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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben einer Sekundärlufteinrichtung
für eine
Brennkraftmaschine.
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Die
Schadstoffemission einer Brennkraftmaschine lässt sich durch katalytische
Abgasnachbehandlung mit Hilfe eines Abgaskatalysators in Verbindung
mit einer Lambdaregelungseinrichtung wirksam verringern. Eine wichtige
Vorrausetzung hierfür
ist jedoch, dass neben der Lambdasonde der Regelungseinrichtung
auch der Abgaskatalysator seine Betriebstemperatur erreicht hat.
Ziel ist es dabei, die so genannte Light-Off-Temperatur des Abgaskatalysators von
typischerweise 250 bis 300 Grad Celsius möglichst schnell zu erreichen.
Während
die Lambdasonde nach dem Start üblicherweise
sehr schnell zum Beispiel mittels einer elektrischen Heizeinrichtung auf
ihre Betriebstemperatur aufgeheizt werden kann, ist die Aufheizzeit
des Abgaskatalysators bedingt durch seine relativ große Masse
länger.
Als Heizquelle für
den Abgaskatalysator kann dabei das Abgas der motorischen Verbrennung
dienen, welches über eine
gezielte Verschlechterung des Wirkungsgrades des Verbrennungsmotors
zusätzlich
aufgeheizt wird. Reicht dies für
das Erreichen einer schnellen Aufheizung nicht aus, so sind zusätzliche
Heizmaßnahmen unter
Verwendung externer Komponenten erforderlich.
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Um
während
der an die Startphase anschließenden
Warmlaufphase den Abgaskatalysator möglichst schnell auf seine Betriebstemperatur
zu bringen und damit die optimale Konvertierungsraten zu nutzen,
ist es bekannt, den Abgaskatalysator durch Einbringen von Frischluft
in den Abgastrakt der Brennkraftmaschine aufzuheizen. In der Nachstartphase
wird Frischluft mittels einer elektrisch angetriebenen Sekundärluftpumpe
gefördert
und in den Abgaskanal im Bereich des Auslassventils oder der Auslassventile
eingebracht. Die im Start nicht vollständig verbrannten Kohlenwasserstoffe
werden so durch die gezielte Einbringung von Sauerstoff oxidiert,
wodurch die Rohemissionen vermindert werden und durch die exotherme
Reaktion die Abgastemperatur erhöht
und damit die Aufheizzeit des Abgaskatalysators in Abhängigkeit
von mehreren Einflussparametern verkürzt wird. In diesem Zustand
ist es sinnvoll, bewusst das Luft-Kraftstoffgemisch anzufetten,
so dass reaktive Komponenten für
die Nachverbrennung vorhanden sind. Die Sekundärlufteinblasung ist in der
Regel nur so lange aktiv, bis der Abgaskatalysator seine Betriebtemperatur
erreicht hat. Ein Nachteil der Einbringung von Sekundärluft mittels einer
Sekundärluftpumpe
liegt darin, dass diese – neben
dem hohen Gewicht – aufgrund
der relativ hohen Stromaufnahme, insbesondere im Start eine starke Belastung
des Bordnetzes des mit der Brennkraftmaschine angetriebenen Fahrzeuges
darstellt.
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Des
Weiteren sind innovative Sekundärlufteinblasesysteme
mittels so genannter Sekundärluftlader
bekannt. Er besteht aus einer Turbine und einem Verdichter, die
mittels einer Welle verbunden sind. Die Turbine wird von der Druckdifferenz
an der Drosselklappe angetrieben. Der hierbei im Bypass zur Drosselklappe
in das Saugrohr strömende
Luftstrom versorgt im Zusammenspiel mit dem Luftstrom über der
Drosselklappe die Brennkraftmaschine während der Kaltstartphase und
der Warmlaufphase mit Frischluft. Gleichzeitig fördert der Verdichter über ein Ventil
Sekundärluft
in den Abgastrakt. Die Turbinenleistung – und damit der Verdichtermassenstrom – wird über ein
Ventil, das zwischen Turbinenausgang und Saugrohr angeordnet ist
geregelt. Solche Sekundärluftlader
sind beispielsweise in den Druckschriften
DE 102 05 975 A1 ,
DE 102 54 859 A1 ,
DE 102 51 363 A1 ,
DE 103 35 260 A1 und
in der Veröffentlichung "Secondary Air Charger – high integrated
secondary air system for intake manifolds" von K. Hummel und S. Wild, SAE Paper
2001-01-0005 beschrieben.
