daran befestigtes Zusatzgehäuse 3. Seitlich begrenzt wird das Schaltgerät 1 einerseits durch eine Außenseitenwand 4 des Hauptgehäuses 2 und einer Außenseitenwand 5 des Zusatzgehäuses 3. Das Hauptgehäuse 2 und das Zusatzgehäuse 3 bilden zudem eine erste Hauptanschlussseite 6 und eine zweite Hauptanschlussseite 7 aus. Die Hauptanschlussseiten 6, 7 erstrecken sich dabei senkrecht zu den Außenseitenwänden 4, 5.
  • An der ersten Hauptanschlussseite 6 weist das Schaltgerät 1 vier nebeneinander angeordnete Klemmen 8a, 8b, 8c, 8d auf. Die Klemmen 8a, 8b, 8c sind dabei in dem Hauptgehäuse 2 untergebracht. Die Klemme 8d hingegen sitzt im Zusatzgehäuse 3. An der zweiten Hauptanschlussseite verfügt das Schaltgerät 1 über vier weitere Klemmen, die jedoch in der Darstellung der 1 nicht zu sehen.
  • Bei dem hier dargestellten Schaltgerät 1 handelt es sich um einen vierpoligen Schütz entsprechend der Anzahl der Klemmen auf jeder Hauptanschlussseite 6, 7. Jedem Pol ist dabei ein bewegbarer Kontakt zugeordnet, der in einer geschlossenen Stellung die Klemmen 8a, 8b, 8c, 8d an der ersten Hauptanschlussseite 6 polweise mit den entsprechenden Klemmen auf der zweiten Hauptanschlussseite 7 verbindet. Die beweglichen Kontakte werden über ein im Hauptgehäuse 2 untergebrachtes Betätigungsorgan 9 ge schaltet, das in der Darstellung der 1 jedoch nur ausschnittsweise von oben zu sehen ist. Über eine in 1 nicht dargestellte mechanische Koppelung ist das Betätigungsorgan 9 mit einem Betätigungsorgan 10 (s. 4, in 1 nicht dargestellt) verbunden, das den bewegbaren Kontakt in dem Zusatzgehäuse 3 führt.
  • Das Betätigungsorgan 9 wird durch einen hier nicht weiter dargestellten und in dem Hauptgehäuse 1 untergebrachten Magnetantrieb angetrieben. Die Ansteuerung des Magnetantriebes erfolgt über ein Anschlussmodul 11, das an einer Gehäuseoberseite 12 an dem Zusatzgehäuse 3 angrenzend angeordnet ist.
  • In der 2 wird eine Verbindungsseitenwand 13 des Zusatzgehäuses 3 sichtbar, die im fertig montierten Zustand an einer Verbindungsseitenwand 14 (s. 3) des Hauptgehäuses 2 anliegt. Die Verbindungsseitenwand 14 des Hauptgehäuses 2 weist zwei übereinander angeordnete Öffnungen 15, 16 auf. Bei der Öffnung 15 handelt es sich um ein kreisrundes Durchgangsloch, während die Öffnung 16 als Langloch ausgebildet ist.
  • Auch die Außenseitenwand 5 des Zusatzgehäuses 3 weist zwei übereinander angeordnete Öffnungen 17, 18 auf. Durch die als kreisrunde Bohrung ausgeführte Öffnung 18 lässt sich bei der Montage ein Metallstift 19 schieben, durch den sich das im Zusatzgehäuse 3 befindliche Betätigungsorgan 10 (s. 4) und das im Hauptgehäuse 2 befindliche Betätigungsorgan 9 mechanisch miteinander koppeln lassen. Mechanische Koppelung bedeutet hier, dass die jeweils in X-Richtung senkrecht zur Gehäuseoberseite 12 bewegbaren Betätigungsorgane 9, 10 jeweils eine gleiche Schaltstellung aufweisen. Aufgrund des Schalthubes des Betätigungsorgans 9 in X-Richtung ist die Öffnung 16 entsprechend als Langloch ausgebildet. Der Stift 19, der im fertig montierten Zustand des Schaltgerätes 1 durch die Öffnung 16 in das Betätigungsorgan 9 greift, aber nicht in der Ebene der Außenseitenwand 5 liegt, kann daher in X-Richtung verschoben werden.
