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DE102006004048B4 - Befestigungseinrichtung zur Verwendung bei einer Wischanlage für Fahrzeuge sowie Wischanlage - Google Patents

Befestigungseinrichtung zur Verwendung bei einer Wischanlage für Fahrzeuge sowie Wischanlage Download PDF

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DE102006004048B4
DE102006004048B4 DE102006004048.1A DE102006004048A DE102006004048B4 DE 102006004048 B4 DE102006004048 B4 DE 102006004048B4 DE 102006004048 A DE102006004048 A DE 102006004048A DE 102006004048 B4 DE102006004048 B4 DE 102006004048B4
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Germany
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connecting element
fastening device
side connecting
wiper
board
Prior art date
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Siegfried Waible
Karlheinz Nahr
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Valeo Wischersysteme GmbH
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Abstract

Befestigungseinrichtung zur Befestigung einer Wischanlage (1) an einer Fahrzeugkarosserie (14), mit wenigstens einem Pufferelement (20) aus einem gummielastischen Werkstoff, welches mit einer eine Achse (M) der Befestigungseinrichtung (15, 15a) umschließenden Innenfläche ein an der Fahrzeugkarosserie (14) befestigbares karosserieseitiges Verbindungselement (16) umgibt, mit seiner die Achse (M) der Befestigungseinrichtung (15, 15a) umschließenden Außenfläche von einem an der Wischanlage (1) vorgesehenen anlagen- oder platinenseitigen Verbindungselement (5) im Bereich einer Ösenöffnung (6) umschlossen ist und an den Verbindungselement (5, 16) in Bezug auf die Achse (M) der Befestigungseinrichtung (15, 15a) axial derart gesichert ist, dass bei einer einen Schwellwert überschreitenden Axialkraft (K) auf ein freies Ende (7.1) einer Wischerwelle (7) ein Lösen der Verbindung zwischen dem wenigstens einen Pufferelement (20) und wenigstens einem Verbindungselement (5, 16) erfolgt, wobei das karosserieseitige Verbindungselement (16) und das anlagen- oder platinenseitige Verbindungselement (5) über das Pufferelement (20) durch Verknüpfen miteinander verbunden sind, wobei das karosserieseitige Verbindungselement (16) an seiner Umfangsfläche und/oder das anlagen- oder platinenseitige Verbindungselement (5) an der Innenfläche seiner Ösenöffnung (6) wenigstens einen überstehenden, zumindest teilweise in das Pufferelement (20) oder dessen Material hineinreichenden oder eingreifenden Vorsprung (21, 23) aufweist, und wobei das karosserieseitige Verbindungselement (16) einen Befestigungsabschnitt (18) bildet, mit dem dieses Verbindungselement (16) an der Fahrzeugkarosserie (14) befestigbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Vorsprung (21, 23) in Richtung der Achse (M) der Befestigungseinrichtung (15, 15a) axial beabstandet von dem Befestigungsabschnitt (18) vorgesehen ist, bevorzugt an einem den Befestigungsabschnitt (18) entfernt liegenden Ende der Ösenöffnung (6) des anlagen- oder platinenseitigen Verbindungselementes (5) und/oder an einem den Befestigungsabschnitt (18) entfernt liegenden Ende des karosserieseitigen Verbindungselementes (16).

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Befestigungseinrichtung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 sowie auf eine Wischanlage mit einer solchen Befestigungseinrichtung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 15.
  • Die insbesondere bei Straßenfahrzeugen in der Regel über die Außenseite der Fahrzeugkarosserie vorstehenden Wischerwellen und/oder die an diesen vorgesehenen Elemente einer Wischanlage, insbesondere Wischarme oder Lagerelemente für Wischarme stellen bei Unfällen, insbesondere mit Fußgängern oder Radfahrern, eine erhebliche Gefahrenquelle für Verletzungen dar.
  • Um das Verletzungsrisiko zu minimieren, ist bereits bekannt, Wischanlagen für Fahrzeuge so auszubilden, dass bei einer, einen bestimmten Schwellwert übersteigenden axialen Krafteinwirkung auf eine Wischerwelle diese in Richtung Innenraum der Fahrzeugkarosserie ausweicht, und zwar z. B. dadurch, dass für die Befestigung der die Wischerwelle aufweisenden Motor- oder Wischerplatine Befestigungseinrichtungen verwendet werden, welche bei einer solchen Krafteinwirkung die Verbindung zwischen der Wischerplatine und der Fahrzeugkarosserie lösen.