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Wie
eingangs erwähnt,
bedarf es zum Betrieb des Sekundärluftladers
eines Druckgefälles
im Saugrohr. Wird der Brennkraftmaschine aber zum Beispiel bei Beschleunigung
ein entsprechendes Moment abverlangt, bricht dieses Druckgefälle über der Drosselklappe
in Folge des Anstiegs des Saugrohrdrucks zusammen und der Sekundärluftlader
fördert verdichterseitig
keine Luft mehr. Dies kann insbesondere bei kleinvolumigen Brennkraftmaschinen
kritisch sein. Die aufgrund der fetten Verbrennung zurückbleibenden
Schadstoffe (HC, CO) reagieren nicht und gelangen. unbehandelt ins
Freie, wodurch Emissionsprobleme besonders im Hinblick auf die immer
strenger werdenden Abgasgrenzwerte entstehen können.
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Die
Aufgabe der Erfindung liegt darin, ein Verfahren zum Betreiben einer
Sekundärlufteinrichtung
anzugeben, mit dem auch in druckgefällekritischen Betriebspunkten
der Brennkraftmaschine die Abgasemissionen gering gehalten werden
können.
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Diese
Aufgabe wird gemäß den Merkmalen des
unabhängigen
Patentanspruches 1 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
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Die
Erfindung zeichnet sich aus durch ein Verfahren zum Steuern einer
zur Abgaskatalysatoraufheizung dienenden Sekundärlufteinrichtung einer Brennkraftmaschine,
wobei die Sekundärlufteinrichtung
einen Sekundärluftlader
mit einer Turbine und einen Verdichter umfasst. Die Turbine ist
in einem, ein Turbinenventil enthaltenen Bypass zur Drosselklappe
der Brennkraftmaschine angeordnet und wird von dem Druckgefälle an der
Drosselklappe angetrieben. Der mechanisch mit der Turbine verbundene
Verdichter bläst über ein
Verdichterventil Sekundärluft
in einen Abgastrakt der Brennkraftmaschine (10) ein. Nach
Anforderung einer Abgaskatalysatoraufheizung wird das Druckgefälle an der
Drosselklappe ermittelt und mit einem vorgegebenen Schwellenwert
verglichen. Bei ausreichendem Druckgefälle wird sowohl das Turbinenventil
als auch das Verdichterventil geöffnet
werden und anschließend
das Luft-Kraftstoffgemisch
der Brennkraftmaschine auf einen vorgegebenen Wert angefettet.
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Bei
unzureichendem Druckgefälle
wird zunächst
das Turbinenventil geschlossen und anschließend das der Brennkraftmaschine
zugeführte Luft-Kraftstoffgemisch
auf einen vorgegebenen Wert abgemagert. Bei Erreichen des vorgegebenen
Wertes wird das Verdichterventil geschlossen.
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Auf
diese Weise kann ein emissionsneutrales Zuschalten bzw. Abschalten
des Sekundärluftladers
erreicht werden. Der Schadstoffausstoß, insbesondere von HC und
CO werden dadurch vermieden und die Einhaltung der strengen Abgasgrenzwerte
ist gegeben.
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Gemäß einer
vorteilhaften Weiterbildung des Verfahrens wird vor dem Schließen des
Turbinenventils der Wert für
den Saugrohrdruck auf einen maximalen Wert begrenzt und nach dem
Schließen
des Verdichterventils die Begrenzung des Wertes für den Saugrohrdruck
wieder aufgehoben. Dies hat den Vorteil, dass noch ein ausreichendes
Druckgefälle
an der Turbine des Sekundärluftladers
vorhanden ist, was vor dem Abschalten den Sekundärluftbetrieb sicherstellt und
des Weiteren ein definiertes Auslaufen des Sekundärluftladers
ermöglicht
und damit eine definierte Luftmenge in den Abgastrakt gefördert wird.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Weiterbildung des Verfahrens erfolgt das
Anfetten und Abmagern des Luft-Kraftstoffgemisches über vorgegebene
Rampenfunktionen. Dadurch lässt
sich ein stetiger Übergang
realisieren. Die Rampenfunktion ist so zu wählen, dass sich in Verbindung
mit der beim Hochlauf bzw. Auslauf des Sekundärluftladers geförderten
Luftmasse ein stöchiometrisches
Abgaslambda ergibt (Lambda = 1).