  • In der Darstellung der 2 und 3 sind Gehäuseteile 20, 21, die hauptsächlich die erste Hauptanschlussseite 6 bzw. die zweite Hauptanschlussseite 7 bilden, in auseinander gezogener Position gezeigt. Im fertig montierten Zustand stoßen die Gehäuseteile 20, 21 an der Gehäuseoberseite 12 mittig aneinander und verschließen das Haupt gehäuse 2, abgesehen von Aussparung für das Betätigungsorgan 9, vollständig von oben.
  • Zur Befestigung des Zusatzgehäuses 3 an dem Hauptgehäuse 2 dienen zwei zueinander parallel verlaufende Nuten 22 in der Verbindungsseitenwand 14 des Hauptgehäuses 2. In diese Nuten 22 lassen sich von oben in X-Richtung an der Verbindungsseitenwand 13 des Zusatzgehäuses 3 angeformte Federn oder Haken 23 einführen (siehe 5). Der im Querschnitt L-förmige Haken 23 weist ein freies Hakenende 24 auf, das, wenn der Haken 23 in die Nut 22 geführt worden ist, hinter eine in den Figuren kaum erkennbare Hinterschneidung der Nut 22 greift. Durch das Zusammenspiel von Nut 22 und Haken 23 sind Hauptgehäuse 2 und Zusatzgehäuse 3 in Y-Richtung (senkrecht zur X-Richtung) fest miteinander verbunden.
  • Zudem nehmen die Nuten 22 jeweils einen Verbindungsleiter 25 auf, der das Anschlussmodul 11 mit dem im unteren Teil des Hauptgehäuses 2 angeordneten Magnetantrieb für das Betätigungsorgan 9 verbindet. Zur Fixierung des Verbindungsleiters 25 in der Nut 22 sind schienenförmige Anlagen 38 vorgesehen (siehe 5), die jeweils parallel verlaufend neben den Haken 23 an der Verbindungsseitenwand 13 des Zusatzgehäuses 3 vorgesehen sind und den Verbindungsleiter 25 gegen den jeweiligen Nutboden drücken.
  • 4 zeigt in Explosionsdarstellung das Zusatzgehäuse 3 und die darin untergebrachten Bauteile. Das Zusatzgehäuse 3 besteht aus einem Gehäuseoberteil 26 und einem Gehäuseunterteil 27, wobei das Gehäuseunterteil 27 hauptsächlich die Außenseitenwand 5 und die Verbindungsseitenwand 13 des Zusatzgehäuses 3 bildet. Das Gehäuseoberteil 26 bildet gemeinsam mit den Gehäuseteilen 20, 21 des Hauptgehäuses 2 die erste und zweite Hauptanschlussseite 6, 7 des Schaltgerätes 1. Über eine Rastverbindung, bestehend aus vier Rastnasen 28 am Gehäuseoberteil 26 und entsprechend geformten Rastaussparungen 29 am Gehäuseunterteil 27, lassen sich die beiden Gehäuseteile 26, 27 miteinander verbinden.
  • Der oben bereits erwähnte bewegbare Kontakt ist als Kontaktbrücke 30 ausgebildet, die von dem Betätigungsorgan 10 geführt wird. In einer geschlossenen Stellung verbindet die Kontaktbrücke 30 die Klemme 8d an der ersten Hauptanschlussseite 6 mit einer entsprechenden Klemme 31 an der zweiten Hauptanschlussseite 7. Die Klemmen 8d, 31 sind dabei Teile von Festkontakten 32, 33, die in baugleicher Ausführung wie auch die Kontaktbrücke 30 im Hauptgehäuse 2 Verwendung finden.