  • Aus der DE 699 24 582 T2 ist eine Befestigungseinrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 bekannt. Die bekannte Befestigungseinrichtung weist im Bereich einer Wischachse ein Verbindungselement mit einer ösenartigen Öffnung auf, die mit einem an der Karosserie des Fahrzeugs befestigbaren, aus elastischem Material bestehenden Pufferelement zusammenwirkt. Das hülsenförmige Pufferelement weist hierzu im Bereich seiner äußeren Umfangsfläche eine radial umlaufende Nut auf, die das Verbindungselement, das mit der Wischwelle verbunden ist, im Bereich der Ösenöffnung aufnimmt.
  • Aus der DE 198 51 845 C2 ist ebenfalls eine Befestigungseinrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 bekannt, die in ähnlicher Weise mehrere Verbindungselemente aufweist, die über hülsenförmige, aus elastischem Material bestehende Pufferelemente mit der Karosserie verbindbar sind, wobei auch hier ösenartige Öffnungen vorgesehen sind, in die die jeweiligen Pufferelemente über ihre im Bereich ihres Außenumfangs angeordneten Nuten einführbar sind.
  • Aus der DE 10 2004 009 040 A1 ist es ebenfalls bekannt, zur Befestigung bzw. Anordnung von Wischwellen Pufferelemente aus einem gummielastischen Werkstoff einzusetzen. Wesentlich hierbei ist jedoch, dass die Längsachsen der Wischerwelle im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse der Pufferelemente verlaufen, so dass beim Einleiten einer Axialkraft auf die Wischerwelle diese durch das Pufferelement nicht freigegeben wird bzw. nicht in die Karosserie eintauchen kann.
  • Auch die EP 0 685 657 A1 lehrt die Verwendung von aus einem gummielastischen Material bestehenden Verbindungselementen im Bereich eines platinenartigen Anbauteils.
  • Die EP 0 952 053 A2 lehrt die Verwendung von bolzenartigen Haltegliedern zur Befestigung eines Wischerlagers an der Karosserie eines Kraftfahrzeugs unter Verwendung von aus gummielastischem Material bestehenden Pufferelementen.
  • Bei einer weiteren bekannten Ausgestaltung besteht die Befestigungseinrichtung aus einem gummielastischen klotz- oder scheibenartigen Pufferelement ( DE 101 61 976 A1 ), welches in einer Ösenöffnung eines Wischerwellenlagers der Wischerplatine aufgenommen ist und ein fahrzeug- oder karosserieseitiges hülsenartiges Verbindungselement umschließt, über welches das Pufferelement mit der Fahrzeugkarosserie verbunden ist. Durch eine axiale Vorspannung und durch eine hiermit erzeugte elastische Verformung des Pufferelementes ist eine Reibkraft zwischen der inneren und/oder äußeren Umfangsfläche des Pufferelementes und der Innenfläche der Ösenöffnung und/oder der Außenfläche des karosserieseitigen Verbindungselementes erzeugt, so dass das Lösen der Verbindung bei der den Schwellwert übersteigenden und auf die Wischerwelle einwirkenden Axialkraft erreicht wird. Hierbei ist es auch bekannt, die Ösenöffnung leicht kegelstumpfförmig auszubilden. Nachteilig ist, dass bedingt durch Toleranzen in der Abmessung der Bauteile, der elastischen Eigenschaften des Werkstoffes für das Pufferelement usw. in einer üblichen Fertigung reproduzierbare Ergebnisse nicht oder nur schwer erreichbar sind.