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Durch
Ermitteln des Druckgefälles
aus der Differenz der Werte zwischen Umgebungsdruck und Saugrohrdruck
lässt sich
auf ein fache Weise ein Kriterium ableiten, ob ein Sekundärluftbetrieb
möglich ist.
Hierzu können
in bevorzugter Weise die Signale von entsprechenden Drucksensoren
ausgewertet werden.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen des Verfahrens ergeben sich aus der
Beschreibung des Ausführungsbeispieles.
Es zeigen:
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1 in
schematischer Weise ein Blockschaltbild einer Brennkraftmaschine
mit einem Sekundärluftsystem
und
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2 ein
Signalflussplan zum Betreiben des Sekundärluftladers.
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1 zeigt
in Form eines Blockschaltbildes eine Brennkraftmaschine 10,
wobei nur diejenigen Komponenten explizit dargestellt sind, die
für das Verständnis der
Erfindung nötig
sind. Insbesondere sind die Kraftstoffversorgung mit den zugehörigen Einspritzventilen
und die Zündeinrichtung
weggelassen.
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Die
Erfindung wird anhand einer Brennkraftmaschine mit 4 Zylindern erläutert, sie
ist aber auch für
jede andere Brennkraftmaschine anwendbar, die eine andere Anzahl,
insbesondere eine höhere
Anzahl von Zylindern aufweist, wobei das Motorkonzept (Reihenmotor,
V-Motor, W-Motor, Boxermotor etc.) keine Rolle spielt.
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Der
Brennkraftmaschine 10 wird über einen Ansaugtrakt 11 Frischluft
zugeführt.
Im Ansaugtrakt 11 sind in Strömungsrichtung der angesaugten
Luft gesehen (Pfeilsymbol) ein Luftfilter 12, ein Luftmassenmesser 13,
ein Drosselklappenblock 14 mit einer Drosselklappe 15 und
mit einem nicht dargestellten Drosselklappensensor zur Erfassung
des Öffnungswinkel
der Drosselklappe 15 und ein Saugrohrdrucksensor 16 zur
Erfassung eines Saugrohrdruckes MAP in einem Saugrohr 17 vorgesehen.
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Den
Zylindern der Brennkraftmaschine 10 ist ein Abgastrakt 18 mit
einem Abgassensor 19 zugeordnet. Der Abgassensor 19 ist
in vorteilhafter Weise als Lambdasonde ausgebildet. Dabei können sowohl so
genannte binäre
Lambdasonden eingesetzt werden, die bei einem Luftverhältnis von
Lambda = 1 bezüglich
ihres Ausgangssignals eine Sprungcharakteristik aufweisen, oder
so genannte lineare Lambdasonden, die einen im Wesentlichen linearen
Verlauf in ihrem Ausgangssignal zeigen. In dem Abgastrakt 18 ist
in dessen weiterem Verlauf ein zur Konvertierung schädlicher
Abgasbestandteile dienender Abgaskatalysator 20 eingeschaltet.
Der Abgaskatalysator 20 ist vorzugsweise als Dreiwege-Katalysator ausgebildet,
dem bei Bedarf weitere Abgasnachbehandlungskomponenten wie beispielsweise
ein NOx-Speicherkatalysator (NOx-Trap) nachgeschaltet sein kann.
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Zur
schnellen Aufheizung dieses Abgaskatalysators 20 bei einem
Kaltstart und anschließender Warmlaufphase
der Brennkraftmaschine 10 ist ein Sekundärluftsystem
vorgesehen, das einen Sekundärluftlader 21 beinhaltet.
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Der
Sekundärluftlader 21 ist
prinzipiell aufgebaut wie ein Abgasturbolader, der Einsatz eines
solchen Sekundärluftladers
erfolgt allerdings auf der kalten Saugseite der Brennkraftmaschine 10.
Er besteht aus einer Turbine T und einem Verdichter V, die über eine
Welle mechanisch gekoppelt sind. Vorzugsweise ist die Turbine T
als Radialturbine und der Verdichter V als Radialverdichter ausgebildet.
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Der
Antrieb erfolgt mittels eines Druckgefälles auf der Turbinenseite.