  • Des weiteren zeigt 4 zwei sich gegenüberstehende Lichtbogenbleche 34, 35. Sie dienen dazu, Lichtbögen, die sich beim Trennen der Kontaktbrücke 30 von den Festkontakten 32, 33 bilden können, zu führen und in geeigneter Weise zu löschen.
  • An einer der Außenseitenwand 5 zugewandten Seite 36 weist das Betätigungsorgan 10 eine kalottenförmige Aussparung 37 auf. Diese kalottenförmige Aussparung 37 dient zur Aufnahme eines kugelförmigen Verriegelungskörpers, der mit der Aussparung 37 einerseits und mit einer Aussparung eines Betätigungsorgans eines Schaltgerätes, das an die Außenseitenwand 5 zur Bildung einer Schaltgeräteeinheit gesetzt werden kann, zusammenwirkt. Der Verriegelungskörper lagert dabei in der Öffnung 17 und in einer entsprechenden gegenüberliegenden Öffnung des anderen Schaltgerätes und stellt sicher, dass die derart mechanisch gegenseitig verriegelten Schaltgeräte nicht gleichzeitig eingeschaltet sind, d.h. dass nicht gleichzeitig das Betätigungsorgan 36 des ersten Schaltgerätes 1 und das Betätigungsorgan des anderen Schaltgerätes sich in einer unteren Stellung befinden, in der die Kontaktbrücke 30 die Festkontakte 32, 33 miteinander verbindet. Die gegenüberliegende Öffnung des anderen Schaltgerätes ist in gleicher Weise wie die Öffnung 15 in der Verbindungswand 14 des Hauptgehäuses 2 ausgebildet.
  • 1
    Schaltgerät
    2
    Hauptgehäuse
    3
    Zusatzgehäuse
    4
    Außenseitenwand
    5
    Außenseitenwand
    6
    erste Hauptanschlussseite
    7
    zweite Hauptanschlussseite
    8
    Klemme
    9
    Betätigungsorgan
    10
    Betätigungsorgan
    11
    Anschlussmodul
    12
    Oberseite
    13
    Verbindungsseitenwand
    14
    Verbindungsseitenwand
    15
    Öffnung
    16
    Öffnung
    17
    Öffnung
    18
    Öffnung
    19
    Stift
    20
    Gehäuseteil
    21
    Gehäuseteil
    22
    Nut
    23
    Haken
    24
    Hakenende
    25
    Verbindungsleiter
    26
    Gehäuseoberteil
    27
    Gehäuseunterteil
    28
    Rastnase
    29
    Rastaussparung
    30
    Kontaktbrücke
    31
    Klemme
    32
    Festkontakt
    33
    Festkontakt
    34
    Lichtbogenblech
    35
    Lichtbogenblech
    36
    Seite
    37
    Aussparung
    38
    Anlagen
    X
    Richtung
    Y
    Richtung

Claims (15)

  1. Mehrpoliges Schaltgerät (1), das ein Hauptgehäuse (2), in dem ein bewegbarer Kontakt für jeweils einen Pol und ein mit den Kontakten wirkverbundenes Betätigungsorgan (9) angeordnet sind, und ein separates, an dem Hauptgehäuse (2) seitlich befestigtes Zusatzgehäuse (3) umfasst, in dem für wenigstens einen weiteren Pol ein Kontakt und ein mit diesem Kontakt wirkverbundenes Betätigungsorgan (10) angeordnet sind, wobei das Betätigungsorgan (10) im Zusatzgehäuse (3) mit dem Betätigungsorgan (9) im Hauptgehäuse (2) mechanisch gekoppelt ist, dadurch gekennzeichnet, dass über das Betätigungsorgan (10) im Zusatzgehäuse (3) das Schaltgerät (1) mit einem weiteren, seitlich an dem Zusatzgehäuse (3) anordenbaren Schaltgerät gegenseitig mechanisch verriegelbar ist.