  • Bekannt ist weiterhin aus ( US 2005/0039290 A1 ), die Befestigungseinrichtung so auszubilden, dass bei einer den Schwellwert übersteigenden axialen Krafteinwirkung auf die Wischerwelle die Verbindung zwischen der Wischerplatine und der Fahrzeugkarosserie durch Verformen oder Brechen von Bauteilen an vorgegebenen Bereichen gelöst wird.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Befestigungseinrichtung aufzuzeigen, die ein Lösen der Verbindung zwischen der Fahrzeugkarosserie und einem Wischerwellenlager oder einer Wischerplatine bei einer den Schwellwert übersteigenden axialen Krafteinwirkung auf die Wischerwelle reproduzierbar gewährleistet, und zwar bei einer vereinfachten konstruktiven Ausbildung.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine Befestigungseinrichtung entsprechend dem Patentanspruch 1 ausgebildet. Eine Wischanlage mit wenigstens einer derartigen Befestigungseinrichtung ist Gegenstand des Patentanspruches 15.
  • Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 in perspektivischer Darstellung die als Rohrplatine ausgebildete Wischerplatine einer Scheibenwischanlage für Straßenfahrzeuge, insbesondere Pkws;
  • 2 in Teildarstellung und im Schnitt eines der beiden Wischerwellenlager mit der zugehörigen Befestigungseinrichtung zur Befestigung der Wischerplatine an einer Fahrzeugkarosserie;
  • 3 das Wischerwellenlager der 2 in perspektivischer Darstellung, wobei Einzelelemente der Befestigungseinrichtung in einer Explosionsdarstellung wiedergegeben sind.
  • Der in der 1 allgemein mit 1 bezeichnete Scheibenwischerantrieb umfasst u. a. zwei Wischerwellenlager 2, die bei der dargestellten Ausführungsform jeweils als Formteil aus einem geeigneten Material, beispielsweise aus Metall gefertigt sind, und zwar mit einem hülsenförmigen Lagerabschnitt 3, mit einem von dem Lagerabschnitt 3 radial wegstehenden zapfenförmigen Befestigungsabschnitt 4 und mit einem von dem Lagerabschnitt 3 radial wegstehenden Ösenabschnitt 5 mit Ösenöffnung 6.
  • In dem Lagerabschnitt 3 ist die jeweilige Wischerwelle 7 drehbar gelagert, die mit ihrem einen zur Befestigung eines nicht dargestellten Wischarmes dienenden äußeren Ende 7.1 über die eine Seite des Lagerabschnittes 3 vorsteht und an ihrem anderen, ebenfalls über den Lagerabschnitt 3 vorstehenden Ende einen radial zur Achse der Wischerwelle 7 orientierten Kurbelarm 8 aufweist. Mit dem Befestigungsabschnitt 4 ist jedes Wischerwellenlager 3 an einem Ende eines Rohrstücks 9 verdrehungssicher gehalten. Das Rohrstück 9 bildet mit den beiden Wischerwellenlagern 2 in bekannter Weise eine Rohrplatine 10 des Scheibenwischerantriebs 1. An dieser Platine bzw. an dem Rohrstück 9 ist der Scheibenwischermotor 11 mit Getriebe 12 befestigt. Über Stangen 13.1 bzw. 13.2 sind die Kurbeln 8 der Wischerwellen 7 antriebsmäßig mit der Ausgangswelle des Getriebes 12 bzw. mit einer dortigen Kurbel verbunden. Die Besonderheit des Scheibenwischerantriebs 1 besteht in der Befestigung der Rohrplatine 10 an der Fahrzeugkarosserie, die in den 2 und 3 mit 14 angedeutet ist.
  • Die entsprechende Befestigungseinrichtungen, die in den Figuren allgemein mit 15 bezeichnet sind, bestehen jeweils aus dem die Öffnung 6 bildenden Ösenabschnitt 5 sowie aus einem im Wesentlichen napfartigen Verbindungselement 16 mit einer kreiszylinderförmigen Wandung 17 und mit einem Boden 18 mit einem verstärkten, über die Bodeninnenseite vorstehenden und ein Muttergewinde aufweisenden Bodenbereich 18.1. Dieser Bodenbereich 18.1 ist bei der dargestellten Ausführungsform an seiner Umfangsfläche mit Angriffsflächen für ein Werkzeug ausgebildet, beispielsweise in Form eines Sechskants.