Das Turbinenrad der Turbine T ist über eine nicht näher bezeichnete
Leitung mit dem Ansaugtrakt 11 stromabwärts des Luftmassenmessers 13 der
Brennkraftmaschine verbunden und wird vom angesaugten Luftmassenstrom über das Druckgefälle zwischen
Umgebungsdruck AMP und Saugrohrdruck MAP angetrieben. Dabei wird
der vom Luftmassenstrommesser 13 gemessene Luftmassenstrom
der Brennkraftmaschine aufgeteilt in einen Antriebsmassenstrom für den Sekundärluftlader 21 und
den Motorluftmassenstrom über
die Drosselklappe 15. Ein nach der Turbine T eingesetztes Turbinenventil
TV lässt
eine Steuerung oder Regelung der Turbinenleistung zu. Bei Beendigung
des Sekundärluftbetriebes
verschließt
das Turbinenventil TV den Drosselklappenbypasskanal vollständig.
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Der
Verdichter V ist eingangsseitig über
eine Leitung mit dem Luftfilter 12 verbunden. Angetrieben wird
das Verdichterschaufelrad des Sekundärluftladers 21 über die
Antriebswelle zwischen Turbinen- und Verdichterrad. Anstelle eines
Abzweiges an dem die Verbrennungsluft filternden Luftfilter 12 kann auch
ein separater Luftfilter ausschließlich für die Sekundärluft vorgesehen
sein. Die aus der Umgebung angesaugte und gefilterte Luft wird in
die Sekundärluftkanäle, welche
nahe an den Auslasskanälen
in den Abgastrakt 18 münden,
eingeblasen. In dem Leitungszug zwischen Verdichterausgang und den
Sekundärluftkanälen ist
ein Verdichterventil VV eingeschaltet, mit dessen Hilfe die Zufuhr
von Sekundärluft zu
dem Abgastrakt 11 gesteuert oder geregelt werden kann.
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Im
einfachsten Fall handelt es sich bei dem Turbinenventil TV und bei
dem Verdichterventil VV um elektrisch betätigte Ventile, die entweder
den Querschnitt der entsprechenden Leitungszüge vollständig freigeben oder vollständig verschließen. Es sind
aber auch Ventile einsetzbar, die eine kontinuierliche Einstellung
des Querschnittes und damit des Durchflusses ermöglichen.
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An
Stelle elektrisch ansteuerbarer Ventile können auch elektrisch-pneumatisch
ansteuerbare Ventile verwendet werden. Es ist nur erforderlich, dass
die beiden Ventile aktiv ein- und ausgeschaltet werden können.
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Es
ist eine Steuerungseinrichtung (ECU, electronic control unit) 22 vorgesehen,
die über
Daten- bzw. Steuerleitungen mit der Brennkraftmaschine 10,
den beiden Ventilen TV, VV des Sekundärluftladers 21, dem
Luftmassenmesser 13 im Ansaugtrakt 11, dem Saugrohrdrucksensor 16 und
einem Umgebungsdrucksensor 23 verbunden ist. Auch das Signal
des Abgassensors 19, das Signal des Drosselklappensensors
und das Signal eines Temperatursensors 25, der an geeigneter
Stelle an dem Motorblock angeordnet ist und ein der Temperatur des Kühlmittels
der Brennkraftmaschine 10 entsprechendes Signal abgibt,
sowie weitere Eingangssignale ES von nicht dargestellten Sensoren
werden der Steuerungseinrichtung 22 zugeführt. Weitere
Ausgangssignale AS für
Aktoren, die zum Betrieb der Brennkraftmaschine 10 nötig sind,
sind in der Figur nur schematisch eingezeichnet. Die Steuerungseinrichtung 22 ist zudem über eine
Datenleitung mit einen Datenspeicher 24 verbunden, indem
u.a. ein Kennfeld KF abgelegt ist, in dem Schwellenwerte gespeichert
sind.
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Die
Steuerungseinrichtung 22 steuert u.a. in Abhängigkeit
von dem gemessenen Abgaswert (Abgassensor 19) und der angesaugten
Luftmasse (Luftmassenmesser 13) und der Drehzahl der Brennkraftmaschine 10 die
Einspritzung von Kraftstoff, wobei der Fahrerwunsch, der beispielsweise über einen Gaspedalgeber
gemessen wird, berücksichtigt
wird. Zudem schaltet die Steuerungseinrichtung 22 abhängig von
der angesaugten Luftmasse und abhängig vom Luft-/Kraftstoffverhältnis in
dem Abgastrakt 11 in Abhängigkeit von im Datenspeicher 24 abgelegten Daten,
insbesondere von Temperaturwerten beim Start der Brennkraftmaschine
den Sekundärluftlader mittels
der Ventile TV, VV in der Weise, dass der Abgaskatalysator 20 optimal
aufgeheizt wird.