  2. Schaltgerät (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Zusatzgehäuse (3) eine dem Hauptgehäuse (2) zugewandte Verbindungsseitenwand (13) und eine dem Hauptgehäuse (2) abgewandte Außenseitenwand (5) aufweist, wobei in der Außenseitenwand (5) des Zusatzgehäuses (3) wenigstens eine Öffnung (17) für einen Verriegelungskörper vorgesehen ist.
  3. Schaltgerät (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Hauptgehäuse (2) eine dem Zusatzgehäuse (3) zugewandte Verbindungsseitenwand (14) und eine dem Zusatzgehäuse (3) abgewandte Außenseitenwand (4) aufweist, wobei in der Außenseitenwand (4) und in der Verbindungsseitenwand (14) des Hauptgehäuses (2) jeweils eine Öffnung (15) für den Verriegelungskörper vorgesehen ist.
  4. Schaltgerät (1) nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungsorgan (10) im Zusatzgehäuse (3) an einer der Außenseitenwand (5) des Zusatzgehäuses (3) zugewandten Seite (36) eine Aussparung (37) aufweist, die mit dem Verriegelungskörper zusammenwirkt.
  5. Schaltgerät (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungsorgan (9) im Hauptgehäuse (2) an einer der Außenseitenwand (4) des Hauptgehäuses (2) zugewandten Seite und an einer der Verbindungsseitenwand (14) zugewandten Seite jeweils eine Aussparung für einen Verriegelungskörper aufweist.
  6. Schaltgerät (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Verriegelungskörper kugelförmig, zylinderförmig oder tonnenförmig ist.
  7. Schaltgerät (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Zusatzgehäuse (3) zweistückig ausgebildet ist und aus einem Gehäuseunterteil (27) und einem Gehäuseoberteil (26) besteht, die vorzugsweise über eine Rastverbindung (28, 29) miteinander verbunden sind.
  8. Schaltgerät (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass für jeden Pol zwei Festkontakte (31, 32) und eine Kontaktbrücke (30) vorgesehen ist, wobei die Kontaktbrücke (30) den beweglichen Kontakt darstellt.
  9. Schaltgerät (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein Festkontakt im Hauptgehäuse (2) baugleich zu einem Festkontakt (31, 32) im Zusatzgehäuse (3) ist.
  10. Schaltgerät (1) nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine Kontaktbrücke im Hauptgehäuse (2) baugleich zu einer Kontaktbrücke (30) im Zusatzgehäuse (3) ist.
  11. Schaltgerät (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die mechanische Koppelung zwischen Betätigungsorgan (10) im Zusatzgehäuse (3) und Betätigungsorgan (9) im Hauptgehäuse (2) über einen Stift (19) erfolgt, der durch die Verbindungsseitenwand (13) des Zusatzgehäuses (3) und die Verbindungsseitenwand (14) des Hauptgehäuses (2) greift.
  12. Schaltgerät (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Zusatzgehäuse (3) in der Außenseitenwand (5) eine Öffnung (18) aufweist, durch die der Stift (19) bei der Montage in Richtung Hauptgehäuse (2) geführt werden kann.
  13. Schaltgerät (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass zum Ansteuern des Schaltschützes (1) ein Anschlussmodul (11) vorgesehen ist, das über zwei Leitungen (25), die in jeweils einer Nut (22) in der Verbindungsseitenwand (14) des Hauptgehäuses (2) geführt sind, mit einem Antrieb für das Betätigungsorgan (9) im Hauptgehäuse (2) verbindbar sind.
  14. Schaltgerät (1) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Nut (22) eine Hinterschneidung aufweist, hinter die ein an der Verbindungsseitenwand (13) des Zusatzgehäuses (3) angeformter Haken (23) greift.
  15. Zusatzgehäuse (3) für ein mehrpoliges Schaltgerät (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 14.
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