  • Das Verbindungselement 16 besitzt an der Außenfläche seiner Wandung 17 einen Durchmesser, der kleiner ist als der Innendurchmesser der kreiszylinderförmigen oder im Wesentlichen kreiszylinderförmigen Ösenöffnung 6. Im montierten Zustand ist das Verbindungselement 16 mit einer in das Muttergewinde eingreifenden Schraube 19 an der Fahrzeugkarosserie derart befestigt, dass die der Wandung 17, abgewandte Außenseite des Bodens 18 unmittelbar gegen die Fahrzeugkarosserie 14 anliegt.
  • Das Verbindungselement 16 ist in der Ösenöffnung 6 so aufgenommen, dass die Achsen der Ösenöffnung 6, des Verbindungselementes 16 und der Schraube 19 achsgleich zueinander und auch achsgleich zu einer Mittelachse M der Befestigungseinrichtung 15 angeordnet sind. Zwischen der Außenfläche der Wandung 17 und der Innenfläche der Ösenöffnung 6 ist ein Pufferelement 20 aus einem gummielastischen Material, beispielsweise aus Gummi oder einem elastomeren Kunststoff angeordnet, und zwar derart, dass keine unmittelbare Berührung zwischen dem Ösenabschnitt 5 und der Fahrzeugkarosserie 14 und dem Verbindungselement 16 besteht. Das hülsenartige Pufferelement 20 besitzt hierfür an seinem in den 2 und 3 oberen Ende u. a. einen leicht übersehenden Bund 20.1, der im montierten Zustand zwischen oberen, die Ösenöffnung 6 umgebenden Rand des Ösenabschnittes 5 und der Fahrzeugkarosserie 14 angeordnet ist.
  • Die von dem Ösenabschnitt 5, dem Verbindungselement 16 und dem Pufferelement 20 gebildete Befestigungseinrichtung 15 befindet sich an der dem äußeren Ende 7.1 der jeweiligen Wischerwelle 7 abgewandten Innenseite der Fahrzeugkarosserie 14. Weiterhin ist das napfartige Verbindungselement 16 mit seiner offenen Seite zum Fahrzeuginnenraum hin orientiert.
  • Wie insbesondere die 2 zeigt, besitzt das Pufferelement 20 eine axiale Länge die größer ist als die axiale Länge der Ösenöffnung 6, sodass das mit dem Bund 20.1 gegen den Ösenabschnitt 5 an einem Ende der Ösenöffnung 6 anliegende Pufferelement 20 über das andere Ende der Ösenöffnung 6 mit einer Teillänge 20.2 vorsteht. Die axiale Länge der kreiszylinderförmigen Wandung 17 ist ebenfalls größer als die axiale Länge der Ösenöffnung 6, aber etwas kleiner als die axiale Länge des Pufferelementes 20, sodass letzteres an dem, dem Boden 18 entfernt liegenden Ende ebenfalls, allerdings nur geringfügig über den dortigen Rand der Wandung 17 vorsteht.
  • An dem der Fahrzeugkarosserie 14 bzw. dem Boden 18 entfernt liegenden und in den 2 und 3 unteren Rand ist die Ösenöffnung 6 mit einem die Achse M konzentrisch umschließenden und in die Ösenöffnung 6 hineinragenden Ringwulst 21 versehen, der bei der dargestellten Ausführungsform in der Schnittdarstellung der 2 einen gerundeten, d. h. einen teilkreisförmig gerundeten Querschnitt besitzt. Das Pufferelement 20 ist an seiner Außenfläche mit einer an diese Querschnittsform des Ringwulstes 21 angepassten, die Achse M umschließenden ringförmigen Nut oder Ringnut 22 versehen, in der der Ringwulst 21 passend aufgenommen ist.
  • In äquivalenter Weise ist das Verbindungselement 16 an dem freien Rand der Wandung 17 mit einem über die kreiszylinderförmige Umfangsfläche dieser Wandung vorstehenden und die Achse M konzentrisch umschließenden Ringwulst 23 versehen, der in der Schnittdarstellung der 2 wiederum einen gerundeten Querschnitt, beispielsweise einen teilkreisförmig gerundeten Querschnitt aufweist. An der Innenfläche der Länge 20.2 ist das Pufferelement mit einer die Achse M konzentrisch umschließenden und im Querschnitt an den Ringwulst 22 angepassten ringförmigen Nut oder Ringnut 24 versehen, in der der Ringwulst 23 passend aufgenommen ist.