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Zum
Steuern des Sekundärluftsystems
ist in der Steuerungseinrichtung 22 ein Programm gespeichert,
das im Folgenden anhand des Ablaufdiagrammes nach 2 näher erläutert wird.
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Das
Programm wird in einem Schritt S1 gestartet, bevorzugt unmittelbar
nach jedem Start der Brennkraftmaschine 10. In dem Schritt
S1 können gegebenenfalls
Parameter initialisiert werden.
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In
dem Schritt S2 wird überprüft, ob ein
Aufheizen des Abgaskatalysators 20 überhaupt nötig ist, d.h. ob eine Einbringung
von Sekundärluft
in den Abgastrakt 18 erforderlich ist. Wurde die Brennkraftmaschine 10 z.B.
nur kurz abgestellt, nachdem sie längere Zeit betrieben wurde,
so befindet sich der Abgaskatalysator 20 beim nächsten Start
der Brennkraftmaschine noch auf einem Temperaturniveau, welches
das Aktivieren zusätzlicher
Maßnahmen zum
Aufheizen erübrigt
und das Verfahren verzweigt zu Schritt S14. Ob eine Aufheizung des
Abgaskatalysators 20 nötig
ist, kann bevorzugt über
die Temperatur des Kühlmittels
der Brennkraftmaschine 10 abgefragt werden. Hierzu wird
das Signal des Temperatursensors 25 ausgewertet. Liegt
die Temperatur des Kühlmittels
beim Start der Brennkraftmaschine 10 unterhalb eines vorgegebenen
Schwellenwertes, so wird im Schritt S3 überprüft, ob ein Sekundärluftbetrieb
möglich
ist.
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Da
es zum Betrieb des Sekundärluftladers eines
Druckgefälles
im Saugrohr bedarf, wird deshalb überprüft, ob die Druckdifferenz Δp zwischen Umgebungsdruck
AMP und Saugrohrdruck MAP einen vorgegebenen Schwellenwert überschreitet. Hierzu
wird der Wert für
den Saugrohrdruck MAP aus dem Signal des Saugrohrdrucksensors 16 herangezogen
oder aus einem bekannten Saugrohrmodell, mit dem aus verschiedenen
Betriebsgrößen der Brennkraftmaschine
der Saugrohrdruck ermittelt wird und der Wert für den Umgebungsdruck AMP erfasst, entweder
mit Hilfe des Umgebungsdrucksensors 23 oder mittels eines
bekannten Modells für
den Umgebungsdruck. Ist diese Druckdifferenz Δp größer als dieser Schwellenwert,
der vorzugsweise experimentell auf dem Prüfstand ermittelt wurde und
in dem Datenspeicher 24 abgelegt ist, so ist die antreibende Kraft
für die
Turbine T des Sekundärluftladers 21 groß genug,
um Sekundärluft
zu fördern.
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In
dem Schritt S4 wird überprüft, ob Sekundärluftbetrieb
vorliegt, d.h. der Sekundärluftlader
also bereits läuft.
Ist dies der Fall, so wird zum Schritt S2 verzweigt, andernfalls
wird in dem Schritt S5 über
Signale der Steuerungseinrichtung 22 das Turbinenventil
TV und das Verdichterventil VV geöffnet. Durch die Druckdifferenz Δp wird die
Turbine T beschleunigt und der Verdichter V fördert Sekundärluft und
drückt diese über Sekundärluftleitungen
in den Abgastrakt 18 der Brennkraftmaschine.
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Damit
im Abgastrakt 18 der Brennkraftmaschine 10 eine
exotherme Reaktion stattfinden kann, muss die mittels des Verdichters
V eingebrachte Sekundärluft
mit den unverbrannten Abgasbestandteilen HC und CO reagieren. Deshalb
wird im Schritt S6 das Kraftstoff-Luftgemisch angefettet, d.h. die
Luftzahl λ vorzugsweise über eine
Rampenfunktion von einem Wert λ ≈ 1 auf einen
Wert typisch λ ≈ 0,8 eingestellt.