  • Die Ringwülste 21 und 23 sowie die Ringnuten 22 und 24 sind axial gegen einander versetzt, d. h. der Ringwulst 23 und die zugehörige Ringnut 24 besitzen einen größeren axialen Abstand vom Boden 18 und damit von der Fahrzeugkarosserie 14 als der Ringwulst 21 und die zugehörige Ringnut 22. Über die Ringwülste 21 und 23 und die zugehörigen Ringnuten 22 und 24 an dem elastischen Pufferelement 20 sind das jeweilige Wischerwellenlager 2 und damit die Rohrplatine 10 allein durch Verknüpfen lösbar mit dem Verbindungselement 16 und damit mit der Fahrzeugkarosserie 14 verbunden.
  • Der Innendurchmesser D1 der Ösenöffnung 6 im Bereich des Ringwulstes 21 ist geringfügig größer als der Außendurchmesser D2, den die Wandung 17 im Bereich des Ringwulstes 23 aufweist. Der Außendurchmesser D2 beträgt daher beispielsweise etwa 90–95% des Innendurchmessers D1.
  • Beim Einwirken einer einen Schwellwert übersteigenden axialen Kraft K auf das freie Ende 7.1 einer Wischerwelle 7 erfolgt ein Lösen der Verbindung zwischen dem betreffenden Wischerwellenlager 2 und der Fahrzeugkarosserie und damit ein Lösen der Rohrplatine 10 von der Fahrzeugkarosserie 14. Durch entsprechende Wahl insbesondere der Durchmesser D1 und D2, der Form und Größe der Ringwülste 21 und 23 sowie des Elastizitätsmoduls des Pufferelementes 20 ist die Kraft K, bei der dieses Lösen eintritt, so eingestellt, dass einerseits bei einem Aufprall von Personen auf die über die Fahrzeugkarosserie 14 vorstehenden Wischerwellen 7 das Verletzungsrisiko durch das Nachgeben oder Ausweichen der Rohrplatine 10 wesentlich reduziert wird, andererseits aber die Verbindung zwischen der Rohrplatine 10 und der Fahrzeugkarosserie 14 über die Befestigungseinrichtungen 15 ausreichend ist, um bei aktiviertem Scheibenwischerantrieb 1 alle notwendigen Kräfte und Momente zwischen der Rohrplatine 10 und der Fahrzeugkarosserie 14 zu übertragen. Durch das Pufferelement 20 wird weiterhin auch eine Entkopplung zwischen der Fahrzeugkarosserie 14 und dem Scheibenwischerantrieb 1 bzw. der Rohrplatine 10 erreicht.
  • Über einen Bügel 26 ist eine zusätzliche Befestigungseinrichtung 15a für das Getriebe 12 vorgesehen. Diese Befestigungseinrichtung 15a ist bevorzugt in der gleichen Weise wie die Befestigungseinrichtungen 15 ausgeführt.
  • Die Erfindung wurde voranstehend an einem Ausführungsbeispiel beschrieben. Es versteht sich, dass Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, ohne das dadurch der der Erfindung zugrunde liegende Erfindungsgedanke verlassen wird.
  • So wurde vorstehend davon ausgegangen, dass für die Vorsprünge oder Ringwülste 21 und 23 Ausnehmungen oder Ringnuten 22 und 23 im Pufferelement 20 vorgesehen sind. Es besteht aber auch die Möglichkeit, auf wenigstens eine dieser Ringnuten zu verzichten, so dass dann der entsprechende Vorsprung oder Ringwulst 21 bzw. 23 unter elastischer Verformung des Pufferelementes 20 in dieses Pufferelement eingreift bzw. eingedrückt ist. Auch bei dieser Ausführung liegt durch die axial versetzte Anordnung der Ringwülste 21 bzw. 23 eine durch Verknüpfen hergestellte Verbindung vor, bei der wiederum durch entsprechende Wahl insbesondere der Durchmesser D1 und D2, der Form und Größe der Ringwülste 21 und 23 sowie des Elastizitätsmoduls des Pufferelementes 20 die Kraft K eingestellt, bei der dieses Lösen eintritt.
  • Weiterhin ist es auch möglich, anstelle der Ringwülste 21 und 23 am Ösenabschnitt 5 bzw. am Verbindungselement 16 oder aber zusätzlich zu diesen an der Innenfläche, bevorzugt aber an der Außenfläche des Pufferelementes 20 wenigstens einen Vorsprung, z. B. in Form eines Ringwulstes vorzusehen, der dann das Verbindungselement 16 bzw. den Ösenabschnitt 5 an einer vorzugsweise von einer Ausnehmung oder einer Ringnut gebildeten Hinterschneidung oder Rast hintergreift.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Scheibenwischerantrieb
    2
    Wischerwellenlager
    3
    ösenförmiger Lagerabschnitt
    4
    Befestigungsabschnitt
    5
    Ösenabschnitt
    6
    Ösenöffnung
    7
    Wischerwelle
    7.1
    äußeres Wischerwellenende
    8
    Kurbel
    9
    Rohrstück
    10
    Rohrplatine
    11
    Elektromotor
    12
    Getriebe
    12, 13
    Gestänge
    13.1, 13.2
    Stange
    14
    Fahrzeugkarosserie
    15, 15a
    Befestigungseinrichtung
    16
    Verbindungselement
    17
    kreiszylinderförmiger Abschnitt
    18
    Boden
    18.1
    verstärkter Bodenabschnitt
    19
    Schraube
    20
    Pufferelement aus gummielastischen Werkstoff
    20.1
    Bund
    20.2
    überstehende Länge
    21
    Ringwulst
    22
    Ringnut
    23
    Ringwulst
    24
    Ringnut
    25
    Bügel
    M
    Mittelachse der Befestigungseinrichtung 15 bzw. 15a
    D1, D2
    Durchmesser
    K
    äußere Krafteinwirkung auf das Wischerwellenende 7.1 bzw. auf ein mit diesem Ende verbundenes Scheibenwischerelement

Claims (18)

  1. Befestigungseinrichtung zur Befestigung einer Wischanlage (1) an einer Fahrzeugkarosserie (14), mit wenigstens einem Pufferelement (20) aus einem gummielastischen Werkstoff, welches mit einer eine Achse (M) der Befestigungseinrichtung (15, 15a) umschließenden Innenfläche ein an der Fahrzeugkarosserie (14) befestigbares karosserieseitiges Verbindungselement (16) umgibt, mit seiner die Achse (M) der Befestigungseinrichtung (15, 15a) umschließenden Außenfläche von einem an der Wischanlage (1) vorgesehenen anlagen- oder platinenseitigen Verbindungselement (5) im Bereich einer Ösenöffnung (6) umschlossen ist und an den Verbindungselement (5, 16) in Bezug auf die Achse (M) der Befestigungseinrichtung (15, 15a) axial derart gesichert ist, dass bei einer einen Schwellwert überschreitenden Axialkraft (K) auf ein freies Ende (7.1) einer Wischerwelle (7) ein Lösen der Verbindung zwischen dem wenigstens einen Pufferelement (20) und wenigstens einem Verbindungselement (5, 16) erfolgt, wobei das karosserieseitige Verbindungselement (16) und das anlagen- oder platinenseitige Verbindungselement (5) über das Pufferelement (20) durch Verknüpfen miteinander verbunden sind, wobei das karosserieseitige Verbindungselement (16) an seiner Umfangsfläche und/oder das anlagen- oder platinenseitige Verbindungselement (5) an der Innenfläche seiner Ösenöffnung (6) wenigstens einen überstehenden, zumindest teilweise in das Pufferelement (20) oder dessen Material hineinreichenden oder eingreifenden Vorsprung (21, 23) aufweist, und wobei das karosserieseitige Verbindungselement (16) einen Befestigungsabschnitt (18) bildet, mit dem dieses Verbindungselement (16) an der Fahrzeugkarosserie (14) befestigbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Vorsprung (21, 23) in Richtung der Achse (M) der Befestigungseinrichtung (15, 15a) axial beabstandet von dem Befestigungsabschnitt (18) vorgesehen ist, bevorzugt an einem den Befestigungsabschnitt (18) entfernt liegenden Ende der Ösenöffnung (6) des anlagen- oder platinenseitigen Verbindungselementes (5) und/oder an einem den Befestigungsabschnitt (18) entfernt liegenden Ende des karosserieseitigen Verbindungselementes (16).