Anschließend
wird zum Schritt S2 verzweigt und wieder abgefragt, ob noch eine
Sekundärlufteinbringung
in den Abgastrakt 18 notwendig ist. Hat nämlich der
Abgaskatalysator 20 seine Betriebstemperatur erreicht,
ist eine weitere Zufuhr von Wärme entbehrlich.
Da diese Temperatur mit der Kühlmitteltemperatur
der Brennkraftmaschine 10 korreliert, kann hierzu wieder
das Signal des Temperatursensors 25 ausgewertet werden.
Alternativ hierzu kann die Temperatur des Abgaskatalysators 20 auch über ein
an sich bekanntes Abgastemperaturmodell er mittelt und als Entscheidungshilfe
für die
Notwendigkeit einer Sekundärlufteinblasung
herangezogen werden. Falls ein Temperatursensor am oder im Abgaskatalysator
vorhanden ist, kann natürlich
das Signal dieses Sensors ausgewertet werden.
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Ergeben
die Abfragen in den Schritten S2 und S3, dass ein Sekundärluftbetrieb
nötig wäre, aber
die Druckdifferenz Δp
kleiner als der Schwellenwert ist, wird im Schritt S7 überprüft, ob der
Sekundärluftbetrieb
aktiv ist, d.h. der Sekundärluftlader noch
läuft.
Liefert diese Abfrage ein negatives Ergebnis, so wird zum Schritt
S2 verzweigt, andernfalls das Ausschalten des Sekundärluftladers 21 im
Schritt S8 initiiert.
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Im
Schritt S9 wird der Wert für
den Saugrohrsolldruck MAP_SP limitiert, d.h. auf einen bestimmten
Wert gesetzt, der für
eine bestimmte Zeitspanne nicht mehr unterschritten werden darf.
Dies entspricht einer kurzzeitigen Beschränkung der Leistung. Dadurch
werden definierte Verhältnisse
geschaffen für
das weitere Steuern des Sekundärluftladers 21.
Der Saugrohrdruck stellt sich über
die Stellung der Drosselklappe ein und die Stellung der Drosselklappe
wird durch die Fahrpedalstellung, d.h. durch den Fahrerwunsch bestimmt.
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Im
Schritt S10 wird das Turbinenventil TV über Signale der Steuerungseinrichtung
in die geschlossene Stellung gesteuert. Der Sekundärluftlader 21 wird
nun nicht mehr angetrieben und läuft langsam
aus. Während
dieses Auslaufens wird das Kraftstoff-Luftgemisch von einem typischen
Wert von ca. λ =
0,8 auf λ =
1 oder leicht in den mageren Bereich λ = 1,05 abgemagert, vorzugsweise über eine vorgegebene
Rampenfunktion (Schritt S11). Aus emissionstechnischer Sicht sind
Lambdawerte größer gleich
eins zu bevorzugen. Anschließend
wird im Schritt S12 das Verdichterventil VV über Signale der Steuerungseinrichtung 22 in
seine geschlossene Stellung gesteuert.
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Im
Schritt S13 wird der Wert für
den Saugrohrsolldruck MAP_SP wieder freigegeben, d.h. der Fahrerwunsch
nicht mehr begrenzt. Anschließend wird
zu dem Schritt S2 verzweigt und wieder abgefragt, ob ein Sekundärluftbetrieb
der Brennkraftmaschine notwendig ist.
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Ergibt
die Abfrage im Schritt S2, dass kein Sekundärluftbetrieb notwendig ist,
weil der Abgaskatalysator 20 seine Betriebstemperatur erreicht
hat, wird im Schritt S14 abgefragt, ob der Sekundärluftbetrieb
aktiv ist. Ist das nicht der Fall, so wird zum Schritt S2 verzweigt,
d.h. beim nächsten
Start der Brennkraftmaschine läuft
das Verfahren zum Betreiben der Sekundärlufteinrichtung wieder los.
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Ergibt
die Abfrage im Schritt S14, dass der Sekundärluftbetrieb aktiv ist, d.h.
der Sekundärluftlader
noch läuft,
so wird im Schritt S15 das Ausschalten des Sekundärluftladers 21 initiiert
und das Verfahren verzweigt zu Schritt S8. Das weitere Vorgehen erfolgt
dann wie bereits oben beschrieben.