  2. Befestigungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Vorsprung (21, 23) in eine Ausnehmung (22, 24) des Pufferelements (20) hineinreicht.
  3. Befestigungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens einer der Vorsprünge (21, 23) unter elastischer Verformung des Pufferelementes (20) in das Pufferelement (20) bzw. in dessen Material eingedrückt ist.
  4. Befestigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Pufferelement (20) an seiner Umfangsfläche und/oder an seiner Innenfläche einen überstehenden Vorsprung aufweist, der das karosserieseitige Verbindungselement (16) bzw. das anlagen- oder platinenseitige Verbindungselement (5) an einer, beispielsweise von einer Ausnehmung gebildeten Rast hintergreift.
  5. Befestigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Vorsprung (21, 23) an dem karosserieseitigen Verbindungselement (16) und/oder an dem anlagen- oder platinenseitigen Verbindungselement (5) und/oder am Pufferelement (20) ein die Achse (M) der Befestigungseinrichtung (15, 15a) umschließender Ringwulst ist.
  6. Befestigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das anlagen- und platinenseitige Verbindungselement (5) und das karosserieseitige Verbindungselement (16) beide den wenigstens einen Vorsprung (21, 23) aufweisen.
  7. Befestigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Pufferelement (20) an seiner vom anlagen- oder platinenseitigen Verbindungselement (5) umschlossenen Außenfläche und/oder an seiner das karosserieseitige Verbindungselement (16) umschließenden Innenfläche in Bezug auf die Achs (M) der Befestigungseinrichtung (15, 15a) rotationssymmetrisch ausgebildet ist.
  8. Befestigungseinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Pufferelement (20) an seiner Außenfläche und/oder an seiner Innenfläche kreiszylinderförmig ausgebildet ist.
  9. Befestigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das anlagen- oder platinenseitige Verbindungselement von einem die Ösenöffung (6) aufweisenden Ösenabschnitt (5) an der Wischanlage (1) oder an einem Wischwellenlager (2) der Wischanlage (1) gebildet ist.
  10. Befestigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das karosserieseitige Verbindungselement napfartig ausgebildet ist, und zwar mit einer die Achse (M) der Befestigungseinrichtung (15, 15a) umschließenden Wandabschnitt (17) und mit einem Boden (18).
  11. Befestigungseinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (18) den Befestigungsabschnitt des karosserieseitigen Verbindungselementes (16) bildet.
  12. Befestigungseinrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (18) an seiner Innenseite verstärkt bzw. mit einem verstärkten oder überstehenden Bodenbereich (18.1) ausgebildet ist, und dass der verstärkte Bodenbereich (18.1) eine Werkzeuganlagefläche bildet, beispielweise als Vierkant oder Sechskant, ausgeführt ist.
  13. Befestigungseinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass im verstärkten Bodenbereich (18.1) eine vorzugsweise achsgleich mit der Achs (M) der Befestigungseinrichtung (15) ausgebildete Gewindebohrung vorgesehen ist.
  14. Befestigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das anlagenseitige Verbindungselement (5) ein Befestigungsbügel (25), vorzugsweise ein Befestigungsbügel (25) für den motorischen Antrieb (11, 12) der Wischanlage (1) ist.
  15. Wischanlage (1) für Fahrzeuge, insbesondere Straßenfahrzeug, mit wenigstens einer Befestigungseinrichtung (15, 15a) zur Befestigung an einer Fahrzeugkarosserie (14), dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung (15, 15a) entsprechend einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 14 ausgebildet ist.
  16. Wischanlage nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Befestigungseinrichtung (15) an einem Wischerwellenlager (12) der Wischanlage (1) vorgesehen ist.
  17. Wischanlage nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Befestigungseinrichtung (15, 15a) an einer Wischerplatine (10) vorgesehen ist.
  18. Wischanlage nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Befestigungseinrichtung (15, 15a) so ausgebildet ist, dass die Verbindung zwischen dem anlagenseitigen Verbindungselement (5) und dem karosserieseitigen Verbindungselement (16) bei einer einen Schwellwert überschreitenden und in Richtung des Inneren der Fahrzeugkarosserie (14) wirkenden Axialkraft lösbar ist.
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